8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom
19. Februar 1942. S. 2
Deutsche Reich eingegliederten Ostgebieten, im Memelgebiet und im Reichsgau Sudetenland sowie über den Zahlungs⸗
verkehr vom 14. Juni 1940, Reichsgesetzbl. I S. 873). Aus⸗ nahmegenehmigungen finden nicht mehr statt. “
Berlin, den 18. Februar 1942. Der Beauftragte für den Vierjahresplan Haupttreuhandstelle Ost. Dr. Winkler. 1 ““
Einlösungsangebot
Landschaft für das Wartheland, Posen, betr. Pfandbriefe der Posener Landschaft, Posen
Auf Grund § 1 Abs. 2 der Anordnung der Haupttreu⸗ handstelle Ost über die Liquidation der Posener Landschaft (Poznanskie Ziemstwo Kredytowe), Posen, vom 18. Februar 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger vom 19. Februar 1942 Nr. 42) bieten wir den deut⸗ chen und ihnen gleich zu behandelnden Gläubigern von Bfandbriefen, Certifikaten und bis zum 1. Januar 1942 ein⸗ chließlich fälligen Zinsscheingen der Posener Landschaft mit Ausschluß der auf polnische Mark lautenden Pfandbriefe und
der
Maßgabe folgender Bestimmungen an: 8
Certifikate sowie der Papiermarkzinsscheine die Einlösung nach
Begriff des deutschen und ihm gleich zu behandelnden Gläubigers
Deutsche und ihnen gleich zu behandelnde Gläubiger sind a) Deutsche Staatsangehörige,
d) deutsche Volkszugehörige, die in die Deutsche Volks⸗ liste Abt. 3 eingetragen werden, Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren, juristische Personen des öffentlichen Rechts mit dem Sitz im Deutschen Reich oder im Protektorat Böhmen und Mähren, soweit ihre Forderungen nicht auf Grund der Schuldenabwicklungsverordnung er⸗ loschen sind, juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, wenn die Mehr⸗ heit der Anteile oder Beteiligungen am 1. September 1939 Personen zu a—d gehörte und die satzungs⸗ mäßige Verwaltung aus solchen Personen besteht.
§ 2
Legitimation
Die in 81 genannten Gläubiger können sich nur durch folgende Legitimationspapiere ausweisen: zu a) Deutscher Reisepaß oder Kennkarte des Deutschen Reiches oder blauen Ausweis der Deutschen Volks⸗ liste (Abt. 1 u. 2) oder Einbürgerungsurkunde (Um⸗ siedler). Grüner Ausweis der Deutschen Volksliste (Abt. 3). An Stelle des blauen oder grünen Ausweises genügt auch ein Vorbescheid der Deutschen Volksliste, daß die Eintragung erfolgt ist. zu e) Bescheinigung über die Protektoratsangehörigkeit, ausgestellt von der zuständigen Landes⸗ oder Be⸗ zirksbehörde des Protektorats. zu e) Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des Einzelfalles, notfalls Bescheinigung der zuständigen ndustrie⸗ und Handelskammer, bei Genossen⸗ 6,68 Bescheinigung des zuständigen Genossen⸗ aftsverbandes. 8 § 3 Altbesitz
Der Berechtigte hat ferner nachzuweisen, daß er am 1. September 1939 Eigentümer (Altbesitzer) des Pfandbriefes bzw. des Certifikates bzw. des Zinsscheines war, oder daß er das einzulösende Papier von einem gleichfalls berechtigten Alt⸗ besitzer erworben hat. Im Falle des Erwerbes durch Einzel⸗ rechtsnachfolge kann der Berechtigte seine Ansprüche nur ge⸗ meinsam mit dem e- geltend machen. Der Nachweis des Altbesitzes soll durch bankmäßige Belege oder andere ge⸗ veignete Urkunden geführt werdben.
