1941 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 290 vom 11. Dezember 1941. S. 2

2

———

aftsteir

Zur Verordnung über den Aktienbesitz

Im Reichsgesetzblatt Nr. 138 vom 10. Dezember 1941 ist nunmehr die Verordnung über den Aktienbesitz, die der Reichs⸗ wirtschaftsminister bereits Ende September ankündigte, veröffent⸗ licht worden. In dieser Verordnung wird der Reichswirtschafts⸗ minister ermächtigt, eine Pflicht zur Meldung der nach Kriegs⸗ beginn gekauften Aktien, Kuxe und Kolonialanteile anzuordnen und darüber hinaus gegebenenfalls auch Vorschriften über die Verwertung gemeldeter Wertpapiere und die Verwendung der aus solchen Verkäufen erzielten Erlöse zu erlassen. Daneben wird

dem Reichsminister der Justiz die eraacstzgen erteilt, für

8

S—

Ffogen die ungehemmten Käufe von Aktien unbeachtet geblieben

ktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Bekanntgabe der seit dem 1. September 1939 erworbenen Wert⸗ papiere im Geschäftsbereich anzuordnen.

Die Reichsregierung hat sich zu derartigen Maßnahmen am Wertpapiermarkt genötigt gesehen, nachdem häufige Warnungen ind. Es müssen nunmehr schärfere Maßnahmen zur Verhinderung

aäununberechtigter weiterer Steigerungen der Aktienkurse getxroffen

werden, um eine falsche Bewertung eines bedeutenden Teiles des deutschen Volksvermögens zu verhindern. Der SS verordnung wird daher in Kürze eine Verordnung folgen, in der

die Anmeldung der nach Beginn des Krieges erworbenen Aktien

vorgeschrieben wird. Die Meldepflicht wird sich zunächst auf einen Kreis von Käufern größerer Beträge beschränken. Auf Grund der eingehenden Meldungsergebnisse wird alsdann zu prüfen sein, ob

und in welchem Umfang von der Möglichkeit eines Abrufs dieser

Werte Gebrauch gemacht werden. Eine Wiederkehr der uner⸗

wünschten Kurssteigerungen der vergangenen Monate wird hier⸗

durch verhindert werden können.

Die jetzt getroffenen und angekündigten Maßnahmen richten sich nicht gegen die Börse oder Aktie als solche oder die solide ermögenslage in Aktienwerten, Sie sind vielmehr lediglich ein Ausdruck des Willens der Reichsregierung, die unerwünschten Kurssteigerungen der vergangenen Monate für die Zukunft zu

unterbinden. Es kommt auch nicht so darauf an, welche Maß⸗

nahmen jetzt im einzelnen getroffen werden oder bevorstehen, als auf die Tatsache, daß die Reichsregierung gewillt ist, fortan die notwendigen Maßnahmen zu treffen, welche zur Verhinderung unberechtigter und unerwünschter Kurssteigerungen erforderlich sind, und daß der Reichswirtschaftsminister in der Lage ist, auf Grund der ihm gegebenen Ermächtigung zu handeln. Welche Ent⸗ ließungen im einzelnen von ihm gefaßt werden, hängt von der zukünftigen Entwicklung der Aktienkurse ab. Hiervon wird es

insbesondere wieder abhängen, ob in einem späteren Zeitpunkt

eine erneute Meldung der Wertpapiere verlangt werden muß

8 und ob es notwendig sein wird, durch Herabsetzen der Freigrenze zu erweitern.

2* 4

2

en Kreis der Meldepflichtigen

Europäische Handwerkerwoche in Frankfurt am Main 61“ Am zweiten Tage der europäischen Handwerkerwoche in

E führte der Präsident der CZJA, Nationalrat azzotti, zunächst noch zur Frage einer Definition des inter⸗

nationalen Begriffes „Handwerk“ aus, daß die CJA eine Rund⸗ frage erlassen hatte, daß aber durch die Kriegsereignisse diese

Rundfrage nicht abgeschlossen werden konnte. Besondere Bedeu⸗ tung komme einer internationalen Definition zur Zeit auch nicht zu, vielmehr stehen praktische Aufgaben zunächst im Vordergrund.

Wirisch

Die Betriebsfestlegung könne übrigens auch keineswegs allein auf wirtschaftlicher Basis erfolgen, sondern nur im engen Zusammen⸗ hang mit der politischen Grundlage.

