1941 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 8 8 8 8

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1941. C. 2 Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 239 vom 13. Oktober 1941. S. 3

39. Egon Baum, geb. 3. 7. 1909 in. Brüx, zuletzt wohn⸗

haft gewesen in Prag XlII, Belgische Str. 20, Taghemden mit zwei zugehörigen losen Kragen

Hemdeinsätze und Vorhemden (Chemisettes) . Ersatzmanschetten (Paar) . . . . . ö Netzunterhosen, lang oder ½àlang —*

Schlüpfer ohne Beien.. Unterjacken ohne Aermel 2 Sockenlängen, gestrickt. Sockenlängen, gewirkt Strumpflängen, gestrickt.

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810

Anlage 2 zur Bekanntmachung

Nr. 24 der Reichsstelle für Klei⸗ dung und verwandte Gebiete

vom 11. Oktober 1941.

8ö1““ ichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

kleiderkarte maßgebend. Lediglich zum Bezuge von Männer⸗

1““] . 4 I1mu“] Wintermänteln gilt in diesem Falle das Warenwertverzeichnis Dr. Georg Alter, geb. 13. 3. 1891 in 85 Stephanie a) Saxonia⸗Nähmaschinen, der Zweiten Reschatleideesen,8 1 Alter, geborene Eisner, geb. 24. 12. 1885 in Loschitz, b) Schwingschiffnähmaschinen, klein . Fritz Alter., geb. 29. 4. 1916 in Prag, Ernst Alter, o) Zentralspulnähmaschthen, klein mit Gelenkfaden⸗ 8.58 geb. 11. 5. 1918, Erika Alter, geb. 8. 10. 1922, zu’9. hebel, (1) Diese Bekanntmachung tritt am 13. Oktober 1941 letzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Kleine Schnell⸗ cd) Rundgreifernähmaschinen, klein mit Brille und Ge⸗ Kraft. gasse 218, lenkfadenhebel.

4, Für den Haushalt dürfen nur folgende Oberteiltypen hergestellt werden: 1u“

—. —D

1IIIII

(2) Die Bekanntmachung Nr. 14 vom 28. November 1940

Karl Stern, geb. 15. 9. 1886 in Hana Stern, geb. 20. 7. 1921 in

gewesen in Prag XII, Lobkowitzplatz 18,

Isa Strauß, geborene Kuh, geb. 3. 5. 1887 in Prag, Käthe Brok, geborene Strauß, geb. 15. 3. geborene Strauß, geb. Strauß, geb. 14. 1. 1914, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Winzer⸗

. Kallir, geb. 18. 8. 1905 in Wien, Aloisie Kallir, geborene Rademacher, geb. 9. 11. 1906 in Prag, Rosemarie Kallir, geb. 6. 3. 1927 geb. 5. 5. 1931 in in Prag XII,

1919, Dr. Dora Schiller, 5. 5. 1910, Walter Stephan

gasse 12, Dr. Rudolf

1 in Prag, Margarete Kallir, Prag, zuletzt wohnhaft Kopernikusgasse 2280,

44. Cfl. Verein „Budouc nost“ in Prag, hierdurch zugunsten Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Prag, den 10. Oktober 1941. 1 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

4

gewesen

Bekanntmachugg.

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) wird das dem Juden Felix Israel Bloch, geboren am 6. Juli 1893 zu Waldsassen, dort Mitterteich⸗ straße 9 wohnhaft gewesen, nunmehr in KarkurPalästina wohnhaft, gehörige Vermögen (inbegriffen: Barvermögen, Haus⸗ und Grundbesitz) zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

K Prag, Rosa Stern, geborene Frankl, geb. 14. 9. 1897 in Laun, H Prag, Milena Stern, geb. 11. 7. 1925 in Prag, zuletzt wohnhaft

des Reiches vertreten durch den

Die Typen zu a und b dürfen nur für Ausfuhrzwecke hergestellt werden. Neue Serien von Oberteiltypen für den Haushalt, die unter a bis d nicht genannt sind, dürfen nicht mehr aufgelegt werden. Die bisherigen Hersteller haben bis zum 1. November 1941 an die Fachgruppe Nähmaschinen⸗Industrie zu melden: a) die Stückzahl der noch vorhandenen fertigen Maschinen,

