1942 / 108 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 107 vom 9. Mat 1942. C. 6

nossenschaft gilt nach § 4 der 2. Anord⸗ nung zur Durchführung der Verord⸗ nung zur Anpassung der verbraucher⸗ genossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. 7. 1941 als aufgelöst. Von wegen gelöscht am 4 Mai 1942. Amtsgericht Bad Wildungen, den 4. Mai 1942. Beuthen, O0. S. [5798] Genossenschaftsregister Amtsgericht Beuthen, O. S., 5. 5. 1942. Gn.⸗R. 110 „Heimstätten⸗Baugenossen⸗ schaft deutscher Kriegsbeschädigter und Kriegshinterbliebener e. G. m. b. H.“ in euthen, O. S. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 25. April 1942 ist die Genossenschaft aufgelöst. Bielitz.

[5799]

Genossenschaftsregister Amtsgericht Bielitz, 1. Mai 1942. 8 Erloschen: Gun.⸗R. 4 Bie. Spöldzielnia Pracy rekodzielniczej „Lacznosés z od- powiedzialnoscia udzialami, Bielitz. Auf Grund des Gesetzes über die Auf⸗ lösung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 von Amts wegen gelöscht.

Bochum. Bekanntmachung. Genossenschaftsregister Amtsgericht Bochum. Am 30. April 1942. Gn.⸗R. 131. „Rewe“ Lebensmittel⸗ Großhandel eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Bochum. Die „Rewe“ Lebensmittel⸗Großhandel e. G. m. b. H. in Bochum hat die im Ge⸗ nossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter Nr. 79 einge⸗ tragene „Legro“ Lebensmittel⸗Großein⸗ kauf e. G. m. b. H. in Recklinghausen S. II durch Verschmelzungsvertrag vom 2. Februar 1942, genehmigt durch die Generalversammlungsbeschlüsse beider Genossenschaften vom 16. Februar 1942 übernommen.

[5589]

Bonn. [5800] In das Genossenschaftsregister 145 ist bei der Bäckergenossenschaft Bonn eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen wor⸗ den: Durch Beschluß der Hauptver⸗ sammlung vom 8. April 1942 ist § 1 der Satzung geändert. Die Genossen⸗ schaft heißt jetzt: Bäcker Einkauf Bonn eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Bonn. Amtsgericht, 5 b, Bonn. . Brandenburg,. Havel. 15590] Bekanntmachung.

7. Gn.⸗R. a Nr. 135. In das Ge⸗ nossenschaftsregister ist am 5. Mai 1942 bei der Molkerei⸗Genossenschaft Bran⸗ denburg (Havel), eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Brandenburg (Havel), eingetragen worden:

Die Genossenschaft heißt jetzt: Zen⸗ tralmolkerei Brandenburg (Havel), ein⸗

getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftpflicht in Brandenburg (Havel). Amtsgericht Brandenburg (Havel).

Bunzlau. 75591]

Bei der in unserem Genossenschafts⸗ register unter Nr. 55 eingetragenen Elektrizitätsgenossenschaft e. G. m. b. H., Uttig, ist heute folgendes eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. April 1942 aufgelöst.

Amtsgericht Bunzlau, 22. April 1942.

Dresden. [5801]

Auf Blatt 111 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, betr. die Genossenschaft Wirtschaftsstelle des Maler⸗ und Lackierer Handwerks, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, ist heute folgendes eingetragen worden:

Nach Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 25. April 1942 wird die Satzung in § 1 Abs. 3 (Gegenstand des Unternehmens) geändert. Abschrift des Beschlusses befindet sich Bl. 119 der Re⸗ gisterakten.

Amtsgericht Dresden, Abt. II, den 4. Mai 1942. [5592]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 20 ist heute bei der Baugenossenschaft Schmidtstädt eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Er⸗ furt, eingetragen: Die Satzung ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 14. März 1942 völlig neu gefaßt.

Erfurt, den 29. April 1942.

Das Amtsgericht. Abt. 14.

Essen-Werden. [5802]

In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 3 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Volksbank Werden einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Essen⸗Werden, eingetragen: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 23. April 1942 sind die Sta⸗ tuten in verschiedenen Punkten ge⸗ ändert und neu gefaßt.

Essen⸗Werden, 4. Mai 1942.

Das Amtsgericht.

Fürth, Bayern. Bekanntmachung. Genossenschaftsregister. Gn.⸗R. II 27 22. 4. 1942 —. Zirn⸗

dorfer Dreschgenossenschaft e. G. m. b. H. in Zirndorf. Die Genossenschaft ist auf Grund des § 80 des Gesetzes aufgelöst. Zu Liquidatoren wurden bestellt: An⸗ dreas Streng, Metzgermeister, und Simon Kreß, Landwirt, beide in Zirn⸗ dorf. Die Firma erhält den Zusatz: in Liquidation.

