1942 / 131 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jun 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 130 vom 6. Juni 1942. S. 4

—.— —— ““

7 % Vorz. —,—, do. 7 ⁰% Vorz. Zert. 156 ⅛, do. 6 % Vorz. (St. z. 100) 144,50, do. 60% (St. z. 1000) 140,75, Nederlandsche Kabelfabriek 534,00, do. Zert. 539,00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 226,00, Neder⸗ landsche Vlas Spinnerij —,—, Philips Gloeilampenfabr. Vorz. 170,00, Reineveld Machinefabriek. 134,00, do. Vorz. 135,00, Rotterd. Droogdok Mij. 295,00, do. Zert. —,—, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Schuldverschr. —,—. 3 90. sap. . s Bez. v. Aand. 134,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 151,00, Amsterdam, 5. Juni. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ zinsliche Werte: 3 % Amsterdam 1937 S. I —,—, 3 ½ % Rotter⸗ Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 120,00, Stork & Co. 228,00, do. Vorz. tierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederland 1940 S. I mit dam 1938 S. 1 99 ⁄1½, 4 % Nederl. Bankinstelling Pfb. —,—. 2. Aktien: —,—, Veendaolsche St. Spinnerij en Weverij 118,25 G., Vereenigde Steuererleichterung 10178, 4⁰% do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ Nederl. Bankinstelling R. II 134,50, Amsterdam Droogdok 271,00, Blikfabrieken 203,25, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen terung 10078 4 % do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 101 ⁄16, Heemaf. N. V. 199,75, Heinekens Bierbrouwerij 26 0,00, do. Zert. 143,25, do. Pref. 153,25, Wilton Feijenoord Dog en Werft 180,25, 312 0% do. 1941 (St. zu 100) 981⁄1½, 4 ⁰% do. 1941 10058, 266,00, Holland. St. Meelfabriel 209,00, Holl. Draad und Kabelfabriek do. Vorz. —,—, Nederl. Wol. Mij. —,—, Holland. Am. Lijn. do. 1937 94 ⁄1½, 3 ⁰% (3 ¹½) do. 1938 971 ½2, 2 ½ % y—,—, Holl. Kunstzijde In. (HͤKJ) —,—, Intern. Gewapend Beton⸗ Zert. (100) 159,00, Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem⸗ Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 79,50, do. Handels Mij. Zert. (1000) bouw 17478, Intern. Viscose Comp. 116,50, Kon. Ned. Hoogovens Vriesseveem 1157%, Magazijn de Bijenkorf N. V. 169,00, do. 69 % 129,25. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 152 ⅛8 *), Van und Staalfabr. Zert. 3. Folge 169,00, Lever Bros. & Unilever N. V. kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II —,—. *) Mittel.

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ffentlicher Anzeiger

Berkels Patent 13776*), Fokker Neder. Vliegtuigenfabr. 209,00, bungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. 1715½*), Philips Gloeilampen 40% Böhm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. fabr. (Holding⸗Ges.) 302,50 *), Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 40% Mähr.] Petroleumbr. 328,25*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 214,25*) Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldverschr. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗ Holland Amer. Lijn. 158,25*), Nederl. Schepvaart Unie 186,50, kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½2 % Zivnostensta Bank Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 316,50*), Deli Mij. Zert. (1000) —,—, Senembah Mij. 158,00. B. Kassapapiere: 1. Festver⸗

Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗

70

zeiger

Erscheint an jedem Wo abends. DBagngs st monatlich 8 8 Anzoelgenpreis sür den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm hreiten Pettt⸗Zeila

2,30 einschließlich 22 Fecer zeezͤden aber 0 22 für Selbst⸗ 8 b einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 &. .

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postanst nehmen imnt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere

straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 *, einzelne Beilagen 8 8 ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗

10 2. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des S. 8 . 1 stri ) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 10 33 33. 8 hee . werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ 8 termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

[10557]

110556]

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebdote,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

1. Unterfuchungs⸗ und Strafsachen. V 4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

7. Aktiengesellschaften, 10. Gesellschaften m. b. H.,

11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalibdenverflcherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Berschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

Aufgebot. 1 Der Landwirt Wilhelm Meyer in

Allenbostel, Kr. Uelzen, vertreten durch 2 9

die Rechtsanwälte Justizrat Dencker und Siemer in Uelzen, hat das Aufge⸗ der angeblich verlorengegangenen Stammaktie Nr. 1540 der Aktien⸗ Zuckerfabrik Uelzen über am 1. April 913 eingezahltes Aktienkapital von

