1941 / 255 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 31 Oct 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Erbschaftssteuersicherheitsdepot)“ bei der Deutschen Zanr, Stadtzentrale, Abt. A, Berlin W 8, Behren⸗ straße, geführten Gemeinschafts⸗Depot 8 a) Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren und 8 b) Zinsscheindepot, 8 9) der Anteil von % des Dr. Egon Israel Löwe an dem unter der Bezeichnung „Gräfin Julie von Arco Nachlaß —“, bei der Deutschen Bank, Stadtzentrale, Abt. A, Berlin Ws, Behrenstraße, geführten Konten und Depots, und zwar: Auswanderersperrkonto, Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren und Zinsscheindepot, t) das Guthaben des Dr. Egon Israel Löwe auf dem Auswanderersperrkonto bei dem Bankhaus Merck, Finck u. Co., Berlin W8, Taubenstr. 22, sowie das Auswanderersperrdepot mit Wertpapieren des Ge⸗ nnannten bei dem gleichen Bankhaus. Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes über die Ein iehung kommunistischen Vermögens vom 26. 5. 1933 RSBl. I, S. 293 öffentlich bekanntgemacht.

Berlin, den 10. Oktober 1941.

(Geheime Staatspolizei.

““ Geheimes Staatspolizeiamt. Je. Rrecher.

8 Bekanntmachug. Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ 1 siehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 Reichsgesetz⸗ blatt I S. 911 in ö mit den Erlassen des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/ 3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom M29. August 1939 III 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen der minderjährigen Rosemarie Sara Weisheit,

eb. am 1. 8. 1925 in Wien, zuletzt wohnh. in Fulnek bzw. Neutitschein, hiermit Fegun en des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen.

Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Troppau

—j.—

Bekanntmachung. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat:

A. gemäß § 5 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der

privaten Versicherungsunternehmungen und Bauspar⸗ kassen vom 6. Juni 1941 (Reichsgesetzbl. I Seite 315) zum Geschäftsbetrieb zugelassen: durch Verfügung vom 25. September 1941: die D. A. S. Deutscher Automobil Schutz Rechts⸗ Versicherungs⸗Aktiengesellscheft in Mün⸗ en, 1 B. folgenden Unternehmungen unter Anerkennung als 6 ne e Vereine die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt: 1. durch Verfügung vom 18. März 19441: der Pensionskasse der Angestellten der Austria Tabakwerke A. G., vorm. Österreichische Tabakregie in Wien Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, durch Verfügung vom 27. Mai 1941: a) der Fürst Liechtenstein’'schen Pensionskasse (. V. a. G.) in Wien, b) der Pensionskasse der Angestellten der Actien⸗ Gesellschaft der Vöslauer Kammgarn⸗Fabrik, Bad Vöslau, Versicherungs⸗Verein auf Gegenseitigkeit, Bad Vöslau, durch Verfügung vom 12, August 1941: der Pensions⸗, Witwen⸗ und Waisenkasse für die Gefolgschaft der Firma Lohmann & Stolterfoht A. G., Witten, 8 4. durch Verfügung vom 20. August 1941: der Verseidag⸗Werks⸗Pensionskasse in Krefeld. Gleichzeitig wurde dieser Kasse die Uebernahme des Bestandes des Verseidag Meister⸗Pensions⸗ vereins e. V., Krefeld, genehmigt. 5. durch Verfügung vom 13. September 1941: der Pferdeversicherung „Selbsthilfe“ Walding Gau Oberdonau,

C. folgende Aenderungen des Geschäftsplans und Be⸗ tandsveränderungen gemäß §§ 13, 14 des Gesetzes über ie Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunter⸗ nehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (Reichsgesetzbl. I Seite 315), in der Fassung des Gesetzes vom 5. März 1937 (Reichsgesetzbl. 1 S. 269), genehmigt: 1. durch Verfügung vom 28. Juli 1941: der Deutschen Kranken⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Ge⸗

sellschaft in Berlin⸗Schöneberg die Uebernahme des Verstehrrs ges. ieh. des Krankenunter⸗ stützungsvereins der deutschen Aerzte in Prag und Aussig, durch Verfügung vom 31. Juli 1941: der Deutschen Reichsbahn⸗Sterbekasse Lebensver⸗ sicherungsverein a. G. Sitz Berlin die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Sterbekasse für die Bediensteten in den Eisenbahndirektionsbezirken Frankfurt (Main) und Mainz in Frankfurt (Main), 9 durch Verfügung vom 12. August 1941: der Vereinigten Faftheichtzenf ger ung Versiche⸗ rungsverein auf Gegenseitigkeit in Hannover die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Haft⸗ pflicht⸗Versicherungsanstalt der Glas⸗Berufs⸗ genossenschaft in Berlin, ¹. durch Verfügung vom 14. August 1941: der Agrippina See⸗, Fluß⸗ und Landtranzport⸗ Versicherungs⸗Gesellschaft in Köln die Aufnahme des Betriebs der Bauwesen⸗Versicherung, durch Verfügung vom 19. August 1941: a) der Österreichischen Bauspargemeinschaft reg. üin. m. b. H. in Graz die Uebertragung des Bausparvertragsbestandes auf die Offentliche

gen Serien von deutschen Dollaranleihen:

8 8 5

Bausparkasse für die Ostmark, Abteilung der * ena der Ostmärkischen Sparkassen, Vien, b) der Südeg Süddeutsche Eigenheim Kredit⸗ 3 genossenschaft reg. Gen. m. b. H., Wien, die BUAebertragung des Bausparvertragsbestandes 8 auf die Offentliche Bausparkasse für die Ost⸗ mark, Abteilung der Girozentrale der Ost⸗ märkischen Sparkassen, Wien, 6. durch Verfügung vom 23. August 1941: dem „Franken“ Lebensversicherungs⸗ und Sterbe⸗ keassenverein a. G. in Nürnberg die Uebertragung des Versicherungsbestandes auf die „Bayern“ Offentliche Anstalt für Volks⸗ und Lebensversiche⸗ rrung in München, 7. durch Verfügung vom 28. August 1941: 1G der Lebensversicherung Merkur Nürnberg, Ver⸗ schherungsverein auf Gegenseitigkeit in Nürnberg die Uebernahme des Versicherungsbestandes des Sterbe⸗ und Leichenkasse⸗Vereins, V. a. G., Wert⸗ eim am Main, 8. durch Verfügung vom 18. September 1941: der Iduna⸗Germania Allgemeine Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Betriebs der Sturmschaden⸗Versicherung, 9. durch Verfügung vom 20. September 1941: der Hamburg⸗Bremer Feuer⸗Versicherungs⸗Gesell⸗ schaft in Hamburg die Aufnahme des Betriebs dder Sturmschaden⸗Versicherung, 10. durch Verfügung vom 27. September 1941: der Deutschen Beamten⸗Krankenversicherung Ver⸗ cherungsverein auf Gegenseitigkeit, Sitz Koblenz a. Rhein, die Uebernohme des Versicherungs⸗ bpeestandes der Kasse der Gemeindebeamten des Marktes Eisenerz.

Berlin, den 28. Oktober 1941. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung.

75

e“ zum Umtausch oder zur Einlösung von fälligen Serienbonds.

Wir beziehen uns auf unsere unter dem 10. Oktober 1935 und später erfolgten Veröffentlichungen, mit denen wir den Umtausch oder die Einlösung fälliger Dollar⸗Serienbonds an⸗

eboten haben, und erweitern hierdurch unsere damaligen ngebote auf die nachstehend aufgeführten fälli⸗

Bezeichnung der Anleihen zur Rückzahlung fällig 1. 7 % Dollaranleihe der Stadt Duisburg von 1925/45 ..

2. 7 % Dostaranleihe der Kom⸗

munalen Landesbank Giro⸗ zentrale e8 Hessen von 1925/45 3. 7 % Dollaranleihe des Frei⸗ staates Oldenburg von 1925/145 1. November 1941 4. 7 % Dollaranleihe Württem⸗ bergische Städte von 1925/45 1. November 1941. Laut unseres Angebots vom 10. Oktober 1935 erhalten aus⸗ ländische Besitzer der fälligen Schuldverschreibungen im Um⸗ tausch noch nicht fällige Schuldverschreibungen derselben Emission oder den in Reichsmark bei der Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Gegenwert des fälligen Stückes in Sperrmark.

Entsprechend dieser Regelung machen wir den inläudischen Besitzern fällig gewordener Stücke obiger Anleihen das geh. Angebot, wobei da nach der Devisengesetzgebung Sperr⸗ konten für Inländer nicht in Frage kommen an die Stelle der Zahlung von Sperrmark die Auszahlung des Gegenwertes in Reichsmark zur freien Verfügung im Inland tritt; Voraus⸗ setzung für die Auszahlung ist der Nachweis des Besitzes der Stücke am 1. Juli 1935. Sofern es sich um zertifizierte Stücke handelt, ist dieser Nachweis nicht erforderlich.

