1942 / 158 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 138 vom 9. Juli 1942. S. 2

8 88

zur Satz der Gemeinschaft Elektrische Lampen Kleinlampen gemäß § 2 Ziffer 2 d der Satzung sind: I. Luftleere Lampen, und zwar 1. Zwerglampen jeder Art bis 20 Volt ausschl. (Zwerg⸗ lampen für Moment⸗ und Dauer⸗, Fahrrad⸗ und Radioskalenbeleuchtung) mit den Höchstmaßen: Durchmesser des Lampenkolbens (Kugel, Flachkugel, Röhre) . Durchmesser des Sockels . . . . . . (Radiostalenlampen bis 35 Volt einschl.)

2. Kleinlampen bis 20 Volt ausschl. wie Kleinbeleuch⸗ tungs⸗ *), Gruben⸗, Illuminationslampen, Weih⸗ nachtskerzen u. ä.

3. Kleinlampen für Autos, Flugzeuge und Anzeige⸗ zwecke bis 24 Volt einschl.

4. Kleinlampen für Serienschaltung und Akkumula⸗

torenbetrieb bis 32 Volt einschl. nur für Klein⸗ Peleuchtungs⸗*) und Illuminationszwecke.

5. Kleinlampen für Transformatorenbetrieb (ausge⸗ nommen Schutztransformatorenbetrieb) bis 32 Volt einschl. nur für Kleinbeleuchtungszwecke *).

6. Kleinlampen für Telefonzwecke mit Stecksockel oder Kontaktplättchen bis 60 Volt einschl.

II. Gasgefüllte Lampen, und zwar 1. Kleinlampen bis 20 Volt ausschl. wie Kleinbeleuch⸗ tungs⸗ *) und Grubenlampen.

Kleinlampen für Autos und Anzeigezwecke bis 24 Volt einschl., für Flugzeuge bis 24 Volt einschl. und bis 60 Watt einschl.

Kleinlampen für Serienschaltung und Akkumula⸗ torenbetrieb bis 32 Volt einschl. nur für Klein⸗ beleuchtungs⸗*) und Illuminationszwecke. Kleinlampen für Transformatorenbetrieb (ausge⸗ nommen Schutztransformatorenbetrieb) bis 32 Volt einschl. nur für Kleinbeleuchtungszwecke *).

15,5 mm 10,5 mm

2 1 1 1 1 . 1 .*) Zur Kleinbeleuchtung gehören nicht die der Allge⸗ meinbeleuchtung dienen, selbst wenn sie aus icherheitsgründen mit Spannungen betrieben werden, die innerhalb des Spannungs⸗ bereiches für Kleinlampen liegen. X““ Betrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung des Buches 1““ „Die Gesellschaftskrisis der Gegenwart“ von Wilhelm Röpke, Eugen Rentsch⸗Verlag, Erlenbach⸗Zürich, 1942 verboten. Berlin, den 6. Juli 1942. Der Reichsführer⸗th und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. 7v2 . en F. A.: Miter 1 1

u“ 8, SrgessAst”n

Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Juni 1942

Die Inderziffer der Großhandelspreise stellt sich für den Monatsdurchschnitt Juni, wie im Vormonat, auf 114,3 (1913 = 100). Die Inderziffern der Hauptgruppen lauten: Agrar⸗ stoffe 115,2 (+ 0,4 vH), industrielle Röhstoffe und Halbwaren 101,9 (— 0,4 vH) und industrielle Fertigwaren 133,6 (+ 0,1 vH).

8 ZII“ 1913 = 100 3 Ver⸗

Monatsdurchschnitt änderung Mai Juni in vH

582*

1942 E11“

102,3 133,4 113,5 148,5

114,3

ö1XX“ II. Industrielle Rohstoffe und Haltaren“ III. Industrielle Fertigwaren... davon Produktionsmittel..

8 *ꝗ Konsumgüter .

