1942 / 83 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

7

Reichs⸗ und Staatdanzeiger Nr. 82 vom 9. Ap

[1237 J. F. Müller & Sohn Aktien⸗Gesellschaft, Hamburg 1. Ordentliche Hauptversammlung

der Aktionäre am Mittwoch, dem

29. April 1942, 12 Uhr, im

Sitzungssaal der Commerzbank Aktien⸗

gesellschaft, Hamburg, Neß 9.

8 Tagesordnung:

1. Vorlage des Beschlusses über die auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 erfolgte Kapitalberichtigung und der berichtigten Bilanz per 31. Dezem⸗ ber 1940 sowie der entsprechenden Neufassung der §§ 4, 13, 17 und 20. der Satzungen.

2. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941 nebst Geschäftsbericht.

.Entlastungserteilung an Vorstand und Aufsichtsrat. 8 .Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Wirtschaftsprüfers. 8

Einlaß⸗ und Stimmkarten sowie

Geschäftsbericht und Bilanz sind vom

11. bis 25. April 1942 gegen Vor⸗

zeigung der Aktien bei der Commerz⸗

[51438].

Hasseröder Bierbrauerei Aktiengesellschaft, Wernigerode a. Harz. Bilanz am 30. September 1941.

bank Aktiengesellschaft, Hamburg, Neß 9, bei der Deutschen Bank Fi⸗ liale Hamburg, Adolphsplatz 8, und bei der Vereinsbank in Hamburg, Alterwall 20, in den Kassenstunden von 9 13 Uhr erhältlich. Hamburg, im März 1942. Der Aufsichtsrat. Dr. Ed. Hallier, Vorsitzer. Der Vorstand. J. F. Müller. Walter Müller. Morin. Reimers.

[1250] Berichtigung.

In der im Reichsanz. Nr. 80, 1. Beil., unter Tagebuch⸗Nr. 122 veröffentl. Be⸗ Fanntmaͤchung betr. Kapitalberichti⸗ gung und Aktienumtausch der Ak⸗ tienbrauerei zum Löwenbräu in München jetzt „Löwenbräu“ Mün⸗ chen befindet sich ein Druckfehler. Bei der Stückelung muß der 1. Satz richtig lauten: d jede Stammaktie zu Rℳ 100,— entfällt eine Zusatz⸗ spitze zu Rℳ 60,— (nicht wie abge⸗ druckt: eine Zusatzspitze zu R 100,—).

Bestand 1.10. 1940

Zugang

Abschrei⸗ —Bestand

Abgang bung 30. 9. 1941

Aktiva. I. Anlagevermögen: . Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude . b) Fabrikgebäude . Unbebaute Grund⸗ Aüüicdcdc . Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen .Lagerfässer u. Tanks . Fuhrpark 3. Kurzleb. Wirtschafts⸗ güter: Allgemein.. Versandfässer, Flaschen, Kasten. Brauereiinventar, Einrichtung, Werk⸗ zeuge und Geräte Lastkraftwagen .

R. 8

123 471 204 600

32 501 106 600

87 200 18 085

2

R.ℳAℳ ₰ϑ

40 544 25 498

338 28 097

1 518 2 300(- y—)

RA 9, E. ,9,, RA [9

107 488 169 686

32 501

128 366 71 811 30 831

1

18 778 15 389 7 322

338 28 097

1 518 4

522 1 778

574 764,—

96 304

123 169 08 542 469

. Umlaufvermögen: Warenbestände:

a) Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe

b) Fertige Erzeugnisse..

. Wertpapieer. 8 Hypotheken.. 8 SBarlehhaa6 . Geleistete Anzahlungen...

6. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen Kassebestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben.

Andere Bankguthaben.. . Sonstige Forderungen. Eventualforderungen R.ℳ 4000,—

8 .

Grundkapital.

Rücklagen:

1. Gesetzliche Rüclage. 2. Erneuerungsrücklage

3. Rücklage für Ersatzbeschaffung von Lastkraftwagen

Wertberichtigungen auf Forderungen...

Rückstellungen für ungewisse Schulden.

Verbindlichkeiten: Schuldverschreibungen.

.Noch nicht eingelöste Schuldverschreibungen 16—

. Genußrechte . . . . . . .

. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenbezügen

Leituitigeh . . .. . . .... Noch nicht fällige Steuern.. 6. Sonstige Verbindlichkeiten. . ne en der Rechnungsabgrenzug ewinn⸗ und Verlustkonto: Gewinnvortrag 1939/40.

Gewinn vom 1. 10. 1940 bis 30. 9. 1941

Eventualverbindlichkeiten Rℳ 4000,—

Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 30. September 1941. -—Z—ę—’ꝛ--———---ů—

30 596,95 . 83 049,70

90111865ö5656

1 068 049

433 000

43 300 120 000

2

186 672 2 866

101 418

1 068 049

Aufwenvdungen.

Löhne und Gehältteer . Soziale Abgaben.. Ag

schreibungen auf das Anlagevermögen .

Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.. . 452 564

4 401 1 670

Sonstige Steurrnrn Beiträge an Berufsvertretungen.. 8, Außerordentliche Aufwendungen. . Gewinn⸗ und Verlustrechnung: Gewinnvortrag aus 1939/40 ..

1. 2 4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen 5. 6. 2

Gewinn vom 1. 10. 1940 bis 30. 9. 1941

Erträge.

1. Der Jahresertrag nach Abzug der Aufwendungen, soweit sie nicht

Pladern ausgewiesen sind... 2

insen, soweit sie die Aufwandzinsen abersteigen

d. Außerordentliche Erträgge. .

Gewinnvortrag aus 1939,410 . . .

Der Vorstand.

MNach dem abschließenden Ergebnis meiner nficgesemcer Prüfung auf Grund er Bücher und Schriften der Ge ellschaft svwie ärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der eschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Halle (E.), den 22. Dezember 1941. Dr. Rudolf Wipper, Wirtschaftsprüfer. vom 26. März 1942 ist für das Geschäftsjahr

In unserer Hauptversammlu

940/41 eine Dividende von 4 % beschlossen. Die Auszahlung 4 t bei den mmerzbank A.⸗G. in Weunigerode, Schoof,

ode und an der Gesellschaftskasse.

R.“ℳ 9 230 37984 27 600/49 123 169/08 996

115 331

1111414*

101 418 1 057 531

988 546 1 408 61 467 6 109

1 067 53]

r vom Vorstand erteilten Auf⸗

Banken:

ilkens o. in Wernige⸗

1“

Sieg⸗Rheinische Germania⸗Brauerei A.⸗G., Hersel, Siegburg, Wissen.

Bilanz zum 30. September 1941.

Aktiva.

Anlagevermögen: und Nieder⸗

Brauereien lagen: Bestand

1. 10. 1940 372 000,—

Abgang 1940/41.

386 000,—

Buchgewinn

1940/41 . 37

Abschreibung

E5ö,—

1940/41 . 1 Wirtschaften und

häuser: Bestand

7 300,—

1.10. 1940 220 000,—

Abgang 19407141 6

ĩ55 087,5

Buchgewinn 1940/41 1

Abschreibung 1940/41

Verschiedene Aufb Bestand 1. 10.1940 Abschreibung 1940/41 .

Unbebaute Grunbstücker

Bestand 1. 10. 1940

Abgang 1940/41

Buchgewinn 1940/41.

Maschinen und Einrichtun⸗

en: estand

1.10. 1940 151 002,—

Zugan 1940/41

153 28,M

Abgan 194 ℳ1

Buchgewinn 1940/41

158 125,2 29 124,42

Abschreibung 1940/41 .

y.—

uIm.

157523,2

6 000,—

6 000,—

Wohn⸗

6 912,18 1 312,18

7 800,— auten:

2. 381,— 80,—

5 741,— 3 422,—

632,—

5 124,42 1 500,—

1 500,—

Gär⸗ und Lagergefäße: 72 000,—

Bestand 1. 10. 1940 Abschreibung 1940/41

Versandfässer:

Bestand 1. 10. 1940

Buac,

727 „—

Abgang 1940/41

E11

Buchgewinn 1940/41.

Abschreibung 1940/41

Flaschen und Iln.

Bestand 1. 10. 1940

Zugan 1401 8

Abgang 1940⁄¼421 .

I7/,

Buchgewinn 1940⁄41.

