1941 / 233 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 233 vom 6. Oktober 1941. S. 2

Bekanntmachung. u“

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Betann machung vom 1. Oktober 1941 (Neichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Oktober 1941, Reichssteuerblatt S. 735) für die Umsätze im Sep⸗ tember 1941 wie folgt festgesetzt:

Staat Einheit

Lfd. Nr.

Britisch⸗Hongkong 100 Dollar Britisch⸗Staits⸗ Sertlements 100 Dollar Chile 100 Pesos China 1 100 YPuan Kolumbien 100 Pesos Mexiko . 100 Pesos Peru 100 Solsvobo Berlin, 4. Oktober 1941. 8 DSDer Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Bekanntmachung.

Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) in Verbindung mit der Min. Bek. vom 19. September 1933 Nr. 3862 a 133 (St.⸗Anz. Nr. 218) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I. S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen der Juden

1. Ludwig Israel Auerbach, geb. 1. Juli 1895 in Fürth i. B.,

2. Gertrud Luise Sara Auerbach, geb. Heidecker, geb. 4. Juni 1903 in Fürth i. B.,

Liselotte Sara Auerbach, geb. 6. Juni 1924 in

„Fürth i. B., .

4. Friedrich Israel Auerbach, geb. 4. Juli 1926 in Fürth i. B., sämtliche zuletzt wohnhaft in Fürth i. B., Altringer Straße 17, .

5. Martha Sara Ehrlich, geb. Landmann verw. Krautheimer, geb. 22. November 1875 in Fürth i. B., zuletzt wohnhaft in Fürth i. B., Nürnberger Straße 74,

6. Maria Sara Müller, geb. 12. Mai 1874 in Stro⸗

nitz, früher wohnhaft in Nürnberg, Ludwigstraße 25,

zuletzt in Teplitz⸗Schönau, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nürnberg, den 1. Oktober 1941. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg⸗Fürth. Dr. Martin.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers es Innern vom 12. Juki 1939 La 1594/39/3810 und

s Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen

es Rechtsanwalts Dr. Rudolf Israel Altenstein, geb.

m 19. Februar 1897 in Krasno a. d. Betschwa, zuletzt wohn⸗ haft in Neutitschein, jetzt Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Troppau, den 3. Oktober 1941.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

8

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 La 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi/JId 7126/39 wird das gesamte Vermögen der Emilie Sara Berl, geb. Bock, geb. am 14. November 1885 in Wien, zuletzt wohnhaft in Jägerndorf, jetzt Pro⸗ tektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Troppau, den 3. Oktober 1941. C

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau. 8 unumuuuordnung 1““ zur Regelung der Verbraucherpreise für die im Wege Auftragsverlagerung in den Niederlanden, Belgien Frankreich hergestellten verzinkten Blechwaren.

Vom 1. Oktober 1941. G

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzblatt I. S. 927) ordne ich mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan an: 11“ 1“ 8 (1) Die nachstehend genannten im Wege der Auftrags⸗ verlagerung in den Niederlanden, Belgien und Frankreich her⸗ gestellten verzinkten Blechwaren dürfen im inländischen Ge⸗ schäftsverkehr an den Verbraucher höchstens zu den nachstehend verzeichneten Preisen verkauft werden:

1. Wassereimer

Niederlande Nr. 500 bö119pp“* Belgien Nr. 500 B leicht .. Verbraucherhöchstpreis 8 110

8 eis etagiiaea he 2, Frgetehe

.*

32 cm 32 em

1,30 R.ℳ,

2. Wassereimer mit Kreuz⸗ boden 2 Niederlande Nr. 502 . . . 30 Belgien Nr. 502 B leicht .. 28 30 Frankreich Nr. 502 B leicht⸗ 28 30

Verbraucherhöchstpreis 1,60 1,70

Waschwanne oval JT““ Verbraucherhöchstpreis

Wanne oval 4 Niederlasde Nr. 650 50 80 cm Belgien Nr. 650 . 50 ““ 80 cm Frankreich Nr. 650 . 50 8 1 em