Gesamtinder

115,2 0,4

101,9 024 133,6 0,1 148,8 02 114,3 0,0

In der Indexziffer für Agrarstoffe wirkt sich vor allem die jahreszeitliche Staffelung der Preise für Speisekartoffeln, Futtergetreide, ausländischen Mais, Futterhülsenfrüchte und Trockenschnitzel aus; daneben liegen die Preise für Hopfen sowie in Auswirkung der Mitte Mai in Kraft getretenen Neufestsetzung der Mehlpreise die Preise für Roggenmehl höher als im Vormonat, während die Preise für Weizen⸗ mehl zurückgegangen sind. b

Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren haben

ich die Preise für Stickstoff⸗ und Kalidüngemittel, wie um iese Jahreszeit üblich, ermäßigt, während die Preise für Thomasphosphat nach Wegfall der Lagervergütung höher als im Monatsdurchschnitt Mat liegen. In der Gruppe Papier⸗ halbwaren und Papier haben sich die Preise für Handleder⸗ pappe etwas erhöht.

Die leichte Steigerung der Inderziffer für industrielle Fertigwaren ist durch vereinzelte Preiserhohungen für Textil⸗ erzeugnisse verursacht. 1“

Berlin, den 7. Juli 1942.

Sctteatistisches Reichsamt.

8

““ 8

über Ablieferung inländischer Schafwolle in den Alpen⸗ und

Donau⸗Reichsgauen sowie ig einigen Gebietsteilen des Bayerischen Alpenlandes vom 2. Juli 1942.

Auf Grund der Verordnung über die Erfassung und den Absatz inländischer Wolle vom 30. Januar 1934 (eichs⸗ gelebh. S. 78) in der Fassung der Verordnung vonm September 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 970) sowie der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939. (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

““

Staatsanzeiger in folgenden Gebieten in Kraft:

113,5 0,0

8 Ueberwechung und Regelung des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Anord⸗

schaft vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ange⸗ ordnet: b . . 8 1

(1) Schafhalter mit einem Bestand von 25 Tieren und mehr haber die anfallenden Schurwollmengen an die Woll⸗ annahmestellen der Reichswollverwertung G. m. b. H. und bei Mengen über 100 kg bei der Abteilung Süd der wollverwertung G. m. b. H. in Neu⸗Ulm abzuliefern.

(2) Den Schafhaltern wird bei Ablieferung der in ihrem Betrieb erzeugten Wolle ein Bezugsrecht zum Erwerb von Strickgarn nach Maßgabe der Anordnung über den Erwerb von Strickgarn gegen abgelieferte inländische Schafwolle vom 24. Mai 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 119 vom 24. Mai 1940) gewährt. 1“

(1) Schafhalter mit einem Bestand von weniger als 25 Tieren haben je Tier und Jahr 1,5 kg sereswen, oder 1,0 kg Wolle, die auf dem Rücken gewaschen ist (Rücken⸗ wäsche), an die Wollannahmestellen ber Reichswollverwer⸗ tung G. m. b. H.

(2) Wird in dem Betrieb über die nach Abs. 1 abzu⸗ liefernde Wollmenge hinaus Wolle erzeugt, so ist diese für den Verbrauch im Haushalt zur Selbstverspinnung, Selbst⸗ verwebung und Selbstverstrickung oder zur Verarbeitung im Lohn freigegeben. Soweit die freigegebene Wollmenge zum Eigenverbrauch nicht verwendet wird, unterliegt sie ebenfalls der Ablieferungspflicht.

(3) Jede anderweitige Verwendung, insbesondere eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräußerung der selbst er⸗ zeugten Wolle ist nicht gestattet. b

§ 3 Als Schafbestand eines Betriebs im Sinne der §8§ 1 und 2 wird das Ergebnis der Viehzählung im Dezember jeden Jahres zugrunde gelegt.

