Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 288 vom 9. Dezember 1941. S. 4
Wirtschaft des Auslandes
Französische Gesetzesmaßnahmen zur staatlichen Kontrolle des Finanzmarktes Vichy, 8. Dezember. Auf Vorschlag des Finanz⸗ und Wirt⸗ chaftsministers hat die französische Regierung eine Reihe von kaßnahmen ergriffen, um die staatliche Kontrolle auf dem Finanzmarkt zu ermöglichen und gegen die Spekulation auf dem Gebiete der beweglichen Werte vorzugehen. Zu diesem Zweck wurden zwei Gesetze im Staatsanzeiger veröffentlicht. Das erste egelt die außerhalb der Börse vorgenommenen Finanzopera⸗ ionen. In Zukunft wird die direkte Veräußerung von Aktien iner vorherigen Registrierung bei einem öffentlichen Finanz⸗ nstitut unterworfen, das die Genehmigung verweigern kann, wenn der Preis der Aktien nicht zwischen dem niedrigsten und sten Mittelkurs der drei vorangegangenen Börsennotierungen elegen hat. Das zweite Gesetz sieht eine Aenderung in der Be⸗ steuerung der Börsenfinanzoperationen vor, und zwar wird der Steuersatz, der 1,1 pro Mille betrug, auf 5 pro Mille erhöht. Durch diefe Maßnahme beabsichtigt der Finanz⸗ und Wirtschafts⸗ minister eine Art Schwarzhandel zu unterbinden, der auf dem Gebiete der beweglichen Werte Platz gegriffen hatte.
inzelheiten des französisch⸗spanischen Handelsverkehrs Paris, 8. Dezember. Zu der Verlängerung des französisch⸗spa⸗ nischen Handelsvertrages bis zum 31. Dezember 1942 wird bekannt, daß das französisch⸗spanische Clearing aufrechterhalten wird. Es gibt in Zukunft jedoch keine Wertgrenzen mehr, die für bestimmte Artikel der Ein⸗ und Ausfuhr festgesttzt waren. Eine gemischte französisch⸗spanische Kommission wird von Zeit zu Zeit die Kon⸗ tingente festsezen. Das Kursverhältnis der spanischen Peseta gegenüber dem französischen Franken beträgt 1:4. Die früheren Clearingbeträge, die in Frankreich ausgestellt waren, werden bis 1. April 1942 aufgelöst. Alle in Frankreich fakturierten Geschäfte müssen bis zu diesem Termin liquidiert werden. Für die frühe⸗ ren Schulden wurde noch keine endgültige Regelung getroffen. Die französischen Warenschulden betrugen Ende 1940 50 Mill. ffr.,
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während die Guthaben 200 Mill. ffr. erreichten.
Die Dänischen Staatsbahnen im Betriebsjahr 1940/41
Kopenhagen, 8. Dezember. Das Generaldirektorat der Dänischen Staatsbahnen hat den Geschäftsbericht für das Be⸗ triebsjahr 1940/41 herausgegeben. Die Betriebseinnahmen sind dem Vorjahr gegenüber um 47,5 Mill. Kr. auf 187 Mill. Kr. gestiegen. Die Betriebsausgaben haben sich um 23,5 Mill. Kr. auf 159 Mill. Kr. erhöht. An Abschreibungen wurden 36,7 Mill. Kr. ausgewiesen, die Verzinsung beanspruchte 15,9 Mill. Kr. An Staatszuschüssen wurden 6,3 Mill. Kr. mehr Helae he als im Vorjahr, insgesamt 24,6 Mill. Kr. Im übrigen wurden die Ein⸗ nahmen durch die voö des Personenverkehrs gedrückt. Die Ausgaben sind infolge höherer Heizmaterialpreise und Löhne gestiegen. Die Zahl der beförderten Personen wird mit 44,5 Mill. aufgeführt, sie liegt um 9 Mill. unter der entsprechenden Ziffer des Vorjahres. Die erhöhten Fahrtarife haben einen Zuwachs an Einnahmen um 5,1 Mill. Kr. auf 75,8 Mill. Kr. zur Folge gehabt. Der Güterverkehr hat zugenommen. Es wurden 1,8 Mill. t E1u“ als im Veesa e. die Ziffer für 1940/41 erreichte 767 Mill. t.
