1942 / 62 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 62 vom 14. März 1942. S. 2

8

566 vor,

und nach Vollendung des 21. Lebensjahres nach dem Lohn

bestimmt wird, der für Personen dieser Berufsart und dieses Lebensalters allgemein festgesetzt ist. Eine Erhöhung von Löhnen, die voraussichtli erst nach Vollendung des 30. Lebensjahres eintreten würde, bleibt dagegen unberück⸗ fichtigte um die an sich nur ausnahmsweise zuzulassende köglichkeit, die Rente nach künftigen Verdienstaussichten für spätere Zeit zu erhöhen, nicht unangemessen weit auszudehnen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß die Berechnun

des Füehegcrkagtsverdicsa na 8⸗ si hebhddi 8 Einzelfällen nicht durchführbar ist oder zu Härten führen kann. Um hier den Versicherungsträgern und ⸗behörden die

8 nhen es zu geben, einen billigen und gerechten Ausgleich

zu schaffen und der Berechnung der Unfallrenten einen an⸗ emessenen Jahresarbeitsverdienst zugrunde zu legen, sieht . daß in den vorgenannten Fällen der Jahres⸗ arbeitsverdienst nach billigem Ermessen festgestellt werden kann. § 566 Satz 2 gibt Richtlinien, welche Umstände hierbei vorzugsweise zu berücksichtigen sind. Dabei müssen sich Ver⸗ sichrungsträger und behörden allerdings im klaren sein, daß von der Vorschrift des § 566 mit Zurückhaltung Gebrauch shn machen ist und das „billige Ermessen“ bei der Berechnung es Jahresarbeitsverdienstes nur in Ausnahmefällen maß⸗ gebend sein darf. 58 89

98 5 SFeerares

Au Artikel 1 Nr. 8, 10, 11 und 4

Bisher war das Versicherungsamt an dem Anmelde⸗ verfahren der gegen Unfall versicherten Betriebe mit einigen Aufgaben von überwiegend EE“ Bedeutung, wie z. B. der Weitergabe von Betriebsanzeigen an die Berufs⸗ genossenschaft und von Beschwerden an das Oberversiche⸗ rungsamt, beteiligt. Es hat sich in der Praxis herausgestellt, daß die Tätigkeit des Versicherungsamts hierbei lediglich ver⸗ mittelnd und mit einem nicht unerheblichen Leerlauf an Verwaltungsarbeit verbunden ist. Auch von der im § 656 vorgesehenen Möglichkeit, durch Ordnungsstrafen des Ver⸗ sicherungsamts für eine ordnungsmäßige Anmeldung der Betriebe zu sorgen, ist äußerst selten Gebrauch gemacht wor⸗ den. Art. 1 Nr. 8, 10, 11 und 24 sehen deshalb ent⸗ sprechend den Anregungen, die auch vom Deutschen Gemeinde⸗ tag und aus Kreisen der Versicherungsämter selbst gegeben

2

worden sind eine Entlastung der Versicherungsämter von

den genannten Aufgaben entsprechend der in der See⸗Unfall⸗ versicherung bereits bestehenden Regelung 1132) vor.

Zu Artikel 1 Nr. 9 8

Diese Vorschrift erweitert die bisher schon bee ens Verwaltungshilfe, um im Interesse der Unfallversicherten den Verficherumgbtrügern eine schnelle und sichere Erfassung der zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Unternehmen zu er⸗ möglichen. 8 Zu Artikel 1 Nr. 12 bis 14 Die Fassung der §§ 915, 916 ist, unter Einbeziehung des bisherigen § 917 Abs. 1, der neuen Fassung des § 537 (zu vgl. Art. 1. Nr. 1) angepaßt. Zugleich wurde auf Anregung

des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft der Kreis der in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung ver⸗ 11“

sicherten Personen deutlicher als bisher umgrenzt.

8 Zu Artikel 1 Nr. 17

Mitt dieser Vorschrift wird sichergestellt, daß die Rente von Personen, die bei ihrem besonderen Einsatz in der Land⸗ wirtschaft einen Unfall erleiden, nach einem angemessenen Jahresarbeitsverdienst berechnet wird. 8

8 Zu Artikel 1 Nr. 18

Diese Vorschrift schafft einen angemessenen Lastenaus⸗ gleich zwischen den Versicherungsträgern.

eir Zu Artikel 1 Nr. 22 und 23

Die neuen Fassungen des § 1553 Abs. 1 und des § 1559 Abs. 1 dienen der Verwaltungsvereinfachung, insbe⸗ sondere der Entlastung der Unternehmer und der Ortspolizei⸗ behörden. Nach bisherigem Recht mußte bei jedem Unfall auch eine Unfallanzeige an die Ortspolizeibehörde gesandt werden. Nunmehr ist dies nur noch bei einem tödlichen Un⸗

85 erforderlich, damit die Ortspolizeibehörde in der Lage

st, sofort die notwendigen Ermittlungen anzustellen.