84 Die Schafhalter haben den mit der Ueberwachung der ordnungsmäßigen Durchführung der Ablieferungspflicht be⸗ auftragten Stellen jederzeit die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und bei Betriebskontrollen ungehindert Zutritt zu gewähren. 6 8) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anordnung durch Angehörige des Reichsnährstandes werden mit Ordnungsstrafen bis zu 10 000,— Rℳ im Einzelfall geahndet. (2) Im übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 3 .““

8

ö„ 100) Diese Anordnung tritt am 7. Tage na kündung im Deutschen Reichsanzeiger und

a) in den Reichsgaus Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark, Tirol,

b) in den Gebieten der bayerischen Kreisbauernschaften

Kempten / Allgäu, Mark Oberdorf, Schongau, Holzkirchen, Rosenheim, Traunstein, 8

sowie im Landkreis Weilheim Obb.

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Lohnver⸗ arbeitung von inländischer Schafwolle in den Reichsgauen der Ostmark und in einigen Gebietsteilen des bayerischen Alpen⸗ landes vom 24. Mai 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Frsftgtscher Staatsanzeiger Nr. 119 vom 24. Mai 1940) außer

raft.

Berlin, den 2. Juli 1942.

Der Reichsbeauftragte für Wolle. Dr. Toepfer.

Der Beauftragte des Reichsnährstandes für inländische Wolle. Freiherr von Gumppen berg.

3 961

Anordnung Nr. 9 8

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über

das Verbot der Herstellung von Drahtsackverschlüssen und Betonbindedrähten vom 8. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet: 1e“ 3 e“

821

918 2 1 34

enung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinnstoffwirt⸗

eichs⸗ Verbot gemäß

Zuwiderhandlungen

der Ver⸗ Preußischen

Herstellung von Drahtsackverschlüssen und Beton⸗ bindedrähten jeder Art wird sowohl für den Inlands⸗ wie für den Auslandsmarkt verboten.

§ 2

Lagerbestände in Rohmaterial und halbfertigen Teilen

Herstellung nach 1942 aufgearbeitet

r

für die Fertigung von Erzeugnissen, deren 1 verboten 89 können bis zum 31. August werden. 1 F.

8*

Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs kann der Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgruppe Ausnahmen vom 1 dieser Anordnung zulassen.

egen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr

8 5.

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündun in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. . 9

Berlin, den 8. Juli 1942. 1“ 8 Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. 1 v111“;

Anordnung Nr. 11

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗

ruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige über das

Zerbot der Herstellung von Büro⸗, Schreib⸗ und Zeichen⸗ G geräten vom 8. Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 Geichsg ehh. I1 S. 1430) in der sa ung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (Reichsgesetzbl. I S. 679) in Verbindung mit der Anordnung über die Erzeu⸗ gungslenkung in der eisen⸗ und metallvexarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8

Die Herstellung aller zum Fachbereich Büro⸗, Schreib⸗ und Zeichengeräte der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige gehörigen Erzeugnisse wird ver⸗ boten.“ Das Verbot erstreckt sich gleichfalls auf die Herstellung von Einzelteilen für die obengenangjen Erzeugnisse und auf den Zusammenbau dieser Einzelteilen“ 1 1

den §§ 10, 12—14 der bestraft. G

Soweit die in § 1 genannten Erzeugnisse einem Her⸗ stellungsverbot der zuständigen Reichsstellen nicht unterliegen und sich noch im Zustand der Fertigung befinden, ist deren Aufarbeitung bis zum 31. August 1942 gestattet. 6

8

Zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs kann der

Kriegsbeauftragte der Wirtschaftsgruppe Ausnahmen von de

vorstehenden Bestimmungen zulassen. Sole. g., Joached⸗ Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

den §§ 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. 8 5 8

11

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt 8 für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. 1

Berlin, den 8. Juli 1942.

8

Der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts

gruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige. Dr. Poelchen. C1141“

8 Berichtigung

In meiner Bekanntmachung vom 23. Juni 1942 (Deut scher Reichsanzeiger Nr. 147), betreffend Monopolverkaufs⸗ preise für Oelkuchen und⸗Schrot, sind folgende Berichtigungen vorzunehmen:

In Teil IV Abschnitt 2 muß es hinter „Mohnkuchen, Mohnextraktionsschrot’“ anstatt „I125 E.ℳ je 1000 kg“ „137 Eℳ je 1000 kg“ heißen. 8 II. 1 In Teil VI muß es anstatt „31. Mai 1942“ „30. Juni 1942“ heißen. Berlin, den 7. Juli 1942.

Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide und Futtermittel. .

18 Bekanntmachung 11u“ Die am 7. Juli 1942 ausgegebene Nummer 73 des Reichs⸗

gesetzblatts, Teil I, enthält:

„Berordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirtschafts⸗ jahr 1942/43. Vom 5. Juli 1942.

Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 R ℳ. Postbeförde⸗ 8 0,08 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf

rungsgebühren:

unser Postscheckkonto; Berlin 96200. .““ Berlin NW 40, den 8. Juli 1942.

Reeichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

7685

Wirtschaftsteir

Frankfurt Sitz der internationalen Fachverbände des Handwerks

In Frankfurt / Main fand eine Dienstbesprechung der Inter⸗ nationalen Handwerkszentrale statt. Reichsamtsleiter Sehnert wies darauf hin, daß auch im Handwerk die europäische Zu⸗ sammenarbeit im Sinne der Politik der Achse immer weitere Fortschritte macht. Der Arbeitsstab legte die Satzung des Berufsausschusses internationaler Fachverbände fest. Frankfurt ist Sitz der internationalen Fachverbände. Auch die größeren Jahrestagungen dieser zwischenstgatlichen fachlichen Einrichtungen

11u1“

des Handwerks werden in Frankfurt stattfinden. Die Präsidenten

E““

der internationalen Fachverbände sollen in der Regel die Reichs⸗ innungsmeister der deutschen Handwerkszweige sein. 1 fand eine Arbeitsbesprechung des Kuratoriums des Europätschen Handwerksinstituts statt. Das Institut ist eine wissenschaftliche Abteilung der Internationalen Handwerkszentrale und bezweckt

die Pflege und Erforschung der sozialen, kulturellen und wirt⸗

schaftlichen Verhältnisse der Handwerksberufe aller Länder

Europas. Mit der Verlegung des Sitzes der internationalen

Fachverbände nach Frankfurt wird die Stadt des deutschen Hand⸗

werks noch mehr als bisher zum Mittelpunkt der europäischen dwerksarbeit. 89 ““

11“ 11A“ 1“

ö“

Gleichzeitig

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aum

8 1 . 8

——

Erste veilage

8 1

Deutschen Reichsanzeiger und Preutzischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 9. Fuli

gesellschaften

[16222]

Westfälische Trausport⸗Aktien⸗ Gesellschaft, Dortmund. Bekanntmachung.

In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung am 3. Juli 1942 wurde Herr Direktor, Bergassessor a. D. Hans⸗ Günther Sohl, Düsseldorf, in den Auf⸗ sichtsrat gewählt; Herr Dr.⸗Ing., Dr.⸗ Ing. h,. c. Fritz Springorum, Dort⸗

mund, schied durch Tod aus.

Dortmund, den 4. Juli 1942.

1 Westfälische Transport⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand. Diederichs. Kölven.

[16206] Aktien⸗Zuckerfabrik Wierthe.

Einladung zur 76. ordentlichen Henecekbin asns der Aktien⸗ Zuckerfabrik Wierthe zu Wierthe am Donerstag, den 30. Juli 1942, nachmittags 6 Uhr, im Gasthause „Deutsches Haus“ in Wierthe.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und

des Jahresabschlusses zum 31. Mai

1942 und des Gewinnverteilungs⸗

vorschlages des Vorstandes sowie

des Berichtes des Aufsichtsrates.

. Beschlußfassung über die Gewinn⸗

verteilung.

.Beschlußfassung über die Ent⸗

lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates.

. Ersatzwahl für die satzungsgemäß

ausscheidenden Aufsichtsratsmit⸗ glieder.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942/43.

Wierthe⸗Zuckerfabrik, 7. Juli 1942.