Gn.⸗R. II 59 15. 4. 4942 —. Milch⸗ lieferungsgenossenschaft Boxdorf e. G. m. b. H. in Boxdorf. Die Genossenschaft hat sich durch Beschluß der Generaälver⸗ sammlung vom 8. März 1942 aufgelöst. Zu Liquidatoren wurden bestellt: Wunder, Johann, Landwirt; Romming, Georg, Bauer, und Meier, Konrad, Bauer, alle in Boxdorf Die Firma führt den Zusatz: in Liquidation.

Fürth (Bay.), den 30. April 1942.

Amtsgericht Registergericht.

Gelsenkirchen. [5803] Amtsgericht Gelsenkirchen, 21. 4. 1942.

In unser Gn.⸗Reg. ist heute bei Nr. 107, Einkaufsgenossenschaft der ver⸗ einigten Bäckermeister und Konditoren eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Gelsenkirchen, eingetragen: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 30. 1942 ist der § 1 (Name) geändert in: Bäcker⸗ und Konditoren⸗Einkauf.

Göttingen. [5594] Genossenschaftsregistereintragung. Gn.⸗R. 89. Bauhilfe für Lehrer und Lehrerinnen im Landkreise Göttingen e. G. m. b. H. in Weende: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlungen vom 12. 3. 1941/6. 8. 1941 ist die Genossen⸗ schaft aufgelöst. Die Liquidation erfolgt durch den bisherigen Vorstand. Göttingen, den 30. April 1942. Das Amtsgericht.

Groß Gerau. [5595]

In unser cheneghöööee wurde bei der Genossenschaft Stoga Groß⸗ markt Nauheim eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Nauheim bei Groß Gerau eingetragen:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. März 1942 wurde das von der Hauptvereinigung Berlin heraus⸗ gegebene Einheitsstatut für die Bezirks⸗ abgabestellen angenommen. Die Ge⸗ nossenschaft lautet jetzt: Bezirksabgabe⸗ stelle für Gartenbouerzeugnisse Stoga eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Nauheim, Kreis Groß Gerau. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Aufgabe als Bezirksabgabestelle in dem ihr zugewie⸗ senen Gebier Gartenbauerzeugnisse ge⸗ mäß den marktregelnden Anordnungen der Hauptvereinigung der Deutschen Gartenbauwirtschaft Berlin bzw. des zuständigen Gartenbauwirtschaftsver⸗ bandes zu erfassen und treuhänderisch im Auftrage und für Rechnung der Er⸗ zeuger abzusetzen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmit⸗ glieder ist zulässig.

Groß Gerau, den 23. April 1942.

Amtsgericht.

Guttentag. [5804] Aenderung der Satzung.

Bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Hedwigsruh ist heute folgendes eingetragen: Der § 44 des Statuts ist geändert. Der Geschäfts⸗ anteil wird von 100 Rℳ auf 200 Rℳ, die Pflichteinzahlung von 10 Rℳ auf 20 erhöht. 1 Gn.⸗R. 15 —. Amtsgericht Guttentag, 1. Mai 1942.

Haynau. Schles. 5805] In 88 Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 32 eingetragenen „Elektrizitätsgenossenschaft Altenlohm e. G. m. b. H.“ eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlungen vom 27. 12. 1941/25. 4. 1942 zum 1. 7.1942 aufgelöst. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Hugo Karge und Martin Bode, ferner der Landwirt Gustav Tilgner in Alten⸗ lohm sind Liquidatoren. Haynau, den 6. Mai 1942. Das Amtsgericht. —O—— Hersfeld. [5806] Genossenschaftsregister Amtsgericht Hersfeld. Löschungen; eingetragen am 6. 5.1942. 16. Verbrauchergenossenschaft Hers⸗ feld eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hersfeld. Gelöscht. ,

Kiel. [5596] Eingetragen in das Genossenschafts⸗ register am 21. April 1942 bei Nr. 27, Edeka Großeinkaufsverein der Kolonial⸗ warenhändler, e. G. m. b. H., Kiel: Durch Beschlüsse der ordentlichen Gene⸗ ralversammlungen vom 6. April 1941 und 24. März 1942 ist das Statut im § 1 Abs. 3 Ziff. 1 Gegenstand des Unternehmens geändert. Der Be⸗ trieb eines Großhandelsunternehmens um Zwecke der Beschaffung der für as Gewerbe und die Wirtschaft von Mitgliedern und Nichtmitgliedern er⸗ forderlichen Waren. Amtsgericht Kiel.

aut. Amtsgericht Landshut, 21. April 1942. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Landshut und Umgebuna, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗

¶[5597]

pflicht. Sitz: Landshut. Durch G.⸗V.⸗B. vom 26. 1.1942 § 2 Abs. 1 S. 2 d. Satzg. geändert wie folgt: Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäfts⸗ betrieb innerhalb des Kreises Landshut beschränkt. 8

Lenzen, Elbe. 75807]

In das Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Lanzer Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Lanz (Nr. 4 des Registers) heute fol⸗ gendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. April 1942 ist die Firma geändert in „Genossenschaftsbank Lanz, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Lanz / Westprignitz“.

