8.
8
Erste Beitlage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26. März 1942. S. 4
[50937]
Am 31. Juli 1941 ist George, Lord Luke of Pavenham, London, turnus⸗ mäßig aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.
Imburg, den 15. März 1942. Gerb⸗ und Farbstoffwerke H. Renner & Co., Aktiengesellschaft. Otto Herrmann, Verwalter.
[50951]
Herr Berg acfeger a. D. Direktor Dr. Hermann Reusch, Oberhausen, ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.
Augsburg, den 23. März 1942.
Maschinenfabrik 8 Augsburg⸗Nürnberg A. G. Der Vorstand.
[50933]
Gemäß § 18 unserer Satzung laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Donnerstag, dem 16. April 1942, 17 Uhr, im Sitzungszimmer unserer Firma zu Essen, Kibbelstr. 7—19, .7S N. ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes und des Jahresab⸗ schlusses sowie des Berichts des Aufsichtsrats über die vorgenom⸗ mene Prüfung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
5. Verschiedenes. “ Nach § 5 der Satzungen sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche im Aktienbuch verzeichnet sind Industriedruck Areiengesellschaft, Essen.
Vorsitzer des Aufsichtskats: Paul Koenen.
51030] ollnauer Baumwollspinnerei und Weberei, Kollnau i. Baden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am 21. April 1942, vormittags 11 Uhr, im Ver⸗ waltungsgebäude der Fabrik in Kollnau stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ ammlung eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrats über das verflossene Geschäftsjahr und Vorlage des Jahresabschlusses mit Gewinn⸗ und E“ per 31. Dezember 941. „‚Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns. .EEntlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, die ihren Aktienbesitz spätestens am 16. April oder bei: a) der Deutschen Bank, Filiale Freiburg, Freiburg i. Br., b) der Deutschen Bank, Filiale Karlsruhe, Karlsruhe/ Baden, c) der Deutschen Bank, Filiale Mannheim, Mannheim, d) der Badischen Bank, Karlsruhe / Baden, e) der Badischen Bank, Mannheim, f) der Gesellschaft in Kollnau hinterlegen und die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens bis zum Beginn der Hauptversammlung vorlegen. Kollnau / Baden, den 24. März 1942. Der Vorstand.
[50945] 1
Vereinigte Kugellagerfabriken
Aktiengesellschaft, Schweinfurt.
Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Dienstag, den 14. April 1942, mit⸗ tags 12,15 Uhr, in Berlin, Hotel Bristol, stattfindenden 16. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der auf Grund der §8§ 8ff. DAV. berichtigten Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung zum 31. 12. 1941, des Geschäftsberichts und des Gewinnverteilungsvor⸗ schlags des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrates.
Satzungsänderung: § 14, Aufsichts⸗ ratsvergütung.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts⸗ rats.
.Bestellung der Abschlußprüfer für das laufende Geschäftsjahr.
6. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien oder die Hinterlegungsscheine eines deutschen Notars spätestens am dritten Tage vor der anberaumten Hauptver⸗ sammlung, den Tag der Hinterlegung und der Versammlung nicht mitgerech⸗ net, während der üblichen Geschäfts⸗ stunden bei der Gesellschaftskasse in Schweinfurt, Cramerstr. 4, hinterlegen und bis zum Schluß der Hauptver⸗ sammlung dort belassen.
Schweinfurt, den 25. März 1942.
Der Vorstand.
¹
1942 bei einem Notar
Gasaeccumulator
Walther & Lebrecht Stein A.⸗G.,
1 Wuppertal⸗E. . achtrag zur Bilanzveröffentlichung
per 31. Dezember 1941.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft
besteht aus den Herren: Abraham
Frowein, Vorsitzer; Walter Frowein,
stellv. Vorsitzer; Dr.⸗Ing. e. h. Otto
Saffran. uppertal⸗Elberfeld, 11. 2. 1942.
Der Vorstand.
Harald Frowein. Rolf Frowein.
50796]
Köhlers Strandhotel Aktiengesell⸗ schaft, Borkum (Nordseebad). Die Herren Aktionäre der Köhlers
Strandhotel A.⸗G., Borkum, werden
hiermit zu der im Gebäude der Delft⸗
halle in Emden am 17. April 1942,
mittags 12 Uhr, stattfindenden or⸗
dentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft eingeladen.
Die Tagesordnung lautet:
1. Berichterstattung des Vorstandes
uund des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfasfung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz und Gewinn⸗ und
Verlustrechnung für das verflossene
Geschäftsjahr 1940/41.
3. Erteikung der Entlastung an den Vorstand und die Mitglieder des Aufsichtsrates.
Borkum, den 22. Mai 1941.
Der Vorstand. Otto Kämpfer.
[50929] 1
Der Vorstand heruft die Aktionäre der Gasaccumulator Aktien⸗Gesell⸗ schaft in Kattowitz⸗Idaweiche, Katha⸗ rinenstraße, zu der am 28. April 1942, vormittags 11 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Die Tagesordnung ist folgende:
1. Eröffnung der Hauptversammlung durch den Vorsitzer des Aufsichts⸗ rates.
. Wahl des Vorsitzenden der Haupt⸗ versammlung.
