“
Reichs⸗
“ “ “ und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 26. Januar 1942. S. 2
8
ekanntmachinng . Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird as Vermögen folgender Personen: 1. Zdenko Stach, geb. am 19. 2. 1884 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Vysehraderftr. 1 2. Bohuslav Jelinek, geb. am 12. 3. 1907 in Dolnt Roven, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Krasser Straße 29, Franz Zenkl, geb. am 11. 5. 1898 in Tabor, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Pkemyslidenstr. 29, Georg Vägner, geb. am 13. 1. 1910 in Prag, zuletzt woß gaft gewesen in Prag XIV, Udalrichgasse 11,
. Jaroslaus Lacina, geb. am 4. 11. 1909 in Prag,
zuletzt wohnhaft gewesen in Kratice Nr. 31, Wenzel Jarolim, geb. am 5. 3. 1906 in Hradischtko, uletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Elbestr. 31, Vladimir Pesek, geb. am 23. 12. 1900 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Biskupeestr. 15, Josef Heinrich, geb. am 8. 3. 1900 in Vranov, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag I, Berliner Str. 25,
. Jaroslaus Plodek, geb. am 29. 10. 1906 in Jawor⸗ nitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Husstr. 1707, Wenzel Sära, geb. am 27. 3. 1893 in Struhak, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Winzerstr. 14, Vlastimil Amort, geb. am 28. 7. 1880 in Olmütz, zulebt “ gewesen in Prag XIII, König⸗Georg⸗ Straße 7,
.Karl Balas, geb. am 12. 2. 1889 in Böhmisch Trübau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Bud⸗ weiser Straße 1051,
.Josef Dovolil, geb. am 19. 4. 1885 in Skalsko, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Hibernerg. 20,
. Josef Melcher, geb. am 15. 12. 1910 in Laun, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Wenzelsplatz 683, Eheleute: Ladislaus CGernohlävek, geb. am 18. 2. 1906 in Bozec, Marie Gernohlävek, geb. Sme⸗ tana, gesch. Reindl, geb. am 10. 7. 1903 in Lipschitz, zuletzt wohnhaft Fer in Prag II, Am Graben 12,
.Josef Hubinek, geb. am 4. 2. 1887 in Dobkeovice, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Myslikgasse Nr. 31, Franz Blahout, geb. am 2. 10. 1909 in Vokov, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Karlsbader Str. 4,
.Anton Duda, geb. am 10. 6. 1910 in Tisek, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Taborer Str. 863,
. Gottlieb Dub, geb. am 24. 4. 1909 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Strohbachstr. NC 31, Karl Dub, geb. am 16. 8. 1910 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Strohbachstr. NC 31, Johann Trpka, geb. am 17. 8. 1898 in Suchdol, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Primatoren⸗ straße 87,
L zugunsten des Deutschen Reiches — vertreten durch en Reichsprotektor in Böhmen und Mähren — eingezogen.
Prag, den 23. Januar 1942.
Ge
W Bekanntmachung 1“ 1“ 3 Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 — Ia 1594/39/ 3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jld — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Maurice Sara (genannt Mizzi) Jallinek, geb. Krause, geb. am 23. August 1881 in Leipnik, zuletzt wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jetzt im Protektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches
1
— Reichsfinanzverwaltung — eingezogen. Troppau, den 22. Januar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeis
8 89
kX“ Bekanntmachung 5 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einziehu und staatsfeindlichen Vermögens vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293/479) und in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941(RGBl. 1. S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und Vermögen der Missionsanstalt der Pallottiner in Limburg / Lahn, soweit es dem Pallottinerkloster in Olpe zur Verfügung gestellt worden war, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsministers der Finanzen, eingezogen. Die Einziehung wird mit der Veröffentlichung dieser Be⸗ kanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger wirksam. Ein Rechtsmittel ist gegen diese Einziehungsverfügung nicht gegeben. 8 Arnsberg (Westf.), den 15. Januar 19422. Der Regierungspräsident. J. V.: (Unterschrift.)
— —
AKAKgundmachung 1“ über die 2. Auslosung von Schuldverschreibungen der 4 Zigen Anleihe des Reichsgaues Steiermark vom Jahre 1940
Am 2. Januar 1942 wurden die nachstehend angeführten Stücke im Gesamtbetrage von 289 600,— Rℳ zur Rück⸗ zahlung zum Nennwert ab 1. August 1942 ausgelost:
Buchst. A über Nennwert 100 Rℳ Nr. 63 86 94 100 153 157 180 182 207 220 235 260 261 266 275 304 351 355 402 416 470 499 504 549 570 584 594.671 729 800 802 856 883 897 905 986 1003 1007 1064 1081 1089 1168 1175 1181 1184 1232 1273 1282 1285 1384 1465 1479 1490 1503 1524 1539 1558 1675 1685 1687 1704 1726 1737 1773 1871 1888 1911 1932 1973 1995 1996 2166 2199 2201 2251 2291 2373 2384 2405 2420 2421.
Buchst. B über Nennwert 500 Rℳ Nr. 40 41 112 165 179 207 254 295 304 307 337 421 423 439 498 508 541 557 630 688 717 888 902 912 955 974 976 1004 1046.
