Zweite Beilage
zum Reichs. und
(1) Kontingentskarte für den Einzelbetrieb, Vordruck Bestellnummer 011 544 (Steilkartei oder Sichtkartei mit Durchschreibeverfahren). 1 8 (2) Journalblatt für die laufende Eintragung der 8.
Scheinausgabe, Vordruck Bestellnummer 011 548.
(3) Monatsmeldung, Vordruck Bestellnummer 302.
(4) Prüfungsbericht, Vordruck Bestellnummer 305.
Die Vordrucke sind unter Angabe obiger Bestellnummern zu beziehen: zu (1) und (2) bei der Firma Edler & Krische, Hannover, Organisationsabteilung, Kestnerstraße; zu (3) und (4) beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N4, Oranienburger Str. 59. Die Bearbeitung der ein⸗ gehenden Anträge und die Eintragungen haben umgehend u erfolgen. Zum 5. eines jeden Monats ist unter Verwen⸗ ung des Vordrucks zu (3) dem für den Sitz der Ausgabestelle üständigen Forst⸗- und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatz⸗ —— eine Monatsmeldung einzureichen.
Die Kontingentskarten und Journalblätter sind auch nach Beendigung eines Forstwirt chaftsjahres aufzubewahren und auf Anforderung der Reichsstoen⸗ für Holz einzureichen.
5. Die Forst⸗ und Holzwirtschaftsämter, Abt. III. (Absatz⸗ lenkung), sind beauftragt, mindestens monatlich einmal eine Prüfung der Ausgabe der Einkaufsscheine bei den Ausgabestellen daragu . sowie Anweisungen über die Ausgabe der Einkaufsscheine zu erteilen. Die Ausgabestellen haben monatlich laufend Betriebsprüfungen unter Beteiligung des zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes, Abt. III (Absatzlenkung), oder eines Beauftragten unter Verwendung des Prüfungsberichts zu 4 durchzuführen, um die ordnungs⸗ gemäße Verwendung der Einkaufsscheine, des eingekauften Holzes und die Ein altung der Normungsbestimmungen zu prüsen und Vorschläge für eine möglichst sparsame und zweck⸗ mäßige Verwendung des Holzes zu machen.
Die Ausgabestellen haben nach Weisung des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes, Abt. III (Absatzlenkung), Sorge zu tragen, daß
die Deckung des volkswirtschaftlich anzuerkennenden Bedarfs sicherge⸗ stellt ist die Verwendung des Holzes zweck⸗ mäßig, sparsam und pfleglich erfolgt.
6. Auflagen über die Verwendung der Einkaufs⸗ cheine oder des Holzes können nur von der Reichs⸗ stelle für Hol) oder in deren Auftrage von den
Forst⸗ und Ho zwirtschaftsämtern, Abt. III Absatzlenkung.), erteilt werden.
III. Die Deckung des Kleinbedarfs (Nadelschnittholz und 8 Sperrholz)
1. Unter Kleinbedarf ist der Bedarf von landwirtschaft⸗ ichen Betrieben und Privatpersonen zu verstehen, wenn er bei dem einzelnen Betrieb oder der einzelnen Person an Nadel⸗ chnittholz 1,5 cbm bzw. an Sperrholz 0,05 chm monatli nicht übersteigt. Die Deckung des Kleinbedarfs erfolgt ohne Einkaufsscheine. 1 2. Zur Deckung des Kleinbedarfs werden Kleinverkaufs⸗ stellen, d. h. Platzholzhandlungen, Sperrholzverteilerbetrieben mit Kleinverkauf oder Sägewerken mit Kleinverkauf durch das Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), be⸗ stimmte Mengen für das laufende Forstwirtschaftsjahr zu⸗ eteilt. In jedem Monat darf nur ein Zw ölftel dieser Menge durch die Kleinverkaufsstellen abgegeben werden; der örtliche Bedarf ist bevorzugt zu berücksichtigen, wobei der Bedarf der Landwirtschaft und der Kleinsiedler (Schrebergärtner) an erster Stelle zu decken ist. Die Klein⸗ verkaufsstellen haben weiter darauf zu achten, daß nur sol⸗ chen Betrieben und Personen Nadelschnitthol oder Sperrholz ohne Einkaufsschein verkauft wird, die nach den Bestimmungen der Reichsstelle für Holz nicht von einer anderen Stelle (Bedarfsträger oder Ausgabe⸗ stelle) Einkaufsscheine zu erhalten haben.
