1941 / 213 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Sep 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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ne

9 Uhr, zu 5 —8:

auf den 10 Uhr, mit dem Bemerken, daß der

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1941. S. 4

dorf bei Zeitz, mit dem sowjet⸗vussischen Juden Moses Eisenberg, geboren in

Aewsk bei Schipotenka in der Ukraine, nicht besteht oder die Ehe der Parteien wird wegen Formmangels des Ehe⸗ schließungsaktes für nichtig erklärt. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Be⸗ klagte zu tragen. Die Klägerin ladet den B 128* zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Leipzig auf Freitag, den 7. November 1941, vorm. 10 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ vung, einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt mit seiner Ver⸗ tretung zu beauftragen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendungen und Be⸗ weismittel dem Gexricht und der Kläge⸗ rin in einem Schriftsatz mitzuteilen.

Leipzig, den 8. September 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts Leipzig.

[23711] Ladung.

1. 2 R 102/41 Eugenie Marek geb. Nepp, Litzmannstadt, Ostpreußenstr. 2 a, Fegen Maurer Mathäus Marek, früher

Fehenstagt. auf Ehescheidung und Schuldigerklärung. 2. 2 R 166/41 Aniela Przybylska geb. Sokolowski, Litz⸗ mannstadt, Bochumer Str. 8, gegen Antoni Przybylski auf 3. 2 R 192/41 Wally Ostrowski geb. Puchowski, Graudenz, Schlachthofstr. 29, egen Buchdrucker Stanislaw Ostrowfki, früter Litzmannstadt, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung. 4. 2 R 197/41 Marta Orlicki geb. Pietsch, Andrzejow, Brüderstr. 2, gegen Angestellten Marian Orlicki auf Ehescheidung und Schuldig⸗ erklärung. 5. 3 R 114/41 Christine Sudol geb. Bäcker, Litzmannstadt, Schlageterstr. 21, gegen früheren Poli⸗ ee Anton Sudol auf Ehe⸗ scheidung und Schuldigerklärung. 6. 3 R 181/41 Karoline Ukrainetz geb. Drumer, Lager Stockhof bei Litzmann⸗

ee Eisenbahnarbeiter Johann

Ikrainetz in Storojinetz (U. d. S. S. R.) Eheaufhebung. 7. 3 R 203/41 Julie Sawicki geb. Hartoniak, Litzmann⸗ tadt, Straßburger Linie 28 a, gegen Mikolaj Sawicki auf Ehescheidung. 8. 3 R 210/41 Landwirt Johann Firrater. z. Z. im Lager Kirschberg der olksdeutschen Mittelstelle, gegen Emilie Zimmer verw. Neumann geb. Junte auf Ehescheidung. 9. 2 R 149/41 Helene Pietrasik geb. Harder in Löwen⸗ Armeestr. 3, gegen Stanislaw

stadt, Prereag Schneider, auf Ehescheidung.

ie Beklagten zu 1—5 und 7— 9 sin

unbekannten Aufenthalts. Verhand⸗

lungstermin vor dem Landgericht Litz⸗

mannstadt zu 1—4 und 9: Zivil⸗ kammer 2 am 6. November 1941, Zivilkammer 3 am 1. November 1941, 9 Uhr. Die Kläger laden die Beklagten hierzu mit

der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗

walt vertreten zu lassen. Litzmannstadt, 4. September 1941. Geschäftsstelle des Landgerichts.

23712] Oeffentliche Zustellung.

3. R. 141/41. Der Kaufmann Otto

Haupt in Posen, 188 22, W 8, Prozeßbevo

lmächtigter: Rechts⸗ anwalt Walter Lengler in Posen, Wil⸗

I 10, klagt gegen seine Ehefrau

iza Haupt geb. Peterson in Riga,

Laecplesa iela 20, W 8, wegen Ehe⸗

scheidung mit dem Antrage, die am

19. Oktober 1937 in Riga geschlossene

Ehe der Parteien zu scheiden und die

Beklagte für alleinschuldig zu erklären. Der Kläger ladet mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

die Beklagte zur

streits vor die 3. Zivilkammer des

Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße 5

Nr. 32, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 20. November 1941,

Termin vom 17. Dezember 1941 auf⸗ gehoben ist, und mit der Aufforderung,

ich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ ö Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Posen, den 2. September 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

3713] Oeffentliche Zustellung. 3. R. 187/41. Der Kraftfahrer Artur

Albert Wilhelm Marterer in Posen,

Kennemannstraße 15, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Walter Mühring

in Posen, Wilhelmstraße 24, klagt gegen seine Ehefrau Milda⸗Mathilde Mar⸗ terer geb.

