1942 / 87 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 15 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzei

ger Nr. 87 vom 15. April 1942. S. 2

(Begriffsbestimmung für Treibriemen) 8

(1) Als Treibriemen im Sinne dieser Anordnung gelten alle zum Antrieb von Maschinen bestimmten Riemen und Gurte einschließlich der Riemenrollen, ferner Elevatorgurte und Fallhämmerriemen sowie Rund⸗ und Kordelschnüre.

(2) Den Bestimmungen dieser Anordnung unterliegen:

a) Treibriemen aus Leder;

b) Treibriemen, die aus Wolle, anderen Tierhaaren, Baumwolle, Hanf, Flachs, Ramie, Jute, Zellwolle, Kunstseide, Naturseide oder aus Mischungen dieser Spinnstoffe untereinander geweht oder geflochten oder gefaltet und genäht, entweder roh oder im⸗ prägniert hergestellt sind (Textiltreibriemen); Treibriemen, die aus den zu a oder b genannten

Stoffen in Verbindung mit Balata, Natur⸗Kaut⸗ schuk und Kunst⸗Kautschuk (Kautschuktreibriemen [Gummi⸗ und Balatatreibriemen]) hergestellt sind; 8d) Treibriemen aus sonstigen Stoffen. 63) Seile, Transportbänder, Kautschukkeilriemen und Kautschukelevatorgurte sowie endlos gewebte Textiltreib⸗ riemen (Hochleistungsriemen) bis zu einem Stückgewicht von 1 kg unterliegen den Bestimmungen dieser Anordnung nicht.

A. Treibriemen⸗Ueberwachung

8 (Beschlagnahme)

Meber den in Anordnung 55 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939), den in Anordnung 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoff⸗ wirtschaft vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) und den in Anordnung 50 der Reichsstelle für Kautschuk und Asbest vom 11. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 211 vom 11. September 1939) festgefetzten Umfang hinaus werden durch diese Anordnung alle beim Letztverbraucher befindlichen Treibriemen beschlagnahmt, un⸗ abhängig davon, ob sie im Betriebe des Letztverbrauchers aufgelegt sind oder sich zur Zeit nicht in Gebrauch befinden. § 3 (Verwendungserlaubnis)

(1) Treibriemen dürfen nicht 8 anderen Zwecken als zum Antrieb von Maschinen oder Maschinenteilen verwendet werden. Elevatorgurte und Fallhämmerriemen dürfen nur ihrer Bestimmung gemäß verwendet werden. Die Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft kann die Verwendung zu anderen als diesen Zwecken zulassen.

12) Letztverbraucher dürfen in Gebrauch befindliche, be⸗ schlagnahmte Treibriemen weiter benutzen. Innerhalb eines Betriebes können Auswechflungen beschlagnahmter Riemen untereinander vorgenommen sowie Reserveriemen in Ge⸗ brauch genommen werden. 882 668) Beschlagnahmte Treibriemen, die nicht im laufenden Betrieb gebraucht werden (Reserveriemen), sind vom Letzt⸗ verbraucher in besonderen Räumen unter Verschluß zu halten und sachgemäß zu behandeln. Für diese Riemen ist ein Lager⸗ huch zu führen, aus dem jede Veränderung (z. B. Entnahme ur Verwendung im eigenen Beciel) zu ersehen ist. Als Reserveriemen gelten nicht Riemen, die nur vorübergehend

außer Gebrauch sind. 69) Treibriemen, die einen Abnutzungsgrad erreicht Phaben, der ihre bisherige Verwendung nicht mehr zuläßt, dürfen nur zur Wiederherstellung und Ausbesserung von Treibriemen verwandt werdcrxr

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(Treibriemen stilliegender Betriebe)

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(1) Letztverbraucher haben die zu stilliegenden Betrieben

oder Betriebsteilen gehörenden Treibriemen (ttilliegende Riemen) auf den vorgeschriebenen Vordrucken in zweifacher Ausfertigung unverzüglich zu melden. vorbehaltlich von Sonderregelungen für einzelne Letzt⸗ verbrauchergruppen zu erfolgen: a) bei Betrieben, die einer der Reichsgruppe Industrie ununterstehenden Wirtschaftsgruppe angehören, über die zuständige Wirtschaftsgruppe an die Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und tenas Lederartikel⸗Indu⸗ strie, Berlin⸗Friedenau, Fregestr. 68, . ** b) bei allen anderen Betrieben unmittelbar an die „. Fachgruppe Ledertreibriemen⸗ und technische Leder⸗ artikel⸗Industrie, Berlin⸗Friedenau, Fregestr. 68. (2) Die Vorschriften über die Füührung eines Lagerbuches in §3 Abs. 3 dieser Anordnung finden auf stilliegende Riemen ventsprechende Anwendung. 1 14 (3) Stilliegende Riémen sind vom Letztverbraucher in pesonderen Räumen unter Verschluß zu halten und sachgemäß zu behandeln. Jeder stilliegende Riemen ist vom Letztver⸗ bbraucher mit einer Kennkarte zu versehen, auf welcher der Name des Eigentümers, die laufende Nummer, mit welcher der Treihriemen in der Meldung über stilliegende Riemen

