1942 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Jul 1942 18:00:01 GMT) scan diff

18450] Deutsches Volkstheater Hamburg⸗Altona Aktiengesellschaft in Abwicklung. Zweite Bekanntmachung. Die „Deutsches Volkstheater Hamburg⸗Altona Aktiengesellschaft“ hat sich gemäß Hauptversammlungs⸗ bbeschluß vom 3. März 1942 mit dem 1. April 1942 aufgelöst und befindet sich in der Abwicklung. Diejenigen, die an die Gesellschaft irgendwelche Forderungen zu haben glauben, werden aufgefordert, dies dem Erstunterzeichneten, Hamburg⸗ Altona, Poststraße 32, schriftlich mit⸗ zuteilen. Hamburg⸗Altona, den 21. Juli 1942. Die Abwirckler: Dr. Wilhelm Harbeck. Max Bestmann. Dr. Emil Plett.

[18472]

Zellulose⸗ und Papierfabriken Brigl & Bermeister, Aktien⸗ gesellschaft. Kraftloserklärung von Aktien.

Mit dreimalig im „Deutschen Reichs⸗ anzeiger“, im „Völkischen Beobachter“ und im „Neuen Wiener Tagblatt“ er⸗ folgter Bekanntmachung wurden die Aktionäre aufgefordert, in Gemäßheit des Beschlusses der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 31. Juli 1940 die alten, auf Schilling lautenden Aktien zum Umtausch gegen neue, auf Reichs⸗ mark lautende Aktien bis längstens 31. Dezember 1941 einzureichen.

Die bis zu diesem Termin nicht ein⸗ gereichten alten Aktien der Gesellschaft im Nennwerte von S 100,— werden hiermit für kraftlos erklärt.

Die an Stelle der kraftlos erklärten ausgegebenen neuen Aktien im Nenn⸗ wert von Rℳ 100,— werden für Rech⸗ nung der Beteiligten gemäß den Bestim⸗ mungen des Aktiengesetzes ausgefolgt oder gerichtlich hinterlegt.

Niklasdorf, im Juli 1942.

Der Vorstand.

[18465] Holz⸗ und Kartonagenindustrie⸗ Garagen⸗A. G.

Einladung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 29. August 1942, vormittags 10 Uhr, im Hotel Sächsischer Hof, Sebnitz, Sa., stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:

Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1941. und des Berichtes des Aufsichts⸗ rates über die Prüfung. .Genehmigung dieser Vorlage und. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. .Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 4. Neuwahl zum Aufsichtsrat. . Wahl des Abschlußprüfers für das Jahr 1942. b Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien oder ein über deren Hinterlegung von einem Notar oder Bankinstitut ausgefüllter Hinterlegungsschein bis spätestens Sonnabend, den 22. August 1942, bei der Kasse der Gesellschaft hinter⸗ legt werden. Sebnitz, den 21. Juli 1942. Holz⸗ und Kartonagenindustrie⸗ Garagen⸗A. G. Bruno Koch, Vorsitzer des Aufsichtsrates.

[18470] Teerag“ Aktiengesellschaft, Wien 40, Marxergasse 25. Kundmachung.

Die 28. ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre der „Teerag“ Aktiengesellschaft in Wien findet Donnerstag, den 13. August 1942, um 11 Uhr vormittags in den Räumen der Gesellschaft in Wien, 3.,

Marxergasse 25, statt. Tagesordnung:

.Vorlage des Rechnungsabschlusses über das Geschäftsjahr 1941, der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates nebst Vorschlag über die Gewinnverteilung.

2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

.‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

.Wahl zum Aufsichtsrat.

. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6. Allfälliges. .

Nach § 19 der Statuten gibt jede Aktie zu 10,— S das Recht auf eine, und eine Aktie zu 100,— Hℳ das Recht auf 15 Stimmen in der Hauptversamm⸗ lung. Stimmberechtigt sind jene Aktio⸗ näre, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien

bei der Länderbank Wien, Aktien⸗ gesellschaft, Wien, 1., Am Hof 2,

i der Zentralsparkasse der Ge⸗ meinde Wien, Wien, 1., Wipp⸗ linger Straße 8, bei der Deutschen Bank, S, oder

bei der Hauptkasse der Gesellschaft hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Wien, im Juli 1942.

