1941 / 304 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 31 Dec 1941 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 303 vom 30. Dezember 1941.

8 8 4

9g b. 115 VBergbau⸗Aktiengesellschaft Ewald König Ludwig, Herten (Westf.). Gesamtkündigung der 5 %igen E. 30 000 000 Anleihe von 1936. Gemäß § 4 der Anleihebedingungen kündigen wir hiermit die gesamten in Umlauf befindlichen Teilschuldver⸗ schreibungen unserer obenbezeichneten Anleihe zur Rückzahlung zu 100 % ihres Nennwerts zum 1. April 1942. Wir weisen die Inhaber von Stücken der obigen Anleihe auf das demnächst

erscheinende Umtauschangebot hin.

Herten (Westf.), 20. Dezbr. 1941. Bergbau⸗Aktiengesellschaft Ewald

König Ludwig.

[39080]

Kronprinz“ Aktiengesellschaft für Metallindustrie, Solingen⸗Ohligs.

Bezug neuer Aktien.

In der außerordentlichen Hauptver⸗ sammlung unserer Gesellschaft vom 19. Dezember 1941 ist die Erhöhung des Grundkapitals von nom. Hℳ 6 000 000,— auf nom. Hℳ 12 000 000,— durch Ausgabe von nom. Rℳ 6000 000,— auf den Inhaber lautenden St. 6000 neuen Aktien über je nom. R.ℳ 1000,— mit Gewinnberechti⸗ gung für das Geschäftsjahr 1942 beschlossen worden. Die neuen Aktien sind von der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf mit der Verpflichtung über⸗ nommen worden, sie den Inhabern der alten Stammaktien unserer Gesellschaft zum Bezuge, entsprechend ihrem Be⸗ zugsrechte, anzubieten.

Nachdem die Durchführung der Kapi⸗ talerhöhung in das Handelsregister ein⸗ etragen ist, fordern wir im Namen der

eutschen Bank Filiale Düsseldorf unsere Aktionäre auf, ihr Bezugs⸗ recht unter folgenden Bedingungen auszuüben:

meidung des Ausschlusses bis zum 20. Januar 1942 einschließlich in Berlin: bei der Deutschen Bank, in Düsseldorf: bei der Deutschen Bank Filiale Düsseldorf während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden auszuüben.

2. Auf je nom. Hℳ 1000,— alte Stammaktien kann eine neue Aktie über nom. Eℳ 1000,— zuni Kurse von 130 % zuzüglich Börsenumsatz⸗ steuer bezogen werden. Die Bezugs⸗ stellen sind bereit, die Verwertung oder den Zukauf von Bezugsrechten nach Möglichkeit zu vermitteln.

3. Die Ausübung des Bezugs⸗ rechtes auf die alten Aktien über nom. R.ℳ 1000,— hat gegen Ab⸗ lieferung der Gewinnanteilscheine Nr. 12 zu erfolgen. Die alten Aktien über nom. Iℳ 100,—, die nur noch mit Talons versehen sind, sind den Bezugsstellen zur Aus⸗ übung des Bezugsrechtes vorzu⸗ legen und werden mit dem Stempel „Bezugsrecht 1941 ausgeübt“ ver⸗ sehen. Für die mit dem Bezuge ver⸗ bundenen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht; sofern jedoch die Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 12 bzw. die Mäntel der Aktien über nom. R.ℳ 100,—, nach der Nummernfolge geordnet, bei den vor⸗ stehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver⸗ bunden ist, erfolgt der Bezug kostenfrei. Die Gewinnanteilscheine Nr. 12 sind auf der Rückseite mit der Firma 18 mit dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen. 8

4. Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt baldmöglichst.

Solingen⸗Ohligs, 23. Dezbr. 1941.

„Kronprinz“ Aktiengesellschaft

für Metallindustrie.

1. Das Bezugsrecht ist zur Ver⸗

[38260].

Dr. Georg Seibt Aktiengefellschaft,

Der Vorstand.

Berlin.

