1942 / 159 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 158 vom 9. Juli 1942. S. 4 111e6““ 11““ . 8 11“ 1 v1““ 8

auffüllung der gekürzten Renten mxee

aus laufenden Gewinnen. Erträge. V b 8 „.“

Beschlußfassung über die Höhe der 1. Gewinnvortrag aus dem Vorjahlt 9 287 46 1 88

nach Ziffer 1 ab 1. 1. 1940, 1. 1. 2. Zinsen von Kommunaldarleehen .“ 1 515 838 22 8 3 8

1941 und 1. 1. 1942 auf Dauer ge⸗ 3. Verwaltungskostenbeitrglehhl,al . .. 140 911 60 3 8 8 8

währleisteten Rentenansprüche. 4. Andere Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen.. G 8 8 1 E1 8,.* Gonstige Türadgs 1 01 8 8 1““ 8 tes und Genehmigung des Rech⸗ 8 äne [1747 015 10 1 .““ 8 stattfindenden zweiten ordentlichen ührers und des Aufsichtsrats für nungsabschlusses der Geschäfts-— 3 8 Summe der Erträge 1 8* Hauptversammlung eingeladen. das Jahr 1941. jahre 1940 und 1941. Berlin, den 29. Mai 19423. B“ z⸗Kass 88 8 Tagesordnung: Beschlußfassung über das Jahres⸗ 4. Entlastung des Aufsichtsrates und Kur⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse.

1. Vorlage des Jahresabschlusses und ergebnis. Vorstandes. No. S 8 des Geschäftsberichtes für das Ge⸗ .Entlastung des Geschäftsführers „5. Sonstiges. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüsung auf Grund

schäftsjahr 1941 mit dem Berichte und des Aufsichtsrats. Dresden, am 6. Juli 1942. der Schriften, Bücher und sonstigen Unterlagen sowie der erteilten Aufklärungen und des Aufsichtsrates. 4. Ersatzwahl für ein verstorbenes 8 Dresdner 1 Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß sowie der Geschäftsbericht, Beschlußfassung über die Ent⸗ Aufsichtsratsmitglied. Pensionsverein auf Gegenseitigkeit. soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im übrigen haben lastung des Vorstandes und des Die Versammlungsteilnehmer wer⸗ G Der Vorstand. auch die wirtschaftlichen Verhältnisse wesentliche Beanstandungen nicht ergeben. Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ den gebeten, eine Vollmacht der von F-nchn nevetgh. 8 Berlin 8, Jägerstraße 10/11, den 6. Juni 1942. jahr 1941. 18 ihnen vertretenen Gesellschafterfirmen (16198] Bekanntmachung: Treuhand gesellschaft für Kommunale Unternehmungen A.⸗G. b Bestellungen an, in Verlin für Gelbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelm⸗ „Beschlußfassung über die Aende⸗ mitzubringen. Die Witkowitzer Bergbau⸗ und Nolte, Wirtschaftsprüfer. J. V.: Dr. Schneider. . straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 , einzelne Beilagen rung folgender Bestimmungen der Dresden, am 3. Juli 1942. Eisenhütten⸗Gewerkschaft in Mäh⸗ 10 w. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Satzung: Heilstätten⸗Gesellschaft risch Ostrau 10 (Protektorat Böh⸗ [1450212ͤ0. 11111A4“*“ a) § 4: Höhe und Zerlegung des für sächsi Betriebskrankenkassen men und Mähren) hat am 12. Dezem⸗ ; Kiebei b) § 5: Umwandlung der In⸗ des Bergreviers Karwin in Mährisch für das Fürstentum Ratzeburg zu Schönberg (Meckl.). r. haberaktien in Namensaktien, Ostrau Mutung auf Steinkohle eing - 1. Gewinn⸗ und Vertuftr 8 2. 2 b 2f 8 . C. 2 serlustrechnung c) § 10 Abs. 1: Erhöhung der legt. Das Bergwerksfeld soll den Na für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941. . 1b 13 8 11“ 8 der Aufsichtsratsmit⸗ 8 C K Cspuras 6 8 Inhalt des amtlichen Teiles ift die n Fifser IS. eedleslen⸗s Meng- vag29 Nar die 25 1. Juli e bis ben . 1b 1““ n. Wid⸗ A. Einnahmen. R.Iℳ 9 R.ℳ 9 8 rechnen, jedo arf keine großere a ie na iffer 4 zu⸗ 1942 gelten a ergangsregelung die a in den Gemeinden Reichwaldau, Wir hme 2 89 Deutsches Reich gelassene Menge bestickt werden. 8 Staffeln: 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 6. Die vorstehend für die Bearbeitung von Bettwäsche 8 Maschinendruck:

