1941 / 247 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

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und etaatsanzeiger Nr. 246 vom 21. Oktober 1941. S. 4

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mittel, O/1*) 40,50 bis 41,50†), Gerstengranpen, grob C/4 ** 37,00 I 8 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 45,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 f), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) 37,50 bis 38,70, Roggenmehl, Type 1150 25,65 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 33,20 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,66 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 4 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatz⸗ mischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika 9) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 gard 129,00, Stort & Co. 242,00, do. Vorz. 154,00, Veendaalsche bis 280,00, Tee, südchines. Souchong §) 810,00 bis 900,—, Tee, indisch §) St. Spinnerij en Weverij —,—, Vereenigde Blikfabrieken —,—, 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis Vereen. Kon. Papierfabr. Lan Celder Zonen 149,00, do. Pref. —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—8, Landeskant Schuldverschreibungen —,—, 49% Böhm. Landes bank —,—, Wilton Feijenoord Tok en Werft 220,00, do. Vorz. 140,00, Pflaumen, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —r,—, Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. Nederl. Wol. Mij. —,—, Kolland. Am. Lijn. Cert. (100) 143,00, Deli Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ 1 1 Flenbhr. Nöhr. Ferh. 3 S. Cert. eex 18B- gewogen eee bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus- —o 4 - 21 5 n7f 2* Sparkasse 9,00, 4 % Möähr. Lant eskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. Nagazijn de Bijenlor .V. 176,00, do. 6 % kum. Vorz. gewogen —,— bis. —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland b i a ezugepreis durch die Post 8 B 86 enpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 4 % Nähr. Landeskultur Cisenbahn⸗Schundverschr. X,— do. Eewinnber.⸗Sch. R. II —,—. * Mittel. kondiert —,— bis E“ in ½ kg⸗Packung (Wurfel) 1 eer. 11A1A“ Aüe. Ue, dseeeghsee 8- * 1 83 ile 1,10 2.ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten 272 4 1½2 % Zivnostenska Bank Schuldv. —X,—. K. =— Kasse. 1 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 Bestell n; für Selbstabholer bei der Angei stelle 1,90 24 monatlich eile 1,85 . hoQ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin Amsterdam, 20. Oktober. (D. N. B.) A. Fortlaufend bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz Fe eraed. Bestell deen Be lin fur Selbstabholer SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nedexland 1940 S. 1 mit 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln⸗ 111,60 bis —,—, Speck, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, er beschriebenem Papier völlt druckreif einzusenden, insbesondere Steuererleichterung 100 9%, 4 % do. 1940 S. 11 ohne Steuererleich⸗ geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken⸗ die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstraße 32. Einzelne Nummern dieser ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetidruck (einmal terung 100,00, 4 % do. 1940 S. 11 mit Steuererleichterung 10055¼, butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis Ausgabe kosten 30 Ar, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) 4 9% do. 1941 99 ⁄, 3 % do. 1937 87,50, 3 % (3 ½) do. 1938 92,75*), —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich hervorgehoben werden sollen. Befristete eeses en müssen 3 Tage 2 ½ % Nederl. Werkelijke Cert. 74,50, do. Kandels Mij. Cert. (1000) butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 163,50. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 143¹1⁄11¼), Van⸗ bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in 17 2 hns E Berkels Patent 9778*), Folker Nederl. Vliegtuigenfabr. 217,00, Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, ““ ““ M f 1116““ Lever Bros. & Unilever N. V. Cert. 155,50, Philips Gloeilampen⸗ Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 1“ 11““ ees . fabr. (Holding⸗CGes.) 258 ⅛*), Koninkl. Neberl. Mij. tot Expl. v. 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer Reichsbankgirokonto Bexlin, Petroleumbr. 3035 6 *), Lmsterdam Rubber Cultuur Mij. 201,00, 409% 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Nr. 247 Konto Nr. 1/1913 8 Lolland Amer. Lijn. 1435 6*), Nederl. Schepvaart Unie 196,75*), Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 2 2 Kandelsvereenig. Amsterdam VA) 469,50*), Deli Mij. Cert. (1000) 110,00, Reis Siam 1 —,— bis —,—, Reis Siam II —,— bis —,—, 8 8 304,00, Senembah Mij. 247,00. B. Kassapapiere: 1. Festverzins⸗ Reis Moulmein —,— bis —,—. liche Werte: 3 ½ % Amsterdam 1937 S. 11 94,25, 3 ½ % Rotterdam §) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. Inhalt des amtlichen Teiles. 1938 S. 1 93,75, 4 % Nederl. Bankinstelling —,—. 2. Aktien: *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. Nederl. Bankinstelling R. II. —,—, Amsterdam Droogdok 260,00, †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen. Deutsches Neich. Erste Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941. Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Magdeburg über die Einziehung von Vermögenswerten für