Zu Artikel 1 Nr. 24 3 Diese Forschrtf ist redaktioneller Art. Sie beseitigt die

durch die Neuregelung entbehrlich gewordenen Vorschriften.

228 Zu Artikel 2 § 1 Nach § 564 Abs. 2 bisheriger afung war bei Unfällen in Betrieben, in denen die übliche Betriebsweise eine niedrigere Zahl als 300 Arbeitstage ergab, bei der Renten⸗ berechnung der Durchschnittstagelohn nur mit einer niedri⸗ geren Zahl von Arbeitstagen zu vervielfältigen. Hiervon wurden zahlreiche Arbeiter Btreshea⸗ die zwar arbeitswillig waren, aber in Zeiten der Wirtschaftskrise durch Kurzarbeit und Feierschichten ihre Arbeitskraft nicht voll Kusnußen konnten. So konnten beispielsweise in vielen Fällen der Rentenberechnung nur 180 Arbeitstage zugrunde gelegt werden. Die hiernach errechnete Rente ist außerordentlich gering. Es erscheint nicht gerechtfertigt, einen Verletzten, der G ohne sein Verschulden mit Kurzarbeit begnügen mußte, ür die Fasse. Beres des Rentenbezuges auch nach dem wirt⸗ chaftlichen Wiederaufschwung unter den damaligen Verhält⸗

nissen leiden zu lassen. Deshalb ist es notwendig, die Renten

für Unfälle aus der Zeit seit dem 1. Januar 1929 bis zum

1. September 1939 heraufzusetzen. Hierbei erschien es an⸗

gemessen⸗ allgemein die Zahr der Arbeitstage im Jahre auf 80 und bei Saisonarbeitern auf 240 festzusetzen.

Zu Artikel 2 § 3

Diese Vorschrift entspricht den Wünschen des Reichs⸗ verkehrsministers und des Reichsministers der 82 ie stellt klar, daß Gefangene auch bei einem Unfa einer Beförderung auf der Reichsbahn keine höheren Ansprüche haben als bei sonstigen Unfällen während der Gefangenschaft.

Zu Artikel 2 8 5

Nach dem Notverordnungsrecht werden die Renten für Unfälle aus der 8 vom 1. Juli 1927 bis zum 31, Dezember 1931 um fünfzehn vom Hundert und die Renten für die Unfälle in den voraufgegangenen Jahren sowie im Jahre 1932 um ge vom Hundert indert. Diese Re⸗ gelung ist, soweit sie nicht bereits nach dem Fünften Gesetz über Aenderungen in der Unfallversicherung außer Kraft gesetzt ist, als nicht mehr zeitgemäß aufzuheben. E“

Se;

3. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 23

Die Mitglieder der Fachgruppe Stahlbau und der Fach⸗ gruppe Zentralheizungs⸗ und —— erhalten für Loc. träge, die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind, die Kontrollmarken von den für ihren Sitz zuständigen Außen⸗ der veae- Rüstungsausbau des Reichsministers für

ewaffnung und unition (s. Anlage 1 zur Anordnung 23).

Die Anträge auf Zuteilung der Kontrollmarken sind unter Benutzung des in der Anlage beigefügten Vordruckes über den Bauherrn an die Außenstelle der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers dün Bewaffnung und Munition bzw. an die in der 2. Durchführungsbestimmung —— Dienststellen in den besetzten Gebieten zu stellen, in

eren Bezirk das Bauvorhaben liegt. Diese Außenstelle prüft den Antrag auf die Notwendigkeit der Zuteilung unter Berücksichtigung des Bauzustandes und gibt den Antrag mit

11 . e-vrH

Erteilte Kontrollnummer:

. 2 200 8

Antrag auf Iuteilung von Kontrollmarken für Baueisen.

ihrem Vermerk an die Außenstelle, in deren Bezirk der Sitz der Firma ist. Der Antrag wird hier auf die Höhe der Zu⸗ teilung unter Berücksichtigung der Lagerbestände der Firma geprüft und die Kontrollmarken zugeteilt.

Zuteilungen an eine Firma können nur in Höhe der der Außenstelle vom G. B. Bau für die Firma bekanntgegebenen Höchstbestellberechtigung gegeben werden. Die Außenstelle hat Buch für jede einzelne Firma über die zugeteilten Mengen zu führen und Zuteilungen abzulehnen, wenn die ihr bekannt⸗ gegebene Höchstbestellgrenze erreicht ist. F11“

Berlin, den 19. Februar 1940kb. .

Der Beauftragte für den Vierjahresplan...

