Gesamtprokurist unter Beschränkung auf den Betrieb der — Bodenbach: Alfred Klein, Bodenbach. Cr ist gemeinsam mit einem Geschäfts⸗ führer oder Prokuristen vertretungs⸗ berechtigt.
Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Bodenbach, die den Firmenzusatz — Zweignieder⸗ lassung Bodenbach — führt, bei dem Gericht in Leitmeritz erfolgen.
3 2850 Hamburger Versicherungs⸗ Agentur Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung (Trostbrücke 1).
Fritz Ernst Walther Horn ist nicht mehr Geschäftsführer.
B 2606 Commerzbank Aktien⸗ gesellschaft (Neß 9).
Prokuristen, von denen jeder in Ge⸗ meinschaft mit einem Vorstandsmitgliede oder mit einem anderen für die be⸗ treffende Zweigniederlassung bestellten Prokuristen vertretungsberechtigt ist: für die Zweigniederlassung in Essen: Dr. Helmut Brands, Essen, für die
Zweigniederlassung in Reichenberg: Direktor Willi Draeger und Vorsteher Ulrich Klewe, beide Reichenberg.
Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Essen, die den Firmenzusatz „in Essen“ und die Zweigniederlassung in Reichenberg, die den Firmenzusatz „Filiale Reichenberg“ führt, bei den Gerichten in Essen und Reichenberg erfolgen.
13. April 1942. Neueintragungen:
X 48 913 Rudolf Jell, Hansestadt Hamburg (Kolonialwaren⸗ u. Fein⸗ kostgeschäft, Hamburg⸗Blankenese, Oster⸗ oh 32).
Inhaber: Kaufmann Rudolf Jell, Hamburg.
X 48 914 Ernst Kähler, Hanse⸗ stadt Hamburg (Milch⸗, Brot⸗ u. Fett⸗ waren⸗Einzelhandel, Breitergang 18).
Inhaber: Kaufmann Ernst Kähler, Hamburg.
A 48 915 Hans⸗Peter Schmanns, Hansestadt Hamburg (LTechnisches Büro, Neuerwall 10).
Inhaber: Ingenieur Hans⸗Peter Schmanns, Hamburg.
Veränderungen:
A 40 458 „Wela“ Werner Laender (Großhandel mit Speziallebensmitteln, Gryphiusstr. 7).
Die offene Handelsgesellschaft ist auf⸗ gelöst worden. Fritz Busch ist nunmehr Alleininhaber.
B 1775 Norddeutsche Affinerie (Alsterterrasse 2).
Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 24. März 1942 ist die Satzung in den §§ 13 (Aufsichtsrats⸗ vergütung) und 22 (Verteilung des Reingewinns) geändert wordben.
Handelsregister.
Es soll nach § 31 Abs. 2 HGB. das Erlöschen folgender Firmen von Amts wegen in das Handelsregister eingetra⸗ gen werden. Die in das Pünbekorepifter eingetragenen Inhaber oder deren Rechtsnachfolger bzw. die Abwickler werden gemäß § 141 des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen die Ein⸗ tragung des Erlöschens der Firmen
innerhalb dreier Monate seit Ver⸗ öffentlichung dieser Bekanntmachung bei dem unterzeichneten Gericht zu er⸗ eben.
A 41 744 M. B. Franck & Co., A 39 999 Früchtebrot⸗Vertriebs⸗ gesellschaft Dr. Walter Bourjau & Co., A 32 053 Dr. E. Klie & Cie. Nfl. A 29 706 Albert Rodenberg. A 25 625 Joachim Stahl.
11. April 1942. Amtsgericht Hamburg, Abt. 66⸗
Kanth. 1 (1606]
H.⸗R. B 13. In das hiesige Han⸗ delsregister Abt. B ist bei. der Firma „Zuckerfabrik Groß⸗Peterwitz AG.“ folgendes eingetragen:
Dem’ Kaufmann Paul Valentin und dem Betriebsleiter Herbert Schmidt, beide in Groß Peterwitz, wird derart Prokura erteilt, daß ein jeder von ihnen zur Vertretung der Gesellschaft und zusammen mit einem Vorstandsmitglied der Gesellschaft berechtigt ist.
Kanth, den 30. März 192.
Das Amtsgericht.
Klingenthal, Sachsen. [2244]
Handelsregister Amtsgericht Klingenthal (Sa.),
den 18. April 1942. Neueintragung:
A 255 Adolf Meisel, Klingenthal
(Metallwarenfabrikation, Markneukirch⸗
ner Straße Nr. 42). Inhaber ist der
Kaufmann Adolf Meisel in Klingen⸗
thal.
Königsberg (Pr). [2245]
8 Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr).