Einheitliche Kontrolle der japanischen Oelerzeugung
Tokio, 8. Dezember. Um Schwierigkeiten zu beseitigen, die der Kontrolle der japanischen Oelerzeugung vea eleger teriten erfolgte einer Bekanntgabe des Handels⸗ und Industriemini⸗ steriums zufolge die Zusammenlegung der beiden großen Unter⸗ nehmen Imperial Oelgesellschaft und Japanische 2g ellschaft. Praktisch übernimmt die Imperial die Japanische Oelgesellschaft und besteht unter dem Namen Imperial Dergeselschah b Zum Leiter des vergrößerten Unternehmens wurde der bisherige Prä⸗ sident der Japanischen Oelgesellschaft Keizaburo Shimoto bestellt. Sein Vorgänger Yoshiaki wurde vor wenigen Tagen zum Eisen⸗ bahnminister ernannt. Durch die Zusammenlegung werden etwa 90 % der japanischen Oelerzeugung unter einheitliche Kontrolle kommen.
Berichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten
—. Devisen “
Prag, 8. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 8. Dezeinber. Geschlossen. (D. N. B.)
London, 9. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 — 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montral 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 à2 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar 0/3.03.
Amsterdam, 9. Dezember. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,36, London —,—, New York 188 ⁄16 — 188 ⁄126, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz —,—, Helsingfors 43,63 — 43,71, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —- 44,90, Prag —,—.
Zürich, 8. Dezember. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,58 ¾¼, London 17,22 ½, New York 4,31 nom., Brüssel 69,00 nom., Mailand 22,66 ¼, Madrid 39,50, Holland 229,00 nom., Berlin 172,52 „½, Lissa⸗ bon 17,72 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 5,25, Prag 17,25, Budapest 102,50, Belgrad —,—, Athen —,—, Istanbul —,—, Bukarest 225,00, Helsingfors 877,50, Buenos Aires 95,00, Japan 100,00.
Kopenhagen, 8. Dezember. (D. N. B.) London 20,90, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 27,40, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117788, Helsingfors 10,62, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ kurse.
Stockholm, 8. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,05 G., 22,25 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.
Oslo, 8. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.
“ London, 8. Dezember. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Silber fein prompt 25 ⅜, Silber auf Lieferung fein 25 ⅜, Gold 168/,—. 8 8
Wertpapiere
Frankfurt a. M., 8. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 162,40, Aschaffenburger Buntpapier 113,50, Buderus Eisen 136,00, Deutsche Gold u. Silber —,—, Deutsche Linoleum 160,00, Eßlinger Maschinen 151,00, Felten u. Guilleaume 226,50, Heidelberg Cement —,—, Ph. Holzmann 157,50, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer —,—, Laurahütte 31,25, Mainkraftwerke 139,00, Rütgerswerke 201,50, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 120,75.
Hamburg, 8. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse. Dresdner Bank 143,00, Vereinsbank 163,00, Hamburger Hochbahn 128,25, Hamburg⸗Amerika Paketf. 94,25, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 95,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 95,00 B., Harburger Gummi 342,00, Holsten⸗Brauerei 208,00, Karstadt 203,00, Siemens
St.⸗Akt. 325,00, Vorz.⸗Akt. 314,00, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.
vnentlicher Anzeiger
Wien, 8. Dezember. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A —,—, 4 % Ob.⸗Donau Lds⸗Anl. 1940 102,75, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,00, 4 % Wien 1940 102,80, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 108,00, Brau⸗AG. Oesterreich 222,50, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl —,—, „Elin“ AG. f. el. Ind. 161,75, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume —,—, Gummi Semperit 261,50, Hanf⸗Jute⸗Textil 186,50, Kabel⸗ und Drahtind. 164,50, Lapp⸗Finze AG. 101,75, Leipnik⸗Lundb. 232,00, Leykam⸗Josefsthal 72,00, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk 268,00, Schrauben⸗Schmiedew. —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. 156,00, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 213,50, Steyr⸗Daimler⸗Puch 131,50, Steyrermühl Papier 87,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 143,00, Wienerberger Ziegel 128,25.