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau- wirtschaft Reichsminister Prof. Speer. 1““

b J. A.: Steffens. *

88 Aulage zur 3. Durchkührungsbestimmung 1 der Anorduung Nr. 23. 8

Huchtiss n9,

8 ““ . I11““ 8**

.

u.6B Bau⸗Kennzeichen:

Sict .... 1. .

des Bauvorhabens

Profil⸗ Material⸗ Verwendungs⸗ angabe zweck

Bedarf im . Quartal

Bestand an der Baustelle

Bestand beim Bau⸗ ausführenden

Restbedarf im Quartal

Gesamt⸗ bestand

8 Ich versichere, daß der hier angegebene der Baustelle 1 1 bes Vauvorhabend i1...

Ort 2 22 2 2˙2⸗22˙2 ˙2˙2⸗2˙2—282—22—2—25⸗222-⸗29— den ) ⅛de l⁰°˙⁄†GG G0227272920722920

Bauausführende Firma (rechtsverbindliche Unterschrift) Mitglied der Fachgruppe: Mitglied des Reichsinnungsverbandes:

Prüfungsvermerk der Außenstelle:

8 ] 8 8 edarf tatsächlich für die Durchführung . Quartal 19., notwendig ist und alle Bestände an gleich

Bauherr: (rechtsverbindliche Unterschrift)

Anordnung Nr. 31 B der Reichsstelle für Mineralöl

ie Veräußerung, den Erwerb und die Verwen bitumenhaltigen Säurebaustoffen

Vom 14. März 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RKeichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindu mit der Bekanntmachung über die Reichs⸗ stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Bitumenhaltige Säurebaustoffe im Sinne dieser Anord⸗ nung sind alle zum Schutze gegen aggressive Stoffe, wie Säuren, Basen und Salze, verwandten Korrosions⸗Schutz⸗ mittel, welche als Schutzschicht oder als Bestandteil bzw. Ergänzung von säurefestem Steinmaterial oder säurefesten Plattenverkleidungen eingesetzt werden. .

§ 2 (1) Die Veräußerung, der Erwerb und die Verwendung von bitumenhaltigen Säurebaustoffen sind nur mit Genehmi⸗ gung der Reichsstelle für Mineralöl zulässig. Die Genehmi⸗ gungen können mit Bedingungen und Auflagen verbunden

und jederzeit widerrufen werden. (2) Anträge auf Erteilung der nach Abs. 1 erforderlichen Genehmigungen sind bei der Wirtschaftsgruppe Bauindustrie, Fachabteilung Feuerungsbau, Berlin W 35, Lützowufer 1 a,

einzureichen. B“

E1““ Die zur Herstellung von Säurebauten bestimmten bi⸗

Bitumenanteilen geliefert und verwandt werden: 1. Voranstrichmittel zur Erzielung der Haftung vppon bituminösen Werkstoffen auf Beton oder Eisen: Bitumenhöchstgehalt . . . . . . = 45 % 2. Isolieranstrich auf Bitumenbasis: Bitumen⸗ y“

3. Streichmasse, d. s. bituminöse Heißanstrich⸗ mmassen, zu verarbeiten durch Auftragen mittels Pinsel oder Bürste: Bitumenhöchst⸗ L14“

4. Klebemasse, bestimmt zum Heißaufkleben von

Gewebe oder Folien: Bitumenhöchstgehalt.

5. Spachtelmassen, eißaufstrichmassen, ver⸗

aarbeitbar mittels geit oder Spachtel: Bi⸗

tumenhöchstgehalt.. 1“

6. Dichtungskitte, heiß oder kalt verarbeitbar, bestimmt für Abdichtungen von Rohrleitun-⸗ en, Dehnungs⸗ oder Arbeitsfugen und zum ugenverguß: Bitumenhöchstgehaltl

7. Bitumenmörtel, bestimmt zur Bermauerung und Berlegung von Steinen und Platten: Bitumenhöchstgehalltl ..

8. S Gußasphaltmassen: Bitumenhöchst⸗ 9. Spachtelmassen, Heißaufstriche, die in der Nahrungsmittelindustrie als Behälterinnenn schut verwandt werden: Bitumenhöchstgehalt 65

8

nehmigungen gelten als Ausna

Die auf Grund von § 2 dieser Anordnung erteilten Ge⸗ megenehmigungen von den

tumenhaltigen Isoliermittel dürfen höchstens mit folgenden

Vorschriften des § 6 der Anordnung Nr. 31 A vom 14. August 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 188 vom 14. August 1941).

§ 5 Die Reichsstelle für Mineralöl kann in Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zu⸗ lassen. Die Ausnahmegenehmigung kann an Bedingungen und Auflagen geknüpft und jederzeit widerrufen werden.

§ 6 Snerenarnggen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr

§ 7 * Diese Anordnung tritt am 24. März 1942 in Kraft. Sie

gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnveet. Berlin, den 14. März 1944. 16“ Der Reichsbeauftragte für Mineralbl.

J. A.: Budczies. 8

bestraft.