8 Neueintragung:
A 2244 am 8. April 1942 Julius Neumann, Königsberg (Pr), Sitz: Königsberg (Pr) Knterhaberberg Nr. 73—75. Großhandel in Farben, Lacken, chemischen Bauschutzstoffen sowie ein Imprägnierungsunternehmen). In⸗ haber: Kaufmann Julius Neumann, Königsberg (Pr).
Veränderungen:
Aà 399 am 1. April 1942 Oscar
Werner vorm. Eduard Kalck. Jetzi⸗
des Gesellschaftsvertrages
Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 90 vom 18. April 1942. S. 2
ger Inhaber: Botho Waltmann, Kauf⸗ mann, Königsberg (Pr).
A 310 am 2. April 1942 R. Leupold. Dem Wilhelm Hemp, Neuhäuser, ist Prokura erteilt.
A 1437 am 10. April 1942 Luisen⸗ Apotheke und Drogerie Wilhelm Hoehne. Die Firma ist geändert und lautet fortan: Luisenapotheke und Drogenhandlung Inh. Pharmazie⸗ rat Werner Toussaint. Jetziger In⸗ haber: Pharmazierat Werner Toussaint, Königsberg (Pr).
Erloschen:
A 293 am 2. April 1942 Hugo Metz⸗ dorff Inh. Hermann Just.
A 545 am 7. April 1942 Fr. 7 Reschke. Lilienthal. . [2246]
Handelsregister Lilienthal.
Im Handelsregister unter Nr. A 24 ist zur Firma Carl Schaumberg & Sohn Molkerei in Eickedorf ein⸗ getragen:
Die Firma lautet jetzt: Molkerei Eickedorf Inhaber Werner Schaum⸗ berg.
Lilienthal, den 13. März 1942.
Das Amtsgericht.
Mainz. [2248] 12 H.⸗R. A 3706. In das Handels⸗ register wurde heute bei der Firma „B. Ganz & Cie.“ mit dem Sitz in Mainz eingetragen: Die Firma 2. *8 in „Hüttisch & Wal Mainz, den 13. April 1942. Amtsgericht.
Mainz. [2249]
12 H.⸗R. A 3701. In das Handels⸗ register wurde heute bei der Firma „Chemische Fabrik Ludwig Meyer“ mit dem Sitz in Mainz eingetragen: Die Firma ist erloschen. Damit ist auch die Prokura des Hugo Maus erloschen.
Mainz, den 14. April 1942.
8 Amtsgericht.
8 2
„Westf. [225¹]
Handelsregister Amtsgericht Minden, 8. April 1942.
Neueintragung. 1 A 1285 Kornhardt & Böhne, Min⸗ den (Vornahme von Geschäften aller Art der Holzbranche). Offene Handels⸗ gesellschaft seit 1. 3. 1940. “ haftende Gesellschafter sind Kaufmann einrich Böhne und Witwe Erna ornhardt geb. Schaefer, beide in Minden. Letztere ist von der Vertre⸗ tung ausgeschlossen.
Neudamm. [2252] Handelsregister Amtsgericht Neudamm. Neudamm, den 9. April 1942. Veränderung:
A 231 Gebr. Abraham, Neudamm. Die Firma lautet jetzt: Gebr. Abra⸗ ham Inh. Walter Abraham. Der persönlich haftende Gesellschafter Paul Abraham ist durch Tod aus der Gesell⸗ schaft ausgeschieden. Die offene Han⸗ delsgesellschaft ist aufgelöst. Alleiniger Inhaber der Firma ist der bisherige Fesellschafter Tuchfabrikant Walter Abraham. Der Ehefrau Gertrud Abraham geb. Glase in Neudamm ist Einzelprokura erteilt. Neuß [2253]
Handelsregister Amtsgericht Neuß.
vE
11. April 1942 A 406 eußer Oel⸗ raffinerie Jos. Alfons van Endert, Neuß. Die 11“ Helene Müller geb. van Endert hat nach rechts⸗ kräftiger Scheidung ihrer Ehe mit Heinrich Müller ihren früheren Ehe⸗ namen von Bethmann⸗Hollweg wieder angenommen.
Niesky, O. L. 122541 Anatsgericht Miesky, 31. März 1942. Veränderung:
H.⸗RR. B 37 Christoph & Unmack
Aktiengesellschaft, Niesky, O/L. Die Prokura Otto Becker ist er⸗
loschen.
Niesky, O. L. [2255] Amtsgericht Niesky, O. L., den 8. April 1942. Veränderung: b H.⸗R. B 37 Christoph & Unmack Aktiengesellschaft, Niesky, O/. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 1. 4. 1942 gemäß § 10 der Dividenden⸗ abgabeverordnung vom 12. 6. 1941 (RGBl. I S. 323 ff.) ist das Grundkapi⸗ tal der Gesellschaft um Rℳ 1 300 000 auf Rℳ 3 250 000 erhöht worden; § 4 (Stamm⸗ kapital) ist entsprechend abgeändert.
