—
Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 13. Novoember 1941. S. 2
Als Polen gelten: 1. Die Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates, 1 soweit sie nicht nach § 6 des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Gliederung und Ver⸗ waltung der Ostgebiete vom 8. Oktober 1939 (Reichs⸗ ggesetzbl. 1 S. 2042) in Verbindung mit der Ver⸗ pordnung über die Deutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten
vom 4. März 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 118) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben oder
in die Abteilung 3 der Deutschen Volksliste, ein⸗
getragen werden,
2. die Angehörigen der ehemaligen Freien Stadt Danzig
polnischer Volkszugehörigkeit,
3. juristische Personen, Gesellschaften und andere Per⸗ sonenvereinigungen, an denen Personen der in Ziffer 1 oder 2 bezeichneten Art am 1. September 1939 kapitalmäßig überwiegend beteiligt waren oder deren Verwaltung damals von solchen Personen
maßgebend beeinflußt worden itt.
Nicht anzumelden ist das polnische Vermögen im Alt⸗ reich, im Gebiete der ehemaligen Freien Stadt Danzig und im Protektorat Böhmen und Mähren. Dieses Vermögen ist bereits durch Bekanntmachung vom 20. November 1940 13. Januar 1941 zur Anmeldung aufgerufen worden.
Ferner sind nicht anzumelden: a) Schulden gegenüber land⸗ und forstwirtschaftlichen Betrieben, — b) Schulden gegenüber dem polnischen Staat (ein⸗ schließlich Staatsbahn, Post und Postsparkasse), pol⸗ nischen Gemeinden und Gemeindeverbänden.
Für die Anmeldung sind Anmeldebogen zu verwenden, die kostenlos von den unten begfichäeten und den sonst in der Tagespresse bekanntgegebenen Stellen bezogen werden können. Die Anmeldung ist für jeden Gläubiger besonders, und zwar auf zwei Bogen (weiß und rot) einzureichen.
8 Die Anmeldung hat spätestens am 31. Jannar 1942
durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn sie vor diesem Aufruf schon einmal vorgenommen worden ist oder wenn Zweifel über die Anmeldebpflicht be⸗ stehen. Originalunterlagen sind bei der Anmeldung nicht
miteinzureichen. Nicht ordnungsgemäß oder unleserlich aus⸗ gefüllte Anmeldebogen gelten als nicht eingereicht.
Die Anmeldung ist an die für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Stelle des Beauftragten für den Vier⸗ jahresplan — Haupttreuhandstelle Ost — zu richten, das ist
im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen: der Reichsstatt⸗ harter im Reichsgau Danzig⸗Westpreußen — Der eiter der Treuhandstelle —, Gotenhafen, Adolf⸗ Hitler⸗Str. 21/23,
im Reichsgau Wartheland, mit Ausnahme des Re⸗ gierungsbezirks Litzmannstadt: Der Reichsstatthalter im Warthegau — Der Leiter der Treuhandstelle —, Posen, Wilhelmplatz 15,
im Regierungsbezirk Litzmannstadt: Der Reichsstatt⸗ halter im Warthegau (Treuhandstelle Posen) — Der Leiter der Treuhandnebenstelle ööe —, Litz⸗ mannstadt, Straße der 8. Armee 8,
im Regierungsbezirk Zichenau und im Kreis Suwalken: Der Sberprästbent der Provinz Ostpreußen — Der Leiter der Treuhandstelle —, Zichenau, Ragniter Straße 4,
in der Provinz Oberschlesien: Der Oberpräsident der Provinz Oberschlesien — Der Leiter der Treuhand⸗
stelle —, Kattowitz, Gutenbergstr. 2.
Wer den Vorschriften dieser Anordnung schuldh
2
8
aft
zuwiderhandelt, indem er die Anmeldung nicht, nicht recht⸗ zeitig, nicht vollständig oder falsch vornimmt, wird nach § 18, 19 und 21 der Verordnung vom 17. September 1940 (Keichsgesetzbl. 1 S. 1270) mit Geld⸗ und Gefängnisstrafe oder
einer dieser Strafen bestraft. lin, den 24. Oktober 1941 Der Beauftragte für den Vierjahresplan — Haupttreuhandstelle Ost —. Dr. Winkler.
11“
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. I. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung velks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. 1S. 479 —, der Preußischen Durchführungs⸗ verordnung vom 31. Mar 1933 — GS. S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. 1 S. 303 — wird das im Altreich be⸗ Israel
rasch, geboren am 8. April 1879 in Konitz, und Johanna Sara geborene Wähmann, geschiedene Polettin, geboren am 28. September 1887 in Bremen, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Schillerstr. 3, jetzt in Den Haag wohnend, zu⸗
Vermögen der jüdischen Eheleute Max
gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere:
a) die Guthaben des Max Israel Brasch auf dem Aus⸗ wanderersperrkonto, Auswanderersperrdepot, Valuta⸗ kupondepot und Sperrdepot bei dem Bankhaus Hardy
u. Co., Berlin W 8, Markgrafenstr. 36,
b) das Guthaben des Max. Israel vrasch bei der Kon⸗ Sghs Fasse für deutsche Auslandsschulden, Berlin C
) das der Ehefrau Johanna Sara Brasch gehörende Wohngrundstück (Einfamilienhaus) in Bremen, Lahn⸗ straße 66, eingetragen beim Amtsgericht in Bremen, Grundbuch von Bremen⸗Vorstadt L, 12, Band XIII,
—
Blatt 1711. Berrlin, den 12. November 1941. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.