In Abänderung der Tagesordnung ergriff dann General⸗ direktor Osmo Toikka⸗Finnland das Wort zu einem Refexat über das finnische Handwerk unter besonderer Berücksichtigung der Kreditfragen. In seinem Vortrag gab Toikka einen historischen Rückblick auf die Handwerkergeschichte Finnlands, wo das Zunft⸗ wesen erst 1868 aufgehoben wurde. Die bisherige Gewerbe⸗ ordnung wurde 1878 eingeführt und basiere auf der obligatorischen Zugehörigkeit zu Gewerbevereinigungen. Die seit mehreren im Gange befindlichen Erörterungen über eine Neugestal⸗ tung und insbesondere über die Abschaffung des Vereinszwanges konnten durch die Kriegsereignisse noch nicht abgeschlossen bzw. durchgeführt werden. Man könne aber damit rechnen, daß die Zentralvereinigung unter Erweiterung ihres Aufgabenkreises als halbamtliches Organ weiter bestehen werde. Generaldirektor Toikka wandte sich dann den Kreditfragen des Handwerks zu. Die bisherigen Möglichkeiten der Kreditversorgung werden als unzu⸗ reichend betrachtet. Schließlich behandelt er ausführlicher die Regelung des Ratenzahlungswesens und die damit beabsichtigte Errichtung eines besonderen Instituts. 1

Der Präsident des Zentralverbandes des dänischen Hand⸗ werks, Sörensen⸗Kopenhagen, überbrachte die Grüße und den Dank des dänischen Handwerks zur Einladung an der euro⸗ päischen Handwerkerwoche, während der Generalsekretär des dänischen Handwerks, Dr. Hanso n. Koßenhagenk⸗, ausführlich über das „Handwerk im dänischen Wirtschaftsleben“ sprach. Das Handwerk in Dänemark spiele eine beachtliche Rolle im Wirt⸗ schaftsleben. Während bei 4 Millionen Einwohnern 1935 in Dänemark 500 000 Personen in der Landwirtschaft, 225 000 im Handel, 15 000 in der Schiffahrt, 135 000 im Transportwesen tätig. waren, entfallen auf die Gruppe Industrie und Handwerk 460 000 Personen. Von den 104 000 Betrieben dieser Gruppe gehören allein 92 000 dem Handwerk an und nur 12 000 der Industrie. Etwa % Millionen Menschen verdienen im Handwerk und durch das Handwerk ihr Brot. Der Jahresumsatz des Handwerks wird auf 1,8 Mrd. Kronen geschätzt. Organisatorisch bemerkenswert sei⸗ die Tatsache, daß in Dänemark völlige Gewerbefreiheit besteht und daß nur für einige wenige volkswirtschaftlich besonders wichtige Handwerkerberufe staatlicherseits einschränkende Bestimmungen bestehen. Dr. Hanson schilderte, wie gerade das dänische Handwerk besonders reich an Initiative wirke, sei es auf dem Gebiet des Ausbildungswesens, sei es auf dem der Technisierung. Besonders beachtliche Auswirkungen zeitige das technologische Institut in Kopenhagen, das ebengalls vom Handwerk ausging und von ihm weitgehend getragen wird. Auch in sozialer Hinsicht habe sich das Handwerk innerhalb des dänischen Volkes seine Stellung bewahrt. Wirtschaftlich gesehen sei die Lage des Handwerks in Dänemark trotz der Materialschwierigkeiten nicht unbefriedigend; zahlreiche Regierungsmaßnahmen für Arbeitsbeschaffung trugen bisher dazu bei, auch für das Handwerk ausreichend Arbeit und Verdienst⸗ möglichkeiten zu schaffen.

Zum Abschluß der Vormittagssitzung behandelte der General⸗ sekretär der CJA, Dr. G. Hongon⸗Ron, das internationale Zeitschriftenwesen des Handwerks.

Am Nachmittag des Dienstag erfolgte im Kaisersaal des „Römer“ die feierliche Ueberreichung des Goldenen Ringes der Stadt des deutschen Handwerks an den Präsidenten der CJA, Nationalrat Gazzotti, durch den Oberbürgermeister Staatsrat Dr. Krebs. Der Tag wurde beschlossen durch einen vom Frank⸗ furter Oberbürgermeister gegebenen Empfangsabend.

aWirtschaft des Auslandes

der Gesellschaften verteilten.

Dividendenbegrenzung nur unter den gegenwärtigen Ausnahme⸗

Gemüsekonserven verstärkt werde,

Englands Devisennot

Einem Bericht der „Financial News“ zufolge hat die briti⸗ sche Regierung vor kurzem angeordnet, daß die Erleichterungen in Fortfall kommen, die man bisher amerikanischen Verlags⸗ häusern gewährte, und die darin bestanden, daß diese von dem auf Grund der Devisengesetze nicht transferierten Sterlingerlös ihrer in Großbritannien verkauften Zeitschriften in England selbst Waren verkaufen durften, um diese dann auf eigene Rechnung in den Vereinigten Staaten abzusetzen. Als Grund dieser Ver⸗ schärfung der Devisenbestimmungen wird angegeben, daß das britische Schatzamt der Auffassung ist, daß es durch diese Trans⸗ aktionen sich der Möglichkeit gewisser Dollareinnahmemöglichkeiten begibt, was naturgemäß der Fall wäre, wenn die Vereinigten Staaten die fraglichen Waren unter allen Umständen aus Eng⸗ land beziehen müßten und würden.

