1941 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oessentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

7. Aktiengesellschaften,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

16 11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

Untersuchungs⸗ und Straffachen.

[28887] Beschluß.

Der unter dem 16. März 1940 von dem Rektor und den Dekanen gefaßte Beschluß auf Aberkennung der medizi⸗ nischen Doktorwürde gegen den am 22. 6, 1904 zu Berlin geborenen Horia Safir wird aufgehoben, da die für die Aberkennung der Doktorwürde als vorliegend angenommenen Voraus⸗ setzungen nicht bestanden haben.

Berlin, den 27. August 1927.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.

Der Rektor. 8 (Unterschrift.)

1.

[28742% Bekanntmachung.

Die nachstehend stgeffocaten sind auf Grund von § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14. 7. 1933 der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden. Sie fahs danach auch unwürdig, einen deut⸗ schen akademischen Grad zu führen. Es ist ihnen daher der von den zuständigen Fakultäten der Hansischen Univerfität verliehene Doktorgrad durch Beschlüsse vom 24. Juli, 25. September, 4. Sep⸗ tember und 29. Juli 1941 gemäß § 4 Abs. I, Z. c. des Gesetzes über die Füh⸗ rung akademischer Grade vom 7. Funi 1939 (RGBl. I S. 985) entzogen worden:

Medizinische Fakultät:

1. Hans Hermann Israel Bonheim, geboren am 6. März 1907 in Hamburg, promoviert zum Doktor der Medizin am 7. Juli 1931;

2. Raphael Israel Möller, geboren am 8. November 1895 in Hamburg, promoviert zum Doktor der Medizin am 17. April 1920.

Philosophische Fakultät:

3. Ingeborg Amy Sara Auerbach, geb. Fränckel, geboren am 27. Juni 1903 in Blankenese⸗Hamburg, promo⸗ viert zum Doktor der Philosophie am 13. November 1933. Mathematisch⸗Naturwissenschaftliche

Fakultät:

4. Liepmann Israel Katz, geboren am 26. Januar 1897 in Hamburg, pro⸗ moviert zum Doktor der Naturwissen⸗ schaften am 13. März 1924.

Hamburg, den 13. Oktober 1941.

Der Rektor der Hansischen Universität.

lung Blatt 257 in Abteilung III Nr. 14 und 15 Luise Mögelin eingetragenen Hypotheken von 3000 und 6000 Il. mit seinem Recht auf diese Hypotheken ausgeschlossen. g Posen, den 14. Oktober 1941. Das Amtsgericht.

[28745] Oeffentliche Aufforderung. Am 3. S 1937 ist die unver⸗ ehelichte Wilhelmine Henriette Maria

Rebecca Janusen, geboren 24. 7. 1861 in Hamburg, gestorben. Es ist Ertei⸗ lung eines Erbscheins beantragt wor⸗ den, durch den als Erben ausgewiesen werden sollen: 1. Anny Albertine Johanna Niemann geb. Hennings, ge⸗ boren 12. 1. 1875, 2. Harry Alex⸗ ander Johannes Hennings, geboren 1. 10. 1876, 3. John Adolf Max Hen⸗ nings, een 24. 11. 1878, 4. Elly Franziska Auguste Goos geb. Hen⸗ nings, geboren 13. 8. 1889, zu je , 5. Adolf Robert Emil Behrens, ge⸗ boren 6. 7. 1881, zu ½¼. Personen, die Erbrechte an dem Nachlaß der Ver⸗ storbenen geltend machen wollen, wer⸗ den aufgefordert, ihre Rechte bis zum 6. Dezember 1941 bei dem uUnter⸗ zeichneten Gericht zum Aktenzeichen: 55 VI. 2581/37 anzumelden. Hamburg, den 10. Oktober 1941. Das Amtsgericht. Abteilung 74.

