Anordnung Nr. 8.
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die “ Herstellung von groben Scheren
Vom 14 April 192 —
Auf Grund der BVerordnung über den Warenverkehr .vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die üsees⸗ gungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§ 1
Die Herstellung von groben Scheren, soweit sie zur Zu⸗ ständigkeit der Fachgruppe Schneidwarenindustrie gehören, ist für den In⸗ und Auslandsbedarf nur noch in den nach⸗ stehenden Ausführungen zulässig:
(1) Gartenschere mit Klappverschluß, carrierte Schenkel, Größe etwa 23 cm, Gewicht etwa 330 g, Ausfüh⸗ rung: Schneide blank, sonst geschwärzt.
(2) Gartenschere, doppelschneidig, Klapp⸗, Draht⸗ oder Lederverschluß, geschweifte Schenkel, Größe etwa 22 cm, Ausführung: Schneide blank, sonst geschwärzt.
(3) Rebenschere, hohle Schenkel, Lederverschluß, Größe etwa 21 em, Ausführung: Schneide blank, sonst ge⸗ schwärzt.
(4) Rebenschere, genau wie Pos. 3, aber Größe etwa 23 cm. .
(5) Gärtnerschere, schwere Ausführung, doppel⸗ schneidig, mit angenieteten Gußstahlblättern, Klappverschluß, Größe etwa 21 cm.
(6) Schuster⸗ oder Lederschere mit Klappver⸗ schluß, Größe etwa 22 em, Ausführung: Schneide blank, sonst geschwärzt.
(7) Alle Scheren sind einheitlich mit Schrauben von 8 mm Stärke zu versehen.
Bei den Pos. 2—5 ist die Verwendung von Mutter⸗ sicherungen und Führungsscheiben gestattet.
§ 2 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem. Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Ertei⸗ lung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegsbeauf⸗ tragten über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der Wirt⸗ “ Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, So⸗ ingen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Straße 17, einzureichen.
ö“
§ 3 Die Fachgruppe Schneidwarenindustrie ist berechtigt, sur Überwachung der Durchführung dieser Anordnung vöon en Herstellern von groben Scheren Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen. 1“ Zawiberhondlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 14 der Verordnung über den Warenverkehr
Diese Anordnung tritt am 15. April 1942 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor⸗ handenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zu⸗ gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 aufgearbeitet werden. Berlin, den 14. April 1942. Der L für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie 8 Dr. Pilz.
Anordnung Nr. 9 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung 11X44“
Vom 14. April 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der 36 ng der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeu⸗ gungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden 8er vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Feeerege und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8
§ 1 Die Herstellung von feinen Scheren für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Ausführun⸗ gen zulässig: . 1 Ladenschere 4 ½¼“ Ladenschere 6“ leichte Damenschneiderschere 7“ Schneiderschere 9“ — Papierschere 10“ vaschen ere 3 ½“ Taschenschere 4“ in 3 ½¼ * agelschere in 3 ½ % Stickschere in 33½“ Knopflochschere in 4 ½¼ “ Sack⸗ oder Lederschere in 8“
§ 2 In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Ertei⸗ lung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegsbeauftrag⸗ ten über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der Wirt⸗ Uaktsexußge Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Solin⸗ gen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Straße 17, einzureichen.
1“ § 3 Die Fachgruppe Schneidwarenindustrie ist berechtigt,
zur Überwachung der Durchführung dieser Anordnung von en Herstellern von feinen Scheren Auskunft zu verlangen,
1““
1eVSSSg
8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §8§ 10, 12 — 14 der 2 bestraft.
handenes Rohmaterial gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 auf⸗ gearbeitet werden. 1
1941 des Mobbeauftragten — Stahl⸗ und Blechwarenindustrie wird hiermit außer Kraft
— 8
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom
§ 4 erordnung über den Warenverkehr
§ 5 Diese Anordnung tritt am 15. April 1942 in Kraft. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor⸗ und Halbzeug für nicht mehr zu⸗
Die Anordnung Nr. E. St. B. 6/03/41 T vom 9. April der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗,
gesetzt.