Nürnberg. Franntmachung.
Handelsregister. Neueintragung:
A 3204 — 2. 4. 19422 — Wolfgang Stein in Nürnberg (Vertretungen in der Lebensmittelbranche und Bäckerei⸗ bedarf, Gebersdorfer Str. 141). Ge⸗
[2256]
schäftsinhaber: Wolfgang Stein, Kauf⸗
mann in Nürnberg. Veränderungen: A 1215 — 2. 4. 19422 — Wolfgang Stein in Nürnberg (Gebersdorfer Straße 141). Die Firma ist geändert in⸗
W. Stein & Co. Lebensmittelgroß⸗ handlung & Kantinenbedarf.
A 2249 — 8. 4. 1942 — Johann Weber, Lufttechnische Anlagen in Nürnberg (Maiachstraße 105). Jo⸗ hann Karl Weber wurde als seitheriger Inhaber gelöscht. Nun vffene Handels⸗ esellschaft. Persönlich haftende Gesell⸗ schafter sind der Ingenieur Johann Heinrich Weber und der Betriebsleiter Emil Weber, beide in Nürnberg. Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1941 be⸗ gonnen.
B 95 — 8. 4. 1942 — Kabel⸗ und Metallwerke Neumeyer Aktien⸗ gesellschaft in Nürnberg. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 16. März 1942 ist das Grundkapital der Gesellfchaft im Wege der Berichti⸗ gung gemäß der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 um 2 500 000 Rℳ auf 5 000 000 H.ℳ erhöht worden. Durch Beschluß des Vorstandes und Aufsichtsrates vom 16. März 1942 ist § 4 der Satzung (Grundkapital u. Einteilung) geändert. Als nicht ein⸗ getragen wird bekanntgemacht: das Grundkapital ist nun eingeteilt in 5000 Inhaberaktien im Nennbetrage von je 1000 H.ℳ.
B 200 — 8. 4. 1942 — Metall und Eisen Gesellschaft mit beschränkter Haftunz in Nürnberg. Dem Willy Sundermeyer in Nürnberg ist Gesamt⸗ prokura gemeinsam mit einem Ge⸗ schäftsführer oder stellvertretenden Ge⸗ schäftsführer oder einem weiteren Pro⸗ kuristen erteilt.
Erloschen:
A 109 — 7. 4. 1942 — Autohandels⸗ gesellschaft Schmidt & Rißmann in Nürnberg. Die Gesellschaft ist auf⸗ gelöst. Die Firma ist erloschen.
A 649 — 8. 4. 1942 — Hopf & Söhne in Liquidation in Nürnberg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. Die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung in Saaz wird durch das Amtsgericht Brüx er⸗ folgen.
Nürnberg, den 10. April 1942.
Amtsgericht — Registergericht.
[48406] Handelsregister Amtsgericht Peine, den 4. März 1942. Veränderung: H.⸗R. A 552 Firma H. Sonnenberg in Peine. An Stelle einer Somenneditästin sümn deren Kinder in die Gesellschaft einge⸗ getreten.
4. Genossenschafts⸗ register
Angerburg. Genossenschaftsregister Amtsgericht Angerburg, 13. 4. 1942. Aenderung:
Gn.⸗R. 64 Sozial⸗Gewerk Anger⸗ burger Handwerker in Angerburg.
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 6. März 1942 ist § 1 der Satzung geändert. 1
Die Firma lautet jetzt: Sozial⸗ Gewerk für Handwerker des Krei⸗ ses Angerburg e. G. m. b. H. in Angerburg.
Peine.
122751
Annaberg, Erzgeb. [2276] Amtsgericht Annaberg, 13. 4. 1942. Auf Blatt 24 des hiesigen Ge⸗ nossenschaftsregisters, die Firma Gar⸗ ten⸗ und Siedlungsbaugenossenschaft Cunersdorf, eingetr. Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Cu⸗ nersdorf betr., ist eingetragen wor⸗ den: Die Firma lautet jetzt: Garten⸗ und Siedlungsbaugenossenschaft ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Cunersdorf. Bochum. [2277] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister Amtsgericht Bochum,
am 9. April 1942.
Gn.⸗R. 141 Sozialgenossenschaft Bochumer Handelskaufleute, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Bochum.
Gegenstand des Unternehmens ist die emeinschaftliche Forderung sozialer
aßnahmen, deren Durchiührang der ö Leistungsfäͤhigkeit des einzelnen Betriebes billigerweise nicht zugemutet werden kann oder der An⸗ zahl seiner Gefolgschaftsmitglieder nicht entspricht. Statut vom 20. Fe⸗ bruar 1942. u
Brieg, Bz. Breslau. [22781] Genossenschaftsregister Amtsgericht Brieg, 7. April 1942. Veranderung: Bankverein Brieg, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Brieg. Die Firma lautet jetzt: Volksbank Brieg eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Brieg. Ge⸗ genstand des Unternehmens ü der Be⸗ trieb von Bank⸗ und Sparkassengeschäf⸗ ten aller Art zum Zwecke der Förde⸗ rung der Erwerbs⸗ und Wirtschaßtsver⸗ hältnisse der Mitglieder. Das Statut ist geändert am 23. März 1942.
