Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13.
116863]
8 Zur ordentlichen Hauptversamm⸗ lung der Aktien⸗Rübenzuckerfabrik zu Burgdorf werden hiermit die Herren Aktionäre auf Sonnabend, den 1. August 1942, 16 ½ Uhr, nach der Gastvirtschaft des Herrn Richard Friedrichs in Osterlinde er⸗ gebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des FJahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für 1941/42 mit Prüfungsbericht sowie Bemerkungen hierzu.
.Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. G
„‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Wahl eines Abschlußprüfers für das laufende Wirtschaftsjahr.
.Geschäftliche Mitteilungen und Be⸗ antwortung von Anfragen.
Burgdorf, den 6. Juli 1942.
Der Vorstand der Aktien⸗Rüben⸗ zuckerfabrik zu Burgdorf.
[16871] „INAG“ Industrie⸗Unternehmungen Aktiengesellschaft, Berlin. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, dem 6. August 1942, 15 Uhr, in Berlin NW 7, Karlstraße 31, statt⸗ gnesc he ordentlichen Hauptver⸗ ammlung ergebenst eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und Geschäftsberichts für das Geschäfts⸗ jahr 1941 sowie des Berichts des
Alufsichtsrats.
„‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
Wahl zum Aufsichtsrat.
.Wahl, des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. 3
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien bis späte⸗
stens Sonnabend, den 1. S. 1942,
bei unserer Gesellschaftskasse in Berlin NW 7, Karlstr. 31,
bei der Dresdner Bank, Berlin,
oder deren Filialen, bei der Bayerischen Erlangen, bei einer Wertpapiersammelbank oder “ bei einem Notar hinterlegen.
Staatsbank,
Im Falle der 1 otar
Aktien bei einem der Wertpapiersammelbank sind die Hinter⸗ legungsscheine spätestens einen Ta
nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei
der Gesellschaftskasse einzuveichen. Berlin, im Juli 1942.
Der Aufsichtsrat. v. Buol. —————õõ—
Antomaten⸗Strumpf⸗Stickerei Aktiengesellschaft i. L., [158781. Neukirchen (Erzgeb.)
Bilanz für 31. Dezember 1941.
2₰——,PBT“
Vermögen. ERℳ Grundstttck . . . . .. 3 700 — Gebäude. 66 300,—
Abschreibung 2 000,— Maschinen, Inventar und andere Anlagen 1 304,— Abgang.. 2,—
— 1302,— Abschreibung 120,— Aö““ Kasse, Postscheck, Bank.. Verlustvortrag 338 271,50 Verlust 1941 464,48
15 500 — 776 10 338 735 98 424 194 08
—
Schulden. 1 Grundkapital . 210 000 — Darlehen der Aktionäre.. 200 023 55 LLL““ 98 Hypothelen 14 000 Posten zur Rechnungsab⸗
Greuzuüng. . 72 424 194
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
11“ R.ℳ 9 5 931 80 286,78 2 120,— 662 67
1 054 94 10 056, 19
Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben.. Abschreibungen auf Anlagen.
1“*“] Steuern vom Ertrag und Ver⸗ J“;
. ausgezahlt.
Planeta Druckmaschinenwerk Aktiengefellschaft, Radebeul 2. [16371]. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Zuschreibung “ Abschrei⸗ zwecks Zuͤgänge bungen Kapital⸗ berichtigung
1. 1. 1941
Aktiva. R.RM , RE.ℳ [G, E. ℳ — FR. ℳ ₰o I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Wohn⸗ grundstücke 2. Bebaute Fa⸗ brikgrundstücke 3. Unbebaute Grundstücke Maschinen u. maschin. An⸗ lagen .. .. 127 544 Werkzeuge, ““ Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung ..
3 000 20 000
32 086 54 32 088 150 52 89222 537
632 003
II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe. 873 314,39 2. Halbfertige Erzeugnisse. . 757 674,97 3. Fertige Erzeugnisse .ꝛ300 859,46 1 931 848 8 8 3 .. 323 662 5. Hypothek .. 1 6. Anzahlungen. 38 470 7. Lieferforderungen 1 282 915 8. Sonstige Forderungen 116 039 9. Wechsel.. . .. 5 495 10. Barmittel.. 33 481 11. Bankguthaben ... 410 621 27] 4 142 536 III. Bürgschaften Rℳ 8499,75 5901 536
Passiva. “ I. Grundkapital .. . .. 1 600 000 + Kapitalberichigugg .. 800 000 2 400 000 II. Gesetzliche Rücklkaüee . . 175 000 + Erhöhung anläßlich der Kapitalberichtigung 65 000 III. Rückstellungen für ungewisse Schulhen.. *IV, Verbindlichkeiten: 1. Anzahlungen von Kunden . 2. Lieferverbindlichkeiiden.. 3, Bankperbindlichkeiten (Stillhalteschulden) 4. Ponfage Verbindlichkeiten (einschl. R. ℳ 80000,— Pauschsteuey) . - V. Posten der Rechnungsabgrenzung.. VI. Gewinn in 19u (VII. Bürgschaften R.ℳ 8499,7
„ 60 09 6 866 563 0
240 600 570 871
923 810 192 389 408 636
1843 997 59 667 96 000
5 20336
319 161
Gewinn⸗ und Verlustrechnung Für die Zeit vom 1. Jannar bis 31. Dezember 1941.