Berlin, den 14. April 1942.
Der Beauftragte für 25b bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie.
1 Dr Pilz.
Anordnung Nr. 11
des Beauftragten für Kriegsausgaben bei der Wirtsch gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustri Herstellung von Taschenmessern.
Vom 14. April 1942.
18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430) in der Fassun der Sea. vom 38 ktober 1941 wiecereeell S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Er⸗ zeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden
Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941)
wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet: § 1
Die Herstellung von Taschenmessern für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden Aus⸗ führungen zulässiitg “ Art Heftgröße lteilig 8 ½¼ - 12 ⅛ om Lteilig 8 ½¼ — 12 ½ om
1
8 ½6 — 12 ½¼ oem
G Typenzahl roße Klinge leine Klinge oder Büchsenöffner große Klinge kleine Klinge oder Büchsenöffner Korkzieher
große Klinge Büchsenöffüer
3teilig
—'—ö——,—:—
3teilig
Korkzieher
88 begründeten Einzelfällen könne
dem Verbot des § 1 zugelassen werden. Anträge auf Er⸗ teilung von Ausnahmegenehmigungen sind dem Kriegs⸗ beauftragten über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der Wirtschats ruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, oeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Straße 17, einzureichen.
§ 8 Die FasghePe; Schneidwarenindustrie ist berechtigt, zuͤr Ueberwachung der Fürchlahean dieser Anordnung von den Herstellern von Taschenmessern Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen. n 8 4
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 12 — 14 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
§ 5
Diese Anordnung tritt am 15. April 1942 in Kraft.
Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor⸗ handenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr gus⸗ gelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. Oktober 1942 aufgearbeitet werden. y“ “ Berlin, den 14. April 123Sĩ.. Der werättsuse. für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie.
Dr. Pilz. 16““
——
1“
Solingen,
.“
straft.
8 — b Anordnung Nr. 11 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗
gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Arbeitsmessern
Vom 14. April 1942
89 Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 Gechegesesb⸗ 1 S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetbr. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeiten⸗ den Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. No⸗
ministers angeordnet. 8
Die Herstellung von Arbeitsmessern für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in den nachstehenden A führungen zulässig:
““ 8
Abhäutemesser 8 1. amerikanische Form 15 cm
2. süddeutsche Form (Hohlrückschlachtmesser) 15 cm Aufschnitt⸗, Schinken⸗ und Wurstmesser 1. mittelspitze Form, Halbrunderl (Haushalt mit Schutz⸗ b riff 8; 26 cm 2. breit, gerade (zylindrische) Form, Breite ca. 35 mm, Längen 31 cm
Bohnenmesser 1. Spezialform mit Bügel 9,5 cm
Brotmesser 8 1. Halbrunderl (mit Schutzgriff) 15 cm
vember 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗
2. Schärfmesser 6 cm; 11 etm— 3. Buchbinderschnitzer 1“
Dosenöffner
1. ein Spezia Fischmesser — 1. Kehlmesser 6,5 cm Z 2. Filiermesser gleich Rindschlachter 21 cm Geflügelschlachtmesser 8 1. zmeischneidig oder einschneidig, spitz 10 cem Gemüsemesser . 1. mittelbreite Form, Kurzerl 9 ecm 2. mittelspitze Form, Kurzerl, mit hohler Schneide 3. Kohlputzmesser für den Gemüsebau 9 cm Se sessn 8 1. mittelspitz, Kurz⸗ oder Langerl 9 cm Halbmondmesser 1. Schneide: 160 mm. Hufmesser “ 1 1. Kurzerl, 75 mm lang, 13 mm vordere Klingenbreite Kabelmesser 1. breite breit) 2. Spezialform (Guttaperchamesser) Kurzerl 7,5 cm Käsemesser 8 1. mit einem Griff, 2 Platterl 26 cm 2. mit zwei Griffen, aufgebogener Platterl 31 cm Kaninchenschlachtmesser 8 1. Spezialmodell, Platterl 10 cm 6 Knochenhauer 1. Platterl 31 cm 2. Klingenbreite ca. 75 mm. 3. Rückenstärke ca. 9 mm.