300,— H ℳ, eingetragen seit 19. August 1913 auf den Namen des Hofbesitzers

Wilhelm Meyer in Allenbostel, bean⸗ ragt. Der Inhaber der Urkunde wird

aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Dezember 1942, 9 Uhr, vor dem

unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumel⸗ en und die Urkunde vorzulegen, widri⸗

genfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗

kunde erfolgen wird. Uelzen, den 2. Juni 1942. Amtsgericht.

Alufgebot. Der Kaufmann Edgar Müller in

Kalisch, Schlachthofstr. 13, hat das Auf⸗

gebot folgender angeblich verlorengegan⸗ gener 45 Inhaberaktien der Aktien⸗ gesellschaft Lebrecht Müller’'s Nach⸗ solger in Rada Pabianitzka bei Lodsch beantragt. Inhaberaktien Nr. 000 211 bis 000 250 und Nr. 2924 bis 2928, je zum von 500 Zloty auf 750 Zloty er⸗ höhten Nennwert. Die Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 5. Februar 1943, 11 Uhr, vor dem unter⸗ ichneten Gericht, Hindenburgplatz 5, Saal 28, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Ur⸗ unden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Litzmannstadt, den 1. Juni 1942. Das Amtsgericht.

gefellschaften

[10621] Berichtigung.

In der im Reichsanz. Nr. 121 1. Beil. unter Tageb.⸗Nr. 7889 veröffentl. Bilanz der Hansa Handels⸗ und Verwaltungs Aktiengesellschaft, Berlin SW 68, befindet sich ein Druckfehler. In der Gewinn⸗ und Verlustrechnung unter Erträge bei Position Bruttverträge aus dem Warenverkehr muß die Summe nicht Fl. 1878,85, sondern richtig: 1878,75 lauten.

[10634] Achenseebahn Aktiengesellschaft. Kundmachung.

Am Sonntag, den 28. Juni 1942, 11,30 Uhr, findet im Hotel Fürsten⸗ haus in Pertisau am Achensee die 52. ordentliche Hauptversammlung

der Aktionäre unserer Gesellschaft statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses sowie des Be⸗ richtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1941.

.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

3. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

„Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung und zur Ausübung des

Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, die spätestens bis zum

25. Juni 1942 ihre Aktien bei einem

deutschen Notar oder bei der Spar⸗

kasse der Stadt Innsbruck oder bei der Bank für Tirol und Vorarlberg

A. G., Innsbruck, hinterlegt haben.

Jenbach, am 3. Juni 1942. Der Vorstand.

[10630] Vereinsbank & Spargesellschaft für Stadt⸗ und Landgemeinden

A.⸗G., Heidelberg.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu

der am Freitag, dem 3. Juli 1942,

vorm. 10,30 Uhr, in den Geschäfts⸗

räumen des Notariats I, Heidelberg,

Rohrbacherstraße 17, stattfindenden or⸗

dentlichen Hauptversammlung ein⸗

geladen. Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr

1941 und des Berichtes des Auf⸗

sichtsrates. 1 1

2. Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Korstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Aktionäre, welche an der Hauptver⸗

sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung bei einem Notar oder bei der Kasse un⸗ serer Gesellschaft zu hinterlegen.

Heidelberg, den 3. Juni 1942.

Der Vorstand. Daniel Keßler. Das Vorstandsmitglied Theodor Wittmann befindet sich bei der Wehr⸗ macht.

[ĩ10580] Rheinische

Preßhefe⸗ & Spritwerke A. G.

in Monheim⸗Rhld.

21. ordentliche Hauptversammlung.

Die Herren Aktionäre der Rhei⸗ nische Preßhefe. & Spritwerke A. G., Monheim⸗Rhld., werden hier⸗ durch zur 21. ordentlichen Haupt⸗ versammlung auf Dienstag, den 30. Juni 1942, vormittags 11 Uhr, nach Köln, Dresdner Bank, Unter Sachsenhausen 5—7, ergebenst eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses 8 das Geschäftsjahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Neuwahl des Aufsichtsrats.