[28746]

74 VI 3980/41. Am 6. April 1941 ist in Hamburg die Rentnerin Ma⸗ thilde Henriette Tode, geboren am 29. Januar 1868 in Hamburg, als Tochter des Johann Friedrich Ferdi⸗ nand Tode, Hamburg⸗Tatenberg, und der Catharina Christine geborene Herrnberg aus Husum, verstorben, ohne daß die Erben ermittelt werden konnten. Alle Personen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß zustehen, wer⸗ den hiermit aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. November 1941 bei dem unterzeichneten Gericht zum Geschäftszeichen 74 VI 3980/1941 anzumelden.

Hamburg, den 14. Oktober 1941. Amtsgericht Hamburg. Abteilung 74.

[28743] Beschluß.

12 VI 404/41. Der Erbschein, der über die Erbfolge nach der am 6. März 1929 in Duisburg verstorbenen Witwe Auguste Amalie Uesseler geb. Schilke am 30. September 1929 in den Akten 6 b VI 194/29 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. Duisburg, den 30. September 1941.

Amtsgericht.

3. Aufgebote.

[28888]

Betreffs der 5 ¼ higen Goldpfand⸗ briefe der Deutschen Grunderedit⸗Bank Abt. 7 Lit. B Nr. 063 958 über 100 G und Abt. 7 Lit. C Nr. 002 513 über 200 0ℳ ist die Zahlungssperre ge⸗ mäß § 1019 ZP O. erlassen worden. 456 F. 205. 41.

Berlin, den 16. Oktober 1941.

Das Amtsgericht Berlin.

[28890] Aufgebot.

3 F. 5/41 Die evangelische Kirchen⸗ gemeinde Adlersdorf, vertreten durch den Gemeindekirchenrat in Adlersdorf, Kreis Lötzen, hat das Aufgebot des an⸗ eblich verlorengegangenen Sparkassen⸗

uches der Kreis⸗Sparkasse Lötzen

Nr. 15 650 über 250,— Rℳ, ausgestellt ür die evangelische Kirchenkasse ldlersdorf, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 6. Mai 1942, 9 Uhr, vor dem unter⸗ eichneten Gericht, Zimmer Nr. 13, an⸗ eraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Sparkassen⸗ buch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.

Lötzen, den 13. Oktober 1941.

Das Amtsgericht.

28889] Ausschlußurteil. 1 Im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache 1. der Witwe Helene Kranz geb. Ditschke, 2. deren Tochter Isolde Kranz, beide in Forst i. L., Memeler Straße 3, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Hawlitzky und Dr. König in Forst i. d. Lausitz, hat das Amtsgericht in Bunzlau durch den Amtsgerichtsrat Glombit für Recht er⸗ kannt: Die Hypothekenbriefe über die in dem Grundbuch von Bunzlau Blatt Nr. 506 in Abt. III unter Nr. 3 von 750,— 0ℳ, Nr. 4 von 1125,— 0ℳ und Nr. 5 von 750,— 0ℳ sowie über die im Grundbuch von Bunzlau Blatt Nr. 6 in Abt. III Nr. 11 b von 1391,30 G, werden für kraftlos erklärt. Amtsgericht Bunzlau, 15. Okt. 1941.

[28603]

10. F. 10/40. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts in Posen vom 24. 9. 1941 wird der Gläubiger der in dem Grundbuch Posen Bromberger Sied⸗

e.

des Todes

[28744] Beschluß.

N. 616726. In Nachlaßsachen der am 6. Januar 1924 zu Hamburg ver⸗ storbenen Julie Gunilde Israel, Wwe., geb. Israel, beschließt das Amtsgericht in Hamburg, Abtei⸗ lung 74, durch den Amtsgerichtsrat Dr. Lenz: Der Erbschein vom 5. Juli 1926 wird für kraftlos erklärt.

Hamburg, den 13. Oktober 1941.

Amtsgericht. Abteilung 74. Dr. Lenz.

