1942 / 62 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 61

vom 13. März 1942. S. 6

Fleischermeister Theodor Lischik, Tarno⸗ witz, Beuthener Straße.

A 466 Josef Ptaschnik, Tarnowitz (An⸗ und Verkauf von Lebensmitteln, Tabakwaren, Spirituosen, Weinen usw. Ring 2). Inhaber: Kaufmann Josef Ptaschnik, Tarnowitz, Ring 2.

A 467 Conrad Werner. Tarnowitz (Großhandel mit Fetten und Milch⸗ erzeugnissen, Ring 13). Inhaber: Kaufmann Conrad Werner, Tarnowitz, Ring 13.

A 468 Hotel Deutsches Haus, Gaststätte, Konditorei, Kaffee, In⸗ haber Bruno Lange, Tarnowitz (Krakauer Straße). Inhaber: Hotel⸗ pächter Bruno Lange, Tarnowitz, Kra⸗ kauer Straße 10.

.₰ Teschen. [48765] Handelsregister Amtsgericht Teschen. Folgende im Handelsregister Abt. A bzw. Abt. B unter den jeweils angege⸗ benen Nummern eingetragenen Firmen sollen gemäß § 31 Abs. 2 H.⸗G.⸗B. und

§ 141 F.⸗G.⸗G. von Amts wegen ge⸗ oder 2 Amtsgericht Teschen, 4. März 1942.

löscht werden. Die Inhaber Rechtsnachfolger der Firmen werden hierdurch aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die Löschung binnen drei Monaten bei dem Amtsgericht Teschen geltend zu machen, widrigen⸗ falls die Löschung erfolgen wird.

Die Inhaber bzw. Gesellschafter sind nur dann in 0) aufgeführt, wenn ihr Name in der Firma nicht oder nur unvollständig enthalten ist.

a) 18. Februar 1942.,

H.⸗R. A 1 31 Oderberg Emil Grauer, Gemischtwarenhandlung in Deutsch⸗ Leuthen (Inhaber: Irma Grauer).

H.⸗R. A VIII 202 Tschechisch⸗Teschner Maschinenfabrik, vormals G. Gnerlich, A. Eberhard (Inhaber: die Ehefrau Alice Eberhard).

8 H.⸗R. A IX 492 Josef Matuszek in azy.

H.⸗R. A IX 512 Leopold Feuermann in Lazy.

H.⸗R. A IX 518 J. Schneider in Kar⸗ win (Gesellschafter: der Schneider Israel Schneider und der Kaufmann Siegmund Schneider).

H.⸗R. A IX 519 Aloizy Golasowski in Freistadt.

H.⸗R. A IX 525 Leo Falter in Lazy.

H.⸗R. AX IX 602 Josef Goldberger in Skrzeczon.

b) 20. Februar 1942.

H.⸗R. A VIII 200 Kolbe & Kozusnik, Niederlage von Spezialbieren, Bier⸗ abfüllanlage u. Sodawassererzeugung in Freistadt⸗Schlesien (Gesellschafter: die Kaufleute Wenzel Marcel Kolbe und Adolf Kozusnik).

H.⸗R. A VIII 208 „Ignatz Schmelz, Holzhandlung in Cech. Teschen“ (Ge⸗ sellschafter: der Holzhändler Ignatz 8 und der Kaufmann Josef

melz). H.⸗R. A VIII 211 „Josef Rukiska

a spol.“ in Teschen (Gesellschafter: der

Oberleutnant Josef Ruzicka und der Kriegsblinde Ferdinand Hrabec).

H.⸗R. A VIII 215 Süsser u. Matu⸗ schek in Teschen (Gesellschafter: die Kaufleute Alfons Süsser und Richard Matuschek).

H.⸗R. A VIII 226 „Stavitel Trubka a Friese“ in Teschen (Gesellschafter: der Baumeister Franz Trubka und der Bauführer Augustin Friese).

5.-R. A VIII 250 Leopold Hoffmann in Freistadt.

H.⸗R. A VIII 256 Trosok & Frank, Elektroetablissement in Konskau (Ge⸗ sellschafter: die Elektromonteure Richard Frank und Leopold Trosok).

H.⸗R. A VIII 278 Architekt Cenék Volny, stavitel, Donbrava (Sleszko) in Dombrau.

H.⸗R. A VIII 285 Brüder Lanzer in Teschen (Gesellschafter: die Kaufleute Josef und Ferdinand Lanzer).

H.⸗R. A VIII 296 „Bankovni dum a sménärna Jindrich Heinrich Wiesner“ in Teschen.

H.⸗R. A VIII 306 „Tränice“ Karel Krizka in Mittel⸗Suchau.

H. R. A VIII 316 „Noväk & Co.“

die Kaufleute Josef

Novak und Bohdan Langfelder).

H.⸗R. A VIII 331 Stavebni a näbytkové strojni stolafstvi Frant. Maëkal a spol. v Orlové in Orlau (Gesellschafter: die Tischler Franz Maẽé⸗ kal und der Beamte Josef Cskalsky.

H.⸗R. A IX 502 Marta Ranna in Karwin.

H.⸗R. A IX 504 Emanuel Spitzer in Karwin.

c) 23. Februar 1942.

H.⸗R. A VIII 366 Stavebni spoleë- nost B. Zatloukal a spol. zednicky a tesafsky mistr v Darkové in Dar⸗ kau (Gesellschafter: der Maurer⸗ und

immermannmeister Friedrich Zatlou⸗ al und die Bauführer Heinrich Toma⸗ nice und Rudolf Morcinek).

d) 25. Februar 1942.