5. Wahl eines Bilanzprüfers für das Fahr 1942.

6. Verschiedenes.

Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗ lung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen gemäß § 19 der Satzungen ihre Aktien oder die Urkunde über die Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank, enthaltend auch die Nummern der Aktien, späte⸗ stens 5 Tage vor dem Versamm⸗ lungstage bei dem Vorstand der Gesellschaft hinterlegen.

Der Aufsichtsrat der Rheinische Preßhefe⸗ & Sprit⸗ werke A. G.

[10632]

Rud. Ley Maschinenfabrik Aktiengesellschaft, Arnstadt. Einladung zur Hauptversammlung.

ierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mitt⸗ woch, dem 1. Juli 1942, um 9,30 Uhr in unferen Geschäftsräumen, Arnstadt, Wagnergasse 18, statifinden⸗ den 33. ordentlichen Hauptver⸗ sammbung für das Geschäftsjahr 1941 ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes mit Bilauz, Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und den Bemerkungen des 1ee. für das Geschäftsjahr 1941

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.Beschlußfassung über die Entlastung des Boestandes und des Aufsichts⸗ rats.

4. Wahl des Bilanzprüfers für das

Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 27. Juni 1942 entweder bei der Gesellschaft in Arn⸗ stadt oder bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Filialen Frank⸗ furt a. M., Erfurt und Arnstadt während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung hinterlegen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammelbank erfolgen; in diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen.

Arnstadt, den 3. Juni 1942

Der Vorstand. Alfred Ley.

[10631] Ruppiner 8 Eisenbahn⸗Aktien⸗Gesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Dienstag,

den 30. Juni 1942, um 10 Uhr in

Neuruppin, Kurfürstenstraße 6, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung: Vorlegung des Geschäftsberichts und Jahresabschlusses 1941. ‚Gewinnverteilung. .Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

Wahl zum Aufsichtsrat.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur die Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens zwei Stunden vor der Versamm⸗ lung bei der Gesellschaftskasse oder spätestens am dritten Tage vor der Versammlung bei der Branden⸗ burgischen Provinzialbank und Girozentrale in Berlin, bei öffent⸗ lichen Instituten oder bei einem Notar hinterlegt haben. Es genügen auch amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ und Kommunalbehörden und ⸗kassen sowie der Reichsbank und deren Nebenstellen über die bei ihnen hinterlegten Aktien (siehe §§ 19 und 20 der Satzung).

Neuruppin, den 3. Juni 1942.

Der Vorstand. Hochstädt. Hoffmann. Krüger.

Perlmoose Zementwerke Aktiengesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesell aff

werden hierdurch zu der am 17. Jult 1942 um 12 Uhr mittags im

Sitzungssaale der Länderbank Wien Ak- lecscseen in Wien, I., Am Hof 2,

stattfindenden 70. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des festgestellten Jes eseh für 1941 mit dem

ericht des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht aus⸗ üben wollen, müssen ihre Aktien späte⸗ stens am 14. Juli 1942

bei der Kasse unserer Gesellschaft in Wien, IV., Lothringer Str. 8,

bei der Länderbank Wien Aktien⸗ gesellschaft in Wien, I., Am Hof 2, und deren sämtlichen Nieder⸗ lassungen,

bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren sämtlichen inländischen Niederlassungen,

bei der Schweizerischen Bankgesell⸗ schaft in Zürich, Bahnhofstraße 45,

bei einer zur Entgegennahme von Ak⸗ tien berechtigten Wertpapiersam⸗ melbank oder einem deutschen Notar

während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach der Hauptver⸗ sammlung belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ist deren Be⸗ scheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei unserer Kasse in Wien, IV., Lothringer Straße 8, ein⸗ zureichen.

Wien, den 4. Juni 1942.

Der Vorstand.

[10611] Wollwaarenfabrik „Mercur“, Liegnitz.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Donnerstag, beh 25. Juni 1942, vormittags 11 Uhr, in Liegnitz in den Räumen der Gesell⸗ schaft, Bahnhofstraße 1, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.

Tagesordnung: 1. Vorlegung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Be⸗ ichts des Aufsichtsrats für das

Geschäftsjahr 1940/41. Beschluß⸗ assung über die Verwendung des eingewinnes.

