sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien gemäß “ der Satzung spätestens
8
8
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien späte⸗ stens am 24. April 1942 bei
5. Beschlußfassung
2. 4
..“ 8
Berliner Kindl Brauerei A. G.,
Berlin.
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Dr. Johannes Krüger ist am 3. September 1941 verstorben. In der Hauptver⸗ sammlung vom 24. Januar 1942 wurde Herr Carl Goetz in den Aufsichtsrat gewählt. Wiedergewählt wurden die Herren Professor Dr. Georg Magnus und Karl von Schultz.
[321] Waggonfabrik Uerdingen A. G. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Montag,
27. April 1942, 12,30 Uhr, im
Industrie⸗Club zu Düsseldorf statt⸗
findenden 43. ordentlichen Haupt⸗
versammlung mit nachstehender Ta⸗ gesordnung eingeladen:
1. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Grund⸗
kapitals um 2,1 auf 6,3 Millionen R gemäß der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941. Vorlage des Berichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats sowie des die Kapitalberichtigung aus⸗ weisenden, vom Vorstand und Auf⸗ sichtsrat festgestellten Rechnungs⸗ abschlusses zum 30. Sept. 1941. „Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals auf 7,6 Mil⸗ lionen RH.ℳ durch Ausgabe von nom. 1 300 000 Rℳ neuer Aktien mit halber Dividendenberechtigung für das Geschäftsjahr 1941/42. Die neuen Aktien sollen Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechts der Aktionäre von der Deut⸗ schen Bank Filiale Krefeld über⸗ nommen werden mit der Verpflich⸗ tung, nom. 1 260 000 Rℳ neue Aktien den alten Aktionären zum Kurs von 100 % in der Weise an⸗ zubieten, daß innerhalb einer Aus⸗ schlußfrist von 14 Tagen auf je nom. 5000 ℛℳ Aktien des berich⸗ tigten Grundkapitals eine neue Aktie von nom. 1000 Rℳ bezogen werden kann, und die restlichen nom. 40 000 Rℳ neue Aktien best⸗ möglich zu verwerten. über
Satzungs⸗ änderungen:
Ziffer 4 Absatz 1 Grundkapital Stückelung der Aktien nach Durchführung der Kapitalberich⸗ tigung und Kapitalerhöhung. 8 88— 8 Absatz 1 erhält folgen⸗ den Zusatz: „Der Aufsichtsrat kann urch einstimmigen Beschluß auch beim Vorhandensein mehrerer Vor⸗ standsmitglieder einem Vorstands⸗ mitglied Einzelvertretungsmacht er⸗ teilen“. Ziffer 16 Neufestsetzung der Be⸗ züge des Aufsichtsrats in An⸗ passung an die Kapitalberichtigung. .Wahlen zum Aufsichtsrat. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
am .April 1942 bei der
Kasse der Gesellschaft,
der Deutschen Bank in Berlin, Uerdingen, Krefeld, Essen, Düsseldorf, Köln,
der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft in Krefeld und Düsseldorf,
der Dresdner Bank in Berlin, Uerdingen, Krefeld, Düsseldorf, Aachen, Köln
einer deutschen Wertpapiersammel⸗ bank oder
einem deutschen Notar
interlegt und gegen den Nachweis
“ eine Eintrittskarte erhalten en.
Krefeld⸗Uerdingen, 28. März 1942. Der Vorstand. Schroeder.
werden hiermit *½ der am 27. April 1942, Industrie⸗Club zu Düsseldorf stattfin⸗ denden 30. ordentli sammlung mit nachstehender Tages⸗ ordnung eingeladen:
hinterlegt und gegen den Nachweis 2- eine Eintrittskarte erhalten aben.
Düsseldorfer Waggonfabrik Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
ontag, 12,15 Uhr, im
en Hauptver⸗
1. Vorlage der Rechnungsabschlüsse zum 30. Juni 1941 und zum 30. September 1941 sowie der Berichte des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats.
.Erteilung der Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat.
. Wahlen zum Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1941/42.
für
der Kasse der Gesellschaft,
der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft, Filiale Düsseldorf,
einer deutschen Wertpapiersammel⸗ bank oder
einem deutschen Notar
Düsseldorf, 28. März 1942.
unter
Verbindlichkeiten:
Grundkapital.. Gesetzliche Rücklgaaaes
Posten, die der Rechnu Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940.
[51034].
Deutsche Hypothekenb⸗ (Actien⸗Gesellschaft)
Bilanz auf den 31. Dezember 1941.
