1942 / 90 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Apr 1942 18:00:01 GMT) scan diff

8 Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 89 vom 17. April 1942. S. 4

8. Kommanditgesel⸗ schaften auf Aktien.

11559].

Bilanz per 31. Dezember 1941.

Aktiva. Barreserve (Kassenbestand Reichsbankgiro und Post⸗ scvheckguthaben.... vL“ TE1““ Eigene Wertpapiere... Kurzfällige Forderungen gegen Kreditinstitute .. davon sind 262 949,04 täglich fällig (Nostro⸗ guthaben) Schh Hypotheken... Geschäftsausstattung In den Aktiven sind ent⸗ halten: Anlagen nach § 17 Abs. 1 des Reichs⸗ gesetzes über das Kredit⸗ wesen R. 1040,—

Passiva. Gläubiger Spareinlagen Grund-oder Stammkapital Reserven.. Seg Sonstige Reserven... Rückstellungen .. .. Wertberichtigungsposten Rechnungsabgrenzung.. Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahr . 1 073,58 Gewinn 1941 8 468,34 In den Passiven sind ent⸗ halten: Gesamtverpflichtungen nach KWG. § 11 Abs. 1 E.ℳ 1 953 091,37 Gesamtverpflichtungen nach KWG. § 16 R. 1 150 778,65 Gesamtes haftendes Ei⸗ genkapital nach KWG. § 11 Abl. 2 Reichs⸗ 4

mark 203 000,— Gewinn⸗ und Verlustk 1941.

2177 383 70

2177 383 40

R. [

206 528 40 11 233 68 17 604 36

568 675 49

862 949 04

1 150 778 ,65 802 312 72 150 000,—

53 000 1 495/44 1 500,—- 8 308 25 446/42

8

onto für

Aufwendungen. 6 im Sparverkehr.. insen im Kontokorrent⸗ verkehr. 8 Zinsen aus dem Festgeld⸗ kbonto Sonstige Ausgaben Zinsen, die spätere Ver⸗ rechnung finden.. Gehälter und Unkosten.. Steuernkonto Reingewinn 8 468,34 Gewinnvortrag a.

Gewinnvortrag aus 1940

Zinseinnahmen im Konto⸗ b b1-“”“]; Vorschuß⸗ und Wechselge⸗ schäft 8 Aus eigenen Wertpapieren Zinsen auf Festgeldkonto. Sonstige Provisionen..

Vorschuß⸗Verein zu A

Baumeier, Otto, Kieling Kommanditgesellschaft auf Aktien.

K. Baumeier. E. Ki

Nach dem abschließenden Ergebnis Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ge⸗ sellschaft sowie der vom Vorstand er⸗

meiner pflichtgemäßen

teilten Aufklärungen und Na

sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗

setzlichen Vorschriften.

Halle (Saale), 12. Februar 1942. Prof. Dr. K. Schmaltz,

Wirtschaftsprüfer.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

[2319]

versicherungs⸗Gesellschaft Uelzen werden zu der auf dem 12. Mai 1942, 11 mittags, im Gasthaus „S

burg“ zu Uelzen anstehenden ordent⸗

lichen Hauptversammlun eingeladen.

b Aufsichtsrats. 3. Neuwahl von gliedern.

4. Verschiedenes.

Der Jahresbericht nebst Rechnungs⸗ abschluß liegt zur Einsichtnahme für

die Mitglieder im Geschäft Versicherungs⸗Gesellschaft Baseüt. 16, aus.

Die Direktion. Sepold.

889 1

71 122 9

7I122 98 Alsleben (Saale), 28. Januar 1942.

Hauptversammlung. Die Mitglieder der Uelzener Tier⸗

Tagesordnung: 1. Jahresbericht für 1941.

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsratsmit⸗

zu Uelzen,

elzen, den 15. April 1942. Uelzener Tierversicherungs⸗ Gesellschaft a. G. zu Uelzen.

