[39530] . „Albingia“ Versicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Hamburg. Die Herren Carl. Julius Leverkus und Admiral a. D. Hans v. Karpf sind durch Tod aus dem Aufsichtsrat aus⸗ geschieden.
[39494]
Handelsbank Aktiengesellschaft bisher: Leipziger Handels⸗ und Verkehrs Bank Aktien⸗Gesellschaft in Leipzig.
2. Bekanntmachung. Laut Beschluß unserer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. März 1941 wurde unsere Firma in: Handelsbank Aktiengesellschaft geändert. Diese Firmenänderung wurde unter dem 3. April 1941 in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Aus diesem Anlaß haben wir uns ent⸗ schlossen, neue Aktien⸗Urkunden auszu⸗ geben. 6 Wir fordern hiermit Aktio⸗ näre auf, ihre noch auf den alten Firmennamen lautenden Aktien über nom. HMℳ 100,— mit Dividenden scheinen Nr. 19 uff. der Nummernfolge nach geordnet unter Beifügung eines Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung zum Umtausch in Aktien mit unserem neuen Firmen⸗
unsere
[38871].
namen mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 uff. spätestens bis zum 5. März 1942 einschließlich
in Leipzig bei unserer Gesellschaft,
Kurprinzstraße 9,
während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. 1
Bei dieser Gelegenheit wird denjeni⸗ gen Aktionären, welche Aktien im Ge⸗ samtwerte von 7.ℳ 1000,— und mehr besitzem die Möglichkeit gegeben, für je 10 Aktien zu nom. H.ℳ 100,— eine Aktie zu nom. Rℳ 1000,— zu erhalten. Wir bitten unsere Aktionäre, von dieser Möglichkeit weitgehendst Gebrauch zu machen.
Der Umtausch erfolgt für die Aktio⸗ näre in jedem Falle provisionsfrei.
Diejenigen auf unseren alten Firmen⸗ namen lautenden Aktien unserer Gesell⸗ schaft, die nicht bis zum 5. März 1942 zum Umtausch eingereicht sind, werden auf Grund der vom Amtsgericht Leipzig am 24. Oktober 1941 erteilten Geneh⸗ migung gemäß § 67 des Aktiengesetzes für kraftlos erklärt. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien entfallenden Aktien, lautend auf unseren neuen Firmennamen, werden für Rechnung der Empfangsberechtigten hinterlegt werden.
Leipzig, den 3. Januar 1942.
Handelsbank Aktiengesellschaft. Hamisch. Manteuffel. Wolf.
Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft, Wien.
Bilanz zum 31. August 1941.
Stand am 1. 9. 1940
Zugang u. Abgang u. Umbuchg.
Abschrei⸗ bungen
Buchw. am
Umbuchg. 31. 8. 1941
Aktiva. E. ℳ
* I. Anlagevermögen:
1. Bebaute Grundstücke mit:
a) Geschäfts⸗ und
Wohngebäuden.
b) Fabriksgebäuden
u. anderen Bau⸗
mchteiten . .
. Unbenaute Grundst.
. Maschinen u. maschi⸗
nelle Anlagen ..
Betriebs⸗ und Ge⸗
schäftsausstattung.
In Bau befindliche
Anlagen..
341 771 951 192 29 50 000
1 309 188 128 776 490 434 54
Rℳ
697 403
189 261 66 220
“
11 917,18] 329 854
1 451 262 50 000
196 677132
227 598,19 1 270 024
71 764 122 980
490 4345 —
5 271 363 29 6. Beteiligungen 408 600 Andere Wertpapiere d. Anlagevermögens
18 724/17
952 885
v v12/s20⁵7 55723 22220 408 600 098 —
18 724
3898 687 40952 885 8
900 771I01507 957 24322 881
II. Umlaufvermögen: 1. Warenvorräte:
2. Geleistete Anzahlungen...
3. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen
* 4. Wechsel..
5. Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ u. Postsparkassenguthaben 6. Andere Bankguthaben.
7. Sonstige Forderungen. I. Posten der Rechnungsabgrenzung
. Grundkapital . . . . . . . .. .Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 2. Investitionsrücklage 3. Aufbaurücklage ..
4. Freie Rückkae ..
. Wertberichtigungen: auf das Anlagevermögen auf das Umlaufvermögen..