3. Eine nachträgliche Lieferung der in ver⸗ gangenen Monaten nicht bezogenen Mengen ist nicht ge⸗ tattet. Ein Weiterverkauf von Kleinbedarfsmengen ist un zulässig. G
4. Über die Verkaufstätigkeit haben die Kleinverkaufs⸗ stellen bis zum 5. jeden Monats dem zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), eine Mel⸗ dung zu erstatten. Der Meldevordruck ist unter Bestell⸗ nummer 303 vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Ber⸗ lin N4, Oranienburger Str. 59, zu beziehen. 8
Zu Abschnitt II
(Regelung des Einkaufs im Auslande)
1. Der Erwerb folgender forst⸗ und holzwirtschaftlicher Erzeugnisse im Ausland ist nur nach Genehmigung durch die Reichsstelle für Holz zulässig: Einfuhrnummer des Statistischen Warenverzeichnisses
38 c Forstpflanzen
(74 a/76 9) Bau⸗ und Nutzholz, nachstehend nicht besonders genannt:
(74 a/f) unbearbeitet oder lediglich in der Quer⸗ richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt:
(74 „ c-) hart:
Eichenholz 1.““ Nußbaumholz Buchen⸗ und anderes hartes Holz (74 /e) weich: Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗]I, Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw.) 1“ Nadelholz (einschließlich Telegraphenstangen) “ Grubenholz der Zolltarifnummer 74 11u““
74 Anm.: Bau⸗ und Nutzholz, unbearbeitet oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, für den häuslichen oder handwerksmäßigen Bedarf von Bewohnern des Grenzbezirks mit Be⸗ schränkung auf 10 fm in einem Kalenderjahr für jeden Bezugsberechtigten.
(75 a/) in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch
Reißen hergestellte Klärspäne; alle diese auch getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege be⸗ handelt:
(75 »c) hart:
Eichenholz Nußbaumholz
8
des Statistischen .“ Warenverzeichnisses 1eu“ 1“ 1“ 75 0 Bluchen⸗ und anderes hartes Holz b 8 (75 d/e) weich: . WWWWII11“ 75 d Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch 3 Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗], Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw.) Nadelholz (einschließlich Telegraphenstangen) (76 a/g) in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: (76 2/b) getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemi⸗ schem Wege behandelt: G hart
weich; ausgenommen Kistenbretter aus Nadelholz
(623 B) (76 %) anderes: (76 %h) hart: Eichenholz Nußbaumholz Buchen⸗ und anderes hartes Holz (76 f/g) weich: Laubholz (Birken⸗, Erlen⸗, Linden⸗, Pappel⸗ lauch Aspen⸗, Espen⸗, Zitterpappel⸗), Roßkastanien⸗, Weiden⸗ holz usw.) Nadelholz; ausgenommen Kistenbretter (623 B) Erikaholz (Bruyereholz), unbearbeitet oder in ge⸗ schnittenen Stücken Grenadillholz (Cocus-, Kuba⸗, Jamaikaholz), un⸗ bearbeitet oder in geschnittenen Stücken (78 2 /b) Zedernholz (auch Bleistiftholz): unbearbeitet oder lediglich mit der Axt oder Säge bearbeitet, jedoch nicht in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise ies, wars nicht gehobelt (79 a,1f) Nutzholz von Buchsbaum, Ebenholz, Ma⸗ hagoni, Polisander, Tiek⸗, Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz: (79 2/b) unbearbeitet oder lediglich in der Quer⸗ richtung mit der Axt oder Säge bearbeitet: Mahagoni, Polisander G Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Kornel, Persim⸗ mon, Kambalaholz 79 %d) in der Längsrichtung beschlagen oder ander⸗ weit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Kornel, Perfimmon, Kambalaholz . (79 †) in der Längsrichtung gesägt ober in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: Mahagoni, Polisander Buchsbaum, Eben⸗, Tiek⸗, Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz (6(80 „/c) Eisenbahnschwellen, mit der Axt bearbeitet, auch auf nicht mehr als zwei Längsseiten gesägt, nicht getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege behandelt 1 (80 b/c) andere: aus hartem Holz aus weichem