1942 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1942 18:00:01 GMT) scan diff

tsanzeiger Nr. 72 vom 26, März 1942. S. 2

28 8 8 4 R nn Ae 2

E

seiner Forderung durch Feststellungsklage binnen drei Mo⸗ naten zu betreiben.

(1) Wenn die zuständige Treuhandstelle anordnet, daß die Abwicklung gemäß § 24 Sch. Abw. VO. erfolgen soll, so hat der kommissarische Verwalter in den Abwicklungsstatus die im § 24 Abs. 1 Sch. Abw. VO. bezeichneten Forderungen und Rechte und Verbindlichkeiten sowie Werte, die im Ge⸗ neralgouvernement liegen, nicht aufzunehmen. Die Auf⸗ des Abwicklungsstatus erfolgt erst nach Auswertung

es Glaubiger⸗ und Schuldnerau ns. 1— 1t (2) Im übrigen gelten die Vorschriften dieser An⸗ ordnung. 8 88 828 1 (1) Ansprüche von Ausländern sind mit folgenden Maß⸗ gaben zu erfüllen: 8 1. Ansprüche von Ausländern, die A heig. eines nicht feindlichen Staates 8- und ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Niederlassung im Deutschen Reeich oder im Generalgouvernement haben, sind

wie deutsche Ansprüche zu erfüllen (Zahlung an den

Ausländer unmittelbar).

2. Ansprüche von Ausländern, die N2. eines nicht feindlichen Staates sind und ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Niederlassung im nicht feind⸗ lichen Ausland haben, sind wie deutsche Ansprüche zu erfüllen, wenn der Wert des Anspruchs

Eℳ 1000,— nicht übersteigt (Zahlung an den Aus⸗ länder unmittelbar).

3. Alle anderen Ansprüche von Ausländern sind durch

Zahlung auf ein bei der Exportkreditbank A. G., Berlin WS, Kanonierstraße 17/20, geführtes In⸗

terimskonto zu begleichen, über das von dem ausländi⸗ sschen Gläubiger nur mit Zustimmung der Haupt⸗

treuhandstelle Ost und des Reichswirtschaftsmini⸗ St. verfügt werden darf. Die Einholung einer Devisengenehmigung ist bei solchen Zahlungen nicht erforderlich. 12) Als feindliche Staaten sind die in § 6 Abs. 1 Ziff . als solche bezeichneten Staaten zu betrachten.

(1) Bei durchschnittenen Betrieben (vgl. § 34 Sch. Abw.⸗ DO.) And Auszahlungen an die nicht bevorzugten Gläubiger erst zulässig, nachdem die Haupttreuhandstelle Ost fest⸗ estellt hat: de⸗ a) welche ausländischen Forderungen und Schulden

der in den eingegliederten Ostgebieten Vermögensmasse zuzurechnen sind (vgl. § 35 Abf. 3. Sch. Abw. VO.) und

b) ob nach dem das Gesamtvermögen des durchschnit⸗ tenen Betriebes umfassenden Status (Gesamtstatus) die Gläubiger in voller Höhe oder nur mit einer Quote (Gesamtquote) befriedigt werden können (vgl.

8 35 Abs. 4 Sch Abw. BO.), und der kommissarische Verwalter eine entsprechende Er⸗ mächtigung zur Auszahlung durch die zuständige Treuhand⸗ stelle erhalten hat. b

(2) Der kommissarische Verwalter hat in den Abwick⸗ lungsstatus die Vermögenswerte und die Verbindlichkeiten ve die nach 8 35 Abs. 1 und 2 Sch. Abw. VO. der n den eingegliederten Ostgebieten gelegenen Vermögens⸗ masse zuzurechnen sind, und dem Abwicklungsstatus eine Liste der ihm bekannten ausländischen Forderungen und Ver⸗ bindlichkeiten beizufügen und beides der zuständigen Treu⸗ handstelle in doppelter Ausfertigung einzureichen.

(3) Als durchschnittene Betriebe gelten diejenigen Be⸗ triebe, die in die von der Hantptreuhandstelle * geführte 8 er durchschnittenen Betriebe eingetragen „Steht noch nicht fest, ob ein Betrieb als durchschnittener Betrieb gilt, so hat der kommissarische Verwalter die Entscheidung ber Haupttreuhandstelle Ost herbeizuführen.

