sichtigt werden. Haben sich die Werkstoffpreise seit dem 1. Januar 1940 erhöht, so sind die Unterschiedsbeträge am Schluß der Kalkulation anzuhängen.
8 2. Für Löhne und Gehälter (IIa, IIa, IVa und X):
Es dürfen höchstens die am Lohnstoptag (16. Oktober 1939 zulässigerweise gezahlten Löhne und Gehälter, Zu⸗ lagen und Zuschläge zugrunde gelegt werden. Die bis zum Zeitpunkt der Preiserrechnung durch Tarifordnung oder Anordnung eines Reichs⸗ oder Sondertreuhänders der Arbeit eingetretenen Erhöhungen der Löhne und Ge⸗ hälter dürfen berücksichtigt werden, jedoch ohne Zuschläge. Sonstige Erhöhungen der Löhne und Gehälter dürfen nur mit Genehmigung des Reichskommissars für die Preisbildung oder der Preisbildungsstelle berücksichtigt werden. Die Preisbildungsstelle kann auf Antrag ge⸗ nehmigen, daß das Unternehmen die freiwilligen und vorgeschriebenen Lohn⸗ und Gehaltserhöhungen, die seit dem Lohnstoptag eingetreten sind, bei Ila, IIla und IVa in einem Vom⸗Hundertsatz von den tatsächlich ge⸗ ahlten Löhnen absetzt. In diesem Falle dürfen diese
eträge bei Ziffer XI eingesetzt werden. 1“
8. Für Gemeinkosten (Ib, IIb, IIIb, IVb und V):
Die jeweiligen Gemeinkosten dürfen höchstens mit den Zuschlagssätzen angesetzt werden, die sich aus den im Kalenderjahr 1939 tatsächlich entstandenen Beträgen er⸗
1 eben. Soweit Kosten, die nach dieser Anordnung be⸗ 8 berechnet werden dürfen, im Jahre 1939 in den Gemeinkosten enthalten waren, müssen die Zuschlagssätze entsprechend ermäßigt werden. 4. Für Maschinen, Geräte und andere Kosten der Bau⸗ stelle (VI):
a) Für die Verwendung von eigenen Maschinen, Ge⸗ räten und Gerüsten bei Arbeiten auf der Baustelle dürfen höchstens die in der Geräteliste der Wirt⸗ schaftsgruppe Bauindustrie sowie in der Stahlbau⸗ Ergänzungsliste angegebenen und gemäß Erlaß des Reichskommissars für die Preisbildung vom 13. Fe⸗ bruar 1941 (V — 427 — 11 770/41) um 20 v. H. gesenkten Abschreibungs⸗ und Verzinsungssätze be⸗ rechnet werden. Weitere Senkungen der Sätze sind jeweils von deren Inkrafttreten an zu berücksich⸗ tigen. Die auf die Maschinen und Geräte entfal⸗ lenden Reparaturkosten einschließlich der Ersatzteil⸗ kosten sowie die Kosten für vermehrten Verschleiß und für Ueberstunden werden durch einen Zuschlag von 100 % auf die jeweils gültigen Abschreioungs⸗ und Verzinsungssätze abgegolten.
b) Für die Verwendung fremder Maschinen, Geräte und Gerüste dürfen höchstens die Sätze der Verord⸗ nung über die Höchstmieten für Baugeräte vom 16. Juni 1939 (RGBl. I S. 1043) berechnet werden.
5. Für den Gewinn (VII:
Der Gewinn darf höchstens so berechnet werden, daß er dem tatsächlichen Gewinn entspricht, der auf Grund von Kalkulationen des Jahres 1936 durchschnittlich erzielt worden ist.