Verbraucherhöchstpreis 2,30 5,30 Rℳ,

5. Waschkessel 8 Niederlande Nr. 720 c34 Belgien Nr. 7220. 34 Frankreich Nr. 720 B 8

konisch. em

Verbraucherhöchstpreis 2,70 3,35 4,10 5,10 R. ℳ,

6. 1ea aie Waschkessel mit Schlußranddeckel und ippe Frankreich Nr. 821 B konisch mit Küppe und Küppensib .36 41 cm

Verbraucherhöchstpreis 4,70 5,60 Rℳ,

7. Sieb zu Waschkessel Belgien Nr. 785. 34 38 42 46 ecem

Verbraucherhöchstpreis 0,60 0,70 0,80 0,95 R. ℳ,

8. Streuwanne Velgten Nr. o 865

Verbraucherhöchstpreis 2,75 2,60 F.ℳ,

Gießkanne leicht rund Belgleit er. 0000 111 13 Ltr. Frankreich Nr. 1000 B leichtt 10 12 Ltr.

Verbraucherhöchstpreis 2,60 2,85 R.ℳ,

Gießkanne leicht oval Belgien Nr. 1010 G seicht 6 Frankreich Nr. 1010 B leichtt . 10

Verbraucherhöchstpreis 3,30

Jaucheschöpfer

Nieherne 108090 v114“ Evac]

Verbraucherhöchstpreis 1,20 n.ℳ,

8 32 em 2 2 . 8 . 2 0 9 2 32 cm „“ 32 cm 3,35 R. ℳ, 4,— R. ℳ,

1,85 R. ℳ,

80 90 c- 10,75 R. ℳ,

46 ecem 46 cem

13 Ltr. 13 Ltr.

3,60 R.ℳ,

Mülleimer gerade Niederlande Nr. 1515 Belgien Nr. 1490 Frankreich Nr. 1515

Verbraucherhöchstpreis Nr. 1490

Nr. 1515

.Einkocher mit Einsatz Niederlande Nr. 165600. . 33 -cm e-ö“ 34 cem.

Verbraucherhöchstpreis 33 cm 4,10 R.ℳ,

34 cm 4,25 R.ℳ, Einsatz zu Einkocher

Niederlande Nr. 16336. 33 cm Verbraucherhöchstpreis 1,45 R. ℳ.

(2) Die vorstehend genannten Waren sind wie folgt gekennzeichnet: Waren aus den Niederlanden: Vh, . Waren aus Belgien: Vb oder Made in Belgique, Vuaren aus Frankreich: ““ W

Soweit für vergleichbare inländische Erzeugnisse beim Verkauf an den Verbraucher niedrigere Preise als die in § 1

festgesetzten Höchstpreise berechnet werden, darf der Verkäufer

Dr. Ley über den Sinn der wirtschaftlichen Großunternehmungen der DAF.

Daß die Deutsche Arbeitsfront neben ihren rein sozialpoli⸗ tischen Aufgaben auch als Unternehmer durch ihre Gesellschaften auftritt, ist allgemein bekannt. Ueber den Umfang und die Be⸗ deutung dieser wirtschaftlichen Betätigung der DAF. äußert sich Reichsorganisationsleiter Dr. Ley in der Zeitschrift „Die Deutsche Volkswirtschaft“. Im Zuge der Bereinigung der frühe⸗ ren Gewerkschaften und Verbände fielen der DAF. automatisch auch eine Reihe von Gesellschaften und Betrieben zu. Sie waren rein politische Kampfinstrumente. Eine Stillegung verbot sich wegen der damaligen Arbeitseinsatzlage. So gab die DAF. diesen Gesellschaften eine neue große Aufgabe: „Wegbereiter zu sein für ein neues Unternehmertum.“ Die DAF. hat sich dann mit ihren Unternehmungen auf dem Gebiete der Wirtschaft überall da eingeschaltet, wo es notwendig war, Pionierdienst zu leisten. Nicht um dem Privatunternehmertum Abbruch zu tun

Vollrornbrot ist vesler und gesunder!