das Reich. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für Hessen.

Keemaf. N. V. 160,50, Heinekens Bierbrouwerij 229,00, do. Cert. 232,50, Kolland. St. Meelfabriek 177,50, Holl. Draad und Kabel⸗ sabriek 286,00, Loll. Kunstzijde In. KJ) —,—, Intern. Gewapend Betonbouw 174,50, Intern. Viscose Comp. 105,50, Kon. Ned. Hoog⸗ ovens und Staalfabr. Hert. 3. Jolge 180,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 72% Vorz. 134,50, do. 7 % Vorz. Zert. 133 6, do. 6 % Vorz. (St. z. 100) 134,00, do. 6 % (Et. z. 1000)

Nederlandsehe Kabelfabriek 412,00, do. Zert. —,—,

landsche Scheepsbouw Mij. 191,00, Nederlandsche Vlas Spinnerij —,—, Philios Cloeilampenfabr. Vorz. 164,50, Reineveld Machine⸗ sabriek —,—, do. Vorz. —,—, Rotterdamsche Droogdok Mij. 327,00, do. Zert. 322,00, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 122,00 KLandel N ij. N. S. Stokvis & Hn. 168,00, Stoom⸗Spinnerij Span⸗

Wiener Protektoratswerte, 20. Oktober. (D. N. B.) ivnostensta Lank 74,00 K., Dux Poder kacher Eisent ahn 210,00 K., erdinands Nordbahn —,—, Ver Carborundum u. Clektr. A. G.

110,50 K., Vestälm. Pergker⸗Aktienverein 148,06 K., Erste Brünner Maschinenf.⸗ECes. 72,25 K., Metallwalzwerk A. G. Mahrisch⸗Ostrau 145,00 K., Prager Cisenind. Gesellschaft 407,00 K., Cisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 68,25 K., A. G. vorm. Sloda Werke Pilsen 2285,00, Keinrichsthaler Papiersakr. —,—, Cocmanos, Ver. Textil u. Truck⸗ fabriken A. G. 58,00, A. G. Roth⸗Hosteletze Spinn. Web. 89,00 K. Ver. Schafwollenfabriken A. G. 55,00, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bod nhbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königshofer Hemen’ 284,00 K., Poldi⸗Hütte 515,00 K., Berg⸗ und Lütte werksgef. 500,00 K., Ringhoffer Tatra 385, 0 K. Renten: 4 9% Phrisch Landesanleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 8 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhmisck⸗Hyp. Lank Pfandbr. (57jäl rig) —,—, 4 % Böhm.

11 8288*

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—.q.—

Die Elektrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 21. Oktober auf 74,00 R. (am 20. Oktober auf 74,00 R. ℳ) für 100 khäG.

Berlin, 20. Cktober. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Kaus Croß⸗Berlin.) Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 59,50 bis 60,50, Speiseerbsen, Ausland, gelbe §) —,— bis —,—, Cesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,— Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Erüne Erbsen, Ausland 59,50 bis 60,50, Reis, Italiener, gl. *§) 48,90 bis 52,15, Reis *§) —,— bis —,— und *§) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen,

Postscheckkonto: Berlin 41821 1 94

n, Mittwoch, den 22. Dktober, abends

unbewegliche Vermögen des Hermann Israel Flörsheim, geb. am 20. November 1870 zu Meerholz, wohnhaft in Frank⸗ furt/ M., Grüne Str. 30, zuvor wohnhaft gewesen in Bad Nauheim, Karlstr. 28, zugunsten des Landes Hessen ein⸗ gezogen. . Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 28. Juli 1941. 111I“ Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Staatspolizeistelle Darmstadt. 1“ Frölicher, ist nach Berlin zurückgekehrt Dr. Pifrader. 1 Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

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DPeeutsches Reich. 11u“

Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Parvan Draganoff, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Schlachtviehpreise an deutschen Märkten im Monat September 1941.