Lenzen a. Elbe, den 6. Mai 1942.

Das Amtsgericht.

Lindlar. 1865598] Bekanntmachung. .

Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 11 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse Linde, e. G. m. u. H. in Linde, ist heute folgendes eingetragen worden:

An Stelle des alten Statuts vom 4. November 1900 und 30. Oktober 1929 mit Nachträgen ist das Statut vom 15. September 1940 getreten.

Gegenstand des Unternehmens ist: Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und Förderung des Sparsinns, Pflege des Warenverkehrs Wezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse), Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung.

Lindlar, den 5. Mai 1942.

Das Amtsgericht. Neustadt, O. S. [5599]

2. Gn.⸗Reg. 59. In unser Genossen⸗ schaftsregister Nr. 59 ist heute hinsicht⸗ lich der „Elektrizitätsgenossenschaft“ eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Riegersdorf, Kreis Neustadt, O.⸗Schl., eingetragen worden: Durch Beschlüsse der General⸗ versammlungen vom 1. März/12. April 1942 ist die Genossenschaft aufgelöst.

Amtsgericht Neustadt, O.⸗Schl., en 29. April 1942.

Neutitschein. 18 [5600] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neutitschein, Abt. 1. Neutitschein, den 5. Mai 1942. Veränderung:

1 Gn.⸗R. IX 72. Obéanskâ zälogna, r. G. m. b. H. in Senftleben. Durch Be⸗ schluß des kommissarischen Leiters vom 30. April 1942 wurde die Genossenschaft aufgelöst und ist in Liquidation ge⸗ treten. Liquidationsfirma: Obéanskâ zalozna, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Senftleben in Liquidation. Liquidator ist Maxi⸗ milian Berger, Bankdirektor i. R., z. Zt. Sparkassenangestellter in Neutitschein. Der Liquidator wird der Liquidations⸗ firma seine Unterschrift beifügen. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich bei

dem Liquidator zu melden.

Nürnberg. [5601] Genossenschaftsregister

Gen.⸗R. 1/40 Lauf = 24. 4. 1942. = Spar⸗ und Darlehenskasse Rüblanden e. G. m. u. H. in Rüblanden. Die Ge⸗ nossenschaft ist aufgelöst.

Nürnberg, den 5. Mai 1942.

Amtsgericht Registergericht.

Ostrowo·

[5602] Genossenschaftsregister.

Gn.⸗R. 49 (Adelnau). Ein⸗ und Ver⸗ kaufsgenossenschaft Adelnau, Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Adelnau. Das Statut ist am 30. 4. 1941 geändert und neu gefaßt. Die Firma lautet jetzt: Ein⸗ und Verkaufs⸗ genossenschaft Adelnau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, mit dem Sitz in Adelnau.

Gegenstand des Unternehmens ist:

1. gemeinschaftlicher Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes;

2. gemeinschaftlicher Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse;

3. die Förderung der Maschinen⸗ benutzung;

4. gemeinschaftlicher Einkauf sowie Instandsetzung landwirtschaftlicher Ma⸗ schinen und Geräte.

Ostrowo, den 30. April 1942.

Das Amtsgericht.

Pirna. [5809] Genossenschaftsregister Amtsgericht Pirna, den 4. Mai 1942.

Veränderung:

Gen.⸗R. 24. Lopid Bäcker⸗Einkauf eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Pirna.

Die Firma lautet künftig: Bäcker⸗ Einkauf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Quedlinburg. [5603] Im Gercofserscaftsregiste Nr. 27 ist heute bei der Ein⸗ u. Verkaufsvereini⸗ gung der Fleischer⸗Innung e. G. m. b. H. in Quedlinburg eingetragen: Die Liquidation ist beendet. Amtsgericht Quedlinburg, 4. 5. 1942. Radziejow.