Zunde in Riga, Stern⸗ straße 30 59, wegen Ehescheidung mit

dem Antrage, die am 29. März 1937 in der Martinskirche zu Riga geschlossene

Ehe der Parteien zu scheiden und die

beklagte Ehefrau für den schuldigen Teil

zu erklären, ihr auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger

ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, geschoß,

Wilhelmstraße Nr. 32, Erd⸗ Zimmer Nr. 28, auf den 25. November 1941, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei

diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗

walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Posen, den 2. September 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

123710] Oeffentliche Zustellung. Ladung.

9 C 241/41. Die Katharina Scherer, eschiedene Chorsängersfrau in Augs⸗ Wiesenstr. 19/0, klagt im Armen⸗

recht gegen den Leopold Scherer, Chor⸗ sänger i. R., früher in Chemnitz,

Haydnstr. 26, wohnhaft, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, und beantragt, u erkennen: Der Beklagte wird vor⸗ Kufig vollstreckbar und kostenpflichtig verurteilt, an die Klägerin vom 1. Julig 1941 ab eine je am Ersten jeden Mo⸗ nats vorauszuzahlende Unterhaltsrente von monatlich 57,80 K bzw. als Unterhalt den Betrag zu bezahlen, der ihm monatlich gegen die Reichsver⸗ sicherungsanstalt für Angestelle in Ber⸗ lin als een zusteht. Verhand⸗ lungstermin: 22. Oktober 1941, vorm. 9 ½ Uhr, Zimmer 277 II, Neu⸗ a

u. Chemnitz, am 1. September 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht Chemnitz.

G Anordnung. .

A. Die Juden 1. Bergmann, Ger⸗ hard Israel, fr. Kaufmann in Fürth i. B., seit 20. 3. 1939 nach Melbourne abgemeldet, 2. Ortweiler, Regina Sara, geb. Bergmann, Ehefrau des Rechtsanwalts Dr. Alfred Israel Ort⸗ weiler, fr. in Nürnberg, jetzt in Brasilien, 3. Bergmann, Otto Israel, Kaufmannssohn, fr. in Fürth i. B., abgemeldet seit 1. 3. 1939 nach Ha⸗ banna in Cuba, sind 1Se mit anderen Personen Hnfehge intritts der Nacherbfolge und auf Grund Erbteils⸗ übertragung an einem -Anteil der im Bezirk des Amtsgerichts Nürnberg, Stgde. Sündersbühl, liegenden Grund⸗ stück Pl. Nr. 198 ½, 198, 200 ¼216 +, 197 % +, 197, 200 +, 200 ½11 200 und 200 + in Erbengemeinschaft be⸗ teiligt. B. Die sämtlichen dem unter A bezeichneten Personenkreis 1IN. den Personen sind weiter auf Grund Erbgangs, Eintritts der Nacherbfolge und teils infolge Erbteilsübertragung Eigentümer des im Bezirk des Amts⸗ gerichts Fürth i. B. liegenden Garten⸗ grundstücks Pl. Nr. 1065 Stgde. Fürth in Erbengemeinschaft. Gemäß §8§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 wird den unter Buchstabe A Ziff. 1—3 genannten Grundstücksmiteigentümern aufgegeben, im enlammemirten mit den übrigen jitberechtigten ihren ⸗Eigentumsanteil an den unter A bezeichneten Grundstücken und das unter B bezeichnete Grundstück läng⸗ stens innerhalb eines Monats von der Bekanntgabe dieser Anordnung an zu veräußern. Gleichzeitig wird dem echtsanwalt Dr. Alfred Israel Ort⸗ weiler aufgegeben, innerhalb der glei⸗ chen Frist seine eheherrliche Zustim⸗ mung * Veräußerung in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zu erteilen. Der Veräußerungsvertrag und die Zustimmungserklärung sind bis zum

Ablauf der gesetzten Frist für die unter Buchstabe A beschriebenen Grundstücke beim Oberbürgermeister der Stadt der Reichsparteitage Nürnberg und für das unter Buchstabe B beschriebene Grund⸗ stück beim Oberbürgermeister der Stadt Fürth i. B. zur Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach 8 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die unter Buchstabe A Ziffer 1—3 ge⸗ nannten Grundstücksmiteigentümer ge⸗ samtverbindlich zu tragen. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 20 Rℳ samt einem Zuschlag von 20 9% angesetzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen ei Wochen nach Bekanntgabe im eichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschaftsminister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in weifachen Fertigung oder zur Nieder⸗ chrift beim Regierungspräsidenten in Ansbach einzureichen. Ansbach, 2. September 1941. Der Regierungspräsident. J. A.: Frhr. v. Kleinschrod.

