1942 / 60 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 12 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 60 vom 12. März 1942. S. 2

C. Freiheitlich⸗nationale Gewerkschaften (Hirsch⸗Duncker)

1. Arbeiterverbände Deutscher Maschinen⸗Bau⸗ und Metallarbeiter⸗Ver⸗

band (H. D) wald)

E1 Verband der Kopf⸗ und Handarbeiter aller Ver⸗ Berlin waltungsbehörden 1. Arbeiterverbände Verband der Tierzuchtmeister und Gehilfen, Fach⸗ Stettin gruppe der Arbeitnehmergruppe des Pommerschen Landbundes

5. Sondervermögen Unterstützungskasse des Bundes der leitenden In⸗-⸗ Hamburg

genieure der Hamburg⸗Amerika⸗Linie, 88a gs

ab 1. September 1933: Unterstützungskasse der Kameradschaft der leitenden Ingenieure der Ham⸗ burg⸗Amerika⸗Linie, Hamburg,

1934 umbenannt in: Spendenkasse der Kamerad⸗ schaft leitender Ingenieure der Hamburg⸗Amerika⸗ Linie,

1935 umbenannt in: Spenden⸗Kasse der Kamerad⸗ schaft der Ingenieure der Hamburg⸗Amerika⸗Linie,

1936 umbenannt in: Spendenkasse pensionierter Ingenieure der Hamburg⸗Amerika⸗Linie

Altenkirchen (Wester⸗ 8.

2. Angestelltenverbände

dPWEBWBWF.. Sonstige Verbände 111““ 88

Verbandszugehörigkeit: 1u6 Verbandszugehörigkeit:

““

ETTEIIIZ11 76. Sondervermögen

Sterbegeldvereinigung für Varietéstheater⸗ und Zirkus⸗ Berlin —— e. 2 EWVe 1“

Internationale Artisten⸗ angehörige 8 18 ö

Loge e. V. und Inter⸗ nationale Varieté⸗ Theater⸗ Kabarett⸗ u. E1 erband e. V., Berlin Verein der Oberköche

2. See. e8., demarso.

111” EE131 18 2

ö“ F. Saar⸗Verbände 11“ 1. Arbeiter⸗ und Angestelltenverbände

Deutscher Musiker⸗Verband des Saargebietes Saarbrüͤcken 3. Sondervermögen. 88 Sterbe⸗ und Notunterstützungskasse für arbeitslose und Saarbrü⸗ notleidende Mitglieder des Bezirks Saarbrücken

Bergbau⸗Industrie⸗ arbeiter⸗Verband des Saargebiets, Saar⸗ brückens)

⁴) Verband veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 97 vom 28. 4. 1938 unter II D. 2. Sr; veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 97 vom 28. 4. 1938. 2 5 Verband veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. 9.1938. 8

Berlin, den 7. März 1942. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turne 4.

Bund der leitenden In⸗ genieure der Hamburg⸗ Anmerika⸗Linie, Ham⸗

Dritte Anordnung über eine Regelung der 8849 und des Absatzes von “M“ Saileninsteumenken und deren Zubehör 8* 8 Vom 11. Februar 1942 8

Auf Grund des Gesetzes über Erffchismß von Zwangs⸗ rSeeeng vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 488) ordne ch an:

Die Geltungsdauer meiner Anordnung über eine Rege⸗ lung der Herstellung und des von Saiteninstru⸗ menten und deren Febche vom 8. Mai 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 117) in der Fassung der zweiten Anordnung vom 21. Dezember 1940 (Deutscher Rlechsans und Preuß. Staatsanz. Nr. 304) wird bis zum 381. März 1945 verlängert.

Berlin, den 11. Februar 1942. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Anordnung

des Staatssekretärs für Fremdenverkehr zur Lenkung des 11“ Vom 10. März 1942 1“ Meine eeee zur Lenkung des Reiseverkehrs im Winter 1941/42 vom 24. November 1941 (RAnz. Nr. 279)

gilt bis zum 30. April 1942. Eine weitere Anordnung zur Regelung des Reiseverkehrs im Frühjahr, Sommer und Ferbst 1942 wird rechtzeitig er⸗ lassen werden. . Hermann Esser.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskar

Folgende Zulassungskarten sind ungültig:

Prüf⸗Nr. 47 811 vom 23. 3. 1938 „Diener der Gesund⸗ heit“. Verfalltag: 16. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 572 vom 26. 1. 1942.

