hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. 11““ Geheime Staatspolizetk. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. “
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Elisabeth R. eiser, geb. am 30. August 1889 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗ Bubentsch, Manesgasse 3, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. 8 Staatspolizeileitstelle Prag.
*
Sekanntmachugg.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Richard Perutz, geb. 15. Juli 1869 in Prag, Ehefrau Alice Perutz, geborene Lederer, geb. 1. Februar 1880 in Wien, deren Kinder Elly Kainka, geborene Perutz, geb. 12. Ja⸗ nuar 1903 in Prag, und Anna Mauder, geborene Perutz, geb. 10. Dezember 1910 in Prag, alle zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Prag XIX., Aspernstr. 5, hierdurch veg des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. 3 .
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Kurt Naceradec, Jude, geb. 28. Juli 1908 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Stephansgasse 34, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. :
8 —
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) vird das Vermögen folgender Personen: Oskar Neuman n, geb. 3. Februar 1885 in Rakonitz, Jude, Ehefrau Wanda Neumann, geborene Neumann, geb. 31. Dezember 1899 n Olmütz, sowie deren Schwester Dr. Erika Neu mann, geb. 18. August 1903 in Olmütz, alle zuletzt wohnhaft gewesen i Prag VII., Sommerbergstr. 80, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Beranntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Viktor Fürth, geb. am 16. Februar 1893 in Horazdorice, Ehefrau Martha Fürth, geb. am 18. April 1908, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Bolzanogasse 1, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen
und Mähren — eingezogen. 16“ Prag, den 15. September 1941. 1“ 8
“ Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jüdin Johanna Kafka, geborene Bondy, geb. am 28. März 1891 in Prag, Witwe, deren Sohn Alexander Ka⸗ fka, geb. am 25. Januar 1917 in Prag, ledig, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Bredauergasse 17, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. 1 Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. „Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Gertrud Neumann, Witwe, geb. am 3. Mai 1885 in Trautenau, zuletzt wohnhaft gewesen in Ritschan b. Prag, Chotska Nr. 705, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. 8 Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei. 8 Staatspolizeileitstelle Prag.
durch den
8 8 8 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im
Bekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung
Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I.
Barth, geb. 15. Oktober 1889 in Schüttenhofen,
1897 in Petrowitz,
häuser und Konditoreien G. m. b. H. in Prag, a
gunsten des Reiches — vertreten durch den R in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. hbese;
Geheime Staatspolizei. 8 “ Staatspoltzeileitstelle Prag. BGeranntmachung.
Auf
Mähren vom 4. Oktober 1939
wird das Vermögen folgender Personen:
haft gewesen in Prag XII., Glatzer Str. 25,
in Böhmen und Mähren — eingezogen. Prag, den 10. September 1941.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
8 Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung
wird das Vermögen folgender
Personen: Jude Ernst eb. 19. Mai 1892 in 8
Plan b.
letzt wohnhaft gewesen in Reiches — vertreten durch und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Prag. 6.
den Reichsprotektor in
Bekanntmachung. — „Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnu
kowicz, geb. am 29. Dezember 1888 in Bilin, haft gewesen in Raudnitz/Böhmen, hierdurch zugun Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. (SGeheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag. 8
8* 68
Bekanntmachung.
wird das Vermögen des Juden Dr. Eugen am 30. Dezember 1895 in Ledetsch, zuletzt wohnhaft
Reiches — vertreten durch und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941.
Geheime Staatspolizei.
den Reichsprotektor in
XMWBekanntmachung. Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung
wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ignaz ler, geb. am 29. September 1861 in Also⸗Kubin, u
vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen un ren — eingezogen. “
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. b Staatspolizeileitstelle Prag.