Gewicht ca. 1150 kg b“ Kochmesser 8 1 1. schmale Form, gerader Rücken, Spitzerl mit Kropf
oder lattec öhne Kropf 15 cm “
schmale Form, Platterl ohne Kropf 26 ecm mittelbreite Form, Platterl mit Kropf 60 mm 31 cm . breite GG Platterl mit Kropf 90 mm 36 cm kleine Kochmesser (Officemesser) Platterl m. K. 10 cm; 13 cm
Korbmachermesser 1. schmales Modell, gerade Schneide, Kurzerl 9 cm 2. breites Modell, nur Halbrunderl 6,5 cm Küchenmesser 1. mittelspitze Form, Platterl, ohne Kropf 18 cm 2. gerader Rücken, Platterl, ohne Kropf 12 cm
Kürschnermesser “ 8 1. Spezialform 9 cm Ledermesser 1. schmal 10 cm Ledermesser mit vest 1. hohle Schneide, Sp Linoleummesser 1. breite Klinge, gerade, Kurzerl 6,5 cm 2. spitze Klinge, bohle Schneide, Kurzerl 9,5 cm Oberleder⸗ und Futtermesser (Zuschneidemesser) 1“ 1. mit hohler Schneide (Pirmasenser Muster) 300 mal 12 mm 1 Polkermesser, Ausbeinmesser und Knochenauslöser 1. Hamburger Polker, Halbrunderl 10 etm 2. Berliner Polker, ausgeschliffen, Halbrunderl 3. Ausbeinmesser (Export) 15 cm 3
Retuschiermesser 1. Spezialmodell mit Schrägkopf, Spitzerl Riemenschneidemesser Rübenmesser 1. Spezialmodell, Platterl 13,5 cm 2. 8 groß, breit 21 cm 3. Kappmesser 22 cm Sägemesser 1. Brotsägemesser 21 cm 2. Tomatenmesser 10 cm
Sattlermesser 1. runde Schneide 18 cm; 15 cm 2. spitze Form, Spitzerl 12 cm 38. gerade Schneide, Spitzerl 1“ 4. gerade Schneide, schwerer Rücken, Platterl 12 em Sattlerschärfmesser 1. breite Form, Kurzerl 12 cm Schärfmesser 8 b 1. schräge Schneide, gerader Rücken, Breite 2 2. gebogene Schneide - —
Schlachtmesser “ 11“X“ 1. amerik. Form, Halbrunderl 15 cm; 21 cm; 26 emf 31 cm 2. franz. Form, breit, Halbrunderl 10 cm; 15 emf 1 cm; 26 cm; 31 cm 8 Schlachtermesser mit hohler „Kälbermesser 13 cm Schuhmachermesser 1. eg; (Export) 23 cm 2. gerader Rücken 23 cm 1 3. süddeutsche Form, hohl 26 c/m 4. gerade Form⸗ schräge Schneide 28 om 5. mit Holzgriff, Breite 26 mm 17 cm Spargelmesser 1. Schälmesser mit 10,5 cm 2. 88 seitlich schneidend 26 cm 3. Stecher, vorne schneidend 28,5 ecm Stechmesser “ 1. Se.; schmal, Halbrunderl 15 cm 2. gerader Rücken, schmal, siehe Kochmesser 15 om
Form, Kurzerl 7 cm (nur 2 ½ Platterl 2 cm
r Platterl, 7,5 cm; 11 cm
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
—
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen gerr. den redaktionellen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: 8 8 i. B.t Rudolf Lantzsch in Verlin NW 21 1 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GCmbH., Berlin.
Sechs Beilagen
—
Buchbindermesser
ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu besichtigen. 8
Abbrechmesser 12 ecm
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).
Heutschen Reichs
gierte
anzeiger und Preußischen Staatsa
ö1
gesellschaften
reditbank Gladbach A.⸗G., M. Gladbach,
Bismarckstr. 50/52, Steinmetzstr. 54.
