46
8*
rste Beil
1“
Staatsanzeiger Nr. 120 vom 26.
Fgr
Bilanz zum 31. Dezember 1941. I. Bermögensrechnung.
Gemeinnützige Baugesellschaft Heidenheim an der Brenz A.⸗G. Heidenheim.
Vermögensaufstellung auf 31. Dezember 1941.
Anlagever Gebäude, Gru Maschinen Werkzeuge. Beteiligungen
—— VBermögen. R. ℳ Anlagevermögen: Unbebaute Grundstücke. Wohngebäude. . . ... . Noch nicht abgerechnete Neubauten . Geschäfts⸗ u. ventar. 11““ Umlaufsvermögen: Forderungen aus Mieten. Kassenbestand... . Bankguthaben.. Schuldner...
55 339 3 733 600 zahlungen, rungen Wertpapiere Wechsel Kasse, Post⸗ 353 scheck und 21 Reichsbank
11 669 29 Andere Bank⸗
2 247 [64 guthaben
4 005 120 69 —* grenzung
400 000°— [7112].
Betriabsin⸗ ex
Schulden. Grundkapital. Rücklagen: Gesetzliche Rücklagen. Wertberichtigungen: Für etwaige Ausfälle an Mieten. 8 Rückstellungen. 8 443 738 29 Verbindlichkeiten . .3 005 676/07 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Reingewinn: Gewinn im Jahre 1941
99 87586 Grundkapital Rücklagen: gesetzliche
7 064 andere
34 341 89 Schulden
14 424,13 4 005 120/69
Gewinn⸗ und Verlustrechnung auf 31. Dezember 1941.
Anzahlungen, rungen und
gegenüber K. nehmungen
Aufwendungen. Abschreibungen . Verwaltungskosten. Betriebskosten.
R.Nℳ 89, 58 921/39 11 992 98 43 47881
grenzung
Vermögen.
4 578 272,46
Umlaufvermögen: Rohstoffe, Halb⸗ u. Fertig⸗ fabrikate, geleistete An⸗
20 454 963,19
Posten der Rechnungsab⸗
Verbindlichkeiten.
Wertberichtigungen des Umlaufvermögens. Rückstellung für ungewisse
Verbindlichkeiten: —
bindlichkeiten.
Posten der Rechnungsab⸗
mögen: ndstücke und
22 659,87
een.
Forde⸗ 6 280,80 250 111,40 205 441,67
1 979 067,47
. 600 000,— .714 690,40
Warenliefe⸗ sonstige Ver⸗
onzernunter⸗
22 895 864
27 497 479 62
27497 479,62
R.N“ℳ J8
4 600 933
Rücklagen, gesetzlihhhehe. dlagen gee66 Wertberichtigung auf Umlaufvermögen Rückstellungen für ungewisse Schulden Verbindlichkeiten:
Sonstige Verbindlichkeiklen. Rechnungsabgrenzung . Reingewinn: Vortrag aus 1940 .
Passiva. Grundlapitaal
an Kunden
auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen
Dividendenabgabe 1940
32 975/89 10 000 — 22 975 8 125 955,74
1 000 000 80 000
5 459
8 000 712 102 1
18 768
32 248,91 967 08
16
148 931,63
Avale R. ℳ 5000,—
8
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.
II1478 96
681
6 000 000
1 314 690
151 436 1 466 611 17 070 1997¾
1 359 180 49
135 361
II. Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 2 —PZ —ꝑyg
Instandhaltungskosten . 33 260 09 Zinsen und ähnliche Auf⸗ wendungen. Beiträge an Berufsvertre⸗ tüngen. “ Gewinn im Jahre 1941 “ Erträge.
Mieteeinnahmen Pachtgeldeinnahmen
Aufw 106 848/4
623,— 14 424 13 7
269 548,8
Zuführung an lagen.. Zuweisung 269 514 87 1Ses
269 548ʃ87
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ge⸗ sellschaft sowie der von dem Beauftragten des Vorstandes erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß er⸗ läutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Stutt gart, den 7. April 1942. Verband Württ. Wohnungsunter⸗
nehmen e. V. Bühler (Verbandsleiter).
Die Hauptversammlungr hat am 13. Mai 1942 die Auszahlung einer. Dividende von 39% beschlossen, deren Auszahlung ab⸗ üglich 15 % Kapitglertragssteuer bei der
eutschen Bant Zweigstelle Heiden⸗ heim in Heidenheim gegen Einreichung des Gewinnanteilscheines Nr. 13 erfolgt.