. Rückstellungen für ungewisse Schulden...
Verbindlichkeiten:
8 Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen
und Leistungen..
2. Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen HV 1“
3. Akzeptverbindlichkeiten.
4. Sonstige Verbindlichkeiilen Posten der Rechnungsabgrenzung .
Gewinn: Vortrag . Rieingewinn 1940/41
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe 564 332,— Halbfertige Erzeugnisse negeeee Fertige Erzeugnise 68620 456,89] 1 233 156
Passivo.
8 855
4 . 40 967,32321 4 548 354 527 129 851 92 288 519 495 86 635 7 476
5 670 824
5 65 696b96s 8ä
LEöö5555 82
. 200 000,— . . 15 000,— . . 72 092,— .175 000,— .1120000,— 67 322,76
2 000 000
462 002
1 187 322 926 773
. . 302 624,53 1 707,15
973 184 15 487
34 931,49 . . .. 6 721,42
99 242,76 105 964
5 670 824
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. September 1940 bis 31. August 1941.
Aufwendungen.
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben..
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
Hinsen... 77 Steuern vom Einkommen, vom Ertrag Beiträge an Berufsvertretungen.. zuweisung zur Aufbaurücklage... esePi en⸗ zur freien Rücklage.. Außerordentliche Aufwendungen.. Reingewinn 1940/41 “
82
88 Erträge. 1 Aktiengesetz.
Ertrag gemäß § 132, II, Außerordentliche Ertragge..
und vom Vermögen
R.“ [9, 955 054 77 70 161 07 507 957 24 72 613 09 508 461 77 40 353 31 72 092 — 175 000—- 30 700 39 99 242 76
ET““
ee--ö568ͤ 5 EETZ-— 8böx. 55.
2 173 854 83
2 531 636ʃ40
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
der Bücher und der Schriften der Stadlauer Malzfabrik
ktiengesellschaft, Wien,
sowie der uns vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Wien, am 8. November 1941.
uhand⸗Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Mittelbach, Wirtschaftsprüfer.
ermes, Wirtschaftsprüfer.
Der Vorstand: Dipl.⸗Braum. Gerhard von Mautner Markhof (Vorfitzer), Dipl.⸗Ing. Gustav von Mautner Markhof, Rudolf Roick. Der Aufsichtsrat setzt sich nach erfolgter Wiederwahl wie folgt zusammen:
DSHipl.⸗Brau⸗Ing. Manfred von Mautner 1 ohe Schillingsfürst, stellv. Vorsitzer; Dr. Ernst Geutebrück; Graf Hubert r. Abolf Lorenz. 11“
Dipl.⸗Landw. Gustav. Harmer;
arkhof, Vorsitzer; Alfred Prinz Hohen⸗ bardegg:
8g”
——
[2 531 636 40
357 781/57
Deutsche Acetat Kunstseiden A.⸗G. „Nhodiaseta“, Freiburg i. Br. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch zu der am Mittwoch,
den 28. Jannar 1942, vormittags
11 Uhr, in unserem Verwaltungs⸗
gebäude in Freiburg i. Br., Engesser⸗
straße 8, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung eingeladen.
[39505] Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichts⸗ rates für das Geschäftsjahr 1940.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941.
In der Hauptversammlung stimm⸗ berechtigt sind die Aktionäre, welche ihre Aktien spätestens am 3. Werk⸗ tage vor dem Tag der Hauptver⸗ sammlung bei der Dresdner Bank, Filiale Freiburg i. Br., oder der Gesellschaftskasse hinterlegt haben oder den Nachweis erbringen, daß die rechtzeitige Hinterlegung bei einem deutschen Notar, der Reichsbank oder einer Wertpapiersammelbaurt erfolgt ist. — Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Freiburg i. Br., 30. Dezbr. 1941.
Der Vorstand.
[38858].
Schlesische Malzfabriken Akt.⸗Ges., Leobschütz.
Bilanz am 30. September 1941. .“
[39508 Elastie Aktiengesellschaft Fabrik für Bürobedarf, Frankfurt am
. . Main. In der außerordentlichen Hauptver⸗
sammlung vom 4. Dezember 1941 ist! beschlossen worden, das Grundkapital um HEℳ 30 000,— zu erhöhen. Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Grundkapital beträgt jetzt Reichsmark 330 000,—. Kurse von 120 v. H. ausgegeben. In derselben beschlossen, § 4 der Satzung entsprechend zu ändern. ee Grundkapital ist eingeteilt in
Die Das Aktien wurden
Die
zum
Hauptversammlung wurde
Das EHℳ 330 000,— be⸗ Inhaberaktien im Nennbetrage von je REℳ 1000,—.