. Genehmigung und Feststellung des Jahresabscheusses und der Gewinn⸗ Verluftrechnung zum 31. 12. 1941.
‚Genehmigung des Geschäftsberich⸗ tes für das Geschäftsjahr 1941.
.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung für das Geschäftsjahr
1941. .Entlastung des Vorstandes und das Ge⸗
des v“ für schäftsjahr 1941.
.Festsetzung der Bezüge des Auf⸗ e für das Geschäftsjahr 1941.
. Aenderung der §§ 23 und 24 der Satzung gemäß den allen Aktio⸗ nären zugegangenen Vorschlägen und den im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger sowie im Oeffentlichen Anzeiger zum Regierungsamtsblatt erfolgten Veröffentlichungen.
9. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1942.
Die der Hauptversammlung vorge⸗ schlagenen Satzungsänderungen sind folgende:
§ 23 Absatz 2 soll lauten: „Die Ein⸗ berufung, welche nach den gesetzlichen Vorschriften geschieht, muß mindestens vier Wochen vor dem anberaumten Tage der Versammlung im Deutschen Reichsanzeiger bekanntgemacht werden, wobei der Tag der Veröffentlichung und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.“
An Stelle von § 24 Absatz 2—4 treten folgende Bestimmungen: „Die Aktionäre müssen ihre Aktien späte⸗ stens eine Woche vor dem Termin der Hauptversammlung bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer zur Ent⸗ gegennahme der Aktien befugten Wert⸗ papiersammelbank oder bei den sonst in der Einberufung bezeichneten Stellen hinterlegen und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung dort belassen. Es genügt auch die Hinter⸗ legung der Bescheinigung einer Wert⸗ papiersammelbank über einen Anteil am Sammelbestand der Aktien.
Im Falle der Hinterlegung bei einer anderen Stelle als bei der Gesellschaft muß die von dieser Stelle auszu⸗ stellende Bescheinigung die Anzahl und Gattung der Aktien, deren Nummer und den Betrag bezeichnen und die Erklärung enthalten, daß die Aktien vor Beendigung der Hauptversamm⸗ lung nicht ausgehändigt werden.“ Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist derjenige Aktionär be⸗ rechtigt, der mindestens eine Woche vor dem Beginn der Versammlung die Aktien bei der Gesellschaft hinter⸗ legt hat und vor Beendigung der Ver⸗ sammlung nicht abholt.
Statt der Aktien können Bescheini⸗ gungen hinterlegt werden, daß die Aktien bei einem inländischen Notar oder inländischen Kreditinstitut oder bei folgenden ausländischen Kredit⸗ instituten:
a) Aktiebolaget Svenska Handels⸗
banken, Stockholm,
b) Schweizerischer
Basel, hinterlegt worden sind. Diese Bescheinigungen müssen die Anzahl der Aktien enthalten und die Feststellung, daß die Aktien nicht vor Beendigung der Hauptversammlung ausgefolgt werden.
Bankverein,
Iktiengesell
[51032] Hohburger Quarz⸗Porphyr⸗Werke Aktiengesellschaft, Leipzig. In der heutigen Hauptversammlung ist die Ausschüttung einer Dividende von 3 ¾ % für das Geschäftsjahr 1940 auf das berichtigte Stammaktien⸗ Kapital unserer Gesellschaft von Rℳ 1 640 000,— beschlossen worden. Die Auszahlung der Dividende erfolgt egen Einlieferung des Gewinnanteil⸗ scheins Nr. 17 abz. 15 % Kapital⸗ ertragsteuer einschließlich Kriegszuschlag mit Hℳ 5,10 netto auf die alten Stammaktien zu Rℳ 100,— und Hℳ 51,— netto n die alten Stammaktien zu Rℳ 1000,— außer an unserer Gesellschaftskasse bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Leipzig, und deren Niederlassungen. 8 Der berichtigte Jahresabschluß für 1941 ist in Nr. 48 des Deutschen Reichs⸗ anzeigers vom 26. Februar 1942 ver⸗ öffentlicht worden, worauf hiermit hin⸗ gewiesen wird. 1 Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen: Rechts⸗ anwalt und Notar Dr. jur, Paul Heesen, Hannover, Vorsitzer; Direktor August Hupe, Hannover, stellv. Vorsitzer; Bankdirektor Jacob Traub, Leipzig, stellv. Vorsitzer; Steinbruchbesitzer Jo⸗ achim Priem, Leipzig; Adeline Wegener, Hannover; Herta Wegener, Hannover. Leipzig, den 21. März 1942. 1 Der Vorstand. “
Pforte. Gottlack.
[50667]
Accumulatoren⸗Fabrik Aktien⸗ gesellschaft, Berlin⸗Hagen. Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 und der dazu ergangenen Ersten Durchführungsver⸗ ordnung vom 18. August 1941 31 der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von Rℳ 21 250 000,— um 120 % 5 Rℳ 46 750 000,— zu erhöhen. Die Durchführung der Berichtigung soll in der Weise erfolgen, daß gegen Ein⸗ reichung der alten Aktien über je Rℳ 500,— je eine neue Aktie über Rℳ 1000,— und eine neue Aktie über Rℳ 1900,— ausgereicht werden.
