12. Dezember 1941. S. 4
termin: Freitag, den 13. Februar 1942, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 16 a.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[36682] Oeffentliche Zustellung.
2— R 128/411. Der Waldheger Michael Frühstück in Gut Waldwasser, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Leben⸗ in Kalisch, klagt gegen seine Ehe⸗ rau Angela Frühstück geb. Urbaniak, zuletzt wohnhaft in Kniajoluka, Ga⸗ izien, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet die Be⸗ klagte vor das Landgericht in Kalisch, Hermann⸗Göring⸗Str. 13, I. Stockwerk, Zimmer 111, auf den 9. Februar 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kalisch, den 9. Dezember 1941. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[36683] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Marie Schulz in Königs⸗ hütte, Auenstr. 18, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Schaefer, Königs⸗ hütte, O. S., klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Jofes Schulz, Königshütte, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 1574 Abs. 1 B6GB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts Beuthen, O. S.⸗Kattowitz in Kattowitz auf den 19. Februar 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Kattowitz, den 9. Dezember 1941, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[36684] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Heinrich Klein, Martha geb. Zywicza, in Düsseldorf, Ahnfeld⸗ traße 23, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ostermann in Kleve, klagt gegen den Arbeiter Heinrich Klein, zuletzt in Lintfort, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts in Rußland, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Kleve, Schloßberg Nr. 1, I. Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 13, auf den 27. Fe⸗ bruar 1942, 9 2% Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als AP.segehteasasrane vertreten zu assen.
Kleve, den 18. Oktober 1941.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[36685] Ladung.
Es klagen auf Ehescheidung: 1. Arbei⸗ ter Robert Schwuchert, Litzmannstadt, Ziethenstr. 31, gegen Olga Schwuchert geb. Eberhardt, unbekannten Aufent⸗ halts, 3 R 298/41, 2. Maler Gustav Wieland (früher Wielgosz), Litzmann⸗ stadt, Spinnlinie 164, gegen Eugenie Wieland (früher Wielgosz) geb. Boni⸗ kowski, unbekannten Aufenthalts, 3 R 306/41, 3. Frau Ludmilla Rarsgusti geb. Schneider, Litzmannstadt, Busch⸗ linie 93, gegen Ingenieur Fran⸗ ciszek Rarzynski, unbekannten Aufent⸗ halts, 3 R 310/41, 4. Frau Margarete Kretsch geb. Hoffmann, Frieddorf, Post Wilhelmsort, Kreis Bromberg, gegen Schuhmacher Philipp Kretsch, unbe⸗ kannten Aufenthalts, 2 R 188/41. Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Litzmannstadt zu 1—3 am 4. Februar 1942, 9 Uhr, zu 4 am 5. Februar 1942, 9 Uhr. Die Kläger laden die Beklagten hierzu mit der Aufforderung, sich durch einen beim Landgericht Litzmannstadt zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
Litzmannstadt, 4. Dezember 1941. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
des Landgerichts.
[366860 Bekanntmachung.
Auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermö⸗ gens vom 3. Dezember 1938 gebe ich den Eigentümern des Grundstücks der Einlagezahl 1930 des Katastralgebietes Böhm. Leipa, Mohauptgasse 965, K. Z.
58, K. Z. 1594 mit Wohnhaus
C. 965, den Jüdinnen Adele Sara Bondy und Hedwig Sara Lustig, frü⸗ her Prag X., Theresienstädter Gasse 21, beide derzeit unbekannten Aufenthalts,
uf, den vorbezeichneten Grundbesitz nnerhalb einer Frist von zwei
Lochen zu veräußern. Mit dieser An⸗ ordnung verbinde ich die Auflage, daß die Veräußerung zum gemeinen wert⸗ mäßigen Verkehrswert an das Deutsche Reich — Reichsfiskus (Heer) — zu er⸗ folgen hat. Sollten die jüd. Eigentümer meiner Anordnung innerhalb der ihnen gesetzten Frist nicht nachkommen, so setze ich gem. § 2 Einsatzverordnung einen Treuhänder zur Herbeiführung der Veräußerung ein. Mit der Zustellung der Verfügung über die Einsetzung eines Treuhänders verlieren die Eigen⸗ tümer das Recht, über obiges Grund⸗ stüuck zu verfügen.
Aufsig, den 8. Dezember 1941. Der Regierungspräsident. Im Auftrage: Schulla.