E11“ b18,

Anordnung Nr. 1 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau über die Anmeldung von Anfragen au 1““ Eisenbahnwagen——

8 Vom 12. März 1922

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 Greichsgesesn l. S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeu⸗ ungslenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Indu⸗ ftrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

(1) Alle Anfragen auf Bestellung von Eisenbahnwagen irgendwelcher Art, mit oder ohne eigene Kraftquelle, ein⸗ schließlich Straßenbahnwagen und Rollböcken sowie

agenkästen, Untergestelle und Drehgestelle, die zur Verwen⸗ dung im Inland bestimmt sind und den Mitgliedern der Fach⸗ gruppe Eisenbahnwagenbau zugehen, sind von diesen unver⸗ züglich der Fachgruppe Eisenbahnwagenbau in Berlin W 35, Stülerstr. 9, Fernsprecher: 24 95 21, auf dem Füeafün vorge⸗ sehenen Vordruck unter Beifügung einer Abschrift der Anfrage zu melden. 81e“ . 1616“

Als Anfragen gelten auch:

a) Aenderungen der Anfragen und Entwürfe, 1

b) Bestellungen, die angetragen werden, ohne daß ein Angebot vorausgegangen ist, 1 9) Nachbestellungen auf früher erteilte Aufträge,

d) öffentlich oder beschränkte Ausschreibungen.

(2) Ausgenommen von der Meldepflicht nach Absatz 1 sind Anfragen der Deutschen Reichsbahn.

(3) Bei erneuten Anfragen oder erneuten Ausschreibun⸗ behenn der Fachgruppe ebenfalls neue Meldungen einzu⸗ reichen.

(4) Die Mitglieder der Fachgruppe Eisenbahnwagenbau sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen und Einsicht in die Geschäftsbücher und sonstigen Unterlagen zu gewähren.

8 2 edes Mitglied der Fachgruppe Eisenbahnwagenban, das ein Angebot abzugeben oder einen dnne⸗ anzunehmen beab⸗ sichtigt, hat der Fachgruppe Eisenbahnwagenbau auf vorge⸗

UIesa sn.

des Landgerichts

wenn nicht binnen zwei

149319].

““ Erue veilage .“ 1114“ eutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 14. März

4. Oeffentliche Zuftellungen [49305] Oeffentliche Zustellung.

3 R 48/42. Die Frau Katharina E.““ Mager verw. Ganß geb. HSageneier, Offenbach / M., Feldstr. 81,

vertreten durch Rechtsanwalt Dr.

Albinger in Offenbach/ M., klagt gegen

den Karl Adolf Mager, Kaufmann,

8 5 Offenbach, jetzt unbekannten Aufe

nhalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrag: die vor dem Standes⸗ u Offenbach / M. am 24. 7. 1919 gesch

8 scheiden; den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer Darmstadt auf Donnerstag, den 21. Mai 1942,

9 Uhr, mit der Aufforderung, sich

8 durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ jassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Darmstadt, den 10. März 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftöstelle

des Landgerichts.

149308] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ella Martha Frieda Ludwig geb. Riegel in Hamburg, ammerbrookstraße 43 III b. Schäfer, rozeßbebollmächtigter: R.⸗A. Franz raheé, Hbg.⸗Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Julius Lud⸗ wig, früher in Wachow, Kr. Westhavel⸗

land, jetzt unbekannten Aufenthalts,

mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer 15 a des Landgerichts Ham⸗ burg, Dienststelle Altona, Allee 125, auf den 7. Mai 1942, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Hamburg⸗Altona, 7. März 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

149309] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Ella Martha Elise Meyer geb. Redmann in Hamburg 11, Stubbenhuk 29 III, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: R.⸗A. Dr. Martin Bumann, Hg.⸗Altona, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Delikateßhändler Friedrich Meyer, früher in New York, Brooklyn,

Fulton Street 2897, mit dem Antrag

auf Scheidung der Ehe aus § 55 Ehe⸗

esetz. Die Klägerin ladet den ’⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die ivil⸗

kammer 15 a des Landgerichts Ham⸗

burg, Dienststelle Altona, Allee 125, auf den 28. Mai 1942, 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Hamburg⸗Altona, 10. März 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

149307 Oeffentliche Zuftellung. Die Verkäuferin Anneliese Lode in

Görlitz, Jauernicker Straße 5, Prozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Petrich und Dr. Lutterbey in Görlitz,

klagt gegen den Kaufmann Louis Stern, brser. in Görlitz, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Feststellung, daß der Beklagte nicht der natürliche Vater der Klägerin ist. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

8 8

Freits von die 2. Zivilkammer des

andgerichts in Görlitz auf den 4. Juni 1942, vormittags 9 Uhr, mit der

Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗

treten zu lassen. 3. R. 44/42

Görlitz, den 4. März 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. eriuft⸗n. Fundfachen

[49149] Der Versicherungsschein Nr. 301 420 über Rℳ 5000,—, lautend auf Herrn

Wilhelm Jostmeier in Herford, ist ver⸗

lorengegangen. Er tritt außer Kraft, 1 wnaten Einseruch erhoben wird. 1eee Seeas den 11. März 1942. Braunschweigische Lebensversicherung A.⸗G.

