Reichs⸗
und Staatsanzeiger Nr. 113 vom 16. Mat 1942. S. 2
schaftsteitn
Preispolitik im Kriege — Neue Phase der deutschen Kriegswirtschaft
Grundsätzliche Ausführungen des Preis⸗ kommissars und des Reichswirtschaftsministers
Auf der Arbeitstagung der Wirtschaftskammer Danzig⸗West⸗ preußen machte der Reichskommissar für die Preisbildung, Staats⸗ sekretär Dr. Fischböck, zur Preispolitik im Kriege grundsätzliche Ausführungen. Er ging davon aus, daß das Geldwesen auf dem Gebiete der Wirtschaft eine ähnliche Rolle spiele wie der Verkehr. Solange der Verkehr gut funktioniere, begegne er nur einem untergeordneten Interesse. Erst dann, wenn Schwierigkeiten auf⸗ treten, trete er in den Bereich des allgemeinen Interesses; es werde nämlich dann klar, wie wichtig er für den Ablauf des wirtschaftlichen Geschehens sei, und dann regten sich alle Kräfte, um die Stockungen zu beseitigen. Auf dem Gebiet des Geld⸗ wesens habe es bei uns erfreulicherweise keine Schwierigkeiten gegeben; der Geldverkehr funktioniere sehr gut. Voraussetzung afür aber sei, daß das Preisgefüge, weil es eines der wichtigsten Faktoren der Geldpolitik sei, auch in Zukunft stabil bleibe. Das Vertrauen zum Geld müsse erhalten werden. Die Grundlage für dieses Vertrauen sei aber nur dann vorhanden, wenn die Stabilität der Preise unbedingt gesichert sei. Der Preiskommissar schilderte dann die starken Kräfte, die die Stabilität des Preisgefüges zu beeinträchtigen drohen. Ein⸗ mal sei das Angebot an Waren aus kriegsbedingten Gründen ge⸗ ring, zum anderen seien kriegsbedingte Kostensteigerungen zu verzeichnen. An der Warenverknappung lasse sich nichts ändern, und damit müsse man sich abfinden. Der Kostengesichtspunkt sei dagegen wichtig, weil unter den Selbstkosten auf die Dauer nicht produziert werden könne. Die Gestaltung der Kosten stelle die aktuellste Seite des Problems dar, die ständige Beobachtung und eine individuelle Behandlung des Einzelfalles erfordere. Kosten⸗ erhöhungen ergeben sich zwangsläufig aus der Verwendung neuer Rohstoffe, aus dem Einsatz weniger qualifizierter Arbeitskräfte, aus höheren Transportkosten usw. Diesem je nach den Einzel⸗ bedingungen veränderten Preisbild für den einzelnen Betrieb stehe die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung der Stabilität des Preisgefuges gegenüber. Der einzelne Betrieb selbst müsse daher alles daran setzen, zunächst von sich aus mit den Kostensteige⸗ rungen fertig zu werden.
Es war nicht gesund, die Preispolitik zu sehr auf dem Kosten⸗
den Kostenpreis hinaus müsse man da⸗ her zum Leistungspreis gelangen, der vom Unternehmer fordert, die Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Die Kostenverminde⸗ rung solle zugunsten des Unternehmers wirksam werden, dagegen jede Erhöhung zu seinen Lasten gehen., Weder Erzeuger noch Händler dürfen ein Interesse daran haben, ihre Kosten zu er⸗ höhen, um den Gewinn zu steigern. Daher sei auch der Uebergang von den LSO, die stark auf den Kosten basierten, zum Einheits⸗ und Gruppenpreis bei öffentlichen Aufträgen erfolgt. Auch bei den Handwerksleistungen sei das System des Leistungspreises für Regelleistungen vorzuziehen, nach dem für bestimmte Leistungen ein Höchstpreis genommen werden könne. Die Tendenz müsse dahin gehen, ganz allgemein soweit als möglich vom Kostenpreis⸗ ystem abzukommen und zum Leistungspreis zu gelangen. . Der Preiskommissar wies dann darauf hin, daß der Stop⸗ preis vielfach in Vergessenheit geraten sei. Er erinnere daran, daß die Vorschriften des Preisstops sich auf alle Zweige des Wirt⸗ schaftslebens, abgesehen von einigen zugelassenen Ausnahmen, erstrecken, und zwar nicht nur auf die lebensnotwendigen Güter, sondern auch auf die nicht lebensnotwendigen Bedarfgegenstände und Leistungen. Soll das Vertrauen zur Stabilität des Preis⸗ gefüges nicht untergraben werden, dürfe nicht mit verschiedenen aßen gemessen werden. Es entspreche vielmehr dem Erforder⸗ nis der Währungsstabilität, daß auch bei nicht lebensnotwendigen Gütern die Preisvorschriften unbedingt einzuhalten sind. Aller⸗ dings sei die Kontrolle hier insofern schwerer, als es sich um eine Vielheit von Sorten und Typen handle, woraus sich die Verpflich⸗ ergebe, hier möglichst eine Aenderung eintreten zu lassen. auf diesem Gebiete dürfen die Preise nicht nach anderen Gesichtspunkten gebildet werden als bei den lebensnotwendigen Gütern, da das Preisgebäude als eine Einheit aufgefaßt werden müsse. Preiserhöhungswünsche müssen im Kriege allgemein abgelehnt werden. Das gelte auch von den Preiserhöhungen, die auf eine Aenderung der Relationen zwischen den Preisen hinzielen. Der Krieg sei nicht der geeignete Zeitpunkt, die Preis⸗ und Lohn⸗ gerechtigkeit zu vekwirklichen, zumal solche Korrekturen meist nur in Form von Preiserhöhungen vorgenommen werden sollen, da⸗ gegen sei man zu den zum Ausgleich “ Preissenkungen weniger bereit, so daß die Folge nur zu leicht ein allgemeines Ansteigen der Preise wäre. Preiserhöhungswünsche könnten auch nicht damit begründet werden, daß die betreffende Produktion wichtig sei und angeregt werden müsse; denn im Kriege sei alle Produktion als wichtig zu bezeichnen, sonst dürfe sie nicht vor⸗ genommen werden. Preisinjektionen seien daher immer abzu⸗ Fehmem Diesen Erfordernissen 2ö es auch, wenn eine Bereinigung des sogenannten Se. st⸗Gefälles auf dem Gebiet