vom 30. Oktober 1941 (
Rlassenen Anordnungen (§ 3) werden nach § 413 der Reichs⸗ abgabenordnung geahndet. 8 Eiinsichtnahme in die Zollordnung—
Diese Zollordnung ist im vorderen Torhaus, in den Geschäftszimmern des Hauptzollamts Berlin⸗Packhof und den Abteilungen des Zollhofs zur Einsicht ausgelegt. Dort werden auch die im Rahmen dieser Zollordnung allgemein erlassenen Anordnungen zur Kenntnisnahme ausgelegt.
8 § 35
8 Diese Zollordnung tritt an die Stelle der Verordnung vom 3. Dezember 1929/ 15. Mai 1933. Sie tritt am
1. Januar 1942 in Kraft. Z1“ Berlin, den 31. Januar 1942. 8 1— Der Oberfinanzpräsident Berlin. Kuhn.
Verzeichnis über Zollgut, das ohne Zollurkunde auf den Zollboden aufgenommen wird.
Der Packstücke Gattung Roh⸗ Zei [Zahl und gewi t ver⸗ Zei en: Zahl [Menge sci lu
sund Neo. und Art 9 sa luß
Zoll-⸗ Bezeichnung der Lagerstellen auf dem Zollboden
“
Tag der Aufnahme auf den Zollboden:... Der übergebende Warenführer: Der übernehmende Zollbeamte:
Erledigt: a) durch Abgabe der Zollurkunde. Zollbegl.⸗Schein⸗Empf.⸗Buch N 59O b) durch wel en anderen Nachweiddd &&8
4 Pige Hypotheken⸗Pfandbriefe der Thüringischen Staatsbank
Bekanntmachung 8*
Am 30. Dezember 1941 betrug der Pfandbrief⸗Umlauf Rℳ 15 044 300,—. Der Gesamtbetrag der in das Deckungs⸗ register eingetragenen Hypotheken belief sich auf Eℳ 15 472 926,37. “ 8
Weimar, den 2. Februar 1922.
Direktorium der Thüringischen Staatsbank
Anordnung
zur Vereinheitlichung des Farbanstriches von Textilmaschinen vom 31. Januar 1942
Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparateerzeugung vom 11. De⸗ zember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939
(Reichsgesetzbl. Teil I S. 2498) ordne ich hiermit an: Ab 1. März 1942 dürfen in den Zuständigkeitsbereich der Fachgruppe Textilmaschinen fallende Maschinen und Frric tungen nach dem Inland nur mit Anstrich in grauer Farbe DIN 1842 RAL Farbton 7011 geliefert werden. Es ist erwünscht, daß auch die Maschinen, die nach dem 1 “ geliefert werden, den DIN-⸗grauen Farbanstrich er⸗ alten. Ausnahmeanträge für bestimmte Maschinenarten sind
über die Fachgruppe Textilmaschinen, die sich gutachtlich dazu zu äußern hat, bei mir einzureichen. 1 Etwa noch vorhandene Bestände in anderen Farben sind der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschaftsgruppe Ma⸗ schinenbau, Chemnitz, Altchemnitzer Str. 40, bis 1. März 1942 zu melden und dürfen aufgebraucht werden. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen und mir laufend über das Ergebnis zu berichten. Die Hersteller sind ihr zur Auskunfts⸗ erteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. De⸗ ember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die enkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. I S. 2498).
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
— Anordnung Nr. 44 der Reichsstelle für Mineralöl über die Benbaherneng. die
Verarbeitung und den Verbrauch von Säureharzen und Säureteeren “
vom 6. Februar 1922
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 .. S. 1431) in der Fe sung eichsgesetzbl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Ueberwachung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Pezntsche⸗ Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Säureharze und Säureteere sind die bei der Raffination von Mineralölen aller Art einschließlich Steinkohlenteerölen, Braunkohlenteerölen und Schieferteerölen mit Schwefelsäure und / oder Oleum anfallenden Nebenerzeugnisse. Cumaron⸗ arze fallen nicht unter diese Anordnung.