Die Tatsache, daß die britische Regierung selbst im Handels⸗ verkehr mit den Vereinigten Staaten jedem noch so geringfügigen Devisenbetrag nachjagen muß, beweist nur zu deutlich, wie prekär die britische Devisen⸗ und Finanzlage heute bereits geworden ist. Der Import amerikanischer Zeitschriften wird, selbst wenn er einen im Vergleich zum Frieden noch verhältnismäßig großen Um⸗ fang hätte, zweifellos keinen bedeutenden Posten in der eng⸗ lischen Handelsbilanz ausmachen, und die Menge der für diesen Betrag zu erwerbenden Waren durch amerikanische Verlagshäuser kann daher ebenfalls nicht ins Gewicht fallen. Die englische Wirtschaftszeitung muß am Schluß ihres Berichts selbst zugeben. daß die Möglichteiten für die amerikanischen Importeure, Waren aus England zu beziehen, infolge des Absinkens der englischen Produktion und des wachsenden Mangels an allen nicht militä⸗ rischen Gütern immer geringer würde.

Die Dividendenbegrenzung in Finnland 8 Helsinki, 10. Dezember. Der finnische Staatspräsident hat nunmehr dem Reichstag den Gesetzentwurf über die Begrenzung der Dividenden zugehen lassen. In der Begründung zu dem Ent⸗ wurf heißt es, daß kriegsbedingte Gewinne beschränkt werden und dem Wirtschaftsleben des Landes zugute kommen müßten. Im allgemeinen soll die Dividendenausschüttung auf 6 % begrenzt werden. In gewissen Fällen wird es auch künftig möglich sein, einen Dividendensatz anzuwenden, der dem Durchschnitt der Divi⸗ denden in den letzten drei Friedensjahren entspricht. Diese Re⸗

gelung soll erfolgen, weil verschiedene Artiengs enlschatten aus der

Inflationszeit nach dem Weltkriege ein verhältnismäßig. kleines Aktienkapital, aber bedeutende Reserven aufwiesen, und daher. auch nominell hohe Dividenden im Verhältnis zu den sonstigen Mitteln Falls nach 1939 Gratisaktien aus⸗

egeben wurden, darf der Dividendensatz die vor der Ausgabe

ieser Aktien verteilte Dividende nicht übersteigen. Die Geltung des Gesetzentwurfes ist jeweils auf ein Jahr beschränkt, weil die

erhältnissen in Kraft bleiben soll. 88 68 Japans Ernährungslage gesichert

FTokio, 10. Dezember. „Japan braucht keine Nahrungssorgen

u fürchten, solange der Krieg auch immer dauern möge“, so faßt ie Zeitung „Hotschi Schimbun“ heute die Ernährungslage auf rund amtlicher Ausweise zusammen. Neben⸗ ausreichenden Reis⸗ ernten in Japan, Formosa und Korea verfüge die Regierung über große Reserven dieses wichtigsten Nahrungsmittels. Besonders ünftig sei die Ernährungslage hinsichtlich der Kartoffeln und des

Protgetreides, die durch enorme Vorräte an Fisch, Fleisch

ic

und EIA

B“

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten

Devisen 1“ 8

Prag, 10. Dezember. (D. N. B.) Amsterdam Umrechnungs⸗ Mittelkurs 1327,00 G., 1327,00 B., Berlin —,—, Zürich 578,90 G., 580,10 B., Hslo 567,60 G., 568,80 B., Kopenhagen 482,10 G., 483,10 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Budapest —,—, Bukarest —,—, Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 10. Dezember. (D. N. B.) [Alles in Pengö.] Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,82, Sofia 415,50, Zürich 80,20 ½, Preßburg 11,71, Helsinki 6,90.

London, 11. Dezember. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montral

Berichte

h 8.

Schweiz 17,30, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85—16,95, Oslo —,—, Buenos Aires loffiz.) 16,95 ½. 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghgi Tschungking⸗Dollar 0/3.03.

Amsterdam, 11. Tezember. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,36, London —,—, New York 188 ⁄1 188 ⁄2, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz —,—, Helsingfors 43,63 43,71, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 10. Dezember. (D. N. B.) I[11,40 Uhr.] Paris 9,58 ½, London 17,20, New York 4,31 nom., Brüssel 69,00, Mailand 22,67 ½, Madrid 39,50, Holland 229,00 nom., Berlin 172,52 ¼, Lissa⸗ bon 17,72 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,50 nom., Kopenhagen 83,50 nom., Sofia 5,25, Prag 17,25, Budapest 102,50, Belgrad —,—, Athen —,—, Istanbul —,—, Bukarest 225,00, Helsingfors 877,50, Buenos Aires 94,25, Japan 100,00.