der Preise aufgeschoben wurde. Die Aufgabe bestehe darin, die Lebensverhältnisse im neuen Ostraum so günstig wie möglich zu gestalten, damit die hier vorhandenen Lebensmöglichkeiten auf 8 deutschen Volksgenossen anziehend wirken. Entscheidend sei die Rücksichtnahme auf die breiten Volksschichten und nicht auf die Interessen der Erzeuger und Händler, da die Wirtschaft dem Volke und nicht den einzelnen Wirlschaftssubjekten zu dienen habe. Der Preiskommissar stellte sodann die Forderung auf, zum Ausgleich der Preiserhöhungen, die sich nicht vermeiden lassen, Preissenkungen vorzunehmen, Wo solche möglich seien, müßten sie eintreten, und das beziehe sich auf alle Zweige der Wirtschaft, besonders die verarbeitende Industrie, die in der Vergangen⸗ 1. im allgemeinen im Vergleich zur Urproduktion wesentlich besser abgeschnitten habe. Die Notwendigkeit der Preissenkungen ergebe sich daraus, daß das Gesamtbild des Preisgebäudes im Verhältnis zur Währung nicht verändert werden dürfte. Durch diese Preissenkungen entstehe nicht zusätzliche Kaufkraft, sondern es trete nur eine Verlagerung zugunsten der “ ein. Außerdem werde erreicht, daß das Vertrauen zur Währun erhalten bleibe und um so mehr gespart werde. Darauf aber, da mehr gespart werde, komme es an, weil es eine andere Lösung des Problems der überschüssigen Kaufkraft überhaupt nicht gebe. ZJeder der Geld spare, müsse wissen, daß er für dieses Geld zu einem späteren Zeitpunkt nach dem Kriege wahrscheinlich sogar noch besser und mehr kaufen könne als jetzt. Der Preiskommissar schloß seine Ausführungen mit der Fest⸗ stellung, daß die Aufrechterhaltung stabiler Preise eine der wesent⸗ lichen Voraussetzungen für den Endsieg sei, und forderte die Wirt⸗ schaft auf, von sic elbst aus alles zu tun, um den Forderungen zur Stabilität des Peeaeehe Rechnung zu tragen. Im weiteren Verlauf der Arbeitstagung der Wirtschafts⸗ kammer Danzig⸗Westpreußen 2⸗ der Leiter der Wirtschafts⸗ kammer Danzig⸗Westpreußen, Gauwirtschaftsberater Dr. ohr, der den zahlreich erschienenen Vertretern von Partei, Staat und Wehrmacht, an der Spitze Reichswirtschaftsminister Dr. h. c. Walther Funk, seinen Gruß entbot. Die Jahre 1940/41 standen, wie er u. a. ausführte, im Zeichen des Aufbaues und der Kon⸗ solidierung der danzig⸗westpreu ischen Wirtschaft.
preis aufzubauen. Ueber
dieser im Krieg zum Großdeutschen Reich gekommene Gau, der sich mit seiner Wirtschaft vom ersten Tage an in das Zeichen der Kriegswirtschaft gestellt gesehen habe, ganz anders wie die Wirt⸗ schaft des Altreichs um seinen Aufbau kämpfen müssen. Dr. Mohr gab dann einen Ueberblick über die Bedeutung der Wirtschaft dieses Gebietes und hob die besondere Rolle Danzigs auf Grund seiner Verkehrslage und seiner Handels⸗ und Um⸗ schlagkapazität hervor. 88 Sodann ergriff Reichswirtschaftsminister Walther Funk das Wort zu grundsätzlichen Ausführungen über die ideellen, organisatorischen und materiellen Grundlagen der national⸗ sozialistischen Wirtschaft, wie sie insbesondere auch für die Ge⸗ staltung des deutschen Ostens Geltung haben müssen. Bei dem Aufbau und der Entwicklung des deutschen Ostens und der Ost⸗ wirtschaft sei das hohe Ziel gesetzt, daß dieser Raum dem deut⸗ schen Volk die Ernährungsfreiheit sichern helfen solle. 8 sollen für alle, die in diesem Raum ihre Heimat finden, sei es als Bauern, Handwerker, Kaufleute oder Industrielle, die Voraus⸗ setzungen für die besten Lebensbedingungen geschaffen werden. Hier soll die Einheit von Raum, Volk und Staat gemäß den nationalsozialistischen Grundsätzen ihrer höchsten Vollendung ent⸗ gegengehen. Ueberall im Ostraum soll neues wirtschaftliches Leben erblühen und die gunstigen Voraussetzungen für einen leb⸗ haften Transit⸗ und Ueberseehandel sollen bestens genutzt und ent⸗ wickelt werden. Die schweren Wunden, die der Danziger Wirt⸗ schaft in der Zeit der Zwangsherrschaft durch Polen geschlagen worden seien, seien bekannt. Mit der Eingliederung der danzig⸗ westpreußischen Wirtschaft in den Ssehdentschen Aegesns h und dem Anschluß an den gewaltigen deutschen Wirts aftsrhythmus mußte gleichzeitig über Nacht die Umstellung auf die Kriegs⸗ wirtschaft vorgenommen werden, was mit schwerer, aufoperungs⸗ voller Arbeit geschafft worden sei. Se ütsche Kriegswirtschaft sei in eine neue Phase getreten, in e 8 1;g vereinheillicht und vereinfacht, die größtmögliche Konzentration aller Kräfte und die äußerste Rationalisierung der Arbeit herbeigeführt werden müsse, um auf diese Weise mit den vorhandenen Rohstoffen, Materialien, Appa⸗ raturen und Arbeitskräften eine noch wesentlich erhöhte keistung in unserer Rüstungsfertigung zu erreichen. Es soll in der Rüstung mehr, schneller und noch besser als bisher produziert werden. Diese neue Phase der Kriegswirtschaft sei zum Teil mit schweren Eingriffen in die einzelnen Produktionsstätten, Zusam⸗ menlegung von Fertigungen in den am rationellsten arbeitenden Betrieben, Verlagerung von Aufträgen, Rohstoffen und M lien, Verlegung von Arbeitskräften, Veränderungen in den Arbeitsmethoden und in der Lohnregelung, Vereinfachung und Verminderung von Typen und Formen, stärkerer Ausbildung der Serien⸗ und Massensabrikation verbunden. Dieser tiefgehende Umbau in der Rüstungsindustrie müsse zwangsläufig auf die ge⸗ samte deutsche Wirtschaft erhebliche Auswirkungen haben, insbeson⸗ dere hinsichtlich der Beschaffung der Rohstoffe, aber auch hinsichtlich der Produktion der nicht reinen Rüstungsgüter und hinsichtlich des Exports. Das Primat der Rüstung erfordere überall eine Ein⸗ sba ö die neue Lage. Die neue Phase der Rüstungswirt⸗