Folgende Versicherungsscheine sind

8 8 abhanden gekommen:

u 910214 Wilhelm Ludt,

F 294676 Werner Henke,

U 1203263 Heinrich Bullenkamp,

L. 226157 Hans Jaschko.

Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu

melden, andernfalls die Versicherungs⸗

scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 14. März 1942. Atlianz Lebensversicherungs⸗AG.

lossene Ehe der Streitteile

[493122 Aufruf. Die Versicherungsscheine Nr. ME. 53 133/34/35/36 und MH 53 643/44/45/46

der Berlinischen Lebensversicherungs⸗

Leben der Hannelore bzw. Gisela Schanz sind abhanden gekommen.

r Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, sie binnen zwei Monaten, vom Erscheinen dieses Aufrufes an, der Unterzeichneten vorzulegen; andernfalls werden die Urkunden für kraftlos erklärt. Berlin, den 12. März 1942. Berlinische Lebensversicher ungs⸗

Gesellschaft Aktiengesellschaft.

149314]

Der am 3. 8. 1932 auf das Leben von Herrn Ernst Hirchert in Schön⸗ berg, geboren am 25. 4. 1908, ausge⸗ fertigte Versicherungsschein Nr. 16 344 über 2000 Rℳ ist abhanden gekom⸗ men. Er verliert seine Gültigkeit, und wir fertigen eine Ersatzurkunde aus, wenn sich der jetzige Inhaber des Ver⸗ sicherungsscheines nich innerhalb zweier Monate bei uns meldet. Hire. den 13. März 1942. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗Aktien⸗

gesellschaft.

6. Auslofung ufw. von Wertpavpieren.

[49316] Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Ruhr⸗ verbandes Essen betr. Umtausch⸗ angebot abgedruckt in Nr. 59, Hauptblatt d. Bl. v. 11. 3. 1942 muß es im vorletzten Absatz richtig lauten:

„Die in den Umtausch Einwilligenden erhalten provisions⸗ und Hicsenamn atz⸗ steuerfrei für den umtauschfähigen Be⸗ trag der eingereichten Teilschuldver⸗ schreibungen den leichen Nennbetrag in 4 NPigen Teeilschuldverschreibungen von 1942 mit Zinsscheinen per 1. Ok⸗ tober 1942 u. ff. zum Kurse von 100 %, und zwar —.“

7. Artien⸗ gesellschaften

[49330]

Barmer Baugesellschaft

für Arbeiterwohnungen A. G., Wuppertal⸗Barmen.

Die neuen Gewinnanteilschein⸗ bogen Nr. 21 bis 30 zu den Aktien unserer werden gegen Rück⸗ gabe der Erneuerungsscheine von der Commerzbank, Wuppertal⸗Barmen, ab sofort umgetauscht.

Die Erneuerungsscheine sind nach Nummern geordnet mit einem Ver⸗ seichant⸗ bei vorgenannter Bank vorzu⸗ egen oder per Einschreiben zu über⸗ senden.

Wuppertal⸗Barmen, 12. 3. 1942.

Der Vorstand.

Cotta⸗Haus Aktiengesellschaft, Stuttgart. Wir laden die Aktionäve unserer Ge⸗ sellschaft zu der am Mittwoch, den 1. April 1942, um 15 ½ Uhr im oss⸗Ha. &. der Gesellschaft im

Cotta⸗Haus, Stuttgart, Königstr. 42 II., stattfindenden ordentlichen Haupt⸗ versammlung mit nachstehender Tagesordnung ein:

1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für 1941. Gewinnverteilung.

Vorstands und

2. 3. Entlastung des Aufsichtsrats. 4. * des Abschlußprüfers für 5. Zustimmung zur Uebertragung von Aktien.

Stuttgart, den 11. März 1942. Der Vorstand. E. Rühle.

[49335]

Couventgarten⸗Aktien⸗Gesellschaft, Hamburg.

Tagesordnung für die 54. ordent⸗ liche Hauptversammlung der Con⸗ ventgarten⸗Aktien⸗Gesellschaft, Ham⸗ burg, am Freitag, dem 10. April 1942, mittags 12 Uhr, im Geschäfts⸗ lokal der Gesellschaft, Hamburg, Fuhlen⸗ twiete 29:

1. Geschäftsbericht für 1941, Vorlage der Jahresrechnung und Bilanz, Fewiavarte fudg.

Entlastung des Vorstandes und des

Eeeara . Wahl zum Aufsichtsrat.