84 Höhe und Art der Einlösung
Die Einlösung der Pfandbriefe bzw. Certifikate bzw. Zinsscheine erfolgt zum Nennwert unter Umrechnung von: 1 Zloty 50 Reichspfennigg 1 Golddollar 9 Zloty 11161“ 1. Dollar 5,4 Zloty 1 Mark 6 Reichspfennige. Zur Einlösung bieten wir an: a) für die nach unten auf volle Rℳ 100,— abgerundete
Hälfte des Pfandbriefbetrages: 4 % ige Reichsmark⸗
pfandbriefe von deutschen landschaftlichen Kredit⸗
anstalten, angerechnet zum Kurse von 102,5 % mit
Zinsscheinen per 1. Oktober 1942 ff. und Erneue⸗
rungsscheinen. Die Zinsen vom 1. Januar 1942
bis 31. März 1942 werden mit 1 % des Nenn⸗
betrages der zugeteilten Reichsmarkpfandbriefe ab⸗ ggegolten. b) für den verbleibenden Rest sowie für die Certifikate und 1. Januar 1942 bis zum Za p. a. verzinslich. 5 Einlösungsverfahren
Einlösungsanträge sind innerhalb von zwei Monaten an
uns zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
a) die F“ gemäß § 2 im Original. Statt des Originals kann auch eine amtliche Be⸗ e. (z. B. eines Notars oder einer Polizei⸗ vehörde) über die stattgehabte Vorlage des Originals ig sabe werden. Die Einreichung einer anderen als der oben bezeichneten Legitimationsurkunden
ist zwecklos; b) * Urkunden zum Nachweis des Altbesitzes gemäß c) die einzulösenden Pfandbriefe nebß den (bis 1. Ja⸗ nuar 1942 einschließlich fälligen) Zinsscheinen. Den Pfandbriefen sollen auch die nicht einlösbaren päteren Zinsscheine sowie die Erneuerungsscheine
des Pfandbriefbetrages insscheine Bargeld, ab lungstage mit 2 ½ %
Dem Antragsteller wird die Original⸗Legitimations⸗ urkunde zu 8) sowie eine Quittung über die Einlieferung der Pfandbriefe und Zinsscheine alsbald zugehen. Die Aus⸗ folgung des Einlösungsbetrages gemäß § 4 erfolgt baldmög⸗ lichst nach Prüfung der Unterlagen.
Posen, den 18. Februar 1942. Landschaft für das Wartheland. Dr. O. Sondermann. “ Anordnung 8 zur Regelung der Preise im Kürschnerhandwerk Vom 17. Februar 1942 Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des
Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die
Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I. S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet: 1I1m“
§ 1 eeesane 1““
Für Pelzwaren, die handwerklich hergestellt und im in⸗ ländischen Geschäftsverkehr verkauft werden, dürfen höchstens die sich aus den nachfolgenden Vorschriften ergebenden Preise berechnet werden. 1 “
Der höchstzulässige Verkaufspreis ist zu bilden aus:
a) dem Preis der verarbeiteten Rauchwaren und der
“ Zutaten (Futterstoffe, Nähmittel u. dergl.
b) den 82 der Veredlung — einschließlich der Rkfeetwaigen Zurichtung — bei Verarbeitung von im rohen oder zugerichteten Zustand eingekauften Rauch⸗
waren,
c) dem Fertigungslohn,
d) dem Gemeinkosten⸗ und Gewinnaufschlag.
§ 3
(1) Als Preis der verarbeiteten Rauchwaren gilt a) bei gütemäßig gleichartiger Beschaffenheit der Felle: der tatsächliche Einkaufspreis des einzelnen Stückes, b) bei gütemäßig unterschiedlicher Beschaffenheit der Felle oder beim Erwerb der Felle in rohem oder zu⸗ erichtetem Zustand: der Sortimentspreis (— tatsäch⸗ sesen Einkaufspreis nach Sortierung) des einzelnen
EStückes.
(2) Bei der Errechnung des Sortimentspreises darf die Summe der Preise der sämtlichen Felle einer Partie oder eines Loses den tatsächlichen Einkaufspreis der Partie oder des Loses nicht überschreiten; Sonderaufschläge oder Rücklagen sind dabei nicht zulässig. Die Preise der Anor 1 zur Preisbildung für veredelte Rauchwaren vom 20. März 1941 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 73 vom 27. März 1941) dürfen in keinem Falle überschritten werden. Die Be⸗ rechnungen der Sortimentspreise sind schriftlich aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen sind fünf Jahre aufzubewahren.
(3) Auf den tatsächlichen Einkaufspreis oder den Sorti⸗ mentspreis des einzelnen Stückes darf für Schnittverlust ein Zuschlag von 5 v. H. berechnet werden.
(4) Als Preis der verwendeten Zutaten gilt der tatsäch⸗ liche Einkaufspreis.
(5) Für Rauchwaren von gütemäßig gleichartiger Be⸗ schaffenheit, die zu verschiedenen Preisen eingekauft worden ind, darf ein Durchschnittspreis (Mischpreis) unter Berück⸗ der Mengen gebildet werden, wenn über die Art und Weise der Ermittlung des Durchschnittspreises besondere Nachweise geführt werden. Die Bildung von Durchschnitts⸗ preisen Mischgreiten) irt für dieselben Waren nur einmal
gestattet. r Fetzise b 8. 8
Die Kosten der Veredelung — einschließlich der etwaigen Zurichtung — umfassen die anteiligen Zuricht⸗, Veredlungs⸗ und Sortierungsentgelte sowie die bei der Veredlung — ein⸗ schließlich der Zurichtung — entstehenden anteiligen Trans⸗
port⸗ und Versicherungskosten.
5 5
(1) Der Fertigungslohn darf nur in Höhe der am 16. Oktober 1939 tatsächlich gezahlten Sätze berechnet werden, soweit sie nicht den Anordnungen der Reichstreuhänder der Arbeit zuwiderlaufen. Sind die Löhne nach dem 16. Oktober 21939 tariflich neu geregelt, so dürfen lediglich die neuen Tariflöhne der Preisermittlung zugrunde gelegt werden. Wenn die am 16. Oktober 1939 zulässigerweise gezahlten Löhne über den Tariflöhnen liegen, so können Stoplöhne, so⸗ lange diese fortgezahlt werden dürfen, und tatsächlich fort⸗ gesahtt werden, auch weiter der Preisermittlung zugrunde gelegt werden.
