“
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 9. Juni 1942. S. 2
eingeordnet und erhalten eine GB⸗Bau⸗Kennummer, die sich zusammensetzt aus: 1 1. a) der Bezeichnung des weilige Fertigungs — durch eine römische Zahl (z. B. Berlin: „III“), bz w. b) der Bezeichnung „Inland“, sofern Fertigungen und 8 Zulieferungen über das gesamte Reichsgebiet (alle Wehrkreise) an Betriebe der Fertigungsindustrie gestreut werden müssen, bz w. 3 c) der Bezeichnung „Ausland“, sofern Fertigungen und Zulieferungen inländischer Fertigungsbetriebe für Bauvorhaben im Ausland erforderlich werden, der Bezeichnung, daß es sich um eine Fertigung ohne gleichzeitige Durchführung von Baumaßnahmen im Inland handelt, durch den großen lateinischen Buch⸗ staben „X“, . w der Bezeichnung des Kontingentträgers, für den die Fertigung erfolgen soll, durch einen kleinen lateinischen Buchstaben (z. B. für das OKH „d“), einer arabischen Zahl zur Bezeichnung der Rangfolg der Fertigung innerhalb der Fertigungsaufträge des jeweiligen Kontingentträgers. Die GB⸗Bau⸗Fertigungskennummern erhalten demnach
Wehrkreises, in dem der je⸗ oder Zuliefererbetrieb liegt, für den Wehrkreis
z. B. folgendes Aussehen: 8 8 III Xd1 15. Fertigungs⸗ und Zulieferungsaufträge für kriegs⸗ wichtige Bauvorhaben in Betrieben der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie werden entsprechend meiner 28. Anordnung vom 27. Mai 1942 behandelt. 8 Berlin, den 27. Mai 1942. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. 1 Der Generalbepollmächtigte für die Regelung der Bauwirtschaft Reichsminister Speer. J. A.: Steffens.
28. Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft „Betr.: Fertigung für Baudringlichkeitsstufen; Wehrkreisrangordnung
Im Zuge der Konzentration der Kräfte sind die kriegs⸗ wichtigen Bauvorhaben auf Grund der 27. Anordnung des GB⸗Bau vom 27.5.1942 unter Aufhebung der bisher gülti⸗ gen GB⸗Bau⸗Kennummern und Dringlichkeitsstufen (0, 1, 3, 3 und 4) in Wehrkreisrangfolgelisten (WR⸗Listen) ent⸗ sprechend ihrer Vordringlichkeit für die gegenwärtige Phase des Krieges eingestuft worden. Die kriegswichtigen Bau⸗ vorhaben haben auf Grund der WR⸗Listen neue GB⸗Bau⸗ Kennummern erhalten. Entscheidend für die Beurteilung der Dringlichkeit eines Bauvoxrhabens ist die am Ende der neuen GB⸗Bau⸗Kennummern ersichtliche arabische Zahl. Die neue GB⸗Bau⸗Kennummer fetzt sich zusammen aus:
2a0) der Bezeichnung des Wehrkreises, in bem das je⸗ weilige Bauvorhaben liegt, durch Feine römische Zahl (z. B. für den Wehrkreis Berlin: „IIIS.. Im Falle gleichartiger Maßnahmen in allen Wehrkreisen erscheint der römischen Zahl die Bezeichnung „Inland“. Sofern Bauvorhaben im Ausland liegen, hier⸗ für jedoch Zulieferungen und Fertigungen aus dem Inland erforderlich werden, erscheint statt der römischen Zahl die Bezeichnung „Ausland“;
b) der bisher üblichen Kurzbezeichnung des Kontingent⸗ trägers durch einen großen lateinischen Buchstaben (z. B. für die Kriegsmarine „A“; der Bezeichnung des Sachgebiets der Fertigung, für die das Bauvorhaben erforderlich wird, durch einen kleinen lateinischen Buchstaben (z. B. Private
Werften: „w“);
d) einer arabischen Zahl zur Bezeich⸗ nung der Rangfolge des Bauvor⸗ habens innerhalb der Bauvorhaben eines be⸗ stimmten Sachgebietes des jeweiligen Kontingent⸗
1“ trägers in einem bestimmten Wehrkreis. Die GB⸗Bau⸗Kennummern erhalten demnach in Zukunft B. nachfolgendes Aussehen: “ “ III Aw 1, 1.6“ 8 das heißt, das Bauvorhaben im Wehrkreis III, Kontingent⸗
träger Kriegsmarine, Sachgebiet Private Werften steht rang⸗
ordnungsmäßig an erster Stelle innerhalb aller Bauvorhäben des Sachgebiets „Private Werften“ im Wehrkreis III. Die Kennummer des rangordnungsmäßig nächst weniger dring⸗ lichen Bauvorhabens würde z. B. wie folgt aussehen: III Aw 2. Ein Bauvorhaben, das an 18. Stelle der Wehr⸗ kreisrangordnung des Sachgebietes „Private Werften“ steht, würde z. B. folgende Kennummer erhalten: III Aw 18.
Im Einvernehmen mit dem Oberkommando der Wehr⸗ macht, dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition und dem Reichswirtschaftsminister wird folgende Anordnung erlassen: 1
1. Für die Dringlichkeit der kriegswichtigen Bauvorhaben gelten ausschließlich die neuen GB⸗Bau⸗Kennummern auf Grund der Wehrkreisrangfolgelisten gemäß der 27. Anord⸗ nung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft vom 27. 5. 1942.