Prüf⸗Nr. 49 294 vom 29. 9. 1938 „Zähne in Not“ mit Ausfertigungsdatum vom 23. 8.1939. Verfalltag: 16. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 595 vom 26. 1. 1942.

üf⸗Nr. 49 795 vom 21. 11. 1938 „Deutscher Boden“. Verfalltag: 19. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 417 vom 27. 1.

1942. Prüf⸗Nr. 53 246 vom 31. 1. 1940 „Glückliche Inseln im Atlantik“. Verfalltag: 19. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 586 vom 27. 1.1942. .

Prüf⸗Nr. 52 519 vom 23. 10. 1939 engegedeim. nisse“. Verfalltag: 16. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 625 vom 30. 1.11942.

Prüf⸗Nr. 44 018 vom 17. 11. 1936 „Eine Schmiede des deutschen Herdes“ (Werbetonfilm). Verfalltag: 20. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 497 vom 29. 1. 1942.

rüf⸗Nr. 49 413 vom 10. 10. 1938 „Die weiße Schwa⸗ dron“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 11. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 547 vom 7. 1. 1942.

.e 48 799 vom 4. 8. 1938 „Die Frau am Scheide⸗ wege“. Verfalltag: 12. 2.1942. Gültig nur Nr. 56 605 vom 117. 1. 1942.

1 vrüf⸗Nr. 54 296 vom 9. 1. 1941 „Leben und Treiben im

Zululand“. Verfalltag: 18. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 519

vom 3. 1. 1942. Prüf⸗Nr. 54 588 vom 17. 1. 1941 „Burgen im Meißner Land“. Verfalltag: 7. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 574 vom

19. 1. 1942. .

Prüf⸗Nr. 49 083 vom 7. 9. 1938 „Nur ein Blatt Papier“ mit Ausfertigungsdatum vom 22. 10. 1940. Verfalltag: 13. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 494 vom 21. 1.1942.

Prüf⸗Nr. 50 089 vom 17. 12. 1938 „Schiffsjungen im großdeutschen Stromgebiet“. Verfalltag: 13. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 488 vom 22. 1.1942.

Prüf⸗Nr. 52 711 vom 17. 11.1939 „Großmacht Japan“. 11.“ 16. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 527 vom 22. 1.

42.

Prüf⸗Nr. 47 365 vom 17. 1.1938 „Jugend am Motor“. 14. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 531 vom 22. 1.

Prüf⸗Nr. 49 537 vom 25. 10. 1938 „Flieger⸗Handwerker Wettbewerb 1938“ mit Ausfertigungsdatum vom 29. 3. 1941. Verfalltag: 16. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 553 vom 22. 1. 1942 mit neuem Haupttitel „Flieger⸗Handwerker⸗Wett⸗ bewerb“.

Prüf⸗Nr. 48 718 vom 25. 7. 1938 „Rund um den Reif⸗ IIE“ 14. 2. 1942. Gültig nur Nr. 56 617 vom

Berlin, den 10. März 1942. Der Leiter der Filmprüfstelle. Dr. Bacmeister.

Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Februar 194

Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich für den

Monatsdurchschnitt Februar auf 113,4 (1913 - 100); sie ist

gegenüber dem Vormonat (113,7) um 0,3 vH. zurückgegangen.

