1942 / 124 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 May 1942 18:00:01 GMT) scan diff

1.

B. Ausgaben.

Zahlungen für Versicherungsfälle der Vorjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:

Kraftfahrunfallversicherungsfälle:

1111141“*“

2. zuruckgestellt. 4280.—

Kraftfahrhaftpflichtversicherungsfälle:

b“

2. zurückgestellt. 1““

Kraftfahrkaskoversicherungsfälle:

““

2. zurückgestellt

Laufende Renten:

1

2. nicht abgehoben..

.Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr

aus selbst abgeschlossenen Versicherungen:

a) Kraftfahrunfallversicherungsfälle: öeeöp—“ 8. zütadehnellt.. ..“

b) Kraftfahrhaftpflichtversicherungsfälle: c11*“n 2. zurückgestelk . ..8 29 279,—

c) Kraftfahrkaskoversicherungsfälle: 1. glettttkehe 2. zurückgestelt

d) Laufende Renteen

52 066,11

5 89 12 252,—

.Rückversicherungsprämien für:

.Verwaltungskosten für selbst abgeschlossene Versiche⸗ rungen:

a) Kraftfahrunfallversicheruug . b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung.. c) Kraftfahrkaskoversicherugg . .

a) Kraftfahrunfallversicherung:

1. Agenturprovisionen. 2. Sonstige Verwaltungskosten.. 3. Beiträge an Berufsvertretungen ..

b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung: 1. Agenturprovisionhenrn. 94 049,74 2. Sonstige Verwaltungskosten. —. 102 608,30 3. Beiträge an Berufsvertretungen. 522,47 Kraftfahrkaskoversicherung: 1. Pgeturprohtstoteek 2. Sonstige Verwaltungskosten... 3. Beiträge an Berufsvertretungen

7 450,55 . 5 713,90 29,10

25 001,31 23 510,— 119,70

168 118

197 180

Prämienreserven: Deckungskapital füt laufende Kraft⸗

fahrhaftpflichtreteeenn . ..

.Prämienüberträge, abzüglich des Anteils der Rück⸗

versicherer: a) Kraftfahrunfallversicheruug.. b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung.. c) Kraftfahrkaskoversicherung

.Prämienrückstellungen für ruhende Kraftfahrversiche⸗

rungen, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: a) Kraftfahrunfallversicherugg .. b) Kraftfahrhaftpflichtversicherung..

c) Kraftfahrkaskoversicherung..

Neherschts

Zusammenstellung des Gesamtergebnisses.

641 537

39 419

1536 276 22 295

1 558 571

1. 2.

1.

1.

2.

3.

4.

A. Einnahmen. Vortrag aus dem Ueberschuß des Vorjahres a) Aus dem Versicherungsbetrieb: Ueberschuß: in der Feuerversicherung . . . . . in der Einbruchdiebstahlversicherung 8 in der Wasserleitungsschädenversicherung. in der Glasversicheruug . in der Unfall⸗ und Haftpflichtversicherung in der Kraftfahrversicheruug b) Aus allgemeinen Einnahmen: Kapitalerträge: a) Erträge aus Beteiligungen.. 11“ J1A4“ c) Mieterträge, neto. . ewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn, tatsächlich onstige Einnahmen: Anteilscheinzinsen 1935, unerhobeen... Aus abgeschriebenen Forderungen .

8

B. Ausgaben. a) Aus dem Versicherungsbetrieb. b) Aus allgemeinen Ausgaben: Steuern und öffentliche Abgaben.. Abschreibungen „„ Verlust an Kapitalanlagen: a) Kursverlust, buchmäßig. . b) Kursverlust, tatsächichhtü.. Sonstige Ausgaben: a) Zinsen auf Sicherheitsstiackkk ... b) Zuwendung an Beamtenversorgungskasse... Zuwendung an Hofrat⸗Schumann⸗Stiftung.. Unerhobener Prämiennach(asgsgs .. Rücklage für besondere Zwecke der Schadenver⸗ -0o4“*“ f) Sonderschadenreserre.. g) Rücklage für Reparaturen..

mtüberschuß und dessen Verwenduntht: an die Rücklage für Prämienrückgewährü. Vortrag auf neue Rechngug

Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres

22 295

393 829

53 537 70

16 673

50 000 50 000

263 887

600 000 4 267

755 220 77

604 267 28

1941.

