1942 / 53 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staetsanzeiger Nr. 53 vom 4. März 1942. S. 2 1 8 1 8 ““ 8 b

8 8 8 ““ (o) Für diese Meldung find besondere amtliche Vordrutke l1X“X“ 8 . von Halbmaterial werden in zu verwenden. Diese Vordrucke werden in der zweiten Hälfte zum Deutschen Reich 3 8 I 82 11“ v11““

Anordnung 52 a

der Reichsstelle für Metalle, betr. Beschlagnahme von Lager beständen an Metallen und Metallerzeugnissen

Vom 3. März 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 8. August 1939 (Reichsg sec5⸗ 1 S. 1430) in der Fassung er Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die

Bei allen Verarbeitern . e 1 1

jeder Metallklasse beschlagnahmt: V des Monats März 1942 bei den Industrie⸗ und Handels⸗ evn d Di 1s v kammern und bei den Handwerkskammern erhältlich sein. a) diejenigen Formen, Sorten un zmensiumen von Sämtliche Fragen des Vordrucks sind genau und vollständig Halbmaterial und unfertigen Gegenständen, für die I 98 b 1E de 1. März 1942 gültigen Fertigungs⸗ zu beantworten. Die Meldungen sind in doppelter Ausferti⸗ nach dem am 1. März I948, gültigen Fertigung ung abzugeben; ein drittes Stück hat der Meldepflichtige als programm des Betriebes und nach den im Beleg bei seihen Akten aufzubewahren. Zeitpunkt gültigen Verwendungsverboten der (83) Dee einzelnen Meldepflichtigen

Reichsstelle für Metalle keine Verarbeitungsmöglich⸗ hei na EE 9.

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haben ihre Meldung

7. Arktiongesell 10. Gesellschaften m. b5. H., 13. Unsfall⸗ und Gnvaltdenvorsicherungen,

Reichsstellen zur Ueberwachung und des Waren⸗ 8 keit im eigenen Betriebe besteht; darüber hinaus

verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des und im Einvernehmen mit 2e⸗ Vorsitzer des Statistischen Zentralausschusses an⸗ geordnet: u““ 6 Die Anordnung 52 der Reichsstelle für Metall

Beschlagnahme von Lagerbeständen an Halbmaterial und anderen Metallerzeugnissen, vom 19. Dezember 1941 (Deut⸗ scher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 299 vom 22. De⸗ zember 1941) wird aufgehoben. An ihre Stelle treten die nachstehenden Bestimmungen dieser Anordnung. 8

§ 2 (1) Von den Bestimmungen dieser Anordnung werden nachstehende Formen von Metallen betroffen:

a) Rohmaterial (insbesondere Neu⸗ und Blockmetalle)

und Abfallmaterial (Altmetall und Metallabfälle) Rohmaterial und Abfallmaterial kommen nur für stilliegende Betriebe nach § 4 in Betracht —, b) Gefernates Metall wie insbesondere

Bleche, Stangen, Rohre, Drähte, Gußstücke usw.),

c) unfertige Gegenstände, die nur durch Be⸗ oder Ver⸗ arbeitung eines einheitlichen Halbmaterials herge⸗ stellt sind.

Bei Halbmaterial b1. für gewerbliche Betriebe die Halbmaterialliste zu § 16 Absatz 2 der Anordnung 51 vom 12. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 294 vom 16. Dezember 1941) maßgebend, jedoch mit Ausnahme der in diese Liste aufgenommenen Plattie⸗

ngen auf Eisen und Stahl.

§ 3

1(1) Die in dieser Anordnung ausgesprochenen Beschlag⸗ nahmen umfassen diejenigen Bestände, über die der Betroffene am 1. März 1942 verfügungsberechtigt ist, gleichviel ob diese Bestände sich in seinem eigenen Gewahrsam oder in fremdem Gewahrsam befinden. Als verfügungsberechtigt gilt der Be⸗ troffene auch über solche Mengen aus seinen e die bereits zur Ablieferung an andere oder zur Verarbeitung für andere bestimmt sind (z. B. Umarbeitungsmaterial).

(2) Die Beschlagnahme kommt nicht zur Durchfübrung, wenn die beschlagnahmepflichtigen Gesamtbestände des Be⸗ troffenen nicht mehr als 20 kg betragen. 1““

4

Bei stilliegenden Betrieben jeder Art werden die ge⸗ samten Bestände an Rohmaterial und Abfallmaterial, Halb⸗ material sowie unfertigen Gegenständen gemäß § 2 a) bis c) in folgenden Metallen beschlagnahmt:

Klassengruppe I Aluminium und Aluminiumlegie⸗

. rungen, 1— IIII Blei und Bleilegierungen, 112121 Lupfer⸗

IX Kupferlegierungen, 8 XIII Nickel und Nickellegierungen, XIX Zink und Zinklegierungen, XX Zinn und Zinnlegierungen.

