8
Die Rohre dürfen keine Beschädigungen oder Stellen aufweisen, die ihren Gebrauchswert, wie Festigkeit gegen Außendruck, Wasserdichtigkeit oder Dauerhaftigkeit, beeinträchtigen. Kleine Kerben an der Oberftäche und an den Rohrenden und unregelmäßig verlaufende spinnetzartige feine Oberflächenrisse sind für die Güte und Dauerhaftägkeit ohne Velang und sind zulässig, wenn lufttrockene Rohre, auf feste Unterlage hochkant gestellt, beim Anschlagen mit einem kleinen Hammer keinen dumpfen Klang geben.
Seitenzuläufe dürfen im Rohrinnern am Ansatz keine Unebenheiten aufweisen. Verschlußteller müssen genügend stark sein und dlcht schließen.
— d) Die nach dies Vorschriften hergestellten Rohre müssen mindestens folgende Scheiteldruck⸗ festigkeiten besitzen: .* he netee ghs Z1“
Zahlentafel 29.
Maße in mm
Runde Rohre mit Fußs)
druckfestigkeit k⸗ „m “ 1 Belastungslänge
Eiförmige Rohre mit Fuß
Scheitel⸗ druckfestigkeit kg/m Belastungslänge
Güteklasse I. Güteklasse II!⁴) Kleinstwerte Mittelwerte
8* *
Nennweite
1 Nennweite
Güteklasse . Güteklasse II!*) Kleinstwerte Mittelwerte
9
7 —
3000
200/ 300 300/ 450 400/ 600 500/ 750 600/ 900
2400
3200 3400 3600 3900
9 ℳ 2 8
4200 4500 4800
700/1050 800/1200 900/1350 1000/1500
Rohre müssen hinsichtlich der Wasserdichtigkeit bei
e) Die nach diesen Vorschriften hergestellten 1000 mm Baulänge folgende Bedingungen erfüllen: Zahlentafel 30.
Rohre gelten als wasserdicht, wenn bei Prüfung
—y
Rohr auf dem oberen Querhaupt der Prüfmaschine gelegt wird. Innenfalze bleiben unbelastet. Schließ⸗ lich wird das obere Querhaupt mit leichtem Druck auf das fertig eingebaute Rohr heruntergelassen, bis die Rohrsohle auf dem Gipsbett und der Druckbalken auf der Gipsschicht des Rohrscheitels gleichmäßig anliegen. Die Breite des Druckbalkens richtet sich nach dem Rohrdurchmesser und beträgt für Rohre bis 15 cm Dur
messer 2 cm, darüber hinaus 5 cm; seine Höhe ist beliebig und kann gering gehalten werden. Die Druck⸗ balken bestehen im allgemeinen aus Holz, die 2 cm breiten Balken können auch aus Stahl sein. Die Prüfung wird erst durchgeführt, wenn der Gips so hart geworden ist, daß er sich mit leichtem Druck des Fingernagels nicht mehr ritzen läßt.
— Prüfung im Sandbett:
Die Rohre werden auf eine 3 cm hohe eben abgeglichene Schicht aus grubenfeuchtem, gemischt⸗ körnigem Feinsand (Feuchtigkeitsgehalt etwa 3 v. H. Korngröße unter 1 mm) gesetzt. Der Sand befindet sich in einer 3 cem hohen Blechpfanne von mindestens 5 mm Blechdicke. Der Rohrscheitel kann wie bei der Prüfung im Gipsbett mit Gips abgeglichen werden. Werden an Stelle der Gipsleiste die Unebenheiten am Rohrscheitel mit Hartholzkeilen ausgeglichen, so werden zwischen dem Scheitel des Rohres und dem oberen Querhaupt der Prüfmaschine, dessen Druckfläche in diesem Falle 5 cm breit ist und bis etwa 1 cm über den
Abor nut erta- torn Ovndcic hv απα φά
Rohrs erabgelassen wird, bis 5 cm breite Hartholzkeile dicht nebeneinander wechselseitig von beiden Seiten gleichmäßig eingeschoben. Der Anzug der Keile beträgt etwa 1:5 bei Rohren mit verstärkter Wand⸗ 8 (siehe Bild 31), etwa 1:10 bei Rohren mit gleichbleibender Wanddicke im Scheitel (siehe
Bild 33 und 34.
entsprechend der Form der Rohrmuffe ausgeschnitten sind, in Gipsbettung eingesetzt. Innenfalze bleiben unbelastet. Die Breite des Druckbalkens richtet sich nach dem Rohrdurchmesser und beträgt für Rohre bis
15 om Durchmesser 2 cm, darüber hinaus 5 om; seine Höhe ist beliebig und kann gering gehalten werden.