6. Für die zulässigen besonderen Zuschläge (XIV)
a) Für Zeitarbeiter, die für ein bestimmtes Bauvor⸗ haben eingestellt sind, sowie für Stammarbeiter, die über 20 % der für die Arbeiten auf der Baustelle vorgesehenen Gesamtbelegschaft hinaus zur Baustelle entsandt werden, dürfen die Kosten der Hin⸗ und Rückreise, Wegegelder, Trennungsgelder, Unter⸗ kunfts⸗ und Uebernachtungsgelder, Auslösungen und Kosten der Wochenendheimfahrten außerhalb des An⸗ gebotspreises in tatsächlich entstandener Höhe mit einem Zuschlag für Umsatzsteuer berechnet werden.
b) Müssen Sondergeräte für eine bestimmte Aufgabe angefertigt oder angeschafft, Maschinen oder Geräte besonders hergerichtet, Rüstungen und Abbretterun⸗ gen vorgenommen werden, so dürfen die dabei ent⸗ standenen Kosten unter Berücksichtigung des Netto⸗ schrotterlöses besonders berechnet werden. Bei der Berechnung sind § 4 und die vorstehenden Vor⸗ schriften entsprechend anzuwenden. 28
Meldungen an die Wirtschaftsgruppe 11) Die Zuschlagsätze für die jeweiligen Gemeinkosten Emäß §§ 4 und 5 sind der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und isenbau zu melden.
(2) Mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preis⸗ bildung kann die Wirtschaftsgruppe für die Preiserrechnung nach § 4 und für die Meldung nach Abs. 1 Formblätter d Meldefristen vorschreiben. 8
8
“
Machweis von Preisen 8 Durch den Nachweis der Preiserrechnung nach § 4 genügt das Unternehmen den Vorschriften des § 1 der Verordnung über den Nachweis von Preisen vom 27. November 1940 (RGBl. I1 S. 1531).
ö3 usätzliche Vergütungen
(1) Fordert der Auftraggeber eine Leistung, die im Ver⸗ trag nicht vorgesehen ist, oder erklärt er sich mit einer solchen Leistung einverstanden, so kann eine zusätzliche Vergütung nach den Bestimmungen dieser Anordnung berechnet werden.
(2) Entsteht in anderen Fällen für den Unternehmer durch Leistungen, die im Vertrag nicht vorgesehen, zur Durch⸗ führung aber erforderlich sind, oder durch sonstige während der Ausführung der Leistungen eintretende Ereignisse ein Mehraufwand, der die Grundlage der Preiserrechnung wesent⸗ lich verändert, so kann eine zusätzliche Vergütung nach den Bestimmungen dieser Anordnung berechnet werden, wenn der Mehraufwand durch solche Umstände verursacht worden ist, die der Unternehmer nach dem Vertrag nicht zu vertreten hat und die auch bei Anwendung größter Sorgfalt nicht vor⸗ auszusehen waren. 1
(3) Für die Berechnung von Zusatzforderungen wegen der Minderleistung von Kriegsgefangenen und ausländischen Zivilarbeitern auf der Baustelle gelten die Bestimmungen des Runderlasses des Reichskommissars für die Preisbildung Nr. 13/42 vom 2. März 1942 (MittBl.]1 S. 148)
der
Stundenlohnarbeiten auf der Baustelle
Wenn Richtpreise nicht bestehen, gelten für Arbeiten auf Baustelle allein (öohne Verbindung mit Werkstätten⸗ arbeiten) die Vorschriften der Verordnung über die Bau⸗ preisbildung (Baupreisverordnung) vom 16. Juni 1939 (RGBl. I S. 1041) nach folgender Maßgabe:
1. Für die von dem Unternehmen zugelieferten unbe⸗ arbeiteten Materialien darf höchstens der Einstandspreis mit einem Zuschlag von 10 v. H. berechnet werden.