Durchschnittspreisfe für 50 kg Lebendgewicht in Reichsmark.

Herr Dr. Hans und hat die

Kälber Lammer, Hammel uno Schafe

Farsen

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mitt⸗ wpolkfleischige lere .

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Ufleischige höchsten Schlachtwert

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Saug⸗ kälber

Amtliches.

120 bis 100 bis 1385 kg 120 kg

135 bis 150 kg

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vollfleischige, aus⸗ sonstige vollfleischige oder ausgemästete sonstige vollfleischige oder ausgemästete vollfleischige, aus⸗ gemästete höchsten Schlachtwerts mittlere Mastlämmer und ältere Masthammel

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höchsten Schlachtwerts

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46,5 * Berlin 46,6 Beuthen, O. S.] 44,8 * Breslau 44,3 Danzug 1441,5 *Dresden 46,8 *Düsseldorf 46,4 *Essen 46,7 *Frankfurt a. M. 46,3 Graz 44,2 *Hamburg 424,8 *Hannover 43,8 EP166“*

Königsberg (Pr) 43,8 *Leipzig 46,7 Litzmannstadt.. 42,6 *Magdeburg . 45,7 *Mannheim 46,1 München 42,8 *Nürnberg 44,1 *Stuttgart 44,7 Wien . 46,]1

42,0

43,7 44,6 41,] 41,9 42,5 44,5

43,7 44,0 41,1 41,6 42,8 44,2

20,3

87 37,8 2 / 40,1 29,9 33,2 24,5

45,4 45,4 43,6 43,1 42,2 45,8 45,6 45,7 45,3 43,2 43,8 42,6 45,8

7 44,7 45,4 42,4 43,3 43,6 45,3

50),6 48,8 45,6 46,0 43,0/ 44,0 43,9 51,0 51,0 50,1

51,0 8 49,6

50,0 47,8

51,0 45,0 52,0

51,0 5,0] 45,3

46,0 47,5 48,8

49,0 47,0

60,5 61,5 58,9 59,5 62,0 63,0

60,5 61,5 59,0 59,5 62,0

63,0 62,5 60,5

62,5 61,0 59,5 59,5 62,0 58,5 61,0

58,5 61,0 63,0

62,0

Reichsdurch⸗ schnitte).

Dagegen: August 1941.. September 1940

45,5 41,3

46,6 45,3

42,4 41,2

43,5

44,6 43,3

39,4 34,2 43,4 39,0 32,0 21,4

40,5 39,4

35,3 34,3

44,4 43,2

40,1 38,9

32,8 32,0

22,0 22,1

44,5

45,6 44,3

*) Der Reichsdurchschnitt ist aus den Preisen der mit * bezeichneten 15 Märkte gebildet.

¹) Fette Specksauen: Berlin 59,6;

Breslau 57,1; Hamburg 60,5;

Berlin, den 16. Oktober 1941.

Hannover 61,0; Magdeburg 61, 0.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,

xerg 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften,

9. Deutsche Kolonialgesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genossenschaften,

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 114. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, M15. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote.

[29073] Aufgebot von Wertpapieren.

47 T 1014/41—5. Auf Antrag des Mathias Hacker, Bauer in Unter⸗ leithen Nr. 3, Gem. Wels, wird nach⸗ stehendes, dem Antragsteller angeblich in Verlust geratenes Wertpapier auf⸗ geboten; der Inhaber wird aufgefordert, es binnen der nachstehenden Aufgebots⸗ v. bei Gericht vorzuweisen; auch an⸗ ere Beteiligte haben ihre Einwendun⸗ en gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde das Wertpapier nach Ab⸗ lauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden, und zwar: der Mantel nach Ablauf eines Jahres seit dem Fällig⸗ keitstage, jedoch nicht früher als ein Jahr nach der ersten Kundmachung dieses Aufgebotes. Bezeichnung des Wertpapieres: Mantel der Serie 39 Nr. 84 076 zu 1 000 000 K der 6 % Bun⸗ desschuldverschreibung vom Jahre 1922. Landgericht Wien, 1., Justizpalast,

Abt. 47, am 8. August 1941.