———

I. Forderungen: Haftung für den Sicherheitsstock. II. Grundbesitz . Hypotheken.. . Schuldscheinforderungen: a) gegen öffentliche Körperschaftermn.. coF11*“ V 6 „Beteiligung an einem gemeinnützigen Unter⸗ IvI gbebböbb56 Guthaben: 1. bei Pankeoen . . 2. ⸗Forderungen gegen Sicherheit sowie aus Hinterlegungs⸗ und Verrechnun skonten .

R.

60 000

1.

556 010 10 095

1304 488,02

R. 1 300 000 1 110 000 4 513 706

210 920 3 470 761

10 000

VIII. 1. Forderungen an Konzernunternehmen:

a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien⸗ überträge aus dem laufenden Rückversiche⸗ rungsverkehr: uüunfallversicheruug . ftpflichtversicheruung. . Sonstige Versicherungen..

b) Sonstige Forderungen ..

2. Forderungen an andere Versicherungsunter⸗

nehmungen: .

a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien⸗

überträge aus dem laufenden Rückversiche⸗ rungsverkehr: uüunfallversicherugg . Haftpflichtversicheruug. . 16 891

Sonstige Versicherugen....

b) Sonstige Forderungen .

3. Forderungen aus Krediten, die nach 8 80 des Aktiengesetzes bzw. § 34 des Versicherungsauf⸗ sichtsgesetzes nur mit ausdrücklicher Zustimmung .“

des Aufsichtsrates gewährt werden dürfen. 4. Forderungen an Aufsichtsratsmitglieder... 1114141414144““ e 6. Schececz . . . . 198 431

.Rückständige Zislaenn . . . 55 451

.Außenstände bei Generalagenten und Agenten: 1. aus dem Geschäftssaharllllr. . . 327 166 2. aus früheren Jahren .

.Rückstände der Versichetrten... .Kassenbestand einschl. Postscheckgguthaben.. . Inventar und Drucksachen (abgeschrieben).

Hinterlegte Werte für Kautionen

B. Passiva. . Sicherheitstk. . .. . 1. Gesetzliche Rücklage, § 37 des Versicherungs⸗ aufsichtsgesetzes: Hauptrücklage: a) Bestand am Schlusse des Vorjahres. 3 768 386 b) Zuwachs im Geschäftsjahre.. .Andere Rücklagen (freie Rücklagen): a) Sonderrückae . .. 400 600 8 b) Rücklage für Prämienrückgewähr.. 1 077 969 G c) Außerordentliche Rücklagen: 1. für Geschäftsausbau und Betrieb ... . für Ablösung des Sicherheitsstocks .. . für Katastrophenfällea.... . für Steuern und unvorhergesehene Fälle . für bestimmte Zwecke der Schadenver⸗ 6. für Reparaturben . 2 992 941 Wertberichtigungen: Grundbesitzentwertungskonto 510 000 Rückstellung für ungewisse Schulden.. Prämienreserven: Deckungskapital für: laufende Haftpflichtrteten .. 18 805 laufende Kraftfahrhaftpflichtrenten.. 65 481 G Prämienüberträge für: 1. Feuerversicherunggg . 2. Einbruchdiebstahlversicherung.. 3. Wasserleitungsschädenversicherung 4. Glasversicherug .. Unfallversicheruungg .. Haftpflichtversicheruulg Kraftfahrversicherung: a) I 8 22 70⸗ 0207 47 681/87 b aft 1 98 9 2 VII. Prämienrückstellungen für ruhende Kraftfahrver⸗ sicherungeeen . VIII. Schadenreserven: A. 1. Feuerversicherug.. 2. Einbruchdiebstahlversicherung.. 3. Wasserleitungsschädenversicherung 4. Unfallversicherung.. 5. E 1““ . 6. Kraftfahrversicherung: a) Unfaal 143 686,— p) Haftpflicht.. .89 019,76 1111ö1“1“ 15 060,—

B. Sonderschadenreserve . IX. Sonstige Reservdelln.. X. 1. Verbindlichkeit. gegenüb. Konzernunternehmen:

a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen⸗

den Rückversicherungsverkerlrhrer..

b) Sonstige Verbindlichkeien .

Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versiche⸗ rungsunternehmungen:

a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen⸗

den Rückversicherungsverkery..

b) Sonstige Verbindlichkeien

Sonstige Verbindlichkeiten: 1. aus Verrechnungskontenn .. 2. Versicherungssteirreetr . 1 Zahlungen von Versicherten und Agenten auf 1922l. .. 9 454 4. Zinsen auf Sicherheitsstock für 1936/40. 295 5. Zinsen auf Sicherheitsstock für 1941 .. 12 000 6. Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden laauf dem eigenen Grundbesizz. 7. Verbindlichkeit. aus der Annahme von gezog. Weechseln oder der Ausstellung eig. Wechsel 8. Verbindlichkeiten gegenüber Banken. 9. Verbindlichkeit. aus Betriebsspareinrichtung. 10. für Pensionsverpflichtungen.. 133 720 11. Unerhobener Prämiennachlaß 3 696 b) Rechnungsabgrenzungsposten 8 XII. Hofrat⸗Schumann⸗Stiftiugg ... XIII. Kautionsguthaben von Vertretern u. Angestellten XIV. Ueberschuß. E1X““

Dresden, am 31. Dezember 1941. Der Vorstand.

Als vom Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung zugelassener Prüfer der Gesellschaft bestätige ich nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstande erteilten Aufklärungen und Nachweise, daß die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften eutsprechen.

b Dresden, am 2. April 1942. H. Herter.

Gemäß § 73 des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungs⸗ unternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 bestätige ich, daß die in der vorstehenden Bilanz eingestellten Deckungsruüͤcklagen vorschriftsmäßig angelegt und aufbewahrt sind. 8 8 1

Dresden, am 20. März 1942.

Der Treuhänder. Curt Herrmann. 18

Das gemäß 65 Absatz I des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 berechnete Deckungsrücklagesoll beträgt bei der Dresdner Feuerversicherung a. G. in Dresden am 31. Dezember 1941 Kℳ 84 287,43.

Schadenfälle, in denen ein Teil der Schadenreserve zur deckungspflichtigen Prämienreserve zu rechnen ist, liegen nicht vor.

Dresden, am 9. Februar 1942.

Herbert Buhr, Versicherungsmathematil

181 540

8

327 166 19 162

31 975 190 077 1 12 003 760

3 768 386

216 500 200 000 500 000 400 000

148 472 50 000

an 8

1 179 390 125 787 17 490

1 017

41 730 73 087

22 442,58 1 531 310

39 419

68 899 4 511 2 737

29 472

96 323

117 765 75 000

49 796

112 267 15 187

286 621 51·942 190 077 604 267

12 003 760

0 00

S

I reditkasse für Hausbesitzer

in Kopenhagen. Am Dienstag, dem 16. Juni 1942, um 15,30 Uhr wird im Hause der Kreditkasse, Raadhus⸗ pladsen 59, die ordentliche jährliche Hauptversammlung mit folgender Tagesordnung abgehalten:

1. Vorlage der revidierten Bücher unund der Bilanz für das Geschäfts⸗

jahr vom 1. AÄpril 1941 bis zum 31. März 1942.

„‚Bericht der Kasse über das ver⸗ flossene Geschäftsjahr.

.Wahl eines kommittierten Inter⸗ essenten an Stelle des der Reihe nach zurückgetretenen.

Wahl eines Revisors. 3

.Vorschlag zur Genehmigung einer außerordentlichen Teuerungszulage. Vorschlag zur Genehmigung der Anstellung eines Bevollmächtigten und des für diese Stellung ange⸗ setzten Gehalts.

Einlaßkarten werden bis zum 9. Juni d. J. im Geschäftsraum der Kreditkasse an die stimmberechtigten Interessenten ausgeliefert, und zwar gegen Vorzeigung eines Verzeichnisses über ihre vor dem 30. November 1941 auf ihren Namen notierten Obligationen gemäß den näheren Bestimmungen in § 36 der Satzungen. .

Kopenhagen, den 20. Mai 1942.

Der Vorstand.

10. Gesellschaften m. b. H. [8513] V Hessisch⸗Hannoversche Basalt⸗Union G. m. b. H., Kassel. Aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist durch Tod Herr Steinbruchbesitzer Diedrich Wegener, Hannover. Dafür wurde neugewählt lt. Gesellschafterver⸗ sammlungsbeschluß vom 28. 5. 1941 Herr Direktor August Hupe, Hannover.

3856 89 Firma Siemens⸗Rheinelbe⸗ Schuckert⸗Union Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist aufgelöst. um Liquidator ist Herr Friedrich Schultze, Berlin NW 7, Unter den Linden 36, bestellt worden. Ich sor⸗ dere die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei dieser zu melden. Der Liquidator. F. Schultze [7426] 1 Die Firma Veeck Söhne GinbH. Ivar⸗Cberstein 2, ist durch Beschluß der Gefellfchafterversammlung vom 15. Mai 1942 aufgelöst. Sügh.; Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den hiermit aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden. Idar⸗Oberstein 2, 15. Mai 1942 Die Liquidatoren: Carl Peter PVeeck. Fried. Rud. Veeck.

11. Genossenschaften [7208]

Kreditverein zu Freystadt, Westpr., eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in

Liquidation.

Alle Mitglieder werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Ansprüche auf das Mit⸗ gliederguthaben durch Einreichung des Quittungsbuches bis zum 1. Sep⸗ tember 1942 anzumelden. 3

Verspätet eingehende Ansprüche blei⸗ ben unberücksichtigt. 8

Freystadt, Westpr., 15. Mai 1942.

Die Liquidatoren: Karl Prange. Max Kern.

ũ

6639

89 Dienstag, den 2. Juni 1942, nachmittags 5 Uhr, findet in meinem Geschäftszimmer die Genossenschafts⸗ versammlung des früheren Bau⸗ u. Sparvereins Lassau in Liquidation statt, zu der alle Mitglieder eingeladen werden. Tagesordnung: Aenderung der Satzung dahingehend, daß der Rest des Kassenbestandes bei der Liquidation anders verwendet werden kann, als ur⸗

sprünglich vorgesehen war. Die Ver⸗ V 108 geseg beschluß⸗

ammlung ist jedem Falle ähig. Hau⸗ u. Sparverein Lassan, Kr. Greifswald. J. A.: Rakow.

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften

[8024] Auflösung.

Durch Uebernahme des „Cottbuser Anzeiger“ durch die Gauverlags G. m. b. H. ist die Unterstützungskasse der Firma Albert Heine, Buchdruckerei und Verlagsanstalt, Cottbuser An⸗

zeiger K. G., Cottbus, nach Beschluß [der Mitgliederversammlun

vom 18. 4. 1942 aufgelöst worden. Die Löschung beim Amtsgericht Cottbus ist erfolgt und zu Liquidatoren die Herren: Hugo Klaue, Cottbus, Calauer Str. 7, und Erich Fuhrmeister, Cottbus, Hubert⸗ stvaße 21, bestellt worden. CECottbus, den 20. Mai 1942.

Der Vorstand i. Liquid.

8

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postanst

Erscheint an jedem Wochentag abends. 8 Lsshenn en ezuch 8 geneaeneee .n; —2

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 ℛ, einzelne

10 7%hè„. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorhexige Einsendung bes Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Mr.: 19 33 33.

nehmen

Anzelgeupr

1,10 2 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ. en nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle

sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondene ist darin auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Therhckungs⸗

geis sür den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm dreiten Petit⸗

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Berlin, Sonnabend, den 30. Mai, abends

1942

———

Poftscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 1“ Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Schiffbau. Vom 27. Mai 1942.

Erlaß über unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von

Erzeugern an Verbraucher.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung gemäß § 8 des Luftschutzgesetzes, in Nr. 108.

Anordnung V 50 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art zur Aufhebung der Anordnung V 45 (Bezug von Großglas⸗ gefäßen) vom 29. Mai 1942.

Anordnung Nr. 38 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für stickstoffhaltige Düngemittel). Vom 30. Mai 1942.

Berichtigung der Anordnung zur Regelung der Preise für die im Inland anfallenden rohen Hirsch⸗, Reh⸗, Gemsen⸗, Mufflon, Wildschweins⸗ und Elchfelle vom 20. April 1942, in Nr. 91.

Amtliches 1.“ Deutsches Reich

Ministerialrat Dr. Hesse ist zum Ministerialdi im Reichsjustizministerium ernannt.