Inländische Besitzer fälliger Bonds der oben bezeichneten Anleihen können diese Stücke bei der Deutschen Reichsbank, Wertpapierabteilung, Berlin, oder bei den Reichsbankanstalten zwecks Umtauschs oder zwecks Erlangung des Reichsmarkgegen⸗ wertes einreichen. 8

Die Reichsbank erhebt für die Vornahme des Umtauschs eine Gebühr für Private von 1 %% und für Banken von %% vom Nominalbetrag, im Falle der Auszahlung des Reichsmarkgegenwertes für Private % und für Banken % % des zur Auszahlung kommenden Reichsmarkbetrages. Porto⸗ und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Einreichers. va- v

Berlin, den 1. November 194141.

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden. zierte Anorbnung zur Verlängerung der Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen.

Vom 28. Oktober 1941.

Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ jahresplans Bestellung eines Reichslommissars für die vhhns vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. 1. .927) wird die Anordnung über die Preisgestaltung von Tabakrippen vom 27. Oktober 1937 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger vom 1. November 1937) bis zum 27. Oktober 1942 verlängert. 1.“ .“

Berlin, den 28. Oktober 1941. 11“ Der Reichskommissar für die Preisbildung. *

November 1941

11“ ““ 1. November 1941

7

Zweite Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schulden⸗ abwicklungsverordnung vom 15. August 1941 (AO. Nr. 13). 9 Auf Grund der §§.42 und 10 der Verordnung über die Abwicklung der Forderungen und Schulden polnischer Ver⸗

Volksdeutsche, die in die Abteilung 1, 2 oder 3

mögen vom 15. August 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 516)

der 23, 19 und 21 der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der n 7sgns des polnischen Staates vom 17. September 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1270) wird angeordnet: 8

Deutsche und ausländische, natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen haben Forderungen und Rechte aller Art gegen henäsche Schuldner, insbesondere solche unter kommissarischer

erwaltung, die im Deutschen Reich einschließlich der ein⸗ Ostgebiete und des Protektorats Böhmen und

ähren Vermögen besitzen, anzumelden. Die Anmeldepflicht erstreckt sich nur auf die Forderungen und Rechte, die vor Anordnung der kommissarischen Verwaltung über das Ver⸗ hahen des Schuldners entstanden und 88 nicht befriedigt sind.

u den annmeeldepflichtigen ersonen gehören auch 18 P2l per Deutschen Volksliste eingetragen werden, sowie Angehörige des Pro⸗ tektorats Böhmen und Mähren. 8 81

Als Polen gelten: .— 8 .

1. Die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staa⸗

tetces, soweit sie nicht nach § 6 des Erlasses des Füh⸗ erers und Reichskanzlers über die Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete vom 8. Oktober 1939 Reichsgesetzbl. 1 S. 2042) in Verbindung mit der Verordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 (Reichsgesetzbl. I. S. 118) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder in die Abteilung 3 der Deutschen Volks⸗ liste eingetragen werden,

. die Angehörigen der ehemaligen Freien Stadt Danzig polnischer Volkszugehörigkeit, ‚juristische Personen, Gesellschaften und andere Per⸗ sonenvereinigungen, an denen Personen der in ZBFißhr 1 oder 2 bezeichneten Art am 1. September 1939 kapitalmäßig überwiegend beteiligt waren oder deren Verwaltung damals von solchen Per⸗

sonen maßgebend beeinflußt worden ist.

Forderungen und Rechte, die nich zeitig angemeldet werden und dem missarischen Verwalter oder der treuhandstelle Ost nicht sonst bekannt erlöschen. 1

227 8

Nicht anzumelden sind: 3 a) und Rechte gegen Schuldner, deren ermögen lediglich im Generalgouvernement oder im Ausland belegen ist, b) Mitgliedschaftsrechte und Beteiligungen, z. B. Ak⸗ ttien, G. m. b. H.⸗ und Genossenschaftsanteile, go) Pfandbriefe und Kommunalobligationen, d) Forderungen und Rechte gegen kommissarisch ver⸗ wealtete Kreditinstitute, orderungen und Rechte, die sich gegen land⸗ und orstwirtschaftliche Betriebe richten; für diese Forde⸗ rungen und Rechte gelten die Anmeldevorschriften s‚des 8§8 48 der Schuldenabwicklungsverordnung und 5 der dazu noch ergehenden Durchführungsvorschisten, 1) Forderungen und Rechte gegen den polnischen Staat e(iinschließlich Staatsbahn, Host und Postsparkasse), gegen polnische Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere Anleihen, g) 1d1a. ;.ets und Rechte, die sich gegen kirchliche ermögen richten, ) eng und Rechte, die aus echtsgeschäften „und Handlungen

des kommissarischen Verwalters ent⸗

standen sind,

i) Forderungen und Rechte, die nach dem 1. Sep⸗ tember 1939 von einem Polen auf einen Deutschen

oder Ausländer übergegangen sind,

) Forderungen und Rechte von Gläubigern im Alt⸗ reich und im Protektorat, die auf Grund der An⸗ ordnung des Reichswirtschaftsministers vom 16. No⸗ vember 1939 bei der Exportkreditbank AG. ange⸗ meldet sind. 8