Holz b (81 2/ b) Holzpflasterklötze: ““ getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem Wege ehandelt andere Naben, Felgen, Speichen sowie für diese Gegenstände erkennbar vorgearbeitete Hölzer (683 a/ b) Faßholz (Faßdauben und „bodenteile), auch zu solchem erkennbar vorgearbeitetes Holz, ungefärbt, nicht gehobelt: S von Eichenholz von anderem Holz b Bau⸗ und Nutzholz der Nr. 74 a bis 76 g, nicht über 2,50 m lang, zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoff (Holzmasse, Holzschliff) oder von chemisch be⸗ reitetem Holzstoff (Zellstoff, Zellulose) Kiefernzapfen zur Samengewinnung Brennholz (Schicht⸗ [Klafter⸗], Stockholz, Reisig [auch in Bündeln], Späne [Abfallspäne], Sägemehl [Abfall beim Sägen von Holz] und andere nur als Brennholz verwertbare Holzabfälle, Murzeln); Zapfen von Nadelhölzern (mit Ausnahme von Kiefern⸗ zapfen zur Samengewinnung 87 a und von Zapfen an Zweigen zu Binde⸗ oder Zierzwecken 42 b, 44 a); aus⸗
1““
8
gelaugtes Gerbholz und ausgelaugte Gerbrinden (Gerb⸗
lohe), auch geformt (Lohkuchen) “ Eicheln (als Kaffee⸗Ersatzstoff 62 b Kiefernsamen F
8
Wilde Kastanien, Waldholzsamen und sonstige Forst⸗
sämereien (mit Ausnahme von Kiefernsamen 95 b und Bucheckern 14 b 2)
aus 96 a Seggen (Waldhaar), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen zusammengedreht
aus 96 b Laub, Baumnadeln, Moos und sonstige Streu aller Art
1“ (615 A 1/2) Bau⸗ und Nutzholz, gehobelt, gefalzt,
— genutet, gestemmt, gezapft, geschlitzt, soweit es nicht unter eine der nachstehenden Nummern fällt: 615 A1 aus hartem Holz, auch Platten aus künstlichem Holz (Kunstholz, Holzstein [Pylolith], Holzpasta, Seifarin oder dergleichen) 615 A2 aus weichem Holz aus 616 A Furniere, roh
616 B Sperrholz aus hartem oder weichem Holz, roh oder be⸗ arbeitet⸗ Rohfriesen und Rohkanteln 8 Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten Rohleisten aus 628 -d Leichtbauplatten aus 630 b Abgepaßt zugeschnittene Bretter für Kisten aus 651 Aà 2 Insulitplatten, Masonitplatten und andere Holzfaser⸗
platten.
aus 617 aus 623 B aus 628 c
2. Anträge auf Ausstellung einer Einkaufs⸗
bewilligung für Faserholz und Grubenholz sind vor Abs chlu eines Rechtsgeschäfts auf besonderen Vordrucken in dreifacher Ausfertigung der Reichsstelle für Holz einzu⸗ reichen. Die Vordrucke sind beim Verlag „Deutscher Holz An⸗ eiger“, Berlin N4, Oranienburger Str. 59, für Nadelgruben⸗ bos unter Bestellnummer 193, für Faserholz unter Bestell⸗ nummer 194 zu beziehen.
3. Anträge auf Erteilung von Devisen⸗ bescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen üer die Einfuhr von Waren der obenbezeichneten Art aus dem
usland und auf Genehmigung von Kompensationsgeschäften sind — soweit nach Ziff. 1 erforderlich — in dreifacher Aus⸗ fertigung bei der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung II — Einfuhr — zu stellen. Dem Antrag sind beizufügen: der Schlußschein im Original (wird zurückgesandt) mit zwei Ab⸗ schriften (verbleiben bei den Akten der Reichsstelle), ferner ein ausgefüllter Fragebogen in doppelter Ausfertigung über den beabsichtigten Verwendun Bühr (der Fragebogen ist zu be⸗
beschlagenes Laubholz 1“ Nadel⸗ und Laubschnittholz getränkt (imprägniert) Eisenbahnschwellen aller Art .. . C“ 1 Sperrholzplatten .
behctnnne 1“ 8
Fohfrielen, Rohkanteln Rohle
Leichtbauplattennn Faserplatten... „
ziehen beim Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Berlin N Oranienburger Str. 59, unter Bestellnummer 220). Bevor d forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzeugnisse dem beabsichtigte oder einem anderen erwendungszweck zugeführt werden, ist die Verfügung der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung III, abzuwarten. Bei dem Bezug von Grubenholz und Faserholz
ist die Einreichung des Vordruckes Nr. 220 nicht erforderlich.
