1923] Preußisches Leihhaus.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft wer⸗ en hiermit zur ordentlichen Haupt⸗ ersammlung angf Donnerstag, den 30. April 1942, vormittags 11 Uhr, n das Geschäftslokal der Gesellschaft, hierselbst, Kommandantenstraße 10—11,
eingeladen. 8 Tagesordnung: Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941. 2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats. 3. Wahl des 1942. 4. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in dieser sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens his zum Ablauf des 27. April
942 während der Geschäftsstunden hre Aktien bei der Gesellschaftskasse der bei einem deutschen Notar oder iner Wertpapiersammelbank hinter⸗ egt haben.
Im Fall der Hinterlegung bei inem Notar oder einer Wertpapier⸗ ammelbank muß die Hinterlegungs⸗ bescheinigung spätestens im Laufe des 28. April 1942 bei der Gesell⸗ chaft eingegangen sein.
Berlin, den 13. April 1942. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats des Preußischen Leihhauses: Rohde.
Abschlußprüfers für
[1925]
Heidelberger Straßen⸗ und Berg⸗
bahn⸗A. G., Heidelberg.
Die diesjährige ordentliche Haupt⸗
versammlung findet am Montag, den 11. Mai 1942, 16,00 Uhr, im Rat⸗
haus Heidelberg, kleiner Rathaussaal, statt, wozu wir unsere Aktionäre höf⸗ lichst einladen.
1 Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Jahresab⸗ schlusses, des Geschäftsberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
„Wahlen zum Aufsichtsra
.Wahl des Abschlußprüfer (56.) Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind . Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Hauptversamm⸗ lung
in Heidelberg bei der Gesellschaftskasse oder
einer der Heidelberger Banken,
in Frankfurt /M.
bei der Dresdnuer Bank oder der
Frankfurter Bank als Effek⸗ tengirobank 8 hinterlegt und bis zur Beendigung der
Hauptversammlung dort belassen haben.
Die Aktien sind mit doppeltem Num⸗
mernverzeichnis während der üblichen
Geschäftsstunden einzureichen.
Die Aktien können mit gleicher Frist auch bei einem deutschen Notar hinterlegt werden, jedoch ist die Anmel⸗ dung dieser Aktien spätestens am dritten Tage vor der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaft zu be⸗
werkstelligen. SHeidelberg, den 10. April 1942. Der Vorstand. Bergmaier.
für das
[1927] Prager Glasindustrie Aktiengesellschaft. Einladung zu der am 29. April 1942 um 10 Uhr vormittags in den Büroräumen, Prag II., Goldschmied⸗ gasse 12, II. Stock, stattfindenden I. ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre der Prager Glasindu⸗ strie Aktiengesellschaft in Prag. Tagesordnung: 1. Vorlage des: a) Rechnungsab⸗
schlusses für das 1. Geschäftsjahr
1941,
b) des Berichtes des Verwal— tungs⸗ und Aufsichtsrates (Rech-
nungsprüfer), e) Beschlußfassung hierüber sowie über die d) Verwendung gewinnes und über die
e) Entlastung des Verwaltungs—
rates. „Wahlen in den Aufsichtsrat. .Festsetzung der nwesenheits⸗ gebühren für die Verwaltungsrats⸗
mitglieder und Vergütung an die
Aufsichtsratsmitglieder. .Allfälliges. ur Beachtung. Die Herren Aktionäre wollen im Sinne des § 21 der Statuten ihre Aktien längstens bis zum 23. April 1942 bei der Kasse des Unterneh⸗ mens hinterlegen, worauf ihnen die Legitimationen ausgefolgt werden, die sie zur Stimmenabgabe in der General⸗ versammlung berechtigen. Laut § 23 der Statuten gewähtt je eine Aktie dem Inhaber eine Stimme in der General⸗ versammlung. Der Aktionär kann das Stimmrecht in der Generalversamm⸗ lung persönlich oder durch einen Be⸗ vollmächtigten ausüben. Der Bevoll⸗ mächtigte muß sich durch eine schrift⸗
des Rein⸗
[638].
Dessauer Straßenbahn⸗Gesellschaft.
Bilanz zum 31. Dezember 1940.