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aft erfasse aber auch die gesamte Wirtschaftsorganisation und safteerssthen Lenkungsapparat, indem auch hier eine starke Zu⸗ sammenfassung der Kräfte und eine Vereinheitlichung und Ver⸗ einsachung erforderlich werde. Dabei solle der Unternehmer noch weit mehr als bisher selbstverantwortlich die Bewirtschaftung, ober auch gewisse Lenkungsaufgaben übernehmen. Im Zuge dieser Entwicklung sei die Vereinfachung des Kontingents⸗ und 8 8 wesens eingeleitet, ferner die bereits vor langer Zeit in Angriff genommene Reform der Reichsstellen weiter gediehen, eine Ver⸗ einfachung des Außenhandelsberfahrens in die Wege geleitet und die Schaffung neuer Reichsvereinigungen vorbereitet worden, um die Bewirtschaftung bestimmter Produktionszweige unter Einbe⸗ ziehung verschiedener Produktionsstufen und der Marktregelung einer geschlossenen Selbstverwaltungsorgani ation der Wirtschaft zu übergeben. Im Zuge der Neuordnung der Organisation der ewerblichen Wirtschaft durch die Errichtung von Gauwirtschafts⸗ ammern soll eine wesentliche Vereinfachung und Vereinheitlichung des Mittelba 2 durch die dan dene straffe Zusammenfassung der Kräfte eine Steigerung der Leistungen erreicht werden. Die Gauwirtschaftskammer repräsen⸗ tiere die 12—. ihres Bezirks in ihrer Gesamtheit, so daß der autoritäre Staatsgedanke auch in der regionalen Führung der deutschen Wirtschaftsorganisation verwirklicht werde. „Es gebe im nationalsozialistischen Staat weder eine ständische Wirtschaft noch eine Standesorganisation. —
Mit Nachdruck betonte der Reichswirtschaftsminister, daß heute die Parole laute: Mehr leisten und weniger organisieren! Der auf der Volksgemeinschaft b. g Staat kenne keine Bevorzugung einzelner Stände und Berufe. Allerdings mache die Neuordnung der deutschen Wirtschafts⸗ organisation die Beseitigung aller traditionellen Einrichtungen notwendig, wie sie die Industrie⸗ und Handelskammern und Handwerkskammern gewesen seien. Aber n. wichtigen und wertvollen Aufgaben würden in der Gauwirt chaftskammer nicht
lechter, sondern besser erfüllt werden können. Die Gauwirt⸗ - aftskammer sei eine neue 1 1 i Staats⸗ und Wirtschaftsgesinnung und finde ihre Begründun in der Erkenntnis, daß Staat und Wirtschaft ihre stärksten un letzten Kräfte aus der Volksgemeinschaft erhalten. Der fachliche Aufbau der Wirtschaft wäre durch diese Neuordnung keineswegs zerstört, auch durch die Errichtung von Reichsvereinigungen würden die vertikalen fachlichen Gliederungen der Wirtschaft, also die Reichsgruppen, Wirtschaftsgruppen und Fachgruppen, keineswegs e Sie behalten gemäß der Aufgliederun der Wirtschaft in Industrie, Handel, Handwerk und Banken un Versicherungen ihre allgemein wirtschaftspolitischen und fachlichen Betreuungs⸗ und Lenkungsaufgaben, soweit letztere nicht auf die Reichsvereinigungen übergehen. Bei der Ueberführung der Handwerkskammern in die Wirtschaftskammern sei zu be⸗ rücksichtigen, daß erstere nach ihrer bisherigen Stellung Glieder eines in sich geschlossenen öffentlich⸗rechtlichen Organisationsaufbaues seien. Da die jetzige Neuordnung der Organisation der Wirtschaft im Mittelbau weder eine rundlegende Reform des deutschen Handwerks, no eine olche der Spitzeorganisation der gewerblichen Wirtschaft ein⸗ chließe, müsse die Stellung des Reichshandwerksmeisters ge⸗ ichert bleiben, ebenso wie die Erfüllung der besonderen . der Handwerksorganisation. Aus diesem Grunde se in der kom⸗ menden Durchführungsverordnung vorgesehen, da das Mitglied des Päsidiums, das die Handwerksabteilung der Gauwirtschafts⸗ kammer führt, die Bezeichnung „Der Gauhandwerksmeister“ er⸗ ält, und daß diesem die eeteh rien der Aufgaben der bis⸗ Hünhne Handwerkskammer innerhalb der Gauwirtschaftskammer obliegen soll, soweit es sich nicht um gesamtwirtschaftliche Fragen handele. Der Leiter der Gauwirtschaftskammer solle die vom Ver⸗ trauen der Partei getragene führende Wirtschaftspersönlichkeit des Gaues sein, gleichgültig, ob Industrielle, Kaufmann oder Hand⸗ werker. Ueberall, wo die Voraussetzungen ie Errichtung von Gauwirtschaftskammern vorhanden seien, d. h. insbesondere, wo sich der Wirtschaftsbezirk mit dem Gaugebiet decke, werde die Neu⸗ ordnung alsbald durchgeführt werden. Im übrigen solle die Neuordnung wirklich eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Wirtschaftsorganisation herbeiführen, die damit eine Ein⸗ sparung an Arbeitskräften sowie eine Verminderung an Bewirt⸗
e habe 1 schaftun smaßnahmen bringe
und so zu einer Entlastung der
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Materia⸗
erichts⸗†¼
s der Organisation und durch die damit verbun⸗
beruhende nationalsozialistische
Ausdrucksform nationalsozialistischer
Wirtschaft und zu einer Befreiung der Produktion von büůro⸗ Eniget E beitrage. Neue Organisationen sollen nicht entstehen. Die jetzt notwendige stärkste Entfaltung der Foftiasne⸗ kräfte und der betriebswirtschaftlichen Kenntnisse und Erfah⸗ rungen der Wirtschaft sollen nicht durch staatliche oder 8. satorische Reglementierungen unnötig. behindert und eingeschrän „ Funk verbreitete sich sodann über