Frankfurt a. Main, Dezember 1941. Elastic A. G., Frankfurt am Main. Der Vorstand. Alfred Simon.
[39506]
Erzgebirgische Holzindustrie A.⸗G., Brand⸗Erbisdorf/ Sa. Einladung zur o. Hauptversamm⸗ lung am 23. Januar 1942, vorm. 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der
Gesellschaft zu Brand⸗Erbisdorf. 3 Tagesordnung: 1. Vortrag der Jahresrechnung 1940/
8
.Richtigsprechung der Jahresrech⸗ vun. .EEntlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
. Wahl des Rechnungsprüfers. Aufsichtsratswahl.
Brand⸗Erbisdorf, 29. Dezbr. 1941.
Der Vorstand.
Stand am 1. 10. 1940
Stand am
Abschreibung 30. 9. 1941
Zugang
Aktiva. 8 I. Anlagevermögen:
Bebaute Grundstücke: mit Wohn⸗ u. Geschäfts⸗ gebäuden in Berlin. mit Mälzereigebäuden in Leobschüz.. Maschinen und Trans⸗ missiondhen. Mälzereieinrichtungs⸗ erweiterungsbau.. Kraftwagen.. 1 Säde, . 1 Einrichtungen.. 1
1 — 1
7517735—
v 7⁰ 720 373 —
II. Umlaufsvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Haenehseli⸗ Forderungen auf Grund von Leistungen
Sonstige Forderungen..
III. Rechnungsabgrenzungsposten IV. Avale 410 000,—
I. Grundkapitl II. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. . Werkerneuerungssondz III. Rückstellungen . IV. Verbindlichkeiten:
VI. Avale 410 000,—
arenlieferungen und
Kassenbestand einschl. Postscheckguthaben Bankguthabeen
auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen gegenüber KonzerngesellschaftenV .. Sonstige VerbindlichkeiienV ..
V. Rechnungsabgrenzungsposten
VII. Reingewinn: Verlustvortrag a. Vorjahr Gewinn v. 1. 10. 1940 bis 30. 9. 1941 44 701,78
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1940/41.
13 274,03
275,78 . . 3 743,40 43 312,47 . . 4 256,73
2 080,68 72 940,31 1 893,28
23 017,57
21 684 21 806 123,81
Verlustvortrag a. 1939/40 Löhne und Gehälter3. Soziale Ebgaben Abschreibungen auf Anlagen..
Patten ..
Erlöse aus Lohnmälzung Mieten und Pachten. Lagergeld von der RfO.
— Alle übrigen Aufwendungen Außerordentliche Erträage...
6
4
Nach dem abschli
Berlin, im Dezember 1941.
Lüchau, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Georg Zitzmann, Berlin.
Berlin, und Direktor Fritz Löchl, Berlin. Berlin, den 10. Dezember 1941.
“
Zuweisung an den Werkerneuerungsfonds
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermöge Sonstige Steuern und Abgaben .. Beiträge an Berufsvertretungen .. Außerordentliche Aufwendungen. Reingewinn: Verlustvortrag aus dem Vorjahr
Gewinn v. 1. 10. 1940 bis 30. 9. 1941
8 Der Vorstand. 8
eßenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Treuhand⸗Vereinigung Altiengesellschaft.
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Direktor Dr. Rudolf Luedtke, Berlin, Vorsitzer; Kaufmann Willy Weber, Berlin, stelkdertr. Vorsitzer; Syndikus
Der Vorstand besteht aus den Herren: Direktor Philipp
23 017 65 388 4 235 21.400 25 000 4 160 109 407 13 542 960
2 541
* n
1““ 88 ₰ & —
21 684 291 337
. 288 527,45 . 40 661,81
10 367,14 2 556/720
58 415,06 281 141
10 195 291 337
ppa Frenk, Wirtschaftsprüfer.
