5
“]
S.
Neue Friedrichstr. 12/15, auf den 11. April 1942, 10 ¼ Uhr, I. Stock, Quergang 5, Zimmer 1583, geladen. Berlin, den 30. Januar 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. — 250 C. 1395. 41.
5. Verlust⸗ u. Fundfachen
[45159) Iduna⸗Germania— Lebens⸗Versicherungsgesellschaft a. G., Berlin. Kraftloserklärung von Dokumenten. Versicher ungsschein Nr. 8134 (Idung⸗Sterbehilfe des Reichsbahn⸗ kameradschaftswerkes Saarbrücken), Be⸗ nedikt Müller, Merzig, geb. 5. 11. 1872: Versicherungsschein Nr. 3 841 093 (Germania von 1922) Hugo Rüggeberg auf das Leben von Margot Rügge⸗ berg, Aachen, geb. 22. 11. 1917; Ver⸗ sicherungsschein Nr. 3 869 304 (Ger⸗ mania von 1922) Wilhelm Klöpper, Lahde a. W., geb. 13. 1. 1877; Ver⸗ sicherungsschein Nr. 816 360 (Idunc) Josefine Pausch geb. Ettl, München, eb. 9. 11. 1883; Versicherungsschein tr. 8 247 655 (Iduna⸗Germania) Ro⸗ bert Reiß, Leutesheim, geb. 3. 3. 1907; Versicherungsschein Kr. 8 270 970 (Iduna⸗Germania) Max Kröschel, Hamburg, geb. 5. 11. 1881:; Versiche⸗ rungsschein Nr. 8 217 255 (Iduna⸗ Germania) Willy Stuhlert, Buddel⸗ kehmen, geb. 16. 8. 1914. Vorstehende Lebensversicherungsdokumente sind ab⸗ handen gekommen. Sie treten außer Kraft, falls sich ein Berechtigter nicht
innerhalb zweier Monate meldet. Berlin, den 10. Februar 1942. Der Vorstand. Ea..
[45160] Friedrich Wilhelm Lebens⸗ 184 versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Versicherungsschein Nr. 46 354/Lehmann ist abhanden gekom⸗ men und wird kraftlos, wenn er nicht binuen Monatsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 13. Februar 1942. b Der Vorstand.
[45161] Aufruf.
Der Versicherungsschein Nr. 438 580 der Vereinigten Berlinischen und Preu⸗ ßischen Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ Gesellschaft auf das Leben des Herrn Frst Heidemann, Kaufmann in Biele⸗ feld, vom 13. Februar 1930 ist ab⸗ handen gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Aufrufes an der Unterzeichneten vorzu⸗ legen; anderenfalls wird die Urkunde ür. kraftlos erslärt. . Berlin, den 11. Februar 1942.
Berlinische Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft.
[45162 Gerling⸗Konzern 1 Lebensversicherungs Akt.⸗Ges. Der Versicherungsschein Nr. 308 852 Herr Dr. med. Richard Mül⸗ ler⸗Gottsched, Auerbach, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. ““ P 10. Februar 1942. h Vorstand.
[45163]
Der am 7. 10. 1935 auf das Leben von Herrn Fritz Rönicke in Neuruppin, eboren am 7. 7. 1909, ausgefertigte Versicherungsschein Nr. 22 283 über 15 000 Rℳ ist abhanden gekommen. Er verliert seine Gültigkeit, und wie fertigen eine Ersatzurkunde aus, wenn sich der jetzige Inhaber des Versiche⸗ rungsscheines nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet. Magdeburg, den 12. Februar 1942.
Magdeburger Allgemeine
Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗
Aktiengesellschaft.
“
[45164] Aufgebot. . Isar Lebensversicherungs⸗ . Aktiengesellschaft. Versicherungsschein Nr. 433 424, Versicherter Josef Klaus in Schwaig b. Nürnberg, Nürnberger Str. 27, geb. am 23. Februar 1895, ist abhanden gekommen. Der Inhaber des Doku⸗ mentes wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vor⸗ bezeichneten Gesellschaft zu melden, an⸗ dernfalls der genannte Versicherungs⸗ schein hiermit für kraftlos erklärt wird.
München, am 10. Februar 1942. Der Vorstand.
7. Aktien⸗
43686 K R. Fischer A. G., Göppingen. An Stelle des verstorbenen Herrn N Krauß, gew. Fabrikdirektors in öppingen, ist Herr Karl Felh. a⸗ direktor in Göppingen, als itglied des Aufsichtsrats gewählt worden.
[44945]
St. Panli Grundstücks⸗A. G.,
— Hamburg. Hauptvers. am 9. März 1942, 17 Uhr, in Altona, 1-r 8, bei Notar Dr. v. Kleist. 1. Vorl. d. Bilan⸗ een f. 1940 u. 1941 u. Beschlußfassung; .Entl. d. Vorst. u. Aufsichtsr.; 3. Wahl Der Vorstand.
Simmering⸗Graz
gesellschaft für Maschinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau, Wien.
Erste Aufforderung zum Umtausch
der Aktien der Simmeringer Ma⸗
schinen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗
Gesellschaft, Wien, und der Aktien
ra
der Grazer Maschinen⸗ und Waggon⸗
bau⸗Aktien⸗Gesellschaft, Wien.