Reichswirtschaftsminister Funk verbreitete sich soda die staatliche flschastene Förderung der deutschen Ostwirtschaft und betonte, daß es immer das Bestreben der nationalsozialistischen Staatsführung sein werde, den besonderen Bedürfnissen des deut⸗ schen Raumes im Osten weitgehend Rechnung zu tragen. Die früuher beinahe traditionelle stiefmütterliche Behandlung. dieses Gebietes sei für alle Zeiten vorbei. Die materielle Unterstützung des deutschen Ostens durch das Reich erschöpfe sich aber nicht allein in der finanziellen Förderungg vielmehr würden ihm auch be⸗ vorzugt neue Maschinen zur Verfügung gestellt, besonders große Rohstoffkontingente zugeteilt, Tarisvergünstigungen eingeräumt usw. So habe sich der Abstand bereits in der zurückliegenden kurzen Zeitspanne zum Teil schon wesentlich verringert. Die Hauptarbeit aber bleibe der Friedenszeit vorbehalten. Mit Nachdruck betonte er, daß der deutsche Osten kein billiges hnsbelthun s⸗ ganze Männer verlange und daß nur solche zu wirtschaftli er Tätigkeit zugelassen würden. Lobend erwähnte er die Leistungen der Handwerksaufbau⸗Ost GmbH, deren Arbeit um 8 wichtiger sei, als die Zahl der Handwerksbetriebe im Ostraum die im Alt⸗ reich (auf 1000 Einwohner durchschnittlich 23 Handwerksbetriebe) noch lange nicht erreicht habe. Zu der Frage, ob nicht eine durch⸗ greifende Industrialisierung des deutschen Ostens seine Auf abe, agrarisches für das Deutsche Rei zu sein, stören würde, erklärte er, daß ohne Industrialisierung des Ostens alle Ostpolitik Stückwerk bleiben müsse. Nur mit ihrer Silfe lasse sich die dauernde Abwanderung der Menschen aus dem Osten nach dem Westen meistern. Grundsätzlich werde daher sowohl auf die Erhaltung der bestehenden Betriebe als auch auf eine angemessene weitere Industrialisierung Wert gelegt. Für alle die Betriebe, die Agrarprodukte verarbeiten oder ver⸗ edeln, Muhlen, Konservenfabriken, sei hier im Osten der natürliche Platz gegeben. Ebenso stehe es fest, daß ein erheblicher Ausbau der Versor ungsindustrie, insbesondere der Energiewirtschaft er⸗ folgen müsse. Schließlich werde gerade für den engeren Danziger Bereich die Förderung einer “ Exportindustrie in Frage kommen. So werde der deutsche Osten in nicht allzu ferner Zeit eine räumlich und strukturell bestens durchgegliederte Industrie⸗ wirtschaft aufzuweisen haben, die in glücklicher Ergänzung zur Bauern⸗ und Handwerkswirtschaft der Vollendung und Sicherung des Aufbauwerks im Osten diene.
Dem Verkehrsproblem dieses Raumes werde die national⸗ sozialistische Staatsführung als einem der wichtigsten Probleme für die Entwicklungsmöglichkeiten der deutschen Ostwirtschaft ihre besondere Aufmerksamkeit widmen. Der Vorsprung des Altreichs trete hier besonders stark in Erscheinung. Für die Industrie han⸗ dele es sich dabei um eine Kostenfrage. Für den Handel aber sei das Verkehrsproblem eine Lebensfrage. Danzig werde infolge seiner hervorragenden geogree Lage und seiner mustergül⸗ tigen Einrichtungen sür en Güterumschlag berufen sein, eine außerordentliche Mittlerrolle zu spielen, und zwar nicht nur als Brücke des Westens zum weiteren Osten, sondern auch als wich⸗ tiger Treffpunkt der Handelswege von Nord nach Süd. Danzigs Außenhandel werde nach dem Kriege in den großen Rahmen der und wirtschaftlichen Neuordnung Europas organisch eingefügt werden, und damit wachse die alte Hansestadt des deut⸗ schen Ostens in eine Aufgabe hinein, wie sie noch niemals dieser Stadt und ihrem Handel gestellt gewesen sei.
Schließlich verbreitete sich Reichswirtschaftsminister Funk noch über einige allgemein wirtschaftliche Fragen. Während in der Wirtschaft eine weitgehende Dezentralisierung durchgeführt werden müsse, sei auf dem Gebiete der Geldpolitik eine starke Zentralisierung notwendig. Je länger der Krieg dauere, um so mehr werde Geld freigesetzt, welches keine entsprechende Kaufkraft finde. Nohstoffe, Materialien, Arbeitskräfte würden immer stärker in die Rüstung gehen. Allerdings finde auf der anderen Seite die Vernachlässigung der Konsumgüter⸗Industrie da ihre Grenze, wo der staatspolitisch und volkspolitisch notwendige Lebensstandard aufrechterhalten werden müsse. Das überflüssige Geld solle nicht in Sachwerte, sondern in Reichsanleihen oder in Sparguthaben angelegt werden. Die Sparguthaben des deut⸗ schen Volkes seien insofern sicher, als bei siegreicher Beendigung des Krieges genügende Rohstoffe, Arbeitskräfte usw. für eine stark erhöhte Warenproduktion zur Verfügung ständen. Es werde auch nicht schwer sein, die Kriegsschulden mit Gütern abzutragen, was auch für die Schuldverpflichtungen nach dem Auslande gelte Bei der Kriegsproduktion seien wesentliche Einsparungen not⸗ wendig. Von dem Anzahlungs⸗ und Vorauszahlungssystem bei den öffentlichen Aufträgen müsse man abkommen, und die Wirt⸗ schaft müsse wieder auf den normalen Bankkredit verwiesen wer⸗ den. Ueber das Ergebnis der Aktienanmeldung teilte der Minister mit, daß von einer umfassenden Spekulation keine Rede sein könne. Die angemeldeten Aktien betragen noch nicht einmal 5 % des Bestandes an börsengängigen Aktien. Reichswirtschafts⸗ minister Funk schloß seine Ausführungen mit einem Wort des Führers, daß Front und Heimat nur einem einzigen Gedanken, nämlich dem der Erreichung des Sieges, zu gehorchen haben.