b.) die Stückzahl der angearbeiteten Maschinen. Ich behalte mir vor, im Wege der Einzelanweisung den Auslauf der Typen zu regeln. . Soweit eine Firma die Oberteiltypen a bis d bei Be⸗ kanntgabe dieser Anordnun nicht oder nicht mehr baut, ist die Neuaufnahme oder S ohm der Herstellung nur mit meiner vorherigen Genehmigung zulässig. 5. Grundplatten und Tischplattenausschnitte für Haus⸗ haltnähmaschinen sind ausgenommen Sayxonia⸗Näh⸗ maschinen nach den Anlagen 1 bis 3 *) dieser Anordnung herzustellen. Diese Bestimmung gilt ab 1. Januar 1942. Etwa not⸗ wendige Verlängerungen dieser Uebergangsfrist können auf Antrag bewilligt werden. 6. Anträge auf Erteilung von Genehmigungen gemäß Ziffern 2 bis 5 sind mit schriftlicher Begründung an die Ge⸗ schäftsführung der Fachgruppe Nähmaschinen⸗Industrie, Berlin W 62, Wichmannstraße 21, einzureichen, die sie mir unverzüglich mit ihrer Stellungnahme zur Entscheidung vor⸗ zulegen hat. 7. Von der Anordnung ausgenommen ist die Herstellung von Lchesicten sowie von einzelnen Versuchsmaschinen, die dem technischen Fortschritt dienen und nicht verkauft werden. 8. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Nähmaschinen⸗ Industrie hat die Beachtung dieser Anordnun zu überwachen und mir entsprechend zu berichten. Die Hersteller von Näh⸗

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

anzeiger Nr. 281 vom 29. November 1940),

die Bekanntmachung Nr. 15 vom 14. Dezember 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

5 anzeiger Nr. 294 vom 14. Dezember 1940),

ddie Bekanntmachung Nr. 16 vom 26. Februar 1941

(deutscher Rei sanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 49 vom 27. Februar 1941), die Bekanntmachung Nr. 17 vom 5. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 103 vom 6. Mai 1941), 1b die Bekanntmachung Nr. 18 vom 29. Mai 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 125 vom 31. Mai 1941), .

(deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ 8 anzeiger Nr. 199 vom 25. August 1941), das Rundschreiben Nr. 69 vom 1. Oktober 1940 8 bleiben in Geltung.

aanzeiger Nr. 198 vom 24. August 1940),

neeneedie 58 anzeiger Nr. 198 vom 24. August 1940),

ddie Bekanntmachung Nr. 20 vom 18. August 1941

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats anzeiger Nr. 193 vom 20. August 1941),

anzeiger Nr. 224 vom 25. September 1941), das Rundschreiben

20. August 1941 treten außer Kraft.

Nr. 28/41 Ziffer 1

die Bekanntmachung Nr. 21 vom 25. August 1941

(3) Die Bekanntmachung Nr. 11 vom 24. August 1940 (dDeutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

ekanntmachung Nr. 12 vom 24. August 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

8 8 8

die Bekanntmachung Nr. 23 vom 25. September 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

das Rundschreiben Nr. 71 vom 10. Oktober 1940, vom

Meterware

Fertigbreite

Bewertung der Stoffe

ersichtliche Bewertung der Stoffe wirkt sich

Die aus den Reichskleiderkarten wie folgt aus:

A B

Wollene, wollhaltige, Kunstseidene und aturseidene und natur⸗ kunstseidenhaltige Stoffe seidenhaltige Stoffe Fertigbreite Punkte Punkte bis 51 cm is 3 über 51 68 85 102 119 136

DOS9o SISU . 00

Spalte I: Spalte II: Spalte III: Spalte IV: II Genuakord, Reitkord, Velveton,

Pilot für Arbeiterkleidung, 720m

*“

C

Punktwert für Waren, die nicht nach II bis IV unterschiedlich bewertet sind. Punktwert für wollene, wollhaltige, naturseidene und naturseidenhaltige Waren. Punktwert für kunstseidene und kunstseidenhaltige Waren.

Punktwert für Waren aus allen übrigen Spinnstoffen. s

volle 9 ecm Breiten⸗*) =—

unterschied

Strumpflängen, gewirkt. Ersatzfüße, Füßlinge 1 Stutzen, auch Wadenstutzen. Skianzüge.. . E1114** h1“ Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel. Arbeits⸗ und Berufsmäntel aus Geweben. Schlafröcke und Morgenröcke .. Mützen gestrickt, gewirkt, gehäkelt .. . Berufsanzüge aus Köpergeweben, ein⸗ oder zweiteilig Berufsjacken aus Köpergeweben.. Berufshosen aus Köpergeweben...