(2) Der Berechnung des Arbeitslohnes darf nur die tat⸗ sächliche, höchstens jedoch die wirtschaftlich gerechtfertigte Fertigungszeit zugrunde gelegt werden.
Der Gemeinkosten⸗ und Gewinnaufschlag ist auf die Summe der im § 2 Buchst. a bis e genannten Preisbestand⸗ teile zu berechnen. Durch diesen Aufschlag werden alle im § 2 Buchs. a bis c nicht genannten Kosten aüseottene Der höchst⸗ uräsige Gemeinkosten⸗ und Gewinnaufschlag ergibt sich aus
der Anlage *).
F Der vn ner rn8 8 für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
8 8 8 Die Anordnung tritt am 1. Februar 1942 in Kr 1082) Gleichzeitig treten alle Ausnahmeregelungen, soweit i 82 Bestimmungen dieser Anordnung entgegenstehen, außer
1
8
8 Der Reichskommissar für die Preisbi 1.“ J. V.: Dr. Flottmann. Die Anlage wird im Mitteilungsblatt Teil II des Reichs⸗
esar⸗ für die Preisbildung abgedruckt; außerdem wird 8. der Reichsinnungsverband des Kürschner⸗, Hut⸗ und Handschuh⸗
macherhandwerks den betroffenen Mitgliedern bekanntgeben.
““ Bekanntmachung Nr. 5 8 — b zur Anordnung Nr. 7 in der Fassung vom 8. Mai 1941
uf Grund des § 8 der Anordnung Nr. 7 über die Ver⸗
brauchsregelung für Schreibmaschinen in der Fassun vom 8. Mai 1941 (Deutscher Reichs⸗ und Prdußial⸗ Raats.
anzeiger Nr. 106 vom 8. Mai 1941) wird mit Zustimmung
des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Sta⸗
“
tistischen Zentralausschusses bestimmt:
8 2 „„ 88 N. Herstellerfirmen dürfen Bezugscheine und Teilabschnitten
von Bezugscheinen, die von der Reichsstelle für technische Er⸗
eugnisse unter Beifügen ihres Dienststempels mit dem Aufeö.
8.
ruck: „Wiederbezug ausgeschlossen“ versehen sind, nicht an⸗
(1) Wiederverkäufer haben die auf Lager befindlichen
neuen Schreibmaschinen gegen die im § 1 bezeichneten Bezug⸗ scheine an Verbraucher auszuliefern.
.(2) Vorführungsmaschinen gelten als auf Lager befind⸗ 88 liche neue Schreibmaschinen im Sinne dieser Bekanntmachung.
§ 3
8
8
WEI“
(1) Bis zum 5. eines jeden Monats haben die Wieder⸗
verkäufer die linksseitigen Teilabschnitte der im § 1 bezeich⸗ neten Bezugscheine, die im Zeitraum des vorangegangenen Monats mit neuen Schreibmaschinen vom ee tan liefert wurden, gesammelt bei dem für den Wohnsitz zu⸗ emhge. Landeswirtschaftsamt einzureichen.
.(2) Wiederverkäufer, die der Herstellerfirma den links⸗ seitigen Teilabschnitt für die Lieferung einer auf Lager be⸗ findlichen S emisshee nachreichen müssen, haben eine
1 er Maschinen an einen Verbraucher auf einen im 8§ 1 bezeichneten Bezugschein der betreffenden
etwaige Auslieferung
Herstellerfirma in doppelter Ausfertigung mitzuteilen. Die Mitteilung hat zu enthalten:
a) Art der Maschinen (Standard, Breitwagen,
mwcggen, Kleinschreibmaschinen), 1
bb) Fabriknummer der Maschine, 1 9 ummer des Bezugscheines
G —) Landeswirtschaftsamt, an
gegeben wurde.
das der Teilabschnitt ab:
Einzel⸗ 34
Die Hersteller haben diese Mitteilungen bis zum 15. eines
jeden Monats für den gesammelt an die Reichsstelle abzugeben.
Zeitraum des vergangenen Monats
Die Landeswirtschaftsämter können sich von den Wie⸗ derverkäufern ihres Bezirkes Meldungen über den Lager⸗
bestand an neuen Schreibmaschinen erstatten lassen. § 5
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Be⸗ kanntmachung werden nach der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vor⸗
schriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugs⸗ beschränkter Erzeugnisse nung) in der blatt I S. 734) bestraft. § 6 Diese Bekanntmachun kündung im Deutschen Reichsanzeiger und anzeiger in Kraft. Berlin, den 16. Februar 1922. Der für technische Erz
reußischen
r. Ccrusius. Die am 17. Februar 1942 ausgegebene Nummer 14 Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Einführung des Eisenbahnrechts in den ein⸗ gegliederten Ostgebieten. Vom 28. Januar 1942.