Bilanz zum 31. Dezember 19490.

Anf.⸗Best.

Zugänge

Abschrei⸗

Abgänge bung

₰o Anlagevermögen: b Bebaute Grundst. mit a) Geschäfts⸗ oder ““ Wohngebäuden . 142 260 b) Fabrikgebäuden od. anderen Baulichkeit. Maschinen und maschi⸗ nelle Anlagen .... Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung Patente

273 068 120 625 54 077—

5 400 21 501

IL11“

ER.

90 504

95 605

R. lERtℳ

2 580 139 680

10 648 262 420

50 889 160 240

56 671 3 600 21 500

91 931 1 800 1

1 080

Beteiligungen.. 616 9317

186 109 70]q 1 080

157 849

Umlaufvermögen: Re„oh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffeü... Halbfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse, Wwaren..

Anzahlungen der Gesellschaft... Forderungen auf Grund von Leistungen Wechsel.. Kassenbestand

guthaben Andere Bankguthaben... Sonstige Forderungen..

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

Verlustvortrag aus 1939 Reingewinn 1940..

„98 9 99b9— 88359

Grundkapital... Rücklagen: Rücklage für Ersatzbeschaffung

Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens

Rückstellungen für ungewisse Schulden .

Verbindlichkeiten: . Anleihen der Gesellschaft Hypotheken Anzahlungen von Kunden.

0 885

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen

und Leistugen... Sonstige Verbindlichkeiiten.

Warenlieferungen und

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum

1 706 757,36 757 022,71 128 676,57

v2592 756,67

42 889,50

648 510,67 1 981,50

14 400,30 504 839,41 503 719,62

2 81

4 308 797 14 389

. 1011 096,76 273 350,67

737 746 5 705 043

1 500 000 173 198 127 000

62 125,— 215 000,— 1 912 612,—

383 820,21 549 287,73

3 122 844

5705 04387 31. Dezember 1940.

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben ... Abschreibungen auf das Zinsen..

Steuern na v

Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen 3

Verlustvortrag aus 1939 ..

2 ““ Erträge. Jahresertrag nach § 132 11I1 Erträge aus Beteiligungen.... Außerordentliche Ertragge Verlustvortrag aus 193909. . Reingewinn 190..

. *

Der Vorstand.

Aufwendungen.

R.ℳ 19, 152 082 58 157 849 70

26 563,23

516 069,18 20 460— 1 011 09676

7363 316 20

3 454 757 79

822 37 .... . 1100 969 05 . 1 011 096,76

. 273 350,67 737 746709

1 363 316 20

Schmidt.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und Schriften der Dr. Georg Seibt Aktiengesellschaft, Berlin⸗Schöneberg, sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buch⸗ führung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß

läutert, den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 19. August 1941.

Treuhand⸗Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Sonntag, Wirtschaftsprüfer.

ppa. Dr. Roehling, Wirtschaftsprüfer.

Der Vorstand ist Otto W. Schmidt; den Aufsichtsrat bilden Rolf Glade⸗

beck, Berlin, Vorsitzer; Rudolf Gleimius, Berlin, stellv. Vorsitzer; von Heinz, Berlin.!

2 479 19475

WI11“

[380091. T“ 11““ 1“

Porzellanfabrik Königszelt, Königszelt / Schles.

Bilaunz vom 30. Juni 1941.

eerm.-erxer⸗

RE [8

RA 89

Aktiva.

I. Anlagevermögen: 8— Bebaute Grundstücke: I 1 a) Wohngebäude . . 8 216 662— Abschreibung.. 5 704

b) Fabrikgebäude . 530 589 Abschreibung.. 16 308 Unbebaute Grundstücke Hebsh . 7 334 Abschreibung. . 1 883 Maschindnen. 12 275 Zugang .. 9 478 55

21 753 55 Abschreibung.

Abschreibung N

Kraftzentrale Bahngleise . Fuhrpark.. Zugang

210 958

514 281 67 643

5 451

12 149 55

“] 8

Abganng .