7. Aktien⸗ gesellschaften
[36697]
Heringsfischerei Dollart Akt.⸗Ges., Emden. Einladung zur ordentl. Hauptver⸗ sammlung am Donnerstag, 15. Ja⸗ nuar 1942, vorm. 11 ½ Uhr, im „Hotel Weißes Haus“, Emden, Am Delst. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1940/41.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung berechtigen Einlaßkarten und Stimmzettel, die bis drei Tage vor der Versammlung in den Ge⸗ schäftsstunden auf dem Büro der Ge⸗ sellschaft oder bei der Emder Bank in Emden gegen Vorzeigung der Aktien oder gegen eine genügende Be⸗ scheinigung über deren Besitz aus⸗ gegeben werden.
Emden, den 9. Dezember 1941.
Der Aufsichtsrat.
Gerhd. Ekkenga, Vorsttzer.
36698)
Emder Heringsfischerei Aktien⸗Gesellschaft, Emden. Einladung zur ordentl. Hauptver⸗ sammlung am Donnerstag, 15. Ja⸗ nuar 1942, vorm. 11 Uhr, im „Hotel Weißes Haus“, Emden, Am Delft. Tagesordnung:
.Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr
1940/41.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
.Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung berechtigen Einlaßkarten
und Stimmzettel, die bis drei Tage vor der Versammlung in den Ge⸗ schäftsstunden auf dem Büro der Ge⸗ jellschaft oder bei der Emder Bank in Emden gegen Vorzeigung der
Aktien oder gegen eine genügende Be⸗
scheinigung über deren Besitz aus⸗
gegeben werden.
Emden, den 9. Dezember 1941.
Der Aufsichtsrat.
Jakob Ekkenga, Vorsitzer.
[36699) „Großer Kurfürst“ Heringsfischerei Akt.⸗Ges. Emden. Einladung zur ordentl. Hauptver⸗ sammlung am Donnerstag, 15. Ja⸗ nuar 1942, vorm. 12 Uhr, im „Hotel Weißes Haus“, Emden, Am Delft. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ ö für das Geschäftsjahr 1940/41. . 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung. 1 des Aufsichtsrats und
Entlastung Vorstands. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung berechtigen Einlaßkarten und Stimmzettel, die bis drei Tage vor der Versammlung in den Ge⸗ schäftsstunden auf dem Büro der Ge⸗ sellschaft oder bei der Emder Bank in Emden gegen Vorzeigung der Aktien oder gegen eine genügende Be⸗ scheinigung über deren Besitz aus⸗ gegeben werden. Emden, den 9. Dezember 1941. Der Aufsichtsrat. Bernhard Schulte, Vorsitzer.
[367383]
Patzische Hypothekenbank.
Bekanntmachung über die prospekt⸗ freie Zulassung zum Börsenhandel von R.R 10 000 000,— 4 %˙ Pfandbriefe Reihe 36, unkündbar bis 1. Januar 1944. Die Reihe 36 ist eingestellt in: 3500 Stücke zu Hℳ 100,— Buchstabe B Nr. 1 — 3500, 2500 Stücke zu R.ℳ 200,— Buchstabe C Nr. 5001 — 7500, 3400 Stücke zu Rℳ 500,— Buchstabe D Nr. 10 001 — 13 400, 5600 Stücke zu HAℳ 1000,— Buchstabe E Nr. 15 001 — 20 600, 300 Stücke zu Rℳ 2000,— Buchstabe F. Ndr. 25 001 — 25 300, 250 Stücke zu F. ℳ 5000,— Buchstabe G Nr. 30 001 bis 30 250. Der Herr Reichswirtschaftsmini⸗ ster hat durch Erlaß vom 12. November 1941, 1V Fin. 1307/41 C XIl, angeord⸗ net, daß es vor der Einführung der 4 % Pfandbriefe Reihe 36 an den Börsen zu Frankfurt a. M. und München eines Prospektes nicht bedarf. Gemäß 8§ 40 des Börsengesetzes (RGBl. 1908 S. 215) gilt mit dieser Anordnung die Zu⸗ lassung der Pfandbriefe Reihe 36 zum Borsenhandel an den Börsen zu Frank⸗ furt a. M. und München als erfolgt. Die Pfandbriefe der Reihe 36 sind auf Grund der Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers vom 16. Ok⸗ tober 1940, IV Kred. 18 109/40, aus⸗ gegeben. Die von der Bank ausgegebe⸗
Ine Hypothelenpfandbriefe lauten auf