Kopenhagen, 10. Dezember. (D. N. B.) London 20,90, New York 518,00, Berlin 207,45, Paris 11,75, Antwerpen 83,05, Zürich 120,35, Rom 27,40, Amsterdam 275,45, Stockholm 123,45, Oslo 117,85, Helsingfors 10,62, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ kurse.

Stockholm, 10. Dezember. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,80 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 80,95 G., 81,25 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,05 G., 22,25 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.

Oslo, 10. Dezember. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York 435,00 G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingsors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 84,80 G., 85,40 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—. 9

Wertpapiere

Frankfurt a. M., 10. Dezember. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 162 ⅞, Aschaffenburger Buntpapier 113,50, Buderus Eisen 136,00, Deutsche Gold u. Silber —,—, Deutsche Linoleum 159 ¾, Eßlinger Maschinen 151,00, Felten u. Guilleaume 229,00, Heidelberg Cement —,—, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans —,—, Lahmeyer 161,50, Laurahütte 31,00, Mainkraftwerke —,—, Rütgerswerke 200,50, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof 130,25.

nm

Fortsetzung auf der nächsten Seite

England (London) 8

Portugal Lissabon).

4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—,

Notierungen

(Die Preise verstehen sich ab Lager in Deutschland für prompte Lieferung und Bezahlung):

*) Originalhüttenaluminium, 89%% in Rohmasseln. . *) desgl., in Walz⸗, Draht⸗ und Preßbarren, Zehnteiler..

Reinnickel, 98 99 % Antimon⸗Regulus.. Feinsilber

*) Die Preise für Aluminium verstehen sich

127 132²

. 35,50 38,50

E.ℳ für 100 kg

2 2 9 9

22 2 2 2

Bedingungen der Aluminium⸗Verkaufsgesellschaften m. 2*

82 2 2

n fein

entsprechend den

Berlin.

der Kommission des Berliner Metallbörsenvorstandes

vom 11. Dezember 1941

In Verlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexand. und Kairo) 2 Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos Aires)

Australien (Sidney). Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ hagen)

Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam)... Iran (Teheran) .. Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und Kobe) ““ Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo)..

Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg) . . Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg).. Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von

22

ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 flow. Kr. 100 Peseten 1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

Amerika (New York)

11. Dezember

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130

3,047 48,21

5,06

L.,668

132,70

14,59 38,42

13,14

23,60

1,978 1,199 2,498

Brief

18,83 0,592

40,04 0,132

3,053 48,31 5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005 56,88 10,16

59,58 58,01

5,005 8,6

1,982 *

1,201 2,502

10. Dezember

Geld

1,978 r1,199 2,498

Brief

18,83 0,592

40,04 0,132

3,053 48,31 5,07

1,672

132,70 14,61 38,50 13,16 0,587

5,005 56,88 10,16

59,58

58,01 5,005 8,609

23,60

1,982

1,201

2,502

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union.

Frankreich...

Australien, Neuseeland.

Britisch⸗Indien..

Kanada

WA1“

9

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18

2,098

1ö1“

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Sovereignes. 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptische.. Amerikanische: 1000—5 Dollark. 2 und 1 Dollak.. Argentinische Australische.. Belgische Brasilianische.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L u. darunter Dänische: große... 10 Kr. u. darunter .. Englische: 10 £ u, darunter Finnische Französische Holländische. Italienische: große.. 10 QIre .. I Kanadische. Kryatliche . Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter .. Schweizer: große .. 100 Frs. u darunter Serbische .... Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union.. Türkische.. Ungarische: 100 P. u. darunter

*

Notiz für 1 Stück 1 ägypt. P d.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. M.

100 Frs. 100 Gulden 100 Lixe

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 188.2⸗

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

11. Dezember

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

1,89 1,89 0,53 2,64

39,92 0,105

45,66

3,04 48,90

4,29

5,055

4,99 132,70

13,12 1,39 4,99

56,89 1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,29 1,91

60,718

100 Pengö

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

1,91 1,91 0,55 2,66 40,08 0,115 45,84

3,06 49,10

4,31

5,075

5,01 132,70

13,18 1,41 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,31 1,93

61,02

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

2,04 2,04 0,53 2,64 39,92 0,105 45,66

3,04 48,90

4,39

5,055

4,99 132,70

13,12 1,39 4,99

56,89 1,88 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,29 1,91

60,78

Brief 9,91 5,005 7,928

74,32

10. Dezember

Brief 20,46 16,22

4,205

4,41

2,06 2,06 0,55 2,66 40,08

0,115

45,84 3,06 49,10 4,41

5,075

5,01 132,70

13,18 1,41 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62

61,02

.“ Hamburg, 10. Dezember. (D. N. B.) [Schlußkurse. Dresdner 8 Bank 143,00, Vereinsbank 163,25, Hamburger Hochbahn 128,25,

Hamburg⸗Südamerika 180,00, Nordd. Lloyd 95,25, Dynamit Nobel —,—, Guano 95,00 B.,

Hamburg⸗Amerika

Paketf. 95,00,

Gummi 342,00,

Wien, 10,. Dezember.