(Reichsfeinden vom
“
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichs⸗
gesetzbl. IS. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die
Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom
14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. 1 S. 479 —, der Preußischen
Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 — GS.
S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers
über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von
29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. I.
S. 303 — wird das gesamte Inlandsvermögen des Dr. Curt
Ifrael Behrendt, geboren am 16. 12. 1884 in Metz, zu⸗
letzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Hanauer Str. 45, jetzt unbe⸗
kannten Aufenthalts, und seiner Ehefrau Lydia geborene
Hoffmann, geboren am 20. 8.1890 in Tiflis, zuletzt in Berlin⸗
Wilmersdorf, Hanauer Str. 45, zugunsten des Deutschen
Reiches eingezogen.
Zu dem eingezogenen Vermögen gehören insbesondere: das Guthaben des Dr. Curt Israel Behrendt auf dem Sonderkonto „Versorgungsbezüge — Dr. Curt Israel Behrendt“ bei der Dresdner Bank, Depositenkasse 82, Berlin⸗Friedenau, Südwestkorso 77, die Rückkaufswerte aus den Lebensversicherungen Pol. Nr. A 930 478 und A 957 051 bei der Magde⸗ burger Lebensversicherung von 1855, Magdeburg, Alter Markt 11, der Anspruch des Vorgenannten auf Zahlung von Versorgungsgebührnissen, die bisher von der Preußi⸗ schen Bau⸗ und Finanzdirektion, Berlin NW 40, In⸗ validenstraße, gezahlt wurden, das Mietgrundstück Berlin⸗Wilmersdorf, Hanauer Straße 45, eingetragen im Grundbuch des Amtsge⸗ richts Berlin⸗Wilmersdorf, Band 97, Blatt 2894, eine Wohneinrichtung. “
Berlin, den 27. Oktober 1941. b8
Geheime Staatspolizei Geheimes Staatspolizeiamt. J. A. Richter
Bekanntmachung. Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen ve. vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293/479) in Verbindung “ Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichs⸗ esetzbl. I S. 303) wird hiermit das bewegliche und unbeweg⸗ siche Vermögen des Paul Mrae Langenbach geb. 13. März 1883 zu Worms, zuletzt wohnhaft gewesen Darm⸗ stadt, Ohlystr. 48, z. Zt. in Schweden aufenthältlich, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 10. Oktober 144u4u. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmf Dr. Pifrader.
1“
Verfügung. 8— Auf Grund des Gesetzes über die Einziehun kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (Reichsgesetzbl. I. S. 293) in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur zurch⸗ führung des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 303) wird das bewegliche Ver⸗ mögen . a) des Juden Georg Israel — a 8 2. 1900 in Berlin, bisher wohnhaft gewesen in Düsseldorf, jetzt in Holland, und seiner Ehefrau Ilse Sara geb. Steinberg, geb. am 26. 6. 1902 in Münster / Westfalen,
b) des Juden dewe Joite 18888 * geb. am
eymann, geb. am
18. Juni 1887 in Frankfurt / Main, bisher wohnhaft gewefen in Düsseldorf, jetziger Wohnort London, und seiner Ehefrau Elisabeth Sara, geb. Guttmann, geb. am 26. Juli 1892 in erlin⸗Charlottenburg,
c) der Jüdin Liesl Sara Jonas, geb. am 21. 5. 1912 in Bad Dürkheim, bisher wohnhaft gewesen in Remscheid, jetziger Wohnort London, Lnge deren Grundbesitz, eingetragen im Grundbuch Band 12
Blatt 1339 und in Miteigentum zu ein Viertel Band 29 Blatt 3038
im Deutschen Reichsanzeiger und diese Vermögenswerte Eigentum werden.
des Deutschen Rei
Düsseldorf, den 8. November 1941. Der Regierungspräsident. EPT
— —
Anordnung
gegliederten Ostgebieten.
ten S. 2507) bestimme ich:
Nr. 107 vom 10. Mai 1941; „V. B.“ en 1941; „Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikka
gebieten. “ Berlin, den 29. Oktober 1941.
R sg.ertenstanss 2, Bruttoverdienstaufschlag als R. ℳ
schlagen.
