Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 232 vom 4. Oktober 1941. S. 2
Reichs.
Bekanntmachung. wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von vom Hersteller bezieht, ist die Ausstellung eines Großbezug⸗ 8 8 G inbü⸗ ie Aber deutschen Staats⸗ scheines nicht erforderlich. Der Großhändler tauscht die Be⸗ VII. Ich weise nachdrücklich d Das mit Bekanntmachung vom 10. Juni 1941 (Reichs⸗ Einbürgerungen und die Aberkennung der S 1 8 . “ 8 8 1 — arauf hin, daß die Zahl/ Bezugsabschni ür Tr 3 “ anzeiger Nr. 130 vom 18. Juni 1941) beschlagnahmie Ver⸗ nes ges vom 14. 88 . ee Uosöpene 8 8 ebe 1.n. 1⸗ Onem der zur erfügung stehenden Gemüsekonserven in diesem Zes d er eg h, Tonsengemüt⸗ werde ich zu gegebener— Land M mögen der ehemaligen deutschen Staatsangehöriggen in Verbindung mit § 1 der Veror nung über ie 4 en⸗ 8 zug Atestens dis enes g 1941 dem ör⸗ Jahr infolge Rückganges der Einfuhren aus dem Auslande Ich e-“ efsen. gei ver Lan ecklenburg. 1. Austerlitz, Sigmund Ifrael snung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des taats⸗ bezugscheine spä⸗ esten is zum 19. November 19 em ört⸗ erheblich geringer ist als im Vorjahre. Der von mir aufge⸗ der 29. 8 se mir weiter vor, auf die Sonderabschnitte ei der öffentlichen Auslosung der 4 ½ 8) eigen Anlei . 8 . * 3 Jeh 8 angehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 lich zuständigen Obmann der Fachgruppe Großhandel mit stellte Verteilungsplan kann daher nur durchgeführt werden eene zugskarte für Gemüsekonserven und Trockengemüse des Freistaates Mecklenburg⸗Schwerin von 1929 5. Va mberger, Abolf frae 8 1 (Reichsgesetzbl. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt. Nahrungs⸗ und Genußmitteln und verwandten Waren; jedoch wenn keinerlei unvorhergesehene Anforderungen oder Ver⸗ gegebenenfalls Buteilungen von Aepfeln, Apfelsinen oder dal 1942 wurden gezogen die Nummern: as Jahr SgS. Olga Sara, geb. Goldstein Berlin, den 2. Oktober 1941 8 sübergeben die der Mieese gera. Gemeinschaftseinkauf teilungen von Konserven erfolgen. Ich ersuche daher n —— ashen Diese Abschnitte dürfen daher von 88 5, Buchstabe A (5000 n. ℳ Nennb trag): Nr. 44 18 Friedländer, 88 - * “ angeschlossenen Fi ie Großbezugscheine bis zum 19. No⸗ rlaß in 1nn 8 es⸗ (Provinzial⸗ d sämte 5 3 231 286 330 963 404 48a ennbetrag): Nr. 5 18 b g, vrörier Ilrael, b 8½ vX“ Der Reichsminister des Innern. 8 82990 1 eee ee ehe12⸗ ihrer Wirtschafts⸗ 8 8 3 denftgal 3eselah n eis Hinsch genauestne gee. ncch des wereoegercean 8e mafpnüg. 887 388 198730 368 464 483 584 608 625 652 684 192 883 Belag, Gisela Sara, geb. Wäandt?, b“ : 1 ruppe. Die Obleute leiten die Großbezugscheine unverzügli Ag . enommen werden. b Benjamin, Max Louis E111“ XXX“ A 8. die ba eidles 22 82 Hanerhüglih 8 ersuche ich, falls wider Er⸗ X. Die Konservenkarte ist aus 6 193 LBÜ Fee Nennbetrag): Nr. 3 68 143 189 Benjamin, Marie Sara, geb. Appet,.⸗. “ Berlin⸗Charlottenburg 4, Schlüterstr. 