Dem Vorstand gehören an: Otto Haenle und Georg Beutler.
Dem Aufsichtsrat gehören an: Dr. Rudolf Meier, Vorsitzer; Emil Bittel, stell⸗ vertretender Vorsitzer; Walther Hartmann, Dr. Hermann Voith, Curt Scheffler, Karl Genthner, sämtliche in Heidenheim.
Heidenheim, an der Brenz, den 14. Mai 1942.
Der Vorstand der—
Gemeinnützigen de.e. Sa Heibdenheim/ Brenz A.⸗G.
i. V.: Emil Bittel.
Erxtr
Nach dem
unserer
Dr. Michalo
Biox⸗Aktiengesellschaft, Dresden.
Bilanz am 31. Dezember 1941.
[7494].
Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen, Steuern, Beiträge an Be⸗ rufsvertretungen
stützungsverein ....
Ausweispflichtiger überschuß nach Organ⸗ schaftsabrechnung ...
Außerordeutlicher Ertrag.
pflichtgemäßen Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der uns vom Vorstand ertoilten Aufklärungen entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften.
Saarbrücken, im Mai 1942.
Rheinische Treuhand gesellschaft Aktiengesellschaft
lassung Saarbrücken. Dr. Schäfer, Wirtschaftsprüfer.
Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: Direktor Karl Eychmüller, Ulm a. d. Donau, Vorsitzer; Botschafter Dr.
von Schubert, Berlin; Graf von Roedern [Simsdorf, Simsdorf; Göring, Berlin.
Der Vorstand ist gebildet aus den Herren: Dr. Walther Wieland, Brebach⸗ Saͤar, Vorsitzer; Dipl.⸗Ing. Ernst Lup⸗ berger, Mannheim; Dr. Bernhard Wein⸗ hardt, Mannheim.
and.
andere Rück⸗
an . Unter⸗
ag. Roh⸗
9
₰
R.ℳ
9 434 975 600 000
200 000—- 10 234 975
9 903 186 331 789
Brebach⸗Saar, den 6. Mai 1942. Halber g Maschinenbau und Gießerei A.⸗G., Ludwigshafen a. Rh. abschließenden Prüfung auf
un
wsky,
Zweignieder⸗
Herbert
10 234 975
Ergebnis
d Nachweise
L +—2*
W.
Buchwert am I. 1. 1941
Zugang 1941
Abschrei⸗ bung 1941
Buchwert am 31. 12.1941
Abschreibungen auf Anlagen u“
Reingewinn:
Aufwendungen.
Löhne und Gehälter.. ..
Soziale Abgaben. 11ö“
Steuern vom Einkommen, Ertrag und Beiträge an Berufsvertretungen ..
Vortrag aus 19430. . Gewinn in 1941
R. ℳ
₰
297 566/84 14 958/11 48 11881
497 826 74
5 266 97
148 93163
Erträge. Vortrag aus 1940 . . . . . . ... . . . .. Rohertrag aus Betrieb (gem. § 132 Abs. 1 111 Akt.⸗Ges.). Ertrag aus Beteiligung. . Zinsen und sonstiger Kapitalertrag.. Außerordentliche Erträagageeea.. ..
Dresden, im März 1942. 1 Bior⸗Aktiengesellschaft. Osterwald. Dr. Theobald. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßige der Bücher und
1““
1 012 669/10
22 975
825 904/ 20 133 213 69 29 536 66
1 038, 1 012 669110
n Prüfung auf Grund
Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Curt Papsdorf, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Direktor Carl Müller, Berlin, Vor⸗ sitzer; Direktor Dr. Clemm, Ludwigshafen, stellvertr. Vorsitzer; Direktor Leopold Kahl,
Berlin; Direktor Dr. Meder, Berlin; Direktor Dr. Kurt Weigelt, Berlin.
[7512].
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
89
66
[8565 b
Hannvversche MW aschinenb
au⸗
Aktien⸗Gesellschaft vormals Georg Egestorff (Hanomag).
Die Aktionäre unserer
Geselkschaft
werden hiermit zu der am Dienstag,
den 23. 12,00
Juni Uhr, in
1942, unserem
mittags Verwal⸗
tungsgebäude, Hamelner Straße 1 in
Hannover⸗Linden, ordentlichen eingeladen.
stattfindenden Hauptversammlung
71.
Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses und
des Berichtes des
Geschäftsberichtes Aufsichtsrates
des
sowie de für
das Geschäftsjahr 1941.