Buchst. C über Nennwert 1000 R. ℳ Nr. 3 13 39 53 87 94 107 115 129 171 185 235 258 321 345 371 413 430 432 433 439 509 557 568 655 661 673 705 711 756 761 782 800 929 942 983 984 994 1025 1034 1040 1088 1149 1153 1181 1222 1231 1232 1270 1303 1355 1362 1392 1438 1474 1484 1514 1533 1534 1545 1589 1621 1694 1703 1726 1808 1862 1870 1907 1924 2013 2025 2039
8 ““ u. 5*b
Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren.
2271 2631 2873 3063 3268
2216 2619 2857 3040 3205
2089 2090 2120 2175 2176 2180 2209 2370 2407 2409 2410 2423 2443 2488 2690 2731 2790 2797 2840 2853 2854 2924 2932 2936 2937 2959 2996 3038 3077 3093 3130 3181 3188 3193 3194 3203 3274 3338 3339 3343. Buchst. D über Nennwert 5000 E.ℳ Nr. 20 22 40 72
88 89 90 94 163 193 226 231 244 299 313 318 359 360 389 431 448 449 486 487 496 628 684 685.
Die Besitzer der gezogenen Stücke werden aufgefordert, die Kapitalbeträge der ausgelosten Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der Schuldverschreibungen und der zugehörigen Zinsscheine per 1. Februar 1943 u. f. nebst Erneuerungs⸗ scheinen bei der Creditanstalt⸗Bankverein Wien und deren Zweiganstalten, der Landeshypothekenanstalt für Steiermark in Graz, der Länderbank Wien Aktiengesellschaft und deren “ oder dem Hypotheken⸗ und Creditinstitut in
ien Aktiengesellschaft und deren Zweiganstalten ab 1. August 1942 zu erheben. Die Verzinsung der gezogenen Schuldver⸗ schreibungen hört mit 31. Juli 1942 auf.
Graz, am 6. Januar 1942.
Der Reichsstatthalter in der Steiermark. J.
1. Durchführungsbestimmung zur 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 23. Januar 1942
Auf Grund der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940) und der 7. Anordnung vom 29. November 1941 (Deut⸗ scher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 3. De⸗ zember 1941) wird bestimmt: “
(1) Rauchwarengroßhändler haben dafür zu sorgen, daß die in ihrem Eigentum befindlichen oder in ihr Eigentum “ Felle von in⸗ und ausländischen Feh und Eich⸗ örnchen unverzüglich zugerichtet werden.
(2) Ueber die Art der, Zurichtung und Verarbeitung der in Abs. 1 genannten Felle sind bei der Reichsstelle für Rauch⸗ waren nähere Anweisungen einzuholen.
§ 2 Wer auf seine Rechnung Felle der in § 1 Abs. 1 genann⸗ ten Art zurichten läßt oder zurichtet, hat der Reichsstelle für Rauchwaren am zehnten, am zwanzigsten und am letzten Tage jeden Monats zu melden, wieviel Felle bis zu diesen Zeit⸗ punkten fertig zugerichtet sind.
§ 3
(1) Felle von Feh und Eichhörnchen — einschließlich der Fehrücken⸗ und Fehwammenfutter — dürfen nur an solche Verarbeiter veräußert werden, denen sie die Reichsstelle für Rauchwaren nachweislich zugeteilt hat. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das eine Verpflichtung zur Ver⸗ äußerung begründet wird.
(2) Die Vorschriften des Abs. 1 finden auch auf solche Felle Anwendung, die bei Inkrafttreten dieser Durchführungs⸗ bestimmung bereits zugerichtet sind. ö
2077 2337 2652 2880
A.: Dr. Pagl.
“ gegen die Durchführungsbestimmung werden nach §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. 3 es 8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkün⸗ dung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. “ Leipzig, den 23. Januar 1942. 8
8
““
Dr. Schettler.
Anordnung Nr. 43 der Reichsstelle für Mineralöl Regelung des Absatzes und des Verbrauches von Schmieröl für Verbrennungskraftmaschinen Vom 26. Januar 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1431) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwachung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Ver⸗ ordnung über die Verbrauchsregelung 189 lebenswichtige gewerbliche Erzeugnisse vom 14. November 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 2221) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet:
§ 1
(1) Schmieröl darf zum Verbrauch in Verbrennungs⸗ kraftmaschinen mit Ausnahme von Gre ggcsrafcta nur egen Motorenöl⸗Scheine des Reichsbeauftragten für
ineralöl abgegeben und bezogen werden.
(2) Inhaber von Motorenöl⸗Scheinen sind gegenüber anderen Verbrauchern mit Vorrang zu beliefern.
668) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht a) für die Belieferung der Wehrmacht sowie für die
Abgabe und den Bezug vord Flugmotorenöl und
Motoreneinheitsöl der Wehrmacht b) für Getriebeöl und Abschmierfette.
§ 2 Motorenöl⸗Scheine werden, soweit sich die Reichsstelle i Mineralöl die Ausgabe nicht selbst vorbehält, durch die irtschaftsämter ausgegeben. Die Reichsstelle für Mineralöl kann auch andere Stellen mit der Ausgabe betrauen.