18 (1) Säureharze und Säureteere dürfen nicht beseitigt und nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl
abgegeben, verarbeitet und verbraucht werden.
. (2) Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auf⸗
lagen versehen und jederzeit widerrufen werden.
8
“
S
Berechnung eines angemessenen Gewinns ermöglichten.
§ 3 . Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahmegenehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen versehen und jederzeit wider⸗ rufen werden. 8 * 1“ “ 88. 3 8 4 “ 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr
bestraft. § 5 —
Diese Anordnung tritt am 15. Februar 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 6. Februar 1942. Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. 8
1““
8 Bekanntmachung Die am 4. Februar 1942 ausgegebene Nummer 5 des Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Fünfunddreißigste Verordnung d Vom 22. Januar 1942. Bekanntmachung über die Verlängerung des Paktes gegen die Kommunistische Internationale und den Beitritt von Bulgarien,
zur Eisenbahn⸗Verkehrs⸗
Dänemark, Rumänien, Kroatien, Finnland, der Slowakei und
China zu diesem Pakt. Vom 29. Januar 1942.
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. . Postbeförde-. rungsgebühren: 0,03 K ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 96200.
Berlin NW 40, den 5. Februar 1942. Reichsverlagsamt Dr. Hubrich.
Nichtamtliches Auus der Verwaltung
Auszahlung der Kinderbeihilfe ab 1. April 19422
8 Das Verfahren bei der Auszahlung der Kinderbeihilfe ist für die Zeit ab 1. April 1942 neu geregelt worden. Die Kinder⸗ beihilfe wird im allgemeinen vierteljährlich ausgezahlt. Sie wird bar ausgezahlt, wenn der Beihilfeberechtigte nichts anderes be⸗ antragt. Sie wird auf Antrag auf ein Konto des Beihilfe⸗ berechtigten überwiesen. Dex Beihilfeberechtigte kann zu dem An⸗ trag eine vorgedruckte Postkarte verwenden, die ihm von seinem Finanzamt in diesen Tagen zugesandt wird.
„Will der Beihilfeberechtigte die Ueberweisung auf ein Konto bei einer Sparkasse, bei einer Bank oder bei einem anderen Kreditinstitut beantragen, so übersendet er den Ueberweisungs⸗ antrag dieser Bank, Sparkasse usw. Will der Beihilfeberechtigte die Ueberweisung auf sein Postscheckkonto beantragen, so über⸗ sendet er den Ueberweisungsantrag seinem Postscheckamt.
Die AfndeebeIFülh⸗ wird ausnahmsweise monatlich bar aus⸗ gezahlt, wenn der Berechtigte das ausdrücklich beantragt.
Wirtschaftstein
Zur Textil⸗ und Bekleidungsmesse in Leipzig
Die vom 1. bis 5. März stattfindende Reichsmesse in Leipzig wird nach vorläufigen Berechnungen von mindestens 7000 Aus⸗ stellerfirmen des In⸗ und Auslandes beschickt sein. Unter den ausländischen Kollektiven befindet sich nach etwa zehnjähriger Pause, wie schon kurz berichtet, diesmal auch Frankreich, das in der Hauptsache Produktionsgüter, darunter Textilien und Be⸗ kleidung, ausstellen wird. Es sind dies zwei wesentliche Messe⸗ artikel, die im Gesamtangebot der kommenden Frühjahrsmesse in Leipzig einen breiten Raum einnehmen. Die großdeutsche Tesgtil⸗ industrie beansprucht allein zwei riesige Gebäudekomplexe am Königsplatz, während die ausländischen Textil⸗ und Bekleidungs⸗ zentren mit ihren neuen Mustern vorzugsweise im Ringmeßhaus üuntergebracht sind.