8 5 1 01) Bei in Gang befindlichen Betrieben von Erzeugern, Händlern und Verarbeitern von Halbmaterial gilt die Be⸗ Hüxe-er nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen r die Metallklassen: 1““ III A Blei, nicht legiert, III B Hartblei (Antimonblei), VIII A Paffer nicht legiert,

IX A Messing⸗ und Tombaklegierungen, IXB Rotgußlegierungen, IX C e IX D Neusilberlegierungen,

L1u“ 1““

IX F Andere neueh 5 (mit Ausnahme von

Fr legierungen der Klasse VIII B und Kupfer⸗

. ickel⸗Legierungen der Klasse IX P).

.(2) Als Verarbeiter von Halbmaterial gelten auch Be⸗

triebe, die Halbmaterial nicht zur LHerhen von Erzeug⸗

Lilsler. wohl aber zur Ausbesserung oder Instandhaltung von etriebsmitteln und Anlagen, zum Einbau oder für sonstige

bewerbliche Zwecke verwenden. 8

Bei allen Erzeugern von Halbmaterial Metallklasse beschlagnahmt:

a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Halbmaterial und unfertigen Gegenständen, in denen vom 1. Oktober 1941 bis zum 28. Februar 1942 keine Lieferungen an andere oder an den eigenen etrieb Uen. Zwecke der Weiterverarbeitung erfolgt und auch keine 5. Bestellungen angenommen worden sind; darüber hinaus b) diejenigen Mengen an Halbmaterial, um welche die Höhe der Bestände am 1. März 1942 den doppelten Monatsdurchschnitt der Lieferungen aus eigener Er⸗ zeugung oder eigenen ständen während der Monate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

§ 7

„— Bei auen Händlern mit Halbmaterial werden in jeder

Metallklasse beschlagnahmt: 8. a) diejenigen Formen, Sorten und Dimensionen von Halbmaterial und unfertigen Feressünen. in denen vom 1. Oktober 1941 bis zum 28. Februar 1942 keine an andere erfolgt und auch keine sesten Bestellungen angenommen worden sind;

darüber hinaus

b) vejenigen Mengen an Halbmaterial und unfertigen Gegenständen, um welche die Höhe der Bestände am 1. März 1942 den dreifachen Monatsdurchschnitt der Lieferungen aus eigenen Beständen während der Monate Oktober 1941 bis Februar 1942 übersteigt.

werden in jeder

b) diejenigen Mengen an Halbmaterial, um welche die Höühe der Bestände am 1. März 1942 den voraussicht⸗

§ 9 Formen, Sorten und Dimensionen von Metallen oder Metaller eugmifsen, die ausschließlich für die Ausbesserung oder Inztanbha ka.. eigener Betriebsmittel und Anlagen be⸗ nötigt werden, sind bis zur Höhe des voraussichtlichen Bedarfs 395 sblche Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungszwecke während er nächsten sechs Monate von der Beschlagnahme befreit.

Soweit die Beschlagnahme nur einen Teil der vor⸗ Bestände erfaßt, sind als beschlagnahmefrei in erster inie SSget a Formen, Sorten und Dimensionen auszu⸗ sondern, an denen erfahrungsgemäß der dringendste Bedarf besteht, unter Berücksichtigung etwaiger besonderer Schwierig⸗ keiten für eine Neuanfertigung oder Neubeschaffung. Bei Be⸗ trieben, für die ein Umstellbeauftragter eingesetzt ist, hat die Auswahl der beschlagnahmten und der beschlagnahmefreien Gegenstände unter Mitwirkung des Umstellbeauftragten zu erfolgen. 1 § 11 Die Reichsstelle für Metalle kann durch Sonderentschei⸗ dung die Gesamtmenge des beschlagnahmten Materials in allen oder einzelnen Metallklassen erhöhen, für bestimmte Er⸗ ben nisse, Formen, Sorten oder Dimensionen eine erweiterte Fe-. me aussprechen oder die Verteilung der Bestände in beschlagnahmtes und beschlagnahmefreies Material ab⸗ weichend von den Maßnahmen des Betroffenen regeln.

§ 12

Veränderungen an den beschlagnahmten Gegenständen, insbesondere ihr Verbrauch und ihre Verarbeitung oder Be⸗ arbeitung sowie ihre Eenüsseehung aus dem Betriebe, ihge Ver⸗ äußerung oder Rechtsgeschäfte, durch die eine Verpflichtung s ihrer Veräußerung begründet wird, sind nur mit ausdrück⸗ icher Frnesers ens der Reichsstelle für Metalle zulässig. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des kehrs vom 4. März 1940 ( eichsgesetzbl. I S. 551).