38/39, weiter. viche qa die Bevölkerung Wasserzeichenpapier im Format. nge einets mn bolzhaltigem 1106 1157 71331 342,846 390 410 512 502 898 1014 1071 Benjamin, Lore Hilde Sareak,üüV —“ verwendet die Großbezugscheine zur Abdeckung der Vorabe: erforderlich werden sollte, ei sonstige Umstände klasse La und in einem 1f EEEEENE11173 nn 1899 a27 1342 1364 1371 1393 1403 1 g s eine solche 0 g qm-⸗Gewich 8 1572 1632 Benjamin, Peter Israel, 8 .“ bezugscheine, auf Grund deren die Großverteiler vorweg mit meine — notfalls fe änͤdli v. e nicht ohne Papierfarbe ist de E. 89 4 Gewicht herzustellen. Als 1980 1 ba. 1677 1711 1776 1861 1871 1872 1902 Berg, Paul Ifrael, v““ DA“ Gemüusekonserven beliefert worden sind. Wenn eine Vorab⸗ Zustimmung aus lich einguholende — vorherige tafel der Vereini 1 . d00, grün es. eohagf 2216 2247 2901 2820 2309 2413 2458 B erg, ‚Lilli. Lina Sara, geb. Platau, Vom 1. Oktober 1941. . belieferung der Großverteiler nicht stattgefunden hat oder die VIII We 8 29ce 8899” verwenden. Die Malern vshartig olxfren 1. 35, zu 174 S6cbohe Rennbetrag): Nr. 47 51 85 136 eeen 11— encs Auf Grund der “ über die öffentliche Bewirt⸗ betrisenden 515 e nicht zur eeSe b b verbraucher 8. ö“ deonssshen 58 egh. der Deutschen Zentraldruckerei “ wie üblich, von 1133 1194 1 8g8 vH-, 22 913 917 1071. zerg, Re Sara, X , joriss 3 isse 7 „ werden, versieht die Hauptvereini i Er 8 L 2 esonderter i Se Nn . — ;806 1633 1750 75,5: 1343 1361 1433 1460 1516 1529 155 Burchard, Rosa Sara, geb. Metzger, L L 89 ir .* Phe Eis Hanr 8 —-. Großbezugs 8 8 “ “ g e de 1 Ernährungsämter und Kartenstellen derjenigen 1683 1750 1761 1869 1909 1953 2005 gr. Dülken, Ernst Israel, tember 1930 Rei hsgesetz I. 1 S. und des 0 esetze zu Großverteiler angenedeun Herfellerfeembe Cofern die Wroß⸗ Ernähe e früheren Erlasse an die Landes⸗ Provinzial⸗) ö be⸗ i denen Konserven ausgegeben werden, sind durch 25493 2217 2228 2302 2344 2394 2408 2415 2434 2447 2529 Dülken, Recha (gen. Rosa), geb. Löwenthal, Hrasfichran des 1iaaeta. “ 2 1“ Fung 9 Vorabbezugs Peihe . “ 8 die Verteilung von Obst⸗ und Ge⸗ e ersendung eines Abdruckes umgehend zu benachrichtigen. 1 eg. 2704 2731 2807 2959 3108 3186 3200 3356 3357 Dülken, Karoline Lise, “ Reichsgesetzbl. 1 S 927) wird v Zustimmun des Beauf⸗ dienen, sind sie durch entsprechenden Vermerk der Hauptver⸗ 8 führten Erlasses erden, mit Ausnahme des eingangs ange⸗ Berlin, den 24. September 1941. 4180 4296 3526 3779 3780 3845 3866 3917 4091 4112 4164 Dülken, Regina Herta, eichegesesbl. 1 S. 927) g 1u einigung auf die noch zu liefernde Menge umzuschreiben und LW es, hiermit gegenstandslos. Der Reichsmini 1 3 706 4296 4307 4424 4436 4482 45381 4566 4589 4604 468 Dülken, Margot Berta, tragten für den Vierjahresplan angeordnet: D1I1 eenfacht 1enchrnderf Henstenerbeerien n⸗ eekhe IX. Ueber die Ausnutzung des Bestellscheines und des eichsminister für Ernährung und Landwirtscha 8 838 vr;. 4836 4842 4861 4875 4932 4962 4979 8888 8 5 E“ 86418 u““ ꝗKlleinverteiler, die unmittelbar vom Hersteller beziehen, “ 8 . Morit.. 