2*

s Treibriemens anzugeben sind.— 8(4) Stilliegende Riemen dürfen außerhalb des Betriebes, in dem sie stillgelegt worden sind, nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Lehermwirtschaft in Gebrauch genommen wer⸗ den. Die Wiederversvendung ist der Stelle zu melden, der die stilliegenden Riemen gemeldet worden sind. Die Wieder⸗ verwendung ist so zu verbuchen, daß der Verbleib des still⸗ liegenden Riemens jederzeit nachweisbar ist. 1 (5) Vordrucke für die Erstattung der Meldung über still⸗ liegende Riemen sind bei den Industrie⸗ und Handelskam⸗ mern, den Handwerkskammern, den Landeswirtschaftsämtern und den Kreisernährungsämtern erhältlich.

2*

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2 B. Treibriemenversorgung ““

8—* (cerwerbscheinpflichl (1) Berechtigt zum Bezuge von Treibriemen sind nur Letztverbraucher, die auf Antrag einen Erwerbschein für Treibriemen erhalten haben. Die Erwerbsberechtigung kann über einen Treibriemenhändler ausgenutzt werden.

(2) Antragsberechtigt sind nur Letztverbraucher, nicht dagegen Personen vber U ernehmen, die Treibriemen zum Weiterverkauf benötigen. Bei dehenset as von Maschinen und Apparaten, zu deren Vervollständigung Treibriemen

B.

Die Meldung hat

ufgeführt wurde, sowie die Ahmessungen und das Material⸗

innerhalb der Maschine oder des Apparates für die erste Inbetriebsetzung als wesentliche Bestandteile notwendig sind (Erstausrüstung), gilt der Hersteller der Maschine oder des Apparates insofern als Letztverbraucher; im Sinne dieser Bestimmung sind Hauptantriebsriemen keine wesentlichen Bestandteile von Maschinen und Apparaten. Antra svordrucke sind bei den Industrie⸗ und Handelskammern, den Hand⸗ werkskammern, den Landeswirtschaftsämtern und den Kreis⸗ ernährungsämtern erhältlich.

(3) Für jeden Treibriemen ist ein Antragsvordruck in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Der Antrag ist zu richten:

‚a—) von Betrieben, die dem Reichsnährstand angehören und nicht gewerblich organisiert sind: über das zuständige Kreisernährungsamt, Ab⸗ rteilung A (Kreisbauernschaft) 8 aann die zuständige Landesbauernschaft; bp.)) von Betrieben, die einer der Reichsgruppe Industrie unterstehenden Wirtschaftsgruppe angehören: ö““ über die zuständige Fachuntergruppe oder 1 Fachgruppe auan die zuständige Wirtschaftsgruppe; o) von Handwerksbetrieben: über den zuständigen Innungsobermeister an den Reichsstand des Deutschen Handwerks; Dc) von Dienststellen der Wehrmacht einschließlich der Waffen⸗z und der von der Wehrmacht betreuten DOvrganisationen (Reichsarbeitsdienst u. ä.): an das Oberkommando der Wehrmacht Ab⸗ 8 teeilung VA/V 5 (6), Berlin; 'e.) von Reichsbahnbetrieben und der Mitropa: . über die zuständige Reichsbahndirektion 8 an das Rerchsbahn⸗Jegteolatmt, Berlin; —27hh) von Reichspostbetrieben: sgaan das Reichspost⸗Zentralamt, III ) von sonstigen Fercerhrgnczerne an das zuständige Landeswirtschaftsamt, soweit ddie Reichsstelle für Lederwirtschaft nicht eine lblccbweichende Regelung trifft. (4) Anträge auf Ausstellung von Treibriemenerwerb⸗ sbesse von öffentlichen Stellen gelten als Anträge im Sinne es § 1 der Anordnung 79 der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft vom 27. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 121 vom 27. Mai 1940). Die Genehmigung der Anträge auf Ausstellung von Trei riemenerwerbscheinen ersetzt den Einwilligungsbescheid nach § 3 der Anordnung 79. (5) Die Bestimmungen des Abs. 4 ten entsprechend für öffentliche Stellen, die gemäß § 1 a Abs. 1 S. 1 der Verord⸗ nung über öffentliche Aufträge auf den Gebieten der Spinn⸗ stoff⸗ und der Felle⸗ und Häutewirtschaft in der Fassung vom 31. Oktober 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 1534) eines Einwilli gungsbescheides des Reichswirtschaftsministers bedürfen.