RM 18 803

9 151 45 5 3846

195 18 415 9 669

9 541

1 073 36 228

1 882 40 19 490/85

11 944 84

502 61

lsleben & Co.

eling.

chweise ent⸗

a. G. zu Dienstag, Uhr vor⸗ tadt Ham⸗

g hiermit

shause der

[2318] Aenderung der Satzung der Pommerschen Landesbahnen vom 10. Juni 1940 in Nr. 138 vom 15. Juni 1940. Durch Beschluß der Landesbahnver⸗ sammlung vom 22. Januar 1942 genehmigt mit Erlaß des Reichsver⸗ kehrsministers vom 20. März 1942 86 Ak. (Pomm) 12 ist die Satzung der Pommerschen Landesbahnen vom 10. Juni 1940 wie folgt ge⸗

ändert worden:

1. Das Stammkapital der öffentlich⸗ rechtlichen Körperschaft „Pommer⸗ sche Landesbahnen“ wird von 20 000 000 R. ü um 718 000 Hℳ auf 20 718 000 HEℳ mit Wirkung vom 1. Januar 1941 erhöht.

2. Von der Erhöhung des Stamm⸗ kapitals zu 1 werden neue Anteile

an der Körperschaft des öffent⸗ lichen Rechts „Pommersche Lan⸗ desbahnen“ zugeteilt: 8 dem Lande Preußen. 244 500 der Provinz Pommern 230 400 dem Landkreis Greifen⸗ bernr 66009 dem Landkreis Cammin 5 300 dem Landkreis Pyritz 19 900 dem Landkreis Regen⸗ Eö11.“ dem Landkreis Dt. Krone 92 000 der Stadt Stettin 59 900 zusammen 718 000 3. § 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Der Verwaltungsrat besteht aus einem Vorsitzenden, einem ständigen Vertreter im Vorsitz und acht Mitgliedern. Vorsitzender ist der Oberpräsident der Provinz Pommern in seiner Eigenschaft als Leiter des Provinzialverbandes. Ständiger Vertreter im Vorsitz ist der Landeshauptmann der Provinz Pommern. Für den Fall, daß der Oberpräsident und der Landes⸗ hauptmann verhindert sind, wird ein weiterer Vertreter im Vorsitz (Zweitvertreter) aus den Mitglie⸗

dern des Verwaltungsrats vom Oberpräsidenten in seiner Eigen⸗ schaft als Leiter des Provinzial⸗ verbandes bestimmt. Als Mit⸗

glieder und in gleicher Zahl als

Stellvertreter werden berufen: .. (wie bisher).“

. § 9 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„Die Landesbahnversammlung beschließt unter dem Vorsitz des Oberpräsidenten der Provinz Pom⸗ mern in seiner Eigenschaft als Leiter des

oder des Stellvertreters 7.

Abs. 1) über folgende Angelegen⸗ 3 hriten 16 (wie bisher).“

. § 10 Abs. 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

„Der Verwaltungsrat Landesbahnversammlung von ihrem Vorsitzenden oder dem Stellvertreter einberufen. müssen mindestens einmal im Jahr und ferner jederzeit ein⸗ berufen werden, wenn es im Ver⸗ waltungsrat von mindestens vier Mitgliedern, versammlung von

und die

. Im § 4 Abs. 2 wird das Wort „be⸗ standenen“ durch „abgelegten“ er⸗ tt

setzt. 7 erhält folgenden neuen Ab⸗

satz 3:

„Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von mindestens sechs Mitgliedern erforderlich.“

. § 8 erhält folgenden neuen Ab⸗ satz 2:

„Der Verwaltungsrat kann aus seiner Mitte einen oder mehrere Zwec

Ausschüsse bestellen, die den haben, die Direktion auf bestimm⸗

ten Gebieten der Geschäftsführung

zu überwachen und zu beraten.“

Im übrigen bleibt die Satzung un - verändert. I

Stettin, den 14. April 1942. Landesbahndirektion Pommern. Der Vorsitzende:

Dr. Schultze⸗Plotzius.

[1111.

BVBereinigte Haftpflichtversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in Hannover. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1941.