8 Vorstand der Aktien⸗Zuckerfabrik Wierthe. Ph. Roloff. E. Kremling. Fr. Meyerhof. H. Schäfer. Fr. Ehlers.

[16214] Essener Aktien⸗Brauerei Carl Funke Aktiengesellschaft. Aufforderung zur Erhebung der zusätzlichen Stammaktien aus der Kapitalberichtigung. Auf Grund der Dividendena ordnung vom 12. Juni 1941 Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor⸗

standes beschlossen, das Grundkapital

unserer Gesellschaft im Wege der Be⸗

richtigung von 3 000 000,— R.ℳ um 30 % auf 3 900 000,— RAℳ durch Aus⸗

abe von Zusatzaktien zu erhöhen. Nachdem dieser Beschluß inzwischen in das Handelsregister eingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktio⸗ näre auf, ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zukommenden Spaehetien bis zum 3. August 942 einschließlich bei der

1. Deutschen Bank, Filiale Essen, 2. Commerzbank Aktiengesellschaft

in Essen

während der üblichen Geschäftsstunden

8 eine

auszuüben.

Es entfallen auf jede alte Aktie über nom. .üℳ 1200,— drei Zusatz⸗ aktien über je nom. E.ℳ 100,— und eine Spitze über H.ℳ 60,—, auf jede alte Aktie über nom. Hℳ 600,— Zusatzaktie über je nom. Rℳ 100,— und eine Spitze über Rℳ 80,—, auf jede alte Aktie über nom. 200,— eine Spitze über Eℳ 60,—. Eine Regulierung von

Spitzen wird von den Stellen nach

urkunden erfolgt Rücklieferung der Kassenquittungen bei

Möglichkeit vermittelt. Ueber die zu⸗ läglichen Stammaktien werden zunächst nicht übertragbre Kassenquittungen ausgestellt. Die Ausreichung der Aktien⸗ baldmöglichst gegen

derjenigen Stelle, die die Bescheinigung

aausgestellt hat. Die Stellen sind be⸗

rechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassen⸗ quittungen zu prüfen.

Gleichzeitig erfolgt die Ausgabe der neuen Gewinnanteilscheinbogen zu den

alten Aktien.

Die Ausgabe der Zusatzaktien erfolgt

kostenfrei.

Zwecks Erhebung der Zusatzaktien so⸗ wie der neuen Bogen ist der Erneue⸗ rungsschein einzureichen, und zwar mit⸗ samt dem Dividendenschein Nr. 10, so⸗ weit dieser Dividendenschein noch ver⸗ ist.

ach Ablauf der obigen Frist, d. h. ab 4. August 1942, werden die alten

und die zusätzlichen Stammaktien mit

Nr. 1 Prozenten

und ff. des

Gewinnanteilscheinen gleichberechtigt in

berichtigten Kapitals an der Börse zu

Düsseldorf gehandelt und notiert wer⸗ den. Bei Börsengeschäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Ak⸗ tienurkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammeldepotanteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, ge⸗ gebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ uittungen. I11“ 9 Essen, den 6. Juli 1942.

Der Vorstand. Klaar.

abever⸗ at der

Kammgarnwerke Aktiengesellschaft, [16207] Eupen. Hinterlegungsstelle zur ordent⸗ lichen Hauptversammlung am-Sonn⸗ abend, dem 25. Juli 1942, 11 Uhr, ist außer den in der Bekanntmachung vom 6. 7. 1942 genannten Stellen die Dresdner Bank, Eupen und Aachen. u Eupen, den 6. Juli 1942. Kammgarnwerke A. G. Der Vorstand.

114966]

Gemäß Generalversammlungsbeschluß vom 8. Februar dieses Jahres ist die Firma Mayener Bürgerverein A. G. aufgelöst. Aktionäre und Gläubiger werden aufgefordert, ihre Aktien bei mir einzureichen bezw. ihre Forderun⸗ gen bei mir anzumelden.

Mayen, den 28. Juni 1942.

Peter Nachtsheim Mayen, Kobl. Str. 74, als Liquidator.

[16210]

Einladung zu der am Freitag, den 7. August 1942, vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaal der Handels⸗ und Ge⸗ werbebank Heilbronn A.⸗G., Heilbronn, tattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ ammlung der Aktionäre.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Heilbronn, 6. Juli 1923..

Gebrüder Rauch A.⸗G. Der Vorstand.