((uusstellung von Erwerbscheinen)

Die in § 5 Abs. 3 aufgeführten Stellen, an die die An⸗ träge über die dort genannten rprütitrden zu richten sind, 8 als Kontingentsträger ermächtigt, Weisungen der Reichsstelle für Le erwirtschaft auszustellen. Erwerbscheine müssen außer dem Genehmigungsvermerk der mit der Ausstellung beauftragten Stelle das Dienstsiegel der Reichsstelle für Fgerne0e en. Andere Erwerbs⸗ genehmigungen kann nur die Reichsstelle für Lederwirtschaft erteilen. 87

1 (Erwerbserleichterung Kleinerwerb)

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und von einzelnen Treibriemenarten, wie z. B. Lederkeil⸗ riemen und stundschnüͤren; unter erleichterten Erwerbsvor⸗ aussetzungen zulassen. 8 ek((GHoterwerb) f. .. Tritt bei Letztverbrauchern, für deren Antrag die in § 5 Abs. 3 genannten Stellen zuständig wären, dringender Be⸗ darf an Triebriemen auf, so sind wenn anders die Gefahr besteht, daß kriegs⸗ und lebenswichtige Interessen des deutschen Volkes gefährdet werden folgende Stellen nach besonderen Richtlinien der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Aus⸗ stellung eines Erwerbscheines berechtigt: 11. die Industrie⸗ und Handelskammern H. Fe Industriebetriebe und sonstige, nachfolgend . nicht genannte Letztverbraucher, 88 2. die Handwerkskammern und die Kreishandwerker⸗ 228 schaften für Handwerksbetriebe, —33. die srüberhorung⸗ürnter Abteilung A (Kreisbauern⸗ 8 für Betriebe, die dem Reichsnährstand angehören und nicht gewerblich oxganisiert sind. Die von diesen Stellen freigegebenen Mengen sind monatlich mit den in § 5 Abs. 3 genannten Kontingentsträgern abzu⸗ rechnen. 88 288 (rieferung von Treibriemen)

11“ 6 v24 , „⸗. 8 .

gegeben werden. Treibriemenhändler sind berechtigt, Erwerb⸗ scheine, die sie gegen Lieferung von Treibriemen erhalten haben, zur Ergänzung ihrer Lagerbestände zu verwenden. (2) Bestellungen sind in der Reihenfolge der Eingänge zu venahen Die Reichsstelle für Lederwirtschaft oder die

können in besonders gelagerten Fällen eine hiervon ab⸗ weichende Regelung treffen. Bestellungen auf Grund von Noterwerbscheinen sind bevorzugt zu erledigen. Aufträge auf Lieferung von Treibriemen dürfen nur dann zurückgewiesen werden, wenn mit Bestimmtheit zu erwarten ist, daß die Ausführung des Auftrages innerhalb von zwei Monaten nicht in Angriff genommen werden kann.

(3) Aaferig sind an Hand der Betriebsdaten zu über⸗ prüfen und die Riemenabmessungen danach zu berechnen. In⸗ sofern die Nachprüfung ergibt, daß die in dem Antrag ent⸗ haltenen Fiessewa neascen den Betriebsdaten nicht ent⸗ sprechen, kann bei der Lieferung in beschränktem Umfang von den Angaben des Erwerbscheines abgewichen werden.

(4) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Aus⸗ lieferung von stilliegenden Riemen anordnen. Sofern einem

]

Antragsteller ein stilliegender Riemen zugeteilt wird, benennt

verliehen oder vermietet wird.

rwerbscheine nach den

Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann den Bezug von

1' Treibriemen, die ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten, wirtschaftsministers allgemein abweichend pon

(1) Treibriemen dürfen nur gegen Erwerbscheine ab⸗

zur Ausstellung von Erwerbscheinen ermächtigten Stellen

die Reichsstelle für Lederwirtschaft den zur Auslieferung des

Riemens Verpflichteten. (5) Treibriemen dürfen nicht verliehen oder vermietet

werden, es sei denn, daß sie zu einer Maschine gehören, die

Ausbesserung von Treibriemen) (1) Ausbesserungen dürfen grundsätzlich nur durch die Treibriemen⸗Fachindustrie und das Treibriemen⸗Fachhand⸗ werk (Sattler) ausgeführt werden. Diese Fachverarbeiter haben die verarbeiteten Mengen nach Art und Gewicht lau⸗ fend für jeden erledigten Auftrag in ein Reparaturbuch ein⸗ zutragen, aus dem auch die Anschrift des Auftraggebers und das Datum der Auftragserteilung hervorgehen muß. Der Auftraggeber hat die ausgeführte Ausbesserung in dem Re⸗ paraturbuch zu bescheinigen. Bei Versandaufträgen kann diese Bescheinigung durch ein in dem Reparaturbuch mit Belegnummer zu vermerkendes Bestätigungsschreiben des Auftraggebers ersetzt werden. 2) Letztverbraucher, die bereits vor dem 1. März 1940 Ausbesserungen von Treibriemen ausgeführt haben und in

.

ihrem Betriebe über entsprechende Fachkräfte verfügen, sind

berechtigt, diese Ausbesserungen auch weiterhin selbst vor⸗ zunehmen.