“ Soll.
. 2 468 413 171 900 232 634 26 586 444 807 9 776 809 600 65 000 89 600 2c 000
4 395 119
1. Löhne und Gehälter.. 2. Soziule Abgaben. .Abschreibungen auf Anlagen..
*. 2
11“ 8 . Ausweispflichtige Steuern.. . Gesetzliche Berufsbeiträgge.. . Zuführung zum Grundkapital.. (8. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage [9. Pauschsteururrerr . 10. Gewinn in 1941l . .
299299ꝰ 9099 0 90b9 9b95b 92—929—2*
Haben. “
1. Ausweispflichtiger Rohüberschuß.. .“ 2. Außerordentliche Erträuge.. 3. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung:
Aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen
Aus sonstigen Bilanzposten..
3 477 789 X“ 22 329 500 000,—
395 000,— 895 000,—
4 395 119,16
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ e und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. Dresden A, Reichsstr. 10, den 3. Juni 1942.
8 Treuhand⸗Vereinigung Aktiengesellschaft.
Theermann, Wirtschaftsprüfer. ppa. Bürger, Wirtschaftsprüfer.
In der am 30. Juni 1942 stattgefundenen Hauptversammlung wurde be⸗ schlossen, eine Dividende von 4 % auf das berichtigte Kapital auszuschütten.
Demgemäß erhalten die Aktionäre gegen Einlieferung des Dividendenscheines Nr. 3 der bisherigen, unberichtigten Aktien nach Abzug von 15 % Kapitalertrag⸗ esteuer einschließlich Kriegszuschlag 86 .
Eℳ 10,20 für jede bisherige Aktie über R. ℳ 200,—,
E.ℳ 20,40 für jede bisherige Aktie über R. ℳ 400,—, 8 bei der Dresdner Bank, Dresden, Berlin oder Frankfurt a. M., bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, bei dem Bankhaus Cüppers & Co., Frankfurt a. M., bei der Gesellschaftskasse, Radebenl 2,
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Georg Kanz, Dresden, Vor⸗ sitzer; Karl Schmitt, Dresden, stellv. Vorsitzer; Dr. Franz Cüppers, a. M.; Dipl.⸗Ing. Konsul Karl v. Frenckell, Frankfurt a. M.; Hugo Groth, Dresden; Hans⸗ Ulrich Krause, Halle a. d. S.; Dr.⸗Ing. Hans Wallot, Dresden.
Der Vorstand besteht aus den Herren: Max Liebusch, Radebeul; Paul Scheffel, Radebeul.
Radebeul, im Juni 1942.
Planeta Druckmaschinenwerk Aktiengesellschaft. Liebusch. Scheffel.
927 66 4 922 92 3 741 13
464 48
[10 056 19
Neukirchen / Erzgeb., 3. Juni 1942. Automaten⸗Strumpf⸗Stickerei Aktiengeselkschaft i. Liqu. Adolf Wehmeyer.
Nach dem abschlteßenden Ergebnis meiner Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ äabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften.
Chemnitz, den 3. Juni 1942. Alfred Tittmann, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Herr Max Steudten, abrikdirektor, Vorsitzender, Neukirchen
E.; 2. Herr Otto Weißbach, Fabril⸗ besitzer, Stellv., Gornau i. E.; 3. Alma verw. Lohse geb. Knoth, Neukirchen i. E
Rohgewin) ... ... Mieten.. 8 Außerordentliche Erträge Verlust 1941. ..
pflichtmäßigen Prüfung auf
schein ausgestattet.
Planeta Druckmaschinenwerk Aktiengese llschaft, Radebeul 2.
[r6372]. Durchführung der Kapitalberichtigung. b 8 ĩ1. Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung hat der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag des Vorstandes beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von E. ℳ 1 600000,— um R.ℳ 800000,— auf Rℳ 2400000,— mit Wirkung zum 3]. 12. 1941 zu berichtigen. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister ist am 12. Juni 1942 erfolgt.