2. Bei Stundenlohnarbeiten dürfen als Lohn für normale Arbeits⸗, Warte⸗ und Reisestunden an Werktagen höchstens die zulässigen Löhne und die zulässigen Gehälter für die auf der Baustelle dauernd tätigen Angestellten (Montageleiter, Richtmeister, Buchhalter, Zeichner und ähnliche technische und kaufmännische Angestellte) mit einem Zuschlag von 83 v. H. berechnet werden, der alle Kosten einschließlich der Vorhal⸗ tung von Handwerkszeug und der Anfertigung von Montage⸗ zeichnungen abgilt. Statt dessen kann ein fester Stundensatz, der Lohn und Zuschlag enthält, berechnet werden; dieser darf den voraussichtlichen Durchschnittslohn nebst Zuschlag nicht überschreiten. Für Mehrarbeit, Nachtarbeit sowie Arbeit an Sonn⸗ und Feiertagen, Arbeiten in besonderem Schmutz, an gasgefährdeten Stellen, unter Tage oder ähnliche außer⸗ ewöhnliche Arbeiten dürfen zusätzlich höchstens die tariflichen Puschläge mit einem Zuschlag von 27 % berechnet werden. Die Kosten für Hin⸗ und Rückreise, Wegegelder, Trennungs⸗ gelder, Unterkunfts⸗ oder Uebernachtungsgelder, Auslösungen und Kosten für Wochenendheimfahrten dürfen höchstens in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet werden. Auf diese Beträge dürfen nur Zuschläge für Umsatzsteuer und Berufs⸗ genossenschaftsbeiträge berechnet werden; ein Gewinnzuschlag ist unzulässig.
3. Für die Verwendung von Maschinen, Geräten und Gerüsten gelten die Vorschriften des § 5 Ziff. 3; auf die hier⸗ nach zuläffigen Beträge darf ein Zuschlag bis zu 10 v. H. berechnet werden. Für die Anfertigung von Sondergeräten und für die besondere Herrichtung von Maschinen oder Ge⸗ räten, Rüstungen und Abbretterungen gelten die Vorschriften des § 3 Ziff. 5 Buchst. b). Die Kosten des Transportes der Maschinen und Geräte zur Baustelle und zurück, ferner Be⸗ leuchtung, Betriebskraft und Lieferung der Schmiedekohlen 2 Nietarbeiten dürfen mit einem Zugchlag bis zu 10 v. H. esonders berechnet werden. 8
Schlußbestimmungen G § 10 8 Arbeiten an zerstörten Stahlbauteen Die „Grundsätze für die Abrechnung von Arbeiten an F Stahlbauten“ vom 10. Februar 1941 (Schreiben es Reichskommissars für die Preisbildung an den Reichs⸗ verkehrsminister vom 10. Februar 1941 — V — 423 — 594/41 —) bleiben unberührt.
§ 11
Durchführungsvorschriften und Ausnahmen
(1) Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung notwendigen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.
(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung und die Preisbildungsstellen können von den Vorschriften dieser An⸗ ordnung und den zu ihrer Durchführung erlassenen Vor⸗ schriften zur Vermeidung unbilliger Härten oder aus volks⸗ wirtschaftlichen Gründen Ausnahmen anordnen oder zulassen.
(1) Die Anordnung tritt am 1. September 1942 in Kraft. G.“ Sie erstreckt sich nicht auf Verträge, die auf Auf⸗ trägen oder Angeboten beruhen, die vor diesem Zeitpunkt abgegeben worden sind. 1 Berlin, den 22. Juli 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. 88 J. V.: Dr. Flottmann.
“
51
“
Anordnung
Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen) Vom 24. Juli 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. Angust 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: Geltungsbereih 8
1) Diese Anordnung gilt für neue Möbel, die von der
sstelle für Waren verschiedener Art im Deutschen Reichs⸗ S Preußischen Staatsanzeiger jeweils bekanntgegeben werden.
2) Ausgenommen von dieser Anordnung sind Möbel aus Metall sowie einfache Unterkunftsgeräte, die an öffentliche Bedarfsträger geliefert werden. ““ ““
§ 2
Veräußerung
11) Möbel 822. außer in das Ausland an Verbraucher nur gegen Bedarfsbescheinigungen veräußert werden, die von den Landeswirtschaftsämtern ausgestellt sind. Die Landeswirt⸗ schaftsämter werden ermächtigt, die Befugnis zur Ausgabe von Bedarfsbescheinigungen für Möbel auf die irtschaftsämter zu übertragen. 1
(2) Die Wirtschaftsstelle für Möbel ist berechtigt, Möbel⸗ herstellern und Möbelhändlern Lieferungsanweisungen zu erteilen.