(3) Der Bezug von Riemenleder einschließlich Riemen⸗ bahnen und ⸗stücken aus Leder zu Ausbesserungszwecken ist gemäß den Bestimmungen der 9., 10. und 23. Bekanntmachung zur Anordnung 74 vom 1. Juli 1940 und vom 11. Janugt 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 151 vom 1. Juli 1940 und Nr. 11 vom 14. Januar 1941) nur gegen Lederscheck zulässig.

(4) Der Bezug von Ausbesserungsmaterial aus anderen Stoffen als Leder ist in der jeweils erforderlichen Breite und Stärke des auszubessernden Treibriemens bis zu einer Länge von 150 cm ohne Erwerbschein zulässig.

(5) Treibriemenhändler, die zu Ausbesserungszwecken Riemenmaterial aus anderen Stoffen als Leder gemäß Abs. 4 abgegeben haben, sind berechtigt, monatlich bei den von der Reichsstelle für Lederwirtschaft ermächtigten Stellen Ersatz der ohne Erwerbschein ausgelieferten Mengen zu beantragen⸗

(6) Ausbesserungsaufträge dürfen ohne zwingenden Grund nicht abgelehnt werden.

(Lohnaufträge) 686

(1) Lohnaufträge für Letztverbraucher zur Herstellung von Ledertreibriemen dürfen nicht ausgeführt werden.

2) Lohnaufträge für Letztverbraucher zur Herstellun von Treibriemen aus anderen Stoffen als Leder dürfen nu mit Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft aus⸗ geführt werden.

(3) Lohnaufträge für Letztverbraucher zur Ausbesserung

von Ledertreibriemen dürfen nur Füceede werden, wenn gebrauchtes Riemenmaterial im Sinne des § 3 Abs. 4 ver⸗ wendet wird.

(4) Zur Ausführung von Lohnaufträgen für Letztver⸗ braucher zur hushesserung von Treibriemen aus anderen

Stoffen als Leder bedarf es einer Genehmigung der Reichs⸗

91—1——

stelle für Lederwirtschaft nicht. 8 C. Schlußbestimmungen (Ausnahmen Ergänzende Bestimmungen) (1) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft kann die Bewirt⸗

schaftung von Treibriemen für einzelne Letztverbraucher oder

Letztverbrauchergruppen oder mit Fetimmung den . dieser Anord⸗

8 4 s 11“ 8 2

nung regeln. . 3 2) Die Reichsstelle für Lederwirtschaft trifft die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Bestimmungen. 9 18 . Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung und die zu ihrer Durchführung und Ergänzung Fräfifstes Bestimmungen werden nach den §§ 10, 12—1 er Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

ͤioeͤͤ(Fhnkrafttreten) nn 9) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1942 in Kraft. 2 ie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: eg Die Anordnung 67 (Treibriemen⸗Anordnung) vom 26. Februar 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 48 vom 26. Februar 1940), 9288 die Anordnung 84 (Aenderung der Anordnung 67 Treibriemenanordnung. und Einss eupe des Treibxiemen⸗ anordnung in den eingegliederten Ostgebieten) vom 2. Juli 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 152 vom 2. Juli 1940), die 1. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 67 Versorgung mit Seilen) vom 23. Mai 1940 (eeeß eichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 118 vom 23. 8 ai 1940), 1b die 2. Dur zur Anordnung 67 Seee mit Lederkeilriemen und Ledergliederketten) vom 0. Februar 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß Staats⸗ anz. Nr. 37 vom 13. Februar 1941), 8 68 die 3. Durchführungsbestimmung zur Anordnung 67 Ser en von Handwerksbetrieben und sonstigen Letztver⸗ rauchern mit Treibriemen) vom 15. Juli 1941 (Deutscher und Preuß. Staatsanz. Nr. 165 vom 18. uli 1941), der Artikel VI Nr. 2 bis 4 der 24. Bekanntmachung zur Anordnung 74 (Lederscheckverfahren für öffentliche Stellen) vom 22. März 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 70 vom 24. März 1941) und die 1. Bekanntmachung ur Anordnung 84 (Aenperung der Anordnung 67) vom 2. Juli 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 152 vom 2. Juli 1940). 339d

Berlin, den 15. April 1942. vnc Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

2,128

§8760

Heutschen neichsa

nzeiger und Preußischen

Berlin, Mittwoch, den 15. April

T

Staatsanzeiger 8

Nr. 87 3. Aufgebote 2⁰42%

Oeffentliche Aufforderung.

14 VI. 41. 40. Die Witwe Anna Salomon geb. Lehmann, geb. am 11. 3. 1871 in Köln, ist am 16. 1. 1940. mit dem letzten Wohnsitz in Berlin⸗ Treptow, Am Treptower Park 39, ver⸗ storben. Da Erben nicht ermittelt sind, werden diejenigen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß zustehen, auf⸗ Ffordert ihre Erbrechte bis zum 15. Juli 1942 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein an⸗ derer Erbe als der preußische Fiskus nicht vorhanden ist.