2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗

eSee

3. Aufsichtsratswahl.

4. Wahl der Wirtschaftsprüfer für das

Geschäftsjahr 1941/42.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktienmäntel bis spätestens 22. Juni 1942 bei den Bankhäusern:

Dresder Bank, Berlin, und deren

Filialen, Delbrück Schickler & Co., Berlin W 8, Französische Str. 32, bei der Gesellschaftskasse in Lieg⸗ nitz, Bahnhofstr. 1, oder bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar hinter⸗ legt haben. Im Falle der Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen.

Liegnitz, den 4. Juni 1942.

Der Vorstand. Dr. Franz Kleiter.

[10610] Haas & Czijzek Aktiengesellschaft, Schlaggenwald. Einladung.

Die Firma Haas & Czjzek Aktien⸗ gesellschaft in Schlaggenwald hält ihre 10. ordentliche Hauptversamm⸗ lung am 20. Juni 1942 um 9,30 Uhr im Direktionsbüro der Gesell⸗ schaft in Schlaggenwald mit nach⸗ stehender Tagesordnung ab:

Ergänzende Beschlußfassung zur Reichsmark⸗Eröffnungsbilanz. 2. Geschäftsbexicht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses zum

30. Juni 1941.

.Bericht des Aufsichtsrates.

.Besch üsfasung über den Abschluß

zum 30. Juni 1941 und Gewinn⸗ verteilung und Entlastung des

Vorstandes und Aufsichtsrates. 5. Wahlen in den Aufsichtsrat.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Gesche Die Aktionäre werden zu dieser Hauptversammlung mit der Aufforde⸗ rung eingeladen, ihre Aktien im Sinne des § 18 der Satzung spätestens drei Tage vor Abhaltung der Hauptver⸗ sammlung im Direktionsbüro der Gesellschaft in Schlaggenwald zu er⸗ legen. Stimmberechtigt sind nur recht⸗ zeitsc frlegt⸗ Aktien. Schlaggenwald, am 4. Juni 1942. Der Vorstand.

äftsjahr.

(10629] Servais⸗Werke Aktiengesellschaft, Witterschlick b. Bonn.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der 40. ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen, die am Montag, den 29. Luni 1942, mittags 12 Uhr, im Verwaltungs⸗ ebäude der Wessels Wandplattenfabrik Aktiengesellschaft, Bonn, Dransdorfer Weg, stattfindet.

Tagesordnung:

1. Vorlage des EEECNE 1941, des Geschäftsberichts des Vorstan⸗ des und des Berichts des Auf⸗ sichtsrats.

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.

3. Verwendung des Reingewinns.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 8

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind satzungsgemäß diejeni⸗ gen Aktionäre berechtigt, welche

bei der Gesellschaftskasse in Wit⸗ terschlick,

beim Bankhaus Delbrück, von der Heydt & Co. in Köln,

bei der Deutschen Bank in Köln und Bonn

spätestens am 25. Juni 1942 wäh⸗ rend der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien oder die darüber lautenden

Hinterlegungsscheine einer Effekten⸗;

girobank hinterlegen. Die Hinter⸗ legung bei einem deutschen Notar ist ebenfalls zulässig. Witterschlick, den 29. Mai 1942. Servais⸗Werke Aktiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. W. Wessel, Vorsitzer. Der Vorstand. Lechner. Servais.

[10648]

0OMZz, Vereinigte Ost⸗ und Mittel⸗ deutsche Zement A. G., Oppeln. Dividendenvorschlag 6 % auf das be⸗

richtigte und inzwischen auf Reichs⸗

mark 33 000 000 erhöhte Aktien⸗

kapital. H.⸗V. Juli 1942.

[10613] Aufforderung zum Umtausch der Aktien.

In Ausführung des Beschlusses unse⸗ rer Hauptversammlung vom 30. 6. 1941 die Aktiengesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umzuwandeln, fordern wir unsere Aktionäre auf, die Aktien bis spätestens 15. September 1942 zur Umwandlung in Geschäfts⸗ anteile ö

Aktien, die bis zum 15. September 1942 nicht eingereicht sind, werden für kraftlos erklärt.

Ottweiler, den 3. Juni 1942.

Ottweiler Brauerei A. G. vorm. Carl Simon.

[10624] Norddeutsche 8 Acetylen⸗ und Sauerstoffwerke Aktiengesellschaft, Hamburg. Kapitalberichtigung.