[15776]

Steirische Magnesit⸗Industrie Aktiengesellschaft, Wien. Kundmachung. Donnerstag, den 30. Juli 1942, um 15,30 Uhr findet im Sitzungssaal der Veitscher Magnesitwerke Aktien⸗ gesellschaft, Wien, I., Schwarzenberg⸗ platz 18, die 22. ordentliche Haupt⸗

versammlung der Aktionäre der Stei⸗

rischen Magnesit⸗Industrie Aktien⸗

gesellschaft, Wien, statt. Tagesordnung:

1. Vorlage des Rechnun⸗ zabschluses und Geschäftsberichtes für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 mit dem Berichte ddes Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Vertei⸗

lung des Reingewinnes.

3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.

Jene Aktionäre, welche ihr Stimm recht bei der Hauptversammkung aus⸗ zuüben wünschen, werden eingeladen, im Sinne der §§ 16— 22 der Satzungen ihre Aktien spätestens drei Tage vor Abhaltung der Hauptversammlung bei der Kasse der Länderbank Wien, Aktiengesellschaft, Wien, I., Am Hof 2, oder bei der Kasse der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6/8, oder bei einem öffentlichen Notar zu hinterlegen.

Jede Aktie gibt das Recht auf eine Stimme.

Wien, am 3. Juli 1942. Der Aufsichtsrat.

[16209]

Landkraftwerke Leipzig Aktien⸗

gesellschaft in Kulkwitz.

Ordentliche Hocuptversammlung Freitag, 31. Juli 1942, 16 Uhr, im Sitzungssaal der Gesellschaft, Leip⸗ zig C 1, Dittrichving 13, III.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes und des Abschlusses für das Gdae. jahr vom 1. Januar bis 31. De⸗ ember 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

. Wahlen in den Aufsichtsrat.

Wahl des⸗Abschlußprüfers.

Die Ausübung des Stimmrechtes ist davon abhängig, daß die Aktionäre sich spätestens am 28. Juli 1942 bei der Gesellschaft anmelden und außer⸗ dem die Aktien spätestens am 28. Juli 1942 bei der Gesellschaft, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗An⸗ stalt oder deren Abteilung Becker Co., Leipzig, bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt, Abteilung Dresden, Dresden, bei der Giro⸗ zentrale Sachsen, Dresden, bei der Stadt⸗ und Girobank Leipzig, bei der Dresdner Bank in Leipzig, bei der Mitteldeutschen Landesbank, Filiale Halle (Saale), bei der Säch⸗ sischen Staatsbank, Dresden, bei der Sächsischen Bank, Dresden, oder deren Filiale Leipzig, bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin, bei einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei einem Notar bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung hinterlegt werden. er Vorstand. 88

[15343]

Proskauer Kraft⸗ u. Lichtwerk A. G. in Abwicklung, Proskau, O. S. Die Besitzer der Inhaberaktien Nr. 6,

7, 10, 18— 20, 22 24, 26 40, 81, 89

bis 95 werden hiermit aufgefordert,

diese Aktien für die bereWheen

Vermögensverteilung bis spätestens

31. August 1942 unserer Geschäfts⸗

stelle vorzulegen.

Proskau, den 29. Juni 1942. Die Abwickler: Kempinsky. Haumann.

[16215] Klosterziegelei Gerstungen Aktiengesellschaft in Gerstungen. Der Termin für die am 4. 7. 1942 in Nr. 154 veröffentlichte Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversamm⸗

lung wird hiermit geändert.

Die Hauptversammlung findet am Sonnabend, den 25. 7. 1942, 18 Uhr, statt. Einberufungsort, Hin⸗ terlegungstermin und Tagesordnung bleiben dieselben.

Der Aufsichtsrat.

[16244] Wicking'sche Industrie für Holz und Baubedarf A.⸗G.

Die Aktionäre unsexer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, den 31. Juli 1942, vormittags 12 Uhr, in unseren Geschäftsräumen zu Düffel⸗ dorf, Holzstraße 17/19, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein⸗

geladen. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses, des Vorschlages für die Gewinn⸗ verteilung und des Geschäfts⸗ berichtes des Vorstandes mir Be⸗ richt des Aufsichtsrates.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes 1941.

8. Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.

4. Aufsichtsratswahlen.

5. Wahl des Abschlußprüfers Geschäftsjahr 1942.

Bezüglich der Teilnahme an der

Hauptversammlung wird auf § 16 der

Satzungen hingewiesen. Dementsprechend bestimmen wir als Hinterlegungsstellen:

1. die Geschäftskasse unserer Firma in Düsseldorf,

2. die Deutsche Bank, Berlin, und deren Filialen Dortmund,

Düsseldorf, Feg

3. die Dresdner nk, Filiale München,

oder es ist der Nachweis zu erbringen,

daß die Aktien bei einem Notar hin⸗

terlegt sind.

Düsseldorf, den 6. Juli 1942.

Der Vorstand.

Max Kleindienst. Georg Döring.

für das

.

[16212]

Dynamit⸗Actien⸗Gesellschaft vormals Alfred Nobel & Co. Die Aktionäre unserer Gesellschaft

werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 30. Juli 1942, 12 % Uhr, in Berlin NW 7, Unter den Linden 78, im Sitzungssaal der Deutschen Länder⸗ bank Aktiengesellschaft stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung er⸗ gebenst eingeladen. 8 Tagesordnung:

1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Prü⸗ fungsbericht des Aufsichtsrates und

eschlußfassung über die Gewinn⸗

verteilung.

2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Diejenigen Aktionäre, welche in dieser Hauptversammlung ihr Stimm⸗ recht selbst oder durch einen anderen ausüben wollen, müssen ihre Aktien ohne Gewinnanteil⸗ und Erneuerungs⸗ scheine spätestens bis zum Ablauf des vierten Tages vor dem Ver⸗ sammlungstage bei unserer Gesell⸗ schaftskasse in Troisdorf, Bez. Köln, oder bei einer der nachbenann⸗

ten Stellen, und zwar:

in Hamburg: bei der Deutschen

Bank Filiale Hamburg, in Berlin: bei der Deutschen Bank,

bei der Deutschen Länderbank

Aktiengesellschaft oder

bei der Dresduer Bank, in Köln: bei der Deutschen Bank

Filiale Köln oder

bei dem Bankhaus Pferdmenges

& Co. oder

bei einem deutschen Notax oder

bei einer Wertpapiersammel⸗

bank hinterlegen und bis nach der Haupt⸗ versammlung belassen.

Im fae⸗. der Hinterlegung bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummer, Gattung und Betrag zu be⸗ zeichnen hat, spätestens einen Ta nach Ablauf der Hinterlegungsfri bei unserer Gesellschaftskasse in Troisdorf, Bez. Köln, einzureichen.

Troisdorf, Bez. Köln, 2. 7. 1942.

Der Vorstand.

[16216]

L. Kraft, Dinas⸗ und Schamotte⸗ werke Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der Aktionäre der L. Kraft, Dinas⸗ und Schamotte⸗ werke Alktiengesellschaft, Wien, welche in den Räumen unserer Gesell⸗ schaft in Wien, 1., Seilergasse 14, am Freitag, den 31. Juli 1942, um 11 Uhr vormittags stattfindet. Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabschlusses für den 31. 12. 1941 mit dem Bericht des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates hierzu und Genehmigung des⸗ selben.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

„Beschlußfassung über die Entlastung des früheren und derzeitigen Vor⸗ standes und Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1941. Der Vorstand. 8

4. Alffälliges. Hans Heinrich Ran.

———————ö ————— [14954].

C. A. Schietrumpf & Co. Aktiengesellschaft, Fena.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

s Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens bis zum Ab⸗ lauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage, d. i. bis späte⸗ stens einschließlich 27. Juli 1942, bei der Länderbank Wien, Aktien⸗ gesellschaft in Wien, 1., Am Hof Nr. 2, in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien hinterlegen und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung dort belassen. Der Hinterlegung wird auch dadurch genügt, daß die Aktien bei dem genannten Geldinstitut bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung gesperrt werden. Die Hinterlegungsstelle fertigt den Hinterlegern der Aktien auf ihren Namen lautende Bescheinigungen mit der Angabe der Anzahl der hinterlegten Aktien und den hierauf entfallenden Stimmen aus. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine S imme. Wien, den 6. Juli 1942.