1150,78

Abschreibung 1940/41

Bestand 1. 10. 1940

8sgechn

Abschreibung 1940/41 .

Eisenbahnwagen:

Bestand 1. 10. 1940, un⸗

verändert.

Werkzeuge und Geräte:

Bestand 1. 10. 1940

28gaege

5282,57

Abgan 1echar

Buchgewinn 1940/41.

520,57

Abschreibung 1940/41 .

Wirtschaftseinrichtungen:

Bestand 1.10. 1940

i

Buchgewinn Ehshr

7257,—

14 961,54 12963,57

14 798,44

Kraft⸗ und Pferbefuhrparl⸗

oss r

6 000,—

9 000,

2,— 7488,—

5 750,— 5 750,— 7 430,—

2,—

263,10

100,—

4,—

3 907,86 FII,

3 907,80

4,— 5 278,54

3 643,07 3 608,— 5 242,57

4,—

6 000,—

——õ—

Rℳ

Büroeinrichtungen: Bestand

1. 10. 1940 Zugang

1940/41

Abgang 1940/41 .

Abschreibung 1940/41 .

Beteiligungen: verändert.

Warenvorrätet Roh⸗, * 8- und triebs Halbfertige

Fertige Er⸗ Pugntsse u. Waren..

Wertpapieret

98 8

1. 10. 1940 Zugang 1940/41 . Eigene Aktien: estand 30. 9. 1940, 38 Aktien. Abgang durch Einzug der Aktien.

schulden“²)) ..

Lieferungen un

auf Lieferungen

Leistungen..

AZö1öu“ Wechselbestand. Scheckbestand..

st

haben.. Rechnungsabgrenzun Bürgschaften 60 660

Grundkapitalt

Abgang durch nzug, 38 Aktien zu 200,— R Rücklagen: Gesetzliche Rücklage Bestand

Zugang durch Einzug der Aktien. Besondere Rücklage Zugang 1940/41 Edsaßbese Bestand 1. 10. 1940,

Zugang 1940/41,

lage: Bestand 1. 1940, unverändert Rückstellungen:

verändert.. Bestand

Zugang 1940/⁄41 . Steuerrückstellung: Bestand

Abgan

Zuga 1940/71

Bestand 1.10. 1940.

Abgang 1940/11 .

Zugan 1940/⁄11 654

Verbinblichkeiten:

einer Wirtschaft

Einlagenschulden bei Unter⸗ stützungskasse 41 ei Außen⸗ stohenden.

nicht fälligen Laufende Verbi

und Leistungen.

818,30 5,350

77,50 727,30 Bestand 1. 10. 1940, un⸗

Umlaufvermögent:

0 30 709,— Erzeugnisse 53 412,—

2 565,—

99 000,—

6 840,—

6 840,00

Darlehensforberungen mit Hypotheken und Grund⸗

Laufende Forberungen aus stungen))..

Vorza lungsforberungen

Sonstige Forderungen, ins⸗ besondere aus Schadens⸗

iäe. und Postscheckbe⸗ Z1öA““; Bank⸗ und Sparkassengut⸗

Bestand 30. 9. 1940, 4788 Aktien zu 200,— R.ℳ 957 600,—

7 600,—

30. 9. 1940. 102 400,—

7 600,—

chaffungsrücklage : Kraftwagen 42 236,—

Brandschaden 29 476,— Betriebsernenerungsrüd-

Delkredererückstellung: Bestand 1. 10. 1940, un⸗

Pensionsrückstellung: 1. 10.1940. 40 068,— 6 678,—

1.10.1940. 125 976,—

1940/11 . 128 070,—

.137 350,—

Aufwandrüͤckssellung:

78 617,—

73 617,—

Hypothekenschulden auf

32 064,60

Pfandverpflichtuͤng

aus Flaschenbiergeschäft. Steuerverpflichtungen aus Steuern.

keiten aus Lieferungen

Sonstige Verbindlichkeiten aus verschiedenen Grüͤn⸗

4,—

91,—

6 989

Be⸗

Lei⸗

und

480 243

290 668

41 455

31 632 2 380 5 595

4 554

458 105 16 066

2 5

10.