Wir fordern nunmehr unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung des Gewinn⸗ anteilscheins Nr. 4 ihren I auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zu⸗ kommenden Zusatzaktien bis zum 10. v 1942²2 bbei der Dresdner Bank, Dresden, Verlin oder Frankfurt a. M., bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin,
bei dem Bankhaus üppers & Co., Frankfurt a. M., während der üblichen Kassenstunden anzumelden.
zu versehen. Die Aktionäre erhalten
mark 1000,—, auf eine bisherige Aktie über R ℳ 400,— zwei zusätzliche Aktien über je R.ℳ 100,—, aauf eine bisherige Aktie über Rℳ 200,— eine zusätzliche Aktie 8 über R.ℳ 100,—. Die zusätzlichen Aktien sind mit Gewinnanteilschein Nr. 5ff. und Erneuerungs⸗
1 Die Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit Namen und Adresse bzw. dem Firmenstempel des Einreichers
auf je E. ℳ 2000,— bisherige Aktien eine Zusatzaktie über Reichs⸗
Bis zur Fertigstellung der neuen Aktienurkunden erhalten die Einreicher nicht⸗ übertragbare Kassenquittungen. Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt möglichst bald gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch diejenige Stelle, die die Quit⸗ tungen ausgestellt hat. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legi⸗
stimation des Vorzeigers der Kassenquittungen zu prüfen.
Nach Ablauf der vorgenannten Frist, d. h. ab 11. August 1942, werden die Aktien in Prozenten des berichtigten Kapitals gehandelt, und es gelten gleich⸗ zeitig die aus der Kapitalberichtigung stammenden neuen Altien an den Börsen zu Berlin, Leipzig und Frankfurt a. M. als zugelassen und lieferbar. Bei Börsenge⸗ schäften erfolgt die Lieferung der Stücke, solange die Urkunden noch nicht erschienen sind, in Girosammeldepotanteilen gemäß § 71 der Ersten Durchführungsverordnung zur Dividendenabgabeverordnung, gegebenenfalls unter Umtausch der Kassen⸗ quittungen.
II. Bei dieser Gelegenheit fordern wir auf Grund der §§ 1 ff. der Dritten EEEI11“ zum Aktiengesetz vom 21. 12. 1938 die Inhaber unserer über R. h 400,— und E.ℳ 200,— lautenden Aktien auf, im Interesse einer Ver⸗ einheitlichung unserer Aktienstückelung bei der Erhebung der Zusatzaktien auch eine Heresnzgun ihrer alten Aktien in solche zu je R ℳ 1000,— vorzunehmen. Gegen je . 1000,— der bisherigen Aktien plus Gewinnanteilschein Nr. 5 ff. und Erneuerungsschein erhalten die Einreicher eine Aktie über h. ℳ 1000,— mit Gewinnanteilschein Nr. 5 ff. Die Einreichung der Aktien hat ebenfalls bis zum 10. August 1942 bei den vorgenannten Stellen zu erfolgen.
III. Die Ausgabe der auf Grund der Kapitalberichtigung begebenen Zusatz⸗ aktien sowie der Umtausch der Aktien erfolgen provisionsfrei. Loweüt sich der An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen erforderlich macht, sind die vorerwähnten Stellen bereit, diesen nach Möglichkeit zu vermitteln.
— Radebeul, den 30. Juni 1942. Planeta Druckmaschinenwerk Aktien 1“ Der Vorstand. Liebusch. Scheffel. —J————xxx——e—8,:-———-— [15563].
Mnoosbrunner Glasfabriks⸗Aktiengesellschaft, Wien.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Stand v11“
Abschreibg. Stand usw. 31. 12. 1941
I. g eeedhen. — R. 9 1. Bebaute Grundstücke . 1 2 mit: a) Geschäfts⸗ u. Wohn⸗ gebäude: Grundwert.. . Gebäudewert.. b) Fabrikgebäude und and. Baulichkeiten: Grundwert. Gebäudewert . . 2. Unbebaute Grundstücke Zu⸗ und Umbauten. Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen.. Wexkzeuge, Betriebs⸗ u. gelch föaussattung 8 erkehrsmittel und An⸗ lagen e“ Bewertungsfreie An⸗ lagegüter lt. § 8 O. St. V. Kurzlebige Wirtschafts⸗ ““ eteiligung.
13 951 36 800
18 065 76 770 61 750
5 982 5 982
. 3 988 3 988 b 73 695— —
315 40685 22 393 56 764
73 695 281 036
3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.
II. Umlaufvermögen:
2. Fertige Erzeugnisse . . .... 3. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen
E“ 4. Kassabestände, einschließlich Reichsbank⸗ und
Poslschekgut 90§0b3b3J 4Z38Z111A4A“ 5. Andere Bankguthabrbenn . 6. Sonstige Forderungnnn .
Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 3
105 436 5 96 289 26
264 440 0⸗
41 069 197 858 —8 106 875/5]2 968 8 887
1 101 892
8
Passiva. Aktienkapital: Stammaktien.. . Gesetzliche Rückkage . Andere Rückkaen . Wertberichtigung zu Forderunge . Rückstellung für ungewisse Schulden. Verbindlichkeiten: 1. auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 27 2. gegenüber Konzernunternehmwen.. 74 3. gegenüber Banten . 4. Sonstige Verbindlichkeiidien.. 34 Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen.
inn: Gewinnvortrag aus 190 .. 70
Gewinn 191 28 152 06 61 134 76
8 111 101 892,49 Gewinn⸗ und Verlustkonto zum 31. Dezember 1941.
8 Aufwendungen. Rℳ , R.A 1. Löhne und Gehälter . . . 590 193/31 2. Soziale Aufwendungen: a) gesetzlice... 52 159 90 b) freiwilliie . 43 698 61 3. Abschreibungen auf Anlagevermögen.. gg6Bq11111144A“*“ 5. Steuern: a) Steuern vom Ertrag und Vermögen 63 672 32 — b) sonstige Steuern und Abgaben.. 8 478 05 6. Beiträge an Berufsvertretungen. 7. Außerordentliche Aufwendungen: . Wohnbaurücklaagee.. u“ 16 589 76 uunterstützungsfons .““ 12 000 — 8. Gewinn: Gewinnvortrag. .. 32 982 Gewinn gemäß Organvertrag 11 955,— Gewinn 191 16 197,06
315 513 12 354 97
95 858 51 44 341 66 3 087 80
72 150 37 16 318
28 589
61 134
28 152 911 675
8
Erträge. 1. Jahresertrag lt. § 132/I11/1 Akt.⸗Ges.. 2. Außerordeuvtliche Erträaae. 3. Gewiun aus Konzernunternehmen... 4. Gewinnvortalg .
851 475 15 2616* 11 955 — 32 982
8 911 675
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Wien, im März 1942.
Ing. Guido Walcher, Wirtschaftsprüfer. Wien, am 21. Mai 1942.
Moosbrunner Glasfabriks⸗Aktiengesellschaft.
Der Vorstand. Dr. Hans Löber. Nach der Wiederwahl des Herrn Bankdirektor Dr. Hans Thierbach in den Auf⸗ sichtsrat und nach erfolgter Neubestellung des Herrn Dr. Reinhold Becker in Leipzig in den Aufsichtsrat besteht der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft aus den Herren: Weneraldirektor Albert Lange, Erfurt, Vorsitzer; Bankdirektor Dr. Hans Thierbach,
direktor, Dipl.⸗Ing. Emik von Linhart, Wien; Dr. Reinhold Becker, Leipzig. Vorstand: Direktor Dr. Hans Löber, Wien.
“ 8 8 1616”
Erfurt, stellvertr. Vorsitzer; Justizrat Erich Reimann, Notar in Ilmenau; General⸗
8 vö 8 8 88 “
und Staatsanzeiger Nr. 161 vom 13. Juli 1942.
schiedsmenge vom Erstauftragnehmer eine weitere Rücküber⸗ tragung zu fordern. Wird über den Umfang der Rücküber⸗
tragung keine Einigung erzielt, so entscheidet eine von der
Reichsstelle für Metalle zu benennende Stelle. 8 8 ““ hb § 10
1 Metallbuchführung
(1) Jeder Empfänger von Metallscheinen und Metall⸗ übertragungsscheinen ist verpflichtet, die ihm übertragenen Be⸗ zugsrechte für Metallerzeugnisse sowie die von ihm auf Grund dice Bezugsrechte ausgestellten Metallübertragungsscheine zu
uchen.
(2) Die Metallbuchführung ist nach Vierteljahren und Metallklassen zu unterteilen.
(3) Aus der Buchung müssen ersichtlich sein:
a) die Eingänge und Ausgänge mit laufender Nummer und Tag der Eintragung, b) die Gewichtsmengen, G e) der jeweilige Bestand an Metallbezugsrechten; dieser ist regelmaßig, mindestens aber monatlich auszu⸗ weeisen.
(4) Für die Eingangsbuchung dient der Metallschein oder Metallübertragungsschein als Buchungsbeleg. Die Scheine sind an der dafür vorgesehenen Stelle mit dem Buchungsver⸗
merk (Nummer und Tag der Eintragung) zu versehen. Die 8 Ausgangsbuchung ist durch das Doppel des Metallübertra⸗
gungsscheins zu belegen.