d) § 17 Abs. 3: achun Lüe gücnn vrs bitz, Neu Oderberg, Zablatsch, Pudlau, I. Ueberträge aus dem Vorjahre: Schadenreserve . . 26 875 Bekanntmachungen Deutschleuten und Skrzeczon des Kreises II. Prämieneinnahme abzüglich der Rückbuchungen. 266 549 8 . 2 8 8 Heheags- 8 1 8 1 . Bekanntmachung über das Verbot der Verbreitung ausländischer festgesetzten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines 40 % 1 farbig, Druckschriften im Inland. Kalendervierteljahres, beginnend mit dem 1. Juli 1942, ein⸗ 30 % 2— 3 farbig,

ammlung, krei 8 1 8 26ig . g Dresdner Teschen, Regierungsbezirk Kattowitz, im III. Kapitalerträge: a) Zinsen.. 15 664 21 235 1 Anordnung BK 16 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte gehalten werden. 25 % 4 —6 farbig,

e) § 20 Abs. 2: Stimmrecht, 16197 in . f) 8 25: Veschränkung der Ge⸗ OSee. auf Gegenseitigkeit. BEö1“ Breslau. b) Mietserträge 20 16 084 winnverteilung auf die Aktionäre. Am Freitag, den 7. August 1942, Der Situationsriß des Bergwerks⸗ Gewinn aus Kapitalanlagen: Kursgewinn 8 1

Sonstige Einnahmen: a) Prämien a. Vorjahren. 133 15 Gebiete vom 1. Juli 1942 über Beschränkung des Bestickens § 2 1“ 5 % 7 9 farbig. 8 Film⸗ und Handdruck:

. Wahlen zum Aufsichtsrat. nachmittags 2 ½ Uhr, findet in den feldes liegt bei dem Oberbergamt Bres⸗

[16205] 30. Juli 1942, nachmittags 5 Uhr, Elektrizitätswerke Wartheland im Gebäude der Handelskammer zu Aktxʒngesellschaft, Posen. Dresden, Albrechtstraße 4, Saal B, Die Aktionäre unserer Gesellschaft 886Jng ordentlichen Gesell⸗ werden hierdurch zu der am Donners⸗ schafterversammlung eingeladen. tag, dem 30. Juli 1942, 11 Uhr, Tagesordnung: im großen Sitzungssaal des Landes⸗ 1. Vorlegung des Jahresabschlusses hauses, Posen, Wilhelmstraße 291, sewie der Berichte des Geschäfts⸗

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eich

8

2 E1“ reußisch Sta 3 8

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 2* einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträgo sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 einschließlich 0,48 M. Seeshegegabe. aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich. Alle Postanstalten nehmen

’“

Berlin, Freitag, den 10. Fuli, abends

Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

m. b. H. Der Aufsichtsrat. Dr. Jungel, Vorsitzer.

Besticken sonstiger Gewebe

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6. Verschiedenes.

Posen, den 4. Juli 1942.

Der Vorstand. Ernst Fischer.

[15585] Bayerischer Lloyd Schiffahrts⸗ Aktiengesellschaft, Regensburg.

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗

versammlung.

Die Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 28. Juli 1942, 12 Uhr, in München im Sitzungssaal der Bayerischen Staats⸗ kanzlei, Ritter⸗von⸗Epp⸗Platz 2, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Berichtes des Aufsichtsrats für das Jahr 1941.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung und über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats. . 1

.Wahlen zum Aufsichtsrat.