Anordnung über die Anerkennung der Wirtschaftsgruppe Schiffbau. Vom 27. Mai 1942. 1—

Auf Grund von § 8 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung des Gesetzes zur Vorbereitung des organischen Auf⸗ baues der deutschen Wirtschaft vom 27. November 1934 E ebr I1 S. 1194) ordne ich in Abänderung meines

rlasses vom 25. Nußa 1934, betreffend die Wirtschafts⸗ gruppe Stahl⸗ und Eisenbau, sowie meines Erlasses vom 4. Juni 1936 IV 5144/36 über die Eingliederung der

Hersteller von Kriegsgerät in Wirtschaftsgruppen der Reichs⸗

gruppe Industrie an: 8 . Die Fachgruüppe Schiffbau der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau wird in eine Wirtschaftsgruppe Schiffbau umge⸗ wandelt. Die Wirtschaftsgruppe Schiffbau in Hamburg wird als alleinige Vertretung ihres Wirtschaftszweiges an⸗ erkannt.

Die Wirtschaftsgruppe darf marktregelnde Maßnahmen nur mit meiner Zustimmung treffen.

Der Wirtschaftsgruppe werden alle Unternehmer und Unternehmungen (natürliche und juristische e.e ange⸗ schlossen, die im stehenden Gewerbe in einem Fabrikations⸗ betriebe herstellen:

Kriegsschiffe aller Art, Schiffe 8 Hochsee⸗, Küsten⸗, Fluß⸗, Kanal⸗ und Binnenschiffahrt aus Eisen, Holz, Eisenbeton oder in gemischter Bauweise;

Schwimmkörper für schwimmende Geräte 96 B. für Bagger, 8 Ueberladevorrichtungen); Fischdampfer, Walfangboote, Fischlogger und andere Fischereihilfs⸗ fahrzeuge; Schwimmdockanlagen.

§ 3

11““” hasechtige den Leiter der Reichsgruppe Industrie,

innerhalb der Wirtschaftsgruppe Schiffbau je eine Fach⸗ gruppe „Hochseeschiffswerften“ und „Vinnenschiffswer ach zu errichten.

§ 4

Die Anordnung tritt mit dem 1. April 1942 in Kraft. Berlin, den 27. Mai 1942. 1

Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.

Erlaß t: Unmittelbare Abgabe von Obst und Ge von Erzeugern an Verbraucher

Wie in den Vorjahren hat sich auch in diesem Jahr die Notwendigkeit ergeben, den unmittelbaren Einkauf der Ver⸗ braucher bei den Erzeugern zu beschränken, um eine aus⸗ reichende Versorgung der Märkte und der Verarbeitungs⸗ industrie mit den wichtigsten Obstarten und mit Spargel sicherzustellen. 1

Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird daher mit meiner Zustimmung durch die in der Anlage beigefügte Anordnung, die demnächst im Verkündungsblatt des Reichsnährstandes veröffentlicht wird, die unmittelbare Abgabe von Obst und Spargel von Erzeugern an Verbraucher regeln. Die Anordnung richtet sich nicht nur an die Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände, sondern auch an Nichtmitglie⸗ der; beim Verstoß macht sich also auch der Käufer ge. S.

Die Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft wird von dem ihr zustehenden Ordnungsstrafrecht gegenüber

Nichtmitgliedern keinen Gebrauch machen. Das Ordnungs⸗ strafrecht steht also gegenüber Personen, die nicht Mitglieder der Gartenbauwirtschaftsverbände sind, insbesondere also gegenüber den Kleinverbrauchern, gemäß §§ 4 und 5 der Ver⸗ brauchsregelung⸗Strafverordnung in der Fassung vom 26. No⸗ vember 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 734) dem zu. Das Ernährungsamt hat daher auch das Recht der Einziehung anordnungswidrig gekaufter Waren gemäß § 10 a. a. O. sowie das Recht der vorläufigen Verwertung dieser Waren gemäß § 10 Abs. 3 a. a. O. Die Polizeibehörden können die vor⸗ läufige Verwertung im Namen der Ernährungsämter anord⸗ nen und durchführen; die endgültige Einziehung bleibt den Ernährungsämtern im Zusammenhang mit der Verhängung einer Ordnungsstrafe vorbehalten.

II.

