1942 / 154 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

747

Erste Betlage zum Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 154 vom 4. Juli 1942. S. 4

[15399] Sanitaria A.⸗G., Ludwigsburg. 1. Veränderung im Aufsichtsrat. Herr Fabrikbesitzer Anton Kreidler, Stuttgart, ist durch Tod aus dem Auf⸗ sichtsrat ausgeschieden. 2. Einladung zu einer a.⸗o. Haupt⸗ versammlung. Wir laden hiermit unsere Aktionöre u einer a.⸗o. Hauptversammlung am vonnerstag, dem 30. Juki 1942,

nachmittags 5 Uhr, in die Kanzlei des

Notars Lörcher, Stuttgart, Kanzlei⸗ straße 1, ein.

Tagesordnung: Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat. Die Aktionäre, welche an der Haupt⸗

versammlung teilzunehmen wünschen,

werden gebeten, ihre Aktien gemäß § 26

unserer Satzungen rechtzeitig bei der

Volksbank Ludwigsburg eGmbH. oder bei einem deutschen Notar oder bei uns zu hinterlegen. Ludwigsburg, den 1. Juli 1942. Der Vorstand.

[ĩ15364]

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗

sellschaft zu der am 1. August d. J.,

10 ½ Uhr vormittags, in der Gesell⸗

schaft Societät, Duisburg, Mülheimer

Str. 35, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung hiermit ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

.Beschlußfassung über die Ertei⸗ lung der Entlastung an den Vor⸗

stand und den Aufsichtsrat.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.

Die Aktionäre, welche an der Haupt⸗ versammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben i einer der folgenden

Aktiengesell⸗ schaft, .. a. M., Deutsche Bank, Berlin, und deren Zweiganstalten, Dresdner Bank Filiale Duis⸗

burg, A. G. Filiale

Commerzbank Duisburg spätestens am 27. Juli 1942 zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer der von der Gesellschaft bestellten Hinter⸗ legungsstelle für sie von anderen Banken bis zur Beendigung der Haupt⸗ ersammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hintegmean der Aktien bei einem Notar ist die Bescheinigung des Notars über die rfolgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Ein von einer Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellter Hinterlegungs⸗ schein ist gleichfalls bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaft ein⸗ zureichen. Duisburg, den 1. Juli 1942. Lehnkering A. G. Der Aufsichtsrat. Hermann W. Lumme, Vorsttzer.

v hhemische Werke Albert, Mainz⸗Kastel (Amöneburg). Die Aktionäre unserer Gesellschaft ee⸗ zu der am Sonnabend, dem Juli 1942, vormittags 11 Uhr, in unserem Geschäftsgebäude zu Mainz⸗Kastel (Amöneburg), Albert⸗ straße 10 14, stattfindenden 47. or⸗ entlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen. Tagesordnung:

4. Pe der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit den Berichten des Vorstandes und Aufsichtsrats.

Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.Beschlußfassung über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

„Beschlußfassung über Satzungsän⸗ derungen 1 Bezeichnung des Ge⸗ sellschaftssitzes; Zese⸗ zu § 23 wegen Verfalls nicht abgehobener Divi⸗

denden). 5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

7. Verschiedenes.

„Zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechsigt, welche die Attien gemäß § 18 der . spätestens bis zum 21. Juli

942 einschließlich bei der Gesell⸗

chaftskasse in Mainz⸗Kastel vee.

burg) oder einer der nachfolgenden

Stellen hinterlegt haben:

Dresdner Bank Berlin mit ihren großdeutschen Niederlassungen,

Deutsche Bank Berlin mit ihren großdeutschen Niederlassungen,

Maatschappij voor Chemische Waren NV., Den Haag, Ko⸗ ninginnegracht 11.

Die Hinterlegung ist auch in der

Weise zulässig, daß die Aktien mit Zu⸗

timmung einer Hinterlegungsstelle für

sie bei einem anderen Kreditinstitut

verwahrt und bis zur Beendigung der

auptversammlung gesperrt werden. Haapthersammnle (* 25. Juni 1942. Chemische Werke Albert. Der Vorstand. Dr. Winkler. Dr. Fonrobert.

möneburg), den

Dürkoppwerke Aktiengesellschaft

Bielefeld. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur 54. ordentlichen Hauptversammlung auf Donners⸗ tag, den 30. Juli 1942, 12 Uhr, in das Lokal der Gesellschaft Ressource in Bielefeld, Renteistr. 23, eingeladen. Tagesordnung: 1

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz, der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1941.

Beschlußfassung über die Kapital⸗ berichtigung gemäß DAV. um Rℳ 3 850 000,— auf Reichsmark 6 600 000,—.

„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

8 Beschlusfassamns über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die durch die Kapitalberichtigung erforderlich ge⸗ wordene Aenderung des § 23 (Ver⸗ teilung des Reingewinnes) der Satzung.

6. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechtes und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind diejenigen Ak⸗ tionäre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens zum 27. Juli 1942 während der üblichen Geschäftsstunden bei den nachstehenden Hinterlegungs⸗ stellen hinterlegen und bis zur Beendi⸗ ung der Hauptversammlung dort be⸗ assen:

Gesellschaftskasse in Bielefeld,

Deutsche Bank, Berlin,

Deutsche Bank Filiale Bielefeld,

Bielefeld,

Dresdner Bank, Berlin, 8 Dresdner Bank Filiale Bielefeld, Bielefeld.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen: in diesem Falle ist die von diesen auszu⸗ stellende Bescheinigung über die er⸗ folgte Hinterlegung spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschafts⸗ kasse einzureichen.

Die Ordnungsmäßigkeit der Hinter⸗ legung ist auch dann gegeben, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinter⸗ legungsstelle für sie bei anderen Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Bielefeld, den 12. Juni 1942.

Dürkoppwerke Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

15358 le9sSh, eeler Gerstungen Aktien⸗ gesellschaft in Gerstungen (Werra).

Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung am 27. 7. 1942, 9,30 Uhr, in Gerstungen im Verwal⸗ tungsgebäude des Werkes.

Tagesordnung: 8 1. Geschäftsbericht und Bilanz für das Geschäftsjahr 1941. .Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 18

‚Verwendung des Reingewinnes.

.Wahl des Aufsichtsrates. 8

. Wahl des Wirtschaftsprüfers für

das Geschäftsjahr 1942.

Zum Zwecke der Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktien bis zum 21. Juli 1942 bei der Com⸗ merzbank Filiale Eisenach und der Volksbank Gerstungen e. G. m. b. H. in Gerstungen zu hinterlegen.

Der Aufsichtsrat.

dso. Ahrtalbank A.⸗G., Ahrweiler.

Aktiva.

Barreserven:

a) Kassenbestand GeI

(deutsche und

Wechsel: a) Geschäftswechseel. b) Finanzwechsell..

Eigene Wertpapiere:

Reiches und der Länder.. b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere c) Börsengängige Dividendenwerte

Davon Wertpapiere, die die E.ℳ 912487,90

institute (Bankguthaben):

Schuldner:

a) Kredite in laufender Rechnung.

b) Darlehnsforderungen.. 6. Hypotheken und Grundschulden:.. Inb der Gesamtsumme 5 und 6

19 R Rℳ 582 697,— durch sonstige

7. Beteiligung 8. Grundstücke und Gebäude:

Stand 1. 1. 1941 . Abschreibung... b) Fremdgenutzte...

Abschreibuug . Eigene Aktien...

In den Aktiven sind enthalten:

Unternehmen —,—

Passiva. Gläubiger:

c) Einlagen deutscher Kreditinstitute d) Sonstige Gläubiger...

2. Spareinlagen: a) Mit gesetzlicher Kündigung ... b) Mit besonders vereinbarter Kündi

Grundkapital..

.

EE1ö1ö11“¹]; Wertberichtigung...

*

1SmA 9”⸗

*

Reingewinn 1941 ..

.

Eigene Ziehungen im Umlauf —,— Eigene Indossamentsverbindlichkeiten In den Passiven sind enthalten:

8

JS2S HUDoN2

*

GSesamtes hafte . 1

Bilanz per 31. Dezember 1941.

ausländische

b) Guthaben auf Reichsbankgiro und Postscheck 8

In der Gesamtsumme 2 sind enthalten Rℳ 8322,80 Wech⸗ sel, die dem § 21/1/2 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel) nach § - 16/2 KWG.

a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Deutschen

Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kredit⸗

Davon täglich fällig (Nostroguthaben). Als Festgeld innerhalb drei Monate fällig Als Festgeld nach drei Monaten fällig

—,— gedeckt durch börsengängige Wertpapiere 8 a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienend:

Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: Stand 1. 1.

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 8

a) Forderungen an Konzernunternehmen —,— b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates 16 und andere im § 14/1 und 3 KWG. genannte Personen und Fii 8 8. .

0) Anlagen nach § 17/1 KWG. —,— 85 d) Anlagen nach § 17/2 KWG. R.ℳ 71 350,—

a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen)..

Von den Summen e und d entfallen:

aa) Rℳ 876436,53 auf jederzeit fällige Gelder,

bb) E.ℳ 160551,55 auf solche mit vereinbarter Kündigung Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig:

1. REℳ 64 053,65 innerhalb 7 Tagen

2. R.ℳ 71 905,20 darüber hinaus bis zu 3 Monate

3. Rℳ 24592,70 bis zu 12 Monate 4. Rℳ —,— über 12 Monate hinaus 3 1

gung . . 2 0 Reserven nach § 11 828G. (gesetzliche Reserve) Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften 8 88 sowie Garantieverträge R. 15 215,60 b 12

Gesamtverbindlichkeiten nach 5 11/1 KWG. R. 2763 837,39 Gesamtverbindlichkeiten nach § 16 KWG. Rℳ 1037088,08 ees Eigenkapital R. 201 000,05

Zahlungsmittel 95 569,74 31 294,49

16 223,99

.22

. . 864 177,50 97 810,40 1] 5 637,50

Reichsbank beleihen darf,

. 101 547,89 . . 820 000,— . . 280 000,— 1 201 547 336 916 117 072 128 707.

sind enthalten:

Sicherheiten

.„

8

2 991 140

100,—

..... 10036 988,0s8 1 037 088

8

u: 1 019 650,16

707 099,15] 1 726 749

. 100 000 v . 111 000 . . 5 590 . 8 102

110 8 4 500

.““

—,—

9 2907125

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.

ʒ

Steuern

. Alle übrigen Reingewinn

[13976].

1. Persönliche: Gehälter . . . . . . . . Gesetzliche soziale Abgaben.. Abschreibungen: a) Auf Geschäftshaus .

von Groote. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstande erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Ahrweiler, den 26. März 1942.

Aufwendungen. 26 111,20 1 992,81

b) Auf Geschäftseinrichtung 600,—

Zuweisungen: a) Zur Pfegichen, Reserve 3 8 1 651,99

b) Zur Wertberichtigung.. . 2 000,— 1eAe4*“]

GE5

Erträge.

Einnahmen aus Zinsen... E1111q Einnahmen aus Provisinen... Sonstige Erträge

Eb9966bö 5b 5 595 5b6b b0b 90

Der Vorstand. Bender. Krenkels.

Der Aufsichtsrat.

Dr. Werner. Müller. Jakobs.

Dipl.⸗Kaufmann Karl Heise, Wirtschaftsprüfer.

Genehmigt in der Hauptversammlung vom 9. Mai 1942.

G. Sauerbrey Maschinenfabrik, Aktiengesellschaft, Staßfurt. 1

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

I,—

28 104

2 020 6 805

3 651

10 349 4 500

55 430

38 029 96 15 382 16 2 018/[10

55 430 22

Festgestellt, genehmigt und geprüft in der Vorstands⸗ und Aufsichtsratssitzung vom 22. April 1942.

Mertens.

Werkzeuge Modelle.

Rückstellungen

Anlagevermögen:

Betriebsausstattung. Geschäftsausstattung Personenkraftwagen.

Beteiligungen

Bestände, Forderungen und Guthaben aus von der

Gesellschaft geleisteten Anzahlungen.. Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben 27 891 Andere Hankguthaben . ..

Aktive Abgrenzungspostiteen,n . Avale R.ℳ 265 410,— Giroverbindlichkeiten R. 950,

Grundkapital. 8 Gesetzliche Rücklage ...

Wertberichtigungen zu den Posten des Umlaufvermögen Verbindlichkeiten: Genußrechte der Altbesitzobligationäre. Weitere Genußrecee.. Hypotheken auf Grundbesiz. . Laufende Verbindlichkeiten, einschl. Anzahlungen gbF1 Verbindlichkeiten gegenüber Banken.. Passive Abgrenzungsposteenn Reingewinn: Vortrag aus 194014P11 . . Neugewinn im Zwischengeschäftsjahr Avale R.ℳ 265 410,— 8 Giroverbindlichkeiten R. 950,—

Aktiva.

Bebaute Grundstücke, Maschinen und im Bau findliche Anlagen . ..“

9 69 6959 565 6 55623250⸗

89 169 5 5 5623529

3 107 845 49 759

8 1“

2272

für ungewisse Schudeln..

46 892,— 126 000,—

1

.. 29 0s5 90 2 256 424 70 378 814 39 341 364 38 8 295 39 17 729 40

RN 8₰ 1 062 163 32

1 087 067 32 1—

1087 068 32

100 000 102 023 36 309

3 005 689 37 10 992 28

18 024 79

7278 088 81

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

8

Der Vor

AIE

Neugewinn im Zwischengeschäftsjahr 88

““

Aufwendungen.

Personalkosten, Abschreibungen, Steuern. IEIEoI 25 Außerordentliche Aufwendungen. Zuführung zur gesetzlichen Rückage .. Reingewinn: Vortrag aus 19404P11 . .

R.A (₰ 1 218 608 39 655 11 37 200— 39 000

18 024 79

88 8

Gewinnvortrag aus 1940/411 . E 1.“] Außerordentliche ErtWageü ..

Wirt schaftsprüfungs gesellschaft. Carstens, Wirtschaftsprüfer. ppa. Elste.

LE11ö“; Raasch. Dr.⸗Ing. 6

1352 487 90 295 39

1 346 675 03 5 517 48

1252 487 50

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Magdeburg, den 12. Mai 1942. 1“ Mittel⸗ und Westdeutsche Treuhand A.⸗G.

In der Hauptversammlung am 19. Juni 1942 wurde beschlossen, eine Divi⸗ dende von 3 % auf nom. R.ℳ 525000,— alte Aktien für das Zwischengeschäftsjahr vom 1. Juli 1941 bis 31. Dezember 1941 auszuschütten. Sie ist sofort zahlbar auf Gewinnanteilschein Nr. 4 unter Abzug der gesetzlichen Steuern von zusammen 15 % bei folgenden Stellen:

68 Dresdner Bank, Filiale Magdeburg, in Magdeburg, Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., Komman⸗ ditgesellschaft auf Aktien, e (Saale), Hallescher Bankverein von Kuli dit gesellschaft auf Aktien, Fil in Staßfurt.

Außerdem kann bei diesen Zahlstellen der Gewinnanteilschein Nr. 4 auf unsere Altbesitzgenußrechte Nr. 1 504 zur Einlösung vorgelegt werden. Es werden darauf honoriert: für R.ℳ 100,— = 1 ½ % = Eℳ 1,75 netto.

Neu in den Aufsichtsrat wurde gewählt: Herr Direktor Dr. W. Gundelach, Berlin. Der Aufsichtsrat besteht nunmehr aus folgenden Herren: Dr. jur. Herbert Kratz, Staßfurt, Vorsitzer; Horst Kircheisen, Halle (Saale), stellvertr. Vorsitzer; Bank⸗ herr Walter Flakowsti, Halle (Saale); Direktor Dr. W. Gundelach, Berlin; General⸗ stabsarzt Dr. med. Karl Meinardus, Nürnberg; Vankdirektor Bedo Panner, Berlin; Baurat a. D. Franz Wiesner, Hamburg.

Staßfurt, im Juni 1942.

sch, Kaempf & Co., Komman⸗ jale Staßfurt⸗Leopoldshall,

ist zwei Wochen nach ihrer vollständigen Fe tstelbung fällig, jedoch kann einen Monat nach Anzeige des Schadens als Teiß zahlung der Betrag verlangt werden, der nach Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Die Entschädigung ist nach Ab⸗ lauf eines Monats seit der Anzeige des Schadens mit 1 v. H.

unter dem Diskontsatz der Reichsbank, aber mit mehr als

langen muß er ferner innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Wochen betragen muß, ein von ihm unterschriebenes Verzeichnis der am

Schadentage vorhandenen, der vom Schaden be⸗

troffenen und der ihm entwendeten oder sonst ab⸗

handen gekommenen Sachen, und zwar nach Mög⸗ lichkeit unter Angabe ihres Wertes unmittelbar vor dem Schadenfall, auf seine Kosten vorlegen.

(2) Durch die Absendung der Anzeige (Abs. 1 a) oder der Verzeichnisse (Abs. 1 a und c) wird die Frist gewahrt.

(8) Verletzt der Versicherungsnehmer eine der vorstehen⸗ den Obliegenheiten, so ist der Versicherer von der Verpflich⸗ tung zur Leistung frei, es sei denn, daß die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Bei grob⸗ fahrlässiger Verletzung der unter Abs. 1 a und e bestimmten Obliegenheiten bleibt der Versicherer zur Leistung insoweit verpflichtet, als die Verletzung keinen Einfluß auf die Fest⸗ stellung des Schadenfalles oder auf die Feststellung oder den Umfang der Entschädigungsleistung gehabt hat. Bei grob⸗ fahrlässiger Verletzung der unter Abs. 1 b bestimmten Ret⸗ tungspflicht bleibt der Versicherer insoweit verpflichtet, als der Umfang des Schadens auch bei gehöriger Erfüllung der Obliegenheit nicht geringer b- wäre. Ist die Anzeige des Schadens bei der Polizeibehörde unterblieben, so kann die Entschädigung nur bis zur Nachholung dieser Anzeige ver⸗ weigert werden. Sind abhanden gekommene Sachen der

Polizeibehörde nicht oder nicht rechtzeitig angezeigt, so kann

die Entschädigung nur für diese Sachen verweigert werden.

§ 13. Ersatz der Aufwendungen. Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im Schadenfalle zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten halten durfte, hat der Versicherer zu ersetzen. Zu Vorschüffen ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Ersatz für Aufwendungen und die Entschädigung dürfen zusammen die Versicherungs⸗ summe nicht übersteigen, soweit die Aufwendungen nicht auf Weisung des Versicherers erfolgt sind. Bei einer Unterver⸗ sicherung sind die Aufwendungen nur in demselben Verhält⸗ nis zu ersetzen wie der Schaden. Für Aufwendungen, die durch Gesundheitsschädigungen verursacht sind, und für Leistungen der im öffentlichen Interesse bestehenden Feuer⸗ wehren oder anderer zur Löschhilfe Verpflichteter wird ein Ersatz nicht gewährt.

§ 14. Sachverständigenverfahren. (1) Jede Partei kann verlangen, daß die Höhe des Schadens durch Sachverständige esegel wird. Die Ausdehnung des Sachverständigenver⸗ ahrens auf sonstige Feststellungen, insbesondere einzelne Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs, bedarf beson⸗ derer Vereinbarung. Die Fefkstellung, die die Sachverstän⸗ digen im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen, ist verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, daß sie offenbar von der wirk⸗ lichen Sachlage erheblich abweicht..

(2) Für das Sachverständigenverfahren gelten folgende

Grundsätze: a) Jede Partei ernennt zu Protokoll oder sonst schrift⸗ lich einen Sachverständigen. Jede Partei kann die andere unter Angabe des von ihr gewählten Sach⸗ verständigen zur Ernennung des zweiten Sachver⸗ ständigen schriftlich auffordern. Erfolgt diese Er⸗ nennung nicht binnen zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung, so wird auf Antrag der anderen Partei der zweite Sachverständige dur Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. In der ist auf diese Folge hinzuweisen. Beide Sachverständige wählen zu Protokoll oder sonst schriftlich vor Beginn des Feststellungsverfahrens einen dritten als Obmann. Einigen sie sich nicht,

so wird der Obmann auf Antrag einer Partei oder

beider Parteien durch das für den Schadenort zu⸗ ständige Amtsgericht ernannt. Die Feststellung der beiden Sachverständigen muß den Versicherungswert der vom Schaden betroffenen Sachen zur Zeit des Schadenfalles, bei zerstörten und beschädigten Sachen auch den Wert der Reste enthalten 4 Abs. 1). Die Feststellung muß auf Verlangen einer der beiden Parteien auch ein Ver⸗ zeichnis der vom Schaden nicht betroffenen Sachen mit ihrem Versicherungswert zur Zeit des Schaden⸗ falles enthalten. Die Sachverständigen reichen ihre Feststellung gleichzeitig dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein. Weichen die Ergebnisse der Feststellungen voneinander ab, so übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Punkte inner⸗ halb der Grenzen beider Feststellungen und reicht seine Feststellungen gleichzeitig dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein. c) Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen; die Kosten des Obmannes tragen beide je zur Hälfte. (3) Auf Grund der Feststellung der Sachverständigen oder des Obmannes wird die Entschädigung nach den Be⸗ stimmungen des § 4 berechnet. „(4) Durch das Sachverständigenverfahren werden die fdlr Feg des Versicherungsnehmers nach § 12 Abs. 1 ⸗e nicht erührt. 8 15. Besondere Verwirkungsgründe. Wenn der Ver⸗ sicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig Seeeö oder sich bei den Verhandlungen über die Ermitt⸗ ung der Entschädigung einer arglistigen Täuschung schuldig macht, so ist der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegen⸗ über von jeder Entschädigungspflicht aus diesem Schadenfall frs⸗ auch wenn die Täuschungshandlung sich auf Gegenstände ezieht, die durch einen anderen zwischen den Parteien über dieselbe Gefahr abgeschlossenen Vertrag versichert sind. Ist

der Versicherungsnehmer wegen des von ihm herbeigeführten Schadens oder wegen eines bei Ermittlung der Entschädigung

begangenen Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig zur

Strafe verurteilt, so gilt die Leistungsfreiheit als festgestellt.

§ 16. Zahlung der Entschädigung. (1) Die Entschädigung

6 v. H. und mit nicht weniger als 4 v. H. für das Jahr zu

verzinsen. Der Lauf der Fristen ist gehemmt, solange infolge eeines Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädi⸗ gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

chiebeh: Der Versicherer ist derstten, die Zahlung aufzu⸗

8 11 8

das für den

a) wenn Zweifel über die Berechtigung des Versiche⸗

rrungsnehmers zum Zahlungsempfang bestehen, bis

zur Beibringung des erforderlichen Nachweises;

b) wenn eine polizeiliche oder strafgerichtliche Unter⸗

1 fuchung aus Anlaß des Schadens gegen den Ver⸗

icherungsnehmer eingeleitet ist, bis zur Erledigung dieser Untersuchung.

(3) Wenn der Entschädigungsanspruch nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten gerichtlich geltend gemacht wird, nachdem der Versicherer ihn unter Angabe der mit dem Ab⸗ lauf der Frist verbundenen Rechtsfolge schriftlich abgelehnt hat, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.

§ 17. Wiederherbeigeschaffte Sachen. (1) Wird der Verbleib entwendeter oder sonst abhanden gekommener Sachen ermittelt, so hat der Versicherungsnehmer unverzüglich schrift⸗ lich dem Versicherer Anzeige zu machen und ihm auf Ver⸗ langen seine Rechte an den Sachen abzutreten.

(2) Sind wiederherbeigeschaffte Sachen mit ihrem vollen Wert entschädigt worden, so hat der Versicherungsnehmer die Entschädigung zurückzuzahlen oder die Sachen dem Ver⸗ sicherer zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungsnehmer hat sich auf Verlangen des Versicherers innerhalb zweier Wochen nach Aufforderung hierüber zu entscheiden; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht auf den Versicherer über.

(3) Sind die wiederherbeigeschafften Sachen nur mit einem Teil ihres Wertes entschädigt worden, so kann der Ver⸗ sicherungsnehmer sie unter Rückzahlung der Teilentschädigung behalten. Erklärt er sich hierzu innerhalb zweier Wochen nach Aufforderung des Versicherers nicht bereit, so sind die Sachen im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend zu verkaufen. Von dem Erkös abzüglich der Verkaufskosten erhält der Versicherer den Anteil, welcher der von ihm geleisteten Teilentschädigung entspricht.

§ 18. Rechtsverhältnis nach dem Schadenfall. (1) Vom

Schadentage ab vermindert sich die Versicherungssumme, aus⸗ genommen im Falle des § 3 Abs. 5, für den Rest der Ver⸗ speriode um den Betrag der Entschädigung. Für spätere Versicherungsperioden gelten wieder die ursprüngliche Versicherungssumme und der ursprüngliche Beitrag, wenn sich nicht aus den Umständen etwas anderes ergibt.

(2) Nach dem Eintritt eines nach §§ 1 und 2 ersatzpflich⸗ tigen Schadenfalles können beide Parteien die Versicherung kündigen, der Versicherungsnehmer jedoch nur dann, wenn er den Schaden dem Versicherer oder dessen Vertreter in der vorgeschriebenen Frist 12 Abs.1 a) angezeigt hat. Die Kündigung ist nur für den ganzen Vertrag zulässig und hat spätestens zwei Wochen nach Auszahlung oder Ablehnung schriftlich zu erfolgen.

(3) Wird für einen ersatzpflichtigen Schadenfall kein Schadenersatz beansprucht, so ist die Kündigung nur zulässig, sofern der Schadenfall nicht länger als ein Jahr zurückliegt; sie ist spätestens einen Monat, nachdem die Partei von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, schriftlich zu erklären.

(4) Der Vertrag endigt einen Monat nach der Kündigung.

§ 19. Schriftliche Form der Erklärungen des Versiche⸗

rungsnehmers. Versicherungsanträge sowie sämtliche An⸗ und Erklärungen des Versicherungsnehmers mit Aus⸗ nahme der Schadenanzeigen bedürfen der schriftlichen Form. 20. Verlängerung des Versicherungsvertrages. Ver⸗ ssicherungsverträge von ein⸗ oder mehrjähriger Dauer ver⸗ längern sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr,

wenn sie nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf von

einem der beiden Teile schriftlich gekündigt werden

Bekanntmachung Nr. 5

zur Anordnung der Reichsstelle für Waren verschiedener Art

und der Reichsstelle „Chemie“ über den Verkehr mit Horn⸗

spänen, Hornmehl und deren Rohstoffen vom 9. Januar 1942

(Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 8 vom 10. Januar 1942)

Auf Grund des § 3 Absatz 1 der Anordnung der Reichs⸗ stelle für Waren verschiedener Art und der Reichsstelle „TChemie“ über den Verkehr mit Hornspänen, Hornmehl und deren Rohstoffen vom 9. Januar 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 8 vom 10. Ja⸗ nuar 1942) wird die nachstehende Firma bekanntgegeben: Anton Benz, üilden /Rhld., Düsseldorfer Str. 1 b. Berlin, den 3. Juli 1942.

Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. J. A.: Schlederer.

Anordnung Nr. 18

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der

Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blech⸗

warenindustrie über die Herstellung von Rasier⸗ klingen vom 10. Juni 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gese bl. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über ie Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeiten⸗ den Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers ange⸗ ordnet:

Die Herstellung von Rasierklingen für In⸗ und Aus⸗ landsbedarf ist n.eg oc in Sns bnae. 5.ür, Ine⸗ Langloch⸗ Klingen in der Stärke von 0,10 mm und 0,13 mm in Guß⸗ stahlqualität mit 0,25 % Chrom gestattet. Eine Oberflächen⸗ bearbeitung der Rohklinge durch Polieren ist unzulässig.

§ 2 b .

In begründeten Einzelfallen können durch den Kriegs⸗

beauftragten Ausnahmen von dem Verbot des § 1 zugelassen

werden. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigun⸗

gen sind über die Fachgruppe Schneidwarenindustrie der

Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie Solingen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Str. 17, einzureichen.

8 8 3 Die Fachgruppe Schneidwarenindustrie ist berechtigt, zur Ueberwachung der Durchführung dieser Anordnung von den Herstellern von Rasierklingen Auskunft zu verlangen, ihre Geschäftsbücher einzusehen und die einschlägigen Betriebe zu 8 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 1

§ 5

Diese Anordnung tritt 8 Tage nach der Verkündung i 3 Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung vor handenes Rohmaterial und Halbzeug für nicht mehr zugelassene Ausführungen dürfen bis zum 15. August 1942 aufgearbeitet werden.

8 6

Die Verbindlichkeitserklärung EStB 2/03/40 T des Mobbeaufragten der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie vom 16. Mai 1940 tritt mit Ausnahme der Ziffer 2 der Verbindlichkeitsliste hiermit außer Kraft.

Berlin, den 10. Juni 1942.

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts 1I1“ Eifen⸗ Stahl⸗ und Blechwarenindustrie. Dr. Pilz.

Bekanntmachung 1s

Die am 2. Juli 1942 ausgegebene Nummer 71 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung zur Einführung von Vorschriften über Orden und Ehrenzeichen im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 28. Juni 1942. 8

Perorbnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter. Vom 30. Juni 1942.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℛℳ. Postbeförde rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin NW 40, den 3. Juli 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches

Postwesen 8 Deutsch⸗rumänisches Postabkommen

Ein soeben zwischen der Deutschen Reichspost und der Ru⸗ mänischen Postverwaltung abgeschlossenes Postabkommen sieht vom 15. Juli 1942 an für alle Arten von Briefsendungen (Briefe, Postkarten, Geschäftspapiere, Drucksachen, Warenproben, Misch⸗ sendungen und Päckchen) beträchtliche Gebührenermäßigungen vor. Es gelten alsdann für derartige Sendungen nach Rumä⸗ nien im allgemeinen die deutschen Inlandsgebühren. Ein Brief nach Rumänien kostet mithin künftig: bis 20 g 12 Rpf., bis 250 g 24 Rpf., bis 500. g 40 Rpf., bis 1000 g 60 Rpf., eine Post⸗ karte 6 Rpf., mit Antwortkarte 12 Rpf., ein Pöckchen bis 1000 g 40 Rpf. Die Sendungen können jedoch auch bis zu dem für den zwischenstaatlichen (Weltpostvereins⸗) Dienst zugelassenen Höchst⸗ gewicht aufgeliefert werden. Bei Ueberschreiten der durch das neue Abkommen festgesetzten oberen Gewichtsgrenze ist die Welt⸗ postvereinsgebühr für die Sendungen zu entrichten.

Besonders zu beachten ist, daß für alle Arten von Brief⸗ sendungen namentlich für Drucksachen und Päckchen die teilweise von den innerdeutschen Vorschriften abweichenden zwischenstaatlichen Versendungsbedingungen gelten.

Telegraphendienst mit Kroatien

Vom 1. Juli ab ist in weiterer Durchführung der Maß⸗ nahmen zur Verbilligung der Gebühren für Telegramme nacgh 8 dem europäischen Ausland die Wortgebühr für Telegramme na Kroatien von 16 auf 15 Rpf. und für Presse⸗ und Brieftele⸗ gramme auf die Hälfte dieses Satzes herabgesetzt worden.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Staatsoper in der Zeit vom 5. bis 13. Juli 1942

Sonntag, den 5. Juli. La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn 19 Uhr. Ausverkauft.

Montag, den 6. Juli. Bohéme. Musikal. Leitung: Großmann. Beginn: 19 ¼ Uhr.

Dienstag, den 7. Juli. La Traviata. Musikal. Leitung:

Bohner. Beginn: 19 Uhr.

Mittwoch, den 8. Juli. Figaros Hochzeit. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 18 ¼ Uhr. 1

Donnerstag, den 9. Juli. Figaros Hochzeit. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 18 ¼ Uhr.

Freitag, den 10. Juli. Cosi fan tutte. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 18 ¼ Uhr.

Sonnabend, den 11. Juli. Die verkaufte Braut. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr.

Sonntag, den 12. Juli. Bohème. Musikal. Leitung: Groß⸗

1 mann. Beginn: 19 ¼ Uhr.

Montag, den 13. Juli. Die verkaufte Braut. Musikal.

Leitung: Schüler. Beginn: 19 Uhr

.

Wirtschaftsteir

Erfolgreicher Aufbau der Wirtschaft im Reichs⸗ kommissariat Ukraine 8

Rowno, 3. Juli. Die Auswirkung der Maßnahmen der deutschen Zivilverwaltung im Reichskommissariat ÜUkraine zeigt auf wirtschaftlichem Gebiet erfreuliche Fefifcgtet Dank der freudigen Mitarbeit der einheimischen Bevöl erung am Wieder⸗ aufbau ihrer von den Sowjets zerstörten Fabriken konnte eine Reihe von Betrieben in Gang gesetzt werden.

„In einer Stadt haben bisher 46 Industriebetriebe die Tätig⸗ keit wieder aufgenommen, darunter eine Lederfabrik, ein Ma⸗ schinenwerk, eine Möbelfabrik, eine Nagelfabrik, eine Filzstiefel⸗ fabrik, eine Großschuhmacherei und eine Seifenfabrik. In g Nahrungsmittelindustrie sind u. a. eine Schlächterei und eine Molkerei wieder in Betrieb. Als besondere Leistung ist der Bau einer estr Gabeen Wasserleitung anzusehen, wodurch die Ver⸗

sorgung der Stadt mit Wasser sichergestellt ist. Kaum drei Monate nach der Neuordnung des Handwerks im