65414 5417 5461 857 8859 deeh bea ver- 8945 5318 5402 sohn 8 Als Rohwurst darf nur frische Streichmettwurst nach übergeben die Bezugscheine spätestens bis zum 12. November (Auf grüngrauem Papier) 1b 8 76007 6048 6176 6186 6228 6248 6393 8648 5956 5976 5983 Goldsch midt, Fritz Siegfried Ifrael, Braunschweiger Art hergestellt und in den Verkehr gebracht 1941 dem örtlich zuständigen Obmann der Fachgruppe Nah⸗ Format der Karte 14,8 * 16,8 cm “ 5 6670 6689 6783 6802 6876 6911. 3 6451 6463 6565 6669 Kahn, Hugo Ifrael, werden. “ kanbel uns Fase-e ee Vttsch 2883 1 Buchstabe D (500 N. ℳ Nennbetrag): Nr. 27 55 77 12 Kahn, Baarn Märie Karoline, geb. Rösch, (2) Ausgenommen von der Vorschrift des Abs. 1 ist die 8 Die 8 leute eiten 85 vee. ve⸗ 9 b 218 228 231 238 252 256 288 319 352 375 388 391 888 Kahn, Helmut Kurt Walter, Herstellung von Rohwurst im Auftrage der Der d8g vans HT v“ Bestellschein e Bestellschein für Trockengemüse 8 8 “ 3 “ 830 832 849 852 886 965 1008 1010 1022 1887 Levy, Emil Israel, Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft kann im 1 ““ S. 38 u6. 8 ist abgegeben worde 1 90 1697 1736 1942 2029 2 8. 22 126 Levy, Henriekte Olga Sara, geb. Lerne Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung SG und leitet sie der von dem Kleinverteiler angegebenen I“ 8 1 “ Fü sah 8 “ 8 2442 2453 2537 2541 2565 be Se. 1— b. 2407 Levy, Hans Gustav Israel, weitere Ausnahmen zulassen. 8 v11“ Herste erfirma zu. 8 1 Trockengemüse 8 T 1 “ der Bezugskarte 2805 2813 2833 2839 2847 2848 2935 3115 3161 3191 882 Levy, Lnnetes Sans, 1 88 “ geit 1ö13111““ VWinter 1941/42 1 6s 8 . bengemüse für Gemüsekonserven 19 ben. 8 3381 3447 3621 3704 3787 3836 3861 3873 Levy, Herbert Jakob Israe 1 heit vom 19. Januar b. „ Februar 1942. J. 6 nter 1941/1942 23 3930 3976. 1I1“ W Ffrael Ifrael, 8 „Die Vorschriften der Anordnung des Reichskommissars diesen Zeitraum mit Rücksicht auf die Erfahrungen des Vor⸗ 1 6 1 Sn . Buchstabe E (200 F. ℳ Nennbetrag): Lichten ste i n. Hulda Sara, geb. Kaphan‧, für die Preisbildung über die Preisgestaltung für frische jahres, insbesondere die beschränkte — allerdings mindestens r d E“ 331 364 372 381 401 494 552 vee 81 208 264 299 Lorch, Max Ifrael 8 Streichmettwurst nach Braunschweiger Art vom 14. Mai 1940 bis Ende April 1942 währende — Haltbarkeit der Gemüse⸗ 963 1043 1057 1 7,565 500 634 722 751 764 785 Lorch, Rosa Sara, geb. Joseph, (deutscher Reichsanzeiger Nr. 114 vom 18. Mai 1940) bleiben konserven, wenn irgend möglich, einzuhalten. Nur in Aus⸗ 1649 1682 1709 Lor ch, Arthur Israel, Jlunberührt. nahmefällen, nämlich wenn das Ernährungsamt eindeuti * b 171 1 2053 2070 2114 2183 2191 2221 2 Lorch, Siegbert Israel, 8 § 3 1 fescgestaas hat, daß die Kleinverteiler am 19. Januar 19428 fur 3 2430 2483 2486 2572 2611 5 b1 . Reinheimer, Israel, à1) Diese Anordnung tritt am 15. Oktober 1941 in Kraft: noch nicht ausreichend mit Gemüsekonserven beliefert sind, “ G 8 2888 2916 3154 3177 3213 3324 3348 34 8. Reinheimer, Klara Sara, geb. Geiß: 8 teis che 1 üit die A 88 8 über die Herstellung und bin ich mit einer Verschiebung des Termins für den Aufruf 1 emüsekonserven und Trockengemüse Die Einlösung d . 