NRachdem der Berichtigungsbeschluß in das Handelsregister am 11. Februar 1942 eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihre alten Aktien bis zum 24. April 1942 einschließlich
bei der Deutschen Bank, Berlin,
oder deren Filialen in Frankfurt a. M. und Hagen i. W.,
bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗
schaft, Berlin,
bei der Commerzbank Aktien⸗
gesellschaft, Berlin, 1 bei dem Bankhaus Delbrück Schick⸗ ler & Co., Berlin, —
bei der Dresdner Bank, Berlin,
oder deren Filialen in Frank⸗ furt a. M. und Hagen i. W., bei dem Lan han Hardy & Co. . m. b. H., Berlin, bei der Sponholz & Co. Bank⸗ Kommanditgesellschaft, Berlin, bei der Westfalenbank Aktien⸗ gesellschaft, Bochum,
bei dem Bankhaus Heinrich Kirch⸗
holtes, Frankfurt a. M., während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Gegen Ablieferung je einer alten Aktie über Rℳ 500,— der Nr. 1 bis 8000 und 12 001 — 20 000 mit Gewinn⸗ anteilscheinen Nr. 54 u. ff. nebst Er⸗ neuerungsschein, der Nr. 8001 — 12 000 und 20 001 — 42 500 mit Erneuerungs⸗ en werden eine neue Aktie über
MN über Rℳ 100,—, mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 1 u. ff. dnsgerece An Stelle von je 10 Aktien über Reichs⸗ mark 100,— wird eine neue Aktie über Rℳ 1000,— ausgegeben. VUeber die neuen Aktien werden zu⸗ nächst nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgestellt, Die Ausreichung der Stücke erfolgt möglichst bald gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Be⸗ sg nga⸗ ausgestellt hat. Die Stellen ind berechtigt, aber 88 verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 25. April 1942, werden die Aktien an den Börsen zu Berlin und Frankfurt a. M. in Prozenten des be⸗ richtigten Kapitals, gehandelt und notiert. Bei Börsenngeschaften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Aktienurkunden nicht erschienen sind, emäß § 71 der 1. DADV. in Giro⸗ femmetseporapeeilen, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen.
Für die mit der Ausreichung der neuen Aktien verbundenen Sonder⸗ arbeiten wird von den Banken die üb⸗ liche Provision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die Aktien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung bei den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter einge⸗ reicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Ausgabe der neuen Aktien kostenfrei.
Berlin, den 23. März 1942.
Accumulatoren⸗Fabrik Aktien⸗
gesellschaft.
Der Vorstand.
1000,— und eine neue Aktie
Ssterreichische Metallhüttenwerke Aktiengesellschaft, Wien.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch zu der am Mittwoch,
den 29. April 1942, um 16 Uhr
im kleinen Saal im Haus der Technik,
Wien, I., Eschenbachgasse 9, stattfinden⸗
den 22. ordentlichen uptversamm⸗
lung eingeladen.
[50934] Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung per 1941 sowie Bericht des Aufsichtsrates.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates und über die Verrechnung des Bilanzergebnisses.
3. Aufsichtsratswahl.
4. Wahl des Abschlußprüfers für 1942.
Die Aktien sind spätestens am
vierten Tage vor der Hauptver⸗
sammlung bei der Länderbank Wien
Aktiengesellschaft, Wien, I., Am
Hof 2, zu erlegen. 8
ien, den 23. März 1942. Der Vorstand.
[5062314 Pommersche Bank Aktiengesellschaft, Stettin. Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, dem 16. April
1942, mittags 12,30 Uhr, im
Sitzungssaale des Bankgebäudes Stet⸗
tin, Kaiser⸗Wilhelm⸗Str. 1, stattfinden⸗
den ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage 8 Geschäftsberichtes 1941, der Bilanz nebst Gewinn und Ver⸗ lustrechnung für den 31. 12, 1941 .Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinns. . Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. Bahlen zum Aufsichtsrat. . Wahl des Abschlußprüfers. ‚Verschiedenes. Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes in dieser Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre bexechtigt, die spätestens am 11. April
1942 ihre Aktien nebst doppeltem
Nummernverzeichnis oder die entspre⸗
chenden Depotscheine der Reichsbant
oder eines deutschen Notars über ihre
Aktien nebst doppeltem Nummernver⸗
zeichnis bei:
a) unserer Gesellschaftskasse in Stettin oder
b) unseren Zweigniederlassungen in Anklam, Cammin, Demmin, Greifenberg, Greifswald, Kös⸗ lin, Kolberg, Neustettin, Schla⸗ we, Stolp, Stralsund, Swine⸗ münde, Treptow a. Rega,
c) der Deutschen Zentralgenossen⸗ schaftskasse in Berlin,
d) der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin,
e) der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin,
gegen Empfangsschein hinterlegen und
während der Hauptversammlung hinter⸗
legt lassen. Jeder sücnmmberecheigte Ak⸗ tionär kann sich auf Grund schriftlicher
Vollmacht vertreten lassen.