Die neue Anordnung weist gegenüber der in meinem Erlaß vom 11. Juli 1940 II A - 2028 vorgesehenen Be⸗ stimmungen über den Direktverkehr folgende Aenderungen auf:

(1) Das Verbot des unmittelbaren Einkaufs der Ver⸗

braucher bei den Erzeugeen (Direktverkehr) in der vorliegenden Fassung erstreckt sich zunächst auf Spargel und Erdbeeren und wird zu gegebener Zeit auf Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kirschen, Pflau⸗ men, Zwetschen, Aprikosen (Marillen) und Birnen ausgedehnt. Das Verbot des Direktverkehrs erstreckt sich bei Erd⸗ beeren und Spargel auf das gesamte Reichsgebiet ohne Beschränkung auf einzelne Anbaugebiete; bei den übrigen genannten Erzeugnissen beschränkt es sich auf die Hauptanbaugebiete. Das Verbot des Direktverkehrs bezieht sich auch auf Personen, die die Erzeugnisse gegen Tausch oder Dienstleistungen beziehen wollen. 1 Das Verbot des Direktverkehrs sieht eine dem Ver⸗ bot nicht unterliegende Freigrenze für Käufe von nicht ortsansässigen Personen beim Erzeuger nicht vpor.

(5) Für Aepfel sind Mindestablieferungsverpflichtungen

Um eine schnelle Anpassung der Vorschriften an die ihrer Natur nach leicht verderblichen Erzeugnisse zu gewährleisten, ermächtige ich die Ernährungsämter in allen Fällen, in denen leicht verderbliche Erzeugnisse infolge Mangels an Arbeits⸗ kräften oder an Transportmitteln oder aus anderen Gründen nicht gesammelt, versandt oder verarbeitet werden können und der zuständige Gartenbauwirtschaftsverband keine sofortige Verwertungsmöglichkeit nachweisen kann, zur Vermeidung von Verderbgefahren Ausnahmen von der Anordnung der Haupt⸗ vereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft bei dem einen oder anderen Erzeugnis zu bewilligen, d. h. den unmittelbaren Einkauf der Verbraucher beim Erzeuger zuzulassen. Die Aus⸗ nahmebewilligung ist je nach den vorliegenden Bedürfnissen örtlich und zeitlich zu begrenzen. Die Entscheidungen der Er⸗ nährungsämter haben nur in engster Zusammenarbeit mit den Kreisleitern der Partei und den Gartenbauwirtschaftsver⸗ bänden zu erfolgen.

Berlin, den 4. Mai 1942.

Der Reichsminister für Ernährung un .“ F. V.: Vacl

PAlpnpordnung Nr. 15/42

der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbau⸗

wirtschaft Betrifft: Unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher 1

Vom 1. Mai 1942

Auf Grund der Verordnung über die öffentliche Bewirt⸗ schaftung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 27. August 1942 (Reichsgesetzbl. I S. 1521), der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Brotaufstrichmitteln, Speise⸗ zwiebeln und Gewürzen vom 7. September 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 1731), der Verordnung über den Zusammenschluß der deutschen Gartenbauwirtschaft vom 31. „Oktober 1936 (Reichsgesetzbl. I S. 911) und des Erlasses des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 11. Juli 1940 (D. Reichsanz. Nr. 169) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Ernährung und Landwirtschaft angeordnet:

I. 6

(1) Der unmittelbare Verkauf von Spargel und Erd⸗ beeren von Erzeugern an Verbraucher ist auch mit Wirkung für den Erwerber verboten. Dem Ver⸗ kauf stehen gleich der Tausch sowie die Ueberlassung

dieser Erzeugnisse gegen eine gewerbliche oder beruf⸗

liche Gegenleistung (z. B. Dienste). Die Vorsitzenden der Gartenbauwirtschaftsverbände werden ermächtigt, in den Hauptanbaugebieten mit Zustimmung des Vorsitzenden der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft (Hauptvereinigung) für Johannisbeeren, Stachelbeeren, Kirschen, Pflau⸗ men, Zwetschen, Aprikosen (Marillen) und Birnen ein

dem Absatz 1 entsprechendes Verbot zu erlassen.