Zu Abschnitt III
(Regelung des Verkaufs nach dem Auslande)
G
1. Der Genehmigung nach § 6 der Anordnung Nr. 18 der Reichsstelle. für Holz unterliegen zunächst nur folgende forst⸗ und holzwirtschaftlichen Erzengniff 1
e:
Nadelrundholz
Laubrundholz . Erikaholz, Grenadillholz. Zedernholz...
H Polisander, Buchsbaum, Eben., Tier⸗,
Pockholz, Kornel, Persimmon, Kambalaholz
Grubenholz 20 2 * .⁴ 8 . 9290 9 9 —0 32790 9 2
Faserholz “
elegraphenstangen und Masten 8 “
Nadelschnittholz “
1“ 1“ 1 nur gehobelt, gefalzt, genutet,
aus 623 B u. 630 b
nur Kistenbretter
und Kistenteile beschlagenes NabelholllH . “ 8 75 e 8 Laubschnittholz 76 f
aus 615 A1 nur gehobelt,
„L 11“ ö rennderbholz ..
aus 617 aus 628 a . aus 628 d . aus 651 A 2.
2. a) Vor Abschluß eines Lieferungsvertrages hat der Ausführer einen Antrag auf Ausfuhr⸗ 2 nehmigung in 85 Ausfertigung bei
em für den Ausführer zuständigen Forst⸗ und Holz⸗ wirtschaftsamt, Abt. III dAbsatzlenkung) einzureichen. Ist die Ausfuhr bis zu dem im Genehmigungs⸗ descheid angegebenen Zeitpunkt nicht erfolgt, so ver⸗ liert die Genehmigung ihre Gültigkeit. Für die zur Verladung bereitgestellte Menge hat der Ausführer bei dem für ihn zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatz⸗ lenkung), ordnungsgemäß ausgefüllte Ausfuhr⸗ scheine und gleichzeitig den vom Käufer und Ver⸗ käufer unterzeichneten Schlußbrief mit einem Durch⸗ chlag einzureichen. Der Schlußbrief wird dem Aus⸗ ührer zusammen mit den ausgefertigten Ausfuhr⸗ cheinen zurückgesandt. Für jede einzelne Ladung ist ein besonderer Ausfuhr⸗ schein “ Der Ausfuhrschein ist nicht übertragbar. Die mit Genehmigungs⸗ vermerk versehenen Ausfuhrscheine sind den Fracht⸗ Poapieren für die zollamtliche Abfertigung beizufügen. e) Die Verladung muß so rechtzeitig vor⸗ genommen werden, daß die zollamtliche Grenz⸗ abfertigung spätestens am letzten Tage der Gültigkeit des Ausfuhrscheines erfolgen kann. Nicht ausgenutzte Ausfuhrgenehmigungen und Ausfuhrscheine sind nach Ablauf der Gültigkeitsdauer unaufgefordert zurückzusenden, soweit nicht die Frist auf Antrag ver⸗ längert worden ist.
1) Für die Anträge sind besondere Vordrucke zu verwenden, welche beim Verlag „Deutscher Holz An⸗ eiger“, Berlin N4, Oranienburger Str. 59, unter
3 EvsE Bestellnummern zu beziehen sind:
8 Ausfuhrgenehmigungsantrag . Nr. 208, Ausfuhrscheimn MNFKr. 210.
g) Allen Anträgen ist vom Ausführer ein mit Anschrift versehener Freiumschlag (Einschreiben) für die Rücksendung beizufügen.