Den Bestimmungen dieser Anordnung unterliegen: 1913 a) Schnellarbeitsstähle, ““ 1913 = 100 h) legierte Baustähle (einschl. Guß) für

Härtung, Monatsdurchschnitt 88 Eerfüencac, 4 härh ö“

1 Einsatz⸗ u itrierhärtung, veen 1 ggeglühte und naturharte Verwendung, 4882 warmfeste Baustähle (einschl. Guß)).

1 ausgenommen Hoch⸗ und Tiefbaustähle;

1126 e) Stähle (einschl. Guß), de 9 102,4 aäauf Grund ihres Legierungsgehaltes nicht⸗ 132,6 rostend, korrosionsbeständig, feuer⸗ oder üihe⸗ 113,6 beständig sind, einschl. mit derartigen Stählen 146,9 1 bas

d) legierte Werkzeugstähle für Kalt⸗ 113,4 0,3 (En chk. Guß)⸗ 8 e) Magnetstähle (einschl. daht 8 H verschleißfeste Stähle (einschl. Guß), g) hochlegierte Sonderstähle (einschl. Guß), n) legiertes Gußeisen, 1) Hartmetalle, b ] k) Hartlegierungen (Stellite)

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1) Die in § 1 bezeichneten Waren dürsen Betrieben außze Gg des Reichns hne 2s nur mit Genehmigun der Reichsstelle für Eisen und Stahl geliefert werden. Da gleiche gilt für Lieserungen nach dem Protektorat Böhmen und Mähren und dem Generalgouvernement.

(2) Einer Genehmigung bedürfen nicht: 3

1. die unmittelbare Ausfuhr des Handels und der Mit⸗ glieder der Fachgruppe Edelstahl und der Wirtschafts⸗ gruppe Gießerei⸗Industrie, soweit die Vorschriften der zuständigen Prüfungsstellen bzw. der Fachgruppe Edelstahl Abt. Ausfuhrgemeinschaft eingehalten werden. Die Lieferungen des Handels und der Mitglieder der Fachgruppe Edelstahl und der Wirtschaftsgruppe Gießerer Induftrie nach dem Protektorat Böhmen

Die Fadeisfe⸗ der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 112,6 8 1,0 vH.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,4 + 0,2 vH.) und industrielle Fertigwaren 132,6 (unverändert).

85g

1 818 Indergruppen

1. Agrarfiesfteca . II. Industrielle Rohstoffe und 111u1“ III. Industrielle Fertigwaren.. deavon Produktionsmittel. 1ö“ Konsumgüter..

Gesamtinder

113,7

102,2 122,6 113,5 147,0

113,7 und Warmarbeit

In der Indexziffer Agrarstoffe lagen die Schweine⸗ S. und entsprechend der sahreszeitlichen Staffelung ie Eierpreise niedriger als im Vormonat, während die Preise ür Brot⸗ und Futtergetreide, ausländischen Mais, Kartoffel⸗ locken, Trockenschnitzel und Fünte heherfrachte sich nach abgabe der monatlichen Aufs ie leichte Steigerung der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ist durch vereinzelte Preiserhöhun⸗ een für Einfuhrwaren und die jahreszeitliche Staffelung der üngemittelpreise bedingt.

In der Indexziffer für industrielle Ferfigeeren wurden Preiseshühun en sar Geräte aus Holz durch vereinzelte veiszabschtachungen für Textilerzeugaisfe ausgeglichen. Berlin, den 10. März 1942.

Scttatistisches Reichsamt.

läge erhöht haben.

““ Bekanntmachug— Auf Grund der 8§§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ sichung volks⸗ und tsfeindlichen Vermögens in den üdetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichsgesetzbl. I 8. 911) in bweagre . a häg döu 1. es Innern vom 12. Juli I a un 8 Generalgouvernement, soweit des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 . und Mühtent umat⸗ Stähle dge;⸗ anderes eee —. III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und ist oder wird. § 3

unbewegliche Vermögen 1. des Robert Laufer, geb. am 5, 1. 1886 in Aussig, 4 jchsftelle Eisen und Stahl kann in besonder I6“ ich Wehc, an am 10. 19. .88 begrünbeten Falten seaes Lnd shahe zulassen oder auf .Ie chriftlichen Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen. Die nträge sind über die deahege Gruppe der Organisation der t

38. des Max Laufer, geb. am 2. 12. 1890 in Aussig, 4. der Grete Laufer, geb. Heller, geb. am 5. 2. 1899 gewer lichen Wirtschaft (Wirtschaftsgruppe, Fachgruppe oder eichsinnungsverband) einzureichen. 8

in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Aussig,

hiermit Neew2. S Tennh 88 ꝛngle 11.42 Reichenberg, den 10. März 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 8 J. V.: Möller.