Der Vorstand

Berlin

[18473] Metallisator Berlin alkt.⸗Ges. Hierdurch laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordent⸗ lichen Hauptversammlung am 17. August 1942, nachm. 5 Uhr, in den Geschäftsräumen des Notars H. M. Masius, Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 169/170, IV, ein. Tagesordnung: .Satzungsänderung. 2. Wahl in den Aufsichtsrat. 3. Verschiedenes. Aktionäre, die an dieser außerordent⸗ lichen Hauptversammlung teilnehmen wollen, werden ersucht, entweder ihre Aktien spätestens am vierten Tage vor der außerordentlichen Haupt⸗ versammlung während der üblichen Geschäftsstunden an der Gesellschafts⸗ kasse oder bei einem deutschen Notar oder eine entsprechende Erlags⸗ bescheinigung einer Bank zu hinter⸗ legen. 1 Berlin⸗Neukölln, den 23. Juli 1942. Metallisator Berlin Aktien⸗ gesellschaft. Der Aufsichtsrat. Dr. Erich Naue.

[18451]

Aachen⸗Leipziger Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft in Aachen.

Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am Dienstag, den 11. August 1942, mittags 12 Uhr, in München in den Räumen der Baye⸗ rischen Rückversicherungs⸗Aktiengesell⸗ schaft, Leopoldstraße 4, stattfindenden Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage über die auf Vorschlag des Vorstandes durch den Aufsichtsrat beschlossene Kapitalberichtigung ge⸗ mäß der Dividendenabgabeverord⸗ nung vom 12. 6. 1941 sowie die dadurch notwendig gewordene Satzungsänderung.

.Vorlage der berichtigten Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung sowie des Bexichts des Vor⸗ stands und des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 1941.

.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind alle im Aktienbuch ein⸗ getragenen Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden.—

Aachen, den 21. Juli 1942.

. Der Vorstand.

Adolf Heucken.

f17116].

Sanatorium Auerspergstraße Aktiengesellschaft, Wien.

Bilanzkonto per 31. Dezember 1941.

76

[18452]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Freitag, dem 14. August 1942, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der 0MZ. Vereinigte Ost⸗ und Mitteldeut⸗ sche Zement Aktiengesellschaft, Oppeln, in Berlin W 50, Rankestraße 16, statt⸗ findenden Hauptversammlung ein⸗ geladen.

Tagesordnung:

1. Wahl des Aufsichtsrates.

2. Nach Beendigung der kommissa⸗ rischen Verwaltung und Bestellung der Vorstandsmitglieder durch den Aufsichtsrat Vorlage der Schluß⸗ bilanz für den31. 12. 1939, der Er⸗ öffnungsbilanz für den 1. Januar 1940, der Berichte des interimisti⸗ schen Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates zur Eröffnungsbilanz und Reichsmarkumstellung sowie des Abschlußprüfers. 1

3. Genehmigung und Feststellung der Schlußbilanz und der Eröffnungs⸗ bilanz. Entlastung des interimisti⸗ schen Vorstandes unz des Aufsichts⸗ rats. Verzicht auf Innehaltung der Auslegungsfrist des § 125 Abs. 6. A. G.

Beschluß über die Reichsmark⸗ umstellung des Grundkapitals und der Aktien. Ermächtigung des Vor⸗ standes und des Vorsitzers des Auf⸗ sichtsrats zur Durchführung der Umstellung.

.Vorlage der Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 1940 und 1941 mit Berichten des interimistischen⸗ Vorstandes und des Aufsichtsrats. Verzicht auf Innehaltung der Aus⸗ legungsfrist des § 125 Abs. 6 A. G. Genehmigung und Feststellung der Jahresabschlüsse für 1940 nnd 1941.

Beschlüsse über Verwendung und Verteilung des Reingewinns 1940 und 1941.

.EEntlastung des interimistischen Vor⸗ standes und des Aufsichtsrats zu Punkt 4.

6. Vollständige Neufassung der Sat⸗ zung der Gesellschaft.

7. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zurx Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Versammlung bis zum Ende der Schalterkassenstunden bei der Gesellschaftskasse oder bei einem⸗ deutschen Notar oder einer deutschen Wertpapiersammelbank mit der Maß⸗ gabe hinterlegen, daß die Hinterlegung bis zur Beendigung der Hauptversamm⸗ lung andauert.