Wiewiorowsky, * 1 11.“
— 1“ 8
schlossen, das
[39290] H. Berthold Messinglinienfabrik und Schrift⸗ gießerei Akt. Ges., Berlin SW 61, Belle⸗Alliance⸗Str. 87/88. Im Handelsregister des Amtsgerichts
Berlin — 561. H.⸗R. B 50 921 — ist
eingetragen worden: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um 790 000 Hℳ auf 1 750 000 Hl. ℳ durch Einziehung von Hℳ 790 000 Vorzugsaktien herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durch⸗ gefüͤhrt. Wir weisen die Gläubiger unserer Gesellschaft darauf hin, daß sie gemäß § 178 Akt.⸗Ges. berechtigt sind, für For⸗ derungen, die vor der heutigen Be⸗ kanntmachung begründet, aber noch nicht zu befriedigen sind, Sicherheit zu verlangen, wenn sie sich zu diesem Zwecke binnen 6 Monaten melden. Der Vorstand. Carl Graumann. Otto Krause.
39499] 1 Franz Kathreiners Nachfolger Aktiengesellschaft. 88 Gemäß der Dirvidendenabgabe⸗Ver⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 und der hierzu ergangenen ersten Durchfüh⸗ rungsverordnung hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes be⸗ Stammkapital unserer Gesellschaft von HEℳ 3 000 000,— auf tℳ 3 600 000, — und das Vorzugs⸗ tapital von 11 ℳ 1 000 000, auf ℳ 1 200 000,— im Wege der Be⸗ richtigung zu erhöhen.
Gleichzeitig haben Vorstand und Auf⸗ sichtsrat die dadurch dedingten Satzungsänderungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beschlossen. Der Berichtigungsbeschluß ist am 24. Dezember 1941 in das Handels⸗ register beim Amtsgericht München ein⸗ etragen worden. Die Berichtigung er⸗ folgt durch Heraufstempelung der bis⸗ her über lHℳℳ 1000,— lautenden Stammaktien und Vorzugsaktien auf Kℳ 1200,— und der bisher auf ℛℳ 100,— lautenden Stammaktien auf Hℳ 120,—.
Wir bitten unsere Aktionäre, in der Zeit vom 15. Februar 1942 bis 15. März 1942 ihre Aktien zum Zwecke der Heraufstempelung unserem Sekretariat, München, 8., Mühldorf⸗ straße 20, einzureichen.
Weiter werden unsere Aktionäre hiermit zu der am Samstag, den 31. Januar 1942, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungssaal des No⸗ tariats Dr. Walter Bader, München, Karlsplatz 10/1, stattfindenden 13. or⸗ dentlichen Hauptversammlung einge⸗ laden. Tagesordnung:
I. Vorlage des auf Vorschlag des Vorstandes gefaßten Beschlusses des Aufsichtsrates über die Kapi⸗ talerhöhung um Hℳ 800 000,— im Wege der Kapitalberichtigung auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. 6. 1941 sowie Bekanntgabe der dadurch beding⸗ ten, vom Vorstand und Aufsichts⸗ rat beschlossenen Satzungsände⸗
Bolag, des Jahresabschlusses
. Vo e 8 ahresa⸗ u
nebst Hewinn⸗ und Verlustrech. nung für das Geschäftsjahr 1940, worin bereits das berichtigte Grundkapital ausgewiesen ist, so⸗ wie Bericht des Vorstandes und Aufsichtsrates. Seschl t sacn über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
IV. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ ichtsrates.
V. Neuwahl des Aufsichtsrates.
Geschäftsjahr 1942.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder einen Hinterlegungs⸗ schein spätestens am dritten Werk⸗ tag vor der Hauptversammlung bei der Kasse unserer Gesellschaft, bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Zweigstellen oder einem deut⸗ schen Notar zu hinterlegen.
Zur Ausstellung“ eines Hinter⸗ legungsscheines sind vom Aufsichts⸗ rat nur ermächtigt: die Bayerische Hypotheken: und Wechselbank, München, und die Deutsche Bank, Berlin.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß Helct. wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderven in⸗ oder aus⸗ ländischen Bankfirma bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Der Vorstand. Adolf Wilhelm. Adolf ingelmann.
22v2N9— —n
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlagt
Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den ees hehe und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg.
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerel mb H., Berlin
Vier Beilagen
2. E , iisresi. Nae. beg 8
keinschl veenF-es⸗ und einer Zentral⸗ bandelsregisterbeilage)
VI. Wahl des Buchprüfers für das
Trockengemüse — lose oder gepreßt — ausgegeben.