Aktiva. Hypotheken. A1A1XX“ Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Wertpapiere 8 Guthaben:

1. bei Hanken ....

mungen aus dem laufenden Rückve

verkehr:

a) Laufende Abrechnung

b) Anteil am Guthaben der Versichert

c) für anteilige Rentenrücklage: Betriebshaftpflichtversicherung.. Kraftfahrhaftpflichtversicherung. e.“];

Beitragsaußenstände ..

Kassenbestand und Postsche

Indeö66

Sonstige Aktiva:

. Sicherheitsleistungen 9

. Guthaben bei Nebenstellen

.. Anzahlungen auf Inventar

. Betriebsanlageguthaben

. Steuerguthaben ..

. Forderungen gegen E

Passiva. 8 Rücklagen:

Einlage aus Ueberschuß 1940 .. Zuwachs durch Uebernahme anderer unternehmungen.

Zuwachs an Zinsen.. Rentenrücklage:

a) Betriebshaftpflichtversicherung..

b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung..

0) Unfallversicheruug Rückstellung für Gewinnabführung Hypothekenwertberichtigung

a) Betriebshaftpflichtversicherung b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung c) Unfallversicherung .. . .

c) Unfallversicherung Gewinnrücklagen für Versicherte

nehmungen: a) aus dem (Depotschuld) b) Anteil des Rückversicherers an den außenstä3ndben.. Sonstige Verbindlichkeiten: Guthaben der Versicherten (einschl. Still habenah66 Sonstige Passiva: a) Pensionsverpflichtung. 5. b) Posten der Rechnungsabgrenzung. Ueberschuß

Hannover, den 18. Februar 1942. Der Vorstand.

EEE11915156“ .„

unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Berlin, den 21. Februar 1942.

Gemäß § 73 des

Müller

Hannover, den 26. Feren 1942.

2. Forderungen an andere Versicherungsunterneh⸗

Posten der Rechnungsabgrenzung..

Gesetzliche Rücklage (Feste Rücklages EEP11ö0.2

Rückstellungen für zweifelhafte Forderungen..

Beitragsüberträge (ohne Anteil des Rückversiche 1

Schadensreserven (ohne Anteil des Rückversicherers): a) Betriebshaftpflichtversicherung .. . . . . . b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung..

Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsunter⸗

laufenden Rückversicherungsverkehr

Die in obiger Bilanz mit 1 177 180,— Eℳ: eingestellte gemäß § 65 Abs. 1 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs⸗

R. Bauer, Regierungsrat a. D. Versicherungsaufsichtsgesetzes bestätige ich, daß die einge⸗ stellten Deckungsrücklagen vorschriftsmäßig angelegt, aufbewahrt und sichergestellt sind.

eckelmann, Treuhänder.

R. ssz 101 170 740 5 183 983

88 5

R.ℳ ₰o rperschaften 2 213 512 rsicherungs⸗

ö

137 131 5“ 62 961 . 681 056

verr. ““ 74 867 3 262 772 1108 229 70 397 22 297

amee

468 344 9 866 864

v. . 144 576 000 472 277

1 037 444 213 000

948 316 130 445 98 419

2 321 18 592 31.569

1 091 972 269 215 31 ‧312

1 392 500 330 770

EEEEE1

Beitrags⸗ 1“ 8 145 757

xegungsgut⸗ e. 226 432

52 345 31 668

9 866 864

616 8ö865

Dr. Lange. 8 Deckungsrücklage ist

Juni 1931 berechnet.

Provinzialverbandes

werden

Sie

in der Landesbahn⸗ 9 einem Drittel der Stimmrechte verlangt wird.“

Die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung wurden von uns au

der Bücher und Belege geprüft und für richtig befunden. Hannover, den 4. März 1942. Die Rechnungsprüfer: Bumann. Müller.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.

Schlösser.

f Grund

I. Für die einzelnen Versicherungszweige. ——

Einnahmen.