Wiener Protektoratswerte, 8. Dezember. (D. N. B.) Zivnostenssa Bank —,—, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 175,50, Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 133,50, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 125,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 76,00, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 144,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 415,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudeck 73,00, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 311,00, Heinrichsthaler Papierfabr. 210,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. —,—, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 85,50, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 45,50, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 466,00, Poldi⸗Hütte 569,00, Berg⸗ und Hüttenwerksges. 509,00, Ringhoffer Tatra 411,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landes⸗ anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½¼ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig) 10,15, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse 9,65, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗ kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostenska Bank Schuldv. —,—. K. = Kasse.
Amsterdam, 8. Dezember. notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederland 1940 S. I mit Steuererleichterung 101,50, 4 % do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 100,50, 4 % do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 101 ⅞, 4 % do. 1941 100,50, 3 % do. 1937 89 ⁄16, 3 % (3 ½) do. 1938 92,50, 2 ½ % Nederl. Werkelijke Zert. 75 ⅛, do. Handels Mij. Zert. (1000) 156,00. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 157,50, Van Berkels Patent 118,75, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. 217,00, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 169,00, Philips Gloeilampen⸗ fabr. (Holding⸗Ges.) 280,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 310,00, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 300,00, Holland Amer. Lijn. 145,00, Nederl. Scheppaart Unie 205,00, Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 450,00, Deli Mij. Zert. (1000) 300,00, Senembah Mij. —,—. B. Kassapapiere: 1. Festver⸗ zinsliche Werte: 3 ½ % Amsterdam 1937 S. II —,—, 3 ½ % Rotter⸗ dam 1938 S. I 94,50, 4 % Nederl. Bankinstelling Pfb. —,—. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 131,50, Amsterdam Droogdok —,—, Heemaf. N. V. —,—, Heinekens Bierbrouwerij 262,00 do. Zert. —,—, Holland. St. Meelfabriek 198,00, Holl. Draad und Kabelfabriek —,—, Holl. Kunstzijde In. (HKJ) —,—, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw —,—, Intern. Viscose Comp. 122,25, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 186,75 G., Lever Bros. & Unilever N. V. 7 % Vorz. —,—, do 7 % Vorz. Zert. —,—, do. 6 % Vorz. (St. z. 100) 153,00, do. 6 % (St. z. 1000) 145,25, Nederlandsche Kabelfabriek 498,00, do. Zert. —,—, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 223,50, Neder⸗ landsche Vlas Spinnerij 181,50, Philips Gloeilampenfabr. Vorz. 175,00, Reineveld Machinefabriek —,—, do. Vorz. —,—, Rotterd. Droogdok Mij. 377,00, do. Zert. 375,00, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 132,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zu. 194,50, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard —,—, Stork & Co. 276,00, do. Vorz. 168,00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij —,—, Vereenigde Blikfabrieken —,—, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen 165,00, do. Pref. —,—,I Wilton Feijenoord Dok en Werft 236,00, do. Vorz. —,—, Nederl. Wol. Mij. Holland. Am. Lijn. Zert. (100)—,—, Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem⸗ Vriesseveem. 118,75, Magazijn de Bijenkorf N. V. 189,00, do. 6 % kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II 280,00. — *) Mittel.
6
13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen,
(D. N. B.) A. Fortlaufend
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 2. angsversteigerungen, 8. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Funbdsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
1. Unterfuchungs⸗ und Straffachen
[36145] Steuersteckbrier
und Vermögensbeschlagnahme.