Wir laden hierdurch die Aktionäre
unserer Gesellschaft zu der am Freitag,
dem 8. Mai 1942, 17 Uhr, im
Sitzungssaal der Kreditbank Gladbach
A.⸗G., M. Gladbach, stattfindenden 19. ordentlichen Hauptversammlung
ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses, des
Vorschlages für die Gewinnvertei⸗ lung sowie des Geschäfts⸗ und Auf⸗ sicchtsratsberichts.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗
dung des Reingewinnes.
3. Entkastung von Vorstand und Auf⸗
sichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers für das
Rechnungsjahr 1942.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
6. Aenderung folgender Paragraphen
der Satzung: 8 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 G(GBekannt⸗ machungsorgan), § 6 (Uebertra⸗ gung von Namensaktien), § 11 (Bestimmungen über die Bildung des Aufsichtsrats), § 13 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 17 (LCegiti⸗ mation für die Teilnahme an der Hauptversammlung), § 24 E(fällt weg).
M. Bladbach, den 15. April 1942.
Der Vorstand der Kreditbank Gladbach A.⸗G., M. Gladbach. Schlüter, z. Zt. im Felde.
8* chmidt.
2548] . Teeeshenbacher Bank Aktiengesell⸗ schaft in Reichenbach (Bogtl.).
Einladung zur neunzehnten or⸗
dentlichen gs. e ee he wi am
Sonnabend, dem 16. Mai 1942,
15 Uhr, im Sitzungssaal der Gesell⸗ chaft in Reichenbach (Vogtl.), Bahn⸗
ofstraße 105.
Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht sowie Jahres⸗ abschluß für 1941 und Ln ag über die Verteilung des Rein⸗ ewinnes.
esclußfastemn über die Ver⸗ wendung des Reingewinnes.
1 Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des orstandes und des Aufsichtsrates. 1
.Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1942. 8
Die Ausübung des Stimmrechtes ist
davon abhängig, daß die Aktien spä⸗ testens bis zum 13. Mai 1942 bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wert⸗ papiersammelbank, bei der Giro⸗ zentrale Sachsen — öffentliche Bankanstalt — Dresden oder einer ihrer Zweiganstalten hinterlegt und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen werden. Der Hinterlegung wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung einer Fin ee telle bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Ver⸗ sammlung gesperrt werden. Reeichenbach (Vogtl.), 15. 4. 1942. Reichenbacher Bank Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Jute⸗Spinnerei und Weberei Bremen in Bremen. Ordentliche Hauptversammlung am 9. Mai 1942, 12 Uhr, im Sitzungssaal der Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank, Bremen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrats vom 14. April 1942 über die Ka Fbeasser ae Fi auf Grund der ividendenabgabeverordnung
vom 12. Juni 1941 von Rℳ
4 100 000,— um Rℳ 1 025 000,— auf Rℳ 5 125 000, ..
.Vorlage des unter Berücksichtigung der Kapitalberichtigung festgestell⸗ ten Jahresabschlusses und des Ge⸗ schäftsberichts für 1941 mit dem
Bericht des Aufsichtsrats. .
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Entlastung des Vorstands und Auf⸗ Bashkußfastung über die N „‚Beschlußfassung über die eu⸗ 8 13 und 21 der Aufsichtsratsver⸗
fassung der Satzung betr. ütung. 6. ufsichtsratswahl. ö 7. Wahl des Abschlußprüfers für 1942. Das Stimmrecht kann nur für die⸗ jenigen Aktien ausgeübt werden, welche spätestens bis einschließlich 5. Mai 1942 in den üblichen Geschäftsstunden bei der Bremer Bank, Filiale der Dresdner Bank in Bremen, oder bei einem Notar hinterlegt sind (§ 15 des Gesellschaftsvertrages). Die Ausstellung der Stimmkarte erfolgt nach den Aktiennennbeträgen des unberichtigten remen, den 14. April 1942. er Aufsichtsrat. ann Smidt, Vorsitzer.