Hansdorf, den 22. Juli 1942. Kalk⸗ und Zementfabrik HKaäaäansdorf A. G.

F Der Vorstand.

Aktiva. I. Anlagevermögen:

Geschäfts⸗ u. Wohngebäude per 30. 4. 1941 .

Abschreibungen . . . ..

Maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Betriebs⸗ und

Geschäftsausstattung. . E111ö1“1“”] Abschreibungen.

II. Umlaufvermögen:

oh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe.. Geleistete Anzahlungen . . ..

Forderungen auf Grund von Warenlief

Kassabestanrd..

Grundkapital... Gesetzliche Rücklagen... Hypothek 111“ Vorauszahlungen von Kunden . . . . .

. 2

Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und

Leistungen ... Rechnungsabgrenzungsposten.

. 5

Gewinn zum 31. 12. 1941 (I. 5. bis 31. 12. 1941)

Gewinn⸗ und Verlustkonto per 1. Mai bis 31. Dezember 1941.

R.

439 500 5 616

Rℳ ,8

433 883

1.“ 85 200 Cö“

8 774,45 9 324 45

23 172/89 1 448 36 2 963 69 5 624 23

erungen

9 17 542 968 05

480 000 17 153 84

15 84570 108368 21 628,78 38 558 6 382 873

8 542 968

.„ 277⸗

8 Verlust. Löhne und Gehalte Soziale Abgaben, gesetzliche Freiwillige Abgaben Abschreibungen.. I8IIe* Steuern vom Einkommen.. Berufsgenossenschaften ““ Geschäftsertrag zum 31. 12. 1941 (1.

Gewinn. Erträgnisse aus dem Sanatoriumsbetrieb Außerordentliche Erträge .

Wien, am 31. Dezember 1941. Der Vorstand.

Wien, im Juni 1942.

Dr. Steinfelder, Wirtschaftsprüfer. Dem Aufsichtsrat gehören an: Dr. Max Buschman, Vorsitzer; Dr. Alfons Schöler, Vorsitzerstellvertreter; Dr. Ludwig Herberth; Direktor Alois Rumpold. Dem Vorstand gehören an: Dr. Fritz Neuwirth, Direktor Adolf Edlhofer. ESanatorium Auerspergstraße Aktiengesellschaft, Wien.

Edlhofe

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

R. 4 ₰, 87 426 85 13 635,72 8 2 558,25 16 193 97 14 391/12 1 187 22 16 305 93 54 875/13

136 434 22 135 877 68

556 54 136 434 22

8 8 8 r. Dr. Neuwirth.

[18446]

Bayerische Granit Aktiengesellschaft, Regensburg.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Montag, den 24. August 1942, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Regensburg, Albertstraße Nr. 5, stattfindenden 53. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung über das Ge⸗ schäftsjahr 1941 sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates und Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinnes.

2. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

3. Festsetzung der Bezüge des Auf⸗ sichtsrates.

4. Wahlen zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche gemäß § 16 des Gesell⸗ schaftsvertrages bis spätestens am 20. August 1942, mittags 12 Uhr, bei der Gesellschaftskasse oder bei einer Wertpapiersammelbank eines deut⸗ schen Wertpapierbörsenplatzes oder bei der Dresdner Bank, Berlin W 56, oder deren Filiale München oder deren Filiale Regensburg oder bei der Deutschen Bank, Filiale Regensburg, oder bei der Bayerischen Staatsbank, München, und deren Filialen ihre Aktien oder die über diese lautenden Hintertegungsscheine einer Wertpapiersammelbank eines deut⸗ schen Wertpapierbörsenplatzes bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar er⸗ folgen, sofern der Hinterlegungs⸗ schein spätestens am 21. August 1” bei der Gesellschaft eingereicht wird.

Regensburg, den 21. Juli 1942.

Der Vorstand. Trier.