2. Für Fertigungen, die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind (wie z. B. zum Bauvörhä örige Ver⸗ sorgungsleitungen, Heizanlagen, Be⸗ und Entwässerung,
Stahlkonstruktionen) gelten ebenfalls nur die neuen GB⸗Bau⸗
Kennummern auf Grund der Wehrkreisrangfolgelisten.“
3. Die Kontingentträger bzw. Bauherren sind verpflich⸗
tet, den Betrieben der Eisen, Metalle und Holz verarbeiten⸗
den Industrie auf Grund der Wehrkreisrangfolgelisten die
neuen GB⸗Bau⸗Kennummern (z. B. III A w 1) auf Ver⸗ langen unverzüglich belanttzasgeden, b
4. Die in Betrieben der Fertigungsindustrie 1
Aufträge sind hinsichtlich der Fertigung und Auslieferung entsprechend der neuen Rangfolge zu behandeln.
5. Es können demnach Lieferungen und Fertigungen für Bauvorhaben gemäß Punkt 2 nicht in die nach den Aus⸗ führungsbestimmungen zu dem Erlaß des Vorsitzenden des
Göring über die Dringlichkeit der Fertigungsprogramme der Wehrmacht vom 20. 9.1940 (ADF) festgelegten Fertigungs⸗ dringlichkeitsstufen eingereiht werden.
Die Kennzeichnungen gemäß Punkt 1 dürsen mit Be⸗
tellungen an die eisenschaffende Industrie nicht weiter⸗ gegeben werden, da die Einstufung des Bauvorhabens nicht zur Bevorzugung von Lieferungen der eisenschaffenden Industrie berechtigt. Schwierigkeiten bei Lieferungen der eisenschaffenden Industrie sollen grundsätzlich nur für ein⸗ zelne Bestellungen und nicht für die Bestellungen eines ganzen Bauvorhabens durch Auflageerteilung der Reichsstelle für Eisen und Stahl beseitigt werden. Die Auflageerteilung kann nur über die die Kontrollnummer ausgebende Stelle bean⸗ tragt werden. Letztere ist anzuweisen, die Anträge auf das schärfste zu überprüfen und nur die besonders dringlichen an die Reichsstelle für Eisen und Stahl weiterzuleiten. 6. Soweit Aufträge mit Angabe der Bauvorhabenrang⸗ folge bzw. neuen GB⸗Bau⸗Kennummer in Betrieben liegen, die zugleich Aufträge mit Kennzeichnung der Fertigungs⸗ sonderstufen SS und S der ADdW haben, gelten folgende Richtlinien:
Fertigungen für Bauvorhaben der Rang⸗ folge 1 (etzte Zahl der neuen G B⸗Bau⸗ Kennummern):
Von Fertigungen der Rangfolge 1 können zugunsten von Arbeiten für die Sonderstufen SS und S keine Kräfte ab⸗ gezogen werden. Aufträge für Bauvorhaben der Rangfolge 1 sind in den Fertigungsprogrammen der Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Industrie so wie Fertigungen der Ferti⸗
gungssonderstufe SS zu behandeln.
Die Rüstungsinspektionen, Landeswirtschaftsämter sowie deren nachgeordnete Dienststellen sind angewiesen, bei Auf⸗ stellung von Fertigungsprogrammen hierauf zu achten. Die Prüfungskommissionen des Reichsministers für Bewaffnung und Munition sind entsprechend unterrichtet. Falls die Sicherstellung fristgemäßer Fertigung nicht möglich erscheint, ist der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft zu unterrichten, der mit den zuständigen Zentral⸗ stellen eine Entscheidung herbeiführt.
ertigungen für Bauvorhaben der Rang⸗ olge 2 etzte Zahl der neuen GB⸗Bau⸗ ““ Kennummern)
Bei Aufstellung der Fertigungsprogramme sollen Ferti⸗ gungen für Bauvorhaben der Rangfolge 2 nur so weit berück⸗ sichtigt werden, als sie unter voller Berücksichtigung der Belange der Fertigung für Bauvorhaben der Rangfolge 1 und der Fertigung der Sonderstufe SS sowie unter ange⸗ messener Berücksichtigung der Fertigung der Sonderstufe S untergebracht werden können.
Im übrigen gilt das für die Fertigungen für Bau⸗ vorhaben der Rangfolge 1 im zweiten Absatz Gesagte.
ertigungen für Bauvorhaben der Rang⸗ 1 3, 4, 5, 6, 7 usw. (letzte Zahl der neuen . G B⸗Bau⸗Kennummern)
Von Fertigungen für Bauvorhaben dieser Rangordnun⸗ gen kömnen Arbeitskräfte zugunsten der Fertigungen für Bauvorhäben der Rangfolgen 1 und 2 sowie zugunsten der Fertigungen der Sonderstufen SS. und S innerhalb des gleichen Betriebes abgezogen werden. Fertigungen für Bau⸗ vorhaben dieser Rangfolgen können in die Fertigungs⸗ programme nur aufgenommen werden, wenn die Arbeiten für die Fertigungssonderstufen SS und S sowie für Ferti⸗ gungen für Bauvorhaben der Rangfolgen 1 und 2 dies gestatten.