Verordnung über die Verlängerung der Amtszeit der Mit⸗
Feer der ärztlichen Berufsgerichte und ihrer Stellvertreter.
om 10. Februar 1942. 2 Verordnung über eine Gebietsbereinigung ischen dem Land Anhalt und dem Land Preußen (Regierungsbezirk Merse⸗
burg). Vom 13. Februar 1942. Verordnung zur Regelung der Uebernahme von Grundpfand⸗
rechten der Posener Landschaft (Poznansti Ziemstwo Kredytowe) durch landwirtschaftliche Kreditanstalten. Vom 13. Februar 1942.
Anordnung über Heranziehung zur Reichsarbeitsdienstpflicht im Kriege. Vom 9. Februar 1942.
umfang ½⁄ Bogen. Verkaufspreis 0,15 R. *. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 18. Februar 1942. “
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. ““
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 7 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 18. Februar 1942 hat folgenden . Allgemeine 1ö1“ RdErl. 12. 2. 42,
ergütg. (Entlohng.) d. nach d. eingeglied. Ostgebieten abgeordn.
NUen,
(Verbrauchsregelungs⸗Strafverord⸗ Fassung vom 26. November 1941 (Reichsgesetz⸗
tritt am Tage nach ihrer Ver⸗
Gefolgschaftsmitgl. d. öffentl. Dienstes. — RdErl. 12. 2. 42, Ab-
ordng. v. verheirat, weibl. Beamten u. v. verheirat. weibl. Angest. u. Arbeitern. — RdErl. 12. 2. 42, Bereitstellg. v. Devisen an An⸗ geh. d. dt. Wehrmacht u. Zivilperfonen im Ausland zur Ereig.
8
persönl. Ausgaben. — Kommunalverbände. RdErl. 9. 2. 1942, Auseinandersetzgn. nach d. Ges. v. 27. 12. 27. — Samm⸗
lungs⸗ u. Lotteriewesen.
RdErl. 11. 2. 42, Gaststättenverbote f. Uniformträger. — RdErl.
9. 2. 42, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzt. Gebieten eingesetzt. Pol.⸗-
Verb. u. a. selbständige Pol.⸗Einheiten. — RdErl. 10. 2. 42, Zah⸗
RdErl. 10. 2. 42, Losbrief-⸗ lotterie zugunsten d. 3. K2 W. — Polizeiverwaltung.
I. f. d. in d. 1eg Gebieten engeset Pol.⸗Verb. u. a.
dErl. 10. 2. 42, Verkehrskomp. zbV.; Kostenerstattg. f. d.
Kraftfahrz. — RdErl. 11. 2. 42, Abs luhübersichten d. staatl. Pol.-
Kassen. — RdErl. 11. 2. 42, Gend.⸗Kreisführer. — Zu besetzende Gend.⸗Abt.⸗Führer⸗Stellen. — RdErl.
26. 1. 42, Kennzeichen
Pol“ f. Personenkraftwagen. — RdErl. 31. 1. 42, Unterbring. d.
Verkehrskomp. zb V. — RdErl. 5. 2. 42, Sammlg. u. Verwertg. v. Altmaterial u. Abfallstoffen, die bei d. veveeieg. as — RdErl. 6. 2. 42, Haltg. v. beamteneig. Schutzhunden bei
RdErl. 9. 2. 42, Preisgestaltg. bei kasernierte Ordn Pol. — RdErl. 10. 2. 42,
d. Gend. — ieferg. v. Lebensmitteln an d. 6⸗Leithefte. — RdErl.
12. 2. 42, Waffentechn. Heeresdruckvorschr. f. d. Ordn Pol. — RdErl. 13. 2. 42, Ausbildg. v. Waffenmeistergehilfen f. d. Ordn-
Pol. — RdErl. 13. 2. 42, Einheitl. Bezeichng. d. Pol.⸗Kraftfahrz.
* ⸗
sstellen. 8 8 wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger 2
Berlin, Donnerstag, den 19. Februa 9
E111“ EEEEEETEEEETEEEE“
4. Oeffentliche Zuüustellungen
[45968] Oeffentliche Zustellung.
2. R. 11/42. Die Arbeiterin Josefine Wankiewicz geb. Grabowski in Tschecho⸗ witz, Nußcnsse 24, Ssemeg. ter: Rechtsanwalt Dr. Wenzl in Bielitz, O. S., klagt gegen den Ehemann, Schuster Alexander Wankiewiez, jetzt unbekannten Aufenthalts, e in Schwarzwasser, Kr. 1.8 O. S., auf Ehescheidung aus § 55 Ehe⸗Ges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bielitz, O. S., Zimmer 22 a, auf den 7. Mai 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Bielitz, den 14. Februar 1942.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[45975] Oeffentliche Zustellung.