den Inhaber, können aber auf den Na⸗ men umgeschrieben werden. Sie wer⸗ den von einem Mitglied des Vorstands und einem Mitglied des Aufsichtsrats unterzeichnet, wobei eine mechanische Herstellung der Unterschriften genügt. Vor der Ausgabe werden die Hypo⸗ thekenpfandbriefe und Schuldverschrei⸗ bungen von dem Treuhänder mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein der vorschriftsmäßigen Deckung und über die Eintragung der deckungs⸗ fähigen Hypotheken und Darlehen in die gesetzlichen Register versehen. Auch diese Bescheinigung kann im Wege der mechanischen Vervielfältigung voll⸗ zogen werden. Die Pfandbriefe tragen erner die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeamten. Die Zinsen der Hypothekenpfandbriefe Reihe 36 sind am 1. Januar und 1. Juli nach⸗ träglich zahlbar. Der erste Zinsschein der Hypothekenpfandbriefe Reihe 36 ist am 1. Juli 1942 fällig. Die Hypo⸗ thekenpfandbriefe sind seitens des In⸗ habers unkündbar. Die Bank ist be⸗ rechtigt, sie durch Kündigung oder Ver⸗ losung vom 1. Januar 1944 ab mit mindestens einmonatiger Frist einzu⸗ lösen oder durch freihandigen Rückkauf aus dem Verkehr zu ziehen. In läng⸗ stens 50 Jahren, vom 1. Januar 1944 ab gerechnet, muß in jedem Falle die Einlösung bewirkt sein. Die Bank ver⸗ pflichtet sich, alle die Reichsmarkpfand⸗ briefe Reihe 36 betreffenden Bekannt⸗ machungen, insbesondere die Nummern der gezogenen und der in früheren Zie⸗ hungen ausgelosten, aber noch nicht eingelösten tücke alsbald nach den Ziehungen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger und in je einer von der Zulassungsstelle in Mün⸗ chen und Frankfurt/ Main zu bestim⸗ menden Tageszeitung zu vexöffent⸗ lichen; die Zinsscheine dieser Reichs⸗ markpfandbriefe sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke kostenfrei in München und Frankfurt/ M. einzulösen, dort auch die neuen Zinsscheinbogen auszugeben und im Falle einer Kon⸗ vertierung der Wertpapiere Stellen einzurichten und bekanntzugeben, bei denen die Konvertierung kostenfrei er⸗ folgt. Auf Grund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Pfand⸗ briefe und verwandten Schuldverschrei⸗ bungen vom 7. Mai 1940 (RGBl. I. S. 756) sind die Pfandbriefe der Bank zur Anlegung von Mündelgeld geeignet. Ludwigshafen a. Rh., im Nov. 1941. Pfälzische Hypothekenbank. Dr. Barlet. Dr. Tölke.
[36706]
Mineraloel⸗Raffinerie vorm. August Korff, Bremen. Kapitalberichtigung und Dividendenzahlung. Gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. 6. 1941 und der 1. Durchführungsverordnung hierzu vom 18. August 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, mit Wirkung für das am 31. Dezember 1940 abgelaufene Geschäftsjahr das Grundkapital der Gesellschaft von H.ℳ 1 500 000,— um Rℳ 250 000,— auf R.ℳ 1 750 000,— durch Ausgabe von Zusatzaktien, die auf den Inhaber lauten und ab 1. Januar 1940 gewinn⸗
berechtigt sind, zu erhöhen.
Nachdem dieser Beschluß am 26. 11. 1941 in das Handelsregister eingetragen und damit rechtskräftig geworden ist, hat die Hauptversammlung der Gesell⸗ schaft am 10. 12. 1941 für das Ge⸗ schäftsjahr 1940 die Verteilung einer Dividende von 6 % auf das be⸗ richtigte Grundkapital von R.ℳ 1 750 000,— beschlossen. Die Aus⸗ zahlung der Dividende erfolgte, da die Kapitalberichtigung ein Sechstel des unberichtigten Kapitals ausmacht, mit 7 % des unberichtigten Kapitals, und zwar auf den Gewinnanteilschein
r. 54 der alten Aktien.
Im Anschluß an unsere Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 285 vom 5. Dezember 1941, in der wir Einzelheiten über die Berichtigung des Grundkapitals mitteilten, fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, den Bezug der Zusatzaktien gegen Ein⸗ reichung der Gewinnaͤnteilscheine Nr. 55 der alten Aktien bis zum 30. Dezember 1941 einschließlich
bei der Bremer Bank Filiale der
Dresdner Bank, Bremen, oder bei der Vereinsbank in Hamburg, Hamburg,
während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben.