Sonderfälle innerhalb der Rangfolge
Innerhalb der ursprünglichen eic g notwendig ge⸗ wordene Zwischenschaltungen von Bauvorhaben werden durch einen kleinen lateinischen Buchstaben hinter der Rangfolge⸗ zahl (letzte Zahl der GB⸗Bau⸗Kennummer) gekennzeichnet,
z. B.: III Awla (derartige Bauvorhaben sind zu be⸗
. handeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 2)
bzw.: III Aw 1b (derartige Bauvorhaben sind zu be⸗
Phandeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 3) bzw.: III Aw 2a (derartige Bauvorhaben sind zu be⸗
1“ handeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 3) bzw.: III Aw 2b (derartige, Bauvorhaben sind zu be⸗
8 handeln wie Bauvorhaben der Rangfolge 4).
7. Bestellungen auf Maschinen und Apparate, die Be⸗ standteil des Gesamtbauvorhabens sind, werden entsprechend ADFW Ziff. E 4 behandelt.
8. Die Beschaffung von Baumaschinen und Baugeräten erfolgt nach meiner 7. Anordnung vom 1. Oktober 1939 mit 1. Nachtrag vom 25. Oktober 1939, meiner 10. Anordnung vom 20. Februar 1940 sowie meiner Merkblätter Nr. 4 vom 2. Mai 1939 und Nr. 7 vom 16. Januar 1940.
9. Die vom Reichsarbeitsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Bewaffnung und Munition, dem Oberkommando der Wehrmacht, dem Reichswirtschaftsminister und dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft festgelegten Grundsätze, nach denen den Betrieben entsprechend der 20. Anordnung die erforderlichen Arbeits⸗ kräfte zu stellen bzw. zu pelassen sind, werden durch diese Anordnung nicht berührt.
10. Die 20. Anordnung des GB⸗Bau vom 24. März 1941 wird hiermit aufgehoben.
Berlin, den 27. Mai 1942.
8 Der Beauftragte für den Vierjahresplan.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft Reichsminister Speer. 8
11. Ausführungsbestimmung— zur Ansrdnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 des
Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft
1. Die Anordnung Nr. 28 vom 27. Mai 1942 gilt nur für Bestellungen bei der Eisen und Metalle verarbeitenden sowie der Holz verarbeitenden Industrie. Bei Bestellungen bei der Eisen verarbeitenden Industrie können nur Aufträge, die mit Baueisenkontrollnummern belegt sind, nach der 28. Anordnung behandelt werden. Jeder Bestellung ist das Kennzeichen des Bauvorhabens (GB⸗Bau⸗Kennummer), wie
Rangfolge (Reihenfolge) der Auftrag innerhalb der mit
fügen. Die letzte Zahl der GB⸗Bau⸗Nummer
kennzeichnet die Dringlichkeit des Bauvorhabens. Damit ist für den verarbeitenden Betrieb eindeutig festgelegt, in welcher Bau⸗
eisenkontrollnummern belegten Aufträge zu behandeln ist. 2₰
bedarf der Bauunternehmer und Verarbeiterbetriebe die 28. Anordnung keine Anwendung. 1
3. Für Barackenbestellungen gelten die durch den Bevoll⸗ mächtigten für den Holzbau erteilten GB⸗Bau⸗Kennummern. 4. Die Eisen, Metalle und Holz verarbeitenden Betriebe haben entsprechend den in Ziffer 6 der 28. Anordnung auf⸗ geführten Richtlinien die mit GB⸗Bau⸗Kennummern gekenn⸗ zeichneten Aufträge in die Fertigungsprogramme aufzu⸗ nehmen. Falls dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist, muß der Besteller bzw. der Bauherr sofort mit Angabe der Gründe verständigt werden, damit dieser beim GB⸗Bau die Entscheidung herbeiführen kann. Der Antrag beim GB⸗ Bau darf jedoch nur vom Bauherrn gestellt werden, der in seinem Antrag die Baukennzeichnung, die erteilte Kontroll⸗ nummer, das verarbeitende Werk und die Gründe für die Nichtaufnahme des Auftrages in das Fertigungsprogramm des Werkes sowie möglichst die zentralen Dienststellen angeben muß, mit denen wegen der Fertigungsschwierigkeiten verhan⸗ delt werden muß. Notwendig wird in den meisten Fällen auch die Angabe des für das verarbeitende Werk zuständigen Landeswirtschaftsamtes oder der Rüstungsinspektion sein. Anträge auf bevorzugte Behandlung von Aufträgen niederer Rangordnung gegenüber Aufträgen höherer Rangordnung sind zwecklos.
5. Die eisenschaffende Industrie ist angewiesen, keine
erminverkürzungen auf Grund ihr bekanntgegebener Rang⸗ ordnungen betr. Bauvorhaben vorzunehmen. Deshalb ist die Weitergabe der Baukennzeichnung bei Aufträgen an die eisen⸗ schaffende Industrie zwecklos.