§ 3

Für die Anmeldung sind Anmeldebogen zu verwenden, die kostenlos von den unten bezeichneten und den sontt in der Tagespresse bekanntgegebenen Stellen bezogen wer Die Anmeldung ist für jeden Schuldner besonders, und zwar auf zwei Bogen (weiß und rot) einzureichen.

Die Anmeldung hat spätestens am 31. Ja⸗ nuar 1942 durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn sie vor diesem Aufruf schon einmal vorgenommen worden ist oder wenn Zweifel über die An⸗ meldepflicht bestehen. Originalunterlagen sind bei der Anmeldung nicht miteinzureichen. b

Die Anmeldung ist an die für den Wohnsitz des Schuld⸗ ners zuständige Stelle zu richten, das ist

a) bei Schuldnern in den eingegliederten Ostgebieten:

iim Reichsgau Danzig⸗Westpreußen: Der Reichsstatt⸗ halter im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Gotenhafen, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 21/23, im Reichsgau Wartheland, mit Ausnahme des Re⸗ gierungsbezirks Litzmannstadt: Der Reichsstatthalter im Warthegau Der Leiter der Treuhandstelle —, Posen, Wilhelmplatz 15,

im Regierungsbezirk Litzmannstadt: Der Reichsstatt⸗

halter im Warthegau (Treuhandstelle Posen) Der

Leiter der Treuhandneben telle Litzmannstadt —, Litzmannstadt, Straße der 8. Armee 8,

im Regierungsbezirk Zichenau und im Kreis Su⸗

walken: Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen

Der Leiter der Treuhandstelle —, Zichenau,

Ragniter Str. 4,

in der Provinz Oberschlesien: Der Oberpräsident der

rovinz Oberschlesten Der Leiter der Treuhand⸗

telle —, Kattowitz, Gotenbergstr. 22, 1

b) bei Schuldnern im Altreich:

Der Beauftragte 88 den Vierjahresplan Haupt⸗

treuhandstelle Ost —, Sonderabteilung Altreich

Berlin NW 87, Klopstockstr. 52, 1“

) bei Schuldnern im Protektorat: 1u

Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag, 1 1 b 1

en können.

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 255 vom 31. Oktober 1941. S. 3

Wer bei der Anmeldung seiner gen und Rechte schuldhaft falsche Angaben macht, wird nach §§ 19 und 21 der Verordnung vom 17. September 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1270) mit Geld⸗ und Gefängnisstrafe oder einer dieser Strafen bestraft.

Auf Grund der §8§ 23, 18, 19 und 21 der Verordnung über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehe⸗ maligen polnischen Staates vom 17. September 1940 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 1270) wird angeordnet: 86

.

Natürliche und juristische Personen, Gesellschaften un andere Personenvereinigungen in den eingegliederten Ost⸗ gebieten, deren Vermögen nicht auf Grund der Verordnung vom 17. September 1940 beschlagnahmt ist (also insbesondere deutsche und ausländische), haben ihre Geldschulden und sonstigen Verpflichtungen gegenüber pol⸗ nischen Gläubigern anzumelden. Ebenso haben sie polnische Grundstücke und bewegliche Sachen, (nebst allem zubehseh anzumelden, die sie in Gewührsam haben oder über die sie in sonstiger Weise verfügen können. Gleichgültig ist dabei, wo der polnische Gläubiger (Eigentümer) sich befindet und ob sein Vermögen beschlagnahmt ist oder kommissarisch verwaltet wird oder ob dies nicht der Fall ist.