[28749]

Der verschollene Martin Geiger, geb. am 21. Januar 1893 in Beihingen a. N., ausgewandert 1924 nach Amerika (Chile), wurde am 2. Oktober 1941 für tot erklärt. Als Zeitpunkt wurde der Januar 1930, 0 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg.

4. Oeffentliche Zustellungen.

[28608] Oefsentliche Zustellung.

2. R 189/41. Frau Erna Zajac in Breslau, Schießwerderstr. 25, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hanke in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den E“ Johann Zajac, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 49 des Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 23. Januar 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Breslau, den 14. Oktober 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[28894] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 115/41. Die Frau Klara Grod⸗ inski geb. Schützler in Bromberg, Alte⸗ ftraße Nr. 32/4, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Hoeppe in Brom⸗ berg, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren Händler Thaddäus Grod⸗ zinski, früher in Krone, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Scheidung

aus § 49 des Ehegeset

und Schuldig⸗

erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg, Zimmer 7, auf den 5. Ja⸗ nuar 1942, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Bromberg, den 14. Oktober 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [28895] Oeffentliche Zustellung.

3 R 49/41. Die Frau Emmi Rosen⸗ kranz geb. Klein in Offenbach, M., Frankfurter Straße, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Göbel, Offenbach, klagt gegen den Fritz Rosenkraunz, Kaufmann, z. Zt. unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrag: 1. die am 22. 4. 1933 vor dem Standesbeamten in Offenbach, M., ge⸗ schlossene Ehe der Streitteile zu schei⸗ den und den Beklagten für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären; 2. dem Be⸗ klagten die Kosten des Verfahrens auf⸗ 1“ Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Berhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts Darmstadt auf Donnerstag, 11. Dezember 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 16. Oktober 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

3. Zivilkammer.

[28609] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Adolf Janke in Moos⸗ burg, Tonninger Stxraße Nr. 2, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pahl aͤus Leslau, Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 14, klagt gegen die Ehefrau Emilie Janke geb. Behlke, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklä⸗ rung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die I. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Leslau, Lindenstraße 20, Sitzungssaal Nr. 21/0, auf Dienstag, den 6. Januar 1942 9 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leslau, den 9. Oktober 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28898] Oeffentliche Zustellung.

3 R 67/41. Der Kraftfahrer, z. Zt. Soldat, Georg Seitz, Feldpostnummer L 45 295 Luftgaupostamt Paris, Klä⸗ ger, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwältin Dr. Selbert in Kassel, klagt egen die Frau Alma Seitz, geb. raun, jetzt unbekannten Aufenthalts, früher in Kassel, Windhukstr. 17, Be⸗ klagte, auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Kassel, Platz der SA. Nr. 2, I. Stock⸗ werk, Zimmer 227, auf den 10. De⸗ zember 1941, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen.

Kassel, den 13. Oktober 1941. Die Geschäftsstelle 3 des Landgerichts.

[28899] Oeffentliche Zustellung.

12. R. 76/141. Der Waldarbeiter Wilhelm Rusin in Lawek⸗Lendzin, Kreis Pleß, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hanus in Kattowitz, klagt gegen die Ehefrau Bertha Rusin geb. Brazik in Ches Moschen Vliegen Rue des Reguines 2. Vise Belgique, Belgien, jetzt unbekannten Aufent alts, auf Cheschedung und Schuldigerklä⸗ rung der Beklagten gemäß § 1574 1 BGB. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstr. 26/28, auf den 12. De⸗ zember 1941, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

rn wit, den 13. Oktober 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[28900] Oeffentliche Zustellung.

12. R. 182/141. Die Frau Marie Pawlas geb. Szafraniak in Katto⸗ witz I, Bernhardstraße 8/16, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Kirsch in Kattowitz, klagt gegen den Ma⸗ schinentechniker Karl Pawlas, zuletzt in Kattowitz, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf en. und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 1574 e448 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des echtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstraße 26, auf den 15. De⸗

zember 1941, 10 Uhr, mit der Auf⸗

forderung, sich durch einen bei diesem

Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

lassen. 1

Kattowitz, den 13. Oktober 1941.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[28901] Oeffentliche Zustellung.