8

18 8 8

§ 15 (1) Wird ein Unternehmen nicht in die Liste der durch⸗ schnittenen Betriebe aufgenommen, insbesondere weil auf der einen oder anderen Seite nur Betriebsstätten liegen, deren wirtschaftliche Bedeutung im Verhältnis zu der Größe des esamtbetriebes gering ist, so S die Befriedigung der läubiger dort, wo die Hauptmasse des Vermögens liegt. (2) Liegt die Hauptmasse des Vermögens in den einge⸗ liederten Vfigebiefen, so hat der kommissarische Verwalter e Gläubiger nach den Vorschriften dieser Anordnung zu befriedigen und die im Generalgouvernement gelegenen Ver⸗ mögenswerte nach § 6 in den Abwicklungsstatus aufzu⸗ ehmen. Von der Befriedigung sind diejenigen Gläubiger ausgeschlossen, deren Forderungen in wirtschaftlichem Zu⸗ sammenhang mit den im Generalgouvernement gelegenen Ueeae. wen dre⸗e stehen; sie können Befriedigung nur im Generalgouvernement beanspruchen. 8 (3) Liegt die Hauptmasse des Vermögens im General⸗ ouvernement, so sind nur diejenigen Gläubiger aus den in ben eingegliederten Ostgebieten gelegenen Bermögensstücken nach den Vorschriften dieser Anordnung zu befriedigen, deren Forderungen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit diesen Vermögensstücken stehen. 8 (4) Ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit VBermögens⸗ stücken im Sinne der Absätze 2 und 3 ist immer anzunehmen, wenn die Forderungen durch solche Bermögensstücke dinglich

§ 15 findet enisprechende Anwendung auf sonstige Ver⸗ mögensmassen, die zum Teil im Deutschen Reich, zum Teil m Generalgouvernement liegen.

§ 17 Miit dem Leuprangnah ind die Zinsen nach den Vor⸗ chriften des § 13 Sch. Abw. VO. zu bezahlen. e

Bei allen Forderungen gegenüber kommissarisch verwal⸗ leten Vermögensmassen und allen Forderungen, die zu einer kommissarisch verwalteten Vermögensmasse gehören, ist die Berjährung, die am 1. September 1939 noch nicht volleikdet war, bis zur Beendigung des Abwicklungsverfahrens gehemmt.

6 § 19

Auf die Aufrechnung der Forderungen und Schulden gegenüber kommissarisch verwalteten Vermögensmassen finden die Borschriften des § 55 Abs. 1 Ziff. 1 und 2 und Abs. 2 der deutschen Konkursordnung entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß als Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens der

8 20

Ansprüche, die aus Rechtsgeschäften und Handlungen des Eigentümers der beschlagnahmten Vermögensmasse entstanden sind, werden nicht erfüllt, wenn die Rechtsgeschäfte und Hand⸗ lungen nach der Beschlagnahme vorgenommen sind; § 4 Abs. 2 Pol. Verm. VO. vom 17. September 1940 (Keichsgesetzbl. I S. 1270) bleibt unberührt. Das kehrende, nach der Beschlagnahme 8 werdende Ansprüche *2 Unterhaltsansprüche), deren Entstehungsgrund vor der schlagnahme liegt, wenn der Schuldner selbst zur Erfüllung imstande ist. 8

8 21 (1) Besteht kein Zweifel, daß der Gläubiger zu denjenigen gehört, deren Forderungen nach der Sch. Abw. BO. eestehen bleiben z. B. bekannte deutsche Unternehmen, öffent⸗

lich⸗rechtliche Körperschaften im Altreich), so kann die nach den

Bestimmungen dieser Anordnung vorgeschriebene Befriedigung des Gläubigers ohne besonderen Ausweis erfolgen.

(2) Bestehen Zweifel, so hat sich der Gläubiger wie folgt auszuweisen:

1. Deutsche Staats⸗ und Volkszugehörige: durch Staats⸗ angehörigkeitsausweis, Reisepaß, Keunkarte des Deut⸗ schen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1—3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deut⸗ sche Volksliste erfolgt ist) oder Einbürgerungs⸗

unrkunde, .

2. Deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement:

durch Bescheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmanns,

3. Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zu⸗

ständigen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protek⸗ 4. Ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung

der zuständigen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene

Vertretung). § 22

(1) § 1 Sch. Abw. VO. findet keine Anwendung auf Forde⸗ rungen und Rechte derjenigen Angehörigen des ehemaligen Staates, die nichtpolnischer und nichtdeutscher (z. B. itauischer, tschechischer, großrussischer, weißruthenischer, weiß⸗ russischer, ukrainischer, kaukasischer, georgischer) Volkszuge⸗ 2S8 sind, ihren Wohnsitz oder ihre gewerbliche Nieder⸗ assung im Deutschen Reich haben und außerdem

„e) eine Bescheinigung des zuständigen Landrats oder Oberbürgermeisters über ihre nichtpolnische Volks⸗ zugehörigkeit -g. Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. November 1940, MBliV. S. 2111, und Ergänzungserlaß des Reichsministers des Innern vom 21. Mai 1941, MBliV. S. 969) und

) eine Bescheinigung des zuständigen SD⸗Leit⸗ abschnittes darüber, daß sie sich nicht aktiv deutsch⸗ feindlich betätigt haben, besitzen.