Betriebs⸗ haftpflicht

Kraftfahr⸗ haftpflicht

Unfall

Ueberträge aus dem Vorjahre: Beitragsüberträge Schadensrücklage Rentenrücklage.. 1“ Rückstellung für 8 zweifelhafte For⸗ derungen . . .. Stillegungsrücklage Wohlfahrtsfonds. Pensionsrück⸗ stellung.... . Versicherungsbeiträge Versicherungssteuer.

8

a) Schadensver⸗ gütungen.

b) Verwaltungs⸗ kostenzuschüsse ..

e) Rentenrücklage⸗ ergänzungen

Sonstige Einnahmen

Ausgaben. Für Versicherungsfälle der Vorjahre: a) gezahlt. b) zurückgestellt.. c) laufende Renten. . Für Versicherungsfälle des Geschäftsjahres: a) gezahlt b) zurückgestellt.. .. Gewinnvergütung an die Versicherten . Vergütungen an die Rückversicherer: a) Rückversicherungs⸗ S6 b) Minderung des Rückversicherer⸗ anteiles an der Rentenrücklage.. c) Anteil des Rückver⸗ sicherers an den Beitragsaußen⸗ 72727228 Verwaltungskosten: a) Abschluß⸗ provisionen. b) Beiträge f. Berufs⸗ vertretungen... 0) Sonstige Verwal⸗ tungskosten . d) Versicherungssteuer .Rentenrückluge.. Beitragsüberträge (ohne Anteil des Rückversicherers). Sonstige Rücklagen: a) Rückstellung für zweifelhafte For⸗ derungen.. b) Pensionsver⸗ pflichtungen.. Technischer Ueberschuß

1“

Vergütungen d. Rück⸗ versicherer: 18 8

R.

1 069 080 797 131 35 815

7 280

14 400

2 992 451 1 111

982 270

09

622 326 62

195 406

1 460¼

R.ℳ

186 146 122 233

5 043 65 301 910

1 800

1 023 542 2 256

216 333 216 012

531

1 800

R. 20 112

19 035 105 984

3 806/6

459 201

114 702]*2 93 621¾

221

20 112 1 274 262 1 025 348

44 665 ¼

65 301 9 100

18 000

4 475 195 3 368

1 313 306 931 960

195 406 2 212

6718 733 74

1 840 110

819 393

5½9 378 238

758 070 759 731 34 466

501 449 332 241

31 015

36 332 1 363 426 473

136 689 948 316

2 321

13 277

14 400 385 663

84

39 05

93

e

153 993

176 134 100 798

39 872

8 145

12 298 495

49 705 130 445

18 592

3 487

1 800 95 389

48

2 241

342 213

1 800 47 991

994 209 867 759

c60 314 19 9

682 284

524

49 557 2 065 644 631

207 104 1 177 180

52 483

19 005 18 000

529 043]¹

6 718 733

1 840 110

22

819 393

II. Für sämtliche Versicherungszweige.

9 378 238

a) Ueberschuß 1940

. Vermögenserträge: a) Zinsen....

Abschreibungen Gewinnrücklage

b) Zinsen

. Ueberschuß..

sprechen.

der Bauwesenversicherung.

meister,

Fritz Berlin.

b) Gewinnrücklagen für V c) Hypothekenwertberichtigung

Rückstellung für Gewinnabführ . Einlage in die feste Rücklage: a) aus Ueberschuß 190 .

. 2

b) Gewinn aus Wertpapieren. . Technischer Ueberschuß .EA.

Ein nahmen. I. Ueberträge aus dem Vorjahr:

1u“ Ausgaben. . Steuern und öffentliche Abgaben.

ung..

. Hypothekenwertberichtigung...

ersicherte

Berlin/ Hannover, den 18. Februar 1942. Dr. Hubert Post, Wirtschaftsprüfer.

In der ordentlichen Hauptversammlung am 26. März 1942 wurde beschlossen, den Ueberschuß des Geschäftsjahres 1941 von 31 668,47 Rℳ gemäß § 38 der Satzung zur Erhöhung der Gewinnrücklagen für Versicherte zu verwenden. Weiter wird unter Bezugnahme auf die §§ 9 und 40 der Satzung von der in

der ao. Hauptversammlung vom 26. März 1942 beschlossenen Aenderung des § 2. Abs. 1 der Satzung Kenntnis gegeben. Die Aenderung erfolgte zwecks Neueinführung

. 472 277,77 . . 213 000,12

8

Regierungsbaumeister a.