[17934]

Einladung zu der Hauptversamm⸗ lung am 21. August 1942 um 17 Uhr mit nachstehender Tages⸗ ordnung:

1. Bericht des Vorstandes über das

Geschäftsjahr 1941. Vorlage und Genehmigung der

Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗

lustrechnung 1941 nebst Bericht des

Vorstandes und Aufsichtsrates. 3. Entlastung des Vorstandes

Aufsichtsrates für 1941.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

5. Verschiedenes.

Die Versammlung findet statt im Büro des Herrn Notars Eugen Klein, Berlin⸗Charlottenburg, Bismarckstraße Nr. 115. Zur Teilnahme an der Haupt⸗ versammlung und. Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Haupt⸗ versammlung bei der Kasse der Ge⸗ sellschaft zu Berlin⸗Grunewald, Salzbrunner Straße 17, oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.

„DEPI“ Petroleum⸗Aktien⸗

gesellschaft, Berlin⸗Grunewald.

6 Der Vorstand.

und

1.

[18448]

Filzfabrik Aktiengesellschaft Fulda, Fulda. Bekanntmachung betreffend Kapitalberichtigung.

Auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vor⸗ Uase am 1. Juni 1942 beschlossen, das Grundkapital von N.ℳ 900 000,— im Wege der Berichtigung um Reichs⸗ mark 450 000,— auf Rℳ 1 350 000,— zu erhöhen. Mit der am 5. Juni 1942 erfolgten Eintragung des Berichti⸗ gungsbeschlusses in das Handelsregister gilt das Grundkapital nach § 10, Abs. 6 der erwähnten Verordnung als erhöht. Wir fordern nunmehr unsere Aktio⸗ näre auf, gegen Einreichung des Ge⸗ winnanteilscheins Nr. 3 der alten Aktien ihr Anrecht auf die ihnen aus der Kapitalberichtigung zufallenden zu⸗ sätzlichen Anteilsrechte in der Zeit vom 29. Juli 1942 bis 18. August 1942 einschließlich bei den Nieder⸗ lassungen der Dresdner Bank in Frankfurt a. M. und Fulda während der bei diesen üblichen Kassenstunden auszuüben. Die Gewinnanteilscheine Nr. 3 sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. dem Namen und der Adresse des Einreichers zu versehen. Auf einen Nennwert von je Reichs⸗ mark 2000,— alte Aktien entfällt eine zusätzliche Aktie über nom. Rℳ 1000,—. Auf je Hℳ 1000,— alte Stammaktien entfallen 5 Zusatz⸗ aktien über je nom. H.ℳ 100,—. Auf je eine alte Aktie über Rℳ 100,— wird ein Bezugsrecht von Kℳ 50,— gewährt. Falls der Aktieninhaber einen gegenteiligen Wunsch zum Aus⸗ druck bringt, wird, soweit möglich, an Stelle von je 10 zusätzlichen Aktien über je Hℳ 100,— eine zusätzliche Aktie über Rℳ 1000,— ausgereicht werden. Die zusätzlichen Aktien über 1000,— bzw. R.ℳ 100,— wer⸗ den mit Gewinnanteilschein Nr. 4 ff. Zug um Zug ausgegeben. Die vorge⸗

nannten

2

anken sind bereit, den An⸗ 8

und Verkauf von Bezugsrechten zur Erreichung eines in Stücken über .ℳ 100,— darstellbaren Zusatzaktien⸗-⸗ betrages zu vermitteln. Die Abrechnung erfolgt hierbei zum Kurs des Tages der ersten Notiz der berichtigten Aktien im Freiverkehr der Frankfurter Börse. .

Nach Ablauf der obigen Frist, d. h 8 ab 19. August 1942, versteht sich ein etwaiger Handel in den alten und den zusätzlichen Aktien unserer Gesellschaft mit Gewinnanteilschein Nr. 4 ff. im Freiverkehr der Rhein⸗Mainischen Börse zu Frankfurt a. M., gleich 1 berechtigt in Prozenten des berichtigten Kapitals.

Die Ausübung des Anrechts auf die Zusatzaktien erfolgt für die Aktionäre kostenfrei. 1

Fulda, den 20. Juli 1942. Filzfabrik Aktiengesellschaft Fulda

Der Vorstand.

Aktiengesellschaft für Gas

und Elektrizität in Breslau. [18443] Kapitalherabsetzung.