2 189— eines Abschlußprüfers für 1942.

5. Verschiedenes.

Die Stimmkarten sind gegen Vor⸗ zeigen und Abstempelung der Aktien bis zum Dienstag, 7. April 1942, ein⸗ schließlich in den Geschäftsstunden bei dem Notar Dr. Robert Martin, Ham⸗ burg, Schauenburger Straße 55, in Empfang zu nehmen. 11

b

Der Vorstand.

Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das E

——

[48164] 2 In der Hauptversammlung vom 15. 1. 1942 ist die Auflösung unserer Gesellschaft beschlossen worden. Die intragung im Handelsregister ist er⸗

folgt.

emäß § 208 des Aktiengesetzes wer⸗ den die Gläubiger der Gesellschaft hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an⸗ zumelden.

Internationaler Maratti Maschinenverkauf A.⸗G. Berlin, Berlin C 2, An der S. 3/4. Dr. Rosenkötter, Abwickler.

[48021].

Piano⸗Treuhand Altiengeselk⸗

schaft in Abwirklung.

In der Hauptversammlung vom 27. Fe⸗ bruar 1942 ist die Abwicklung der Piano⸗Treuhand netergeseusges beschlossen worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden hiermit aufgefordert, ihre Forderungen bei dem unterzeich⸗ neten Abwickler anzumelden.

Berlin, im März 1942.

Der Abwickler: Hermann Stüber.

[49349] Bekanntmachung

betreffend die von uns ausgegebene 8 Pige, jetzt 6 Pige Teilschuldver⸗ 88 dem Jahre

Hierdurch machen wir bekannt, daß die am 1. April 1942 fällig werdenden Psschehme am 1. April 1942 mit

⁰½¼ % jährlichen Zinsen eingelöst werden, und zwar:

bei der Deutschen Bank Filiale

Hannover, bei der Dresdner Bank Filiale Hannover.

Es erfolgt die Einlösung der Zins⸗ scheine zu den Obligationen

über nom. Rℳ 1000,— mit Reichs⸗

mark 22,50,

über nom. Rℳ 500,— mit HRMℳ 11,25,

über nom. Rℳ 200,— mit Rℳ 4,50. Hannover⸗Linden, im März 1942. Mechanische Weberei zu Linden.

[49331]

„Elbe“ Dampfschiffahrts⸗ Actien⸗Gesellschaft, Hamburg. Zu der am 11. April 1942, 10 Uhr, im Hotel „Kaiserhof“, Mag⸗ deburg, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung werden die Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft hiermit ein⸗

geladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage des E“ der Bi sowie Gewinn⸗ und Ver⸗ ung für das Geschäftsjahr

.Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Gewinnes. .Entlastung des Vorstandes und wac tsvates. 8 .Wahl des Abschlußprüfers. Ergänzungswahl des Aufsichts⸗ vates. Es scheiden aus die Herren August Siebert, Karl Meißner, Dr. Alfred Wieske, Aken, welche wieder wählbar sind. 6. Beschlußfassung über die Um⸗ schreibung von Aktien. Nur mit Aktiennummern versehene Vollmachten haben Gültigkeit. L. den 2. März 1942. er Aufsichtsrat der „Elbe“ Dampfschiffahrts⸗ Actien⸗Gesellschaft. August Siebert, Vorsttzer.

[49188]1 Hartmann & Braun Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main. Kündigung der 6 %igen (früher 8 Pigen) Anleihe von 1928. Gemäß § 5 der Anleihebedingungen kündigen wir hiermit die gesamten noch im Umlauf befindlichen Teil⸗ schuldverschreibungen unserer oben⸗ bezeichneten Anleihe zur Rückzahlung zu 103 % am 1. Juli 1943. Die Verzinsung der gekündigten Teil⸗ schuldverschreibungen endet mit dem 30. Juni 1942. Die Einlösung der Teilschuldver⸗ schreibungen erfolgt gegen Ablieferung der Stücke mit Zinsscheinen vom 2. Januar 1943 u. ff. bei 8 der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft in Frankfurt a. M., Frankfurt am Main

der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, und deren sämt⸗ lichen Niederlassungen.

Von denselben Zahlstellen werden auch die früher bereits gezogenen, aber no nicht eingelösten Teilschuldver⸗ schreibungen, nämlich

2 Stücke zu je Rℳ 1000,— mit den

Nummern 451, 565 und 16 Stücke zu je R.ℳ 500,— mit den Nummern 608, 959, 1147, 1438, 1439, 1440, 1441, 1453, 1454, 1455, 1456, 1457, 1463, 1470, 1473, 1474 zu den früher bekanntgemachten Bedin⸗ gungen nachträglich eingelöst. .