R. Nℳ

472 894 329 353 112 110

363 529 31 975

529 043]9 1 838 906

V

646 034 5 955 329 970

100 000,—

685 277

40 000 31 668

1 838 906 Hiermit bestätige ich, daß nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher

und der Schriften der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahres⸗

bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vor

89 47 75

schriften ent⸗

Der Aufsichtsrat setzt sich nach dem Ausscheiden des Herrn Baumeister Franz Fiedler, Berlin, nunmehr wie folgt zusammen: Ratsherr und Baumeister Otto Schiedermaier, München, Vorsitzer; Dr.⸗Ing. e. h. Fritz Polensky, Wehrwirtschafts⸗ führer, Köln, stellvertr. Vorsitzer; Syndikus Dr. jur. Werner Colditz, Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Dr.⸗Ing. Horst Bumann, Berlin; Präsident Hans Ehlers, Reichsinnungs⸗ Wehrwirtschaftsführer, Bremen; Hodecker, Ilmenau/Thür.: Dr.⸗Ing. e. h. Andreas Klefenz, Darmstadt; Dr.⸗Ing. e. h. Adolf Mast, Berlin; Direktor Alfred Müller, Rüdersdorf b. Berlin; Kaufmann August Nöthling, Berlin; Diplomingenieur Walter Schlösser, Wuppertal⸗Elberfeld; Buch⸗ druckereibesitzer Ludwig Wolf, München. Vorstand: Dr. Ludwig Lange, Hannover, Vorsitzer; Karl Astor, Berlin; Oberregierungsrat a. D. Ferdinand von Brockhusen, Berlin; Dr. Franz Kaltenbach, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. jur. Fritz Höke, Wuppertal⸗Elberfeld; Diplomingenieur Rothe, Leipzig; Hermann Scheel, Berlin; Regierungsbaurat a. 8. Paul Wolff,

8 9 86

D. Wilhelm

ff

8

ei und

8 1=

dieser

ber 223ö (Sioe bwerden und 8.1,3 248ö-Zach 508 K.S40s

einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 £.

für den Naum einer fünsgespaltenen 535 mm breiten Pettt⸗

öö— e 22. Alle erebenen Papier einzusenden, iusbesondebe welche Worts da durch Fettbeuck (einmal untern⸗ Sperrduuck (besondanes Bermerk am Rande) herbo ben müssen 8 Tage vor demnn der Auzeigenstelle cingegangen sein.

88

RKeichsbankgirokonto Bertin, —8 Fouto Nr. 1/1915

Inhalt des amtlichen Teiles

8 Deutsches Reich 8 Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗

nahmten Vermögen.

ZE zu Bekanntmachungen des Reichsministers des

nnern.

Anordnung Nr. 22 des E für die NeePeras der Bauwirtschaft über Baustoff⸗Sparaktion und 1. Durch⸗ führungsverordnung zur Anordnung 22.

Bekanntmachung des Reichsbankdirektoriums auf Grund des § 3 des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933.

Bekanntmachung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der Vorschriften über die Verwendung der bei der Konversions⸗ bi für deutsche Auslandsschulden eingezahlten Tilgungs⸗

eträge. 8

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und S über die Einziehung von Vermögenswerten für das

eich. -

Anordnung Nr. 6 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Schraubenschlüsseln vom 45. April 1942.

Anordnung Nr. 7 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Messern und Scheiben für Fleischerei⸗ Maschinen vom 14. April 1942.

Anordnung Nr. 8 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von groben Scheren vom 14. April 1942.

Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von feinen Scheren vom 14. April 1942.

Anordnung Nr. 10 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Taschenmessern vom 14. April 1942. nordnung Nr. 11 des Beauftragten für Nriegsausgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Arbeitsmessern vom 14. April 1942.