(3) Bedarfsbescheinigungen werden drei Monate nach Ausstellung ungültig. ies gilt auch für vor Erlaß dieser Anordnung ausgestellte Bedarfsbescheinigungen. Die Aus⸗ lieferung von Möbeln ist auch nach Ablauf der Dreimonatsfrist
(Veräußerung von
der Reichsstelle für Waren verschiedener Art
’1 handen 3
Ausnahmebestimmung
Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen. (Setrasbestimmungen
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der Fassung von 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft. .
Diese Anordnung tritt am 1. August 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebie von Eupen, Malmedy und Moresnet. 8
Berlin, den 24. Juli 1942.
Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art.
“
8 Bekanntmachung Nr. 1 3 8 7 Anordnung V 51 der Reichsstelle für Waren verschiedener rt (Veräußerung von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen) Vom 24. Juli 1942 Auf Grund des § 1 Absatz 1 der Anordnung V 51 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Möbeln gegen Bedarfsbescheinigungen) vom 24. Juli 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 172 vom 25. Juli 1942) wird folgendes bekanntgegebent Die Anordnung V 51 gilt für: Schlafzimmermöbel: Schränke für Schlafzimmer, Betten,. Nachtschränke, Kommoden oder Küchen möbel: Küchengeschirrschränke (Büfetts od. Reformküchen), Küchengeschirrschränke (Anrichten). Wohnzimmermöbel: Wohnzimmerschränke (auch Büfetts oder Schreib⸗ schränke), Gläserschränke (Vitrinen) oder Anrichten. Einfaches Unterkunftsgerät: “ E1“ oder Gefolgschaftsbetten, 8 Mannschafts⸗ oder Gefolgschaftsschränke. Berlin, den 24. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.
Stehspiegel. 8
Die Liste der Kontingentsträger in Nr. 146 des Deutschen
Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom
25. Juni 1942 in der Bekanntmachung zur 1. Durchführungs⸗
anordnung zur Anordnung I der Reichsstelle für Eisen und Stahl ist wie folgt zu ändern: Unter Nr. 40 a ist einzufügen: Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ Industrie, Berlin W 62, Lützowufer 24. Die Nr. 68 muß lauten: Wirtschaftsgruppe Bergbau, Berlin W 15, Kur⸗ fürstendamm 54 —55. Die Nr. 69 muß lauten: Wirtschaftsgruppe Eisen schaffende Industrie, Ber⸗ lin NW 7, Unter den Linden 10. Bei der Nr. 70 muß die Anschrift lauten: 2 Berlin⸗Halensee, Albrecht⸗Achilles⸗Str. 62—64. Die Nummern 71 und 73 sind zu streichen. Neu aufzunehmen sind: 8 Nr. 81 a: Der Generalbaurat für die Hauptstadt der Bewegung, München 22, Prinzregenten⸗ straße 3, Der Reichsstatthalter von Hamburg, der Architekt für die Neugestaltung der Hanse⸗ stadt Hamburg, Hamburg⸗Altona, Neues Rathaus, Der Reichsbaurat der Stadt Linz, Linz /S.,
8
Landstr. 3Z23Z3. Berlin, den 25. Juli 1942. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Stahl. Dr. Kiegel.
Preußen
Bekanntmachung
Die heute ausgegebene Nummer 8 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 14 569. Anordnung zur Vereinfachung der v der Amtsvorsteher und deren Stellvertreter. Vom 15. Juli 1942.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis 0,20 Rℳ, zuzüglich eine Versandgebühr von 0,03 Rℳ. Zu beziehen durch: R. v. Decker “ (G. Fench. Berlin W 15, Lietzenburger Straße 31, und durch den Buchhandel.
Berlin, den 25. Juli 1942. 8 Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.