Abschreibung

ER.h 8

Zugang

Aktiva. R. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden 54 323 b) Fabrikgebäuden . . . . . . 2. Maschinen und maschinelle An⸗ lagen (3 Merkposten) 248 3. Werkzeuge, Betriebs⸗ schäftsausstattung (9 Merkposten) 3 041 2 4. Patente und Gebrauchsmuster. 75

—57 288 18 888 80

11 923

und Ge⸗

Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe..

6 118 519 . Halbfertige Erzeugnisse ..

9 336

8 992 80 938 5. 1 930

7 524 11 908 . 554 714 8 536 8 3 09678 1 144 710 96

Fertige Erzeugnisse, Waren... 8 c 8 80 0804“4“

.Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen ...

.Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben

Andere Bankguthaben

. Sonstige Forderungen. .

Rechnungsabgrenzungsposten

2 3 4 5 6 6 8 9

8 11 u---.—

Passiva. Rücklagen:

1. Gesetzliche Rücklage... 8 2. Rücklage aus Aktieneinziehung... 3. Werkerneuerungsrücklagaee . 4. Sonstige Rücklagen 5. Unterstützungsfonds. Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens 113132422₰ Verbindlichkeiten:

1. Hypotheken 1141“ 2. Gefolgschaftsunterstützungseinrichltuuug . 3. Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen und Leistungen. 1 61 111 Rechnungsabgrenzungsposten.. c1ö1ö1ö1ö1A“”“; + Vortrag aus 1940

120 600 13 400

8EE8 * 2

IIII

166 428 50 141 19 253 8 60 241

4 597

10 404

1 144 710 Gewinn⸗ und Berlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

b2

16“ .. 1703,90

Aufwand. R.qAS CC111A14XAX“X“ 223 803 Soziale Leistungen: a) Gesetzlichhe. . 15 032,19 b) Unterstützungskasse.. 30 000,— 45 032 G G-,,.— —18 488 Werkserneuerungsrücklage . . . . . . .. v114“ 75 000— Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und Vermögen.. 188 098/13 Sonstige Steuern und Abgaben. . 26 290 98

.Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen 1 547 30 Gewinn in 1941... ““

9 .9 6 60 6 6 07 95

.8 700,92 1 703,90

10 404 82 588 665 46

Ausweispflichtiger Rohüberschuß. w“] Außerordentliche Ertraägge...

. Sonstige Einnahmwen..

Gewinnvortrag aus 1930 .

536 273 04 11 257 24 18 564 05 20 867 23

1 703 90 588 665 46 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der

Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Weimar, den 27. Mai 1942. Thüringische Landes⸗Treuhand⸗ und Revisions⸗GmbH. Kaiser, Wirtschaftsprüfer. In der heutigen ordentlichen Hauptversammlung wurde für das Geschäftsjahr

1941 die Verteilung einer Dividen de von 69% beschlossen, deren Zahlung unter Abzug

von 10 % Kapitalertragsteuer vom 29. Juni 1942 ab gegen Einreichung der Gewinn⸗

anteilscheine v““

Nr. 38 der Aktien über nom. R. o 400,— und Nr. 9 der Aktien über nom. H. 500,— bei folgenden Stellen erfolgt: 8 Gesellschaftskasse in Jena, Thüringische Staatsbank, Jena, Stadtsparkasse, Jena, 8 Commerzbank, A.⸗G., Filiale Jena, Deutsche Bank, Zweigstelle Jena. ““ Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Rechtsanwalt und Notar Hans Schultze, Jena, Vorsitzer; Assossorin Marta Schietrumpf, Jena, stellvertr sitzer; Kriminalrat Willi Peters, Karlsbad. Jena, den 27. Juni 1942. C. A. Schietrumpf & Co. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Joachim Schietrumpf