Sonnabend, den 18. April, abends

8 8.

82

Anordnung 56 der Reichsstelle für Eisen und S 2 8. wendungsb eschränkung von eisernen eisenhafnschwe „Liefer⸗ beschränkung von schweren Eisenbahnschienen). Vom

18. April 1942.

Der Nichtamtliche Teil enthält:

Stand der schwebenden Schuld nes Rech Betrag der qus⸗ stehenden Steuergutscheine und Betriebsanlageguthaben u arenbeschaffungsguthaben.

Amtliches

Deutsches Reich

Bekanntmachung

Das Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörig⸗ keit verlustig 88 a, heeeneg wird gemäß 8 2 1 des Feseges ber den Widerruf von Einbüxgerungen und die Aberkennung dex deutschen Staatsangehörigkeit pom 14. Fuli (Rei sgesevb. I S. 480) als dem Reiche verfallen erklärt.

ZBekanntmachung

Reichsanzeiger vom G

—2

₰2

H.. ’s I. 8.†. 1988 t

22.3. 193 1n

Keller, Maria, geb.

mann 9 Fohrr Rubol Eribin 8 de Castro, Gertrud, geb. ce 3, vernen gu e Castro .0 Regen, wintf Helnathe * Fohacna, gec. Heitmanh. ——16,6.101 . 187 Berlin, den 14. nee 1942. Der Reichsminister des Unnern. F. Af Driest.

13. 5. 1938 15. 8. 1938

N.8. bes 18,6,1941 16.6.1941

Berichtigungen

den Bekanntmachungen des Reichsministers

des Innern

Reichsanzeiger

vom Seite vom Belannt⸗

Nr. machung

ist zu setzen

19. 3. 1941 19. 8. 1941 13. 11.1941 13. 11.1941 17. 11.1941 12. 2. 1942 18. 3. 1942 2. 4. 1942

15. 11. 1941 15. 11.1941

20. 3.1942 7. 4. 1942

17. 4. 1878 4. 4.1888 ne. Ukraälne

aroslaw

20 2

. 4. 1889 bern Ukraine aroslav Chalinas Ludmila

Anordnung Nr. 22 Betr.: Baustoff⸗Sparaktion

Auf Grund des mir Hecn Fgcgess erteilten Auftrags, des Erlasses des Herrn Reichsmarschalls VP 9502/41 g vom 20. 6. 1941 und auf Grund des Erlasses O. K. W. Wi Amt / (II a) Nr. 3535/41 g Kdos. vom 5. 11.1941 ist bei der Durchführung von Bauvorhaben weitestgehend auf Behelfs⸗ bauweisen auszuweichen. Es ist bereits bei der Planung be⸗ sonders darauf zu achten, daß jeder unnötige Baustoffaufwand vermieden wird.

Ich ordne dementsprechend unter gleichzeitiger Aufhebung

meiner 13. Anordnung vom 21. Mai 1940 sowie der hierzu er gges Erlasse mit Wirkung vom 1. Dezember 1941 fol⸗ gendes an:

1. Die vom Reichsminister für Bewaffnung und Muni⸗ tion eingesetzten Prüfungskommissionen werden durch einen Sparingenieur, den die zustän⸗ digen Außenstellen der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition stellen, bereits bei der Überprüfung der geplanten Baumaßnahmen beraten und in der Auswahl der anzuordnenden Bauweisen entscheidend unterstützt.

Die ““ der Lsgteeehegcißonen haben die ihnen vorgelegten Bauplanungen auf äußerste Baustoffersparnis zu prüfen.

Die Anweisungen und Vorschläge des Spar⸗ ingenieurs der Prüfungskommission sind allseitig zu beachten.

.Nach Fertigung der auf Grund des Prüfungsberichtes des Sparingenieurs der Prüfungstommiffton aufge⸗ stellten endgültigen Baupläne meldet der Bauherr dem Sparingenieur der Prüfungskommission, die im Prüfungsbericht festgelegten Bauweisen und Kon⸗ struktionen bei der Ausarbeitung der Planunterlagen strengstens eingehalten zu haben sowie auch daßfr

orge zu tragen, daß bei der Durchführung des Fenn⸗ austofffpatend gebaut wird.