Stand am
Aktiven. 1. 1. 1940 Zugänge*)
Abgänge*)
Stand am 31. 12. 1940
I. Anlagevermögen:
1. Anlagen d. Straßen⸗
bahnbetriebs:
a) Bahnbetriebs⸗ grundstücke einschl. des Bahnkörpers und der Betriebs⸗ gebäude
b) Gleisanlagen
oe) Streckenausrüstung und Sicherungs⸗ anlagen 8 Bebaute u. unbe⸗ baute Grundstücke, die ausschl. Ver⸗ waltungs⸗ oder Werkwohnungs⸗
8 zwecken dienen
e) Betriebsmittel (Fahrzeuge).
t†) Werkstattmaschin. u. masch. Anlagen
g) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsckusstattung
Anlagen des Kraft⸗ verkehrsbetriebs:
a’) Betriebsgrundstücke
u. Betriebsgebäude
b) Treibkraftversor⸗ gungsanlagen.
c) Betriebsmittel (Fahrzeuge) ..
d) Werkstattmaschin. u. masch Anlagen
e) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Ge⸗ schäftsausstattung
“ 128 641 671 24278
279 739
11 273 621 259 5 261]%
24 471
82 650 1 494 8. — 756 038 563 829
1 3802
8 313/6 8 801
Rℳ
1 258 137
₰
125 098 671 242
11 273 621 259 6 711
29 826
92 755 1 494
1 380
17 115
2 591 767 589 540
Im Bau befindliche Anlagen Geleist. Anzahlungen für Betriebsmittel
3. Beteiligungen.. 30 596 2. —
30 596 25
3 116 034
3182750
8 183/6 57 000
2 622 363588 589 540
95 870
„II. Umlaufvermögen: 1. Stoffvorräte (Betriebs⸗, Bau⸗, Oberbau⸗ und 11141414A14“A““
2. Wertpapiere... “ 3. Von der Gesellschaft gegebene Baudarlehn . 4. Forderungen auf Grund von Lieferungen und Leitungen ... . .. . . . . .. 5. Kassenvestand einschl. Postscheckguthaben 6. Wankeuthah . ... 7. Sonstige Forderungen “ III. Posten der Rechnungsabgrenzun.. *) davon R. ℳ 3543,— Umbuchungen.
Passiven. 1. Grundlapital . . ... II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage.
6 95 6 56
4 504
104 152 7 813 509
18 839 13 662 200 010
65 000,— 147 205—
2. Andere Rücklagen. Zu⸗
Stand am 1. 1. 1940 weisung
Ent⸗ III. Wertberichti⸗ nahmen
Stand am 31. 12. 1940
gungen für:
1. Anlagen des Straßenb ahn⸗ betriebs
2. Anlagen des Kraftverkehrs- betriebs 2 19] 197 116/99
44 434 64
42 97585
105 722 21
42 975/85
587 366/83 258 404 56
802 795 54
IV. Rückstellungen: ö 1. Rückstellungen für Haftpflichtschäden 2. Sonstige Rückstellungen.... V. Erneuerungsstock: Stand am 1. 1. 1940 Zuweisiunnggg.
Entnahme für:
1. Gleiserneuerungen. 26 996,34
268 374
27 704,70
42 180 114 185
184 392 52 755*
54 701
2. Ersatzbeschaffüungen.. . VI. Heimfallstock: Stand am 1. 1.1940. Zuweisung . . VII. Verbindlichkeiten: 1. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistunggen . . 2. Verbindlichkeit. gegenüb. Konzernunternehmen 3. Verbindlichkeiten aus der Annahme von ge⸗ zogenen Wechseln.. 1 4. Sonstige Verbindlichkeiten .. VIII. Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr. Gewinn 19u00o. .
1871 275— 36 283 —
60 473 36 40 898/01
*250 017 50 52 710 04 38 098 03
21 984 12
3 181 217]¹
349 491]¾ 20 601 3 551 310/21
1 300 000 212 205
156 365 398 065 42
217 698
404 098 1
60.082
—
2. Betriebskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige b) Sonstige Betriebskosten... 8 ee2 „Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unter⸗ haltung entfallenden Löhne für:
a) Treibkraftversorgungsanlagen .. 1u“ Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen Betriebsmittel (Fahrzeuge) . . . . . . . Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung 11“
2 ) Grundstücke und
5. Soziale Aushaben:
g) Soziale Abgaben A“
b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke.