6. Terminabkürzungen für Lieferungen der eisenschaffen⸗ den Industrie⸗-können nur auf dem Wege des Antrages auf Auflageerteilung zur Abkürzung des Liefertermines erreicht werden. Der Antrag soll vom Materialbesteller in doppelter Fertigung unter Benutzung des beiliegenden Vordruckes bei der die Kontrollnummern ausgebenden Stelle eingereicht wer⸗ den. Für jedes Lieferwerk und für jede Werksnummer ist ein besonderer Vordruck zu benutzen. Auf die genaue Aus⸗
finde
nur zu weiteren Terminverzögerungen führen.
Die Benennung des Bauvorhabens darf nur mit der dem folgen. Der Bauherr ist möglichst mit genauer Anschrift zu benennen. kontrollnummer ist notwendig.
machen. festgelegten Bezeichnungen, wie: St. 00, St. 37, St. 43 usw. zu verwenden. Die Angabe der Werksnummer oder Zu⸗ weisungsnummer, unter der der Auftrag beim Lieferwerk gebucht ist, ist unerläßlich. Die vom Besteller gesoörderte Lieferzeit darf auf keinen Fall kürzer sein als zur programm⸗
ist. Für Materialien, die gegebenenfalls aus eigenen Lager⸗
Auflagen beantragt werden. Die Antragsteller werden auf
Bau überprüft werden.
kontrollnummer ausgebende Dienststelle benennen, damit der Antrag auf dem kürzesten Wege vom Antragsteller an diese Stelle geleitet werden kann. Der Bauherr kann seine Inter⸗ essen nur durch die die Kontrollnummer ausgebende Stelle
vertreten lassen. Diese Stelle überprüft den Antrag auf seine Richtigkeit,
teilte Aufträge zurückgeste lagen zurückgezogen werden können. Die Bauherren sind ver⸗ pflichtet, den die Kontrollnummer ausgebenden
bekanntzugeben, damit diese die Zurückziehung bereits erteilter Auflagen veranlassen können.
des Antrages zurückzureichen.
mit der Angabe über die erteilte Auflage zurückgeben. die Kontrollnummer ausgebenden Stelle an die Reichsstelle
solchen Anträgen sind zwecklos. .
trollnummern nur weiterreichen, sind ungültig. können zur Erreichung fristgemäßer Lieferung von der eisen⸗
zur Abkürzung des Liefertermines stellen, wenn es sich um Baueisen und nicht um Unterhaltungs⸗, Ersatzteil⸗ und Er⸗ neuerungsbedarf handelt. Im übrigen gilt für diese Betriebe jedoch die 28. Anordnung nicht. b
8. Von Bauherren oder Kontingentträgern ausgestellte
die vom GB⸗Bau gegebene Kennzeichnung das Bauvorhabens, wie III Aw 1 nennen. Alle anderen Bescheinigungen, außer vom GB⸗Bau besonders ausgestellte, sind für die bearbeiten⸗ den Betriebe nicht bindend. 1““ ” Berlin, den 27. Mai 1942. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft Reichsminister Speer.
Reichsverteidigungsrates Ministerpräsident Reichsmarschall
5
8 8
es vom GB⸗Bau den Bauherrn bekanntgegeben wird, beizu⸗ 4
J. A.: Steffens.
111“
2. Für Unterhaltungs⸗, Erneuerungs⸗ und Erbatnc 8
wird. Nach dem Beschluß des Ministerrats haben
füllung des Vordruckes ist besonders Wert zu legen, da unvoll⸗ ständig ausgefüllte Anträge durch Rückfragen und Rückgabe
Bauherrn vom GB⸗Beu bekanntgegebenen Kennzeichnung er⸗ 1
Die genaue Angabe der ausgegebenen Eisen-⸗
Der Besteller soll möglichst in der Spalte „Material’“ bei Bestellungen auf Walzwerkserzeugnisse die Profilangaben Als Gütebezeichnung sind die nach den Normen
mäßigen Durchführung des Auftrages unbedingt erforderlich beständen vorläufig entnommen werden können, dürfen keine die Einhaltung dieser Vorschrift durch Beauftragte des GB⸗
Der Bauherr muß dem Antnagsteller die die Eisen⸗
Vollständigkeit und stellt jugleich fest, ob andere bereits er⸗ t oder gegebenenfalls erteilte Auf⸗
Stellen Zurückstufungen oder Streichungen von Bauvorhaben sofort
Nach Eintragung des Prüf⸗ vermerkes der genannten Stelle, der die Angaben über die Möglichkeit der Zurückstellung anderer Aufträge oder Zurück⸗ ziehung bereits erteilter Auflagen enthalten muß, reicht diese Stelle den Antrag an die Reichsstelle für Eisen und Stahl, Berlin SW 68, Neue Grünstraße 18, ein. Nicht vollständig oder falsch ausgefüllte Anträge sind nicht an die Reichsstelle zu geben, sondern dem Antragsteller zur Vervollständigung
Die Reichsstelle für Eisen und Stahl wird bei Auflage⸗ erteilung eine Fertigung des Antrages an den Antragsteller
An⸗ träge, die vom Antragsteller ohne den Prüfungsvermerk der gegeben werden, werden dort nicht bearbeitet. Rückfragen nach
G Als Kontrollnummern ausgebende Stellen werden nur die Kontingent⸗ und Rohstoffstellen und deren nachgeordnete
Unterkontingentsstellen der Kontingentträger anerkannt. Prüfe⸗ vermerke von Firmen, die für Bauvorhaben erhaltene Kon-⸗