Mit über 800 Ausstellern darf die Textil⸗ und Be⸗ kleidungsmesse für sich in Anspruch nehmen, die beste Orientie⸗ rungsstätte über die deutsche und europäische Textilwirtschaft zu sein. Daraus erklärt sich auch die sttändige Nachfrage nach Aus⸗ stellungsständen, der leider noch nicht vollkommen entsprochen werden kann. Es ist zu verstehen, daß sich besonders Hersteller aus den eingegliederten und besetzten Gebieten wie auch aus den übrigen kontinentalen Ländern von der Textil⸗ und Bekleidungs⸗ messe in Leipzig angezogen denn dort kann sich jeder Ein⸗ käufer für die nahe oder ferne Zukunft gute Lieferquellen er⸗ schließen. Während des Krieges ist es nicht möglich, die schon lange geplanten Ausbauten dieser Fachmesse vorzunehmen. Es konnten diesmal lediglich an neuem Ausstellungsraum 800 qm im Textilmeßhaus II hinzugewonnen werden, die von der Tirol⸗ Vorarlberger Textilindustrie gemietet worden sind. Sie erscheint zum ersten Male in Leipzig und wird in Form einer Gemein⸗ schaftsschau Strickwaren, Spitzen, Druckstoffe und dergl. zeigen. Mit der abermaligen Erweiterung ist die gesamte Ausstellungs⸗ fläche der Textil⸗ und Bekleidungsmesse auf über 14 000 qm ge⸗ stiegen. Sie ist mit diesem Umfang die größte der Welt und besitzt eine Musterschau, die an Reichhaltigkeit schlechter⸗ dings nicht mehr zu überbieten ist. Neben einer Vielzahl von Einzelausstellerfirmen enthält die interessante Kollektive, die der Gesamtschau der Textil⸗ und Bekleidungsmesse eine höchst inter⸗ essante Note verleihen. So bilden u. a. Gemeinschaftsschauen die Greizer Kleiderstoffindustrie, die deutsche Pelzindustrie, Wirk⸗ und Strickwaren aus der Ostmark, Thüringen und Bayern, ferner die Textilindustrie von Litzmannstadt und Bielitz. Besonders im⸗ posant wirken die Großausstellungen der deutschen Kunstseiden⸗ und Zellwollindustrie, die neben rohem Fasergut auch Fertig⸗ waren zeigen, damit jeder sich von deren Güte überzeugen kann. Auf der Herbstmesse waren es die reinen Zellwollqualitäten, die stärksten Eindruck auf die fachlichen Besucher ausübten. Be⸗ merkenswert sind auch die Reihenstände der deutschen Damen⸗ und Herrenbekleidungsindustrie, die geschlossene Abteilungen bilden, ebenso wie die Hut⸗ und Schirmindustrie, wodurch die Uebersicht über die Gesamtleistungen wesentlich erleichtert wird.
Das Mißtrauen, das früher gegen die Verwendung von künst⸗
lichen Fasern bestanden hat, ist heute verschwunden. Die praktische Verwendbarkeit der deutschen Kunstseiden und Zellwollen 6 nahe⸗ u unbegrenzt. Sie haben sich Gebrauchsgebiete erobert, die bis⸗ 8 nur der Wolle, Baumwolle oder Seide vorbehalten waren, und sind auch im technischen Einsatz zu führender Stellung ge⸗ langt. Deutschland besitzt an geschaffenen Fasern nicht nur solche vegetabilen Ursprungs, sondern auch vollsynthetische. Erwähnt sei die säure⸗, feuer⸗ und wasserfeste 1u““ und die neueste Erfindung der Perlon⸗Faser auch Perlon⸗Seide genannt, die sich vorzüglich für Bekleidungszwecke eignet, feiner als Natur⸗ seide ist und eine vollkommene Umwälzung der Seidenstoffweberei und Strumpfindustrie herbeizuführen verspricht.