7

128,—

400,—

en:

ndlich⸗

2 156 933

10 045 181 873

*) Von den Außenstänben 414 937,79 R. grundbuchgesichert.

Rechnungsabgrenzung. Gewinn: Verteilbarer Gewinnt Vortrag aus

1939/40 6 921,64 Jahresgewinn

1940/‚411 172 864,44

Bürgschaften 60 550,17

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1940/41.

Aufwendungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben.. Abschreibungen auf Anlage⸗ were Ausweispflichtige Steuern Andere Steuern und Ab⸗ Gejetzliche Berufsbeiträge Zuweisung zur Besonderen Rücklage.... Zuweisung zur Ersatzbe⸗ schaffungsrücklage.. Verteilbarer Gewinn:

Vortrag aus

1939/40 6 921,64 Jahresgewinn

1940/41

1 Erträgnisse.

Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß.. Ausweispflichtiger-· Zins⸗ überschuß.. Außerordentlicher Ertrag. Gewinnvortrag aus 1939/40

289 930

577 391 2 554

78 000 29 476

72 864,44 79 786 1440 375

1 337 158

30 487 65 778 6 921

[1440 345 30

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften. Köln, den 17. Januar 1942. Diplomkaufmann Dr. Paul Loenertz, Wirtschaftsprüfer. In der heutigen eegr aenne wurde für 1940/41 die Ausschüttung einen Gewinnanteils von 6 vH. - 12,— Rℳ je Aktie beschlossen. ie Auszahlung erfolgt unter Abzug der Kapitalertrag⸗ steuer und des Kriegszuschlags gegen Ein⸗ reichung des Gewinnanteilscheins Nr. 4 sofort durch die Filiale der Com⸗ merzbank in Bonn.

Hersel, den 25. März 1942.

Der Vorstand:

Erhard Schneider (Vorsitzer);

Breuer; Heinrich Breuer. Der Aufsichtsrat:

Karl Flimm (Vorsitzer); Albert Leyen⸗ decker; Dr. Kurt Schmeißer; Hans⸗Erich Voswinckel; Dr. Paul Weißheimer

vir⸗

Josof

1248 Aktiengesellschaft

er Zombkowitzer Glasfabrik A. G.

in Zombkowitz, O. S.

Die Aktiengesellschaft der aes kowitzer Glasfabrik A. G. in Zomb⸗ kowitz, O. S., beruft hiermit für den 15. Mai 1942, 9 Uhr vormittags, ihre im Fabrikbüro in stattfindende 45. Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung ein:

1. Beschlußfassung über die Reichs⸗ markeröffnungsbilanz per 1. 1.1941 (Verordnun über Reichsmark⸗ eröffnungsbilanz und Umstellungs⸗ maßnahmen in den eingegliederten Ostgebieten vom 3. Februar 1941).

„Berichterstattung und Bilanz für

das Fohr 1941. . b „‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ Heschiugfässung über die Fntlat

.Beschlußfassung über die Entla

des Vorstands und a iagtalanes owie der Revisionskommission.

Budget und Arbeitsplan für das

Neshatseung über die npas . Beschlußfassung über die Anpassung der Satzungen der Gesellschaft an das Aktiengesetz (Zweite e. führungsverordnung zur Verord⸗ nung über die bürgerliche Rechts⸗ pflege in den vH Ost⸗ ebieten vom 6. November 1941, GBl. Nr. 127/41).

7. Aufsichtsrvatswahl und Festsetzung der Bezüge seiner Mitglieder.

8. Festsetzung der Bezüge der Revi⸗ ionskommission für das Jahr 1941.

9. Freie Anträge. 2

Stimmberechtigt sind Aktionäre, die ihre Aktien bis zum 8. Mai 1942 bei folgenden Stellen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung dort belassen:

1. Aktiengesellschaft der Zombko⸗

witzer Glasfabrik A. G. in mbkowitz, Kreis Bendsburg,

.S. 2. Dreooner Bank und deren 8 beage, baff Bank für Stade Kreissparkasse, Ba * Sta und Land Bendsburg 8 Bend ö⸗ burg, O. S.

ombkowitz, den 7. Apvil 1948. 8 Der Vorstand.

erantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗

lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗

zelgenteil und für den Verlag:

i. U.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW

Druck der Preußischen S und Druckerot mb., Berlin 8

Drei Beilagen

inschl. Börsenbellage und el tral⸗ besg Aükhae ferbeuace. iea.