.Entlastung
des Aufsichtsrates. 3. Aufsichtsratswahl. 4. Wahl des
des Vorstandes
Abschlußprüfers
und
für
das Geschäftsjahr 1942.
Ausübung des
Zur
Stimmrechts
sind nur die Aktionäre berechtigt, die
spätestens
ihre Aktien 20. Juni
abend, den
bis Sonn⸗ 1942, bei
einer der unten bezeichneten Anmelde⸗ stellen oder bei einem Notar hinter⸗
legt haben.
Die Aktien sind mit einem zweifacher
mernverzeichnis in fertigung einzureichen.
Num⸗ Aus⸗
Die Annahmestellen sind:
Die Gesellschaftskasse Linden,
die Deutsche Bank Filiale Hannover, die Dresdner Filiale Hannover, das Bankhaus Berlin, 1
Berlin
Bank Berlin
Hannover⸗ und
und
Richard Schreib,
die Westfalenbank A.⸗G., Bochum,
ferner
die Wertpapiersammelbanken.
„Hannover⸗Linden, 22
22.
Mai 1942.
Der Vorstand.
Tertowkanal-Artiengesellschaft.
Stand 1. 1. 1941
1“
Zugang
Umbuchung + Zugang + Abgang
Abschrei⸗ bung
Bilanzwert am 31. 12. 1941
Aktiva. R.ℳ
Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: — a) Geschäfts⸗ und Wohngebäude.. b) Fabrikgebäude u. a. Baulichkeiten Unbebaute Gtundstücke. Maschinen u. maschinelle Anlagen. Dampfer und Fahrzeue.. Treidelei, Gleis⸗ und Slipanlage... Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ 1““ Im Bau befindliche Anlagen... .
321 807 407 588 16 501 36 601 561 342 20 876
34 032 140 543
6 „ 6 5 5519
Rℳ
7499
743 21 875
542 76 351
— e0 bo
R.ℳ
12. 22
D S — — £ρ,—
2
7 377 28 126
7 161 117 153 8 225
3 780
R. ℳ
321 965,— 389 688 16 501 32 662 587 226 15 670
31 324 75 987
1 539 292
77T82
Anzahlungen auf Bauvorhaben. Umlaufsvermögen: . Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse. c Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen Kassenbestand und Postscheckguthaben... Bankgitthö6 Sonstige Forderugen .. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen
“ Gesetzliche Rückkage . Sonder⸗ und Gewinnanteilrücklage.. Erneuerungsrücklagae.. Rückstellungen: für Pensionsverpflichtungen.. andere Rückstellungen.. Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kunden.. Verbindlichkeiten auf Grund von
Passiva.
Grundkap Rücklagen:
Reingewinn: . 11111X1XA““
6ö 655
Warenlieferungen und Leistungen 8 M14*“ CC1111214122
. 291 000,— . 250 000,— J5882,26 . 268 645,84
2 911,31 59 744,77
121 d2 Oõ 7 800 1278 825
368 071 77 165 386 29 1 395 —
4 000,— 131 415/11 1 598 76 34 228 88 442 207 66 60 313ʃ19 443/80
2 687 88555
1 000 000— 100 000— 541 000 —
673 128 10 156 287 52
39 756 97 115 056 88
62 656 08
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
2 687 885 55
—
Aktiva. RI [I R. ℳ Anlagen: 8 . Bebaute Grundstticke: Wohngebände.. Fabrikgebäudbe.. Maschinen und maschinelle NI“ 23,/701 — Werkzeuge, Betriebs⸗ und 1 Geschäftsausstattung.. 10 305 — Schutzrechlte.. 1—
50 700 — v 355 000 —— 15 000 32 603
2 564
R. Mℳ
1 000 16 500 17 752 12 866
RKN 8₰
49 700 353 500
38 552
50 167
439 707 —
48 118
Beteiligungen Umlaufvermögen: Warenbestände: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse .50 984,23 Ferrtige Erzeugnisse, Waren . . 12 655,36 öb114“ Forderungen: aus Anzahlungen an Lieferanten .. auf Grund von Warenlieferungen und 86161616161616161111123“ an Konzernunternehmungen . 352 024,85
Sonstige Forderungen . ......565 Zahlungsmittel: EAX“ 1 499,29 Kasse, Reichsbank, Postscheck . 44 288,68 Andere Bankguthaben . 176 703,25
. . 255 870,39
2 180,—
319 509]¹ 261 975—
5 5
431 554 05 252 025 05
222 491 22
Rechnungsabgrenzung .. . Avale FE. oℳ 5000,—
1 487 555 30 2 166/66
2 111478 96
Aufwendungen.
