—
zu
8
2
m Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr
Aachener
.“ Handelsstätte Gera Aktiengesellschaft, Berlin. [1497190 achgnen,,
[13627]1.
Stand am
1. 1. 1941 Abschreibung
Aktiva. Anlagevermögen:
1. Bebaute Geschäfts⸗ und Wohn⸗ “
grundstücke:
8) Grundstücke.
P) GIö. 2. Umbauten
3. Maschinen und maschinelle Anlagen
. Umlaufvermögen:
1. Forderungen an Konzerngesellschaft .. .
2. Kaution
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 230
4. Sonstige Forderungen Rechnungsabgrenzungsposten.
.
Passiva.
. Grundkapital . ..
.Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage 8
2. Freie Rücklage ..
Wertberichtigung für das Anlagevermögen
. Verbindlichkeiten: 1. Hypothek . 2
. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 84
3. Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten..
R. ℳ 9 R. ℳ
119 000 . 119 000 440 870 13 600 427 270 559 * 66 493
47 420 7 100 40 320
607 8290 — 20 756 — 587 083 —
690 680 433
348
245 000 260 000
23 735 841 445 845 025 84
17 62
1278 778 46
3 495
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.
— —
GA“ Soziale Abgaben
2
Zinsaufwand. 2 Mistaufwwand . . . . .. Ausweispflichtige Steuern... Alle übrigen Aufwendungen...
2,.‿ i 50 * †—
a
Aufwendungen. RM ₰¼
Abschreibungen auf da Anlagevermögen .
Erträge.
Mi.165 “
SIinbrtrehge . . . . .. Außerordentliche Erträge
Mietverrechnung mit der Muttergefellschaft
.„ „ „ 22 22⸗
8 u““ . 1 306 46 55/19
25 501 — 44 002 82 3 060— 62 674 64 8 626/ 50
145 226 61
3 868 91 24 926 68 83/41
145 226 61
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, im Mai 1942.
Treuhand⸗Vereinigung A.⸗G. Wanieck, Wirtschaftsprüfer. Lüchau, Wirtschaftsprüfer.
7
Der Aufsichtsrat besteht aus: Georg Karg, Berlin, Vor sitzer; Karl Hönicke Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Hans Kröger, Berlin. Handelsstätte Gera Aktiengesellschaft.
Wilhelm Hermsdorff.
Alexanderwerk Aktiengesellschaft, Nemscheid.
[13993].
Dr. Guido Schell.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
116 347 61
gesellschaft. Hauptversammlung.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 30. Juli 1942, 11 Uhr, im Sitzungssaal der Ratsherren im Rathause zu Aachen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
8
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des festgestellten Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjahr 1941.
Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.
.Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.
.Satzungsänderung: Aenderung der Zweckbe⸗
Firmierung und der stimmung.
6. Wahl des Abschlußprüfers für
das Geschäftsjahr 1942.
Unter Hinweis auf § 18 des Gesell⸗ schaftsvertrages bemerken wir, daß nur diejenigen Aktionäre an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben können, die ihre Aktien oder die über diese lauten⸗ den Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank spätestens am 3. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ schaft, bei einem deutschen Notar oder bei nachstehenden Stellen:
Dresdner Bank in Aachen, Köln
und Berlin, 1
Deutsche Bank in Aachen, Köln
und Berlin
Commerz⸗ und Privatbank, Filiale
Aachen,
Städtische Sparkasse, Aachen,
Kxeissparkasse Aachen, oder
bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt haben und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung dort be⸗ lassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem auszustellende Bescheinigung spätestens an dem Tage nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegungsstelle fuͤr sie bei einem Kre⸗ ditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt werden.
Aachen, den 29. Juni 1942.
Der Vorstand.
Cremer⸗Chaps. Lampe.
ö“
—
Aktiva. I. Anlagevermögen:
1. Grundstücke, Gebäude, Maschinen und
maschinelle Anlagen ...
2. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗
vc““ Eisenbahnanschlu
Beteilten. mlaufvermögen:
=
. Hypotheken..
A Æ 02nd—
6. Andere Bankguthaben.. .Posten der Rechnungsabgrenzung Bürgschaften R.ℳ 505 338,93
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
Patente und sonstige Rechte. 1 8 .
. Vorräte, Vorauszahlungen u. Forderung. Wertpahiere
. Forderungen an abhän ige Gefellschaften .Kasse, Reichsbank, Postschecck..
II. Rücklagen:
1 547 000 —
7 825 353 82
1 553 128 27 99 977 76
1 334 550 22 151 565 07
3. Akzepte
. 2„
14 645 109 ,14
3 Passiva. Rℳ ₰ 8 I. Grundkapital 18
1. Gesetzliche Rücklalge.. . .. 2. Rücklage für Werkserneuerung, Werks⸗ .“ umstellung und Umzug . “ 3. Rücklage für Forschung und Versuche. III. Wertberichtigungen: 1. Wertberichtigung auf Beteiligungen. 2. Wertberichtigung auf Forderungen IV. Rückstellungen. ““ V. Verbindlichkeiten: 11154* 2. Anzahlungen und Verbindlichkeiten.
VI. Posten der Rechnungsabgrenzung .
VII. Reingewinn 1941 . . . . V VIII. Bürgschaften Rℳ 505338,93
für das Geschäftsjahr 1941.
„ „ 6. 89 66.nb6968 6 000 000 — 600 000 600 000 150 000
370 000 360 000— 859 000 —
2 016 710—
6 973 56 8 8 26 067 95 306 357 24
14 645 109 14
—
— —
Aufwendungen. -1X1X4“; 2. Außerordentliche Aufwendungen.
ingewinn 1941
Remscheid, im Mai 1942.
Gerhard Wolff.
.
R. ℳ
256 844 12 306 357 39 2. Auße 623 308 80 8 Alexanderwerk Aktiengesellschaft. Dr. Werner Kind.
Erträge. ℳ ₰ 60 107, 29 1. Ausweispflichtiger Rohertrag — Personal⸗
und Sachaufwendungen.. dentliche Erträge .
466 132 09 157 176/71
623 308 80
Dr. Gerhard Brandstäter.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Rheinisch⸗Westfälische „Revision“ Treuhand A.⸗G.
öln, im Mai 1942.
Dr. Minz, Wirtschaftsprüfer.
Dr. Simon, Wirtschaftsprüfer.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören an: Bankdirektor Gustav Overbeck, Berlin, Vorsitzer; Fabrikant Walter Busch, Remscheid, stellvertretender Vorsitzer; Generaldirektor Hellmuth Roehnert, Berlin, stellvertretender Vorsitz er; General⸗ konsul Leo Gottwald, Düsseldorf; Oberbürgermeister i. R. Dr. Walter Hartmann, Bad Godesberg; Konsul Alfred Hilger, Rem⸗ scheid; Kommerzienrat Fritz Korff, Remscheid; Geschäftsführer Dr. Paul Legers, Berlin; Bankdirektor Bruno Surén, W.⸗Elber⸗ feld; Wirtschaftsprüfer Artur Wiesenberg, Remscheid.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juni 1942 wurde für das Geschäftsjahr 1941 die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5 % des Grundkapitals beschlossen. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 unter Abzug von 15 %
Kapitalertragssteuer gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 3
Ulttien zu nom. Eℳ 100,— durch die 8 Dresdner Bank, Wuppertal⸗Elberfeld, Dresdner Bank, Remsch 8 Bankhaus Schliep & Co., Düsseldorf, und die Gesellschaftskasse.
mit Rℳ 4,25 auf die
Dresduer Bank, Berlin, Dresduer Bank, Dresden, Dresdner Bank, Düsseldorf, Dresdner Bank, Leipzig,
Der Vorstand.
8 24
mit R.ℳ 42,50 auf die Aktien zu nom. Rℳ 1000,— und
88½
eid,
Auf die noch im Umlauf befindlichen Stücke Nr. 146, 268 und 269 der Genußrechte unserer Anleihe 1899 werden für das Geschäftsjahr 1941 3 ½ % Zinsen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt ab 25. Juni 1942 mit ℳ 3,50 für jedes Genuß⸗
8 recht zu nom. Rℳ 1
Dresduer Bank, Berlin, Dresdner Bank, Dresden, Dresdner Bank, Düsseldorf, Dresdner Bank, Leipzig,
00,— gegen Aushändigung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 durch die
8 Dresdner Bank, Wuppertal⸗Elberfeld, Dresdner Bank, Remsch 8 Bankhaus Schliep & Co., Düsselvorf, und die Gesellschaftskasse.
eid,
Die Tilgung der obengenannten Genußrechte wird gegen Ablieferung der Urkunden und Gewinnanteilscheinbogen zum
Nominalwert vorgenommen.
Der Vorstand.
8*
15 8
Gritzner⸗Kayser A.⸗G., Karlsruhe⸗ Durlach.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 20. Juli 1942, 3 ¼ Uhr, in unseren Geschäftsräumen in Karls⸗ ruhe⸗Durlach stattfindenden 56. or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung und der Be⸗ richte des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrats für das Geschäftsjahr 1941.
‚Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
.Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates.
4. Wahl des Aufsichtsrates.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 17. Juli 1942 entweder
bei der Gesellschaftskasse in Karls⸗ ruhe⸗Durlach oder bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin, und der Dresdner Bank, Berlin, und den Filialen dieser Banken in Frankfurt, Mannheim und Karlsruhe u“
während der üblichen Geschäftszeit bis nach Beendigung der Hauptversamm⸗ lung hinterlegen.
Bei der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelhank ist die Bescheini⸗ gung über die erfolgte Shetedesen spätestens einen Tag nach Ablau der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen.
Karlsruhe⸗Durlach, 29. Juni 1942.
Gritzner⸗Kayser A.⸗G. Der Vorstand.
(14764] Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Kapitalberichtigung.
Gemäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. Juni 1941 hat der Auf⸗ sichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft im Wege der Berichtigung von .ℳ 16 500 000,— (ℳ 16 200 000,— Stammaktien und Rℳ 300 000,— Vor⸗ zugsaktien) um n ℳ 5 500 000,— (33 ½ 9%) auf Hℳ 22 000 000,— durch Ausgabe von Zusatzaktien zu erhöhen.
Nachdem dieser Beschluß in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihren Anspruch auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Zusatzaktien gegen Ablieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 15 der alten Stammaktien bis zum 14. August 1942 (einschließlich) 1
in Berlin, Düsseldorf, Essen,
Frankfurt a. M. bei der Deut⸗ schen Bank,, bei der Commerzbank gesellschaft, bei dem Bankhause Burkhardt & Co. in Essen während der bei diesen Stellen üblichen Geschäftsstunden geltend zu machen. Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rück⸗ seite mit der Firma bzw. mit dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen.
Es entfällt auf je drei Stamm⸗ aktien über je nom. Rℳ 200,— eine Zusatzaktie über nom. FEℳ 200,— und auf jede Stamm⸗ aktie über nom. Hℳ 200,— eine Spitze über nom. H. 66 %. Eine Regulierung von Aktienspitzen wird durch die Stellen vermittelt. 1
Ueber die Zusatzaktien werden zunächst nicht übertragbare Kassenquittungen ausgestellt. Die Ausreichung der Stücke erfolgt baldmöglichst nach Fertigstellung gegen, Rückgabe der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die diese Be⸗ scheinigungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 15. Auaäust 1942, werden die alten und zusätzlichen Stammaktien mit Schein Nr. 16 ff. gleichberechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals
Aktien⸗
an den Börsen zu Berlin, Düsseldorf
und Frankfurt a. M. gehandelt und notiert werden. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, so⸗ lange die Urkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammeldepot⸗Anteilen ge⸗ mäß § 71 der Ersten Durchführungs⸗ verordnung zur Dividendenabgabever⸗ ordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassenquittungen.)
Für die mit der Geltendmachung des Anspruchs auf die Zusatzaktien den Banken entstehenden Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. Sofern jedoch die Ge⸗ winnanteilscheine Nr. 15 mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bi den vorstehend genannten Stellen direkt am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schrift⸗ wechsel hiermit nicht verbunden ist, er⸗ folgt die Erhebung der Zusatzaktien kostenfrei.
Essen, den 2. Juli 1942.
Th. Goldschmidt Aktiengesellschaft. Dr. Theo Goldschmidt. Cordes. Dr. Wiedbrauck.
[14939] — 8 v Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner & Söhne, Graz SW⸗Puntigam.
Die am 29. Juni 1942 stattgefundene 54. ordentliche Hauptversammlung hat den in Nr. 123/1942 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staats⸗ anzeigers veröffentlichten Beschluß des Aufsichtsrates und den Jahresabschluß nach Durchführung der Kapitalberichti⸗ gung gebilligt sowie davon Kenntnis
genommen, da eschluß durch Eintragung in das Handelsregister am 4. Juni rechtswirksam geworden ist und daß
auch die durch die Berichtigung sich er⸗ gebende Satzungsänderung in das Han⸗
delsregister eingetragen wurde.
Sie beschloß auf das 1 Kapital von Hℳ 6 750 000,— eine Di⸗ vidende von 4 %, d. s. EKℳ 6,— für die Aktie je Eℳ 100,— Nennwert auszuschütten. Diese wird gegen Vor⸗ lage und Abstempelung der Mäntel der auf Schilling lautenden Aktien
auf die Aktie je S 40, Nennwert Hl.ℳ 2,16 entfallen, wovon 10 Prozent Kapitalertragsteuer Kriegszuschlag abgezogen werden. Einlösungsstellen sind: die Hauptkasse der Gesellschaft in Graz⸗Puntigam, die Creditanstalt⸗Bankverein in Wien und deren Filiale in Graz, die Länderbank Wien A. G. und deren Filiale in Graz.
Die Vorbereitungen zur Ausgabe der Zusatzaktien konnten noch nicht abge⸗
schlossen werden.
Die Aktionäre werden durch eine ge⸗
sonderte Bekanntmachung eingeladen
werden, den Anspruch auf die Zusatz⸗
aktien geltend zu machen. Vorstand: Dr. Vorsitzer, Dr. Ernst Schreiner, stellv. Vorsitzer, Edmund Edelsbrunner. Aufsichtsrat: Dr. Vorsitzer, Dr. Robert Graf, stellv. Vor⸗ sitzer, Franz Bella, Carl Cassani, Dr. Rudolf Grill, Max Kielhauser, Dr.⸗
Ing. Rudolf Kindinger, Friedrich R.
v. Luschin⸗Ebengreuth. Graz, am 29. Juni 1942. Der Vorstand.
[14586]
Essener Aktien⸗Brauerei Carl Funke A.⸗G., Essen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Sams⸗ tag, dem 25. Juli 1942, 11 Uhr,
in Köln im Hotel Monopol Metropol Haupt⸗
stattfindenden ordentlichen versammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗
sichtsrats vom 26. 6. 1942 über die Berichtigung des mit Wirkung vom 30. September 1941 von 3 000 000,— R. um 900 000,— R.ℳ auf 3 900 000 Rℳ emäß DAV. vom 12. Juni 1941. .Vorlage des festgestellten Jahres⸗
abschlusses über das Geschäftsjahr
1940/41 mit berichtigter Bilanz so⸗ wie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats. 1
‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗
verteilung.
„Beschlußfassung über die Ent⸗
lastung des Vorstands und Aufsichtsrats. Aufsichtsratswahl. 8 Satzungsänderungen: 1 a) Beschlußfassung über die Aenderung des § 6, Absatz 1 (Er⸗ höhung des Grundkapitals und Einteilung der Aktien). b) Beschlußfassung über die Aenderung des § 19 Absatz 1 (Orte der Einberufung zur Hauptver⸗ sammlung). 8
„Wahl des Abschlußprüfers.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die
bei unserer Gesellschaft,
bei einem deutschen Notar,
bei einer zur Entgegennahme der
Aktien befugten Wertpapiersam⸗ melbank,
bei der Deutschen Bank, Filiale
Essen,
bei der Commerzbank Aktien⸗
gesellschaft, Filiale Essen,
bei der Dresdner Bank, Filiale
Essen, ihre Aktien hinterlegt haben bis zur Beendigung der Hauptversammlung. Die Hinterlegung hat während der üb⸗ lichen Geschäͤstsstanden zu geschehen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptversammung in Sperrdepot gehalten werden.
Sie hat so zeitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Hauptversamm⸗ lung mindestens drei Tage frei bleiben. Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen.
Essen, den 26. Juni 1942.
Der Vorstand. 2.
4
Dr. Albert Will. August alaar.
der Berichtigungs⸗ 1942
berichtigte
aus⸗ 8 bezahlt werden, wobei auf die Aktie je S 100,— Nennwert EH.üℳ 5,40 bzw.
und 5 Prozent
Friedrich Steiner,
Heinrich Pagl,
Grundkapitals
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 152 vom 2. Juli 1942.
des Bevollmächtigten für die “ über die
Vereinheitlichung von Rutschen, Gurtförderern, Glieder⸗
förderern sowie von Einzelteilen für Fülleitungen und Bohr⸗ hämmer für den Bergbau vom 27. Juni 1942
Zur Vereinheitlichung der vom Bergbau benutzten Ein⸗ richtungen und zur Leistungssteigerung der Hersteller ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939
(Reichsgesetzbl. I S. 2498) folgendes an:
1. Soweit nachstehende Erzeugnisse für den Bergbau bestimmt sind, sind bei ihrer Herstellung die Angaben der nachstehend aufgeführten Normblätter zu beachten:
2) Rutschen
Schüttelrutschen (Profile) DIN 20 900 Bl. 1 vom Januar 1942 Schüttelrutschen (Verbindungen) DIN 20 900 Bl. 2 vom Januar 1942 Druckluft⸗-Rutschenmotoren DIN 20 905 vom Fe⸗ bruar 1942 8 8
b) Gurtförderer
Berechnungsgrundlagen DIN 22 101 vember 1941
Tragrollen DIN 22 107 vom Februar 1942
Bandtraggerüst für Untertage DIN 22 111 vom August 1941
Gliederförderer
1“] DIN 22 201 vom Mai 194
Entwässerungsbecher⸗Doppelglieder DIN 22 202 vom „Mai 1941
Volkbecher⸗Doppelglieder DIN 22 203 vom Mai 1941.
Leseband⸗Doppelglieder DIN 22 204 vom Mai 1941
Stückkohlenband⸗Doppelglieder DIN 22 205 vom Mai 1941
Kastenband⸗Doppelglieder DIN 22 207 vom Mai 1941
Einzelteile DIN 22 210 Bl. 1 vom Mai 1941
Einzelteile, Schöpfbecher DIN 22 210 Bl. 2 vom Mai 1941
Einzelteile Entwässerungsbecher DIN 22 210 Bl. 3 vom Mai 1941
Becherkette⸗Einzelteile, Vollbecher DIN 22 210 Bl. 4 vom Mai 1941
d) Bohrhämmer
Spülkopf DIN 20 361 vom September
1941
EWE1“
vom No⸗
e) Fülleitungen für Druckluftlokomo⸗ tiven Ventile DIN 20 062 vom Dezember 1940.
2. Vorstehendes gilt für alle Aufträge, die von Firmen des Bergbaues nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung baeen Stellen oder eigenen Fertigungswerkstätten erteilt werden. 8
3. Ausgenommen von den Vorschriften der Ziffern 1 und 2 sind: 8
8- die Herstellung und Lieferung von Einzelteilen für
868 den Nenbefürg wedegar die Normen sind jedoch guch hierfür soweit wie möglich anzuwenden;
pb) die Fertigstellung und Lieferung von Erzeugnissen
der Teilen, für die beim Lieferer beim Inkraft⸗
treten dieser Anordnung bereits Rohstoffe oder Ein⸗
elteile vorhanden sind, die in erheblichem Umfange
für andere Zwecke nicht verwendet werden können,
soweit die Erzeugnisse oder Teile innerhalb von sechs
Monaten nach Inkrafttreten dieser Anordnung aus⸗
geliefert werden; ho) die Herstellung und Lieferung von Erzeugnissen oder FESWTeeilen in geringer Anzahl, die einen technischen Fortschritt darstellen und erprobt werden sollen.
4. Anträge auf Ausnahmegenehmigung sind mir über die Arbeitsausschüsse des Sonderausschusses Maschinen und Ein⸗ richtungen für den Bergbau einzureichen.
5. Die Sonderausschüsse und Arbeitsausschüsse des Haupt⸗
ausschusses Maschinen, die für die oben erwähnten Erzeugnisse
zuständig sind, haben die Anordnung zu überwachen und dabei in zweckmäßiger Weise mit den Organi⸗ sationen des Bergbaues zusammenzuarbeiten.
6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. Teil I S. 2498).
7. Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Reichs⸗
nzeiger in Kraft.
Berlin, den 27. Juni 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
t Karl Lange. 8
8 Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Verein⸗ heitlichung der Holländermesser im Zellstoff⸗ und Papier⸗ G v maschinenbau “ g b
Vom 26. Juni 19422
Zur Vereinheitlichung der Einrichtungen für Papier⸗ und Zellstoffherstellung ordne ich auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Appa⸗ rate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil I. S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. Teil I S. 2498) fol⸗ gendes an:
1. Im Papier⸗ und Zellstoffmaschinenbau sind mit so⸗ fortiger Wirkung Walzen⸗ und Grundwerke für Holländer nur wie folgt zu bemessern:
Flachstahl ertig behobelte , 2. (DIN Norm 1017) serig behobeh MMeessserstärke
130 mm breit 128 mm 6.,, 8, 10, 12 mm
2. Die seitlichen Einschnitte an den Messern sind nur in den der beiliegenden Anlage zu entnehmenden Abmessungen auszuführen.
3. Die in Herstellung befindlichen Walzen und Grund⸗ werke, welche nicht dieser Anordnung entsprechen, dürfen fertig⸗ gestellt werden; ebenso kann die Neubemesserung von alten
Walzen und Grundwerken mit anderen Messerbreiten dann vorgenommen werden, wenn die Konstruktion der alten Hol⸗ länder eine Verwendung der in dieser Anordnung vorgesehenen Messerbreiten nicht zuläßt. 1
4. Die Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als auch für Auslandslieferungen. -
5. Der Arbeitsausschuß Maschinen zur Herstellung von Zellstoff und Papier, Berlin W 35, Kurfürstenstraße 56, hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen. Die Her⸗ steller sind ihm zur Auskunftserteilung und Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher und zur Zulassung von Betriebsbesichti⸗ gungen verpflichtet.
6. Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Abweichungen von vorstehenden Bestimmungen “ Anträge sind über den vorgenannten Arbeitsaus⸗ schuß bei mir einzureichen.
7. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmung des § 4 der Verordnung vom 20. De⸗ zember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Len⸗ kung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (Reichsgesetzbl. Teil I S. 2498).
8. Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichsanzeiger in Kraft. 8 8
Berlin, den 26. Juni 142224. 811““ Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
” 1 ALlnuordnung Nr. 34 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung über Melde⸗ 1 pflicht von Feinseife aller Art
Vom 1. Juli 1922
88 1“ 6 Auf Grund des § 14 der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 23. September 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1873) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet:
§ 1
Alle Verkaufs⸗ und Lieferstellen, die gewerbsmäßig bezugsbeschränkte Seifenerzeugnisse und Waschmittel im Sinne des § 1 der Anordnung Nr. 29 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung für die Verteilung von Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art vom 29. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940) in den Verkehr bringen, haben ihren am 30. Juni 1942 vorhandenen Bestand an Feinseife alter Art bis zum 15. Juli 1942 ihrem zuständigen Wirtschaftsamt zu melden. Zum Bestand sind diejenigen Mengen hinzuzunehmen, über welche dem Meldepflichtigen ein Sammel⸗ bzw. Großbezugschein bereits ausgestellt, die Ware aber noch nicht geliefert ist. Die Meldung ist in zwei Stücken abzugeben. 8
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung sind strafbar 8 Grund der Verbrauchsregelungs⸗ Strafverordnung in der neuen Fassung vom 26. November 1941 (Reichsgesetzbl. 1 S. 734). “ 1“
Die Anordnung gütt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet.
§ 4 Die Anordnung tritt mit dem auf die Veröffentlichung folgenden Tage in Kraft. ““ 1b Berlin, den 1. Juli 1942. “ Der Reichsbeauftragte für industrielle Fettversorgung. J. V.: Wihle.
111“
Nichtamtliches Aus der Verwaltung Die Vereinfachung des Lohnabzugs “ 8 ab 1. Juli 1942 * Von Fritz Reinhardt, Staatssekretär im Reichsfinanz⸗ ministerium
Es ist dringend erforderlich, daß in der öffentlichen Ver⸗
waltung und in der Privatwirtschaft vereinfacht wird, was irgend⸗
wie vereinfacht werden kann. Der Anfall an Arbeit, der Ver⸗ brauch an Materialien und die Verwaltungskosten müssen ver⸗ mindert werden.
Auch das Lohnabzugswesen muß vereinfacht werden. Der Arbeitgeber muß vom Bruttolohn seiner Gefolgschaftsmitglieder Beträge für verschiedene Zwecke einbehalten und an die hebe⸗ berechtigten Stellen abführen. Die Zahl der Beträge, die zu be⸗ rechnen, einzubehalten und abzuführen sind, ist bisher noch immer viel zu groß gewesen.
Mit Wirkung ab 1. April 1941 waren die Lohnsteuer und der Kriegszuschlag zur Lohnsteuer zu einem Abzugsposten zusammen⸗ gefaßt worden. Dadurch hatte sich die Zahl der a r. 8. um einen vermindert. Es sind bisher noch immer einzubehalten ge⸗ wesen: die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, der Rentenversicherungs⸗ beitrag, der Krankenversicherungsbeitrag, der Beitrag zum Reichs⸗ stock für Arbeitseinsatz, der Beitrag zur Deutschen Arbeitsfront, der Beitrag zum WHW usw. G
Die Lohnsteuer, die Bürgersteuer, der Rentenversicherungs⸗ beitrag, der Krankenversicherungsbeitrag und der Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsatz sind die gesetlichen Lohnabzüge. Ab 1. Juli 1942 wird es an Stelle dieser bisher fünf gesetzlich abzüge nur noch zwei gesetzliche Lehna geben.
Die Bürgersteuer wird ab 1. Juli 1942 nicht mehr Sie wird bei den Lohn⸗ und Gehaltsempfängern durch eine leichte Erhöhung der Lohnsteuer, bei den veranlagten Steuerpflichtigen durch eine leichte Erhöhung der Einkommensteuer abgelöst sein. Diese leichte Erhöhung der Lohnsteuer oder der Einkommensteuer ist erforderlich, weil das Reich den Gemeinden, die bisher eine Bürgersteuer erhoben haben, den Ausfall an Bürgersteuer⸗ aufkommen ersetzt. Die Gemeinden können auf den bisherigen
en Lohn⸗
Einnahmeposten Bürgersteuer nicht verzichten. Sie müssen infolge⸗
dessen dafür Ersatz erhalten. In den meisten Fällen wird die leichte Erhöhung der Lohnsteuer oder Einkommensteuer etwas weniger betragen als die bisherige Bürgersteuer.
Die Arbeitgeber haben die Teilbeträge der Bürgersteuer, die auf der Lohnsteuerkarte ihrer Gefolgschaftsmitglieder angefordert sind, soweit sie nach dem 30. Juni 11 2 fällig werden, nicht mehr einzubehalten. 3
„Der Rentenversicherungsbeitrag, der Krankenversicherungs⸗ beitrag und der Beitrag zum Reichsstock für Arbeitseinsatz werden
I
ab 1. Juli 1942 zu einem sozialversicherungsrechtlichen Sammel⸗ abzug zusammengefaßt sein. 8*
s wird ab 1. Juli 1942 an Stelle von bisher zwei Steuer⸗ abzügen nur noch einen Steuerabzug und an Stelle von bisher drei Sozialversicherungsabzügen nur noch einen Sozial⸗ versicherungsabzug geben. Die einbehaltene Lohnsteuer ist an das Finanzamt, der ozialversicherungsabzug an die zuständige Krankenkasse abzuführen.
Zur Entrichtung des Rentenversicherungsbeitrags sind bisher Beitragsmarken verwendet worden. Ab 1. Juli 1942 werden solche Beitragsmarken grundsätzlich nicht mehr zu verwenden sein. Das Markenklebe⸗Verfahren wird beseitigt sein. 8
Die geleisteten Beiträge werden in Zukunft dadurch nach⸗ gewiesen, daß der Arbeitgeber jährlich oder bei früherer Beendi⸗ gung des Beschäftigungsverhältnisses bei diesem Anlaß die Be⸗ schäftigungszeit und das“Entgelt auf der Versichexungskarte ein⸗ trägt. Diese Eintragung stimmt in der Regel inhaltlich mit der üblichen Eintragung auf der Lehnsteuerkarte überein.
Die Leistungen in der Rentenversicherung bemessen sich in jedem Fall nach dem vollen Arbeitsentgelt, auch dann, wenn der Sozialversicherte eisern spart und er infolgedessen eine Ermäßi⸗ gung des Sozialversicherungsbeitrags erfährt. Die Beitragser⸗ mäßigung, die durch das Eiserne Sparen bewirkt wird, hat keiner⸗ lei Verminderung der Versicherungsleistungen zur Folge.
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Die neuen Steuerabzugsbeträge ergeben sich aus der neuen Lohnsteuertabelle. Diese ist erstmals auf Lohnzahlungen für den⸗ jenigen Zeitraum anzuwenden, der als erster Lohnzahlungszeit⸗ raum nach dem 30. Juni 1942 beginnt.
Die neue Lohnsteuertabelle bringt kleine Belastungsver⸗ schiebungen. Solche lassen sich nicht vermeiden, weil die Bürger⸗ steuer in den verschiedenen Gemeinden verschieden hoch gewesen ist, die Lohnsteuer dagegen für das gesamte Reichsgebiet einheit⸗ lich sein muß. Die meisten Lohnempfänger erfahren eine leichte steuerliche Entlastung; denn der Betrag, um den die Lohnsteuer erhöht wird, entspricht in den unteren Lohnlagen einem bisherigen Bürgersteuerhebesatz von nur 100 v. H. Er steigt langsam an und erreicht in den mittleren Lohnlagen einen Betrag, der einem bis⸗ herigen Bürgersteuerhebesatz von 500 v. H. entspricht. Er endet in den hohen Lohnlagen bei einem Betrag, der einem bisherigen Bürgersteuerhebesatz von 700 v. H. entspricht. In Berlin und in vielen anderen Städten hat der Bürgersteuerhebesatz 700 v. H. be⸗ tragen. Hier werden demgemäß die kleinen und die mittleren Lohnempfänger ab Juli 1942 eine kleine Entlastung erfahren. Nur in den Gemeinden, in denen der bisherige Bürgersteuer⸗ hebesatz sehr niedrig gewesen ist, 8. sich in den mittleren und hohen-Lohnlagen eine leichte Mehrbelastung. Diese ist jedoch im Verhältnis zum Einkommen nur unbedeutend. Sie muß dem großen Gedanken der Vereinfachung untergeordnet werden. Ohne sie würde die Beseitigung der Bürgersteuer und die damit ver⸗ bundene große Vereinfachung nicht möglich gewesen sein.
Es hat bisher mehr Bürgersteuerpflichtige als Einkommen⸗ steuerpflichtige gegeben. Das war darauf zurückzuführen, daß die Bürgersteuerpflicht bei einem kleineren Einkommen begann als die Einkommensteuerpflicht. Es ist aus kaufkraftpolitschen und finanzpolitischen Gründen nicht erwünscht, daß viele Per⸗ sonen, die bisher zwar bürgersteuerpflichtig, aber nicht auch ein⸗ kommensteuerpflichtig gewesen sind, in Zukunft vollkommen per⸗ sonensteuerfrei bleiben. Deshalb beginnt in der neuen Lohn⸗ steuertabelle die Lohnsteuerpflicht bei einem etwas kleineren Ar⸗ béitslohn als bisher.
„Die wenigen kleinen Landgemeinden, in denen bisher eine Bürgersteuer nicht erhoben wurde, haben aus der Vereinheit⸗ lichung nicht ausgenommen werden können. Es wird jedoch den Land⸗ und Forstarbeitern ab 1. Juli 1942 ein Landarbeiter⸗ freibetrag gewährt. Dieser bewirkt, daß die Lohnsteuertabelle nur auf den Teil des Lohnes anzuwenden 82 der sich nach Abzug des Freibetrags ergibt. Der Landarbeiterfreibetrag beträgt bei ledigen Land⸗ und Forstarbeitern 13 Rℳ, bei verheirateten Land⸗ und Forstarbeitern 26 Rℳ monatlich. Dieser Freibetrag hat ür Folge, daß die meisten Land⸗ und Forstarbeiter gegenüber bisher eine leichte steuerliche Entlastung erfahren, auch in den⸗ jenigen Landgemeinden, in denen eine Bürgersteuer nicht er⸗ hoben worden ist. 88
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Mit Wirkung ab 1. Juli 1942 wird auch das Ver ahren bei der Lohnsteuer vereinfacht sein. Bisher hatte die große Mehr⸗ schl der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonat⸗ ich an das für die Betriebsstätte zuständige Finanzamt abzu⸗ führen. Ab 1. Juli 1942 haben nur noch diejenigen Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer kalendermonatlich abzuführen, bei denen die einbehaltene Lohnsteuer im Monatsdurchschnitt des letzten vorangegangenen Kakenderjahres mehr als 100 Rℳ be⸗ tragen hat. Alle anderen’ Arbeitgeber — das wird die große Mehrzahl sein — haben die EinbeHalbme Lohnsteuer nur noch kalendervierteljährlich abzuführen. adurch tritt eine Verminde⸗ rung des Arbeitsanfalls bei den Arbeitgebern, bei den Postscheck⸗ ämtern, bei den Girokassen, bei vielen Bankinstituten und schließ⸗ lich bei den Finanzkassen ein. — .“ b
„ 1
Anfang Juli haben auch die Haushaltsvorstände Lohnsteuer abzuführen, und zwar diejenige Lohnsteuer, die auf ihr Haus⸗ personal entfällt. Diesmal — Anfang Juli — ist noch die bis⸗ herige Lohnsteuertabelle anzuwenden; denn es handelt sich um Lohnsteuer von Löhnen aus der Zeit vor dem 1. Juli.
Es wird den Haushaltsvorständen im Laufe des Juli 1942 ein Merkblatt zugestellt werden. Die Haushaltsvorstände werden aus diesem Merkblatt die Beträge ersehen, die sie von den Löhnen für die Zeit ab 1. Juli 1942 an Lohnsteuer einzubehalten und zu den vorgeschriebenen Zeitpunkten an das eeeeon ab⸗ zuführen haben.
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Bisher haben die Arbeitgeber Lohnsteueranmeldungen ab⸗ zugeben gehabt. n Zukunft brauchen Lohnsteueranmeldungen nicht mehr abgegeben zu werden. Ich bitte, das Anfang Juli 1942 zu beachten. Es braucht kein Arbeitgeber mehr eine Lohn⸗ steueranmeldung an das Finanzamt zu senden, er muß nur die in der Vergangenheit einbehaltene Lohnsteuer in den ersten ehn Tagen des Juli an das für seine Betriebsstätte zuständige
inanzamt abführen, und, er muß auf dem Zahlungsabschnitt genau angeben oder durch seine Geldanstalt angeben fasfen: die
Steuernummer, das Wort Lohnsteuer und den Zeitraum, für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist. Die Namen der Gefolg⸗ schaftsmitglieder, auf die die Lohnsteuerbeträge entfallen, sind nicht anzugeben. Ich bitte dringend, die Neuerung gut zu be⸗ achten: keine Lohnsteueranmeldungen mehr, dafür aber auf dem Zahlungsabschnitt um so gewissenhaftere Angaben der Steuer⸗ nummer, des Wortes Lohnsteuer und des Zeitraums, für den die Lohnsteuer einbehalten worden ist.
Der Verzicht der Reichsfinanzverwaltung auf die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen bringt eine weitere erhebliche Ver⸗ minderung des Arbeitsanfalls bei den, Arbeitgebern, bei der Reichspost und bei den Finanzämtern und eine erhebliche Ein⸗ sparung an Papier. Es wird das Papier für zwölf Millionen u..“ und für die Briefumschläge dazu einge⸗ päͤrt.
Der Uebergang von der kalendermonatlichen zur kalender⸗ vierteljährlichen Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer bei der großen Mehrzahl der Arbeitgeber und der Verzicht auf die Ab⸗ gabe von Lohnsteueranmeldungen bei allen Arbeitgebern sind vom Standpunkt der Reichsfinanzen nur vertretbar, penn alle Arbeit⸗ geber die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge zu den vorgeschriebenen
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