Als Polen gelten:

1. Die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates, soweit sie nicht nach § 6 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Gliederung und Ver⸗ waltung der Sbgebzes vom 8. Oktober 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2042) in Verbindung mit der Ver⸗ ordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 118) die

deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, . die Angehörigen der ehemaligen Freien Stadt Danzig polnischer Volkszugehörigkeit, . juristische Personen, Gesellschaften und andere Per⸗ sonenvereinigungen, an denen Personen der in Ziffer 1 oder 2 bezeichneten Art am 1. September 1999 kapitalmäßig überwiegend beteiligt waren oder solchen Personen

deren ö damals von

maßgebend beeinflußt worden ist. 8 Nicht anzumelden ist das polnische Vermögen im Alt⸗ reich, im Gebiete der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im Protektorat Böhmen und Mähren. Dieses Vermögen ist bereits durch Bekanntmachung vom 20. November 1940 / 13. Januar 1941 zur Anmeldung aufgerufen worden. B Ferner sind nicht anzumelden: a,’) Schulden gegenüber land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieben, b) Schulden gegenüber dem polnischen Staat (ein⸗ scchließlich Staatsbahn, Post und Postsparkasse), pol⸗ nischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.

83 Für die Anmeldung sind Anmeldebogen zu verwenden,

die kostenlos von den unten bezeichneten und den sonst in der

Tagespresse bekanntgegebenen Stellen bezogen werden können. Die Anmeldung ist jeden Gläubiger beofnders, und zwar

Lauf zwei Bogen (weiß und rot), einzureichen.

Die Anmeldung hatspätestens am 31. Ja⸗ nuar 1942 durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn sie vor diesem Aufruf schon einmal nommen worden ist oder wenn Zweifel über die Anmeldepflicht bestehen. Originalunterlagen sind bei der Anmeldung nicht miteinzureichen. Nicht ord⸗ nungsgemäß oder unleserlich ausgefüllte Anmeldebogen gelten als nicht eingereicht. 1

Die Anmeldung ist an die für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Stelle des Beauftragten für den Vier⸗ jahresplan Haupttreuhandstelle Ost zu richten, das ist

im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen: der Reichsstatt⸗

halter im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen Der Leiter der Treuhandstelle —, Gotenhafen, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 21/23, im Reichsgau Wartheland, mit Ausnahme des Re⸗ gierungsbezirks Litzmannstadt: Der Reichsstatthalter im Warthegau Der Leiter der Treuhandstelle —, Posen, Wilhelmplatz 15, - im Regierungsbezirk Litzmannstadt: Der Reichsstatt⸗ halter im Warthegau (Treuhandstelle Posen) Der Leiter der Treuhandnebenstelle Litzmannstadt, Litz⸗ mannstadt, Straße der 8. Armee Nr. 8,

im Regierungsbezirk Zichenau und im Kreis Suwalken: Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen Der eiter der Treuhandstelle —, Zichenau, Ragniter

aße 4, in der Provinz Oberschlesien: Der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien Der Leiter der Treuhand⸗ stelle —, Kattowitz, Gutenbergstr. 22.

8 4 Wer den Vorschriften dieser Anordnung schuldhaft zuwiderhandelt, indem er die Anmeldung nicht, nicht recht⸗ eitig, nicht vollständig oder falsch vornimmt, wird nach 88 18, 19 und 21 der Verordnung vom 17. September 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 1270) mit Geld⸗ und Gefängnisstrafe oder einer dieser Strafen bestraft.

Berlin, den 24. Oktober 1941. 1 Der Beauftragte für den Vierjahrespla

Haupttreuhandstelle Ost —. Dr. Winkler.

1933 (

Preußen.

OABeranntmachung. Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Durch⸗ führungsverordnung des Pr. Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetz über die Ein⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli eichsgesetzbl. 1S. 479) wird das Vermögen der Jüdin

vorge⸗

Dr. Klara Sara Grünebaum, früher wohnhaft in Paderborn, Neuhäuser Str. 23, jetziger Wohnort Pittsburgh, Kingsley House 220 Lariner Ave, im Werte von 17 569,30 ℛℳ, verwaltet von dem Vermögensverwalter August, Steudel in Paderborn, eingezogen.

Minden, den 27. Oktober 1941.

Der Regierungspräsident. Freiherr von Oeynhausen.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293) in Verbindung mit § 1 der Durch⸗

Reichsminister Darré vor den Landesbauern⸗ führern.