(2) Eine Erfüllung von Forderungen und Rechten solcher Personen ist nur gegen Vorlegung der in Abs. 1 genannten Bescheinigungen zulässig; soweit diese Personen bereits die deutsche Staatsangehorigkeit erworben haben, gilt § 21.

Abs. 2 Ziff. 1.

§ 23

(1) Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen, bei denen das Fort⸗ bestehen ihrer Ansprüche davon abhängig ist, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Ver⸗ waltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm. VO. vom 17 Peptember 1940, Reichsgesetzbl. 1 S. 1270), können den nach § 21 Abs. 2 er⸗ forderlichen Nachweis durch entsprechende Beschringung der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, Genossenschaften durch entsprechende Bescheinigung des zuständigen Genossen⸗ schaftsverbandes und Vereine durch entsprechende Bescheini⸗ gung der zuständigen Polizeibehörde führen.

(2) Wenn das Vermögen der in Abs. 1 genannten Gläu⸗ biger nur deshalb der Beschlagnahme und kommissarischen Verwaltung unterlag, weil die Verwaltung am 1. September 1939 von Personen, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, maßgebend beeinflußt war, und nach Beseitigung des polnischen Einflusses von einer kommissarischen Verwal⸗ tung abgesehen oder eine angeordnete kommissarische Ver⸗ waltung ohne vorherige Verwertung des Vermögens wieder aufgehoben worden ist, so v § 1 Sch. Abw S0. auf die Forderungen und Rechte solcher Gläubiger keine Anwendung. Der nach § 21 Abs. 2 erforderliche Nachweis kann durch entsprechende Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der in Abs. 1 bezeichneten Stellen geführt werden.

Hängt das Fortbestehen eines Anspruchs davon ab, da Forderungen und Rechte des Gläubigers vor der Bac daß nahme entstanden sind (vgl. § 20) oder daß der Gläubiger Forderungen und Rechte vor dem 1. September 1939 er⸗ worben hat oder nach dem 1. September 1939 aus der Hand einer Person erworben hat, deren Vermögen nicht der Be⸗ schlagnahme unterliegt (vgl. § 4 Sch. Abw. V Beweislast den Gläubiger. J“

9,22

Die Auszahlung an die Gläubiger kommissarisch verwal⸗ teter Kreditinstitute ist durch besondere Anweisungen an die kommissarischen Verwalter der Kreditinstitute geregelt. Die Gläubiger können Befriedigung nur nach Maßgabe dieser Anweisungen verlangen. Die §8§ 2—4, 18, 19 88 24 gelten aber auch für Kreditinstitute. 8

1.

1“ 1 Auf kommissarisch verwaltete Versicherungsunternehme findet diese Anordnung keine Anwendung (vgk. § 5 82 882 vom 5. Dezember 1941, Neichsgesetzbl.

. 761). .

§ 27

Bei Unternehmen, die durch den kommissarischen Ver⸗ walter fortgeführt werden und Gewinne abwerfen, ist eine Ausschüttung laufender Gewinne an die Beteiligten mit vor⸗ heriger Zustimmung der zuständigen Treuhandstelle zulässig, wenn hierdurch die Befriedigung der Gläubiger nach den Vorschriften der Sch. Abw. VO. nicht beeinträchtigt wird.

. ³

82

n 1 I

888 8 Fö“

Keiche gilt für wieder⸗

(1) Für die Gebühren und Auskagen im Verfahren vor den Gerichten gelten die Vorschriften der Kostenordnung vom 25. November 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1371).

(2) Das Einspruchsverfahren nach §§ 20 bis 22, § 29 Abs. 4 und § 36 sowie das Verfahren über den Antrag auf 8 Entscheidung nach § 41 Abs. 2 Sch. Abw. BO. sind s 2 Kostenerhebung wie Beschwerdeverfahren zu be⸗

andeln.

(3) Der Geschäftswert ist in allen Fällen guch im

Beschwerdeverfahren nach freiem Ermessen zu bestisumen.