— -— 8
BGekanntmachung. Grund von
—“
2
Auf Mähren vom 4. wird das Vermögen folgender Tscheche, geb. am 17. Juli Ehefrau Dr. phil. Marie Necas, am 20. Dezember 1888 in Tabor, zuletzt wohnhaft in Prag IV., Beim Sandtor 241, hier zurch zugun Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in und Mähren — eingezogen. 9*
Prag, den 15. September 1941. 8 8 Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Prag. 8
über die
Emziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und
S. 1998)
wird das Vermögen folgender Personen: Jude Gustav
und Ehe⸗
frau Ernestine Barth, geborene Weil, geb. 16. Dezember 1893 in Schüttenhofen, Ernst Barth, geb. 2. September Uund Ehefrau Philipine Barth, ge⸗ borene Weil, geb. 10. März 1900 in Saaz, sowie Prager Ge⸗ sellschaft zum Betriebe bee aßsfh Restaurants, Hafsse.
lle zuletzt
wohnhaft gewesen in Prag XIX., Radetzkystr., hierdurch zu⸗ ichsprotektor
† 35
” Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Reichsgesetzbl. I S. 1998) 1 r. Alois Pa⸗ lesek, geb. 22. Mai 1892 in Chimitz, Henriette Palesek, geborene Oéenäsek, geb. 1. Januar 1893 in Chimitz, Georg Palesek, geb. 11. Juni 1924 in Chimitz, Vladimir Pa⸗ lesek, geb. 11. Februar 1929 in Chimitz, alle zuletzt wohn⸗ ierdurch zu⸗ gunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor
über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998)
Hecht,
— Marienbad, und Ehefrau argit Hecht, geborene Weiß, geb. am 2. August 1901, zu⸗ Pilsen, hierdurch zugunsten des
öhmen
n Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Fürsten Maximilian Erwin Lob⸗ zuletzt wohn⸗
5 des öhmen
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 eee ehesese I S. 1998)
teiner, geb.
gewesen
in Prag⸗Stresowitz, Haenkestr. 23, hierdurch zugunsten des
Böhmen
8
über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998)
ieg⸗ nd Ehe⸗
frau Elisabeth Ziegler, geborene Pollak, geb. am 14. Sep⸗ tember 1887 in Jitschin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II., Jerusalemer Gasse 5, hierdurch zugunsten des Reiches —
d Mäh⸗
u § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) Personen: Jaromir Necas, 1888 in Neustadt / Mähren, und geborene Pubova, geb.
gewesen . des öhmen
Bekanntmachung. „Auf Grund von § 1 Einziehung von Vermögen Mähren vom 4. Oktober 1939 wird das Vermögen folgender Personen: Jude Salo kobowicz, geb. am 8.
29. März 1885 in Beuthen, sowie Kurt geb. 28. Dezember 1906 in Prag, ledig, ewesen in Prag I., eiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhm und Mähren — eingezogen. H 1
Prag, den 15. September 19414u. “ Geheime Staatspolizei. 8 Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung. Auf Grund von Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen der Jüdin Olga Vesecky, geborene Trauer, geb. am 23. Februar 1889 in Luzany, Bezirk Pschestitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Franziskaner⸗ gasse 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. . “ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
—
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Ernst Kau⸗ ders, geb. am 14. Dezember 1876 in Cista b. Rakonitz, und Ehefrau Karla Kauders, geborene Kohn, geb. 25. August 1884, sowie deren Kinder Erich Kauders, geb. 19. Ja⸗ nuar 1907, und Walter Kauders, geb. 5. Mai 1913, und Friedrich Kauders, geb. 4. März 1919, alle zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Prag IJ., Karpfengafse 14, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. 8
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 eieee I S. 1998) wird das Vermögen des Emil Svec, geb. am 27. Oktober 1888 in Wien, Arier, zuletzt wohnhaft gewesen in Liblitz b. Melnik, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung.
„Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen des Eduard Qutrata, geb. 7. März 1898 in Caslau, Arier, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗ Dewitz, Na Dyonisce 10, hierdurch zugunsten des Reiches
— vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und
Mähren — eingezogen. Prag, den 15. September 1941. 8 Geheime Staatspolizei. G Staatspolizeileitstelle
““
Bekanntmachung.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Selma Kohn, ge⸗ borene Simon, geb. 10. Juli 1871 in Wien, Jüdin, sowie deren Kinder Emma Fried, geborene Kohn, geb. 23. Ok⸗ tober 1904 in Teplitz⸗Schönau, Elisabeth Brada, geborene Kohn, geb. 5. Juni 1896 in Falkenau, und Lotte Strasser, geborene Kohn, geb. 23. Oktober 1906 in Teplitz⸗Schönau, alle
zuletzt wohnhaft gewesen in Pvag XII., Bulgarische Str. 26,
weeee⸗ zugunsten des Reiches — vertreten durch den eichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 15. September 1941. “ Geheime Staatspolizei.