Gewiun⸗ und Verlustrechnung für 1941.
Aufwendungen. Zinsen: von Hypothekenpfandbriefen. von Kommunalobligationen
Gehälter und Löhne .. ..
Aktiva.
ö1ö1111X1X12““ Schecks..
Wertpapiere:
oqog1“X*“
P11ö161““ b) Sonstige Wertpapiere
In der Gesamtsumme a und b
8.1˙1—n65 86
Kommunalobligationen
gationen nom. R. Aℳ 4300, — . Bankguthaben... Sonstige Forderungen Hypotheken Davon:
b) Feri⸗ Hypotheken c) Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Hypotheken d) Zusatzforderungen: nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 gemäß Gesetz vom 20. 7. 1933 ..
Kassenbestand einschließlich von Reichsbank⸗ und Post⸗
a) Schatzanweisungen, Anleihen des Reichs und der
111“¹“
enthalten:
R.ℳ 3905 705,43 Wertpapiere zur Deckung der Eigene Hypothekenpfandbriefe und Kommunalobli⸗
.„ „ 2„2—2⸗
a) Deckungshypotheken und Grundschulden 1
535 054,42 214 762,41
3 254 330 2 538 450
126 6 1 481 110 832 285
749 816
Kommunaldarlehen .. .
Hypotheken und Kommunaldarlehen: 3²) Anteilige Feten von:
eeeöööööö1ö11A“.“; Rentenbankhypotheken
iinseen von: 5 Rentenbankhypotheken. 8 Kommunaldarlehen..
Davon zur Deckung bestimmt R. ℳ 749 816,83
davon zur Deckung bestimmt Rℳ 18714145,51 Zinsen von Hypotheken, Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗
. 7 766,55 . 8 094,25
b) Im letzten Monat des Geschäftsjahres fällige
312 936,68 525,05 86 819,35
400 281
c) Rückständige Zinsen von: eee]; Rentenbankhypotheken..
Kommunaldarlehen..
Hiervon wurden abgeschrieben: im Laufe des Jahres. am Jahresschluß ..
71 548,48 3735,95
7 —7287,73
1 121,81 . 74 162,62 75 284,43
Grundstücke und Gebäude:
b) Sonstiger Grundbesiz.. ab Grundschulden
111686*
Abschreibung
7 14 des Reichsgesetzes über das Krebit Artikel 13 der 1. nannten Personen und Unternehmen R. M
a) Hypothekenpfandbriefe: 4 ½ % 45686 b) Kommunalobligationen 4 % “
c) Unverzinsliche Schuldverschreibungen: gemäß Gesetz vom 20. 7. 1933.
Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung
Beteiligungen (§ 131 Abs. 1 AII Nr. 6 d. Aktiengesetzes)
a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende 8
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. In den Aktiven sind enthalten: Forderungen an die im
wesen und
urchführungsverordnung dazu ge⸗
403850,—
nach der Verordnung v. 27. 9. 1932 434 877,25 . 171 437,50
96 485 600 21 620 700 20 842 800
606 314
Darlehen ö1““ a) Verloste und gekündigte Pfandbriefe munalobligationven. b) Sonstige Verbindlichkeiten: aa) Verbindlichkeiten aus der Annahm er Bankabteilung),)
bb) Andere Verbindlichkeiten:
Fällige Gewinnanteilscheine.
111141“ Verschiedene Verbindlichkeiten
ebbbbbeeebööö1ö1b6—“;
Mehrerlös aus der Ausgabe von Hypothekenpfand⸗
briefen und Kommunalobligationen über zahlungsbetrag gemäß § 26 HBG... Zuweisung
5F 6ä5565250
Sonstige Rücklagen: Rücklage II.
Zuweisung
8511öA“
Rückstellungen:
a) Steuerrückstellung b) Rückstellung für Sonstige..
Hypothekenpfandbriefen: anteilige fällige.
Kommunalobligationen: anteilige.. fällige..
Instandsetzungskosten
c) Pensions⸗ und Unterstützungsrückstellun
Allgemeine Wertberichtigung.. Zinsen von:
. 214 762,25
Aufgenommene Darlehen: Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗
und Kom⸗
e von Geld
zum Zwecke der Hinterlegung (Kreditoren
Kreditoren der Hypothekenabteilung..
Verpflichtungen aus Teilungsmassevertei⸗
den Rück⸗
8“
0 *. 0 565 . 0
0⁴
58 726,08
2 153 540
2 083 041
192 161 800 000
822 131 1 260 909
273 488
Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Darlehen:
lehenzinsen...
