1941 / 208 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1941. S.; 2353.

des Gerhrindenverkaufs (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 86 vom 15. April 1941): 1 1. Soweit die Fristen der Anweisung Nr. 2/1941 der Reiichsstelle für Holz Hauptabteilung I —— vom 1. Oktober 1940, betr. Holzeinschlagsnachweisungen und Holzverkaufs⸗ meldungen (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940), durch die Anweisung Nr. 9/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung 1 vom 4. September 1941, betr. Holzeinschlagsnachweisung Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 208 vom 6. September 1941), geändert wurden, gilt dies auch für die Nachweisung des Gerbrindenanfalls aus der Ernte des Kalenderjahres 1941.

Die Abschlußmeldungen des Gerbrindenanfalls im Ka⸗ lenderjahre 1941 haben daher zu erfolgen:

a) in der Ostmark: zum 30. September bzw., soweit er⸗ forderlich, zum 30. November 1941; b) im übrigen Reichsgebiet: zum 31. Oktober 1941.

2. Die Abschlußmeldungen müssen unter allen Umständen den gesamten Gerbrindenanfall des Kalenderjahres 1941 er⸗ fassen. Soweit die aufgearbeitete Rinde noch nicht gewogen ist, ist das Gewicht möglichst genau zu schätzen.

3. Sämtliche übrigen Bestimmungen der Anweisung Nr. 5/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I vom 9. April 1941, betr. Nachweisung des Gerbrindenanfalls und Meldung des Gerbrindenverkaufs (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 86 vom 15. April 1941), bleiben in Kraft.

Berlin, den 4. September 1941.

Der Reichsbeauftragte für Holz.

Arnweifung Nr. 9/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung

Berliner Börse am 6. September.

Zum Wochenschluß war die Kursgestaltung bei der Eröffnung ausgesprochen uneinheitlich. Die Wertschwankungen blieben ver⸗ hältnismäßig klein. Elektrowerte lagen überwiegend höher, wäh⸗ rend Montane und Braunkohlenaktien leicht rückgängig waren. Das Geschäft blieb eng begrenzt. Von Montanaktien stellten sich Verein. Stahlwerke und Bu⸗ derus auf Vortagsbasis. Rheinstahl zogen um ¾¼ % an, hingegen verloren Hoesch und Klöckner je und Mannesmann % T. Bei Sve eüchen 8 den Braunkohlenwerten büßten Rheinbraun 12 und Deutsche 8 Schatzanweisungen ohne Gegen⸗ Erdöl % ein. Kaliaktien veränderten sich kaum. Von 1 243,8 o658568 23,3 23,3 chemischen Papieren zogen Farben um und Rütgers um 2 ½ Schuld: Summe a: 46 524,9 51 250,9 Kurzfristige Darlehen 1 923,7 2 Sn an. Bei den Gummi⸗ und Linoleumwerten ermäßigten sich Conti 3 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ 1“ ESumme der fundierten Schuld.. . 47 772,3 52 494,7 Betriebsehege b e 180,71à 22999 Gummi um 27¾ %. Elektrowerte fanden S schen Reichs von 1941, Folge III 1. Die Umrechnung der fremden Währungen in B ist zu den 111“ 38 217,3 45 022,1 esse. für Lahmeyer 5 aer 8 0 3 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags erfolgt, die Um⸗ Sicherheitsleistungen usid 97 und Lichtkraft, die 3 % gewannen. Siemens verloren allerdings schen Reichs von 1941, Folge II rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität. 11“ 2 1 1 ¹¼ und Accumulatoren 3 %. 1 mesfibe des Deutschen Reichs ö 989 Le 88 Summe der schwebenden Schuld 38 227,0 45 028,5 Bei den Versorgungswerten wurden Schles. Gas um ·1 und. 114“*“ 8 rkonto bei deichs rwiese 1 i 1““ . 1 8 Sh, GSe“ d EW. S 3 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ den amerikanischen, schweizerischen, he entschen, kekatchen hol⸗ RWE. um 1 höher, Dessauer Gas um 1 und EW. schen Reichs von 1941, Folge I. ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab⸗ um 2 % niedriger bewertet. Maschinenbaufabriken lagen nich 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 30. Juni 1941, ebenfalls umgerechnet zu einheitlich. Demag büßten 2 % ein. Im gleichen Ausmaße schen Reichs von 1940, Folge VII2 100,0 den Mittelkursen der Berliner Notierung des Stichtags oder zur neuen schwächer lagen von Metallwerten Deutscher Eisenhandel. Zu erwähnen sind noch Felten und Bemberg mit je + 1 ½¼, Dort⸗

4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ Parität, auf 45,9 Mill. R.ℳ für die Internationale 5 ½ %ige Anleihe 8 5 hen Reichs 1940, F D ichs 193 74,7 Mill. Rℳ für di Anleihestock⸗Steuergutscheine. . 109,8 90,5 ber e schen Reichs von 1940, Folge VI. des Deutschen Reichs 0 und auf 74,7 Mill. Rℳ für die Deutsche nS.Clenergutscheine 1 ..1 169,5 munder Untan und Etferthhe er. 1 Reichsbank⸗ 11 3 544,5 3 543,7 anteile notierten 137 24 gegen 137 ½.