Eichstätt. u“ 1. Baugenvssenschaft
wohl“, e. ⸗G. m. b. H.
Treuchtlingen: Firma erloschen. 2. Kinbinger Spar.
und Dar.
lehenskassenverein, e. G. m. u. H i. L., Kinding: Firma erloschen. Eichstätt, 13. April 1942. Amtsgericht.
Lüben., Schles. „ 182200] Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 61 bei der Elektrizitätsgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Klaptau eingetragen worden: Aufgelöst durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. März 1942. — Amtsgericht Lüben, 9. April 1942.
Mühlhausen, Thür. [2281] Amtsgericht Mühlhausen (Thür.), 27. März 1942.
Veränder ungen: 1 Gn.⸗R. 47 Edeka⸗Großhandel, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Mühl⸗ hausen i. Th. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. 2. 1942
ist der Abs. 3 des § 1 der Satzungen
geändert. Gegenstand des Unternehmens ist: 3. Förderung, Erhaltung und Schaffung gesunder, selbständiger Exi⸗ stenzen im Kolonialwaren⸗ und Lebens⸗ mitkeleinzelhandel und Sicherung ihrer Leistun Fähigtei im Dienste an der Känferschaft.
Neutitschein. [2282] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein. Abt. 1. Neutitschein, den 11. April 1942. Veränderungen:
G.⸗R. XI — 19. Deutscher Spar⸗ und Vorschußverein für Hombok und Umgebung, r. G. m. b. H. in Hombok, Kreis Bärn. Durch Beschluß der o. Jahres⸗Hauptversammlung vom 29. März 1942 wurden die §§ 1 (Firma), 47 Abs. 2 und 58 (Geschäfts⸗ anteile) der Statuten geändert. Die Firma lautet nunmehr: Volksbank ombok, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Jedes Mit⸗ glied haftet mit seinem Geschäfts⸗ anteile und dem zweifachen Betrage
desselben.
Offenburg, Baden. [2283] In das Genossenschaftsregister Band I O.⸗Z. 52 wurde heute zu Kohlenbezugsverein Offenburg und Umgebung e. G. m. b. H. in Offen⸗ burg eingetragen: Aufgelöst durch Be⸗ schluß des Amtsgerichts 11s s en; vom 21. August 1941 gemäß Art. II. des Gesetzes vom 30. 10. 1934. Offen⸗ burg, 1. April 1942. Amtsgericht.
Ostrowo. [2284] Neueintragung. Geno sensc afts⸗ register Nr. 8. Spar⸗ und Wirt afts⸗ genossenschaft Armenau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Armenau. Das Statut ist in der Generalver⸗ sammlung vom 17. 7. 1941 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinnes; 2. zur Pflege des Warenverkehrs ezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher
Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗
benutzung; 1 4. zur Förderung der Zuchttierhal⸗
Vttrowo, den 10. April 1942. Das Amtsgericht.
1“
Seelow, Mark. [2285]
Gn.⸗R. 66. Elektrizitäts⸗ und Ma⸗ schinengenossenschaft eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Heelce
Die Genossenschaft ist durch die Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom 11. Januar 1942 und 27. Februar 1942 aufgelöst worden.
Seelow (Mark), den 10. April 1942.
Das Amtsgericht.
lin. d21.(2286] Gen.⸗Reg. 65. Elektrizitäts⸗ und Maschinengenossenschaft e. G. m. b. H. Klein Fredenwalde. Aufgelöst durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 10. August 1941. Amtsgericht Templin, 12. Febr. 1942.
Wörrstadt- [2287]
In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 71 das Statut vom 9. Februar 1942 der Rebenauf⸗ baugenossenschaft Armsheim und Um⸗ gebung e. G. m. b. H., Armsheim, ein⸗ getragen.
Der Gegenstand des Unternehmens ist:
1. Die Beschaffung, Herstellung und Veräußerung von Unterlagsschnittholz, Edelreisschnittholz und Pfropfreben,
2. der Wiederaufbau der stark reb⸗ lausverseuchten Gemarkungen Arms⸗ heim, Eckelsheim, Flonheim, Gau⸗ Weinheim, Neu⸗Bamberg, Schimsheim, Stein⸗Bockenheim, Ticsenthal, Uff⸗ hofen, Wallertheim, Wendelsheim, Wonsheim mit Pfropfreben.