888 Abschreibug Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung Zuganng .

8— II. Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse Fertige Erzeugnisse Wertpapiere und Steuergutscheine I.. Steuergutschein .. . Eigene Anzahlungnéhnn Forderungen auf Grund von Warenlieferungen

und Leistungen .. 1e4“ 8 Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ und Post⸗

schecgguthabenn . Andere Bankguthaben Sonstige Forderungen Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. Avale R.ℳ 14 000,—

103 408 361 640 26 900 5 700

146 735 3 200

14 997 146 815 6 510 5 335

1 629 185

Passiva. I. Grundkapital: Stammaktien mit 6375 Stimmen Vorzugsaktien mit 2880 Stimmen

II. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage III. Rückstellungen. IV. Verbindlichkeiten: Obligationven. Aufgeld für Obligationen. ypotheten 4 fangene Anzahlungen . Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferun⸗ gen und Leistungen 1161“*“; 8 Verbindlichkeiten gegenüber Banken ... Sonstige Verbindlichkeiten 411 582 89 Noch nicht erhobene Dividende auf Stammaktien 260— Noch nicht erhobene Genußrechtzinsen... 57050 V. Eööö der Porzellanfabrik Königs⸗ alt e. W. 111141* osten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.. eingewinn: Gewinnvortrag 1. 7. 19370 . .. 1 . Gewinn 1940/41 Avale RAℳ 14 000,—

685 500

68 550 281 986

0 0 . 0 00 90 90 u090 090 090 8 0

„„ 2509090 290 86890 2—8020

48 759 89

VI. 49 110 60 VII. 71 665 82 865 36

8 9 9% 00 2

8 3 1 629 185/48 Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 30. Juni 1941. —-——— aeevewvr

R.Ih 9 773 674 62 889,54 36 576 80 6 420 10 37772 145 693 4 852 25 000

Aufwand. Löhne und Gehälter.. . Soziale Abgaben. Abschreibungen auf Anlagevermögen. . Sonderabschreibung JTNTr.. Zinsen BLEZI“”“ 8 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und Beiträge an Berufsvertretungen ... Werkserneuerung auf Konto Rückstellungen Gewinnvortrag 1. 7. 1940 .„ b 0 09 ⸗20 Gewinn 1940/41..

G2 2

90 0ο 0 0

. . 9 20 20

19 198,71 63 666,65

2 *“2 2 90 220 8 2

82 865 1 148 349

Ertrag. . .. 8 19 198 1 103 960 18 439

6 751 1 148 349

Gewinnvortrag 1. 7. 1940 ‧.. Ausweispflichtiger Jahresertrag Mieten und Pachten Außerordentliche Erträge

Königszelt, den 30. Oktober 1941. 3

8 Porzellanfabrik Königszelt. Gramß. Krauß. 1 AMNach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8 Meiningen, den 1. November 1941,.

Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft Thüringen.

Dr. Langbein, Wirtschaftsprüfer. b

Von unseren 4 ½ %igen Teil eeee vom Jahre 1913 sich zur Zeit noch Genußrechte im Gesamtbetrage von Rℳ 67 700,— im

mlauf. ööö1““ Dem Vorstand unserer Gesellschaft gehören an: die Herren Fabrikdirektor Ernst Gramß, Königszelt, und Fabrikdirektor Erhard Krauß, Königszelt.

Dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gehören an: die Herren Dr. jur. Ottomar Benz, Berlin; Maximilian Freiherr von Brachel, Köln; Dr. jur. Adolf Conrad, Meiningen; Martin Horn, Breslau; Dr.⸗Ing. h. o. Friedrich Scheid, Hermsdorf; Heinrich Schindhelm, Kahla. 8 S

Nach dem Beschluß der ordentlichen Haupiversammlung vom 15. Dezember 1941 entfällt für das Geschäftsjahr 1940/41 auf unsere Stammaktien eine Dividende von 5 %. Die Auszahlung der Dividende für jede Stammaktie über nom. 100,— Reichs⸗ mark erfolgt nach Vornahme des Abzuges von 10 % Steuer und 59% Kriegszuschlag mit Rℳ 4,25 gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 14 vom 22. De⸗ zember 1941 an

bei der Deutschen Bank, Berlin, Erfurt, Meiningen bei der Commerzbank, Aktiengesellschaft, Berlin, Erfurt, Breslau, bei dem Bankhaus Hardy & Co., G. m. b. H., Berlin.