(4) Im übrigen ist die gerichtliche Tätigkeit zur Durch⸗ führung der nuldenabwicklung, insbesondere das Auf⸗ dotsverfahren nach § 32 Abs. 2 und 3 und § 40 Sch. Abw. VO.

ei von Gebühren und Auslagen. 1

§ 29 ETII1““

8

Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 25. März 1942. 1 E“]

Der Beauftragte für den Vierjahresplan Haupttreuhandstelle st 8 Winkler. 8

Bekanntmachung

Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗

ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen

1. Anton Ruzicka, geb. am 21. 5. 1924, zuletzt wohn⸗ haft gewesen in Prag V, Nürberger Str. 89 2. Dr. Max Frank, geb. am 27. 7. 1894 in Olmütz, bhe gewesen in Prag XII, Ceoakovsky⸗ 22 4

8. Franz Kleisny, geb. am 1. 11. 1886 in Prag, Milada Kleisny, geb. Cifkova, geb. am 15. 8. 1896 in Prag, Berta Kleisny, geb. am 4. 10. 1922 in Brag; E“ An. geb. am 1. 5. 1924 in Zitawa, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII Sachbelitzer Str. 959, bgn 8

Sternschein, geb. am 20. 3. 1899 in Rosenberg, Marie Sternschein, geb. Faaro, geb. am 25. 1. 1903 in Prag, Emilie Sternschein, geb. am 16. 4. 1926 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in

Budweis und Rosenberg,

Dr.⸗Ing. Jaroslav Fukatko, geb. am 9. 4. 1898 in Neu⸗Bydzov, Prag XV, Branik, Nad Lomem 775,

6. Friedrich Gutwillig, geb. am 13. 2. 1896 in

Reichenberg, Wilhelmine Gutwillig, geb. Pick, geb. am 1. 6. 1905 in 11e. Se⸗ alter Gut⸗ willig, geb. am 14. 5. 1902 in Reichenberg, zuletzt nchnhaft gewesen in Prag⸗Holleschowitz, Kleinseite⸗

aasse 11,

Hugo Schulhof, geb. am 15. 4. 1891 in Merklin, Anna Schulhof, geb. Imnsen. geb. am 20. 1. 1892 in Kamowitz, Marie Simson, geb. Schulhof, geb. am 1. 6. 1915 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Riegergasse 10, 8

8. Siegmund Kohn, geb. am 24.4. 1907 in Grundthal,

zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Skuherska 6, .Ernst Koralek, geb. am 23. 6.1888 in Prag, Anna Koralek, geb. Eppler, geb. am 21. 6.1895 in Wien, Thomas Koralek, geb. am 14. 12. 1924 in Prag, Elisabeth Koralek, geb. am 25. 3. 1928 in Prag, Ludmilla Koralek, geb. Klinger, geb. am 14. 2. 1862, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VII, Som⸗ merbergstr. 80,

10. Richard Stein, geb. am 4.6. 1875 in Saaz, Fenny Stein, geb. Bondy, geb. am 21. 7.1882 in Wien, Henriette Stein, geb. am 22.6.1913 in Wien, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Wien, XIII., Lainzerstr. 40/5,

11. Paviergroßhandlung und Fabrikniederlage Riemer

KFEKI. G. in Prag

hierdurch zugunsten des Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen. Fest⸗ gestellte Bermögenswerte sind dem Vermögensamt des Keichsprotektors, Prag I, Emanskloster, zu melden. Eine Abschrift bezw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der S polizeileitstelle Prag zuzuleiten. öW1414“ Prag, den 23. März 1942. Geheime Staatspolizei. Staa

Auf Grund der Feststellung des Herrn Reichsministers des Innern vom 14. Btiober 1941 Pol. S. diceghe stess 11/41 212 wird auf Grund des Gesetzes über die Ein⸗ volks⸗ und staaisfeindlichen Bermögens vom 14. Juli 1933 (eichsgesetzbl. Teil I Seite 479) der sichergestellte Geldbetrag 86 a) des „Nationalen Bundes der Kriegsteilnehmer und ⸗hinterbliebenen in Malmedy“ in Höhe von

60,90 F. ℳ,

b) des „Vereins der Reservisten (Cofag)“ in Höhe von 80,30 R. + 401,17 H. Nℳ,

c) der „Vereinigung der Kameradschaften der Nach⸗ kriegszeit in Malmedy“ in Höhe von 27,01 Rℳ,

d) Wallon, Malmedy“ in Höhe von

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. t er Maßnahme der Einziehung wird mit der Zu⸗ stellung dieser Verfügung wirksam. Gegen diese Einziehung sind die gegen polizeiliche Verfügungen zulässigen Rechts⸗

mittel nicht gegeben. „Die Entscheidung darüber, inwieweit gemäß Gesetz über die Gewährung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (Reichsgesetzbl. Teil I Seite 1333) bestehende Forderungen

behalten. Aachen, den 6. November 1941. Der Regierungspräsident. Vogelsang

Berichtigung

die Beklagte zur mündlichen

lung des Rechtsstreits vor das

8 gerich Dresden,

3. a) Erhöhung

aus dem eingezogenen Vermögen erfüllt werden, bleibt vor⸗

iejenigen

„Die in Nr. 148 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu⸗ zischen Staatsanzeigers vom 28. Juni 1941 veröffentlichte Einziehungsverfügung des Regierungspräsidenten in Düssel⸗