Auf Grund eines am 19. Juni 1941 zwischen der Simmeringer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗Gesellschaft, Wien, der Grazer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗Lktien⸗Gesellschaft, Wien, und der Paukerwerk Aktiengesellschaft, Wien, errichteten Verschmelzungsver⸗ trages haben die am 25. Juni 1941 abgehaltenen Hauptversammlungen der Simmeringer Maschinen⸗ und Wag⸗ gonbau⸗Aktien⸗Gesellschaft und der Grazer Maschinen⸗ und Waggon⸗ bau⸗Aktien⸗Gesellschaft — neben der⸗ jenigen der Paukerwerk Aktiengesell⸗ schaft — beschlossen, sich im Wege der Neubildung zu einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Simmering⸗Graz⸗ Pauker Aktiengesellschaft für Ma⸗ schinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau“, Wien, deren Errichtung am 19. Juni 1941 beschlossen wurde, zu vereinigen und ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluß der Abwicklung gegen Ge⸗ währung von je 5000 Aktien der Simmering⸗Graz⸗Pauker Aktiengesell⸗ schaft für Maschinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau im Nennbetrag von je Rℳ 1000,— auf diese zu übertragen.
Nachdem die vorerwähnten Beschlüsse im Handelsregister eingetragen worden sind, werden hiermit die Aktionäre der ehemaligen Simmeringer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗Gesellschaft und der ehemaligen Grazer Maschi⸗ nen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗Ge⸗ sellschaft aufgefordert, ihre Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 uff. und Erneuerungsschein bzw. ihre Interims⸗ scheine mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1940 bis spätestens 15. Mai 1942 bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, Wien, 1., Schotten⸗ gasse 6, oder bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft, Wien, 1., Am Hof 2, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden zum Umtausch einzureichen. 8 je 10 Aktien der Simmeringer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗ Gesellschaft zu je Hℳ 100,— oder je 10 Aktien (Zwischenscheine) der Grazer Maschinen⸗ und Waggon⸗ bau⸗Aktien⸗Gesellschaft zu je Reichs⸗ mark 100,— wird eine neue Aktie der Simmering⸗Graz⸗Pauker Ak⸗ tiengesellschaft für Maschinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau im Nenn⸗ betrag von ℳ 1000,— ausgegeben.
Der Umtausch erfolgt kostenfrei, so⸗ fern die Aktien nach der Nummern⸗ folge geordnet mit entsprechendem doppeltem Nummernverzeichnis bei den vorgenannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel mit dem Umtausch nicht verbunden ist.
Die Stellen sind bereit, den An⸗ und Verkauf etwaiger sich beim Umtausch ergebender Spitzenbeträge nach Mög⸗ lichkeit zu vermitteln. Die hierbei ent⸗ stehenden Steuern und Gebühren gehen zu Lasten der Aktionäre.
Diejenigen Aktien der Simmeringer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗ Aktien⸗Gesellschaft und der Grazer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗Ak⸗ tien⸗Gesellschaft, die bis 15. Mai 1942 einschließlich nicht zum Um⸗ tausch eingereicht worden sind, sowie diejenigen Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien der Simmering⸗ Graz⸗Pauker Aktiengesellschaft für Ma⸗ chinen⸗, Kessel⸗ und Waggonbau er⸗ schünreech, Anzahl nicht erreichen und unserer Ge sellzchaft nicht zur Verwer⸗ tung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt werden. Die auf die kraftlos erklärten Aktien der Sim⸗ meringer Maschinen⸗ und Waggonbau⸗ Aktien⸗Gesellschaft und der Grazer Ma⸗ schinen⸗ und Waggonbau⸗Aktien⸗Gesell⸗ aft entfallenden neuen Aktien unserer Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen verwertet werden. Der Erlös wird abzüglich der entstehenden Kosten den Beteiligten nach dem Ver⸗ ihres Aktienbesitzes zur Ver⸗ ügung gestellt oder, wenn ein Recht zur Hinterlegung besteht, hinterlegt werden.
Wien, im Februar 1942. Simmering⸗Graz⸗Pauker Aktien⸗ gesellschaft für aschinen⸗, Kessel⸗
und Waggonbau.
[45192]
Die Veröffentlichung unseres Jahres⸗ abschlusses auf den 31. Dezember 1940 im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1942 ergänzen wir wie folgt:
Unser Vorstand besteht aus den Herren Hermann Alda Hermann Steinführer und unser Auffichtsrat aus den Herren Walter Hoffmann (Vor⸗ sitzer), Claus⸗Gottfried Holthusen (stell⸗ vertr. Vorsitzer) und Karl Deters. Deutsch⸗Australische Dampfschiffs⸗
Gesellschaft, Aktiengesellschaft,
amburg.
2
145 193]
[Die Veröffentlichung unseres Jahres⸗ abschlusses auf den 31. Dezember 1940 im Deutschen Reichsarzeiger Nr. 23 vom 28. Januar 1942 er⸗ gänzen wir wie folgt:
Unser Vorstand besteht aus den Herren Hermann Aldag, Alfred Mar⸗ quart und unser Aufsichtsrat aus den Herren Walter Hoffmann (Vorsitzer), Claus⸗Gottfried Holthusen (stellv. Vor⸗ sitzer) und Karl Deters.
Deutsche Dampfschifffahrts⸗Gesell⸗ schaft Kosmos Aktiengesellschaft, Hamburg.
Dortmunder Ritterbrauerei Aktiengesellschaft, Dortmund. [45179] Aufsichtsrat.
In der Hauptversammlung am 5. Februar 1942 sind die Füte ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieder Bankdirektor Carl W. Schneider, Ber⸗ lin, und Dipl.⸗Ing. Wilhelm Fenegec⸗ Dortmund, wieder in den Aufsichtsrat gewählt worden.