9 Reinheimer, Sally, gen. Fri estgesaleun 1 “ 9. Jun 1940 (Deutscher der Sülegansechen einverstanden, ersuche jedoch in solchen wimter 1941/1 =9 folgt bei allen descaene gezo seite Schuldverschreibungen er⸗ 1 1 1 IU, b — Sge „ 8 8 F 1 7. 3 c er 1 6 “ 8½ r 1i eite A RFeingeimer, Keht Fara eichsanzeiger Nr. 156 vom 6. Juli 1940) außer Kraft. Uag XX“ 9 1942 ab bei Zahlung eeeee ennbetrages. 8
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Sara, geb. Jacob⸗
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Reinheimer, Ludwig Ifrael, 8 das zuständige Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsamt an mich. Bezugsabschnitt
Rindler, Erwin Isfrael,
Rindler, Ida Sara, geb. Rus, Simon, Anna Sara, geb. Mendelssohn Süß, Albert Isfrael,
Süß, Selma Sara, geb. Kristeller
wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von
(2) Die am 15. Oktober 1941 vorhandenen Bestände an Plockwurst dürfen abweichend von der Vorschrift des § 1 noch bis zum 31. Oktober 1941 in den Verkehr gebracht werden; dem Kleinhandel ist hierbei auf den Verbraucherpreis von höchstens 1,60 Rℳt je ½ kg ein Nachlaß von mindestens 20 v. H. zu ge⸗ währen. Im übrigen sind auf diese Verkäufe die Vorschriften der Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung
Der Verbraucher kann die Konserven nur bei dem Klein⸗ verteiler, bei dem er sie bestellt hat, einkaufen. Der Ver⸗ braucher hat keinen auf Lieferung einer bestimmten Konservensorte. Die Ausgabe der Konserven kann nur nach Maßgabe der Belieferung des Kleinverteilers erfolgen.
Die Kleinverteiler hen die Bezugsabschnitte für Ge⸗ müsekonserven abzutrennen, zu sammeln und aufzubewahren.
werden vom
Sonberabschnitt
ber Bezugskarte
Schwerin, den 25. September 1941.
Meckl. Staatsministerium, Abteilung Finanzen. J. A.: Reinke.
8
Bekanntmachung. 1 8
Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ d — 1 8 — 9 111“ 14. Juli 1933 (e hec enssche S. 480) über die Preisgestaltung für frische Streichmettwurst nach in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberken⸗
nung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staats⸗ 1 9 O 1 8 4 zogen oder aus einer Sammelverpflegung (z. B. Wehrmacht).
angehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 1 P. ieh. güttg esn⸗ . 5 SBg. 8 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt. in E fackassen worden, 89 8 ee unverzüglich Perlin, dese 8. . e daß die vorhandenen Bestände an Rohwurstsorten, deren Her⸗ 8e “ die Lereecher kr gecetige s B zu — 86 “ 8 8 Der Reichsminister des Innern. 5 lung vom 15. Oktober 1941 ab nicht mehr zulässig ist, noch werten. Verbraucher, bei denen die genannten Voraus-s füͤr hi⸗ Dosen lsist abgegeben worden bei:
is zum 31. Oktober 1941 in den Verkehr gebracht werden setzungen zwischen dem 19. Januar und 14. Februar 11 3 Gemüse⸗ 8 1 .
e“ . 8 8 89 18 dürfen.