5 R 76/42. Meyer, Theodor, Bezieher⸗ werber in Nürnberg, z. Zt. Soldat, Feldpostnummer L 47 933 (P), Luftgau⸗ postamt Brüssel, klagt durch seinen Prozeßbevollmächtigten: Rechtsanwalt Eichinger in Nürnberg, Königstr. 15, gegen seine Ehefrau Meyer, Berta geb. Weigel, Bedienung, zuletzt in Pforz⸗ heim, Restaurant Altbayern, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung mit dem Antrag, zu erkennen: 1. die Ehe wird aus dem alleinigen Ver⸗ schulden der Beklagten geschieden; even⸗ tuell: die Ehe der Parteien wird ge⸗ schieden; die Beklagte trifft ein Ver⸗ schulden; 2. die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen BerHanh. lung des Rechtsstreits vor die 5. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Nürnberg ürth auf Donnerstag, den 23. April
942, vormittags 9 Uhr, Sitzungs⸗ saal 295/II des Justizgebäudes an der
Fürther Straße 110 in Nürnberg, mit
dder Aufforderung, einen bei diesem Ge⸗
richt zugelassenen Rechtsanwalt aufzu⸗ Zwecks öffentlicher Zustellung
gemacht.
Nürnberg, den 16. Februar 1942. Gesschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.
[45836] Oeffentliche Zustellung.
3 R 8/42. Die Frau Olga Braasch eb. Schulz in Parchim, Mittelstr. 3, Pezesbenehhmäctigte Rechtsanwalt Dr. Peeck in Parchim, klagt gegen Ehemann, den Händler Walter
raasch, früher in Neuhof, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ivilkammer des Landgerichts in Schwerin i. Meckl. auf den 15. April 1942, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Schwerin, den 13. Februar 1942.
Alberti, ZJustizsekretär, als Urkundsbeamter.
[45976] Der am 16. 5. 1927 auf das Leben des Herrn Max Hering in Berlin, geboren am 2. 1. 1879, von der Hovad Lebensversicherungs⸗Bank A.⸗G., Ber⸗ lin, ausgefertigte Versicherungs⸗ schein Nr. 124 087 und der Duplikat⸗ versicherungsschein vom 4. 5. 1929 über 8000 EHℳ sind abhanden ge⸗ kommen. Sie verliexren. b8 Gültig⸗ keit, und wir fertigen Ersatzurkunden aus, wenn sich die jetzigen Inhaber der Versicherungsscheine nicht inner⸗ halb zweier Monate bei uns melden. Magdeburg, den 17. Februar 1942. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft.
ktien⸗ gesellschaften [45996]
Herr Dr.⸗Ing. e. h. Walter Borbet, Bochum, ist infolge Ablebens am 4. Ja⸗ nuar 1942 aus dem Aufsichtsrat unserer 1rhes,ns ausgeschieden.
Gebr. Böhler & Co.
Der Vorstand.
[45993]
Spinnerei Neuhof, Hof, Saale.
Auf Grund eines Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 31. Januar 1942 wurden dem Aufsichtsrate Herr Erich Gezer, Fa⸗ brikbesitzer in Hof, und Frau Elisabeth Laubmann, geb. Lunckenbein, Fabrik⸗ besitzersgattin in Hof, 8 zugewählt.
Der Vorstand.
[45997] Teerindustrie Aktiengesellschaft, Danzig.
In der ordentlichen Generalver⸗ sammlung vom 22. 12. 1941 in der Aufsichtsrat neu gewähli, er besteht jetzt aus folgenden Mitgliedern: Stadt⸗ kämmerer Dr. Walter Nickel aus Danzig, Kaufmann Otto Rochow aus Elbing, Ministerialrat Dr. jur. Fritz Fetzer aus Berlin⸗Zehlendorf.
[45504]
Hypothekenbank in Hamburg.
Ordentliche Hauptversammlung am Sonnabend, dem 21. März 1942, 13 Uhr, im großen Sitzungs⸗ saal der Hamburger Börse.
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes sowie des festgestellten Jahres⸗ abschlusses für das Geschäͤftsjahr 1941 und Beschlußfassung über die Gewinnverteilung.
2. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußpküfers. „Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus üben wollen, haben ihre Aktien spä⸗ testens am 17. März 1942 bei den nachstehenden Stellen zu hinterlegen und dagegen Stimmkarten in Empfang zu nehmen;
in Hamburg: unsere Kasse, Hohe
Bleichen 18,
Deutsche Bank Filiale burg,
Vereinsbank in Hamburg,
Dresdner Bank in Hamburg.
T. Magnus & Co.,
Schröder Gebrüder & Co.,
Brinckmann, Wirtz & Co.,
Effektengiroabteilung der Liqui⸗ dationskasse in Hamburg A. G.,
in Berlin: Deutsche Bank,
Berliner Handels⸗Gesellschaft,
Delbrück Schickler & Co.,
Neichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft,
Jacquier & Securius,
Bank des Berliner Kassenver⸗ eins (nur für Mitglieder des Giroeffektendepots),
in Essen: Burkhardt & Co.