Die Druckbalken bestehen im allgemeinen aus Holz, die 2 cm breiten Balken können auch aus Stahl sein. Die Prüfung wird erst durchgeführt, wenn der Gips so hart ist, daß er sich mit leichtem Druck des Finger⸗ 8 1 b-
nagels nicht mehr ritzen läßt.
Prüfungsergebnis:
—*9 2
x85 — ö
zum Deutschen
41„9
5
3 68 117 e. 87 29221* 1I11““ gveite veilagge—
Reichsanzeiger und Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 23. April
2 1** 9.
—
zeiger
——
Fortsetzung des Wirtschaftsteils.
London 17,27 ⅛, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ½, Madrid 39,75 B., Holland 229,50, Berlin 172,52 ¼, Lissa⸗
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23 7⁄11à, Gold 168/—.
Die Rohre werden in einer Prüfmaschine der Länge nach zwischen Druckbalken, die an einem Ende
Zürich, 22. Apri. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,55,
bon 17,85, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,50 B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,37 ⅞ B., Budapest 104,50 B., Belgrad —,—, Athen —,—, Istanbul —,—, Bukarest 250,00 B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 86,25, Japan 101,00.
Kopenhagen, 22. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Amtwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 85 Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ urse.
Stockholm, 2. Aprit. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.
Oslo, 22. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.
London, 22. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt⸗
Wertpapiere “
Frankfurt a. M., 22. April. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 165 ⅛, Aschaffenburger Buntpapier —,—, Buderus Eisen 146,00, Deutsche Gold u. Silber 383,00, Deutsche Linoleum 171,50, Eßlinger Maschinen 164,00, Felten u. Guilleaume 152,00, Heidelberg Cement 188,25, Ph. Holzmann 158,75, Gebr. Junghans 153,00, Lahmeyer 166,50, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 147,00,
— an 162,00, Voigt u. Häffner 159,50, Zellstoff Waldhof
50.
Hamburg, 22. April. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 153,00, Vereinsbank —,—, Hamburger Hochbahn 133,75, Hamburg⸗Amerika Pakets. 115,75, Hamburg⸗Südamerika —,—, Nordd. Lloyd 115,00, Dynamit Nobel —,—, Guano 90,00, Harburger Gummi 142,00, Holsten⸗Brauerei 209,00, Karstadt 203,00, Siemens St.⸗Akt. —,—, Vorz.⸗Akt. —,—, Neu Guinea 390,00, Otavi
—.
Wien, 22. Apri. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 104,00, 4 % Ob.⸗-Donau Lds.⸗Anl. 1940 103 ¾, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,50, 4 % Wien 1940 103,55, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 106,75, Brau⸗AG. Oesterreich 236,00, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 124,50, „Elin“ AG. f. el. Ind. 167,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 144,00, Gummi Semperit 269,00, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. 161,50, Lapp⸗Finze AG. 105,75, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal 80,00, Neusiedler AG. 175,50, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 226,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. —,—, „Solo“ Zündwaren 264,50, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch 138,00, Steyrermühl Papier 91,00, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 151,00, Wienerberger Ziegel 135,00.
Wiener Protektoratswerte, 22. April. (D. N. B.) Zivnostensta Bank 195,60, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 180,00, Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 148,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 140,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 84,50, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 177,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 416,00, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 80,50, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 358,50, Heinrichsthaler Papierfabr. —,—, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 62,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 94,00, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 55,00, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 465,00, Poldi⸗Hütte 732,00, Berg⸗ und Hüttenwerksges. 598,00, Ringhoffer Tatra 448,00. Renten: 4 ½ % Mährisch Landes⸗ anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. —h,—, 4 % Pfandbr. Mähr.
— — Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldver. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗ kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zivnostensta Bank Schuldv. —,—
Amsterdam, 22. April. (D. N. B.) A. Fortlaufend notierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederland 1940 S. I mit Steuererleichterung 1001 ⁄36, 40% do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 100 ⁄1½, 4 % do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 100,75, 3 ½ % do. 1941 (St. zu 100) 98 ¾, 4 % do. 1941 100 1,*), 3 % do. 1937 93,00, 3 % (3 ½¼) do. 1938 961 %, *), 2 ½ % Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 77 8, do. Handels Mij. Zert. (1000) 133,00. 2. Aktien: Algem. Kunstziide Unie (AKU) 157 ⅜*), Van Berkels Patent 140 ¾*), Fokter Neder. Vliegtuigenfabr. —,—, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 171,75, Philips Gloeilampen⸗ fabr. (Holding⸗Ges.) 301 6*), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 299,50 *)„), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 183,50, Holland Amer. Lijn. 153 %˖ *), Nederl. Scheovaart Unie 178,75 *), Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 284,25*), Deli Mij. Zert. (1000) 178,00, Senembah Mij. 151,00*). B. Kassapapiere: 1. Festver⸗ zinsliche Werte: 3 ½ % Amsterdam 1937 S. 11 —,—, 3 ½ % Rotter⸗ dam 1938 S. I 99 ⅛, 4 % Nederl. Bankinstelling Bfb. —,—, 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 142,25, Amsterbdam Droogdok —,—, Heemaf. N. V. 197,00, Heinekens Bierbrouwerij 262,00, do. Zert. 267,00, Holland. St. Meelfabriek —,—, Holl. Draad und Kabelfabriek 320,00, Holl. Kunstzijde In. (5KI) —,—, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw —,—, Intern. Viscose Comp. 120,50, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 177,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 7 % Vorz. 153,50, do. 7 % Vorz. Zert. 153,25, do. 6 % Vorz. (St. z. 100)
148,00, do. 6 % (St. z. 1000) 141,25, Nederlandsche Kabelfabriek 558,00,
do. Zert. 561,00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 218,00, Neder⸗ landsche Vlas Spinnerij 194,00, Philips Gloeilampenfabr. Vorz. 175,00, Reineveld Machinefabr. 155,00 B., do. Vorz. 135,25, Rotterd. Droogdok Mij. —,—, do. Zert. 299,00, Kom. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. 145,75, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 154,50, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 130,00, Stork & Co. 244,00, do. Vorz. 173,75, Veendaalsche St. Spinnerij en Weveri —,—, Vereenigde Blikfabrieken 202 50, Vereen. Kon. Papierfabr. van Gelder Zonen 151,00, do. Pref. 163,00, Wilton Feijenoord Dog en Werft —,—, do. Vorz. —,—, Nederl. Wol. Mij. —,—, Holland. Am. Lijn. Zert. (100) —,—, Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem⸗ Vriesseveem 114,75, Magazijn de Bijenkorf N. V. 168,00, do. 6 % kum. Vorz. 150,50, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II —,—, — *) Mittel.
öffentlicher Anzeiger
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
Als Maß für die Widerstandsfähigkeit gegen Scheiteldruck, die Scheiteldruckfestigkeit, gilt das auf ganze 10 kg abgerundete Mittel aus den drei Einzelbruchlasten. In den Versuchsbericht ist die Bruchlast in kg, die Scheiteldruckfestigkeit in kg /m, bezogen auf ia, die Art der Zerstörung und das Aussehen der Bruchflächen der einzelnen Rohre aufzunehmen. „—
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Funbdsachen,
an Bruchstücken die Außenwand nach Be⸗ 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
anspruchung mit 1 kg/om: Wasserdruck innerhalb 24 Stunden
ganzer Rohre
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, der Wasserspiegel in der Beobachtungszeit
2. Zwangsversteigerungen 3. 8 3
13. Unfall⸗ und Invalibdenverslcherungen, 2ve Se8E 14. Deutsche Reichsbank und Bankauswelse, 2
15. Verschiebene Bekanntmachungen.
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
4
vertreters Gottlieb Kasprzok, B.⸗Steg⸗
ist, um höchstens
von der 8. bis zur 24. Stunde abgesunken
Einzelwerte können bis 30 v. H. 1 höher liegen
4 cm
12 cm
Erfüllen ganze Rohre der Güteklasse I und II die vorstehenden Bedingungen nach 2 so ist das Absinken in der Beobachtungszeit von der 48. bis 72. Stunde maßgebend. Das Auftreten von feuchten Flecken oder einzelnen Tropfen an der Rohraußenseite ist zulässig.
Der Hersteller hat die Aussortierung nach Güteklassen bei jedem Herstellungsgang wie folgt vorzunehmen oder durch eine amtliche Prüfstelle vornehmen zu lassen:
†) Die Rohre sind in lufttrockenem Zustand zu prüfen. Erforderlichenfalls sind sie mindestens 48 Stunden lang in einem Raum von Zimmertemperatur zu lagern. 1
Rohre, die beim Anklopfen mit einem leichten Hammer in lotrechter Stellung auf fester Unterlage am Klang erkennen lassen, daß sie Beschädigungen aufweisen, sind als ungenügend anzusehen. Kleine äußere Schäden an Muffen oder Falzen gelten nicht als Beschädigungen. h
g) Aussehen und Farbe der Rohre sind vor der Prüfung festzustellen. Nach Feststellung der profil⸗ gerechten Beschaffenheit des Rohres, der Rohrwandung und Rohrenden sind von den Abmessungen zunächst die Baulänge L, die Nennweite D, die Gestalt der Rohrenden und, soweit erforderlich, auch die Fußbreite zu ermitteln. Nach der Scheiteldruckprüfung ist die Beschaffenheit der Bruchfläche nach Verlauf und Form,
Farbe und Gefüge (makroskopisch) zu bestimmen.