1 R 130/1941. Braun, Magdalena, Arbeitersehefrau in München, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Braunsberger in München, klagt gegen Braun, Georg, Arbeiter, früher in München, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag zu erkennen: IJ. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten ge⸗ schieden. II. Der Beklagte t die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Dienstag, den 25. No⸗ vember 1941, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 91/1, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelussenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 15. Oktober 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts

München I.

dg 8. [28612] Oeffentliche Zustellung. 1. R. 30/419. Der Kaufmann Harry Strauß aus Thorn, Ohmstr. 70, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Walter in Thorn, Breitegasse 37, klagt gegen seine getrennt lebende Ehefrau Bronislawa Strauß geb. Jurgelewitsch, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, früher in U. d. S. S. R., Lettland, Riga, Aleksa iele 7 Wg. 63 V., auf Eheschei⸗ dung aus § 55 Ehegesetz. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Thorn, Bäckergasse 51, Zimmer 19, 1. Stock, auf den 7. Januar 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbe⸗ vollmächtigten vertreten zu lassen.

Thorn, den 11. Oktober 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerich 28613] Ladung. Anzill, Franz, Spinnereiar eiter in Kolbermoor, klagt gegen seine Ehefrau Anzill, Johanna, geb. Schlechter, Spinnereiarbeitersfrau, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, nach § 55 des Ehegesetzes mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile zu scheiden. Ver⸗ handlungstermin: Donnerstag, den 18. Dezember 1941, vormittags 9 Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein, Sitzungssaal Nr. 38/I, wozu Kläger die Beklagte mit der Aufforderung ladet, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen.

Traunstein, den 13. Oktober 1941.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28753] Oeffentliche Zustellung. 2. R. 122/41. Die Ehefrau Char⸗ lotte (Leokadia) Pyclik geb. Kolek, Post⸗ angestellte, in Lodygowitz Nr. 560 bei Saybusch, 1“ Rechtsanwalt Dr. Prohaska in Bielitz, klagt gegen den Johann Pyelik, Rechtsanwaltsapplikant, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Say⸗ busch, auf Ehescheidung aus §§ 49. Ehe⸗G. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 60 Ehe⸗G. Die Klä⸗ gerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Bielitz, O. S., auf den 11. Dezember 1941, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten sn lassen.

Bielitz, den 13. Oktober 1941.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[28897]

Erich Krolik in Thondorf, geb. am 4. Juni 1930, vertreten durch das Jugendamt in Mansfeld, klagt gegen den Melker Eugen Bühler, zuletzt wohnhaft in Thondorf, als leiblichen Vater auf Zahlung von 1056 Hℳ Unterhaltsrückstand. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Hettstedt, Zimmer Nr. 13, auf den 25. November 1941, 9 ¼ Uhr, geladen.

Hettstedt, den 28. August 1941.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[28903] Anordnung. 1 Die Jüdin Blättner Carrie Sara,