Die Aktien werden vom 23. März 1942 ab gegen Rücklieferung der Quittung dem Bringer ausgehändigt.
Hamburg, den 12. Februar 1942. Hypothekenbank in Hamburg.
Güssefeld. Saucke. Dr. Thöl.
[45791] Schöfferhof⸗Binding⸗Brauerei Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. Umtausch von Stammaktien zu je Rℳ 1000,— und Rℳ 100,— anläßlich Firmenänderung.
Zweite Bekauntmachung. Unter Hinweis auf die im Deutschen Reichsanzeiger vom 19. Januar. 1942 Nr. 15 veröffentlichte erste Umtausch⸗ bekanntmachung, fordern wir hiermit unsere Aktionäre wiederholt auf, ihre noch auf den alten Fixmennamen lau⸗ tenden Stammaktien über nom. Reichs⸗ mark 1000,— und Rℳ 100,— mit Ge⸗ winnanteilschein Nr. 16 ff. bis zum 20. April 1942 einschließlich bei der Dresdner Bank, Berlin, oder deren Niederlassungen in Dres⸗ den, Frankfurt a. M., Leipzig und München, bei der Bank für Brauindustrie, Berlin, bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, bei dem Bankhaus B. Metzler seel. Sohn & Co., Frankfurt
a. M. bei der Bayerischen Vereinsbank,
Miünchen, unter den bekannten Bedingungen ein⸗ zureichen. Nach Fristablauf werden die nicht zum Umtausch eingeteichten Stamm⸗ aktien unserer Gesellschaft, lautend auf unseren alten Firmennamen, auf Grund des § 67 AktG. mit Genehmi⸗ “ Handelsgerichts Frankfurt a. M. für kraftlos erklärt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Ak⸗ tien entfallenden Stammaktien, lautend auf unseren derzeitigen Firmennamen. werden für Rechnung der Empfangs⸗ berechtigten hinterlegt werden.
Nach Ablauf der obigen Frist werden nur noch auf den derzeitigen Firmen⸗
Ham⸗
namen lautende Stammaktien zu je
R. ℳ. 1000,— und H.ℳ 190,— an der Berliner Börse, an der Rhein⸗Maini⸗ schen Börse zu Frankfurt a. M., an der Mitteldeutschen Börse zu Leipzig und an der Bayerischen Börse in München lieferbar sein. 1
weisen wir auf den Um⸗ tausch zu je R.ℳ 100,— und evtl. zusätz⸗ licher Stammaktien zu HR.ℳ 100,— (aus Kapitalberichtigung) in Stammaktien zu je H.ü 1000,—, auf Grund der Drit⸗ ten Durchführungsverordnung zum Aktiengesetz vom 21. Dezember 1988 — ebenfalls im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 15 vom 19. Januar 1942 abge⸗ druckt —, hin. Frankfurt a. M., 14. Februar 1942. Schöfferhof⸗Binding⸗Brauerei
Aktiengesellschaft. 8 Der Vorstand. 1
Wir geben gemäß § 91 des Aktien⸗ gesetzes bekannt, daß Herr Hans Günther Sohl in der in Reg.⸗Nr. 51/42 protokollierren Hauptversammlung vom 14. Januar 1942 in unseren Auf⸗ sichtsrat gewählt worden ist.
Wellen (Obermosel), 16. 1. 1942. Trierer Kalk⸗ und Dolomitwerke
Aktiengesellschaft.
[45792] Atlas Deutsche Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft, Ludwigshafema. Rhein. Wir laden hiermit die Herren Aktio⸗ näre zu der am Dienstag, den 10. März 1942, 15 Uhr, in un⸗ serem Geschäftsgebäude in Seecw gs⸗ hafen am Rhein, Oberes Rheinufer Nr. 27, stattfindenden 40. ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: 3 1. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 2. Neuwahl des Aufsichtsrates. Ludwigshafen am Rhein, 19. Februar 1942. Der Vorstand.
den
—
[45989 Deutsche Wohnstätten⸗
Hypothekenbank Aktiengesellschaft.
Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am Freitag, dem 13. März 1942, nachmittags 5 Uhr, im Sitzungssaal des Bank⸗ gebäudes, Taubenstraße 47 in Berlin.
1. Berichterstattung des Vorstandes über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie die Ergebnisse des verflossenen Ge⸗ schäftsjahres.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung des ver⸗ flossenen Geschäftsjahres sowie über die Verwendung des Reingewinns.
„Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
.Wahl zum Aufsichtsrat.
.Wahl der Bilanzprüfer Jahresabschluß 1942.
6. Verschiedenes.
Berlin, den 17. Februar 1942.
Der Vorstand. Weigle. Dr. Friedrichs.
[45994]
Adlerbrauerei Balingen Aktiengesellschaft in Balingen. Einladung zur Hauptversammlung.