oder es gar aus seinen Aufgaben zu verdrängen, sondern um mit der der DAF. eigenen Dynamit die private Wirtschaft zu Leistungen anzuspornen, wie sie eine nationalsozialistische Wirt⸗ chaft zum Segen und aller schaffenden Deutschen ordert. Die Gesellschaften der DAF. stehen überall da in vor⸗ derster Linie, wo es gilt, dem deutschen Menschen etwas ganz besonderes zu bieten. Sie sind gleichberechtigt, aber auch gleich⸗ belastet neben ähnlichen Gesellschaften der privaten Wirtschaft und haben ausschließlich durch ihre Leistung zu beweisen, daß sie ihre Sonderaufgaben im Wettbewerb mit der freien Wirt⸗

auch die in § 1 genannten Waren höchstens zu diesen Preisen

verkaufen. . 1

12* Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

raft. Berlin, den 1. Oktober 1941. ichskommissar für die Preisbildung J. A.: Dr. Brebeck. 8 8 Auf Grund des Gesetzes über die. Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 293/479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der 1 „Vereinigung der Benediktiner e. V. in Meschede“, belegen in BB Franz⸗Egon⸗Straße 24, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Die Einziehung wird mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger wirksam. 1 Ein Rechtsmittel ist gegen diese Einziehung nicht gegeben.

Minden, den 27. September 1941. 8 Der Regierungspräsident. Freiherr von Oeynhausen.

Bekanntmachung. -

„Auf Grund des § 1 der Verordnung zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (Reichsgesetzbl. I. S. 83), des § 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ esetzbl. IS. 293), der Verordnung vom 31. Mai 1933 (Ge⸗ S. 207), dem Reichsgesetz vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479), dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 303) und dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 19. Juli 1941 Pol. S II A 5 Nr. 617/41 212 ziehe ich hiermit das bei der Randower Kreissparkasse in Stettin beschlag⸗ nahmte Sparkassenguthaben Konto⸗Nr. 84 255 des

Juden Dr. Werner Israel Schäfer, geboren am 20. Januar 1902 in Strasburg ’/Westpr., zuletzt in Stettin, Hohenzollernstraße 10, wohnhaft, jetziger Wohnort Paris, in Höhe von 7830,27 Hℳ unter Bestätigung der poli⸗ zeilichen Beschlagnahme zugunsten des Deutschen Reiches ein. Dies wird an Stelle einer Zustellung bekanntgemacht.

Stettin, den 30. September 1941. Der Regierungspräsident. Edlervonder Planitz.

BGBekanntmachung. ie am 4. Oktober 1941 ausgegebene Nummer

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes. Vom 28. September 1941.

Zweite Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Stiftung des Kriegsverdienstkreuzes. Vom 28. September 1941.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R ℳ. Postversen⸗ dungsgebühren: 0,03 Bℳ für ein Stück bei Voreinsende au unser Postscheckkonto: Berlin 96200.

Berlin NW 40, den 6. Oktober 1941.

schaft erfüllen können. Daß die Gesellschaften der DAF. eine Lasterhe soziale Betreuung pflegen, beweist die Tatsache, daß im Leistungskampf 1940 nicht weniger als drei Betriebe der DAF. vom Führer die Auszeichnung „NS⸗Musterbetrieb“ ver⸗ liehen bekamen. ö11“ Die weiteren Darlegungen Dr. Leys geben einen Einblick in den Milliardenumfang der DAF.⸗Betriebe. An der Spitze werden 42 Wohnungsbaugesellschaften und elf Tochtergesellschaften mit einem Gesamtkapital von fast 80 Millionen BRℳ erwähnt. Diese Unternehmen besitzen rd. 63 000 Wohnungen und haben gegen⸗ wärtig, trotz des Krieges, etwa 25 000 Wohnungen im Bau. Die Versicherungsunternehmen der DAF. erstrecken sich nicht nur auf das ganze Reichsgebiet, sondern auch auf Ungarn, Holland und Belgien. Allein der Lebensversicherungsbestand beträgt innerhalb des Reichsgebiets 4,5 Milliarden E.ℳ mit rd. 8,5 Mil⸗ lionen Versicherten. Die Bank der Deutschen Arbeit ist zur viertgrößten deutschen Filialgroßbank geworden. Ihre Bilanz⸗ summe ist auf über 2 Milliarden Kℳ angewachsen. Dazu kommen die Gruppen der Baugesellschaften, der Verlagsanstalten, Druckereien und verwandten Betriebe, das Volkswagenwerk und die Stadt des KdF.⸗Wagens, die Stettiner Vulkanwerft, die nach dem Kriege zum Aufbau einer großen KdF.⸗Flotte mit her⸗