Räumen der Sächsischen Bank, Dres⸗ den⸗A. 1, Seestraße 18, eine ordent⸗ liche Vertreterversammlung statt.

6 Tagesordnung:

1. Beschlußfassung über Aenderung der Satzung, § 20 und der Allgemeinen Versicherungsbedin⸗ sgungen, neuer Art. 17 betref⸗ 18. Beseitigung eines versiche⸗ rungstechnischen Fehlbetrages per 1. 1. 1940 durch alljährliche Herab⸗ setzung der auf Dauer gewähr⸗ leisteten Rentenansprüche und Voll⸗

lau zur Einsichtnahme aus.

Personen, die Ansprüche erheben, welche dem Antrag des Muters ent⸗ gegenstehen, können innerhalb eines Monats nach Erscheinen der Nummer des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers, die diese Bekanntmachung enthält, bei dem Ober⸗ bergamt Breslau gegen die Mutung Einspruch erheben.

Breslau, den 3. Juli 1942.

Oberbergamt. Klingholz.

[14928].

mn⸗ und Neumärkische Ritterschaftliche Darlehns⸗Kasse, Berlin W. 8, Wilhelmplatz 6. Bilanz zum 31. Dezember 4941. .

Aktiva.

1. Wertpapiere, soweit sie nicht unter 2. aufzuführen

sind:

a) Schatzanweisungen des Reiches

b) Sonstige Wertpapierr...

In der Gesamtsumme 1 enthalten: Rℳ 282 417,33 Wertpapiere zur Deckung der

Schuldverschreibungen

RAℳ

.. 1 233 057

uw. . 197 396 1 430 453

.Schäden aus den Vorjahren, abzüglich des Anteils

.Leistungen zu gemeinnützigen Zwecken, insbeson⸗

b) Sonstiges... 61 235 309 979 %

Gesamteinnahmen B. Ausgaben.

der Rückversicherer: e4“”“ Schäden im Geschäftsjahr, einschließlich der Reichs⸗ mark 698,10 betvxagenden Schadenermittlungs⸗ kosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer:

1. geleistteetet *““ 12* Rückversicherungsprämien “X“ Verwaltungskosten, abzüglich des Anteils der Rück⸗ versicherer:

1. Bezüge des Bezirksvorstehers..

2. Sonstige Verwaltungskosten..

3. Steuern und öffentliche Abgaben..

dere für das Feuerlöschwesen:

a) auf gesetzlicher Vorschrift beruhende.. 42X4X“ Abschreibungen: Gebäude 80,—, Invent. 115,—, e*“ Sonstige Reserven und Rücklagen: Zinsen an ge⸗ setzliche Rücklage .. . .

der Ausrüstung und der Lieferung ausgerüsteter Spinnstoff⸗ waren.

Druckfehlerberichtigung der Bekanntmachung über die Verfall⸗ erklärung für Hühner und Enten, in Nr. 157.

Druckfehlerberichtigung der Anordnung 34 der Reichsstelle für industrielle Fettversorgung, in Nr. 152.

Berichtigung der Neunzehnten Bekanntmachung zur An⸗ ordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung und Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen im

driitten Vierteljahr 1942, in Nr. 155.

h“ Amtliches

8 Deutsches Reich

Der Führer hat dem Regierungsrat a. D. Professor Dr. Karl Brunner in Prien am Chiemsee mit Urkunde vom 9. 89 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver ie en 18 u““ 111

Bekanntmachung Betrifft: Verbot ausländischer Druckschriften

Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda werden auf Grund des § 1 der

Das Besticken von bezugsbeschränkten Geweben nach Art der Lochstickerei (auch Madeira⸗Stickerei genannt) ist verboten. Ausgenommen hiervon ist die sogenannter Weiß⸗Stickereiarbeiten an Leib⸗ und Bettwäsche unter den in § 1 festgesetzten Beschränkungen.