H.⸗R. A IX 595 P. Lasztöwka in

Reichwaldau. 1“

[48766] Handelsregister mtsgericht Teschen, 9. Februar 1942. Veränderung: H.⸗R. B IV 35 Jäkel’s Eisen⸗ ndustrie A. G., in Freistadt. Der

kommissarische Verwalter Johann Glaser

st abberufen. An seiner Stelle wurde zurch Verfügung des Beauftragten für n Vierjahresplan Haupttreuhand⸗

stelle Ost in Berlin vom 10. 12. 1941 Direktor Dr. Leopold Nowak, Mähr. Ostrau, zum kommissarischen Verwalter bestellt. Dem kaufmänni⸗ schen Angestellten Josef Gebauer, Frei⸗ stadt, und dem Inspektor Max Hoff⸗ mann, Mähr. Ostrau, ist Gesamtpro⸗ kura erteilt. Teschen. 3 [48767] Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Veränderung:

H.⸗R. A VIII 358 Sieg⸗ fried Freud, Trzynietz. Die Firma ist geändert in: Siegfried Freud, komm. Verwalter Hauns Kaifosch. Zum komm. Verwalter ist der Kauf⸗ mann Hans Kaifosch in Trzynietz, O. S., bestellt. Die komm. Verwaltung ist durch Verfügung des Oberpräsi⸗ denten der Provinz Oberschlesien (Der Leiter der Treuhandstelle) in Kattowitz vom 5. Februar 1942 angeordnet.

[48768]

Teschen. Handelsregister

Veränderung:

H.⸗R. B 2 Dipl. Ing. Fulda Hoch⸗, Tief⸗, Industrie⸗ und Eisen⸗ betonbau Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Teschen. Durch Be⸗

schluß der Gesellschafterversammlung vom 1. Oktober 1941 ist das Stamm⸗ kapital um 20 000,— Hℳ auf 40 000,— Reichsmark erhöht. § 4 des Gesell⸗ schaftsvertrages ist dementsprechend ge⸗ ändert. “] Teschen. Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Neueintragung:

H.⸗R. A 143 Teschen Kom⸗ missarischer Verwalter der Schloß⸗ brauerei Teschen in Teschen. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Bierbrauerei. Handelsunternehmen des ehem. polni⸗ schen Staates. Zum kommissarischen Verwalter ist der Direktor Herbert Kramsall in Teschen bestellt. Die komm. Verwaltung ist durch Verfügung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan Haupttreuhandstelle Ost Berlin vom 18. August geordnet.

Teschen.

Handelsregister Amtsgericht Teschen, 4. März 1942. Veränderung:

H.⸗R. A 21 Freistadt Graf Larisch⸗Mönnich'sches Jodbad und Sanatorium, Darkau, Inhaber Dr. Johann Graf Larisch⸗Mönnich. Dem Leopold Beer ist Gesamtprokura erteilt. Er vertritt gemeinsam mit einem an⸗ deren Prokuristen. Thorn. [48933]

Bekanntmachung. Neueintragung:

H.⸗R. A 1199 Einzelfirma Karl Leh⸗ mann, Fettwarengroßhandlung (in Thorn, Brückengasse 28). Inhaber: Kaufmann Karl Lehmann in Thorn. Der Elisabeth Lehmann in Thorn ist Einzelprokura erteilt.

Thorn, den 26. Februar 1942.

88 Amtsgericht.

Trie [48934] Handelsregister Amtsgericht Trier. Abt. 14.

a) Neueintragung:

14 Gen. III 10 H.⸗R. A 861 Gebr. Reiter, Holzhandlung, Trier. Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Januar 1942. Gesellschafter sind der Kaufmann Heinrich Peter Reiter und dessen Ehe⸗

frau Luise geb. Plein in Trier. b) Veränderungen:

H.⸗R. A 754 Firma Peter Haag Trier. Dem Kauffräulein Elifabeth Haag in Trier ist Prokura erteilt.

H.⸗R. A 234 Gebr. Heinemann, Trier. Nach dem Tode des bisherigen Geschäftsinhabers Josef Heinemann ist das Geschäft auf Grund auf dessen Ehefrau Elisabeth geb. Schulte übergegangen. Die Firmenbezeichnung bleibt unverändert. Dem Kaufmann Karl Balzer und dem Kauffräulein Maria Gördes, beide in Trier, ist Ge⸗ samtprokura erteilt.

H.⸗R. A 569 Gebr. Pelzer, Trier. Der Kaufmann Wilhelm genannt Willy Pelzer, Frankfurt a. M., ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Die Ehefrau Josef Pelzer Elisabeth geb. Schneider in Trier ist unter Uebernahme der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen mit dem 20. 2. 1942 als persönlich haftende Gesellschafterin in die Gesellschaft ein⸗ Fühtes Die Firmenbezeichnung bleibt

ieselbe.

H.⸗R. A 605 Fa. Brakonier u. Gon⸗ dert, Trier. Der Lagerverwalter Ja⸗ kob Gondert in Trier hat das Geschäft vom 1. März 1942 an unter Ueber⸗ nahme der Aktiva und Passiva für die Dauer der Einberufung des Geschäfts⸗ inhabers Anton Gondert zum Heeres⸗ dienst gepachtet.

H.⸗R. A 516 Fa. Safa, Zigarren⸗ haus Heinz Faber, Trier. Der Ehe⸗ frau Heinz Faber Friedel geb. Oester⸗ reich in Trier ist Prokura erteilt.