Der Wiederaufbau soll gemeinschaft⸗ lich nach einem bestimmten Plan und unter Verwendung der nach dem Reb⸗ lausgesetz den inzern zufließenden Entschädigungsgelder erfolgen.
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft ist die Abtretung der Ansprüche der Benossen aus dem Reblausgesetz an die Genossenschaft verbunden.
Wörrstadt, den 13. April 1942.
Amtsgericht.
5. Musterregister
Chemnitz. öP““ In das Musterregister ist eingetragen
worden: b
Nr. 7800. Fabrikant Max Erich Brühl, Chemnitz, ein Umschlag, ent⸗ haltend ein Rausschmeißerspiel, Dessin⸗ nummer E. B. 101, Muster für plasti⸗ sche Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 3. März 1942, 9 Uhr 10 Min. 8
Nr. 7801. Kaufmann Camillo Fischer, Chemnitz, ein Umschlag mit einem Musterstreifen für Schuhe, Nr. 101, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 9. März 1942, 12 Uhr 20 Min.
Nr. 7802. Kaufmann Camillo Fischer, Chemnitz, ein Umschlag mit 1 Arbeits⸗ handschuh, Fabriknummer „Lyafol⸗ kasch. 202“, aus Lyafolfolie mit Web⸗ oder Wirkstoff kaschiert, dazu ein Stück Lyafolfolie mit Wirkstoff kaschiert als Musterabschnitt, ferner 1 Lichtbild eines Mantels, Fabriknummer „Lyafolkasch. 203“, aus Lyafolfolie mit Web⸗ oder Wirkstoff kaschiert, dazu eine Stoff⸗ probe. Amtsgericht Chemnitz, 14. April 1942.
Görlitz. 12159] In das Musterregister ist einge⸗
getragen:
Am 3. März 1942 bei Nr. 731. Aktiengesellschaft Glashüttenwerke Adlerhütten in Penzig, O. L., hat für die unter Nr. 731 eingetragene Marmeladendose mit zwei Behältern, Gesch.⸗Nr. 11556, und Marmeladendose mit einem Behälter, Gesch.⸗Nr. 11557, und Honigglas, Gesch.⸗Nr. 11558, die Verlängerung der Schutzfrist auf wei⸗ tere 7 Jahre angemeldet. 1
Am 4. März 1942 bei Nr. 734 Freiin Eva von Lyncker in Görlitz hat für den eingetragenen Umschlag mit Zeichnung einer Brautkrone, Nr. 18375, die Verlängerung der Schutz⸗ frist auf weitere 7. Jahre angemeldet.
Amtsgericht Görlitz.
Waldbröl. 2161] In das hiesige Mufter en⸗ register ist heute unter Nr. 26 bei der Fa. Karl Barth, Reiseartikelfabrik in Waldbröl folgendes eingetragen worden: 1 versiegelter Brief mit Licht⸗ bild und Beschreibung einer Reisetasche in Kofferform, plastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 21. März 1942, 9,30 Uhr vorm. Waldbröl, den 13. April 1942. Amtsgericht.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Bruchsal. 12494] 3 N 1/42. Ueber das Vermögen des Julius Israel Falk, früher in Min⸗ golsheim, wurde heute, 11 Uhr, Kon⸗ kurs eröffnet. Verwalter: Rechts⸗ anwalt Wannenmacher in Bruchsal. Offener Arrest mit Anzeigefrist sowie Anmeldefrist bis 5. Mai 1942. Erste Gläubigerversammlung und Prüfungs⸗ termin am 11. Mai 1942, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Schön⸗ bornstraße 18, 2. Stock, Zimmer 11. Bruchsal, den 13. April 1942. Amtsgericht. III.
Berlin. 12495]
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Grundkreditverwer⸗ tungs⸗Gesellschaft m. b. H. i. L., zuletzt Berlin W 50, Tauentzienstr. 8, ist infolge Schlußverteilung nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin, den 13. April 1942.
Amtsgericht Berlin. Abt. 352.
Breslau. [2496] Das Anschlußkonkursverfahren über das Vermögen der Frau Edel⸗ traut Bartsch geb. Loew in Breslau, Ofener Straße 91, Alleininhaberin der Firma Pappen⸗ und Papierverwer⸗ tung Edeltraut Loew in Breslau, ebenda, wird nach erfolgter rechtskräf⸗ tiger Bestätigung des Zwangsvergleichs vom 24. März 1942 hiermit auf⸗ gehoben. — 42 N 24/39. Breslau, den 11. April 1942. Amtsgericht.
Iserlohn. 2497] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Otto Schwiedessen in Köln⸗Worvingen wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. 6“ Iserlohn, den 11. April 19422. Das Amtsgericht.