Herm
71
[256636 B“ Strausberger Eisenbahn Aktien⸗ Gesellschaft.
Zur Hauptversammlung am Diens⸗ Ltag, dem 12. Mai 1942, 15,45 Uhr, in Strausberg, Rathaus I, Zim⸗ mer Nr. 13, werden die Aktionäre unserer Gesellschaft ergebenst einge⸗
laden. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1941.
.‚Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Jahresbilanz.
.Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrats.
. Erhöhung des Grundkapitals.
. Aenderung des § 11 der Satzung.
.Festsetzung der Tagegelder für Aufsichtsratsmitglieder.
Strausberg, den 16. April 1942. Der Vorsitzer des Aufsichtsrats:
Dr. Röhr, Bürgermeister.
[2552]
Mitteldeutsche Hartstein Industrie A.⸗G., Frankfurt am Main. Die diesjährige ordentliche Haupt⸗ versammlung findet am Samstag, dem 9. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude, Frankfurt am Main, Weserstraße 63,
statt. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses für 1941 nebst dem Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäfts⸗ berichts und der Jahresrechnung.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dans des Reingewinns.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
.Wahlen zum Aufsichtsrat. Satzungsänderungen: § 7 Abs. 1 (Zahl der Vorstandsmitglieder), § 8. Abs. 1 (gesetzliche Vertretung der Geselscha t), § 10 (Mindestzohl der Aufsichtsratsmitglieder), § 12 Abs. 1 (Mindestzahl der Snflichramatsmüt⸗ glieder bei Beschlußfähigkeit).
6. Wahl des Abschlußprüfers für das Gecs gefage⸗ 1942.
Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist von der fristgemäßen Einreichung eines dop⸗ pelten Nummernverzeichnisses abhängig.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am 6. Mai 1942 ihre Aktien oder Hinterlegungs⸗ scheine der Reichsbank oder eines Notars bei der Gesellschaftskasse, Frankfurt am Main, oder der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., Frankfurt a. M., hinterlegt haben.
Frankfurt a. M., 14. April 1942.
Der Vorstand.
[236881 2,. Aufforderung zum Umtausch der Aktien der „Heimat“ Gemeinnützige Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungsgesellschaft der Deutschen Arbeitsfront Aktien⸗ gesellschaft Berlin.
In der Hüuptherhesn der „Heimat“ emeinnützige Woh⸗ nungs⸗ und Siedlungsgesellschaft der Deutschen Arbeitsfront Aktien⸗ gesellschaft, Berlin, am 10. Dezember 1941 wurde der mit der „Gehag“ Ge⸗ meinnützige Heimstätten⸗Aktienge⸗ sellschaft der Deutschen Arbeitsfront, Berlin, geschlossene Verschmelzungs⸗ vertrag genehmigt und die Veräuße⸗ rung des Vermögens der Gesellschaft als Ganzes an die „Gehag“ Gemein⸗ nützige Heimstätten⸗Aktiengesell⸗ schaft der Deutschen Arbeitsfront,
Berlin, beschlossen.
Die Aktionäre der „Heimat“ er⸗ halten für eine Aktie von 10 000,— Reichsmark eine Aktie der „Gehag“ über 10 000,— Eℳ und für eine Aktie von 100,— Mℳ ebenfalls eine Aktie von 100,— Rℳ der „Gehag“. Die Verschmelzungsbeschlüsse wurden am 26. Januar 1942 bzw. 2. Februar 1942 im Handelsregister eingetragen.