(T. R. B.) 15g.

Montan AG. „Hermann Göring“

und Drahtind. 164,50,

270,00, Schrauben⸗Schmiedew. 217,00, Simmeringer Masch. 156,00, „Solo“ Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 131,50, Steyrermühl Papier 86,25,

Zivnostensta Bank 81,00, Ferdinands Nordbahn —,—

8 7

134,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 126,50, Erste Brünner Metallwalzwerk AG. 150,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 427,00, Eisenwerke A. G. tha vorm. Skoda Werke Pilsen 320,75, Heinrichsthaler Papierfabr. 211,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 62,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 85,75, Ver. Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, hofer Zement 475,00, Poldi⸗Hütte 577,00, Berg⸗ 516,50, Ringhoffer Tatra 420,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landes⸗ anleihen 1911 10,15, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % hachm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗

Maschinenf.⸗Ges. 76,75, Rothau⸗Neudeck 73,00, A. G.

Schafwollenfabriken A. G. 44,50, 4 %

bungen —,—, 4 %

kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—,

Schuldv. —,—. K. = Kasse. Amsterdam, 10. Dezember.

notierte Werte: 1. Anleihen: 4 %

Steuererleichterung 101 3½, 4 % do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗

Holsten⸗Brauerei 208,00, Karstadt 204,00, Siemens St.⸗Akt. 335,00, Vorz.⸗Akt. 325,00, Neu Gzuinea —,—, Oiavi —,—.

4 % Ob.⸗Donau Lds⸗Anl. 1940 103,0 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,00, 4 % Wien 1940 8. Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. 8.G.h Lit. A —,—, Alpine 07,50, Brau⸗AG. terrei

222,50, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl AG. f. el. Ind. 161,75, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 144,00, Gummi Semperit 262,50, Hanf⸗Jute⸗Textil 187,00, Kabel⸗ b Lapp⸗Finze AG. 102,25, Leipnik⸗Lundb. —, Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AG.

Zündwaren 247,00, Steirische 214,00, Steyr⸗Daimler⸗Puch Veitscher Waagner⸗Biro 143,50, Wienerberger Ziegel —,—. Wiener Protektoratswerte, 10. Dezember. Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 177,00, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G.

(D.

Harburger 137,00. 2.

4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 102,60, Donau⸗

169,00, Perlmooser Kalk

Magnesit —,—, (D. N. B.)

Mährisch⸗Ostrau

Königs⸗ und Hüttenwerksges.

für 100 kg. 4 ½ %

Zivnostenska Bank

N. B.) A. Fortlaufend Nederland 1940 S. I mit

mittel.

Fffentlicher Anzeiger

terung 100 ½1, 4 % do. 1941 100,75 *), 2 ½ % Nederl. Werkelijke Zert. 74 ¾,

Berkels Patent 13456*), Fokker Nederl. Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 1 fabr. (Holding⸗Ges.) 301,25*), Koninkl. Nederl. Mij. Petroleumbr. 289,00, Holland Amer. Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 4—, —, Senembah Mij. —,—. zinsliche Werte:

155,00, do. 6 % (St. z. 1000) 152,

Berlin, 10. Dezember. Preisnotierun

do. Handels Mij. Aktien: Algem. 8

Lijn. —,—,

Nederl. Scheppaart B. Kassapapiere:

do. Zert. —,—,

Nederl. Wol. Mij. —,—,

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 11. Dezember auf 74,00 R.ℳ (am 10. Dezember auf 74,00 R. ü)

do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 101 ⅞, 4 % 39% do. 1937 8821, *), 3 % (3 ½¼) do. 1938 92,75*),

Kunstzijde Unie (AKu) 164,75 *), Van Vliegtuigenfabr. 228,00, 90,50*), Philips Gloeilampen⸗

Amsterdam Rubber Cultuur Mij. —, Deli Mij.

3 ½% % Amsterdam 1937 S. II 95 ⅛, 3 ½ % Rotter⸗ dam 1938 S. 1 —,—, 49% Nederl. Bankinstelling Pfb. hess n: Nederl. Bankinstelling R. II 141,00, Heemaf. N. V. 194,75, 1 —,—, Holland. St. Meelfabriek —,—, Siemens⸗Schuckert —,—, —,—, Holl. Kunstzijde In. (HKJ) 189,00, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw 192,00, Intern. Viscose Comp. 132,50, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 195,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 7 % Vorz. —,—, do. 7⁰ % Vorz. Zert. —,—, do. 6 % Vorz. (St. z. 100) 5, Nederlandsche Kabelfabriek 515,00, do. Zert. 515 00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 230,00, Neder⸗ landsche Vlas Spinnerij 186,00, Philips Gloeilampenfabr. Vorz. Reineveld Machinefabriek —,—, Droogdok Mij. —,—,

Amsterdam Droogdok —,—, Heinekens Bierbrouwerij 275,50, Holl. Draad und Kabelfabriek

do. Vorz. —,—, Rotterd. Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 142,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 204,00, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 141,25, Stork & Co. 295,00, do. Vorz. 173,00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 134,25, Vereenigde Blikfabrieken 295,50, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen 178,00, do. Pref. 185,00, Wilton Feijenoord Dok en Werft 255,00, do. Vorz. 142,00, Zert. (100) —,—, Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem⸗ Vriesseveem. 130,25, Magazijn de Bijenkorf N. V. 193,00, do. 6 % kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II 290,00. *) Mittel.