Für das ebenfalls turnusmäßig aus⸗ geschiedene Aufsichtsratsmitglied Bank⸗ direktor Dr. jur. Gert Bahr, Berlin, ist Bankdirektor Gustav Overbeck, Ber⸗ lin, in den Aufsichtsrat gewählt worden.
r Aufsichtsrat setzt sich nunmehr wie folgt zusammen: Bankdirektor Carl W. Schneider, Berlin, Vorsitzer, Fried⸗ rich J. Kraemer, Falkenstein (Taunus), stellvertretender Vorsitzer, Generaldirek⸗ tor Bruno Schüler, Frankfurt a. M., stellbertretender Vorsitzer, z. Zt. Wehr⸗ macht, Bau⸗Ing. Heinrich Büscher, Münster i. W., Dipl.⸗Ing. Wilhelm Hanebeck, Dortmund, Rechtsanwalt Otto Heidemann II, Bochum, z. Zt. Wehrmacht, Spediteur Dr. Hans Hem⸗ soth, Dortmund, z. Zt. Wehrmacht, Rechtsanwalt Gustav Jörgens, Essen, Staatsrat Wilhelm .1“ Berlin, Bankdirektor Gustav Overbeck, Berlin, Bankdirektor Dr.⸗Ing. Bernhard Scheublein, Berlin, Nechisanwalt Dr. jur. et rer. pol. Otto Schmitz, Mün⸗ chen, z. Zt. Wehrmacht.
[45183] Gera⸗Meuselwitz⸗Wuitzer Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft, Gera. Wir ergänzen die Bekanntmachungen unserer Jahresabschlüsse für die Ge⸗ schäftsjahre 1939 und 1940 wie olgt: ie Aufsichtsprüfung beider Jahres⸗ abschlüsse ist durch den Herrn Reichs⸗ bevollmächtigten für Bahnaufsicht in Erfurt erfolgt; Einwendungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht sind dabei nicht erhoben worden. . Nach der Wiederwahl der ausgeschie⸗ denen Mitglieder sammlungen vom 10. 12. 1940 und 27. 12. 1941 gehören dem Aufsichtsrat an: 1. Generaldirektor Fritz O. Zipfel, 2. Rechtsanwalt und Notar Dr. Albert r 3. Fräulein Anna Weise, 4. ipl.⸗Ing. Johann Georg Bauer,
sämtlich in Gera.
Gewählt wurden am 10. 12. 1940 Generaldirektor Zipfel zum Aufsichts⸗ ratsvorsitzer und Rechtsanwalt Dr. Brehme zum stellv. Aufsichtsratsvor⸗ sitzer; am 27. 12. 1941 Rechtsanwalt Dr. Brehme zum Aufsichtsratsvorsitzer und Generaldirektor Zipfel zum stellv. Aufsichtsratsvorsitzer. 1
Den Vorstand bilden: Direktor Kurt Pehnt in Gera, Vorsitzer, und Direktor Ferdinand Kranz, Ingenieur in Gera, oberster Betriebsleiter.
Gera, den 6. Februar 1942.
Die Direktion.
““ Sre ge es Ft.
[44193] Bagyerische Vereinsbank Mliünchen⸗Nürnberg. Pfeandbriefkündigung und Umtauschangebot an die Inhaber der 6 ¾ Pigen Gold⸗ hypotheken⸗Pfandbriefe Ser. 1 und 2 vom 15. Sept. 1927 und der 7 Pigen Goldhypotheken⸗Pfandbriefe Ser. 1 und 2 vom 15. März 1928 und Ser. 3 und 4 vom 15. Sept. 1928 der Bayeri⸗ schen Vereinsbank, Aktiengesell⸗ schen. in München — Auslands⸗ emissionen —. Auf Grund Ziffer 2 der Pfandbrief⸗ bestimmungen enelbe e kündigen wir hiermit o ige Pfand⸗ briefe zur Rückzahlung am 15. März 1942. Die Verzinsung der gekündigten Stücke endet mit dem 14. März 1942. Zur Wiederanlage der durch diese Kündigung frei werdenden Beträge bieten wir hiermit den Inhabern der gekündigten Stücke den kostenlosen Um⸗ tausch in neue 4 %ige reichsmündelsichere und im Lombardverkehr der Reichsbank beleihbare Hypothekenpfand⸗ briefe unseres Instituts 8 in gleicher Stückelung wie die gekün⸗ digten zum Nennwert an. instermine der angebotenen 4 Pigen Pfandbriefe sind 1. April und 1. Ok⸗ tober jeden Jahres. 1 Der erste Zinsschein wird am 1. Ok⸗ tober 1942 fällig. . . Die auf die Peit vom 15. März bis 1. April 1942 treffenden 4 Pigen Stück⸗ zinsen aus den eingetauschten Stücken werden bop der Ausreichung der neuen Stücke hinausvergütet. nträge auf Zulassung der zum angebo⸗ tenen 4 oigen Rℳ⸗Pfandbriefe zum Handel und zur Notiz an der Bayeri⸗ schen Börse und zum Lombardverkehr
in den Hauptver⸗!