Die Abweichungen von der Nennweite einschließlich Unrundheit, gemessen an dem lotrechten und waagerechten Innendurchmesser, sind auf ganze Millimeter festzustellen. b 1
Die Abweichungen der Innenflächen von den Geraden werden durch Messen des Stiches der Ein⸗ und Ausbauchung gegen ein gleichlaufend zur Rohrachse angelegtes Stahllineal bestimmt. —
Die Wanddicken w, ö und u sind das Mittel aus mindestens 6 Meßergebnissen an den Bruchflächen (anzugeben sind das größte und kleinste Maß), ermittelt an Bruchstücken nach der Prüfung der Rohre auf
Scheiteldruckfestigkeit.
Die Maße sind in ganzen mm festzustellen. Das Gewicht der Rohre wird durch Aufwiegen für jedes
keinen Tropfenabfall zeigt
Rohr und als Mittel aller geprüften Rohre in kg festgestellt.
Die nach Nr. 5c, 2. Absatz zu machenden Feststellungen sind bei der Auswahl der Proberohre zu treffen, weil nur an einer größeren Anzahl von Rohren eine zuverlässige Beurteilung möglich ist.
h) Für die Prüfung der Scheiteldruckfestigkeit sind 3 Rohre erforderlich, die 1000 mm — haben sollen. Die Form der Rohre ist im Versuchsbericht durch Maßskizze zu veranschaulichen; außerdem sind das Stückgewicht des Rohres und die Abmessungen anzugeben. Zur eindeutigen Kennzeichnung der Rohre sind neben der Baulänge 1B und der Rohrlänge R mindestens der Innendurchmesser d und die Wand⸗ dicke s (vgl. Bild 29 bis 34) anzugeben Die Wanddicke ist nach dem Versuch an der Bruchstelle zu ermitteln.
Soweit Solhmaße festgelegt sind, ist die Größe der Abweichung festzustellen. .
Die Prüfung kann in jeder geeigneten Prüfmaschine¹s) vorgenommen werden. Geeignet sind Prüf⸗ maschinen, bei denen das Rohr ohne Schwierigkeiten auf eine Grundplatte gesetzt werden kann und die Kraft in einem in seiner Höhe verstellbaren Querhaupt mittig angreift. Das Querhaupt, das zur Ueber⸗ tragung der an der Presse ausgeübten Kraft auf das Versuchsstück dient, muß so stark ausgebildet sein, daß es während des Versuches keine merkliche Verformung erleidet. Die Schneiden sollen beweglich gelagert sein und der Kraftantrieb stetige und stoßfreie Belastung ermöglichen. — 8 1
Die Belastung ist gleichmäßig bis zum Bruch des Rohres zu steigern. Die ei ezunahgee ist so einzurichten, daß die geforderte Mindestbruchlast in etwa 2 Minuten erreicht wirrte.
iuden nicht,
Baulänge
hbolbhen
uschicht
Oeaschicht.
2 WMäap, * orundotatte der Presse
Bild 29
und 30.
2 “ Prüfung im Gipsbett:
Die Rohre werden mit ihrem Fuß in ein über die untere Druckplatte der Prüfmaschine ausgebrei⸗ tetes Gipsbett gesetzt. Das Rohr muß mit der gänzen Fußfläche gleichzeitig von oben auf das Gipsbett genau mittig gesetzt werden, da schon ein wenig außermittiger Einbau der Rohre einen wesentlichen Einfluß auf die Höhe der Bruchlast ausübt. Seitliches Einschieben des Rohres in das Bett ist nicht statthaft. Das Gipsbett kann auch in einer kräftigen Blechofanne vorbereitet werden 1 wird dann die Pfanne eingeschoben. Ihr Boden muß aus mindestens 5 mm dickem Stahlblech bestehen, Nachdem das Rohr in das Bett ein⸗
eben sein und auf dem Wideclager der Prüfmaschine satt aufliegen
gesetzt ist, wird längs des Rohrscheitels Gipsbrei aufgebracht, auf den nunmehr e
¹³) Die Scheitelbruchlasten für Muffenrohre werden noch ermittettit
¹⁴) Kein Rohr darf den Mittelwert um mehr als 10 v. H. unterschreiten.