witwe, früher in München, jetzt in Nordamerika unbekannten Aufenthalts, ist Eigentümerin des landwirtschaft⸗ lichen Grundstücks Pl. Nr. 313 der Steuergemeinde Dornach, A. G. Mün⸗ chen, Acker und Wiese zu 2,607 ha. Ge⸗ mäß §§ 6 und 17 Abs. 3 der Verord⸗ nung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938 RGBl. 1 S. 1709 wird der Eigentümerin Blättner, Carrie, aufgegeben, den oben⸗ enannten Grundbesitz ängstens inner⸗ alb eines Monats von der Bekannt⸗ abe dieser Anordnung ab an den bis⸗ Fergen Pagte⸗ den Bauer Gnädig, ranz, in Dornach zu veräußern. Der Veräußerungsvertrag ist bis zum Ab⸗ lauf der gesetzten Frist beim Landrat in München zur Genehmigung der Grund⸗ stücksveräußerung nach § 8 der VO. vom 3. 12. 1938 einzureichen. Für den Fall, daß die Eigentümerin dieser An⸗ ordnung innerhalb der gesetzten Fuiht nicht nachkommt, wird zur Herbeifüh⸗ rung der Veräußerung gemäß §§ 6 und 2 der Verordnung vom 3. 12. 1938 der Bauer und Bürgermeister der Ge⸗ meinde Dornach Johann Wieser in Dornach als Treuhänder bestellt. Die Kosten dieser Anordnung hat die Grundstückseigentümerin Blättner zu tragen. Für die Anordnung wird eine Gebühr von 10,— fli samt einem Zuschlag von 20 % angesetzt. Gegen diese Anordnung steht der Betroffenen binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe

im r Reichsanzeiger Beschwerde

an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin zu. Die Beschwerde wäre in zweifacher Ferti⸗ gung oder zur Niederschrift beim Bayer. Pragtsmeinistertum für Wirtschaft, Ab⸗ teilung Landwirtschaft, in München ein⸗ zureichen.

München, den 14. Oktober 1941. Staatsministerium für Wirtschaft. Abteilung Landwirtschaft.

J. A.: Ammon.

[28614 Bekanntmachung. 2 Gemäß § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers, der Jüdin Ida Sara Grosser, derzeit ges* in Prag XVI, Pilsner Straße 3, auf⸗ gegeben, die ihr gehörende Liegenschaft in Hof, bestehend aus der Parzelle Nr. 61 Bauarea, Wohnhaus Nr. 9 E. Z. 9 des Grundbuches in Hof an Walter und Maria Theimer in Hof innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung der Bekanntmachung zu veräußern. Gleichzeitig wird Rechtsanwalt Dr. Ernst Weigel in Hof gemäß § 2 der oben genannten Verordnung zum Ver⸗ äußerungstreuhänder eingesetzt. Troppau, den 11. Oktober 1941. Der Regierungspräsident. In Vertretung: Thamm.

[28752] Oeffentliche Zustellung.

20 C. 1002. 41. 1 Joachim Hahlweg in Berlin W 15,

rfürstendamm 34, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. S. Stolp⸗ mann, Berlin⸗Charlottenburg, Schlü⸗ terstr. 29, klagt gegen den Kaufmann Carl Frankl, früher in Berlin W 35, Potsdamer Str. 148, auf Zahlung von 500 REℳ restlichen Honorars. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 12/15, Zimmer 153, I. Stock, auf den 18. Dezember 1941, 10 ½ Uhr, geladen.

Berlin, den 25. September 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[28610] Oeffentliche Zustellung.

8. J. 5. 28. In dem Verteilungsver⸗ fahren über einen von dem Lehrer i. R. Reinhold Kiehm in Babelsberg, Lort⸗ zingstraße 7, im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung beigetriebenen Betrag wird der Kaufmann Salomon Karl Zobel in Paris zu dem Verteilungstermin vor das Amtsgericht in Oranienburg auf den 28. November 1941, 10 Uhr, Zimmer 386, geladen.

Oranienburg, 15. Oktober 1941. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Verantwortlich: für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Ruvolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der e Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.

Vier Beilagen

J geb. Fuchs, geb. 23. 8. 1867, Fustizrats⸗

einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

Bekanntmachung Nr. 12 der Reichsstelle für Mineralöl zur

Der Kaufmann

Der Herr Reichsminister 23. August 1941 chsminister des

8 festgestellt, daß die Bestrebungen des Juden Albert

bisher wohnhaft gewesen in worünt⸗ en Win Palästina, gewes Luckau, Nordpromenade 2,

ree 9 Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl.] n Staatspolizeistelle

mögen

(einschließlich Börsenbeilage und

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis durch die Postt 8

monatlich 2,30 ℳℳ einschließzlich 0,48 ℳ£ℳ Zeitungsgebühr, aber ohne etit⸗ Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 1,90 ℛ.ℳ monatlich. 8 8 Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 4£7, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich

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nem Papier völlig druckreif einzusenden,

erlin, Dienstag, den 21. ktober, abends

bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

9 88

Inhalt des amtlichen Teiles. Deutsches Reich.