Bhue und Gehilter .. 1161416“*“ Sostale AWogehshss Abschreibungen auf das Anlagevermösgen . Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen Beiträge an Berufsvertretungln . . Reingewinn: Gewinnvortrag aus 19430.
Neugewinn 1941
Gewinnvortrag aus 1940.
Ausweispflichtiger Rohertrag Zinsmehrertrtalg. Rußerordentliche Erträge..
Berlin, den 31. Dezember 1941.
Georg Landsberg.
Teltowkanal⸗Aktien gesells
2
872
chaft. Ulrich v. Both.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schrift
2 911,31 59 744,77
Rℳ 9 975 212 79 60 56451 171 824 41 283 658 87 3 301 80
62 656 08
“ “ 1“
1 557 218046 2 911 31
1 530 011 96 182 30
24 112˙89
1 557 218046
“ 3
en der Ge
schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 30. April 1942.
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft. Wissel, Wirtschaftsprüfer.
Dr. H. Karoli, Wirtschaftsprüfer. Auufsichtsrat: Dr. Carl Schellen, Ministerialrat a. D., stellv. Landrat, Berlin⸗Charlottenburg (Vorsitzer); Dr. Hans
Brose, Ministerialdirigent, Berlin⸗Charlottenburg (stellv. Vorsitzer); Wilhelm Borgschulze⸗Mentges, Kreisleiter, Potsdam⸗Babels⸗ berg; Max Heiß, Kreisoberverwaltungsrat a. D., Berlin; Dr.⸗Ing. E. h. Carl Köttgen, Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens⸗
Schuckert-Werke, Potsdam⸗Babelsberg; Erich Leopold, Ministerialrat, Berlin⸗Lichterfelde. Neu gewählt wurde in der ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 1942:
Berlin⸗Dahlem.
Josef Franken, Ministerialrat,
v;1“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 120 vom 26. Mai 1942. C. 3
*
Bekanntmachung der Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare über die
Berichtigung falscher Angaben nach der Verordnung des
Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft 8 vom 21. Mai 1942 Auf Grund von Artikel II der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 165) und § 7 der Verordnung zur Durch⸗ führung und Ergänzung der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 25. April 1942 (Reichs⸗
gesetzbl. I S. 246) wird für das Bewirtschaftungsgebiet der
Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Zu § 4 der Durchführungsverordnung:
Zu berichtigen sind diejenigen Verbrauchsmeldungen von Spinnstoffen, Gespinsten und Spinnstoffwaren, die der Reichsstelle für Wolle und andere Tierhaare zur Festsetzung von Verarbeitungsmengen gemacht worden sind, sofern die
stgesetzten Verarbeitungsmengen jetzt noch als Grundlage ür die Verarbeitung des Betriebes dienen. Berlin, den 23. Mai 1942. 1.““ für Wolle. Dr. Toepfer.
Ahunordnung E 31 der Reichsstelle für Eisen und Stahhl betr.: Herstellung und Kennzeichnung von Werkzeugen aus Schnellarbeitsstahl in der Faffung vom 23. Mai 1942.
18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassun der Verordnung vom 30. Oktober 1941 Reichsgesetzbl. S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Waren⸗ verkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und 6 Staatsanz. W. 192 vom 21. August 1939) wird mit
Preu “ des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
(1) Schnellarbeitsstahl darf nur zur Herstellung span⸗ abhebender Werkzeuge verwendet werden. Für andere Zwecke, z. B. zur Herstellung von Werkzeugen zur spanlosen For⸗ mung, von verschleißfesten oder warmfesten Teilen ist die Verwendung von Schnellarbeitsstahl verboten.
(2) Werkzeuge 18 spanabhebende Formung dürfen nur dann aus Schnellarbeitsstahl hergestellt werden, wenn sie vr. den gleichen Verwendungszweck bereits vor dem 1. November 1939 aus Schnellarbeitsstahl hergestellt wurden, soweit in Absatz (4) nicht etwas anderes bestimmt ist.
(3) Werkzeuge für spanabhebende Formung dürfen für den gleichen Verwendungszweck aus Schnellarbeitsstahl einer höheren als vor dem 1. November 1939 verwendeten Schnell⸗ arbeitsstahlgruppe nicht hergestellt werden.
(4) Die Herstellung von mit Hartmetall oder Hart⸗ vee, hea bestückten Werkzeugen aus Schnellarbeitsstahl ist verboten.