Weinbauerzeugnisse werden.
mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung Preuß. Ftaatschigi ges
es
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
über das Inkrafttreten der Anordnung über die Ausbildung zum Gehilfen im deutschen Musikalienhaundel in den ein⸗
Auf Grund des § 4 der „Verordnung über die es rung der Reichskulturkammergesetzgebung in den eingeglieder⸗ Ostgebieten“ vom 29. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. 1
Die Anordnung über die Ausbildung zum Gehilfen im
deutschen Musikalienhandel vom 6. April 1941 Feheeene er . 11. Mai
mmer 1941 S. 13; „Musikalienhandel“ Nr. 9 vom 16. Mai 1941) gilt mit Wirkung vom 1. April 1941 auch in den eingegliederten Ost⸗
ber Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbanerzeugnisse als Ueberwachungsstelle über die Preisgestaltung für zollfrei ein⸗
geführte Renntierflechte. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in
der Fassung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1431) in Verbindung mit der Bekanntmachung über Reichsstellen für die Regelung und Ueberwachung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (DRAnz. Nr. 192 vom 29. August 1939), des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Ok⸗ tober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 927), der Auslandswaren⸗ preisverordnung vom 15. Juli 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 881) und der Ersten Ausführungsverordnung zur Auslandswaren⸗ preisverordnung vom 10. August 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 884) wird im Auftrage des Reichskommissars für die und mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: 3
reisbildung
I. Geltungsbereich. I1““ 8 8 Die Preisregelung gilt für zollfrei eingeführte Renntier
flechte.
II. Preisregelung für den Importeur. (1) Der Einstandspreis des Importeurs setzt sich zusam⸗
men aus:
a) dem Einkaufs⸗(Fakturen⸗) Preis der Ware,
b) den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für Fracht zum deutschen Hafen und für Seeversiche⸗ rung (ausgeschlossen eine evtl. Kriegsversicherung), den tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für Besichtigung durch den Sachverständigen, Oeffnen und Schließen der Kisten, Umsatzausgleichsteuer und Umschlag einschließlich Verwiegen am Kai, Statistik und Verfrachtung zum Abgangsbahnhof.
Für diese Kosten darf kein höherer Satz als Rℳ 1,20 je Normalkiste (Größe 72 % 50 % 45 cm) in Ansatz gebracht werden.
(2) Dem nach Absatz (1) ermittelten Einstandspreis darf
der Importeur bei Abgabe an den Verteiler keinen höheren
228
Mormalkiste zu⸗
(3) Unterschiedsbeträge der Reichsstelle für Garten⸗ und bürfen dem Abgabepreis angehängt
(4) Ein Importeur, der auf Weisung der Reichsstelle für
Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse als Ueberwachungsstelle zoll⸗ frei eingeführte Renntierflechte an eine ihm von dieser bezeich⸗ nete Firma weitergibt, hat den Bruttoverdienstaufschlag mit ihr zu teilen. Der Anteil des Importeurs am Bruttoverdienst⸗ aufschlag darf jedoch tragen.
höchstens REℳ 0,60 je Normalkiste be⸗
III. Preisregelung für den Verteiler.
(1) Der Einstandspreis des Verteilers, der Renntier⸗
echte nicht selbst importiert, setzt sich aus dem Einkaufspreis leg den tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Kosten
ür Fracht zusammen. Weitere Kosten dürfen nicht besonders in Ansatz gebracht werden. 1 8 (2) Dem nach Absatz (1) ermittelten Einstandspreis darf bis zur Abgabe an den Verarbeiter kein höherer Kosten⸗ und Gewinnaufschlag als Rℳ 5,— je Normalkiste zugeschlagen werden. 8
(3) Sind bis zur Abgabe an den Verarbeiter mehrere Ver⸗ teiler eingeschaltet, so haben sie sich in den Kosten⸗ und Ge⸗ winnaufschlag von R. ℳ 5,— zu teilen. “
(9) Erfolgt die Abgabe an den Verarbeiter in kleineren Mengen als einer Kiste, so kann der Kosten⸗ und Gewinn⸗ aufschag um Rℳ 1,— je Normalkiste erhöht werden. .“
1 1) Gibt der Importeur unmittelbar an den Verarbeiter ab, so darf er seinem Einstandspreis nur den für den Ver⸗ teiler nach Abschnitt III vorgesehenen Kosten⸗ und Gewinn⸗ aufschlag sowie die durch die Anlieferung an den Verarbeiter tatsächlich entstandenen, nachweisbaren Kosten für Fracht zuschlagen.
(2) Der Importeur darf die Verarbeiter nicht in größerem Umfange als bisher unmittelbar beliefern.
(3) Die Vorschriften der Absätze (1) und (2) dieses Ab⸗ schnittes gelten auch für die in Abschnitt II Absatz (3) ge⸗ nannten Firmen, soweit sie auf Weisung der Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse als Ueberwachungsstelle von Importeuren mit Renntierfiechte beliefert werden.
V. Preisregelung für den Verarbeiter. Der Verarbeiter ist verpflichtet, der durch diese Regelung erreichten Senkung seiner Einkaufspreise durch entsprechende Senkung der Verkaufspreise für die Gebinde Rechnung zu tragen. Gibt der Verarbeiter die Renntierflechte unver⸗ arbeitet an Verarbeiter oder Verteiler ab, so gilt er insoweit als Verteiler im Sinne von Abschnitt III. “
VI. Strafbestimmungen.
Anordnung findet § 3 der Auslandswarenpreisverordnung vom 15. gul 188; (Reichsgesetzbl. I S. 881) und die Ver⸗ ordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhand⸗ lungen gegen Preisvorschriften vom 3. Juni 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 999) Anwendung. .
VII. Schlußbestimmungen. n Diese Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 12. November 1941. 1ue“ Der Reichsbeauftragte.
Wö““
Beranntmachung. des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
ordnung des stellten des Dorotheums. Verordnung über Wehrmachtbeamten. Vom 4. November 1941. Sechste Aenderungsverordnung zum Luftschutzrecht.
Vom 3. November 1941.
Vom
S. A.: Nichter.
LEET111]]
5. November 1941
11“
IV. Preisregelung für importierende Berteiler.
Zwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser
Die am 12. November 1941 ausgegebene Nummer 127
Verordnung zur beamten⸗ und besoldungsrechtlichen Neu Kechtsverhältnisses der nichtpragmatischen Ange
die Rechtsverhältnisse der Ergänzungs⸗
Reichs. und Staatsanzeiger Nr. 266 vom 13. November 1941. S. 3
Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über die bürgerliche Rechtspflege in den eingegliederten Ost⸗ ebieten (Zweite Ost⸗Rechtspflege⸗Durchführungsverordnung — 8 ORpflDVO —). Vom 6. November 1941.
Zweite — zur Verordnung über die Preisbildung für Spinnstoffe und Spinnstoffwaren im Einzel⸗ handel. Vom 6. November 1941.
Verordnung zur Einführung des Gesetzes über Viehzählungen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 7. November 1941.
Anordnung zur Abänderung der Anordnung über die Er⸗ nennung und die Beendigung des Beamtenverhaltnisses der Be⸗ amten der Reichsfinanzverwaltung einschließlich Reichshochbau⸗ verwaltung sowie der Finanzverwaltungen und Hochbaudienst⸗ stellen der Länder ohne Preußen. Vom 11. November 1941.
Umfang: 1 ¹½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 H. A. Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 E.ͤ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 13. November 1941. RNeichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Sekanntmachung.
SDie am 12. November 1941 ausgegebene Nummer 128
8
des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Durchführungsverordnung über Sparen (ESpDV). om 10. November 1941. Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H. . Postver⸗ sendungsgebühren: 0,03 BR. ℳ für ein Stück bei Boreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 13. November 1941. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
8 Nichtamtliches.
Deutsches Rei-.
46 des Ministerial⸗Blatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des nern vom 12. November 1941 folgenden Inhalt: Allgem. Verwaltung. RdeErl. 5. 10. 41, Grundstückserwerb durch d. NSV. — RdErl. 5. 11. 41, Schriftverkeyr. — RdErl. 6. 11. 41, Programm d. NSDi P. — RdErl. 6. 11. 41, Einbehaltg. d. Aufbauzulage u. Protektorats⸗ zulage bei vorläuf. Dienstenthebg. — RdErl. 7. 11. 41, Weih⸗ nachts⸗, Neujahrs⸗ u. Geburtstagsglückwünsche. — Kom⸗ munalverbände. RdErl. 8. 10. 41, Grundsteuer u. Haus⸗ zinssteuer bei Kriegsschäden an Grundbesitz. — RdErl. 3. 11. 41,
das Eiserne
Nummer
Die Interessen Deutschlands und Rumäniens
auch auf wirtschaftlichem Gebiete völlig solidarisch.
Ansprachen des Reichsministers Funk und des rumänischen Handelsministers Marinescu.
Anläßlich der Anwesenheit des rumänischen Handelsministers Eöedceen in Berlin fand am Mittwoch ein Empfang im Kaiser⸗ hof statt.
eichsminister Funk führte in seiner Begrüßungsansprache u. a. aus: „Es gibt wenig Länder in der Welt, deren Volkswirt⸗ 858— sich in Erzeugung und Bedarf so gut ergänzen wie die eutsche und die Fenische Deutschland war stets der beste Markt für rumänische Erzeugnisse. Es gibt kaum eine wichtige Ausfuhrware, die nicht in utschland abgesetzt werden könnte. Umgekehrt ist Deutschland in der Lage, auf dem Gebiet der indu⸗ G Lieferungen alle Bedürfnisse Rumäniens sowohl an nvestitionsgütern als auch an Gütern des täglichen Bedarfs zu decken Seit dem Jahre 1932 hat der deutsch⸗rumänische Handel heute annähernd den zehnfachen Umfang erreicht. Der Ausbau der rumänischen Erdölindustrie, dem Ihre Lebensarbeit gegolten hat, ist einer der wesentlichsten Faktoren auch für die weitere Aus⸗ e der deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbeziehungen. utschland ist nicht nur auf lange Sicht hinaus bereit, die Er⸗ zeugnisse der rumänischen Erdölindustrie aufzunehmen. Es wird außerdem im Einvernehmen mit der Rumänischen Regierung und den beteiligten rumänischen Wirtschaftskreisen seine Mitarbeit für den weiteren Ausbau dieser Industrie und für die weitere Förde⸗ rung der Produktion zur Verfügung stellen. Ich freue mich besonders, Herr Minister, daß Ihre Anwesen⸗ eit in Berlin uns Gelegenheit gegeben hat, den gesamten Fragen⸗ mplex der wirtschaftlichen Zusammenarbeit 68 Deutschland und Rumänien im einzelnen zu erörtern. Hierbei konnten wir eststellen, daß unsere Anschauungen sowohl über die großen Kichtlinien, nach denen sich diese Zusammenarbeit in der 4.
kunft vollziehen soll, als auch über die jetzt zu lösenden drin⸗
genden Fragen des Tages in allen Punkten übereinstimmen. Die durch Ihre Anwesenheit in Berlin so glücklich eingeleiteten Ver⸗ handlungen des Deutschen und des Rumänischen Regierungs⸗ ausschusses für die Regelung der Wirtschaftsbeziehungen zwi chen unseren beiden Ländern werden die Möglichkeit geben, in — nismäßig kurzer Zeit zur Aufstellung eines umfassenden Pro⸗
gramms für das Jahr 1942 zu gelangen. Ihr Besuch in der
Hanptstadt des Deutschen Reiches trägt insofern eine besondere
Note, als Sie der erste Rumänische Minister sind, der die Reichs⸗
besucht, seitdem rumänische und deutsche Soldaten
8 Lenbfstab. ulter an Schulter gegen den Bolschewismus kämpfen.
daß das
Die umfassenden Verhandlungen zwischen Deutschland und Rumänien. die gerade vor einem Jahr im November 1940 in Berlin geführt wurden, waren charakterisiert durch die Tatsache,
Steuer der rumänischen Politik kurz vorher von Ihrem Staatsführer, General Antonescn, völlig herumgeworfen war. Diese Tatsache drückte den Verhandlungen im
großen worden
vorigen Jahr den Stempel auf und gestaltete sie schon damals
bn einer freundschaftlichen und vertrauensvollen Aussprache. In iesem Jahr tritt hierzu noch das qi daß Deutschland und Rumänien sich gemeinsam im Kampf befinden und daß die e . bden Müachte ; auch auf wirtschaftlichem Gebiete völlig solidarisch sind. Es ist selbstverständlich, daß di ; Verhandliungen daher wenn slncg vec S
en
ZS11“ Marinescu dankte Reichsminister 8 für die Einladung nach Deutschland, die ihm die Gelegen⸗ eit geboten habe, die diesmaligen Eö Regie⸗ ven-eene e ee einzuleiten. „Dies ist eine beson⸗ dere Freude für mich“, so sagte Marinescu, „denn es ist die erste
Tagung dieser Ausschüsse, nachdem unsere verbündeten Völker
den Kampf auf den Schlachtfeldern für die Ehre, für die Freiheit und für eine bessere und gerechte Zunkunft begonnen haben. 9 3 Unser Conducator Marschall Antonescu zog daß Schwert, um ür die heiligsten rumänischen Rechte an der Ean Ihres genialen ührers Adolf Hitler 92 kämpfen und besiegelte dadurch mit lut das Bündnis zwischen unseren beiden Völkern, das nun⸗ mehr unlösbar geworden ist. Die Solidarität. die anf den Schlacht
5
er möglich noch mehr als die Verfts im Zeichen gegenseitigen Vertrauens und hegenRlligen Verständnisses für die Bedürfnisse des Partners geführt werden.
Gewerbesteuervereinbargn. ohne Genehmig. d. Aufsichtsbehörde. — RdErl. 5. 11. 41, Gewerbestenerausgleich zwischen
— RdeErl. 6. 11. 41, Steuexl. Behandlg. d. Entschädigungsleistgn. nach d. KSSchVO. u. d. PSchVO. — Polizeiverwaltung. RdöErl. 1. 11. 41, Anschriften nichweröffentl. RdErl. in Angelegenh. d. OrdnPol. — RdErl. 4. 11. 41, Ermittlgn. in Strafsachen d. Reichstreuhänder d. Arbeit. — RdErl. 5. 11. 41, Volkskartei. — RdErl. 3. 11. 41, Verlustentschädig. f. d. Kassierer und Rech⸗
nungsführer d. kassenführenden Stellen auswärts eingesetzt. Pol.⸗
Einheiten. — RdErl. 4. 11. 41, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzt. Gebieten eingesetzt. Pol.⸗Verbände. — üb. d. verfügt. Ausgabemittel d. Reichshaushalts d. Pol. — RdErl. 5. 11. 41, Zehrkostenvergütg. f. d. zu Bootsstreifenfahrten der SW. herangezog. Pol.⸗Reservisten. — RdErl. 6. 11. 41, Plan⸗ stellen f. d. am 1. 4. 41 in d. Niederlanden u. in Norwegen eingesetzt. plaum. Offz., Meister u. Wachtm. d. SchP. d. Reichs. — RdErl. 3. 11. 41, Reichskleiderkarte u. Uniformbezugscheine f. d. Angeh. d. Ordn Pol. u. Feuerw. — RdErl. 3. 11. 41, Merkbuch f. d. Hipo. — RdErl. 4. 11. 41, Feldbinden d. Ordn Pol. — RdErl.
4. 11. 41, Anbring. v. Fahrradhaltern an MLkw. u. Wkw. d. Ordn Pol. — RdErl. 5. 11. 41, Durchschn.⸗Preis f. d. beamteneig.
Dienstpferde in d. Gend. — RdErl. 6. 11. 41, Lehrg. f. Wachtm. d. Gend. in Breslau, — RdErl. 6. 11. 41, 11. Res.⸗Offz.⸗Anw.⸗ Lehrg. f. Wachtm. d. SchP. u. Gend. d. Res. — RdErl. 5. 11. 41,
FSchp. — RdErl. 5. 11. 41, Soll⸗ u. Iststärkennachw. d. FSchP.
— RdErl. 5. 11. 41, Blutgruppenbestimmgn. bei d. Ordu Pol. — RdErl. 5. 11. 41, Heilfürsorge bei d. Reichspol. — Wehr⸗ angelegenheiten. re en RdErl. 8. 10. 41, Grundsteuer u. Hauszinssteuer bei ve.s vir an Grundbesitz. — RdErl. 6. 11. 41, Steuerl. Behandlg. d. Ent⸗ schädigungsleistgn. nach d. KSSchVO. u. d. PSchVO. — Ver⸗ messungs⸗ u. Grenzsachen. KRdErl. 5. 11. 41, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Volksgesundheit. Bek. 29. 10. 41, Bestellg. eines Reichsbeauftr. f. d. Heil⸗ u. Pflegeanst. — RdErl. 3. 11. 41, Jugendgesundheitspflege. — RdErl. 4. 11. 41, Gutachteraussch. f. Heilpraktiker. — RdErl. 4. 11. 41, Ueberführg. d. Leichen gefallener od. verstorbener Wehrmachtsangeh. — RdErl. 6. 11. 41, Ausf.⸗Anw. zur II. Durchf.⸗VBO. zum Ehegesundheitsges. — RdErl. 7. 11. 41, Jahresgesundheitsbericht 1941.,. — RdErl. 5. 11. 41, Tetanusserum. — RdErl. 6. 11. 41, Bekämpfg. d. Miß⸗ brauchs v. Betäubungsmitteln. — RdErl. 31. 10. 41, Perabfolz. v. Cebionzucker in d. Säuglingsfürsorge. — Veterinärver⸗ waltung. Rdrl. 3. 11. 41, Regelg. d. staatl. Vet.⸗Dienstes in d. Reichsgauen d. Ostmark u. im 2e — Verschiede⸗ nes. Handschrifti. Berichtig. — Neuerscheinungen. — Stellenausschreibungen v. Gemeindebeamten. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag,
erlin W 8, Mauerstr. 44. ö“ 2,15 R für Aus⸗ abe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 HR. für Ausgabe B (ein⸗ Feiti bedruckt).
feldern zwischen unseren kämpfenden Soldaten besteht, äußert sich auch kräftig an der Front unserer Wirtschaften durch unermüdliche Arbeit und patriotische Disziplin. Das deutsche Volk 59 außer der unvergleichbaren Tapferkeit, die es zu den geschichtlich einzig dastehenden Siegen geführt hat, auch den Geist der Organisation der Arbeit.
Ich bin glücklich“, so oh Marinescu, „die uns beschäf⸗ tigenden Wirtschaftsfragen mit Ihnen bers hen zu haben, und bin sicher, daß wir gemeinsam die Lösungen finden werden, die
den Arbeits⸗ und Blutopfern entsprechen sollen.“
Rationalisierung im Textil⸗Großhandel.
Auf Veranlassung des Leiters der Fachgruppe Tertilien und Bekleidung der Wirtschaftsgruppe Groß⸗, Ein⸗ und Ausfuhrhandel ist innerhalb dieser Fachgruppe eine Rationalisierungs⸗Studien⸗ kommission gebildet worden, deren Zweck es ist, den Textilgroß⸗ handelsfirmen bei der Rationalisierung der Betriebe beratend zur Seite zu v und ihnen Hinweise auf die Möglichkeiten der F Püentichen vre“ zn vee beeeeE. hinaus will die
immission au n itekten Auregungen für die ünfti Gestaltung der 4.vena gerhäuser geben. Feataega-
Die erste Sitzung des vorbereitenden Ausschusses der Ratio⸗ 111“ hat bereits stattgefunden. Hierbei wurden Fragen der zweckmäßigen Beschaffenheit der Geschäfts⸗ räume, der z.⸗ †f Abwicklung des Geschäftsverkehrs und der zweckmäßigen Arbeit im Büro und Lager als vordringlich für die beabsichtigten Planungsarbeiten herausgestellt.
Die Rationalisierungs⸗Studienkommission will durch ihre Arbeiten die Unternehmer des Textil⸗Großhandels anregen, sich schon jetzt, während des Krieges, eingehend mit den Möglichkei einer betrieblichen ee., nns zu beschäftigen, denn der Arbeitsanfall nach dem siegreich beendeten Kriege wird zu einem erheblichen Teil durch Maßnahmen einer echten Rationalisierung ausgeglichen werden müssen. Bei den Arbeiten der Studien⸗ kommission werden die verschiedenen Bedürfnisse von großen, mittleren und kleinen Firmen weitgehend berücksichtigt werden.
“ Industriebesprechungen. „Sofia, 12. November. — Zur Feier des 15. Jahrestages der Gründung der venisch Butgarh 8* e. ⸗ F. 2e e No- vember begeben sich in der nächsten 8 schikoff, der seit der Gründung Vizepräsident der Kammer ist, das Vorstandsmitglied der Kammer und Vorsitzender der Sofioter Handels⸗ und Industriekammer, Sawoff, und der frühere bulgarische Finanzminister Riaskoff nach Berlin. Ferner wird Pressemeldungen zufolge demnächst eine aus 16 Personen bestehende Abordnung bulgarischer Industrieller nach Berlin reisen, wo am 25. und 26. November Besprechungen mit Vertretern der deutschen Industrie über die 8 Zu⸗ “ zwischen den Industrien der beiden Länder statt⸗ inden sollen Diese Besprechungen bilden die Fortsetzung von Verhandlungen, die im Mai d. J. in Sofia stattgefunden haben. In der Zeit vom 27. bis 29. November sollen die Besprechungen dann in Wien fortgesetzt und abgeschlossen werden.
18 Rotierungen der Kommission des Verliner Metallbörsenvorstandes
vom 13. November 1941 (Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlungh; *) Originalhüttenaluminium, 1 99 % in Rohmasseln ... *) Walz⸗, Draht⸗ und reßbarren, Zehnteiler . xes Reinnidel, 98— 90 90G 8 Antimo Feinsilber.
*) Die di
RNAMA fur 100 kg
*
ETEDT“—“ 35,60 — 38,50 db sein
Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend der virmirinm⸗-Terkaufsgesellschaft m. be
11“
den
Wohn-⸗ gemeinden u. Betriebsgemeinden (Ausgleichzusch.) f. d. RJ. 1942.
RdErl. 4. 11. 41, Uebersicht
eeit Exzellenz Tschapra-
Bei uneinheitlicher Kursgestaltung war im Aktienverkehr vom Mittwoch eine stärkere Widerstandsfähegkeit unverkennbar. Die Geschäftstäͤtigkeit bewegte sich etwa im Rahmen der letzten Tage Den ersten Notierungen lagen überwiegend nur Mindestorder zugrunde. Namentlich in den führenden Papieren waren die Wertschwankungen gering.
Am Montanmarkt stiegen Verein. Stahlwerke um ½⅛, Har pener um ¼, Hoesch um ½ und Nheinstahl um vg. Buderus gaben um 1 % nach. Bei den Braunkohlenwerten betrugen die V“ inderungen nach beiden Seiten bis zu ½ . Kaliaktien blieben unverändert bzw. unnotiert. Am Markt der chemischen Papiere setzten Farben und Rütgers auf Vortagsbasis ein. Schering gewannen ½ %. Gummi⸗ und Linoleumwerte und Textilaktien wurden überwiegend gestrichen. Bei den Elektro anteilen verloren AEG ⅛ %. Lichtkraft und Siemens blieben unverändert. Gesfürel stiegen um 1 ¼ %. Von Verzorgungs
werten sind RWE mit † /Hc und Schles. Gas mit — 2 % zu er⸗
wähnen. Kabel⸗ und Drahtwerte sowie Antoaktien lagen etwa 12e2. Am Markt der Maschinenbaufabriken hatten Bahn⸗
arf einen Gewinn von 3 und Demag von 2 ½ % zu verzeich⸗ nen. Schubert & Salzer gaben um ¾ % nach. Von Metall⸗ werten erhöhten sich Deutscher Eisenhandel, von Bauwerten Felswane je um 1 . Berger büßten hingegen 1 % ein. Auch
r Zellstoffwerte waren die Meinungen geteilt; während Wald⸗
Wum 1 ½ % heraufgesetzt wurden, schwächten sich Aschaffen⸗ urger um 2 % % ab. Zu erwähnen sind Gebr. Junghans mit +† 1 und Süddtsch. Zucker mit † 1 ½ . Brauereiaktien konnten sich gut behaupten.