Auf die Aktien über Rℳ 300,— entfällt ein Bezugsrecht von Hℳ 50,— zusätzlichen Anteilsrechts in der Form, daß
für je 2 Bezugsrechte von
ℳ 50,— 1 neue Aktie über ℳ 100,— gewährt wird, während an die In⸗ haber der Aktien über R.ℳ 1000,— auf je nom. Rℳ 6000,— Aktien 1 Zusatzaktie im Betrage von Rℳ 1000,— ausgegeben wird, und zwar mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 56 ff.
Die vorgenannten Stellen werden bemüht sein, den An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln.
Ueber die Zusatzaktien werden zu⸗ nächst nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgestellt. Die Aus⸗ reichung der Stücke erfolgt gegen. Rück⸗ lieferung der Kassenquittungen nach
kurzer Frist durch diejenige Stelle, die
die Bescheinigung ausgestellt hat. Diese Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, vom 31. Dezember 1941 an, werden die Aktien in Prozenten des berich⸗ tigten Kapitals gehandelt.
Für die mit der Ausübung des An⸗ rechts auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Gewinn⸗ anteilscheine mit einem nach der Num⸗ mernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen un⸗ mittelbar am zuständigen Schalter ein⸗ geveicht werden und ein Schriftwechsel hiervmit nicht verbunden ist, 85 die Ausübung des Anrechts kostenfrei. Die Gewinnanteilscheine Nr. 55 sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Ein⸗ reichers zu versehen.
Bremen, den 10. Dezember 1941.
Mineraloel⸗Raffinerie vorm. August Korff. Der Vorstand.
886701] Tüll⸗ und Spitzenfabrik Aktien⸗ gesellschaft, Asch/Sudetengau. Aufforderung
zur Erhebung von Zusatzaktien
aus Kapitalberichtigung.
Auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 und der 1. DAVD. vom 18. August 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grund⸗ kapital von H.ℳ 1 000 000,— im Wege der Berichtigung auf H.ℳ 1 250 000,— durch Ausgabe von zusätzlichen Aktien über HRℳ 1000,— und HEℳ 100,— zu erhöhen. Auf je ℳ 400,— alten Aktiennennbetrag entfällt eine Zu⸗ satzaktie über nom. H.ℳ 100,— mit Dividendenschein Nr. 11 uff. An Stelle von je zehn Aktien über je Reichs⸗ mark 100,— wird eine Aktie über R.ℳ 1000,— ausgereicht werden. So⸗ weit die Einreicher nicht durch 400 teil⸗ bare Aktiennennbeträge besitzen, sind die Einreichungsstellen bereit, sich um einen Zu⸗ oder Verkauf von Spitzen⸗ beträgen zu bemühen.
Nachdem dieser Beschluß in das Han⸗ delsregister eingetragen ist, fordern wir unsere Aktionäre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zustehenden zusätzlichen Aktien bis zum 31. Januar 1942 einschließlich,
bei der Allgemeinen Deutschen
Credit⸗Anstalt Filiale Asch,
Asch, oder 1
bei der Karlsbader Bankgesell⸗
schaft Schmidt & Co., Karlsbad,
während der üblichen Kassenstunden geltend zu machen.
Soweit sich die alten Stücke noch aus der Umstellung der Kéö⸗Stücke bei den vorgenannten Stellen befinden, werden diese die Erhebung der zusätzlichen Ak⸗ tien nach Verständigung mit den Ein⸗ reichern von sich aus vornehmen.
Ueber die Zusatzaktien werden zu⸗ nächst nicht übertragbare Kassenquit⸗ tungen ausgestellt. Die Ausreichung der Stücke erfolgt nach Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenquittung bei derjenigen Stelle, die die Quittungen ausgestellt hat. Die Bezugsstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation der Vorzeiger der Kassen⸗ quittungen zu prüfen.
ür die mit der Ausübung des An⸗ rechts auf die Zusatzaktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die Einreichung der alten noch auf Kéë lautenden Aktien anläßlich der Umstellung auf Reichsmark bis zum 31. März 1942 bei den obengenannten Stellen unmittelbar am zuständigen Schalter erfolgt ist und ein Briefwechsel hiermit nicht verbunden war, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei.
Asch, den 9. Dezember 19441.
Tüll⸗ und Spitzenfabrik Aktiengesellschaft.
[36709] u Epple⸗Buxbaum⸗Werke Aktiengesellschaft, Wels, Ob. Donau. Bekanntmachung betreffend Lieferbarkeit der anläß⸗ lich der Umstellung auf Reichsmark ausgegebenen Aktien.