H.⸗R. B 21 Fa. J. Bernard⸗ Massard, Sektkellerei G. m. b. H. in Trier. Die dem Kaufmann Fried⸗ rich Wilhelm in Trier erteilte Prokura ist erloschen.

Tübingen. Amtsgericht Tübingen. Handelsregistereintragung e vom 6. März 19. 1.“ Neueintragung: u.“ A 213 G. u. E. Zimmermann, Dettenhausen, Torstr. (Holzwaren⸗ fabrik, Holzimprägnierwerk u. Holzhan⸗ del). Offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Januar 1927. Gäfecshasten sind Georg Zimmermann, Kaufmann, und Eugen Zimmermann, technischer Betriebsleiter, beide in Dettenhausen. Zum Erwerb sowie zur Netenfausen. eines Grundstücks für die Gesellschaft sind die Gesellschafter nur gemeinschaft⸗ lich ermächtigt. .

Wels. [48936] Amtsgericht Wels, 4. März 1942. Veränderung:

H.⸗R. A 396 Wiegand & Schnei⸗ der, Bad Ischl (Tief⸗ und 8 bau, Herstellung und Ankauf von Bau⸗

materialien).

Dem Dipl.⸗Ing. Franz Weber, Wien, II., Burgkmairgasse 15, und Hermann Suhren, Kaufmann in Bad Ischl, ist Kollektivprokura erteilt. Sie vertreten die Gesellschaft gemeinsam.

[18935]

Wesel. [48937] Handelsregistereintragung bei ver Firma „Theodor Köpp & Sohn“, Wesel, H.⸗R. A 968: Kommerzienrat Dr. Arthur Köpp ist am 12. 1. 1940 gestorben. Die Firma wird als offene Handelsgesellschaft von den Erben, Witwe Arthur Köpp, Lina geb. Fre⸗ derking, Leipzig, Kaufmann Dr. phil. Heinrich Köpp, Leipzig, Kaufmann Friedrich Köpp, Markkleeberg, Kunst⸗ malerin Herta Köpp, Leipzig, den per⸗ sönlich haftenden Gesellschaftern, weiter⸗ geführt. Die Gesellschaft hat am 12. Januar 1940 begonnen. Kauf⸗ mann Dr. Heinrich Köpp ist allein zur Vertretung der Gesellschaft ermächtizt. Die Vertretungsbefugnis der übrigen Gesellschafter ist ausgeschlossen. Wesel, den 6. März 1942 Amtsgericht.

Witten. [48774] Amtsgericht Witten. Witten, den 5. März 1942. A 827 Adler’ Apotheke Georg Heuer, Witten. Inhaber ist jetzt Dr. Johannes Gersch in Witten.

Wittstock, Dosse. Handelsregister Amtsgericht Wittstock. Wittstock (Dosse), den 17. Februar 1942. Veränderung: H.⸗R. A 1 Friedrich Wilhelm Wegener (Tuchfabrik), Wittstock. Die Prokura des Buchhalters Richard Friedemann in Biesen ist erloschen. Dem Betriebsleiter Ernst Brannaschk in Wittstock (Dosse) ist dergestalt Ge⸗ samtprokura erteilt, daß er zusammen mit einem der Prokuristen Fritz Grim⸗ mer, Georg Lemke und Friedrich Wil⸗ helm Quandt, sämtlich in Wittstock (Dosse), die Firma vertritt.

[48775]

Wohlau. [48777]

(Amtsgericht Wohlau, 2. März 1942.

H.⸗R. A 262 Arthur Scholz Inh. Ida Scholz geb. Lober, Wohlau. Die Firma ist erloschen. Worms, [48778]

Amtsgericht Worms.

H.⸗R. A IX 1840, betr. Firma „Hed⸗ wig und Marie Rödiger, Offen⸗ bacher Lederwaren, Spezialgeschäft“, Sitz Worms, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 19.

Persönlich haftende Gesellschafter: 1. Marie Rödiger geb. Heubach, Ehe⸗ frau des Paul Rödiger, in Worms, Göthestraße 19, 2. Hedwig Rödiger, daselbst. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1941 begonnen. Eingetragen am 24. Fe⸗ bruar 1942. Worms, [48779]

Amtsgericht Worms.

H.⸗R. A VIII 1634, betr. Firma Sauerwein & Volk, offene Han⸗ delsgesellschaft in Horchheim.

Den Kaufleuten Johannes Volk in Weinsheim und Jakob Meisenzahl in Worms ist Gesamtprokura erteilt. Ein⸗ getragen am 6. März 1942.

4. Genofsenschafts⸗ reaister

Eger. [48785] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eger.

Veränderungen:

Gn.⸗R. VI 226. 2. 3. 1942. Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft für den Ort Ohorn, registrierte Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Ohorn. In der Haupt⸗ versammlung am 23. März 1941 wur⸗ den die Satzungen im 33 geändert (Geschäftsanteil auf 6 Hℳ umgestellt).

Gn.⸗R. III 266. 28. 2. 1942. Woh⸗ nungsfürsorgeverein, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung in Asch. Durch Beschluß der Hauptver⸗ vom 29. März 1941 wurde er Geschäftsanteil mit 300 Hℳ neu festgesetzt 16 der Satzung).

n.⸗R. IV 108. 28. 2. 1942. Deutsche land⸗ und forstwirtschaftliche Bezugs⸗ Absatz⸗ und Betriebsgenossenschaft in

Neudek, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden: Karl Brückner. In den Vorstand gewählt: Rudolf Lang⸗ hammer, Landwirt in Kohling.