Pangezogen wird, die Dianabad G. m. b. H. in Wien mit dem

Strandbad an der Donau, und vor allem das umfassende Ge⸗ meinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. Ham⸗ burg, in dem das Vermögen der Verbrauchergenossenschaften zu⸗ sammengefaßt ist.

8

Kreistagung Deutscher Wirtschaftswissenschafter 8 in Weimar. Der Verein Deutscher Wirtschaftswissenschafter veranstaltet in

der Zeit vom 9. bis 11. Oktober 1941 eine Arbeitstagung unter⸗

dem Hauptthema „Europäische Großraumwirtschaft“. An dieser Tagung der Deutschen Wirtschaftswissenschafter nehmen außer

führenden Vertretern der Wirtschaftspolitik und Wirtschaftspraxis

auch ausländische Fachgelehrte teil. Im bedeutsamen Vorträgen

und Aussprachen werden wichtige Fragen der wirtschaftlichen Neu⸗

ordnung Europas behandelt: Prof. Kuske (Köln) „Zur Entstehung der Großräume der Weltwirtschaft“, Prof. A. Schurmann (Göt⸗ tingen) über Afrika als Ergänzung der europäischen Großraum⸗ wirtschaft“, Prof. H. Weigmann (Berlin) über „Wirtschafts⸗ She gh und Großraumwirtschaft“, Prof. H. Thoms (Heidelberg) über „2

döhl (Kiel) über „Stabilisierung und Weltwirtschaft“.

—-—

—- IS 3, . 8

Europäische Großraumwirtschaft.

4. 1

rbeitseinsatz in der Großraumwirtschaft“, Prof. E. Schuster (Heidelberg) über „Industriepolitik im Großraum“, Prof. A. Pre⸗

8

Reichs, und Etaatsanzelger Nr. 233 vom 6. Oktober 1941. g. 3

70 000 Besucher auf der deutschen Werkstoff⸗ Ausstellung in Zürich.

Die vom Werberat der deutschen Wirtschaft in Zusammen⸗ arbeit mit der Deutschen Handelskammer in der Schweiz und

8 dem VBDJ im Kongxreßhaus in Zürich veranstaltete Ausstellung

neuer deutscher. Werkstoffe ist nunmehr nach sehntägiger Dauer geschlossen worden. Der Besucherzustrom hielt vom ersten bis zum letzten Tag unvermindert an. Insgesamt haben 70 000 Per⸗ 858 die Ansstellung besucht. Vielfachen Wünschen nach Ver⸗ längerung der Ausstellung konnte aus technischen Gründen nicht stattgegeben werden. Der Erfolg dieser Schau ist um so höher zu werten, als es sich um die erste deutsche Ausstellung handelt, I überhaupt in der Schweiz stattgefunden hat. Durch sie hat die Schweizer Bevölkerung Leistungsfähigkeit der deutschen Technik und Wissenschaft auf dem 8 Werkstoffgebikt erhalten und sic ugleich von der trotz des Krieges

ungebrochenen Wirtschaftskraft Deutschlands überzeugen können.

Sehr gute Wirtschaftslage im Protektorat.

Prag, 4. Oktober. Zu der wirtschaftlichen und finanziellen Lage im Protektorat stellten die tschechischen Blätter zu eginn dieses Monats fest, daß auf Grund des letzten Monatsberichts er Prager Nationalbank von einer sehr guten Wirtschaftslage des Protektorats in allen Teilabschnitten gesprochen werden könne. Die Ernte ist mit gutem Erfolg eingebracht, die Aus⸗

8. ““

urchsichtige Zweckmeldungen über Englands Handelsverkehr mit der Türktei.