Die Aktionäre werden zu der am Montag, den 16. März 1942, nach⸗ mittags 14 Uhr, im Saale des Hotel [Eugen Roller in Balingen stattfinden⸗ den 19. ordentlichen Hauptversamm⸗ klang eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bekanntgabe der Entschließung des Aufsichtsrats über die Kapitalbe⸗ richtigung auf Grund der Dividen⸗ denabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 und der vom Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam gefaßten Be⸗ schlüsse über Aenderung der §§ 3 und 14 der Satzung im Zuge der Kapitalberichtigung.
2. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstands, des die Kapitalberich⸗ tigung bereits berücksichtigenden Jahresabschlusses für den 30. Sep⸗ tember 1941 und des Berichts des Aufsichtsrats.
3. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
.Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
.Wahl des gesetzlichen Abschluß⸗
prüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der bei deren Beginn im Aktienbuch eingetragen ist oder der spätestens am dritten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung seine Aktienmäntel bei der Gesellschaft oder bei den Volksbanken in Balingen und in Ebingen oder bei der Kreissparkasse in Balingen und in Ebingen oder bei einem deutschen Notar oder einer amtlich anerkannten Wertpapiersammelbank hinterlegt hat und sich hierüber durch eine Bescheini⸗ gung der Hinterlegungsstelle zu Be⸗ ginn der Hauptversammlung aus⸗ weist oder der sich spätestens am drit⸗ ten Tage vor der Versammlung unter Angabe seines Aktienbesitzes bei der Gesellschaft angemeldet hat und zu Beginn der Versammlung über seinen Aktienbesitz sich ausweist. Spä⸗ ter hinterlegende oder angemeldete Ak⸗ tionäre werden zu der Hauptversamm⸗ lung nicht mehr zugelassen.
Der Jahresabschluß nebst dem Bericht des Aufsichtsrats ist während der letz⸗ ten zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung in dem Geschäfts⸗ raum der Gesellschaft — Gesellschafts⸗ kasse — zur Einsichtnahme der Aktio⸗ näre ausgelegt.
Balingen, den 16. Februar 1942.
für den
[45986] Kahlenberg⸗Aktiengesellschaft.
Einladung zu der 69. ordentlichen Hauptversammlung, die am Douners⸗ tag, den 12. März 1942 um 11 Uhr in Wien, 1., Neues Rathaus, 5. Stiege, I. Stock, Tür Nr. 7, statt finden wird.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses per 31. Dezember 1941 und des Berich⸗ tes des Vorstandes über das Ge⸗ schäftsjahr 1941.
2. Vorlage des Berichtes des Auf⸗ sichtsrates und des Abschluß⸗ prufers.
‚Beschlußfassung über den Jahres abschluß per 31. Dezember 1941.
.Beschlußfassung über die Ab⸗ buchung des Verlustes des Ge⸗ schäftsjahres 1941 vom Gewinn vortrag der Vorjahre. —
.Beschlußfassung über die Enr⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
6. Wahl des Aufsichtsrates.
7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Jene Aktionäre, die ihr Stimmrecht bei dieser ordentlichen Hauptversamm⸗ lung auszuüben wünschen, werden ein⸗ geladen, ihre Aktien bis spätestens 5. März 1942 an der Gesellschafts⸗ kasse, Wien, I., Grillparzerstr. 11, zu hinterlegen und bis nach der Haupt⸗ versammlung dort zu belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einer Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ist deren Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am 6. März 1942 bei der Gesellschaftskasse, Wien, I., Grillparzerstr. 11, einzureichen.
Der Besitz von einer Aktie zum No⸗ minalbetrag von 100,—S gibt das Recht auf eine Stimme in der Hauptver sammlung. Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
Wien, am 17. Februar 1942. Kahlenberg⸗Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr. Sterl. (Nachdruck wird nicht honoriert.)
[15987] „Vereinigte Textilwerke
K. Scheibler & L. Grohmann,
Aktiengesellschaft“, Litzmannstadt.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am 10. März 1942, vormittags 11 ½¼ Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Litzmannstadt, An der Marktstr. 65, stattfindenden ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage und Genehmigung des Geschäftsberichtes und des Jahres⸗ abschlusses für 1939.
Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Gewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 1939.
der
zum
4. Vorlage und Feststellung xowie des Ge⸗
Reichsmarkeröffnungsbilanz 1. Januar 1940 s schäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates zu dieser Bilanz.
.Beschlußfassung wegen Umstellung des Grundkapitals und des Nenn⸗ wertes der Aktien.
Aenderung der gesellschaftlichen Satzungen (Anpassung der Satzun⸗ gen an 1 2 owie an den Beschluß 4 Punkt 5, omit Aenderung aller Para⸗
graphen der bisherigen Sräühnsn von 1. bis 41, betreffend Grund⸗ kapitalh, Aktien, Verwaltungsträger, ihre Kompetenz, Berufung und
ö Rechuungsführung
usw.).
.Vorlage des Geschäftsberichtes mit Bevicht des Aufsichtsrates und des e Jahresabschlusses für 1940. 8
8. Beschlußfassung über die Verwen⸗
den des Reingewinnes. 9. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für 1940.