Stettin, den 26. März 1942.
Pommersche Bank Aktiengesellschaft.
Osthoff. Dr. Ziemer.
10. Gefellschaften m. b. H.
[499822 Bekanntmachung.
Die „Mannheimer Wohnbau“ Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Mann⸗ heim ist aufgelöst. Die Gläubiger wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Mannheim, 16. März 1942.
Mannheimer Wohnbau Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung i. Liqu.
Die Liquidatoren: Dipl.⸗Kfm. Richard Burschell, Steuerberater Heinrich Wegele,
Baumeister.
[499811 Bekanntmachung. Die Baron von Steengracht’sche Ge⸗ flügelfarm Haus Horst G. m. b
biger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, ihre An Altkalkar, den 16. März 1942. Baron von Steengracht’sche Ge⸗ flügelfarm Haus Horst G. m. b. H i. Liqu. Dr. Stapper, Liquidator, Kleve, Kirchstr. 9.
[49318]
Durch Beschluß in der Gesellschafter⸗ versammlung vom 27. 8. 1940 ist die Firma Deutsche Schutzrechtsvertriebs
aufgelöst. bestimmt. mir bekanntzugeben.
Ch. Liebers geb. Oehmichen, Abwicklerin.
Ich bin zur Abwicklerin
11. Genosse
[498681 Kundmachung. Der Vorstand der unterfertigten Ge⸗
nossen 8 gibt bekannt, daß im Ge⸗ nossenschaftsregister des Kreisgerichts [in Handels
achen in Prag am 26.
bruar 1942 eingetragen wurde:
der unterfertigten Genossen⸗ aft:
„Durch Erlaß des Finanzministerviums
in Prag vom 13. 10. 1941 G. Zl. 87444 /
41 — II A/3 c — wurde in Anlehnung
Genossenschaften abgeschlossene Fusions⸗ übereinkommen vom 25. 11. 1940 ge⸗ mäß § 11 Abs. 1 Lit. b der Reg.⸗Vdg. vom 13. 3. 1941 Slg. Nr. 113 d.
u. V. der Genossenschaft „Allgemeine Volkskreditanstalt, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Liquidation“ mit dem Si in Prag als der übertragenden Ge⸗ nsserschft die Verschmelzung mit dieser Ggb als der nehmenden Genossenschaft aufgetragen.
Das Vermögen der übertragenden Genossenschaft einschließlich der Schul⸗ den ist durch diese Verschmelzung auf die übernehmende Genossenschaft über⸗ gegangen.
2. Bei der „Allgemeinen Volkskredit⸗ anstalt, vegistrierten Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation“ mit dem Sitze in Prag:
Durch Erlaß des Finanzministeriums in Prag vom 13. 10. 1941 G. Zl. 87444/ 41 — II A⁄3 c — wurde in Anlehnung an das zwischen den zu verschmelzenden Genossenschaften abheschlafser Fusions⸗ übereinkommen vom 25. 11. 1940 ge⸗ mäß § 11 Abs. 1 Lit. b der Reg.⸗Vdg. vom 13. 3. 1941 Slg. 113 d. G. u. V. dieser Genossenschaften als der über⸗ tragenden Genossenschaft die Ver⸗ schmelzung mit der Genossenschaft: „Kreditanstalt der Deutschen, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitze in Prag 1., Hibernerplatz 7, als der übernehmenden Genossenschaft aufge⸗ tragen.
Das Vermögen Genossenschaft einschließlich der den ist durch diese Verschmelzun auf die übernehmende Genossenschaf übergegangkn. 1
Die Firma der übertragenden Ge⸗ ne aft wird infolgedessen gelöscht.
ie Gläubiger der übertragenden Ge⸗ vossen schaft werden hiermit zugleich aufgefordert, ihre Forderungen gegen diese bei der übernehmenden Genossen⸗ e innerhalb eines Monats nach eröffentlichung dieser 3. Kundmachung anzumelden. urch die vorstehende Eintragung sind die Mitglieder der übertragenden Genossenschaft Mitglieder der über⸗ nehmenden Genossenschaft nach Maß⸗ gabe der Bestimmungen des Erlasses des Finanzministeriums vom 13. 10. 1941 G. Zl. 87 444/41 — II A/3 c — und des Fusionsübereinkommens vom 25. 11. 1940 geworden. S Prag, den 9. März 1942. Kreditanstalt der Deutschen eingetragene Genossenschaft mit
der übertragenden
chul⸗
.H. in Altkalkar ist aufgelöst. Die Gläu⸗
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise. Wochenübersicht der Deutschen Reichsbant
[51071].
beschränkter Haftpflicht.
vom 23. März 1942.
Aktiva.
1. Deckungsbestand an Gold und Devisen . . . . . . . ... 2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechseln des
Rei
3. 8 Wertpapieren, die nach 5
worden sind (deckungsfähige Wertpapiere)
Lombardforderungen.
deutschen Scheidemünzen.
Rentenbankscheinen.. sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktiven
Passiva.
1. Grundkapital . . . . . . . . . 2. Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklagen.
b) sonstige Rücklagen und
. Betrag der umlaufenden Noten...