Bereits die erste Ankündigung der gegenwärtig geführten ürkischen Wirtschaftsverhandlungen hat die Engländer in eine beträchtliche Nerposität versetzt, aus der die ganze Schwäche der eigenen Lieferfähigkeit Cegfnbem der Türkei trotz der immer wieder mit auffallender Eilfertigkeit verbreiteten Zweckmeldungen

über unterwegs befindliche englische Lieferüngen 88 Genüge⸗

u“ wird. Nach der völligen Sperre des Mittelmeeres für ie britische Handelsschiffahrt verblieb für den türkischen Handel mit England eigentlich nur noch die teilweise eingleisige, wenig leistungsfähige und sehr teuere Frachten erfordernde Bahnstrecke von Basrah nach Istanbul, die zusammen mit anderen preis⸗ steigernden Faktoren für britische Waren Verteuerungen um teil⸗ weise über 100 % bewirkte. Wegen Ueberbelastung der Eisenbahn⸗ strecke blieben überdies in Basrah für die Türkei bestimmte Waren regelmäßig mehrere Monate liegen. Englands Echiffs⸗ raummangel ließ zudem noch die Anlieferungen in Basrah weit unter den normalen Friedensumfang sinken, außerdem ist die Bahn seit einiger Zeit weitgehend Militärtransporten vorbe⸗ halten. Selbst die notwendigsten Getreidezufuhren für die Länder des Vorderen und Mittleren Orients sind unterbunden. Wie änzlich ungenügend neben allen möglichen anderen Liefer⸗ ESir“ der Engländer allein die Transportschwierigkeiten von Basrah zur Türkei * erhellt allein schon die Tatsache, daß London alle möglichen Pläne zu einer Verbesserung der Anliefe⸗ rungs⸗ und Transportmöglichkeiten propagiert, die jedoch bei ein⸗ ehender Betrachtung und unter Berücksichtigung der gegebenen BZerhältnisse jeder Möglichkeit einer Verwirklichung entbehren. Die neueste britische Meldung über die angeblich gewaltig wach⸗ sende Bedeutung des Hafens Basrah für den britisch⸗türkischen Handelsverkehr wird daher in der Türkei selbst ebenso wie in den Ländern des Vorderen Orients am wenigsten Glauben inden.

Auffallend ist bei den augenblicklich sehr häufigen Meldungen über erfolgte oder zur Durchführung gelangende Lieferungen an die Türkei, daß immer wieder Lieferungen von Eisenbahnmaterial Erwähnung finden. Demgegenüber ist aber festzuͤstellen, daß die türkische Fußengandelsstatistfe sowohl für das zweite Halbjahr 1940 als auch für die ersten Monate dieses Jahres überhaupt für Großbritannien keinen derartigen Einfuhrposten erwähnt, obwohl die britische Propaganda schon seit fast einem Jahr ständig Loko⸗ motiven und Waggons nach der Türkei liefert. Zudem kommen aus dem eigenen Empire, wie z. B. aus Indien und Südafrika, dauernd Klagen über erhebliche Verkehrsstörungen, da England seit längerer Zeit sich nicht einmal mehr in der Lage sieht, diesen Gebieten ihren dringendst erforderlichen Eisenbahnbedarf zur Verfügung zu stellen.

Finanzminister Bouthillier über die Reorganisation des französifchen Außenhandels.

Vichy, 6. Oktober. Der französische Finanzminister und Wirt⸗ schaftsminister Bouthillier hielt anläßlich des Werbetages für den französischen Außenhandel, der im Rahmen der Mustermesse

von Lyon veranstaltet wurde, eine Ansprache, in der er auf die⸗

Notwendigkeit des Warenaustausches zwischen Frankreich und dem Ausland hinwies. Eine solche Kundgebung, so erklärte der Minister einleitend, ist im gegenwärtigen Augenblick mehr als ein Symbol; sie bedeute eine Tat. Während das Land noch unter den Folgen des Zusammenbruchs leide, durch die Blockade

die Schiffahrt mit dem Ausland unterbunden werde und Frank⸗

* 85

gewichts.