4 %% Schatzanweisungen des Deut⸗ Aeußere Anleihe von 1924. 1 5898 * . 8 9 8 Im weiteren Verlauf blieb die Kursentwicklung an den

schen Reichs von 1940, Folge V 3. Die Unstimmigkeiten 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ die Abrundungen.ß

471 1h egs bes Dennschche gicichs Aktienmärkten unregelmäßig. Man handelte Verein. Stahlwerke

von 1940 E1“““ mit 162 nach zeitweise 162 ¼ und Farben mit 215 ¾ nach 216 ¾¼.

1““ Erdöl gewannen ¾, Salzdetfurth, Lahmeyer, AEG. und Bahn⸗

von 194 “] bedarf 1 und BMW. 2 % P. Andererseits schwächten sich Berger

44 746 88 des Deutschen Reichs um , RWE. und Accumulatoren um 1 und Conti Gummi um

u“ 1“ 1 ¼ % ab.

Bei ruhigem Geschäft schloß die Börse in uneinheitlicher Hal⸗

tung. Verein. Stahlwerke notierten 161 % und Farben 216. Gegen

den Verkaufsstand bzw. gegen erste Notiz stiegen Siemens⸗Stamm⸗

Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über Desgl., Zweite Ausgabe 8a

3 - dea dft11 sen 4 ½⅞ % Schatzanweisungen des Deut⸗ aktien und EW Schlesien um ½, Hotelbetrieb um und Feld⸗ mühle um 1 ¼ x%, während Stöhr 1 ½¼ und Rheinebraun 4 % her⸗

p . 1 1 ö“ 4 ½ —% auslosbare Schatzanweisungen 1. Privatpersonen, die unverarbeiteten Branntwein in es Deutschen Reichs von 1938, 8 Mengen bis zu ½ Liter im Einzelfall für häusliche Vieri Folge Zwecke beziehen (Verbraucher), 4 ½¾ % auslosbare Schatzanweisungen .Personen, die Trinkbranntweinerzeugnisse zum Ver⸗ des Deutschen Reichs von 1938, geben mußten. brauch im Haushalt beziehen (Verbraucher), 1“ 1““ Am Kassamarkt verkehrten Banken in fester Haltung. Im Gastwirte, auch Kantinen, Kasinos, Klubs, die ohne 68 Lö“ des Deut⸗ 600 einzelnen gewannen u. a. Deutsche Bank, Berliner Handels⸗Gesell⸗ Trinkbranntweinhersteller zu sein die bezogenen 42 % auslosbare 11““ schaft, Commerzbk. und Halle Bankverein ¾, Dresdner Bk. 1, Trinkbranntweinerzeugnisse unverändert zum unmittel⸗ des Deutschen⸗ Reichs von 1938, Uberseebk. 1 % und Asiatenbank 8 RM. Von Hypothekenbanken baren Genuß in ihrer Gaststätte oder lose oder in Flaschen wurden Hamburger Hyp. um ¼ und Bayerische Hyp. um 2 % heraufgesetzt. Am Schiffahrtsaktienmarkt mußten Hapag 1 % her⸗ geben. Nordlloyd waren leicht rückgängig ¼2). Bahnen lagen nicht einheitlich. Halberstadt⸗Blankenburg und Liegnitz⸗Rawitsch gingen um 1 % zurück, während Magdeburger Straßenbahn bei Repartierung 1 ½ % höher notierten.

Betrag (in Mill. R.ℳ)

am 31. 3. 41] 30. 6.41

Betrag (in Mill. R.ℳ)

am 31. 3. 41 30. 6.41

St b 1 Nr. 2210/41 Betr.: Holzeinschlagsnachweisung. Vom 4. September 1941.

In Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ meisters vom 1. Oktober 1940 III/II/IV 8 b 8400 wird auf Grund der §§ 2 und 5 der Verokdnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1677) und der nachstehend genannten Verordnungen:

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlags vom 4. März 1938 (Reichsgesetzbl. 1 S. 234) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I

C688 in den Ostgebieten eingeführt durch rdnung zur Einführung reichsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiete der Forst⸗ und Holzwirtschaft in den eeingegliederten Ostgebieten vom 26. Januar 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 236);

Verordnung zur Verstärkung des Holzeinschlages im Lande Oesterreich und in den sudetendeutschen Gebieten vom 28. Dezember 1938 (Reichsgesetzbl. I 1939 S. 2) in der Fassung vom 12. Oktober 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2029)

für das Forstwirtschaftsjahr 1941 (1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) folgendes angeordnet:

1. Die gemäß Abschnitt IA der Anweisung Nr. 2 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I vom 1. Oktober 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 231 vom 2. Oktober 1940) aufzustellenden Holz⸗ einschlagsnachweisungen nach dem Stand vom 30. September 1941 (Zeitraum 1. Oktober 1940 bis 30. September 1941) und nach dem Stand vom 30. November 1941 (Abschluß⸗

meldung für das Forstwirtschaftsjahr 1941) entfallen aus Gründen der Arbeitseinsparung. 2. Alle Forstämter und nichtstaatlichen Forstbetriebe haben jedoch den Nachweis des gesamten Holzeinschlags, der auf das am 30. September 1941 ablaufende Forstwirtschafts⸗ jahr 1941 anzurechnen ist, als Abschlußmeldung am 31. Oktober 1941 zu erbringen. 3. Auch diejenigen Forstämter und nichtstaatlichen Forst⸗ betriebe, die gemäß Abschnitt I A Ziff. 2 der Anweisung Nr. 2 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I1 vom 1. Oktober 1940 von der Vorlage der Holzeinschlagsnach⸗ weisung nach dem Stand vom 30. Juni 1941 befreit waren, haben am 31. Oktober 1941 eine Holzeinschlagsnachweisung, welche die gesamte auf das Forstwirtschaftsjahr 1941 anzu⸗ Einschlagsmenge enthält, aufzustellen und vorzu⸗ legen. 4. Die

Bezeichnung der Schuld

.

8 Deutsches Reich. Bezeichnung der Schuld I1. Stand der Reichsschuld.

Betrag (in Mill. Rℳ)

am 31. 3. 41. 30. 6. 41

Deutsche Aeußere Anleihe von 1924 8 (Nennbetrag).. 37,1 (Einlösungsbetrag zu

105 % = 38,9 8)

B. Schwebende Schuld.

a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegen⸗ wert und von Reichswechseln

b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von

Bezeichnung der Schuld Schweiz. Fr.... Schwed. NKr....

A. Fundierte Schuld. a) Auf Reichsmark lautende

Summe b: 1 247,3

786,5 1 235,6

3 000,0

II. Betrag der ausgegebenen Steuergutscheine.

2 000,0

1 000,0

den Aufrechnungen ergeben sich durch

2 750,0

60o 6 616—“

4 177,3

Bekanntmachung. I. Auf Grund von § 127 a Abs. 2 und Abs. 6 Brannt⸗ weinverwertungsordnung in der Fassung der Verordnung zur

4 085,4

3 139,6 3 139,6

420,1 571,7 teilung „G“ des GBK, Oberstleutnant Schanze, geleitet wird, hat die Aufgabe, zur Popularisierung des Genexatorengedankens beizu⸗ tragen, nämlich im deutschen und darüber hinaus im europäischen Kraftfahrwesen die heimischen festen Treibstoffe, so weit es geht 8i zweckmäßig erscheint, an die Stelle der flüssigen Treibstoffe zu setzen.

Die Beteiligung an der Wiener Messe wird zeigen, daß alle mit dem Generator und seinem Einbau in das Fahrgestell zu⸗ sammenhängenden Fragen heute als geglöst betrachtet werden können. Es haben sich alle interessierten Kreise zusammengefunden, um erstens geeignete Generatoren zu schaffen und zweitens die

Vor Abgabe der Gewinnerklärung im Groß⸗ und Außenhandel. 86 Die Fachgruppe Kosmetika und Seifen der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel veranstaltete in Leipzig eine Mitgliederversammlung, auf der der Geschäftsführer der Wirt⸗ schaftsgruppe, Dr. Martin, über die Grundsätze der Preis⸗ bildung im Kriege sprach. Die kriegsbedingten Veränderungen im ööG en Gefüge hätten die Ansetzung anderer preispolitischer Mittel durch die Staatsführung erfordert, als sie unter 6 früheren Shseeeh e. Im Föcch abe sich ein grundsätzlicher Wandel der deutschen Preispoliti vaße Niche 1 Preisstop, sondern nc 1“ vorhandenen Typen der Fahrzeuge auf den Einbau der Genera⸗ tete Preis des § 22 der KBO sei zur Richtschnur der preis⸗ toren einzustellen. 3 1 politischen Maßnahmen aller deutschen Betriebe gemacht worden. Auf der Sonderbeteiligung in Wien wird zum er ten Male Die Umstellung in den preispolitischen Methoden habe auch er⸗ ein zusammenfassender Ueberblick über das gesamte ebiet des hebliche Rückwirkungen auf das betriebliche Rechnungswesen. Die Generatorwesens 1 Sämtliche vorläufig zugelassenen Ge⸗ von der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel be⸗ neratoren für alle Kraftstoffe werden gezeigt, ferner Generator⸗ zubehör wie Mischer, Zünder, Zyklone. Dazu kommen die