Auch in modischer Beziehung erfüllt die Textil⸗ und Be⸗ kleidungsmesse weitgespannte Erwartungen, denn sie zeigt tra⸗ ditionsgemäß letzte Neuheiten. Die süch den vergangenen Kriegs⸗ messen vorgelegten Sortimente der benee eelihes. t wet die mit ihren wasserabweisenden, laufmaschenfesten, mückestichsicheren und leuchtenden Mustern geradezu sensationell wirkten, dürften wieder eine Bereicherung erfahren. Erst vor wenigen Wochen hat ein Chemnitzer Strumpffabrikant sich ein Patent im In⸗ und Ausland schuützen iasen. das durch Anbringung von Längsverstär⸗ kungsstreifen, die plastisch als Reliefnähte hervortreten und die schlanke Linie des Beines betonen, eine schonende Behandlung der Damenstrümpfe beim Anziehen ermöglicht und deren Lebens⸗ dauer beträchtlich vexlängert. Trefflich gelungen sind auch die neuen Modeschöpfungen der deutschen eidenindustrie. unt⸗ streifige und einfarbige Jacquards werden mit Rosetten, Stern⸗
en oder kleinen Kringeln verziert. Im allgemeinen herrschen eleinwirkungen und Kleinmuster vor, durch die der Stoff eine natürliche Belebung erfährt. Rheinische Seidenwebereien liefern feine Reliefmuster und der Rohseide täuschend ähnliche Qua⸗ litäten. Die Fortschritte in der Verzwirnungsindustrie und die Einbeziehung der Zellwolle gestatten fabrikatorische Leistungen, die das Gesamtangebot der Textil⸗ und Bekleidungsmesse auf ein hohes Niveau heben, dessen Spiegel man in einer besonderen Modenschau, die während mehrerer Tage der Meßwoche im Licht⸗ spielhaus „Capitol“ vorgeführt wird, vorfindet. Die neue Mode in Druckstoffen ist ruhiger geworden. In den Kollektionen für 1942 treten kleine ein⸗ und mehrfarbige Streumotive aus Blatt⸗, Ranken⸗, Feder⸗ und Bänderwerk hervor. Es werden damit hübsche Effekte erzielt, die das Auge erfreuen und nicht so auf⸗ dringlich sind. Der neue Damenregenschirm hat eine mehr dachartige Form erhalten und wird in dunkelbraun mit goldfarbigem Kordel⸗ schmuck und Jambisgriff oder auf hellem Grund schentisch ge⸗ mustert geliefert, wobei häufig handwerklich bearbeitete Edelhölzer Verwendung finden. Es würde zu weit führen, wollten wir noch auf modische Details eingehen, wie sie bei Herren⸗ und Damen⸗ bekleidung in Erichetzcheg treten werden. Das muß dem Studium der Besucher übegkassen leiben. Die Neuheiten⸗ und Musterschau der Textil⸗ und Bekleidungsmesse in Leipzig ist jedenfalls einzig⸗ artig und bereichert das fachliche - des fortschrittlich den⸗ kenden Einzelhändlers. Schon aus diesem Grunde macht sich ein Besuch der Reichsmesse in Leipzig bezahlt.
——y44 — —
Die Großhandelsspanne
Mit den grundsätzlichen Fragen der Gestaltung der Groß⸗ handelsaufschläge und ⸗rabatte und den speziellen Problemen der Spannenhöhe beschäftigt sich Dr. Georg Busch in der neuesten Lieferung des EE11A“ der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel „Der Groß⸗ und Außenhandel“. Inner⸗ bei⸗ der gesetzlichen Handelsaufschläge, so führt Dr. Busch aus,
be man zwischen dem für den einzelnen Betrieb und dem für eine ganze Großhandelsstufe einer bestimmten Branche fest⸗ gese ten Handelsaufschlag zu unterscheiden. Es könne sich bei den Uüfblägbn um Höchst⸗, Fest⸗ und Mindestaufschläge handeln. Handelsaufschläge für sämtliche Betriebe einer bestimmten Branche auf der Großhandelsstufe seien in der Regel dann an⸗ geordnet worden, wenn der Preisstop nicht mehr ausreichend ewesen wäre und mit Ausnahmeregelungen eine Abstellung von eißständen nicht hätte gesichert werden können. Zu einer der⸗ artigen generellen Aufschlagsregelung müsse gesagt werden, daß sie, gleichgültig ob es sich um Fest⸗ oder Höchstaufschläge handele — wobei letztere die Tendenz hätten, zu Festaufschlägen zu werden — eine nicht ungefährliche und auf jeden Fall uner⸗ wünschte Nivellierung der Kosten und damit auch der Leistungen. der