Berlin, den 1. Oktober 1941. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. Der Reichskommissar für die Preisbildung.
für Gemüsekonserven und Trockengemüse Winter 1941/1942
“ — 8 IV. Sind Verbraucher in den Orten, in denen Gemüse⸗ Braunschweiger Art vom 14. Mai 1940 sinngemäß anzuwenden. konserven verteilt werden, nach der Ausgabe der Konserven⸗ karte und vor dem 19. Januar 1942 geboren worden, zuge⸗
Auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 88 F E“ 26. Mai 1933 — Rei Lesse gn 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesen mheiche⸗ 9 8 8 statsseindlichen Vermögens vom 14. — Reichsgesetzbl. I S. 479 — wird das ge im Inlande be neveg. „ 8 s gesamte heiteangehöegeefe bliche Vermögen des polnischen Minder⸗ Adam Grafen Sierakowsli
— ski, gebore . vember 1912 in Gr. Waplitz, Kr. — 8.es. 8
ntragung ungültig! Nicht übertragbar! Die Sonderabschnitte sind für etwaige besondere Zuteikangen vorgesehen.
Bezugsabschnitt Bezugsabschnitt für eine ½ ⸗„Dose für eine 13. Dole
eintreten, erhalten im Einzelfalle 8 — einen esee q 8. konserven ““ 1 G Gemuüsekonserven 8 vnen. it 8 vuseeareue 10/11,
gungsschein, der zum Bezuge von Gemüsekonserven (und zwar b G gr b mit der Maßgabe zugunsten des Deuts ; 1
sum Bezuge von einer ½⸗Dose in Orten, in denen 8 die VWinter 1941/1942 b 8b B “ A inanzverwaltung vee.vev e. S — Reichs⸗ onservenkarte eine Dose ausgegeben wird, zum Bezuge von 1111XA“ 1 8 1 . Winter 1941/19. 8 Winter 1941/1942 nachung dieser Verfigun a6 öffentlichen Be⸗
zwei h⸗Dosen, wo auf die Konservenkarte zwei Dosen aus⸗ . 1 8 Preußischen Staatsanzeiger die Ge enstã . Reichs⸗ und
güheben werden) ohne Vorbestellung berechtigt. Binnenn “ 8 g nde des bezeichneten
Vermögens Eigentum d b — chiffer, Wandergewerbetreibende und ähnliche Personen Gegen dieße Verfügung ie ie Regerchen enen. ohne ständigen Aufenthaltsort erhalten, wenn sie sich inner⸗ Smittel nicht gegeben.
Das mit Bekanntmachung vom 22. Mai 1941 8—
anzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1941) beschlagnahmte Ver⸗
mögen der ehemaligen deutschen Staatsangehörigen (uf grüngrauem Papier)
29. 30. 31. 32. 33. 34, 36. 37. 38. 39.
40.
41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49.
Bacharach, Hermann Israel, Bacharach, Berta — geb. Neustadt, Berwin, Martin Irrael, Berwin, Antonie Sara, geb. Tichauer, Bettmann, Isidor, Bettmann, Charlotte Sara, geb. Frank, Blum, Emilie Sara, geb. Ferber 8 Blum, Susanne Sara, Bradt, Mirjam Zerline Sara, Buber, Martin Israel, 11ö16“ Buber, Paula, geb. Winkler, Buber, Eva,
rank, Ernst Joseph Israel,
rank, Rosa Alice Karla Sara, geb. Grünebaum, Freundlich, Heinz Israel, Glücksmann, Hans Heinrich Isfrael, Glücksmann, Margarete, geb. ohlenz, Katin, Abraham (gen. Alfred) Ifrael, Katin, Ida Sara, geb. Katzenstein Katin, Erich Israel, Richard, David Rudi, “ Richard, Hedi Rosi, geb. Sommer, Rosenfeld, Kurt Israel, Fssh Rosenfeld, Louise Maria, geb. Pitz, Rosenfeld, Marie Luise, Rosenfeld, Kurt Jörg, Rosenheim, Emil Israel, Seligmann, Leopold Israel, 8 Seligmann, Johanna Sara, geb. Böhm, Seligmann, Ruth Sara, ““ Seligmann, Otto Ifrael, Seligmann, Rudolf Israel, Seligmann, Richard Israel, Seligmann, Friedel Sara, geb. Hirsch, Seligmann, Lore Sara, 1b Seligmann, Doris Sara, Simon, Siegfried Israel, 1 Simon, Helene Sara, geb. Zempelburg, Simon, Kurt Ifrael, Simon, Hans Israel, Sostmann, Kurt Ifrael, 8* Sostmann, Erna Sara, geb. Scheuer, Speier, Bernhard Ifrcel⸗ Speier, Bella Bertha Sara, geb. Spangenthal, Schnurmann, Julius Israel, Schnurmann, Sophie, geb. Schütt, Schnurmann, Elfriede, 8 Stiaßny, Ernst Israel, Stiaßny, Annie Sara, geb. Brick,