Dritte Bekanntmachung. In unserer ordentlichen Hauptver⸗ sammlung vom 25. Juni 1942 ist be⸗ schlossen worden, das d unserer Gesellschaft von Reichsmark

6 000 000,— durch Zusammenlegung

der Aktien zum Zwecke der Rückzahlung

um N.ℳ 5 400 000,— auf Reichs⸗

mark 600 000,— herabzusetzen. Die Rückzahlung findet zum Nennwert zu⸗ züglich eines noch von der Genehmi⸗ gung der zuständigen Ministerien ab⸗- hängigen Aufgeldes statt.

Nachdem dieser Beschluß in das Han⸗

delsregister Vveingetragen worden ist, fordern wir hierdurch unsere Aktionäre auf, ihre Aktien mit Gewinnanteil⸗ schein Nr. 5 ff. und Erneuerungsschein nach Maßgabe der folgenden mungen bis spätestens zum 15. Ok⸗ tober 1942 einschließlich bei der Deutschen Bank in Berlin oder Breslau, 1 Berliner Handels in Berlin, Dresdner Bank Breslau

Gesellschaft

in Berlin oder

während der üblichen Geschäftsstunden

zum Umtausch einzureichen. Die Durchführung der Kapitalherab⸗ setzung geschieht in der Weise, daß für je 10 bisherige Aktien zu je Reichs⸗ mark 1000,— oder für je 100 bis⸗ herige Aktien zu je Kℳ 100,— eine Aktie zu f.ℳ 1000,— aus

10 bisherigen Aktien über Reichs⸗ mark 1000,— bzw. je 90 von 100 bisherigen Aktien über K. 100,—, die eingezogen werden, erhalten die Ak⸗ tionäre nach Ablauf der Sperrfrist von sechs Monaten 178 Abs. 2 Aktiengesetz) den Nennbetrag gegen Ablieferung des Gewinnanteil⸗

scheins Nr. 3 sowie ein noch von der

Genehmigung der zuständigen Mini⸗ sterien abhängiges Aufgeld gegen Ab⸗ lieferung des Gewinnanteilscheins Nr. 4 ausgezahlt. Als Sicherheit für die vorgesehene Barrückzahlung (90 %ℳ des bisherigen Aktienkapitals) hat die Gesellschaft eine Bankengarantie gegen⸗ über den einreichenden Aktionären ge⸗ stellt. Die Umtauschstellen sind bereit, nach Möglichkeit den An⸗ und Verkauf ron Spitzenbeträgen zur Erreichung eines tauschbaren Nennbetrages zu ver⸗ mitteln. 16

Die Aushändigung der fortan gül⸗

tigen Aktienurkunden erfolgt nach voll⸗

zogener Abstempelung mit Ablauf der obengenannten Frist gegen Rückgabe der

für die eingereichten Aktien erteilten,

nicht übertragbaren Empfangsbescheini⸗ gungen bei derjenigen Stelle, welche die Empfangsbescheinigung ausgestellt hat. Die Umtauschstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Einreichers der Empfangsbescheinigung zu prüfen. 1

Für die mit dem Umtausch verbun⸗-

denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht; so⸗

fern sehach die Stücke nach der Num⸗

mernfolge geordnet bei den vorstehend genannten Stellen unter Benutzung der

daselbst erhältlichen Formulare direkt

am zuständigen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Um⸗ tausch kostenfrei.

Aktien, die innerhalb der festge⸗ setzten Frist überhaupt nicht oder in einer zum Umtausch in abgestempelte Aktien nicht ausreichenden Zahl ein⸗ gereicht, der Gesellschaft von den Ak⸗ tionären aber nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt werden, werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für kraftlos erklärt.

Die auf die für kraftlos erklärten Aktienurkunden entfallenden abgestem⸗ pelten Aktien werden für Rechnung der Beteiligten gemäß den gesetzlichen Be⸗ stimmungen verkauft; der Erlös wird den Beteiligten nach dem Verhältnis ihres Aktienbesitzes ebenso wie ihr An⸗ teil an der Barrückzahlung von 90 % zur Verfügung geftellt.

Breslau, den 22. Juli 1942.

Aktiengesellschaft für Gas und Elektrizität in Breslau. Der Vorstand.