.Abschreibungen und Wertberichtigungen:
Zuführung zum Heimfallstock
Zuführung zum Erneuerungsstock
Sonstige Abschreibungen auf Anlagen
Rücklage für die Erhaltung der Bahnanlagen.
Abschreibungen auf andere Werte . 4
Versicherungskosten.. Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Andere Steuern und gesetzliche Abgaben. . Beiträge an Berufsvertretungen .... . Zuführung zur gesetzlichen Rücklage .. . . .. Reingewinn: Gewinnvortrag gus dem Vorjahr . Gewinn 1940 b14“
Bezilge “ 122 311
8 429 59 1 240/[5 235 703 3 1 222
8 624 G
.
Gebäude “ 36 283 —
183 000 -
2 792
— —
R.ℳ ₰ 225 529,54
22 898 86
22 449/ 98 18 085/79
258 404 56 142 460 —
“
278 119 40 535
622 939
247 388 58 868 2 176 51 257
Erträge.
Einnahmen aus dem Straßenbahnbetrieb:
1. Aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr.
2. Sonstige Einnahmen . .. II. Einnahmen aus dem Kraftverkehrsbetrieb: Aus
dem Personen⸗ und Gepäckverkehr 868. III. Außerordentliche Erträge. 86 IV. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr.
Dessau, im Dezember 1941. 8 Dessauer Straßenbahn⸗Gesellschaft. Dr. Siemens. Werwick. 8 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorst
1 026 016
1 428 886 45 079 38 098
25 085 95 7 6557
60 082 1 2 538 081
59 59 03
2538 08117
rüfung f Grund tand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
3 551 310 1940.
——
Aufwendungen. 1 I. Aufwendungen für den Straßenbahnbetrieb: 1. Verwaltungskosten: 8 a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge.
b) Sonstige Verwaltungskosten. . 2. Betriebskosten: 8 a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge. b) Sonstige Betriebskosten. . 3. Treibkraftkoten . 4. Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unter⸗ haltung entfallenden Löhne für: ) Gleisanlgelnn . ) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen ) Betriebsmittel (Fahrzeuge)n) . ) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen ) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ 8 ausstattug. 1—) Grundstücke und Gebäude. 5. Soziale Ausgaben: a) Soziale AEbgabeen . . b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke.
2
liche Vollmacht ausweisen. Prag, am 10. April 1942. Der Verwaltungsrat. Dipl.⸗Ing. Fritz Mühlig⸗Versen, 1 orsitzerstellvertreter.
II. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb: 1. Verwaltungskosten: a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
Rℳ ₰o
27 519 35 15 14880
190 798 44 12 343 01
45 53165 6 340 13 97 176/41 635 45
4 748,98 20 146 02
21 525/89 14 086 49
b) Sonstige Verwaltungskosten..
38 486 70 23 287 242
——
Eℳ
174 578
35 612
Berlin, den 11. März 1942. Deutsche Revisions⸗ und Tr Dr. H. Karoli, Wirtschaftsprüfe
Der Aufsichtsrat besteht aus de
(Vorsitzer), Dipl.⸗Ing. Heinrich Renke (ste⸗
feßel, sämtlich zu Dessau.
(stellvertretend).
schäftsjahr 1940 die Verteilung einer Divi Barausschüttung kommende Teil der Divi Kapitalertragssteuer einschl. Kriegszuschlag und ist ab sofort gegen Vorlegung un erneuerungsscheines zahlbar bei
lierstraße 29/30, 3. der Anhalt⸗Dessauischen
Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft zu der am Dienstag, den 5. Mai 1942, vormittags 11,30 Uhr, in unseren Geschäftsräumen, Bockenheimer Anlage 45 zu Frankfurt a. M., stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
[1542] Tagesordnung:
1. Vorlage des Aufsichtsratsbeschlusses über die Berichtigung des Gesell⸗ schaftskapitals um H.ℳ 21 000 000,— auf Hℳ 63 000 000,— gemäß der Dividendenabgabeverordnung und der auf Grund der Berichtigung vorgenommenen Aenderung des § 4 der Satzung.
Aenderung des § 15 der Satzung
(Aufsichtsratsvergütung).