88

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 26. März

Erste Beilage

1942

3. Aufgebote

Folgende Urkunden sind für kraft⸗ los erkläxrt worden: zu 1—8 a) die Schuldverschreibungen der Anleihe⸗ ablösungsschuld des Deutschen Reiches von 1925, b) die Auslosungsscheine der Anleiheablösungsschuld des ut· chen Reiches von 1925, und zwar:

a) Nr. 121 384 über 12,50 Hℳ, r. 5 Nr. 1 384 über 12,50 Rℳ;

a) Nr. 1 071 341 über 25 R ℳ.

Gr. 32 Nr. 10 341 über 25 RHR. ℳ;

a) Nr. 1 485 344 über 12,50 Rℳ,

Gr. 3 Nr. 34 344 über 12,50 Rℳ; 4. a) Nr. 1 669 223 über 25 HRMℳ Nr. 1 463 571 über 100 Rℳ, b) Gr. 6 Nr. 38 223 über 25 H.ℳ, Gr. 3 Nr. 66 471 über 100 Rℳ; 5. a) Nr. 1 451 871 über 12,50 Rℳ, b) Gr. 2 Nr. 30 871 über 12,50 Hℳ; 6. a) Nr. 1 159 976 über 25 Rℳ, b) Gr. 35 Nr. 08 976 über 25 Eℳ; 7. b) Gr. 28 Nr. 41 384 über 25 Eℳ; 8. b) Gr. 30 Nr. 32 963 über 50 R ℳ; 9. a) die Schuldverschreibun⸗ en der deutschen Kommunal⸗Sammel⸗

blösungsanleihe Buchstabe B Nr. 126 259 über 25 Rℳ, b) der Aus⸗ losungsschein der deutschen Kommu⸗ nal⸗Sammel⸗Ablösungsanleihe Serie 1 Buchstabe B Gr. 43 Nr. 259 über 25 Rℳ—; 10. die Aktien der Deutschen Bank und Disconto⸗Gesellschaft zu Berlin der Ausgabe 1932 Nr. 244 249/52 über je 100 Eℳ; 11. der 4 ½ Nüige Gold⸗Hy⸗ potheken⸗Pfandbrief der Deutschen Grunderedit⸗Bank, Gotha, Abt. 8 Lit. e Nr. 001 755 über 2000 Gℳ. 455. Fw. Sam. 5. 41.

Berlin, den 18. März 1942 8

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen [46415] Oeffentliche Zustellung.

6 R 5/42. Der Kaufmann Horst Julius Moritz Schubert in Dresden, Ostra⸗Allee 13, vertreten durch den

Rechtsanwalt Dr. Herschel in Dresden, klagt gegen Mercedes Schubert

geb. Schoenhagen, zuletzt wohnhaft in Frauenheim 630 Ost, 6. Straße, New Haris N. M, jetzt unbekannten Aufent⸗ alts, gemäß dem Reichsgesetze vom 6. Juli 1938 auf Grund von § 47 wegen Ehebruchs mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Der Kläger 52 and⸗ and⸗ Pillnitzer Str. 41, Zivilkammer, auf den 29. Juni 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei

diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗

walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treben zu lassen. Dresden, den 18. Februar 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht.

7. Attien.

Waggon⸗ und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft vorm. Busch, [50935] Bautzen. Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am Donnerstag, dem 16. April 1942, vormittags 11 Uhr, im 8 der Ge⸗ fai chh in Bautzen, Neusche Prome⸗ nade Nr. 920, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung: t 1. Entgegennahme des Geschäfts⸗ berichts, des die Kapitalberichtigung enthaltenden Jahresabschlusses und 8 Gewinnverteilungsvorschlages des Vorstandes für das Geschäfts⸗

jahr 1940/41 mit dem Bericht des

Aufsichtsrates. 1 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns sowie Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. des um HK.ℳ 100 000,— zur Abrun⸗ dung auf Rℳ 5 000 000,— durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Aktien zu je Rℳ 1000,— unter Ausschluß des Feslichen Bezugsrechtes der 8 tionäre gegen Einbringung einer Sacheinlage 8 est⸗ setzung des Ausgabekurses. Ermächtigung des Aufsichtsrats, nach durchgeführter Kapital⸗ erhöhung den das Grundkapital betreffenden § 3 der Satzung entsprechend zu ändern. 4. Wahlen zum wüfschtärar⸗ 84 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42. Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind nur Attionäre berechtigt, die spätestens am 13. April d. F. bei der Gesellschaftskasse oder bei einer Effektengirobank eines deutschen Wert⸗ apierbörsenplatzes oder bei einer der nh hat Stellen ihre Aktien oder die