Großhandelsunternehmen zur Folge habe. Es könne nicht bestritten werden, daß einheitliche Handelsaufschläge die Tendenz zur Vereinheitlichung der Art der Bedarfsdeckung und auch des Bedarfs selbst in sich bergen. Die Kosten in den einzelnen Be⸗ trieben der gleichen Branche seien erfahrungsgemäß sehr ver⸗ schieden. Deshalb seien schon die kostenmäßigen Voraussetzungen für einen einheitlichen Aufschlag nicht gegeben. Einheitlich fest⸗ gesetzte Handelsaufschläge würden immer den Nachteil haben, daß sie entweder Differentialrenten im Handelsaufschlag Spiel⸗ raum ließen, und damit den Anreiz zur Rationalisierung nicht besonders verstärkten, oder falls der Aufschlag zu niedrig fest⸗ gesetzt sei, einer großen Anzahl von branchegleichen Betrieben einer Wirtschaftsstufe nicht mehr die Deckung der Kosten und
Richtlinien des Beauftragten für den Vierjahresplan für die Preis⸗ und Gewinnbemessung bei Rüstungsaufträgen vom .6. November 1941
In einem Erlaß an alle Preisbildungs⸗ und Preisüber⸗ wachungsstellen (X — 32 — 1436/41 v. 6. 12. 41) gibt der Reichs⸗ kommissar für die PFiehivuc von nachstehendem Erlaß des Beauftragten für den Vierjahresplan Kenntnis:
8*
„l. Rüstungsaufträge müssen grundsätzlich zu Festpreisen ver⸗ geben werden. Bei der Vergebung an mehrere Auftragnehmer ilt Senaes hattich für alle Auftragnehmer oder — bei sehr ver⸗ schiedenartigen erhältnissen — für Gruppen vergleichbarer Auf⸗
tragnehmer der gleiche Festpreis für die gleiche Leistung. Der
Festpreis gilt für eine bestimmte Auftragsmenge oder eine be⸗ stimmte Auftragszeit, die so zu bemessen sind, daß dem Unter⸗ nehmen ein ausreichender Anreiz zur Leistungssteigerung gegeben wird; er darf nicht abgeändert werden, es sei denn, daß er infolge Täuschung oder Irrtums unangemessen festgesetzt worden ist. Bei Erteilung weiterer Aufträge ist ein neuer Festpreis zu verein⸗ baren; der neue Festpreis soll dem Unternehmen einen an⸗ gemessenen Teil des aus echter Ferre deng erzielten Mehr⸗ ewinns belassen. Soweit ausreichende Unterlagen für einen Preisvergleich vorhanden sind, kann der Festpreis auch nach diesem bestimmt werden.
2. Fertigungen im Versuchs⸗ und Entwicklungsstadium kön⸗ nen zu Richtpreisen vergeben werden. Sobald eine Nachkal⸗ kulation erfolgen kann, sind aug für diese Fertigungen an⸗ emessene Festpreise nach den in Ziffer 1 niedergelegten Grund⸗ süben zu vereinbaren.
3. Bei Auftragsänderungen ist der vereinbarte angemessene Festpreis durch Vorkalkulation der Aenderungskosten entsprechend abzuändern, und im übrigen, wie zu Ziffer 1, zu verfahren. Das gilt insbesondere für Aenderungen, die während des Laufs einer Serie eintreten.
4. Haben der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen den Festpreis bestätigt, unterliegen die daraus anfallenden Gewinne nicht der Gewinnabführung nach § 22 KWVO. 1
5. Ist die Genehmigung nach Ziffer 4 nicht erfolgt oder stammen die Gewinne aus Richtpreisen, so sind die Preis⸗ behörden im Rahmen der Gewinnprüfung nach § 22 KWVO ge⸗ halten, bei der Gewährung eines Leistungszuschlages für besondere Leistungen technischer oder brgn Frcfcher Art, sparsame Wirt⸗ 1“ und günstige ostengestaltung großzügig zu verfahren.“
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, “ den Anzeigenteil und für den Verlag: “ i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. B
Der Reichswirtschaftsminister J. V.:
Erscheint an jedem Wochentag abends. De 2,30 ℛℳ einschließlich 0,18 abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in 8
monatlich.
e durch die Post monatlich
Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld ten nehmen
Ule Postansta herlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 M, einzelne Beilagen 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung 828 Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 33 33.