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. Franz Mendel, geb. 23. April 1888 in München, Ehefrau Zdenka Mendel, geborene Fried, geb. 27. April 1891 in Grätz, sowie deren Kinder Sylvia Mendel, geb. 12. Februar 1918 in Prag, und Sasa Mendel, geb. 30. September 1925 in Prag, alle zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX., Nußgartengrund 4, hierdurch zugunsten des Reiches — ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. 1“
Prag, den 15. September 1941.
8
Geheime Staatspolizei.
Staatspolizeileitstelle Prag
Abs. 1 der Verordnung über die im Protektorat Böhmen und (Reichsgesetzbl. I S. 1998) Ja⸗ m 1 August 1881 in Groß⸗Streli „u d Ehefrau Amalia Jakobo wiez, geborene 8enene geb. Jakobowicz, alle zuletzt wohnhaft Volksstr. 17, hierdurch zugunsten des
§, 1 Abs. 1 der Verordnung über die
8.
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 219 vom 19. September 1941. S.
v
BGHeranntmachuug.
2 43
Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die
Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und
89 85 F.
8
Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. jur. Ernst Stiafsny, geb. 7. November 1879 in Kremenitz, und Ehe⸗ frau Marie Stiafsny, geborene Mathesius, Arierin, geb. 3. Oktober 1872 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in 62 IV., St. Georg Bastei 256, hierdurch zugunsten des eiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen. v1e“ Prag, den 16. September 1941. (SGSeheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
5*
Bekanntmachung. “ Auf Grund von § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen: Jude Dr. Alfred Simon, geb. 17. August 1893 in Eger, und Ehefrau Wa⸗ leska Simon, geborene Wolf, geb. 15. Februar 1910 in Görkau, Jüdin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Dobrovskeho 8, hierdurch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — ein⸗ gezogen. b 8 “] Prag, den 16. September 1941.
“
3 8.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.
Bekanntmachung über die 16. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ablösungsanleihe.
Die für das Jahr 1941 vorzunehmende 16. Ziehung der
Auslosungsrechte findet am Montag, den 6. Oktober 1941,
ab 8 Uhr vormittags, im Dienstgebäude der Bayer. Staats⸗ schuldenverwaltung, München, Königinstraße 17, Erdgeschoß, öffentlich statt. Das Ergebnis der Ziehung wird im Deut⸗ schen Reichsanzeiger und im Völkischen Beobachter (Bayer. Regierungsanzeiger) in München veröffentlicht. Ziehungs⸗ listen können von der Hauptkasse der Bayer. Staatsschulden⸗ verwaltung — Kapitalienbuchhaltung — unentgeltlich be⸗ zogen werden.
Muünchen, den 16. September 1941.
der Auslosungsrechte der Anleiheablösungsschuld des 8 Landes Thüringen.
Die öffentliche Ziehung der Auslosungsrechte der An⸗ eiheablösungsschuld des Landes Thüringen für das Jahr 941 findet am
Donnerstag, den 23. Oktober 1941, 10 Uhr vormittags, im Bibliothekzimmer des Thüringischen Finanzministeriums im Weimar (Zimmer Nr. 129) unter Kontrolle des Thürin⸗ gischen Rechnungsamtes statt. 88
Weimar, den 17. September 1941.
Der Thüringische Finanzminister. serk
6 2 1—
Bekanntmachung.
Die am 18, September 1941 ausgegebene Nummer 104 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Errichtung Saarbrücken. Vom 5. September 1941.
Verordnung über die Einführung von Vorschriften zur Be⸗ seitigung von Mißständen im Auskunfts⸗ und Detektivgewerbe in en Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.
Vom 8. September 1941. Neunte Verordnung über die von den Trägern der Invaliden⸗
eines Oberbergamts in
8
und der Unfallversicherung an die Deutsche Reichspost zu zahlenden Bergütungen. Vom 10. September 1941. Sechste Verordnung zur Durchführung des Hebammengesetzes (Aus⸗ und Fortbildung der Hebammen). Vom 16. Septbr. 1941. Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postverfen⸗ dungsgebühren: 0,09 ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 96200. “
Berlin NW 40, den 19. September 1941. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Nichtamtliches. 1 Deutsches Reich.