Gewinn aus 1941
In den Passiven sind enthalten:
a) Verbindlichkeit gegenüber schaft R.ℳ 9543,34 b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1
des Reichsgesetzes über das Kreditwese
Der Vorstand. Schroeder.
mark 11 900 000,—
anteilige. Im voraus gezahlte Hypotheken⸗ und Kommunaldar⸗
ngsabgrenzung dienen
Beteiligungsgesell⸗
gesetzes über das Kreditwesen R. ℳ 142 887694,95 c) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2
13
d. Reichs⸗
n Reichs⸗
2 356 529
v5 17188
7 742
66 072 514 645
₰
5 792 780
4 300
7 107 438 43 101 129 684 951
18 724 146
416 141 1 654 414
139 555 414
832 285
2 499 994 8 000 000
1 112 559 2 862 441
8 “
2 364 27
139 541 16 681
580 717
davon freiwilige soziale Zulagen. weitere freiwilli Spenden... 88
Soziale Abgaben.
Abschreibungen auf: Zinsforderungen ...
Ueberweisung an die: gesetzliche Rücklage Rücklage II...
Gewinn des Geschäftsjahres. (Gewinnvortrag R. ℳ 66 072,16)
Erträge.
kostenbeiträge) von: ypotheken. Kommunaldarlehen...
Sonstige Zinsen . ..
aus dem Darlehensgeschäft Außerordentliche Erträge Sonstige Erträge.
Nach dem abschließenden Ergebnis klärungen und Nachweise entsprechen die
Berlin, den 5. Februar 1942.
zuschlag sofort zur Auszahlung.
Rauch, Breslau.
Hirte.
[313] 6 % Siemens & Halske Aktien⸗ gefellschaft Reichsmark⸗Anleihe von 1 1930, Reihe 1. „Wir geben hierdurch bekannt, daß sich die am 1. April 1942 fälligen Jah⸗ reszinsen nebst Zusatzzinsen für die obige Anleihe nach Abführung von 2 % an ein gemäß § 7 der I. DADV. vom 18. 8 1941 von uns zu verwaltendes Treuhandvermögen auf 8 % stellen. Die entsprechenden Beträge werden kapitalertragsteuerfrei gegen Einrei⸗ chung der Zinsscheine Rr. 14 ab 1. April 1942 ausgezahlt.
Zahlstellen:
Deutsche Bank in Berlin und ihre sämtlichen deutschen Nieder⸗ lassungen, Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, Länderbank Wien Aktiengesell⸗
schaft, Wien, Commerzbank Alktiengesellschaft, Wien, Bankhaus Schoeller & Co., Wien, unsere Gesellschaftskasse in Ber⸗ lin⸗Siemensstadt. Berlin⸗Siemensstadt, im März 1942. SIEEMENS & HALSKE
AKTIENGESELLSCHATF von Buol. Dr. Jessen.
[815
Bank für Kärnten Aktiengesellschaft, Klagenfurt.
Bekanntmachung.
Am 28. April 1942 um 11 Uhr
findet in den Räumen der Bank für
Kärnten Artzengesenschaße Klagenfurt,
10.⸗Oktober⸗Straße Nr. 2, die 14. or⸗
dentliche Hauptversammlung der
Aktionäre der Bank für Kärnten
Aktiengesellschaft statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtzrates.
4. Aufsichtsratswahlen.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Stimmberechtigt in der Hauptver⸗
sammlung sind jene Aktionäre, welche
die ihr Stimmrecht begründenden
Aktien samt den nicht fälligen Coupons
bis spätestens 24. April 1942
bei der Bank für Kärnten Aktien⸗ gesellschaft, Klagenfurt, oder deren Filialen oder
bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, oder
bei der Bayerischen Hypotheken⸗ 9s Wechsel⸗Bank, München, oder 8
bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben.
Der Vorstand der Bank für Kärnten
von Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Darlehen ““
ge soziale Leistungen und gesamte freiwillige soziale Leistungen. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag u. vom Vermögen
Zwangsverwaltungsvorschüsse, Kosten und Sonstige aö11ö1ö141464X*“];
Pensions⸗ und Unterstützungsrückstellung. b.