Anpela
enpreit 0 &t, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,83 ℛAℳ. — Anzeigen immt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Drue e sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) 8 durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden so —
s für den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm bretten Pettt⸗Zeile
efriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin der Anzeigenstelle eingegangen sein.
.“ S22] 8
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Verlin, Sonnabend, den 7. Feb
—
ruar, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821
1942
—
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege (berichtigte Fassung der Veröffentlichung in Nr. 30/1942).
Zweite Anordnung über den Absatz von Flaschen. Vom 4. Fe⸗ bruar 1942.
Zweite Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenständen aus Steingut. Vom 5. Februar 1942.
Vetanntmachung über die Aufhebung einer Reichskreditkasse
in den besetzten Fbren Vom 6. Februar 1942. Bekanntmachungen er Geheimen Staatspolizei Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Amtliches Deutsches Reich
111“ L“
Vizepräsident Dr. Bode bei dem Oberlandesgericht Danzig ist zum Generalstaatsanwalt daselbst ernannt.
8 Bekanntmachung über den Schutz von Berufstrachten und Berufsabzeichen für die Betätigung in der Krankenpflege *) Die mit der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1918 ver⸗
öffentlichte Zusammenstellung von Vereinen, Gesellschaften, Ver⸗
bänden usw. wird unter „Preußen“, wie folgt, ergänzt:
8 KName Sitz Kon⸗ Schutz⸗ Tag der
fession gegenstand Genehmigung
Schwestern⸗ Berlin C 2, 31. 1.1942 schaft der Breite Reichs⸗ Straße 23/24
hauptstadt Berlin, den 31. Januar 1942. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Engel.
*) on berichtigter Form nochmals veröffentlicht, da die Ver⸗ 8
Abzeichen
öffentlichung in Nr. 30 vom 5. 2. 1942 fehlerhaft erfolgt war.
“
gSZweite Anordnung über den Absatz von Flaschen Vom 4. Februar 1942
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne
ich an: § 1
§ 1 der Anordnung über den Absatz von Flaschen vom 0. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 134 vom 11. Juni 1940) erhält folgende Fassung:
„Die Hersteller von weißen oder farbigen Flaschen sind bn der nachstehenden Marktregelung zusammengeschlossen, auf ie der Gemeinschaftsvertrag der Markt⸗ und Leistungs⸗ gemeinschaft der Hohlglasindustrie, Berlin, Anwendung sane soweit in dieser Anordnung nichts anderes be⸗ timmt ist.“ —
§ 2
„Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 4. Februar 1942.
“
Landfrie d.
Zweite Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen v Steingut “ Vom 5. Februar 1942 Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ börtenen vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1 S. 488) ordne ich an: § 1
81 der Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Feresgenftäntan aus Steingut vom 27. Mai 1940 (Deut⸗ gefß eichsanz. Nr. 123 vom 29. Mai 1940) erhält folgende
assung:
„„Die Hersteller von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut sind zu der nachstehenden Marktregelung zusam⸗ mengeschlossen, auf die die Satzungen des Steingutverbandes e. V., Berlin, Anwendung finden, soweit in dieser Anordnung nichts anderes bestimmt ist.“
8 2
§ 2 Abs. 1 der Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗
und Ziergegenständen aus Steingut vom 27. Mai 1940 er⸗ hält folgende hashung⸗
„(1¹) Die Hersteller von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut bedürfen 9. Rechtsgeschäften, welche die Liefe⸗ rung dieser Erzeugnisse betreffen, und, 5ö hch ziresciase vor Inkrafttreten der Bestimmungen dieses Absatzes abge⸗ schlossen worden sind, zur Lieferung dieser Erzeugnisse der
89 8 1
Einwilligung des Steingutverbandes e. V., Berlin. Der ge⸗ nannte Verband kann bestimmte Gruppen von Rechts⸗ seshaften von der Einwilligung ganz oder zum Teil frei⸗ tellen.“
§ 3
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.