Holland.

gen für Nahrungs⸗ el. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 6) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50,

Zert. (1000)

tot Expl. v. 274,50, Unie —,—, Zert. (1000) 1. Festver⸗

do. Zert.

Am. Lijn.

bis —,—, Molkereibutter,

ETTETE

nn 1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, Y

2. Zwangsversteigerungen 8. M28 8

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

») Nur für Zwecke der menschlichen Ernährun

Linsen, käferfrei 5)—,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe 5) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5) —,— bis —,—, Gesch. glaf. gelbe Erbsen, ganze 3) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 8§) bis —,—, Grüne Erbsen, 60,60 bis 61,50, Reis, Italiener, gl. *§) 49,70 bis 50,50, Reis *5) —,— bis —,— und *5) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bi Gerstengraupen, fein, C/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) —,— bis —,—, Roggenmehl, Type 1150 25,65 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 33,45 bis —,—, Weizengrieß, Type 450 38,75 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatz⸗ mi chung 70,00 bis 80,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime9) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikat) 458,00 bis 582,00 Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongs) 810,00 bis 900,—, Tee, indischs) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —X,— bis —,—, Pflau⸗ men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,— gewogen —,— bis —,—, gewogen —,— bis —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in ½⸗kg⸗Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter mm Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00

Ausland

bis Saae He

Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ Mandein, bittere, handgewählte, aus⸗

gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in

Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 9% 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % 190,00 bis —,—, echter Edamer 40 % 190,00 bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1 —,— bis —,—, Reis Siam I1 —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis —,—. 1“

§) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

g bestimmt.

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Reschsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ un Straffachen

[36526] Steckbrief.

J. VI. 141/41. Der unten beschriebene Sanitäter Wilhelm Hülsmeyer, Feld⸗ S 13 426 N, wird des Einbruch⸗ iebstahls, begangen am 5./6. August 1941 in Lorient, beschuldigt. Er ist lüchtig und hält sich verborgen. Die oraussetzung eines Haftbefehls Unterbringungsbefehls liegen vor. Es wird ersucht, ihn festzunehmen und in das Wehrmachtsgefängnis oder an die nächste Wehrmachtdienststelle zum Weitertransport hierher abzuliefern und zu den Akten J. VI. 141/41 sofort hierher Mitteilung zu machen.

Marinegericht Feldpost⸗Nr. 00 279, den 27. November, 1941.

J. V.: Dr. Meinke, Marinekriegsgerichtsrat. Beschreibung der Person:

1. Familienname: Hülsmeyer, 2. Vornamen: Wilhelm, 3. Spitz⸗ name: —, 4. Stand oder Gewerbe: Sanitäter, 5. Geboren am 10. 7. 1898 u Witten/ Ruhr, 6. Letzter Aufent⸗ salteore 0. T.⸗Fronteinsatz, Feldpost⸗

r. 13 426 N, Heimatadresse: Wies⸗ baden, Vorderberg Nr. 50, 7. Jetziger vermuteter Aufenthaltsort: unbekannt, 8. Größe: ca. 1,62—1,65, 9. Gestalt: mittel, etwas untersetzt, 10. Haar: schwarz, rötliches volles Gesicht, Nase: stumpf, 11. Besondere Kennzeichen: leichter Sehfehler, 12. Bekleidung: O. T.-Uniform.

3. Aufgebote

[86582] Aufgebot.

8 F 3. 40. Die Aktiengesellschaft Centralne Zaklady Spirytusowe Spolka Akeyjna in Liquidation in Warschau, Lazienkowskastraße 6 a, hat das Aufgebot von Aktien der Aktien⸗ gesellschaft „Akwawit“ Przemysl Ziemniaczano-Spirytusowy S. A. in Posen, und zwar Nrn. 2605 2610; 2613 2621; 2628 2633; 2638 2680; 2700 2701; 2712 2732; 2734 2736; 2741 2760; 2872 2881; 2961 2987; 2998 3000; 3027 3030; 3035 3080 beantragt. Die Inhabex der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 3. Juli 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Posen, Mühlenstraße 1 a, Zim⸗ mer 29, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

osen, den 1. Dezember 1941. Das Amtsgericht.