bei der Reichsbank in Klasse I werden
baldmöglichst gestellt. Unsere bereits zugelassenen Serien 18 und 19 der 4 %igen Hℳ⸗Pfandbriefe notieren der⸗ zeit mit 102 ¼ %. Die Inhaber der gekündigten 6 ½⸗ und 7 %oigen Pfandbriefe, welche das vor⸗ stehende Angebot annehmen wollen, werden gebeten, die Pfandbriefe mit Zinsscheinen vom 15. September 1942 u. ff. nebst Erneuerungsschein zusammen mit ihrer Zustimmungserklärung, so⸗ weit sie ihren Wohnsitz im Inland (Deutschland) haben, direkt oder durch ihre Bankverbindung bei der Bayerischen Vereinsbank in München sowie deren Nie⸗ derlassungen, soweit sie ihren Wohnsitz im Ausland haben, bei: in Amsterdam: der Nederlandschen Handel⸗Maatschappij, den Herren Pierson & Co., in Rotterdam: den Herren R. Mees & Zoonen, in Stockholm: der Skandinaviska Banken A. B., der Stockholms Enskilda⸗Bank, in Zürich und Basel: dem Schwei⸗ zerischen Bankverein, der Basler Handelsbank, bis spätestens 1. Mai 1942 gegen Quittung einzureichen.
Die neuen Pfandbriefe werden den Inhabern in der gleichen Weise bei den vorgenannten Stellen zur Ver⸗ fügung gestellt. Soweit die ausländi⸗ schen Gläubiger von dem vorstehenden Umtauschangebot keinen Gebrauch machen, ergeben sich für dieselben auf Grund des Gesetzes zur Regelung von Kapitalfälligkeiten gegenüber dem Aus⸗ land vom 27. Mai 1937 folgende Mög⸗ lichkeiten zur Verfügung über den Gegenwert: 1 „1. Der fällige Reichsmarkbetrag wird für den Gläubiger auf einem bei einer deutschen Devisenbank geführten Sperr⸗ konto gutgeschrieben, über das der Gläubiger nur mit Genehmigung der Devisenstellen verfügen kann. Die Zah⸗ lung auf Sperrmarkkonto befreit den Schuldner. Die Pfandbriefe sind bei den vorgenannten Banken für den Schuldner abzuliefern. Voraussetzung für die Rückzahlung auf Sperr⸗ markkonto ist, daß uns der Aus⸗ landsgläubiger eine schriftliche Er⸗ klärung abgibt, den Reichsmark⸗ gegenwert an Erfüllungs Statt an⸗ zunehmen.
2. Der Gläubiger erklärt, die fällige Forderung bei uns im Sinne des vor⸗ erwähnten Gesetzes vom 27. Mai 1937 sehen asgen zu wollen. In diesem
alle ist die Forderung vom Eintritt der Fälligkeit an bis auf weiteres mit 4 % jährlich zu verzinsen. Die Zinsen sind hierbez zu unsten der einzelnen, der Konversions aß Berlin namentlich an⸗ zugebenden Gläubiger bei der ge⸗ nannten Kasse einzuzahlen. Die Ge⸗ nehmigung zur Zahlung der Zinsen ist davon abhängig, daß der ausländische Gläubiger die Pfandbriefe unserer Bank jeweils zur Abstempelung vor⸗ legt. Zur Vermeidung der wiederholten Vorlegung empfehlen wir die Hinter⸗ legung der Pfandbriefe nebst Zins⸗ bogen bei uns.
Der Gläubiger kann sich jederzeit ent⸗ schließen, den Gegenwert der Pfand⸗ briefe auf einem Sperrmarkkonto bei einer Devisenbank unter Angabe der obengenannten schriftlichen Erklärung und unter Ablieferung der Stücke ent⸗ gegexbenehmen 8
3. Soweit Lie gekündigten Pfandbriefe in den besetzten niederländischen Ge⸗ bieten ansässigen Personen gehören, können die Erlöse nach den besetzten niederländischen Gebieten genehmi⸗ gungsfrei überwiesen oder es kann
sebenso im Inland darüber verfügt
werden. .
Für Gläubiger, welche sich weder für die Einzahlung auf ein Sperrmark⸗ konto bei einer Devisenbank noch für ein Stehenlassen der Forderung bei dem Schuldner zum Zinssatz von 4 % er⸗ klären, endet mit dem Eintritt der Fälligkeit die Pflicht des Schuldners, die vertraglich vereinbarten Zinsen zu
zatgen. 8 Für die Abgabe einer Erklärung entweder auf Annahme des Um⸗ tausches in neue 4 h%ige Pfandbriefe oder auf die Entgegennahme der fällig werdenden Forderung auf ein Sperrmarkkonto bei einer Devisen⸗ bank oder auf ein Stehenlassen der Forderung bei uns setzen wir den Gläubigern eine Frist bis zum 1. Mai 1942. Wir weisen darauf hin, daß wir in denjenigen Fällen, in denen auslän⸗ dische Pfandbriefinhaber innerhalb der festgesetzten Frist eine e; nicht abgeben, den fällig werdenden Schuld⸗ betrag für Rechnung der Gesamtheit bicser Beteiligten bei der Konversions⸗ kasse für deutsche Auslandsschulden, Berlin, einzahlen werden (§ 1 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes zur Regelung von Kapitalfälligkeiten gegenüber dem Aus⸗ land vom 27. Mai 1937 und Artikel 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum genannten Gesetz vom 11. Oktober 1937). 1 Die für die Erklärungen der auslän⸗ dischen Pfandbriefinhaber notwendigen Formulare sind bei den vorstehend be⸗ ieevnetn ausländischen Banken erhält⸗
ich. München, den 10. Februar 1942. Buayerische Vereinsbank.