C6“

Bekanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüf⸗

amtes. Verordnung über Zolländerungen. Vom 18. Oktober 1941. Berichtigung der Sechsten Anordnung über die Abgrenzung von Wirtschaftsbezirken und die Bildung von Wirtschafts⸗ kammern, in Nr. 84/41. Bekanntmackung des Regierungspräsidenten Frankfurt / Oder über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung über die Auslosungsrechte der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Landes Mecklenburg⸗Schwerin und des Landes Mecklenburg⸗Strelitz. Gebührenordnung der Reichsstelle für Tabak (Neue Fassung vom 18. Oktober 1941).

Anordnung Nr. 35 und 35a.

8

Amtliches.

Deutsches Reich.

““ Bekanntmachung über die Errichtung eines Elektrischen Prüfamtes. Auf Grund des § 9 des Gesetzes, betreffend die elektri⸗ schen Maßeinheiten, vom 1. Juni 1898 Frachlen bl. S. 905) ist der von den Main⸗Kraftwerken A.⸗G. in Frankfurt a. M.⸗ Höchst nach den Vorschriften der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt errichteten Prüfstelle die Genehmigung erteilt

worden, als „Elektrisches Prüfamt 76“

amtliche Prüfungen und Beglaubigungen von Elektrizitäts⸗ zählern und elektrischen Meßgeräten auszuführen, und zwar mit Gleichstrom bis 150 A . . . . .. 600 V nit Wechsel⸗ und Drehstrom bis 100 A. 500 Vv.

Berlin, den 16. Oktober 1941.

Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und 9 .““ ildung. J. A.: Mentzel.

1m Verordnung über Zolländerungen. Vom 18. Oktober 1941.

Auf Grund des § 12 Absatz 1 der Reichsab 2 gabenordnu. und des § 50 Absatz 2 des Zollgesetzes wird im Einverne men mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nd dem Reichswirtschaftsminister verordnet:

§ 1 8 Ausfuhrzollbare Waren, die aus dem deutsche G 8 n Zollgebiet nach den besetzten niederländischen Gebieten ausgeführt wer⸗ en, sind vom Ausfuhrzoll bschen eb sgefüh er

8 8 Die Verordnung tritt am 1. November 1941 in Kraft. Berlin, 18. Oktober 1941.

Der Reichsminister der Finanzen. J. V.: Reinhardt.

Berichtigung. Die als „Sechste Anordnung“ bezeichnete Anordnung d Die als „Sechste es Reichswirtschaftsministers über Jdie f-17ng.. von Pirt⸗ ö und die Bildung von Wirtschaftskammern vom 7. Apri Reichsanzeiger Nr. 84 vom 9. April 1941

trägt die Bezeichnung „Siebente 1“X“

Anordnung.

Innern hat mit Erlaß vom II A 5 (neu) Nr. 293/41

Pol. S. Weinberg, geb. 25. Dezember 1889 in Berlin,

volks⸗ und staatsfeindlich gewesen sind. 1 8

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und

b. 479) wird hiermit das von der Geheimen Staatspolizei

bong gerFas ahgen, soweit die Mitwirkung eine Genehmi⸗ ung zur

der Mitwirkung der R erhoben.

denen die eeöhch oder Uebertragung eines Kontingents wir

1. das in Luckau, Nordpromenade 2 Grundbuch von Luckau Band 17 tragene Mietwohngrundstück, Seitenflügel, Hausgarten und Einheitswert von 18 700,— Fℳ,

2. das bei der Kreissparkasse Luckau in

gelegene,

Vorderhaus

b tember 1941 in für das Deutsche Reich, minister, eingezogen.