¹1⁵) Prüfmaschinen müssen durch ein hierfür besonders zugeta senes Staatliches Mate igp ifungs⸗ erwacht werden (z. Zt. nur -durch das Staatl. Materialprüfungsamt Berlin⸗Dahlem, die
oder die B
ische Landesgewerbe nstalt Nürnberg. E
Vor dem Auftreten des Rohres
in
Druckbalken mittig zum E“ ““
¹) Die Wasserdichtigkeit wird im allgemeinen an mit Wasser gefüllten aufrecht stehenden Rohren
geprüft. Prüfung an ganzen Rohren:
7 Auf einer wasserundurchlässigen Unterlage werden die Rohre mit dem Stumpf⸗ oder Muffenende nach oben in geschlossenem Raum senkrecht aufgestellt und an der Stellfläche durch Ansetzen von Wulsten aus Ton oder Zementmörtel innen und außen abgedichtet. Während des Versuches soll die Raumtempe⸗ ratur zwischen 10 und 20 ° betragen. Genügender Schutz gegen unmittelbare Sonnenbestrahlung und Zug⸗ luft im Versuchsraum ist sicherzustellen. Nach genügender Erhärtung der Abdichtung werden die Rohre bis nahe an die Unterkante der Muffe mit Wasser gefüllt, dieser Wasserstand als Nullablesung für die weiteren Messungen zugrunde gelegt (Nullablesung unmittelbar nach der Füllung) und die Rohre oben abgedeckt (erforderlichenfalls im verschlossenen Raum). 8 1 Das Absinken des Wasserspiegels wird 3 Stunden nach der Füllung festgestellt und das Wasser bis zur ursprünglichen Höhe nachgefüllt. Ablesen und Wiederauffüllen finden weiterhin 8, 24 und 48 Stunden nach der Füllung statt; die Schlußablesung wird 72 Stunden nach der Füllung vorgenommen. — Als Maß für das Absinken nach 24 Stunden gilt das Mittel aus den Ablesungen an drei verschiedenen Rohren, wobei Einzelwerte den in Zahlentafel 30 festgelegten Höchstwert um höchstens 30 v. H. überschreiten dürfen. Das Absinken nach 48 und 72 Stunden gibt weitere Aufschlüsse über die Undurchlässigkeit. Die Selbstdichtung kann früher oder später eintreten.
In den Versuchsbericht ist der Befund über das Aussehen der Rohraußenfläche aufzunehmen (z. B. durch Lichtbild). 6
Prüfung an Bruchstücken (nur für Güteklasse I): 16
Als Prüfkörper werden quadratische Platten mit der dem Rohr eigenen Wanddicke verwendet. Aus jedem Rohr sind mindestens 2 Platten herzustellen.
7
Die aus den . herausgeschnittenen gewölbten Stücke werden allseitig in weich angemachtem Zementmörtel (Mischungs⸗ verhältnis 1:3) zu einem Prüfkörper dicht eingeformt, der minde⸗ stens 120 mm hoch ist und dessen quadratische Grundfläche eine Kantenlänge von 200 mm sat Beim Einformen sind durch geeignete Kdrne an der Prüffläche, das ist die Innenwand des
des Rohres, zylindrische Aussparungen von 100 nim Durchmesser freizuhalten. Die Prüffläche und die Beobachtungsfläche liegen genau gegenüber. Die Prüffläche wird nicht bearbeitet.
Die Prüfkörper werden unmittelbar nach dem Entformen in feuchtes Sägemehl gebracht und lagern in dieser stets jeucht zu haltenden Bettung bis zur genügenden Erhärtung der Endflächen der Prüfkörper.
Die Prüfkörper werden unmittelbar nach der Entnahme aus dem feuchten Sägemehl geprüft. Während 48 Stunden wird ein Druck von 1,0 kg/ cem' ausgeübt. Beobachtet wird, ob und wann Tropfenabfall eintritt.
2002à
88 8
1. Werkstoff: a) Rohr⸗ und Deckel: Großes Gußeisen ohne besondere Gütevorschriften, b) Hammerschrauben: Flußstahl, oe) Blanke Sechskantmuttern: Messing, d) Dichtung: Gummi mit Gewebeeinlagen.