Reichskleiderkarte für

.„ n” *

—. 2 2 2 2. . 8 EII1 .

. * ⸗* 2 2.

.

Fomblets. . . E1“ . rurze Hosen (Shorts) . Westen aus Geweben. .

Umstandskleider 11“” Hängerschürzen (Holländerschürzen) ohne Aermel Preisttbhichh Morgenröcke, gefüttert .. Morgenröcke, ungefüttert . Frisierumhänge.. Bettjacken, gefüttert. . Bettjacken, ungefüttert.. Blusenschoner ““ Futterschlüpfer und plattierte Schlüpfer, ab 50 cm Gesamtlänge Unterkleider, Futterware oder plattiret ..

3642* Strumpfhalterhembden .. Strumpflängen, Stutzen.. Ersatzfüße, Füßlinge... ..ö“ Sportstrümpfe und ⸗stutzen (z. B. Hockeystrümpfe und sutzen) Gymnastik⸗ und Turnanzüge . Skianzüge

1111““

. 2 2. .0 0 2

1111.3“— *. 99 68686896858656 890 890 0 6 9 9 509

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Skijacken 0 2. 2 2 9 * 9 2 2 92 9 0 2⁴ 2* 0⁴ 90 ee“ . . Ueberzieh⸗ und Unterziehärmel . . Mützen gestrickt, gewirkt, gehäkelt.... Feni. üge aus Köpergeweben, ein⸗ oder zweiteilig

Männer⸗ und Knaben⸗Winter⸗ Mantelstoffe, 143 cm Fertig⸗ 1111“

Nichtwollene und nichtwollhaltige

Berlin, den 11. Oktober 1941.

sichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete.

maschinen aller Art sind ihr zur vrse aaitesrteäsa, zur Ein⸗ af

0 999b 9299bu—990bb95ᷓ959 b

Regensburg, am 7. Oktober 1941. Betriebsbesichtigungen verpflichtet. 1 Geheime Staatspolizei. 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen F. V. Przibilla Staatspolizeistelle Regensburg. unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 9 Männer⸗ und Knaben⸗Anzug⸗ u. Berufsjacken aus Köpergeweben..... Popp 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über kanntmachung Nr. 24 Sommermantelstoffe, 143 cm Berufshosen aus Köpergeweben .

die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ 8 ü Fertigbreite, Met icht über 18 g für Kleidung und 1“ Reichskleiderkarte für Rnaben

Erzeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498). .Okt 941. 14“*“*“ 1 10. Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung verwandts Gebiete vom 11. Oktber 1 Schiffer⸗ und Fischerflanelle, woll⸗ vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahre

1 haltig, 80 cm Fertigbreite... 1 8 1 der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren. 1

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1IIIIlelllollleαπl 5 2e

Bekanntmachung.

Auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 1933 Reichs⸗ gesetzbl. ISeite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über G

die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. 8

'14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. I Seite 479 wird das Karl Lange Auf Reichskleiderkarte beziehbar: gesamte im Inlande befindliche Vermögen der polnischen e Oberbekleidung aus Geweben, Gewirken, Gestricken, 88 Minderheitsangehörigen Witold von Donimirski, ge⸗ *) Anlagen (die Anlagen 1—3 sind bei der Fachgruppe Gummi⸗ und Austauschstoffen, 11“ bporen am 1. Dezember 1874 in Gr. Ramsen, Kreis Stuhm, Nähmaschinen⸗Industrie, Berlin W 2, ichmannstr. 21, zu be⸗ Männerkleidung, Futterzutaten für Anzüge, M Wirk⸗ und Strickstoffe für Unter⸗ verstorben am 6. Dezember 1939 in KZ.⸗Lager Sachsen⸗ ziehen). Frauenkleidung KeinschrisFlich Kittel und Schürzen), wäsche, 140 cm FReneees ranienburg, zuletzt wohnhaft in Hohendorf, Kreis Futterzutaten für Kostüme, dnae,8 ha 8 1hansacet; Heseh. und Ehefrau Wanda von Donimirsti, geb. Kleidung für Kinder von 1 bis 15 Jahren. dung jeder Art 889 Spinnstoffen 8 8 16 d. ihrer Kinder mit der Maßgabe zugunsten Unterkleidung und Leibwäsche aus Geweben, Gewirken, mit Ausnahme von Männer⸗, e eu schen eiches „Reichsfinanzverwaltung einge⸗ Gestricken, Gummi⸗ und Austauschstoffen Burschen⸗ und Knabenschirm⸗ gen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ für Männer V gwmützen gung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ G für Frauen 3 Gestrickte und gewirkte Leibbinden 8— nzeiger die Gegenstände des bezeichneten Vermögens . 1, 8 für Fhase von 1 bis 15 Jahren ö“ 8 Eigentum des Deutschen Reiches werden. . 1 8 Säuglingsbekleidung und Säuglingswäsche. Hessischager. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Strümpfe aller Art, Handschuhe, Schals, Krawatten, .