Höhe von 1952,73 R.

Frankfurt/ Oder, den 11. Oktober 1941. er Regierungspräsident J.

a) des Landes Mecklenburg⸗Schwerin, b) des Landes Mecklenburg⸗Strelitz

Bei der öffentlichen Ziehung der Auslosungsrechte für das Jahr 1941 wurden gezogen die veaaenn

a) Aun,n des Landes Mecklenburg⸗Schwerin: 7 87 89 101 103 118 201 204 218 346 347 351 37 391 85 473 490 528 536 569. ie gezogenen Nummern gelten für alle G fereaas alte Gupen

b) Anleiheablösungsschuld des Landes Mecklenburg⸗Strelitz: ABuPuchstabe A (je 12,50 R. ℳ): Nr. 14 27. Bluchstabe B (je 25,— E.ℳ): Nr. 117 136 166 188 91 202 267 299 301 305 322, Bluchstabe C. (je 100,— R.ℳh: Nr. 367 369 388 389 425 469 559 585 595 619. „Bei der Einlösung werden gezahlt: für je 100 hnℳ Nennwert der Auslosungsrechte 500,— R.ℳ dazu 4 ½ v. H. Zinsen für 16 Jahre . . . . 360,— h Der auszuzahlende Betrag wird auf volle Reichs⸗ pfennige nach unten abgerundet. Die oben aufgeführten Auslosungsscheine werden am 31. Dezember 1941 gegen Quittung und Einreichung der Auslosungsscheine und eines gleichen Nennbetrages in Schuld⸗ verschreibungen der Anleiheablösungsschuld bei der Landes⸗ hauptkasse in Schwerin eingelöst. X“““ e

Schwerin, den 10. Oktober 1941. Staatsministerium, Abteilung Fina

Gebührenordnung

1b der Reichsstelle für Tabak. (Neue Fassung vom 18. Oktober 1941.)

8 Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 246 vom 21. Oktober 1941.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des die Gebührenord⸗ 8b” der Reichsstelle für Tabak geändert und in nachstehen⸗ der Fassung neu erlassen:

§ 1 Die Reichsstelle für Tabak erhebt Gebühren, um ihre Kosten zu ehedten⸗ 8

11““ ö Devisengebühr.

. Füig. die Erteilun von Devisenbescheinigungen und ür die Fins herh der Reichsstelle für Tabak im sonstigen Ge⸗

Au

olge hat, wird eine Gebühr in Höhe von 1 ½ %⸗ es Betrages, auf den die Bescheinigung oder die auf Grund feichpstelle erteilte Genehmigung lautet,

Verkehrsgebühr.

Für die Erteilung von Bescheinigungen jeder Art, mit

„beträgt die Gebühr im Falle der Erhöhung oder Uebertragung eines Mengen⸗

im Blatt 665 einge⸗ mit Wiesen, mit einem

. Luckau geführte Girokonto Nr. 1488 mit einem Stand am f 88

vertreten durch den Reichsfinanz⸗ Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.

8

1

Staatsanzeiger Nr. 221 vom

bindung mit § 8 der Anordnung Nr. 35 der Reichsstelle (Deutscher Reichs⸗ eichsstelle für

n *l

meann ere Aerv

Postichecktonto Beriin 41821 1 94 1

im Falle der Erhöhung oder Uebertragung eines Wert⸗ kontingentes = 1 ½ % des Wertes

des erhöhten o er übertragenen Kontingentes. Wird durch

eine Bescheinigung gleichzeitig die Erhöhung oder Ueber⸗

tragung eines Mengen⸗ und Wertkontingents genehmigt, so

wird die Gebühr ausschließlich nach der Menge des über⸗

tragenen oder erhöhten Kontingents berechnet. 81

§ 4

„Schuldner der Devisengebühr 2) und der Verkehrs⸗ Fenstt 3) ist der Antragsteller oder derjenige, auf dessen kamen oder zu dessen Gunsten die Bescheini ung oder Ge⸗ behee gang, e g scflh dem im Falle der Mitwir⸗ ung der Reichsstelle die Genehmigung od heini erieil wird. C“

Verarbeitungsgebühr. u“

6) Für verarbeitete Nohenhale wird für j ge⸗ fangenen 100 kg eine Verarbeitungsgebühr von 0,10 ER.ℳ erhoben.