(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 finden keine 1 Anwendung auf den Verkauf a) auf Wochenmärkten, b) von Erzeugern an Kleinverbraucher, die in der⸗ selben Gemeinde ansässig sind, von Erzeugern an benachbarte Ladengeschäfte, wenn die schriftliche Genehmigung des ““ gen Gartenbauwirtschaftsverbandes vorliegt; die Genehmigung ist zu erteilen, wenn und soweit der Erzeuger sich schon bisher nachweislich dieser Absatzform bedient hat. () Erzeuger im Sinne dieser Anordnung sind auch die Obstpächter (Käufer der öö Ver⸗ braucher im Sinne dieser Anordnung sind auch die Großverbraucher (Gaststätten, Werkküchen, Bäcker und Konditoren, Süßwarenhersteller usw.).

I Den Erzeugern von Aepfeln werden in den Haupt⸗ anbaugebieten Mindestablieferungsverpflichtungen (Apfelkontingente) auferlegt. Bei Festsetzung der Kontingente sind den Erzeugern bestimmte Mengen für jede einzelne, im Haushalt des Erzeugers ständig verpflegte Person sowie darüber hinaus gewisse, von em Vorsitzenden der Hauptvereinigung noch zu be⸗ timmende Mengen zur freien Verfügung zu belassen. Der Umfang der Apfelkontingente ist in einer be⸗ stimmten Gewichtsmenge festzusetzen.

(2) Der Geltungsbereich und die Einzelheiten des Ver⸗ 8 fahrens über die Apfelkontingente werden durch eine Ausführungsbestimmung zu dieser Anordnung ge⸗ egelt. In dieser werden auch die Stellen bestimmt,

an die die Apfelkontingente abzuliefern sind.

III.

Klein⸗ und Schrebergärtner sowie Hausgartenbesitzer, ddie Obst nicht erwerbsmäßig anbauen, fallen nicht unter die Bestimmungen dieser Anordnung.

184

Der Vorsitzende der Hauptvereinigung oder die von

ihm ermächtigten Stellen können zur Vermeidung

unbilliger Härten allge mein oder im Einzelfalle Aus⸗ nahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen.

8

888

Zuwiderhandlungen werden nach den geltenden Be⸗ stimmungen bestraft.

Erzeugnisse, die unter Verletzung dieser Anordnung erworben worden sind, können nach den Vorschriften der §§ 9 und 10 der Verbrauchsregelungs⸗Strafver⸗ ordnung in der Fassung vom 26. November 1941 (Reichsgesetzbl. IS. 734) eingezogen werdben.

Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten die Anordnung der Hauptvereini⸗ gung der deutschen Gartenbauwirtschaft Nr. 25/40 betr. unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher vom 11. Juli 1940 (RNVbl. S. 386) sowie die Anordnungen der Garten⸗ bauwirtschaftsverbände, die die unmittelbare Abgabe von Obst und Gemüse von Erzeugern an Verbraucher regeln, außer Kraft. 1 Berlin, den 1. Mai 1942. Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Gartenbauwirtschaft Boettner.

Bekanntmachung . Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 1998) wird das Ver⸗ mögen folgender Personen .Alexander Marty, geb. am 23. 9. 1896 in Vel. Kra⸗ lovice, Gertrude Marty, geb. Kraus, geb. am 15. 3. 1901 in Prag, zuletzt wohnhaft in Prag XVI, Hollar⸗ straße 16 G „Ernst Fantl, geb. am 20. 5. 1890 in Blatna, zuletzt wohnhaft in Rokitzan, Bahnhofsgasse 1 . Dr. Otto Gellner, geb. am 11. 8. 1884 in Bilin, Irma Gellner, geb. Karpeles, geb. am 1. 10. 1887 8 .““ zuletzt wohnhaft in Prag⸗Straschnitz, Kurze Gasse 6 . .Rudolf Hirsch, geb. am 11. 9. 1880 in Karlsbad, Adele Hirsch, geb. Eisler, geb. am 20. 2. 1889 in Kolin, Irma Hirsch, geb. am 15. 7. 1883 in Mestetz, Kas h n⸗ geb. am 8. 6. 1912 in Dux, zuletzt wohnhaft in Prag II, Wenzelsgasse 18 bzw. D Biliner Str. 435 .Arde (Hugo) Bulowa, geb. am 24. 4. 1872 in Laun vi n nhaft in New York 8 .Elfriede Pilz, geb. am 12. 2. 1903 in Aussig, zule wohnhaft in Prag VII, Belskystr. 17, sůig, zulets