Zinsen (einschließlich besonders vereinbarter Verwaltungs⸗
Rentenbank⸗Kreditanstalt⸗Hypotheken 8
Eingänge auf abgeschriebene Hypothekenzinsen 4 1 Darlehensprovisionen und andere einmalige Einnahmen
1131““
R.ℳ RE
940 313 858 8 33 675 50 6 300 908 374 208
40 634,70 49 586,— 49 586
õ 220,70 9 400 02 706 583 47
79 043 22 202 316
6 522 035 ʃ9 1 103 896 7 662 845 88
355 240/77 91 777 10
97 650 22 291 907 53 123 618 60
8 623 040/10 meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
0ꝙ 9 9 555
der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗
Buchführung, der Jahresabschluß und der
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
E. Ohme, Wirtschaftsprüfer. Die auf 6 %% festgesetzte Dividende für das Geschäftsjahr 1941 gelangt gegen Einreichung des Dividendenscheines Nr. 43 abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegs⸗
„Dem Vorstand gehören an: Carl Hirte, Berlin; Dr. Alfred Kulemann, Berlin (z. Zt. als Geschäftsführer der Deutsche Umsiedlungs⸗Treuhand⸗Gesellschaft m. b. H., Berlin, im öffentlichen Dienst des Reiches); Fritz Meyer, Berlin (z. Zt. als Kriegsverwaltungsrat im Wehrmachtsdienst); Stellv. Karl Seifert, Berlin.
„Derzeitiger Aufsichtsrat: Dr. Herbert von Breska, Vorsitzer; Dr. Hermann Münch, stellv. Vorsitzer; Kurt Boeszoermeny; Dr. Walther Frisch, Geh. Legationsrat; Otto Gerlitz; Dr. Gustav Hirte, Justizrat; Dr. Wilhelm Lippelt; Hans Rummel; Dr. Joseph Schilling; Nicolaus Wenz; Hugo Zinßer, sämtlich in Berlin; Dr. Friedrich
Berlin NW 7, den 25. März 1942. 8 Deutsche E“ eeeaxeteht ge eifert.
R—ẽʒẽʒõẽẽẽMẽMẽ6ẽUẽUẽUẽõR ᷑D¶ CIC --U—UZ — EÄq◻C[—éVUV—V—V——RUé44 ⏑é.—œ ł ü I ZZ8Z
1326] Chemische Fabrik Grünau Aktiengesellschaft, Berlin⸗Grünau.
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 28. April 1942, vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokal der Dresd⸗ ner Bank, Berlin W 8, Behrenstraße Nr. 35/39, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestell⸗ ten berichtigten Hahreazzjchfe, für das Geschäftsjahr 1941, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie Vorlegung des des Auf⸗ sichtsrates über die Kapitalberich⸗ tigung und Bekanntgabe der ent⸗ sprechenden Aenderung des § 3 der Satzung.
„Beschlußfassung über die durch die Foßstalge gne notwendig ge⸗ wordenen Aenderungen der 88 13 (betr. Aufsichtsratsveraütung) und 19 (betr. Gewinnverteilungsvor⸗ schriften) der Fennng sowie des § 14 der Satzung (betr. Ort der Haupt⸗ versammlungen der 8se Fach.
„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.
.Beschlußfassung über die Pöbegseng der Entlastung an den Vorstan und den Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das ve e ssähr 1942.
Zur ilnahme an der Hauptsver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien oder die ge⸗ mäß § 14 der Satzung über dieselben lautenden Hinterlegungsscheine einer Wertpapiersammelbank oder eines deutschen Notars spätestens am Freitag, dem 24. April 1942, während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse oder in Berlin bei der Dresdner Bank, „W. 8, Behrenstraße 35/39, in Frankfurt a. M. bei der Deut⸗
schen Gold⸗ und Silber⸗Scheide⸗
anstalt vorm. Roeßler, Weiß⸗
frauenstr. 7/9, in Hamburg bei Brinckmann, Wirtz & Co., Ferdinandstr. 75, hinterlegt haben und bis nach Ablauf der Hauptversammlung hinterlegt lassen. Die Hinterlegung ist auch ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Berlin⸗Grünau, 30. März 1942. Chemische Fabrik Grünau Aktiengesellschaft. Dr. Ewald Herzog. Paul Schneider.
8* 8* 8
Aktiengesellschaft.
8 des Beauftragten für
sscchtlich der Oberflächen
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 77 vom 1. April 1942. S. 3
Wehrkreis IX: Unterkontingentstelle 29 Landeswirtschaftsamtes Weimar: Der
Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau,
Wehrkreis 8 biet des
telle Halle. Wehrkreis X: haben Eibia, Liebenau, au: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. ausbau, Außenstelle Homburg, seumstr. 15. Fernruf 42 05 44. Wehrkreis XI: Unterkontingentstelle
Außenstelle
Lavesstr. 77, Fernruf 52 621.
is XII? Unterkontingentstelle: Der Reichsminister WE1 üstungsausbau, Außenstelle
Sohenzollernanlage 35. Fernruf 30 551. E1 he S erichbminzster üstungsausbau, Außenstelle
f. Bew. u. Mun. Abt.