[29sl
stuttg 8 Amtsgericht 8 Stuttgart⸗Bad Cannstatt. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Karl Ortlieb u. Co., Komm.⸗Ges. in Stuttgart⸗ Obertürkheim, wurde am 14. April 1942 nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
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für den Naum einer fünfgespaltenen 58 mm breiten Petit⸗Z Petit⸗Zeile 1,85 .A. — Anzei helmstraße 32. Alle
einzusenden, insbesondere
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgebhoben
der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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111“
Verlin, Montag, den 20. April, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles
Deutsches Reich
Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr fur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege. Vom 20. April 1942.
Durchführungsvorschriften zur Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr vom 20. April 1942. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober⸗ finanzbezirk Troppau. Anordnung zur Regelung der Preise für die im Inland an⸗ fallenden rohen Hirsch⸗, Reh⸗, Gemsen⸗, Mufflon⸗, Wild⸗ schwein⸗ und Elchfelle. Vom 20. April 1942. Anordnung 107 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Herstellung von Schuhwerk) vom 18. April 1942. Erste Durchführungsbestimmung zur Anordnung 107 der Reichs⸗ stelle für Lederwirtschaft (Lerstetung von Schuhwerk) vom 18. April 1942. Bestimmung des Werberats der deutschen Wirtschaft über ärztliche Gutachten. Vom 20. April 1942. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 38.
Preußen
Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗
sammlung Nr. 5.
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung des Staatssekretärs für Fremdenverkehr zur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege
Vom 20. April 1942 Zur Lenkung des Fremdenverkehrs im Kriege erlasse ich
im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem
Reichsverkehrsminister folgende Anordnung:
Um den kriegsnotwendigen Einschränkungen des Reise⸗
verkehrs Rechnung zu tragen und andererseits dem berechtig⸗ ten Erholungsbedürfnis zu entsprechen, 16 der Beherbergungs⸗ raum in den Fremdenverkehrsgemeinden in erster Linie Wehrmachturlaubern und solchen Volksgenossen vorbehalten, die kriegswichtige Arbeit leisten, insbesondere den Angehöri⸗ gen der Rüstungsbetriebe und denjenigen Volksgenossen, deren Tätigkeit für die siegreiche Beendigung des Krieges und für den Fortgang des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens während des Krieges wichtig ist. Im einzelnen gilt folgendes:
I.
„Der Beherbergungsraum in den Fremdenverkehrsge⸗ meinden (§ 10 des Gesetzes über den Reichsfremdenverkehrs⸗ verband vom 26. März 1936, RGBl. I S. 271) ist bevorzugt zur Verfügung zu stellen:
1. in erster Linie den Fronturlaubern, d. h. den Ur⸗ laubern der Wehrmacht, der Waffen⸗z, der Polizei und des Reichsarbeitsdienstes sowie des Wehrmacht⸗ gefolges (einschl. der Angehörigen von Organisatio⸗ nen, die im Rahmen des Wehrmachtgefolges einge⸗ bde sendh soweit sie außerhalb des Reichsgebietes im Einsatz stehen — jeweils mit ihren zum Haushalt zählenden und mit ihnen gemeinsam reisenden An⸗ ehörigen —, 1“ dirsr den folgenden Persynern: anderen als den in Ziff. 1 ühehäteh Angehörigen der Wehrmacht und der gleichgestellten Verbände, ö die kriegswichtige Arbeit leisten, ins⸗ besondere den Angehörigen der Rüstungsbetriebe und denjenigen Volksgenossen, deren Tätigkeit für die siegreiche Beendigung des Krieges und für den ö gang des wirtschaftlichen und kulturellen Lebens während des Krieges wichtig ist, den Schwerkriegsbeschädt ten, den Witwen, Eltern und Kindern der in diesem Krieg gefallenen Wehrmachtangehörigen, die mit diesen im gleichen Haushalt gelebt haben — in allen Fällen mit ihren zum Haushalt zählen⸗ den und mit ihnen gemeinsam reisenden Angehö⸗ rigen —.
II.
Die als Heilbäder und heilklimatische Kurorte anerkann⸗ ten Fremdenverkehrsgemelnden haben in Erfüllung ihrer Nccega get wichtigen Aufgaben an erster Stelle solche
ersonen (mit ihren Familienangehörigen) aufzunehmen, die ein mit Gründen versehenes ärztliches Feugnis über die Not⸗ wendigkeit einer Kur vorlegen. “ 8
III.
8 881“
Die Beherbergungsdauer in Fremdenverkehrsgemeinden wird innerhalb eines Jahres auf insgesamt 3 Wochen be⸗ grenzt; ein längerer Aufenthalt ist nur zulässig, wenn dies ur Durchführung einer Kur notwendig ist.