Berlin, den 5. Februar 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Bekanntmachung
über die Aufhebung einer Reichskreditkasse in den besetzten Gebieten
Vom 6. Februar 1942
Die am 6. Oktober 1941 in Bobruisk errichtete Reichs⸗ kreditkasse ist am 31. Januar 1942 aufgehoben worden.
Berlin C 111, den 6. Februar 1942.
Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilz.
Bekanntmachung
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — L a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte ermögen der Else Sara Beldengrün, geb. Lawetzky, geb. am 21. 11. 1887 in ?, zuletzt wohnh. in Fulnek, jetzt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanz⸗ verwaltung — eingezogen. . E1“ “
Troppau, den 4. Februar 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
11u6“ “ “
1 2*
8 Bekanntmachung 8 „Aluf Grund der §8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des vom 12. Juli 1939 — L a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Maurice Sara (genannt Mizzi) Jellinek, geb. Krause, geb. am 23. August 1881 in Leipnik, zuletzt wohnh. in Buchelsdorf bei Freiwaldau, jetzt im Protektorat,
hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichsfinanz⸗ verwaltung — eingezogen.
Troppau, den 4. Februar 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗
ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗
detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — I a 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III 7 Wi/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen der (Ingenieur) Vera Altenstein, geb. am 21. 5. 1901 in 2, zuletzt wohnh. in Neutitschein, jetzt angeblich im Pro⸗ tektorat, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches — Reichs⸗ finanzverwaltung — eingezogen. ““ Troppau, den 4. Februar 1942. — Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.
Nichtamtliches Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 8. his 17. Februar Staatsoper
Sonntag, den 8. Februar. Morgenveranstaltung. Ballett
der NSG.⸗KdF. Beginn: 11 Uhr. — Rigoletto.
Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 16 ¾ Uhr. — In der
Philharmonie. Voraufführung. 5. Sinfonie⸗Kon⸗
1 zert der Staatskapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn 11 ¼ Uhr. 8
g, den 9. Februar. In der Philharmonie. Hauptauffüh⸗
Sinfonie⸗Konzert der Staats⸗
Leitung: Herbert von Karajan. Beginnt
8
6
7 ½¼ 8
Dienstag, den 10. Februar. Ero der Schelm. Mufikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn 17 Uhr.
Mittwoch, den 11. Februar. Tiefland. Mufstkal. Leitung: Lenzer. Beginn 17 Uhr.
Donnerstag, den 12. Februar. Die Entführung aus dem Serail. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 Uhr.
Freitag, den 13. Februar. Tannhäuser. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 Uhr.
Sonnabend, den 14. Februar. Tosca. Mustkal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr.
Sonntag, den 15. Februar. Cavalleria rusticana / Ba⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 Uhr. Montag, den 16. Februar. Tiefland. Musitkal. Leitung:
Schüler. Beginn: 17 Uhr. Dienstag, den 17. Februar. Salome. Mustkal. Leitung: Clemens Strauß a. G. Beginn: 17 ¾¼ Uhr. 3 Schauspielhaus Sonntag, den 8. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 17 .1½ Uhr. Montag, dnn 9. Februar. Iphigenie in Delphi. Beginn: 18 r. Dienstag, den 10. Februar. Julius Caesar. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 17 ½ Uhr. Donnerstag, den 12. Februar. Faust. Beginn: 16 ⁄½ Uhr. icctitt ee— 13. Februar. Iphigenie in Delphi. Beginnt hr. Sonnabend, den 14. Februar. Faust. Beginn: 16 ¾ Uhr. Sonntag, den 15. Februar. Turandot. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 17 ¼ Uhr. “ Kleines Haus
Sonntag, den 8. Februar. Die beiden Klingsberg. Be⸗ ginn: 18 Uhr. 8 dn 9. Februar. Jan der Wunderbare. Beginn: P. Dienstag, den 10. Februar. Kollege kommt gleich. Be⸗ ginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 11. Februar. Die beiden Klingsberg. Beginn: 18 Uhr. ene hnen 12. Februar. Die Journalisten. Beginn: 1 hr. 1 1 Freitag, den 13. Februar. Moral. Beginn 18 Uhr. 14. Februar. Die Journalisten. Beginn: 1 18b Sonntag, den 15. Februar. Kollege kommt gleich. Be⸗ ginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die beiden Klingsberg. Be⸗
ginn: 16 Uhr. Lustspielhaus
Sonntag, den 8. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 9. Februar. Tageszeiten der Liebe. Be⸗ 1 ginn: 18 Uhr.