über diese lautenden Hinterlegungs⸗

findenden ordentlichen

Grundkapitals

scheine einer Effektengirobank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes

hinterlegen und bis zur Beendigung der

dort belassen: Dresdner Bank,

ee“ Deutsche Credit⸗An⸗ alt,

Berliner Handels⸗Gesellschaft,

Commerzbank Aktiengesellschaft,

Deutsche Bank,

Sächsische Bank,

Bank des Berliner Kassen⸗Ver⸗ eins (nur für Mitglieder des Giroeffektendepots),

Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin,

Bankhaus J. H. Stein, Köln

in Bautzen, Berlin, Dreobven, Leipzig und Köln, soweit diese Stellen an diesen Orten vertreten sind.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig ecolch, wenn Aktien mit Zustimmung einer ““ für 5 bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ solgen, sofern der von diesem ausge⸗ stellte Hinterlegungsschein spätestens am 14. April 1942 bei uns einge⸗ reicht wird und die Bemerkung enthält, daß die Herausgabe der Aktien nur gegen Rückgabe des Scheins erfol⸗ gen darf.

Ueber die geschehene Einreichung der Aktien oder der Hinterlegungsscheine erhalten die Aktionäre von der Hinter⸗ legungsstelle einen Schein, in welchem die Stimmenzahl angegeben ist. Auf Grund dieses Scheins kann das Stimmrecht in der Hauptversammlung ausgeubt werden.

Bautzen, den 23. März 1942.

Waggon⸗ und Maschinenfabrik Aktiengesellschaft vorm. Busch. Der Vorstand. Reichert.

[50928]

Wohnungs⸗ und Bau⸗Aktien⸗ efr⸗ Einladung zu der am Freitag, den 24. April 1942, 18 Uhr, in der Gastwirtschaft „Zum Dortmunder“, Karl Schulte, Oberhausen / Rhld., Ecke Mülheimer und Hindenburgstraße, statt⸗ Hauptver⸗ sammlung der Wohnungs⸗ und Bau⸗ Aktien⸗Gesellschaft, Rhld.

Tagesordnung:

1. Geschäftsbericht des Vorstandes.

2. der Bilanz nebst Gewinn⸗

und Verlustrechnung für das Ge⸗

schäftsjahr 1941.

.Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinnes.

. Entlastung von Vorstand und Auf⸗

sichtsrat.

. Wahlen zum Aufsichtsrat.

.Bestimmung des Wirtschaftsprüfers

für 1942. .

.Verschiedenes.

Die Bilanz nebst Verlust⸗ und Ge⸗ winnrechnung liegen zur Einsichtnahme der Aktionäre in der Geschäftsstelle der Gesellschaft, Freiherr⸗vom⸗ Stein⸗Str. 43, offen. 1.

Oberhausen (Rhld.), 23. 3. 1942.

Der Vorstand. J. Krein. Schneider.

[50926) Dinglerwerke Aktiengesellschaft, Zweibrücken.

Einladung zu einer am Freitag, den 17. April 1942, vormittags 11 Uhr, stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung in Stutt⸗ gart in den Geschäftsräumen der Deut⸗ schen Bank Filiale Stuttgart, Friedrich⸗ straße 46. Die Einladung ergeht auf Grund des § 95 Abs. 4 des Aktien⸗ gesetzes sowie des § 17 der S Gesellschaft.

Tagesordnung: 1

1. Beschlußfassung darüber, ob zum 31. März 1942 abberufene Vorstandsmitglied seit 31. Oktober

1941 das Vertrauen der Hauptver⸗ ammlung besaß.

.Beschlußfassung je einzeln darüber, ob die dem Aufsichtsrat angehören⸗ den Personen das Vertrauen der Hauptversammlung genießen.

Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilzunehmen wün⸗ 889 wollen ihre Aktien gemäß § 20 der Satzung bis spätestens 14. April 1942 bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Wertpapiersammel⸗ bank oder bei einer der folgenden Stellen hinterlegen:

1. bei unserer Gesellschaftskasse,

2. bei der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, und Filiale Zwei⸗ brücken,

.bei der Gebr. Röchling Bank in Saarbrücken 1 und deren Zweig⸗ niederlassungen,

bei der Bayerischen Staatsbank, Kaiserslautern,

. bei dem Bankhaus Georg Hauck & Sohn, Frankfurt a. Main. München, den 23. März 1942 Der Auffichtsrat.