Die Witwe Martha Sara Wangen⸗ heim, geb. Hirschberg, geboren am 17. März 1884 zu Groß Rühden, Kreis Marienburg, zuletzt wohnhaft in Ber⸗ lin W 15, Joachimsthaler Straße 28, zur Zeit in Schanghai, schuldet dem
eich eine restliche Reichsfluchtsteuer von 4000,— HMℳ, die am 12. Januar 1939 fällig gewesen ist, nebst einem Zu⸗ schlag von 1 vom Hundert für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit fol⸗ genden angefangenen Monat. 1
Gemäß 8 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. I 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländi⸗ sche Vermögen der Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafver⸗ fahren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt.
Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗
leitung oder Grundbesitz haben, das
Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtige zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten inanzamt Anzeige über die der Steuerpflichtigen zustehenden e he rungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.
Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtige eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Ab⸗ satz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hier⸗
befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Un⸗ kenntnis trifft. Eigenem Verschulden ect das Verschulden eines Vertreters gleich.
Wer seine Anzeigepflicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ eesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit (§ 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft.
Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ ei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ sahndungsdienstes und Zollfahndungs⸗ dienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanzverwaltung, der zum Hilfs⸗ bamten der Staatsanwaltschaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuerpflichtige, wenn sie im. Inland betroffen wird, vorläufig festzunehmen.
Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannte Steuerpflichtige, falls sie im Inland betroffen wird, vor⸗ läufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuergesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Be⸗ zirks, in welchem die Festnahme er⸗ folgt, vorzuführen. Berlin⸗Charlottenburg, 22. 11.1941. Finanzamt Charlottenburg⸗Ost.
3. Aufgebote
[36149]
Das Aufgebot betr. die Schuldver⸗ schreibung der Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925 Nr. 980 052 über 50 Eℳ sowie den Auslosungsschein zue dieser Anleihe Gr. 23 Nr. 552 über 50 Hℳ ist ein⸗ gestellt worden. — 456 F. 202. 41.
Berlin, den 28. November 1941.
durch dem Reich gegenüber nur dann
Das Amtsgericht Berlin.
— tung Sagan
[36154] Aufgebot.
42 F 47/41. Der. Kaufmann Her⸗ mann Bauer in Frankfurt a. M., Schulstraße 16, für sich und als Bevoll⸗ mächtigter des Kaufmanns Karl Bauer in U. S. A., hat das Aufgebot der 12 Kuxscheine Nr. 124 — 135 über Kuxe der in 1000 Kuxe eingeteilten Ge⸗ werkschaft des Eisensteinbergwerkes „Wahle 1“ in den Gemeinden Wald⸗ bauer und Vörde, Kreis Hagen, Sitz in Frankfurt a. M., eingetragen im Ge⸗ werkenbuch auf den Namen August Bauer, Frankfurt a. M., beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 3. Juli 1942, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Klapperfeldstraße 3, Zimmer 14, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.
Frankfurt a. M., 2. Dezbr. 1941.
Amtsgericht.
[35956] Aufgebot.