München, 30. Dezember 19441.
Erschelnt an jedem en abends. B 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,18 Fö.
abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle S
10 .
g8preis durch die Post monatlich Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ monatlich. Alle Postanstalten nehmen
68, Wilhelm⸗ AFnst G straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen 1 ₰ ist Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 88.
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Anzeigenpreis für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm hreiten Petit⸗ eile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 l. ℳ. 5 en nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckau — sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder X.eS9 (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — i
ckreif einzusenden, insbesondere
efristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Montag, den 5. Januar, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 19. De⸗ zember 1941 zum Schutze gegen die ansteckende Schweine⸗ lähme (Teschener Krankheit).
Zweite Anordnung über die Errichtung und Erweiterung von Versandgeschäften.
Erlaß über die Ausgabe völkerung.
Bekanntmachungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung
über die Haftpflicht⸗, Unfall⸗ und Lebensversicherung in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.
Anordnung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung über die Anwendung Allgemeiner Hagelversicherungsbedingungen in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland.
Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.
Anordnung Nr. 7 des Bevollmächtigten für den Holzbau (Auf⸗ tragsvermittlung) vom 5. Januar 1942.
von Trockengemüse an die Be⸗
Amtliches
Deutsches Reich 8
Viehseuchenpolizeiliche Anordnung des RMdJ. vom 19. De⸗ zember 1941 zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme Teschener Krankheit)
„Zum Schutze gegen die ansteckende Schweinelähme wird auf Grund der §§ 18 ff. und 79 Abs. 2 VG vom 26. Juni 1909 (Reichsgesetzbl. S. 519) folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph:
Der durch § 5 der VA. vom 2. Mai 1941 (Reichsanz. Nr. 102) abgeänderte § 11 der VA. vom 27. Dezember 1940 (Reichsanz. Nr. 305) erhält folgende Fassung:
„Zur Entseuchung bei ansteckender Schweinelähme ist nach Weisung des beamteten Tierarztes 2proz. Formalin⸗ lösung oder 2prog Rohchloraminlösung oder Chlorkalk zu ver⸗ wenden. Auch 2 proz. Rohmultisept. und 0,5proz. Caporit⸗ lösüng können Anwendung finden.“
Berlin, den 19. Dezember 1941. ““
Der Reichsminister des Innern C. A.: Dr. Weber.
Zweite Anordnung über die Errichtung und Erweiterung von Versandgeschäften
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) und der Verordnung über Auskunftspflicht vom 13. Juli 1923 (Reichsgesetzbl. 1 S. 723) ordne ich an:
„Die Geltungsdauer meiner Anordnung über die Er⸗ richtung und Erweiterung von Versandgeschäften vom 10. Ja⸗ nuar 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 8 vom 10. Januar 1939) wird bis zum 31. De⸗ zember 1943 verlängert.
3 Berlin, den 24. Dezember 1941. 1
Der Reichswirtschaftsminister. J. V. des Staatssekretärs: v. Hanneken.
CErlaz * s Betrifft: Ausgabe von Trockengemüse an die Bevölkerung Auch in diesem Winter stehen begrenzte Mengen Trocken⸗ Pmüse für die Ausgabe an die Bevölkerung zur Verfügung. as Trockengemüse kann wiederum nur in S Hrten zur Verteilung gelangen, in denen Gemüsekonserven gemãß meinen Erlassen vom 23. und 24. September 1941 — II A 2 -7838 — und den ergänzenden Erlassen an die Landes⸗ und Provinzialernährungsämter ausgegeben werden.
Die Ausgabe des Trockengemüses erfolgt auf Grund der „Karte für Gemüsekonserven und Trockengemüse“ (Kon⸗ servenkarte), die inzwischen an die Bevölkerung verteilt worden ist. Auf die Konservenkarte werden je Verbraucher 100 g 1 Ich weise darauf hin, daß 100 g Trockengemüse im Durchschnitt etwa einer Menge von 1000 g geputztem Gemüse entsprechen. In den Städten, in denen die Ausgabe der Gemüsekonserven an die Bevölkerung nicht auf die Konservenkarte, sondern auf örtliche Bezugsausweise erfolgt ist, ist auch das Trockengemüse auf die örtlichen Bezugsausweise zu bestellen und auszugeben.