[23848] Anordnung.

Die Juden: 1. Friedrich Kirschbaum, fr. Kaufmann in Nürnberg, jetzt in England, 2. Clotilde Sara Geissen⸗ berger geb. Kirschbaum, Ehefrau des Kaufmanns Siegfried Israel Geissen⸗ berger, fr. in Berlin, jetzt in England, 3. Frieda Sara Feibisch geb. Kirsch⸗ baum, Ehefrau des Kaufmanns Willy Israel Feibisch, fr. in Berlin, jetzt in Palästina, 4. Meta Sara Thorner geb. Kirschbaum, Ehefrau des Kaufmanns Moritz Israel Thorner, fr. in Berlin, ausgewandert am 28. 4. 1939 nach Schweden, jetzt angeblich nach Süd⸗ amerika, 5. Karoline genannt Carrie Sara Geissenberger geb. Kirschbaum, Kaufmannswitwe, fr. in Berlin, jetzt in Schweden, 6. Kurt Israel und Heinz J. Salomon, Aufenthalt unbekannt, als Erben der am 2. 8. 1935 in Frank⸗ furt a. M. verstorbenen Harriet Salo⸗ mon geb. Kirschbaum und etwaige sonstige Erben der Genannten, 7. Har⸗ riet Sara Benjamin geb. Buchmann, Ehefrau des früheren Rechtsanwalts und Notars Dr. Siegfried Israel Ben⸗ jamin, fr. in Berlin, jetzt in Palä⸗ stina, in Erbengemeinschaft mit Frieda Sara Stein geb. Buchmann, Ehefrau des Kaufmanns Moritz Israel Stein, fr. in Berlin, jetzt in Palästina, sind neben anderen Personen Miteigen⸗ tümer je zu einem Zehntel an folgenden Grundstücken: a) Pl. Nr. 98 ½ 0 Stgde. Kleinweidenmühle, b) Pl. Nr. 36 4¼, 36 1, 36 ⅛, 36 Stgde. Schweinau, c) Pl. Nr. 187 ⁄2 Stgde. Sündersbühl,

d) Pl. Nr. 279 Stade. St. Johannis,

e) Pl. Nr. 1367 Stgde. Weigenheim,

Die laufenden Zinsscheine per 2. 11942 werden in der üblichen Wei

und Miteigentümer zu je einem Zehntel am Hälfteanteil der Grundstücke: f†) Pl. Nr. 145, 165 Stgde. Sündersbühl, 9. Pl. Nr. 136 ¼ Stade. Gibitzenhof. Das unter Buchstabe e bezeichnete Grundstück liegt im Bezirk des Amts⸗ erichts Uffenheim, alle übrigen Grund⸗ süc liegen im Bezirk des Amtsgerichts ürnberg. Bei den Pl. Nr. 165 Stgde. Sündersbühl (Buchst. k) und 1367 Stgde. Weigenheim (Buchst. e) handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grund⸗ stücke, die in der landwirtschaftlichen Nutzzone liegen. Gemäß §§ 6 und 2 der VO. über den Einsatz des jüdischen Vermögens v. 3. 12. 1938 (5GBl. I. S. 1709) wird mit Zustimmung der Herren Reichsminister der Justiz und der Finanzen und, soweit landwirt⸗ schaftl. Grundbesitz in Frage steht, mit Zustimmung des Bayer, Staatsmini⸗ steriums fr Wirtschaft, Abteilung Landwirtschaft, den unter Ziffer 1—7 genannten Grundstücksmiteigentümern aufgegeben, ihre Eigentumsanteile an den bezeichneten Grundstücken längstens innerhalb eines Monats von der Be⸗ kanntgabe dieser Anordnung an zu ver⸗ äußern. Den unter den Ziffern 2, 3, 4 und 7 genannten Ehemännern der beteiligten Grundstücksmiteigentüme⸗ rinnen wird aufgegeben, innerhalb der Frist ihre eheherrliche Zu⸗ timmung zur Veräußerung der bezeich⸗ neten Grundstücksanteile in öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunde zu erteilen. Die Veräußerungsverträge und die Zustimmungserklärungen sind bis zum Ablauf der gesetzten Frist für die unter den Buchstaben a, b, c, d u. g beschriebenen Grundstücke beim Ober⸗ bürgermeister der Stadt der Reichs⸗ parteitage Nürnberg und für das unter dem Buchstaben e beschriebene Grund⸗ stück beim Landrat in ö“] (der die Vorbehandlung Fmah Bek. d. Bayer. Staatsmin. f. Wirtschaft, Abt. Land⸗ wirtschaft, vom 20. 12. 1938 Nr. III. 6022 a 86, über die Verwertung des jüdischen landw. Vermögens für dieses in seinem Bezirk gelegene Grundstück durchzuführen hat) zur Genehmigung der Grundstücksveräußerung nach § 8 der VO. v. 3. 12. 1938 einzureichen. Die Kosten dieser Anordnung haben die unter den Ziff. 1—7 genannten Grund⸗ stücksmiteigentümer gesamtverbindlich zu tragen. Für diese Anordnung wird eine Gebühr von 30 samt einem Zuschlag von 20 % angesetzt. Gegen diese Anordnung steht den Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe im Reichs⸗ und Preuß, Staatsanzeiger Beschwerde an den Reichswirtschafts⸗ minister in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Fertigung oder zur Niederschrift beim Regierungspräsi⸗ denten in Ansbach einzureichen.