Die Zulassungsstelle an der Wiener Börse hat auf Antrag der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien,
R. 1 000 000,— Aktien der Epple⸗Buxbaum⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft, Wels, vom Mai 1941, eingeteilt in 5000 Aktien zu je EHℳ 100,— Nr. 1—5000 und Stück 500 Aktien zu je Hℳ 1000,— Nr. 5001 — 5500, samt den zuge⸗ hörigen Gewinnanteilbogen, welche aus den Gewinnanteilscheinen Nr. 1—10 und einem Erneuerungs⸗ schein bestehen,
mit Beschluß vom 5. Dezember 1941
für an der Wiener Börse lieferbar
erklärt.
Die Notierung dieser Aktien 58 erst⸗ mals am 5. Dezember 1941 erfolgt.
Die von uns aus diesem Enüch ge⸗ lieferten Zulassungsunterlagen liegen in der Zulassungsstelle der Wiener Börse, Wien, I., Wipplinger Straße 34, und in der 82 der Länder⸗ bank Wien Aktiengesellschaft, Wien, I., Am Hof 2, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht auf.
Die öffentlichen Bekanntmachungen
unserer Gesellschaft werden im „Deut⸗ schen Reichsanzeiger“ und im „Völki⸗ schen Beobachter“ Wiener Ausgabe er⸗ lassen. G Vels, im Dezember 1941. Epple⸗Buxbaum⸗Werke Aktiengesellschaft.
[36701] Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Diens⸗ tag, dem 6. Januar 1942, 11 %¾ Uhr, in den Räumen unserer Gesell⸗ schaft, Berlin⸗Weißensee, An der Indu⸗ striebahn 20 — 27, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung: 8
1. Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
2. Entlastung des Vorstandes und
Aufsichtsrates.
„Wahlen zum Aufsichtsrat. 8
4. Bestellung eines Abschlußprüfers
für das nächste Geschäftsjahr.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung in Berlin bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin W S, bei der Ge⸗ sellschaftskasse oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegt haben.
Berlin⸗Weißensee, 10. Dezbr. 1941.
AWG Allgemeine Werkzeug⸗ n maschinen⸗Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
Viktor Jereczek, Vorsitzer.
Arthur Beckmann.
[36702] Spinnerei und Webereien Zell Schönau A.⸗G., Zell i. W. Gesamtkündigung der 6 % (7 %) Anleihe von 1927. Wir kündigen hiermit sämtliche noch umlaufende Stücke unserer 6 % (7 %) Anleihe von 1927 zur Rückzahlung zu 102 % auf den 1. 4. 1942. . er⸗
Die Einlösung erfolgt zu diesem min durch die
Deutsche Bank Filiale Freiburg
(Breisgau),
bei welcher die Anleihestücke mit Zins⸗ scheinen per 1. 10. 1942 uff. einzu⸗ reichen sind.
Die Verzinsung der Anleihe endet mit dem 31. März 1942.
Zell i. W., den 6. Dezember 1941.
Spinnerei und Webereien
Zell⸗Schönau A.⸗G. Der Vorstand.
[36696] Federstahl Aktiengesellschaft, Kassel.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 8. Januar 1942, 11 Uhr, im Hauptverwaltungsgebäude der Hoesch Aktiengesellschaft, Dortmund, Eberhardstraße 12, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1940/41 sowie Vorlage des Jahres⸗ abschlusses und des Prüfungs⸗ berichtes des Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Auf⸗ sichtsrats.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens drei Tage vor der Haupt⸗ versammlung bei einer deutschen Wertpapiersammelbank oder einer der nachstehend bezeichneten Stellen hinterlegen:
in Berlin bei der Dresdner Bank,
in Kassel bei der Dresdner Bank,
in Kassel bei der Deutschen Bank, bei der Gesellschaftskasse.
Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ folgen. In diesem Falle ist dessen Be⸗ scheinigung spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Haupt⸗ versammlung bei den vorgenannten Stellen zu hinterlegen.
Die Hinterlegung Hilt auch dann als ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗
stelle für sie bei einer anderen Bank⸗
firma bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden; in diesem Falle hat die Hinter⸗ legung einer ordnungsmäßigen Hinter⸗ legungsbescheinigung der Bankfirma, in welcher die Aktien der Nummer nach aufgeführt sind, bei einer Hinterlegungs⸗ stelle zu erfolgen.
Kassel, den 12. Dezember 1941. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:
Dr. Lipp.