(5) Es ist verboten, mehr Bezugsrechte für Metallerzeug⸗ nisse zu übertragen, als nach dem buchmäßigen Bestande in jeder einzelnen Metallklasse (dem „Metallguthaben“) jeweils zur Verfügung stehen.
(6) Metallvormerkungen sind in die Metallbuchführung nicht aufzunehmen; sie sind gemäß § 8 Abs. 1 zu behandeln.
(7) Betriebe erster Verarbeitungsstufe haben die ihrem Antrage auf Metalldeckungsschein zugrunde liegenden Bezugs⸗
rechte bei der Antragstellung als Ausgang zu buchen.
Bestellbeschränkung
(1) Erstauftragnehmer dürfen Bestellungen, die zur Aus⸗ führung ihnen erteilter Aufträge oder genehmigter Erzeu⸗ gungen notwendig sind, nur in dem Umfange erteilen, in dem ie insgesamt Bezugsrechte für Metallerzeugnisse undoder Metallvormerkungen empfangen haben. dürfen auch die Unterlieferer Bestellungen höchstens in dem Umfange erteilen, in dem sie ihren Bedarf ihren Auftraggebern aufgegeben haben.
(2) Für jede Lieferung von Metallerzeugnissen muß der Lieferer den Nachweis führen können, daß der Empfänger der Metallerzeugnisse ihm Bezugsrechte für Metallerzeugnisse in entsprechender Höhe übertragen hat.
(3) Die Bestimmungen in Abs. 1 und Abf. 2 finden keine Anwendung, wenn und soweit Metallerzeugnisse nach beson⸗ derer Regelung ohne Bezugsrechte geliefert werden dürfen.
(4) Im übrigen unterliegen alle Auftragnehmer der grundsätzlichen Beschränkung der Bestellungen gemäß § 10 der Anordnung I der Reichssteste für Metalle.
. 89 1 1
86 “ 1“ 1 1“ Erwerb und Übertragung von Bezugsrechten für Metalle (Metalldeckungsschein / Metallbelegschein) A. Metalldeckungsschein Antrag auf Metalldeckungsschein W
1 (1) Der Metalldeckungsschein für Roh⸗ und Abfall⸗ material ist jeweils für ein Kalendervierteljahr („Verbrauchs⸗ abschnitt“) auf den Vordrucken der Reichsstelle für Metalle zu beantragen. Die Reichsstelle für Metalle wird vor⸗ schreiben, daß bestimmte Betriebe oder Gruppen von Be⸗ trieben ihre Anträge monatlich einreichen; in diesen Fällen gilt der Monat als Verbrauchsabschnitt.
(2) Der Antrag auf Metalldeckungsschein ist bis zum 20. Tage des dem Verbrauchsabschnitt vorangehenden Mo⸗ nats bei der Reichsstelle einzureichen. Er soll grundsätzlich den Gesamtbedarf des Antragstellers für den Verbrauchs⸗ abschnitt in allen Metallklassen umfassen.
(3) Die Reichsstelle für Metalle hat mit der Bearbei⸗ tung von Anträgen auf Metalldeckungsscheine für Leicht⸗ metalle und ihre Legierungen die Wirtschaftsgruppe Metall⸗ industrie beauftragt. Die Anträge sind auf den hierfür vor⸗ gesehenen besonderen Vordrucken bei der Wirtschaftsgruppe Metallindustrie, Berlin⸗Schöneberg 1, Innsbrucker Str. 42, einzureichen.
v.
§ 13 Antrag auf Metalldeckungsschein für Kleinverbraucher
(1) Kleinverbraucher haben ihre Anträge auf Metall⸗ deckungsschein für Roh⸗ und Abfallmaterial bei der für sie uständigen Gauwirtschaftskammer einzureichen und dafür die von der Gauwirtschaftskammer herausgegebenen Vor⸗ drucke zu verwenden. Der Metalldeckungsschein wird von der Gauwirtschaftskammer im Auftrage der Reichsstelle erteilt.
(2) Soweit die Industrie⸗ und Handelskammern und die Handwerkskammern noch nicht in Gauwirtschaftskammern zu⸗ sammengefaßt sind, haben handwerkliche Kleinverbraucher sich an die für sie zuständige Handwerkskammer, alle übrigen Kleinverbraucher an die für sie zuständige Industrie⸗ und Handelskammer zu wenden.
(3) Als „Kleinverbraucher“ gelten solche Betriebe, deren durchschnittlicher Monatsverbrauch an Rohmaterial und Ab⸗ “ zusammen in keiner Metallklasse höher ist als ie in Spalte 1 der Anlage 4 für jede Metallklasse angege⸗ bene „Kleinverbrauchsmenge“. ö“
Metalldeckungsscheine für Be Verarbeitungsstuse
11) Die Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe dürfen Anträge auf Metalldeckungsschein höchstens in Höhe ihres Metallguthabens stellen. Sie dürfen in ihrem Antrage den Abbrand und die sonstigen unwiederbringlichen Material⸗ verluste, die in ihrem Betriebe erfahrungsgemäß entstehen, berücksichtigen.