868858
Die gemäß § 1 bezugsbeschränkten Schmieröle dürfen nach vorheriger Uebergabe der Motorenöl⸗Scheine durch
den Bezugsberechtigten abgegeben werden. Der Lieferer hat die Motorenöl⸗Scheine einzubehalten, zu entwerten und dar⸗
über nach den Weisungen der Reichsstelle für Mineralöl zu verfügen. 84 .
Kann der bisherige Lieferer des Bezugsberechtigten die Motorenöl⸗Scheine weder aus vorhandenen Beständen be⸗ liefern, noch auf Grund unterwegs befindlicher Mengen die Lieferung für den gewünschten Zeitpunkt Aussicht stellen, so hat er die Motorenöl⸗Scheine dem Bezugsberechtig⸗ ten unverzüglich mit einer entsprechenden schriftlichen Be⸗ stätigung zurückzugeben. EW vermitteln die Beauftragten für Schmierstoffe bei den zuständigen Landes⸗ wirtschaftsämtern nach Vorlage solcher Bestätigungen die Lieferung. 4
5 5 *
Wer sich gewerbsmäßig mit der Veräußerung von Schmierstoffen befaßt, ist verpflichtet, die ihm von den Be⸗ Ba fenen für Schmierstoffe bei den Landeswirtschaftsämtern aufgetragenen Geschäfte mit Inhabern von Motorenöl⸗ Scheinen abzuschließen und die von den Beauftragten ge⸗ forderten Auskünfte über die im Bezirk des jeweiligen Landes⸗ wirtschaftsamtes vorhandenen und nach dort unterwegs be⸗ findlichen Motorenölmengen zu erteilen.
(1) Zur Schmierung von Verbrennungskraftmaschinen mit Ausnahme von Großgasmaschinen dürfen, abgesehen von den im § 1 Abs. 3 genannten Ffällen, nur solche Schmieröle verwandt werden, die gegen Motorenöl⸗Scheine oder vor Inkrafttreten dieser Anordnung bezogen worden sind. Die Verwendung eigener Bestände der Erzeuger, Einführer und Schmierstoffhändler wird durch diese Bestimmung nicht berührt.
(2) Die zum Verbrauch in VC bezogenen Schmieröle dürfen nur für die Zwecke und die Maschinen verwandt werden, für die sie zugeteilt worden sind.
87 8
Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulasgen Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen und Bedingungen v rknüpft und ederzeit widerrufen werden. 8 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und en Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchs⸗ regelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung vom 26. Novem⸗ ber 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 734) bestraft.
§ 9 11) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. 1 (2) Die Vorschriften der Anordnung Nr. 29 vom 2. Okto⸗ ber 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger
Nr. 231 vom 3. Oktober 1939) werden durch diese Anordnung
nicht berührt. Berlin, den 26. Januar 122. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.
„*
Raab.
Bekanntmachung
Die am 238. 0 Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:
Gesetz über das Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakischen Republik über die Pessesshnetg⸗ Unter⸗ stützung und Rechtshilfe in Zollstrafsachen (Ausführungsgesetz). Vom 16. Januar 1942.
Bekanntmachung über die Ausführung des deutsch⸗ungari⸗
schen Auslieferungsvertrages und des deutsch⸗ungarischen Ab⸗ eiten des
kommens über den Rechtshilfeverkehr in dgece9e bürgerlichen und des Handelsrechts. Vom 14. Januar 1942. Zweite Bekanntmachung über Erleichterungen im gewerb⸗ lichen Rechtsschutz für belgische Staatsangehörige. Vom 14. Ja⸗ nuar 1942. Umfang: 3 ½ Bogen. Verkaufspreis: auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 24. Januar 1942.
Reichsverlasamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Kgl. veecaan seh⸗ Gesandte in Berlin, Herr Raoul x.. ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der hen Gesandte in Berlin, Herr Matus Cernak, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Nummer 3 des Reichs⸗Arbeitsblatts vom 25. Januar 1942 sat folgenden Inhalt: Teil I. I. Allgemeines und Gemein⸗ ames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Erwerb der deut⸗ chen Staatsangehörigkeit durch deutsche Festesse erge aus
essarabien, der Bukowina und der Dobrudscha. — II. Arbeits⸗ einsatz und Arbeitslosenhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Berufsberatung; hier: Neuordnung des Lehrlingsheimwesens. — Betr.: Sozialbersicherung der zu landwirtschaftlichen Arbeiten heran⸗ spzogenen Gefolgschaftsmitglieder der Marschenbauämter. — Ab⸗ ösung von Dienstverpflichteten. — III. Sozialverfassung, Ar⸗ beitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Trennungsgeld an französische ledige Arbeitskräfte, die mit Frauen „en ménage“ leben. — Ausdehnung der Zu⸗ ständigkeit des Sondertreuhänders der Heimarbeit für die Spiel⸗ E“ usw. auf die Herstellung von Haus⸗ und Küchen⸗ geräten aus Holz in Heimarbeit im Gebiet des Deutschen Reiches. — Arbeitsbedingungen deutscher Gefolgschaftsmitglieder in den Gebieten außerhalb der Reichsgrenze mit Einschluß des General⸗ ouvernements. — Betr.: Wohnungsgeldzuschuß. — IV. Arbeits⸗ schutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung zur Aende⸗ rung der Verordnung über den Ladenschluß. Vom 9. Januar 1942. — V. Siedlungswesen, Wohnungswesen und Städtebau. Cgseze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verordnung über baupoli⸗ eiliche Zuständigkeiten in den Reichsgauen der Ostmark. — etr.: Baupolizeiliche Einführung von Normen für Mauersteine. — Betr.: Grundsteuerbeihilfe für Arbeiterwohnstätten. — VI. So⸗ ziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Für e Beziehungen wischen dem Protektorat Böhmen und ren und dem übrigen Reichsgebiet.