—
Wirtschaftsteil
Wirtschaft des Auslandes Japanische Erfolge bedrohen Stabilität des britischen
1
4
8
Finanzmarktes .
Aus den Jahresberichten und der Dividendenentwicklung der in Ostasien tätigen britischen Banken läßt sich die Ver⸗ wirrung erkennen, die die Besetzung der Seeen Gebiete durch die Japaner hervorgerufen hat. Der Verlust der hohen Ge. winne bedeutet nicht nur eine direkte Bedrohung der tahilität des britischen Finanzmarktes, sondern berührt auch die Verfügbar⸗ keiten, die Großbritannien zur ee. ltun taser ußen⸗
benstigk. Die Besetuna Hongkongs, Malchas, Rieber
Kriegszuschlag
11.“
—
“
eut “ 8
Reichsanz
Erne veilage 8 eiger und Preußische
Berlin, Sonnabend, den 25. Juli
82 8
Phönicia⸗Werke Aktiengesellschaft, Elsterwerda.
Bilanz zum 31. Dezember 1941. 1
—
Abschrei⸗ bungen
Stand am
+ Zugan 31. 12. 1941
+ Abgang
Stand am 1. 1. 1941
9
41 Aktiven. I. Anlagevermögen:
la. Bebaute Wohn⸗ rundstücke.. Ib. Bebaute Betriebs⸗ ggrundstücke. 2. Maschinen und ma⸗ schinelle Anlagen.
3. Werkzeuge, Be⸗ triebs⸗ u. Geschäfts⸗ ausstattung
R.“ ₰.
+ 124 673 94
— + 7010 68 25õ 407 — T687 52
6 500 — 6 500— 206 907 —25 187 52
145,852,91 15.915,31 . 17 324,83
4. Anlagewertpapiere
II. Umlaufvermögen: 1. Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe 2. Halberzeugnisse.. 3. Fertigwaren.. Umlaufwertpapierer . Eesferferberungen.. Schecks.. “ Barmittel. 10 474 Bankguthaben.. öö 59 452¹ Sonstige Forderungen... 33 lbgrenzungsposten.
„ 2 227272⸗
179 093
30 240 196 637 347
.
.
9 SAE
α 5
9
Passiven.
. Grundkapital: 1
Stand am 1. 1. 1941
+ Berichtigung ...
.Rücklagen: 1. Gesetzliche Rücklage
2. Andere Rücklagen .
t. Umlaufwertberichtiguugg
.Rückstellungen.. Verbindlichkeiten:
1. Liefer⸗ und Leistungsschulden.
2. Sonstige Schuldern.
VI. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag.
“ 2. Neugewinn 1941
320 000 80 000
0 000= 30 000
400 000
70 000
5 000 116 274
.⁴ 2⁴ .⁴ ⁴ 2
77 80807 42 408 87 1265 — 22 731,— 785 486
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941. ——õ—yõõ————ꝛꝛꝛ—V—V—V—V—
R.ℳ 337 148 21 852 95 74 635 62 143 490 1 655 8 000
120 211
24 000 —
1 Aufwendungen. Löhne und Gehälter. .. “ Giglabgabr .. 362 .Anlageabschreibungen ... 1 Ausweispflichtige Steuern . p Gesetzliche Berufsbeiträge . 48 Paufchtenge. . Zuführung zum Grundkapital.. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage. 8 . Zurückgestellte Kosten für die Kapitalberichtigung Reingewinn: Gewinnvortrtag. Neugewinn 1941 . . 24 000—
1 „70078257
2 .
9 35 55 5
90 000
Gewinnvortrag. . ..
Ausweispflichtiger Rohüberschuß
.Zinsmehrertrag . . F .Außerordentliche Erträage.. .. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung:
aus Rücklagen.. ö“
aus Posten des Umlaufvermögens .
. 1269 — “ 605 926 66
523/96
3 062 95
90 000— 700 782 57 16 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
er Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗
ärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. .“ Dresden A, den 20. Juni 1942. 8 8 Treuhand⸗Vereinigung Aktiengesellschaft.