4. Täglich fällige Verbindlichkeiten ...
5. An eine Kündigungsfrist gebundene V
6. Sonstige Passiva . . . . .. 8
Rückstellungen 8
R. ℳ 77 418 000
20 442 849 000
85 267 000 23 002 000 158 005 000 340 783 000
EE115
13 Ziffer 3 angekauft
8. 1 247 167 000
990 371 000
150 000 000
135 053 000 . . 608 041 000 616“ 8 18 638 968 000 ““ 2 469 934 000 erbindlichkeiten.
8 362 866 000
Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln:
Berlin, den 25. März 1942.
Puhl. Lar
8
prüche anzumelden.
Gesellschaft m. b. H., Oschatz, Sa.,
Etwaige Forderungen sind
an das zwischen den se verschmelzenden 1
Sitze
über-
“
ministers angeordnet:
eͤCCͤͤaaZZZͤaaͤaͤaͤaͤaͤͤͤͤvvvn,X*“*“*
dorf vom 24. Juni 1941 wird dahin berichtigt, daß das Vermögen a) des Inden Georg Israel Kaufmann, geb. am 3. 3. 1897 in St. ü-e een bisher wohnhaft in Krefeld, jetzt in Rochester (U A), und b) des Juden Fritz Israel Wertheim, geb. am 2o. 2. 1906 in Iserlohn, bisher in Solingen⸗Ohligs wohnhaft, jetzt in USA., nicht zugunsten des Preußischen Staats, sondern zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen worden it. Düsseldorf, den 23. März 1942. “ Der Regierungspräsident. J. A.: Pfeffer. 8r Auordnung Nr. 33 “ csg der Reichsstelle „Chemie!“ . (Herstellung von Lackerzengnissen)) Vom 25. Mürz 12 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (eichsgesetzbl. I.
S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die
Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und im Einvernehmen mit den Reichsstellen für industrielle Fett⸗ versorgung, für Mineralöl, für Kautschuk und Asbest und für Waren verschiedener Art sowie der Reichsmonopolverwaltung für Branntkwein bestimmt:
7.
Wer für eigene oder fremde Rechnun Lackerzeugnisse
sewerbsmäßig herstellt, bedarf S für jede Produktions⸗
tätte der Genehmigung der Reichsstelle „Chemie“. Aus⸗ genommen hiervon bleibt die Herstellung von Lackerzeugnissen n Betrieben, die einem Reichsinnungsverband des Handwerks angehören, soweit die Herstellung der Lackerzeugnisse sich auf die Verarbeitung der diesen Betrieben von den bewirt⸗ schaftenden Stellen zugeteilten Rohstoffmengen beschränkt. 82
Lackerzeugnisse im Sinne des § 1 sind flüssige und halb⸗ seste Anstrichmittel, die nach dem Auftragen auf die Oberfläche von Gegenständen einen Film ergeben und sn deren Her⸗ 85, organische Stoffe verwendet werden, die hinsichtlich⸗ ihrer Bewirtsch
stellen „Chemie“, für industrielle Fettversorgung, für Mineralöl, für Kautschuk und Asbest und für Waren ver⸗ bee Art sowie der Reichsmonopolverwaltung für
Als Herstellung von Lackerzeugnissen
gilt auch die ge⸗
werbsmäßige Vermischung und Vermahlnng fertiger und halbfertiger Lackerzeugnisse stoffen, Halbfabrikaten
miteinander sowie mit Lackroh⸗ Ankräge ouf Genehmigung zur Herstellung von Lack⸗ erzeugnissen sind schriftlich an die Reichsstelle „Chemie“, Ab⸗
teilung Lacke, zu richten, die im Einvernehmen mit den
anderen beteiligten Dien ststellen die Entscheidung trifft.
Die Genehmigung zur Herstellung von Lackerzeugnissen ür eine Produkttonsstätte gemäß § 1 gilt als erteilt, wenn r Hersteller dafür eine gültige Kontingentsliste der Reichs⸗
stelle „Chemie“ oder eine gültige Verarbeitungsgenehmigung oder eine gültige Produktionsckufgabe der Reichsstelle für
mdustrielle Fettversorgung erhalten hat.
1*
Rohstoffe, die der Zuständigkeit der in Stellen unterliegen, dürfen für die Herstellung von Lack⸗
erzeugnissen nur an Betriebe geliefert werden, denen von der
Reichsstelle „Chemie“ die Genehmigung zur Herstellung von Lackerzeugnissen oder von der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung eine gültige Verarbeitungsgenehmigung oder eine gültige Produktionsaufgabe erteilt worden ist.
6 87 Vpovrrätige Rohstoffe, die der Zuständigkeit der in § 2
enannten Stellen unterliegen, dürfen nur mit ausdrücklicher
Zustimmung der für die Bewirtschaftung zuständigen Stellen zur Herstellung von Lackerzeugnissen aufgebraucht werden.
§ 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
85 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr⸗
bestraft.
Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten eebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 25. März 1942
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Tr. Claus Ungewitter.