1 600,0 1 600,0

1 850,0 1 850

r Zweie Folle 1 965,9 1 965,9 über die Straße ausschließlich an Verbraucher abgeben, 4 ½⅞ % auslosbare Schatzanweisungen Kleinhändler (Kolonialwarenhändler, Feinkosthändler, des Deutschen Reichs von 1938, Konsumgesellschaften u. dgl.), die ohne Trinkbrannt⸗ Erste Folge... weinhersteller zu sein die fertig bezogenen Trink⸗

ECC111156 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs branntweinerzeugnisse in unverändertem Zustand lose

1 399,9

von 193II ““ 1 710,8 Desgl., Zweite Ausgabe.. 974,9

1 710,8 rten Maß⸗

Zusammenstellungen der Holzeinschlagsnach⸗

weisungen nach dem Stand vom 31. Oktober 1941 gemäß

Ziff. D 1 und D2 a— d der Anweisung Pr. 2 sind der Reichs⸗

stelle für Holz Hauptabteilung I Berlin⸗Grunewald, Winklerstr. 26, pünktlich bis zum 30. November 1941 von den Forst⸗ und Holzwirtschaftsämtern einzureichen.

‚Im übrigen gelten die Bestimmungen der Anweisung vom 1. Oktober 1940 sinngemäß weiter.

6. In Durchführung der unter Ziff. 1—4 dieser An⸗

weisung getroffenen Vorschriften werden gleichzeitig

die Rundverfügung Nr. 5 für 1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I vom 19. November 1940 42/1 Nr. 3151 (RMBlFv. S. 411) aufgehoben und die Bestimmungen der Rundverfügung Nr. 14 für 1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I vom 10. Mai 1941 41/1 Nr. 1083/41 (RMBlFv. S. 140) wie folgt geändert:

a) Die gemäß Ziff. II 3 und 4 geforderte Unterteilung der von den Prüfungsstellen und Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsüämtern zu fertigenden Zusammen⸗ stellungen der Holzeinschlagsnachweisungen des Nichtstaatswaldes nach Landesforstverwaltungen Landesforstämtern, Regierungsforstämter) bzw. nach Körperschafts⸗ und Privatwald ist bei der Er⸗ hebung nach dem Stand am 31. Oktober 1941 an Stelle der für die fortfallenden Erhebungen nach dem Stand vom 30. September und 30. November 1941 verfügten Unterteilung vorzunehmen. Auf diese Unterteilungen kann aus besonderen Gründen nicht verzichtet werden.

Zur Klärung von Zweifeln weise ich darauf hin, daß die Unterteilung der Einschlagergebnisse nach Körperschafts⸗ und Privatwald innerhalb dieser Besitzarten nach den Besitzgrößen von 50 ha Größe und darüber und von unter 50 ha Größe aufzugliedern ist.

b) Die gemäß Ziff. II5 geforderten Meldungen des Einschlags an Generator⸗ und Hiagholz nach dem Stand vom 30. September und 30. November 1941 werden auf den 31. Oktober 1941 verlegt.

7. Die Bestimmungen dieser Anweisung finden wegen der

durch die überwiegende Hochgebirgslage bedingten besonderen Einschlagsverhältnisse auf die Ostmark nicht Anwendung.

Berlin, den 4. September 1941. Der Reichsbeauftragte für Holz.

Anweisung Nr. 10/1941 der Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I St i 2 Nr. 2211/41 —. Betr.: Nachweisung des Gerbrindenanfalls.

Vom 4. September 1941. Auf Grund der §8§ 2 und 5 der Verordnung über die Er⸗ richtung einer Reichsstelle für Holz vom 5. September 1939 Reichsgesetzblatt I S. 1677) in Verbindung mit der Verord⸗

nung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt⸗

8 8

schaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (Reichs⸗

gesetzblatt 1 S. 133) ergeht mit sofortiger Wirksamkeit folgende Anweisung zur Aenderung der Anweisung Nr. 5/1941 der

Reichsstelle für Holz Hauptabteilung I. vom 9. April

1941, betr. Nachweisung des Gerbrindenanfalls und Meldung

VI165 B 1 18. Oktober 1939 Reichszollblatt S mit auf.

des JeSesestnes Teil I, enthält: Vorschriften in den Reichsgauen der Ostmark und Vierundzwan⸗ gigst⸗ Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften im

19,1 in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Vom 29. August 194

Kreuzungen von Eisen 1941.