Der Reichsminister für CS. und Landwirtschaft und Reichsbauernführer R. Walther Darré sprach anläßlich einer großen Arbeitstagung des Reichsnährstandes im Rahmen einer gesonderten Veranstaltung vor den Landesbauernführern und erläuterte ihnen an überzeugenden Beispielen die Richtigkeit des Weges der nationalsozialistischen Agrarpolitik in den ver⸗ Fingene Jahren. Reichsminister Darré strach den Landes⸗ auernführern seinen besonderen Dank aus für die Einsatzbereit⸗ schaft, die sie in der Kampfzeit, in den Jahren bis zu Beginn ieses Krieges und vor allem während des gegenwärtigen Ringens bewiesen haben. Er könne jedenfalls feststellen, daß die Landes⸗ bauernführer auf ihren verantwortungsvollen Posten jederzeit ihren Mann gestanden haben. Die Landesbauernführer, so fuhr Darré fort, haben heute zweifellos mit Schwierigkeiten zu kämpfen, die vorher nicht gewesen sind, die aber in der Natur des Krieges liegen. Diese Schwierigkeiten sind aber nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr der Wille der Persönlichkeit, mit diesen Erschwernissen fertig zu werden. In diesem Sinne sehe er auf Grund der bisherigen Leistungen während der vergangenen Jahre mit em Vertrauen auf die Leistungen der Landes⸗ bauernführer in den kommenden Monaten. Reichsminister und Reichsbauernführer Darré schloß seine Ansprache mit einem Appell des bedingungslosen Glaubens an die Person Adolf Hitlers, in welchen die Landesbauernführer als seine alten Mitkämpfer begeistert einstimmten.

ARçrbeitstagung des Reichsverbandes der Werbungtreibenden in Wien. „Am 29. Oktober fand in Wien eine Arbeitstagung des Reichsverbandes der Werbungtreibenden e. V., Berlin, statt, bei der der Präsident des Verbandes, Chr. Ad. Kupferberg, auch zahlreiche Vertreter von Behörden und nahestehenden Ver⸗ bänden begrüßen konnte. Wie Präsident Kupferberg hervorhob, sei die vor allem dem Thema Wirtschaftswerbung im hacactzah des Stadtbildes, also Fragen der Außenwerbung ge⸗ idmet. Anschließend sprach der Sachbearbeiter für Fragen der Außenwerbung beim. Werbevat der deuglchen Wirtschaft, Dr. Heldt, über „Entschandelung und Neugestaltung der Außenwerbung“. Während im Altreich seit 1933 durch den Werberat der deutschen Wirtschaft und die Bau 5 darauf hingewirkt werde, die Außenwerbung zu verbessern, habe, wie Dr. Heldt u. a. ausführte, in den ostmärkischen Reichsgauen in der kurzen Zeit von 1938 bis zum Kriegsbeginn auf diesem Gebiet noch nicht viel unternommen werden können. Hinzu komme, daß im Augenblick die Arbeiten auf dem Gebiet der Heimatpflege naturgemäß etwas zurücktreten müßten. Trotzdem müßten schon jetzt die notwendigen Vorarbeiten geleistet und die grundsätzlichen Linien klargelegt werden. Der Leiter des Kulturamtes der Stadt Wien, Stadtrat Dipl.⸗ Ing. Hanns H zeigte an Hand von Lichtbildern die bisherigen Verunstaltungen des Wiener Stadtbildes und er⸗ örterte eingehend die notwendigen Maßnahmen, die Fehler der Vergangenheit beseitigen und eine weitere Verschandelung der. Wiener Straßen, Plätze, Gärten und Parkanlagen in Zukunft verhindern. Der Beauftragte des Werberates der deutschen Wirt⸗ schaft für die Ostmark, Amtsvat Lichal, stellte in seinen Schlußworten fest, daß die Formen der Werbung auf fast allen Gebieten im wesentlichen mit den Forderungen der Zeit ent⸗ sprächen. Eine Ausnahme habe nur die Außenwerbung gemacht. Die Arbeitstagung habe neue Wege gezeigt, die nach Kriegsende

Werbung bisher Versäumte nachzuholen. Deutsche Handelsdelegation in Italien. Der Besuch, den der Leiter der Reichsgruppe Handel Dr. Hayler, in von Leitern und Fanpseesghastsführern der Wirtschaftsgruppen des Handels bei der Faschistischen Kon⸗ förderation der Kaufleute machte, hat nunmehr seinen Abschluß efunden. Er erfolgte in der ehn seinen die den räsggenten 188 faschistischen Ebö“ Nationalrat 3 no, mit einer italienischen Delegation vo ahresfri nach Deutschland führte. 1“ Bei der Reise kamen die Vertreter des deutschen Handels mit führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft und der Kaufmannschaft Italiens zusammen; sie erhielten einen Einblick in die Arbeits⸗ weise der italienischen Handelshäuser, ihre Berufsorganisation und besichtigten eine Reihe typischer Firmen und Einrichtungen. 85 Zusammenhang mit den wirtschafts⸗ und berufspolitischen esprechungen, die während des Aufenthalts von Dr. Hayler stattfanden, wurde der Leiter der Reichsgruppe auch vom italie⸗ nischen Korporationsminister Ricei, vom Rüinisr für den Außen⸗ handel Riccardi und vom Sekretär der aschistischen Partei, Minister Serena, empfangen. Bei diesen Besprechungen wurden auch Themen erörtert, die durch die gleichzeitige Anwesenheit von Reichswirtschaftsminister Funk in Rom im Vordergrund des Meinungsaustauschs standen.