3. Für die Ausfuhr aus der Ostmark nach Italien und
E11““
Ungarn gelten folgende besonderen Bestimmungen:
a) Zum Abschluß eines Lieferungsvertrages und zur Ausstellung einer Rechnung dürfen nur die besonders vorgeschriebenen Druck⸗ sorten verwendet werden. Sofort nach Abschluß eines Lieferungsvertrages ist der Schlußbrief, welcher gleichzeitig als Antrag auf Ausfuhrgenehmigung dient, dem für den Ausführer zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamt, Abt. III (Absatzlenkung), ein⸗ zureichen. Im übrigen gelten die Bestimmungen zu 2 b—e und g entsprechend.
Berlin, den 1. Oktober 1941. 8 Der Reichsbeauftragte für Holz. . Ve. Walbrecht.
8 86 8
Liste der Bedarfsträger S
Bedarfsträger geben für ihre Dienststellen, die Bauherren bzw. für ihre Mitglieder lediglich Nadelschnittholz⸗ Einkaufsscheine für anzeige⸗ bzw. genehmigungs⸗ flichtige Bauvorhaben (Einbauholz zur Er⸗ feülkun des Rohbaues einschl. des Fußbodens) einschl. Ba⸗ racken und für den Verschleiß an Vorhalteholz aus, nicht für Holzhalb⸗ und ⸗fertigwaren, wie z. B. fertige Treppen stufen und ⸗wangen, Wandtäfelungen und ⸗verkleidungen, Türen und enstex. Einxichtungsgegenstände, Innenaus⸗
auten usw. Lediglich bei Baracken wird auch das Holz
gefalzt, genuttet
und Staatsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941. ES. 3
für die Barackentüren und⸗fenster vom Bedarfs⸗ träger mit zugeteilt. I. NSDA P. Reichszentralstelle für die Durchfüh⸗ rung des Vierjahresplans, München 33: Bauten der NSDAP., ihrer Gliederungen und angeschlossenen
Verbände.
II. Oberkommando der Wehrmacht. Ober⸗ kommando der Wehrmacht, Abt. Wehrwirtschaftsstab, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 63 — 65: Wehrmachts⸗ bauten einschl. Bauten der „vilen Luftfahrt und des Reichsarbeitsführers.
Reichsamt für Wirtschaftsausbau, Berlin W 9, Saarlandstr. 128: Bauten, die ausdrück⸗ lich in die Gesamtplanung des Reichsamts für Wirt⸗ schaftsausbau aufgenommen sind, einschl. Deutsche Erd⸗ und Steinwerke und Errichtung von Tank⸗ lagern für feste Kraftstoffe.
IV. Bergbau (Kontingent des Reichswirtschafts⸗ ministeriums, Hauptabteilung II, Bg.): Betriebs⸗ bauten der Mitglieder der Wirtschaftsgruppe Berg⸗ bau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54 — 55.
Eisenschaffende Industrie (Kontingent des Reichswirtschaftsministeriums, Hauptabteilung II EM. 2): Betriebsbauten der Mitglieder der Wirt⸗
schaftsgruppe Eisenschaffende Industrie (ohne Reichs⸗
werke Hermann Göring), Berlin NW 7, Unter den
Linden 10.
EEEE Energiewirtschaft (Kon⸗ tingent des Reichswirtschaftsministeriums, Haupt⸗ abteilung II En.): Bauten der Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätsversorgung. Für die Abgrenzung im einzelnen sind die von der Reichsgruppe Energie⸗ wirtschaft, Berlin W 50, Rankestr. 1, herausgegebe⸗ nen Richtlinien (Ausgabe Juni 1938) zu beachten.
VII. Reichswerke „Hermann Göring“. Reichs⸗ werke A.⸗G. für Erzbergbau und Eisenhütten „Her⸗ mann Göring“, Berlin⸗Charlottenburg, Knesebeck⸗ straße 99: Bauten der Reichswerke.
VIII. Volkswagenwerk. Volkswagenwerk G. m. b. H., Zentrale Berlin, Berlin⸗Grunewald, Taubert⸗
Liste der Ausgabestellen
Die Ausgabestellen geben Nadelschnittholz⸗ bzw. Sperrholz⸗Einkau sscheino zur Deckung der s8 Instandsetzungsbedarfs (Nadelschnittholz bis zu einschließlich 3 obm), bes Fer (kngen; arfs für Wehrmacht, Export und Inland, des Hilfsmaterial⸗ und Verpackungsmitte nicht für den Bebarf zur Erstellung anzeige⸗ bzw. genehmigungspflichtiger Bauvorhaben ober
Vorhalteholz.