§ 13

(1) Bon § 12 dieser Anordnung gelten folgende Aus⸗

nahmen:

a2) Eine Verbrauchs⸗ und Bezugsberechtigung nach

FEZTeeil II der Anordnung 51 darf von dem Berechtig⸗ ten durch Entnahme aus seinen beschlagnahmten Beständen ausgenutzt werden, soweit die ötigten Erbeugnisse weder in den beschlagnahmefreien Be⸗ ständen des Betriebes sind noch auf Grund laufender Aufträge ihre rechtzeitige Anliefe⸗ rung zur Deckung des vorliegenden Bedarfs er⸗ wartet werden kann. Die Bezugsberechtigung ist in diesem Falle um die aus den beschlagnahmten Be⸗ ständen entnommenen Mengen zu kürzen und darf insoweit nicht mehr zu anderweitigem Bezuge ver⸗ wendet werden. Erzeuger von Halbmaterial und Händler mit Halb⸗ material dürfen Lieferungen, die durch ordnungs⸗

mãßige Füeea nach n der Anordnung 51

legt oder nach § 25 der Anordnung 51 von der Er⸗

klärungspflicht befreit sind, aus ihren beschlagnahm⸗ ten Beständen ausführen, soweit das zu liefernde Material aus den beschlagnahmefreien Beständen oder der laufenden Erzeugung nicht entnommen werden kann, also eine Neuanfertigung bzw. Neu⸗ beschaffung erforderlich sein würde.

(2) Die Ausnahmen gemäß Absatz 1 a) und b) sind nicht anwendbar F. diejenigen ö Bestände, über die bereits eine Verfügung seitens der Reichsstelle für Metalle bzw. in deren Auftrage getroffen ist.

§ 14 .“

61 Fn jeder Metallklasse sind 188 die beschlagnahmten und für die beschlagnahmefreien Bestände getrennte Lager⸗ buchblätter anzulegen und zu führen.

(2) Bei jeder nach den Bestimmungen dieser Anordnung oder auf Grund einer Sonderbewilligung durch die Reichs⸗ stelle erfolgten Entnahme aus den beschlagnahmten Beständen muß zunächst eine Umbuchung auf das Lagerbuchblatt für be⸗ schlagnahmefreie Bestände vorgenommen und der Abgang an den eigenen Betrieb oder Abgang an fremde Läger oder Betriebe auf dem Lagerbuchblatt für die 5ee vave; verzeichnet werden. Diese Umbuchung ist nicht er⸗ . erlich bei Lieferungen, die auf Grund einer Verfügung er Reichsstelle nach § 17 dieser Anordnung erfolgen.

§ 15

Die beschlagnahmten Bestände sind von den beschlag⸗ nahmefreien Beständen abzusondern und als von der Reichs⸗

renver⸗

und Ablieferun Be e der Preise kann dur zelnen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger öder auf anderem Wege erfolgen.

mäß § 17 sich nach einen Teil der beschlagnahmten Bestände erstreckt, übrigen die Beschlagnahme und deren Wirkungen unverändert aufrecht erhalten. b 8

e für Metalle beschla Füfhet 5 kennzeichnen. Bei den nach 69, § 7 b) und 9 8 2 eschlagnahmten Beständen genügt edoch eine nur lagerbuchmäßige onderung, wenn we esonders großer Anzahl von verschiedenen 2, s nissen, ftermnen, Sorten und vee in einem Betriebe die tat⸗ ächliche Absonderung erhebliche Schwierigkeiten und Arbeit verursachen würde. 8 § 16

(1) Alle von der Beschlagnahme nach §§ 6, 7 oder 8 be⸗ troffenen Betriebe (d. h. Erzeuger von Halbmaterial, Händler mit Halbmaterial oder Verarbeiter von e-. haben bis spätestens zum 15. April 1942 die Höhe ihrer beschlag⸗ nahmten Bestände nach dem Stande vom 1. März 1942 über

auf eine solche enabc die für die Entgegennahme der Meldung na zuständig ist. eich

die in Absatz 3 bezeichnete Stelle an die Reichsstelle für Me⸗ talle zu melden. 1““ 1““ 1

en: 8 a) Erzeuger von Halbmaterial bei der für sie zustän⸗

digen Fachgruppe, 22 2

b) Händler mit Halbmaterial bei der Fachgruppe Me⸗

tallhalbfabrikate in der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel,

c) Verarbeiter von Halbmaterial als handwerkliche Betriebe bei der für sie zuständigen Handwerks⸗ kammer, als industrielle Betriebe bei der für sie s⸗ Wirtschaftsgruppe (als zuständig gilt die

irtschaftsgruppe, in deren Bereich die Fauptmgss der im Betrieb aus Halbmaterial hergestellten Ex⸗ zeugnisse fällt). 3 1

8 ) Stilliegende Betriebe haben unverzüglich, spätestens

bis zum 31. März 1942, der nach Absatz 3 für sie zuständigen Stelle in Briefform (ohne Vordruck) zu melden, welche Men⸗ s8 von Metallen oder Metallerzeugnissen bei ihnen vor⸗

4 dieser Anordnung unter die Be⸗

anden sind, die na e Mengenangaben sind in Kilogramm

chlagnahme fallen.