1 Fer und Dauer der Beherbergung in einer Fremden⸗ perkehrsgemeinde werden in die Reichskleiderkarte des Gastes
enthaltsdauer durch Polizeiverordnun stimmungen dieser Anordnung nicht
IV.
werden erührt.
nommen:
I die sich nachweislich “ ründen vorübergehend aufhalten,
8. Mütter mit Kindern bis zu drei Jahren un
ie si Feeb⸗ ienststelle ausweisen, .Angehörige der diplomatischen Vertretungen.
86
Die Durchführun fremdenverkehrsverban verkehrsstellen überwacht⸗
tätten⸗ und Be — verkehrsgruppe Hilfsgewerbe des Verkehrs erlassen.
glieder hinsichtlich der Durchführung.
e stehenden Bestimmungen geahndet. Die Anordnung tritt am 1. Mai 1942 in Kraft. Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Hermann Esser.
Durchführungsvorschriften zur Anordnung des Staats⸗
sekretärs für Fremdenverkehr X“ Vom 20. April 1942 8 u Abschnitt I.
Die Besitzer von Beherbergungsbetrieben und die Privat⸗ beherberger sind verpflichtet, bei Abschlu von Beherbergungs⸗ verträgen zunächst die “ er nach Abschnitt I der Anordnung bevorzugten Gruppen zu berücksichtigen.
Vorausbestellungen von Personen gemäß Abschnitt I Ziff. 2 der Anordnung dürfen nur unter der Bedingung angenommen werden, daß nicht bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Aufenthaltstag Vorausbestellungen von Front⸗ urlaubern (Abschnitt I Ziff. 1 der Anordnung) vorliegen.
Wird der T“ nicht spätestens 14 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts von Personen der bevorzugten Gruppen (Abschnitt I Ziff. 1 und 2 der Anordnung) gemietet, o ist den 115 gestattet, Mietverträge mit son⸗ tigen Personen abzuschließen. Hierüber ist den Mietern rühestens 14 Tage vor dem ersten Aufenthaltstag auf einer ostkarte eine Bescheinigung zu erteilen, welche die genaue
Mietzeit ersehen lassen muß. Der Mieter hat diese Bescheini⸗ gung mit sich zu führen.
In Zweifelsfällen hat der Wohnungsgeber die Ent⸗ scheidung der örtlichen Fremdenverkehrsstelle einzuholen.
Diese Bestimmungen (Absatz 1—4) gelten für alle am 1. Mai 1942 bereits vorliegenden Bestellungen und für alle etwa schon abgeschlossenen Beherbergungsverträge.
Die vorstehend genannten Verpflichtungen des Woh⸗
Beherbergungsraum fest im voraus gemietet hat.
Die “ zu einer der bevorzugten Gruppen haben nachzuweisen: .Urlauber der Wehrmacht und der gleichgestellten Verbände: durch den Urlaubsschein; bei Voraus⸗ 1 ee.vr genügt der Hinweis auf den Urlaubs⸗ ein 1 Gefolgschaftsmitglieder durch eine
ührers, 1 bepeschaͤftsmit lieder öffentlicher Verwaltungen: durch eine Urlaubsbescheinigung der zuständigen
Dienststelle, 1 de wirtschaftlich Selbständige und Schaffende der freien Berufe: durch eine Bescheini⸗ gung der zuständigen Kammer oder Berufs⸗ vertretung (z. B. Industrie⸗ und Handelskammer, Handwerkskammer, Innung, Fachgruppe und Fach⸗ untergruppe, Reichsärztekammer, Reichskultur⸗ kammer, Reichsverband der deutschen Presse usw. mit ihren vegnhh und bezirklichen Dienststellen), 1 F sbeschädigte (Versehrtengeldstufe II oder III oder Rentenbezieher mit mindestens 50 % Er⸗
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kriegswichtiger Betriebe: Urlaubsbescheinigung des Betriebs⸗
ngetragen
lichen Ausweis; bei Vorausbestellungen genügt der
Die örtlichen Nhecenungen über die Beschränkung 5 Auf⸗
Von den Bestimmungen dieser Anordnung sind ausge⸗
aus beruflichen
.Erwachsene und Kinder, die mit amtlicher Förde⸗ rung der Dienststellen der Partei und des Staates verschickt werden, ferner Bombengeschädigte mit einer parteiamtlichen oder behördlichen .“
alte
und gebrechliche Personen aus Gebieten, auf die sich
die erweiterte Kinderlandverschickung erstreckt, sofern durch eine Bescheinigung der zuständigen
dieser Anordnung wird vom Reichs⸗ und den angegliederten Fremden⸗
Auf dem Gebiet der Organisation der gewerblichen Wirt⸗ chaft werden die zur Durchführung der Bestimmungen er⸗ orderlichen Perschtiften von der Wirtschaftsgruppe Gast⸗
erbergungsgewerbe und von der Reichs⸗
Diesen Stellen obliegt auch die Ueberwachung ihrer Mit⸗
gegen diese Anordnung werden nach den be⸗
nungsgebers gehen auf das Reisebüro über, wenn dieses
werbsminderung) und Hreichgesender durch den amt⸗
6. Witwen, Kinder und Eltern der in diesem Krieg gefallenen Wehrmachtsangehörigen: durch eine Mit⸗ eilung des Truppenteils.