Auf Grund der Anordnung Nr. 18 der

tsanzeiger

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90

Betrages einschließlich des Portos abgegeben. F

Erscheint au jedem 8 abends. duoch die Post 2,30 £ℳ einschließlich 0, 18 eitungsgeb aber ohne Bestellgeld; 89 1242 5 2 monatlich. Vostanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ 1. 8n Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 G, einzelne x 10 . Sie werden nur gegen Barzahlung eoder vorherige Einsendung

erniproch⸗Sammel⸗Ar., 19 33 33.

monatfllch für Selbst⸗

% 2 8 7

g,— für den RNaum einer fünsgespaltenen 55 mm dreiten Petit⸗Zeile „eeiner dreig

imt an die eseenene Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Dru⸗ 8

sind auf etusolclig be

ist darin ö . welche Worte etwa durch Fettbdruck leinmal unter⸗ 4

e ee

hespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 . £. Anzeigen schriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere perrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

stete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem gs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

8

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

1942

Postscheckkonto: Berlin 41821

B erlin, Freitag, den 10. April, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Anordnung zur Durchführung der zweiten Verordnung zum Schutze der sudetendeutschen Wirtschaft. Vom 8. April 1942. Bekanntmachungen des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. ekanntmachung Nr. 38 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Aenderung der Bekanntmachung Nr. 14 zur An⸗ ordnung Nr. 13). Vom 10. April 1942. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Deil I, Nr. 33 und 34.

——

Amtliches Deutsches Reich

. Anordnung 8 zur Durchführung der zweiten Verordnung zum Schutze der siehee ede utses. Wirtschaft

Vom 8. April 1942

8 8 88 Grund des § 2 Absatz 2 der zweiten Verordnung zum Schutze der sudetendeutschen Wirtschaft vom 27. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1533) wird die Befugnis zur Erteilung der Genehmigung nach § 1 der oben genannten Verordnung auf den Reichsstatthalter im Sudetengau übertragen. Berlin, den 8. April 1942.

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner.

8““

Bekanntmachung -

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Linzüehung

kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichs⸗ esetzbl. IS. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 GS. S. 207 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichsgesetzbl. 1 S. 303 wird das im Altreich befindliche Vermögen der Frau Marie Hochbaum, geborene Kaiser, geboren am 9. 8. 1894 in Braunau i. B., wohnhaft in Prag XVI, Nesibagarten 1473, und ihrer Tochter Elisabeth Hochbaum, geboren am 25. 12. 1923 in Prag, früher ebenda, jetzt im Ausland wohn⸗ aft, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. I S. 293 öffentlich bekanntgemacht. Beerlin, den 23. März 1942. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt. ““

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichs⸗ esetzbl. I S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die inziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Reichsgesetzbl. I S. 479 —, der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 G68. S. 207 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers

über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von

Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Reichsgesetzbl. 1S. 303 wird das Vermögen des Oskar Israel Landau, aeb. am 27. 10. 1895 in Konstantinow, und seiner Ehefrau Ida Sara, geb. Starosoler, geb. am 9. 11. 1892 in Berlin, zuletzt Berlin⸗ Neukölln, Lenaustr. 27, jetzt in Boston wohnhaft, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Dies wird gemäß § 6 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. I S. 293 öffentlich bekanntgemacht. Berlin, den 26. März 1942. Geheime Staatspolizei. Geheimes Staatspolizeiamt.

J. A.: Neifeind.

Bekanntmachung Nr. 88 zur Anordnung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ (Aenderung der Bekanntmachung Nr. 14 zur Anordnung Nr. 13) Vom 10. April 1942

WI1

af G. r Reichsstelle „Chemie“ in der Faflung vom 5. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 206 vom 5. September 1939) wird bestimmt: 4 8 8 1111A1AX“ C111“ § 3 Absatz 2 der Bekanntmachung Nr. 14 zur Anord⸗ nung Nr. 13 der Reichsstelle „Chemie“ vom 5. Dezember 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 5 2 ezember 1939) isütt eceaziteh tans

8 8 18 b 61

““

II. Diese Bekanntmachung tritt am 10. April 1942 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 10. April 1942. 1 Der Reichsbeauftragte für Chemie Dr. Claus Ungewitter.