ün machen, und zwar getrennt nach den in § 4 e

tallklassengruppen, innerhalb jeder Metallklassengruppe

unterteilt nach Rohmaterial, Abfallmaterial, Halbmaterial und unfertigen Gegenständen. Soweit eine genaue Gewichts⸗ angabe oder Aufteilung nicht möglich ist, muß dies in der brieflichen Meldung begründet werden

(1) Die 5egenessg. Bestände unterliegen der Ein⸗ durch die Reichsstelle für Metalle. Sie müssen auf

iehun

lin weisung der Reichsstelle bestimmten Abnehmern angeboten und an diese verzußert und abgeliefert werden. Die Preise, 8 denen die Veräußerung zu erfolgen hat, werden von der

eichsstelle für Metalle bekanntgegeben.

(2) Die Anweisung der Reichsstelle zur Anbietung, Ver⸗ im Sinne von Absatz 1 und die Mitteilung an die ein⸗ etroffenen oder durch allgemeine Bekanntmachung

(3) Zur Mitteilung an die Betroffenen kann die Reichs⸗ telle se der Organisation der gewerblichen Wirtschaft, zur urchführung der Einziehung des organisierten Metall⸗

6 18

Soweit eine Verfügung der Reichsstelle für Metalle ge⸗ etallklassen oder ipe. desee; nur auf leiben im

handels bedienen.

8

(1) Zu Beginn jedes neuen Kalendervierteljahres, erst⸗

malig am 1. Juli 1942, hat jeder Betroffene zu prüfen, ob und in welcher Höhe die nach den Bestimmungen esch nahme unterliegen. Er sat solche fesweee ohne weitere

n i ihm Bestände angewachsen sind, ieser Künde, nng der 8 orderung unverzüglich seinem beschlagnahmten Lager zuzu⸗ ren.

(2) Die Peletasamkce⸗ über Termine und Fristen in den 6 bis 8 find bei der wiederholten Beschacsahme gemäß satz 1 fiur genas anzuwenden. Maßgebend sind die Be

nahme, für § 6 a) und § 7 a): 3 Lieferungen und Bestellungen während der letzten sechs Monate vor dem Stichtage, b . und § 7 b): 88 Lief während der l

er Lieferungen re r letzten Monate vor dem Stichtage,

8 a): 1

s am Stichtage gültige Fertigungsprogramm uund die im gieichen 8 Feeeaepren wendungsverbote,

ür § 8 b):

für

sten drei Monate nach dem Stichtage, gegebenen⸗

1 25 der tatsächliche erlaubte Verbrauch während er drei unmittelbar vorangegangenen Monate.

§ 20 .1(1) Räumlich getrennte Teilbetriebe oder Zweignieder⸗

lassungen eines Unternehmens haben die Bestimmungen dieser Anordnung wie selbständige Betriebe zu befolgen.

ür räumlich zusammenhängende gemischte Betriebe,

2)

die sowohl Erzeuger von Halbmaterial wie Verarbeiter von Halbmaterial sind, gelten folgende Bestimmungen:

a) Wenn die Herstellung von Halbmaterial ausschließ⸗ lich für den Bedarf des eigenen Betriebes erfolgt, ist die Beschlagnahme nach 8, d. h. nach den Be⸗

stimmungen für Verarbeiter von Halbmaterial,

nicht dagegen nach § 6, durchzuführen. 8 b) Wenn dagegen aus der Erzeugung von Halbmaterial nicht nur der eigene Betrieb a8, ge⸗ sondern auch fremde Abnehmer beliefert werden, so kommen ent⸗

von Halbmaterial nach § 6 oder nur die Bestim⸗

mungen für Verarbeiter von Halbmaterial nach § 8 zur Anwendung, je nachdem ob die Be⸗ lieferung fremder Abnehmer oder die Belieferung

material überwiegt. 8 c) In keinem Falle ist es Feftattet, beschlagnahmefreie Bestände sowohl nach § 6 b) wie nach § 8 b) zu er⸗ rrechnen. 1

§ 21 Die Reichsstelle für Metalle kann auf begründeten An⸗

trag Ausnahmen von dieser Anordnung bewilligen. Anträge me sind stets über diejenige Stelle ein-⸗

§ 16

An die gleiche Stelle sind etwaige Anf

zu dieser Anordnung zu richten.

eitpunkt gültigen Ver⸗

tandshöhe am Stichtage der wiederholten Beschlag.

oppelte bzw. dreifache Monatsdurchs 32

v

er voraussichtliche Betriebsbedarf für die näche

weder nur die Bestimmungen für Erzeuger

des eigenen Betriebes mit dem erzeugten Halb⸗ 8

8

8

I7818.