1452760 Aktienbierbra Die diesjährige ordentliche Haupt⸗ unsere Aktionäre einladen, Montag, den 9. März
zig C 1, Schulstraße 5, statt. Diejeni⸗ gen Aktionäre, welche an der Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bis zum 5. März 1942
zig⸗Gohlis, b) bei dem Bankhaus A. Lieberoth in Leipzig, Bruhl 7/9,
c) bei der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt in Leipzig, 1 d) bei dem Leipziger Kassenverein A.⸗G. in Leipzig oder bei einer
einem deutschen Notar 8
während der gewöhnlichen Geschäfts⸗
stünden zu hinterlegen und erhalten da⸗ gegen zum Eintritt berechtigende Hin⸗ terlegungsscheine.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes owie der Bilanz und Richtig⸗ Brccang derselben.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. —
3. Entlastungserteilung an Aufsichts⸗ rat und Vorstand. 1
4. Wahl eines Bilanzprüfers.
5. Etwa eingehende Anträge von
tionãren. Leipzig, den 13. Februar 1942. Der Aufsichtsrat der Aktienbierbrauerei Gohlis. Hans Lieberoth⸗Leden, Vorsitzer.
[45173] Sudetenländische Bergbau Aktiengesellschaft, Brüx. Bekanntmachung . betreffend Börseneinführung. Durch Beschluß der Zulassungsstelle an der Börse zu Berlin vom 11. De⸗ zember 1941 und der Zulassungsstelle an der Wiener Börse vom 29. Ja⸗ nuar 1942 sind 8 RAℳ 30 000 000,— auf den In⸗ haber lautende Aktien, 30 000 Stück zu je REℳ 1000,— Nr. 30 001 bis 60 000, der Sudetenländi⸗ schen Bergbau Aktien gesellschaft, Brüx, zum amtlichen Handel und zur Notie⸗ rung an der Börse zu Berlin und der Wiener Börse zugelassen worden. Das Zulassungsverfahren für diese Aktien an der Börse zu Prag schwebt
noch. 6 8 Wortlaut des Prospektes ist in der Berliner Börsen⸗Zeitung Nr. 3 vom 8. Januar 1942 veroöffentlicht worden; Abdrucke des Prospektes sind bei den unterzeichneten Banken zu er⸗
halten.
Dresdner Bank. 6 Deutsche Bank. Kreditanstalt der Deutschen e. G. m. b. H. G
Wien, im Februar 1942.
Länderbank Wien Aktiengesells Creditanstalt⸗Bankverein.
Prag, im Februar 1942. 8 Böhmische Escompte⸗Bank. Böhmische Union⸗Bank.
[45172] ¹
Die diesjährige ordentliche Haupt⸗ versammlung findet am Montag, den 2. März 1942, vormittags 10 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Gesellschaft statt.
selsche Tgse Khse. S. 88 8
1. Bekanntgabe der lt. Aufsichtsrats⸗
beschluß vom 25. November 1941 durchgeführten Kapitalberichtigung gen. Dividendenabgabeverord⸗ nung vom. 12. 6. 1941 und der da⸗ durch bedingten Satzungsänderung von §§ 4, 16/I und 21. „Vorlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941 sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
. Be chlußfassung über die Verwen⸗
dung des Reingewinnes.
„Entkastung des Vorstandes und des
Enffashungede 1
Satzungsänderungen: 8§ 15/1 2 d
Nutzbarmachung der eigenen Aktien, 15/18 Ueberwachung der Pen⸗ ionskassen für die Gefolgschaft, 16/I1 Bezüge des Aufsichtsrates. 6. Aufsichtsratswahl. 8 7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung berechtigende Ausweis⸗ harten werden bis 25. Febrnar 1942 von der Gesellschaft gegen Nachweis des Aktienbesitzes ausgestellt.
Augsburg, den 10. Februar 1942.
Baumwoll⸗Feinspinnerei. Der Vorstand. Dr. F. W. Kuhn. Der Aufsichtsrat der Baumwoll⸗Feinspinnerei. Heinr. Rennebaum, Vorsitzer.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, 89. redaktionellen Teil, den Anzeigen⸗ teeil und für den Verlag. WW11 R. el. Lantzsch in Berlin⸗Charlottenburg. Druck der Preuzischen Verlags⸗ und Druckeret mbH. Berlin.
Vier Beilagen
2 ]
(einschl. Börsenbeilage und zwei Zentral-. “ handelsregisterbeilagen). .“
versammlung, zu welcher wir hiermit G findet Kaufmännischen Vereinshaus in Leip⸗
a) bei der Gesellschaftskasse in Leip⸗
anderen Effekten⸗Bank oder bei 5
Berlin, Reichenberg, im Febr. 1942.
eußischer
88. *
2,30 ℛ£ℳ einschließlich 0,48 ℛ. Zeitungsgebühr, a abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
stra
Erscheint an jedem w-n. abends. een. durch die Post monatlich
er 2 Bestellgeld; für Selbst⸗
5 1 monatlich. Ule Postanstalten nehmen
Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗
,* Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ¶0, einzelne Beilagen 10 Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung
Betrages einschließlich des Vortos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.;, 10 33 33.
2 3
Nr. 38
4
Reichsbankgirokonto Berli, Konto Nr. 1/1913 .
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Ber’ SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge v beschriebenem
darin auch anzugeben, welche Worte etwa dure ettbruck (ein ter⸗ strichen) oder dur⸗ 8.2 e werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗
pier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Sonnabend, d
8
ruar, abends
EE
Inhalt des amtlichen Teiles e6“ Deutsches Reich 1“ Bekanntmachung über die Aberkennung der Staatsangehzhrigkeit des Protektorats Böhmen und Mähren.