reich die Energie seines Volkes und die Produkte seines Bodens für die Aufgabe einsetze, auf sich selbst gestellt zu leben, beweise Lyon durch diesen Werbetag, daß Frankreich seine Grenzen aus⸗ dehne und daß Europa auf den Erfindergeist, den Geschmack und die Arbeit der Franzofen zählen könne. Abschließend vesr eee

der Minister die Reorganisierung des französischen Außenhandels

als eine Vorbedingung des französischen wirtschaftlichen Gleich⸗

8 Volleommener Preisstop in Numänien. Bukarest, 4. Oktober. Ein neues Gesetz enthält die seit längerer

Zeit erwarteten Bestimmungen über den vollkommenen Preisstop

in Rumänien. Danach werden die Preise und Löhne nach dem Stande vom 1. 9. 1941 stabilisiert. Ausnahmen können nur mit

Genehmigung des rumänischen Wirtschaftsministeriums zugelassen werden. 8 .

SH

1““ v1MA1XX“ 8 Die Hauptrichtlinien des kroatischen Außen⸗ handels. Agram, 5. Oktober. Als die Hauptrichtlinien des kroatischen

Außenhandels bezeichnet „Hrvatski Narod“ in einer wirtschafts⸗

olitischen Halbjahresübersicht den Bezug von Industrierohstoffen, den Ausgleich zwischen Ein⸗ und Ausfuhr, die Förderung der Ausfuhr zwecks Deckung der Einfuhr, die Beschränkung der Einfuhr auf die wichtigsten Industrierohstoffe, die Sicherung der erforder⸗ lichen Waggons, die Förderung der Ausfuhr von Fertigprodukten statt Rohstoffen und Halbfabrikaten, die Stabilisierung der Ein⸗ und Ausfuhrpreise und die Beseitigung von Preisdifferenzen sowie die Regelung des Zahlungsverkehrs und Ausarbeitung eines allge⸗ meinen Außenhandelsplanes „Man müsse besonders betonen, schließt das Blatt seine Ausführungen, daß die Haupthandels⸗ shehh⸗ Kroatiens, Deutschland und Italien, großes Verständnis ür die Bedürfnisse und Möglichkeiten Kroatiens bekunden, so daß der kroatische Außenhandel sich tasächlich in voller Ueberein⸗ stimmung mit den Bemühungen der Regierung in der Richtung einer möglichst raschen Stabilisierung des Wirtschaftslebens bewege. I11““ r. 1

einen Einblick in die überragende.

Wirtschaft des Auslandes.

einer Veröffentlichung des Schatzamtes bisher monatlich um rund

13

sichten für die Kartoffel⸗ und Zuckerrübenernte sind gut. Der Beschäftigungsstand ist unverändert hoch. Der Eingang von Be⸗ stellungen in allen Betrieben sowohl seitens heimischer Käufer als auch ausländischer Abnehmer ist weiterhin im Ansteigen. Die Arbeitslosigkeit gehört bereits zu einer unbekannten sozialen Erscheinung. Die Gesamtbesserung der Wirtschaftslage kommt auch auf dem Geldmarkt zum Ausdruc. Den Geldinstituten fließen ständig neue Gelder zu. Die Sparrücklagen wachsen. Insgesamt trägt die Rückgliederung Böhmens und Mährens in den Großdeutschen Wirtschaftsraum bereits gute Früchte.

Devisenbewirtschaftung.

Luxemburgische Staatsanleihen.

Luxemburg, 4. Oktober. Laut Bekanntmachung des Chefs der Zivilverwaltung werden die fälligen Zinsscheine der Gulden⸗ anleihe 1930 und 1932 des ehemaligen Großherzogtums Luxem⸗ burg nicht mehr nach dem bisherigen Verfahren eingelöst, son⸗ dern ausschließlich durch die Reichsbanknebenstelle Luxemburg an⸗ gekauft, ohne damit einer späteren Regelung der Anleihen vor⸗ zugreifen. Alle Luxemburger, die seit dem 10. 5. 1940 ununter⸗

Notierungen

der Kommission des Verliner etallbörsenvorstandes vom 6. Oktober 1941

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung)⸗ 8 *) Originalhüttenaluminium, 99 % in Rohmasseln... 127

*) desgl., in Walz., Draht⸗ und

Preßbarren, Zehnteiler. . 132 Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus

**) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

K.& für 100 kg

fein

In Verlin sestgestellte Notierungen für tele raphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung.

brochen den Besitz solcher Anleihestücke durch Inländeraffidavit nachweisen können, haben die Anleihestücke und Zinsscheine bei der Reichsbanknebenstelle bis zum 31. Oktober d. J. zur Ab⸗ stempelung vorzulegen.