[36528] . F 171/1941. Das Amtsgericht Bremen at am 6. Dezember 1941 folgendes ufgebot erlassen: „Auf Antrag des Kechtsanwalts und Notaxs Dr. jur. Fr. Lührssen, Bremen, Sögestr. 37/39, in seiner Eigenschaft als Vormund für die Witwe des Kaufmanns Ernst Hein⸗ rich Kroning, Olga Marie geb. Jo⸗ hannes, in Bremen, wird der un⸗

bekannte Inhaber des auf den Namen der Frau Olga Marie Kroning Witwe ausgestellten und gegenwärtig ein Gut⸗ haben von Hℳ, 4000,— nachweisenden Einlegebuches Nr. 950 270 der Spar⸗ kasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 7. Juli 1942, vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten, im Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Auf⸗ gebots⸗Termine unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird.“ Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[36531] Aufgebot.

5 F 13 41. Die Danziger Werft Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand, in Danzig, Werftgasse, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Albrecht und Lange in Danzig, hat das Aufgebot der von der Fa. Angielsko- Polski Przemysl Gumowy „Gentle- man“, Lodz, ausgestellten, auf Order der The Internnational Shipbuilding and Engineering Co. Ltd. gestellten Solawechsel mit dem Domizil Bank Polski, Litzmannstadt, beim Aussteller über 20 000 Zloty per 30. 10. 1939 be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 20. August 1942, 10 Uhr, Zim⸗ mer 34, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 1 Dezember 1941.

Das Amtsgericht. Mütsch, b. Richter.

[36533] Aufgebot. Die ledige Katharina Gräßer in Malsch hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung des Eigentümers des im Grundbuch von Malsch Band 56 Heft 35 Lgb.⸗Nr. 5706 b, auf den Namen des Josef Reisenauer, Land⸗ wirts in Malsch, eingetragenen Grund⸗ stücks beantragt. Der bisherige Eigen⸗ tümer ist seit mehr als 50 Jahren nach⸗ Amerika ausgéwandert. Seine heutige Adresse ist unbekannt. Es ergeht an alle Berechtigten die Aufforderung, bis spätestens Freitag, den 6. Februar 1942, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht bestimmten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden, widrigenfalls die Ausschließung des Eigentümers erfolgen wird. Rastatt, den 3. Dezember 1941. Amtsgericht. III.

b

[36534]

Folgendes Aufgebot wird erlassen: Der Justizinspektor Kokel vom Amts⸗ ericht Sebnitz als gerichtlich bestellter fleger der unbekannten Erben, die ur anderen Hälfte neben der Witwe es am 18. Mai 1941 in Amtshainers⸗ dorf verstorbenen Karl Ewald Haupt⸗ mann berufen sind, hat beantragt, den am 14. Juni 1855 in Neudorf⸗Schön⸗ bach (Kreis Löbau/Sachsen) geborenen verschollenen Zeugarbeiter Karl Adolf Hauptmann, zuletzt wohnhaft in Amts⸗ hainersdorf bei Sebnitz (Sachs.), für tot erklären. Der bezeichnete Ver⸗

u sGHollne ⸗wird aufgefordert, sich späte⸗

stens in dem auf den 26. Februar 1942, vorm. 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden könnte. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen. F 2/41. Amtsgericht Sebnitz (Sachs.), den 28. November 1941.

[36535] Aufgebot. 3 Beurk.⸗Reg. II 5/41. Der Karl Kolfhaus in Solingen⸗Ohligs, Prin⸗ zenstr. 30, hat beantragt, den verscholle⸗ nen Willy Kolfhaus, geb. am 1. 3. 1889 in Solingen⸗Ohligs, zuletzt wohn⸗ haft in Solingen⸗Ohligs, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 1. Februar 1942, vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotster⸗ mine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Solingen⸗Ohligs, den 11. Nov. 1941. Amtsgericht.

[36530] Aufgebot.

112 F 37, 39, 40/41. 1. Lokalrichter Curt Schiegner in Leipzig W 33, Rinckartstr. 11, als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 18. Juli 1941 bei Smolensk gefallenen, zuletzt in Leipzig, Grassistraße 26, wohnhaft gewesenen Gefreiten Lothar Nordmann, 2. Major Hans Schettler in Leipzig N 22, z. Zt. i. F., Bevollmächtigter: Dr. Wolfgang Scholz in Leipzig N 22, Poetenweg 18, als Testamentsvoll⸗ strecker des am 11. Dezember 1940 in Leipzig verstorbenen, zuletzt in Leipzig, Döllnitzer Straße 11, wohnhaft gewe⸗ senen Oberstleutnants Karl Gustav Erich Stresemann, 3. Lokalrichter Jo⸗ hannes Hofmann in Leipzig N 25, Mockauer Straße 75, als Nachlaß⸗ pfleger für die unbekannten Erben der am 24, September 1940 in Grafeneck verstorbenen, zuletzt in Leipzig N 25, Berthastraße 3, wohnhaft gewesenen Gretchen gesch. Heyner geb. Seitner, haben das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nach⸗ laßgläubigern beantragt. Die Nachlaß⸗ gläubiger werden daher aufgefordert,

der verstorbenen vorgenannten Per⸗ sonen spätestens in dem auf Freitag, den 6. Februar 1942, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Leipzig (1, Peterssteinweg 8, I. Stock, Saal 242, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus

Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haf⸗ tet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbind⸗ lichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Feichng des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechen⸗ den Teil der Verbindlichkeit haftet. Amtsgericht Leipzig, Abt. 112, den 6. Dezember 1941.