Ferner geben wir bekannt, daß für das Geschäftsjahr 1940/41 die Zinsen für unsere noch umlaufenden Genußrechte 3 ½ % vom Nennwert betragen. Die Aus⸗ vhlung erfolgt gegen Ablieferung des Scheines Nr. 4 bei den vorstehend genannten Stellen. 1 Königszelt, den 18. Dezember 1941.

38 Porzellanfabrik Königszelt.

11“

iihre Hinterlegung bestätigendes snis einzureichen.

[39084] Bürgerliches Brauhaus Bonn. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden auf Mittwoch, den 28. Ja⸗

nuar 1942, vormittags 11 Uhr, in die Geschäftsstelle der Gesellschaft in

Bonn, Bornheimer Str. 42, zur 44. or⸗

dentlichen Hauptversammlung ein⸗

laden. Tagesordnung: „Verwaltungsbericht und Prüfungs⸗ befund. .Beschlußfassung über die Bilanz per 30. September 1941, die Ge⸗ winnverteilung, die Entlastung des

Vorstandes und des Aufsichtsrates.

Wahl des Bilanzprüfers. 4. Wiederwahl und Zuwahl

sichtsrat. Aktienhinterlegung zur Ausübung des Stimmrechtes spätestens am

23. Januar 1942 bei der Gesell⸗

schaft, der Deutschen Bank, Filiale

Bonn, oder einem Notar.

Bonn, den 23. Dezember 1941. Der Aufsichtsrat.

zum Auf⸗

[39086]

Gas⸗ und Elektrizitäts⸗Werk Ermsleben a. Harz Aktien⸗ gesellschaft.

Einladung zur 35. ordentlichen Hauptversammluüung auf Mittwoch, den 21. Januar 1942, 10 Uhr, nach unserem Geschäftslokale in Bremen, Am Wall 187.

Tagesordnung: 1

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der

Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1940/41.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns und über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

3. Aufsichtsratswahl.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1941/42.

Stimmberechtigt sind nur die Aktio⸗ näre, die ihre Aktien spätestens am 17. Januar 1942 im Lehe. der Gesellschaft hinterlegt aben.

Bremen, den 27. Dezember 1941.

Der Vorstand.

Bernhard ten Breujel.

äa

*

[39078] Aktienbrauerei zum Die 70. ordentliche Hauptver⸗ sammlung wird hiermit auf Mitt⸗ woch, den 21. Januar 1942, vor⸗ mittags 11 Uhr, im oberen Saale des Löwenbräukellers in München an⸗ beraumt. 2 Tagesordnung: 1. Vorlage der Entschließung über die Kapital⸗Berichtigung nach § 8 der

1 8

Löwenbräu in München.

Dividendenabgabeverordnung vom

12. Juni 1941.

5 des Jahresabschlusses für den 30. September 1941 vor und nach der Kapital⸗Berichtigung so⸗ wie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

.Vorlage der öffentlichen Bekannt⸗ machung der Entschließung über die Kapital⸗Berichtigung und des be⸗ richtigten Jahresabschlusses.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

„Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. ö

Bes lußfacsung über die Aende⸗ rung der Satzung in § 1, § 4 Ab⸗ satz 3, 4, 5, § 12, § 14 Absatz 1 (Aenderung des Firmennamens, Anpassung an die Kapitalberichti⸗ gung, Vergütung an den Aufsichts⸗ rat) sowie Beschlußfastung über

die künftige Höhe der Aufsichts⸗ ratsbezüge. 1““

.Aufsichtsratswahlen.