Berlin⸗Neukölln, 10. April 1942.

Das Amtsgericht. Abteilung 14.

[581] Aufforderung.

Der Assessor und Doktor der Rechte Helmut August Paul Walter Sahlen⸗ der, geboren am 25. 8. 1909 in Erfurt, uletzt wohnhaft in Posen, Waldersee⸗ srase 7, 89 am 17. 8. 1941 verstorben.

ls sein Testamentsvollstrecker fordere ich hiermit alle Nachlaßgläubiger auf, ihre Forderungen binnen der gesetzlich bestimmten Frist von sechs Mona⸗ ten vom Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung an bei mir als Testamentsvollstrecker oder beim Nachlaßgericht in Posen anzumelden.

Berlin W 8, Jägerstraße 10/11, 31. März 1942.

Dr. Hans Schirmer, Rechtsanwalt.

[1104] Einberufung

der Verlassenschaftsgläubiger.

A 20 737/41 6/7. Josefine Fran⸗ ziska Käs ist am 13. November 1941 in Wien gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forderung zu Se werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei diesem Gerichte am 20. Mai 1942, 9 Uhr vorm., Zim⸗ mer 214, mündlich oder bis zu diesem Tage schriftlich anzumelden und nach⸗ zuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht versicherten Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forde⸗ rungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch zustehen.

Amtsgericht ien, I., Riemergasse 7, Abt. 20, am 27. März 1942.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 1. April 1942 ist der Tod des Studenten, Gefreiten der Luft⸗ waffe, Ernst Hermann Großmann⸗ Herrmann, geboren am 29. Mai 1915 z. fostgectent b und a eitpun esselben der uni 13386 455 II. 37. 42. 8

Berlin, den 8. April 1942.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche

Zustellungen

[2047] Oeffentliche Zustellung.

Der Angestellte Hellmut Lehmann in Dresden, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Näke in Dresden, klagt pegen den Friedrich Wolff, früher in

erlin, jett unbekannten Aufenthalts, unter der Heugtung, daß der Beklagte nicht sein au ee Vater sei, mit dem Antrage auf Feststellung, daß er blutsmäßig nicht vom Beklagten ab⸗ stamme. Der Kläger ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts zu Dresden auf den 4. Juni 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Dresden, den 10. April 1942.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Dresden.

5. Verlust⸗ und Fundsachen [2048] er eüchern 62n Nr.

A 26 722 Petersen ist abhanden ge⸗ kommen und wird kraftlos, wenn er

nicht binnen Monatsfrist vorgelegt

wird.

1 Berlin, den 13. April 1942.

Friedrich Wilhelm

6 Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

[2049]

„Der Versicherungsschein M 327 770

ist abhanden gekommen und wird

kraftlos, wenn er nicht binnen Mo⸗

natsfrist vorgelegt wird. Berlin, den 13. April 19422

8 Friedrich Wilhelm

Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

[2050] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft.

Der Hinterlegungsschein vom 27.,1. 1933 zum Versicherungsschein L 600 547, Ursula Beerbaum, Düssel⸗ dorf, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗ halb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Köln, den 10. April 192.

Der Vorstand

88 [2051] 8 Der am 21. Oktober 1937 auf das Leben des Herrn Walter Laaser in Oranienburg, geboren am 24. 10. 1904, ausgefertigte Versicherungsschein Nr. A 29 781 über 2000 Hℳ ist abhanden gekommen. Er verliert seine Gültig⸗ keit, und wir fertigen eine Ersatzurkunde aus, wenn sich der jetzige Inhaber des Versicherungsscheines nicht innerhalb zweier Monate bei uns meldet. Magdeburg, den 14. April 1942. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.

gesellschaften

Sohler⸗Werke Aktiengesellschaft, [1549] Leopoldshall. Einladung zur Hauptversammlung.

Die Aktionäre unserer Ge sellschag werden hiermit zn der am Mittwoch, dem 27. Mai 1942, mittags 12 Uhr, im Hotel „Zum Goldenen Ring“ in

Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Der Vorstand legt der Hauptver⸗ sammlung den Geschäftsbericht für 1941 und den vom Vorstand und Aufsichtsrat für 1941 festgelegten Jahresabschluß sowie den 8i lag bezüglich Verwendung des Rein⸗ ewinnes mit der Stellungnahme

Bericht des Aufsichtsrates vor.

2. hefcgabfassung über Entlastung

für Vorstand und Aufsichtsrat.

3. Beschlußfassung über die Verwen⸗

dung des Reingewinnes.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 15 unserer Satzung nur solche Aktionäre berechtigt welche ihre Teilnahme bis spätestens zum 24. Mai 1942 (einschließlich) dem Vorstand angemeldet und ihre Aktien hinterlegt haben. Die Aktien⸗ hinterlegung muß dem Vorstand bei der Anmeldung der Teilnahme nach⸗

Lgewiesen werden.