[5808]

Bekanntmachung. In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 6 eine n aft unter der Firma „Landwirtschaftliche

Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht Petrikan⸗Kuj.“ mit dem Sitz in Petrikau (Pos.) eingetragen worden. Die Satzung ist am 14. März 1941 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist der gemeinschaftliche Einkauf von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes, der emeinschaftliche Verkauf landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse und die Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung. Radziejow, den 1. Mai 19442. 8 Das Amtsgericht. Runkel. 11 175810] In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 37 die Firma Bezugs⸗ u. Dreschgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Schupbach/ Oberlahnkreis, eingetragen. Das Statut ist am 10. Februar 1941 festgestellt. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. das selbstgebaute Getreide der Mit⸗ glieder mit der Dreschmaschine zu dreschen, 2. Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen, 3. Bezug und Absatz landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Erzeugnisse., Runkel (Lahn), den 5. Mai 1942. Amtsgericht.

[5604] Schlüchtern, Bz. Kassel.

Am 4. Mai 1942 ist in das ö schaftsregister unter Nr. 6 bei der Ver⸗ brauchergenossenschaft Schlüchtern, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schlüchtern, folgendes eingetragen wvrden:

Von Amts wegen gelöscht infolge Einweisung des Vermögens in das Gemeinschaftswerk der Deutschen Ar⸗ beitsfront, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg.

Schlüchtern, 4. 5. 1942.

Amtsgericht.

Soldin. [5605]

In unser Genossenschaftsregister 88 heute unter Nr. 88, Sozial⸗Gewerk Sol⸗ diner Handwerker eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, folgendes eingetragen:

Der Gegenstand des Unternehmens ist:

1. die gemeinschaftliche Förderung und Durchführung sozialer Einrichtun⸗ en und Maßnahmen der Betriebe der

enossen,

2. die Förderung einer Leistungs⸗ gemeinschaft in den Betrieben der Ge⸗ nossen zum Einsatz auf den Gebieten des sozialen und kulturellen Gemein⸗ schaftslebens, die ein leistungsfähiges Handwerk und den Ausdruck handwerk⸗ licher Eigenart erfordern. Soldin, den 24. April 1942. Amtsgericht. Soltau, Hann. [5811]

Genossenschaftsregister. Veränderung:

Nr. 33. Genossenschaftsbank Munster, e. G. m. b. H. in Munster (Lager).

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 8. April 1942 ist das bis⸗ herige Statut aufgehoben; an seine Stelle ist das Statut vom 8. April 1942 getreten. 8 Amtsgericht Soltau, 29. April 1942.

Waldenburg, Schles. 56061]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 5, 25 und 31 i am 4. Mai 1942 bei den Genossenschaften: Verbrauchergenossen⸗ schaft Altwasser, e. G. m. b. H. in Waldenburg⸗Altwasser, Verbraucher⸗ genossenschaft Waldenburg⸗Dittersbach, e. G. m. b. H. Waldenburg⸗Dittersbach und Verbrauchergenossenschaft Walden⸗ burger Industriegebiet, e. G. m. b. H. in Weißstein, eingetragen worden: Die Genossenschaft ist von Amts wegen ge⸗ löscht worden.

Amtsgericht Waldenburg (Schles.).

Witten. [5607] In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 54 die Genossenschaft Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Kreises Witten eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Witten eingetragen. Das Statut ist am 15. März 1942 errichtet. Gegen⸗ stand des Unternehmens: Gemeinschaft⸗ liche Förderung und Durchführung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der Betriebe der Genossen. Förderung einer Leistungsgemeinschaft in den Be⸗ trieben der Genossen zum Einsatz auf den Gebieten des sozialen und kultu⸗ rellen Gemeinschaftslebens, die ein lei⸗ sansc eacchss Handwerk und den Aus⸗ druck handwerklicher Eigenart erfordern. Witten, den 30. April 19422.

Amtsgericht. 8

5. Musterregister

Königslutter-. [5608]

Im Feitaen Musterschutzregister ist für die Firma Roto⸗Werke A. G., Königs⸗ lutter, am 29. 4. 1942 eingetragen: Die Schutzfrist für das Modell einer Kanne für Vervielfältigungsfarbe mit der Aufschrift „Rotorol“ ist auf insgesamt 15 Jahre, d. h. bis zum 28. 5. 1947, verlängert.

Amtsgericht Königslutter am El

Mainz. 7(5609 In das Musterregister Band I Nr. 118 wurde heute eingetragen: Firma „Elster & Co. Aktienge ellschaft“ in Mainz hat für das Muster in Abbil⸗ dung Vorder⸗ und Rückseite der Seiten⸗ teile am Gasmessergehäuse, Fabrik⸗ nummer X 67 173, die Verlängerung der Schutzfrist auf weitere 7 Jahre am

3. Mai 1942, 10,30 Uhr, angemeldet. Mainz, den 5. Mai 192. Amtsgericht.

[5610] Schwarzenberg. Sachsen.