Das Trockengemüse ist in der Zeit vom 2. Februar bis 7. Februar 1942 beim Kleinverteiler zu bestellen. Der Ver⸗ braucher ist in der Wahl des Kleinverteilers innerhalb des
8*
Bezirks seines Ernährungsamtes⸗ frei. Der Kleinverteiler
trennt den Bestellschein für Trockengemüse ab und versieht die Karte an der dafür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder seiner Firmenaufschrift. Die Karte bleibt in der Hand des Verbrauchers.
Der Kleinverteiler tauscht die Bestellscheine spätestens bis zum 12. Februar 1942 beim Ernährungsamt in einen über „Trockengemüse“ lautenden Bezugschein A um. Sofern der Kleinverteiler unmittelbar vom Hersteller bezieht, ist die Ausstellung eines Großbezugscheins nicht erforderlich. Der Großhändler tauscht die Bezugscheine spätestens bis zum 19. Februar 1942 in einen entsprechenden Gro
li österreichischen Bundeskanzleramtes, betreffend die Vertrags⸗
3695/39 genehmigten Bedingungen) vorzunehmen: I“
um. Die Bezugscheine der Kleinhändler, die unmittelbar vom
Hersteller beziehen, sowie die Großbezugscheine sind bis zum 26. Februar 1942 den Herstellern vorzulegen.
Die Ausgabe des Trockengemüses an die Bevölkerung erfolgt in der Zeit vom 6. April bis 3. Mai 1942 (35. Zu⸗ teilungsperiode). Der Verbraucher kann das Trockengemüse nur bei dem Kleinverteiler, bei dem er es bestellt hat, ein⸗ kaufen. Der Verbraucher hat keinen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Sorte Trockengemüse. Die Ausgabe des Trockengemüses kann nur nach Maßgabe der Belieferung des Kleinverteilers erfolgen.
Die Kleinverteiler haben die Bezugsabschnitte für Trockengemüse abzutrennen, zu sammeln und aufzubewahren.
Sind Verbraucher in den Orten, in denen Trockengemüse verteilt wird, nach der Ausgabe der Konservenkarte und vor dem 6. April 1942 geboren worden, zugezogen oder aus einer Sammelverpflegung (z. B. Wehrmacht) entlassen worden, so ist ihnen die Konservenkarte nachträglich, jedoch nach Ab⸗ trennung und Entwertung der Bestellscheine und Bezugs⸗ abschnitte für Gemüsekonserven, auszuhändigen. Der Bestell⸗ schümn für Trockengemüse ist, falls die für die Abgabe der Be⸗ tellscheine festgesetzte Frist bereits verstrichen ist, gleichfalls abzutrennen und zu entwerten und der Stammabschnitt mit dem Vermerk „Trockengemüse ohne Vorbestellung“ und dem Dienstsiegel zu versehen. Verbraucher, bei denen die ge⸗ nannten Voraussetzungen zwischen dem 6. April und dem 3. Mai 1942 eintreten, erhalten im Einzelfall auf Antrag einen ö1“ sschein, der zum Bezug von 100 g Trocken⸗ gemüse ohne Vorbestellung berechtigt. Binnenschiffer, Wander⸗ gewerbetreibende und ähnliche Personen ohne ständigen Auf⸗ enthaltsort erhalten, wenn sie sich innerhalb des Zeitraumes vom 6. April bis 3. Mai 1942 mindestens 3 Tage im Be⸗ zirk eines Ernährungsamtes, in dessen Bereich Trockengemüse ausgegeben wird, im Einzelfall auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum Bezug von 100 g Trockengemüse ohne Vorbe esh Die Ausgabe des Berechtigungs⸗ scheines ist im Lebensmittelstammausweis bzw. in der Wan⸗ derpersonalkarte zu vermerken. Sonstige Personen, die nur vorübergehend anwesend sind, z. B. Wehrmachtsurlauber, erhalten kein Trockengemüse.
Ich habe die Organisationen der verteiler gebeten, ihre Mitglieder von diesem richten.
Ein reichseinheitlicher Aufruf der Sonderabschnitte der Konservenkarte wird nicht erfolgen. Diese Abschnitte stehen danach den Landes⸗ (Provinzial⸗) Ernährungsämtern zur Verfügung.