Wehrkreis XIiI: Unterkontingentstelle: f. Bew. u. Mun. Abt. Mlürnberg, Nuͤrnbera W, Sandstraße 34.
Wehrkreis XVII: Unterkontingentstelle Gau Oberdonau: Abt. Rüstungsausbau, Wehrkreis XvVvIl: Unterkontingentstelle Gau Niederdonau:
Karl⸗Lueger⸗Platz 3. Fernruf R u. Vorarlberg: Der Reichsmin
Villach. Fernruf 2 971—75.
kreis XX: Unterkontingentstelle: Der Reichsminister 88 ar. 8 Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Dan⸗ ig, Danzig⸗Langfuhr, An der Abtsmühle 5. Fernruf
r. 42 658, 42 659.
Bew. u. Mun. Abt. erlin, Berlin W 35, Potsdamer 27 74 01, Ferngespr. 27 71 21
We 8 kreis XXI: Untexlontengentstenes Der 11
“ Ortsgespr.
Anordnung
gruppe und Geräten 8 Vom 30. März 1942
Auf Grund der “ 18e E11“ 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. in der Fassung 8 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I
der Verordnung vom
ne
“ 5 F zwtsgh ¹ Kassel, Kronprinzenstr. 1/2. Fernruf 35 261.
2- IX: Unterkontingentstelle nur für das Ge⸗ Landeswirtschaftsamtes Weimar: Der Reichs⸗ minister f. Bew. u. Mun. Abt. Rüstungsausbau, Außen⸗
Unterkontingentstelle außer den Bauvor⸗ Orgazit, Steierberg und L bt. Rüstungs⸗ Hamburg⸗Altona, Mu⸗
einschl. der Bau⸗ vorhaben Eibia, Liebenau, Orgazit, Steierberg und Stolzenau: Der Reichsminister f. Bew. u. Mun. Abt.
KRüstungsausbau, Hannover,
nur für den Der Reichsminister f. Bew. u. Außenstelle Linz, Linz a. D.,
Straße der Sudetendeutschen 1. Fernruf 26 731. nur für den
Der Feschsminister * 8 I Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Wien, Wien I, Dr.⸗ Abt. Rüstungsar den stele, en 22-5,39.
W ehrkreis XVIII: Uüterkantinßgentstecle aussche
ter Abt. Rüstungsausbau, Außenstelle Finech Warmbad⸗
üstungsausbau, tr. 188/90.
Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ Feinmechanik und Optik über vereinfachte Fertigung von ärztlichen, zahnärztlichen und tierärztlichen Instrumenten
S. 679) in Verbindung mit der Anordnung
zeugungslenkung in strie vom
wird mit Zustimmung
der eisen⸗ und metallverarbeitenden Indu⸗ 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 258. vom 4. November 1941) des Reichswirtschaftsministers an⸗
4
8 ch Zur Vernicklung zugelassene ärztliche,
und tierärztliche Instrumente und Geräte, die nicht in den G G eerden süteen hin⸗
Körper oder in Seeelen eingei rt wer ehandlung ni fahren unterworfen werden: 1. Vorschleifen, “ 2. Schleifen, 3. Polieren, 4. Vernickeln,
5. Nickelglänzen. (2) An Stelle dieser Bearbeitung vpereinfachte Oberflächenbehandlung, bisher, zulässig: 1 I“
16 1. Mattschlagen, b Kanülenansätze jeder Art und medizini
von der Vorschrift des § 1 ausgenommen.
t mehr fo
ist nur noch folgende in gleicher Stärke wie
Soweit andere als die in §
noch
reichender Deckschicht versehen werden.
§ 4 8
8
Außer dem Firmenzeichen des Herstellers und etwaig Kennzeichnungen en, fremde Firmenmarken und dergl. an⸗
aamtlicherseits vorgeschriebenen keinerlei Sonderzei gebracht werden.
§ 5
Die Serseh der §§ 1, 3 und 4 gelten für den In⸗ lands⸗ (einschließlich Wehrmachts⸗) und Ausfuhrbedarf.
8 6
Zuywiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr
en §§ 10, 12 bis 14 der estraft.