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 10, Ib 15 der Verordnung über den Warenverkehr .““ bestraft. 15 Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗

1.X Bekanntmachung . 1 Auf Grund der 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ lichung im veschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anseigeie miauch; Uiederten Ostgebieten und in

iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den 8 . sudetenbentschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Rei zgeseßbr. 1 ie gilt auch in den Mhe dn und Moresnet S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers den Gebieten von Eupen, Ma 81 y und Moresnet. 8 des Innern vom 12. Juli 1939 L a 1594/39/3810 und Berlin, den 12. März 1942. des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. 1939 Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahll. III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche unnd Dr. Kiegel. 8 unbewegliche Vermögen 8

1. des Dr. Richard Salus, geb. am 7. 8. 1873 in

Statonitz, 1 Salus, geb. Salus, geb. am 11. 1. 1878

2. der Rosa in Tuchomerie, geb. am 21. 11. 1907 in . Elbe, zuletzt wohnhaft gewesen in Politz

Siebente Anordnung 8 Wahrnehmung der Ansgaben und Besugni —— ars für die Preisbildung

Vom 11. März 1942 Auf Grund des Abs. III der Ueberleitungsverordnung

über die

38. der Dr. Frieda Salus, Politz a.

Wer auf seine Rechnung nannten Art zurichten läßt oder zurichtet, hat der Reichsstelle

man geradezu als den Arzt

a. d. Elbe, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezggen. Reichenberg, den 10. März 1942. 6 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

qqèqB8 1

4 5

2 8 5 EEE16“

Anordnung 45 a

der Reichsstelle sür Eisen und Stahl (Lieferung von legiertem Eisen und Sta⸗

Vom 12. März 1942

18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Berordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. Angust 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗

stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

8 8

sowie Hartmetallen und Hartlegierungen)

tellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 6. Rovember 1936 (Reichsgesetzbl. 1 S. 955) wird folgendes

bestimmt: 1 1. Die Preisüberwachung bei Mieten und Pachten für Wohn⸗ und Geschäftsräume wird für den Bezirk der Reichs⸗ hauptstadt Berlin an Stelle des Polizeipräsidenten dem Oberbürgermeister übertragen. Der Reichskommissar für die Preisbildung kann einzelne Sachgebiete von der Uebertra⸗ gung ausnehmen. 8 2. Die Entscheidung über Beschwerden gegen die vom Oberbürgermeister erlassenen Strafbescheide wird dem Stadt⸗

sen Gesetz zur Durchführung des Bierjahresplans Be⸗

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom Prösidenten (Preisbildungsstelle) übertragen.

3. Diese Anordnung tritt am 15. März 1942 in Kraft. 4. Für die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser An⸗ ordnung anhängigen Verfahren bleibt die nach den bisheri⸗ gen Füöimmaua hen begründete Zuständigkeit unberührt Berlin, den 11. März 1942. vesrom Der Reichskommissar für die Preisbildung. 3. B. Dr. Flottmann. 6

h

11

Berichtigung In der in Nummer 52 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnun über Stahlflaschen für technische Gafe muß es im § 1 Abf 8 statt „Wertmengen“ richtig „Wirkungen“ heißen.

2* 3. Durchführungsbestimmung— 1ur 1. Anorduung der Reichsstelle für Rauchwaren 2 vom 11. März 1942.

Auf Grund der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940) und der 7. Anordnung vom 29. November 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283

vom 3. Dezember 1941) wird bestimmt:

. (1) Pauchwarengroßhändler haben dafür zu sorgen, daß

die in ihrem Eigentum befindlichen oder in ihr Eigentum elangenden Felle von in⸗ und ausländischen Bisam und ttern E werden.

—. 482) Ueber die Art der Aurichtung und Verarbeitung der

in Abs. 1 genannten Felle sind bei der Reichsstelle für

8

. Rauchwaren nähere Anweisungen einzuholen.