(2) Uebersteigt das Metallguthaben den Bedarf oder die Leistungsfähigkeit des Betriebes für den Verbrauchsabschnitt, d darf der Antrag auf Metalldeckungsschein nur in Höhe
8
Verbrauchs in diesem Verbrauchsabschnitt gestellt werden.
Dementsprechend⸗
(3) Um den sparsamsten Einsatz von Roh⸗ und Abfall⸗ material zu sichern, werden die Fachgruppen Metallhalb⸗ eugindustrie und Metallgießereien ihren Mitgliedern bin⸗ eende Metalleinsatz⸗Vorschriften machen. Sofern ein Betrieb in seiner Antragstellung von diesen Anweisungen abweicht, ist dies in dem Antrage anzugeben und zu begründen.
(4) Als „erste Verarbeitungsstufe“ gilt jede Verarbei⸗ tung von Rohmaterial oder Abfallmaterial für andere Zwecke als die der Metallgewinnung im Sinne von § 15 Abs. 2.
§ 15 Metalldeckungsscheine für Betriebe der Metallgewinnung
(1) Betriebe der Metallgewinnung, die Rohmaterial oder Abfallmaterial verbrauchen, haben ihren — formlosen — Anträgen auf Metalldeckungsschein den voraussichtlichen Be⸗ darf gemäß ihrem Erzeugungsprogramm zugrunde zu legen. Sie haben dabei schriftlich die Angaben zu machen, die der Reichsstelle eine Prüfung und Beurteilung des Antrags ermöglichen.
(2) Als „Metallgewinnung“ gilt die Rohmaterial zum Absatz an Dritte.
§ 16 Berechtigungen aus dem Metalldeckungsschein
Der Metalldeckungsschein berechtigt zum Verbrauch des von der Reichsstelle für Metalle nach vrt und Menge be⸗ zeichneten Roh⸗ und vesalmncnerin. zum Bezuge jedoch nur insoweit, als die Reichsstelle für Metalle keine von der Ver⸗ brauchsberechtigung abweichende Festsetzung trifftt.
B. Metallbelegschein Verwendung des Metallbelegscheins 1(1) Das einem Betriebe von der Reichsstelle für Metalle durch einen Metalldeckungsschein erteilte Bezugsrecht für Me⸗ talle ist in der Weise auszuüben, daß der Betrieb einen Me⸗ tallbelegschein ausstellt und seinem Lieferer von Roh⸗ und Abfallmaterial übersendet.
(2) Es ist verboten, Roh⸗ und Abfallmaterial an einen Betrieb zu liefern, der sein Bezugsrecht für Mctalle nicht durch Übergabe eines entsprechenden Belegscheins nachgewiesen hat. Dieses Verbot gilt nicht für:
a) die Lieferung von Abfallmaterial an Betriebe des Altmetallhandels,
b) die Lieferung von Abfallmaterial an Hüttenbetriebe, denen die Keichsstelle für Metalle ein allgemein gültiges Bezugsrecht für Abfallmaterial erteilt hat. Die vor Inkrafttreten dieser Anordnung bestimmten
Hüttenbetrieben erteilte Genehmigung, Abfallmate⸗ ial ohne Bedarfsbescheinigung zu beziehen, bleibt n sinngemäßer Anwendung der Metallbelegschein⸗ Vorschriften bis auf weiteres gültig, die Lieferung von Roh⸗ und Abfallmaterial von Aluminium und Magnesium und ihren Legierungen an Betriebe der Metallgewinnung und Betriebe der ersten Verarbeitungsstufe, den Erwerb von Abfallmaterial in kleinen Mengen durch Handwerker, sofern das Abfallmaterial bei Vornahme von fs angefallen
Erzeugung von
Ausbesserungsarbeiten
oder vorgefunden ist, 1 e) den Bezug von Roh⸗ und Abfallmaterial innerhalb der „Freigrenzen“. Jeder Betrieb darf zum Ver⸗ brauch im eigenen Betriebe in einem Vierteljahr in jeder Metallklasse Roh⸗ und Abfallmaterial ins⸗ gesamt bis zu der in Spalte 2 der Anlage 4 ange⸗ gebenen Menge ohne Metallbelegschein beziehen. Soweit in Spalte 2 der Anlage 4 keine Mengen angegeben sind, ist ein Bezug ohne Belegschein aus⸗ geschlossen. Die Ausnutzung der Freigrenze ist ver⸗ boten, wenn im gleichen Vierteljahr Material der⸗ selben Metallklasse auf Grund eines Metalldeckungs⸗
scheins durch Metallbelegschein bezogen wird.