1. Uatersuchungs⸗ und Straflachen, Mehtheekean

. Verlust⸗ und Fundsa

5 Andslosung usw, von Wertpapieren,

4. Oeffentliche 9Fö en. 6

8. ASommanditgesellschaften 9. Deutsche Kolonialgeselschaften,

222 auf Aetlen,

11. 12. 8 1621132kl.n na. Kommanditgesellschaften,

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen

Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Willy Ijfrael

8 Lachotzki, geboren am 31. Juli 1880

zu Krumfließ (Kreis EE“ und seine Ehefrau Elsbeth ra, ge⸗ vorene Berner, geboren am 18. Ja⸗ nmuar 1886 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Verln⸗harlottenburg. Mommsen⸗ straße 46, zur Zeit in Amsterdam C, Kloveniersburgwal 53, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 8538,04 Rℳ, die am 1. Juni 1937 fällig ewesen ist, nebst einem Zuschlag von 8 3 vom Hundert für jeden auf den Hhen punkt der Fälligkeit folgenden angefan⸗ genen halben Monat und ab 1. Januar 1938 1 vom Hundert. 1 Gemäß § 9 Ziffer 2 ff. des Reichs⸗ fluchtsteuergesetzes (Reichssteuerbl. 1934 S. 599; Reichsgesetzbl. 1 1931 S. 699; 1932 S. 571; 1934 S. 392, 941; 1935 S. 850) wird hiermit das inländische Vermögen der Stsugaff che en zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs⸗ fluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die emäß § 9 Ziffer 1 des Reichsflucht⸗ teuergesetzes festzusetzende Geldstrafe und alle im Steuer⸗ und Strafverfah⸗ ren entstandenen und entstehenden Kosten beschlagnahmt. Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im In⸗ land einen Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Sitz, ihre Geschäfts⸗ leitung oder Grundbesitz haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Lei⸗ stungen an die Steuerpflichtigen zu be⸗ wirken; sie werden hiermit aufgefor⸗ dert, unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Fi⸗

nanzamt Anzeige über die den Steuer⸗ pflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke der Er⸗ füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Absatz 1 des Reichsfluchtsteuergesetzes hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine Kenntnis von der Be⸗ schlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein⸗ Verschulden an der Unkennt⸗ nis trifft. Eigenem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine vngeigepfuicht vorsätzlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach § 10 Absatz 5 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes, sofern nicht der Tatbestand der Steuerhinterziehung oder der Steuer⸗ gefährdung (§§ 396, 402 der Reichs⸗ abgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) bestraft. Nach § 11 Absatz 1 des Reichsflucht⸗ steuergesetzes ist jeder Beamte des Poli⸗ zei⸗ und Sicherheitsdienstes, des Steuer⸗ fahndungsdienstes und des Zollfahn⸗ dungsdienstes sowie jeder andere Be⸗ amte der Reichsfinanzverwaltung, der um Hilfsbeamten der Staatsanwalt⸗ schaft bestellt ist, verpflichtet, die Steuer⸗ pflichtigen, wenn sie im Inland be⸗ troffen werden, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls sie im Inland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Absatz 2 des Reichsfluchtsteuer⸗ gesetzes unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Berlin⸗Charlottenburg, den 10. Fe⸗ bruar 1942. Finanzamt Charlottenburg⸗Ost.

Wechsel:

3. Aufgebote Aufgebot.

Die Sprengstoffwerke Oberschlesien G. m. b. H. in Ober⸗Lazisk, Krreis Pleß (D.⸗S.), haben das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen

Zahlbar am

in Aussteller

8 Betrag Girant in 8 Zloty

6. 9.39 Mokrau

5. 10.39 Nikolai

beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 24. September 1942, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer 15 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Amtsgericht Nikolai, 20. 2. 1942. 3. F. 4/42. —.

Kalkwerk „Wap“ Franz Wrobel

Fürstl. Plessische Bergwerks⸗ 300,— A.⸗G., Kattowitz

Fürstl. Plessische Bergwerks⸗ A.⸗G., Kattowitz

200,—

147572] Aufgebot.

9 F. 9/41. Die Firma Franz Haberle & Co., Kom.⸗Ges. in Grodzisk b. Warschau, hat das Aufgebot des ngeblich verlorengegangenen Spar⸗ assenbuches der Stadtsparkaffe Posen Sparkonto. 11 1714 a über 470,92

Reichsmark, lautend auf Sophie Koppé, Pofen, ö Str. 1 W. Ii, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1942, 9 Uhe,

1“ 1 8 8 vor dem unterzeichneten Gerichte, Zim⸗

mer Nr. 29, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte geltend zu machen und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung rfolgen wird. Posen, am 21. Februar 1942. Das Amtsgericht.

147574] Aufgebot. 1 22 F 5/42 Die Witwe Anna Wagner in Saarbrücken, Marienheim,

Mainzer Straße, hat das Anfgebot des Spoarkassenbuches

der Saar⸗

Nr. 11 4245 Saarbrücken in einem

Kreissparkasse brücken mit 2122,76 Hℳ Witwe Anna Wagner in Saarbrücken, Marienheim, Mainzer Straße, lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Mai 1942, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Heuduk⸗ straße, Saal 62, gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Saarbrücken, den 19. Februar 1942.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

[47573] Aufgebot.