Die Hinterlegung der Aktien kann

bei der Gesellschaft selbst, bei einem

deutschen Notar, bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filialen oder bei dem Bankhaus C. W. Adam & Sohn, Staßfurt⸗Leopoldshall, er⸗

folgen.

Der und der Geschäfts⸗ bericht liegen mit der Stellungnahme des Atbschuiprüfers und dem Bericht des Aufsichtsrates vom 4. bis 23. Mai 1942 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

zur Einsicht der Aktionäre aus.

Leopoldshall, den 15. April 1942. Der Vorstand. H. Pelz. [2055] Die Aktionäre unserer vhe gen

werden zu der am Mittwoch, dem 20. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, in den Räumen der Deutschen Effecten⸗ und See Berlin W 8, Kronenstra 73 74, stattfindenden Hauptversammlung ergebenst ein⸗ geladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Berichts der Liqui⸗ datoren und des Aufsichtsrates so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1940/41 (17. Oktober 1940 bis 16. Oktober 1941). Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1940/1941.

3. Erteilung der h1 ee. an Li⸗ . und Aufsichtsrat.

4. Beschlußfassung über die Aus⸗ schüttung einer ersten Liquida⸗ tionsrate.

5. Verschiedenes.

Die Legitimation der Aktionäre ist durch Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft oder bei der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗Bank, Ber⸗ lin W 8, Kronenstr. 73—74, späte⸗ stens drel Tage vor der Hauptver⸗ sammlung, den Tag der Hauptver⸗ sammlung und der Hinterlegung nicht mitgerechnet, zu führen.

Die dem Effettengiroverkehr ange⸗

schlossenen Bankfirmen können Hinter⸗ eaungen auch bei der Effektengiro⸗ bank poxnehmen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot ge⸗ halten werden. Im Falle der Hinter⸗ legung der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in Abschrift spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen. Berlin, im April 1942. Wilmersdorfer Terrain Rheingau Aktiengesellschaft i. L.

Der Aufsichtsrat.

Staßfurt stattfindenden ordentlichen

es Abschlußprüfers und mit dem

[2023] A.⸗G., Itzehoe. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, dem 7. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, in unseren Geschäftsräumen in Itzehoe, Brunnenstraße, abzuhalten⸗ den diesjährigen ordentlichen upt⸗ versammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für 1941 sowie Be⸗ schlußfassung über die Verwendung

8 Reingewinnes.

2. Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes.

3. Neuwahl eines Aufsichtsratsmit⸗ gliedes und Wahl des Wirtschafts⸗ prüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist eine Eintrittskarte er⸗ forderlich, welche gegen Einreichung einer Bescheinigung über die Hinter⸗ legung der Aktien mit Nummernver⸗ zeichnis bis zum 5. Mai 1942, 12 Uhr, an der Kasse unserer Ge⸗ sellschaft ausgegeben wird.

Die Bescheinigung muß den üblichen Sperrvermerk tragen und von einer Privatbank, einem öffentlichen Geld⸗ 6s oder einem Notar ausgestellt ein.

Die Bilanz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sowie der Jahresbericht liegen vom 21. April 1942 an während der Geschäftsstunden in den Geschäfts⸗ räumen der Gesellschaft zur Einsicht der sch ausweisenden Aktionäre aus.

Itzehoe, den 11. April 1942.

Der Vorstand. H. Köring.

A. Busse & Co. Aktiengesellschaft,

[2015] Berlin.

Die Aktionäre der A. Busse & Coöo. AG., Berlin, laden wir zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Mitt⸗ woch, den 29. April 1942, 15 9% Uhr, in den Räumen unserer Gesell⸗ schaft in Berlin W 15, Kurfürsten⸗ damm 50 a, ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes über die Geschäftsjahre 1939, 1940 und 1941, des Jahres⸗ abschlusses (Bilanz, Gewinn⸗ und ve des Prüfungs⸗ berichtes des bschlußprüfers und

des uff tsrates.

Beschlu assung über die Ent⸗

lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die Geschäfts⸗ jahre 1939, 1940 und 1941. Austschesranagt und Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäfts⸗ jahr 1942. „Beschlußfassung über eine Kapital⸗ erhöhung auf Rℳ 100 000,— durch Einbringung von Patenten und Schutzrechten des Aktionärs Max Schmidt, Berlin. Das gesetzliche Bezugsrecht der alten Aktionäre wird ausgeschlossen. 5. Verschiedenes. Aktionäre, welche an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, ben ihre Aktien mindestens zwei age vor der Hauptversammlung bei der Kasse der Gesellschaft pder bei einem deutschen Notar zu hinter⸗ 92 8. 8 zur Heena gung der

ptversammlung dort zu belassen.

Berlin, den 21. Februar Aag.

Der Vorstand.