8 2

88 Rauchwaren am zehnten, am zwanzigsten und am letzten

age jeden Monats zu melden, wieviel Felle bis zu diesen Zeitpunkten fertig zugerichtet sind. F1“ (1) Felle von Bisam einschließlich

und Bisamwammenfutter und Bisamruücken und Bisam⸗

wammen in Streifen und ähnliches und Ottern dürfen

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nur an solche Verarbeiter veräußert werden, denen sie die Reichsstelle für Rauchwaren nachweislich zugeteilt hat. Das gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft, durch das eine Verpflich⸗ tung zur Veräußerung begründet wird.

(2) Die Vorschriften des Abs. 1 finden auch auf solche Felle Anwendung, die bei Inkrafttreten dieser Durchfüh⸗ rungsbestimmung bereits zugerichtet sind.

I

Felle der in 8 1 Abs. 1 ge⸗

1

der Bisamrücken⸗

8

2.

gS8uwiderhandlungen gegen die

EI“

Ibbenbüren

48

5 4 Durchführungsbestim⸗ 10, 12 15 der Verordnung über den

§ 5 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Leipzig, den 11. März 1942.

Der Reichsbeauftragte für Rauchwaren.

mung werden nach §8 Warenverkehr bestraft.

Dr. Schettler.

1 Bekanntmachung

„Auf Grund von Entscheidungen des Reichskommissars für die Preisbildung gelten in Abänderung und Ergänzung

der zuletzt im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen V Fn Berlin festgeftellte Notierungen für telegraphische 8

Staatsanzeiger Nr. 126 vom 1. Juni 1940 bekanntgegebenen Preise des Niedersächsischen Kohlen⸗Syndikates mit Wirkung ab 1. April 1942 folgende Preise: 11 1. Gewaschene Magerkohle aus der Pro-. duktion des Steinkohlenbergwerks bbenbüren Nuß I, II und III frei 1 “*“ 2. Ungewaschene Magerkohle aus der Produktion der Steinkohlenbergwerke Mathilde und Mieke für a0) Lieferungen im Landabsatz, bpb) frei Eisenbahnwaggon, e) Lieferungen frei Kahn Körnung i. mm: über 80

1“

1“

19,— Eℳ je t,

Sorte:

Stücke Nuß II Nuß III Nuß IV Nuß UV Feinkohle örderkohle Beftmelierte 16,50 Auf vorstehende unter 2. genannte Höchstpreise dürfen Aufschläge nicht berechnet werden. Die Zuschläge für Bezüge im —2 aus der Produktion des Steinkohlenbergwerkes ind befonders geregelt. Berlin, den 11. März 1942.

Aktiengesellschaft Reichskohlenverband. .“ E1I11““

Wirischaftsten

Schadenverhütung als wichtige Kriegsaufgabe Das Institut für Versicherungswissenschaft an der Universität

Leipzig, der Fachkreis Schadenverhütung der Dozentenschaft und die Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenverhütung haben sich zum erstenmal zu einer losgen. um vor den Mitarbeitern die grundlegenden Probleme er adenverhütung herauszuarbeiten. Nach einleitenden Aus⸗ führungen des Institutsdirektors, Professor Dr. Grosse des Reichshauptstellenleiters Wittun⸗Berlin Referent in der RAS. (Reichsarbeitsgemeinschaft Schadenver⸗ Hang Thoma über die Aufgaben der Reichsarbeits⸗ gemeinschaft, die als eeee den Schadenverhütungs⸗ eedanken durch ideelle, also nicht polizeiliche Betreuung an das olk herantrage und auch den letzten Volksgenossen von seiner Notwendigkeit überzeugen wolle. In der Erkenntnis, daß jeder Schaden ein Todfeind der Volksgemeinschaft ist, will sie den deut⸗ schen Menschen hinsichtlich seines Lebens und seiner Sachwerte (Gesundheit, Arbeitskraft, Hab und Gut, Grund und Boden, Be⸗ triebskapital, Rohstoffe usw.) zur Werterkenntnis und Werterhal⸗ wans durch Gefahrenkenntnis erziehen. Diese Werte sind immer noch in hohem Maße durch menschliche Schwächen, wie Unvor⸗ sichtigkeit, Leichtsinn, alte Gewohnheiten und dergleichen bedroht. So entstehen durch Gebäudebrände jährlich noch Schäden im Betrage von 400 000 000 F.ℳ. Durch Schädlingsfraß gehen jähr⸗ lich 2,5 Milliarden, durch Verderb von Nahrungsmitteln 1,5 Mil⸗ liarden verloren. Auf 187 Millionen Arbeitstage oder 1,5 Milliarden verlorene Arbeitsstunden und damit den sechsten Teil des Volkseinkommens bezifferte sich im Jahr 1936 der Ver⸗ lust infolge von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit. Diesen ver⸗