22 F 2/42 Alois Stalter und Otto Standinger, Kaufleute in Saar⸗ brücken, haben das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes aus der im Grundbuch von Malstatt⸗Bur⸗ bach Band 62, Blatt 2843 in Abtei⸗ tung III unter Nr. 16 eingetragenen

Guthaben von auf den Namen der

anberaumten Auf⸗

Briefhypothek zugunsten des Alois Stalter, Kaufmann in Saarbrücken, in Höhe des Preises von 240002 kg Feingold beantragt. Der Inhaber der Uͤrkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den. 19. Mai 1942, 11 Uhr, Saal 62, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Heudukstraße, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Saarbrücken, den 18. Februar 1942.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

[47111] Oeffentliche Aufforderung.

4 VI 17/42. Der Glasermeister Georg Karl Friedrich Benzon in Hamburg⸗ Altdna, Goetheallee 26, hat die Er⸗ teilung eines gemeinschaftlichen Erb⸗ scheines nach der am 26. August 1940 in Schleswig verstorbenen Rentnerin Maria Henriette Johanna Rühmann für sich, die Witwe Dorothea Rösch⸗ mann, geb. Benzon, in Hamburg, den Altrentner Friedrich Benzon in Ham⸗ burg, Schaarmarkt 4, und die Ehefrau Margaretha Schoettke, geb. Benzon, in Eckernförde als die alleinigen geset⸗ lichen Erben, beantragt. Andere Per⸗ sonen werden aufgefovdert, ihre ihnen etwa zustehenden Erbrechte bis zum 20. Mai 1942 beim Amtsgericht in Schleswig anzumelden, widrigenfalls der beantragte Erbschein erteilt werden wird. Als Erben neben den Genannten kommen Abkömmlinge des Gastwirts Heinrich Rühmann und der Ehefrau

Auguste Rühmann, geb. Thiessen, ge⸗ storben am 27. April 1851 und 29. De⸗ zember 1840 in Schleswig, in Betracht. Schleswig, den 20. Februar 19422. Das Amtsgericht. V

[47248] Beschluß. V „Am 8. Mai 1940 ist zu Beuel die Witwe Ernst Knevels, Regina geborene Kost, zuletzt in Bonn wohnhaft ge⸗ wesen, verstorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist,

werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. April 1942 bei dem unterzeichneten Gericht zur zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 15 000,— RMℳ4‧. Bonn, den 21. Februar 1942. Amtsgericht. Abt. 5a.

[47821] Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 19. Februar 1942 sind 1. Urkunden: 1. auf Antrag der Schulvorsteherin a. D. Meta Bal⸗ thaser, Groß Tinz 60, Kreis Liegnitz, Post Maltsch, 1 Stück 4 Piger Schlesi⸗ scher Landschaftlicher Pfandbrie⸗ (Roggenpfandbrief) Reihe V Nr. 647 über 75,— RMℳD”, ausgestellt von der Sss Landschaft (Schlesische. Ge⸗ nerallandschaftsdirektion) in Breslau; 2. bis 5. 88 Antrag der verehelichten Hausbesitzer Frau Elfriede Riemey, geb. Frontzek, Breslau, Flutstraße 3, Anteilscheinbogen zu den 5,5 % (früher 5 %)igen Schlesischen Landschaftlichen Goldpfandbriefen (Liquidationspfand⸗ briefe) Reihe II Nr. 2001 über 1000,—

G0.% = dem Preise von 358,42 Gramm

Feingold, Reihe II Nr. 2002 über 1000,— = dem Preise von 358,42 Gramm Feingold, Reihe 1V Nr. 1628 über 300,— 6 = dem Preise von 107,526 Gramm Feingold, Reihe X Nr. 2451 über 20,— 6ℳ = dem Preise von 7,1684 Gramm Feingold, ausgestellt von der Schlesi⸗ schen Landschaft (Schlesische General⸗ landschaftsdirektion) in Breslau; 6. auf Antrag der verw. Frau Anna Vogt, geb. Winkler, Breslau, Brunnenstraße Nr. 13, vertreten durch Rechtsanwalt Kretschmer in Ohlau, 1 Stück 4 ½ (8 C)iger Goldpfandbrief Emission Litera 0 Nr. 6077 der Schlesischen Boden⸗Credit⸗Aktien⸗Bank in Breslau über 500,— Gℳ, gleich dem Werte von 50/⁄270 Feingold; 7. auf Antrag des Stadtsekretärs a. D. Bruno Kraut⸗ wurst, Breslau⸗Lissa, Neumarkter Straße 37, 1 Stück 4 ½ (8) Niger Schle⸗ sischer Boden⸗Credit⸗Goldpfandbrief Emission XXII Lit. P Nr. 476 über 1000,— ℳ, gleich dem Werte von 10 % % kg E und 1 Stück 4 ½ (8) T—iger Schlesischer Boden⸗Credit⸗ Goldpfandbrief Emission XXII Lit. P Nr. 477 über 1000,— gleich dem Werte von ¹⁰⁄20 18 Feingold, beide ausgestellt von der Schlesischen Boden⸗ Credit⸗Aktien⸗Bank in Breslau, für kraftlos erklärt worden. (3734 —54— 2 /41 Bd. I.)