1. September 1941.

stadt Berlin und der Hauptstadt der 1. September 1941.

mungen zum Umsatzsteuergesetz. Vom 2. September 1941.

dungsgebühren: 0,03 Pℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto; Berlin 96 200. 1“

ooder auf Flaschen gefüllt in ihrem Ladengeschäft aus⸗ schließlich an Verbraucher abgeben,

.Spediteure, die Branntwein ausschließlich aus Anlaß und in Ausführung von Speditionsverträgen lagern,

‚Besitzer von Verschlußbrennereien, die ohne Handel⸗

mit Branntwein zu treiben ausschließlich ab⸗ lieferungspflichtigen Branntwein herstellen und die Herstellung dieses Branntweins vorschriftsmäßig an⸗ melden, 8

Branntweinhändler, die ohne Branntwein her⸗ zustellen Branntwein ausschließlich in verschlossenen Kleiverkaufbehältnissen mit einem Raumgehalt bis zu 1 Liter beziehen und in unverändertem Zustand vertreiben,

Abfindungsbrenner (Brennereibesitzer und Stoff⸗ besitzer), die den gesamten von ihnen hergestellten Branntwein im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopolverwaltung sofern sie spätestens bei Abgabe der ersten Abfindungsanmeldung (BO. § 168) im Betriebsjahr bei der Zollstelle eine schriftliche Erklärung einreichen, daß sie den gesamten von ihnen hergestellten Branntwein im eigenen Haushalt verwenden oder an die Reichsmonopol⸗ verwaltung abliefern,

9. hausbrandberechtigte Personen in der Ostmark

(Art. IV § 5 der Verordnung vom 20. August 1939

8* Peichs gfetzblose I” S. 1449 Reichszollblatt .739 —.

II. Meine Bekanntmachung vom 14. Oktober 1939

2231 II a Reichsanzeiger Nr. 244 vom

34 hebe ich hier⸗

Berlin, den 4. September 1941. Reichsmonopolverwaltung für Branntwein. 8 Bek.

yBekanntmachuug. Die am 5. September 1941 ausgegebene Nummer 100

Sechsundzwanzigste Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher

eichsgau Sudetenland. Vom 15. August 1941. ünfte Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vor⸗

om 15. August 1941. Verordnung zur der Bestallungsordnung für

weite zur Durchführung des Gesetzes über ahnen und Straßen. Vom 30. August

Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden. Vom

Zweite Verordnung über die Fcfc seuta der Reichshaupt⸗ Bewegung München. Vom

Zweite Verordnung zur Aenderung der Durchführungsbestim⸗

6 Sechzehnte Bekanntmachung über die Eintragung von ver⸗

inslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs in bas Reichs⸗

chuldbuch. Vom 1. September 1941. . Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postversen⸗

1

Berlin NW 40, den 6. September 1941.

Reichsverlaàgsamt. Dr. Hubrich.

4 % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Deitte86 *

4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen

des Deutschen Reichs von 1937, Bweite Wolg 1.

4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1937, Erste Foleeau“

4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs von 1““

Schuldbuchforderungen, eingetragen auf Grund von § 65 des Gesetzes zur Regelung der landwirtschaft⸗ lichen Schuldverhältnisse. ....

4 ½ % auslosbare Schatzanweisunger des Deutschen Reichs von 1936, Pritie Fottek4

4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1936, Zweite Folge . . ..

4 ¼ % Schuldscheindarlehn von 1936

4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1936.. .. 4 ½ % auslosbare Schatzanweisungen des Deutschen Reichs von 1935 . . 4 % Schuldscheindarlehn von 1935 4 ½ % Anleihe des Deutschen Reichs v133“ Desgl., Zweite Ausgabe.. 4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935 35. .. 4 % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs von 1935 . . . .. 4 % Anleihe des Deutschen Reichs vhn 193393.. 4 ½ % Schatzanweisungen des Deut⸗ schen Reichs bvon 1934. .. Reichsschuldbuchforderungen f. frei⸗ willigen Arbeitsdienst.... Reichsschuldbuchforderungen, einge⸗ tragen auf Grund: a) des Kriegsschädenschlußgesetzes. b) der Polenschädenverordnung.. Schuldscheindarlehn von 1928 . .. 5 % Anleihe des Deutschen Reichs vooõZZ““ Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs: a) mit Auslosungsrechten,.. b) ohne Auslosungsrechte.. Rentenbankdarlen

1 Summe a:

b) Auf fremde Währungen lautende Schuld (in Millionen): 6 % Aeußere Anleihe des Deutschen Reichs 1980 118“ Internationale 5 ½ ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 HFö8

LEeE1“ Schwed. Kr. Schweiz. Fr.