.Vorlage des 9vV des
Vorstandes und s die Ka⸗ pitalberichtigung berücksichtigenden Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1940/41 sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates.
.Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinnes.
„Beschlußfassung über die Erteilung
der Entlastung an den Vorstand und den Aufsichtsrat.
Wahken zum Aufsichtsrat.
.Wahl der Abschlußprüfer für das
laufende Geschäftsjahr.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗⸗ sammlung sind gemäß § 18 der Satzun⸗ gen diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis spätestens Donnerstag, den 30. April 1942 einschl., ihre Aktien während der üblichen Geschäfts⸗ stunden bei den nachstehend bezeichneten Stellen hinterlegen:
in Frankfurt a. M. bei der Kasse
der Gesellschaft,
Deutsche Bank Filiale Frank⸗ furt (Main),
Dresduer Bank a. M.,
Georg Hauck & Sohn,
in Berlin bei Berliner Handels⸗
Gesellschaft,
Delbrück Schickler & Co.,
Deutsche Bank,
Deutsche Länderbank Aktien⸗ gesellschaft,
Dresdner Bank,
Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ tiengesellschaft,
in Köln bei Delbrück von der
Heydt & Co., J. H. Stein, in München bei Bayerische Hypo⸗
in Frankfurt
61 773
Vorstand: Obering. Franz Goedecker, Dr. Menno Siemens,
gemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Dessau,
Metallgesellschaft Aktiengesellschaft.
euhand⸗Aktiengesellschaft. r. Wissel, Wirtschaftsprüfer. n Herren: Dipl.⸗Ing. Hermann Müller llvertretender Vorsitzer), Friedrich Meht⸗
Otto Werwick
Die am 27. März 1942 stattgefundene Hauptversammlung hat für das Ge⸗
dende von 3 v. H. beschlossen. Der zur dende beträgt nach Abzug der 15 %igen
R.ℳ 25,50 je Aktie über Rℳ 1000,— id Abstempelung des Dividendenbogen⸗
1. unserer Verwaltung in Dessau, Heidestraße 57, 18 2. der Deutschen Continental⸗Gas⸗Gesellschaft in Dessan, Kava⸗
Landesbank, Abteilung der All⸗ Kavalierstraße 9. Die Hinterlegung ist auch ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung in Sperrdepot gehalten werden. b Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank hinterlegt werden; in diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die Hinterlegung in Urschrift oder beglaubigter Abschrift oder der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens zwei Werktage vor der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ schaftskasse einzureichen, . Frankfurt a. M., 14. April 1942. Metallgesellschaft Aktiengesellschaft. Avien vgdes.
[1929] Union Versicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft, Wien, 1., Kärntnerring 5.
Die Aktionäre der Union Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft werden hier⸗ mit zu der Hauptversammlung dieser Gesellschaft, welche am 4. Mai 1942 um 10,30 Uhr in Wien, 1., Neues Rathaus, stattfindet, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Entgegennahme des
Jahresabschlusses über schäftsjahr 1940, des berichtes des Vorstandes Geschäftsjahr 1940 und richtes des Aufsichtsrates. ‚Beschlußfassung über die der Entlastung an den und den Aufsichtsrat.
3. Beschlußfassung über die Aenderung
der Satzung.
Nach den Bestimmungen der Satzung haben die Aktionäre, die ihr Stimm⸗ recht ausüben wollen, ihre Aktien bis 30. April 1942 bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be⸗ fugten Wertpapiersammelbank wäh⸗ rend der Geschäftsstunden bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung zu hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenann⸗ ten Hinterlegungsstellen für diese bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrd gehalten werden. .
sien, am 10. April 1942.
festgestellten das Ge⸗ Geschäfts⸗ über das des Be⸗
Erteilung Vorstand
theken⸗ und Wechsel⸗Bank.
Der Vorstand.
Erscheint an jedem Wochentag abends. 2,30 ℛℳ einschließlich 0,18 24
abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 Bestellungen an, in straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten
10 3oö. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige
eern durch die monatli Bettunssgebüͤhr, aber Kö , een. 2290 monatlich. e 88 nehmen erlin für Selbstabholer E 8 — Wilhelm⸗ 8 elne
Betrages einschllehlich des Vortos abgegeben. Fernsproch⸗Sammel⸗Mre.; 19 32 33.