8. Wahl der Abschlußprüfer.

888 Aktionär, welcher der Haupt⸗ versammlung beiwohnen will, hat spä⸗ testens am 17. Januar 1942 bis zum Ende der Kassenschalterstunden bei einer nachverzeichneten Anmeldestelbe seine Aktien oder ein ihren vvege und

es Zeug⸗

Das Zeugnis kann

ausgestellt sein von einem deutschen

Notar, einer Wertpapiersammelbank

oder einer der nachverzeichneten An⸗

meldestellen.

Der Hinterlegung ist es gleich zu achten, wenn die Aktien mit Zustim⸗ mung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem Fressberegen bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden. Es genügt, wenn im Zeugnis der Wertpapiersammelbank der Anteil am Sammelbestand der Aktien bestätigt ist.

Anmeldestellen:

Bayer. Vereinsbank in München

und Nürnberg,

Merck, Finck & Co. in München

und Berlin, Seiler & Co. in München, Gebr. Bethmann in Frankfurt a. M., Geschäftsräume der Brauerei.

München, den 23. Dezember 1941.

Der Aufsichtsrat. August von Fineck, Vorsitzer.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗

lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An-

zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

MDruck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei

GmbH., Berlin 8

Vier Beilagen

(einschl Börsenbeilage und einer Zentral⸗ b ister

/

Zehnte Gewerbe vom 30. Dezember 1941.

Druckfehlerberichtigung der

Preußischer

2,30 7ℳ einschließlich 0,48 N.

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postansta

Erscheint an jedem eSe abends. Bezugspreis durch die Post monatlich

Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ 1 lten nehmen Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 p, einzelne Beilagen 10 w. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung bes Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

stri

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 304

Berlin, Mittwoch,

aatsanzeige

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 .ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, EETE 32. Alle vengaußer ge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig

ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ in) oder dur werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗

wruckreif einzusenden, insbesondere

Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

den 31. Dezember, abends

Inhalt des amtlichen Teiles 8 Deutsches Reich

Anordnung einer Marktregelung für das graphische

Anordnung über die Beschlagnahme von Stärke und Stärke⸗ erzeugnissen in gewerblichen Betrieben vom 24. Dezember 1941.

76 Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Paxier und Verpackungs⸗

wesen (Vorschriften über die Bewirtschaffung und Verteilun von Zellstoff, Holzstoff, Lumpen, Papier, Pappe, C“ und Druck⸗Erzeugnissen). Vom 31. Dezember 1941.

Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Bestellung von Verteilungs⸗ stellen und Verteilungsbeau tragten). Vom 31. Dezember 1941.

Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen. Vom 31. Dezember 1941.

Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ meren. Herstellungs⸗ und Verarbeitustcsvorschriften für Papier, Kärton und Pappe). Vom 31. Dezember 1941.

Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen (Vorschriften auf dem Gebiete des Verpackungswesens). Vom 31. Dezember 1941.

Betanntmachung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 3 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen (Bestellung von Beauf⸗ tragten auf dem Gebiet des Verpackungswesens). Vom 31. Dezember 1941.

2. Durchführungsanordnung der

Reichsstelle für Eisen und Stahl zur Anordnung 3 des General⸗

beʒrollmächtigten für die Essen⸗ und Stahlbewirtschaftung, in

Nr. 302. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I. Nr. 145.

Amtliches Deutsches Reich— Zehnte Anordnung

keeiner Marktregelung für das graphische Gewerbe

85 vom 30. Dezember 1941.