über

Grundkapital

estim⸗

88

ben wird. Für die restlichen je 9 von

gesetzlichen

vom Pfarrer

int an jedem Wochentag abends. Begugs Leene einschließlich 0,418 29 Zeitungs dabea a abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatli Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die strahe 32. Einzelne Aummern dieser Ausgabe 10 Sie werden nur gegen Barz Betrages einschließlich des Porios abgeg

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8 * ost monatlich X=2 88 g alten nehmen ne 8 a. Brcheber ko einz

oder vorherige Einsendung Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 38

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1 eigemnstelle Berlin SW 68 Wüplafre⸗ 82. Alle Hrucka seitig riebenem Pa 6 ckroif einzusenden, ins besondere 89 2— saces⸗ een. einmal unter⸗ strichen) . durch S.

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Reichsbankgirokonto Berliu, ““ Konto Nr. 1/1913 1

Nr. 172

. Inhalt des amtlichen Teiles 1 Deutsches Reich

Bekanntmachung über einen Vermögensträger, in dessen Ver⸗ mögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront

eingewiesen ist. 1“ 1 Bekanntmachung des Reichsführers h und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer aausländischen Druckschrift im Inland. 1 Anordnung Nr. 40 der Reichsstelle „Chemie“ über chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel. Vom 23. Juli 1942. Anordnung über die Preisbildung im Stahlbau vom 22. Juli 1942. 4 Anordnung V 51 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung gegen Bedarfsbescheinigungen). Vom 24. Juli 1942. Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung V 51 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen). Vom 24. Juli 1942. Berichtigung der Bekanntmachung zur“ 1. Durchführungs⸗ anordnung zur Anordnung I der Reichsstelle für Eisen und Stahl, in Nr. 146. Preußen Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ smammlung Nr. 8.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung Auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Ge⸗ währung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem ULebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (RGBl. 1 S. 1333) wird als Vermögensträger, in dessen Vermögen die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH. ein⸗ gewiesen ist, weiter bekanntgegeben:

Verein der Gold⸗ und Silberschmiede und verwandte

Berufe, Görlitz.

Als Stichtag wird gemäß § 25 Abs. 1 des Gesetzes der 381. Dezember 1934 bestimmm.. Berlin, den 24. Juli 1942. Der Reichsminister des Innern

1ö1“

Bekanntmachug Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift „Judenfrage eine entscheidende Frage der Kirche“ Wilhelm Vischer, Verlag Evangelis 8 handlung, Basel, 8 verboten. 8 Der Reichsführer⸗z und Chef der Deutschen Polizei iiim Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller. 1

Anordnung Nr. 40

dder Reichsstelle „Chemie“ 8 über chemische Konservierungsmittel für Lebensmittel

Vom 23, Juli 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August

1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzei⸗

ger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

befafsen, finden die Bestimmungen dieser Anordnung ke

§ 1 1 Chemische Konservierungsmittel im Sinne dieser Anord⸗ nung sind Chemikalien sowie Mischungen oder Zubereitungen daraus, die zur Haltbarmachung von Lebensmitteln bestimmt

§ 2 Chemische Konservierungsmittel dürfen nur in Packungen oder dieang . und nur dann in den Verkehr gebracht wer⸗ den, wenn ihre Unbedenklichkeit zur von Lebensmitteln geprüft und bescheinigt ist. Auf die Abgabe von chemischen Konservierungsmitteln an industrielle Betriebe, die sich gewerbsmäßig mit der Haltbarmachung von Lebensmitteln

(1) Die Unbedenklichkeitsprüfung I enigen, der chemische Konservierungsmittel abpackt oder ab⸗

wendung. v

e Buch⸗

. 81“ EE1

ine An⸗

t auf Antrag des⸗

Poftscheckkonto: Berlin

Berlin, Sonnabend, den 25. Fuli, abends

üllt. Anträge sind bei dem Deutschen Frauenwerk, Versuchs⸗ fün⸗ ür Hanswirtschaft, Leipzig d Windmühlenstr. 89 ein⸗ 1.e. das nach vorheriger Prüfung durch das tei

gesundheltsamt im Auftrage der Reichsstelle „Chemie 6 praktische Begutachtung des Mittels vornimmt und die Unbe⸗ denklichkeit bescheinigt. Die Anträge haben den Namen des Mittels, die Zusammensetzung und den Verwendungszweck zu enthalten. Das Deutsche Frauenwerk ist ermächtigt, weitere nO. vorzuschreihen.