Einzelfragen zur Gewinnabführung 8
„Ein Vortrag von Ministerialrat Dr. Meuschel
Am 15. Mai sprach in der Universität Berlin auf einem Vor⸗ tragsabend, der von der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirt⸗ schaft und dem Verband Deutscher Diplom⸗Kaufleute e. V. ver⸗ anstaltet worden war, der zuständige Sachbearbeiter im Reichs⸗ finanzministerium, Ministerialrat Dr. Meuschel, über „Einzel⸗ fragen zur Gewinnabführung“.
Der Redner gab zunächst eine Darstellung der Grundsätze der Gewinnabführungs⸗Verordnung und wies darauf hin, daß die steuerliche Gewinnabführung nicht als Fortsetzung der Gewinn⸗ abführung des Preiskommissars angesehen werden dürfe. Sie schließt sich zwar zeitlich an diese an. Ihr Zweck und ihre Aus⸗ sind aber völlig andere. e hr ch ist vor allem die Anknüpfung an die vorhandenen steuerlichen Größen, die nur im Ausnahmefall berichtigt werden können. Der Redner befprach dann die praktische Durchführung und stellte zusammen, welche Möglichkeiten die Gewinnabführungs⸗Verordnung dem Unter⸗ nehmer gibt, die Belastung für ihn tragbar zu gestalten. Die erste Vorauszahlung auf den Gewinnabführungsbetrag, die vom Unter⸗ nehmer selbst zu berechnen ist, ist am 1. Juni 1942 fällig. Der Unternehmer muß sich bis dahin entscheiden, welche Anträge er stellen und welche Vergleichsgrundlage er wählen will. Von be⸗ sonderer Bedeutung ist, daß die Bemessung des Gewinn⸗ abführungsbetrags niemals dazu führen darf, daß dem Unter⸗ nehmer nach Zahlung der Einkommensteuer oder Körperschaft⸗ de weniger als 10 % des von der Gewinnabführung erfaßten
etrags seiner Einkünfte verbleibt.
Ministerialrat Meuschel sprach dann eingehend über die Be⸗ deutung des § 8 der Ersten GADV. Diese Bestimmung ist nicht, wie das manchmal angenommen wird, eine allgemeine Härtevorschrift, sondern sie kann sich ebensogut zuungunsten wie zugunsten des Unternehmers auswirken. Mit Rücksicht auf diese Zweischneidigkeit wird der Reichsminister der Finanzen die An⸗ wendung dieser Bestimmung auf die wirklich krassen Fälle be⸗ schränken. Außergewöhnliche Verhältnisse können nur dann be⸗
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eine amtliche Bescheinigung (z. B. eines Notars oder einer Polizeibehörde) darüber
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Erste
ꝛumn, deutschen neichsanzeiger und Preußische
Ber
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Nr. 113
von Wertpapieren
Schuldverschreibungen mit zugehörigen Zinsscheinbogen müssen unversehrt und ohne jeden ““ sein. Durch diese 8negn endigt die Binazahlung für die Schuldverschrei⸗ bungen mit dem 30. 11. 1942.
Die Zinsscheine verjähren nach Ablauf von 4 55 vom Fälligkeits⸗ termine an gerechnet. Einlösungsstellen: Stadtkasse Lemgo
und Sparkasse der Stadt Lemgo.
Lemgo, im Mai 1942.
Der Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo.
Umtausch
der Inhaber⸗Schuldverschreibungen der Gemeinden, Gemeinde⸗ verbände und der von Gemeinden beherrschten Unternehmungen in den eingegliederten Ostgebieten.
Auf Grund der Ersten und Zweiten Anordnung des Herrn Reichsministers des
6. Auslosung usw.
Kündigung der Holzwertanleihe der Stadt Lemgo vom Jahre 1923.
Die noch im Umlauf befindlichen Stücke der von der Stadt Lemgo am 10. Mai 1923 ausgegebenen Schuld⸗ verschreibungen, lautend auf eine be⸗ stimmte Menge Festmeter Nutzholz, werden hierdurch sämtlich zur Rückzahlung am 1. Dezember 1942 gekündigt. Die Rückzahlung erfolgt in Reichsmark nach dem letztfestgestell⸗ ten Durchschnittspreise für 1 Festmeter Nutzholz. [7059]
Die bei der Einlösung vorzulegenden
[7058].
unern über die Abwicklung gemeindlicher Schulden in den eingegliederten Ost⸗ gebieten vom 31. Dezember 1941 und 27. März 1942 (RMBl. Nr. 2 vom 9. Januar
1942 S. 4 und Nr. 14 vom 1. April 1942 S. 101) fordern wir auf, die Inhaber⸗ Schuldverschreibungen der Gemeinden, Gemeindeverbände und der von Gemeinden
beherrschten Unternehmungen in den eingegliederten Ostgebieten zum Umtausch i
1 4 % Deutsche Kommunalanleihe von 1942 Ausgabe I einzureichen.
9 1. Umgetauscht werden Inhaber⸗Schuldverschreibungen, die von Gemeinden,
Gemeindeverbänden und von den von Gemeinden beherrschten Unternehmungen in den eingegliederten Ostgebieten ausgegeben worden sind. 2. Umtauschberechtigt sind Deutsche Staatsangehörige und ihnen gleich⸗ gestellte Personen. Als solche gelten: a) Deutsche Staatsangehörige (einschließlich der deutschen Volkszugehörigen, die in die Deutsche Volksliste Abteilung 3 eingetragen sind);
b) Angehörige des Protektorats Böhmen und Mähren;
c) Juristische Personen des öffentlichen Rechts mit dem Sitz im Deutschen Reich (einschl. des Protektorats Böhmen und Mähren),, soweit ihre Forde⸗ rungen nicht auf Grund der Verordnung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer VBermögen (Schuldenabwicklungsverordnung vom 15. August 1941, RGBl. I S. 516) erloschen sind; Juristische Personen des privaten Rechts, Gesellschaften und andere Personen⸗ vereinigungen, wenn die Mehrheit der Anteile oder Beteiligungen am 1. Sep⸗ tember 1939 Personen zu a bis c gehörte und die satzungsmäßige Ver⸗
waltung aus solchen Personen besteht.