EE1“”“
J. A.: Dr. Brebeck.
Erlaß. Betrifft: Ausgabe von Gemüsekonserven an die Bevölkerung. Im Anschluß an meine an die Landes⸗ und Provinzial⸗ Ernührungsamier “ Einzelerlasse vom 23. Sep⸗ tember 1941 — II X 2-7838 —.
I. Die Verteilung von Gemüsekonserven *) an die Ver⸗ braucher in denjenigen Städten und Gebieten, in denen die
Landes⸗(Provinzial⸗)Ernährungsämter nach meinem vor⸗ bezeichneten Erlaß Gemüsekonserven ausgeben, erfolgt auf
Grund einer besonderen „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“. Die Karte wird an alle diejenigen Ver⸗ braucher ausgegeben, die Brotkarten erhalten, jedoch mit Ausnahme der Juden. Binnenschiffer, Wandergewerbe⸗ treibende und ähnliche Personen ohne ständigen Aufenthalts⸗ ort erhalten Gemüsekonserven nur nach Maßgabe des Ab⸗ schnitts IV dieses Erlasses.
Werden zwei ¼⸗Dosen Gemüsekonserven auf den Kopf
der Berechtigten ausgegeben, 4 ist die Karte nach anliegendem ose ausgegeben, so ist die Karte
nach anliegendem Muster 2 zu verwenden. Die Konserven⸗
Muster 1, wird nur eine 1⁄1⸗
karte ist den Verbrauchern umgehend auszuhändigen.
Ich überlasse den Landes⸗Provinzial⸗)Ernährungs⸗ ämtern die Entscheidung darüber, ob einzelne Ernährungs⸗ ämter von der Ausgabe der „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“ absehen und statt dessen einen örtlichen Be⸗ ugsausweis verwenden dürfen. Die Verwendung derartiger 8 sich nur in änden von Brotkartenempfängern befinden, daß Karten von
daß sie Abschnitte enthalten, die den auf der Konservenkarte vorgesehenen Ab⸗
ggsausweise hat zur Voraussetzung, daß sie Juden entsprechend gekenuzeichnet sind und schnitten entsprechen.
II. Die Konserven sind in der Zeit vom 27. Oktober bis 1. November 1941 beim Kleinverteiler zu bestellen. Der Verbraucher ist in der Wahl des Kleinverteilers innerhalb des Bezirks . Ernährungsamtes frei. Der Kleinverteiler
für emüsekonserven ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle mit seinem irmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte ver⸗
trennt den Bestellschein
leibt in der Hand des Verbrauchers.
Der Kleinverteiler tauscht die Bestellscheine spätestens bis zum 8. November 1941 beim Ernährungsamt in einen Bezugschein A um. Sofern der Kleinverteiler unmittelbar
*) Unter den Begriff Gemüsekonserven fallen, wie zur Klar⸗
halb des Zeitraumes vom 19. Januar bis 14. Februar 1942 mindestens drei Tage im Bezirk eines Ernährungsamtes, in dessen Bereich Gemüsekonserven ausgegeben werden, auf⸗ halten, im Einzelfalle auf Antrag einen ehse alscherr. der zum Bezuge von einer ¼ ⸗Dose bzw. zwei ⁄1⸗Dosen Ge⸗ müsekonserven ohne Vorbestellung berechtigt; die Ausgabe des Berechtigungsscheines ist im Lebensmittelstammausweis bzw. in der Wanderpersonalkarte zu vermerken. Sonstige Per⸗ sonen, die nur vorübergehend anwesend sind, z. B. Wehr⸗ machtsurlauber, erhalten keine Gemüsekonserven.