Bekanntmachung

Die am 8. April 1942 ausgegebene Nummer 33 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusvereinigungen. Vom 25. März 1942.

Verordnung über die Erfassung außergewöhnlicher Gewinn⸗ steigerungen während des Krieges (Gewinnabführungs⸗Verord⸗ nung, GAV). Vom 31. März 1942.

Erste Verordnung zur Durchführung der Gewinnabfüh⸗ rungs⸗Verordnung (Erste GADV). Vom 31. März 1942.

Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 1““

Berlin NW 40, den 9. April 1942. .

Reeichsverlagsamt. J. V.: Stern.

Bekanntmachung

Die am 9. 668 1942 ausgegebene Nummer 34 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft. Vom 21. März 1942.

Verordnung über die Einführung der Vorschriften zur Ent⸗ judung der deutschen Wirtschaft in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 30. März 1942.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. . Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 H. ͤ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 1

Berlin NW 40, den 10. April 194 8 Reichsverlagsamt. J. V.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Kgl. Rumänische Gesandte in Berlin, Herr Raoul Bossy, hat Berlin am 1. April 1942 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Botschaftsrat Mihail Staneseu die Geschäfte der Gesandtschaft.

MNunmmer 14 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 8. April 1942 hat folgenden In⸗ halt: Allgemeine Verwaltung: KdErl. 30. 3. 42, Reisen in d. Ausland. RdErl. 31. 3. 42, Auskünfte üb. vor übergehend im Dt. Reich beschäft. Volksdeutsche fremder Staats⸗ angehörigkeit. RdErl. 31. 3. 42, Aus⸗ u. Einfuhr v. Zahlungs⸗ mitteln bei Dienstreisen nach d. Ausland. RdErl. 1. 4. 42, Schriftverkehr mit landeseig. Behörden in d. besetzt. Ostgebieten. RdErl. 1. 4. 42, Dt. Dienstpost im besetzt. Ostraum. RdErl. 2. 4. 42, Umzugskosten f. neu eingestellte u. versetzte Gefolgschafts⸗ mitgl. in d. eingeglied. Ostgebieten. RdErl. 2. 4. 42, Zahlg. v. Versorgungsbezügen an Volksdeutsche u. ihnen Gleichgestellte auf d. Grundlage d. im ehem. Polen gewährt. Dienst⸗ u. Versorgungs⸗ bezüge. Reichs⸗ u. Staatshaushalt, Kassen⸗ u. Rechnungswesen. RdErl. 4. 4. 42, Bezüge d. Beamten usw. in d. eingeglied. Ostgebieten. Kommunalverbände. RdErl. 24. 3. 42, Finanzstatistik d. Reichsgaue als Selbstverw.⸗ Körpersch., d. Gemeinden u. GV. RdErl. 30. 3. 42, Finanzzu⸗ weisgn. d. Gemeinden u. GV. RdErl. 31. 3. 42, Umlagen d. GV. RdErl. 1. 4. 42, Steuerl. Behandlg. d. Kleinbetriebe u. Mittelbetriebe d. Ostland in d. eingeglied. Ostgebieten. Sammlungs⸗ u. Lotteriewesen. RdErl. 31. 3. 42, Ver⸗ trieb d. Zeitschr. „Die Sirene“. Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 3. 42, Uebernahme v. Pol.⸗Reservisten in d. aktive Pol. RdErl. 31. 3. 42, Eintrittspreisermäßig. f. Schwerkriegs⸗ beschädigte bei kulturellen Veranstaltgn. RdErl. 31. 3. 42, Vorschr. f. d. Verwendg. d. Gend. (Einzeldienst) im tägl. Dienst.