Noosevelts Schuldenlasten.

VBereits auf 52,5 Milliarden gestiegen. Washington, 4. Oktober. Die Bundesschulden nehmen nach eine Milliarde Dollar zu, so daß, wie gemeldet, die Bundes⸗ verschuldung am 27. September bereits über 51 Miltiarden betrug. Finanzminister Morgenthau erklärte jetzt, daß das Schatzamt in der nächsten Woche beabsichtige, 1,25 Milliarden Dollar Schatz⸗ anweisungen zu verkaufen, um „möglichen Finanzstörungen“ vor⸗ E Damit wachsen, wie „Aspociated Preß“ meldet, die

Bundesschulden auf 52,5 Milliarden Doll ran. 8

Die neue japanische Finanz⸗ und Bank⸗ struktur.

Tokio, 4. Oktober. Das japanische Finanzministerium gibt in der Oktoberausgabe der „Tokyo Gazetta“ einen Ueberblick über die am 1. Juli beschlossene sogenannte neue Finanz⸗ und Bank⸗ struktur. Mit diesen neuen Richtlinien hat Japan den ent⸗ scheidenden Schritt zur modernen Wirtschaftssteuerung getan. Die Maßnahmen laufen grundsätzlich darauf hinaus, die Wirt⸗ schaftsgrundlagen für die Kriegsführung und für die Verteidi⸗ gungsstruktur zu stärken. Zu diesem Zweck werden Aenderungen auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet vorgenommen. Es soll ein nationaler Kapitalmobilisierungsplan aufgestellt werden, dem ein nationaler Sparplan entsprechen wird. Die Aufstellung des Budgets soll die vorhandenen Rohstoffe und Finanzquellen stärker berücksichtigen. Die allgemeine Rationalisierungsarbeit hat das Ziel, den nationalen Verbrauch zu lenken, die Erspar⸗ nisse zu steigern und überschüssige Kaufkraft zu absorbieren. Den Aufgaben der Bankpolitik ist im Rahmen des Gesamtplanes ein breiter Raum gewidmet, wobei eine Reorganisation des Banken⸗ lystems angestrebt wird. Das gesamte Banksystem soll unter Führung der Japan⸗Bank zu einem einheitlichen Instrument entwickelt werden. Um die finanzielle Kraft der Industrieunter⸗ nehmungen zu erhöhen, sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, wobei regelmäßige Abschreibungen der Gewinnerhaltung dienen werden. Andererseits wird die Regierung in gegebenen Fällen einspringen und mit Hilfe von Krediten den gewünschten Effekt erzielen können. Auf dem Gebiet der Devisenpolitik ist das wicgttgh Ziel die Erhöhung des Yenwertes in den internatio⸗ nalen Niederlassungen und die Erweiterung der internationalen Bankeneinrichtungen im Ausland. Ein weiteres wichtiges Ziel ist schließlich die Regulierung der Investitionen in Mandschukuo.

858 Aegypten (Alexand.

Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos

Japan (Tokio und Kanada (Montreal) . 1 kanabd. Doll. Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 Neuseeland (Welling⸗

Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76

4. Oktober Geld Brief

6. Oktober Geld Brief

und Kairo) . 1 ägypt. Pfd.