XIII. Reichspostminister, Berlin W 66, Leipziger
XIV. Reichsverkehrsgruppe Schienenbah⸗ nen, Berlin W 62, Wichmannstr. 19: Bauten der Mitglieder der Reichsverkehrsgruppe Schienen⸗ bahnen, einschl. Anschlußgleise, die durch die Mit⸗ gglieder befahren werden. V. Reichsarbeitsminister, Hauptabteilung V, Berlin SW 11, Saarlandstr. 96: Wohnungs⸗ und Siedlungsbau, gewerbliche und industrielle Bauten, gemeindliche Hoch⸗ und Tiefbauten, soweit nicht an⸗ — dere Kontingentsträger zuständig sind. Bei Eisen nur für anmeldepflichtige Bauvorhaben, Anträge in jedem Fall an das für die Baustelle zuständige Arbeitsamt. Deutsche Arbeitsfront (Wohnungs⸗ Uund Siedlungsbau). Deutsche Arbeitsfront, Der Leiter der Fentratstente für die Finanzwirt⸗ schaft, Berlin⸗Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174 bis 177: Wohnungs⸗ und Siedlungsbauten, soweit sie ausdrücklich in die Gesamtplanung der Deutschen Arbeitsfront aufgenommen sind.
XVII. Neugestaltung Deutscher Städte, Gene⸗ calbauinspektor für die Reichshauptstadt, Berlin W 8, Pariser Platz 4: Neubauten der Städte Berlin, Nürnberg einschl. Zweckverband Reichsparteitag Nürnberg.
XVIII. enbr hanbäns . - xMeas bahnabteilungen, Berlin W 8, Voßstr. 35: Betriebs⸗ neralbevollmächtigter für die Regelung der Bau⸗ 5 der Deutschen Reicsbahn fresc Anschluß⸗ wirtschaft, Verlin W 8, Pariser Platz 3: Neubauten
leise außerhalb der Werksgelände, soweit sie durchh der Städte Hamburg, München, Linz.
ie Deutsche Reichsbahn besahrer werden. XIX. Offentliche Bauten des Reichs e i n⸗ Reichsverkehrsminister, Reichs⸗ schließlich Reichsführer ne e wasserstraßenverwaltung. Reichsver⸗ und der Länder: Generalbevollmächtigter für kehrsministerium, Berlin W 8, Wilhelmstr. 80: die Regelung der Bauwirtschaft, Berlin⸗Charlotten⸗
Reichswasserstraßen einschl. Hafenbauten der Länder b burg, Berliner Str. 4— 9: Hoch⸗ und Tiefbauten, so⸗ und Gemeinden. 8— weit sie als unmittelbare Reichs⸗ und Länderbauten
Generalinspektor für das deutsche anzusehen sind.
Straßenwesen, Berlin Ws, Pariser Platz 3: Ausbau von Gaustädten. Generalbevoll⸗ Reichsautobahnen, Reichsstraßen, Landstraßen I. mächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft, und II. Ordnung einschl. Ortsdurchfahrten. Berlin⸗Charlottenburg, Berliner Str. 4—9: Bauten in Gaustädten, deren Ausbau durch Erlaß des Führers angeordnet ist. 8
straße 4: Bau des Volkswagenwerkes Fallersleben und der Stadt des KdF. Wagens.
X. Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Für alle Bauvorhaben, die im Rahmen landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Erzeugungsbetriebe zur Erstellung gelangen, wie: Stallbauten, Scheunen, Neubauernstellen, Schuppen, Gewächshäuser und dgl., ebenso auch für die hierbei erforderlichen Instandsetzungen, sind Scheine über die Kreis⸗ bzw. Landesbauernschaften beim Rei chs⸗ kuratorium 1 Technik in der Land⸗ wirtschaft, Berlin W9, Hermann⸗Göring⸗Str. Nr. 2—3, zu beantragen. Dagegen haben alle Be⸗ triebe, die Erzeugnisse der Landwirtschaft be⸗ oder verarbeiten, soweit sie nicht industriell organisiert sind, sich hinsichtlich ihres Holz⸗ bedarfs an die Rohstoffstelle für den er⸗ nährungswirtschaftlichen Ausbau, Berlin W 9, Hermann⸗Göring⸗Str. 2— 3, zu wenden. Hierzu gehören u. a. Getreidesilos, Zuckerfabriken, Molkereien, Kühlhäuser, Slmühlen und kartoffel⸗ verarbeitende Betriebe aller Art. Industrie⸗ betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse be’- oder verarbeiten, wenden sich an die für sie zuständige Ausgabestelle. Reichsverkehrsminister, Deutsche Reichsbahn. eichsverkehrsministerium, Eisen⸗
2.