„Diese Anordnung tritt acht Ta im Deutschen Reichsanzeiger
Zeinmechanik und Optik. Dr. Karl Albrecht.
4
Anordnung Nr. 35
”
der Reichsstelle „Chemie“
(Kohlepapiere und Durchschreibepapiere)
Vom 1. April 1942
Auf Grund der der Verordnung vom 30 S. 679 1 Reichsstellen zur Ueberwachung und Regel verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher R
1 genannten Instrumente vernickelt werden, dürfen sie nach dem Hochglanzpolieren nur in einem nrbestsganis im Glanznickelbad mit aus⸗
ge nach ihrer Verkündung . und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ost⸗
gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
4 Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgrup
Verordnung über den Warenverkehr 18. August 1939 Reschsgesegber S. 1430) in der Fa 2
„Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. in Verbindung mit der Bekanntmachung über die
un ei
Gebiet des asse
Stolzen⸗
Hannover,
Mun.
1”.
ernruf
über die Er⸗
zahnärztliche
lgendem Ver⸗
5 8
dürfen
pe
EWW11“
des Waren⸗
reußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom Preubech — des Reichswirtscha tsministers und im Einvernehmen mit der Reichsstelle für packungswesen angeordnet:
schwarzem, Kohlepapier
21. August 1939) apier und Ver⸗
§ 1 Kohlepapier und Einmal⸗Kohlepapier darf nur mit 1 eHurchschreibepapier nur mit blauem und Hekto⸗ violettem Farbauftrag hergestellt werden.
Für Durchschreibepapier bei Kassenblocks ist weiterhin ein schwarzer Farbauftrag zugelassen.
Formularsätze unter Verwendung von Einmal⸗Kohle⸗
papier oder Einmal⸗Durchschreibepapier dürfen nur mit
Genehmigung der Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeug⸗
1. der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen her⸗ werden. E 8
4 Genehmigung ist bei der Bezirksverteilungsstelle
einzuholen, in deren 2 irk der herstellende Betrieb seinen
Sitz oder seine Niederlassung hat.
8 3 27 Die Reichsstelle „Chemie“ kann zur Durchführun und Ergänzung sehelt Anordnung für Kohlepapier und Durch⸗ schreibepapier aller Art Bestimmungen treffen.
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung sowie die gemq § 3 väntneg Vorschriften werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 5
i Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ 11 Deutschen Freichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Lr. gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 1. April 1942.
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
nur mit
Bekanntmachung Nr. 3
Bekanntmachung Nr. 32 zur dnung Nr. 13; Absatz⸗ -öe für stickstoffhaltige Düngemittel)
Vom 1. April 1942
d der Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Chevans⸗ “ 88 sung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger un sreg gscher Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt:
1
teiler (Händler einschl. Genossenschaften) sämtlicher geene ee8⸗dtschen⸗ schn⸗ Kleinverteiler) sowie Ab⸗ nehmer haben die Lieferung der Mengen an stickstoffhaltigen Düngemitteln, die nach §§ 1, 2 der Bekanntmachung Nr. 32 ur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle Shemie. vom 13. Mai 941 (Deutscher Reichsanzeiger und reußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 109 vom 13. Mai 1941 8. werden dürfen, ätestens bis zum 21. April 1942 in 89 zu geben. engen, die bis zum 21. April 1942 nicht in uftrag gegeben sind, dürfen nicht geliefert werden. G
II.
ziese Bekanntmachung tritt am Tage nach der Ver⸗ zfter dichung im b “ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. 8 J 1X“ Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Anordnnng F Nr. 25 ddeer Reichsstelle für Holz — Hauptabteilung I — Betr.: Durchführung der Gerbrindenaufbringung und ⸗verwertung im Forstwirtschaftsjahr 19422 1 Vom 25. März 1942 .