100 Afghani] 18,79 18,8à s 18,79 18,83 Aires).. . [1 Pap.⸗Pes. 0,583 0,587 Australien (Sidney) . 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel und Antwerpen)) 100 Belga 39,96 40,04 39,96 Brasilien (Rio de 3 Janeiro) 1 Milreis 0,130 0,132 ß0,130 0,132 Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗ hagen) 100 Kronen 48,21 48,31 48,21 48,31 England (London) .. [1 engl. Pfd. Finnland (Helsinki) . 100 finn. M. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris) .. 100 Frcs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam 8 und Rotterdam) 100 Gulden [132,70 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran) 160 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61

0,583 0,587

40,04

3,047 3,05

Jes (Reytjavik) .. 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 4

talien (Rom und

Mailand)... 100 Lire 13,14 13,16 13,14 13,16

0,585 0,587] 0,585 0,587 4,995 5,005

Kobe) 1 Yen

on) 1 neuseel. Pf. 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,14 6 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) 100 Lei , Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 59,46 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Franken 57,89 57,89 58,91 Serbien (Belgrad) .. 100 serb. Din.] 4,995 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 1100 Pesetas 23,56 23,56 23,60 Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) . 1 kürk. Pfund, 1,978 1,982] 1,978 1,982 Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso 1,099 1,101] 1,099 1,101 Verein. Staaten von

Amerika (New Nork) 1 Dollar 2,498 2,502 2,498 2,502

⸗“

Die Elektrolyttupfernotierung der Veremigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 6. Oktober auf 74,00 Rℳ (am 4. Oktober auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg. .“

Verichte von auswärtigen Devisen⸗ un Wertpapiermärkten.

Tevisen. 2

Prag, 4. Oktober. (D. N. B.) Amsterdam Umre nungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Lslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenkagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 94,60 G., 595,80 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,— Sofia 20,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 4. Oktober. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,82, Sofia 415,50, Zürich 80,20, Preßburg 11,71, Kelsinki 6,90.

London, 6. Oktober. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Perlin —,—, Epanien loffiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Puenos Aires (offiz.) 16,957— 17,13, e Janeiro (inoffiz.) —,— Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 6. Oktober. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.) Berlin 75,36, London —,—, New York 188 ⁄16 188 ⁄1, Paris —,—, Brüssel! 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearins) —,—, Madrid —,—, SOslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Kopen hagen, 4. Oktober. (D. N. B.) London 20,90, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 27,40, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,62, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 4. Oktober. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 6909 G Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B. Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 93,35 G., 95,65 P., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsingfors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,05 G., 22,25 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.

Oslo, 4. Oktober. (D. N. B.) London —,—, G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,20 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse

England, Aegypten, Südafrik. Union... Frankreich Australien, Neuseelaud Britisch⸗Indien.. Kanada....

6. Oktober 4. Oktober Geld Brief Geld Brief 38 Notiz 20,38 20,46] 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars .... 1 Stück 4,185 4,205, 4,185 4,205 Aegyptische l ägypt. Pfd. 4,49 4,51] 4,49 Amerikanische:

1000— 5 Dollaxr. 1 Dollar 2,29 2,31 ß2,29

2 und 1 Dollar 1 Dollar 2,29 2,31 ] 2,29 Argentinische 1 Pap.⸗Peso] 0,53 0,55 y0,53 Australische 1 austr. Pfd. 2,64 2,66 2,64 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 Brasilianische 1 Milreis 0,105 0,115 y0,105 Brit.⸗Indische.. 100 Rupien 45,66 45,84 45,66

Bulgarische: 1000 L.

u. darunter 100 Lewa 3,04 3,06 Dänische: große 100 Kronen

10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 48,90 49,10. Englische: 10 £

u. darunter 1 engl. Pfd. 4,54 4,56 Finnischhe. 100 finn. M.] B5,055 5,075 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 Holländische 100 Gulden [132,70 132,70 Italienische: große 100 Lire

10 Lire 100 Lire 13,12 13,18 Kanadische 1 kanad. Doll.] 1,39 1,41 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01

Norwegische: 50 Kr. 100 Kronen 56,89 57,11

u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.. 100 Lei 1,66 1,68 Schwedische: große . 100 Kronen —— 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 58,07 100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,83 58,07 Serbische ..... 100 serb. Dm. 4,99 5,01

Slowakische: 20 Ks.

u. darunter. 100 slow. Kr. 8,58 8,,62 Südafr. Union 1 südafr. Pfd. 4,39 441 Türkische 1 türk. Pfund 1,89 1,91 Ungarische: 100 P.

u. darunter

Sovereigns 8