Anordnung Nr. 34 “
.d‚/dder Reichsstelle Chemie“ “
(Lieferung von Tarnfarben für Gebände⸗ und Bodenta Vom 25. März 1942
Auf Grund der Verordnung über den Wavrenverkehr vom 18. August 1989 (Reichsgeserbr 1 C. 1430) in der
Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des
Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Oberkommandos
der Wehrmacht, des Reichsministers der Luftfahrt und Ober⸗ sowie des Reichswirtschafts⸗
befehlshabers der Luftwaffe
Unter Tarnfarben für Gebäude⸗ und Bodentarnung im Sinne dieser Anordnung sfind Anstrichmittel zu verstehen, die folgenden Zwecken dienen: .““ 11686.“
ung zum Zuständigkeitsbereich der Reichs⸗
9
taatsanzeiger Nr. 192 vom
1. Der Anpassung von Bauwerken und Anlagen an die Umgebung zur Erschwerung der Erkennbarkeit, 2. der Farbgebung und Schwerentflammbarmachung von brennbaren Tarnmaterialien (flammschützende Tarnfarben), 82 3. der Mattierung von Glasflächen gegen Spiegelung (Blendschutfarben, vgl. RAI. 841 G v. März 1941, Ahkschnitt B).
Nicht unter die Anordnung fallen Anstrichmittel, die den Lichtaustritt durch Fenster, Glastüren und dergl. verhindern (Verdunkelungsfarben), sowie Anstrichmittel, die zur Markierung von Straßen und Wegen aller Art zwecks Er⸗ leichterung des Verkehrs im Dunkeln, insbesondere zur Markierung von Bordschwellen, Treppenstufen und dergl., bestimmt sind (Hinweisfarben).
Der Vertrieb von Tarnfarben für Gebäude⸗ und Boden⸗ tarnung bedarf als Vertrieb von Luftschutzgegenständen Lemahd 8 des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935 (Reichs⸗ Piet 3. I S. 827) in der Fassung der Dritten Aenderungs⸗ rordnung zum Luftschutzrecht vom 8. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1762) in Verbindung mit der Vierten Durchführungs⸗Verordnung zum Luftschutzgesetz vom 31. Januar 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 197) in der Fassung der Aenderungs⸗Verordnung vom 1. September 1939 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1626) einer Vertriebsgenehmigung der Reichs⸗ anstalt der Luftwaffe für Luftschutz. Durch die Erteilung der Vertriebsgenehmigung wird die ön. Tarnfarbe als Luftschutz⸗Tarnfarbe (LS⸗Tarnfarbe) zugelassen.
Die Hersteller von Tarnfarben für Gebäude⸗ und Boden⸗ tarnung haben die Vertriebsgenehmigung für die einzelnen von ihnen hergestellten Erzeugnisse Fensh § 3 der Bierten Durchführungs⸗Verordnung zum Lufts ußgeset bei der Reichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz zu beantragen. Bis b Erteilung der Vertriebsgenehmigung an die Hersteller
ürfen für Gebäude⸗ und Bodentarnung nur Tarnfarben vertrieben werden, die bereits bisher durch den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe als RI⸗M⸗ Tarnfarben zugelassen worden sind. Die zur Herstellung von RLM⸗Tarnfarben bereits zugelassenen Firmen sind in der „Vorläufigen Anwendungs⸗ und Verarbeitungsvorschrift für RLM-Tarnfarben“ mit Nachtragslisten (zu beziehen durch die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Eberswalde) veröffentlicht.
§ 3
Tarnfarben für Gebäude⸗ und Bodentarnung dürfen nur
egen Aushändigung einer Beschaffungsgenehmigung eines rsigaukommandos in der darin genannten Art und Menge geliefert werden.
Anträge auf Erteilung von Beschaffungsgenehmigungen sind von den Beziehern an das für sie zuständige Luftgau⸗ kommando zu richten. Dieses kann bestimmte Antrags⸗ erfordernisse vorschreiben. Es kann die Beschaffungs⸗ genehmigungen unter Bedingungen und Auflagen erteilen.
Die Hersteller von LS⸗Tarnfarben (bis zur Erteilung der Vertriebsgenehmigung von RLM⸗Tarnfarben) haben für jeden Kalendermonat spätestens his zum 15. des Berichts⸗ monats, erstmalig zum 15. April 1942, Meldungen über die Liefermöglichkeiten für LS⸗Tarnfarben bzw. RLM-⸗Tarn⸗ farben nach Maßgabe des von der Reichsstelle „Chemie“ vor⸗
schriebenen Formblatt T. *) an den Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der Luftwaffe, die Reichsstelle
„Chemie“ sowie die für den Hersteller örtlich zuständige Bezirksausgleichsstelle einzureichen.
§ 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
*) Die Formblätter sind von den Herstellerfirmen bei der Buchdruckerei Paul Schiefer, Berlin N 58, Schünhauser Allee 132,
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“
Diese Anordnung tritt am 1. April 1942 in Kraft. Sie
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gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete
von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 25. März 1942.
Der Reichsbeauftragte für „Chemiev. Dr. Claus Ungewitter.
MNichtamtlichees Deutsches Reich e Der Königlich Dänische Gesandte in Verlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 23. 2 d. J. verlassen.