Str. 15: Betriebsbauten der Deutschen Reichspost.
Betriebsart Bezirk und Anschrift der Ausgabestelle
21 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Pv und Salinen d. Wgr. Bergbau, Berlin 8W 11, Anhalter Straße 7
22 Gesamtes Reichsgebiet
teinsalzbergbau ebarfs g-. Erdölgewinnung
Betriebsart Bezirk und Anschrift der Ausgabestelle
Fecheiehbe,n. ölgewinnung b. Wgr. Kraft⸗ toffindustrie, Wietze, Krs. Celle
Verwenbungszwech b Schachtbau, Bohrun⸗ 23 Gesamtes Reichsgebiet
Industrie (ohne holzvexarb. Industrie)
1 Gesamtes Reichsgebiet Wirtschaftsgruppe Bergbau, Berlin W 15, Kurfürstendamm 54/55
2 Essen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ruhr d. Wgr. Bergbau, Essen, Friebrichstr. 2
Aachen
Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Aachen d. Wgr. Bergbau, Aachen, Goethestr. 5
4 Saarbrücken Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Saar d. Wgr. Bergbau, Saarbrücken 2, Trierer Straße 1
Oberschlesien Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Ober⸗ schlesien d. Wgr. Bergbau, Gleiwitz I, Straßburger Allee 12—14
Niederschlesien 1 Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Nieder⸗ schles. d. Wgr. Bergbau, Waldenburg⸗Alt⸗ wasser, Charlottenbrunner Str. 12
Sachsen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau Mittel⸗ deutschland d. Wgr. Bergbau, Zwickau / Sa., Lothar⸗Streit⸗Str. 24
Niedersachsen Bezirksgruppe Steinkohlenbergbau d. Wgr. Bergbau, Ibbenbühren / Westf.
Mitteldeutschland Bezirksgruppe Mitteldeutscher Braunkoh⸗ lenbergbau d. Wgr. Bergbau, Halle/ Saale, Riebeckplatz 4
Köln Bezirksgruppe Rheinischer Braunkohlen⸗ bergbau d. Wgr. Bergbau, Köln/ Rhein, Apostelnstr. 9
Süddeutschland Bezirksgruppe Süddeutschland d. Wgr. Bergbau, München 22, Odeonsplatz 12
Sudetenland Bezirksgruppe Sudetenland d. Wgr. Berg⸗ bau, Brüx, Bahnhofstr. 15
Siegen Bezirksgruppe Siegen d. Wgr. Bergbau, Siegen, Adolf⸗Hitler⸗Str. 21/1 b Fehan
Wetzlar E Bezirksgruppe Wetzlar d. Wgr. Bergbau, Wetzlar, Albinistr. 8.