[36725]
In der am 6. Dezember 1941 statt⸗ efundenen außerordentlichen Hauptver⸗ seneteh ist der Aufsichtsrat neu ge⸗ wählt worden.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Hajo Schütte, Wirtschafts⸗ prüfer, Berlin; Erich Hummel, Wirt⸗ schaftsprüfer, Leipzig; Melchior Schwoon, Wirtschaftsprüfer, Berlin; Fritz Grö⸗ ning, Kaufmann, Berlin.
Berlin, den 10. Dezember 1941. Allgemeine Deutsche Inkasso Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
mennige und Bleiglätte,
F .Ä. 8
reußischer S
Erscheint an jedem Wochenta 2,30 ℛ£ℳ einschließlich 0,28 ℛ. Zeitun abholer bei der 1,90 Bestellungen an, in
ebühr, aber ohne Bestellgeld monatlich. Alle Postansta
Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten
abends. Bezugspreis durch die Post monatlich für . - ten nehmen 2 rlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle §W 68, Wilhelm⸗ 1,2 Sie werden nur gegen B. hl d. v 82.7 82
. — i/ Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 1=H--4 v18.,78X 1988 83.
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taatsanzeiger
Anzeigenpreis für den Raum einer fünsgespaltenen 35 mm breit, 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm 21gde geks. Zeu⸗ 1,85 öF nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 5W 68, Wilhelmstraße 32. Alle P. — be Griebenem Papier 21
varin auch anzugeben, welche Worte strichen) oder vurch 8 8 werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor bem Ein 8
82 vö7 insbesonbere r. ettbruck (einmal unter- Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervor⸗ —
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Verlin, Sonnabend, den 13. Dezember, abend
Postscheckkonto: Berlin 41821
des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Siebente Anordnung über die Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Bleimennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt⸗ und Erdfarben. Vom 10. Dezember 1941.
Zinsherabsetzungs⸗Angebot an die Inhaber der 4 ½ % igen Prandbriefe, Schuldverschreibungen und Kommunal⸗Schuld⸗ verschreibungen (Kommunal⸗Obligationen) der Privaten Hypothekenbanken und der 4 ½ igen Schiffspfandbriefe der Deutschen Schiffspfandbriefbank Aktiengesellschaft.
Zinsherabsetzungs⸗Angebot an die Inhaber der mit mehr als 4 % verzinslichen Schuldverschreibungen der öffen lich⸗recht⸗ lichen Kreditanstalten.
„Durchführungsanordnung der Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 3 des Generalbevollmächtigten für die Eisen⸗ und Stahlbewirtschaftung (Sicherstellung der Beliefe⸗ rung mit „Eisen⸗ und Stahlmaterial“ im Umfang der Ver⸗ arbeitungsmöglichkeiten) vom 13. Dezember 1941.
Bekanntmachung der Neichsstelle füur technische Erzeugnisse Nr. 3a zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
.ej Pr 130 Teit 1 Nt 19029.
8 Amtliches Deutsches Reich Siebente Anordnung über die Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Blei⸗ Zinkweiß, Lithopone, Bunt⸗ und Erdfarben “
8 Bom 10. Dezember 1911
1 “ ö—“ n
Auf enn des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne ich au:⸗
Die Geltungsdauer meiner Anordnung über Beschränkung der Herstellung von Bleiweiß, Bleimennige und Bleiglätte, Zinkweiß, Lithopone, Bunt⸗ und Erdfarben vom 30. Juli 1934 (Deutj Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 176 vom 31. Juli 1930 in der Fassung vom 20. Deze 1889 (Deutscher Reichsanzeiger und Preaßischer Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1939), deren Geltungsbereich durch meine Anordnungen über die Ausdehnung des .
„—
qmp,.“
bereichs von Errichtungsverboten und von sonstigen auf Grumnd⸗
des Gesetzes über Errichtung von Zwangskartellen er . Maßnahmen auf das Land Oesterreich bzw. auf die ten⸗ deutschen Gebiete vom 27. September 8 bzw. vom 21. Fe⸗ bruar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer St anzeiger Nr. 226 vom 28. September 1938 bzw. Nr. 47 vom 24. Februar 1939) ausgedehnt worden ist, wird bi 81. Dezember 1942 verlängert. 11“”“] 3. B. Dr. Landfried.