Breslau, den 19. Februar 1942.

Das Amtsgericht.

[47566]

Durch Ausschlußurteil vom 17. Fe⸗ bruar 1942 sind: 1. der Teilhypo⸗ thekenbrief vom 12. August 1930 über die im Grundbuch von Quelkhorn Band 63 Blatt 5 in Abteilung III unter Nr. 15 für die Kreditanstalt der Deutschen, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Prag, eingetragene Teilhypothek von 12 500 Goldmark vom 1. Januar 1930 ab mit 8 vom Hundert jährlich verzinslich, 2. der Teilhypothekenbrief vom 12. August 1930 über die im Grund⸗ buch von Quelkhorn Band 56 Blatt 31 in Abteilung III unter Nr. 19 für die⸗ selbe Gläubigerin eingetragene Teil⸗ hypothek von 12 500 vom 1. Ja⸗ nuar 1930 ab mit 8 vom Hundert jähr⸗ lich verzinslich, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Achim, 17. Februar 1942.

[47819) Bekanntmachung.

5 F 3/41. Das Amtsgericht Ahr⸗ weiler hat am 5. Februar 1942 folgen⸗ des Ausschlußurteil erlassen; Der neu⸗ gebildete Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Bad Neuenahr, Band 39, Blatt 1550 in Abteilung III. unter Nr. 1 eingetragene Aufwer⸗ tungshypothek von 3500,— .ℳ nebst Aufwertungszinsen wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Ahrweiler.

[47570] Ueber die im Grundbuch von Spandau Blatt 2766 in Abteilung III unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 1500 G ein neuer Hypotheken⸗ brief gebildet worden. Der am 26. Mai 1928 gebildete Hypotheken⸗ brief ist kraftlos geworden. Berlin⸗Spandau, 16. Febr. 1942. Das Amtsgericht Spandau. Abt. 11.

[47826] 1 2 F 3/41. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Wongrowitz (Eichenbrück)

Nr. 30 für den Abdeckereibesitzer Joseph Kleß eingetragene Hypother für 1- kos erklärt worden. Wongrowitz, den 20. Februar 1942. Das Amtsgericht.

[47568] Amtsgericht Harzburg.

Bad Harzburg, den 24. Februar 1942.

Die dem Professor Dr. Julius Meyer in Breslau am 24. 1. 1927 erteilte Ausfertigung des Erbscheins nach dem am 26. November 1923 verst. Stadtrat a. D. Julius Meyer vom gleichen Tage wird für kraftlos erklärt.

[47824] Beschluß.

VI. 3/39. Der Erbschein des Amts⸗ gerichts Schlieben vom 21. 3. 1939, in dem bescheinigt worden ist, daß der am 10. 6. 1932 in Schlieben gestorbene Schuühmachermeister Albert Gabler von seinen Kindern, der Ehefrau Marga⸗ rete Kura geb. Gabler in Glindow und dem Schuhmachermeister Erich Gabler in Schlieben, zu je ¼1h beerbt worden ist, ist unrichtig und wird für kraftlos erklärt.

Schlieben, den 27. Februar 1942.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

[47577] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Karl Müller in Hamburg⸗Blankenese, Witts⸗Allee 8, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dres. Bielenberg und Kröger, Ham⸗ burg⸗Blankenese, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Lina Müller, geb. Höchstetter, in Wilkinsburg/Pa. 7720 Edgerton Ave⸗ nue (USA.), mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 15 a des Landgerichts Ham⸗ burg, Dienststelle Altona, Allee 125, auf den 23. April 1942, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gertchte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hamburg⸗Altona, 27. Februar 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[47578] Oeffentliche Zustellung.

Der DRK⸗Vorhelfer Helmut Rapp in Sarstedt, Hildesheimer Straße 90 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Hoffmann in Hildesheim —, klagt g. en seine Ehefrau Emmy Rapp geb. Pehaper früher in Hannover, Ziethenstraße 8, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49, 52 Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 60 Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Hildesheim auf den 12. Mai 1942, 9 ½¼ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

lassen.

ildesheim, den 24. Februar 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. Wrede, Justizinspektor.

[47579] Oeffentliche Zustellung.