[47411] Kabel⸗ und Gummiwerke Aktien⸗ ellschaft, Eupen.

Umtausch unserer auf bfrs. 500,— lautenden Aktien in Reichsmark⸗ aktien.

Zweite Bekanntmachung. Hiermit fordern wir unsere Aktionäre erneut auf, die in ihrem Besitz befind⸗ lichen Aktien unserer Gesellschaft zur Vermeidung der Kraftloserklärung bis spätestens 15. Juli 1942 einschließ⸗ lich bei der Dresdner Bank in Aachen und Fil. Eupen oder der Deutschen Bank Fil. Aachen zum Umtausch ein⸗ Fecen Für jede alte Aktie über frs. 500,— werden zwei Aktien su je nom. 100,— und eine Aktie über nom. Rℳ 20,— ausgegeben. Mit Zustimmung des Aktieninhabers sollen die Aktien über Rℳ 100,— und über Rℳ 20,— nach Möglichkeit zu Aktien über Rℳ 1000,— vereinigt werden.

Wir bitten unsere Aktionäre, bei der eveen von dem Umtausch der Stücke in Abschnitte zu Reichs⸗ mark 1000,— weitestgehend Ge⸗ brauch zu machen. Die Umtausch⸗ stellen sind bereit, einen An⸗ und Ver⸗ kauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln.

Aktien, die nicht bis zum 15. Juli 1942 einschließlich zum Umtausch eingereicht worden sind, werden mit Genehmigung des Amtsgerichts Eupen vom 16. Januar 1942 für kraftlos erklärt werden.

Bezüglich der näheren Einzelheiten des Umtausches verweisen wir auf die im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 51 vom 2. März 1942 veröffentlichte aus⸗ führliche Bekanntmachung.

Eupen, den 15. April 1942.

Kabel⸗ und Gummiwerke A. G.

Mechanische Netzfabrik und Weberei

[1744 Gläubigeraufforderung.

Die für Fisch⸗ industrie in Wien hat c am 30. De⸗ 1941 aufgelöst. Eduard

pacia, Kaufmann in Wien, 2.,

raterstraße 48, ist Abwickler. Die

Släubiger werden aufgefordert gemãß ½ 208 AG. ihre Ansprüche bei ihm anzumelden.

5

5

1 1. 11““ 2*

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗

versammlung auf Freitag, den

15. Mai 1942, nachmittags 4 Uhr

in Berlin NW 7, Unter den Linden 16 (Büro Dr. Ludwig Ruge). Tagesordnung:

1. Vorlegung der Aufsichtsratsent⸗

schließung über die Kapitalberichti⸗

Eduard Papacia.

iae. üsseldorfer Waggonfabrik Aktiengesellschaft.

Die Tagesordnung unserer auf den 27. April 1942 einberufenen 30. ordentlichen Hauptversammlung wird wie folgt ergänzt:

5. Aenderung von Ziffer 8 der Sat⸗ ung (Vertretungsbefugnis des orstandes).

Düsseldorf, den 13. April 1942.

Der Vorstand. Schroeder.

[2056] Trikotwarenfabrik F. Helfferich Aktiengesellschaft, Neustadt (Weinstr.). Ergänzung zur Einladung zur 18. ordentl. Hauptversammlung am Montag, den 4. Mai 1942, 17 Uhr nachmittags, im Sitzungs⸗ zimmer der Gesellschaft.

Die Tagesordnung wird um fol⸗

genden Punkt ergänzt:

6. Beschlußfassung über die Umwand⸗ lung der Vorzugsaktien Nr. 821 bis 1000 in Stammaktien. Die Vorzugsaktien sollen mit Wirkung vom 1. Januar 1942 in ihren sämtlichen Rechtsverhältnissen den Stammaktien Nr. 1 bis 820 gleich⸗ werden. Die Rechte aus en Ee.“ Nr. 17 und

werden durch diese Umwandlung nicht berührt.

Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Beschluß der Hauptversammlung zu seiner Wirksam⸗ keit eines in gesonderter Abstimmung gefaßten Beschlusses der Vorzugs⸗ bedarf 146 Abs. 2 Aktien⸗ gesetz).

Neustadt (Weinstr.), 13. 4. 1942. Trikotwarenfabrik

F. Helfferich Aktiengesellschaft.

Der Aufsichtsrat.

WMWV. Helfferich. [847].

„nen stas Lreuhand⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Berlin W 8.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Aktiva. Ausstehende Einlage auf das Grundlapital 8 Beteiligung Wertpapiere.

Guthaben bei der Sexe. Treuhand⸗Gesellschaft. 38 110[54 566/19

Postscheckguthaben . 8 6 953 21

Rℳ

125 0007—- 1 750— 57 585 60

Bankguthaben 8 Rechnungsabgrenzung 381 25 230 346/79

Passiva. Grundkapital 8 Gesetzliche Rücklage Freie Rücklage. Verbindlichkeiten. Gewinn 1941.