Nummer 38 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 17. September 1941 hat “ Inhalt: Allgem. Verwaltung: RoErl. .9. 41, Einführg. d. Vorschr. üb. d. Herstellg. u. d. Vertrieb v. Orden, Ehrenzeichen u. Ordensbändern in d. eingeglied. Ost⸗ ebieten. — RdErl. 8. 9. 41, Personalakten. — RdErl. 9. 9. 41, Pflichtbezug d. „Amtl. Nachrichtenbl. d. IFdDtR.“ — RdErl. 9. 9. 41, Uebertrag. v. Zuständigkeiten auf d. Gebiet d. Reise⸗ u. Umzugskostenrechts an d. Reichsstatth. u. Reg.⸗Präs. — RdErl. 9. 9. 41, Dt. Dienstpost im Distrikt Galizien. — RdErl. 9. 9. 41, Dt. Dienstpost Luxemburg. — RdErl. 10. 9. 41, Dt. Dienstpost im Bez. Bialystok. — Kommu nalverbände. RdErl. 24. 3. 41, teuern v. Grundbesitz in d. eingeglied. Ostgebieten f. 1941. — RdErl. 9. 9. 41, II. Aenderg. d. GDO. d. RuPrdJ. zur TO. A. — RdErl. 10. 9. 41, Erhebg. d. Bürgersteuer v. Arbeits⸗ lohn. — RdErl. 10. 9. 41, Lohnsteuer, Sozialausgleichsabgabe u. Bürgersteuer; Ausschreibg. d. Lohnsteuerkarten 1942 durch d. Gemeinden. — Beschl. 20. 8. 41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Weststernberg u. d. Stadtkr. Frankfurt (Oder). — Anordng. 27.8.41, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Köslin, Reg.⸗Bez. Köslin, u. d. Landkr. Neustettin, Reg⸗Bez. Schneidemühl. — Namen⸗ u. Grenzändergn. v. Gemeinden u. Verw.⸗Bez. — Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdöErl. 12. 9. 41, KWHW. — Polizeiverwaltung. RdErl. 1. 9. 41, Ausstellg. v. Bestattungsscheinen. — R. Pol.⸗Vordr. — RdErl. 1. 9. 41, Wegfall d. Fehscpenerssantg. zwischen d. Justizbehörden u. d. taatl. Pol.⸗Behörden in Strafsachen. — RdErl. 8. 9. 41, Zu⸗ chüsse zum Beschäftigungstagegeld u. zur Trennungsentschädig. h besonders teuren Bade⸗ u. Kurorten. — Rderl. 9. 9. 41, Kompaniehauptwachtm. in d. Ge⸗ d.⸗Komp. (mot.). RdErl.
11. 9.41, Gelbe Schilder
10. 9. 41, Krankenversicherg. d. zur SchP. Einberusenen. — Zu besetzende Gend.⸗Abt.⸗Führer⸗Stellen. — RdErl. 9. 9. 41, Beschulg. d. Pol.⸗Reservisten d. Einzeldienstes. — RdErl. 11. 9. 41, Be⸗ schaffg. v. Waren aus Spinnstoffen f. d. Pol. — RdErl. 11. 9. 41, Hausmützen f. Offz. — RdErl. 10. 9. 41, Dienstkleidungszusch. u. einmalige Einkleidungsbeih. f. Offz. d. FSchP. d. Gemeinden. — RdErl. 8.9. 41, Luftschutz⸗Ehrenzeichen. — RdErl. 12. 9. 41, Beitragen bei d. Ausführg. v. behelfsmäßigen Luftschutzräumen u. v. Brandmauerdurchbrüchen. — Verkehrswesen. RdErl. „Versuchsfahrzeug“ an Kraftfahrz. — Personenstandsangelegenheiten. RdoErl. 8. 9. 41, Berichtig. d. Eintrag. von Kriegssterbefällen. — Staats⸗ angehörigkeit, Paß⸗ u. Ausländerpolizei. RdErl. 11. 9. 41, Einführg. d. Reichs⸗ u. Staatsangehörigkeitsgef. in d. eingeglied. Ostgebieten. — Wehrangelegenheiten. Familienunterhalt. RdErl. 8. 9. 41, Kriegssachschäden⸗ 88;; hier: Ausdehng. ihres Anwendungsbereichs gemäß § 1 Abs. 5. — Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 9. 9. 41, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Wohlfahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 3. 9. 41, Fettverbillig. f. d. minderbemittelte Bevölkerg. — RdErl. 