10. Wahlen in den Aufsichtsrat.
11. Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1941.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben sich nicht später als am dritten Tage vor der Versammlung anzu⸗ melden und ihren Aktienbesitz nachzu⸗ weisen. 1
Sollten zur Hauptversammlung durch die erschienenen Aktionäre im oben er⸗ wähnten Termin nicht mindestens ³½ des Grundkapitals vertreten fein, so findet dieselbe gemäß § 14 der Sosan. gen im zweiten Termin am 20. März 1942 um 11 % Uhr am bereits an⸗ gegebenen Ort statt. Im zweiten Ter⸗ min entscheidet die Hauptversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der ver⸗ tretenen Aktien. Besondere Bekannt⸗ machungen über das Nichtzustande⸗ kommen der Hauptversammlung im ersten Termin und über die Einbe⸗ rufung dieser Versammlung im zweiten Termin erfolgen nicht.
Litzmannstadt, im Februar 1942.
Der Vorstandd. Fr. Hofmann
Der Vorstand.
““
das deutsche Aktiengesetz
[46069)
Köllmann Werke Aktiengesellschaft, . Leipzig.
Wir fordern unsere Aktionäre auf,
die Erneuerungsscheine zu den
Stammaktien mit den Nummern 501
bis 1300 zur Erhebung der neuen Ge⸗
winnanteilscheinbogen
bei der Deutschen Bank Filiale
Leipzig, Leipzig, oder
bei der Dresdner Bank in Leipzig
einzureichen.
Leipzig, den 17. Februar 1942. Köllmann Werke Aktiengesellschaft. Gust. Köllmann, Vorsitzer des Vorstandes.
[45991] Vereinsbank in Hamburg.
Der auf unsere Aktien für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 entfallende Gewinn⸗ anteil von 6 % wird mit
ℛℳ 60,— für die Aktien Buch⸗
stabe E,
. 30,— fär die Aktien Bu
stabe D, H.ℳ 6,— die Buch stabe G. -I. 15 % Steuerabzug (Kapitalertrag steuer und Kriegszuschlag) gegen Ein⸗ liefexung des Gewinnanteilscheines
für Aktien
an den Kassen unserer Bank in Hamburg, Hamburg⸗Altona Cuxhaven und Kiel;
bei der Berliner Handels⸗Gese
schaft, Verlin;
bei der Deutschen Bank, Berlin:
bei der Deutschen Bank Filiale
Frankfurt am Main, Frankfurt am Main:
bei dem Bankhaus Delbrück Schick⸗
ler & Co., Berlin, und
bei dem Bankhaus J. H.
Köln a. Rhein, bezahlt.
Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit dem Firmenstempel bezw. dem Namen des Einreichers zu ver⸗ sehen, wenn nicht gleichzeitig ein arith⸗ metisch geordnetes Nummernverzeichnis eingereicht wird.
Hamburg, den 16. Februar 1942. Der Vorstand. ———Vy.—————2ᷓʒꝑ—˖ ——,r6nʒᷓ̃mnxͤ [44213]. 8 Speck & Bonsmann A.⸗G., Haan. Bilanz zum 30. Juni 1941.
Stein,
5.
Aktiva. Anlagevermögen: Grundstücke.. Wohn⸗ und Geschäfts⸗ gebäude 49 000,— Abschreibung 500,— Fabrikgebäude 135 000,— Abschreibung 3 000,—
Umlaufvermögen: Forderungen aus Waren⸗ lieferungen —,— Sonst. Forder. 9 642,33
Verlust: Vortrag aus 1939/40 . 131 993,72 Verl. 1940/41. 372,39
9 642 33
132 366 11 339 042 44
Passiva. Grundkapital .. . . . Gesicherte Verbindlichk.
Grundsch. 60 000,—
Treuhdgrdsch. 122 078,08 Sonstige Verbinduchk.
142 800
182 078 08 14 164 36
339 042 14
Gewinn⸗ und Verlustrechnun für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis “ 30. Juni 1941.
F. ℳ
Aufwendungen. 131 993
Verlustvortrag. Gehälter .... Abschr. auf Anlagen Besitzsteuern: Grundabg. .2 453,82 Vermögenst. 267,50 Gewerbest.. 91,39
Gebäudereparaturen Sonstige Unkosten
2 812 239 632²2
139 238
Erträge. Mieteinnahmen. 8 Eingang auf abgeschr. For⸗ derung Zinsen Verlust: 1939/40 in 1940/41
Vortrag aus . 131 993,72 372,39
139 238,27
Haan, den 2. Dezember 1941.
Der Vorstand. Windmöller.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen ugd Nachweise ent⸗ sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften.
Düsselvorf, den 2. Januar 1942. Düsseldorfer Treuhand⸗Gesellschaft Altenburg & Tewes A.⸗G. Wirtschaftsprüfungs gesellschaft. Dr. Hartmann, Wirtschaftsprüfer.
““