3. Voraussetzung für den Umtausch ist, daß die Umtauschberechtigten (Ziff. 2) die Stücke am 1. September 1939 im Besitz gehabt oder später durch gesetzliche
Gesamtrechtsnachfolge von einem anderen Umtauschberechtigten erworben haben, der
die Stücke am 1. September 1939 im Besitz gehabt hat.
4. Die Umstellung der Inhaber⸗Schuldverschreibungen auf Reichsmark regelt die Anordnung vom 31. Dezember 1941 wie folgt: a) Verbindlichkeiten der Gemeinden, Gemeindeverbände und der gemeindlichen Unternehmungen aus der Ausgabe von Inhaber⸗Schuldverschreibungen werden in der Weise geregelt, daß die Verbindlichkeiten ohne Rücksicht auf dSddie Anleihebedingungen im einzelnen nach ihrem Nennbetrag von Zloty uaauf Reichsmark im Verhältnis 2:1, also 200 Zloty = 100 Reichsmark, um⸗ Free werden; d) Für Markanleihen von Gemeinden (Gemeindeverbänden) in den einge⸗ gliederten Ostgebieten verbleibt es bei den getroffenen Aufwertungs⸗ regelungen. Die geringfügigen Beträge der noch umlaufenden Anleihen dieser Art werden zur technischen Vereinfachung unter gewisser Berück⸗ sichtigung der aufgelaufenen Zinsen im Verhältnis von 1000,— ℳ = 70,— Reichsmark umgestellt. 5. Die Inhaber⸗Schuldverschreibungen (Mäntel, Zinsscheine) sind mit schrift⸗ lichen Umtauschanträgen bis spätestens 1. August 1942 bei der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunalbank —, Berlin, Gertraudenstraße 13—19, einzureichen. Für jede Anleiheausgabe ist ein besonderer Antrag zu stellen (Formulare hier⸗ fuͤr werden nicht ausgereicht). Die Anträge müssen enthalten: „Nennwert, Zinssatz und genaue Bezeichnung der Schuldverschreibungen und der Zinsscheine, den errechneten Reichsmarkbetrag (gemäß 4a und b) unter Berück⸗ sichtigung der etwa bis zum 30. September 1941 nicht bezahlten Zinsen, Angaben über beigefügte Beweisunterlagen und genaue Anschrift des Antragstellers. Dem Antrage sind außer den Stücken beizufügen: a) Nummernverzeichnisse — für jede Anleiheausgabe ein besonderes Ver⸗ zeichnis — über die arithmetisch geordneten Stücke in doppelter Ausfertigung. b) Nachweise über den Besitz der Stücke am 1. September 1939 (Bankbe⸗ scheinigungen, Kaufrechnungen, Nummernverzeichnisse, Depotauszüge oder andere geeignete Urkunden) oder Nachweise über den späteren Erwerb der Schuldverschreibungen gemäß Ziffer 3. 0) Ausweispapiere, und zwar in den Fällen: zu 2a): Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1—3 (auch „Vor⸗ bescheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist), oder Einbürgerungsurkunde. : Bescheinigung über die Protektoratsangehörigkeit, ausgestellt von der zuständigen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats; : Beliebiger Ausweis gemäß den Umständen des Einzelfalles, not⸗ falls Bescheinigung der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften Bescheinigung des zuständigen Genossenschafts⸗ verbandes, bei Vereinen entsprechende Bescheinigung der zu⸗ ständigen Polizeibehörde. Aus Gründen der Sicherheit wird empfohlen, an Stelle der Ausweispapiere
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beizubringen, daß die Ausweispapiere vorgelegt und geprüft worden sind. In den Bescheinigungen müssen die vorgelegten Legitimationspapiere angeführt werden. Wird die Schuldverschreibung durch ein Kreditinstitut eingereicht, so kann das Kreditinstitut die Bescheinigung ausstellen. “
Die Vorlegung sonstiger Urkunden ist zwecklos. 8
Sind die Schuldverschreibungen verlorengegangen oder abhanden gekommen, so hat der Umtauschberechtigte den Verlust glaubhaft zu machen. Ueber die Anträge auf Umtausch abhandengekommener oder verlorengegangener Stücke wird erst nach Erledigung sämtlicher anderen Anträge entschieden.
6. Die Deutsche Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — erteilt den An⸗ tragstellern über das Ergebnis der Prüfung der Umtauschanträge Bescheid. Insoweit den Anträgen seitens der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunalbank — entsprochen wird, erhalten die Antragsteller in Höhe der auf Reichsmark umgestellten Kapitalbeträge zuzüglich des Reichsmarkbetrages der an den eingereichten Stücken befindlichen nicht eingelösten bis zum 1. Oktober 1941 einschließlich fällig gewesenen bzw. bis zum 30. September 1941 anteilig fälligen Zinsen,
u“ 4 % Deutsche Kommunalanleihe von 1942, Ausgabe I, mit Zinslauf ab 1. Oktober 1941, d. h. mit Zinsscheinen fällig am 1. April 1942 ff., unter Anrechnun zum Nennwert. Der niedrigste Nennwert dieser Anleihe beträgt ER.ℳ 100,—. Die 1 aus diesem geringsten Nennwert der Anleihe ergebenden Spitzen⸗ beträge werden zu 100 % in bar anläßlich der Ausreichung der Stücke ausgezahlt.
b Es ist zweckmäßig, die “ der umzutauschenden Stücke durch Ver⸗ mittlung einer Sparkasse, Girozentrale, Bank oder Volksbank (Kreditgenossenschaft) vorzunehmen, die für ihre Vermittlung die übliche Umtauschprovision sowie die ihnen entstehenden Spesen berechnen. Für die Ablieferung der alten Schuldtitel und für die Ausgabe der 4 % Deutschen Kommunalanleihe von 1942 Ausgabe I ist Börsen⸗ umsatzsteuer nicht zu entrichten.