10. 9. 41, Pflegestellenwechsel ohne Zustimmg. d. Arbeitsamts. — Volksgesundheit. RdErl. 11. 9. 41, Amtsärztl. Untersuchgn. Fesite. d. Kinderbeih. — RdErl. 9. 9. 41, Betreug. d. Schülerinnen d. staatl. anerkannten Lehranst. zur Ausbildg. med.⸗ techn. Gehilfinnen u. Assistentinnen durch d. Reichsstudentenwerk. — RdErl. 9. 9. 41, Lehrapotheken⸗Verzeichn. — RdErl. 11. 9. 41, Farbenges. — Veterinärverwaltung. RdoErl. 9. 9. 41, Prämien f. Binneneber. — Verschiedenes. Handschriftl. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 HR.ℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 ℛℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Frankreich eine Tagung von Vertretern deutscher und französischer
Satz, daß das liberalistisch⸗kapitalistische Wirtschaftssystem durch
Aus ber Verwaltung.
Einführung von Steuerzahlkarten. Postgebühr trägt die Neichsfinanzverwaltung.
Der Reichsfinanzminister hat im Benehmen mit dem Reichs⸗ postminister Steuerzahlkarten eingeführt, mit denen ab 1. Oktober
Deutsch⸗französische Handelskammer⸗ tagung in Paris.
9 „ „ „ „ ₰ 1 2„ Am Donnerstag wurde in Paris beim Militärbefehlshaber in
Handelskammern eröffnet, an der von den beiden Ländern unge⸗ fähr je 25 Handelskammerpräsidenten sowie Vertreter des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums und des französischen Produktionsministe⸗ riums teilnahmen. Die Teilnehmer wurden im Namen des Mili⸗ tärbefehlshabers vom Leiter der Wirtschaftsabteilung, Kriegsver⸗ waltungschef Dr. Michel, begrüßt. Dr. Michel wies einleitend darauf hin, daß zum ersten Male seit dem Waffenstillstand sich Gliederungen der regionalen deutschen und französischen Wirt⸗ schaftsorganisation zu einer gemeinsamen Tagung zusammen⸗ sndene während die bisherige I hauptsächlich den Fragen der praktischen Wirtschaft und den einzelnen Unternehmen gegolten habe. Er unterstrich, daß eine Organisation, die die ge⸗ samte gewerbliche Wirtschaft zusammenfaßt, in jedem neuzeitlichen Staatswesen, in dem die Wirtschaft eine so aus hbaga benbe Rolle spielt wie in Deutschland und Frankreich, unbedingt nötig sei. In einer 149. Wirtschaftsorganisation komme den Industrie⸗ und Handelskammern eine ganz besondere Bedeutung zu. In Deutsch⸗ and und in Frankreich baue sich das Kammerwesen auf einem emeinsamen Grundgedanken auf. Die Industrie⸗ und Handels⸗ ammern seien berufen, eine unparteiische Dienerin sowohl der Wirtschaft als auch des Staates und damit eine lebendige Ver⸗ körperung der Forderung zu sein, daß die Wirtschaft nicht sich selbst, sondern dem Volke und in einem neuen Europa damit auch der europäischen See zu dienen habe. Zum dgve, seiner Ausführungen gab Dr. Michel der Ueberzeugung Ausdruck, daß die deutsch⸗franzoösische Zusammenarbeit nunmehr auch in Fragen der Wirtschaftsorganisation der Erfüllung dieser Auf⸗ gaben dienen werde. Die jetzige Tagung solle alte persönliche Be⸗ ziehungen vertiefen und neue anknüpfen und somit ein weiterer und bedeutsamer Schritt auf dem Wege zum Neubau Europas werden.