Dienstag, den 10. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr.
Mittwoch, den 11. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr.
Donnerstag, den 12. 8. Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr.
Freitag, den 13. Februar. Tageszeiten der Liebe. Be⸗ ginn: 18 Uhr.
Sonnabend, den 14. Februar. Uraufführung! Johann. Be⸗ ginn: 18 Uhr.
Sonntag, den 15. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr.
Montag, den 16. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr.
Wiritschaftsteil
9 Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft für eingeschränkt arbeitende Unternehmungen
„Nach den bisher geltenden Bestimmungen konnte die Ge⸗ meinschaftshilfe der Wirtschaft in der Regel nur dann Anwendun finden, wenn die völlige Stillegung eines Unternehmens 1e kriegswirtschaftliche Maßnahmen verursacht worden war. Unter⸗ nehmungen, deren Betrieb durch kriegswirtschaftliche Maßnahmen nur stark eingeschränkt wurden, konnten daher im allgemeinen nicht in den Genuß der Gemeinschaftshilfe kommen. Kriegswirt⸗ schaftlich bedingte Betriebseinschränkungen sind jedoch häufig so weitgehend gewesen, daß ein Ausgleich zwischen Ertrag und un⸗ kosten nicht mehr gefunden wurde. Diese Betriebe muüssen daher, wenn ihnen nicht aus der Gemeinschaftshilfe geholfen wird, über kurz oder lang zum Erliegen kommen. An der Aufrechterhaltung der Produktion dieser Betriebe kann aber ein volkswirtschaftliches Interesse bestehen.
Um dieser Sachlage Rechnung zu tragen, hat der Reichswirt⸗ schaftsminister im Einvernehmen mit den Fe ns en Ministerien eine von der Reichswirtschaftskammer erlassene Beihilfeordnung für eingeschränkt arbeitende Unternehmen genehmigt, die eine Er⸗ gänzung der Beihilfeordnung im Rahmen der Gemeinschaftshilfe
er Wirtschaft darstellt. Es können nunmehr auch nachweislich
erheblich eingeschränkt arbeitende Betriebe Beihilfen aus der Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft erhalten. Die Einbeziehung solcher Unternehmen in die Gemeinschaftshilfe ist z. B. möglich, wenn die völlige Stillegung durch das Reichswirtschaftsministerium oder eine andere dazu befugte Behörde untersagt worden ist, oder wenn die zuständige Arbeitseinsatzbehörde bescheinigt, daß der Betrieb die ihm bisher belassenen Arbeitskräfte weiterbeschäftigen darf, weil see an anderer Stelle nicht eingesetzt werden können. Die Beihil egewhägrung ist weiterhin möglich, wenn die Wirt⸗ schaftsgruppe (bei Verkehrsunternehmen die Reichsverkehrs⸗ gruppe) bescheinigt, daß die Ermöglichung der eingeschränkten Weiterarbeit aus volkswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt ist. Die Reichsgruppen sind ermächtigt worden, weitere Richt⸗ linien für das Verfahren und die Bemessung der Beihilfen zu erlassen. Die Antragsstellung erfolgt wie süa bisher für die v bei den V trtschastsgruppen bzw. deren fach⸗ lichen Untergliederungen.
Die Beihilfenordnung für eingeschränkt arbeitende Unter⸗ nehmungen wird im Ministerialblatt des Reichswirtschafts⸗ ministeriums veröffentlicht werden.
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