Auf Grund der Dividendenabgabe⸗ verordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat semäß Vorschlag des Vor⸗ standes beschlossen, das Grundkapital unserer Gefellschaft im Wege der Be⸗ richtigung von Rℳ 350 000,— auf Rℳ 437 500,— durch Ausgabe von neuen Aktienurkunden über nom. Rℳ 1000,— und nom. Rℳ 100,— zu

erhöhen.

Mit der am 29. 5. 1942 erfolgten Eintragung des Berichtigungsbeschlusses in das Handelsregister gilt das Grund⸗ kapital nach § 10 Abs. 6 der erwähnten Verordnung als erhöht.

Wir fordern nunmehr unsere Aktio⸗ näre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommen⸗ den Aktien gegen Einreichung der Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 16 unserer alten Aktien bis zum 30. Juni 1942

bei der Dresdner Vank in Ham⸗

burg, Hamburg, während der bei dieser Stelle üblichen Kassenstunden geltend zu machen. Es entfallen auf: je ERℳ 4000,— Nennwert alte Ak⸗ tien RHℳ 1000,— Nennwert zu⸗ sätzliche Aktien, je Rℳ 400,— Nennwert alte Ak⸗ tien Eℳ 100,— Nennwert zusätz⸗ liche Aktien.

Soweit sich auf eingereichte Beträge alter Aktien zufätliche Anteilsrechte unter Rℳ 100,— Nennwert ergeben, ist die vorstehend genannte Bank bemüht, die Regulierung der Spitzenbeträge zum Kurse des Tages der ersten Notiz der berichtigten Aktien im geregelten Frei⸗ verkehr an der Hanseatischen Wert⸗ papierbörse in Hamburg vorzunehmen.

Wenn nicht ausdrücklich Aktien über nom. 100,— verlangt werden, werden soweit darstellbar Aktien im Nennwert von Rℳ 1000,— aus⸗ gereicht.

Ueber die Zusatzaktien werden auf Wunsch nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgehändigt, gegen deren Rückgabe die Stücke bei der Dresdner Bank in Hamburg, welche Kassen⸗ quittungen ausgestellt hat, erhoben werden können. Die Stelle ist be⸗ rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi⸗ timation des Vorzeigers der Kassen⸗ quittungen zu prüfen. Nach Ablauf der Frist, d. h. ab 2. Juli 1942 werden die Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 17 uff. in Prozenten des berichtigten Kapitals gehandelt; die Zusatzaktien gelten gemäß § 12 Abs. 2 der Divi⸗ dendenabgabeverordnung vom 12. Juni 1941 als einbezogen in den Bereich des Ausschusses für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten an der Hanseati⸗ schen Wertpapierbörse in Hamburg und sind gleich den alten Aktien lieferbar. Die Ausreichung der Zusatzaktien er⸗ folgt für unsere Aktionäre in jedem Falle kostenfrei.

Norddeutsche Acetylen⸗ und

m.ümmmn

nA

Verantwottlich für den Amtlichen und Nichtamt lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An

I. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret

GmbH., Berlin Vier Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage).

Kerrlin, den 3. Juni 1422.

Hamburg, den 6. Juni 1942. .“

Sauerstoffwerke Aktiengesellschaft.

zeigenteil und für den Verlag: G

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

.. 8 8 8 6 E1“ 11“

1942

Poftscheckkonto: Berlin 41821

Inhalt des amtlichen Teiles - Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung über die Verfallserklärung von beschlag⸗ nahmten Vermögen.

Berichtigung der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Potsdam über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, in Nr. 92.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Berichtigung der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Breslau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich, in Nr. 6.

Ausführungsbestimmungen zu dem Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakischen Republik über die sach⸗ lichen Erleichteruugen im kleinen Grenzverkehr vom 3. Juni 1941.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung der Bohrungen von Spezialmaschinen⸗ werkzengen für Holzbearbeitungsmaschinen vom 18. Mai 1942.

Zweite Durchführungsbestimmung zur Anordnung über Verkauf und Auslieferung von Geräten, zur Bekämpfung von Pflanzen⸗ krantheiten und Pflanzenschädlingen vom 20. Mai 1942.

Anordnung Nr. 17 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Handblechscheren vom 1. Juni 1942.

Anordnung Nr. 47 der Reichsstelle für Mineralöl über Be⸗

schlagnahme von Lagerbehältern bei Zapfstellen. 5. Juni 1942.