Ausgenommen sind Schaftwerkzeuge mit einem Schaft⸗ durchmesser unter 13 mm, soweit bei schwierigen Zer⸗ pannungsverhältnissen auf Grund eingehender tech⸗ nischer Prüfung die Anwendung von Schnellstahl un⸗ bedingt erforderlich ist.
(5) Die Herstellung und Lieferung folgender spanabheben⸗
der Werkzeuge aus Schnellarbeitsstahl ist verboten:
Spiralbohrer über 50 mm £½ Spiralsenker über 50 mm mit Stehbolzengewindebohrer Stehbolzenreibahlen Aufspreizreibahlen Kegelreibahlen zum
8 Stiftreibahlen
Maschinenreibahlen über 32 mm £ Aufsteckreibahlen über 48 m ½. Werkzeuge für Lehrenbohrwerke Hinterdrehstähle Werkzeuge für Handbetätigung (z. B. Reibahlen, Schneid⸗
8 eisen, Gewindebohrer, Spitzsenker, Feilen, Schaber)
Fräser für Metall⸗Langsägen
CCC“ Rollscheren
gehauen und gefräßt
Fertigreiben, jedoch nichtspiralgenutete
ix.
für Scheren, Stanze
Maschinenfeilen Rotationsfeilen Werkzeuge für die Bearbeitung von Holz und nichtmetealli⸗ schen Werkstoffen. Dazu gehöven insbesondere: Fräser, Sägen, Bearbeitungsstähle und Messer zur Bear⸗ beitung und Zerlegung von Holz, Gummi, Leder, Kunstleder, Papier, Hartpapiex, Kartonnagen und ähnlichen Stoffen; 1 d ausgenommen zur Bearbeitung und Zerlegung von exotischen Harthölzern, vergüteten Hölzern (z. B. Tegö⸗ film⸗verleimte Hölzer, kunstharzgetränkte Hölzer),
Kunststoffen aus Kondensations⸗ und Polymeri⸗
sationsprodukten.
(6) Die Herstellung und Lieferung von Langsägen aus Schnellarbeitsstahl der nachfolgenden Art ist verboten:
a) Handsägen und Maschinenlangsägen von 1,25 mm. Blattstärke und darunter zur Bearbeitung von metallischen Werkstoffen mit weniger als 90 kglmm: Zugfestigkeit.
EE über 1,25 mm Blattstärke zur Bearbeitung von metallischen Werkstoffen mit weniger als 60 kglmmze Zugfestigkeit.
d) Die nachfolgenden Werkzeuge aus Schnellarbeitsstahl dürfen nicht aus dem Vollen hergestellt werden: a) Drehstähle, Hobelstähle und andere einschneidige Werkzenge mit einem Querschnitt von mehr als 200 qmm, falls die Länge mehr als 120 mm beträgt. Drehzähne (Drehlinge) mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg. (Drehzähne sind vollständig ge⸗ härtete, spanabhebende Werkzeuge, welche in beson⸗ deren, zum Werkzeug gehörenden Haltern Verwen⸗ dung finden, die eine Nachstellbarkeit und —
restlosen Verbrauch des Werkzeuges aus Schne arbeitsstahl gewährleisten).
8 Auf Grund’der Verordnung über den Warenverkehr vom
c) Hobelmesser für Verzahnungsmaschinen mit einem Stückgewicht von mehr als 1 kg. d) Kreissägen über 350 mm Durchmesser für Metall⸗ bearbeitung. e) Schaftwerkzeuge mit einem Schaftdurchmesser von 13 mm und darüber. †) Fräser und andere mehrschneidige Werkzeuge mit einem Durchmesser von mehr als 200 mm. (2) Die in Absatz (1) genannten Werkzeuge dürfen nur in nachfolgender Art hergestellt werden: I. zu a), c) bis 1)
Grundkörper oder Schaft aus Stahl, der nicht mit Nickel, Chrom, Molybdän, Vanadium, Kupfer, Kobalt und /oder Wolfram legiert ist.
II. zu a)
1. für Werkzeuge
900 mm::
Schneidender Teil stumpfgeschweißt oder mit aufge⸗ schweißtem oder aufgelötetem Schnellarbeitsstahl⸗ plättchen. Die lheen Wes Höchstlänge des Schnell⸗ arbeitsstahles beträgt 60 mm bei Werkzeugen bis zu 240 mm Länge, für längere Werkzeuge ist ¼ der Gesamtlänge zulässig.