Während seiner Abwesenheit führt err Legationsrat de Steensen⸗Leth die Geschäfte der Gesandtschaft.
Nummer 12 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ i Ministeriums des Innern vom 25. März 1942 hat folgenden
nhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 16. 3. 42, hrkostenersatz bei ausw. Wohnen; hier: Wohnungsgeldzusch. — dErl. 17. 3. 42, BDA. d. in d. unmittelb. Reichsdienst über⸗
nomm. Gemeindebeamten. — RdErl. 17. 3. 42, Wohnungsgeld⸗ 8
zusch. f. led. Beamte. — RdErl. 17. 3. 42, Versorgungsgebührn. nach Reichsversorgungsges. neben Einkommen aus einer Verwendg. im öffentl. Deermt — RdEIl. 18. 3. 42, Anschrift d⸗ Rechnungshofs d. Dt. Reichs. — RdErl. 18. 3. 42, Haftg. d. Reichs usw. f. schuldhafte Amtspflichwverletza. seiner Beamten.
— RdErl. 19. 3. 42, Vereinfachg. d. Verw. — RdErl. 19. 3. 42,
Transfer v. Heimatbezügen an Angeh. d. Zivilverw. in außerdt. Gebieten. Kommunalverbände. RdErl. 11. 3. 42, Säumniszuschlag. — RdErl. 17. 3. 42, Veröffentlichg. d. Ab⸗ gabenordngn. d. Gemeinden u. GV. in d. eingeglied. Ostgebieten. — RdErl. 17. 3. 42, Bürgersteuer d. ausländ. Arbeitnehmer. — RdErl. 20. 3. 42. Fusgleich . den Gemeinden u. GV. durch d. Wegfall d. Berufss ulbeitr. emerhe en Einnahmeausfalls. — RdErl. 23. 3. 42, Viertelj. Fälligkeitszeitpunkte bei d. Grund⸗ steuer u. bei d. Gebäudeentschuldungsteuer. — Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 4. 3. 42, Sammlg. v. Geldspenden ugunsten d. Grenzbüchereidienstes — Polizeiverwaltung. HeUEr . 11. 8. 49, Bearbeitg. v. Abtreibgs⸗ u. Sittlichkeitsdelikten unter Polen. — RdErl. 16. 3. 42, Pol.⸗Stunde am Nationalen
Feiertag d. Dt. Volkes. — RdErl. 18. 3. 42, Zahlungsregelg. f. d. in d. besetzt. Gebieten 1en — RdErl. 20. 3. Rei
1942, Jahresabschluß üb. d. hshaushalt d. Pol. — RdErl. 16. 3. 42, S⸗Dienstgradangleichg. v. Angeh. d. Ordn Pol. außer Verw.⸗Pol. — RdErl. 17. 3. 42, Versendg. v. Pers.⸗Akten d. SchP., Gend. u. FSchP. 3 b Stellen. — RdErl. 12. 3. 42, Mitbenutzg. v. Exerzier⸗ u. Sport⸗
P. — Zu besetzende Gend.⸗Abt.⸗Führer⸗
plätzen, Exerzier⸗ u. Turnhallen, Sportgerät u. Kleinkaliberschieße⸗
ständen d. Ordn.⸗Pol. durch den SHD. I. Ordng. — RdErl. 16. 3. 1942, Bekleidungswirtsch. bei d. Pol.⸗Batl. — RdErl. 16. 3. 42, Meldg. üb. d. Stand d. Schwimmansbildg. — RdErl. 16. 3. 42, Lehrg. f. d. in d. aktive Dienstverhältn. übernomm. ehem. Pol.⸗ Reservisten. — RdErl. 17. 3. 42, Uniformanfertig. f. d. Ordn Pol. — RdErl. 18. 3. 42, Preisverzeichn f. d. Dienstkleidg. d. OrdnPol.