7. Baunebenbetriebe, wie z. B. die Betonwarenindustrie,
schaffenden Industrie ebenfalls Anträge auf Auflageerteilung
Dringlichkeitsbescheinigungen haben nur Gültigkeit, wenn sie
1 . 72 9
Nr. 132
Wirtschaft des Auslandes
Großzügige Sparaktion in Italien — Steigerung der staatlichen Einnahmen um 4 bis 5 Milliarden Lire jährlich
Rom, 8. Juni. Der Ministerrat unter dem Vorsitz des Duce
hat nach längeren Beratungen im Palazzo Venetia eine groß⸗
zügige Sparaktion beschlossen, die auf alle Ministerien ausgedehnt rd.. . sämtliche Ministerien die in den Finanzausschüssen des Senats 38 Kammer bereits durchberatenen Haushaltspläne für das Finanz⸗ jahr 1942/43 einer sofortigen Revision zu unterziehen, um das von der Regierung bereits vor einiger Zeit aufgestellte Programm weitgehender Sparmaßnahmen im neuen Finanzjahr praktisch zur Durchführung zu bringen. Ferner ist ein neues für alle Ministerien geltendes Verbot neuer Ausgaben erlassen worden. Die einzelnen Ministerien haben ihre Vorschläge über die Ein⸗ sparungsmaßnahmen dem Finanzminister einzureichen, der sie sodann zur endgültigen Entscheidung dem Duce vorzulegen hat. Man hofft, daß auf diesem Wege bedeutungsvolle Ersparnisse er⸗ zielt werden können. Im Rahmen der gesamten Sparaktion hat der Ministerrat ferner den Betrag von 320 Mill. Lire, der bisher jährlich der Eisenbahnverwaltung zur Verfügung gestellt wurde, für das Finanzjahr 1942/43 gestrichen. In der gleichen Weise sind die Ausgaben für öffentliche Arbeiten in der Höhe von 4 Mrd. auf 2 ½ Mrd. herabgesetzt worden. In den gemeinsam tagenden Senatsausschüssen für Finanz, Auswärtiges, Außenhandel, Land⸗ wirtschaft, korporative Wirtschaft und Wirtschaftsautarkie ent⸗ wickelte der Finanzminister Graf Thaon de Revel die von der Regierung getroffenen finanzpolitischen Maßnahmen und gab
1 hierbei bekannt, daß dank des großzügigen Sparprogramms selbst im Falle eines langen Krieges eine Steigerung der staatlichen um 4 bis 5 Millarden Lire jährlich erwartet werden önne.
Von besonderem Interesse waren ferner die Darlegungen des Finanzministers über das neue System des „begünstigten Sparens“. Es handelt sich hierbei um während des Krieges er⸗ folgte Rücklagen von Einzelpersonen, die diesen Sparern die Möglichkeit geben, nach Abschluß des Krieges in bevorzugter
Berücksichtigung diejenigen Güter zu erwerben, die durch den kriegsbedingten Mangel an Waren gegenwärtig nicht erworben werden können. Der Finanzminister charakterisierte dieses Spar⸗ system „als eine kriegsmäßige Aufsaugung überschüssiger Kauf⸗
kraft“. Zweifellos liegt hier eine völlig neue Sparmethode vor, die dem einzelnen Sparer eine wertmäßige Sicherung seiner
Spareinlagen garantiert und ihn in die Lage versetzt, nach Ab⸗ schluß des Krieges eine Reihe von Werten und Gütern zu be⸗ ziehen, die heute nicht mehr im freien oder rationierten Verkehr erhältlich sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß dieses neue „begünstigte Sparsystem“ starken Anklang findet, da dadurch
dem einzelnen Sparer die Möglichkeit einer zweckmäßigen und
aussichtsreichen Sparanlage geboten ist.
1 Eine weitere neue Art des „begünstigten Sparens“ besteht in der vom Finanzministerium angeordneten Anlage der Differenz zwischen der Steuer auf Konjunkturgewinne und den wirklichen Kriegsgewinnen auf 3 proz. Staatspapiere. Hierdurch wird vor⸗ nehmlich die Industrie in die Lage versetzt, nach Abschluß des
Krieges eine Erneuerung der industriellen Anlagen durchzu⸗
führen. Von Interesse ist ferner die Erklärung des Finanz⸗
ministers in der Sitzung des Finanzausschusses, daß die steuerliche
Belastung auf Grund der von der Regierung getroffenen finanz⸗
politischen Maßnahmen der Regierung unverändert bleiben wird. 8 Die Textilnot in England wird immer größer
Madrid, 8. Juni. Die großen Schiffsverluste der Engländer in den letzten Wochen und Monaten haben die ohnehin schon katastrophale Warenknappheit auf dem englischen Textilmarkt noch gesteigert. Während früher englische Zeitungen mit Wohl⸗ gefallen über die Einschränkungen in der Kleiderversorgung Deutschlands berichteten, sieht sich jetzt die Londoner Presse ge⸗ zwungen, die Engländerinnen aufzufordern, unter allen Um⸗ ständen während der Sommermonate auf jede Strumpfbekleidung
Berlin, Dienstag, den 9. Funi
su verzichten, da sonst für den kommenden Winter überhaupt eine Strümpfe mehr vorhanden sein würden.