In das Musterregister ist bei Nr. 539 eingetragen worden, daß die Firma Hermann Nier in Beierfeld am 21. April 1942, vorm. 9 Uhr, für das am 20. Juni 1939, vorm. 9 Uhr, zur Anmeldung ge⸗ brachte Muster: Abbildung eines Ther⸗ mometers, Geschäftsnummer 302, Muster für plastische Erzeugnisse, die Verlänge⸗ rung der Schutzfrist auf weitere 7 Jahre angemeldet hat. 8 Amtsgericht Schwarzenberg (Erzgebirge),

am 30. April 1942. Solingen. [5611] Musterregistereintragungen.

Nr. 5076. Firma Puma⸗Werk Lauter⸗ jung & Sohn in Solingen: Die Ver⸗ längerung der Schutzfrist auf weitere 7 Jahre ist am 13. April 1942, 12 Uhr, angemeldet. 8

Nr. 5078. Firma Overbruck & Co., Metall⸗Besteck⸗Fabrik in Solingen: Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 15. April 1942, 12 Uhr, um weitere 7 Jahre angemeldet. 6 1

Nr. 5155. Firma Walter Königer in Solingen, Eintrachtstr. 23, in einem verschlossenen Umschlage das Muster einer einschneidigen Rasierklinge mit Ausstanzungen, Fabrikationsnummer 3, Muster für plastische Erzeugnisse, an⸗ gemeldet am 18. April 1942, 10 Uhr

10 Minuten, Schutzfrist 3 Jahre.

Solingen, den 4. Mai 1942. Amtsgericht.

Stettin. [5612] In das Musterregister ist heute bei Nr. 227 eingetragen: Die Firma Lisistra Gesellschaft für kosmetische Er⸗ zeugnisse m. b. H., Stettin, hat für das unter Nr. 227 eingetragene Muster die Verlängerung der Schutzfrist um weitere 7 Jahre angemeldet. 3 Amtsgericht Stettin, 30. April 1942.

7. Konkurse und Vergleichssachen

Dresden. 5823] 49 N 35/42. Ueber den Nachlaß des

am 23. 2. 1942 in Dresden verstorbenen, zuletzt daselbst, Reitbahnstr. 23 Hth. II, wohnhaft I Schriftstellers und all. Inhabers der im Handelsregister eingetrag. offenen Handelsgesellschaft in Fa. Franze & Müller in Dresden, Reitbahnstr. 23 Hth. II (Vertretungen in Reklame⸗ u. Firmenschildern) Maxi⸗ milian Ernst Walter Wild wird heute, am 1. Mai 1942, nachmittags 15,10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon⸗ kursverwalter: Hermann Zimmer in Dresden⸗A., e 5. Anmeldefrist bis zum 23. ai 1942. Wahltermin: 3. Juni 1942, vormittags 12 Uhr, Prüfungstermin: 10. Juni 1942, vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit

Anzeigepflicht bis zum 23. Mai 1942.

Amtsgericht Dresden, Abteilung I, den 1. Mat 1942.

Berlin. 75824] Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell⸗ Haaft Granzow & Schüller Fär⸗ erei —, Berlin 0 17, Mühlenstraße Nr. 64— 64 a, ist infolge Schlußvertei⸗

lung nach Abhaltung des Schlußtermins.

aufgehoben worden. Berlin, den 4. Mai 1942. Amtsgericht Berlin. Abt. 352.

Dresden. [5825] 49), 77 N 80/35. Das Konkursver⸗ fahren über den Nachlaß des am 13. April 1935 verstorb. Rechtsanwalts und Notars Dr. Albert Portius wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Anmtsgericht Dresden, Abt. I, den 30. April 1942.

1“1““

Giefßen. [5826] Konkursverfahren. N 2/36 286. In dem Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der Fa. Alfred Richter K. G., Gießen, Sel⸗ tersweg 71, ist zur Abnahme der Schluß⸗ rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß⸗ verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen der Schlußtermin au Freitag, den 5. Juni 1942, 10 Uhr, vor dem Amtsgerichte, hierselbst, Zimmer 203, bestimmt. Gießen, den 5. Mai 194222 Amtsgericht. 3 1 Münster, Westf. [5827] (6 N 33 37.) Das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen der West⸗ fälischen Steinhandelsgesellschaft m. b. H. in Münster i. W. wird nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Münster i. W., den 4. Mai 1942. 8 Das Amtsgericht

2,30 einschließlich 0,48 abholer bei der Anzeigenstelle 1,90

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugs 8 Zeitungs .buͤhr

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auf einsoitig beschriebenem Papier völlig st darin auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ 8 ) 2 Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben

ruckrolf einzusenden, insbesondere

efristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrücku termin 2 der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Inhalt des amtlichen Teiles

Deutsches Reich

Dritte Anordnung über das Verbot der Umwandlung von oh Vom 5. Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 37. Zuteilungsperiode vom 1. bis 28. Juni 1942. Fünfte Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durch⸗ führung der Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August

Wohnungen in Räume anderer Art.