und

meidbaren Schäden gilt der Kampf und die Arbeit der RAS. Die

Versicherung 8 dabei für den einzelnen Volksgenossen die Be⸗ deutung des Rückhalts und der Sicherung; sie verwirklicht die Volksgemeinschaft auf Gegenseitigkeit. Auch der Versicherungs⸗ gedanke muß daher in der breitesten Form an das Volk heran⸗ 8 gen werden. Anschließend sprach Landesgewerbearzt Dr.

vandt vom Sächsischen Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin und Gewerbehygiene, Dresden, über „Gesundheitsfürsorge und Schadenverhütung“. Weiter ging Dr. Brandt auf die Maß⸗ nahmen zur Verhütung von Infektionskrankheiten (Reihenunter⸗ suchungen, Diphterieschutzimpfungen) und zur Verhütung der Zivilisationsschäden durch unsachgemäße Ernährung und Beklei⸗ dung ein und betonte die Notwendigkeit der Bekämpfung des Mißbrauchs von Genußmitteln. Vor allem aber stellte er die ungeheuer wichtige Bedeutung des Betriebsarztes heraus, den

für das schaffende deutsche Volk in der Zuknnft bezeichnen könne.

Als Vertreter der Privatversicherung behandelte Generaldirek⸗ tor Dr. Teichmann (Ceipziger Verein⸗Barmenia) die Schaden⸗ verhütung in der Lebens⸗ und Krankenversicherung. Eine um⸗ fassende Schadenverhütung erklärte er als finanziell durchführbar, wenn die in der Ausschaltung der Bagatellschäden liegenden Re⸗ serven dazu verwendet würden.

Für die Feuerversicherung, die als erster Versicherungszweig dem Problem der nverhütung nähergetreten ist, sprach Oberregierungsrat Rätzsch von der Sächsischen Brandversiche⸗ rungskammer, Dresden. über das Thema: „Aus der Praxis der Brandverhütung in Sachsen“.

Schließlich kam die Sozialversicherung durch Diplomingenieur Gridl vom Reichsverband der gewerblichen veesfegseosenhasn Berlin, zu Wort, der die Unfallschutzwerbung bei den rufs⸗ Pnossenschaften durch alle modernen Mittel der Propaganda zum Gegenstand seiner Ausführung machte und auf die e⸗ deutung hinwies, die der Schulung von Arbeitsschutzwaltern und Unfallvertrauensmännern zukommt. 11A“

Euroväische Währunasfragen

In der Vortragsreihe des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller und der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin, die unter dem gesamtthema „Enropäische Wirtschaftsgemeinschaf!“ steht, sprach der Direktor der Boeeeercschasae in Abteilung der Reichs⸗Kredit⸗ Gesellschaft, Dr. Bernhar enning, über „Europäische zährungsfragen“. Er betonte einleitend, da Deuischland mit Hilfe eines ständig verfeinerten Preis⸗ und Lohnüberwachungs⸗ apparates seine auf binnenwirtschaftliche Stabilität ausgerichtete

emeinschaftsveranstaltung zusammenge⸗

sprach der

wenngleich sie keineswegs unterschätzt werden dürften.

durchhalten konnte.