Hildesheim Bezirksgruppe Mitteldeutscher Eisenerz⸗ bergbau d. Wgr. Bergbau, Hildesheim, Stein⸗ bergstr. 67
Gleiwitz b SGüg. Ostdeutscher Eisenerzbergbau d. Wgr. Bergbau, Gleiwitz, Heydebreckstr. 16
Ostmark Bezirksgruppe Ostmark d. Wgr. Bergbau 8 Wien I, Nibelungengasse 3—
Gesamtes Reichsgebiet 88 Fachgr. Metallerzbergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 42
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Flußspat⸗ und Schwerspatbergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 42
Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Kalibergbau d. Wgr. Bergbau, Berlin SW 11, Anhalter Str. 7
Stein⸗ und Braun⸗ kohlenbergbau
Ges. Bergbau Metallerzbergbau
Flußspat⸗ und Schwerspatberg⸗ bau
Kalibergbau
gen, Untertagebau Fachgr. Schachtbau, Bohrungen u. Unter⸗ hr tagebau d. Wgr. Bergbau, Essen / Ruhr, Huyssenallee 27 24 Ostpreußen Preußische Bergwerks⸗ u. Hütten A.⸗G., 8o1. Königsberg, Königs⸗ berg i. Pr., Sattlergasse 6 25 Gesamtes Reichsgebiet ohne Ostmark Wgr. Eisenschaffende Industrie, Berlin NW 7, Unt. d. Linden 10 26 Ostmark Bezirksgruppe Ostmark, Wien I, Nibe⸗ lungengasse 13 3 27 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Gießereiindustrie, Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 54/55 6 28 Gesamtes Reichsgebieer 8 b ee Metallgießerei, Berlin W 15, Kur⸗ rstendamm 54/55 29 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Kraftstoffindustrie, Berlin NW 7, Dorotheenstr. 35 8 — 1 30 Gesamtes Reichsgebiet “ 11.“ Wgr. Stahl⸗ u. Eisenbau, Fachgr. Stah ⸗ bau, Berlin W 35, Potsdamer Str. 58 31 Gesamtes Reichsgebiet hälter⸗ u. Rohr⸗ Fachgr. Dampfkessel⸗, Behälter⸗ und Rohr⸗ leitungsbau leitungsbau, Düsseldorf 10, Sternstr. 38
ür Instandsetzung (Bedar Eisenbahnwagenbau 32 Gesamtes Reichsgebiet bis zu einschließlich 3 cbm 5 fana seng⸗ 3 83 Fachgr. Eisenbahnwagenbau, Berlin W 35, Reachisenschli⸗ z), Ferti⸗ Nadelschnittholz), Ferti⸗ Stülerstr. 9 gung, Verpackung und gung, Verpackung, hilfs⸗ Feld⸗ und Industrie- 33 Gesamtes Reichsgebiet Hilfsmaterial material und Vrüben⸗ bahnmaterial Fachgr. Feld⸗ u. Industriebahn⸗Material, schw Berlin W 35, Potsdamer Str. 147 1 34 Gesamtes Reichsgebiet 8 Fachgr. Schiffbau, Hamburg 1, Möncke⸗ bergstraße 7 35 Gesamtes Reichsgebiet Fachgr. Zentralheizungs⸗ und Lüftungs⸗ bau, Berlin W 9, Linkstr. 21 36 Gesamtes Reichsgebiet 1 Wgr. Fahrzeugindustrie, Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Hardenbergstr. 8— 37 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Luftfahrtindustrie, Reichsluftfahrt⸗ ministerium, Gl. I VI RVL., Berlin 8w, ö Villhelmstr. 1““ Elektroindustrie 38 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Elektroindustrie, Berlin neliusstraße 3 39 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Eisen⸗, Stahl⸗ u. Blechwarenindustrie, industrie Berlin W 62, Lützowufer 24 Werkstoffverfeine⸗ 40 Gesamtes Reichsgebiet rung Wgr. Werkstoffverfeinerung, Abt. Werk⸗ stoff, Hagen / Westf., Körnerstr. 27 41 Gesamtes Reichsgebiet Wgr. Metallwaren u. verw. Ind., Berlin⸗ Halensee, Kurfürstendamm 163 88 1b Steine und Erden 42 Gesamtes Reichsgebiet 1I11“ Wgr. Steine und Erden, Berlin W 15, 3 Kurfürstendamm 67 43 Gesamtes Reichsgebiet Nadelschnittholz), Feritka.— . beresbserie, Bernin N , Abm. 2 N 7 8 3 v.⸗Schröder⸗Str. Penghteb 8 Keramische Industrie 44 Gesamtes Reichsgebiet “ “ 8 Wgr. Keramische Industrie, Berlin w 30 “ 8 Luitpoldstr. 25
8 Vernsteinbergbau Palmnicken
2
Gießereündustrie (ohne Metall⸗ gießereien)
Metallgießerei
Dampfkessel⸗, Be⸗ Für Instanbsehung (Bebarf
Zentralheizungs⸗ und Lüftungsbau
Fahrzeugindustrie
Luftfahrtindustrie 8
Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗
Metallwaren und verw. Industrie
—
Für Instandsetzung (Bedarf bis zu einschließlich 3 cbm