[36536] Aufgebot.

„Am 30. März 1941 ist zu Sprottau die Witwe Anna Kieke geb. Richter im Alter von 80 Jahren, die ihren letzten Wohnsitz in Sprottau, Knothestraße 14, hatte, gestorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt wer⸗ den konnte, werden dielsnißen, denen

Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, ihre Rechte bis zum 10. Februar 1942 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe, als der Preußische Fiskus, nicht vor⸗ handen ist. Der reine Nachlaß be⸗ trägt ungefähr 17 500,— RH. ℳ. Sprottau, den 2. Dezember 1941. Amtsgericht.

[36529]

In der Aufgebotssache des Bauern Karl Zieseniß in Evern ist durch Aus⸗ schlußurteil vom 5. 12. 1941 die Aktie Nr. 83 der Zuckerfabrik Sehnde A. G. in Sehnde über den Nennwert von 300 Hℳ für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Burgdorf, 5. 12. 1941.

[36527]

Die am 20. Dezember 1920 dem Ländl. Kreditverein Jechtingen a. K. erteilte Ausfertigung des Erbscheines des unterzeichneten. Notariats vom 20. Dezember 1920, RPT.⸗Nr. 506 a. Abl., der am 2. Oktober 1920 in Fechtingen verstorbenen ledigen Land⸗ wirtin Johanna Amann in FJechtingen g. K., wird gemäß § 2361 BGB. für kraftlos erklärt.

ihre Forderungen gegen den Nachlaß

Breisach a. Rh., 26. November 1941. 1 Notariat Oberrotweil a. K. in Breisach a. Rh. als Nachlaßgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[36539] Oeffentliche Zustellung.

1 R 123/1941. Wörle, Anna, Hilfs⸗ arbeitersehefrau in Kottgeisering, Hs. Nr. 1 %¾, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Heberlein in München, Leopold⸗ straße 64/II, klagt gegen Wörle, Jo⸗ hann, Hilfsarbeiter in Kottgeisering, ur Zeit unbekannten Aufenthalts, eklagten, nicht vertreten, wegen Ehe⸗

Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und

scheidung mit dem Antrage, zu er⸗

kennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten Fescisden II. Der Beklagte hat' die osten des Rechtsstreits zu tragen. Die ladet den eklagten zur Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts München II auf Mitt⸗ woch, den 25. Februar 1942, vormit⸗ tags 9 Uhr, S.⸗S. 453/I, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. München, den 8. Dezember 194 1 Geschäftsstelle 1 des Landgerichts München. II.

—— [36540] Oeffentliche Zustellung. 2 R 449/40. Die Ehefrau Klaus Kauffmann, Christine geb. Hirsch⸗ häuser, in Erkelenz Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Lieser in Erkelenz klagt gegen den Angestellten Klaus Kauffmann, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Erkelenz, auf Grund der Behauptung, daß durch das Verschulden des Beklagten die Ehe zer⸗ rüttet sei, mit dem 8 e. auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in M. Glad⸗ bach auf den 13. Januar 1942, vorm. 9 Uhr, Saal 65, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1. M. Gladbach, den 3. Dezember 1941. Landgericht. Geschäftsstelle Abt. 2.

[36541] Oeffentliche Zustellung.

2 R 469/40. Die Frau Gustav Karl Dignas, Anna Helene geb. Heinrichs, in Garsbeck, Ratheim⸗Garsbeck Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Vleugels in Erkelenz klagt gegen den Bergmann Gustav Karl Dignas, unbekannten Aufenthalts, früher in Ratheim⸗Garsbeck, auf Grund der Be⸗ hauptung, daß durch Verschulden des Beklagten die Ehe zerrüttet sei, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in M. Gladbach auf den 13. Januar 1942, vorm. 9 Uhr, Saal 65, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

M. Gladbach, den 3. Dezember 1941.

Landgericht. Geschäftsstelle Abt. 2.

Klägerin mündlichen

[36542] Oeffentliche Zustellung einer Klage. 1 R. 42/41. Elisabeth Jurescu geb. Halfar, z. Zt. im volksdeutschen Lager in Renchen, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Lang in Achern, klagt gegen ihren Ehemann Simion Juresecu in Sowjetrußland auf Scheidung der am 14. August 1935 in Czudin, Kr. Storojinitz (Buchenland) geschlossenen Ehe auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 1941. Die Klägerin