Währungspolitik seit Jahren F.., e -8.eve wa ee ontinentaleuro waren

In der Währungsentwicklung während der letzten Jahre drei hauptsächliche Zielsetzungen zu er⸗ kennen, nämlich einmal der Ausbau der zweiseitigen zur mehr⸗ seitigen Verrechnung, sodann die Auflockerung der Clearingsalden und schließlich die Herbeiführung und Sicherung ausgeglichener Währungsvelationen. Eine Reihe von Ländern konnte in das multilaterale Clearing über Berlin eingeschaltet werden, und Mitte 1941 waren bereits 15 europäische Länder an dem sog. Europa⸗ Clearing mit wesentlichen Quoten ihres Zahlungsverkehrs beteiligt. An der weiteren Ausdehnung der mehrseitigen Verrechnung wird, wie das besonders interessante Beispiel des bulgarisch⸗rumänischen Verrechnungsvertrages zeigt, gearbeitet. Die deutsche Währungs⸗ politik hütet liß vor Ueberstürzungen und erstrebt eine organische Entwicklung. ür die Lösung des Problems der wachsenden Clearingsalden bestehen bei den Partnerländern zwei Möglichkeiten. Entweder werden die Fristen verlängert, die zwischen der Ein⸗ H. Reichsmarkbeträge für die Lieferungen bei der Deut⸗ chen Verrechnungskasse in Berlin und der Auszahlung im. Liefer⸗ land gesetzt werden, oder die nationale Notenbank tritt in Vorlage. Minister Funk hat kürzlich mit Recht darauf hingewiesen, daß man das Problem der Clearingsalden nicht zu überschätzen brauche. Durch die umfangreiche Industrieproduktion Deutschlands nach dem Kriege muß nicht nur ein Abbau der Passivsalden, sondern sogar ihre Umwandlung in Aktivsalden leicht möglich sein.

„Der Kontinent bietet, wie der Vortragende abschließend aus⸗ führte, heute zum ersten Male seit langer Zeit ein Bild verhältnis⸗ mäßig einheitlicher zwischenstaatlicher Währungsrelationen. Für die Zukunft denke niemand an eine irgendwie geartete europäische Einheitswährung, der schon das starke Einkommens⸗ und Preis⸗ gefälle zwischen den einzelnen Partnerländern entgegenstehen würde. Angestvebt werde vielmehr, die Derisenbewirtschaftung allmählich aufzulockern und zu einer von Reglementierungen weit⸗ 3. befreiten multilatevalen üaeereuen, üerme; überzugehen.

ie Auszahlung Berlin solle im 88 dieser Auf lich Devisenqualität erringen, so 18 Verrechnungssalden und Reichsmarkguthaben in Berlin den Charakter von liquiden Wäh⸗ vungsveserven der Parmerwährungen erhalten. Den überseeischen Währungsrelationen komme nur noch ergänzende Bedeutung bur. In 8 Praxis werde sich vehe ein „— teils auf Verrechnungs⸗ basis, teils auf der Basis freier Devisenzahlungen entwickeln, nach⸗ dem bei Kriegsende neue Relationen der den veränderten Preisspiegeln festgesetzt worden seien.

Wirtschaft des Auslandes

Der schweizerische Anhenhandel im Februar Zürich, 11. März. Im Februar 1942 erreichte die Schweizer Einfuhr einen Wert von 138,1 Mill. ffr. gegen 134,1 im ent⸗ sprechenden I Die Ausfuhr stieg wertmäßig auf

118,2 (113) Mill. sfr. Wertmäßig macht die Steigerung bei der Einfuhr 3 % aus, bei der Ausfuhr 4,5 %. Mengenmäßig ist jedoch ein Rückgang im Import um 47 %% und beim Export von 48 % eingetreten. Die entgegengesetzte Entwicklung von Wert⸗ und 8 enziffern kennzeichnet die Preisentwicklung; hielt sich doch

Schweizer Großhandelsindex Ende Februar um 22 % über⸗

dem Vorjahresstand. In den beiden ersten Monaten 1942 ver⸗ minderte sich die Einfuhrmenge um 25 %, die Ausfuhrmenge um 47 %. Wertmäßig stieg die Einfuhr um 5 % und die Ausfuhr u lnapp 1 . Die staatliche Kreditgewährnng in Rumänien Bukarest, 11. März. Die Nationale Gesellschaft für Industrie⸗ kredit hat his zum 25. Februar Darlehen von insgesamt 309,8 Mill. Lei gewährt, davon zur Förderung der Uebernahme von Industrie⸗ unternehmungen über 103 Mill. Lei, von Unternehmungen des Handels über 70 Mill. Lei, für eh in der Industrie über 22 und im Handel beinahe 7 Mill. Lei. Zum Ausbau be⸗ 11 Unternehmungen sind 51,5 Mikl. Lei die Industrie und rund 55 Mikl. Lei für den Handel zur Verfügung gestellt

sgsgoöortjiebung auf der folgenden Seite

*

elkurse entsprechend Brasilianische.

u. darunter.