101,8 76,0

H .

bCEE 5 65 6ͤö5555 0 „„ 5 5 6 0 o o⸗

Belgas.. 29,5

849,9 800,0

700,0 582,6

52,3 599,9 670,3

56,7 112,9

463,0 264,1

733,1 960,9

308,1 13,5 133,2 10,5 4,7 670,7 121,0 19,6 286,2 2 417,3

59,5

1 334,9

849,9 800,0

700,0 582,6

51,6

670,7 106,0 18,5

286,2 2 339,5

59,5

1 399,9

46 524,9

51 250,9

976,8 reits in der Vorkriegszeit im Interesse der Leistengesteighgung

der Großhandelsbetriebe auf breiter Basis durchgefü nahmen zur Verfeinerung des betrieblichen Rechnungswesens im Groß⸗ und Außenhandel verlangten gerade auch im Hinblick auf die letzten preispolitischen Maßnahmen eine besonders sorgfältige Weiterentwicklung, die der einzelne Betrieb trotz vieler kriegsbe⸗ dingter Erschwerungen auf sich nehmen müsse. V Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen beschäftigte sich Dr. Martin mit den sich aus der Handelsanweisung für Großhandels⸗ kaufleute ergebenden Fragen zur Abgabe der Gewinnerklärung. Hierbei gab er bekannt, daß die Versendung der Gewinnerklä⸗ rungsformulare durch die Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel in den nächsten Tagen erfolgen werde. Nach den Anordnungen des Preiskommissars müsse die Angabe der Ge⸗ winnerklärung gegenüber den Preisüberwachungsstellen entweder innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Ge⸗ schäftsjahres oder vier Wochen nach Versendung durch die Wirt⸗ schaftsgruppe erfolgen. Da im Großhandel meist zum Ende des Kalenderjahres oder zum Schluß des ersten Vierteljahres bilan⸗ ziert werde, hätte die überwiegende Zahl der Großhandelsfirmen die Gewinnerklärung innerhalb der Vierwochenfrist nach Ver⸗ sendung der Fragebogen durch die Wirtschaftsgruppe vorzunehmen. Die Tagung wurde eingeléitet durch Begrüßungsworte des Leiters der Fachgruppe Kosmetika und Seifen, Friedrich Hilbrecht, der über den kriegswirtschaftlichen Einsatz dieses Großhandels⸗ zweiges sprach. Weitere Vorträge der Fachabteilungsleiter Karl Hasch und Bruchertseifer befaßten sich mit Fragen der Bewirt⸗ schaftung, der Beschaffung und des Absatzes von Feinseife und Parfümerien sowie Seifen, Wasch⸗ und Putzartikeln.

Der Generator auf der Wiener Herbstmesse 1941.

Die Wiener Herbstmesse (21. bis 28. September) wird gekenn⸗ eichnet durch ein besonderes Stichwort: „Generator“, Unter dem Protektorat des Unterstaatssekretärs General von Schell steht hier

eine Sonderbeteiligung des Generalbevollmächtigten für das Kraft⸗ ahrwesen, Abteilung Generatoren, unter dem Motto: „Heimische feste Kraftstoffe im Vierjahresplan und deren praktische Anwen⸗ dung in der Wirtschaft“. Dieser Teil, der von dem Chef der Ab⸗

Wirtschaft des Auslandes.

Schweizer Exportvorbereitungen für die Nach⸗ kriegszeit. Jahresversammlung der Schweize⸗ rischen Zentrale für Handelsförderung.

Zürich, 5. September. Auf der Jahresversammlung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung in Bern sprach Direktor Dr. Masnata über die schweizerischen Exportvorberei⸗

tungen füt die Nachkriegszeit. Er trat dafür ein, auch mit jenen Ländern, mit denen die Handelsbeziehungen der Schweiz