Berlin, den 12. Mai 1942.
lin, Sonnabend, den 16. Mai
folgende: 5 üb Stadtanleihen: Bromberg: 4 % Stadtanleihe von 1902, 1909, 1910 und 1912, 3 ½ % Stadtanleihe von 1895 u. 1899. Gnesen: 4 % Stadtanleihe von 1901 und 1907, 84 3 ½ % Stadtanleihe von 1901 u. 1904. raudenz: 3 4 % Stadtanleihe von 1900. Hohensalza: “ 4 3 ½ % Stadtanleihe von 1897. attowitz: 6 239444 Stadtanleihe von 1888 u. 1899. rotoschin: .4 °0 Stadtanleihe von 1900. Litzmannstadt (Lodz): 6 % Stadtanleihe von 1917 II, 6 % Stadtkonversionsanleihe v. 1934, 5 % Stadtanleihe von 1917 Schröttersburg (Plock): p 6 % Stadtanleihe von 1916 osen: 4 % Stadtanleihe von 1900, 1905, 1908 und 1910, 4 % Stadtkonversionsanleihe v. 1934, 3 ½ % Stadtkonversionsanleihe von 1934, 3 ½ % Stadtanleihe von 1894 u. 1903, ½ % Stadtanleihe von 1885, 8 % Stadtanleihe von 1926, 8 4 ½ % Stadtanleihe von 1927 u. 1929. arnowitz: rh 3 ½ % Stadtanleihe von 1896. orn: 4 % Stadtanleihe von 1900, und 1909,
1906
7. Aktiengesellschaften
[7077]
Salubra⸗Werke A. G.
Die Aktionäre werden hiermit zur
22. ordentlichen Hauptversammlung
auf Montag, den 1. Juni 1942,
11 ½ Uhr, in die Geschäftsräume der
Gesellschaft in Grenzach eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Berichte des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates und der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Rech⸗
nungsjahr 1941.
2. Beschlußfassung über die Ver⸗ wendung des Jahresergebnisses.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
5. Entschädigung an den Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der ö
sammlung ist die Einreichung der Aktien oder von Hinterlegungs⸗ scheinen bis spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversamm⸗ lung bei der Gesellschaftskasse oder bei den Herren A. Sarasin & Cie., Basel, Freistraße 107, notwendig. Grenzach, den 12. Mai 1942.
Der Vorstand.
Dr. Bonifazi. Dr. Bischoff. Für den Aufsichtsrat:
Prof. F. Vöchting.
[7072]
Textilwerke Theodor Steigert, Aktiengesellschaft, Litzmannstadt. Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zur Teilnahme an der am 5. Juni 1942 um 16,30 Uhr in Litzmann⸗ stadt, Adolf⸗Hitler⸗Str. 90, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und
Leslau (Wloeclawek): .
6 % Stadtanleihe von 1916
Kreisanleihen:
Kattowitz: 3 ½ % Kreisanleihe von 1905. Konitz: 4 % Kreisanleihe von 1882. Kosten:
4 % Kreisanleihe von 1900. Neumark (Loebau i. Westpr.): 3 ½ % Kreisanleihe von 1890.
Neustadt i. Westpr.: 3 ½ % Kreisanleihe von 1886. Ostrowo: 3 ½ 9% Schubin: 3 ½ % 1886. Wreschen: 4 % Kreisanleihe von 1886.
9
Kreisanleihe von 1896.
Kreisanleihe von 1884 und
Provinzanleihen:
Pomerellen: 5 % Konversionsanleihe der wodschaft Pomerellen. Posen: . 4 % Provinzkonversionsanleihe, 3 ½ % Provinzkonversionsanleihe, 3 % Provinzkonversionsanleihe, 4 % Provinzanleihe von 1901 u. 1911, 3 ½ % Provinzanleihe von 1888, 1892, 1895, 1898 und 1901, 3 % Provinzanleihe von 1895. Schlesien: 7 % Anleihe (Ext. Loan) der Woy⸗ wodschaft Schlesien, fällig 1958.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahlen in den Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nach § 20 unserer Sat⸗ zung alle Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktien bis spätestens 1. Juni 1942
bei der Creditanstalt⸗Bankverein,
Wien, I., Schottengasse 6—8, bei
einem deutschen Notar, bei einer
Wertpapiersammelbank während der
üblichen Geschäftsstunden bis zur Be⸗
endigung der Hauptversammlung hin⸗ terlegt haben. Falls die Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar erfolgt, ist die ierüber ausgestellte Bescheinigung pätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen Wien, am 8. Mai 1942.
[7075]
Görlitzer Waren⸗Einkaufs⸗Verein
Aktiengesellschaft, Dresden. Berichtigung.
In der in Nr. 110 vom 13. Mai veröffentlichten Kapitalberichtigungs⸗ bekanntmachung muß es heißen: auf eine alte Aktie über Rℳ 100,— ein Spitzenbezugsrecht über Hℳ 75,— anstatt über HRℳ 50,—.
Der Vorstand.
Woy
[6874] Mannesmann⸗Rohrleitungsbau Aktiengesellschaft, Leipzig. Kapitalberichtigung.
Auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 und der ersten Durchführungsverordnung vom 18. August 1941 hat der Aufsichts⸗ rat in seiner Sitzung vom 21. April
des gechas des Vor⸗ standes für 1942 mit dem Bericht
1942 auf Vorschlag des Vorstandes be⸗
des Aufsichtsrates. 2. Beschlußfassung über die Deckung des Verlustes. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ 4 Wabi. des Abschlußprüfers für d hes ußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. 1 Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die im Sinne des § 19 der Satzung der Gesellschaft ihre Aktien bzw. Hinterlegungsscheine spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftskasse in Litzmannstadt, Wuppertaler Str. 35/37, hinterlegen. Der Vorstand.
6307]
Kassen⸗, Aufzugs⸗ und Maschinen⸗
bau Aktiengesellschaft F. Wertheim
& Comp.
Einladung zur 31. ordentlichen
Hauptversammlung der Kassen⸗,
Aufzugs⸗ und Maschinenbau Ak⸗
tiengesellschaft F. Wertheim &
Comp., Wien, welche Freitag, den
5. Juni 1942, um 12 Uhr mittags
in den Räumen der Creditanstalt⸗
Bankverein, Wien, I., Schottengasse
Nr. 6—8, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes über das Geschäftsjahr 1941 sowie des Prü⸗ fungsberichtes des Aufsichtsrates.