Die britische Regierung hat, wie „News Chronicle“ mitteilt, erklärt, die Strumpfversorgung im nächsten Winter könne selbst beim bisherigen eingeschränkten Verbrauch in keiner Weise ge⸗ währleistet werden. Das reiche England, das zu Beginn des Krieges erklärte, die britische Flotte werde im Gegensatz zu dem von den Seeverbindungen abgeschnittenen Deutschland Englands Versorgung unter allen Umständen sichern, sieht sich jetzt zu den äußersten Einschränkungsmaßnahmen gezwungen, die weit über alles hinausgehen, was im letzten Krieg notwendig war.
¹ Der Bergbau in Insulinde 1
Der Bergbau in Insulinde wird im neuesten Wochenbericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung eingehend unter⸗ sucht. Für den wirtschaftlichen Reichtum der Inseln spielen Berg⸗ bauprodukte neben den Erzeugnissen des Pflanzenreichs eine über⸗ aus wichtige Rolle, und die Erdöl⸗, Zinn⸗ und Bauxitförderung ist von einer beträchtlichen Bedeutung für den Weltmarkt, die durch die wehrwirtschaftliche Wichtigkeit dieser Rohstoffe im jetzigen Kriege noch verstärkt wird. Auf den drei größten Inseln der kren. holländischen Besitzungen, Sumatra, Java und Borneo, findet sich an vielen Stellen Kohle. Der Erdölreichtum des Gebietes hat zwar diesen Vorkommen in den letzten Jahrzehnten seine besondere Aufmerksamkeit entzogen, dennoch stellte sich die Förderung auf Sumatra und Borneo im Jahre 1938 auf rund 1,5 Mill. t. Ein Viertel dieser Förderung wurde in der Hauptsache in die asiatischen Küstenländer des Stillen Ozeans ausgeführt. Dem Erdöl kommt eine wesentlich größere Bedeutung zu. Von Ceram im Osten bis in die Landschaft Atjeh in Westsumatra, also auf eine Entfernung von fast 4000 km, erstrecken sich reiche Lagerstätten, die nicht nur für das Kolonialreich, sondern auch für einen erheblichen Teil der übrigen Welt von beträchtlicher Bedeutung waren. Mit einer Jahresförderung von annähernd 8 Mill. t macht die Erdölförde⸗ rung Insulindes etwa 2,7 % der Weltförderung aus, wobei alle Qualitäten von Schweröl bis zum Flugbenzin vertreten sind. Mit geringen Ausnahmen gelangte die gesamte Erdölförderung in Insulinde selbst zur Verarbeitung, und die verschiedenen Werke gehörten zu den modernsten Raffinerien der Welt. Ihre Produktion stellte sich 1938 auf insgesamt 6,62 Mill. t, wovon durchschnittlich 1 bis 1,5 Mill. t im Lande selbst verbraucht wurden, während der Rest ausgeführt wurde. So erhielt Japan etwa vein Drittel seines gesamten Erdölbedarfs aus Niederlän⸗ disch⸗Indien. Zusammen mit Erdöl liefern die großen Reviere auch Erdgas, das im Lande als billiger Brennstoff verwendet, aber auch durch Verdichten auf sogenanntes natürliches Benzin verarbeitet wird. Die Erdölindustrie Insulindes arbeitet unter recht günstigen Umständen, da die Vorkommen in verhältnis⸗ mäßig geringer Tiefe liegen und die Meeresnähe einen billigen Transport sichert. Der Gold⸗ und Silberabbau ist nur von geringer Bedeutung. Dagegen ist Zinn mit einer Fahresförderung von rund 50 000 tü (Metallinhalt) neben Erdöl das wichtigste Erzeugnis des niederländisch⸗indischen Bergbaus. Die günstige meeresnahe Lage, billige Arbeitskräfte und einfache Gewinnungsverfahren geben ihm eine von keinem anderen Revier der Erde, auch nicht von Malaya, erreichte Vor⸗ zugsstellung. Auf den kleinen Inseln des Riau⸗Archipels, vor allem auf der Insel Bintan, ist seit einigen Jahren Bauxit von guter Beschaffenheit nachgewiesen. Die Förderung wurde solange vollständig Ch er und zwar war Japan der Hauptabnehmer. An sonstigen Buntmetallen ist Insulinde auffällig arm, dagegen verfügt es über stark nickelhaltige Eisenvorkommen, auf Mittel⸗ java findet sogar eine kleine Förderung von recht reinem Man⸗ ganerz statt. Erwähnenswert ist noch die Gewinnung beträcht⸗ licher Mengen Schwefel in Westjava, wo auch Phosphatkalk vor⸗ handen ist. Die ehemals britischen Befitzungen auf Borneo sind vor allem reich an Erdöl, wovon 1940 rund 1 Mill. t gefördert wurden. Sonstige Bodenschätze von größerem Wert sind kaum vorhanden. In dem britischen bzw. britisch⸗australischen Teil von Neu⸗Guinea war bisher Gold das einzige bergbaulich ausgenutzte Mineral, von dem allein das Moroberevier 1940 mit 8545 kg Gold etwa 0,7 % der Weltproduktion gefördert hat.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B⸗ am 9. Juni auf 74,00 Rℳ (am 8. Juni auf 74,00 Eℳ) für 100 kg.