Es haben beantragt: 1. Der Reichs⸗ arbeitsdienst, der Führer des Ar⸗ beitsgaues X Niederschlesien in Liegnitz das Aufgebot der Sparkassen⸗ bücher der Sparkasse der Stadt Sagan Nr. 13 144, lautend auf R. A. D. A. 4/105 » Kantinenverwaltung, Baier⸗ haus, über 434,44 ℛℳ, Nr. 13 158 R. A. D. A. 1/105 Kantinenverwal⸗ über 432,71 Rℳ, Nr. 14 797 R. A. D. Gruppe 105 Sagan über 113,77 Hℳ; 2. der Hans⸗Felix Tomasczewski aus Nieder⸗Hirschfeldau, Kreis Sprottau, das Aufgebot des Sparkassenbuches der Kreissparkasse in Sagan Nr. 1129, lautend auf Hans⸗ Felix Tomasezewski in Nd.⸗Hirschfeldau über 512,77 Eℳ; 3. Frau Anna Mich⸗ ler, geb. Gornik, aus Tichau, O. S., im eigenen Namen und namens der Miterben nach Josef Michler das Auf⸗ gebot des Sparkassenbuches der
Posef Michler über 857,16 Rℳ; 4. der Kaufmann Willy Reschke aus Sagan, Birkenweg Nr. 9, das Aufgebot des Sparkassenbuches der Kreissparkasse in Sagan Nr. 13 645, lautend auf Willy Reschke, Sagan, über 238,52 Rℳ, 5 der Landwirt Karl Harmuth aus Rengersdorf 51 über Sagan das Auf⸗ ebot des Sparkassenbuches der Kreis⸗ sparkasse in Sagan Nr. 836, lautend auf Karl Harmuth in Rengersdorf über 153,13 R ℳ; 6. der Bauer Georg Neu⸗ mann aus Brennstadt Nr. 13 über Sagan das Aufgebot des Sparkassen⸗ buches der Kreissparkasse in Sagan Nr. 814, lautend auf Geoorg Neumann über 149,29 Pℳ; 7. der Obergefreite Willi Hanke, Feldpost⸗Nr. 07 917, das Aufgebot des Sparkassenbuches der Sparkasse der Stadt Sagan Nr. 15 470, lautend auf Willi Hanke über 914,17 ℳ; 8. der Reichsbahnkraft⸗ fahrer Ernst Peter aus Berlin⸗ Lichtenberg, Eduardstr. 1, das Aufgebot des Hypothekenbriefes über 1250,— Reichsmark, lautend auf Ernst Peter in Berlin⸗Lichtenberg, eingetragen im Grundbuch von Naumburg Band 1 Bl. 58 — jetzt Naumburg Bd. 14 Bl. 387 — in Abteilung III unter Nr. 21 a — jetzt Nr. 5 —. Die In⸗ haber dieser in Ziffer 1 bis 8 bezeich⸗ neten Urkunden werden hiermit auf⸗
gefordert, spätestens in dem auf den ri
25. März 1942, 9,00 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung dieser Urkunden er⸗ folgen wird. Sagan, den 20. November 1941. Amtsgericht.
[35954] Aufgebot.
9 F 1/41. Der Fuhrwerksbesitzer Otto Schkade in eißen, Zaschen⸗ dorfer Straße 75, vertreten durch Rechtsanwalt Eichstädt in Haynau/ O. S., Gartenstr. 10, hat das Auf⸗
Kreissparkasse in Sagan Nr. 173 (Zweigstelle Primkenau), lautend auf
gebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuche für
Cölln auf Blatt 602 in Abt. III unter Nr. 29 eingetragenen Sicherungs⸗ hypothek von 2000 ℛMℳ beantragt. Die Gläubiger der oben bezeichneten Sicherungshypothek werden au⸗ gespr. dert, spätestens in dem auf den 2. Fe⸗ bruar 1942, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls die Ausschlie⸗ ßung der Gläubiger mit ihrem Rechte erfolgen wird. Meißen, den 1. Dezember 1941. Das Amtsgericht. Dr. Kluge.
[36156] Aufgebot.
Der Bauer Emil Böhme in Bün⸗ dorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Erlecke in Merseburg, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes vom 2. Februar 1932 über die auf dem Grundbuchblatte von Bündorf Band III Blatt 57 in Abteilung III. unter der laufenden Nummer 4 für die Gutsbesitzersehefrau Alma Seibicke geb. Burkhardt eingetragene, zu 7 vom Hundert seit dem 1. Januar 1982 ver⸗ zinsliche Darlehnsforderung von 1500 0ℳ beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. April 1942, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ icht, Zimmer 28, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Merseburg, den 27. November 1941.
Amtsgericht.