Gn.⸗R. IV 128. 27. 2. 1942. Elektri⸗ zitätsgenossenschaft für den Gerichts⸗ bezirk Buchau, registrierte Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Buchau. In der Hauptversammlung am 12. Oktober 1941 wurde die Auf⸗ lösung der Genossenschaft und die Liquidation beschlossen. Liquidatoren: Direktor Ernst Rölz in Buchau, Kassa⸗ beamter Adolf Schwarz in Buchau. Die Liquidationsfirma lautet: Elektri⸗ zitätsgenossenschaft für den Gerichts⸗ bezirk Buchau, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation in Buchau. Die Liquidatoren setzen der Firma ihre Unterschrift mit dem Zusas „Liquidator“ gemeinsam oder au einzeln bei. Die bisherige Firmà und deren Zeichnung werden gelöscht.

Gn.⸗R. I 154. 27. 2. 1942. Spar⸗ und Darlehenscassenverein für Böhm. Kill⸗ mes und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung in B. Killmes. Aus dem Vorstand aus⸗ geschieden: Edwin Puscher. In den

orstand gewählt: Franz Höller, Land⸗ wirt in Böhm. Killmes (Obmannstell⸗ vertreter).

Gn.⸗R. VIII 173. 27. 2. 1942. Elek⸗ trizitätsgenossenschaft für die Gemeinde Amplatz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Amplatz. In der Vollversammlung am 2. März 1941 wurde die Auflösung der Genossenschaft und die Liquidation beschlossen. Liqui⸗ datoren: Josef Reiter, Bauer, Wenzel Gröbner, Bauer, Josef Anderle, Bauer, sämtlich in Amplatz. Die Liquidations⸗ firma lautet: Elektrizitätsgenossenschaft für die Gemeinde Amplatz, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, Amplatz. Die Liqui⸗ datoren setzen der Firma ihre Unter⸗ schrift mit dem Zusatz „Liquidator“ ge⸗ meinsam bei. Die bisherige Firma und deren Zeichnung werden gelöscht.

Gn.⸗R. III 185. 21. 2. 1942. Gemein⸗ nützige deutsche Bau⸗ und Wohnungs⸗ genossenschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in St. Jo⸗ achimsthal. In der Hauptversammlung am 11. Dezember 1941 wurde die Auf⸗ lösung der Genossenschaft und die Liquidation beschlossen. Liquidatoren: Eduard Hellmich, Malermeister in St. Joachimsthal, Julius Drumm, Oberlehrer in Dürnberg. Die Liqui⸗ dationsfirma lautet: Gemeinnützige deutsche Bau⸗ und Wohnungsgenossen⸗ schaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation in St. Joachimsthal. Die Liquidatoren setzen der Firma ihre Unterschrift mit em Zusatz „Liquidator“ gemeinsam bei. Die bisherige Firma und deren Zeich⸗ nung werden gelöscht.

Gn.⸗R. V 52. 21. 2 1942. Kredit⸗ anstalt der Deutschen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Zweiganstalt Plan. Kollektivprokura für die Gesamtanstalt wurde erteilt an: IU Dr. Friedrich Fleischmann, Reichen⸗ berg, Konstantin Horna, Reichenberg, Karl Ullmann, Reichenberg, Karl Ull⸗ rich, Reichenberg, Hans Gaag, Aussig, Raimund Reinisch, Böhmisch Leipa, Franz Bayerl, Karlsbad, Josef Felkel, Troppau, Hans Stöger, Komotau. Am 28. Mai 1941 wurde von der Hauptver⸗ ammlung die Aenderung-der Satzungen in den §§ 5, 43 beschlossen. Diese Aen⸗ derungen betreffen die inneren Verhält⸗ nisse der Genossenschaft.

n.⸗R. VIII 306. 19. 2. 1942. Drug- stevni lihovar v Listanech, zapsané spolegéenstvo s rugenim obmezenym, Lichtenstein. Mit Bestallungsurkunde des Regierungspräsidenten in Karlsbad vom 12. November 1941, III Wi JId L. —, Nr. 6245/41, ist Emil Spalek, SeeNege eta in Trpist, zum kommissa⸗ rischen Leiter der Genossenschaft bestellt.

Gn.⸗R. VIII 14. 19. 2. 1942. Volks⸗ bank Ronsperg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Häaftung. Wegen Verhinderung der Vorstandsmitglieder Ing. Karl Bauer und Fritz Kraus in⸗ folge Wehrdienstes ist Johann Bauer, Kahser i. R. in Ronsperg, zum stellver⸗ tretenden Vorstandsmitglied und als Kassier gewählt.

Gn.⸗R. III 143. 16. 2. 1942. Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Hacken⸗ häuser und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Hackenhäuser. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Franz Kraus. In den Vorstand vräct Ernst Schusser, Müller und Wirtschaftsbesitzer in Hacken⸗ häuser.

ernannt

Gnesen. [48791] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 41 Gn. bei der Firma Ein⸗ und Verkaufsverein Gnesen Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gnesen eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Ein⸗ und Verkaufsgenossen⸗ schaft Gnesen eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Gnesen.

Das Statut ist am 6. Mai 1941 neu festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher Einkauf von Ver⸗ brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes, gemein⸗

Verkauf kandwirtschaftlicher

rzeugnisse, die Förderung der Ma⸗!

schinenbenutzung, gemeinschaftlicher Ein⸗ und Verkonh sowie Instandsetzung land⸗ wirtschaftlicher Maschinen und Gerät

Gnesen, den 2. März 1942.