Druckfehlerberichtigung der Ziehungsliste der Se Ffehres bungen der 4 ½¼ zinsigen Anleihe des Landes Sachsed vom 18. Mai 1937, in Nr. 27.
Druckfehler⸗Berichtigung
In der in Nr. 27 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 2. Februar 1942 veröffent⸗ lichten Bekanntmachung der Sächsischen Staatsschuldenverwal⸗ tung — Ziehungsliste, die Schuldverschreibungen der 4 ½⅛⸗ zinsigen .; des Landes Sachsen vom 18. Mai 1937 betreffend — fehlt bei „Buchstabe E zu je 100 Reichsmark“ die Nummer 5237. Der Fehler wird hiermit berichtigt.
Aumtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Aber⸗
kennung der Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmen
und Mähren vom 3. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1997) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen und dem Reichsprotektor in Böhmen und Mähren folgende Personen der Protektoratsangehörigkeit für verlustig: 1. Bartosik, Adolf, geb. am 1. 5. 1907 in Borschitz, Bez. Ung. Hradisch, 2. Bartosik, Vnke, geb. Vondstra, geb. am 29. 7. 1914 in Leomvardex/ Niederlande, 3. Brunclik, Milos, geb. am 18. 6. 1912, Röchlitz bei Reichenberg, 4. Capek, Vojmir, geb. am 11. 8. 1914 in Triest / Italien, 5. Cingros, ZJosef, geb. am 6. 5. 1905 in Pilsen, 6. Coudenhove⸗Kalergi, Richard, Nikolaus, geb. am 16. 11. 1894 in Tokio/ Japan, 7. Coudenhove⸗Kalergi, Jda, „Roland“, geb. Klausner, gesch. 18. 8. 1881 in Wien, Coudenhove⸗Kalergi, Erika, geb. am 7. 7. 1912 in Berlin, Dvornik, Frantisek, Komeisch, Kr. Holleschau, Ehrlich, Hugo, geb. am 24. 8. 1902 in Böhm. Aicha, Bez. Turnau, Ehrlich, Ludmilla, geb. Spasek, geb. am 10. 7. 1905 in Prag, Feikl, Milos, geb. am 1. 6. 1910 in Nieder. Sittau, Bez. Semil, Ffank⸗ Eduard, geb. am 21. 8. 1887 in Gablonz a./N., Frank, Elisabeth, geb. Metzel, geb. am 21. 3. 1895 in Friedland, Fr ank, Wilhelm, geb. am 1. 12. 1922 in Reichenberg, Suttmann, Otto, geb. am 26. 12. 1892 in Kolin, Guttmann, Irma, geb. Aschermann, geb. am 17. 8. 1903 in Milevsko/ Schüttenhofen, Guttmann, Vera, geb. am 6. 8. 1934 in Prag, Holena, Miroslav, geb. am 4. 8. 1906 in Lesnitz, Kr. Hohenstadt/ Sudetengau, Kordula, Franz, geb. am 3. 8. 1905 in Beraun, Marek, Lubor, geb. am 16. 11. 1901 in Altbunzlau, Kr. Brandeis a. d. Elbe, Maxa, Prokop, geb. am 28. 5. 1883 in Manetin, Marie, geb. Prill, geb. am 28. 9. 1880 in rag, 1““ Maxa, Prokop, geb am 15. 2. 1913 in Prag, Maxa, Alena, geb. am 21. 3. 1920 in Den Haag, Maxa, Vojtech, geb. am 28. 9. 1921 in Warschau, Meißner, Ernst, geb. am 10. 5. 1902 in Alt⸗Mole⸗ tein, Krs. Hohenstadt/ Sudetengau, Meißner, Lilly, geb. Hirsch, geb. am 16. 1. 1906 in Loschitz, Bez. Littau, Mikolasek, Antonin, geb. am 6. 9. 1906 in Prag, ööö Stanislav, geb. am 17. 2. 1887 in rag, Minovsky, Jelena, geb. Vasilis, geb. am 1. 5. 1892 in Mitroviee/ugoflawien, 1g Obraz, Antkonin, geb. am 22. 1. 1898 in Prag, Obraz, Marta, geb. Rittichova, geb. am 9. 11. 1897
in Raudnitz, b geb. am 17. 7. 1909 in Kopitz, Krs.
Ptak, Rudolf, Brüx, —
Pech, Richard, geb. am 28. 11. 1907 in Innsbruck, Polodna, Josef, geb. am 14. 2. 1905 in Jiwina, Bez. Turnau,
Pospisil, Johann, geb. am 27. 12. 1908 in Oder⸗ furt, Krs. Mähr. Ostrau, Reitinger, Wenzel, geb. am 10. 4. 1909 in Prerau / Mähren,
Stefänek, Karl, geb. am 12. 11. 1915 in Bum⸗ balka, Bez. Tschaslau,
Stibor, Karl, geb. am 1. 12. 1914 in Mieschetitz, Bez. Seltschan,
Tichopad, Peter, geb. am 8. 10. 1919 in Trent⸗
schin/Slowakei, geb. am 15. 1. 1912 in Prohnitz
Künstlername: Bastian, geb. am
geb. am 14. 8. 1893 in
Zeleny, Josef, Mähren. Berlin, den 12. Februar 1942. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Dr. Stuckart.