2 R 9/42. Hafelmann, Erna, geb. 1S. Montiererin in Nürnberg, eißgerbergasse, klagt durch ihren 89 bevollmächtigten, Rechtsanwalt

Hundrisser, in Nürnberg, gegen

aselmann, Georg, Hilfsarbeiter in Pirituba, Villa Pereira Baretto, Estado d Sa Paule (Brasilien), Linha Sa Paulo Railway, auf Scheidung der Ehe aus Verschulden und auf Kosten des Beklagten. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des e. Nürnberg⸗Fürth zu dem auf Dienstag, den 28. Juli 1942, vorm. 9 Uhr, S.⸗S. 273/II des Ge⸗ richtsgebäudes an der Fürther Straße 110, anberaumten Verhand⸗ lungstermin mit der Aufforderung, einen beim Prozeßgericht zugelassenen RKechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen und seine Einwendungen dem Gericht und der Klägerin unverzüglich mitzuteilen.

ürnberg, den 27. Februar 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts Nürnberg⸗Fürth.

[47581]

Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 3. Dezember 1938 (RGBl. S. 1709) wird den unbekannten Erben des am 16. November 1917 in Hoym in Anhalt verstorbenen Fräulein Bertha Phi⸗ lippsthal àus Güsten aufgegeben, das auf deren Namen eingetragene Acker

vom 19. Februar 1942 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuch von Wongrowitz (Eichenbrück) Band III. Blatt Nr. 115 in

Abteilung III unter 15.

grundstück K.⸗Nr. I1 114 von 0,0908 ha Größe, geführt im Grundbuche von Güsten Bd. 12 Bl. 684, bis zum April 1942 zum Schätzungs

werte von 300 lℳ zu veräußern. Na erfolglosem Ablauf der Frist werde einen Treuhänder mit der Vollmacht zur Veräußerung einsetzen.

Dessau, den 27. Februar 1942.

Der Reichsstatthalter in Braunschweig und Anhalt. (Landesregierung Anhalt) Abteilung Wirtschaft

(Ernährung und Landwirtschaft). 8

11“ ens

5. Verlust⸗ n. Fundsachen

[47585]. . Allianz Lebensversicherungs⸗ Aufgebot von Policen. Folgende von uns ausgestellte Ver⸗ sicherungsscheine sind abhanden ge⸗ kommen: .

3

Vers.⸗Nr.: Name: geb. am:

A 30357 MargareteSchroeder 24.9.1888 geb. Klee A 30358 Margarete Schroeder 24.9.1888 geb. Klee A 34457 Ernst Heinr. Wilh. 2. 9.1892 Wiegand Ernst Heinr. Wilh. 2. 9.1892 Wiegand A 192125 Ursula Meiner 14. 2.1918 geb. Uhlig A 192615 Claus Grober 25.11.1907 A 233695 Karl Meinhardt 12. 5.1910 A 359014 Carl Thielen 26. 3.1917 B 900051 Josef Weinmann 22. 6.1883 U 115375 Bernhard Linde⸗ 18. 4.1880 mann U 408237 August Halinde 17. 5.1874 A 128551 August Halinde 17. 5.1874 Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei der vorbe⸗ zeichneten Gesellschaft zu melden, andern⸗ falls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 3. März 1942. Der Vorstand.

A 41256

[47832]

Der Versicherungsschein Nr. M. 655.644, Krottosch, ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.

Berlin, den 2. März 1942.

Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

[47833] Der Versicherungsschein Nr. A 77 743,U, Braun, ist abhanden ge⸗ kommen und wird wenn er nicht binnen Monats

wird. Berlin, den 2. März 1942.

rist vorgelegt

Friedrich Wilhelm 6“

Aktien⸗ gesellschaften [47625] „Litega“ Linoleum⸗Teppich⸗Gardienen Aktiengesellschaft. Wien. Ergänzung zur Einschaltung vom 26. 1. 1942. Aufsichtsrat: Leonhard Wolzt, Wien, Vorsitzer; Richard Holtkott, Bed⸗ burg, Vorsitzerstellvertreter; Alfred Holtkott, Bedburg; Walter Holtkott, Bedburg; Dr. Hans Mann, Wien. Vorstand: Franz Gürtler, Wien; Dr. Artur Harmer, Wien.

88889 Friedrich Albert Pust Hochseefischerei Aktiengesellschaft, Wesermünde⸗G. 8 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. März 1942, vormittags 11,30 Uhr, im Fischereihafen⸗Restaurant, Wesermünde⸗ Fischereihafen, stattfindenden 7. or⸗ deutlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Entlastung des Aufsichtsrats und des Vorstandes.

4. Aufsichtsratswahl. 8

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. .

Stimmberechtigt sind diejenigen

Aktionäre, welche spätestens am vier⸗ ten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung ihre Aktien oder den Depositen⸗ schein eines deutschen Notars bei der Gesellschaft oder der Deutschen Bank, Filiale Wesermünde, oder der Commerzbank Aktiengesellschaft, Filiale Wesermünde, hinterlegt haben.

Wesermünde⸗G., im März 1942.

Friedrich Albert Pust

Hochseefischerei Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Max Pust. 1

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

2₰