1“ 1“ 8 ““ “
Berlin, 8. Juni. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lees ereet Lais hemEin enr 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel 3) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei §) —,— bis “ §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe, ganze §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze 8) bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe 3) —,— bis —,—
Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Italiener, glas. *§) 49,70 bis 50,50, Reis *§) —,— bis —,— und *8 —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gersten⸗ graupen, fein, O⁄0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, O/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, grob, C/4 *) 37,00 bis 38,00 †), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,00 †)
Gerstengrütze, alle Körnungen*) 34,00 bis 35,00 †), Haferflocken [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) 38,00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1470, Inland 32,40 bis —,—
Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis —,—, Brotmehl, Thpe 2800 25,90 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose 40,50 bis 41,50 †), Gerstenkaffee, lose 40,50 bis 41,50 ), Malzkaffee, lose 45,00 bis 46,00 †), Kaffee⸗Ersatzmischung 70,00 bis 80,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime )
349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerikas) 458,00 bis 582,00
Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongs§) 810,00 bis 900,—, Tee, indischg)
960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis
—,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, Pflau⸗
men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus⸗ gewogen —,— bis —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland kandiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in ⸗kg⸗Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Spech geräuchert 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken⸗ butter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis — „—, feine Molkerei⸗ butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in
40 % —,— bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,— Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1 —,— bis —,—, Reis Siam I —,— bis Reis Moulmein —,— bis —,—. 9
Mittelkurs 1327,00 G. 7 in —,—, Züri
Mailand 121”10 g. 131 60 B., New Hork 24,98 G., 25,02 B., 88 10 85 05 B., holm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., dhnn Tohss Pann 6998“ 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B.,
Amsterdam 180,73 ½%, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 Isinki London —,—, Mailand 17,77, New York .He. gee 13,82, Preßburg 11,71, Sofig 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20 8.
Paris —,—, 4,43 - 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,— ö1““ Schweiz 1 „ ss ,—, Italien (Freiv.)
16,85 — 16,95, Oslo“ —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 74— 17,13 Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—
[Amtlich.] 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, (Clearing) —,—, Madrid —,—,
Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Senh 17,27, New York 4,31 nom., 22,66 ¼, Madrid 40,00 B., Holland 229,50 B., Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,75, Stochholm di 6,79, h heben eiss 90,50 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 B.,
Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—,
Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½, Bukarest 2 desingfors 877,80, Puenos Nren 86,00, Jepan 101,0. 0 8.,
Speiseöl, ausgewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 200 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % —,— “ Fr. e
—,.—
7 7
8) Nach besonderer Anweisung verkäuflich. *) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt. †) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.
VBerichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten
Devisen (D. N. B.)
v11“
Prag, 8. Juni. Amsterdam Umrechnungs⸗
Kopenhagen 521,50 G., Paris
Budapest —,—, Bukarest —,—, Belgrad 49,95 G.,
B uüdapest, 8. Juni. (D. N. B.) [Alles in Pengö.]
Paris 6,81, Prag London, 9. Juni.
(D. N. B.)
b New York 402,50 — 403,50 Berlin —,—, Spanien 8 — real
(offiz.) 40,50, Montreal
1 7
17,30 — 17,40, Kopenhagen Stockholm
(Freiv.) —,—,
7 (D. N. N.) (12,00 Uhr; holl. Zeit.] London —,—, Paris —,—, Brüssel Helsingfors —,—, Italien lo —,—, Kopenhagen —,—,
Amsterdam, 9. Juni. Berlin 75,36,
Zürich, 8. Juni. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 9,57,
Brüssel 69,25 B., Mailand 102,67 1½,
Oslo 98,75 B., Kopenhagen
gr ste veilage Z anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Zürich, 9. Juni. (D. N. B.) I11,40 Uhr.] Paris 9,57, London 17,27, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ¼, Madrid 40,00 B., Holland 229,50 B., Berlin 172,55, Lissa- bon 17,80, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,50 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,371½2, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877,50, Buenos Aires 94,00, Japan 101,00.
Kopenhagen, 8. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo — Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗
rse.
Stockholm, 8. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G. 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B.
Oslo, 8. Juni. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,—Y— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.
London, 8. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—. 8 89
Wertpapiere
8 1 11“ 8 Frankfurt a. M., 8. Juni. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ be itzanleihe —,—, Aschaffenburger Buntpapier 122,00, Buderus Eisen 151,50, Deutsche Gold u. Silber 198,75, Deutsche Linoleum 171,00, Eßlinger Maschinen 159,00, Felten u. Guilleaume 157,00 Heidelberg Cement 191,00, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 156,00, Lahmeyer 164,00, Laurahütte 30,00, Mainkraftwerke 149,00, rrseeah täiah 163,00, Voigt u. Häffner 159,00, Zellstoff Waldhof 00.
Hamburg, 8. Juni. (D. N. B. Schlußkurse. 8 Bank 146,25, Vereinsbank 155,50, “ ö Hamburg⸗Amerika Paketf. 122,75, Hamburg⸗Südamerika 218,00, Nordd. Lloyd 123,75, Dynamit Nobel —,—, Guano 91,50, Harburger Gummi 148,50, Holsten⸗Brauerei 209,00, Karstadt 203,50, Siemens “ —,—, Vorz.⸗Akt. —,—, Neu Guinea —,—, DOtavi 29,50.