(2) Auf alle Packungen und Behältnisse mit chemischen Konservierungsmitteln, deren Unbedenklichkeit geprüft und be⸗ scheinigt ist, sind folgende Angaben aufzudrucken:

a) Der Verwendungszweck des Mittels, 8

b) eine kurze ö über deren Foßen das Deutsche Frauenwerk Bestimmungen kreffen kann, 1

o) der Vermerk: „Geprüft durch das Deutsche Frauen⸗ werk, Versuchsstelle für Hauswi ttschaft 8

(1) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung kann von Be⸗ dingungen abhängig gemacht und mit Auflagen verbunden werden: sie kann jederzeit widerrufen werden.

(2) Die Unbedenklichkeitsbescheinigung gilt nur für das chemische Konservierungsmittel, wie es in dem Antrag nach Namen, Zusammensetzung und Verwendungszweck gekennzeich⸗ net ist. Ist für ein chemisches Konservierungsmittel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt, 9e ist jeder weitere Ver⸗ trieb ohne erneute Prüfung und Bescheinigung der Unbedenk⸗ lichkeit zulässig. Eine Aenderung des Namens bedarf der Ge⸗ nehmigung des Deutschen Frauenwerks. Eine Aenderung der Zusammensetzung oder des Verwendungszwecks bedarf der er⸗ neuten Prüfung und Bescheinigung der Unbedenklichkeit.

1 § 5 ür chemische Konservierungsmittel, die vor Inkrafttreten dieze ie. nasc in Verkehr gebracht worden sind, essege2 die Anträge gemäß 88 2 und 3 dieser Anordnung bis zum 1. Sep⸗ tember 1842 eingereicht werden. Diese Erzeu 89 dürfen bis zum 31. Oktober 1942 in der bisherigen Weise abgegeben werden, es sei denn, daß bereits vor diesem Zeitpunkt etwas anderes bestimmt worden ist. 8 Die Reichsstelle „Chemie“ kann allgemein odex für den Einzelfall Bestimmungen zur Abänderung und Ergänzung dieser Anordnung treffen. § 7

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sowie die im Auftrage der Reichsstelle „Chemie“ vom Frauen⸗ werk, Versuchsstelle für Hauswirtschaft, erlassenen Bestim⸗ mungen werden nach den 88§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§ 8

ordnung tritt am 1. August 1942 in Kraft. Sis gilt dicse n die encgegliederten Bgut und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. ö“ Berlin, den 23. Juli 1942. 8 Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.

*

Anordnung Preisbildung beim Stahlbau vom 22. Juli 1942 1

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines 5 für die sehteshtane vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan sowie im Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister und dem Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bau⸗ wirtschaft angeordnet: 8 § 1 SGeeltungsbereich und Begriffsbestimmungen

00) Die Vorschriften dieser Anordnung gelten für alle Leistungen, die zum dben ch der Fachgruppe Teebrfün der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau gehören, mit Aus⸗ nahme des Weichen⸗, Drehscheiben⸗ und Schiebebühnenbaues.

(2) Im Sinne dieser Anordnung 88 1.“ a) Arbeiten in der Werkstatt 2 che Arbeiten, die die

Stahlbauunternehmen in ihrem heimischen Betrieb ausführen, 1

b) Arbeiten auf der Baustelle solche Arbeiten, die die 1“ Stahlbauunternehmen bei der Montage ausführen, Hho.) Einstandspreis der tatsächliche Einkaufspreis zu⸗ 11*¹“¹“

Soweit der beim Reichsverkehrsminister bestehende Richtpreisausschuß für neue Stahlbauten (R. P. A.) Richt⸗ preise festgesetzt hat, dürfen höchstens diese berechnet werden. Soweit bei diesen Richtpreisen die Berechnung von Zu⸗

über die

““ 8

11“¹“

Arbeiten in der Werkstatt und damit verbundene B arbeiten

§ 3 vi114X4X“ 1) Wenn Richtpreise nicht bestehen, gelte 8 in 50) eemfran 8 8- 888 vbeftcfr. die als Auftrag zu einem einheitlichen Preise durchgeführt werden, sowie für Arbeiten in der Werkstatt allein als höchst⸗ zulässige Preise: 220) Soweit die Unternehmen gleiche oder vergleichbare