NRichtamtliches Aus der Verwaltung
Die Steuererklärungen der Gewerbetreibenden Fristverlängerung bis 31. März 1942
Es besteht Pgenwärtig Mangel an Arbeitskräften. Dieser kann sich besonders bei der Ausfüllung der Steuererklärungen der⸗ jenigen Steuerpflichtigen auswirken, die Einkünfte aus Ge⸗ werbebetrieb beziehen. Um diesen Steuerpflichtigen ge⸗ nügend Zeit zu geben, ihre Steuererklärungen gewissenhaft und sorgfältig auszufüllen, hat der Reichsminister der Finanzen die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung der Gewerbetreibenden und die Frist zur Abgabe der Körperschaftsteuererklärung und der Gewerbesteuererklärung der Körperschaften allge mein bis zum 31. März 1942 verlängert.
Diese Fristverlängerung gilt auch für die Abgabe der „Er⸗
klärung über den Gewinn aus Gewerbebetrieb für Einzelgewerbe⸗ treibende“ und für die Abgabe der „Erklärung zur einheitlichen Feststellung des Gewinns aus Gewerbebetrieb und Gewerbesteuer⸗ erklärung für Personengesellschaften“.
Kunst und Wissenschaft
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 15. bis 23. Februar.
eX“ Staatsoper
Sonntag, den 15. Februar. Cavalleria rusticana / Ba⸗ jazzo. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn 17 Uhr. Montag, den 16. Februar. Tiefland. Musikal. Leitung:
Schüler. Beginn: 17 Uhr. 8 Dienstag, den 17. Februar. Neuinszenierung. Salome. Musikal. Leitung: Clemens Krauß a. G. Beginn: 17 ¼ Uhr. Mittwoch, den 18. Februar. Die Macht des Schicksals. Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 16 4¼ Uhr. Donnerstag, den 19. Februar. Carmina Burana. Musikal. Leitung: von Karajan. Beginn: 17 Uhr. „Joan von Zarissa. Musikal. Leitung: Egk. Freitag, den 20. Februar. Figaros Hochzeit. Leitung: Heger. Beginn: 16 4 Uhr.
Musikal.
8
Sonnabend, den 21. Februar. Ein Maskenball. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 16 ¾ Uhr.
Sonntag, den 22. Februar. In der Philharmonie. Voraufführung. 6. Sinfonie⸗Konzert der Staatskapelle.
Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 11 % Uhr. 8 der v Salome. Musikal. Leitung: lemens Krauß a. G. Beginn: 17 ½¼ Uhr.
Montag, den 23. Februar. In der Philharmonie. Hauptauffüh⸗ rung. 6. Sinfonie⸗Konzert der Staats⸗ kapelle. Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 17 ½¼ Uhr.
Schauspielhaus Sonntag, den 15. Februar. Turandot. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 17 % Uhr.
Dienstag, den 17. Februar. Turandot. Beginn: 18 Uhr.
Mittwoch, den 18. Februar. Die lustigen Weiber von Windsor. Beginn: 17 ½ Uhr.
Donnerstag, den 19. Februar. Faust. Beginn: 16 ½ Uhr.
Freitag, den 20. Februar. Iphigenie in Delphi. ginn: 18 Uhr.
Sonnabend, den 21. Februar. Faust. Beginn: 16 % Uhr.
Sonntag, den 22. Februar: Julius Caesar. Zum 25. Male. Beginn: 17 Uhr.
Montag, den 23. Februar. Turandot.
Kleines Haus
Sonntag, den 15. Februar. Kollege kommt gleich. . ginn: 18 Uhr. Montag, den 16. Februar. Die beiden Klingsberg. 8 ginn: 18 Uhr. Dienstag, den 17. Februar. gginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 18. Februar. Kollege kommt gleich. ginn: 18 Uhr. Donnerstag, den 19. Februar. Moral. Beginn: 17 Uhr. Freitag, den 20. Februar. Die beiden Klingsberg. ginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 21. Februar. ginn: 18 Uhr. Sonntag, den 22. Februar. ginn: 18 Uhr. Montag, den 23. Februar. Die beiden Klingsberg. ginn: 18 Uhr.
Be⸗
Beginn: 18 Uhr.
Kollege kommt gleich.
Uraufführung. Claudia. Kollege kommt gleich.
Lustspielhaus
Sonntag, den 15. Februar. Pygmalion. Montag, den 16. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, den 17. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, den 18. Februar. Johann. Beginn: 18 Uhr. Donnerstag, den 19. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr. Freitag, den 20. Februar. Pygmalion. Beginn: 18 Uhr.
onnabend, den 21. Februar. Johann. Beginn: 18 Uhr. Sonntag, den 22. Februar. Johann. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 23. Februar. Tageszeiten der Liebe.
ginn: 18 Uhr.
Beginn: 18 Uhr.