II. Beschränkung der Ausrüstung und der Lieferung aus⸗ gerüsteter Spinnstoffwaren

§ 3 Verhältnis der Lieferung von Rohware zu ausgerüsteter (veredelter) Ware

1. Hersteller müssen Rohgewebe mindestens in dem leichen Verhältnis zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben liefern, in dem die Lieferung von Rohgeweben zu der Liefe⸗ rung von ausgerüsteten (veredelten) Geweben in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 gestanden hat, so⸗ weit nicht in den den Herstellern erteilten Herstellungsanwei⸗ sungen besondere Anordnungen über das Verhältnis der Lieferung von rohen zu ausgerüsteten (veredelten) Geweben

getroffen werden. 2. Unter Rohgewebe im Sinne der Ziffer 1 sind stuhl⸗ rohe, in keiner Weise veredelte Gewebe zu verstehen. Roh appretierte Gewebe gelten nicht als Rohgewebe. 8 J“

§ 4

50 % 1— 3 farbig, 30 % 4-—-6 farbig, 15 % 7 8 farbig,

1“ I1I1X“X“X“

4. Bei Unterschreitungen der vorstehenden Höchstsätze in den zugelassenen höheren Farbstaffeln dürfen diese Mengen⸗ anteile durch entsprechende Erhöhung in den niedrigeren Farb⸗ staffeln ausgeglichen werden.

5. Für die Berechnung der Anzahl der Farben ist

a) bei Maschinendruck

ie Zahl der verwendeten Druckwalzen,

i Film⸗ oder Handdruck 8 Zahl der Rahmen oder Model zugrunde zu legen, wobei die Grundfarbe (Fond) nicht als be⸗ sondere Farbe gerechnet wird. Jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß wird als eine Farbe mehr gerechnet.

6. Soweit für das Bedrucken bestimmter Gewebe besondere Vorschriften erlassen sind, bleiben diese Gewebe für die Be⸗ rechnung der in Ziffer 2 und 3 aufgeführten Höchstsätze außer Betracht.

§ 8

Berechnungsgrundlage und. Berechnungs⸗ zeitraum

Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und

Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande sämtliche Schriften des Schweden Vilhelm Mob

verboten. 1 8 u““

Beerlin, den 4. Juli 1422.

Der Reichsführer⸗z und Chef der Deuts

Sonstige Ausgaben: a) Zinsen f. Entschädigungen 1 226 615 b) Spenden uw. . 2 953 8 8 888 en Vankguthaben 1 350 458 Ueberschuß und dessen Verwendung: 3 sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ Sonstige Forderungen... . 1 30 421 8 öööö 1 111“ 1 000 8 rechtigt, welche bei der Gefellschaft, Kommunaldarlehen im Deckungsregister einge⸗ ““ 88 089 89 089 bei einer Wertpapiersammelbank oder 11111121““ . bei den nachstehenden Banken: 6. Aufwertungsmasse zur Deckung der 5 % Kommunal⸗ 8 Gesamtausgaben 309 979 der Bayerischen Staatsbank, Mün⸗ abfindungsschuldverschreibungen . . . . . . . . . II. Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1941. chen, oder ihren Niederlassungen, . Zinsen und Nebenleistungen von Kommunaldarlehen: b der Deutschen Bank, Berlin, oder a) Anteilige (ausschließlich Nebenleistungen) 366 085 LieN. Fesetsr 88 üeanchen, b) Rückständige .. . . . . . . . . . . . . . 11865 615/10 531 701 Nüxnberg, Regensbürg 1.—“ Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen... 543 Würzburg 9. In den Aktiven sind enthalten: der Dresdner Bank, Berlin, oder Ausweispflichtige Forderungen an Mitglieder des ihren Fitialen in München, Vorstandes, an Geschäftsführer und an andere Per⸗ Augsburg, Bamberg, Fürth sonen u. Unternehmen gemäß gesetzlichem Form⸗ Nürnberg, Regensburg und blatt vom 29. September 1937 (einschließlich der 4 in Passiva 10. und 11. enthaltenen) Eℳ —,—

Würzburg, . der Bayerischen Hypotheken⸗ und Summe der Aktiva 76126 197 Passiva. 8 8