Eine Bekanntmachung über ein Um⸗ tauschangebot in 4 ige Stücke einer neuen Teilschuldverschreibungs⸗Anleihe unserer Gesellschaft wird zu gegebener Zeit noch veröffentlicht werden.

Frankfurt am Main, 11. 3. 1942.

Hartmann FerZearn Aktien⸗

h

den den Berechtigten im Verhältnis

Aktiengesellschaft für Wohnungs⸗ bauten Berlin⸗Wilmersdorf, Uühlandstr. 138/139.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung am 30. März 1942 um 15 Uhr in der Kanzlei des Notars Dr. Noisten in Berlin W 30, Bayrischer Platz 12. [49329] Tagesordnung:

1. Wahlen zum Aufsichtsrat.

2. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes, des Berichtes des Auf⸗ ichtsrates und des Jahresab⸗ chlusses für 1941.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des

4 wachi vercrsschluß fers Wahl des Abschlußprüfers für 1942.

5. Verschiedenes. 6

Zur Teilnahme an der Hauptver sammlung sind die Aktionäre berech⸗ tigt, die 8 nicht später als am drit⸗ ten Werktage vor der Versamm⸗ lung anmelden.

Berlin, den 12. März 1942.

Der Vorstand. Dr. Rüther.

[49336]

Bezugsvereinigung Deutscher Brauereien Aktien⸗Gesellschaft, Berlin W 15, Kaiserallee 219/220.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit sn der am Diens⸗ tag, den 14. April 1942, mittags 12 Uhr, im S unserer Gesellschaft, Berlin 15, Kaiser⸗ allee 219/220, 3. Etage, stattfindenden 18. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und 1“ für das Geschäftsjahr 1941. mit dem Be⸗ richt des Vorstandes und des Auf⸗ sichtsrates.

8 nh über die teilung.

Enttastung des Vorstandes und des

Vehtaen e

Gewinnver⸗

Wahl des Aufsichtsrates. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942. 6. Verschiedenes. Berlin, im März 1942. Bezugsvereinigung Deutscher Brauereien Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Ernst Froese.

[48328]

Sanatorium Auerspergstraße Aktiengesellschaft, Wien. Zweite Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Die Hauptversammlung vom 10. Ok⸗ tober 1941 hat im Sinne der Umstel⸗ lungsverordnung das Grundkapital der sellschaft mit Rℳ 480 000,—, zerlegt in 400 Aktien à Rℳ 1000,— und 800 Aktien à Rℳ 100,—, neu festzusetzen. Die derzeit im Umlauf befindlichen Aktien werden in der Weise umgetauscht, daß auf je 5 Stück alte Aktien im Nennwert von je S 40,— sechs neue Aktien zu je REℳ 100,— oder auf je 50 Stück Aktien im Nennwert von je S 40,— sechs Aktien zu je Rℳ 1000,—

““

Nachdem die Umstellung und der Be⸗ schluß auf Erhöhung des Grundkapi⸗ tals im Handelsregister eingetragen worden sind, werden unsere Aktionäre hiermit aufgefordert, ihre Aktien, und zwar Mäntel und Dividendenscheine nebst Talons, der Zahlenfolge nach geordnet, unter Beifügung eines dop⸗ pelten Nummernverzeichnisses in der vait vom 15. Februar bis 15. Juni

942 bei der Creditanstalt⸗Bank⸗ verein in Wien, 1., Schantengast 6, während der üblichen Geschäftsstunden zum Umtausch einzureichen. .

Die Aktionäre erhalten vorläufig nicht übertragbare Empfangsbestätigun⸗ gen gegen deren Rückgabe die neuen

ktien nach Fertigstellung ausgefolgt werden.

’9. um kommissionsweisen An⸗ und Verkauf von sich beim Umtausch ergebenden Spitzen nimmt die Ein⸗ reichstelle entgegen. b

Diejenigen Aktien, die bis ein⸗ schließlich 13. Juni 1942 nicht zum Umtausch eingereicht worden sind, wer⸗ den den 8* lichen Bestimmungen ge⸗ in für kraftlos erklärt werden.

An Stelle der für b“ erklärten Aktien werden neue Aktien im Nenn⸗ wert von Rℳ 100,— ausgegeben. Mit Rücksicht auf das verhältnis von 5:6 werden nach § 18 der Um⸗ stellungsverordunnß von je 6 neuen Aktien gemäß § 67 Aktiengesetz 5 Stück den Berechtigten zur Verfügung gestellt und gemaß S 17 vttiengcset 1 Stück für deren Rechnung verwertet werden. Die hiernach auszufolgenden Aktien und der Erlös der verwerteten Aktien abzüglich der entstehenden Kosten wer⸗

ihres Besitzes an alten Aktien zur Ver⸗ fügung gestellt bzw, für ihre Rechnung unter Verzicht auf das Recht zur Rück⸗ nahme bei Gericht hinterlegt. Wien, am 14. März 1942. Sanatorium Auerspergstraße Aktiengesellschaft Wien.

versammlung

148927] 8* Teppich⸗, Leinen⸗ und Baumwoll⸗ weberei Aktiengesellschaft Fulda. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗

t 1 am Dienstag, den

31. März 1942, nachmittags 15 Uhr, im Geschäftslokal der Gesell⸗

schaft zu Fulꝛda, Löherstraße 29.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗

28 des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des

Kassichteratet,

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/1942.