Amtsgericht. Kaiserslautern. [48792] Genossenschaftsregister.

Im Genossenschaftsregister wurde bei der „Milchlieferungsgenossenschaft Diedelkopf, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Diedelkopf, folgendes eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. 2. 1942 wurde die Firma und der Sitz geändert. Die Firma lau⸗ tet nunmehr: „Milchlieferungsge⸗ nossenschaft Kusel eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Snhif flicht und hat ihren Sitz in Kusel.

Kaiserslautern, den 7. März 1942.

Amtsgericht.

5. Mufterregister

Potsdam. [48977]

In unser Musterregister ist unter Nr. 117 bei der Firma Artur Kalisch Groß⸗Ein⸗ und Ausfuhrhandel, Klein⸗ machnow, eingetragen: 1 versiegeltes Paket mit 1 Muster für Filzstiefel mit Steppverzierung, plastisches Erzeugnis, Geschäftsnummer 33, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 23. Februar 1942, 10 Uhr 25 Minuten.

Potsdam, den 3. März 1942.

Amtsgericht. Abteilung 8.

M7. Konturse und Vergleichssachen

Altena, Westf. 1 Beschluß. Das Konkursverfahren über den Nachloß des am 19. 6. 1940 ö“ nen Bauunternehmers Gustav Brock⸗ mann aus Altena, Rahmedestraße 94, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Altena, Westf., den 9. März 1942. Das Amtsgericht.

8 8

Beerfelden. [49126]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen: 1. der Firma Oden⸗ wälder Dampfsägewerk, Packfaß⸗ holz Kistenfabrik Gerbig Söhne in Hetzbach, 2. deren Inhaber: a) Wil⸗ helm Gerbig, Zimmermann, b) Georg Gerbig jun. Zimmermann, beide in Hetzbach, wird Termin zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des er⸗ nannten oder die Wahl eines anderen

stellung eines Gläubigerausschusses und eintretenden Falls über die in § 132. der KO. bezeichneten Gegenstände auf Frcitag, den 27. März 1942, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der ange⸗ meldeten Forderungen auf Freitag, den 10. April 1942, vormittags 10 Uhr, von dem unterzeichneten Gericht, Sitzungs⸗ saal Nr. 13, anberaumt.

Beerfelden, den 5. März 1942.

Amtsgericht. 8

Blankenburg, Harz. 49127

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Blankenburger Raiffeisenbank, e. G. m. u. H. in Blankenburg (Harz) ist Schlußter⸗ min auf den 4. April 1942, 9“ ½ Uhr, bestimmt.

Amtsgericht Blankenburg (Harz).

Hannover. [49128] 62 N 11/41. Das Konkursver⸗ fahren über den Nachlaß des am 22. Januar 1941 in Hannover, 88 letzten Wohnsitz, verstorbenen Gastwirts Walter Eulenburg, wird mangels einer die Kosten deckenden Masse ein⸗ gestellt. 8 Amtsgericht Hannover, 6. März 1942.

Löwenberg, Schles. [49129]

4 N 4/39. In dem Konkursver⸗ fahren über den Füchfa. des am 4. 10. 1939 verstorbenen Tongruben⸗ besitzers Otto Steinmüller in Wenig⸗ Rackwitz ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, zur Ab⸗ nahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwen⸗ dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗ genden Forderungen, zur Verhandlung über die Vergütung und die Auslagen des Verwalters sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses Prüfungs⸗ bzw. Schlußtermin auf den 15. April 1942, 11 ½ Uhr, vor dem Amts⸗ gericht Löwenberg, Schles., Zimmer 6, bestimmt worden.

Amtsgericht Löwenberg, Schles.,

den 7. März 1942 1

Naumburg, Saale. Beschluß.

4 V. N. 7/37. Das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung „Bleoy⸗ Flugzeugbau Naumburg a. d. Saale“ in Naumburg (Saale), Weißenfelser Straße 57, wird nach erfolgter Abhal⸗ 11. des Schlußtermins aufgehoben.

Naumburg a. S., den 7. März 1942.

Das Amtsgericht. 9

und Umgebung,

8

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[491251

Konkursverwalters sowie über die Be-⸗:

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Staatsangehörigkeit verlustig erklärten

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Berlin, Sonnabend, den 14. März, abends

1942

Postscheckkonto: Berlin 41821

Konto Nr. 1/1913

Deutsches Reich 1

ng über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen. 1

Begründung zum Sechsten Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 9. März 1942.

8. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 23 des General⸗ bevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft.

Anordnung Nr. 31 B der Reichsstelle für Mineralöl über die Veräußerung, den Erwerb und die Verwendung von bitumen⸗ haltigen Säurebaustoffen. Vom 14. März 1942.

Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau über die Anmeldung von Anfragen auf Eisenbahnwagen. Vom 12. März 1942.

Achtzehnte Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle

für Lederwirtschaft. (Lieferung und Bezug von Sohlen⸗

material für Schuhausbesserungen im zweiten Vierteljahr 1942.)

Amtliches

11“

Deutsches Reich

Bekanntmachung

Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen

. Personen wird gem.

§ 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürge⸗

rungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörig⸗

keit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) in Perbin⸗

dung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der

Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗

keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (Reichs⸗ geletol. I S. 1235) als dem Reiche verfallen erklärt:

Reichsanzeiger vom

Bekanntmachung vom Nr.