8 Marienwerder, den 3. Oktober 1941. b

EI . 8 Taschentücher. Strick⸗ und Handarbeitsgarne, 100 g, werden abgegeben zu den auf den Packungen aufgedruckten Der Regierungspräsident. Trainingsanzüge, Turn⸗ und Sportkleidung, Badekleidung von Keudell.

—₰

in Kraft. Berlin, den 28. August 1941.

11“ Lüsterstoffe, 80 em Fertigbreite. Gabardine⸗Regenmantelstoffe (außer Kunstseide), 143 cm Fer⸗ “*“ Warpstoffe, 85 cm Fertigbreite. Miederstoffe (Korsettstoffe), 84 cm Fertigbreite. 6

D 11161161611A1“ Ungefütterte Popelmemäntel Netzunterhosen, lang oder ⸗lang. 1*“ Strumpflängen für Kinderstrümpfe, Kindergamaschen, Kinderstutzen Sonstige Strumpflängen, gestrickt, Stutzen (Männergrößen). Sonstige Strumpflängen, gewirkt (Männergrößeu) Ersatzfüße und Füßlinge für Kinderstläümpe Sonstige Ersatzfüße und Füßlinge (Münnergrößen)

Skianzüge . b Skijacken 3 0 0 2 .⁴ . 2 90 2 0 2 2 2. 5 90 20 2A 2 90 E1118114*

Reichskleiderkarte für

689b 95528555855

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AIILgiEIEIIIHI!

4 % % 5

Kostüme, gefüttert oder ungefüttert Kostüme, ungefüttert.. TReeEZ1ö1“; Mäntel aus kunstseidenem Pelzstoff Umschlagtücher, bis 1 am groß... Umschlagtücher, über 1 qam groß.. 444 Unterkleider und Unterröcke, Futterware Untertaillen. 4*“ Strumpflängen und Kindergamaschen Ersatzfüße und Füßlinge Gymnastik⸗ und Turnanzüge.. eeeeeö11e— Stijaden . JEö1ö11öu.u.““] Ungefütterte Kompletmäntel. Lodenmäntel

EIIIII EIII

lattiert.

Punkten. (einschließlich Bademäntel). Die Abgabe und Reparatur von Pelzwaren darf nur gegen die für das Futter benötigte Punktzahl Stoffe.

erfolgen. G icke). Nichtspinnstoffhaltige Gummibekleidung und Bekleidung aus Austauschstoff wird gegen Anordnung 1 BG Lrüöräsheh. die halbe für das betreffende Kleidungsstück in Spalte I oder III der Reichskleiderkarte oder des Kata⸗ über die Herstellung von Nähmaschinen Nähmittel und Stopfgarn. tee. Ar. Ae 2e. Fis e h Fe⸗ vom 28. August 1941. 11“ 8 8 8 II.

Um die Leistungssteigerung und den zweckmäßigen Auss⸗ Bekanntmachung Nr. 24 Auf Bezugschein beziehba r: bau der Nähmaschinen⸗Industrie zu fördern und zu sichern, der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete Bettwäsche 8 ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und vom 11. Oktober 1941. (6. B. Bettlaken, Kissenbezüge, Deckbett⸗ und Betten

Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugun vom 3 6 h ü 8 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 2411) 32 Verbendumn Betrifft: Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über bezüge, Ueberschlaglaken). Kletterwesten... .. B 8 8 Bettwaren G Kurze bberhrsen (honsb) .14*

. 1 Vollkornbrot 8 auzz ist besser und gesunder!