(3) Auf Grund eines Metallbelegscheins darf nur das nach Art und Menge angegebene Metall bezogen und gelie⸗ fert werden. Gegen einen auf Rohmaterial lautenden Metall⸗ belegschein darf jedoch Abfallmaterial derselben Metallklasse bezogen und geliefert werden; hingegen darf gegen einen auf Abfallmaterial lautenden Belegschein nicht Rohmaterial be⸗ zogen und geliefert werden.
(4) Soweit die Reichsstelle für Metalle nicht in den Metalldeckungsscheinen weitergehende Beschränkungen vor⸗ schreibt, dürfen Metallbelegscheine nicht ausgestellt werden, wenn die Bestände an dem benötigten Metall den Bedarf an Roh⸗ und Abfallmaterial für einen Verbrauchsabschnitt (§ 12 Abs. 1) übersteigen. b11ö6868
(1) Zur Aussteclung von Metallbelegscheine von der Reichsstelle für Metalle herausgegebenen Vordrucke zu verwenden.
(2) Jeder Metallbelegschein, der auf Grund eines Metall⸗ deckungsscheins ausgestellt wird, ist in doppelter Ausfertigung auszustellen. Die Urschrift ist dem Lieferer zu übersenden, das Doppel verbleibt dem Aussteller als Beleg und ist mit dem Metalldeckungsschein zu verbinden. In gleicher Weise ist bei der Ausstellung von Metallbelegscheinen zu verfahren, die auf Grund eines empfangenen Metallbelegscheins ausge⸗ stellt werden. 8
3) Die Metallbelegscheine müssen nach Art und Menge des Materials, über das sie lauten, dem zugrunde liegenden Metalldeckungsschein oder Metallbelegschein entsprechen.
(4) Ein Metallbelegschein darf nur in dem Verbrauchs⸗ abschnitt, für den der e aö. newe gilt, ausgestellt und ausgegeben werden. Dieser Verbrauchsabschnitt ist in dem Metallbelegschein anzugeben.
G. Es ist verboten, Metalldeckungsscheine und empfan⸗ gene Metallbelegscheine weiterzugeben. 88
Gültigkeit des Metallbelegscheins “ (1) Die Ausstellung und Ausgabe von Metallbelegscheinen
auf Grund eines empfangenen Metallbelegscheins ist nur innerhalb des in dem Metallbelegschein angegebenen Gültig⸗
keitszeitraums (§ 18 Abs. 4) und des darauffolgenden Monats
zuläffig. belegscheins ist zeitlich nicht begrenztzt.
8 öiA““
8) Die Befugnis zur Lieferung auf Grund eines Metall⸗
Teil IV
ngen zur Deckung des Bedarfs von und Metallerzeugnissen
Abschnitt A
Ausbesserungs⸗ und J bedarfs 1 „ 1 § 20 98 1“
(1) Grundlage des Bezugsrechtes für den Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsbedarf ist bis auf weiteres die Ver⸗ brauchsberechtigung zur Ausbesserung und Instandhaltung eigener Betriebsmittel und Anlagen nach Anordnung 51 der Reichsstelle für Metalle vom 12. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 294 vom 16. Dezember 1941). Jeder Betrieb ist demnach berechtigt, bis auf weiteres monatlich in jeder Metallklasse zur Ausbesserung und Instand⸗ haltung eigener Betriebsmittel und Anlagen 75 v. H. derjeni⸗ gen Menge von 11.““
a) Roh⸗ und Abfallmateriak,„, “
b) Erzeugnissen der ersten Verarbeitungsstufe
zu verbrauchen, die er erlaubtermaßen im Monatsdurchschnitt des ersten Kalenderhalbzahres 1941 für die gleichen Zwecke ver⸗ braucht hat.
(2) Maßgebend für den Umfang der Berbrauchsberechti⸗ gung ist die Meldung gemäß § 5 und § 18 der Anordnung 51,
ie jeder Betrieb über seinen Verbrauch von Roh⸗ und Abfall⸗ material sowie Halbmaterial der Reichsstelle für Metalle über die zuständige Wirtschaftsgruppe oder Kammer erstattet hat. Dabei ist zu beachten, daß die in Teil B dieser Meldung ange⸗ gebene Verbrauchsberechtigung für Roh⸗ und Abfallmaterial Höchstgrenze ist, während die monatliche Verbrauchsberechti⸗ gung für Halbmaterial aus der angegebenen Verbrauchsmenge zu errechnen ist. Sofern die Verbrauchsberechtigung seit der Anordnung 51 neu festgesetzt worden ist, gilt diese Festsetzung.