Wir fordern die Aktionäre der „Heimat“ auf, ihre Aktien einschließ⸗ lich Gewinnanteilscheine 1—10 und Erneuerungsscheine bei Herrn Paul Sandow, Berlin⸗Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174—77 (Treuhand⸗ gelen aft für wirtschaftliche Unter⸗ nehmungen der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H.) zum Umtausch reichen. Herr Sandow nimmt als Be⸗ vollmächtigter des im Verschmelzungs⸗ vertrag für den Empfang der zu ge⸗ währenden Aktien bestellten Treu⸗ händers, Herrn Assessor Erich Krob, der zur Zeit zum Heeresdienst einbe⸗ rufen ist, den Umtausch vor. Aktien, die nicht bis zum 15. Juli 1942 einschl. zum Umtausch eingereicht worden sind, werden setäh § 67 Ak⸗ tiengesetz für kraftlos erklärt. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien auszugebenden Aktien werden dem 5 ten ausgehändigt oder wenn ein Recht zur Hinterlegung be⸗ steht, hinterlegt werden.
Berlin, im März 1942.
„Gehag“ Gemeinnützige Heim⸗
stätten⸗Akt. Ges. der Deutschen Ar⸗
beitsfront, Berlin 80 16, Köpe⸗ nickerstraße 80 —82.
Der Vorstand.
einzu⸗
Berlin, Sonnabend, den 18. April
Chemnitzer Bank Aktiengesellschaft.
Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am Mittwoch, dem 13. ai 1942, nachmittags 5 Uhr, im Sitzungszimmer der Chemnitzer Girobank reeeig ersche in Chemnitz, Poststraß⸗ 17 1, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 mit dem Bericht des Auf⸗ sichtsrates.
Besch ßfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Beschlaeßfasfung über die Entlastung des rstandes und Aufsichts⸗ rates.
4. Fussichtsratswagl.
5. Wahl des Abschlußprüfers 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Ak⸗ tionäre berechtigt, die gemäß § 15 der Satzung eine von der Gesellschaft aus⸗ gestellte Bescheinigung über ihre Ein⸗ tragung im Aktienbuch vorlegen. Diese Bescheinigung muß spätestens am vierten Werktage vor der Haupt⸗ versammlung ausgestellt sein.
Chemnitz, im April 1942.
Der Vorstand der
Chemnitzer Bank Aktiengesellschaft.
Krügel.
für
[2577] Weigelwerk Aktiengesellschaft, Neisse⸗Neuland.
Zu der am 9. Mai 1942, vor⸗ mittags 10 Uhr, in Neisse, Quer⸗ straße 1, Weinhandlung Rudolf Schuster (vorm. Kienemund), stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ergebenst ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und des Ge⸗ schäftsberichtes für das Jahr 1941.
.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
. Erteilung der Entlastung an Auf⸗ sichtsrat und Vorstand.
.Wahl des Bilanzprüfers.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
Zur Ausübung des Stimmrechts müssen die Aktien bis spätestens 5. Mai 1942 bei uns eingereicht werden. Im Falle der Hinterlegung bei einer amtlich anerkannten ert⸗ papiersammelbank oder bei einem Notar muß eine Bescheinigung dieser Hinterlegung bis zum gleichen Ter⸗ min bei uns vorliegen.
Neisse⸗Neuland, den 15. April 1942. Weigelwerk Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Brendel. Spielvogel.
[2576] Stuttgarter Straßenbahnen. Hauptversammlung.
Die diesjährige ordentliche 73. Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft findet statt am Samstag, den 9. Mai 1942, vor⸗ mittags 11,30 Uhr, im Hotel König von Württemberg, Stuttgart N, Kron⸗ prinzstraße 26.
Tagesordnung:
1. Bericht über die durchgeführte Er⸗
höhung des Grundkapitals um K.ℳ
4 760 000,— auf Eℳ 16 660 000,—
im Wege der Kapitalberichtigung
auf Grund der Dividendenabgabe⸗
verordnung vom 12. Juni 1941,
Entgegennahme des W“
schlusses mit berichtigter Bilanz,
des Geschäftsberichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 1941. Satzungsänderung zwecks Anpassung
des § 3 der Satzung (betreffend
das Grundkapital und dessen Ein⸗ teilung) an die Kapitalberichtigung.
Ferner Ermächtigung des Aufsichts⸗
rats, Aenderungen der Satzung,
welche nur die Fassung betreffen,
selbständig vorzunehmen (§ 145
Abs. I Satz 2 Akt.⸗Ges). Beschlaßfassung über die Gewinn⸗
verteilung..
.EEntlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats.
.Wahlen zum Auffichterat Wahl des Abschlußprüfers.
ur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist jeder Aktionär . tigt, der spätestens bis Dienstag, den 5. Mai 1942, einschließlich, bei der Gesellschaftskasse, bei einem No⸗ tar oder bei der Städt. Girokasse Stuttgart oder bei der Stuttgarter Kassenverein⸗ und Effektengirobank A.⸗G. oder bei einer anderen Wert⸗ papiersammelbank seine Aktien hinter⸗ legt hat und in der Hauptversammlung eine von der Hinterlegungsstelle aus⸗ gestellte Hinterlegungsbescheinigung oder Eintrittskarte vorweist. Ver⸗ tretung auf Grund schriftlicher Voll⸗ macht ist zulässig.
Stuttgart, den 14. April 1942. “ Der Vorstand.
Norddeutsche Kabelwerke [2273] Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer am Freitag, dem S8. Mai 1942, 10,30 Uhr, in Berlin NXW 7, Dorotheenstraße 36, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses zum 31. 12. 1941 nebst Bericht des Aufsichts⸗ rates.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die⸗ jenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am vierten Tage vor dem Termin der Hauptversammlung ihre Aktien während der Geschäftsstunden
bei einem deutschen Notar,
bei einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank,
bei der Hauptkasse der Gesellschaft,
bei der Dresdner Bank, Berlin, bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung hinterlegen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einer Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Der Hinterlegungsschein ist im Falle der Hinterlegung bei einem Notar oder einer Wertpapiersammel⸗ bank spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Hauptkasse der Gesellschaft ein⸗ zureichen.
Berlin⸗Neukölln, den 15. April 1942. Norddeutsche Kabelwerke Aktiengesellschaft.
Der Aufsichtsrat. Dr. H. Wendel, Vorsitzer.
[2549]
Harburger Gummiwaren⸗Fabrik Phoenix Aktiengesellschaft, Hamburg⸗Harburg.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 15. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, im Sitzungssaale der Gesell⸗ schaft zu Hamburg⸗Harburg, Am Bahn⸗ ofsplatz 24, stattfindenden 70. or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des vom Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Vor⸗ standes und dem Bericht des Auf⸗ sichtsrates.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
Festsetzung der Verg ütung für den Aufsichtsrat gemäß § 18 Abs. 2 der Satzungen.
„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
.Beschlußfassung über Aenderung des § 19 Abs. 3 der Satzungen (Hinzufügung der Worte „oder wahlweise in Berlin“).
7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des 9. Mai 1942 entweder bei der
Kasse der Gesellschaft in Ham⸗ burg⸗Harburg oder bei der
Deutschen Bank in Berlin oder ihren Niederlassungen in Ham⸗ burg und Hamburg⸗Harburg oder bei der
ae en. AG. in Berlin oder ihrer Niederlassung in Magde⸗
1 für die Dauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen.
Die dem Effektengiroverkehr an⸗ geschlossenen Bankfirmen können Hin⸗ terlegungen auch bei ihrer Wert⸗ papiersammelbank vornehmen.
Stimmkarten werden von den Hin⸗ terlegungsstellen ausgehändigt.
Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer im § 1 des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren vom 4. Februar 1937 (RGBl. I S. 171) bezeichneten Wert⸗ papiersammelbank erfolgen. In sol⸗ 8 Falle muß jedoch die von dem Notar oder der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungs⸗ bescheinigung so rechtzeitig eingereicht werden, daß sie am dritten Tage vor dem Tage der Hauptversammlung in Händen der Gesellschaft ist. Gegen diese Hinterlegungsbescheinigung des Notars oder der Wertpapiersammel⸗ bank wird dann die Stimmkarte aus⸗ geendigt
Hamburg⸗Harburg, 15. April 1942. Harburger Gummiwaren⸗Fabrik Phoenix Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. I1A1““ CE11““
“““ Bonner Portland⸗Zementwerk Aktiengesellschaft. Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 1942, 10.30 Uhr, im Stadtgarten in Bonn (neben dem Hotel Königshofz: 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ standes über das Geschäftsjahr 1941 nebst Bericht des Aufsichts⸗
rates. 8 1 „Beschlußfassung über die Ver⸗ Ent⸗
teilung des Reingewinns. .Beschlußfassung über die lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 4. Aenderung des § 9 der Satzung: Beschlußfähigkeit des Aufsichtsrates.