§ 3 Die Betriebsführer, Dienststellen und Organisationen sind verpflichtet, die beantragten Bescheinigungen nach § 2 Ziff. 2—-4 der Durchführungsvorschriften rechtzeitig vorher auszustellen. Diese Bescheinigungen müssen 9 lassen, für welche Zeit und Dauer der Urlaub gewährt wird.
Die Wohnungsgeber sind verpflichtet, die Bescheinigungen nach § 2 Ziff. 2—-4 vom Gast einzubehalten und aufzu⸗ bewahren “ Zu Abschnitt II.
§ 4
Nächst den kurbedürftigen Kranken gemäß Abschnitt II sind in den Heilbädern und heilklimatischen Kurorten die Angehörigen der Insassen von Kurlazaretten zu berück⸗ sichtigen, die mit schriftlicher Genehmigung des leitenden Arztes einen Lazarettinsassen besuchen.
Wird der Beherbergungsraum in den Heilbädern und heilklimatischen Kurorten nicht spätestens 14 Tage vor dem Beginn des Aufenthalts von Kranken mit ärztlichem Zeugnis gemietet, so ist den Wohnungsgebern gestattet, Mietverträge mit Personen der nach Abschnitt I bevorrechtigten Gruppen und mit sonstigen Personen nach der Reihenfolge der Dring⸗ lichkeit abzuschließen. Die Bestimmungen der §§ 1—3 der Durchführungsvorschriften gelten hierbei entsprechend; ins⸗ besondere sind die Wohnungsgeber verpflichtet, die ärztlichen Zeugnisse vom Gast öö und aufzubewahren.
Zu Abschnitt III. 8 5
Der Beginn des Aufenthalts in einer Fremdenverkehrs⸗ ist bei anderen Personen als Fronturlaubern vom ohnungsgeber alsbald nach der Ankunft auf der Dritten Reichskleiderkarte des Mieters unter Verwendung des Firmenstempels oder mit Unterschrift zu vermerken. Wird das Ende des Aufenthalts nicht angegeben, so gilt die volle Aufenthaltsdauer von 3 Wochen als verbracht. Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda. Hermann Esser.
Bekanntmachung 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. IS. 303) wird das gesamte Vermögen (inbegriffen sind: Barvermögen, Haus⸗ und Grundbesitz sowie der Nach⸗ laß) nachstehender verstorbener Juden, und zwar: 1. Ansbacher, Nathan Ifrael, geb. 10. 3. 1889 Iin Leutershausen, 2. Ansbacher, Selma Sara, geb. Enslein, geb. 4. 11. 1889 zu Leutershausen, 3. Ansbacher, Elsa Sara, geb. 8. 12. 1914 zu Leu⸗ tershausen, 4. Kohn, Elsa Sara, geb. 10. 3. 1886 in Weiten⸗ Trebitsch, 5. Hahn, Rosa Sara, geb. 19. 9. 1874 in Weiten⸗ Trebitsch, sämtlich in Landshut wohnhaft gewesen, zugunsten des Deut⸗ schen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen. Regensburg, am 14. April 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. Popp. .
— Verordnung 114“ über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Oberfinanzbezirk Troppau
Ich verordne auf Grund des § 4 Föie⸗ 2 des Zollgesetzes vom 20. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 5. 9):
Die Zollbinnenlinie des Oberfinanzbezirks Troppau be⸗ innt im Anschluß an die Zollbinnenlinie des Oberfinanz⸗ ezirks Wartheland an der Warthe südostwärts der Gemeinde Niwiska Dolny — etwa 1 km nördlich Punkt 198 —, folgt — zunächst im Bezirk des Hauptzollamts Loben — in südöst⸗ licher Richtung dem Lauf der Warthe bis zur Warthebrücke nördlich “ biegt nach Süden ab am Westausgang des Dorfes vorbei bis zum Feldweg Poduchowny — Popow und verläuft an diesem Feldweg entlang bis zur Kreuzung mit der Reichsbahnlinie Hohensal a — Herby südlich Popow. Sie folgt der Reichsbahnstrecke über den Bahnhof Klobuck bis zur Kreuzung mit der Straße Weglowice — Herby, geht längs dieser Straße bis kurz vor Herby, biegt östlich um den Ort, der nicht zum Zollgrenzbezirk gehört, verläuft weiter nach Südosten auf dem Feldweg westlich Alexandria II nach
dem Südausgang des Ortes und in südöstlicher Richtung an orzonek, Lesniaki und westlich Hutki v rbei bis Okraglik,