Anzeig
82
IWMqS,n. —— d-.
1112 8 8 &
enpeeis 1,10 £ t, einer dreigespalten nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, sind auf einsoitig beschriebenem Papier völlig zusenden, ist darin auch anzugeben, ( strichen) oder dur⸗ werden sollen. —
für den Naum einer fünsgespaltenen 55 m en 92 mm breiten Petit⸗Zeile
welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Bermerk am Rande) hervo Anzaeigen müssen 3 Tage vor deue hei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
termin
Reichsbankgirokonto Verlin,
Konto Nr. 1/1913
Berlin, Mittwoch, den 15. April, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942 n ₰
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigseit
Fünfte Durchführungsverordnung zur Verordnung über die Be⸗ schränkung des Arbeitsplatzwechsels. Vom 10. April 1942.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Linz / Donau und der Regierungspräsidenten in Minden und Potsdam über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bestimmungen des Werberats der deutschen Wirtschaft über Herkunftszeichen der Porzellanmalereien auf Porzellanwaren.
Vom 15. April 1942.
Anordnung 106 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Treib⸗ riemen⸗Anordnung) vom 15. April 1942.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 36 und 37.
Amtliches Deutsches Reich Bekanntmachung
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 480) in Verbindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staats⸗ angehörigkeitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig:
1. Amon, Katharina Käthe, geb. am 18. 7. 1910 in Sindelburg / Amstetten / ND., 5 Arnoul, Wilhelm, geb. am 16. 9. 1893 in Neu⸗ Isenburg,
Arnoul, Anna Barbara, geb. Gissel, geb. am 7. 10.
1885 in Frankfurt / Main,
Bandmann, Anna Charlotte Dorothea, geb. am
24. 4. 1910 in Rixdorf, jeßt Berlin⸗Neukölln,
von Baring, Hermann Adolf Max, geb. am 20. 9.
1896 in Hamburg,
Bauer, Robert, geb. am 29. 8. 1910 in Wien,
Belmonte, Salomon Abendana, gen. Antonio,
Pr am 20. 10. 1884 in Hamburg⸗Rotherbaum, elmonte, Anna Johanne, geb. Hormann, geb.
am 25. 12. 1887 in Bremen,
Belmonte, Anrneliese, geb. am 3. 7. 1925 in
Bremen,
Bertheim, Curt Ernst Albert, geb. am 6. 9. 1908
in Berlin⸗Schöneberg,
Blümel, Walter Karl Otto, geb. am 30. 5. 1912.
in Ratingen b. Düsseldorf,
Srtt ö Hubert, geb. am 29. 11. 1913 in chenkenfelden, Krs. Urfahr,
Grell, Hans Heinrich Alfred, geb. am 8. 1. 1878 in
Berlin,
Grell, Marie Catharine, geb. Beaulin, geb. am
20. 11. 1879 in Sarreguemines/ Frankreich,
Grell, Max Auguste, geb. am 27. 8. 1919 in Paris,
Grüner, Blanche, geb. am 11. 10. 1904 in
Lausanne,
Grüner, Dan Ivor Nicolae, geb. am 5. 12. 1926
in Klausenburg,
Hanfstaengl, Egon Ludwig, geb. am 3. 2. 1921.
in New York,
Hansen, Johann Christian, geb. am 23. 6. 1907
in Veszprem / Ungarn,
Hartoch, Erwin, geb. am 8. 11. 1923 in Bonn
a. Rhein,
Hoffmann, Ernst, geb. am 5. 4. 1896 in Vevgy,
Kanton Waadt (Schweiz),
König, Karl Heinrich Oskar, geb. am 1. 2. 1896 in
Leipzig,
Lin 9 Albert, geb. am 7. 1. 1911 in Basel/Schweiz, Loeber, Carl Adolf Conrad Hermann, geb. am 19. 1. 1899 in Bremen,
Loeber, Adelheid Henriette, geb. Lampe, geb. am 21. 8. 1904 in Bremen,
Loeber, Carl⸗Adolf, geb. am 16. 12. 1928 in Cali/
Columbien,
Markmiller, Walter, geb. am 8. 5. 1920 in Ichenhausen / Bayern,
Martin, Walter, geb. am 19. 5. 1910 in Baden, Kanton Aargau/Schweiz,
Minde, Willy Hans, geb. am 19. 1. 1882 in Leipzig, Minde, Alice Jeanette, geb. Fassin, geb. am 30. 8 1880 in Lüttich, .