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) und unter Berücksichtigung der Anordnung zur Organisations⸗ vereinfachung im graphischen Gewerbe vom 17. Dezember

1938 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

anzeiger Nr. 295 vom 19. Dezember 1938) und der Anord⸗ nung betreffend Aenderung der Anordnung zur Organisations⸗ vereinfachung im graphischen Gewerbe vom 20. November 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗

1 aanzeig er Nr. 276 vom 24. November 1939) ordne ich an:

mir

ie Geltungsdauer der Anordnung einer Marktregelung

3 das graphische Gewerbe vom 31. Dezember 1940 (Deutscher eichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1941) wird bis zum 31. Dezember 1943 verlängert. An Stelle der in den §§ 1, 3 und 4 der Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe vom 31. Dezember 1940 genannten Vereinbarung zwischen den Marktverbänden des graphischen Gewerbes, der Druckmaschinenindustrie und

des Druckmaschinenhandels vom 1. November 1940 tritt die Perei grang zwischen den vor⸗ er

vorliegende neue genannten Verbänden vom 1. Novem

Berlin, den 30. Dezember 1941. Der Reichswirtschaftsminister. 8 In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

1941.

1 Anordnung

über die Beschlagnahme von Stärke und Stärkeerzeugnissen in gewerblichen Betrieben Vom 24. Dezember 194141

. Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr

vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der

Fassung der

gesetzbl. I S. 679) wird im Einvernehmen mit dem Reichs⸗

minister für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet:

1 Stärke und Stärkeerzeugnisse Hertefler⸗ Weizen⸗, Maisstärke u. dergl., Dextrin, Glukose u. dergl.), in Mengen von über 100 kg, die im Besitz oder Gewahrsam von gewerb⸗ lichen Betrieben stehen, werden beschlagnahmt, soweit die Betriebe nicht Mitglieder des Reichsnährstandes sind.

2. Die Be schlegmahme hat die in der Verordnung über die Wirkung der Beschlagnahme zur Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 4. März 1940 (Reichsgesetzbl. I S. 551) vor⸗ gesehenen Wirkungen. 82

Die Wirtschaftsgruppen, denen die von der Beschlag⸗

nahme betroffenen Vetriebe angehören, sind ermächtigt, für

ihre Mitglieder Ausnahmen von der Beschlagnahme nach §1

A“ 1““ Zuwiderhan en gegen diese Anordnung fallen ut

die Strafvorschriften der §§ 10, 12—15 der Verordnung über

den Warenverkehr. 8 111“ Berlin, den 24. Dezember 1941.

. Der Reichswirtschaftsmi

In Vertretung des Staatssekretärs: von Hanneken.

4

Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗

Anordnung Nr. 1 u

der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen 8 (Vorschriften über die Bewirtschaftung und Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Lumpen, Papier, Pappe, Papierwaren und Druck⸗Erzeugnissen) .““ Vpom 31. Dezember 1941. Inhaltsverzeichnis: A. Gemeinsame Vorschriften 8 § 1 Verteilungsbeauftragte 2 Einfuhr 3 Bevorratungsbeschränkung B. Halbstoffe 1 4 Sulsit. und Strohzellstoff 5 Sulfat⸗(Natron⸗)zellstoff 6 Lagerhaltung und Lagerbuch olzstoff: Verteilung 58 Verarbeitung se eferunchäftesg ben für Zellstoff und Holz⸗ 0 0 Meldepflicht 1 Austauschstoffe 12 Lumpen 8 C. Papier und Pappe 8 8 13 Auslieferungsfreigaben 88 14 Verteilangsgründüte 1““ D. Großhandel, Erzeugnisse der Papierverarbeitung und des Drucks g189 15 Lagerbewirtschaftung und Hüemehch 16 für die Herstellung von E. Schlußvorschriften

Druck⸗Erzeugnissen

8 17 Ausnahmen . § 18 Zuwiderhandlungen— § 19 Inkrafttreten 1

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fasfung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Hrfut⸗ Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit ustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

7 8 9 1 1

8n

86 11“ 8

A

Verteilungsbeauftragte 8

(1) Bei der Reichsstelle für Papier und Verpackungs⸗ wesen werden Verteilungsstellen und Verteilungsbeauftragte (Beauftragte) bestellt; sie handeln im Namen und im Auf⸗ trage der Reichsstelle und sind an deren Weisungen gebunden.