Preußen

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. JZoseph Sauer in Freiburg i. Br. mit Urkunde vom 7. Juni 8 kene die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗

““ 1

Bekanntmachung Das Vermögen der durch Bekanntmachung vom 3. Mai 1941 der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Inge Marion Kohorn wird gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I Seite 480) als dem Reiche verfallen erklärt. 8 8

Der Reichsminister des Innern. F. A.: Dr. Lösener.

Bekanntmachung

Die Verfügung vom 16. April 1942 1 Pol. g.

2028/42 —, abgedruckt im Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21. April 1942, durch welche das Vermögen des verstorbenen Paul Israel Jourdan, zuletzt in Potsdam⸗Babelsberg, eingezogen worden ist, wird wie folgt geändert:

Das unter den Vermögenswerten aufgeführte Guthaben bei der Deutschen Bank Depositenkasse Potsdam beträgt nicht 14 123 FR 55 Nöch, sondern 1123 R. 55 Tpl.

Potsdam, den 4. Juni 1942.

Der Regierungspräsident des Regierungsbezirks Potsdam. J. A.: Dr. Schüler.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 26. Mai 1933/14. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I S. 293/479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 303) wird hiermit das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Lazar Israel Sacher, geb. am 10. 10.1870 in Wobolnik, und seiner Ehefrau Rosa Sara geb. Abrahamson, geb. am 13. 11. 1877 in Bausk, beide zuletzt wohnhaft in Mainz, Balthasar⸗Maler⸗Straße 6, jetzt in einem Konzentrationslager, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 21. Mai 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

““ Dr. Pifrader.

Berichtigung vn der in Nr. 6 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 8. Januar 1942 veröffent⸗ lichten Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Bres⸗ lau vom 23. Dezember 1941 betr. Einziehung von volks⸗ und II1 Vermögen zugunsten des Deutschen Reiches muß es unter lfd. Nr. 32 statt: Rose Sara Heilborn geb. Wag⸗ ner, geb. am 11. 4. 1889 in Militsch, und Ehefrau Lotte Sara Heilborn, 66

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richtig: Rose Sara Heilborn geb. Wagner, geb. am 11. 4. 1889 in Militsch, und Tochter Lotte Sara Heilborn, und

unter lfd. Nr. 39 statt: Jakob Israel Jasner und Ehefrau Henriette Sara Jasner geb. Meyer,

richtig: Jakob Israel Ißner und Ehefrau Henriette Sara Ißner geb. Meyer, u“

heißen.

In der in Nr. 115 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 19. Mai 1942 veröffent⸗

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lichten Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Bres⸗ lau vom 15. Mai 1942 betr. Einziehung von volks⸗ und staatsfeindlichem Vermögen zugunsten des Deutschen Reiches muß es unter lfd. Nr. 5 statt: Lea Sara Deutschkorn richtig: Lea Sara Deutschkron heißen.

Breslau, den 4. Juni 1942. Der Regierungspräsident

Ausführungsbestimmungen zu dem Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakischen Nepublik

über die sachlichen Erleichterungen im

Auf Grund von Artikel 17 des Ahkommens zwischen dem Deutschen Reich und der Slowakischen Republik über die sach⸗ lichen Erleichterungen im kleinen Grenzverkehr vom 3. Mai 1941 (Reichsgesetzbl. I1 1942 S. 234) wird bestimmt:

Zu Artikel 1

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Grenzbezirk im Sinn des Artikels 1 ist auf deutscher Seite der Zollgrenzbezirk ohne die sich der Donau entlang ziehende Ausbuchtung. Zu Artikel 2

(1) Zu den land⸗ und forstwirtschaftlich genutzten Grund⸗ stücken gehören auch Grundstücke, auf denen Jagd, Berufs⸗ oder Sportfischerei ausgeübt wird, sowie Geunbstück mit W“ (Teichwirtschaften mit den dazugehörigen An⸗ agen).

(2) Wirtschaftliche Betriebsstätte ist diejenige Stätte, von der aus die Grundstücke praktisch bewirtschaftet werden, also bei landwirtschaftlichen Grundstücken diejenige Stätte, auf der sich die Wirtschaftsgebäude befinden.

(3) Die Zollfreiheit für den Betriebsstoff erstreckt sich nur auf diejenige Menge, die sich in dem unmittelbar mit dem Motor in Verbindung stehenden Behälter befindet.