[29070] Aufgebot.

2 F 3/41. Die Kreissparkasse Prüm, Eifel, hat das Aufgebot des Aufwer⸗ tungs⸗Sparbuchs 22 218, lautend auf Peter Heinen in Holzheim, mit einem Betrage von 243,81 H.ℳ ex Zinsen bis 1940 beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1942, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 8, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Ürkunde erfolgen wird.

Prüm, den 15. Oktober 1941.

Amtsgericht.

Aufgebot.

2 F 4/41. Die Kreissparkasse in Prüm, Eifel, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 2226, lautend auf den Arbeiter Josef Zimmermann in Kleinlangenfeld mit einem Betrage von 318,03 Frelhmaeezas gehm 1/100) It.

[29071]

einschließlich Zinsen für 1940 beantragt.

Sr S dnverJh, . aes,a“

Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 6. Mai 1942, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 8, anberaumten Aufgebotstermin seine Kechte anzumelden und die Ur⸗ kun vorzulegen, widrigenfalls die .“ ärung der Urkunde erfolgen wird. Prüm, den 15. Oktober 1941. Amtsgericht.

[29072] b

Der Landwirt Heinrich Düerkop in Gramswalde hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers des Grundstücks Schönow Blatt 39 Weide in Größe von 3 ha 31 a 34 qm gemäß § 927 BGB. verlangt. Der Rentier Gottlob Voßberg aus Schloppe,

der im Grundbuch als Eigentümer ein⸗

etragen steht, und dessen Rechtsnach⸗ sglges werden aufgefordert, spätestens in dem auf dem 31. Dezember 1941, 9 %⅛ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 5, anberaumten Auf⸗

gebotstermine ihre Rechte anzumelden,

widrigenfalls folgt

ihre Ausschließung

Amtsgericht Schloppe, 18. Okt. 1941.

er⸗

[29058] laßgericht hat

be

Dobrowolski

Diese

wonach dieser Agathe Ottilie Pelz geb. Dobrowolski in Elbing und Hulda Emma Laura Bienert geb. Dobrowolski in Elbing ge⸗ setzlich je zur Hälfte beerbt worden ist. Erbbescheinigung und wird daher für kraftlos erklärt. Allenstein, den 16. Oktober 1941. Amtsgericht.

Beschluß.

2 VI 71/08. Das unterzeichnete Pe.

am 7. 12. 1908 eine

einigung nach dem am 6. 12. 1895 in Elbing verstorbenen Rentner Martin

erteilt, Töchtern

aus von

Allenstein seinen

ist

unrichtig

[29065

89

74 VI. 179/40. Am 3

Beschluß.

Dezember 1939 ist die Ehefrau Emilie Marie Johanne Schiele, verw. Schwede, geborene Weiß, geboren am 4. 9. 1889 in Lüneburg, ge⸗ fwochen ohne daß die Erben erm

werden konnten. Alle Personen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen,

ittelt

werden hiermit von Amts wegen g22 is bei dem unterzeich5.

gefordert, ihre Rechte am Nachlaß zum 12. 12. 194

6

neten Gericht, anzumelden, widrigenfalls gemäß § 1964 BGB. festgestellt werden

wird, daß ein anderer Erbe als de

Fiskus nicht vorhanden ist. Hamburg, den 16. Oktober 1941. Das Amtsgericht. Abteilung 74.

deraa noenlc. für den Amtlichen und

Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam: 1 für den Wirtschaftsteil und den übrigen 8

redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗ Charlottenburg.

Druck der Preußischen Verlags⸗ MPruckerei GmbH., Berlin.

Drei Beilagen

(einschließlich Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregister⸗Beilage).

dichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den

1

ZI

vom 14. Juli 1933 ziehung volks⸗

8 inzwischen verstorbenen

Deutsches Reich.

Erste Bekanntmachug auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnun zur Durch⸗ führung der Verordnung zur Anpassung der verbraucher⸗

enossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhlltnißse vom 24. Juli 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 452 /53).

Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der ver⸗ brauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirt⸗ schaftlichen Verhäitnisse vom 24. Juli 1941 weise ich das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg, mit Wirkung vom 15. Ok⸗ tober 1941 in das Vermögen des Reichsbundes der deutschen Verbrauchergenossenschaften e. V., Hamburg, ein.

Als Stichtag, mit dem der Reichsbund der deutschen Ver⸗ brauchergenossenschaften e. V. unter der Liquidation als aufgelöst zu gelten hat, bestimme ich auf Grund des § 4 Abs. 1 a. a. O. den 15. Oktober 194a1l.

Berlin, den 20. Oktober 1941. Der Reichswirtschaftsminister. In Vertretung des Staatssekretärs: „v„ Jagwitz. .

6 Verfügung. Grund des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I1 S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Fermnd gen⸗ vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) in Verbindung mit dem rlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 303) wird das bewegliche Vermögen der Jüdin Lina Aussem, geb. Winter, geb. den 1. September 1884 in Hemmerden, bisher wohnhaft gewesen in Hemmerden, jetzt wohnhaft in Zehlen / Niederland, sowie das in Hemmerden, Hindenburgstraße 15, belegene im Grundbuch von Hemmerden Amtsgericht Grevenbroich Band 1 Blatt 15 a für sie eingetragene Grundstück mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger diese Vermögenswerte Eigen⸗ tum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Der Regierungspräsident.

Berkanntmachung. 8

„Auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichs⸗ präsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (Reichsgesetzbl. I. S. 83) in Verbindung mit dem Gesetz (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) über die Ein⸗ und staatsfeindlichen Vermögens wird das Ver⸗ ögen des am 8. Mai 1864 in Schenklengsfeld geborenen und Abraham Israel Tannenber g ugunsten des Deutschen Reiches entschädigungslos eingezogen.

Magdeburg, den 15. Oktober 1941. Derr Regierungspräsident. J. V.: Dr. Del⸗Negro.

Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Bermögens vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 Geeichsgesetzbl. I S. 293/479) wird hiermit das bewegliche und

9*

die Preisbildung vom 20. Oktober 1941 veröffentlicht

Die Durchführung des § 22 der Kriegs⸗ wirtschaftsverordnung im Handwerk.

Der Reichskommissar für die Preisbildung hat nähere Be⸗ stimmungen über die Durchführung des § 22 der Kriegswirt⸗ schaftsverordnung im Bereich der Reichsgruppe Handwerk er⸗ lassen. Das maßgebliche Vergleichsjahr ist danach im Altreich das Kalenderjahr 1938, in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland das Kalenderjahr 1939. Als Vergleichs⸗ zeit gilt das Geschäftsjahr, das überwiegend in das Vergleichsjahr f r die eingegliederten Ostgebiete ist die Feststellung des angemessenen Gewinns nach Gewinnrichtpunkten zugelassen, weil in diesen Gebieten eine Vergleichszeit mit hörmale Gewinnent⸗ wicklung nicht zu ermitteln 21. wird. heee

Die Ermittlung des Uebergewinns erfolgt grundsätiss gür die Zeit vom 1. September 1939 bis zum 31. ezember 1940. Der Uebergewinn ist bis zum Ende des Geschäftsjahres zu ermitteln, wenn sich das Kedi ses nicht mit dem Kalenderjahr deckt. In den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland bleibt die Zeit vom 1. September 1939 bis zum 31. Dezember 1939 mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Umstellung, in der sich diese Gebiete zu dieser Zeit noch befanden, für die F . pflicht grundsätzlich außer Betracht. Das gleiche gilt für die ein⸗ gegliederten Ostgebiete und für das Gebiet der früheren freien Stadt Danzig und das Memelland.

Der Gewinn soll im Handwerk grundsätzlich auf Grund des Umsatzgewinnsatzes des Vergleichsjahres ermittelt werden. Im Erlaß ist näher dargelegt, wie die Ermittlung des angemessenen Gewinns vorzunehmen ist. Für den Fall, daß ein Reichsinnungsverband die Genehmigung von Gewinnrichtpunkten zur Ermittlung des angemessenen Gewinns beantragt, ist die Unweisung erteilt, daß die Gewinnrichtpunkte im allgemeinen auf den Umsatz und nicht auf das betriebsnotwendige Kapital zuzüglich Umsatz abzustellen sind, weil ein roßer Teil der Hand⸗ werksbetriebe nur eine Einnahme⸗ und Aus aberechnung besitzt und das betriebsnotwendige Kapital für die riegszeit nicht zu⸗ lässig zu errechnen vermag.