—·. 8-“-—

*) Volle ... . ecm Breiten⸗Unterschied bedeutet, daß bei einem Stoff, der volle ... om breiter oder schmaler als die angegebene Fertigbreite ist, für das Meter je 1 Punkt mehr oder weniger abgetrennt

wird. Reichskleiderkarte für Männer

9 2 . * 9 9 2 A 827 g 2 2 9 20 2 2

9 9 9 90 9 2

98 8 690 9 95 66 6

9 89 9; 666 5

295 95 9ᷓ9 2 22

0 25 95 90 „5 2

Reichskleiderkarte für Kinder

im 2. und 3. Lebensjahre

32

mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 11939 die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren. ilki 21 FreH ar S. 240 - . . 8 6. B. Inlette, Matratzen, Matratzenschoner, Keilki 1“ Küuteie Tram teheb 1111* 21 Fetcaa scth. 1 E. 2498) folgendes an: Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Schlafsäcke, Stepp⸗ 8 Daunendecken, - Stußer bis 82 öm Rückenlänge bei Basisgröße 48 (kurze Stutzer) 55 1 Als Nähmaschinen im Sinne dieser Anordnung gelten: Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom betten,⸗auflagen und ⸗lissen). Stutzer über 82 cm Rückenlänge bei Basisgröße 48 (lange Stutzer). 9⁰ b) Handwerkernähmaschinen, stimmung des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft ( H Tischtüch Mundtiͦ⸗ dtü 1“ 0) Industrienöhntasch men angeordnet: z. B. Ti her, Mundtücher, Handtücher, Frottier⸗ Anlage 3 zur Bekanntmachung Nr. 24 88 5 tücher, Geschirrtücher, Mangeltücher). 8 der Reichsstelle für Kleidung und rafse Es ist nur mit meiner vorherigen Genehmigung zu⸗ 8 8— 1 8 Decken und Planen: t cbbbbe: . Die in der a nlage eigefügten „Liste der bezugs⸗ Schlaf⸗, Reise⸗ 8 3 innf 6“ 8 nnternehmen der Vetrieih bäshrämtten Shiangeffwarene ausgeührter Spinnftoffrbaten 8 ak Ren und Diwandecken, Pferdedecken, Planen 8 Spinnstoffwaren. kähmaschinen und ürfen an Verbraucher nur au eiderkarte oder Bezugschein . 3 A. Oberbekleidung: W richten, oder auf beide Bezugsberechtigungen abgegeben und von ihnen e;- Vorhänge, Stores, Verdunklungsanlagen 88 Folgende Arbeitsschutzkleidung: die Herstellung von Nähmaschinen und Näh⸗ bezogen werden. 1 Sandstrahlbläserschutzanzug, maschinenteilen in bestehenden Anlagen oder Be⸗ § 2 Asbestschutzanzug, 6 trieben aufzunehmen, in welchen eine solche Her⸗ Außer den auf der Dritten Reichskleiderkarte aufgeführten Schweißereischutzanzug, 1 stellung im Jahre 1938 nicht erfolgt ist, Spinnstoffwaren können auf die Bezugsabschnitte (Punkte) Gießereischutzanzug, 8 einer Reichskleiderkarte auch die in dem als Anlage 2 beige⸗ Schachtanzug DIN TENX 1503, fügten „Katalog der Reichsstelle für Kleidung und verwandte

daß Hersteller von Haushaltnähmaschinen die Her⸗ 1—

stellung von Handwerker⸗ und Industrienähmaschinen 1 . · Teerschutzbekleidung, 2. Maurersocken aus Geweben und genäht zum v Kafnacan Gebiete zur Dritten Reichskleiderkarte“ genannten Spinnstoff⸗ V waren an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen

neu aufnehmen und daß Hersteller von Handwerker⸗ Fe Deckenwollen acht⸗oder eh sach in Hacenh. Schornsteinfegeranzug, , werden. 8 m § 3

oder Industrienähmaschinen die Herstellung von inzi E“ f Haushaltnähmaschinen neu aufnehmen, sofern die Flammenschutzanzüge ohne Taschen, die mit einem Felte egähre 18b C“ 9 1h von ihnen im 88 unauswaschbaren FL. gekennzeichnet sind. F. Schmuckzutaten: 114X““ J1“ See anr 8oc. Jahre 1938 nicht hergestellt wurden. ö 8 i äsche: 8 ische Wei 8 3. Auch nach Aufhebung der derzeit bestehenden Her⸗ Die in der als Anlage 3 beigefügten „Liste der nicht⸗ B. Leih⸗, 9 6 und baushaltswäsche: ; 8 ehhnnge Khanen. ( abote, Pbschen uscah ¹ Tresfen stellungsbeschränkungen für Nähmaschinen ist es bis auf bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ aufgeführten Spinnstoff⸗ ebe Stoffe. „Liten, weiteres nur mit meiner vorherigen Genehmigun zulässig, 88 anf 88 senecacs 8 1u“ G. Sanitäre W Bösamnentierwaren, gt pie . ie Herstells 12 karte oder Bezugschein an Verbraucher abgegeben und von 1“ 11““ B Zör . ürri ü in einem Unternehmen die Herstellung von Nähmaschinen und ihnen bezogen werden. 1 9 geg bescsappen 1“ 8 Bänder, Börtchen, Schnürriemen und ã Wischtücher 2. Mull, Watte und Verbandzeug, „Bis zum 31. August 1942 können die Zweite Reichs⸗ kleiderkarte, die Zweite Zusatzkleiderkarte für Jugendliche und die Dritte Reichskleiderkarte auch in Verbindung miteinander