. über
900
für Werkzeuge mit mm: Aufgeschweißte oder aufgelötete Schnellarbeitsstahl⸗ ö6 8 zu c) mit stumpfgeschweißter, aufgeschweißter, aufgelöteter oder mechanisch befestigter Schneide.
(3) Werkzeuge, die in Absatz (1) nicht aufgeführt sind, deren Herstellung jedoch auf Grund eingehender technischer Prüfung in Verbundausführung (Grundkörper aus Stahl nach Ab⸗ satz (2), Ziffer I; schneidender Teil aus Schnellarbeitsstahl) möglich ist, find in Verbundausführung zu fertigen.
mit einem Querschnitt bis zu
einem Querschnitt
(1) Aus dem Vollen gefertigte Werkzeuge aus Schnell⸗ arbeitsstahl sind mit folgender, an den Werkzeugen durch Auf⸗ schlagen, Atzen oder Elektroschreiber anzubringender Kenn⸗ zeichnung zu versehen:
a) Schnellarbeitsstahl mit einem Kobaltgehalt über 2 % mit den Buchstaben „Co“.
b) Schnellarbeitsstahl mit einem Vanadingehalt von über 2 % mit den Buchstaben „Va“, soweit nicht nach d) eine andere Kennzeichnung vorgeschrieben ist.
von
c) Schnellarbeitsstahl mit einem Vanadingehalt bis zu
2 % mit den Buchstaben „SS“, soweit nicht nach d)
leeine andere Kennzeichnung vorgeschrieben ist.
d) Schnellarbeitsstahl mit über 2 % Molybdän mit den Buchstaben „Mo“.
(2) Die Hersteller der Werkzeuge find verpflichtet, die Zu⸗ gehörigkeit des Schnellarbeitsstahles zu den Gruppen des Ab⸗ satzes (1) durch Rückfrage bei dem Lieferwerk festzustellen, wenn ihnen diese nicht bekannt sind.
(3) Ausgenommen von der Kennzeichnungspflicht nach Absatz (1) sind:
a) Werkzeuge unter 5 mm Schaftdurchmesser,
b) Werkzeuge, die bei Inkrafttreten der Anordnung be⸗ reits fertiggestellt sind und nach der Anordnung E 31 vom 20. November 1940 gekennzeichnet wurden.
§ 4 “ In besonders begründeten Einzelfällen kann die Reichs⸗ stelle für Eisen und Stahl auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen. Die Anträge müssen mit ausreichenden technischen Unterlagen (z. B. Zeichnungen) belegt werden und sind über
die zuständige Wirtschaftsgruppe bzw. den zuständigen innungsverband einzureichen. 1114X“ [5ö 88 ’ Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach den 8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 6
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft; sie gilt äauch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Gleichzeitig tritt außer Kraft: Die Anordnung E 31 betr. Herstellung und Kennzeich⸗ zung von Werkzeugen Schnellarbeitsstahl vom 20. November 1940. Berlin, den 23. Mai 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
aus
1
20. 92 Nichtamtliches 8 Verkehrswesen Erstmalig Jahresfahrplan der Reichsbahn Der im Mai 1942 in Kraft getretene neue Fahrplan der Reichsbahn wird erstmalig als Jahresfahrplan bezeichnet, während bisher der Fahrplan im Mai und Oktober wechselte. Erstmalig waren in diesem Jahr die Vorbedingungen für einen solchen Fahrplan geschaffen. Die Sommerzeit bleibt ganzjährig wie bis⸗ er. Der Reisezugverkehr ist auf ein bestimmtes Maß einge⸗ chränkt, das für das ganze Jahr maßgebend bleibt. Zusätzliche Züge für den Urlaubsverkehr sind nicht vorgesehen. Der Güter⸗ zugfahrplan kann also so gestaltet werden, daß er die Fahr⸗ möglichkeiten für alle Schwankungen des Jahres bereitstellt. Die Schaffung des Jahresfahrplans wurde weiter dadurch ermöglicht daß sich jetzt die europäischen Nachbarverwaltungen ausschließlich nach dem deutschen Fahrplan richten.