. Tschurwald, Jakob ... 10. 6. 1941 139 18. 6. 1941 Heims, Hildegard Elisabeth Anna Pauline, geb. Hart⸗ D-“ .Seligmann⸗Heilner, Mari⸗ anne Fridoline, geb. Witt⸗ wer, gesch. Haußmann .. . Isner, Babette, geb. Lutz. . Isner, Bella Sara... Isner, Ruth Erika Sara. . Grelling, Margarete Alma, geb. Berger. . Grelling, Karin Renate Wargareta 8. 11.1941 264 . Grelling, Klaus Peter Theodor Eduard. 8. 11. 1941 264

Berlin, den 11. März 1942. Der Reichsminister des Innern.

4. 8. 1941 181 6. 8. 1941

9. 1941 9. 1941 9. 1941 9. 1941

28. 8. 1941 203 28. 8. 1941 203 28. 8. 1941 203 28 8. 1941 203

8. 11. 1941 264 11. 11. 1941

11. 11. 1941

11 11. 1941 J. A.: Duckart.

Begründung zum Sechsten Gesetz über Aenderungen in der Unfall⸗ versicherung Vom 9. März 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 107)

Ausdehnung des Schutzes der Unfallversicherung auf alle Gefolgschaftsmitglieder, Vereinfachung und Verbesserung der Rentenberechnung, Aufhebung von Rentenkürzungen aus der Zeit der Notverordnungen, Beseitigung von Härten, die sich aus unverschuldeter Arbeitseinschränkung früherer Jahre er⸗ geben haben, sowie Anpassung veralteter Vorschriften an die jetzigen Bedürfnisse der Praxis sind die Ziele dieses Gesetzes.

Zu Artikel 1 Nr. 1, 12 und 19 „Die reichsgesetzliche Unfallversicherung hat seit ihrer vor über 50 Jahren erfolgten Begründung den Umfang des Schutzes und die Leistungen an die Versicherten ständig ver⸗ mehrt. Diese Entwicklung ist durch das Fünfte Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 267) besonders gefördert und zu einem gewissen Abschluß gebracht worden. mit dieser Entwicklung ist 889 der Kreis der versicherten Betriebe, Tätig⸗ keiten und Einrichtungen nicht unerheblich erweitert worden. Erstreckte sich zunächst die nur auf die besonders gefährlichen Betriebe, so ist allmählich die Zahl der in der grundlegenden Vorschrift des § 537 der Reichsver⸗ sicherungsordnung aufgeführten versicherten Unternehmen sehr broß und die Regelung recht unübersichtlich geworden. Ein eherrschender Gedanke für die Scheidung der versicherten von den nichtversicherten Betrieben ist bei der bisherigen segelung kaum mehr zu erkennen. Vor allem aber enthält diese eine fewisse innere Ungerechtigkeit: der durch einen Arbeitsunfall Verletzte und die Hinterbliebenen eines beim Betriebe tödlich verunglückten Arbeiters sind der gleichen Not ausgesetzt, wenn der Unfall in einem cfato icrn oder wenn er in einem an sich weniger gefährlichen, bisher nichtver⸗ sicherten Betriebe geschehen ist. In beiden Fällen sind sie in gleicher Weise Opfer der Arbeit geworden. Es ist mit national⸗ ozialistischem Denken nicht vereinbar, ihnen nicht auch den

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hüaicsen Schutz zuzubilligen, zumal dann, wenn ihr Schut edürfnis gegen die Wechselfälle des Lebens bereits dadur anerkannt ist, daß ihnen ein Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung oder der Rentenversicherungen gewähr⸗ leistet ist. Es ist vielmehr im nationalsozialistischen Staat ein selbstverständliches Gebot der Volksgemeinschaft, daß jeder in der Gefolgschaft werktätige Deutsche bei einem Arbeitsunfall nicht schutzlos dasteht.

Die Unzulänglichkeit der Regelung löste zahl⸗ reiche Wünsche auf weitere Ausdehnung der Unfallversicherung aus. Insbesondere wurden von der Partei⸗Kanzlei, von dem Reichsminister des Innern, dem Reichsminister der Justiz, dem Reichsführer zz und Chef der Deutschen Polizei und der Deutschen Arbeitsfront immer dringendere Wünsche in dieser Richtung erhoben. Eine Ausdehnung des Schutzes der Unfall⸗ versicherung auf weitere einzelne Betriebe und Tätigkeiten ist unzweckmäßig. Sie würde die bestehenden Grenzen durch andere ersetzen und damit vorhandene Härten zwar beseitigen, aber neue sbesen Dieser Gefahr kann nur durch eine all⸗ gemeine Ausdehnung der Unfallversicherung auf alle Gefolg⸗ schaftsmitglieder begegnet werden. Die Ausdehnung ist auch deshalb erforderlich, um das Recht des Altreichs an die inso⸗ weit sozial weiter fortgeschrittene und ausdrücklich aufrecht⸗ erhaltene Gesetzgebung in der Ostmark anzugleichen.