5. Wahlen zum Aufsichtsrat.
6. Wahl des Abschlußprüfers. 1
Nach § 16 der Satzung hat die Hinterlegung der Aktien spätestens am 12. Mai 1942 einschließlich bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den Banken
Deutsche Bank, Filialen Bonn,
Düsseldorf und Köln,
Dresdner Bank, Filialen Bonn,
Düsseldorf und Köln, deren Zentralen in Berlin oder bet einem deutschen Notar zu erfolgen. Bis nach abgehaltener Hauptversamm⸗ lung müssen die Aktien hinterlegt bleiben.
Gegen Vorlegung der Hinter⸗ legungsnachweise werden die Ein⸗ trittskarten nebst Stimmzetteln ab 9 ¼ bis 10 ¼ Uhr spätestens im Versammlungsraum ausgehändigt.
Zementfabrik bei Oberkassel (Siegkreis), den 14. April 1942. .
Der Vorstand. Dr. Ehrke. Jahr.
[2534]
Lugauer Kammgarn⸗Spinnerei
vorm. F. Hey, Act.⸗Ges., Lugau (Erzgeb.).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur siebenundvier⸗ zigsten ordentlichen Hauptversamm⸗ lung auf Dienstag, den 12. Mai d. J., vormittags 11 Uhr, nach Berlin WS in das Büro des Herrn Rechtsanwaltes Dr. Friedrich Rothe, Mohrenstr. 10, ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Entschließung des
Aufsichtsrates über eine Satzungs⸗ änderung im Zusammenhang mit der Kapitalberichtigung, betreffend Stimmrecht der Aktien. 8
Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1941 und des Geschäftsberichtes. b
‚Beschlußfassung über die Vertei⸗
lung des Reingewinnes.
.Beschlußfassung über die Ent⸗
lastung des Vorstands und des Aufsichtsrates. . Wahl zum Aufsichtsrat. .Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
7. Verschiedenes.
Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nach § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am 8. Mai bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei der Deut⸗ schen Bank in Berlin und deren Filiale in Chemnitz in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungs⸗ scheine einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung späte⸗ stens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaftskasse einzureichen.
Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegungsstelle für sie bei einem Kre⸗ ditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.
Nachdem die am 10. 12. 1941 in das Handelsregister eingetragene Kapital⸗ berichtigung durchgeführt worden ist, können bei der Deutschen Bank in Chemnitz gegen Vorlegung der alten Aktien in Empfang genommen wer⸗ den: für jede alte Aktie im Nenn⸗ werte von E.ℳ 1000,— 1 Erneue rungsbogen, beginnend mit dem Di videndenschein Nr. 47, 1 neue Akti im Nennwerte von Eℳ 500,— nebs Erneuerungsbogen, beginnend mit dem Dividendenschein Nr. 47.
Die Umtauschspesen trägt die Lugaue Kammgarn⸗Spinnerei. Ueber das Stimmrecht in der Hauptversammlung sagt der abgeänderte § 13 der Gesell⸗ schaftssatzung:
„je 500 ℛℳ des Grundkapitals
gewähren eine Stimme.“
Der Geschäftsbericht kann vom 13. Mai 1942 ab bei der Gesellschafts⸗ kasse in Empfang genommen werden.
Lugau (Erzgeb.), 15. April 192.
Lugauer Kammgarn⸗Spinnerei
vorm. F. Hey, Act.⸗Ges.
Her Wesstess. Hebelr e.
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