— RdErl. 19. 3. 42, 14. Res.⸗Offz.⸗Anw.⸗Lehrg. — RdErl. 20. 3. 42,
Oberstufenlehrg. u. Offz.⸗Laufbahn. — Staatsangehörig⸗ keit. Paß⸗ und Ausländerpolizei. RdErl. 17. 3. 42, Ausdehng. d. Kennkartenverfahrens in räuml. u. persönl. Hinsicht. Wehrangelegenheiten. Kriegsschüden. milienunterhalt. RdErl. 20. 3. 42, iedererlang. d. Wehrwürdigkeit. — RdErl. 20. 3. 42, Feststellg. v. Kriegssach⸗ schäden Deutscher im besetzt. serb. Gebiet. — RdErl. 20. 3. 42, Personenschäden⸗BO.; Fürsorge u. Versorg. f. Körperschäden, die nicht Folgen einer Notdienst⸗ od. Luftschutzdienstbeschädig. sind. — Vermessungs⸗ u. Grenzsachen. RdErl. 11. 3. 42,
Offener Reichsansw. f. d. bei Feldarbeiten tätig. Verm.⸗Beamten
u. verm.⸗techn. Angest. d. ReichsA. 8 Landesaufn. u. d. Haupt⸗ verm.⸗Abt. — RdErl. 20. 3. 42, indg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Volksgesundheit. RdErl. 19. 3. 42,
Durchf. d. Ehegefundheitsges. u. d. Ges. zur Verhütg. erbkranken
Nachwuchses gegenüber Juden. — RdErl. 19. Impfstoff. — Veterinärverwaltung. Regelg. d. staatl. Vet.⸗Dienstes in d. Reichsgauen d. Ostmark u. im Reichsgau Sudetenland. — Stellenausschreibungen von Cemeindebeamten. — Zu beziehen durch alle st⸗ anstalten. dntalten, 2,15 f. für Ansgabe A Gweiseitig bedruckt) und 2,70 Rℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt)
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rj rammatische Erklärungen japanischer — Wirtschaftsführer und gewisse von Japan bereits eingeleitete Vorarbeiten deuten darauf hin, daß der Anfang Dezember 1941 im Raum des Stillen Ozeans ausgebrochene Krieg grundlegende Wandlungen im Wirtschaftsleben dieser Gebiete zur Folge wird. Heute, nach knapp einem Vierteljahr Kriegsdauer, nne sich, infolge des vaschen und glücklichen Fortschreitens der militä⸗ ri chen Operationen Japans, vielfach schon Sr. und Ausmaß dieser Wandlungen abzuzeichnen. Besonders star n hierbei die Kansschukwitischaft und zwar einmal wegen der über⸗ ragenden Stellung, die Südostasien in der Kautschukkultur der Welt einnimmt, und sodann wegen der hohen Einfuhrabhängigkeit namentlich der angloamerikanischen Mächte.
Nach einer eingehenden Untersuchung des Statistischen Reichs⸗
amtes im neuen Heft von „Wirkschaft und Statistik“ erzengten die Länder Südostasiens ** 90 % der gesamten ehatsceurs en. Die Hauptgebiete sie Britisch⸗Ralcha und Holländisch⸗Indien. Aber auch Thailand und Französisch⸗Indochina haben in den letzten Jahren als Kautschukerzeuger mehr und mehr an Be⸗ dentung gewonnen. Wichtig war das Gebiet für die Gesamtwirt⸗ schast Srdöbritennieng, weil sehr hohe britische Kapitalien in der Kautschukwirtschaft Südostasiens angelegt waren, und desonders der malayisch⸗nordamerikanische Handel, der in der Hauptsache auf der Kautschukansfuhr Malayas nach den Vereinigten Staaten von Amerika beru einer der bedeutendsten Devisenbringer des Empire war. Nahezu ein Viertel des gesamten im letzten Jahr
erwarteten Eingangs an Dollardevisen dürften diese Handels⸗
beziehungen erbracht haben.
Für die Kantschukwirtschaft der Vereinigten Staaten bedeutet die Besetzung Südvstasiens durch die Japaner einen schweren Schlag. Das Gebiet war die eigentliche Nohstoffbasis der nord⸗ amerikanischen Gummiindustrie. Wre nunmehr eingetretene gänzliche “ zwar für nahe Zukunft infolge der roßen verfügbaren Vorväte noch keine besonderen Versorgungs⸗ chwierigkeiten zur Folge, doch stellt sie die Vereinigten Staaten für die weitere Zukunft vor eine Aufgabe, die angesichts der Höhe des Bedarfs sehr schwierig zu bewältigen sein wird, zumal die Ausweichmöglichkeiten recht unentwickelt sind. 1
Politiker und
aben innen
betroffen ist.
Cerßengreche, 1n
Wirtschaftstein
Wochenübersicht der Deutschen Neichsbank vom 23. März 1942
Attiva 1. Deckungsbestand un Gold und Devi2sen . 2. Bestund an Wechsem urnd Schecks sowie an Schatz⸗ wechseln des Reichs ... 3. 9 „.
RA 77 418 000
Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft werden sind (deckungs⸗ Lombardforderungen.. . deukschen Scheidemünzen . Rentenbankscheinen. . sonstigen Wertpapieren. . sonstigen Aktiven .
Passiva 8 Grundkapital 1 . „ „ ⸗ 2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rückagemn . . b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 1 — 3. Betrag der umlaufenden ESeen ““ S . 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten E““ 5. An eine Sen gangsfrü gebundene Verhindlich⸗ keiten. . ... 8 — 6. Sonstige Passiva.. 362 866 000 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Inlande zahlbaren Wechseln REℳ —,—.
85 267 000
158 005 000 340 783 000 247 167 000
150 000 000
5 135 053 000 608 041 000
Berlim, 25. März. Preisnotierungen für Nahrungs⸗
mittel. (Vertausspreie des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kito frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 5) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei H 71,60 bis 72,50, Linsen, käserfren 5) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe 5 —,— vis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe — — bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Italiener, gr. *§) 49,70 bis 50,50, Reis *§) bis —,— und *½* —,— vis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengraupen, sein, C00 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 ), Gerstengraupen, mittel, O/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, grobd, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C’6*) 34,00 bis 35,00 †), Körnungen“) 34,00 vis 35,00 †), Haferflocken
990 371 000
RdErl. 17. 3. 42,
Tarl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44.
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