4. Den und den Unter⸗ kontingentstellen ist es untersagt, Baustoffanforde⸗

rungen, die den Anweisungen des Sparingenieurs der Prüfungskommission widersprechen, zu kon⸗ tingentieren.

5. Der Bauherr hat die Fertigstellung des Baues dem Sparingenieur der Prüfungskommission zu melden.

6. Der Sparingenieur der Prüfungskommission be⸗ sichtigt nach Fertigsteluung des Bauvorhabens dasselbe und ftell an Hand seines Prüfungsberichtes und der

Planunterlagen fest, ob bei der Baudurchführung

alle von ihm gemachten Vorschriften und jede Mög⸗

lichkeit des Baustoffsparens beachtet wurden.

1 Ich behalte mir vor, festgestellte Verstöße nach

den Heseimmeungen des Vierjahresplanes zu be⸗

strafen. Besonders hervorragende Leistungen von

Pei ten in bezug auf Baustoffsparen sind mir zu

melden.

Uhber die Durchführung dieser Anordnung er⸗

gehen besondere Durchführungsbestimmungen.

Berlin, den 8. Dezember 1941.

Der Beauftragte für den Vierjahresplan.

Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Reichsminister Dr.⸗Ing. Todt. Dr. Todt.

1. Durchführungsbestimmung zur Anordnung Nr. 22

1. Die Außenstellen der Abteilung Rüstungsausbau haben sofort ihren Sparingenieur und decpen Vertreter dem Vor⸗ der für sie zuständigen Prüfungskommission zu melden.

Die Bezirksaufteilung der Außenstellen und der Prüfungs⸗ kommission ist aus Anlage 1 zu erseen.

2. Die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen teilen bis spätestens 1. 1. 1942 den Außenstellen die Ernennung dieses Sparingenieurs zum Sparingenieur und ständigen Mitglied der Prüfungskommission mit.

3. Die Vorsitzenden der Prüfungskommissionen geben die ihnen mit der eingereichten Unterlagen jeweils nach Feststellung der Notwendigkeit des Bauvorhabens ihrem Sparingenieur zur Prüfung. Aus diesen Unterlagen muß der gesamte Baustoffaufwand, der Bauumfang und die ge⸗ planten Bauweisen eindeutig ersichtlich sein.

4. Der Sparingenieur der Prüfungskommission über⸗ prüft das Bauvorhaben auf sparsamste Verwendung von Bau⸗ stoffen unter Beachtung der von mir herausgegebenen Richt⸗ linien für behelfsmäßiges und baustoffsparendes Bauen. Au⸗ leichte Behelfsbauweisen ist weitestgehend auszuweichen, dami Baustoffe und Arbeitskräfte erspart sowie die Baufristen ab⸗ See werden können. 8

Dex Prüfungsbericht des Sparingenieurs der Prüfungs⸗ kommission liegt der Prüfungskommission bei der Letztentschei⸗ dung über die Notwendigkeit eines Bauvorhabens vor und ist der endgültigen Entwurfsbearbeitung zugrunde zu legen. Der Prüfungsbericht des Sparingenieurs der Prüfungskommission ist mit dem überprüften Vorentwurf dem Antrag zur Auf⸗ nahme in die Dringlichkeitslisten des GB⸗Bau bzw. auf Aus⸗ nahmegenehmigung vom Neubauverbot durch den Gebiets⸗ beauftragten beizufügen. 8

Der Prüfungsbericht des Sparingenieurs der Prüfungs⸗ kommission soll genaue Angaben über die Größe der Bauten, Bauweisen, Baustoffaufwand und die gemachten Anderungs⸗ vorschläge enthalten. 1u““

Einsprüche der Bauherren gegen diese Bosscglag⸗ sind im Prüfungsbericht zu vermerken, falls zwischen der Auffassung der Bauherren und der des Sparingenieurs der Prüfungs⸗ kommission Übereinstimmung nicht erreicht wird. Der zu⸗ ständige Kontingentträger muß in diesem Falle die Entschei⸗ dung des GB⸗ Bau herbeiführen.