Da, wie eingangs gesagt, nur eine begrenzte Menge an Trockengemüse vorhanden ist, ersuche ich dringend, auf sorgfältigste Beachtung der hier getroffenen Verteilungsvor⸗ schriften hinzuwirken, damit alle vorgesehenen Zuteilungen reibungslos durchgeführt werden können. Andere als die vorgesehenen Zuteilungen können nicht in Betracht kommen. Daher müssen insbesondere Zuteilungen an Krankenanstalten und Heime sowie sonstige in Sammelverpflegung befindliche Personen unterbleiben; das ist um so eher tragbar, als die Krankenanstalten und Heime nach meinem Erlaß vom 30. Ok⸗ tober 1941 — II A 2 - 8200 — bereits vorzugsweise mit Gemüsekonserven bedacht sind. Auch eine Zuteilung von Trockengemüse an Werkküchen und Gemeinschaftslager ist mit Rücksicht auf die Versorgungslage leider nicht möglich; sollten sich nach der Zuteilung des Trockengemüses an die Bevölke⸗ rung noch Ueberstände ergeben, so behalte ich mir vor, diese den Werkküchen und Gemeinschaftslagern zentral zuzuweisen.
Diejenigen Ernährungsämter, in deren Bezirken Trocken⸗
und Klein⸗ rlaß zu unter⸗
gemüse verteilt wird, sind durch Uebersendung eines Abdrucks
umgehend zu benachrichtigen. Berlin W 8, den 5. Januar 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. 8
83
8 FTJ. A.: Schuster
Bekanntmachung
des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung vom 24. Dezember 1941,
betr. Haftpflichtversicherung in den Reichsgauen der Ostmark 8 und im Reichsgau Sudetenland
Aus Anlaß des Gesetzes über die Einführung der Pflicht⸗ für Kraftfahrzeughalter und zur Aenderung des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen sowie des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 7. November 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 222 und der Verordnung zur Vereinheitlichung des Rechts der Vertragsversicherung vom 19. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2443) sind mit Wirkung für die am 31. Dezember 1940 in den Reichsgauen der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland in Geltung
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gewesenen Versicherungsverträge vom 1. Januar 1941 ab in
den diesen Verträgen zugrunde liegenden Allgemeinen Ver⸗ scherungsbedinqungen für die Haftpflichtversicherung (Amt⸗ e Musterbedingungen: Veröffentlichungen des ehemaligen
versicherung XV. Jahrgang Nr. 2 vom Juli 1930 Seite 24 ff. sowie die durch Erlaß des Reichsaufsichtsamts für Privat⸗ versicherung Abt. VII vom 13. Dezember 1939 — VII.
solgende Aenderungen
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Gegenstand der Versicherung
Art. 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Ist dem Versicherungsnehmer nachgelassen, die Fahtrln 88 gerichtlichen Entscheidung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden, so hat auf sein Verlangen der Versicherer die Sicherheitsleistung oder Hinterlegung zu bewirken. Diese Verpflichtung besteht nicht über den Betrag der 11“ hinaus; haftet der Versicherer nach Abs. 2 für einen höheren Betrag, so tritt der Versicherungs⸗ summe der Mehrbetrag hinzu. Der Versicherer ist von der Verpflichtung frei, wenn er den Anspruch des Dritten dem Versicherungsnehmer gegenüber als begründet anerkennt. Hat der Versicherungsnehmer für die von ihm geschuldete Rente dem Dritten kraft Gesetzes Sicherheit zu leisten, so erstreckt sich die Verpflichtung des Versicherers auf die Leistung der Sicherheit.