(2) Die Verarbeitungsgebühr wird nicht erhoben, soweit bei den Herstellern von Tabakwaren eine monatliche Ver⸗ vrge. na wjegg. 78 150 kg .8 überschritten wird.

die Verarbeitungsgebühr ist gleichzeiti W Verbrauchsmeldung sällig 11AXAX“X“

§ 6

. Bet nach welchem die Gebühr zu bexechnen ist, auf ausländische Währung gestellt, so ist 8— in hichmen mark fällige Betrag der Gebühr auf Grund des jeweils im

Fheitznehet der Fälligkeit geltenden amtlichen Berliner Mittel⸗ zurses zu ermittelll § 7

Sämtliche Gebühren sind auf volle 0,10 R.ℳ nach oben abzurunden. Der Mindestsatz einer Gebühr beträgt 0,50 R. ℳ.

8˙8 (1) Für Buch⸗ und Betriebsprüfungen, die die Reichs⸗ ün süt Tahbak in Erfüllung ihrer Aufgaben bei 8 durchführt, werden Gebühren oder Kosten nicht rhoben. (2) Die Reichsstelle ist jedoch berechtigt, ein Unternehmen bei dem durch die Prüfung Verstöße dehördbiche men, ordnungen oder Anordnungen oder Legle ungen der aus dieser Gebührenordnung sich ergebenden töftiacen festgestellt werden, mit den Kosten dieser Prüfung zu belegen. Die Höhe dieser Kosten wird, ohne daß es eines Nachweises gegen⸗ über dem Zahlungspflichtigen bedarf, durch die Reichsstelle für Tabak endgültig festgesetzt.

1 (1) Diese Gebührenordnung tritt am 15. Oktober 1941 in Kraft. 9,) seütan n Kraft:

ie Gebührenordnung der Ueberwachungsstelle vom 24. November 1934,9 die Aenderung der Gebührenordnung der ö für Tabak vom 19. Mai 1937,

er Nachtrag zur Gebührenordnung der Ueberwachungs⸗ stelle für Tabak vom 16. März 1939, 8

der Nachtrag 1 zur Gebührenordnung der Reichsstelle für Tabak vom 1. Januar 1940. G 8

Bremen, den 18. Oktober 1941. Der Reichsbeauftragte für Tabak. Bernhard.

Ist der Betrag,

Ueber⸗

Bekanntmachung Nr. 12

2 Reichsstelle für Mineralöl zur Anordnung Nr. 35

und 35 a.

8 Auf Grund des § 1 der Anordnung Nr. 35 a der Reichs⸗ stelle für Mineralöl (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer 20. September 1940) in Ver⸗

un eußischer Staatsanzeiger . 112 vom 16. Mai 1940 wird Fehe er r 1. Treibgas kann mit sofortiger Wirkung von der Firma eG für Mineralöl G. m. 8 ohne Vor⸗ age von Treibgasbezugscheinen abgegeben und be⸗ in ogen werden. 1b

Der jederzeitige Widerruf dieser Ausnahmegenehmi⸗ gung bleibt vorbehalten. A Berlin, den 21. Oktober 1941.

Der Reichsbeauftragte für

spoli Frankfurt / Oder sichergestellte Ver⸗ es Obengenannten, nämlich

kontingentes 0,10 R. je kg der Menge;

J. A.: Budczies. 4 8