Eine Fertigung des Prüfungsberichtes 1 Bau⸗ herr und eine Ferst ung die zuständige Unterkontingentstelle oder der Kontingentträger.

5. Die Unterkontingentstellen der Baueisenkontingent⸗ träger haben bis 1. Januar 1942 ihren Sparingenieur dem zuständigen Sparingenieur der Prüfungskommission über die Außenstelle der Abteilung Rüstungsausbau des Reichsministers für Bewaffnung und Munition zu melden. Die Abgrenzung der Bezirke der Außenstellen und der Sparingenieure der Prüfungskommissionen ist aus Anlage 1 zu ersehen.

6. Die Bauherren haben bei der endgültigen Entwurfs⸗ bearbeitung darauf zu achten, daß der Frü ungsbericht des Sparingenieurs der Prüfungskommission beachtet wird. Sie sind dem Sparingenieur der Prüfungskommission gegenüber für die Durchführung seiner Anordnungen verantwort iich und haben nach Fertigstellung der endgültigen Planunterlagen dem Sparingenieur unter Verwendung des als Anlage 2 ten Vordruckes die Beachtung der im Prüfungsbericht gema ten Vorschriften und der Baustoffsparmöglichkeiten zur Kennt⸗ nis zu geben. Diese Erklärung ist mit rechtsverbindlicher Unterschrift eines zeichnungsberechtigten Herrn zu versehen. Der Sparingenieur der Prüfungskommission hat auf Grund des Erlasses des Herrn Reichsmarschalls im Rahmen der von mir gegebenen Richtlinien das Recht, Anderungen an bau⸗ polizeilichen Vorschriften vorzunehmen. Derartige Prüf⸗ bemerkungen sind dem Antrag auf baupolizeiliche Prüfung beizufügen.

7. Die Sparingenieure der Kontingentstellen oder Unter⸗ kontingentstellen hdahen jeden Kontingentantrag daraufhin zu prüfen, ob die in der Niederschrift des Prüfsparingenieurs ge⸗ machten Angaben beachtet sind. Jeder Kontingentantrag ist von ihm als geprüft durch Namensunterschrift zu kennzeichnen. Die Sparingenieure der Kontingentstellen oder Unter⸗ kontingentstellen sind dem Prüfsparingenieur der Prüfungs⸗ kommission für die Durchführung seiner Anordnungen ver⸗ antwortlich.

8. Die Sparingenieure der Kontingentträger und Be⸗ treuerorganisationen sind verantwortlich für die urchführung der vom Sparingenieur der Prüfungskommission gegebenen Anordnungen auf den Baustellen. sich dementsprechend an die in der Niederschrift Prüfungskommissionen gegebenen An⸗ weisungen zu halten. Anderungen dürfen auf der Baustelle durch diese Sparingenieure nur mit Zustimmung des Spar⸗ ingenieurs der Prügungskommission erfolgen.

9. Den Kontingentstellen und Unterkontingentstellen ist es untersagt, Baustoffzuteilungen ohne ihrer Sparingenieure vorzunehmen. Verstöße

Sie haben des Sparingenieurs der

iergegen werden durch Kontingentbeschränkungen geahndet. Der Sparingenieur der Prüfungskommission hat das Recht, sich von der Durch⸗ führung seiner Anordnungen auch bei den Kontingent⸗ und Unterkontingentstellen zu überzeugen. 1

10. Soweit die Entscheidung über die Notwendigkeit des Bauvorhabens nicht den Prüfungskommissionen des Reichs⸗ ministers für Bewaffnung und Munition obliegt, arbeiten die Sparingenieure der Prüfungskommissionen als Beauftragte der Gebietsbeauftragten des GB⸗ Bau.

11. Die durch die Ueberprüfung bei im Bau befindlichen Bauvorhaben frei werdenden Baueisen⸗ und Bauholzmengen