41 (Reichsgesetbl. 746. Nr. neten Privaten Hapochekenbamken und die Teutsche Schuffs briefbank Akriengesellschaft hiermit den Inhabern und b), agfgeführten 41 ½ Figen Werte die vom Hundert an⸗
Anleihen im Sinne von † 1
22
ee- Genossenschafts⸗Hypothekenbank Altiengesellschaft, er 4 ½ % Reichsmark⸗Hypothekenpfandbriefe Reihe 8 (22807). eeae “ „Weimar 1 — — 2 eichsmark⸗Hypotheken⸗Pfandbriefe Em. (24200). W 1 Frankfurter Hypothekenbank, Frankfurt am Main 4 ½ % Reichsmark⸗Pfandbriefe Reihe 17 (23317). Hypothekenbank in Hamburg, Hamburg 4 ½ % Reichsmark⸗Hypothekenpfandbriefe Emission N (23614). Hypotheken⸗ und Credit⸗Institut Aktiengesellschaft, Wien 4 ½ % Rei smark⸗Hypotheken⸗Pfandbriefe Reihe 1 (23850); be. smark⸗Kommunal⸗Schuldverschreibungen Reihe 1 23870). Mecklenburgische Kredit⸗ und Hypothekenbank, Neustrelitz 4 ½ % Reichsmarkpfandbriefe von 1937 Serie 4 (24105);
4 ½ % Reichsmark⸗Kommunal⸗Schuldverschreibungen Serie 1
(24130).
Sächsische Bodencreditanstalt, Dresden 1 4 ½ % Reichsmark⸗Pfandbriefe Reihe 24 (25325).
Süddeutsche Bodencreditbank, München 4 ½ % Reichsmark⸗Hypothekenpfandbriefe Reihe 1 (26300); 8 —“ Reihe
26330).
Westdeutsche Bodenkreditanstalt, Köln
4 ½ % Reichsmark⸗Hypotheken⸗Pfandbriefe (26022).
Württembergische Hypothekenbank, Stuttgart 4 ½ % Reichsmark⸗Hypothekenpfandbriefe Serie 17 (26121). Inhaber, die statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung ihrer
Stücke wünschen, werden gemäß § 1 Absatz 4 der Verordnung auf⸗
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gefordert, die Stücke nebst den nach dem 2. Januar 1942 fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen bis spätestens zum
31. Januar 1942 bei der aus der Schuldverschreibung vexpflich⸗
teten Hypothekenbank bzw. bei deren nachstehend genannten Rechts⸗
nachfolgerin mit einem Antrage auf Bareinlösung einzureichen. Die fristgemäß eingereichten Stücke werden zu dem siche en Kün⸗ digungstermin bar eingelöst, zu dem die betreffende Hypotheken⸗ bank am Tage der Veröffentlichung dieses Angebots eine Kündi⸗ gung nach den Anleihebedingungen aussprechen könnte, jedoch nicht vor dem 31. Januar 1942: zu diesem Termin gelten sie gemäß § 1 Abjatz 5 der Berordnung als zur Rückzahlung gekündigt. Aufgabe hierüber erhalten die Einteicher alsbald nach Einlieferung der
Stücke.
Für diejenigen Stücke, die infolge dieses Aufrufs nicht bis
zum 31. Jannar 1942 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert mit
Wirkung vom 1. April 1942 ab nach § 1 Absatz 1 der Berordnung als angenommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Verord⸗ nung jedem späteren Inhaber der Stücke gegennber wirksam. Mit Rücksicht auf die vorstehende sanntmachung werden die Depotbanken gemäß dem Erlaß des Reichswirtschaftsmini⸗ steriums vom 8. Tezember 1941 — IV Kred. 19082/41 — ihren einzelnen Depotkunden keine basondere Mitteilung über das Um⸗ schangebot zukommen lassen. Frn Am 12. Dezember 1941. Brivate Hypothelenbanken: Bayerische Handelsbank, München. g. Bavyerische und Wechsel⸗Bank, München. wirthi sbank E. G. m. b. H., München.