Minde, Victor Jean, geb. am 4. 12. 1904 in St. Germain,
Mühlböck, Josef, geb. am 16. 2. 1909 in Stein⸗ bruck, Krs. Grieskirchen,
Ory, Ludwig, geb. am 29. 8. 1892 in Dillingen, Ory, Gertrud, geb. Kammer, geb. am 11. 10. 1896 in Diefflen /Saar,
Pratter, Rudolf, geb. am 23. 1. 1910 in Cilli (frü slawien), “ 8 “
vom 31. Mai 1933 (GS.
36. Pratter, Julia, geb. Löffelmann, geb. am 30. 4.
1909, Geburtsort unbekannt,
37. Pratter, Manfred, geb. am 22. 1. 1932, Geburts⸗ ort unbekannt,
38. Ruff, Fritz, geb. am 27. 1. 1914 in Basel/Schweiz,
39. Schrautemeier, Stefan, geb. am 15. 10. 1914 in Westenholz, Krs. Paderborn,
40. Schröder (gen. Hinfe, Artur Ernst Walter, geb. am 31. 8. 1917 in Strelitz,
41. Stierlen, Karl Friedrich, geb. am 12. 12. 1903 in Lima/ Peru,
42. Wende, Richard, geb. am 30. 12. 1900 in Cawallen bei Breslau.
Berlin, den 11. April 1942. Der Reichsminister des Innern. J. V.: Pfundtner
Fünfte Durchführungsverordnung
zur Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatz⸗ wechsels *). 8 LvVpom 10. April 1942.
Auf Grund der Arbeitsplatzwechsels vom 1. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1685) §§ 10 und 12 wird im Einvernehmen mit dem Leiter der Partei⸗Kanzlei und dem Reichsschatzmeister der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei verordnet:
§ 1 Der Halimmung des Arbeitsamts zur Lösung von Arbeitsverhältnissen und zur Einstellung von Arbeitskräften bedarf es nicht bei Beschäftigten der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und ihrer an⸗ geschlossenen Verbände. 8 2
(1) Die Kündigung von Arbeitsverhältnissen durch Be⸗ schäftige⸗ der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, ihrer Gliederungen und ihrer angeschlossenen Verbände bedarf der Zustimmung des Reichsschatzmeisters der Nationalsozia⸗ listischen Seustze Arbeiterpartei oder der von ihm be⸗ nannten Dienststellen. Der Leiter der Partei⸗Kanzlei kann für den ihm unmittelbar unterstellten Dienstbereich eine anderweitige Regelung treffen.
(2) § 11 der Verordnung über die Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels findet entsprechende Anwendung. An⸗ tragsberechtigt sind der Leiter der Partei⸗Kanzlei und der Reichsschatzmeister der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei sowie die von ihnen benannten Dienststellen.
(3) Das Nähere regeln im gegenseitigen Einvernehmen der Leiter der Partei⸗Kanzlei und der Reichsschatzmeister der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei durch Anord⸗ nung im Reichsverfügungsblatt der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei. 8
3
Diese Verordnung tritt mit dem siebenten Tage nach der Verkündung in Kraft. .
Berlin, den 10. April 1942. Der Reichsarbeitsminister. Franz Seldte.
„ *¹) Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt, Teil I, S. 172, ver⸗ öffentlicht.
Verfügung
Der Reichsminister des Innern hat mit Erlaß vom 16. März 1942 — II A 5 — Nr. 172/42 — 212 — ö daß die Bestrebungen der Juden Rudolf Arnstein, Erich Arnstein und Friedrich Arnstein volks⸗ und staatsfeind⸗ lich gewesen sind.