2. Form, Abmessungen und Gewichte: 8 a) Reinigungsrohre mit runder Reinigungsöffnung.
. omem vohhathndlgoen Nelngengerehe, gehöreh: * Kohur 2 Hammerschreuben „7 Hocheh 2 Sochskantmunam 1 Dichtung
Bild 40.
Rohres, und an der Beobachtungsfläche, das ist die Außenwand
3. Aufgebote
[3295] Aufgebot.
27 F 4/42. Der Diplomkaufmann Al⸗ fons Karl Benni in Jarotschin (Wartheland), C1“ 25, vertreten durch Rechtsanwalt Grzego⸗ rzewski in Posen, hat das Aufgebot von
12 Pfandbriefen des Städtischen Kre⸗ ditvereins der Stadt Litzmannstadt, Serie 10, aus dem Jahre 1933 bean⸗ tragt, und zwar: der 16 Briefe über je 500 Zl. mit den Nrn. 10466, 10686, 10793, 11044, 11380, 11389, 12249, 12748, 12964, 13283, 13284, 13533. 14843, 14845, 15611, 16122; der 20 Briefe über je 1000 Zl. mit den Nrn. 3336, 3487, 6279, 6410, 6411, 6441, 7915, 8296, 8297, 9023, 9024, 9586, 150075, 153547, 154241, 156513, 156514, 156279, 157279, 157280; der 6 Briefe über je 3000 Zl. mit den Nrn. 101216, 102673, 104846, 105695, 106230, 108598. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ es spätestens in dem auf den 19. November 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 28, anberaumten Aufgebotstermin - echte anzumelden und die Ur⸗ unden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol⸗ gen wird.
Litzmannstadt, den 14. April 1942. Das Amtsgericht.
[3159]
F. 35/1942. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 15. April 1942 auf An⸗ trag des Arbeiters Johannes Thoma⸗ nek, Bremen, Nienburger Straße 67, vertr. durch Rechtsanwalt Dr. jur. W. Gieschen in Bremen, folgendes Aufgebot erlassen: „Der unbekannte
nhaber des auf den Namen des ver⸗ torbenen Vaters des Antragstellers, es Uhrmachers Johann Carl Thomo⸗ nek, ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von 1016,97 R.ℳ nachweisen⸗ den Se Nr. 964 210 der Sparkasse in Bremen wird hiermit aufgefordert, spos tens in dem auf Dienstag, den 3. November 1942, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, anberaumten, im Ge⸗ richtshaufe hierselbst, Zimmer Nr. 84, staitfindenden ufgebotstermin unter
nmeldung ees. Rechte das bezeich⸗ nete Einlegebuch vorzulegen, widrigen⸗ falls es für kraftlos erklärt wird.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[3293] Der Hauptlehrer Reinhard Iselin in Lörrach, vertreten durch die Bad. Beamtenbank in Karlsruhe, hat das Aufgebot eines Sparbuchs der Bad. eamtenbank in Karlsruhe Nr. 13 285, ausgestellt auf den Namen des Rein⸗ hard Iselin, beantragt. Der Inhaber des Sparbuchs wird aufgefordert, spä⸗ testens im Aufgebotstermin am: Don⸗ nerstag, den 29. Oktober 1942, vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, 3. Stock, Zimmer 252, seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzu⸗ legen; andernfalls wird das Sparbuch ür kraftlos erklärt werden. Karlsruhe, en 16. April 1942. Amtsgericht. A 3.
[3163] Aufgebotsedikt.
2 F. 1/42. Auf Antrag des Fräuleins Marie Strubich aus Leitmeritz, einge⸗ bracht am 13. März 1942, wird der Verlust folgender Urkunde verlaut⸗ bart: Ste .ch der Gemeinde⸗ sparkasse in Leitmeritz, Folio 58 055, lautend auf den Namen Marie Stru⸗ bich, Leitmeritz, Obere Fischergasse 11, und auf den Betrag von 58,55 R. ℳ. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Gerichte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, da lonß das Gericht die Urkunde nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines Fahres vom Fälligkeitstage der Forde⸗ rung aus der Urkunde.
Leitmeritz, den 8. April 1942.
3 Amtsgericht Leitmeritz.
[3294] Frau Helene Killat . Schulz aus Fhschen. Post Auerfließ je her als Pfleger der Frau Emma KRiechert geb. Schulz aus Sköpen das Aufgebot des verlorengegangenen Hypothekenbrie⸗ fes über die auf dem Grundbuchblatt Sköpen Band III Blatt 55 in Abt. III unter Nr. 15 für den Besitzer Martin Schulz in Kallningken (Herdenau) ein⸗ etragene, zu 4 % verzinsliche Rest⸗ aufgeldforderung von 11 570 Rℳ be⸗ antragt. Der uPnhaber der Urkunde wird eg serxere 81 118 in dem auf den . S. 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 13 anberaumten Aufgebotstermin eine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kꝛunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 2 F. 4/42. 1 Kuckerneese, den 16. Apvil 1942. Das Amtsgericht.