(2) Den Sestaters ten und Verteilungsstellen obliegt im Rahmen der von der Reichsstelle erlassenen Anordnungen die „Verteilung von Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe, von Erzeugnisfen der Papier⸗ und Pappenverarbeitung und des Drucks, soweit die Verteilung nicht unmittelbar durch die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen durchgeführt wird. Sie sind berechtigt und verpflichtet, nach Maßgabe der ihnen erteilten Weisungen Erzeugerfirmen zur bevorzugten Auslieferung vordringlicher Aufträge und zur Zurückstellung der Aühic Pernn angenommener Aufträge anzuweisen sowie ihnen die Herstellung oder Auslieferung von Zellstoff⸗ Holz⸗ stoff⸗, Papier⸗ und Pappenmengen, Papierwaren oder Druck⸗ Erzeugnissen zu verbieten. Die Beauftragten und Vertei⸗ lungsstellen haben das Recht, von den Betrieben ihres Zu⸗ ständigkeitsbereichs sowie von den Abnehmern dieser Betriebe die zur Durchführung der Verteilung erforderlichen Erklä⸗ rungen zu verlangen.

(3) Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungs⸗ wesen bestellt und entläßt die Beauftragten und Verteilungs⸗ stellen und legt ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit fest. Die Bestellung, die Entlassung und die Zuständigkeit der Be⸗ auftragten und Verteilungsstellen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger bekannt⸗

egeben. 8g (4) Soweit mehrere Beauftragte für eine Verteilungs⸗ stelle bestellt werden, ist jeder von ihnen berechtigt, für diese Verteilungsstelle Anweisungen zu ertelen.

Einfuhr Abschluß und Vermittlung von Einfuhrgeschäften

(1) Personen oder Perzeueuvereig hangen dürfen Ein⸗ fuhrgeschafte jeder Art in Zellstoff, Holzstoff, Papier und Pappe innerhalb eines gewerblichen Betriebes oder zu Er⸗ werbszwecken gleichgültig ob im eigenen oder fremden Namen nur abschließen oder vermitteln, wenn sie zur Vor⸗ nahme solcher Geschäfte von der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen zugelassen worden sind.

2) Die Vermittlung und der Abschluß von Einfuhr⸗ geschäften in Erzeugnissen der Papierverarbeitung und des Druckes bedarf in jedem Fall der Genehmigung der Reichs⸗ telle für Papier und e soweit die Reichs⸗ telle für das Einfuhrgeschäft nicht eine Devisenbescheinigung oder Einfuhrbewilligung erteilt hat oder erteilt.

Postscheckkonto: Berlin 41821 1941 1 b 2 3 8 1

3) Als Einfuhr im Sinne der Absätze 1 und 2 gelten alle Lieferungen von Waren in das deutsche Zollgebiet ein⸗ schließlich der Lieferungen aus den Niederlanden.

(4) Die Zulassung nach Abs. 1 und die Genehmigung nach Abs. 2 ist auch erforderlich, wenn sich die Tätigkeit nur auf die Herausgabe von Anfragen oder die Weitergabe von Angeboten beschränkt.

(5) Die Zulassung gemäß Abs. 1 wird auf Zeit erteilt. Sie ist jederzeit widerruflich. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.

(6) Bereits bestehende Betriebe oder Unternehmen, die eine Tätigkeit der im Absatz 1 genannten Art ausüben, gelten dann als zugelassen, wenn ihnen hierüber nach dem 6. Juli 1940 eine Bestätigung durch die Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen erteilt worden ist.

Bevorratungsbeschränkung (1) Verbraucher dürfen nur einen Vorrat von Papier, Pappe und Erzeugnissen daraus (insbesondere Papierwaren und Druck⸗Erzeugnissen) halten, der ihrem Bedarf für höchstens drei Monate entspricht. Bei Bestellungen und Verträgen auf Lieferung der genannten Waren ist darauf Bedacht zu neh⸗ men, daß durch die Ausführung der Lieferung die Bedarfs⸗ deckung für den angeführten Höchstversorgungszeitraum nicht überschritten wird. Die Lieferungsfrist bereits erteilter Auf⸗

träge ist dieser Bestimmung anzupassen. b (2) Diese auf Verarbeiter der im

ei

Abs. 1 genannten Waren keine Anwendung.