Postwesen Päckchendienst mit Italien
Nach Italien sind vom 1. Juni an Päckchen bis zum Höchsigewicht von 1 kg zugelassen. Die Freigebühr beträgt 40 Rpf. Hinsichtlich der Beschaffenheit der Päckchen gelten die Vor⸗ schriften für den Auslandsdienst. Jede Sendung muß auf der Vorderseite als „Päckchen“ bezeichnet und mit dem oberen Teil des grünen Zollzettels beklebt sein; außerem sind zwei Zoll⸗ inhaltserklärungen in delttsscher, italienischer und französischer Sprache beizufügen, die an dem Päckchen außen mit kreuzweiser Umschnürung zu befestigen sind. Exportvaluta⸗Erklärung ist wie auch sonst bei Päckchen erforderlich. Abgesehen von Zoll⸗ usw. ⸗gebühren erhebt Italien für die Aushändigung jedes Päckchens eine Gebühr von 150 Centesimi. Die italienische Postverwaltung
hat Päckchen nach Deutschland schon früher zugelassen.
Aus der Verwaltung
Tagung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, mit den Präsfidenten der Landesarbeitsämter Mnter Vorsitz des Generalbevollmächtigten für den Arbeits⸗ einsatz, Gauleiter und Reichsstatthalter Sauckel, fand dieser Tage in Berlin eine Tagung der Präsidenten der Landesarbeitsämter
statt, in der diese eingehend Bericht über die Arbeitseinsatzlage innerhalb ihrer Bezirke erstatteten. Abschließend gab Gauleiter Sauckel einen umfassenden Ueberblick über die bisher durch⸗ Füüeen Maßnahmen, die erfreulicherweise zu einer ganz wesent⸗
ichen Steigerung der Leistungen im Arbeitseinfatz für die deutsche Kriegswirtschaf fübhrt 9 Kriegswirtschaft geführt haben. 8
Wirtschaftstenn
Fleischration für die heute übersehbare Zeit gesichert
Immer wieder hört man Aeußerungen, wonach bei der Fleischration weitere Ermäßigungen zu erwarten seien. In Wahrheit liegt jedoch, wie Oberregierungsrat Konrad Lan⸗ genheim vom Reichsministerium für Ernährung und Land⸗ wirtschaft in der neuesten Nummer der ,Fleischwirtschaft“ schreibt, kein Grund vor, in der heute übersehbaren Zeit eine weitere Sen⸗ kung der Fleischration vorzusehen. Die Festsetzung der Fleisch⸗ ration ist allerdings kein einfaches Rechenexempel. Die Entwick⸗ kung der Flekscherzeugung und des Fleischbedarfs bedarf einer eingehenden und vor allem möglichst weit vorausschauenden Len⸗ kung. Der Entschluß zu einer Rationsänderung muß daher schon frühzeitig gefaßt werden, denn der Viehbestand ist zwar schnell geschlachtet, aber er bedarf mehrerer Jahre, um wieder aufgebaut “ Die Höhe der Fleischerzeugung aber ist sowohl vom
iehbestand als auch von der jeweils zur Verfügung stehenden Futtermenge abhängig. Wenn es daher, wie nach der letzten Ernte, notwendig wird, im Hinblick auf die Brotgetreide⸗ und Speisekartoffelversorgung und um Futter für den Nachwuchs frei⸗ üee ens den Bestand an schlachtreifen Schweinen zu vermindern, ann muß diese „Mehrmenge“, die über die laufende Erzeugung hinaus zur Schlachtung kommt, auf Vorrat genommen werden, um später genügend Zeit zur Züchtung und Mästung des Nach⸗ wuchses zu haben. Die sich hieraus ergebende Rationssenkung muß also zeitig genug vorgenommen werden. So ist es auch zu erklären, wie Oberregierungsrat Langenheim weiter schreibt, daß die Rationsänderung sozusagen bei gefüllten Vorratslägern vor⸗ genommen wurde und auch weiterhin für die Vorratswirtschaft gearbeitet wird. Die durch die Preiserhöhung und sonstigen Naßnahmen eingeleitete Erzeugungsförderung kann im weiteren Verlauf des Jahres nämlich nur dann Erfolg haben, wenn die Deckung der festgesetzten Rationen soweit als möglich aus dem laufenden Fleischanfall und nur ergänzt durch Auslagerungen aus den Vobratsbeständen, nicht aber durch Eingriffe in den Vieh⸗ bestand, gewährleistet ist. Unter diesen Voranssetzungen ist die Ration in einer Höhe festgesetzt, deren Aufrechterhaltung für die heute übersehbare Zeit gesschenn erscheint.