RdErl. 1. 4. 42, Dezentralisierg.; hier: Trennungsentschädig. RdErl. 30. 3. 42, Lehrg. f. d. WSchͤ. RdErl. 31. 3. 42, Reitausbildg. v. Offz. d. SchP. u. Gend. u. d. unif. Pol.⸗Verw.⸗ Beamten im Offz.⸗Rang. RdErl. 31. 3. 42, Personalien d. Offz. d. FSchP. RdErl. 31. 3. 42, Handbuch f. d. Erweit. Selbstschutz. Staatsangehörigkeit. Paß⸗ und Ausländer⸗

olizei. RdErl. 31. 3. 42, Behörden in Staatsangehörigkeits⸗ achen. Personenstandsangelegenheiten. RdErl. 30. 3. 42, Einstellg. d. Bearbeitg. v. Namensänderungsangelegenh. Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Fa⸗ milienunterhalt. RdErl. 30. 3. 412, Einstellg. v. minderj. Freiwilligen in d. Wehrmacht ohne Zustimmg. d. gesetzl. Ver treters. RdErl. 2. 4. 42, Erzwing. einer nach § 3 b RLG. in Anspruch genommenen Leistg. im Verwaltungswege. Wohl⸗ fahrtspflege u. Jugendwohlfahrt. Rdrl. 1. 4. 42, Einweisg. weibl. Minderfähriger in ein Jugendschutzlager. RdErl. 2. 4. 42, Reichsstatistik üb. d. Fürsorgeerziegg. Volks⸗

esundheit. RdErl. 31. 3. 42, Jahresbericht d. geschäftsleit. Porsitenden d. ärztl. Bez.⸗Gerichts. RdErl. 2. 4. 42, Erbbiolog. Gutachten bei d. Einstellg. v. Offz.⸗Anw. RdErl. 30. 3. 42, Vor⸗ bereitungskurse f. Röntgen⸗ u. Strahlenschutzprüfgn. Veterinärverwaltung. RdErl. 1. 4. 42, Ansteckende Blutarmut d. Einhufer. Verschiedenes. Reichsindexziffer f März 1942. Neuerscheinungen. Stellenaus⸗ schreibungen von Gemeindebeamten. Zu be⸗ ziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 H. R für Ausgabe A (zwei⸗ seitig bedruckt) und 2,70 Hℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Aus der Verwaltung

Reichsverwaltungsgericht gegen unnötige Belastung der Unter⸗ nehmungen Nur ordnungsmäßig verkündete Anordnungen sind zu befolgen

Im Kriege ergehen insbesondere auch für die Wirtschafts⸗ unternehmungen notwendigerweise zahlreiche Anordnungen, die zu befolgen sind. Insbesondere haben die Reichsstellen die Befugnis, auf Grund der Warenverkehrsverordnung Anordnungen zu erlassen und sie mit Strafandrohung für den Fall der Zuwiderhandlung auszustatten. Nun hat aber das Reichsverwaltungsgericht in einer grundsätzlichen Entscheidung die gegen ein Unternehmen verhängte Ordungsstrafe aufgehoben, obwohl dieses Unternehmen gegen eine bestehende Anordnung einer Reichsstelle verstoßen und verbotswidrig bestimmte Gegenstände hergestellt hatte.