(4) Die im Artikel 2 des Abkommens enthaltenen Ver⸗ ünstigungen können versagt werden, wenn die wirtschaftliche Betrichsstäite nur zu dem Zweck geschaffen wird, um die Er⸗ zeugnisse von im anderen Grenzbezirk gelegenen Grundstücken zollfrei über die Grenze bringen zu können oder wenn sonst eine mißbräuchliche Ausnutzung der Vergünstigung versucht wird.

(1) Wer von einer im deutschen Grenzbezirk gelegenen wirtschaftlichen Betriebsstätte ein im slowakischen Grenz⸗ bezirk gelegenes Grundstück bewirtschaften will, hat die nach Artikel 2 Absatz 3 des Abkommens erforderliche Bescheinigung der deutschen Grenzzollstelle in folgenden drei Teilbescheini⸗ gungen vorzulegen:

a) eine Dauerbescheinigung für grenzüber’n ingenden Wirtschaftsbetrieb (Muster a), b) eine Nutztier⸗Liste (Muster b), c) eine Weideliste (Muster c). (2) Die Dauerbescheinigung für grenzüberspringenden

Wirtschaftsbetrieb ist vor Beginn der Bewirtschaftung vorzu⸗

legen. In ihr wird durch den zuständigen Bürgermeister (Ge⸗ meindevorsteher) amtlich bescheinigt, daß der Antragsteller be⸗ rechtigt ist, die Vergünstigungen des Artikels 2 des Ab⸗ kommens in Anspruch zu nehmen. Die Bescheinigung muß insbesondere enthalten, a) daß der Antragsteller als Eigentümer, Pächter oder sonstiger Nutzungsberechtigter eine inländische wirt⸗ schaftliche Betriebsstätte bewirtschaftet, wo (Ge⸗ meinde, Kreis, Bezirk) sie sich befindet, daß sie inner⸗ halb des deutschen Grenzbezirks liegt und welcher Art der Betrieb ist,

daß der Antragsteller selbst oder seine Ehefrau oder die zu seinem Haushalt gehörenden Kinder oder Eltern Eigentümer, Pächter oder sonstige Nutzungs⸗ berechtigte eines Grundstücks sind, das im slowaki⸗ schen Grenzbezirk liegt, wo (Gemeinde, Bezirk) sich dieses Grundstück befindet, welcher Art und von

welcher Größe es ist. (3) Die Nutztier⸗Liste ist alljährlich zu Beginn der Wirt⸗ schaftstätigkeit vorzulegen. In ihr wird von der zuständigen Kreis⸗ (Bezirks⸗) Polizeibehörde bescheinigt, welche der nach den veterinären Vereinbarungen gekennzeichneten und unter⸗ suchten Arbeitstiere und Tiere für den Fuhrwerksbetrieb von der deutschen wirtschaftlichen Betriebsstätte nach dem slowaki⸗ schen Grundstück zur Verrichtung von Arbeit und zur Beförde⸗ rung von Gegenständen oder Personen zollfrei verbracht und zollfrei nach der deutschen wirtschaftlichen Betriebsstätte zurück⸗ kehren sollen (Hinweis auf Anlage zu Artikel 19 Absatz 1 des

Abkommens). 1 1 (4) Die Weideliste ist alljährlich vor Beginn des Weide⸗

gangs vorzulegen. In ihr wird von der zuständigen Kreis⸗

(Bezirks⸗) Polizeibehörde bescheinigt, welche der nach den veterinären Vereinbarungen J“ und unter⸗ suchten, zur deutschen wirtschaftlichen Betriebsstätte gehörigen Tiere nach dem slowakischen Grundstück zollfrei zur Weide ge⸗

kleinen Grenzverkehr vom 3. Mai 1941

bracht und täglich oder regelmäßig oder nach der Weidezeit zollfrei nach dem deutschen Grenzbezirk zurückkehren sollen (Hinweis auf Anlage zu Artikel 19 Absatz 1 des Abkommens, der Hirten⸗ und Jagdhunde auf Absatz 6 dieser An⸗ age).

(5) Federvieh und Bienen fallen nicht unter die Ver⸗ günstigung des Artikels 2 Absatz 1 c des Abkommens.