8
Januar 1942 ausgegebene Nummer 3 des b
0,60 RA. Post⸗ beförderungsgebühren: 0,04 Rℳ für ein Stück b Voreinsendung
4. Oeffentliche
das Amtsgericht in Bernburg, mer 9, auf den 10. März 1942,
8
halts,
litta Küster in Dessau,
erklären.
1“ f .
4
Zustellungen
[42292] Oeffentliche Zustellung.
3 R. 400/41. Die Ehefrau Liesbeth Hoebbel in Burg bei Magdeburg, Hainstraße 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Roeder un Halberstadt, klagt gegen den Bau⸗ arbeiter Friedrich Hoebbel, früher in Quedlinburg, Harz, jest unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage: Die Ehe der Parteien wird aus Verschulden des Beklagten eschieden. Die Klägerin ladet den eklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt, Richard⸗Wagner⸗Straße Nr. 52, Erd⸗ seschoß Zivilkammersaal, auf den 3. März 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 17. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
SesresSeg de h [42293] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 3/⁄42. Die Büroangestellte Frau Stefanie Michalski geborene Weber in Thorn, Marienstraße 5, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Werner Meister in Hohensalza, klagt gegen ihmgen Ehemann, den Konditor Bruno
ichalski, jetzt unbekannten Aufent⸗ früher in Kruschwitz, Kreis Hohensalza, auf Ehescheidung aus § 49
eutschen Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza auf den 30. März 1942, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Hohensalza, den 14. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[42289] Oeffentliche Zustellung.
Der Konsulent Dr. Heinrich Israel Veit Simon in Berlin, Heilbronner Straße 13, klagt gegen den Justizrat Dr. Ludwig Israel Heilbrunn in London W 14 auf Zahlung von 533 Rℳ Peeeös ur Fanotichen Verhand⸗ ung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Berlin, Neue Friedrichstr. 12/15, I. Stock,
Quergang 5, Zimmer 154, auf den
29. April 1942, 10 Uhr, geladen. — 23. C. 980. 41. — Berlin, den 12. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. 8
[42290] Oeffentliche Zustellung. Die am 4. April 1922 geboréne Me⸗ aheimstr. 9, vertreten durch den Oberbürgermeister — Jugendamt — in Dessau — Prozeß⸗ bevollmächtigter: Stadtoberinspektor Walter Horn in Dessau —, klagt gegen den Monteur Otto Franke, zuletzt wohnhaft in Bernburg, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen rückstän⸗ digen Unterhalts mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 775,— Rℳ zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor im⸗
10 Uhr, geladen. Bernburg, den 17. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgericht.
[42475] Oeffentliche Zustellung. 3 C 444/41. Die Firma M. Pirsch in Konigsberg (Pr), Vorstädt. Lang⸗ gasse 110, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Woljf und Schmacka in Köni 2 klagt gegen die irma A. Witherspoon in Great⸗ armouth, Gr. Britannien, Fishing harf, wegen Provision für den Ver⸗ kauf von Heringen mit dem Antrage, die Beklagte kostenpflichtig zu verur⸗ teilen, an die Klägerin 372,— ERℳ — dreihundertzweiundsiebenzig Reichs⸗ mark — nebst 5 % “ seit dem 1. Februar 1940 zu zahlen, und das Urteil für vrslinh vollstreckbar zu ur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird die Beklagte vor das Amtsgericht in Königsberg (Pr) auf Dienstag, den 12. Rai 1942, 9 Uhr vormittags, geladen. Königsberg (Pr), 15. Jan. 1942. Die L b Amtsgerichts. Abt. 3.
42479] ebensversicherungs ⸗
Gerling⸗Konzern Aktiengesell⸗
schaft.
Der Hinterlegungsschein vom 20. 2. 1932 zur Versicherung Nr. L 263 834 — Karl Reinhard, Afchaffenburg, ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. 2
Köln, den 21. Januar 1942.
Der Vorstand.