Wechselbank, München 6u6 8 b . Schuldverschreibungen im Umlauf: der Bayerischen Vereinsbank, 40% Reichsmarkschuldverschreibungen. .. 3 937 950 München und Nürnberg, oder 4 ½ (6)0% Feingoldschuldverschreibungen 5 304 400 ihrer Filiale in Regensburg, 4 ½ (8) % Feingoldschuldverschreibungen... 13 369 200 22 611 550 der Länderbank, Wien, 5 % Kommunalabfindungsschuldverschreibungen. 9 545 377 der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Ak⸗ Zur Tilgung verwendete Schuldverschreibungen: tiengesellschaft, Berlin, 4 % Reichsmarkschuldverschreibungen... 711 977 4 ½ (6) % Feingoldschuldverschreibungen 2 836 400 4 ½ (8) % Feingoldschuldverschreibungen 77 161 900

Beschränkung der Lieferun g von aus⸗ Menl. Für die Berechnung der nach den §§ 6 und 7 zulässigen

ns. st 848 8 a) bei Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗

1. Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis drucken, die Zahl der auf der Maschine oder auf dem

zum 30. Juni 1938 ausgerüstete (veredelte) Gewebe nicht ge⸗ Film oder Handdrucktisch tatsächlich bedruckten Ferkig⸗ 7 1 NvJa⸗ liefert haben, dürfen keine ausgerüsteten (veredelten) Ge⸗ meter, 8

im Reichsministerium des Innern. webe liefern. 8 1 8 b) bei Unternehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken lassen,

A. Aktiva. E.N [89, RNℳ J. A.: Müller. 2. Hersteller dürfen Fitg größeren Mengen an bedruckten die Zahl der vom Lohndrucker gelieferten und berechne⸗

v.vZ“ 1 200 8. 1 5 Geweben liefern, als dem Verhältnis der Lieferung an 88 terf bedruckten Meter zugrunde zu legen.

. Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper⸗ ih 8 3 11 4 5 er Zei 9. 8 30. J 93 estgesetzten Höchstanteile müssen jeweils innerhalb eines Jahres ““ ““ 20 017 8.e ““ T ete entspricht, soweit nicht in den den Herstellern erteilten Her⸗ Dieser Zeitraum beginnt für § 4, Fehres wv44A4“ 159 755 vom Juli 1 stellungsanweisungen besondere Anordnungen über das Ver⸗ und 3, mit dem 1. Juli 1942. Für § 7, Ziffer 2 und 3, gilt

V. Sparkassen us IniB Betr.: Beschränkung des Bestickens, der Ausrüstung und der hältnis der Lieferung von bedruckten Geweben zu der Lieferung ausnahmsweise bis zum 30. Juni 1943 als erster 8v 2. 88 111“ 88 8 Lieferung ausgerüsteter Spinnstoffwaren anderer ausgerüsteter Gewebe getroffen werden. zeitraum das Halbjahr vom 1. Juli 1942 bis 31. Dezember dem laufenden Rückversicherungsverkehr .. .. 20 246 152 180 . . 8 E“ über den Warenverkehr in 3. Lieferstellen, dürfen keine Fasteeh 8 6 und als 1ue“ Berechnungszeitraum das Halbjahr vom Rückständige Zinsen . . . . . . . . 3 100 der Faf ung vom 18. August 1939 (Reichsgesetzbl. 1 S. 1430), druckten Geweben liefern, als dem Verhältnis der Lieferung 1. Januar 1943 bis 30. Juni 1943. Rückstände bei Versicherungsnehmern . . .. der Verordnung über die Errichtung von Ueberwachungs⸗ an bedruckten Geweben zu der Lieferung anderer ausgerüsteter 1 Kassenbestand einschließlich Postscheckguthaben 1 902 stellen vom 4. September 1934 (Deutscher Reichsanzeiger und Gewebe in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis zum 30. Juni 1938 b 111X1X14X“X“ 547 Prreußischer Staatsanzeiger Nr. 209 vom 7. September 1934), entspricht. 6 8 11““

Gesamthetrag a, der Verordnung über die Errichtung der Ueberwachungsstele § 5 Unternehmen, die Gewebe im Lohn bedrucken, dürfen