Die finanzielle Mehrbelastung wird gering sein. Wenn sich auch genaue Zahlen nicht erbringen lassen, so steht doch fest, daß 8 durch die Ausdehnung erforderliche Aufwand sich in bescheidenen Grenzen halten wird. Hierbei ist zu be⸗ achten, daß die Betreuung der neuzuerfassenden Personen im wesentlichen von den bereits vorhandenen Versicherungs⸗ trägern und ihrem jetzigen Personal durchgeführt werden kann; die Verwaltungs 8— werden deshalb nur wenig ins Gewicht fallen. Die Beiträge können voraussichtlich niedrig gehalten und fast in voller Höhe für die Sachleistungen Un⸗ fallverhütung, Krankenbehandlung, Berufsfürsorge und für die Geldleistungen an die Versicherten und ihre Ange⸗ hörigen verwendet werden. Da in jedem Fall, in dem ein Unfall oder eine Berufskrankheit verhütet worden ist oder ein Verletzter nach schnellerer und gründlicherer Heilung dem Betriebe früher wieder zur Verfügung steht, dem Unter⸗ nehmen erhebliche Aufwendungen erspart bleiben, die sonst unvermeidbar wären, wird die geldliche Belastung weder für die Wirtschaft im ganzen noch für das einzelne neuerfaßte Unternehmen merklich fühlbar werden. .

Hiernach mußte die Aufzählung der Betriebsarten, die dem Schutz der Unfallversicherung unterstehen, wegfallen. An ihrer Stelle werden im § 537 des Entwurfs entsprechend den anderen Versicherungszweigen die Personengruppen auf⸗ gezählt, die nunmehr dem Schutz der Unfallversicherung unterstehen. Nr. 1 der Vorschrift bestimmt, daß gegen Arbeitsunfall und Berufskrankheit 545) alle auf Grund eines Arbeits⸗, Dienst⸗ oder Lehrverhältnisses Beschäftigten versichert sind. Die Nr. 2 bis 11 fassen, unter Einbeziehung weiterer Personenkreise, die bisher verstreuten Vorschriften über die sonstigen gegen Unfall versicherten Personen zu⸗ sammen. Aus den 8 46 ff., 915 ff. und 1046 ff. (vgl. Art. 1 Nr. 12 und 19) ergibt sich sodann, welchen Zweigen der Un⸗ allversicherung (Allgemeine Unfallversicherung, landwirt⸗ fanvers und See⸗Unfallversicherung) die einzelnen Per⸗ sonengruppen zu eteilt werden.

Aus § 53 Kr. 2 in Verbindung mit § 541 Nr. 5 ergibt sich, daß von den in der Wohlfahrtspflege und im Gesund⸗ heitsdienst Tätigen nur die Aerzte, Zahnärzte, Dentisten, Apotheker und Heilpraktiker unfallversicherungsfrei sind. Da⸗ gegen genießen den Schutz der Unfallversicherung insbesondere Tierärzte, ferner Hebammen, Wochenbettpflegerinnen, Kran⸗ kenpfleger einschließlich der Geisteskrankenpfleger und Heil⸗ diener, Heilgymnastinnen, Masseure, Fußpfleger, 8.

eichen⸗

toren, Schädlingsbekämpfer (Kammerjäger) und

beschauer.

Vorschriften der §§ 548 bis 553 und der §§ 1059, 1061, 1062 zusammen. Abs. 3 des § 538 bezieht sich nur auf die im Abs. 1 genannten Fälle. Die Versicherung der Unternehmer auf Grund der §§ 538, 539 kann auch dann erfolgen, wenn sensteh versicherte Personen nicht beschäftigt werden.

Die Vorschrift des § 541 grenzt, unter Einbeziehung des bisherigen § 554, den Kreis der nicht versicherten Per⸗ sonen ab. Die Nr. 6 und 8 sind erforderlich, weil künftig auch die bei einem Rechtsanwalt oder Notar Tätigen sowie die im Haushalt Beschäftigten (Hausgehilfinnen) grundsätz⸗ lich gegen Unfall versichert sind. 1

§ 542 gibt die für den Umfang des Versicherungsschutzes grundlegende Bestimmung des Begriffs „Arbeitsunfall“.

Bisher bestand bei Wegen von und zu Lehrwerkstätten, Fachschulen, Schulungskursen und ähnlichen der beruflichen Ausbildung dienenden Einrichtungen kein Unfallversiche⸗ rungsschutz. Um die Härten entsprechend den Anregungen des Jugendführers des Deutschen Reiches, der Deutschen Arbeitsfront und verschiedener gewerblicher Organisationen zu beseitigen, war der Satz 2 des § 545 a Abs. 1 (jetzt § 543 Abs. 1) zu streichen. Im übrigen entsprechen die §§ 543 bis 545 den bisherigen §§ 545 a bis 547.

§ 546 stellt klar, welche Personen der Allgemeinen Un⸗ allversicherung unterliegen. Hierbei werden zur seoeheicher Vereinfachung bei den folgenden Vorschriften die Worte „Betriebe, Tätigkeiten und Einrichtungen“ zu dem Begriff „Unternehmen“ zusammengefaßt.

Die §§ 538 und 540 des Entwurfs fassen die bisherigen 1

Die §§ 547, 548 passen die Bestimmungen der §§ 540 bis 542 an das neue Recht unter erheblicher Vereinfachung des Verfahrens an. 1

Zu Artikel 1 Nr. 2, 3, 4, 16 und 2

Diese Vorschriften beseitigen Härten, die sich bei der

Berechnung des Krankengeldes sowie des Tage⸗ und Familien⸗

eldes und bei der Frage der Gewährung besonderer Unter⸗ stitsn en bisher ergeben hatten. 1“

Zu Artikel 1 Nr. 5 und Art. 2 4

Die Vorschriften der bisherigen Gewerbe⸗Unfallversiche⸗ rung über die Berechnung des für die Höhe der Unfallrente maßgebenden Jahresarbeitsverdienstes waren sehr viel⸗ gestaltig und unübersichtlich und bereiteten in der praktischen Anwendung erhebliche Schwierigkeiten; zum Teil führten sie auch zu nicht befriedigenden Ergebnissen. Eine Reihe von einzelnen Bestimmungen ist auch durch die Entwicklung überholt. Es war deshalb notwendig, die Vorschriften zu vereinfachen und Härten zu beseitigen.