Ansbach, 30. August 1941.

Der Regierungspräsident. J. V.: (Unterschrift)..

6. Auslosung usw. von Wertpapieren.

[237166 Bekanntmachung.

Hiermit kündige ich sämtliche noch im Umlauf befindlichen Schuldver⸗ schreibungen der 4 ¼ % (6 %) Gold⸗ anleihe der Stadt Berlin von 1924 zum 2. Januar 1942.

Die Auszahlung des Gegenwerts er⸗ folgt unter Zugrundelegung des Werts von 1 6G6 = 1 mit einem Rück⸗ zahlungskurs von 105 vH. des Nenn⸗ betrages der Schuldverschreibungen. Die Schuldverschreibungen sind mit Zins⸗ scheinen per 2. 1. 1943 ff. bei den be⸗ kannten Zinsscheineinlösungsstellen zur Einlösung vorzulegen. Der Wert fehlender Zinsscheine wird vom Kapital⸗ auszahlungsbetrage gekürzt. Vom 1. 1. 1942 an findet eine Verzinsung der

Schuldverschreibungen nicht mehr .

se ein⸗

elöst. 9 Berlin, den 5. September 1941. Der Oberbürgermeister der Reichshauptstadt Berlin.

7. Aktien⸗ gesellschaften.

[23891]

Herman Wupperman Aktien⸗ gesellschaft, Pinneberg⸗Hamburg. Wix laden hierdurch unsere Aktionäre

zur vierzehnten ordentlichen Haupt⸗ versammlung auf Dienstag, den 7. Oktober 1941, vormittags 11 Uhr, in das große Sssunhaser des Gutrathauses, Hamburg⸗Altona, Friedensallee 46, ein.

Tagesordnung:

8 Hürsehah des Geschäftsberichtes des vrande, des tge en en Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrats zum Geschäfts⸗ jahr 1940.

.Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

‚Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aufsichtsrat sowie Prüfungskom⸗ mission.

Aufsichtsratswahl.

.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

6. Personalien.

Der Vorstand der Herman Wupperman Aktien⸗

gesellschaft in Pinneberg.

[23886] . Herr Beigeordneter Oberbaurat Kle⸗ mens Weber ist aus dem Aufsichts⸗ rat ausgeschieden. Neugewählt wurde Herr Stadtkämmerer Dr. Otto Stabel. Ludwigshafen a. Rh., 6. 9. 1941. Gemeinnützige Aktiengesellschaft für Wohnungsbau Ludwigshafen a. Rh. Der Vorstand. Scholler.

[23368]

Neue Friedrichstraße 38 40 Grundstücksverwertungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Abwicklung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der ordentlichen Hauptversammlung, welche am Frei⸗ tag, den 3. Oktober 1941, nach⸗ mittags 16 Uhr, in den Räumen des Notars Dr. Werner Fiebach, Berlin W 15, Lietzenburger Str. 48, stattfindet,

eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlegung der Geschäftsberichte für 1938, 1939 und 1940. 2. Genehmigung der Bilanzen für 1938, 1939 und 1940. 3. Entlastung des Abwicklers und Aufsichtsrats.

4. Unvorhergesehenes.

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung find diejenigen Ak⸗ tionäre zugelassen, die ihre Aktien spätestens bis zum 26. September 1941 bei der Gesellschaft in Ham⸗ burg 26, Saling 30, 1e haben.

Hamburg 26, Saling 30, den 5. September 1941.

Neue Friedrichstraße 38 40 Grundstücksverwertungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Abwicklung. Der Abwickler: Ludwig Meyer.