200 000 20 000 6 700 1 685 1 961

230 346

Gewinn⸗ und Berlustrechnun für das Jahr 1941. 8

Soll. 4ℳ Besitzsteueeerr .. 718 [25 Aufwendungen.. 395 Zuweisung an Deutsche Treu -

hand⸗Gesellschaft aus Ge-.

schäftsertrag Aufwen⸗

dungen . Gewinn 19411.

11 518,51 1 961 79

18 594,51

8 8

Gewinnvortrag aus 1940 Treuhänderhonorare.. ö11ö1“]

132[60 13 91447 4 547 44

18 597181

Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufflärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

bX“ im Februar Ludwig Neuhaus, Wirtschaftsprüfer.

Derzeitiger Aufsichtsrat: Dr. Bern⸗ hard Brockhage, Pörtschach, Vorsitzer; Dr. Hans von Gwinner, Berlin, stellv. Vor⸗ sitzer; Alfred Blinzig, Berlin. Derzeitiger Vorstand: Herbert Hüb⸗ ner, Berlin; Dr. Wilhelm⸗Georg Krause, Berlin; Carl⸗Hans Kruse, Berlin, z. Zt. im Felde.

Berlin, den 2. April 1942.

„Revision“ Treuhand⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Makowski, Rechtsanwalt,

Vorsitzer

Der Vorstand.

18 für die Jahre 1940 und 1941

Breuer;

gung gemäß der Dividendenabgabe⸗ vpoerordnung vom 12. 6. 1941 (Be⸗

richti des Grundkapitals um Rℳ 800 900— auf R. 000,—) und Vorlegung der Bekanntmachung dieser Entschließung. 2. §8 4, 9 und 19 der 25* Satzung (Berichtigung des Grund⸗ kapitals, Ermächtigung des Vor⸗ tands zur Bestellung von Proku⸗ risten mit Befugnis zur Einzel⸗ zeichnung, Anpassung der Stimm⸗

rechte an die Kapitalberichtigung), 3. Vorlegung des · lases

für 1941 nebst den richten des

Vorstands und des Aufsichtsvats.

.Beschlußfassung über erteilung

des Reingewinns. .Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

.Wahl des Aufsichtsrats.

„Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

8. Verschiedenes.

Die Hinterlegung von Aktien zwecks Ausübung des Stimmrechts in der gemãäß S. der L afung kann bis zum 11. Mat 1942 einschließlich auch bei unserer Haupt⸗ kesit. Berlin W 62, Wichmannstr. 18, erfolgen.

Berlin, den 14. April 1942.

Beton⸗ und Tiefbau Mast

Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. 8 Dr.⸗Ing. Otto Mast. ——·:gᷣUõↄõꝑγq&EsInInELEqqq-—-—-—— [848]. 1 Zentrale für Wohnungsbaugesell⸗ schaften A.⸗G. in Leipzig.

Bilanz für den 31. Dezember 1941.

Aktiva. Anlagevermögen: Geschäftsausstattung wie am 1. 1. 1941: Buchwert.. Beteiligungen: Stand wie am 119äö1“ Umlaufsvermögen: Forderungen an Konzernunter⸗ nehmen. Sonstige Forderungen... Kassenbestand und Postscheck⸗ guthaben.. Bankguthaben..

55 0 6 09

. 2792

Passiva. Grundkapital: Stammaktien (606 Stimmen). Gesetzliche Rü⸗ ZA1111““ Rückstellung für ungewisse Schulden.. Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesell⸗ schaften 5 000,— Verschiedene Ver⸗ bindlichkeiten 4 700,— Rechnungsabgrenzungöposten Gewinn: Gewinnvortrag aus 193 1 257,70 Gewinn 1941 831,41

.⁴. 2⁴ 2 * 2* 2

2 089 74 92518 Gewinn⸗ und Verlustrechuung

für: den 31. Dezem I111n1¹“

R.ℳ

Aufwendungen. Gehälter 8 7 244 Soziale Abgaben 328 Besibsteuern 1 517 Beiträge an Berufsvertretung. 27 Allgemeine Unkosten 5 362 Zuweisung an die gesetzliche

Rücklage 1—“ 104 Gewinn:

Vortrag aus 1940 1 257,70

Gewinn 1941. 831,41

bLEEEEE11IR 5

2 089 16 674

Erträge. Gewinnvortrag aus 1940 Unkostenbeiträge.... Außerordentliche Erträge

1 257 12 452 1 358 1 607

16 674

Leipzig, den 2. März 1942. Der Vorstand. Enke.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Buch üscang. der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften.

Leipzig, den 9. März 1942.

Hans Henning, Wirtschaftsprüfer.

Sereent. Adolf Enke, Leipzig.

Aufsichtsrat: Dr. Gerhard WFüffe⸗ rodt, Vorsitzer; Wilhelm Tuch; Georg illy Schnitzer; Dipl.⸗Ing.

*

——Der Vorstand. 1

Walter Wendt.