Im weiteren Verlauf lagen die Aktienmärkte eher etwas fester. Verein. Stahlwerke stellten sich auf 147 und Farben ½ % höher auf 197. Siemens⸗Stammaktien und Waldhof gewannen 1 und Schulteiss 1 ½ %. Demgegenüber ermäßigten sich Dessauer Gas um ½% %. Vielfach waren Werterhöhungen um ¼ — ½ % zu beobachten.
Gegen Ende des Verkehrs lagen die Aktienmärkte gut be⸗ hauptet. Verein. Stahlwerke, die ohne Schlußnotiz Ulieben. stellten sich auf 147 und Farben auf 197. Waldhof und Schultheiss zogen weiter um ½ % an.
Am Kassamarkt lagen Banken zum Teil etwas fester. So gewannen Berliner Handelsgesellschaft ¼, Deutsche Bk. und Halle Bankverein ½, Dresdner Bk. 1 und von Hyp.⸗Banken Rhein. Hyp. ½ %. Am Schiffahrtsaktienmarkt wurden Hapag um 1 %. heraufgesetzt, während Nordlloyhd ½ % niedriger an⸗ kamen. Von Bahnen verloren Liegnitz⸗Rawitsch 1 und Nord⸗ hausen⸗Wernigerode 1 %. Unter den Kolonialanteilen waren Schantung nach Panse 1 .% % niedriger angeboten. Andererseits befestigten sich Otavi um ½ R.f. Am Kassamarkt der Indu⸗ striepapiere zeigte die Kursentwicklung kein einheitliches Bild, jedoch waren überwiegend Werterhöhungen festzustellen. So ge⸗ wannen HIIl. a. Wanderer 3 %, Lindes Eis 3 % bei Repartierung, Heilmann & Littmann 2 ¼ und Sinner 2 %. Nach langer Pause kamen C. Lorenz 5 % höher zur Notiz. Verschiedentli traten Steigerungen bis zu 2 % ein. Demgegenüber schwächten sich Dortmunder Aktienbrauerei um 2 ½ und Beton⸗ und Monier⸗ bau um 2 % ab. 191
Steuergutscheine I nannte man ½ % niedriger müter104 ⅛. Steuergutscheine II wurden in allen Fälligkeiten zu Vortags⸗ kursen notiert. 181
Im variablen Rentenverkehr stellte sich die Reichsaltbesitz⸗ anleihe unter Schwankungen auf 162 1 — 162 ½ (162 ⁄).
Am Kassarentenmarkt hielt die Nachfrage nach Pfandbriefen an. Stadtanleihen waren wenig verändert. Gemeindeumschul⸗ dung war zum Vortagskurs mit 102 1 gefragt. Dekosama I notierte 0,20 % niedriger. Länderanleihen waren meist unver⸗ ändert; 28 er Braunschweig ermäßigte sich um ⅛ %. Unter den Provinzanleihen zogen 25 er und 28 er Brandenburg um ¼ an. Von Altbesitzemissionen gaben Lübeck um ¼ und Ostpreußen Bum ⅞ % nach. Am Markt der Keichsanleihen kam die 34 er 0,30 % niedriger an. 37 er Reichsschätze Fg. 1 u. 2 und 40 er Fg. 5 wurden um bis zu 0,10 % höher bewertet, während 40 er Fg. 1 n. 2 knapp behauptet lagen. Reichsbahn⸗ und Reichspost⸗ schätze blieben unverändert. Industrieobligationen bröckelten
38 rivatdiskontsa⸗ tellte si wieder 2 i a ni. satz st sich auf 2 1 in
m Geldmarkt lautete der S ür Blanko-⸗Ta Id wieder auf 1 ½ — 1 ¾ P. . ““
Bei der amtlichen Berliner Devisennotierung erfolgten keine Veränderungen.
Berlin, 12. November. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [(Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei § —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und 9 —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) 59,50 bis 60,50, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) —,— glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 59,50 bis 60,50, Reis, Italiener, gl. *§) 48,90 bis 52,15, Reis *§) —,— bis —,— und *) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, fein, 0/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, ,6*) 34,00 bis 35,00†), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel *) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) 37,50 bis 38,70, Roggenmehl, Type 1150 25,65 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 33,45 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte
7,99 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatz⸗ mischung 72,00 bis 82,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime §) 349,00 's 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchong 5) 810,00 bis 900,—, Tee, indisch 5) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoflaw., 80/85, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgemählte, aus⸗ gewogen —,— bis —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in 1½.-ꝗkg⸗Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Mollereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbartter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 209% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Allgüuer Romatvur 20 % 162,00 bis 188,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1—,— bis —,—, Reis Siam II —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis —,—.
§) Nach besonderer Anweisfung verkäuflich.
*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt
†) Die en Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
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