in Durchführung des Runderlasses des Reichsforst⸗ vom Ottober 1941 — Hꝓ.B/W 8 i Nr. 8900 (Reichsministerialblatt der Forstverwaltung S. 312) wird auf Grund der §§ 2 und 5 der Verordnung über die Errich⸗ tung einer für Hol vom 15. September 1939 KGl. I S. 1677) und der Verordnung zur verstärkten
eckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Neben⸗ erzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGBl. 1 S. 133) zur Dürchführun der Gerbrindenaufbringung und ⸗verwertung im Forstwirtschaftsiahr 1942 folgendes angeordnet *):
§ 1 Aufbereitung der Gerbrinde
1. Die Pflicht zur Aufbereitung der Gerbrinde (Anord⸗ nung F Nr. 23 der Reichsstelle für Holz, Hauptabteilung I, betr. Aufbringung von inländischer Gerbrinde im Forstwirt⸗ schäftsjahr 1942, vom 1. Oktober 1941 — Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 229 —) schließt auch die Pflicht zur vorschriftsmäßigen Aufbereitung und sorgsamen Pflege der Rinde ein. b
2. Für die Aufbereitung der Eichen gerbrinde gelten ebenso wie im Forstwirtschaftsjahr 1941 die in 5 schriften für die Eichengerbrindengewinnung und Schälwald⸗ pflege“ enthaltenen Richtlinien. Für die Aufbereitung der Fichtengerbrinde gilt das unterm 25. März 1942 kheraus- gegebene „Merkblatt für die Fichtengerbrindengewinnung““. Beide Merhblätter sind, gegebenenfalls in Sammelbestel- lungen, von den forstlichen Prüfungsstellen Kostenlos zu beziehen. G 1
3. Waldeigentümer bzw. ⸗nutzungsberechtigte, welche
egen die in dicgen Merkblättern enthaltenen Richtlinien für bis Aufbereitung und Pflege der Gerbrinde verstoßen, unter⸗ der Bestrafung. — Bei der Fichtengerbrindengewin⸗ sind folgende Aufbereitungsvorschriften besonders zu
ten: a) Ausreichende Vortrocknung vor dem Ein⸗
rollen; 1 b) brillenförmiges und lockeres Ein⸗
liegen nun bea
Rollen ineinander);
ur Anordnung Nr. 13 der eg el. „Chemie“ (Ergänzung
rollen (von zwei Seiten her und nicht mehrere
c) sachgemäßes Aufsetzen der vorgetrodk- neten Rinde in Beugen (Stapeln) auf; Unterlagen cder Aufstellen in Stauchen (Böcken),. und zwar an lusftigen, möglichst troec bKenen Orten. 3 4. Beim Lohen von Fichtenstamm⸗ und faserholz trägt der Holzkäufer nur die Entrindungskosten, die entstehen wür⸗ den, wenn das Holz ohne Rücksicht auf die Gewinnung von Gerbrinde entrindet worden wäre. Beim Lohen von Eichen⸗ grubenholz sowie von Eichenbrennholz muß der Rinden⸗ erzeuger zie vollen Entrindungskosten tragen (Erlaß 85 Reichskommissars für die Preis vom 29. Mai 1 — I1/300 — 4281 — RMBlFv. S. 220). e1“
11“ 6 Peraggtkt 1. Entsprechend der in der Forstwirtsch ft allgemein üb⸗ lichen Verkaufsart gilt auch bei der Gerbrindenverwertung der Verkauf ab Wald oder ab Ablage als Regel. Eine Ver⸗ pflichtung des Verkäufers zur Frei⸗Waggon⸗Lieferung besteht nicht, und zwar auch nicht in den Fällen, in denen die für das orsgwvirtscha tsjahr 1942 geltende Gerbrindenpreisanordnung Ferst frei Waggon festsetzt. 8 8 2. An den Gerbrindenhandel ist grundsätzlich ab Wald oder ab Ablage (bzw. am Stamm) zu verkaufen, da der Transport der Rinde zu den eigentlichen Aufgaben des Gerb⸗ rindenhandels gehört, auch viese Verbraucherbetriebe sind in der Lage, den Rindentransport ab Wald oder ab Ablage durchzuführen. 3. Die Vergebun werbung (Verkau
„
ZE“
2 E“
der Rindengewinnung zur Selbst⸗ am Stanreh an Getbrindenhänd! 5
oder mit der Rindengewinnung vertraute Waldarbeiter ist zweckmäßig; der Waldeigentümer bzw. Nutzun sberechtigte muß in diesem Falle die Einhaltung der Vorschriften über die Aufbringung und Pflege der Rinde vertraglich festlegen und überwachen. 4. Bei Verkäufen am Stamm, ab Wald oder ab Ablag has der Verkäufer den Käufer bei der Abfuhr soweit als mög ich zu unterstützen. 1
5. Eine Einweisung bestimmter Käufer zum Gerbrinden einkauf bei den Rindenerzeugern findet nicht statt. 6. Die Verkäufe von Eichen- und Fichtengerbrind durch die Erzeuger (Waldbesiger usw.) sollen unter Be nüyung des Einheitsvordruches „Kaufvertrag über
Eichen 2 , inde“ erfolgen. Die
Fichten 8 Käufer beschafft. Sie sind unter Bestellnummer 965 beim Verlag des Deutschen Holzanzeigers, Berlin N 4, Oranien⸗ burger Str. 59, zu beziehen.