1941. (AO. Nr. 16.)

Die Inderziffer der Großhandelspreife im Monatsdurchschnitt

April 1942.

Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei

des Regierungspräsidenten in Oppeln über die Einziehung

von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung zur Aenderung der Anordnung 7 über Verwendung von Trennölen im Brot⸗ und Backgewerbe der Reichsstelle für Milcherzeugnisse, Oele und Fette als Ueberwachungsstelle

vom 17. Februar 1937. Vom 7. Mai 1942.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Teil I, Nr. 48, und Teil II, Nr. 15. Preußen

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

8

Mai 1942.

, G

Troppau und

Amtliches Deutsches Reich Dritte Anordnung

über das Verbot der Umwandlung von Wohnungen in

anderer Art

Auf Grund wandlung von Wohnungen in Räume

geführten Gemeinden mit weniger als 10 000 die Umwandlung von Wohnungen in Räume nach den Vorschriften daes genannten gungspflichtig ist. 1 Berlin, den 5. Mai 1942.

Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Dr. Engel.

Anlage zur Dritten Anordnung über das Verbot der Um⸗ wandlung von Wohnungen in Räume anderer Art vom

5. Mai 1942 Verzeichnis

weiterer Gemeinden, in denen die Umwandlung von Woh⸗

nungen genehmigungspflichtig ist I. Preußen

a) Regierungsbezirk Frankfurt (Oder).

Alt Drewitz. b) Regierungsbezirk Breslau.

Bad Altheide, Bad Kudowa, Bad Reinerz, Dyhernfurth,

Maltsch und Neumarkt. Regierungsbezirk Merseburg.

Altenburg (Almrich), Bad Kösen, Deuben (Krs. Weißen⸗

fels), Droyßig, Gladitz, Granschütz, Gröben, Großkayna,

Großkorbetha, Hohenmölsen, Kretzschau, Luckenau, Oster⸗

feld, Schkölen, Stößen, Teuchern, Theißen, Trebnitz (Krs.

Weißenfels), Wählitz, Wengelsdorf⸗Kraßlau⸗Lei 8

Regierungsbezirk Erfurt. Heiligenstadt. 8 Regierungsbezirk Schleswig. Burg a. Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt i Oldenburg i. Holstein. Regierungsbezirk Minden.

Barkhausen a. d. Porta, Bölhorst, Dehme, Eidinghausen, Haddenhausen, Häverstädt, Lohe, Oberlübbe, Rothenuffeln, Unterlübbe, Volmerdingsen, Werste und Wulferdingsen,

.

im Kreise Minden.

II. Bayern

alle alle

818

Hausham, Kirchdorf a. Inn, Prien und Schonganu.

III. Sachsen

Brunndoͤbra, Ebersbach

Beierfeld, (Krs. Markranstädt, Neukirch (Lausitz), Roßwein, Sachsenberg⸗ Georgenthal, Zschopau und Zwota. G

IV. Baden

Döbeln), Hartmannsdorf b. Ch.,

Gaggenau.

8 b 7. Thüringen Eisfeld und Rositz.

2

VI. Reichsgau Niederdonau Sigmundsherberg, Ternitz und Waidhofen a. d. Thaya

VII. Reichsgau Tirol und Vorarlberg Landeck, Lauterach und Wolfurt.

Vom 5. Mai 192

iud der Verordnung über das Verbot der Um⸗ dlun anderer Art 29. Juli 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 451) § 1 Absatz 1 Satz 2 ordne ich an, daß für die in dem anliegenden Verzeichnis, auf⸗

Verordnung genehmi⸗

Holstein und

E (Krs. Löbau), Groitzsch Borna), Großröhrsdorf (Krs. Kamenz

Räume

vom

Einwohnern anderer Art

*

eina.

8*

), Hainichen Klingenthal,

Erster Teil Festsetzung der Rationen Die gelten auch in der 37. Zuteilungsperiode.

versorger mit Getreide ein. Bei der Fettverteilung tritt dadurch eine Anderung ein, daß Butter und Speiseöl an Stelle von Margarine, deren Er⸗

diesem Jahre vorübergehend eingestellt wird, werden. Für 62,5 g wegfallende Margarineration erha Verbraucher eine dem Fettgehalt nach gleiche Menge von 50 g Speiseöl, während für die restliche 1“ Butter in gleicher Menge ausgegeben wird. Die Gesamtfettration bleibt also unverändert.

arbeiter, die ihre Zulagen bisher in Margarine oder Speiseöl beziehen konnten, erhalten in der 37. Zuteilungsperiode auf die Kleinabschnitte ihrer Zulage⸗ und Zusatzkarten Butter oder Speiseöl.