Die für das Handwerk besonders bedeutsame Frage des Unternehmerlohnes ist dahin geklärt, daß als Unternehmerlohn bei der Ermittlung des angemessenen Gewinns grundsätzlich der Meisterlohn anzusetzen ist. Unter Meisterlohn ist ein ange⸗ messenes Entgelt für die praktische Mitarbeit und leitende Tätig⸗ keit des Betriebsinhabers zu verstehen. Hinsichtlich des Unter⸗ nehmerlohns wird anerkannt, daß ein Zuschlag berechtigt ist, wenn die Mehrarbeit des Betriebsinhabers im Krieg einen außer⸗ gewöhnlichen Umfang annimmt. Der Ansatz für eine etwaige Mehrarbeit im Kriege darf aber nur angemessen sein. 1 ist bestimmt, daß ein vn Entgelt für die im Betrieb ohne Entgelt mitarbeitenden Angehörigen des Betriebsinhabers vom steuerpflichtigen Gewinn abgesetzt werden kann.

Die Pflicht zur unbedingten Abgabe einer Preiserklärung ist für alle Handwerksbetriebe davon abhängig gemacht, daß in einem der Geschäftsjahre 1939 oder 1940 ein Jahresumsatz von mehr als 200 000 BHℳ erreicht worden ist. Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 50 000 FRℳ bis 200 000 ERℳ haben nur dann eine Preiserklärung abzugeben, wenn die rüfung er⸗

gibt, daß eine 8. t zur Gewinnabführung und reissenkung esteht. Besteht diese Pflicht ni t, ist das ausgefüllte Preis⸗ erklärungsformular in den Geschäftsräumen Acfanbevähten

Betriebe, die weder im Jahre 1939 noch im Jahre 1940 einen Jahresumsatz von 50 000 H.ℳ erreicht haben, brauchen keine EE““ abzugeben und keine Uebergewinne abzuführen. Diese Betriebe sind aber von einer Ueberprüfung des erzielten Gewinns nicht entbunden und sind verpflichtet, Gewinnbeträge, die über den Rahmen der von den zuständigen Oberfinanzpraht⸗ denten aufgestellten Reingewinnrichtsätze des Jahres 1940 hin⸗ ausgehen, zu Preissenkungen zu verwenden. Sie sind ferner ver⸗ pflichtet, durchgeführte Preissenkungen der unteren Preisbehörde (Landräte, Oberbürgermeister, staatl. Polizeiverwalter) anzu⸗ eigen. G Das Preiserklärungsformular ist dem Erlaß nicht beigefügt. Es wird demsg versandt werden. Die Preiserklärung ist innerhalb von 6 Monaten, nach Abschluß des Geschäftsjahres bei der zuständigen Preisüberwachungsstelle einzureichen. In den Fällen, in denen diese Erklärungsfrist verstrichen ist, muß die Erklärung innerhalb eines Monats nach Versendung des Preis⸗ erklärungsformulars absegeben werden.

Der Erlaß ist im Mitteilungsblatt des Reichskommissars für

der Besprechungen

Glänzendes Ergebnis der Wiener Herbstmesse 1941.- 8

Der offizielle Schlußbericht der Wiener Messe A.⸗G.