Falbstoffe Sulfit⸗ und Strohzellstoff

(1¹) Sene jeder Art sowie Sersssenhn einschließ lich der 28 zellstoffe hieraus dürfen nur auf Grund einer Bezugsgenehmigung, die von der Reichsstelle für Papier und Berpacongswesen erteilt wird, bezogen werden. (2) Soweit eine Papier⸗ oder Pappenfabrit Zellstoff der genannten Arten aus einer mit ihr in räumlichem Zusam⸗ Fienhin stehenden Zellstoffabrik verarbeitet, gilt hbsa. mit der 8 daß die Bezugsgenehmigung zur Verarbeitung der darin angegebenen Zellstoffsorten und ⸗mengen berechtigt, sofern die Kapitalanteile beider Werke mindestens zu 50 v. H. denselben Personen oder en zustehen.

(3) Zellstoffabriken, deren Zufammenschlüsse und son⸗ stige Lieferanten von 8 Zellstoff der in Absatz 1 enannten Arten nur mit Ermächtigung der Verteilungs⸗

Sulfit⸗ und Strohzellstoff (7) der Reichsstelle sür

erpackungswesen an Verarbeiter ausliefern.

ESulfat⸗ (Natron⸗) Zellstoof (1) Sulfat⸗ (Natron⸗) Zellstoff einschließlich der Abfall⸗ Frach. hieraus darf nur zu den und in den engen verarbeitet werden, für die die eichsstelle für Pa⸗ pier und Verpackungswesen eine schriftliche Verarbeitungs⸗ genehmigung erteilt hat. (2) Zellstoffabriken, deren Zusammenschlüsse und sonstige Lieferanten von Zellstoff dürfen Zellstoff der in Abs. 1 ge⸗ nannten Arten nur mit Ermächtigung der Verteilungsstelle für Sackpapier, Natronzellstoff und Natronpapier (5) der eichsstelle für Papier und Verpackungswesen an Verarbei⸗ li

ter 8 6 81 Lagerhaltung und Lagerbuch

(1) Die Reichsstelle für Papier und Verpackung wesen kann die Haltung eines

bestimmten Lagers an Zellstoff aller Art anordnen.

(2) Die Verarbeiter von Zellstoff aller Art haben be⸗ sondere Lagerbücher zu führen, aus denen ersichtlich ist: 1. der Bestand jeweils am Ersten eines Monats, 12. jede Bestandsbewegung durch Zu⸗ und Abgang mit 8 Angabe der Herkunft und des Verwendungszweckes im eigenen Betrieb, und zwar 88 a) bei Zugängen aus fremden Lagern (Händ⸗ lern) oder Betrieben auch der Lieferer und bei Abgängen an fremde Lager (Händler) oder Betriebe auch der Empfänger, b) bei allen Zugängen durch Einfuhr auch Num⸗ mer und Datum der Devisenbescheinigung sowie der Einfuhrbewilligung.

Holzstoff

1“ Verteilung 8 (1) Holzstoff in⸗ und ausländischer Herkunft darf nur durch Vermittlung der Verteilungsstelle für Handelsholzstoff (9) der Reichsstelle 89 Papier und Verpackungswesen oder ihrer Bezirksstellen bezogen oder veräußert werden.

(2) Pezieher dürfen Holzstoff in⸗ und ausländischer Her⸗ kunft nur durch Vermittlung der Berteilungsstelle für Han⸗ delsholzstoff (9) der Reichsstegte für Papier und Verpackungs⸗ wesen oder ihrer Bezirksstellen und nur von den Firmen und in den Mengen beziehen, die von der Verteilungsstelle oder ihren Bezirksstellen festgelegt werden. Die Bezieher sind ver⸗ pflichtet, jeden von ihnen beabsichtigten Bezug der für sie ört⸗

stelle für Papier und

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