1311, 33, 61, 64, 68, 79, 85, 1412, 20,
“
Ber
Eerste veilage
e chsanzeiger und Preuß
lin, Montag, den 26. Fannar
ischen Staatsanzeiger
—
[42478]. Allianz Lebensversicherungs⸗AG. Aufgebot von Polieen. 1v von uns ausgestellte Ver⸗ sicherungsscheine sind abhanden
gekommen: Vers.⸗Nr. Name: geboren:
A 1036530 Karl Timmke 20. 9. 1886 A 419574 Christian Goede⸗ 13.9. 1897 kten Wilhelm Clemens 17.1. und Ehefrau 17. 4. 122093 Albert Wehlmann 8.9. A 116338 Anneliese Dorn 24.7. geb. Radebold 180843 Alfred Klein 17.7. 1892 229101 Gustav Pietsch 10.2. 1893 235065 Max Schmalfuß 22. 6. 1883 98955 Richard Czerwony 28. 8. 1891 304091 Willy Käbitz 11. S. 1883 101304 Bernhard Schüen 4.2. 1900 1208332 Hermann Loben⸗ 27.9. 1901 — stein Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vor⸗ bezeichneten Gesellschaft zu melden, an⸗ dernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 26. Januar 1942. Der Vorstand.
1883 1884 1874 1901
A 153835
6. Auslosung usw. 1 von Wertpapieren
[42480] Stadt der Auslandsdeutschen Stuttgart. Ordentliche Jahresverlosung auf 1. März 1942 und Gesamtkündi⸗ gung auf 1. September 1942 der 4 9¼6 (ursprünglich 7) *Pigen Stutt⸗
garter Stadtanleihe 1928/29.
Zu der Anleihe gehören die Schuld⸗ verschreibungen der Reihen 7 bis 10 mit den Ausgabetagen 12. Mai 1928 (I. Teil) und 1. September 1930 (II. Teil).
I. Bei der heutigen Jahresverlosung auf 1. März 1942 sind folgende Schuld⸗ verschreibungen zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. März 1942 ausgelost worden: .
Reihe 7 (Stücke zu 2000 Hℳ): Nr. 2, 4, 21, .39, 40, 61, 74, 91, 96, 110, 13, 32, 82, 243, 331, 34, 46, 50, 60, 68, 76, 405, 14, 19, 72, 514, 38, 43, 48, 83, 601, 02, 26, 32, 52, 76, 89, 702, 33, 44, 47, 67, 820, 25, 48, 51, 53, 55, 60, 81, 94, 97, 900, 09, 41, 97, 1037, 39, 40, 67, 76, 84, 89, 1100, 31, 34, 47, 48, 95, 1205, 11, 18, 53, 1348, 54.
Reihe 8 (Stücke zu 1000 Rℳ): Nr. 2, 7, 14, 21, 45, 88, 115, 70, 75, 80, 91, 98, 231, 41, 45, 49, 50, 59, 66, 75, 307, 42, 76, 420, 34, 78, 81, 84, 524, 27, 41, 70, 92, 609, 16, 40, 43, 52, 62, 65, 71, 708, 13, 27, 30, 37, 53, 922, 39, 53, 54, 75, 91, 92, 93, 1006, 33, 38, 39, 67, 93, 1106, 24, 1204, 44, 73, 75,
22, 89, 98, 1523, 56, 64, 89, 99, 1604, 56, 28, 44, 60, 1741, 44, 61, 71, 99, 1807, 37, 99, 1902, 22, 64, 67, 88, 97, 2016, 25, 53, 54, 62, 90, 95, 2108, 25, 53, 72, 73, 78, 79, 2228, 51, 57, 67, 91, 2398, 2433, 75, 95, 2558, 82, 87, 90, 2629, 46, 53, 60, 69, 2711, 20, 25, 27, 69, 2847, 51, 66, 67, 82, 2911, 12, 40, 42, 65, 75, 86, 3000, 14, 31, 68, 3104, 16, 56, 69, 73, 3233, 52, 53, 73, 81, 92, 3301, 07, 13, 38, 66, 97, 3519, 71, 3627, 44, 58, 54, 3727⁷, 55, 67, 68, 72, 3817, 27, 43, 66, 70, 97, 3909, 70, 84, 85, 89, 4006, 09, 90, 4105, 11, 30, 36, 52, 76, 81, 92, 93, 4201, 09, 10, 35, 36, 40, 51, 77, 4300, 02, 58, 71, 73, 4400, 08, 19, 27, 86, 99, 4504, 13, 21, 22, 32, 39, 42, 45, 49, 63, 4615, 18, 19, 4700.
Reihe 9 (Stücke zu 500 RHRℳ): Nr. 12, 18, 47, 63, 69, 79, 91, 94, 142, 89, 201, 14, 15, 34, 42, 54, 328, 32, 88, 75, 81, 85, 403, 07, 19, 21, 45, 54, 87, 92, 94, 538, 631, 35, 53, 58, 67, 74, 87, 711, 32, 46, 63, 863, 13, 61, 76, 82, 85, 97, 927, 42, 45, 73, 1015, 30, 36, 80, 1100, 07, 31, 61, 75, 1227, 68, 81, 82, 88, 1311, 15, 16, 27, 46, 47, 56, 84, 91, 97, 1412, 42, 61, 66, 73, 77, 1517, 84, 1617, 96, 98, 1771, 72, 74, 80, 1851, 74, 85, 1967, 86, 90, 99, 2018, 38, 39, 51, 55, 2160, 72, 77, 99, 2246, 51, 60, 63, 68, 75, 88, 2300, 41, 56, 75, 86, 87, 88, 2400, 04, 2515, 39, 49, 65, 2662, 2702, 08, 12, 13, 20, 32, 59, 68, 2804, 11, 13, 29, 36, 4¼, 60, 2906, 10, 71, 75, 3001, 10, 23, 53, 93, 3110, 19, 32, 33, 36, 47, 56, 64, 99, 3208, 20, 3309, 3411, 12, 14, 29, 30, 38, 67, 71, 73, 77, 78, 82, 84, 98.