Die Wiener Messe A.⸗G. veröffentlicht jetzt den offiziellen Schlußbericht über die Wiener Herbstmesse 1941, der zusammen⸗ fassend über das Ergebnis dieser Veranstaltung Kechenschaft gibt. War Wien schon mit der Herbstmesse 1940 in die vorderste Reihe der Messestädte eingetreten, so brachte, wie der Bericht u. a. pee n die Herbstmesse 1941 den Beweis, daß diese Entwick⸗ ung auch weiterhin einen raschen Fortgang nimmt. Insgesamt haben 443 000 Gäste die Messe besucht, eine Zahl, die niemals uvor erzielt worden war. Sie liegt um rund 93 000 höher als ie der Ie. 1940. Der starke Besuch aus dem Auslande, der trotz des Krieges ebenfalls eine Rekordhöhe erreichte, ist ein besonders beae Beweis für die im Zusammenhang mit dem wertshaft ichen Neubau Europas organisch wa sende Be⸗ deutung iens und der Wiener Messe im Wirt chaftsleben Europas. Ihren Ausdruck fand die Anziehungskraft Wiens als einzigartig gelegenes Wirtschaftszentrum jedoch in der offiziellen Beteiligung von 13 Auslandsstaaten in der „Halle der Nationen“, in der eine Fülle ausgewählter Erzeugnisse zur Schau gestellt war, die in ihrer Gesamtheit ein Sinnbild der produktiven Vielgestaltigkeit und wirtschaftlichen Leistungsfähig⸗ keit der ausstellenden Länder Europas bot. Ueber die Beteili⸗ gung von insgesamt 2226 Firmen auf 1096 Ständen wurde be⸗ reits berichtet. Obwohl die Ausstellungsfläche auch diesmal er⸗ weitert worden war, wird eine bedeutende Vergrößerung des Ausstellungsgeländes immer dringlicher.

Das Geschäft entwickelte sich im Messepalast von der ersten Stunde an bis zum Messeschluß ausgesprochen günstig, wobei sich die Inlandsaufträge vor allem in der ersten Wochenhälfte

si süsemmezbronden während das Auslandsgeschäft bis zum letzten -

Tage anhielt. Nach den Angaben der Aussteller wurden hier von folgenden Auslandsstaaten

Aufträge vergeben: Ungarn, Slowakei, Bulgarien,

Italien, Serbien, Kroatien, Rumänien,

der Türkei, der Schweiz, Holland, Dänemark, Norwegen, Schweden

und Finnland; ferner erzielten das Protektorat und das Gene⸗ ralgouvernement Aufträge. Hervorzuheben ist, da neben den Südoststaaten besonders auch die Nordstaaten als ei rige Käufer auftraten. Der Bericht geht dann des näheren auf die einzelnen Fachgebiete ein, deren Ergebnis zum den Tagesberichten bekanntgeworden ist.

größten Teil bereits 8

Auf dem technischen Gelände übte die Ausstellun „Heimische

feste Kraftstoffe im Vierjahresplan und deren praktische Anwen⸗ ung in der Wirtschaft“ eine große Anziehungskraft aus, die nicht zuletzt in einer lebhaften Geschäftstätigkeit ihren Ausdruck fand. Auch sonst war das Interesse für den technischen Teil der Wiener Messe außerordentlich stark. Zusammenfassend kann

gesagt werden, daß das Geschäft alle Erwartungen übertroffen hat.

Der Ausklang der Messe bestand, wie der Bericht betont, in der Bekundung des Vertrauens zur deutschen Wirtschaft und in der Festigung der Ueberzeugung, daß das Deutsche Reich be⸗ fähigt und in der Lage ist, b heraus der Gesamtheit Europas Wege in die Zukunft zu weisen. Die Messe wurde damit ein wesentliches Mittel zur künftigen Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den beteiligten

Nationen.

Reichsminister Funk beim Duce. Fortsetzung mit Außenhandel minister Riccardi.

Rom, 21. Oktober. Am Dienstagvormittag setzte Reichs⸗ minister Funk seine am Montag begonnenen Besprechungen mit Außenhandelsminister Riccardi am Sitz des Außenhandels⸗ ministeriums fort, die in der gleichen Weise wie die vom Montag von gegenseitigem Verständnis getragen waren. Anschließend begab sich Reichsminister Funk in Begleitung von Minister Riccardi zum Palazzo Chigi. Nach der her lihen Unterredung mit Außenminister Graf Ciano begab sich 8 eichsminister Fun zusammen mit den beiden Ministern zur Audienz beim Duce in den Palazzo Venezia. Ueberall wurden Reichsminister Dr. Funk herzliche Sympathiekundgebungen dargebracht.

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aus einer plangelenkten Wirtschaft