˙˙˙˙1˙1‧‧] [22466].

Bilanz am 31. März 1941.

Aktiva. RM Wohngebäude: Vortrag am 1. 4. 1940. 188 226,03 Abschr. auf . Gebäude. 1 639,08 186 586 Unbebaute Grundstuücke.. 269 760 Geschäftsinventar 1 b*“ 2 963 Wertpapierhinterlegung. 5 927 Besitzhypotheken .... 18 935 Forderung aus Konsortial⸗ beteiligung „. Sonstige Forderungen.. Kassenbestand einschl. Post⸗ scheckgguthaben.. 708 Bankguthaben.. 56 080 Verlust: Vortrag 1939/40 Gewinn 1940/41

40 963 2 924

75 520,07

13 397,68 62 122

646 973

Passiva“. Aktienkapital: Vorzugsaktien, doppelte Stimmrecht 87 000,— Stammaktien 33 000,— Rückstellung für Konsortial⸗ beteiligung 78 343 82 Rückstellung f. ungewisse Schulden Wertberichtigungsposten f. Forderungen. 52 35 stheken 364 759/71 Sonstige Verbindlichkeiten 63 052/01

646 973/56

Gewinn⸗ und -reee für die Zeit vom 1. April 1940 bis 31. März 1941.

120 000

20 765 67

erneee

Aufwendungen. R. Gehälter und Löhne... 13 336 Soziale Abgaben.. 08 Abschreibungen a. Anlagen Zinsen Besitzsteuemn .6. Rückstellung f. ungewisse

Schulden . Sonstige Aufwendun 3 Verlustvortrag aus 1989/40

“*“

11“

Erträge. Ertrag aus Häusern und ““ IDoJI111114*“ Außerordentliche Erträge. Verlust 1939/40 75 520,07 Gewinn

1940/41 .. 62 122

161 542

13 397,68

Berlin, den 8. Mai 1941. Boden⸗Avtien gesellschaft Steglitz. 8 Abdamczewski. 1

Nach dem abschließenden Ergebnis

meiner pflichtgemäßen Prüfung der

Bücher und Schriften der Gesellschaft

sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗

klärungen und Nachweise entsprechen die

Buchführung, der Jahresabschluß und der

Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗

abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗

schriften.

ü den 11. August Paul Zielke, Wirtschaftsprüfer.

Vorstand: Marcell Adamcezewski. Dem Aufsichtsrat Pestten an die

Herren: Rechtsanwalt Dr. jur. Karl

Stieger, Vorsitzer; Albert Bartels, stellv.

Vorsitzer; Hans Fechner.

8

deutschen

„Textilana“ A. G. Kratzau [23869] (Zudetenland).

In der Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 3. 9. 1941 wurde der Beschluß gefaßt, das Grundkapital im Betrage von Hℳ 2 040 000,— in 2040 Stück auf den Inhaber lantende, voll eingezahlte Aktien im Nennwert von je Eℳ 41000,— aufzuteilen und die alten 5100 Stück Aktien im Nennwert von je HR.ℳ 400,— einzuziehen. Die §§ 4 und 5 der Satzungen wurden ent⸗ sprechend geändert.

Die in der gleichen Hauptversamm⸗ lung festgesetzte Dividende von 6 % wird ab sofort gegen Gewinnanteil⸗ chein Nr. 1 der neuen Aktien im Nennwert von Rℳ 1000,— ausge⸗ zahlt, abzüglich Kapitalertragsteuer und

Kriegszuschlag hierauf. Die Auszahlung

der Dividende erfolgt an der Gesell⸗

schaftskasse in Kratzau oder bei dem

Bankhause Schoeller & Co., Wien,

I., Wildpretmarkt 10, oder bei dem

Bankhause E. v. Nicolai & Co.,

Wien, I., Renngasse 3.

Kratzau, am 4. September 1941.

Der Vorstand,

[23870] Pommersche Eisengießerei & Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Stralsund⸗Barth, in Stralsund. Einladung.

Die Aktionäre

den 7. Oktober 1941, 15 Uhr, in

den Räumen unserer Gesellschaft in

Stralsund, Frankenstr. 57 I, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Vorlage der Beschlußfassung des Aufsichtsrates über die Kapital⸗

berichtigung gemäß Dividendenab:

gabeverordnung vom 12. 6.1941.

.Vorlage des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresabschlusses für das Peschäftsjahr 1940.

.Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates. 8 3

5. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1941.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche bis zum 4. Oktober 1941, abends 18 Uhr, ihre Aktien mit doppeltem Nummernverzeichnis oder die Bescheinigung über die ge⸗ setzlich zulässige Hinterlegung bei einem Notar, bei einer Wert⸗ papiersammelbank, bei der Gesell⸗ schaftskasse in Stralsund, bei dem Bankhaus Joseph Frisch in Stutt⸗ gart, bei dem Bankhaus C. G. Trinkaus in Düsseldorf oder bei der Dresdner Bank in

legt haben.

Stralsund, den 6. September 1941. 8

Der Vorstand. G. Pickert.

[23866] Spinnerei und Weberei Offenburg. Geschäftsjahr 1940. Einladung zu der am Dienstag, den 29. September 1941, vor⸗ mittags 11,45 Uhr, im Amtszimmer des Notariats I in Offenburg statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗

sammlung. Tagesordnung: 18 1. Bericht über die durchgeführte Kapitalberichtigung durch Erhöhun des Aktienkapitals um 100 % au Eℳ 3 000 000,— und die dadurch bedingte §§ 4 und 17. 1 1 Vorlage des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahresabschlusses 88 das Geschäftsjahr 1940. 3. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes. 4. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗

rates, 8 8 5. Wahl des 11.“ für das Geschäftsjahr 1941. nnheschee bie an der Hauptversamm⸗ lung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am 4. Werktag vor der Hauptversammlung zur Teilnahme an derselben unter Beilegung von Hinterlegungsbestätigungen der Deutschen Bank, Berlin, oder deren Zweigniederlassungen und Bezeich⸗ nung von Nummern odex unter Ein⸗ sendung der Aktienmäntel der Gesell⸗ schaft angemeldet haben. Als Be⸗ stätigung der erfolgten Anmeldung gelten die von der Gesellschaft auszu⸗ fertigenden Stimmkarten. Offenburg, im September 1941. Spinnerei und Weberei Offenburg. Der Vorstand. Dr.⸗Ing. Wilhelm Bauer.

Verantwortlich: 1 für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam; für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin. Fünf Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag,

Berlin und deren Zweigniederlassungen hinter⸗ 8

Satzungsänderung der

aats

2

des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛ.ℳ einschließlich 0,48 £ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 A. monatlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 7(p, einzelne Beilagen 10 ℛ. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschliehlich

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten eiehecle 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm

eile 1,85 ℛA. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle SW 68, Wilbhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig benem Papier ist darin auch anzuge unterstrichen) oder dur bervorgeho 1 vor dem Einrückungstermin bei der Anzeige

beschrie

breiten er⸗ erlin

völlig druckreif einzusenden, insbesondere welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

ben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage nfelf⸗ eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

8

Deutsches Reich. 1““

Erlaß über Zulassung von Schmälzmitteln vom 9. Sep⸗ tember 1941.

Bekanntmachung über die Errichtung von Reichskreditkassen vom 10. September 1941.

Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsscheine zur Anleiheablösungsschuld des Bremischen Staates für das Rechnungsjahr 1941.

Druckfehlerberichtigung des Regierungspräsidenten in Schneide⸗ mühl über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich in Nr. 200/41.

Auslosung einer Serie von 4 ½ (8) % Hess. Staatsanleihe von 1929 und Ablösungsanleihe der ehemal. Provinz Oberhessen.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei in Prag, Reichenberg und Troppau und des Regierungspräsidenten in Schneidemühl über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung über die Preisbildung im Tischlerhandwerk in der

Ostmark. Vom 28. August 1941.

agumtliches. Deutsches Reich.

1 Erlaß 8 über die Zulassung von Schmälzmitteln

9 Vom 9. September 1941.

Auf Grund des § 7 der Polizeiverordnung zur Ver⸗ ütung der Selbstentzündung von geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung) vom 6. September 1940 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1217) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung folgendes bestimmt:

1. Anträge auf Zulassung von Schmälzmitteln 1) sind bei einer der nachstehenden Stellen, die für die Prüfung von Schmälzmitteln amtlich anerkannt werden, einzureichen:

I. Chemisch⸗Technische Reichsanstalt Berlin⸗ Plötzensee,

Staatliches Materialprüfungsamt, Berlin⸗ Dahlem,

.Deutsches 1“ für Terxtil⸗ industrie, Dresden⸗A 1, Wiener Str. 6, Offentliches Warenprüfungsamt für das Textil⸗ gewerbe, München⸗Gladbach,

.Staats-⸗, Lehr⸗ und Versuchsanstalt für Textil⸗ industrie, Wien V, Spengergasse 20,

. Offentliches Textilwarenprüfungsamt der Fssch al⸗ für Textilindustrie, Forst (L.),

. Textilforschungs⸗ und Konditionieranstalt der

Frpustrie⸗ und Handelskammer, Reichenberg (Sudeten au),

ffentliches Warenprüfungsamt für Textil⸗ industrie, Cottbus.