Nähmaschinenteilen jährlich über den Leistungswert hinaus liche Schmalgewebe und e. zu steigern, der in ihm im Durchschnitt der Jahre 1937 und Gläsertü⸗ , ifo äsertücher), 3. Sanitäre Bedarfsartikel wie L. Uniformausstattungsstücke: b Scheuertücher, zum Warenbezug verwandt werden. Bei gleichzeitiger Ver⸗ wendung der Dritten Reichskleiderkarte mit einer der beiden

1938 erreicht wurde. Iv. Milchtücher, Fteß gtbistene 1. Uniformausrüstungsstücke, anderen Karten ist das Warenwertverzeichnis der Dritten

18 ist 12. ““ eh inn 8 8 2 ähmaschinenteilen, vermindert um den Einstandspreis der . 1 4““ 6 Uniformausstattungsstücke Auf Reichskleiderkarte und auf Bezugschein 5. Topflappen G unter Abtrennung von Be z u S 4 55 1 1e⸗ 6. Ta leaczhenhe, aller Art, z. B. .“ MI. Sonstige Waren: Reichskleiderkarte und des Kataloges zur Dritten Reichs

Gummi⸗, gummierte Mäntel und Umhänge, Regenmäntel Strumpflängen ö

8

II

8857

8 p. Ausstattungsartikel: J. Handarbeitswaren:

1. Gürtel, b 1. Handarbeitswaren mit Ausnahme von

2. Foßenträger und Hosenträgerbiesen, 8 leidung, Leib⸗, Bett⸗ und Haushaltswäsche,

3. Sockenhalter, Aermelhalter, b 2. vorgezeichnete und handgestickte Ueberhand⸗

4. Gamaschen, ö1

5. Fas, h mit Ausnahme von gestrickten vorgezeichnete und handgestickte Zierdecken, be Handschuhen und gewirkten Handschuhen mit denen sich die Vorzeichnung oder Handstickere ütter, über die ganze Decke erstreckt und nicht nu hrenschützer. .2 die Ecken oder Ränder beschränkt, 1

E. Fußbekleidung: kunstgewerblich⸗handgewebte Tisch⸗ und Zier⸗ .

““ decken, 1. Ersatzsohlen, Fußschlüpfer,

zur Herstellung von Nähmaschinenteilen neu zu er⸗

Sersse 8 Art, soweit sie nicht auf Kleiderkarte zu in

(z. B. Dekorationsstoffe, Möbelstoffe, Gardinenstoffe, Meterware aus Filzstoffen). Oberbekleidung aus Leder. Sowohl auf Reichskleiderkarte Bezugschein beziehbar: Wintermäntel und ⸗joppen, Lodenkotzen und ⸗pelerinen sowie Sommermäntel für Männer, 1 Wintermäntel, Umschlagtücher, Umstandskleider und Umstandsmieder für Frauen. Buntgewebte und bedruckte Tischdecken, Gedecke und Mundtücher aus oder Zellwolle, auch in Verbindung untereinander, oder aus Kunstseide in

Verbindung mit anderen Spinnstoffen, Handtücher und Frottiertücher.

(keine Hand⸗, Geschirr⸗ und Staubtücher, Poliertücher,

Bohnertücher, Quarktücher, Bandagen,

tehen. Steigerungspläne sind mir möglichst frühzeitig zwecks Besprechung und Beratung des a ages bekannt⸗ 111“ 8

ugekauften Nähmaschinen und Nähmaschinenteile, zu ver⸗ 1 der Reichskleiderkarte beziehbar: 3 1 Cisdeckchort, Klapperhecschen. 1. Teppiche, Läuferstoff Berufs⸗ und Arbeitsbekleidu g. 8 5 1“ C. Männer Burschen⸗ und K benschirmmützen. 8

2. Schirmfutterale’, 88 1 8 3. Gartenschirme. 8 uund läufer,

1