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ttwoch,
Poftschecktonto: Berlin 41821 1941
Deutsches Reich “
Bekanntmachung des Reichsführers zz und Chefs der Deutsch Bolizei über das Verbot der Verbreit “ Penechche im Inland. ung einer ausländischen
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und
Regensburg über die Einziel b . ü gensbur ziehung von Vermögenswerten das Reich. 9 8
2 1 - Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse.
vn ern 8 Dezember 1941.
ie Inderziffer der Großhandelspreise im Monat
November 1941. G
4. Bekanntmachung der Reichsstelle Chemie zur Allgemeinen Ii ramg über Kühlwasserzusatzmittel. Vom 8. Dezember
Almtliches Deutsches Reich Bekanntmachung Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf⸗ klärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verord⸗ nung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Ver⸗ breitung sämtlicher Schriften von Heinrich VWogeler, Mos⸗ kau, verboten. Berlin, den 4. Dezember 1941. Der Reichsführer 59 u. Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.
Bekanntmachug Auf Grund des § 1 des Fees über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der Pren ischen Durchführungs⸗ verordnung vom 31. Mai 1933 — GS. S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. I S. 303 — wird das Vermögen der jüdischen Eheleute Felix Israel Bardach, geb. am 13. 11. 1898 in Düsseldorf, und Lucie Sara geb. Kaß, geb. am 26. 5. 1905 in Frankfurt/ Main, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Hoff⸗ mann⸗ von⸗Fallersleben⸗Platz 3, jetzt unbekanntes Ausland wohnend, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Berlin, den 24. November 1941.
Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. F. A.; Richter.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Inli 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der Preußischen Durchführungs⸗ verordnung vom 31. Mai 1933 — GS. S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. I S. 303 — wird das Vermögen der Jüdin Ellinor Sara Alsberg, geborene Sternberg, geboren am 31. 12. 1888 in Berlin, und deren Kinder Eva Sara, ge⸗ boren am 1. 12. 1917 in Berlin, und Klaus Israel, geboren am 1. 5. 1914 in Berlin, zuletzt in Berlin⸗Grunewald, Jagow⸗ lhaße 22, jetzt in St. Moritz/ Schweiz wohnend, zugunsten des
eutschen Reiches eingezogen. n
Berlin, den 24. November 1941 8
Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.
*½ 8 Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes übe kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — Reichs⸗ gesetzbl. I S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 — Gesetzsamml.
S. 207 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers!
über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗
feinden vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. 1 S. 303 — wird das Vermögen der deutschen Reichsangehörigen Willy Israel Gerschel, geboren am 25. 5. 1858 in Liegnitz, und seiner Ehefrau Zipora Sara, geborene Hagelberg, geboren am 22. 6. hieraus für die Praxis ergebenden Schwierigkeiten auszugleichen, 1858 in Berlin, zuletzt Berlin⸗Halensee, Kurfürstendamm 97/98,
jetzt in England wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reichs ein⸗
gezogen. 828 Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 —
Reichsgesetzbl. IS. 293 — öffentlich bekanntgemacht. Berlin, den 19. November 1941. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.
über die Einziehung
Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Erricht
Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den fedenatsesäcen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) wird das gesamte Vermögen (inbegriffen: Barvermögen, Haus⸗ und Grundbesitz) der Judenfamilie Weil, und zwar Weil, Ludwig Israel, geb. am 16. 1. 1877 Reichenberg, Weil, geb. Sittig, Klara,
5 25. 2. 1886 Kieselhof, Weil, Robert, geb. 16. 11. 1909
. interberg, Weil, Kurt, geb. am 16. 3. 1916 Winterberg, Weil, Friedrich, geb. 1. 4. 1917 Winterberg, sämtliche in Winterberg wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. “ Regensburg, am 6. Dezember 1941. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. I 8 g; “ Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse Vom 9. Dezember 1941
7
un und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten Gebieten vom 15. Mai 1940 (RGBl. I S. 771) und nach Er⸗ mächtigung auf Grund der Verordnung über eine Ergänzung Berordnung über Reichskreditkassen vom 1. März 1941
1“
der V. (RGBl. 1 S. 125) ist am 8. Dezember 1941 eine Reichskredit⸗ kasse in “ 29
eröffnet worden. 1““
Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vorstandes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmit⸗ gliedern oder ihren Vertretern abgegeben werden.
Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht. Berrlin C 111, den 9. Dezember 1941. 1“ SHKauptverwaltung der Reichskreditkassen. 8 Wilz. Fiebach. in. Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt . November 1941 Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Monatsdurchschnitt November auf 112,4 (1913 = 100); sie 1
sich gegenüber dem Vormonat (112,2) um 0,2 vH erhöht. Die Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 111,8 (+† 0,4 vH,, industrielle Rohstoffe und Halbwaren 100,9 (un⸗ verändert) und industrielle Fertigwaren 132,5 (+ 0,1 vH). . ‚Faverheuppen
11“
1913 = 100 Monatsdurchschnitt
Oktober November 1941
Ver⸗ änderung
111,8
100,9 132,5 113,4 147,0
112,4
I. Agrarstoffe II. Industrielle Rohstoffe Halbmaren ... III. Industrielle Fertigwaren... 8 davon Produktionsmittel.. 8 Konsumgüter.. “
8 Gesamtinder
111,4 und 8
E1“ 132,4 113,3 146/8
112,2
Die Erhöhung der Indexziffer für Ahrarstoig ist in der Hauptsache jahreszeitlich bedingt; vor allem wirkt sich die jahreszeitliche Staffelung der Eierpreise (ab Mitte November Inkrafttreten der Winterpreise) sowie der Preise für Futter⸗ gerste, Futterhafer, ausländischen Mais und Futterhülsen⸗ früchte aus.
In der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren haben sich — der Jahreszeit entsprechend — die Preise für Niederlausitzer Braunkohlenbriketts sowie für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel erhöht, während die Preise für phosphor⸗
säurehaltige Düngemittel niedriger als im Vormonat lagen Die Preisentwicklung der Textilien war nicht einheitlich.
Unter den industriellen Fertigwaren sind die Preise für Handwerkszeug vereinzelt gestiegen; daneben lagen die Preis für Textilerzeugnisse im Durchschnitt etwas höher als in Vormonat.
8 Berlin, den 8. Dezember 1941 Settetistisches Reichsamt. “ 8 4. Bekanntmachung . der Reichsstelle „Chemie“ zur Allgemeinen Anordnung über Kühlwasserzusatzmittel Vom 8. Dezember 1941
Gemäß § 2 Abs. 2 der Allgemeinen Anordnung über Küh wasserzusatzmittel vom 16. Oktober 1940 (Deutscher Reichs anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 243 vom 16. Ok⸗ tober 1940) wird die Zulassung folgender Kühlwasserzusatzmittel bekanntgegeben: 8
58 „Alba⸗Antifrost“ (Frostschutzmittel); Lieferer: Chemi⸗
sches Laboratorium Albilin, Berlin⸗Wilhelmsruh Schönholzer Weg 2 — 3, 60 „Mekol“ (Frostschutzmittel); Lieferer: J. G. Farben⸗ iindustrie A. G., Frankfurt/ Main 20, Grüneburg⸗ Berlin, den 8. Dezember 1941. Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Nichtamtliches
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Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
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Der Kgl. Ungarische Gesandte in Berlin, Herr Döme Sztojay, hat Berlin am 4. Dezember 1941. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Sändor von Nagysötétäg die Geschäfte der Gesandt⸗ schaft.
Postwesen
Postzahlungsdienst mit der Ukraine
Zwischen dem Reich (einschl. Elsaß, Lothringen, Luxemburg und dem Protektorat) und dem Gebiet des Generalpostkommissars Ukraine ist ein beschränkter Zahlungsdienst in demselben Um-⸗ fange, in dem er bereits mit dem Gebiet des Generalpostkom⸗ missars Ostland im Gange ist, zu den innerdeutschen Vorschriften 8 und Gebühren aufgenommen worden. In der Richtung vom Reich zur Ukraine kann jeder gewöhnliche Post⸗ und Zahlungs⸗ anweisungen, soweit die Zahlungen nach den Devisenbestim⸗ mungen zugelassen sind, einliefern. In der umgekehrten Rich⸗ tung, also von der Ukraine zum Reich, dürfen dagegen nur Wehrmachtsdienststellen, Wehrmachtsangehörige, deuts Be-⸗ hörden und Parteidienststellen in der Ukraine und die bei ihnen . ash ten reichsdeutschen Staatsangehörigen Postanweisungen und * Uür⸗ an Empfänger in Deutschland absenden; die Be⸗ träge müssen auf Reichzmark lauten.