In der Begründnung dieses Urteils des VI. Senats des Reichsverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1942 finden sich u. a. folgende bemerkenswerte Feststellungen: Anordnungen von Reichs⸗ stellen müssen im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger oder, in geeigneten Fällen, durch Zustellung an den Empfänger ordnungsmäßig verkündet werden, wie in den Durch⸗ führungsbestimmungen zur Verordnung über den Warenverkehr vorgeschrieben ist. Als Zustellung gikt entweder die förmliche Zustellung nach der Zivilprozeßordnung oder die Mitteilung durch eingeschriebenen Brief oder die schriftliche Mitteilung gegen 8 schriftliche Empfangsbestätigung. Die hier in Frage kommende Anordnung war aber weder im Reichsanzeiger verkündet, noch an das Unternehmen zugestellt worden., Sie ist mithin dem Un⸗ ternehmen gegenüber nicht in Kraft getreten. Auch wenn der Mitinhaber oder Leiter des Unternehmens entgegen seiner Be⸗ hauptung das Herstellungsverbot gekannt haben sollte, würde auch diese Kenntnis nichts daran ändern, daß eine Bestrafung auf Grund der Anordnung nicht erfolgen kann, weil die Anord⸗ nung gegenüber dem Unternehmen keine Rechtswirksamkeit er⸗ langt hat. Ebenso wie Gesetze erst in Kraft treten, wenn sie ordnungsgemäß verkündet worden sind, müssen auch die An⸗ ordnungen der Reichsstellen erst ordnungsgemäß verkündet sein, ehe sie für den Betroffenen verbindlich werden und er wegen Verstoßes dagegen bestraft werden kann. Bei der allgemein herr⸗ schenden starken Arbeitsbelastung der Betriebe und dem kriegs⸗ mäßigen Personalmangel würde es eine nicht mehr zumutbare Verschärfung der Schwierigkeiten bedeuten, wollte man die ein⸗ zelnen Betriebe noch mit der Verpflichtung belasten, sich auch die Kenntnis von nicht ordnungsgemäß verkündeten Anordnungen zu verschaffen und diese ebenfalls zu begchten. Dagegen hat der Betriebsinhaber oder Leiter natürlich die Pflicht, sich die not⸗ wendige Kenntnis aller ordnungsmäßig verkündeten Anord⸗ nungen der Reichsstellen zu verschaffen. Hierbei schließt Unkennt⸗ nis die Bestrafung nicht aus. Wie die Entscheidung noch betont wird der in ihr vertretene Standpunkt auch in einem Erlaß des Reichswirtschaftsministers an die Reichsstellen eingenommen.

Wirtschaftsteil

Verstärkter Schutz der Rüstungswirtschaft

Der Führer hat den Reichsminister für Bewaffnung und Munition auf dessen Vorschlag beauftragt, bei erhöhter Selbst⸗ verantwortung der Industrie einschneidende Maßnahmen zur Einschränkung und Vereinheitlichung des Berichts⸗ und Kontin⸗ gentswesens in der Rüstungswirtschaft zu treffen. Die Betriebs⸗ führer der Rüstungswirtschaft sollen hierdurch noch mehr als bisher für ihre Hauptaufgabe, die Produktion in der Rüstungs⸗ industrie auf einen Höchststand zu bringen, freigemacht werden.

Um dabei sicherzustellen, daß die von den amtlichen Stellen zugewiesenen Arbeitskräfte und Materialien bestimmungsgemäß eingesetzt werden, hat der Führer eine Verordnung zum Schutze der Rüstungswirtschaft erlassen. Wer falsche Angaben über den Bedarf oder den Bestand an Arbeitskrͤften und über den Bedarf oder die Vorräte an für die Rüstungswirtschaft wichtigen Roh stoffen, Materialien, Erzeugnissen, Maschinen oder Geräten macht und dadurch die Bedarfsdeckung der Rüstungswirtschaft ge⸗ fährdet, wird nach dieser Verordnung mit Zuchthaus, in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft. Die Strafverfolgung tritt nur auf Verlangen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition ein. Für die Aburteilung ist der Volksgerichtshof,

wenn der Täter der Wehrmacht angehört, das Reichskriegsgericht zuständig. Wer sich in der Vergangenheit wegen falscher Angaben dieser Art nach anderen Strafbestimmungen strafbar gemacht hat, er⸗ langt Straffreiheit, wenn die falschen Angaben innerhalb von drei Monaten berichtigt werden. Die zuständigen Stellen werden über die Art der Berichtigung nähere Bestimmungen erlassen. Die Straffreiheit tritt nicht ein, wenn bereits eine Anzeirge er⸗ stattet oder eine Untersuchung eingeleitet worden ist. G

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Deurch den Erlaß des Führers wird der deutschen Rüstungs⸗ industrie eine erhöhte Selbstverantwortung übertragen, die zeigt wie groß das Zutrauen der Staatsführung in das Pflichtbewußt⸗ jein unserer Wirtschaftsführer ist. Eindeutig wird in dem Führererlaß das Vertrauen ausgesprochen, daß der deutsche Be⸗ triebsführer uneigennützig und unter vollem Einsatz aller seiner Reserven die ihm gestellten kriegsentscheidenden Aufgaben durch⸗ führen wird. Diese erhöhte Selbstverantwortung, die nun die deutsche Rüstungswirtschaft übernimmt, schafft auch die Möglich⸗ keit zu weitgehenden Einschränkungen und Vereinheitlichungen