Die neue Regelung geht von dem Grundsatz aus, daß als Jahresarbeitsverdienst der Arbeitsentgelt gilt, den der Verletzte während des letzten Jahres vor dem Unfall be⸗ zogen hat.

Zum Arbeitsentgelt gehört nicht das gesamte Erwerbs⸗ einkommen, sondern nur der auf Grund einer Tätigkeit im Sinne des § 537 bezogene Entgelt. Um Härten zu vermeiden, ist jedoch der Rentenberechnung das Dreihundertfache des durchschnittlichen Verdienstes für den vollen Arbeitstag in dem Unternehmen, in dem der Verletzte den Unfall erlitten hat, zugrunde zu legen, wenn dies für den Verletzten ünstiger ist. Liegt dieser Betrag unter dem Dreihundert⸗ achen des Ortslohnes für Erwachsene, der zur Feit des Unfalls für den Beschäftigungsort des Versicherten festgesetzt ist, so gilt dieser Betrag als Jahresarbeitsverdienst. Der Höchstbetrag des Jahresarbeitsverdienstes beträgt wie bisher

7200 ℛℳ, sofern nicht die Satzung einen höheren Betrag 8

bestimmt.

Eine besondere Bestimmung für Saisonarbeiter, d. solche Arbeiter, die d.ee c nach der Art ihrer Beschäfti⸗ gung nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, erschien entbehrlich. Bei dem derzeitigen Arbeitseinsatz wird es Saisonarbeiter in dem oben abgegrenzten Sinne nicht geben. Aber selbst wenn in späteren Zeiten Arbeiter nur einen Teil des Jahres arbeiten könnten, würde eine zu niedrige Fest⸗ setzung des Jahresarbeitsverdienstes, wie die Erfahrung ge⸗ zeigt hatte, zur Folge haben, daß die gewährte Unfallrente unverhältnismäßig niedrig ist und infolgedessen zum Aus⸗ gleich von Härten nachträglich wieder erhöht werden müßte (zu vgl. auch Artikel 2 § 1). Im übrigen hatte die Ent⸗ scheidung der Frage, ob ein Verletzter als Saisonarbeiter anzusehen ist, in der Praxis zu erheblichen Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten geführt.

Der § 563 Abs. 4 entspricht dem Grundgedanken der bisherigen §§ 568 und 569.

Die Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 563 würde zu Unbilligkeiten führen, wenn ein Versicherter, der seinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus einer anderen Tätigkeit gewinnt, bei einer außer⸗ oder nebenberuflichen Beschäftigung oder einem sonstigen besonderen Einsatz ver⸗ unglückt. Daher paßt die Vorschrift des § 563 nicht für eine Reihe von Unternehmen, die durch das Dritte Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung vom 20. Dezember

1928 (Reichsgesetzbl. I S. 405) und später in die Unfall⸗

versicherung einbezogen wurden, und für gewisse Sonder⸗ fälle. Schon das genannte Gesetz hatte deshalb für die Un⸗ fälle von Versicherten im Feuerwehrdienst, in Betrieben zur Hilfeleistung bei Unglücksfällen und für Lebensretter das Erwerbseinkommen im Kalenderjahre vor dem Unfall als maßgebend erklärt. Im Zuge der weiteren Entwicklung wurden durch mehrfache Gesetzesänderungen Renten für Unfälle in Betrieben des Luftschutzes, bei Luftschutzübungen, in Betrieben der Luftschutzausbildung, in Betrieben der

Technischen Nothilfe und in der öffentlichen und freien Wohl⸗,

fahrtspflege in diese Regelung einbezogen. Hinzugekommen sind in den letzten Jahren Unfälle bei Gemeinschaftsarbeiten und besonderem Einsatz (z. B. Unfälle beim Notdienst, von Dienstverpflichteten, Erntehelfern und dgchh Um in allen diesen und in sachlich E1123 ällen eine gleich⸗ mäßige Berechnung der Unfallrente sicherzustellen, bestimmt § 564 Abs. 1 des Entwurfs, daß maßgebend das Erwerbs⸗ einkommen ist, welches der Versicherte im Kalenderjahr vor dem Unfall erzielt hat. 1 Zukünftige Erwerbsaussichten werden in der Unfall⸗ versicherung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die einzigen Ausnahmen bildeten bisher die Vorschrift des § 569 a für Unfälle Jugendlicher und § 569 b Abs. 1 für Unfälle bei einer gemeinnützigen Tätigkeit. Diese Ausnahmen genügen nicht mehr, da einerseits der neuzeitige Arbeitseinsatz viel⸗ ach noch eine Berufsumschulung nach Vollendung des 1. Lebensjahres erforderlich macht und andererseits bereits seit 1928, insbesondere aber durch die Ausdehnung der Un⸗ vea.Fen⸗ in dem vorliegenden Entwurf, zahlreiche erufe in die Unfallversicherung einbezogen sind, bei denen die Ausbildung bis über das 21. Lebensjahr hinaus reicht (Aerzte, Ingenieure usw.). Deshalb sieht § 565 vor, daß die Rente bei einem in Berufs⸗ oder Schulausbildung be⸗ findlichen oder einem unter 21 Jahre alten Versicherten für die Zeit nach dem voraussichtlichen Abschluß der Ausbildung