Ministerialdirigent Heuser überbrachte die Grüße und Wünsche des ZZ“ und wies darauf hin, daß bei der ersten Fühlungnahme der Handelskammern beider Länder Organisationsfragen der gewerblichen gesen im Vordergrund
aa also in bewußter und gewollter Beschränkung mehr die
ormale Seite des Wirtschaftslebens. Aber diesen Fragen der Organisation liege ein tieferer Sinn zugrunde. Wie die Organi⸗ sation der Wirtschaft schon immer in der Geschichte das Spiegelbild einer bestimmten Gesinnung und Geisteshaltung gewesen sei so haben alle Epochen das ihnen eigene Wirtschaftssystem geprägt und die ihm eigene Orgauisation der Wirtschaft entstehen lassen. Die Handelskammern in Frankreich und Deutschland hätten ver⸗ schiedene wirtschaftliche Zeitalter und Systeme überstanden, jedoch trotz Strukturwandlungen ihre Bedeutung und Stellung lange hindurch zu erhalten gewußt und damit vor der Fchete den Beweis ihrer Daseinsberechtigung und Bewährung erbracht.
Nach dem Abschluß einer langen Entwicklung Fefle sich die deutschen Industrie⸗ und Handelskammern mit den ranzösischen Handelskammern, um in gegenseitige Fühlungnahme zu treten und auch weiterhin in Verbindung zu bleiben. Bestimmend über dieser Tagung, so stellte Ministerialdirigent Heuser fest, stehe der
das System einer geordneten Wirtschaft ersetzt werden müsse. Nachdem Frankreich seit 1940 in sichtbarer Anlehnung an in Deutschlands Geschaffenes daran ge angen sei, die Organisation seiner Wirtschaft, zunächst im fach 52 Sektor, auf neue Grund⸗ lagen zu stellen, werden nunmehr die Handelskammern aufgerufen, in tätiger Mitarbeit ihre Kräfte in den Dienst des Aufbaues der Wirtschaft und der Verwirklichung dieser neuen Ideen zu stellen. Das System der staatlichen Wirtschaftslenkung in Frankreich, das durch die Verkündigung eines Zehnjahresplanes in wirkungsvoller Weise unterstrichen worden ist, solle wie auch der Frefestsch Produktionsminister Puchen wiederholt betont habe, auch nach dem Kriege seine volle Geltung behalten. Diese Tatsache werde eine günstige 198 üür eine fruchtbare Zusammenarbeit serischen den deutschen und französischen Wirtschaftsorganisationen affen.
Der Leiter der Reichswirtschaftskammer, Präsident Pehe zg. Prae über „Staatliche Wirtschaftsführung und wirtschaftliche elbstverwaltung in Deutschland“. Er wies darauf hin, daß auch in vergangenen Zeiten keine Zweifel über die Notwendigkeit be⸗ standen 2—nb daß der Staat aus seiner neuen modernen Auf⸗ abenstellung heraus in viel stärkerem Umfange in die Wirt⸗ Goftslenkun einzugreifen habe als das in früheren Zeiten der Fall war. ie Tatsache, daß das Heer der Arbeitslosen mit den bisher angewendeten Mitteln nicht voll zu beschäftigen war, daß
sparen den Einzahlern Schreibwerk und Kosten. Es
1941 bei den Postdienststellen Einzahlungen an die Finanzkassen und an die Zollkassen des Reichs entrichtet werden können, ohne daß die Einzahler eine reen dafür zu entrichten haben. Die Postgebühr für diese Steuerzahlkarten trͤgt die Reichsfinanz⸗ verwaltung.
Die Steuerzahlkarten unterscheiden sich von den gewöhnlichen Zahlkarten durch die Färbung. Sie tragen in dem für die Frei⸗ marken bestimmten Feld einen Vermerk „Frei durch Ablösung Reich“. Die Steuerzahlkarten, die zu Einzahlungen an die Finanz⸗ kassen bestimmt sind, enthalten vorgedruckt die veschuft und die eileFermer der Finanzkasse. Auf der Rückseite des Gut⸗ schriftabschnittes dieser Steuerzahlkarten (d. h. des Abschnitts, der der Finanzkasse ausgehändigt wird) ist die Be; eichnung mehrerer Steuerkarten eingedruckt. Es ist dringend eeee daß der Steuerpflichtige bei jeder Zahlung angibt, welche Steuer er ent⸗ richtet und für welche Zeit.