Art. 2 Abs. Z erhält folgende Fassung: Die
Versicherung umfaßt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch die Verteidigung gegen den von einem
Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit die Auf⸗
nitrn dung der Kosten den Umständen nach geboten ist. Dies gilt auch dann, wenn sich der Anspruch als unbegründet erweist. Die Versicherung umfaßt auch die Kosten der Ver⸗ teidigung in einem Strafverfahren, das wegen einer Tat eingeleitet wurde, welche die Verantwortlichkeit des Ver⸗ sicherungsnehmers einem Dritten gegenüber zur Folge haben könnte, sofern diese Kosten auf Weisung des Versicherers auf⸗ “ wurden. Der Versicherer hat die Kosten auf Ver⸗ angen des Versicherungsnehmers vorzuschießen. Ist eine Versicherungssumme bestimmt, so hat der Versicherer Kosten, die in einem auf seine Veranlassung geführten Rechtsstreit entstehen und Kosten der Verteidigung nach Satz 3 dieses Absatzes auch insoweit zu ersetzen, als sie zusammen mit der übrigen Entschädigung die Versicherungssumme übersteigen. Das gleiche gilt von Zinsen, die der Versicherungsnehmer infolge einer vom Versicherer veranlaßten Ver ögerung der Befriedigung des Dritten diesem zu entrichten hat. Hat der Versicherungsnehmer nach dem Vertrag (siehe insbesondere Art. 3) oder kraft gesetzlicher Vorschrift einen Teil des Schadens selbst zu tragen, so hat der Versicherer die Kosten nur in diesem Verhältnis zu ersetzen. 8
Art. 2 Abs. 3 zweiter Satz hat zu lauten: die Vereinbarung ist unwirksam, falls nach den Umständen der Versicherungsnehmer die Befriedigung oder die Aner⸗ kennung nicht ohne offenbare Unbilligkeit verweigern konnte.
Prämienzahlung, Nebengebühren
Im Art. 10 Abs. 3sind die Worte: „es sei denn, daß er den Prämienanspruch gerichtlich geltend gemacht hat und nicht nachher, jedoch vor Eintritt des Versicherungsfalles auf ihn verzichtet hat (§ 28 VVG)“ zu streichen.
Art. 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung: Wird eine Sne (einschließlich der Nbere üh ecn nicht rechtzeitig bezahlt, so kann der Versicherer dem Versicherungs⸗ nehmer auf dessen Kosten schriftlich unter Bekanntgabe der Rechtsfolgen des Zahlungsverzuges eine Zahlungsfrist von mindestens A2Wochen bestimmen. Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Perʒ zur Zeit des Eintrittes mit der Zahlung der Prämie oder der eschuldeten oder Kosten im Verzuge, so ist der Ver⸗ schere von der Verpflichtun zur Leistung frei. Der Ver⸗ sicherer kann nach dem Ablaufe der Frist, wenn der Versiche⸗ rungsnehmer mit der Zahlung noch im Verzuge ist, das Ver⸗ sicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung kann bereits bei der Bestimmung der Zahlungsfrist dergestalt erfolgen, daß sie mit Fristablauf wirksam wird, wenn der Versicherungsnehmer in diesem 18* funtte mit der Zahlung im Verzuge ist; hierauf ist der Ver⸗ üicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen. Die Wirkungen der Kündigung fallen fort, wenn der Ver⸗ sicherungsne mer innerhalb eines Monates nach der Kündi⸗ ung oder falls die Kündigung mit der Fristbestimmung ver⸗ unden worden ist, innerhalb eines Monates nach dem Ablauf der Zahlungsftist die Zahlung nachholt, sofern nicht der Ver⸗ sicherungsfall bereits eingetreten ist. Soweit die oben be⸗ Rechtsfolgen davon abhängen, daß Zinsen oder
osten nicht gezahlt worden sind, treten sie nur ein, wenn die ristbestimmung die Höhe der Zinsen oder den Betrag der osten angibt. Gefahrerhöhungen In Art. 12 sinddie Abs. 1 —4 zu ersetzen dur die folgenden Absätze 1—5: 1
Art. 12 Abs. 1. Nach dem Abschluß des Vertrages darf der Versicherungsnehmer nicht ohne Einwilligung des Ver⸗ icherers eine Erhöhung der vg vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. Erlangt der Ver⸗ scheriegp asür⸗ davon Kenntnis, daß durch eine von ihm ohne Einwilligung des Versicherers vorgenommene oder ge⸗ tattete die Gefahr erhöht ist, so hat er dem Ver⸗ 5v unverzüglich Anzeige zu machen. Verletzt der Ver⸗ icherungsnehmer die Vorschrift des ersten Satzes dieses Ab⸗ satzes, so kann der Versicherer das Versicherungsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Beruht die Verletzung nicht . einem Verschulden des Versicherungs⸗ nehmers, so braucht dieser die Sn erst mit dem Ablauf eines Monates gegen sich gelten zu assen. Das Kündigungs⸗
gi
recht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monates von dem