(3) Die Betriebe haben die Angaben, auf denen die Ver⸗ brauchsberechtigung hiernach beruht, nachzuprüfen. Ergibt sich eine Berichtigung, so ist diese unverzüglich derjenigen Stelle zu melden (in doppelter Ausfertigung), der die Meldung gemäß Abs. 2 eingereicht wurde.
(4) Das Bezugsrecht für den Ausbesserungs⸗ und Instand⸗ haltungsbedarf bemißt sich nach der Summe der Metallmengen sowohl des Roh⸗ und Abfallmaterials als auch des Halhmate⸗ rials gemäß der Verbrauchsberechtigung nach Abf. 28 für ein Vierteljahr.
(5) Dieses Bezugsrecht darf ausschließlich für die Aus⸗ besserung und Instandhaltung kriegswirtschaftlich wichtiger An⸗ lagen ausgeübt werden. Das Recht zur Erteilung von⸗ Aufträ⸗ gen für den Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsbedarf darf nur in Anspruch genommen werden unter Beachtung der Be⸗ stimmungen des § 10 der Anordnung I. Es ist verboten, das für Ausbesserung und Instandhaltung bezogene Material für andere Zwecke zu verwenden. 1
(6) Diese Sonderregelung gilt nicht für Aluminiu Magnesium und ihre Legierungen. 8
§ 21
Berfügung über das Bezugsrecht Sonderbuchführung
(1) Ju der Metallbuchführung (§ 10) ist auf einem Son⸗ derkonto „Ausbesserungs⸗ und Instandhaltungsbedaxf“ für jedes Kalendervierteljahr, erstmalig zum 1. Oktober 1942, die Verbrauchsberechtigung nach § 20 als Bezugsrecht zu buchen. Bei der erstmaligen Eintragung ist die zugrunde liegende Mel⸗ dung zu vermerken; die Durchschrift der Meldung oder die Neu⸗ festsetzung (§ 20 Abs. 2) ist als Beleg bereitzuhalten.
(2) Über das Bezugsrecht ist zu verfügen, 8
a) wenn der Betrieb Roh⸗ und Abfallmaterial benötigt:
durch Ausgabe eines vorschriftsmäßigen Metallbeleg⸗
scheins,
b) wenn der Betrieb Erzeugnisse erster Verarbeftungs⸗ stufe benötigt: durch Übertragung mit vorschrifts⸗ mäßigem Metallübertragungsschein.
(3) Für den Bezug von Metallerzeugnissen der zweiten und weiterer Verarbeitungsstufen für Ausbesserungs⸗ und Instand⸗ haltungsarbeiten sollen Bezugsrechte nicht übertragen werden, da für die Deckung des Bedarfs die Kontingente nach Anlage 1 (Teil II und III) vorgesehen sind.
(4) Bei dieser Sonderbuchführung sind auch die Metall⸗ belegscheine (Abs. 2 a) — als Ausgang — zu buchen. Im übrigen gelten die Vorschriften für die Metallbuchführung (§ 10). Die Übertragung der auf dem Sonderkonto „Aus⸗ besserungs⸗ und Instandhaltungsbedarf“ entstehenden Metall⸗ guthaben auf das allgemeine Metallkonto ist verboten.
Abschnitt B Sonderregelungen für bestimmte
(1) Die Reichsstelle für Metalle wird die nachstehend enannten Stellen ermächtigen, für die von ihnen betreuten Betriebe vierteljährlich, erstmalig für das vierte Viertel⸗ jahr 1942, für die Metalle zur Herstellung der nachstehend genannten Erzeugnifse die Metalldeckungsscheine auszustellen:
Erzeugnis: Stelle: Antimonverbindungen
Ilus⸗
Sigismundstr. 5 6 Cadmiumverbindungen — 8 Kobaltverbindungen— Kupferverbindungen Nickelverbindungen Quecksilberverbindungen vEE 1 Zinkverbindungen (außer Zinkweiß) Bleiverbindungen (außer Bleimennige, Blei⸗ 8 glätte, Bleiweiß) 8 8 n Bleimennige, Bleiglätte Fachgruppe Mineralfarben der Wirt⸗ schaftsgruppe Chemische Induftrie, Berlin W 35, Großadmiral⸗Prinz⸗ Heinrich⸗Str. 19 Bleiweiß “ 8 Zinkweiß 8 Verzinkte und verbleite Stahlwerksverband A.⸗G., Abt. Ver⸗ Bleche und Bänder inkereiverband, Düsseldorf, Goethe⸗ “ swraße 21 Röhrenverhand G.
8
Verzinkte Rohre
Reichsstelle „Chemie“, Berlin W 35,