Damit Speiseöl auch in den Gaststätten bezogen werden kann, gewähren einige der Kleinabschnitte der Fettkarten die Möglichkeit zum Bezuge kleinster Mengen Speiseöl.

Zur Deckung der durch Auswinterungsschäden beim Wintergetreide entstandenen Ausfälle mußten für Nährmittel⸗ zwecke vorgesehene Gerste⸗ und Hafermengen als Saatgut ver⸗ wendet werden. Aus diesem Grunde und zwecks weiterer An⸗ passung der Selbstversorgerrationen an die allgemeinen Rationssenkungen wird dasen die Nährmittelration der über 3 Jahre alten Selbstversorger mit Getreide um 300 g auf 250 g je Zuteilungsperiode gekürzt.

Die Kleinverteiler haben, falls ihre Bestände an Hafer⸗ flocken nicht ausreichen, um alle Inhaber der rosa Nährmittel⸗ karten gleichmäßig zu beliefern, Haferflocken bevorzugt auf die Abschnitte der Nährmittelkarten für Kinder bis zu 3 Jahren abzugeben.

Mit Ausnahme dieser Verlagerung in der Abgabe von Fett für Personen über 6 Jahre und der Kürzung der Nähr⸗ mittelration der Selbstversorger erhalten alle Versorgungs⸗ berechtigten demgemäß folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 36. Zuteilungsperiode:

Brot, Mehl, Fleisch, Butterschmalz, Schweineschlachtfette, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.

Zweiter Teiil 8

hrungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt 8 Regelung der Fettabgabe I. Abgabe von Butter

Durch die Ausgabe von Butter und Speiseöl an Stelle von Margarine tritt eine Aenderung der Butterrationen in der 37. Zuteilungsperiode ein. Es erhalten:

Normalverbraucher über 18 Jahre Jugendliche von 14—18 Jahren. Kinder von 6—14 Jahren . . . . Selbstversorger mit Butter über 18 Jahre (SV/1) . . von 14— 18 Jahren (SV 5) . . 387,5 g von 6—14 Jahren (SV 3). . . 250 g

Butter kann auf alle über „Butter“ oder über „Butter oder Speiseöl“ lautenden Abschnitte der Reichsfettkarten be⸗ zogen werden. Außerdem kann in der 37. Zuteilungsperiode Butter bezogen werden

1. auf die Lebensmittel⸗, Reise⸗ und Gaststättenmarken

für Margarine. Bezugscheine, die für solche in der 37. Zuteilungs⸗ periode abgegebenen Marken ausgestellt werden, sind Raauf Butter auszustellen; auf die Margarineabschnitte der Reichskarten für Urlauber in der gleichen Menge wie Margarine. Daneben bleibt die Abgabe von Speck, Schweine⸗ rohfett und Schweineschmalz zulässig. Die Bezugscheine sind nach Wahl des Verteilers über Butter oder Schweineschlachtfette zu erteilen.

II. Speiseölabgabe auf den 50⸗g⸗Abschnitt Ddie Versorgungsberechtigten über 6 Jahre und die In⸗ haber der SV⸗Karten 1, 3 und 5 erhalten in der 37. Zu⸗ teilungsperiode an Stelle von 62,5 g Margarine die gleich⸗ wertige Menge von 50 g Speiseöl. 8

637,5 g 887,5 g 1000 g

237,5 g

Abgabe nach erfolgter Vorbestellung Die Speiseölverteilung ist durch eine Vorbestellung der

Bezugsberechtigten vorbereitet worden (Erlaß vom 24. Fe⸗ bruar 1942 II C 1 -800 —).

Lebensmittelrationen der 36. Zuteilungsperiode Anderungen treten unter Beibehaltung der Gesamtfettration bei der Fettverteilung und bei der Nährmittelration der über 3 Jahre alten Selbst⸗

zeugung zur Einsparung von Margarinerohstoffen auch in

ten die

Lang⸗ und Nachtarbeiter sowie Schwer⸗ und Schwerst⸗

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel 8 vom 1. bis 28. Juni 1942

Die Abgabe des Speiseöls erfolgt auf den Abschnitt 250 g Speiseöl“, der bei der Warenabgabe abzutrennen ist. Die Verteiler dürfen das Speiseöl nur an die Verbraucher abgeben, die bei ihnen den Abschnitt über „Vorbestellung von Speiseöl für die 37.—39. Zuteilungsperiode“ der Reichsfett⸗ karten 35 abgegeben haben und dies durch Vorlage des ent⸗ sprechend gekennzeichneten Stammabschnitts der Reichsfett karten 35 nachweisen können.