2. In dem Antrag sind die genau Anschrift des Her⸗ stellers, die Bezeichnung des Schmälzmittels und dessen genaue Zusammensetzung, insbesondere die eine Oxydation verzögernden Zusätze anzugeben. Auch Gemische von Schmälzmitteln sind mit einer besonderen Bezeichnung zu 2,he en Die Bezeichnung, die auch aus einem oder mehreren Kennbuchsbaben und Ziffern bestehen kann, ist so zu wählen, daß eine Verwechselung mit anderen Schmälz⸗ mitteln nicht möglich ist. Wird eine Ausnahme von dem Verbot der Schmälzmittel auf Grund des § 3 Abs. 2 bean⸗ tragt, so ist außerdem der Gehalt an freier Fettsäure anzugeben. Dem Antrag ist eine Bescheinigung beizufügen, daß das Schmälzmittel oder bei Mischungen die anteiligen Schmälzmittel von der Wirtschaftsgruppe Textilindustrie auf Grund der Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom 28. August 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 202) freigegeben sind. Außerdem ist der Prüfstelle eine Probe von 1kg des zur Untersuchung bestimmten Schmälzmittels einzusenden. Bei jeder Aenderung der Zusammensetzung des Schmälzmittels ist ein neuer Antrag erforderlich. Die Untersuchungskosten sind der Prüf stelle von dem Antragsteller zu erstatten.

3. Die Prüfstelle prüft die Schmälzmittel auf ihre Neigung zur Selbstentzündlichkeit nach den Vorschriften des Erlasses des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 29. Januar 1941 nebst etwaigen Nach⸗ trägen und Ergänzungen. Ueber das Ergebnis der Prüfung ist für jedes Schmälzmittel ein Zeugnis nach dem anliegen⸗ den Muster 1 oder 2 auszustellen. Drei Aus ezeiqugen des nisses sind der Reichsstelle für Arbeitsschutz in Berlin⸗Charlottenburg, Fraunhofstr. 11/12, zu übersenden. Die untersuchten Schmälzmittel sind von der Prüfstelle mindestens für die Dauer eines Jahres aufzubewahren.

Verlin, Freitag, den 12. September, abends

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4. Ueber die Zulassung des Schmälzmittels entscheidet die Reichsstelle für Arbeitsschutz auf Grund des 8 Prüfungszeugnisses. Die Entscheidung ist endgültig. Das ugelassene Schmälzmittel wird in ein bei der Reichsstelle füg Arbeitsschutz geführtes Verzeichnis eingetragen und erhält ein amtliches Prüfzeichen, das aus der fortlaufenden Nr. des Verzeichnisses und durch einen Strich getrennt den beiden letzten Ziffern des Jahres besteht, in dem die Zulassung erfolgt; bei Prüfungen nach Muster 2 ist noch der Buchstabe E anzufügen. Die Zulassung und das amtliche Prüfzeichen werden in dem Prüfungszeugnis vermerkt. Je eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses übersendet die Reichsstelle für Arbeitsschutz dem Antragsteller und der Amt⸗ lichen Prüfstelle; die dritte Ausfertigung verbleibt bei den Akten der Reichsstelle.

5. Die Reichsstelle für Arbeitsschutz hat der Aufsichts⸗ behörde 6 der Schmälzmittelverordnung) auf Verlangen Auskunft über die Zulassung eines Schmälzmittels zu er⸗ teilen und ihr gegebenenfalls eine Abschrift des Prüfungs⸗ zeugnisses zu übersenden.

6. Die Reichsstelle für Arbeitsschutz legt dem Reichs⸗ arbeitsministerium für die Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗ tember und vom 1. Oktober bis 31. März jeweils zum 5. Oktober und 5. April jeden Jahres eine Zusammen⸗ stellung der von ihr zugelassenen Schmälzmittel in doppelter Ausfertigung vor. Die Zusammenstellung wird im Reichs⸗ arbeitsblatt veröffentlicht.

7. Dieser Erlaß tritt am 1. Oktober 1941 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt der Erlaß über die Zulassung

von Schmälzmitteln vom 6. September 1940 (Reichsarbeitsbl. Seite III 236) in der Fassung des Erlasses vöom 6. Februar 1941 (Reichsarbeitsbl. Seite 111 37) außer

Berlin, den 9. September 1941.