Deutsche G
schlossen, das Aktienkapital um nom. HRℳ 1 250 000,— auf nom. R.ℳ 5 000 000,— zu berichtigen. Der Be⸗ ichtigungsbeschtuß wurde am 15. Mai 1942 in das Handelsregister in Leipzig eingetragen. Die Aufforderung an die Aktionäre zur Ausübung ihres Bezugsrechtes wird in Kürze ergehen. Leipzig, den 15. Mai 1942. Mannesmann⸗Rohrleitungsbau Aktiengesellschaft.
[5889] Aktiengesellschaft Aktienbrauerei Hahenelbe
(Riesengebirge).
Einladung zur 41. ordentlichen
Hauptversammlung am Sonntag,
den 31. Mai 1942, um 9 ½ Uhr
vormittags im Gasthause „Wanit⸗ schek“ (Paukner) in Hohenelbe. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit den Berichten des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
2. Beschlußfassung über die teilung des Reingewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. .
4. Wahl der Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat.
Wenzel Hoffmann,
Fose⸗ Ullrich,
Adalbert
Wenzel
Ver⸗
Vorsitzender,
Vorsitz.⸗Stellvertr.,
ranz, Alois Beranek,
raus, Fritz Schöbel. Vorstand.
Die wichtigsten zum Umtausch gelangenden Inhaberschuldverschreibungen sind [7109]
Hartmann & Braun Aktien⸗ gesellschaft in Frankfurt am Main. Wir bringen zur Kenntnis, daß Herr Dr. Leonhard Braun, Main, durch Tod aus dem Aufsichts⸗ rat unserer Gesellschaft ausgeschieden ist. Frankfurt am Main, 12. Mai 1942
Der Vorstand. Dr. Braun.
[7115] Berichtigung.
unter Tageb.⸗Nr. 4852 veröffentl. Bi⸗ lanz der Bergwitzer Braunkohlen⸗ werke Aktiengesellschaft, Bergwitz, befinden sich 2 Druckfehler:
1. In der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung sind unter Aufwendungen für sonstige Steuern und Abgaben Betrag richtig Hℳ 121 660,18 heißen muß.
2. Der Wohnort des Vorsitzers unseres Aufsichtsrates Dr. Karl Wolf⸗ gang Wiethaus heißt Achenmühle, nicht Achsenmühle.
7102]
Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen, Frankfurt am Main. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Freitag, den 15. Juni 1942, vormittags 10 Uhr, im Frankfurt a. Main, Klapperfeldstraße Nr. 3 (Handelsregisterabteilung), statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses über das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.
2. Vorlage des Prüfungsberichtes des Verbandes Südwestdeutscher Woh⸗ nungsunternehmen.
„Beschlußfassung über die Bertei⸗ lung des Reingewinnes.
‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
5. Vorlage und Genehmigung des Verschmelzungsvertrages Uebernahme sellschaft Frankfurt a. M. A. G. durch die Aktienbaugesellschaft für kleine Wohnungen.
führung der Verschmelzung er⸗ forderliche Erhöhung des Grund⸗ kapitals von ℳ 10 Millionen auf H.ℳ 14 Millionen durch Neu⸗ ausgabe von 4000 Stück auf den Namen lautende volleingezahlte Aktien von je Rℳ 1000,— mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1942. .Beschlußfassung über die Satzungs⸗ änderung im § 3 (Grundkapital). . Wahlen zum Aufsichtsrat.
Sonstiges. 8 Eisenhuth.
Der Vorstand.
[6690) Pausaer Tüllfabrik
Aktiengesellschaft, Pausa’Vogtl.
Die Aktionäre unserer Gese schaf
werden hiermit zur Teilnahme an der
am Mittwoch, den 10. Juni 1942,
nuchmittags 5 Uhr, im Sitzungs⸗
zimmer der Commerzbank A.⸗G.,
Plauen / V., Bahnhofstr. 38/40, stattfin⸗
denden 31. ordentlichen Hauptver⸗
sammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates über das am 31. Dez. 1941 abgelaufene Geschäftsjahr unter Vorlegung der Jahresbilanz und der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung.
.‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
. Aufsichtsratswahl.
.Wahl eines Wirtschaftsprüfers für 1942.
Aktionäre, welche nach § 12 des Ge⸗
sellschaftsvertrages an der Hauptver⸗
sammlung stimmberechtigt teilnehmen wollen, haben ihre Aktienmäntel bis einschließlich 4. Juni 1942 bei
der Commerzbank A.⸗G., Plauen, deren Zentrale und Filialen,
der Vogtländischen Bank, Abt. der ADbCA, Plauen, deren Zen trale und Filialen,
Pausa /
der Gesellschaftskasse in Vogtl. während der üblichen Geschäftsstunden oder bei einem Notar bis zum Schlusse der Hauptversammlung zu hinterlegen. Das satzungsgemäß für 1942 aus⸗ scheidende Aufsichtsratsmitglied, Herr Fabrikbesitzer Konsul Herbert Schrei⸗ terer, Reichenbach/ Vogtl., ist sofort wieder wählbar. Es wird auf die notwendig werdende Erneuerung der Gewinnanteilschein⸗ bogen zu den Aktienmänteln 1— 2000 ebiabe gemacht. Durch die Ge⸗ sellschaftskasse werden gegen Ein⸗ reichung der entsprechenden Erneue⸗ rungsscheine die neuen Anteilschein⸗ bogen ausgehändigt. Pausa/ Vogtl., den 16. Mai 1942. Pausaer Tüllfabrik Aktiengesellschaft, Pausa / Vogtl. Der Vorstand.
7. Beschlußfassung, über die Ver⸗ wendung des Reingewinnes.
8
Jur. Dr. Hubert Schrimpl d. J.
Herbert Brauße.
Frankfurt am
In der im Reichsanz. Nr. 109, 3. Beil., 8
zwecks der Gartenstadt⸗Ge⸗
‚Beschlußfassung über die zur Durch⸗
RMℳ’ 211 660,18 angegeben, während der
Amtsgerichtgebäude in
1
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