11) Außerdem sind der deutschen Grenzzollstelle bei Be⸗ ginn der Bewirtschaftung vorzulegen: a) ein Jahreswirtschaftsplan (Muster d), b) ein Geräteverzeichnis (Muster e g). 1“ 6 (2) Aus dem Jahreswirtschaftsplan muß ersichtlich sein, a) wie das slowakische Grundstück genutzt werden soll, welche Arten und Mengen an künstlichen und natür⸗“ lichen Düngemitteln, Saatgut (ausgenommen Saat⸗ kartoffeln), Sämereien, Pflänzlingen (ausgenommen Weinreben), Pflanzen für Schonungen, Bäumen (ausgenommen Obstbäumen), Weiden, Natursteinen, Ziegeln, Sand, Lehm, Tonerde, Torf, für den Wein⸗ bau Zement und Holzstecken aus dem deutschen Grenzbezirk im Laufe des Wirtschaftsjahres nach dem llowakischen Grundstück zu dessen ordnungsmäßiger Bewirtschaftung zollfrei verbracht werden sollen; welche Arten und Mengen an land⸗ und forstwirt⸗ schaftlichen Erzeugnissen einschließlich der tierischen Erzeugnisse, insbesondere an rohen Feld⸗ und Gartenfrüchten, Obst, Beeren, frischen Weintrauben, Weinmaische, Traubenmost, Gras, Heu, Streu, Schilfrohr, Weiden, an unbearbeitetem, entrindetem, entbastetem oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitetem Holz, mit der Axt zerkleinertem Holz, Brennholz, an Rinde, Reisig, Laub, an Sämereien, Blumen, Pflanzen, Sträuchern, Bäumen, Harz, sowie ferner an Milch, Butter, Käse, Wolle, Wild, Fischen und dergleichen als Ertrag des llowakischen Grundstücks nach dem deutschen Gronz⸗ bezirk zollfrei verbracht werden sollen. 6(3) Aus den Geräteverzeichnissen muß ersichtlich sein, welche land⸗, forst⸗ und teichwirtschaftlichen Maschinen, Geräte und Fahrzeuge aus dem deutschen Grenzbezirk nach dem slowa⸗ kischen Grundstück zollfrei verbracht werden und entweder täg⸗ lich oder nach Beendigung der Grundstücksbearbeitung zollfrei nach ihrer deutschen Betriebsstätte zurückkehren sollen. Hand⸗ arbeitsgeräte, Handwerkszeug, ferner Ausrüstungsstücke, Zu⸗ behörteile und Betriebsmittel (z. B. Oel, Kohlen) für Ma⸗ schinen, Geräte, Beförderungsmittel oder Zugtiere sind nicht anmeldepflichtig, wenn ihre Menge den notwendigen Bedarf nicht übersteigt. 1— Wer von einer im slowakischen Grenzbezirk gelegenen fwirtschaftlichen Betriebsstätte ein im deutschen Grenzbezirk gelegenes Grundstück bewirtschaften will, hat. der deutschen Grenzzollstelle die in den §§ 3 und 4 genannten Urkunden unter entsprechender Aenderung des Herkunfts⸗ und des Ziel staates abzugeben. Für die nach den §§ 3 bis 5 erforderlichen Urkunden sind doppelsprachige Vordrucke nach den Mustern a bis g zu benutzen. § 7

815 ie Bescheinigungen nach Muster a sind vom Vor⸗ steher sowohl der Gemeinde, in der die wirtschaftliche Betriebs stätte liegt, als auch der Gemeinde des anderen Grenzbezirks, in der das Grundstück liegt, zu erteilen. .

(2) Die Bescheinigungen nach den Mustern b und c sind von der Kreis⸗ (Bezirks⸗) Polizeibehörde unter Berücksichti⸗ gung der veterinären Vereinbarungen zu erteilen. 161

(1) Die Urkunden nach §§ 3 bis 5 sind in zwei Aus⸗ fertigungen bei der deutschen Grenzzollstelle abzugeben, in deren Bereich der Grenzübertritt zollamtlich überwacht werden soll. Wenn der Grenzübertritt auf einem zugelassenen Neben⸗ weg erfolgen soll, sind die Urkunden in dreifacher Aus⸗ fertigung abzugeben.

(2) Die Erstausfertigungen der Urkunden erhält der

Antragsteller als Ausweis zurück. 4