wärtig eingeschränkt sind, in Verbindung zu bleiben. Nach dem Kriege solle dem privaten Unternehmer beim Außenhandel wieder mehr freie Hand gelassen werden. Es genüge nicht allein, sich im Ausland um Absatz zu bemühen, aug die Inlandspolitik in der Wirtschaft, z. B. die Regelung der reigfväg stehe in engstem Zusammenhang mit den Interessen der Ausfuhr. Der Leiter der Züricher Niederlassung der Schweizerischen Zentrale für Handelsförderung, Dr. Lienert, betonte die Notwendigkeit des Aus⸗ baues der Vertretungen der schweizerischen Exportinteressen im Ausland. Bezüglich der Vertreter ständen heute zwei Eigen⸗ schaften im Vordergrund: Die Fähigkeit, die Verhältnisse auf lange Sicht beurteilen zu können, und die peinlichste Zuverlässig⸗ keit. Eine wohlausgebaute Exportabteilung müsse die Vertreter unterstützen. Weiter sprach der Sektionschef für Seetransporte im Kriegstransportamt, Boller, über Seetransporte im Kampf für den schweizerischen Außenhandel. Er schilderte die Entwick⸗ lung des überseeischen Güterverkehrs bis zum Ankauf eigener Schiffe durch die Schweiz und berichtete, daß es der Schweiz bis jetzt gelungen sei, sieben Schiffe mit einer Gesamttonnage von 39 200 t zu erwerben.

„kreisen Anhaltspunkte für jetzt und die Zukunft.

Generatorkraftstoffe selbst und ihre Aufbereitung. Die Fahrzeuge müssen auch unterwegs „tanken“ können. Hietfür wird bekannt⸗ lich die Generatorkraft⸗AG sorgen. Sie wird auch eine Muster⸗ tankstelle auf der Wiener Sonderbeteiligung errichten. So gibt diese erstmalige und einzigartige Veranstaltung den Wirtschafts⸗

Gemeinfame Arbeitstagung der Wirtschafts⸗ gruppe Gas⸗ und Wasserversorgung und der Gas und Wasserfachmänner in Straßburg.

Am 5. und 6. September hielten anläßlich der Ausstellung „Deutsche Wirtschaftskraft Aufbau am Oberrhein“ in Straß⸗ burg die Bezirksgruppen Baden, Westmark und Hessen der Wirt⸗ schaftsgruppe Gas⸗ und Wasserversorgung und der Fachverband⸗ bezirke des Deutschen Vereins von Gas⸗ und Wasserfachmännern e. V. im NS⸗Bund Deutscher Technik sowie der Arbeitsgemein⸗ schaft der elsässischen Gas⸗ und Wasserwerke eine gemeinsame Arbeitstagung ab.

Der Geschäftsführer des Deutschen Vereins von Gas⸗ und Wasserfachmännern, Dr. techn. Fritz Schuster (Berlin), sprach über Chemische Probleme und Aufgaben der Gastechnik. Die innige Verbindung der vielseitigen chemischen Probleme und Auf⸗ gaben des Gasfachs mit dem Technischen fordere vom Chemiker ingenieurmäßige schöpferische Betätigung, die den Fortschritt des Fachs in der Vergangenheit gesichert habe und in der Zukunft

leichfalls sichern werde. Prof. Dr. phil. K. Bunte, Vorstand des asinstituts an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, behan⸗ delte die Grundlagen des Mahlens und Mischens von Kohlen. Betriebswirtschaftliche Probleme der Energie⸗Versorgungs⸗Unter⸗ nehmen erörterte Dir. Dipl.⸗Kaufmann K. Krieger, erster Werk⸗ leiter der Stadtwerke Lübeck. Als Ergebnis einer Gemeinschafts⸗ arbeit aller zentralen Stellen wurde der Kontenrahmen der Energieversorgungsunternehmen geschaffen⸗ der z. Z. den maß⸗ gebenden Stellen zur Erteilung der Genehmigung vorliegt. Er werde später zusammen mit ausführlichen Hinweisen für die Kontierung sowie Buchführungsrichtlinien erscheinen.

Erfolge der italienischen Aetarkiepolitik. Sehr günstige Reis⸗ und Hanfernte.

Rom, 5. September. Die italienische Reisernte, die für die italienische Ernährungsautarkie große Bedeutung hat, ist, nach einem ericht der Agenzia Stefani, äußerst zufriedenstellend. Es ist in den Jahren seit 1933 gelungen, den Reisanbau in jeder Hinsicht zu steigern; die Anbaufläche wurde von 129 000 ha auf 163 000 ha vergrößert. Das Ergebnis je Hektar nahm von weniger als 39 dz im Jahre 1931 auf 55 dz in diesem Jahre zu. Das Ernteergebnis wurde von 6,5 Mill. dz auf mehr als 9 Mill. dz gebracht. Auch die Hanfgewinnung dieses Jahres läßt sich, besonders in der Landschaft Kampanien, äußerst günstig an, besonders in qualitativer Hinsicht. Nach den Schätzungen der zu⸗

ständigen Stellen wird die Gewinnung den gesamten Bedarf der

italienischen Industrie decken können.