[3165] Aufgebot.
2 F. 3. 42. Der Mühlenbesitzer rich Kühl in Rahmel, Kreis Neustadt, Westpr., z. Zt. Oberleutnant in Gruppe 6, Graudenz, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Dr. Wannow in Zoppot, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes vom 17. Januar 1919 über das auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Rah⸗ mel, Kreis Neustadt, Westpr., Band III. Blatt 53 in Abt. III Nr. 33 für den Mühlenbesitzer Heinrich Kühl in Rah⸗ mel eingetragene zu 52% vom 1. 1. 1919 verzinsliche Restkaufgeld von 5000,— Reichsmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 11. August 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neustadt, Westpr., 16. April 1942.
Das Amtsgericht.
[3166] Aufgebot. 2 F. 4/42. Der Bächkermeister Heinrich
ein⸗
Ohl in Neustadt, Westpr., Adolf⸗Hitler⸗
Straße 274, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Gruihn in Danzig, hat das Aufgebot der verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefe über die auf dem Grund⸗ buchblatt des Grundstückes Neustadt, Westpr., Blatt 138 in Abt. III unter Nr. 20 und 21 für die Kreissparkasse in Neustadt, Westpr., 8½, Dar⸗ lehnsforderungen von 3000 und 21 000 Mark beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. August 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 7, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.
Neustadt, Westpr., 16. Apvil 1942.
Das Amtsgericht.
[3167]
1 F 1/42. Aufgebot. Der Hotel⸗ besitzer Karl Reuther, Maria⸗Laach, 8 das Aufgebot des Hypotheken⸗ böriefes über die im Grundbuch von Kaarst Band 19 Blatt 924 in Abt. III. unter Nr. 1 eingetragenen Darlehns⸗ hypothek, jetzt lautend auf den Namen des Antragstellers, mit einem Betrage von 1000 G ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 21. August 1942, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neuß, Breite Str. 46, Zimmer Nr. 218, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde eeaen widrigenfalls die Srafio h ärung der Urkunde erfolgen wird.
Neuß, den 15. April 1942.
Das Amtsgericht..
[9291] Aufgebot.
Es hs beantraht, den verschollenen Buchhalter Friedrich Leopold Klippel, geboren am 22. Oktober 1885 zu Mostki, polnischer Staatsangehörigkeit, für tot sa erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chollene wird aufgefordert, lic bis 8 1. Juli 1942, 11 Uhr, vor em unterzeichneten Gericht in Berlin C. 2, Neue eSS.. 4, I. Stock, Zimmer 114, zu melden widrigen alls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aüsterderung bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Sien. Anzeige zu machen. — 455. II. 52. 41.
Berlin, den 20. April 1942.
Das Amtsgericht Berlin.
[3158] Aufgebot.
Folgende Personen haben das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt: 1. Rechtsanwalt Dr. Niemetz, B.⸗Schöneberg, Martin⸗Luther⸗Str. 660, als Nachlaßpfleger für die Erben: a) des am 25. 10. 1941 verstorbenen Kaufmanns Siegfried Israel —Fink, B.⸗Schöneberg, 22 — 51. F. 6. 42 —, b) des am 12. 8. 1941 ver⸗ storbenen Kaufmanns Kurt Israel Kramer, B.⸗Schöneberg, Münchener Straße 7 — 51. F. 8. 42 —, c) des am 6. 2. 1942 verstorbenen Handels
litz, Zimmermannstr. 27 — 51. F. 12. 42 —, d) des am 17. 2. 1942 ver⸗ storbenen E“ Al⸗ bert Straßburger, Berlin, Luden⸗ dorffstr. 1 — 51. F. 14. 42 —; 2. Rechtsanwalt Dr. Ernst Otto, Ber⸗ lin, Kurfürstendamm 38/39, als Nach⸗ laßverwalter über den Nachlaß: a) der am 24. 1. 1941 verstorbenen Witwe Martha Hübner geb. Pautsch, B.⸗Frie⸗ denau, Cäciliengärten 25 — 51. F. 7. 42 —, b) des am 16. 11. 1940 verstorbenen Justizinspektors Ulrich Erich Arnold Hübner, B.⸗Friedenau, “ 5 b 1. 1 Frau E. Werth geb. ng, Ba Homburg v. d. H., Schließfach 105, als Miterbin nach der am 15. 3. 1937 ver⸗ storbenen Frau Martha Jung geb. ens B.⸗Steglitz, Forststr. 52 — 51. F. 11. 42 —. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß der Ver⸗ storbenen 1 S in dem auf 25. 6. 1942, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstr. 66/67, Zim⸗ mer 47, anberaumten Aufgebotstermin bei diefem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der For⸗ derung zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. ie Nachlaß⸗ läubiger, welche sich nicht melden, önnen, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedung der nicht aus⸗ eschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ 68 ergibt. Die Gläubiger aus Bflichtteilsrechten, Vermächtnissen und
Auflagen sowie die Gläubiger, denen
tet, werden
der Erbe unbeschränkt roffen. —
durch das Aufgebot nicht
51. Fn. Sam. 2. 42. 1
Berlin⸗Schöneberg, 10. April 1942. Amtsgericht. Abteilung 51.