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absetzungs⸗Angebot 2& bie IJrzaber der mit mese 2f48 4 vergasfichen Schafdwer⸗
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den Inhabern ihrer dem Gesetz vom (RGZl. 1 492) unterliegenden, n Goldmark oder Gramm Feingold lautenben, mit mehr als 4 % verzinslichen Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen mit Ausnahme der im Ausland begebenen Schuldverschreibungen im Zinne d2s 5 1 Abs. 3 Ziff. 1 der Verordnung; den Inhabern von Gold⸗Landes⸗ rentenbriefen der Deutschen Landesrentenbank jeboch nur hinsichtlich der ZTtücke der Reihen I—VIII (2103, 21604, 21607, 21608, 21610, 21611, 21612, 21615), den Inhabern ihrer im nachstehenden Verzeichnis aufge⸗ führten, dem genannten Gesetz unterliegenben, auf Reichsmark lautenden Pfandbriese und verwandten Schuldverschreibungen, 3. den Inhabern der Goldbriefe Nr. 1 u. 3 der Baterischen Landeskulturrentenschuld (21500, 21501), 4. mit Genehmigung des Herrn Reichswirtschaftsministers den Inhabern a) der 4 ½ higen HiHℳ-⸗SZchuldverschreibungen von 1910 des Calenberg⸗Gottingen⸗Geubenhagen⸗Hil⸗ desheimschen Ritterschaftlichen Krebitvereins, Han⸗ nover, b) der 5, 4 ¾ und 4 ½ igen Hℳℳ⸗Schuldverschrei⸗ bungen der Sächsischen Landespfandbriefanstalt, Dresden (20935, 20936, 20927)
mit Wirkung vom 1. April 1942 ab die Herabsetzung des Zins⸗ fußes auf 4 vom Hundert an. Inhaber, die statt ver Zinsherab⸗ setzung die Bareinlösung ihrer Stücke wunschen, w maüß § 1 Abs. 4 der genannten Verordnung aufgefordert, die Stuücke nebst den nach dem 2. 1. 1942 fälligen Zinsscheinen und den Er⸗ neuerungsscheinen bis spätestens zum 31, 1. 1942 bei dem be⸗ treffenden Kreditinstitut mit einem Antrage auf Bareinlösung ein⸗ zureichen. Die fristmäßig . w⸗ Ztücke werden zu dem nach den Anleihebedingungen ober Zatzungsbestimmungen r- zulässigen Kündigungstermin, jedoch nicht vor dem 31. 1. 1912, von dem betreffenden Kreditinstitut in bar eingelöst; sie gelten gemäß § 1 Abs. 5 der genannten Verordnung zu em Termin als zur Kückzahlung gekündigt. üeegeegh. hierüber ethalten die Einrteicher alsbald e. ee; der Stücke, Für diejenigen Stücke, die infolge dieses Aufrufs nicht bis zum 31. 1. 1942 zur Barceinlöjung eingeliesert sind, gilt das Angebot zur des Zinsfußes auf 4 vom Hundert nach § 1 Abs. 1 nung als angenommen. Das Angebot gilt auch für die vor Bayerischen Landeskulturrentenanstalt an Stelle ber Ausgabe von Landeskulturrentenbrieien übernommenen Schuldbuchverpflichtun⸗ gen mit der Maßgabe, daß diejenigen Schuldbuchgläubiger, welche statt der Zinsherabsetzung die Bareinlösung wünschen, den Antrag bis spätestens zum 31. 1. 1942 bei dem genannten Institut zu stellen haben. 4 Die von der Krebitanstalt Sächsischer Gemeinden, Dresden, durch Bekanntmachung vom 24. 11. 1941, Reichsanzeiger Nr. 279, ausgesprochene Kündigung der 4 ½ Goldhypothekenpfandbriefe Reihe 2 —5 (20400, 20401, 20408, 20410), 4 %6 % Goldpfandbriese Reihe 6—9 (20411, 20413, 20417, 20422) und die von der Landeskreditkasse zu Kassel burch eee e⸗ vom 22. 11. 1941, Keichsanzeiger Nr. 276, über die be⸗ kanntgegebenen Auslosungen hinaus ausgesprochene Gesamt⸗ kündigung der 4 ½ % Goldpfandbriese Reihe 3, 4, 6 bis 13 (20à232, 20231, 20240, 20344, 20246, 20251), 4 ½ Ni vijpo⸗ thekenpjandbriefe RNeihe 15 (20354), 4 %¾ Zigen Gohs In. munal⸗Schuldverschreibungen Reihe 1, 4, 5, 6 (202 9, 2147,
werden gemäß § 2 der Berorbnung durch das Angebot der — mit
veves, ealn2 *₰ s vom 1. 4. 1942 — be, baß die Kündign auf diejent ide t, institut ei zwecks Bareinlossung zu dem in der ge 2 5 e 2 214 Herabsetzu n 28 2n, 7 7 be veergaaa ser chreibung wirksam.
Folgende Kreditinstitute: verliner in (Ttabtschaft), Berlin, g — (Verliner Siabtschaft), Berlin,
t Krebitverein Ttase, 1 rabenhagen⸗Hilsesheim scher licher Krezitserein in Hannsver, Central⸗Lansschaft für die veeer Ziaaten, Bezfta, Lur⸗ uns Neamartische Nitterschaftliche Tarlehas⸗Kaste. Berxlin, —=— 2 8
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