.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

Eigene Schuldverschreibungen (Nennbetrag 111“.“

33 057 627

9 545 377

.„ „222272

für S. und Zellwolle vom 29. Oktober 1935 Beschränkung des Bedruckens diese im Maschinendruck 2 gesebliche Rüclage 1130.⸗G., 887 9,G): y eusheromefhgivzeigber 1885) und der Bervchätangöüberamdh ewebes deren Bedrucen im Rahmen der Herstelungs⸗ ““ 4 am Schlusse des Vorjahres... 1 6 die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für die Spinnstoff⸗ anweisungen oder durch die Reichsstelle für Kleidung und ver⸗ ab 1. Januar 1928 mit nicht mehr als 6 Farben

2. Zuwachs im Geschäftsjahre 340 000 wirtschaft vom 3. September 1939 ( ; . wandte Gebiete nicht ausdrücklich gestattet ist, dürfen nicht be⸗-. 2. 9 F II“ 9 süth af 8 er Reichsanzeiger vrihet werden im Film⸗ oder Handdruck . . 8 r P S 3 20; 28 . 62 . b 8 3 K 4 ; . Do⸗ 5 8 8

ud Preußischer Staatsanzeiger Nr. 204 vom 3. September 2. Unternehmen, die in der Zeit vom 1. Juli 1937 bis Dezember 1942 mit nicht mehr als

595 en,

B. Passiva.

während der üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien spätestens bis zum Frei⸗

tag; den 24. Juli 1942, hinterlegen. ie Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ folgen. In diesem Falle ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die er⸗ solgte Hinterlegung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hiuterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Regensburg, den 7. Juli 1942. Der Vorstand.

10. Gesellschaftenm. b. H.

[14926]

Die Ostdeutsche Handels⸗ u. Indu⸗ striegesellschaft m. b. H. in Liqui⸗ dation, Breslau 5, Touentzienpl. 1 b, fordert alle Gläubiger auf, etwaige Ansprüche gegen sie bis zum 31. August 1942 bei dem unterzeich⸗ neten Liquidator anzumelden Ver⸗ spätete Anmeldungen können nicht be⸗ rücksichtigt werden.

Georg Moch als Liquidator,

.Verbindlichkeiten:

.Rücklagen nach § 11 des Gesetzes über das Kreditwesen

8 Wertberichtigungsposten 11A“ .Zinsen von Schuldverschreibungen:

.Eigene Indossamentsverbindlichkeiten R.ℳ —,— .In den Passiven lütns enthalten:

b) Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2

a) Noch nicht in Schuldverschreibungen belegtes Til⸗

Fühgthaßen ...7668 778 b) Verloste und gekündigte Schuldverschreibungen. 1 527 633 c) Sonstige Verbindlichkeiten.... 84 888

Reservefons . Rückstellungen...

656111361515

“; 369 058

h““ 22 633,

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

Gewinn: Vortrag aus 190ñ . . . 9 287 . Gewinn 1921l . .. . 116 588

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährungsleistungs⸗ verträgen 131 Abs. 7 des Aktiengesetzes) Rℳℳ —,—

a) Gesamtverpflichungen nach § 11 Abs. 1 des Ge⸗ setzes über das Kreditwesen (Passiva 1. bis 3.) Fℳ 44 688 505,08

des Gesetzes über das Kreditwesen (Passiva 4.)

116161161616161414141A*X“

Sonstige Reserven und Rücklagen, und zwar: EL F Sonstige Passiva, und zwar: für Steuern .. . . . . .. Zinsen für Entschädigungen.. Rückvergütung an Mitglieder b“

Gesamtbetrag Schönberg (Meckl.), den 15. Mai 1942.

Gegründet 1831. Der Vorstand. Schwieger.

47 653]¼

89 089 496 427

2 512

Feuerversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit für das Fürstentum Ratzeburg zu Schönberg (Meckl.).

Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Ver⸗

Berlin, den 19. Mai 1942. F. Schade, Wirtschaftsprüfer.

sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen. und Nach⸗ weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jah ich

v . bericht, so⸗ weit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 6

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluß und den Jahresbericht für 1941 ge⸗

prüft. Ferner nahm der Aufsichtsrat von dem Bericht des Prüfers der Gesellschaft, Wirtschaftsprüfer Schade in Berlin⸗Charlottenburg, Kenntnis. Gegen den Rechnungs⸗ abschluß und den Jahresbericht des Vorstandes sowie gegen den Bericht des Prüfers wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Verwendung des Ueberschusses erklärt

) in Verbindung mit der Bekantmachung über die Reichs zum 30. Juni 1938 Gewebe weder auf eigene Rechnung be⸗

stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu⸗ ßischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund des § 10 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Spinnstoffwaren vom 14. November 1939 (Reichsgesetzbl. IS. 2196) und auf Grund der Anordnung Nr. 1 des Sonderbeauftragten für die Spinstoffwirtschaft (Beschlagnahmeanordnung für die Spinnstoffwirtschaft) vom 4. September 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 205 vom 4. September 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministeriums an⸗ geordnet: 8

I. Beschränkung des Bestickens von Geweben 8

Besticken und Garnieren von Bettwäsche

1. Das Besticken und Garnieren von Bettlaken und Deck⸗ bettbezügen ist verboten. Das Verbot gilt nicht für Buch⸗ stabenstickerei.

2. Maschinenhohlsaumarbeiten dürfen an Bettwäsche und Bettwäschestoffen nicht ausgeführt werden.

3. Handhohlsaumarbeiten dürfen nur insoweit an Bett⸗ wäsche und Bettwäschestoffen ausgeführt werden, als das Be⸗

druckt haben noch im Lohn haben bedrucken lassen, dürfen diese weder auf eigene Rechnung bedrucken noch im Lohn bedrucken

lassen. § 6

8 Verhältnis von Film⸗ und Handdruck zu Maschinendruck .

Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung bedrucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen keine größeren Mengen an Geweben im Film⸗ oder Handdruck ausrüsten oder ausrüsten 1 als dem Verhältnis der Ausrüstung von Geweben im Film⸗ oder Handdruck zur Ausrüstung in Maschinendruck in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 entspricht. Daruͤber hinaus können weitere Einschränkungen des Film⸗ oder B angeordnet werden.

§ 7 Zulässige Farbenzahl 1. Unternehmen, die Gewebe auf eigene Rechnung be⸗ drucken oder im Lohn bedrucken lassen, dürfen Gewebe nicht mit einer höheren als derjenigen Farbenzahl bedrucken oder bedrucken lassen, mit der sie Gewebe in der Zeit vom 1. Juli 1938 bis zum 30. Juni 1939 bedruckt oder haben bedrucken

ab 1. Januar 1943 mit nicht mehr als 8 Farben bedrucken, wobei jeder Schwierigkeitszuschlag und der Zuschlag für mattweiß als eine Farbe mehr gerechnet werden. Schlußbestimmungen § 10 X“”; 3 elle der in dem § 1, Ziffer 5, § 3, Ziffer 1, und § 4 festgesetzten Vergleichszeit tritt für Unternehmen in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen und dem Reichsgau Sudeten⸗ land das erste Halbjahr 1939 als Vergleichszeit.

2. Unter die Beschränkungen und Verpflichtungen dieser Anordnung fallen nicht Lieferungen für öffentliche Bedarfs⸗ träger. Derartige Lieferungen bleiben bei der Berechnung von Höchst⸗ oder Mindestherstellungs⸗ oder ⸗lieferungsanteilen außer Betracht. Das gleiche gilt, soweit in den Herstellungs⸗ anweisungen der für die Herstellung von Spinnstoffwaren zuständigen Reichsstellen besondere Auflagen enthalten sind.