Großenropäische Verkehrsfragen
Im Rahmen der Vortragsreihe „Verkehr und Großraum⸗ “ der Fachabteilung Energie⸗Verkehr⸗Verwaltung der DAF auwaltung Hamburg sprach vor einem interessierten Kreis Prof. Dr. Paul Schulz⸗Kiesow über „Großeuro⸗ päische Verkehrsfragen“. In außerordentlich fesselnder Weise nahm der Redner zu der gegenwärtigen und zukünftigen Verkehrs⸗ entwicklung Europas Stellung, wobei er in den Mittelpunkt seiner Ausführungen die Mahnung stellte, über die Neugestaltung im europäischen Verkehr die hohe Bedentung des Schiffsverkehrs nicht u vergessen, der auch in Zukunft — trotz der Zunahme des Binnenverkehrs — als leistungsfähiger und rentabler Verkehrs⸗ träger sowie als Bindeglied zwischen den nord⸗, ost⸗ und süd⸗ europäischen Völkern wichtige Aufgaben zu erfüllen habe und
nicht zu enkbehren sei. Ein enges Zusammenwirken der euro⸗
päischen Wirtschaft verlange auch eine entsprechend gleichgeartete Zusammenarbeit aller Beteiligten und darüber hinaus eine Neu⸗ ordnung der Tarifpolitik. Durch den Krieg, und insbesondere durch die siegreichen deutschen Waffen sind die zahlreichen Pro⸗ jekte, die durch den Ausbau natürlicher und künstlicher Wasser⸗ straßen eine Einbeziehung des südeuropäischen Wirtschaftsraumes anstreben, um ein Beträchtliches vorangetrieben und zum Teil chon zur Ausführung gebracht worden. Besonders eingehend efaßte sich der Redner in diesem Zusammenhang mit dem Elbe⸗ Donau⸗Kanal, dessen Fertigstellung gerade für Hamburg über Böhmen und Mähren hinaus neue Einfluß⸗ und Absatzgebiete schaffe. Deutschland mit seinem dichten Verkehrsnetz an Eisen⸗ bahnen, Binnenwasserstraßen und den Autobahnen, diesem gran⸗ diosen Werk des Führers, werde für die große europäische Ver⸗ kehrsentwicklung stets Vorbild sein und den reichen Schatz seiner Erfahrungen auf dem Gebiete des Verkehrswesens dem im Werden begriffenen neuen Europa zur Verfügung stellen.
Wirtschaft des Auslandes
Italiens Ausfuhr an Obst, Gemüse und Blumen
Rom, 23. Mai. Auf einer Sitzung des Direktoriums des
faschiftischen Verbandes der Obst⸗, Gemüse⸗ und Blumenhändler
wurde bekanntgegeben, daß die Ausfuhr an italienischem Obst,
2 und Blumen im vergangenen Jahre über 3,2 Mrd. Lire etrug.
„Nicht ein Pfund Gummi für den zivilen Bedarf“ — Ungeahnte Rohstoffschwierigkeiten in USA durch Roosevelts Krieg Madrid, 23. Mai. Der USA⸗Kriegsproduktionschef Nelson,
der Direktor des Kriegstransportamts Eastman und Preisadmini⸗
Henderson gaben an einer gemeinsam herausgegebenen
itteilung bekannt, die Gummi⸗Situation sei so ernst, daß nicht ein Pfund Gummi vor 1944 für den zivilen Bedarf verfügbar sei.
Selbst die Beförderung von Rüstungsarbeitern mit Lastwagen müsse eingestellt werden. In den ganzen Vereinigten Staaten werde jetzt das Benzin rationiert. Weiter wurde mitgeteilt, daß der Bau einer NMoheleitung von Texas nach New York, von der man sich eine beträchtliche Besserung der Benzinversorgung in den Oststaaten versprach, nicht in Frage komme. Dieses Prosekt war schon mehrfach von den zuständigen Instanzen wegen des herrschen⸗ den Stahlmangels abgelehnt worden und ist nun endgültig gefallen.
Die Amerikaner erhalten mit dieser gemeinsamen Bekanntgabe der drei hohen Funktionäre eine kleine Auslese von Schwierig⸗ keiten, in die der Kriegsverbrecher Roosevelt mit Hilfe einer be⸗ denkenlosen jüdisch⸗plutokratischen Clique das „reichste Land der Welt“ gestürzt hat.— Noch vor einem halben Jahre, als er im Wahn Großmannssucht nicht eilig genug den Krieg herbei⸗ ziehen konnte, da sprach weder er noch einer seiner Beauftragten von der Möglichkeit, daß die reichen Zufuhren aus den Vazifik⸗ gebieten verloren gehen könnten. Inzwischen hat sich heraus⸗