Be⸗
Wirtschaftsteil
Die Steuervorträge der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin Die Steuererklärung für Einkommen⸗, Körperschaft⸗ und Gewerbesteuer
Im Rahmen der von der Industrie⸗ und Handelskammer zu Berlin veranstalteten Vortragsreihe über Steuerfragen der Wirt⸗ schaft sprach am 13. Februar 1942 Ministerialrat Dr. Hauß⸗ mann vom Reichsfinanzministerium über die Steuererklärung 89 Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Der Portragende stellte zunächst die formalen Erfordernisse bei Abgabe dieser Erklärungen dar. Er behandelte sodann in Anlehnung an den Vordruck der Einkommensteuererklärung Fragen zu einzelnen Einkunftsarten und Fragen des Tarifs. Er ging dabei vor allem auf Besonderheiten ein, die sich bei der Einkommensteuerveran⸗ lagung für 1941 gegenüber der Einkommensteuerveranlagung für 1940 ergeben. Von Bedeutung sind dabei die Rücklage für Boden⸗ verzehr bei buchführenden Land⸗ und Forstwirten, die steuerliche Behandlung der Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft, der Abführung von Uebergewinnen, der Veräußerung von Bodenschätzen und die Se Entlastung des verantwortlichen Unternehmertums purch § 3 der Steuer⸗Aenderungsverordnung. Der Vortragende wies sodann darauf hin, daß in der Einkommensteuertabelle für 1941 die Einkommenstufen stark verengt und dadurch die bis⸗ herigen Härten der weiten Stufen beseitigt seien. Von Interesse waren auch die Ausführungen über die Neuregelung der Berück⸗ sichtigung von außergewöhnlichen Belastungen im § 22 der Ein⸗ kommensteuer⸗Durchführungsverordnung 1941. Auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer wies der Vortragende auf die Zusammen⸗ fassung der Vorschriften über die Besteuerung der Kartelle und der Syndikate in der Verordnung vom 20. Dezember 1941 und auf den Kriegszuschlag zur Körperschaftsteuer hin, der bei der Körperschaftsteuerveranlagung für 1941 zur Hälfte erhoben wird. Bei der Gewerbesteuer behandelte der Vortragende die Besteue⸗ rung der Arbeitsgemeinschaften. 1
Ueberwindung der wirtschaftlichen Kleinstaaterei in Europa Staatssekretär Neumann sprach in Bern über den Vierjahresplan
Berlin, 13. Februar. Vor einer zahlreichen interessierten Zuhörerschaft sprach am Donnerstag in der deutschen Gesandt⸗ schaft Staatssekretär Neumann über das Thema „Der Vier⸗ jahresplan in seiner grundsätzlichen wirtschaftspolilischen Be⸗ deutung“. Unter den Anwesenden befanden sich der Chef des Eid⸗ genössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Stampfli, der Chef des Eidgenössischen Finanzdepartements, Bundesrat Wetter, weitere Regierungsvertreter, Mitglieder der Kriegswirt⸗ schaftsämter und Vertreter der Wirtschaftspresse. Staatssekretär Neumann wies in seinem Vortrag nach, daß der deutsche Vier⸗ jahresplan ein wirtschaftspolitisches Prinzip verkörpere, das über die Kriegszeit hinaus seine Bedeutung behalten wird, weil auch
Europa seine wirtschaftliche Kleinstaaterei überwinden müsse, um
sich gegenüber den anderen in der Welt entstehenden oder schon vorhandenen Großräumen zu behaupten. Die deutsche Planung habe den ziellosen Wirt caftsliberaltsmus überwunden, jedoch nicht die Initiative der Verantwortung der Wirtschaft beseitigt und habe nichts mit der Wirtschaftsbürokratisierung der Sowjets emein. Deutschland strebe weder nach Autarkie eigenen irtschaftsgebiete noch nach der politischen Beherrschung ergän⸗ zender Gebiete; wesentlich sei ihm allerdings die Sicherstellung der lebenswichtigen Versorgung, die nicht von den Würgegriffen der Ueberseeblockade abhängig sein dürfe. Bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb Europas könne auch die Schweiz dank der beegaeen Eigenschaften ihrer Arbeitskräfte eine wichtige Rolle spielen. Staatssekretär Neumann wird am Freitag afs Gast der Deutschen Handelskammer in Zürich sprechen. 8
Deutsch⸗finnischer Warenverkehr für 1942 neu geregelt Heelsinki, 13. Februar. Die am 3. Februar in Helsinki zwischen einer deutschen Delegation unter Leitung des Gesandten Schnurre ound einer finnischen Delegation unter Leitung des Ministers von Filandt aufgenommenen deutsch⸗finnischen Wirtschaftsverhand⸗ lungen über den deutsch⸗finnischen Warenverkehr im Jahre 1942 sind am 13. Febgnas zum Abschluß gelangt.
Die Verhandlungen, die im Geiste kameradschaftlicher und herzlicher Zusammenarbeit an den gemeinsamen großen Aufgaben geführt wurden, haben die Gelegenheit zu einer umfassenden Er⸗ örterung der gesamten wirtschaftlichen Frage geboten und haben 2 einer vollen Einigung geführt. Im Rahmen der getroffenen
ereinbarungen ist sichergestellt, daß sowohl auf dem ernährungs⸗ wirtschaftlichen und industriellen als auch auf finanziellem Ge⸗ biet deutscherseits alles Erforderliche geschieht, um die Wirtschafts⸗ kraft Finnlands in dem gemeinsamen Kampf zu erhalten und zu stärken, wie auch andererseits Finnland allen durch die Erforder⸗ nisse des Krieges bedingten Schüdierigkeiten zum Trotz in großem Umfang wichtige Erzeugnisse seiner einheimischen Forstwirtschaft und Industrie nach Deutschland liefern wird.
Auch die finnisch⸗norwegischen Wirtschaftsbeziehungen wurden in einer besonderen Vereinbarung in einer für beide Teile nutz⸗ bringenden Weise geregelt.”
Devisenbewirtschaftung Einführung des deutschen Devisenrechts im Bezirk Bialystol Nach Runderlaß 16/42 D. St. 6/42 R. St. des Reichswirt⸗ schaftsministers sind im Verkehr zwischen dem Deutschen Reich und dem Bezirk Bialystok grundsätzlich alle devisenrechtlichen Be⸗ schränkungen und Verbote aufgehoben. Nach einer Verordnung des Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen als Chef der Zivil⸗ verwaltung für den Bezirk Bialystok gelten in diesen Gebieten die deutschen Devisenvorschriften. 81“ 8-
8
“