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 — Reichsgesetzbl. I S. 1620 — in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Februar 1939 — B. Nr. S II G — 41/V/39 — und der Rundverfügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei in Wien vom 28. Juli 1939 — B. Nr. S II G — 1084/39 — auf Grund des Erlasses des Führers und Reichs⸗ anzlers über die öe“ eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. I. S. 303 — wird hiermit das gesamte Vermögen der Juden
L114“ — am 28. 2. 1896 in Hohenfurth,“
Erich Arnstein, geb. am 17. 8. 1906 in Hohenfurth, und Friedrich Arnstein, geb. am 12. 6. 1900 in h.“ alle früher in Sö Nr. 75 wohnhaft gewesen und zur Zeit in Mexiko lebend, zugunsten des Deutschen Reiches, ver⸗ treten durch den Reichsminister der Finanzen, beschlagnahmt und eingezogen. Linz/ Donau, den 8. April 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Leitsmann. .
Bekanntmachung
„Auf Grund des § 3 des Gesetzes vom 26. Mai 1933 aceezelete I1 S. 293) in Verbindung mit § 1 der Durch⸗ ührungsverordnung des Preußischen Ministers des Innern S. 207) und des Gesetzes über die
11“ “
Verordnung über die Beschränkung des
Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 303) wird das bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen der Sekte „Christliche Wissen⸗ schaft“ (Christian Science) in Bielefeld, Herford und Minden zugunsten des Deutschen Reiches mit der Maß⸗ gabe eingezogen, daß mit dieser öffentlichen Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden.
Minden, den 8. April 1942. Der Regierungspräsident. J.
““ Bekanntmachung — 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 Reichsgesetzbl. I. S. 293) in Verbindung mit der Durchführungsverordnun des Preußischen Ministers des Innern vom 31. Mai 193 (Gesetzsamml. Nr. 39) und mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 479) werden die nach⸗ stehend aufgeführten Vermögenswerte des Franz Ferdinand Ifrael Oppenheimer, geb. am 2. Februar 1914 in Straßburg, nämlich 1 Bargeldbetrag von 1650 Rℳ 25 Rpf. sowie mehrere Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände hiermit beschlagnahmt und gemäß Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 303) zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗
gezogen. 2 8 Potsdam, den 7. April 194424. .“ Der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Potsdam. J. A.: Dr. Schüler.
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Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft über Herkunftszeichen der Porzellanmalereien auf Porzellanwaren
Vom 15. April 1942
Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung (Reichsgesetzbl. I S. 791) wird bezüglich der Herkunftszeichen von Porzellanmalereien auf Porzellanwaren bestimmt:
1. Wird eine mit dem Herkunftszeichen der Hersteller⸗
finne versehene Porzellanweißware von einer selb⸗ sständigen Porzellanmalerei dekoriert, so muß das Her⸗ sstellerzeichen sichtbar und unverändert erhalten bleiben.
Das gilt nicht, wenn zwischen der Herstellerfirma und der Porzellanmalerei ausdrücklich vereinbart ist, daß das Herstellerzeichen durch das Malereizeichen verdeckt werden darf; in diesem Falle muß jedoch das Her⸗ stellerzeichen durch das Malereizeichen völlig verdeckt werden.
.Die Porzellanmalerei hat, wenn die Weißware ein Herstellerzeichen trägt, ein eigenes Zeichen zusätzlich auf dem Gegenstand anzubringen, falls mit dem Her⸗
steller nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges verein⸗ bart ist.
Ist die Weißware nicht mit einem Herstellerzeichen verseden, so ist die Porzellanmalerei nur dann ver⸗ pflichtet, ein eigenes Malereizeichen anzubringen, wenn die Dekoration der Weißware in der Nachbildung eines Musters besteht, das auf dem Markt als geistiges Eigentum einer Herstellerfirma bekannt ist.
. Das Zeichen der “ muß das aus⸗ geschriebene Wort „Malerei“ enthalten.
.Enthält das Zeichen der Porzellanmalerei den Namen ihres Ses und befindet sich am gleichen Ort eine Porzellan herstellende Firma oder kann das Malereizeichen in anderer Weise zu Verwechslungen oder Irrtümern über die Herkunft der Ware Anlaß bieten, so ist der Firmenname der Malerei aus⸗ zuschreiben.
5. Diese Bestimmung tritt am 15. Mai 1942 in Kraft
Berlin, den 15. April 1942.
Der Präsident des Werberates der deutschen Wirtschaft. von Braunmühl.
F.
Anordnung 106 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Treibriemen⸗Anordnung) vom 15. April 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 Reichs⸗ gesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Uebedwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wir im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirtschaft und der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest und mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet: