[14924]
Bavaria⸗Filmkunst Verleih Gesellschaft mit beschränkter Haftung in München.
In der Gesellschafterversammlung vom 29. Mai 1942 wurde bE§chlossen, die Gesellschaft mit Wirkung vom 1. Juni
1942 aufzulösen.
Zu Liguidatoren wurden bestellt: Erwin Schmidt, Berlin, Hans Stanek, Berlin.
Die Gläubiger werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei der Berliner Niederlassung der Gesellschaft, Berlin W 8, Behrenstr. 28, anzumelden.
Die Liquidatoren: Erwin Schmidt. Hans Stanek.
15. Verschiedene Bekanntmachungen [14932]. 8 Rat Voß⸗Stiftung in
Neubrandenburg. Jahresrechnung 1941.
Einnahmen. Bestand aus dem Vorjahre Ueberweisung von der
Meckl. Hagel⸗ u. Feuer⸗
Versicherungs⸗Ges. in
Neubrandenburg “
1 349 35 38 101 70
8.
8 Ausgaben. Unterstützungen . . ..
9
Veröffentlichungskosten. Bestand am Jahresschluß
260—
41 80
37 799 90
38 101 70 Vermögen.
Wertpapiere ..
b 34 940— Bankguthaben.
2 859 90 37 799
[15822]
Die Mitgliedervertreter der Haft⸗ pflicht⸗Unterstützungs⸗Kasse kraft⸗ fahrender Beamter Deutschlands a. G. werden hiermit zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung auf Mitt⸗ woch, den 22. Juli 1942, 16 Uhr, in die Gaststätte „Kaffeetrichter“ in Erfurt, Arnstädter Straße Nr. 30, ein⸗ geladen.
Die Tagesordnung ist folgende:
1. Vorlage des Jahresabschlusses mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die schußverteilung. .
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Neuwahl des Aufsichtsrates.
‚Verschiedenes.
Erfurt, den 4. ZJuli 1942.
Haftpflicht⸗Unterstützungs⸗Kasse kraftfahrender Beamter Deutsch⸗
lands a. G. in Erfurt.
Köberling. ppa. Piosinski.
Ueber⸗
[15824 Bekanntmachung.
III 426/42. Die Gewerkschaft Bayern mit dem Verwaltungssitz in Werries bei Hamm (Westf.) hat in der Gewerkenversammlung vom 1. April 1942 ihre Umwandlung durch Ueber⸗ tragung des Vermögens unter Aus⸗ schluß der Liquidation auf die Allein⸗ ewerkin, die Eisenwerk⸗Gefellschaft
aximilianshütte in Sulzbach⸗Rosen⸗ berg Hütte (Bayer. Ostmark) beschlossen.
Dieser Beschluß ist auf Grund des Artikels 4 § 4 Absatz 2 Satz 3 der Zweiten Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1935 zum Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften vom 5. Juli 1934 nach Anhörung der zuständigen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer und im Einvernehmen mit dem zuständigen Registergericht heute von uns bestätigt worden.
Nach § 6 des Umwandlungsgesetzes haben die Gläubiger der Gewerkschaft das Recht, binnen sechs Monaten vom Tage dieser Bekanntmachung ab Sicherheit zu verlangen, soweit sie nicht Befriedigung beanspruchen können.
Dortmund, den 30. Juni 1942.
Oberbergamt in Dortmund. Berninghaus.
[158200 Bekanntmachung.
Mutg. Przemsa 5047/42. Die Erz⸗ verwertungsgesellschaft Henckel G. m. b. H. in Tarnomwitz⸗Karlshof hat am 7. August 1939 beim Bergrevier⸗ beamten des ehemaligen polnischen Bergreviers Tarnowitz Mutung auf Eisenerz eingelegt. Das Bergwerks⸗ feld soll den Namen 8
Przemsa erhalten. Es hat eine Größe von 2 430 983 qm und liegt in der Gemeinde Bobrownik des Kreises Tarnowitz (Re⸗ gierungsbezirk Kattowitz) im Oberberg⸗ amtsbezirk Breslau. 3
Der Situationsriß des Bergwerks⸗ feldes liegt beim Oberbergamt Bres⸗ lau zur Einsichtnahme aus.
Personen, die Ansprüche erheben kön⸗ nen, welche dem Antrag des Muters entgegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Staatsanzeigers, welche diese Be⸗ kanntmachung enthält, bei dem Ober⸗ bergamt Breslau gegen die Mutung Einspruch erheben. 8
Breslau, den 22. Juni 1942.
8 Oberbergamt.
Klingholz.
Bilanz zum 31. Dezember 1941. X
Aktiva. Barreserve: a) Kaässenbestand (deutsche und ausländische Zahlungsmittel, E8 8 83 8““* b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheck⸗ Fällige Zins⸗ und Dividendenscheine... . Wechsel: Wechsel (mit Ausschluß von b bis d) 7 139 821,27 Eigeiehchchcch “ —,— 4a6*A*“ Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Ba 1 I
4 447 894,61
In der Gesamtsumme 4 enthalten E. 7 134 604,91 Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Absatz 2
Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reiches
Id -́ᷓ d b 1141144*“ In 5 enthalten E.ℳ 68 846 633,61 Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichsbank beleihen darf Eigene Wertpapiere: a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Länder 11“ b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere. 22 539 675,66 Davon Schuldverschreibungen eigener Emissionen E.ℳ 2 184 952,38, Nennwert
.7àℳ 2 218 500,—
c) Börsengängige Dividendenwerte d) Sonstige Wertpapiere . . . . .
In der Gesamtsumme 6 enthalten Eℳ 134 664 146,66
Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf
7. Konsortialbeteiligungen . . ..
8.
9.
10
Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liqui⸗ o I41444*“*“ Davon sind Rℳ 69 236 995,35 täglich fällig (Nostro⸗ guthaben) Davon sind Guthaben bei der Deutschen Girozentrale ER. ℳ 63 788 257,55 Anlage der Liquiditätsreserven ö enthalten in Pos. 4: Wechsel.. enthalten in Pos. 5. Schatzwechsel 46 701 000,— enthalten in Pos. 8: Kurzfällige Ford.. 58 000 000,— Forderungen aus Report⸗ und Lombardgeschaften gegen börsengengige Wertpapiere“ Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren... Schuldner: 1564* 119 595 841,14 b) Sonstige Schuldner . 27 672 745,29
111 673 000,— 6 972 000,—
In der Gesamtsumme 11 enthalten:
aa) R.ℳ 233 505,30 gedeckt durch börsengängige Wertpapiere
bb) R. ℳ 4 743 017,75 gedeckt durch sonstige Sicherheiten Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden:
In das Deckungsregister eingetragene Hypo⸗
thelendarleheoen 127 6409 452,37
Zusatzforderungen aus der Zinserleichterung
für den landwirtschaftlichen Realkredit.
Sonstige Hypothekendarlehen und Grund⸗
70 719,85
8 611 760,39
Langfristige Ausleihungen:
a) In das Deckungsregister eingetragene Kom⸗ munaldarlehh
b) Sonsttge arlehen1
Davon gegen Kommunaldeckung
E. ℳ 27 268 524,40
c) Aus Mitteln der Deutschen Rentenbank kreditanstalt gegebene Darlehen. 7 392 073,86
. Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge von Hypotheken und langfristigen Ausleihungen b1“ a) Hypo⸗ b) Kommunal⸗ ec) Rentenbank⸗
theken darlehen Kr.⸗Anst.
anteilige 2 676,50 242 527,30 44 547,62
fällige 16 692,75 7 490,04 541,79
rückständige. 952,92 5,83 10 398,82 Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) . . . . . . Davon aus Mitteln der Deutschen Rentenbankkredit⸗ anstalt gegebene Darlehen R.ℳ 21 764 494,65 einschließlich
Eℳ 3 373 783,49 Entschuldungsdarlehen
. a) Forderungen aus der landw. Umschuldung von 1928 gemäß
Art. 4 der II. Auslands⸗Zins⸗Verordnung vom 22. März 1937
1t Beteili ungen (§ 131 Abs. 1 A II des Aktien⸗Ges.) . . . . .
avon bei anderen Kreditinstituten R.ℳ 1,— Bestand 1. 1. 1941 Eℳ 48 002,—; Zugang R.ℳ 250,—; Abgang R.ℳ —,—; Abschreibung R.ℳ 48 247,— Grundstücke und Gebäude: a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende . . . 524 250,— Bestand 1. 1. 1941 Eℳ 225 000,—; Zugang Rℳ 299 250,—; Abgang R.ℳ —,—; Abschrei⸗ bung R.ℳ —,— b) Sonstige.. E 11“ .. .370 101,— Bestand 1. 1. 1941 E.ℳ 743 387,31; Zugang Rℳ 3207,88; Abgang ERℳ 366 719,64; Abschreibung R.ℳ 9774,55 Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . . . . . . . . . . . Bestand 1. 1. 1941 Eℳ 1,—; Zugang Eℳ 25 686,79; Abgang ER.ℳ —,—; Abschreibung R. ℳ 25 686,79 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .... In den Aktiven sind enthalten: a) Forderungen an Mitglieder des n. ℳ 27 319,88 b) Anlagen nach § 17 Absatz 1 KWG. E.ℳ 870 133,19 c) Anlagen nach § 17 Absatz 2 KWG. E.ℳ 894 356,—
Vorstandes usw.
Gläubiger: ““ a) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte ÄI1141414“*“; b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenom⸗ mene Gelder und Kredite (Nostroverpflich⸗ Zööööb1-1“*“; c) Einlagen deutscher Kreditinstitute.. Tbceö-—*“¹] Von der Summe ece und d entfallen: aa) H.ℳ 184 130 064,84 auf jederzeit fällige Gelder bb) E.ℳ 311 817 270,89 auf feste Gelder und Gelder auf Kündigung Von bb werden durch Kündigung oder sind fällig: 1. Rℳ 7 907 998,58 innerhalb 7 Tagen 2. R.ℳ 92 859 295,65 darüber hinaus bis zu 3 Monaten 3. E.ℳ 151 487170,84 darüber hinaus bis zu 12 Monaten 4. R.ℳ 59 562 805,82 über 12 Monate hinaus Liquiditätsreserven der Spar⸗ (u. Giro⸗bkassen (enthalten in Pos. 1: Gläubiger) . . 111 673 000,—
8 1 8 “
437 498 252,13 58 449 083,60
4 880 966 124 218 282 659
139 334 943/5
68
104 174 834
8 586
25 261 994
1““
910 69
894 351
2.
. Zinsen für Anleihen und aufgenommene Darlehen:
b) von aufgenommenen Darlehen 7. 8
8a. Verpflichtungen aus der landw. Umschuldung von 1928 gemäß
8
9. 10.
13
14. Reingewinn:
15. 16.
.Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG.
11. Angestelltenunterstützungsfondsd ..... 12. Rückstellungen:
Verpflichtungen aus der ‚Annahme gezogener und der Aus⸗ stellung eigener Wwecshheeeeeeell. .. Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrt . 1 298 509,15 b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist. 3 205 298,57 Anleihen und aufgenommene Darlehen: a) Schuldverschreibungen im Umlauf: 41½ % Pfandbriefe Reihe 2, 3 und 5. 12 238 700,— . 5 494 000,— 4 ½ % Kommunalschuldverschreibungen Feie 42447476747660 900,— 4 % Kommunalschuldverschreibungen Serie 4 unmb 586 6 ½ °% Schweizer Anleihe C“ Unverzinsliche Schuldverschreibungen für J—bbbö b) Schuldscheinanleihen.... c) Darlehen zentraler Kreditinstitute u. öffent⸗ Ivn118 106 342, 18 Davon Deutsche Rentenbankkredit⸗ anstalts⸗Darlehen R.ℳ 7 443 643,65 d) Sonstige Darlehen. .. 1 375 537,91 Verloste und gekündigte Pfandbriefe und Kommunalschuld⸗ verschreibungen .. ..
11 228 000,— 4 451 719,—
71 156,49 4 590 054,98
. 2„ .„ 2
a) von im Umlauf befindlichen Schuld⸗ 88 verschreibungen: anteilige aa) Pfandbriefe . . . . . . . . 233 835,62 bb) Kommunalschuldverschreibungen 203 426,66
fällige 2 812,75 4 730,50 OHe ) 79 “ c) von Rentenbankkreditanstalts⸗Darl. 59 130,06 10 753,55
528 605,53 18 206,80
Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschuldennn.. .
Durchlaufende Kredite (nur Treuhandgeschäfte) ... ..
Davon Darlehen der Deutschen Rentenbankkreditanstalt
E.ℳ 21 764 494,65 einschl. R.ℳ 3 373 783,49 Entschuldungs⸗ darlehen
Artikel 4 der II. Auslands⸗Zins⸗Verordnung vom 22. März 1937 Davon Schuldverschreibungen im Umlauf:
a) 6 ½ % Dollar⸗Schuldverschr. USA.⸗Dollar 104 415,33 zu 4,20 = EH.ͤ 438 544,39
bb) 4 ½ % Darlehen der DLZ. Kℳ 324 420,—
111111AX4*A“*X*“
Reserven nach § 11 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen:
a) Sicherheitsrüclagge . .3 800 000,—
b) Sonstige freie Reserven nach § 11 KWG.. —,—
a) Ruhegehaltsrückstellungen.. .346 838,20 b) Sonstige Rückstellungen . .2 167 525,64 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen...
a) Gewinnvortrag aus dem Vorjahre . .. 41 744,20 b) Gewinn 19lalall..z... 1 710 578,51 Eigene Ziehungen im Umlauf R. —,— 1 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürg⸗ schaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 261 b HGB.) R.ℳ 79 420,— Eigene Indossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten R.Aℳ —,— b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank 38 c) aus sonstigen Rediskontierungen KR.ℳ —,— In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach 8 11 Abs. 1 R.ℳ 563 673 654,32 3 (Passiva 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 15) b) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. Rℳ 559 169 846,60 (Passiva 1, 2, 4, 5, 6, 7 und 15) b
KWG.
R.ℳ 13 000 000,— (Passiva 9, 10, 14 soweit eine Zuführung zu den Rück⸗ lagen nach § 11 des Gesetzes erfolgt)
4 503 807 72
3
1 752 322
11
606 430 308
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
4. 5. 6.
AMANach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
Aufwand. Geschäfts⸗ und Verwaltungskosten:
a) Gehälter und Löhne.. .1 048 977,88
40 282,75
b) Soziale Abgaben .. 522 843,54
c) Sonstige Aufwendungben..
Aufwendungen für den Bad. Sparkassen⸗ und Giroverband..
Steuern und Abgaben12 Abschreibungen:
611111AAX““ b) auf sonstige Grundstücke . . ... c) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattungen..
9 990,— 25 686,79
. ⸗„ . 2
d) Sonstige Abschreibungen und Rückstellungen. 230 935,12 5. Zuwendungen an den Angestelltenunterstützungsfonds.
41 744,20
a) Vortrag aus 1930 . . 1 710 578,51
Betriebsüber b) Gewinn 1941
FR.ℳ
1 612 104 1217
151 691 34 3 153 319 56
266 611 91 118 561 49
1 752 322 71
—
Ertrag.
Gewinnvortrag ans dem Vorjahr .. 8 11“ Zins⸗ und Provisionsüberschuß (mit Ausnahme der in Pos. 3 nach⸗ gewiesenen Beträge abzüglich Kℳ 126 032,27 Aufwendungen für -Z129313,hhhhͤhͤ111414*4* Zinsen⸗ und Verwaltungskostenbeiträge aus Deckungsdarlehen, Ersatzdeckung, DRKA.⸗ und sonstigen langfristigen Darlehen . . . : Deckungshypothekendarlehen 937 084,78 Deckungskommunaldarlehen.. 800 067,27
langfristigen DRKA.⸗Darlehen 642 493,39
sonstigem langfristigen Geschäft 1 874 635,40
778 480,61
“
begebene Pfandbriefe . . . . . begebene Kommunalschuldverschr. 705 436,56 laangfristige DRKA.⸗Darlehen . 446 657,87 soonstiges langfristiges Geschäft . 1 033 848,54 2 964 423,58 Sonstige Erträge . . . .. Außerordentliche Erträge.. Erträge aus Beteiligungen
Mannheim, den 24. April 1942...
7054 617 18
— —
41 744 20
2 881 974 1 289 857
1 085 071 1 754 988 975
7 054 611
ELLD11““ 1 81“ Badische Kommunale Landesbank — Girozentrale —
Die Direktion.
Walter. Apfel (z. Z. im Felde). Oberle.
der Bücher, der Schriften und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Jahres⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im
übrigen haben auch
nicht. 89⸗ en.
herlin, den 11. Mai 1942.
die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen
88
8
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktien gesellschaft.
1 Koop, Wirtschaftsprüfer.
ppa. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer.
2,30 ℛ£ℳ einschließlich 0,28 Zeitungsge abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
Bestellungen an, in straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe 10 Sie werden nur gegen Bar⸗
aber . ee
monatlich.
zahlung oder vorherige
& t dem W ttag abends. rscheint an jedem 8, aben Irneen durch 2 berlin für Selbstabholer die A. SW 608,
Betrages einschliezlich des Portotz abgeneben. Fernsprech Cemet⸗ee 10 8828
1,1
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Rr. 1/1913
0 „ einer drei mmmt au die
0 vC auch — Ae 8— Fettbruck (ei I unter⸗ 82 an a
strichen) ober Sperrdruck (besonderer 8. am Nande) ⸗a—g oben
b sollen. — Anzeigen
für den Naum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 .A. — Anzeigen Varlin SW 668 2227 32. Alle Dru 0 84 einzusenden, insbesondere
enstelle
müssen 3 Tage vor dem Einrückund §n bei der Anzeigenstelle eingegangen sein. 0e⸗
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
—
Inhalt des amtlichen Teiles DSeutsches Reich
Bekanutmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen 5 den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten iste. —
Bekanntmachung su der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste.
eee über Verfallerklärung für Hühner und
nten.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Koblenz über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion für die Vereinheitlichung von Spülpumpen für Tiefbohranlagen vom 4. Juni 1942.
Berichtigung der Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegs⸗ afäbeg bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, in Nr. 153.
Bekanntmachung Teil I, Nr. 72.
über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,
Amtliches
Deutsches Reich
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwen⸗ dung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), ist wie folgt geändert worden: I. Im Abschnitt „Schweden“ A sind die folgenden Num⸗ mern 2, 12, 23, 38 und 40 gestrichen: 2. Angelholm— Klippans Eisenbahn lin Hälsingborgj; 2. Karlskrona — Växjö Eisenbahn [in Växjöj; 3. Malmö — Rstads Eisenbahn in Nstad: Växjö—Alvesta Eisenbahn in Växjös;
170. Ystad— Eslövs Eisenbahn in Istad.
IlI. Ferner ist daselbst unter laufende Nummer 1, nach Absatz b), ein neuer Absatz c) mit dem folgenden Wortlaut nachgetragen: 1
c) der von den schwedischen Staatseisenbahnen betrie⸗ benen, Privaten gehörigen, Angelholm-—Klippans “ Eisenbahn.
Die Aenderungen sind für die Beteiligung dieser Strecken am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗, Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, da sie infolge Uebernahme des Betriebes durch die Schwedischen Staats⸗ bahnen jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter A fallen.
Berlin, den 1. Juli 1942. 1““ “
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
8.
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahnfrachtverkehr beigefügten Liste
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), ist wie folgt geändert worden:
IJ. Im Abschnitt „Schweden“ A sind die folgenden Num⸗ mern 2, 22, 24, 38, 52, 68, 69, 70, 74, 75 und 76 gestrichen:
2. Angelholm-—Klippans Eisenbahn (in Hälsingborg);
22. Kalmar —Torsas Eisenbahn (in Kalmar);
24. Karlskrona — Växjö Eisenbahn (in Växjö);
38. Malmö —Pstads Eisenbahn (in Ystad))
52. Ostra — Värends Eisenbahn (in Växjö);
68. Växjö —Alvesta Eisenbahn (in Växjö); 69. Vätit—seds hsa äfred⸗ Eisenbahn (in Växjö);
70. Växjö—Tingsryds Eisenbahn (in Växjö);
74. Mtad — Brösarps Eisenbahn (in Pstad †
75. Ystad —Eslövs Eisenbahn (in Ystadbo)),,
76. Ystad —Gärsnäs— St. Olofs Eisenbahn (in Istad).
II. Ferner ist daselbst unter laufende Nummer 1, nach Absatz b), ein neuer Absatz c) mit dem folgenden Wortlaut nachgetragen:
ce) der von den schwedischen Staatseisenbahnen betrie⸗ benen, Privaten gehörigen, Ljungbyholm —Karls⸗ lunda und AAngelhelm. Klippans Eisenbahnen. 5
Mit Ausnahme der neu aufgenommenen Strecke Ljungby⸗ holm-Karlslunda sind die Aenderungen für die Beteiligung der gestrichenen Strecken am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr ohne Bedeutung, da diese Strecken infolge Uebernahme des Betriebes durch die Schwe⸗ dischen Staatsbahnen jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schweden“ unter K fallen.
Berlin, den 2. Juli 1942. 8
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
* .
1b 8 1s Bekanntmachuugg
Auf Grund des § 14 Abs. 1 der Verordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Eiern und Eierzeu 1 vom 7. September 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1732) 2 e ich ange⸗ ordnet: Die Fneverette gtt der deutschen Eierwirtschaft kann bestimmen, daß Hühner oder Enten, deren Vorhanden⸗ sein bei der Durchführung der Anordnung über die Abliefe⸗ rungsprämie für Hühner⸗ und Enteneier von dem Geflügel⸗ halter wissentlich verschwiegen worden ist, unter bestimmten Voraussetzungen als für die Hauptvereinigung der deutschen Eierwirtschaft, Geschäftsabteilung (Reichsstelle für Eier), ver⸗ fallen gelten.
Anordnungen allgemeinen Inhalts bedürfen meiner Zu⸗ stimmung.
Berlin, den 6. Juni 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtsch FJ. A.: Moritz.
1“
8 Bekanntmachung 8
Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen “ in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — lIa 1594/39/3810 — und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 — III Wi/Jd. 7126/39 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Dr. Walter Schnürmacher, geb. am 26. August 1905 zu Reichenberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Reichenberg, Corda⸗ weg Nr. 12, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ gezogen.
Reichenberg, den 4. Juli 1942. 111““ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reich⸗ 2ESöhreder “
1“
. § 1 der VO. zum 8 hutz von Volk und
Staat (28. Februar 1933 — Reichsgesetzbl. I S. 83) werden hiermit auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens (14. Juli 1933 — Reichs⸗ gesetzbl. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens (29. Mai 1941 — Reichsgesetzbl. I S. 303) das Feesne bewegliche und unbewegliche Vermögen und ins⸗ esondere die folgenden beschlagnahmten Vermögensgegen⸗ stände der nachstehend Bezeichneten zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Die Einziehung wird mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung dieser Verfügung wirksam.
Ein Rechtsmittel gegen diese Einziehungsverfügung ist nicht gegeben. 8 Behörde, durch welche die Be⸗ schlagnahme
Eigentümer bzw. derjenige, dessen Rechte durch die Einziehung be- vorgenommen troffen werden wurde (David Israel Lie⸗ Staatspolizei⸗ bert geb. 2. 4. stelle in Kob⸗ 1877 in Grau⸗
denz
Hedwig Sara Lie-
bert geb. Kem⸗
penich, geb. 2. 5.
1880 in Neheim
a. Rhein)
Paula Sara
Meyer geb. 25. 7.
1877 in Bad⸗
Kreuznach
Einzuziehender Gegenstand bzw. einzuziehendes Recht
413,62 R.ℳ Bargeld 56,62 R. ℳ (Konto Dresdner Bank Nr. 80612) 6,17 R. ℳ (Konto Postscheckamt Köln Nr. 89782) 505,94 R. ℳ Bargeld 1316,74 R. ℳ (Sparkonto Dresd⸗ ner Bank Nr. 00932 Konto Nr. 66539) 8163,10 R.ℳ (Rentenversiche⸗ rungsschein Nr. 1655797) ferner Ansprüche aus: Feuerversicherungspolice der Versicherungs AG. Nord⸗ stern, ferner aus Bescheid der Reichsversiche⸗ rungsanstalt für Angestellte vom 20. 5. 1935. Anspruch auf ein Ruhegehalt von 61,70 R. ℳ monatlich.
Koblenz, den 29. Juni 1942.
Der Regierungspräsident. J. V.: Dr. Strutz.
Anordnung
des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion für die Vereinheitlichung von Spülpumpen für Tiefbohranlagen “ vom 4. Juni 1942
höö S der Tiefbohrgeräteindustrie und Vereinheitlichung der Herstellung von Spülpumpen (Rotary⸗ Spülpumpen) ordne ich im Einvernehmen mit der Fach⸗ gruppe Erdölgewinnung der Wirtschaftsgruppe Kraftstoff⸗ industrie und der Fachgruppe Schachtbau, Bohrungen und Untertagebau der Wirtschaftsgruppe Bergbau auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗
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und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (Reichs⸗ gesetzbl. 1 S. 2411) in Verbindung mit der Durchführungs⸗ verordnung vom 20. Dezember 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 2498) an: 3
1. Spülpumpen für Tiefbohranlagen dürfen nur noch in folgenden Abmessungen hergestellt werden:
Durchmesser des Hub Pumpenleistung bei
Flüssigkeitszylinders einer Drehzahl 35/min
g Zoll mm in l/min 139,7 (5 ½) 254,0 500 171,5 (6 9¾) 355,6 . 1050 7 ¼) 406,4 . 1400 8 (7²₰) 11—.·.·“ 8
2. Die genannten Spülpumpen dürfen nur mit meiner besonderen Genehmigung hergestellt werden. Aufträge auf Bauerlaubnis sind über den Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte, Berlin W 50, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen.
3. Die noch in Herstellung befindlichen Spülpumpen für Tiefbohranlagen, die dieser Anordnung nicht entsprechen, sind von den betreffenden Herstellern dem Arbeitsausschuß Tief⸗ bohrgeräte zu melden und dürfen fertiggestellt werden.
4. Falls für Ausfuhrzwecke von der vorstehenden Regel abweichende Typen geliefert werden müssen oder falls im Inland Spülpumpen für Tiefbohranlagen nach dieser Anord nung den zu erfüllenden Aufgaben nicht genügen, sind Aus⸗ nahmegenehmigungen bei dem Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte zu beantragen.
5. Der Arbeitsausschuß Tiefbohrgeräte hat die Durch⸗ führung 85 Anordnung zu überwachen. Die Hersteller sind ihm gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.
6. Zuwiderhandlkungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung (Reichsgesetzbl. 1 S. 2498).
7. Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkün⸗ dung im Reichsanzeiger in Kraft. “
Berlin, den 4. Juni 1942. 8 8 Der
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der Anordnung Nr. 2 des Beauftragten für Kriegsausgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie unkt 1 Abschnitt (1) des § 1 muß richtig heißen: 1. Falzrohr nach Din VDE 9026 U Größe: 11/15,8 13,5/18,7 16/21,2 23/28,5 36/42,5 48/54,5 . Falzrohrbogen: 36/42,5 48/54,5. Punkt 3 „verbleite Dosendeckel“ Abschnitt (2) des § 1 muß richtig heißen: Dosensteckdeckel mit 2 Zungen, welche zwischen Iso⸗ lation und Blechdose durch den Bajonettring geführt werden, mit einer Blechdicke von höchstens 0,40 mm (anstatt 0,24 mm). “
Berlin, den 6. Juli 19422.
Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie Dr. Ostermann.
Bekanntmachung
Die am 6. Juli 1942 ausgegebene Nummer 72 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält: 8
Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle „Forschungs⸗ führung des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe“. Vom 30. Juni 1942.
Verordnung über die Regelung der Friedhofsverhältnisse in den in das Land Preußen eingegliederten Ostgebieten. Vom 1. Juli 1942.
Polizeiverordnung zur Ergänzung der Polizeiverordnung über den Verkehr mit giftigen Pflanzenschutzmitteln. Vom 3. Juli 1942.
Anordnung über die Ernennung der Beamten und die Beendi⸗ gung des Beamtenverhältnisses in der allgemeinen und inneren Verwaltung. Vom 2. Juli 1942.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 R.ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser doüthhen ,0. Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 7. Juli 1942. MReeichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches ASDOeeutsches Reich “
Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans Frölicher, hat Berlin am 2. Juli d. J. verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat Kap⸗ peler die Geschäfte der Gesandtschaft.