Oberhausen,

[50949) Bekanntmachung. Aufsichtsratsvorsitzer Theodor Strasser ist durch sein Ableben aus dem Auf⸗ sichtsrat ausgeschieden. Balingen (Württ.), 23. März 1942. Balinger Dampfsägewerk Aktien⸗ gesellschaft, Balingen, Württ. ————Beebvbeeeee Aktiengesellschaft der Wiener Sodawasser⸗Fabriken, Wien. Bilanz vom 3 Dezember 1941.

[50654]. Aktiva. Rℳ [₰ Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Grundwert 30 520,— Wohngebäude nach Abschrei⸗ bung 672,— Fabrikgebäude nach Abschrei⸗ bung 821,— 18 891,— Maschinen und maschinelle Anlagen: Anfangsstand 21 939,— Zugang 25 744,64 v883,57 Abgang 6 241,50 Abschreibung 37 824,14 Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung: Anfangsstand 99 469,— Zugang 43 305,70 122777,70 Abgang 2 330,55 Abschreisung 67 281115 Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ e““ Fertige Waren.. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen. Sonstige Forderungen.. Eigene Anzahlungen... Kassenbestand und Post⸗ sparkassengut⸗ haben 5 043,20 Guthaben bei Banken.. Kautionen. Rechnungsabgrenzungs⸗ posten..

Passiva. Grundkapitta Gesetzliche Rücklage.. Gefolgschaftsunter⸗

stützungsfonds... Rückstellungen für unge⸗ wisse Schulden... Verbindlichkeiten: Hypothek .. 8 Verbindlichkeiten auf Grund von Waren⸗ lieferungen und Lei⸗ HE8 Sonstige Verbindllch⸗ keiten.. Kautionn . Flaschenpfand... Rechnungsabgrenzungs⸗ postin Reingewinn .

15 456,—

10 109,07

4 290 10 051

274 277

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.

E. 4 89 182 909,06 15 092 14

Aufwendungen. Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben .. .. Freiwillige soziale Aufwen⸗

lbeb111“““ Abschreibungen auf das An⸗

lagevermögen... .. Zinsen ““ Steuern vom Einkommen,

Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗

tretungen. Reingewinn

17 937 86

106 598 5 567

8 657 12

1 763/78 10 051 60

Erträge. 122 Gewinnvortrag . . . . . 660,84 Ertrag nach AG. § 132 (1)

II .. 1 11168890 Außerordentliche Erträge. 2 332 98

348 577 ,32

Wien, den 4. März 1942.

Aktien gesellschaft der Wiener Sodawasser⸗Fabriken.

Der Vorstand. Hans Grümmer.

Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Bericht des Vorstandes, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Wien, den 7. März 1942.

Prof. Dr. Karl Seidel, Wirtschaftsprüfer.

Die Dividende für das Geschäftsjahr 1941 gelangt mit 5 % abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer auf Gewinnanteil⸗ schein Nr. 1 ab Montag, den 23. März 1942 bei der Kassa der Länderbank Wien A.⸗G., Wien, I., Am Hof 2, zur Auszahlung.

Aufsichtsrat. 8

Dr. Kurt Habicht, Vorsitzer.

Heinrich Graf Hardegg.

Prof. Paul Grümmer.

Hans Rainer von Harbach. Vorstand. n

Hans Grümmer.

Marienborn⸗Beendorfer Kleinbahn⸗Gesellschaft.

[50460]. Bilanzkonto am 31. Dezember 1941.

I. Anlagevermögen: 8 8

1. Anlagen des Bahnbetriebes: Bahnbetriebsgrundstücke einschließlich des Bahnkörpers und der Betriebsgebäude v--5.— Streckenausrüstung u. Sicherungsanlagen Bebaute und unbebaute Grundstücke, die ausschließlich Verwaltungs⸗ oder Wohn⸗ zwecken dienden.. Betriebsmittel (Fahrzeuge) .. . . . .. Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ u. Geschasts⸗ 1212151

373 400 373 88 900

. 77 100 11 021

8 015

876 736 2 150

2. Andere bebaute und unbebaute Grundstücke.

II. Umlaufvermögen: 1. Stoffvorräte... . . . . .. NV88 3. a) Forderungen auf Grund von Lieferungen 8 und Leistungen an Konzernunternehmen.

b) Forderungen auf n von Lieferungen und Leistungen an Drite .. 4. Postscheckguthaben 8. Andere Bankguthaben

19 322 237 082

6 389

26 322 813 26 566—

cL1816686868

316 496 1 195 383

115u5— 113”¹

Passiva. I. Grundkapital: 2000 Stück Stammaktien zu je ü 1. Gesetzliche Rücklage ... . .. 2. Sonderrücklage 25 459,21 Zuweisung .1 830,39