Abgabe ohne Vorbestellung Personen ohne ständigen Aufenthaltsort Aus der Sammelverpflegung Ent⸗ lassene und Umziehende

Die mit dem Aufdruck „Schiffer“ versehenen Reichsfett⸗ karten 37 berechtigen, soweit sie den Bezugsabschnitt übe Speiseöl enthalten, ohne vorherige Bestellung an dem jeweili⸗ gen Liegeort zum Bezuge von Speiseöl. Ebenso können Personen ohne ständigen Aufenthaltsort gegen Vorlage de Wanderpersonalkarte Speiseöl auf ihre Reichsfettkarte 37 ohne Vorbestellung beziehen.

In folgenden Fällen haben die Ernährungsämter den Stammabschnitt der in Betracht kommenden Reichsfettkarten zur Ermöglichung des Bezuges von Speiseöl ohne Vorbe⸗ stellung mit dem Vermerk „Speiseöl ohne Vorbestellung“ und dem Dienstsiegel zu versehen:

bei Versorgungsberechtigten, die

a) aus einer Sammelverpflegung entlassen (nicht vor⸗ übergehend beurlaubt) worden und deshalb nicht in der Lage sind, den anläßlich der Vorbestellung von

Speiseöl für die 37.—39. Zuteilungsperiode ab⸗

gestempelten Stammabschnitt der Reichsfettkarte 35 vorzulegen, b

b) nach der Vorbestellung und vor dem Bezug von Speiseöl in den Bezirk eines anderen Ernährungs⸗ amtes verziehen.

III. Speiseölabgabe in sonstigen Fällen „Speiseöl darf außer auf den 50⸗9-Abschnitt über Speise⸗ öl nur in folgenden Fällen im Rahmen der vorhandenen Bestände abgegeben werden:

1. auf die über „Butter oder Speiseöl“ Kleinabschnitte der Reichsfettkarten. Es handelt sich um je vier Kleinabschnitte der Reichsfettkarten für Normalverbraucher, der Jugend⸗ lichen von 14—18 Jahren und der Reichsfettkarten SVI1 und SV5 Die Abschnitte, die über „5g Butter oder 4 v Speiseöl“ lauten, sind für den Bezug von Speiseöl in den Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen be⸗ bestimmt. Beim Handel wird auf diese Abschnitte zusammen mit den übrigen Kleinabschnitten regel⸗ mäßig Butter bezogen werden; die Abgabe von Speiseöl auf diese Abschnitte, insbesondere an Gast⸗ stätten, ist jedoch auch dem Handel gestattet;

.auf die mit „Butjer oder Speiseöl“ gekennzeichneten Abschnitte der Zulage⸗ nnch Ssetze he

lautenden

IV. Ausstellung von Bezugscheinen über Speiseöl

Die Ernährungsämter haben den Verteilern auf die 50⸗g⸗Abschnitte über Speiseöl Bezugscheine über Speiseöl aus⸗ zustellen. Ebenso haben die Ernährungsämter Bezugscheine über Speiseöl auszustellen für die sonstigen zum Speiseblbezug berechtigenden Abschnitte der Reichsfettkarten (vgl. oben III1 und 2), sofern diese Abschnitte mit einem entsprechenden An⸗ trag eingereicht werden. Die Bezugscheine über Speiseöl sind- den Speiseöllieferanten zur Belieferung oder, soweit Vorschuß⸗ lieferungen erfolgt sind, zur Abdeckung dieser Lieferungen vorzulegen. .““ 1“

8

V. Ausgabe von Restbeständen an Macharine ..“ it die Verteiler R ; Soweit die Verteiler zu Beginn der 37. Zuteilu periode noch über Restbestände an Margarine verfügen, müssen sie diese bevorzugt vor Butter ausgeben 1. auf die Lebensmittel⸗, Reise⸗ und Gaststättenmarken G für Margarine, 8 2. auf die Margarineabschnitte Urlauber, 3. auf die Kleinabschnitte über Butter der Reichsfett⸗ käarten für Normalverbraucher, der Jugendlichen von 14—18 Jahren und der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5, 4. auf die Abschnitte der Fettkarten sowie der Zulage⸗ und Zusatzkarten, die zum Bezuge von „Butter oder 1 Speiseöl“ berechtigen. Die Verteiler erhalten in den Fällen 1. bis 3. für diese

der Reichskarten für

Abschnitte Bezugscheine über Butter und im Falle 4.

ihrer Wahl Bezugscheine über „Butter“ oder „Speiseöl“.