8 Rotierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes

vom 31. Oktober 1941 (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte

1 Lieferung und Bezahlung): ) Originalbüͤtteneluminivm,

99 % in Rohmasseln... 127 *) desgl., in Walz⸗, Draht⸗ und

Preßbarren, Zehnteiler.. Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus.. 2 Feinsilber. 35,50 38,50 fein

*) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den

Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

eingeschlagen werden müssen, um das in diesem Bereich der

führungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und srnatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) werden als Vermögen des Juden Albert Isrnel Hodenberg, früher wohnhaft in Bielefeld, Detmolder Str. 57, jetziger Wohnort Melbourne, Australien, die zwei Versicherungen Nr. 572 888 und Nr. 560 268 bei der Schweizerischen Lebensversicherungs⸗ und Rentenanstalt in München, Leopoldstr. 8, mit einem Gesamt⸗ rückkaufswert von 3270,35 Rℳ eingezogen.

Minden, den 27. Oktober 1941. 2

Für den Preußischen Staat:

Der Regierungspräsident.

Berliner Börse vom 30. Oktober.

Kleine Abgaben bewirkten an den Aktienmärkten am Donnerstag bei Eröffnung des Verkehrs überwiegend Kursverluste, die sich allerdings in verhältnismäßig engen Grenzen hielten. Gleichzeitig wurde der Aktienverkehr dadurch gekennzeichnet, daß zahlreiche Papiere unnotiert blieben.

Am Montanmarkt verloren Buderus, Rheinstahl und Ver. Stahlwerke je ¾¼ sowie Klöckner ½ %. Mannesmann und Hoesch blieben unverändert. Von Braunkohlenwerten wurden nur Deutsche Erdöl notiert, die sich mit 171 auf Vortagsbasis stellten. Kaliaktien veränderten sich, ebenso wie Autowerte und Brauerei⸗ aktien kaum. Am Markt der chemischen Papiere büßten Farben ½ und Rütgers 1 % ein, während von Heyden im letztgenannten Ausmaße ansFgen. Gummi⸗ und Linoleum⸗, sowie Kabel⸗ und Drahtwerte blieben, soweit notiert, unverändert. An 1 aktienmarkt erhielten Accumulatoren, Lahmeyer und Siemens eine Strichnotiz. Siemens Vorzüge büßten 1 ½, Lichtkraft 1 ¼, AEG und Gesfürel je 1 % ein. Von Versorgungswerten stellten sich Bekula und Dessauer Gas je um ½ % höher. Für Maschinenbau⸗ fabriken waren die Meinungen geteilt. Während Berliner Maschinen und Bahnbedarf je 1 % hergaben, wurden Demag um ½ und Schubert & Salzer um 1 ½ % heraufgesetzt. Schwächer b noch Zellstoffaktien, 2 Waldhof um 1 und Aschaffenburger um 1 %. Ferner verloren AG für Verkehr 1 ½ sowie Süddeutsche Zucker 2 %. Andererseits kamen Gebr. Junghans um ³, Eisen⸗ bahnverkehr um 1 und Dierig um 1 ½ % höher an.

In der zweiten Börsenstunde nahm die Kursentwicklung an den Aktienmärkten bei 8 Geschäft einen unregelmäßigen Verlauf. Man handelte Ver. Stahlwerke mit 147 ½ und Farben mit 197 ³¾. Rheinstahl und AEG stiegen um ¼, Mannesmann, Klöckner und Erdöl um 1, und Siemens Vorzüge um 2 %, während Hotelbetrieb und Schering um ³¾ und Wintershall, Rütgerswerke sowie Deutsche Atlanten um 1 % nachgaben.

Die Börse schloß in gut behaupteter Haltung. Ver. Stahl⸗ werke, die ohne Schlußnotiz blieben, stellten sich auf 147 ½, Farben auf 197 und Reichsbankanteile auf 132. Gegen den Verlaufs⸗ stand G. Demag 1 %, während Mannesmann um ¼ % nachgaben.