Reihe 10 (Stücke zu 200 R.ℳ):] Nr. 10, 29, 36, 42, 50, 90, 95, 108, 24, 48, 68, 96, 221, 23, 30, 39, 45, 66, 79, 84, 317, 31, 65, 74, 89, 415, 18, 21, 52, 60, 547, 60, 78, 81, 639, 710, 15, 58, 66, 73, 88, 818, ,63, 91, 902, 10, 56, 67, 80, 1000, 07, 25, 981, 38, 60, 70, 85, 92, 1109, 13, 58, 62, 68, 68, 79, 83, 94 1209, 23, 54, 68, 1305, 08, 33, 85, 92, 1427, 1537, 40, 938, 1665, 88, 1701, 12, 1807, 08, 10, 28, 30, 39, 64, 76, 81, 93, 97, 1900, 10, 19, 44, 45.
Die ausgelosten Anleihestücke werden
und des Zinsscheinbogens vom 25. Fe⸗ bruar 1942 an bei der Stadtkasse, Stuttgart, Rathaus, und bei der Städt. Girokasse, Oeffentliche Bankanstalt in Stuttgart, König⸗ straße 3, eingelöst. Die Verzin⸗ sung der ausgelosten Stücke hört am 28. Februar 1942 auf.
Von früheren Verlosungen sind
noch nicht eingelöst:
Reihe 8 (Stücke zu 1000 HRℳ): Nr. 1026, ausgelost auf 1. März 1936, Nr. 3080, 3352, 3356, 3358 und 3517, ausgelost auf 1. März 1940, Nr. 3515, ausgelost auf 1. März 1941.
Reihe 9 (Stücke zu 500 HRℳ): Nr. 220, 1812 und 2008, ausgelost auf 1. März 1941.
Reihe 10 (Stücke zu 200 R ℳ): Nr. 746, 749 und 751, ausgelost auf 1. März 1939.
II. Sämtliche jetzt noch im Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen der Stadtanleihe 1928/29 kündige ich zur Rückzahlung zum Nennwert auf 1. September 1942.
Der Gegenwert für die gekündigten Stücke wird auf Antrag des Gläubi⸗ gers schon zum 1. März 1942 — mit Zinsvergütung bis dahin — ausbe⸗ zahlt. Die Einlösungsstellen sind die gleichen wie für die auf 1. März 1942 ausgelosten Schuldverschreibungen (Ab⸗ schnitt I). Die gekündigten Schuld⸗ verschreibungen (Abschnitt II1) werden vom 1. September 1942 ab nicht mehr verzinst.
Stuttgart, 21. Januar 1942.
Der Oberbürgermeister.
7. Aktiene⸗
gesellschaften
[42494) Umtauschangebot
an die Inhaber der zur Rückzahlung
am 1. 4. 19:2 gekündigten Teil⸗ schuldverschreibungen der
4 ½ % Cursprünglich 7 %) An⸗
leihe von 1926 des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, 4 ¼ % (ursprünglich 8 %) An⸗ leihe von 1928 des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin, 8
4 ½ % (ursprünglich 7 ½ %) An⸗ leihe von 1930 des früheren “ Mecklenburg⸗Stre⸗ itz.
Unter Hinweis auf Punkt III der Bekanntmachung des Mecklenburgischen Staatsministeriums, Abteilung Fi⸗ nanzen, vom 17. Dezember 1941, ver⸗ öffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 297 vom 17. Dezember 1941, bieten, wir im Auftrag des Mecklenburgischen Staats⸗ ministeriums den Inhabern der ge⸗ kündigten Teilschuldverschreibungen der eingangs erwähnten drei Anleihen den freiwilligen Umtausch in Teilschuld⸗ verschreibungen der unter Punkt II der genannten Bekanntmachung näher beschriebenen 4 % Anleihe des Landes Mecklen⸗
burg vom Jahre 1942
an. Die Inhaber der gekündigten Teil⸗ schuldverschreibungen werden hierdurch aufgefordert, dieselben in der Zeit vom 1. bis 28. Februar 1942 bei un⸗ serer Zentrale in Neustretitz oder bei unseren sämtlichen Niederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Der Umtausch erfolgt börsenumsatzsteuerfrei und spesenfrei. Er kann auch durch Vermittlung aller übrigen deutschen Banken und Bank⸗ firmen, insonderheit durch Vermitt⸗ lung der Zahlstellen für die gekündig⸗ ten Teilschuldverschreibungen, vorge⸗ nommen werden. Mit der Erteilung des Umtauschauftrages sind die gekün⸗ digten Teilschuldverschreibungen, die mit sämtlichen nach dem 1. März bzw. 1. April 1942 fälligen Zinsscheinen und den Erneuerungsscheinen versehen sein müssen, arithmetisch geordnet und mit einem Nummernverzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung einzureichen. Die Umtauschenden erhalten gegen Ein⸗ reichung ihrer Teilschuldverschreibungen den gleichen Nennbetrag von Teilschuld⸗ verschreibungen der neuen 4 % An⸗ leihe, und zwar bis zur Auslieferung der neuen Anleihestücke in nicht über⸗ tragbaren Kassenquittungen. Beim Umtausch wird die neue Anleihe zum Kurse von 102 % angerechnet. Die Umtauschenden haben somit ein Auf⸗ geld vnn 2 % zu entrichten. Das Auf⸗ geld wird mit den bereits bei der Ein⸗ reichung der umzutauschenden Stücke zur Auszahlung gelangenden, erst am 1 März oder 1. April 1942 fällig wer⸗ denden Zinsscheinen verrechnet. So⸗ weit Stücke der Anleihe des früheren Freistaates Mecklenburg⸗Schwerin von 1928 zum Umtausch eingereicht werden, werden ferner sofort bei Anmeldung des Umtausches 4 ½ % Zinsen p. a. für die Zeit vom 1 bis 31. März 1942 aus⸗ bezahlt. Auf planmäßig ausgeloste Teilschuldverschreibungen der drei An⸗ leihen bezieht sich dieses Umtausch⸗ angebot nicht.