Die Steuerzahlkarten Zoll, die zu Einzahlungen an die Zoll⸗ kassen bestimmt sind, enthalten keinen Vordruck der Anschrift und der Postscheckkontonummer der Zollkasse und keine Bezeichnung de Steuerarten auf der Rückseite des Gutschriftenabschnitts. b
Die Steuerzahlkarten können zu Einzahlungen jeder Art a die zuständige Finanzkasse oder Zollkasse verwendet werden. Es ist einerlei, ob mit den Steuerzahlkarten eine Steuerschuld, eine Zollschuld oder eine andere Schuld entrichtet werden soll. 8
Die Verwendung der Steuerzahlkarten ist einfach. Die Ein zahler haben Namen, Wohnort und Wohnung und ihre Steuer⸗ nummer (Sollbuchnummer, Anmeldebuchnummer) anzugeben und die Einnahmeart und den Zeitabschnitt zu bezeichnen, für de der eingezahlte Betrag bestimmt ist. Die Steuerzahlkarten U⸗ werden
rbeitskräfte für die Erfüllung anderer Aufgaben frei.
Die Behörden der Reichsfinanzverwaltung werden allen ver chlossenen Schreiben, mit denen sie eine Einzahlung an eine inanzkasse oder an eine Zollkasse des Reichs . 29. oder mi
denen sie an eine Einzahlung erinnern, Vordrucke für Steuer⸗ zahlkarten beifügen. Andere Reichsbehörden, Landesbehörden und Gemeindebehörden, für die die Finanzkassen oder Zollkassen Ein⸗ gahlungen anzunehmen haben, werden ebenso verfahren. Di tnanskafen und die Zollkassen des Reichs werden an ihren Schaltern Vordrucke für Steuerzahlkaxrten kostenlos abgeben. A den Postschaltern sind keine Vordrucke für Steuerzahlkarten zu
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erhalten. 8
und Aussperrungen führten, daß der Güterbedarf aus dem Aus⸗ lande wegen des Streiks des Exports nicht bestellt werden konnte, die Währung ihren Kurs gegenüber den Währungen der Handels⸗ artner änderte und die Bedürfnisse des Staates über das früher übliche Maß hinauswuchsen, machte es notwendig, daß der Staat elbst versuchte, in die Wirtschaft einzugreifen, um Wandel zu chaffen. Als Hauptprobleme stellte er heraus: 1. Ordnung de rbeitsvertrages zwischen Betriebsleitungen und Belegschafte der verschiedenen Wirtschaftszweige unter staatlicher Führung 2. Beseitigung der Arbeitslosigkeit durch richtige Steuerung der Investitionswirtschaft, die gewährleistete, daß Ueberschüsse a Verbrauchsgütern ihrem eigentlichen Zweck, nämlich dem Ver brauch, zugeführt wurden und dadurch die Wirtschaft voll be⸗ schäftigt blieb. 3. Beeinflussung des Wirtschaftsgeschehens derart daß die wachsenden Bedürfnisse des Staates ohne wesentlich Preissteigerung gedeckt werden konnten. 4. Stärkerer Eingriff in die Beziehungen der eigenen Wirtschaft zu anderen Volkswirt schaften, um den ungestörten Waren⸗ und Zahlungsverkehr zu 8v1 Die Zukunft Europas und der der Zukunft seiner Völker dienende Aufbau einer neuen europäischen Wirtschaft zwinge zu einer engeren Zusammenarbeit der Völker, und die Form, in der die Wirtschaft und ihre einzelnen Glieder innerhalb eines Landes unter sich zusammengeschlossen sind und in der sie miteinande arbeiten, sei von erheblicher Bedeutung. Diese Zusammenarbei könne nicht nur technisch, sondern musße auch wirtschaftlich und persönlich sein und könne um so leichter und fruchtbarer gestaltet werden, je ähnlicher die Grundsätze seien, nach denen die Wirt⸗ schaftler in ihren Wirtschaftsorganisationen zusammengeschlosse seien. Das bedeute nicht die Durchsetzung eines starren Schema⸗ tismus, sondern vielmehr eine Organisation der Wirtschaft unte selbstverständlicher Berücksichtigung der jeweils besonders ge⸗ lagerten Verhältnisse und Bedürfnisse der einzelnen Staaten. 