Das Ernährungsamt bestimmt im Benehmen mit der örtlichen Berufsvertretung des Kleinhandels ein Kleinhan⸗ delsgeschäft in mehreren Stadtteilen je ein Kleinhandelsgeschäft *), in dem enserven auf die Konservenkarten ohne Bestellschein und auf die genannten Berechtigungsscheine bezogen werden können. Die Ernäh⸗ rungsämter teilen der Hauptvereinigung der deutschen Garten⸗ bauwirtschaft möglichst 1 sppätestens bis zum 1. No⸗ vember 1941, die genauen Namen und Anschriften der von ihnen bestimmten Geschäfte über die Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsämter mit. Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird dafür Sorge tragen, daß diese Ge⸗ schäfte zusätzlich ausreichend Gemüsekonserven erhalten. Die venggei sämter veranlassen, daß die genannten Geschäfte die Bedarfsnachweise (Bezugsabschnitte der Konfervenkarte, Berechtigungsscheine) gegenüber den Ernährungsämtern ord⸗ nungsgemäß abrechnen.
V. Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Klein⸗ handels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unter⸗ richten und sie insbesondere auf die Notwendigkeit hinzu⸗ weisen, die von mir gesetzten Fristen genauestens einzuhalten.
VI. Konserven in Schwarzblechdosen sollen, um äußeren Rostansatz zu vermeiden, an einem trockenen Ort, auf keinen Fall in Eisschränken oder an sonstigen kühlen, seuchten Plaͤben aufbewahrt werden. Die fabrikmäßige Herstellung von Kon⸗ serven in Schwarzblechdosen erfolgt unter ständiger Kontrolle. Die Qualität dieser Konserven steht denen in Weißblechdosen nicht nach, jedoch ist die Haltbarkeitsdauer 8 des Dosen⸗ materials begrenzt. Es empfiehlt sich daher, den Inhalt der Schtoarzblechgofen bis Ende April 1942 zu verbrauchen.
Mit Rücksicht darauf, daß die Konserven bis Ende April 1942 von den meisten Verbrauchern verzehrt sein werden, halte ich uuI“ über die 8 hränkte Haltbarkeit im ge vne. — Augenblick nicht für erforderlich. Erforder⸗ ichenfats werde ich im Frühjahr 1942 durch eine Pressenotiz auf die Notwendigkeit baldigen Verbrauchs aufmerksam machen.
Format der Karte 14,8 16,8 cm
Bezugsabschnitz Trockengemüse Winter 1941/1942
Trrockengemüse Winter 1941/192 8 1u (EFirmenstempeel)
81 Bezugsabschnitte Ernährungsamt 1—. 8
werden vom “
Ohne Namenseintragun 8 8 g ungültig! Nicht übertragbar! Die Sonderabschnitte sind für etwaige besondere öö1 vorgesehen.
Bestellschein für eine ½ ⸗Dose Gemüse⸗ konserven Winter 1941/1942
Bezugsabschnitt für eine ½ ⸗Dose Gemüse⸗ konserven
Land Mecklenburg.