Soweit Teilschuldverschreibungen nicht
den sie bei
gemaß ausgezahlt. nicht schreibungen der neuen 4 %
zwecke
von 1942
untergebracht. 1 nungsangebot wird daher
folgen. Keustre
Kredit
Fälligkeit anleihebedingungs⸗ Die für Umtausch⸗ benötigten Teilschuldver⸗ Anleihe sind bereits anderweitig fest
Ein öffentliches Hesch⸗ nicht er⸗
litz, den 23. Januar 1942.
Mecklenburgische - und Hypothekenbank.
[42487]
Hamburgische Electricitäts⸗Werke
89
Die Akt am 1942,
Montag, 11
Aktiengesellschaft.
Einladung. “ ionäre werden hievmit zu der dem 16. Februar
Uhr, im Sitzungssaale
unserer Gesellschaft, Hamburg, Pferde⸗
markt 48, lichen Ha
stattfindenden 47. ordent⸗ uptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
I. Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft
nom.
von neuer
durch Ausgabe
Rℳ 50 000 000,—
Stammaktien mit halber Dividen⸗ denberechtigung für das Geschäfts⸗
jahr sollen lichen
1941/42. neuen Aktien unter Ausschluß des gesetz⸗ Bezugsrechtes der Aktionäre
Die
von einem Bankenkonsortium unter Führung der Commerzbank, Ham⸗
urg Verpf
übernommen werden mit der lichtung, dieselben den alten
“ zum Kurse von 100 2%
innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen anzubieten, und zwar in
der Rℳ
Vorzugsaktien
Weise, 2000,—
daß auf je alte Stamm⸗ jeweils eine
nom. oder neue
Stammaktie von nom. Rℳ 1000,—
bezogen werden kann.
schluß
Dem Be⸗
über die Erhöhung
Grundkapitals muß — im Wege gesonderter Abstimmung — eine tehrheit von ¾ des bei der Be⸗
schluß
aktien
Mehrheit des beig fassung vertretenen Stammaktien⸗
fassung vertretenen Vorzugs⸗ kapitals sowie eine ebensolche der Beschluß⸗
kapitals zustimmen. .Genehmigung eines Nachtragsver⸗
trages zu
dem Vertrage vom
30. Mai 1940 zwischen der Hanse⸗
stadt Hamburg und der Gesellschaft,
wonach die an die Hansestadt Ham⸗ burg zu zahlenden Abgaben ver⸗ ändert werden (§ 23 Abs. 3 der Satzung). .Satzungsänderungen:
1. § 2 Abs. 1 (Die Ausführung
des u nung
uter Ziffer II der Tagesord⸗ genannten Nachtragsvertra⸗
ges wird mit zum Gegonstand des nternehmens gemacht).
2. § 4 Satz 1 (Grundkapital). .3. § 10 Abs. 1 (Zahl der Auf⸗ sichtsratsmitglieder)h. Abs. 3 (Tur⸗ nusmäßiges Ausscheiden nur von
gewählten
dern). 4.
Aufsichtsratsmitglie⸗
a) Für das Geschäftsjahr
1940/41 erhält der Aufsichtsrat eine
unter
u . 120 000,— b) Für die Zukunft gilt § 17 det
Satzu
Mitglieder des
seine Mitglieder gleichmäßig verteilende Tantieme von
Fassung:
Aufsichtsrates er⸗
ng in folgender?;
„Die
halten außer dem Ersatz ihrer Aus⸗
lagen
eine Tantieme von 5 % des⸗
jenigen Betrages, um welchen der Reingewinn nach Vornahme sämt⸗ licher Rücklagen unter Beobachtung
des §
98 Akt. Ges. den für die Aus⸗
schüttung eines Gewinnanteils von 4 % auf das Grundkapital nötigen
Betrag übersteigt.
wird
Die Tantieme unter den Mitgliedern des
Aufsichtsrates gleichmäßig verteilt.“ 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes 1940/41
mit d
em Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Ver⸗
wendn
ung des Reingewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
VI. Wahl
V. Wahlen zum Bns sichtse
des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1941/42.