Aktenzeichen: Antragsteller:

Antrag vom auf Grund der Polizei⸗ verordnung zur Verhütung der Selbstentzündung von geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung) vom 6. September 1940 (RGBl. I S. 1217), in Verbindung mit Nr. 1 des Erlasses des Herrn Reichsarbeitsministers vom 9. September 1941 über Zulassung von Schmälzmitteln (Reichsarbeitsblatt Nr. 26 Teil III).

Probematerial: eingegangen um.. e111““ 9*

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Die Prüfung wurde nach den Prüfvorschriften gemäß dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ bildung vom 29. Januar 1941 WN 2259/41 und den zugehörigen Nachträgen ausgeführt.

Das Versuchsmaterial wird 1 Jahr aufbewahrt. Das Prüfungszeugnis darf nur ungekürzt vervielfältigt werden.

Prüfungsergebnis

Untersuchung auf Selbstentzündlichkeit im Mackey⸗Appara Die Untersuchung wurde im Mackey⸗Apparat unter Verwendung eines Nickeldrahtzylinders mit 7g Zellwolle⸗Verbandwatte und 14 g des Schmälzmittels 1 8 1. im Anlieferungszustand,ü 18 F. 2. mit entwässertem Materalla— bei der Siedetemperatur des Wassers vorgenommen. der Prüfung betrug 6 Stunden. Die innerhalb der Versuchsdauer von 6 Stunden eingetretene Höchsttemperatur sowie die Temperaturen der Probe nach 3 und nach 6 Stunden sind aus nachstehender Zahlentafel ersichtlich:

Die Dauer

8 Zusammenfassung Aus dem Befund geht hervor, daß das untersuchte Probematerial in der vorliegenden Zusammensetzung keine Neigung zur Selbst⸗ entzündung zeigt/ neigt. 1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Erteilung eines amtlichen Prüfzeichens nicht einem Gutachten über die praktische Brauchbarkeit des Probematerials gleichzusetzen ist, sondern nur eine Beurteilung bezüglich der Selbstentzündlichkeit darstellt. 1

Das Schmälzmittel 11ue des § 1 Abs. 3 der Schmälzmittelverordnung vom 6. September 1940

(-G Bl. I S. 1217) nicht unter folgender Kennziffer

8 ¹ zugelassen.

Das Schmälzmittel unterliegt den in § 3, Absf. 1 der obenge⸗ nannten Polizeiverordnung enthaltenen Beschränkungen bezüglich Lagerung, Verfand usfw. (Verbot eiserner Behälter, Gefäße und Leitungen).

Berlin⸗Charlottenburg, den. b

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Antragsteller:

Antrag vom auf Grund der Polizei⸗ verordnung zur Verhütung der Selbstentzündung von geschmälzten Faserstoffen (Schmälzmittelverordnung) vom 6. September 1940 (RGBl. I S. 1217) in Verbindung mit Nr. 1 des Erlasses des Herrn Reichsarbeitsministers vom 9. September 1941 über Zulassung von Schmälzmitteln (Reichsarbeitsblatt Nr. 26 Teil III. 8

Probematerial: eingegangen um . ekwa.. ...

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Die Prüfung wurde nach den Prüfvorschriften gemäß dem Erlaß des Herrn Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbil⸗ dung vom 29. Januar 1941 WN 2259/41 und den zugehörigen Nachträgen ausgeführt.

Das Versuchsmaterial wird 1 Jahr aufbewahrt

Prüfungsergebnis A. Chemisch⸗analytische Untersuchung

Die mit Lyphanpapier bestimmte pu⸗Zahl wurde zu pg,

der Eisengehalt zu ô5 Fe ermittelt.

B. Untersuchung auf Selbstentzündlichkeit im Mackey⸗ Apparat

Die Untersuchung wurde im Mackey⸗Apparat unter Verwendung eines Nickeldrahtzylinders mit 7 Zellwolle⸗Verbandwatte und 14 g des Schmälzmittels

1. im Anlieferungszustand 8 8

2. mit entwässertem Material— bei der Siedetemperatur des Wassers vorgenomn Prüfung betrug 6 Stunden.

Die innerhalb der Versuchsdauer von 6 Stunden eingetretene Höchsttemperatur sowie die Temperaturen der Probe nach 3 und 6 Stunden sind aus nachstehender Zahlentafel ersichtlich.

11““

Höchsttemperatur W

8 Temperatur °C 8 Zustand nach nach 3 Std. 6 Std. Neien.

Temperatur °C. Höchsttemperatur Probenzustand nach nach 3 Std. 6 Std. Std. Min.

Bei Anlieferung

entwässert

Bei Anlieferung

Entwässert