3. Sämtliche übrigen von der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete bisher zugelassenen Ausnahmen von den Bestimmungen der Anordnung K 3 vom 18. Juni 1940 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 166 vom 18. Juli 1940) und der Anordnung K 8 vom

X8

Breslau 18, Kürassierstr. 13. (18983. 8 8b - sich der Aufsichtsrat einverstanden. 1 Die Hessische Verlagsanstalt G. m. Gewinn⸗ und Verl midsb,gghe vFüg⸗ 3 194 WE’ Schsabere (geel.), den 3. Juni 192. 8

b. H. in Kassel, Kölnische Straße 10, u r ustrechnung für da 2 Jahr 1. Feuerversicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit für das Fürstentum

ist aufgelöst. 1 Aufwendungen Eℳ EEEq116ö1“

1 Füwaßger Gläubiger wollen sich bei insen von Feingold⸗ und Reichsmarkschuldverschreibungen. .1 527 727 Der Aufsichtsrat Füdemeiste Vorsi

ihr melden. teuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen mit Aus⸗ 11“

E nahme derjenigen Steuern vom Einkommen, die regelmäßig durch Aufsichtsrat: 1. Bürgermeister Heinrich Burmeister, Kleinfeld, Vorsitzer; [16196] Heilstätten⸗Gesellschaft . Steuerabzug erhoben werden . 65 804 2. Bauer Fritz Stöver, Lüdersdorf, stellvertr. Vorsitzer; 3. Bürgerneister Heinrich Lütt⸗ für süchsische Betriebskrankenkassen Alle übrigen Aufwendungen 1““ 27 607 johann, Gletzow; 4. Bürgermeister Heinrich Maaß, Rupensdorf; 5. Fritz Stamer, m. b. H. (Waldpark⸗Krankenhaus, Gewinn: Vortrag aus 1870 8 * 2 9 287,46 Hollenbeck; 6. Bauer Karl Schmidt, Lübeck/ Wulfsdorf; 7. Bauer Karl Dose, Grieben.

Dresden). 1 .““ . Gewinn 1941 42 116 588/80 125 876 e Vorstand: Direktor Emil Schwieger, Schönberg (Meckl.); Stellvertr. Direkt Unsere Gesellschafter werden hiermit— 88* 11A14X“*“ 8. Wilhelm Oldörp, Schönberg (Meckl.). vII1I1“ 8 zu unserer am Donnerstag, den— Summe der Aufwendungen 1 747 015

sticken erlaubt ist. 4. Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohn lassen. 8n 8 24. Juni 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer herstellen lassen, dürfen nur den dritten Teil derjenigen Ge⸗ 2. Unabhängig von den Bestimmungen der Ziffer 1 dürfen Staatsanzeiger Nr. 146 vom 26. Juni 1941) verlieren mit webemenge, die zur Herstellung von Bettwäsche Verwendung Gewebe nicht mit einer höheren Farbenzahl als in den nach⸗ Wirkung vom 1. August 1942 ihre Gültigkeit. findet, besticken oder besticken lassen. Maschinenstickerei und stehenden Staffeln aufgeführt bedruckt werden. 4. Die Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete Handstickerei ist zusammenzurechnen. Maschinenbedruckte Gewebe: kann durch Einzelverfügung oder durch Rundschreiben für 5. Unternehmen, die Bettwäsche herstellen oder im Lohhhdn 140 % 1 farbig, 8 einzelne Unternehmen oder Gruppen von Unternehmen Aus⸗ herstellen lassen, dürfen von den von ihnen hergestellten Bett- 30 % 2— farbig, 8 8 nahmen von den Bestimmungem dieser Anordnung erteilen. wäschestücken nicht mehr Stücke mit Einsätzen, Verzierungen ö30 % 4—6 farbig. 8 8 11““ oder dergleichen versehen lassen (sogenanntes Garnieren), Film⸗Z oder handbedruckte Gewebe: 1 8 b 8 11 A11u1“ als dem Verhältnis der Herstellung von garnierten Bett. 11111“ Pebi 11“ Zuwiderhandlungen 8 wäschestücken zu der Gesamtherstellung von Bettwäschestücken 30 % 4—6 farbig, g8 3uwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder die zu im Jahre 1937 entspricht. In die hiernach zugelassene Menge 20 % 7—8 farbilg. ihrer Durchführung erlassenen Verfügungen und Rundschrei⸗

*szureun 119/2v

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