[3292] Oeffentliches Aufgebot.
Am 2. Oktober 1938 ist der Steward Wilhelm Müller, 57 8* alt, zuletzt wohnhaft in Hamburg, Bartelsstr. 72, geb. zu Oldenbrock in Oldenburg, ver⸗ ghelicht gewesen mit Luise, geb. Braun, in Danzig gestorben. Aus der Ehe soll ein Kind hervorgegangen und die Ehe später geschieden seßm Ueber die Eltern er Mutter ist nichts bekannt. Alle
diejenigen, welche Rechte an den -3
L. Müller haben, werden auf⸗ gefordert, diese Rechte innerhalb von sechs Wochen, von der Einrückung im Reichsanzeiger an gerechnet, bei dem unterzeichneten Gericht unter Dar⸗ legung ihrer verwandtschaftlichen Ver⸗ hältnisse geltend zu machen. 8 Hamburg, den 16. Föri 1942. Das Amtsgericht, Abteilung 74. [3164] Aufgebot. 6 d. F. 15/42. Der Dr. Epping in Münster Pfleger; über den 10. Oktober 1940 in Münster i. W. ver⸗ storbenen Steueramtmanns Max Lange in Münster i. W
Rechtsanwalt i. W. hat als Nachlaß des am
das Aufgebots⸗
verfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spckestens “ dem auf den 30. Juni 1942, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Gerichtsstr. 2, Zimmer 34 a, an⸗ beraumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die e . hat die Angabe des Gegenstandes un des Grundes der Forderung zu ent⸗ halten; urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsvechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Münster i. W., den 13. April 1948. Das Amtsgericht.
[3168] Aufforderung.
Frau Maria verw. Töppich geb. Winkler, Alleininhaberin der handels⸗ F eingetragenen Firma Gustav
öppich Thüringer Sauerbrunnen Rieselquelle in eboren am 17. 4. 1879 in Meerane i. Sachs zuletzt wohnhaft in Probstzella (MWür), ist am 1. Februar 1942 verstorben. Als ihr Testamentsvollstrecker fordere i hiermit alle Nachlaßgl ger au ihre Forderungen binnen der gesetzli bestimmten Frist von sechs Monaten vom Tage der Veröffentlichung dieser Aufforderung an bei mir als Testamentsvollstrecker oder beim Nachlaßgericht in Gräfenthal (Thür.) anzumelden.
Probstzella (Thür.), 20. 4. 1942. Hermann Heynisch, Testamentsvollstr.
[3160]
F. 8/1942. Das Amtsgericht Bre⸗ men hat am 15. April 1942 auf An⸗ tra⸗ Firma Gustav Genschow & Co. Aktiengesellschaft in Hamburg fol⸗ gendes Ausschlußurteil erlassen: „Das am 8. August 1939 in Hamburg in drei Ausfertigungen für den der Deut⸗ schen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft „Hansa“ in Bremen gehörenden Dampfer „Geierfels“ an Order nach Bombay ausgestellte mit dem Merk: M. N. 8097/1 — 11 11 cases lead bullets 641,5, —/12 1 case hun- ting guns 30.—, zus. 12 cases = 671,5, wird bezüglich aller drei Ausfertigun⸗ gen für kraftlos erklärt unter Verur⸗ teilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“
V Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[3161] 1
F. 33/1942. Das Amtsgericht Bremen hat am 15. April 1942 auf Antrag der Firma Leonar⸗Werke A. G., Hamburg⸗
Wandsbek, folgendes Aufgebot erlassen:
„Das am 8. August 1939 in Hamburg