8
andelten Schuldverschreibungen Bu
der Bezugskarte fuͤr Gemüsekonserven und Trockengemüse Winter 1941/1942
betreffend die Ausgabe verzinslicher Schuldver
Gesetzes ü land vom 9. S 1933 und gemäß § 5 unserer Satzung in
Rei
29 Abschnitt 4 der Bekanntmachung in dem ge
Sonderabschni
der Bezugskarte für Gemüsekonserven und Trockengemüse Winter 1941/1922
II. Halbjahr 1941 bei der Konv tragsforderungen, die nicht nach einem lichen Sonderabkommen befriedigt wer geltung ihrer Ansprüche mit den obe Schuldverschreibungen „Neue Ausgabe“ der vorstehend genannten Forderungen haben
8 8 s Schuldverschreibungen Buchstab gäa- der Auslosung der in 4 „%ige Re eeehcehe 5 1 888 b üvwn 8 eh sichh chstabe A der p er II. Anleihe ohne Seriena übur schwerin chen I. und II. sowie Sd. A bis D is IV am 1. April 1942 h der Lande mern:
I. und Bu Januar 194 ngabe und shauptkasse
1 asse in Schwe⸗ n eingelöst. 8ge
Marienwerder, den 30. September 1941. Der Regierungspräsident.
v. Keudell.
1 Bekanntmachung,
8g Konversionskasse für deutsche Sadlnbeibüreinnegen ir geben hierdurch bekannt daß wir ekannt, au ahlungsverbindlichkeiten E“
er Bekanntmachung vom 23. Ok 8 „à 23. tober 1923 9. Reichsanzeiger und Preußischer ae 3 vom 27. Oktober 1937) auch für die im II. Halb⸗
jahr 8 fälligen Ertrags orderungen die
3 % igen auf Reichsmark b ändisch oig zw. auf ausländi Währung lautenden Schuldverschreibungen
versionsk ü sche 8 8 Ferhalsrasfe für deutsche Auslandsschulden „Neu
am Sitz der Konversions ü 8 ö 8— marse sie den sch⸗ Frklandeschuem n Zeit vom 1. Januar 1937 bis 30. Juni 19 vs Wir verweisen hierbei auf die Bekan
Richs anchisekthe ns vom 30. September 1941 (D
gsfälligkeiten aus de
941 ausgegeben nbnacha „
8 25 545 2— G ge; Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2 ptember 1941) und machen insbesondere aufmerksam
uldverschreibungen nicht ausgegeben werden eha
a) 2g steb es⸗ 88 ee im der Verordnun⸗ 4 ehandlung feindlichen Vermb vom 15. Januar 1940 (RGBl. 8 18ernösgens Fafsung vom 17. Juni 1940 RGBl. I S 888) 5 vom 50. Juni 1941 (RGBl. 1 S 371) snd) e an frühere Staatsangehörige eh igen Repubnt Früher aatsangehörige der ehemaligen ) an Gläubiger, die ihre 2 ij 8 8 hre. Ansprüche vo W1 5 a), genannten Gläubiger 8 bem . L — 1939 erworben haben. Als Stichtag für a von Gläubigern der UdSSR. gilt d 2. Juni 1941. 111““
Wir bieten hiermit den berechtigten Gläubigern von im
ersionskasse eingezahlten Er⸗ der in Kraft befind⸗ den können, die Ab⸗ ngenannten 3 % igen an. Die Gläubiger ihre Ansprüche
oggenwertanleihe wurden gezogen
8 4, 18, 15, 20, 298, 24, 28. Die mit den genannten Gruppennummern bezeichneten
je „rin und den Zinsscheineinlösungs 8 Frscen Schwerin, den 25 “ 8* 68 auf die Schuldverschreibungen bis zum 31. März 1942 8 Mecklenbur lsch 7 1 8 1. zu machen. Bei Anträgen, die bei der Konversf * 12 zurgisches Staatsministerium, Abteilung Finanzen. E. ee Termin eingehen, beginnt die —— g J. A.: Reinke. “ erschreibungen erst mit dem ersten T. ing
aalenderhalbjahres, in dem der Antrag 0eheee,eeee
stellung bemerkt sei, nach wie vor auch Pilzkonserven. — — Tomatenmark fällt nicht unter den Begriff Gemüsekonserven]—— *) Ich bitte, zur Vereinfachung des Zuteilungsverfahrens nur im Sinne dieses Erlasses. 8 Fe. leinige wenige Geschäfte zu bestimmen. “
50. Stiaßny, Hanna Sara, 51. Wolf, Julius Israel, 8 52. Wolf, Ester Sara, geb. Harband,