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Verkehrswesen Expreßbeförderung vor Weihnachten
Um den Gepäck⸗ und Expreßgutverkehr vor Weihnachten pünktlich und glatt abwickeln zu können, wird die Annahme von Expreßgut und beschleunigtem b in der Zeit vom Donnerstag, dem 18. Dezember, bis Mittwoch, dem 24. Dezember 1941, gesperrt. Ausgenommen sind: Arznei⸗ und Apothekerwaren, Filme, Matern, leicht verderbliche Güter, Lebensmittel, Schnitt⸗ blumen, Auslandssendungen.
Die Reichsbahndirektionen sind befugt, für wenige, ganz dring⸗ liche Fälle weitere Ausnahmen zuzulassen. 8
Den Verkehrtreibenden wird empfohlen, ihre Sendungen mög⸗ lichst frühzeitig — jedenfalls vor dem 18. Dezember — aufzuliefern.
Ab 15. Dezember wird Reisegepäck ohne Vorlage von Fahr⸗ ausweisen nicht mehr angenommen.
Wege zum Leichtbau
Die durch den Vierjahresplan erhobene Forderung einer be⸗ vorzugten Verwendung heimischer Werkstoffe stellt der Konstruk⸗ teur im Rahmen der Leichtbauentwicklung häufig vor ganz neue Aufgaben, für deren Bewältigung die bisherigen Theorien und Berechnungsgrundlagen vielfach unzureichend sind. Die Zahl der Werkstoffe ist nach Art und Güte ständig im Steigen. Die sich
ist das Ziel der Konstrukteurtagungen, deren zweite am 9. De⸗ zember in München im Rahmen der diesjährigen Hochschulwoche als Gemeinschaftsveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft deutscher Konstruktionsingenieure des VDJ im NSBDT, des VDIJ⸗Be⸗ zirksvereins München⸗Oberbayern und des Arbeitskreises Mün⸗ chen der ADK stattfand. Sechs Vorträge, von denen die drei ersten allgemeine Fragen des Leichtbaues behandelten, wäh⸗ rend die folgenden drei auf einzelne Gebiete der Anwendung im einzelnen eingingen, dienten der Klärung dieser bedeutungs⸗
vollen Probleme.
In seinem Vortrag „Leichtbau, eine technische und wirt⸗ schaftliche Forderung“ wies Direktor Dr.⸗Ing. F. Kesselring VDIJ, Berlin, auf die Möglichkeiten einer optimalen Lösung im Leichtbau hin. Sie ist gegeben, wenn man dahin kommt, daß die Kosten bei Voranstellung der Formsteifigkeit gleich denen bei Voranstellung der Tragfähigkeit werden. Welche Wege hier⸗ bei der Werkstoffeinsatz zu geben hat, zeigte Dr.⸗Ing. A. Erker VBDIJ, Darmstadt, in seinem Vortrag „Konstruktive und festig⸗ keitsgerechte Werkstoffausnutzung“. Er stellte klar, daß nicht immer der Werkstoff mit dem kleinsten spezifischen Gewicht ge⸗ wichtsmäßig der günstigste ist. Da der Leichtbau eine weiter⸗ gehende erkstoffausnutzung als bisher verlangt, müssen in großem Maße Festigkeitsversuche an fertigen Teilen durchgeführt werden, da die heutigen Berechnungsverfahren vielfach nicht ausreichen. Der Vortrag von Dr.⸗Ing. F. Meyercordt, Nürn⸗ berg, klärte die Rolle, die die „Fertigungsgerechte Leichtbau⸗ gestaltung spielt“. Leichbau stellt an die Fertigung hohe Anforde- rungen hinsichtlich der Formgebung der einzelnen Bauteile und