Diejenigen
Hauptvers ausüben
spätestens am
während bei einer
die in der ihr Stimmrecht haben ihre Aktien 12. Februar 1942 der üblichen Geschäftsstunden der folgenden Stellen zu
Aktionäre, ammlung wollen,
hinterlegen und bis zum Schluß der
Hauptversammlung daselbst
lassen:
zu be⸗
Commerzbank in Hamburg, Ber⸗ lin, Frankfurt a. M., München,
Köln,
Hambu Giro
Hannover und Kiel, Landesbank
rgische
zentrale — in Hamburg,
Bayerische Vereinsbank in Mün⸗
chen,
Bankhaus Conrad Hinrich Donner in Hamburg.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit
Zustimmu für diese institut bi versammlr werden.
gegen Rückgabe der Schuldverschreibung
zum Umtausch angemeldet werden, wer⸗
Falls A Abf 2 Ak
ng einer Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kredit⸗ s zur Beendigung der Haupt⸗ ung im Sperrdepot gehalten
ktien in Gemäßheit des § 107 t.⸗Ges. bei einem Notar oder
des⸗
salte Aktien
bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt werden, muß die Bescheini⸗ gung über die erfolgte Hinterlegung bei einer der obengenannten Hinter⸗ legungsstellen spätestens am 13. Fe⸗ bruar 1942 eingereicht werden. Die hinterlegten Aktien sind in dem Hinter⸗ legungsschein nach Gattung, Nenn⸗ betrag und Nummern aufzuführen; ferner ist in dem Hinterlegungsschein zu versichern, daß die Aktien bis zum Schluß der Hauptversammlung bei dem betreffenden Notar oder bei der Wert⸗ papiersammelbank hinterlegt bleiben. Aktien sind ohne Gewinnanteilscheine
und Erneuerungsscheine einzureichen.
Gegen Hinterlegung der Aktien bzw. gegen Einreichung der vom Notar aus⸗ gestellten Hinterlegungsscheine wer⸗ den Eintrittskarten für die Haupt⸗ versammlung ausgehändigt.
Hamburg, den 22. Januar 1942. Hamburgische Electricitäts⸗Werke.
Der Vorstand.
[42491] Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.
Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat au; Vorschlag des Vor⸗ standes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Be⸗ richtigung von H ℳ 1 500 000,— um ER.ℳ 500 000,— auf Hℳ 2 000 000,— durch Ausgabe von Zusatzaktien über II.M 100,— und Hℳ 1000,— zu er⸗ höhen. 1
Nachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilfcheins Nr. 54 der alten Aktien bis zum Sonnabend, dem 7. Februar 1942, einschließlich
bei der Gesellschaftskasse in
Köthen, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei der Deutschen Bank, Filiale Magdeburg, Magdeburg, bei der Deutschen Bank, Zweig⸗ stelle Köthen, Köthen/Anh., während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. mit dem
Namen und der Adresse des Einreichers
zu versehen.
Es entfallen auf je nom. Rℳ 3000 eine Zusatzaktie über nom. Eℳ 1000, auf je nom. ℳ 500 alte Aktien eine Zufatz⸗ aktie über nom. E.ℳ 100 und eine Spitze von Hℳ 66 1. An Stelle von je 10 Zusatzaktien über nom. Rℳ 100 wird jedoch eine Aktie über uom. Hℳ 1000 ausgereicht; ferner können die Aktionäre an Stelle von je 5 Zusatzaktien über nom. Rℳ 100 eine Aktie über nom. HRℳ 500 er⸗ halten. Eine Regulierung der Spitzen wird von den Stellen nach Möglichkeit vermittelt.
Ueber die Zusatzaktien werden zunächst nicht sbertragbeare Kassenquit⸗ tungen ausgestellt. Die Ausreichun der Stücke erfolgt baldmö 1 89 Fertigstellung gegen Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Bescheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 9. Februar 1942, werden die alten Aktien und die Zusatzaktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 55 ff. gleich⸗ berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals an der Börse zu Berlin ge⸗ handelt und notiert werden. ei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden noch nicht erschienen sind, in Giro⸗ sammeldepot⸗Anteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, gege⸗ benenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen.
Für die mit der Ausübung des An⸗ rechts auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 54 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Ausübung des Anrechts kostenfrei.
Des weiteren fordern wir unsere Aktionäre zum freiwilligen Umtausch von alten Aktien zu nom. Rℳ 500 und Zusatzaktien über nom. Rℳ 100 mit Scheinen Nr. 55 ff. bei Einrei⸗ chung entsprechender Nennbeträge in Aktien zu nom. Rℳ 1000 auf. Dieser Umtausch, von dem wir im Interesse einer Vereinheitlichung unserer Aktienstückelung weitestgehend Gebrauch zu machen bitten, erfolgt für die ““ in jedem Falle provisions⸗ rei.
Köthen⸗Anhalt, 22. Januar 1942. Mälzerei Wrede Aktiengesellschaft.
Lenz. Wilh. Freesemann.