Am Kassamarkt waren Banken meist nur wenig verändert. Erwähnung verdienen Deutsche Bank mit +† ½ %, Berliner Ferdels gesellschaft mit 1 ½ % und Asiatenbank mit 2 EM.

on Hyp.⸗Banken mußten Rheinisch⸗Westfälische Boden ½, Deutsche Hyp⸗ 1 und Westboden 1 ½ % hergeben. Am Schiffahrts⸗ aktienmarkt kamen Hapag und Nordlloyd ¼ bzw. 1 % niedriger an. Bahnen lagen nicht einheitlich. Erwähnt seien Hannover. Straßenbahn mit + 2, Königsberg⸗Cranz mit 1 und anderer⸗ seits Niederlausitzer Eisenbahn und Nordhausen⸗Wernigerode mit 1 %. Unter den Kolonialanteilen waren Doag bei Repartierung 2 ³¼% und Schantung 2 ½ % niedriger angeboten. Auch Kamerun waren mit ½ % leicht rückgängig. Am Kassamarkt der Indu⸗ E“ zeigte die Kursentwicklung kein einheitliches Bild.

ennenswert höher waren Hackethal und Schles. Portland Zement mit +† 3 %, beide bei Repartierung, Mühlheimer Berg und Hoch⸗ tief mit 2 ½ und Kahla Porzellan sowie Karstadt mit + 2 %. „Stärkere Rückgänge erfuhren zum Teil nach längerer Pause Ver. Bautzener Papier mit 10 ½, Dortmunder Actienbrauerei mit 7, Eschweiler Berg mit 5, Sachtleben und Chem. Gelsen⸗ kirchen mit —4, Kabel Rheydt mit 3 ³¾ und Planeta Druck mit 3 %.

Steuergutscheine I nannte man wieder mit 104 ¼ Steuer⸗ gutscheine II wurden zu Vortagskursen notiert.

m variablen Rentenverkehr die Reichsaltbesitzanleihe auf 9 um 162 1 % an. 8 8 b

Am Kassarentenmarkt stieß die Nachfrage nach Pfandbriefen weiter auf leere Märkte. Stadtanleihen lagen so gut wie unver⸗ ändert. Gemeindeumschuldung notierte wieder 102 1. Dekosama 1 ermäßigte sich um ½1 %. Länderanleihen hatten keine nennens⸗ werten Veränderungen aufzuweisen. Von Altbesitzemissionen sind Hamburg mit und Rheinprovinz mit ½ % zu erwähnen. Am Markt der Reichsanleihen lagen 37er Reichsschätze Folge I —1 ½ % und 40er Folge V und VII geringfügig schwächer. 36er Reichsbahnschätze gingen um ¼ % zurück, . 4 %Oige Post⸗ schätze ¼ % üher bewertet wurden. Industrieobligationen lagen bei stillem Geschäft nicht einheitlich.; genannt seien 4 ½ %ige Harpener mit ½ %. 8 Privatdiskontsatz stellte sich wieder auf 2 % in der

itte.

Am Geldmarkt blieb der Satz für Blancotagesgeld mit 1 ¼ bis 2 % unverändert.

„Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung traten keine Ver⸗ änderungen ein. 8⸗

IWrMesTLnrHeseassxedasaküsesme.esewasrCnökeeenxexaexexEwaneoex SkeEeeeMearnereeeceeeenhnh Devisfenbewirtschaftung.

Zahlungsverkehr mit dem Gebiet des früheren 8 IJugoslawien und mit Griechenland.

urch den Erlaß des Reichswirtschaftsministers vom 8. April 1941 V. Dev. 6/9575/41 waren u. g. Devisenerwerbs⸗ S Devisenverwendungsgenehmigungen für Zahlungen zugunsten von Personen mit Wohnsitz in Jugoslawien oder Griechenland oder mit Staatsangehörigkeit dieser Länder außer Kraft gesetzt und gewisse Ausnahmebestimmungen der Richtlinien Ferfit ge⸗ der genannten Personen für nicht mehr anwendbar erklärt worden. Mit Schreiben an die Leiter der Devisenstellen und die Reichsbeauf⸗ S. der Reichsstellen vom 23. Oktober 1941 V Dev. 6/10 251/41 hat der Reichswirtschaftsminister die mit dem Erla vom 8. April 1941 angeordneten Maßnahmen, soweit sie 8 nicht durch die RE 50/41 (18/41 RST.) und 58/41 (20/41 RST.) aufgehoben sind, außer Kraft gesetzt.

Die Elektrol tkupfernotierung der Vereinigung für deutsche geektrnih ntpsenwene stellte sich laut Berliner Meldung de *. gee

am 31. Oktober auf 74,00 R. (am 30. Oktober au 74,00 Rℳ) 8 11““

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