8 Präsident Pietzsch ging sodann auf die Grundsätze ein, nach denen das Verhältnis zwischen staatlicher Wirtschaftsführung und wirtschaftlicher Selbstverwaltung geordnet ist, und kennzeichnete die Selbstverwaltungsorganisation der deutschen gewerblichen Wirtschaft als die Stelle, bei der sich der Unternehmer unmittelbar Rat und Hilfe in allen Angelegenheiten seines Unternehmens holen kann, zugleich aber auch als den Platz, an dem er in frei gewähltem Ehrenamt an dem größeren Aufgaben seines Wirt schaftszweiges oder Wirtschaftsraumes gestaltend mitarbeitet. Der Wirtschaft gegenüber diene die Selbstverwaltungsorganisation als Sprachrohr, durch das sie ihre Anliegen der staatlichen Wirt schaftsführung in geklärter Form übermittelt. Der Staatsführung wiederum sei der Selbstverwaltungskörper das Mittel, das es ihr möglich macht, ihren Führungsanspruch bis zu jedem einzelnen Unternehmen zu verwirklichen, wie sie andererseits aber auch dem Staat von sich aus Anregungen und tatsächliche Beobachtungen sowie sachkundige Ratschläge und Erkenntnisse über die Aus⸗ wirkung von staatlichen Maßnahmen nahebringen. Als den die Wirtschaftsorganisation tragenden Grundsatz bezeichnete er den Gedanken der Selbstverwaltung, den Führergrundsatz und die ehrenamtliche Leitung. Präsident Pietzsch schloß seine Aus⸗ führungen mit dem Wunsche, daß die gemeinschaftliche Aussprache dazu beitragen möge, die Erkenntnisse vom Wesen der wirtschaft⸗ lichen Selbstverwaltung und ihre Beziehung zu Wirtschaft und Staat zu vertiefen sowie die Zusammenarbeit zwischen fran⸗ zösischen und deutschen Industrie⸗ und Handelskammern, wie aber auch die persönlichen Beziehungen von Mensch zu Mensch für eine künftige Wirtschaftszusammenarbeit für ein nenes Europa zu pflegen und zum Nutzen der beiden Länder sowie zum Nutzen von Vvö zu entwickeln. 1 zuf der Donnerstag⸗Sitzung sprach weiter von französischer Seite Staatssekretär Lehideux und der Generalsekretär im Produktionsministeriums, Bichelonne, der die Wirtschafts organisation in Frankreich behandelte. 8 Anschließend sprach der Generalsekretär im französischen Produktionsministerium, Bichelonne, über „Die Grundzüge der in Frankreich“. Nach dem militärischen Zusammenbruch Frankreichs, so erklärte der Redner u. a., befand sich die gewerbliche Organisation des Landes in völliger Auf⸗ lösung. Die Vernichtung von Vorräten und Fabriken durch die Kriegshandlungen, die Flucht der Bevölkerung und der durch die englische Blockade einsetzende Mangel an Rohstoffen habe die Ein⸗ führung einer gelenkten Wirtschaft dringend nötig gemacht. So habe die Regierung des Marschalls Pétain bereits im August und September 1940 die ersten Gesetze über die industrielle Organi⸗ sation und die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse erlassen. Oberster Organismus für die Verteilung industrieller Produkte sei nunmehr die „Zentralstelle für die Bewirtschaftung industrieller Erzeugnisse“, der gegenwärtig 12 Sektionen für die einzelnen dS. triezweige unterständen. Die Bewirtschaftung sei vom edanken des Gemeinnutzes getragen, und die Verteilungsstell lenke den Verbrauch, bei dem an erster Stelle die staatswichtigen
Streitigkeiten üb⸗ Lohnhöhe und Arbeitsbedingungen zu Streiks
Bedürfnisse berücksichtigt würden. Eine weitere Aufgabe der