Neue Maßnahmen der japanischen Preispolitit.

die bisherige Preispolitik eine wünschenswerte; roduktionsver⸗ mehrung herbeigeführt habe, wurde durch die Kai erliche Verord⸗ nung vom 3. September dbgeschlosgen. Die Preisstop⸗Verordnung vom 18. Oktober 1939, die das Preisniveau vom 18. September 1939 zum Standard machte, wird um ein Jahr bis zum 18. Ok⸗ tober 1942 verlängert. Die Verlängerungs⸗Verordnung bringt außerdem eine Erweiterung durch die Ermöglichung von Höchst⸗

Tokio, 5. September. Die Diskussion der üe Wochen, ob

binigen Preise aufrechterhalten.

grenzen der Reparaturkosten und weiter eine Verschärfung der Etrcsbeltiurmungen. Somit wurde das bisherige Prinzip der

für 100 kg.

Unter den Kolonialanteilen waren Doag und Schantung mit 4 bzw. 3 % stärker gedrückt. Otavi ermäßigten sich um ⅛6 Rℳ. Am Kassamarkt der Industriepapiere war die Haltung größtenteils fest. So gewannen u. a. Gebhardt & Co. nach Pause 10 und Grün & Bilfinger 5 %. Hemmoor⸗Portlandzement stiegen um 3 ½2, Brown Boveri bei Repartierung um 3 ¼ und Lindes Eis um 4 %. Verschiedentlich waren Steigerungen um 2 —3 % zu be⸗ obachten. Schwächer lagen Beton⸗ u. Monierbau und Reinecker mit 4 und Concordia Spinnerei mit 3 %.

Steuergutscheine I nannte man % niedriger mit 103 ⁄⁄. Steuergutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert.

Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe auf 161 % nach anfänglich 161 ¼ (Vortag 161 ⁄⁸).

Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nach Pfandbriefen weiter auf leere Märkte. Stadtanleihen hatten keine größeren Veränderungen aufzuweisen. Gemeindeumschuldung war mit 102 ⅞¶ leicht abgeschwächt. Dekosama III notierte àe % höher. Länderanleihen waren gut gehalten; 27er Baden und 29er Hessen zogen um % an. Von Altbesitzemissionen wurden Ostpreußen um ¼ % heraufgesetzt. Am Markt der Reichsanleihen lag die 38er Ausgabe 2 knapp behauptet, während die 39er Ausgabe 2 gering⸗ fügig höher lag. 37er Reichsschätze Folge 1 und 40er Folge 4—6 erfuhren leichte Rückgänge. 39er Reichsbahnschätze zogen leicht an. Die 4 % ige Reichsbahnanleihe von 1940 lag mit 103 ¼ knapp be⸗ hauptet. Postschätze waren umsatzlos. In Industrieobligationen kam einiges Angebot heraus.

Der Privatdiskontsatz blieb mit 2 % in der Mitte unver⸗ ändert. 1.

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blanko⸗Tagesgeld mit

15 171 % unverändert. xmmxvNSxEMNEEMANN SSE-ENFNMTN ESeENNSAUTTXARMRAEEETeSEwxm Wenn bestimmte Preise nicht 1 erhöht werden sollen und sich ergibt, daß die festgesetzten Preise unter den Produktionskosten liegen, greift der Staat durch Unter⸗ stützung der Erzeuger ein. Dies gilt beispielsweise seit Mitte August für den Preis, den die Regierung den Bauern für Reis zahlt und der unter Regierungskontrolle steht. Der Landwirt schaftsminister Ino erklärte, daß der bisherige Kaufpreis von 43 Yen je Koku die Unkosten nicht decke und daher eine Erhöhung auf 50 Yen erfolgen wird. Da das allgemeine Preisniveau du eine entsprechende Erhöhung der Verkaufspreise der konzessio⸗ nierten Reisverkäufe steigen würde, ist der Preis, zu dem Reis im Einzelhandel verkauft wird, unverändert gelassen worden.

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Japanisches Kabinett billigte „Plan zur Mobi lisierung der Verkehrsmittel“ zur Durchführung der nationalen Politik. 1

Tokio, 5. September. Das Kabinett billigte laut Domei einen „Plan zur Mobilisierung der Verkehrsmittel“. Der Plan sieht eine Vergrößerung des notwendigen Materials für die Transport⸗ mittel zum alleinigen Gebrauch bei der Durchführung der natio⸗ nalen Politik und eine Umgestaltung des Verkehrssystems staatswichtige Transporte vor. Nach diesem Plan wird das Transportwesen zu Lande und zur See so ausgebaut werden, da es die höchsten Leistungen ermöglicht, während man erwartet, daß der Transport weniger notwendiger Materialien eingeschränk wird. V

Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutf 9 Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N.” am 6. September auf 74,00 Rℳ (am 5. September auf 74,00

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