Wien, 8. Juni. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lbds.⸗ 1940, A —,—, 4 % Ob.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940 103,40, 4 % Süen mark Lds.⸗Anl. 1940 103,40, 4 % Wien 1940 103,30, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 97,50, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 129,25, „Elin“ AG. f. el. Ind. 168,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 145,00, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. 162,00, Lapp⸗Finze AG. 106,00, Leipnik⸗Lundb. —,— Leykam⸗Josefsthal 77,50, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kall —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 153,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. —,—, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch 133,25, Steyrermühl Papier 91,00, Beitscher Magnesit —,— Waagner⸗Biro 154,50, Wienerberger Ziegel 132,50.
Wiener Protektoratswerte, 8. Juni. ö N Zivnostensta Bank 196,00, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 175 88 Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 168,50, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 128,50, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 84,00, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 171,75, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 400,50, Eisenwerke A. G. Rothau⸗Neudek 79,00, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 335,00 Heinrichsthaler Papierfabr. 233,50, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 62,00, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 71,00, Ver. Schafwollenfabriken A. G. —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 470,00, Poldi⸗Hütte 727,50, Berg⸗ und Hüttenwerksges. —,—, Ringhoffer Tatra 448,00. Renten: 41½ % Mährisch Landes⸗ anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ % Pilsen Stadtanl. —2,—, 50% Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Hhp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ bungen 10,30, 400 Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,— 490 Böhm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse —,—, 4 % Mähr. Kündes efen an “ —,—, 4 % Mähr. Landes⸗
enbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zi tens Eegeibver e n⸗e sch —, 4 ½ % Zivnostenska Bank
Amsterdam, 8. Juni. (D. N. B.) A. Fortlau ⸗ tierte Werte: 1. Anleihen: 4 % 1940 9 mit Steuererleichterung 1017%, 4 % do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 10071. 49% do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 10111
3 ½ % do. 1941 (St. zu 7100) 4 % do. 1941 71005¼ 3 9% do. 1937 941 1, *), 3 % (3 ½) do. 1938 97¹5⁵ 2 ½ ⁶½% Nederl. Werkeltike Schuld Zert. 2911,126, do. Handels Mij. gert. (1050) 132,00. 2. Aktien: Algem. Kunstziide Unie (AKll) 155 ½*), Van Berkels Patent 139,00, Fokker Neder. Vliegtuigenfabr. Lever Bros. &. Unilever N. V. Zert. 173 %6, Philips Gloeilampen fabr. (Holding⸗Ges.) 306,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v Petroleumbr. 338,50*), Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 227 25 *) Holland Amer. Lijn. 159,00*), Nederl. Schepvaart Unie 1891½*) Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 330,00*), Deli Mij. Zert. (1600) 197,00, Senembah Mij. 160,50. B. Kassapapiere: 1. Festver⸗ zinsliche Werte: 3 1½ % Amsterdam 1937 S. II1 99,75, 3 ½½ % Rotter⸗ dam 1938 S. 1 99 8%, 492% Nederl. Bankinstelling Pfb. —,—. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. II 134,50, Amsterdam Droogdok 270,00 Heemaf. N. V. —,—, Heinekens Bierbrouwerij —,—, do. Zert.
—,—, Holland. St. Meelfabriek 209,00, Holl. Draad und Kabelfabri * d. St. Holl. 1 fabriek —, Holl. Kunstzijde In. (HKJ) —,—, Intern. Gewapend Beton⸗
bouw 175,00, Intérn. Viscose Comp. 117,00, Kon. Ned. Hoogovens
und Staalfabr. Zert. 3. Folge 167,00, Lever Bros. & Uni .3. Folg s. & Unilever N. V. 7 % Vorz. —,—, do. 7 % Vorz. Zert. 156,00, do. 6 % Vorz. (St. z. 8
145,00, do. 6% (St. z. 1000) 141,50, Nederlandsche Kabelfabriek 545,00,
do. Zert. 549,00, Nederlandsche Scheepsbouw Mij. 228,25, Neder⸗
landsche Vlas Spinnerxij —,—, Philips Gloeilampenfabr. Vorz.
178,00, Reineveld Machinefabriek. 135,50, do. Vor 7 1
-. 9 . 135, . Vorz. 137,00, Rotterd. Droogdok Mij. 298,00, do. Zert. 301,00, Kon. Mij. De Schelde Nat Bez. v. Aand. 135,00, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 152,50, Stoom⸗Spinnerij Spanjaard 120,50, Stork & Co. 230,00 do. Vorz.
/ 7
175,00, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij 5, V
. 8 j 118,75, Vereenigde
E“ 205,50, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern
do. Pref. 154,00, Wilton Feijenoord Dog en Werft 184 00, . Vorz. —,—, L
Zert. (100) 162,00, Del. Mij. Zert. (100) Bl
Zert. „Del. Mij. Zert. (100) —,—, Blaauwhoedenveem⸗
Vriesseveem 115,50, Magazijn de Bijenkorf N. V. 1693 %, do. 6 %
kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II 160,00. — *) Mittel.
Nederl. Wol. Mij. —,—, Holland. Am. Lijn.