3. Rücklage f. Erhaltung d. Bahnanlage

III. Wertberichtigung des Anlagevermögens...

ö1.*“] 1

IV. Erneuerungsstock..

V. Wohlfahrtsstochk..

ö11565* 11a1

VI. Rücklage für Umlage der Pensionskasse...

VII. Rückstellung für ungewisse Schulden VIII. Verbindlichkeiten:

1. Von den Gefolgschaftsmitgliedern gegebene

vaab11X1X.X4“ 388

2. Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferungen

und Leistungen. 11 313 588

3. Sonstige Verbindlichkeiiten.. 4 595/10

IX. Reingewinn: Gewinnvortrag aus 19430 2 74775

Gewinn in 1941 52 523 38

800 000

lagen: 80 000

7 289 10 000 105 047 6 818

117 289

111 865 48 420

17 964 718

18 682

15 685 11 278

5 . 5 b 0

2 22 22

2, 22⸗

16 891

55 271 1 195 383

8 8

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 19

Aufwendungen. I. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: 1. Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge.. 2. Soziale Ausgaben: v2““ b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke. .Kosten für die Beschaffung der Betriebsstoffe. .Kosten für die Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung a) der baulichen Anlagen einschließlich der Löhne der Bahnunterhaltungsarbeiter .... b) der Betriebsmittel Werkstatt⸗ maschinen und der maschinellen Anlagen ein⸗ schließlich der Löhne der Werkstättenarbeiter o) der Werkzeuge, der Geräte, der Betriebs⸗ und 8 Geschäftsausstattung einschließlich der Löhne ber Werkstittenarbeiter . . . .. . ... beeööne.

23 997

6 577

137 632

.⁴ 20 90 2. 6 818

. 90 2 * 20 8 610 und vom 8

Wertberichtigung des Anlagevermögens Versicherungskosten . . . .. . .. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag Vermögen ö11“]; Beiträge an Berufsvertretungen.. Zuweisungen: vEberrllellage ..... . An Ernsyerungsstock .. 3. An Rücklage für Erhaltung der Bahnanlage. Gewinn des Geschäftsjahres ausschließlich des Ge⸗ winnvortrages aus 1940 in Höhe von R. 2 52 523 88 4 EI11““

8— 8 288 724 Einnahmen aus dem Bahnbetrieb: 1. Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr.. 2. Aus dem Güterverkehr . . .. s223 150 28 2. Sonstige Einnahmen .. ... .... 2 573 28 Zinsen und Erträge aus Wertpapieren. Außerordentliche Erträge . Außerordentliche Zuwendungen...

52 372 743

814 45

246 538/01 11 203 32 13 527 25 17 456/ 25

288 724/83

1. Wir haben die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres überwacht. Der Vorstand hat uns in regelmäßigen Zeitabschnitten über den Geschäfts⸗ ablauf berichtet.

Der Geschäftsbericht und Jahresabschluß brr das Jahr 1941 sind durch einen Beauftragten des Herrn Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht, Hannover, geprüft worden. Die Prüfung hat die Uebereinstimmung der Vorlagen und der Bachfüsbüen mit den gesetzlichen Vorschriften ergeben; Beanstandungen sind nicht erfolgt.

Wir billigen den Bericht und den Jahresabschluß.

Magdeburg, den 25. Februar 1942. .“

Der Aufsichtsrat. Rudolf Lange, Vorsitzer. ““

Die für das Geschäftsjahr 1941 auf 6 v. H. festgesetzte Dividende gelangt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13, abzüglich 15 v. H. Kapital⸗ ertragsteuer, und Einreichung eines Nummernverzeichnisses in doppelter Ausfertigung zur Auszahlung bei

der Burbach⸗Kaliwerke Aktiengesellschaft, Magdeburg, oder der Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Han⸗ nover und Magdeburg, oder der Commerzbank Aktiengesellschaft, Berlin, und deren Nieder⸗ lassungen in Hannover und Magdeburg.

G Aufsichtsrat: Generaldirektor Rudolf Lange, Magdeburg, Vorsitzer; General⸗ direktor Simon Wölfel, Magdeburg, stellv. Vorsitzer; Generaldirektor Bergassessor a. D. Helmuth Albrecht, Kassel; Bankdirektor Max Gentsch, Magdeburg; Generaldirektor

Dipl.⸗Ing. Heinrich Keilmann, Magdeburg, z. Z. bei der Wehrmacht.

Vorstand: Bergwerksdirektor Bergassessor a. D. Ulrich Storck, Babd Helmstedt. Magdeburg, den 19. März 1942. Flloe⸗ 4 Marienborn⸗Beendorfer Kleinbahn⸗Ge Der Vor tand.

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