5. Verschiedenes.

Der achweis des Aktienbesitzes

Teilnahme an der tver⸗

ammlung hat bis zum 31. ärz 1942 bei der Gesellschaft oder der Commerzbank A. G. in Frankfurt a. M. oder in Fulda zu erfolgen. Fulda, den 11. März 1942. . Der Vorstand. Josef Füller.

Nr. 1 berichtigung

Dr. Fritz Neuwirth. Adolf Edlhofer.

[49159] Vereinigte Deutsche Metallwerke Akriengesellschaft. 1 Kapitalberichtigung. 8. Unter Bezugnahme auf die Ver⸗ öffentlichung im Deutschen Reichs⸗ und

*

Preußischen Staatsanzeiger Nr. 54 vom 5. März 1942 fordern wir hiermit unsere Aktionäre auf, gegen Ein⸗

öI des Gewinnanteilscheines die ihnen aus der Kapital⸗ zukommenden Zusatz⸗ aktien in der Zeit vom 18. März bis 11. April 1942 einschließlich bei folgenden Stellen: . in Frankfurt a. M.: Metallgesell⸗ schaft A. G., Deutsche Bank, Filiale Frank⸗ furt a. M., eeE Bank in Frankfurt a. M.; in Berlin: Reichs⸗Kredit⸗Gesell⸗ schaft A. G., Berliner Handels⸗Gesellschaft, Deutsche Bank, Dresdner Bank; in Altena (Westf.): Commerz⸗ bank Aktieugesellschaft, Filiale Altena Deutsche Bank, Zweigstelle Al⸗ tena (Westf.); in Duisburg: Commerzbank Ak⸗ tiengesellschaft, Filiale Duis⸗

urg, Deutsche Bank, Filiale Duis⸗ burg, Dresdner Bank in Duisburgz; in Hamburg: Deutsche Bank, Filiale mburg, Dresdner Bank in Hamburg, 8 Brinckmann, Wirtz & Co.; in Köln: Delbrück von der Heydt

& Co., . Deutsche Bank, Filiale Köln, Dresdner Bank in Köln

während der üblichen Se in Empfang zu nehmen. e Gewinn⸗ anteilscheine sind auf der Rückseite mit Namen und Adresse bzw. dem Firmen⸗ stempel des Einreichers zu versehen. Auf jede über RK 1000,— lau⸗ tende Aktie entfällt eine Zusatzaktie über K 1000,— mit Gewinnanteil⸗ schein Nr. 12 ff. und au jede über RA 100,— lautende Aktie entfällt eine Zusatzaktie über Rℳ 100,— mit Gewinnanteilschein Nr. 12 ff. alls

der Aktieninhaber keinen gegenteiligen

Wunsch zum Ausdruck bringt, wird soweit möglich an Stelle von je

10 Zusatzaktien über je REℳ 100,— 19 9rzein über Rℳ 1000,—

ausgereicht werden. Ueber die Zusatz⸗ attien werden zunächst nicht übertrag⸗

bare Kassenquittungen ausgestellt. Die Ausreichung der baldmöglichst nach

usatzaktien erfolat ertigstellung gegen

Rücklieferung der Kassenquittung urch

diejenige Stelle, die die Bescheinigung

ausgestellt hat. Die Stellen sind be⸗ rechgigt⸗ aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen⸗ uittung zu prüfen.

3 Nach Heplauf der obigen Frist, d. h. am 13. April 1942, werden die Stammaktien in Prozenten des berich⸗

tigten Kapitals gehandelt und notiert.

Die neuen Aktien gelten als von diesem 858 unkt ab an der Rhein⸗Mainischen

örse zu Frankfurt a. M. als zuge⸗ 818 und sind gleich den alten Aktien

lieferbar. ür die mit der Ausübung des An⸗

rechts auf die Zusatzaktien den Banken

entstehenden Sonderarbeiten wird die

übliche Provision in Anrechnung ge⸗ bracht. Sofern jedoch die Gewinn⸗

anteilscheine mit einem nach der Num⸗

mernfolge geordneten Verzeichnis bei den Sece a genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter düinsereicht werden und ein Schriftwechsel nicht verbunden ist, erfolgt die Aus⸗ übung des Anrechis kostenfrei.

iermit

Frankfurt a. M., 14. März 1942.

Vereinigte Deutsche Metallwerke A. G. Der Vorstand. Unholtz. Krauskopf.