7. Die Vorlage der abgeschlossenen Kaufverträge an die Forst- und Holzwirtschaftsämter ist nicht erforderlich. Es ist jedoch Pflicht der Rindenerzeuger, beim Abschluß der Rindenverkäufe im Hinblick auf die Verkehrslage unzuwve de- mäbßige Transporte soweit als irgend möglich zu vermeiden.
8. Bei allen Gerbrindenverkäufen ab Wald oder ab Ab⸗ lage, frei Waggon und frei Verbraucherbetrieb ist die be⸗ Teun gt Uebernahme der Rinde durch den Käufer — bei Vorverkäufen nach beendeter Aufbereitung — Festsetzung einer Uebernahmefrist sicherzustellen. Er- scheint der Käufer zur Uebernahme der Rinde in dieser Frist nicht, so geht nach deren 4Ablauf die Gefahr jür die Ver- schlechterung oder den Verlust der Rinde auf den Käufer über. Kommt bei der Uebernahme eine Einigung zwischen Verkäufer und Käufer nicht zustande, so Kann der Käufer die Entscheidung der zuständigen Prüfungsstelle, in den Staatsforsten der vorgesetten Behörde, anrufen; in wichtigen Fällen ist durch die angerufene Forstbehörde auch das Forst- und Holzwirtschaftsamt zu verständigen. Unterwirft sich der Käufer dieser Entscheidung nicht, so wird ein nach den geltenden Bestimmungen zusammengesetzter Schlichtungs- ausschuß angerufen. Bis zu einer Einigung zwischen Ver- käufer und Käufer trägt der Verkäufer die Gefahr für eine Verschlechterung oder den Verlust der Rinde.
9. Zur Sicherung des Absatzes für den Erzeuger und zur Erleichterung ber Bedarfsdeckung für den Käufer soll der Ver⸗ kauf von Fichten gerbrinde grundsätzlich vor der Gewin⸗ nung erfolgen (Vorverkauf); ein Zwang zum Abschluß von Vorverkäufen besteht jedoch nicht. Auch bei Eichen gerb- rinde soll, soweit möglich, die Verwertung im Wege des Vor- verkaufs erfolgen. Die Vorverkäufe sind möxglichst bis 1. Mai 1942 abzuschließen. Rindenerzeuger, über deren Aufbringungsmenge troß ihrer Bemühungen ein Vorverkauf nicht zustande kommt, oder die nach der Gewinnung der Rinde nicht sofort einen Käufer finden, wenden sich wegen Zuweisung eines Käufers an das zuständige Forst- und Holz- wirtschaftsamt. 6
10. Der Absatz gröberer Eichenrinde ist stets durch Verkauf vor der Gewinnung zu sichern. Die gute Brauchbarkeit der Rinde von Stieleichen bis zu 50 Jahren ist durch Versuche erwiesen. Der Preis für gröbere Eichen⸗ rinde muß je nach Güte entsprechend unter dem Niedrigstpreis der Gerbrindenpreisanordnung für Jungeichenrinde ver⸗
Vordruckhe werden vom
einbart werden.
11. Die Bestellscheine der Reichsstelle für Lederwvirt- schaft für den Einkauf von Fichtengerbrinde kommen im Forstwirtschaftsjahr 1942 in Wegfall. Der einzige Ausweis der zum Kaufe inländischer Gerbrinden berechtigten Käufer ist daher der Einbaufsschein der Reichsstelle für Holz. Die Bestimmungen der Dritten Näheren Anweisung zur Anordnung Nr. 8 der Reichsstelle für Holz, betr. Rege- lung des 4bsaßes von inländischen Gerbrinden, vom 25. März 1942 sind daher genauestens zu beachten.
1. Die Auskunftspflicht gegenüber der Reichsstelle für Holz, den Forst⸗ und olsn atsheftdewceh und den forst⸗ lichen Prüfungsstellen beruht auf § 2 der Verseee zur ver⸗ stärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirtschaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 doe 1 S. 133).
2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Anordnung fallen unter die Püeeitegeabmnberhes der Verord⸗ nung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen vom 31. Ja⸗ nuar 1939 (RGBl. I S. 133).
3. Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. —
Berlin, den 25. März 1942. J. V.: Storck.
Der Reichsbeauftragte für Holz.