Rotierungen der Kommifsion des VBerliner Metallbörsenvorstandes

vom 12. März 194: (Die Preie versteyen sich ab Lager m Deutschland nür prompte Lieferung und Bezahlung): 2*2) Remauummmum H 99 in Rohmasseln *) desgl., m Walz⸗, Draht⸗ und Preßbarren, zehnteiler .. Remnickel, 98 —- 990 9. Antimon⸗Regulus . Femsilber 3.

127 132 . 35,50 38,50

*) Die Preise für Aluminium verstehen sich entsprechend den Bedingungen der Alummium⸗Verkaufsgesellschaft m. b. H., Berlin.

Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Tele graphische Auszahlung.

G

11. März Geld Brief

12. März Geld Brief

E11“

Aegypten (Alexand. l ägypt. Pfd.

und Kairo) 100 Afghani 18,83

Afghanistan (Kabul). Argentinien (Buenos 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 1 austr. PTd.

Aires) 100 Belga 39,96 40,04

Australien (Sidney). Belgien (Brüssel und

1 Mineis 0,130 0,132 100 Rupien

Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) 5. . Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia) . 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs. 100 Drachm.

18,83 0,592

18,79 18,79

0,588

39,96 40,04

0,130 3,047 52,15

5,053 52,25 1,572

3,047 Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris). Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran).. Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand)))). Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo).. Portugal Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg).. Türken (Istanbuly).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

52,15 5,06 5,06 1,668 1,668 100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

132,70 132,70 14,59 14,61 38,42 38,50 13,14 13,16

0,587

5,005

132,70 14,59 38,42

13,14 1 Yen

1 kanad. Doll. 100 Kuna

0,585 4,995 1 neuseel. Pf. 100 Kronen

100 Escudo 100 Lei

56,88 10,16

56,76 10,14

100 Kronen 59,58

58,01] 57,89 5,005] 4,995

8,600 8,591

23,60] 23,56

59,46 59,46

57,89

4,995 8,591

23,50

100 Frs. 100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Peseten

1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1,978 1,982

1,190 1,201 1,199 1,201

1 Dollar

Für den mnerdeutschen Verrechnungsverkehr geiten folgende Kurse: Geld Brief 9,89 4,995 7,912²

74,18 2,098 2,498

England, Aegypten, Südafril. Union.. Frankreich Australien, Neuseelabd 8. Britisch Indien 8 Kanada Ver. St. v. Amerika .

2. 9990%22 20 022

. 2 %ο %% 5 0 0 00 022,29b⸗-2⸗2

Ausländische Geldsorten und Vanknoten.

8 —— 11. März Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,09 4,11

1,69

12. März Geld Brief

Sovereins Notiz 20,38 20,46 20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000 —5 Dollark. 2 und 1 Dollar Argentinische.. Australische.

Belgische .22222b292922

für 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd.] 4,09

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien

1,69 1,71 1,69 0,53 2,49

39,92 0,105

28,94

Brit.⸗Indische. Bulgarische: 1000 L u. darunter. Dänische: große. 10 Kr. u. darunter.. Englische: 10 £ u. darunter. Finnische Französisce. Holländische. Italienische: große.. 10 Lire.. Kanadische Kroatische Süen Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 L Schwedusche: große. 50 Kr. u. darunter.. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. u. darunter. Südafr. Union Türkische Ungarische: 100 P.

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

4 kanad. Doll. 100 Kuna

3,07 52,10 52,30 3,86 5,075

5,01 132,70

52,10

3,84 5,055 4,99

132,70

13,12 1,29

3,84 5,055 4,99

132,70

.2222224299⸗-⸗*

13,18 1,31 5,01

13,12

67,11

1,68 69,64 58,07

88,07 5,01

100 Kronen

100 Ler

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Dm.

8,62 4,01 1,93

100 How. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

3,99 1,91