Leistungen bereits ausgeführt haben: die Preise für diese;

in für Arbeiten

vergleichbaren Unternehmen ausgeführt sind: die Preise für die Leistungen des am besten

von dem Unternehmen selbst noch von vergleich⸗

neue Leistungen nach Maßgabe der §§ 4 und 5.

ten Auftrag oder als Preis je to vereinbart werden. ein Gesamtpreis vereinbart, so ist zugleich auch ein Tonnen⸗ preis anzugeben, nach dem bei Projektänderungen abzurech⸗ nen ist. b b Aenderung des gesamten Bauwerks, so ist ein neuer Freis (Gesamtpreis oder Tonnenpreis) zu vereinbaren.

(3 an 9 Deutschen Stahlbauverband vom 2. April 194 III 201 18 756/40 —, betreffend das Preisverständi⸗ gungsverfahren, bleibt unberührt.

8 Preiserrechnung bei neuen Leistunge Soweit die Preise nach § 3. 85 1 Buchstabe c) gebildet werden, müssen die Unternehmen Grundlage errechnen: 8 I. Werkstoffkosten: 1“ a) Einstandspreise der Werkstoffe einschließlich der Elektroden, Farben, Nieten, Schrauben und

Vorfracht des gewalzten, gegosseneg und geschmiedeten Eisens, nach Abzug des Schrott⸗ erlöses uX“ b) Werkstoffgemeinkosten in v. H. auf a) . II. Kosten des technischen Büros a) Produktive Gehälter 8 b) Bürogemeinkosten in v. H. auf a) III. Werkstattkosten .“ Fertigungslöhne bb) Fertigungsgemeinkosten in v. H. 6 auf a) 8 IV. Baustellenkosten a) Löhne und Gehälter b) Baustellengemeinkosten in v. H. auf a) Summe Herstellkosten —IV. V. Verwaltungs⸗ und Vertriebsgemein⸗ kosten in v. H. auf Herstellkosten VI. Maschinen, Geräte, Gerüste und andere Kosten der Baustelle (außer Sonderleistungen) Summe Selbstkosten VI. VII. Gewinn einschließlich Wagnis in v. H. auf Selbstkosten VIII. Frachten 1..“ a) Vorfracht des gewalzten, ge⸗ gossenen und geschmiedeten Eisens b) Transportkosten für Lieferung von Bauteilen und Baugeräten von der Werkstatt zur Baustelle IX. Sonderkosten

5 7 7 272 7

Summe —IX

X. Preiserhöhungen der Werkstoffe seit

1. Januar 1940

XI. Lohnerhöhungen NII. Umsatzsteuer XIII. Gesamtpreis

XIV. Zulässige besondere Zuschläge

Einzelheiten der Preiserrechnung bei neuen

nach dem Lohn⸗

Leistungen

stehend genannten Ansätze folgendes: 1. Für Werkstoffkosten (I und X): . d ise, die nach

schlägen für bestimmte Fälle vorgesehen ist, bleibt sie weiter⸗ hin zulässig.

———ö————.—

1““

Es dürfen die tatsächlichen Einstandspr den einschlägigen Preisvorschriften zulässig sind 111A1A1AA“*“

Der Erlaß des Reichskommissars für die ““

b) soweit gleiche oder vergleichbare Leistungen von dem Unternehmen selbst noch nicht, orden

vergleichbaren Unternehmens; c) soweit gleiche oder vergleichbare Leistungen weder

baren Unternehmen ausgeführt worden sind: die

nach dem Runderlaß Nr. 137/40 des Reichskommise⸗ sars für die Preisbildung vom 8. November 1940 (Nitt. Bl. I1 1940 S. 806) zu bildenden Preise für

(2) Der Preis kann als Gesamtpreis für einen ird

Bedeutet jedoch die Projektänderung eine grund⸗

8

88

8

ie Preise auf folgender

8

ertig bezogenen ese. 88 . jedoch ohne

85

8

Bei der Preiserrechnung nach § 4 gilt für die nach⸗

8 *8

berück⸗