Theermann, Wirtschaftsprüfer. ppa. Bürger, Wirtschaftsprüfer.
Dividendenauszahlung. In der am 17. Juli 1942 stattgefundenen Hauptversammlung wurde beschlossen, eine Dividende von 6 % auf das berichtigte Kapital auszuschütten.
Demgemäß werden gegen Einlieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 8 der alten, unberichti gten Aktien nach Abzug von 159% Kapitalertragsteuer einschließlich
Rℳ 6,38 für jede bisherige Aktie über R. ℳ 100,—, Rℳ 25)950 für jede bisherige Aktie über R. Nℳ 400,—
der Gesellschaftskasse in Elsterwerda,
der Dresdner Bank, Dresden oder
dem Bankhaus Bassenge & Fritzsche, Dresden, ausgezahlt.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus: Herrn Dr. Justus Müller, Dresden, Vorsitzer; Herrn Direktor Walter Loewe, Dresden, stallvertr. Vorsitzer; Herrn Direktor Herbert Büttig, Dresden; Frau⸗Hildegard Grosser, München.
Den Vorstand bildet allein Herr Direktor Kurt Lehmann, Elsterwerda.
Durchführung der Kapitalberichti gung.
Auf Grund der Dividendenabgabeverorbnung hat der Aufsichtsrat gemäß dem Vorschlag des Vorstands beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von R.ℳ 320 000,— um R.N 80 000,— auf R.ℳ 400 000,— mit Wirkung zum 31. De⸗ zember 1941 zu berichttgen. Die entsprechende Eintragung in das Handelsregister ist am 8. Juli 1942 erfolgt.
Wir fordern nunmehr unsere Aktionäre auf, gegen Einreichung der Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 9 ihren Anspruch auf die aus der Kavitalberichtigung anfallenden Aktien in der Zeit bis zum 12. August 1942 einschließlich
bei der Dresdner Bank, Dresden, 1 während der bei dieser üblichen Kassenstunden geltend zu machen. Die einz ureichenden Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit der Firma bzw. dem Namen und der Anschrift des Einreichers zu versehen. 1
Auf jede bisherige Aktie zu E. N 400,— wird eine zusätzliche Aktie zu .ℳ 100,—, auf jede bisherige Aktie zu R. ℳ 100,— wird ein Bezugsrecht über ℳ 25,— ausgegeben. Die zusätzlichen Aktien sind mit Gewinnanteilscheinen Nr. 10 ff. und Erneuerungsscheinen ausgestattet.
9
“
Das Bezugsrecht kann gemäß § 51 (1) der Ersten Durchführungsverordnung zurr—
Dividendenabgabeverordnung dergestalt ausgeübt werden, daß auf je R.ℳ 100,—
Bezugsrechte eine neue Aktie über Rℳ 100,— bezogen werden kann. Das Be⸗
zugsrecht kann auch veräußert werden. . Bis zur Fertigstellung der neuen Aktienurkunden erhalten die Einreicher nicht
Passive Rechnungsabgren⸗
tungen zu prüfen. 8 Die Ausreichung der neuen Aktien
Elsterwerda, den 17. Juli 1942.
Der Vorstand.
[18624] Alpine Chemische A. G., Kufstein.
Wir laden ru unsere Aktionäre zu der am 14. August 1942 um 14 Uhr in Schaftenau bei Kufstein in unseren Geschäftsräumen stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Berichtes des Vor⸗ Sge. des Berichtes des Auf⸗ ichtsrates und des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäfts⸗ jahr 1941.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
3. Neuwahl des Aufsichtsrats.
4. Wahl des Abschlußprüfers und eines Stellvertreters für das Ge⸗ schäftsjahr 1942.
5. Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der sammlung sind diejenigen berechtigt, die bis spätestens am 11. August 1942 ihre Aktien bei einer der nachstehend aufgeführten Stellen hinterlegen und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung dort be⸗ lassen: 8
bei der Kasse der Gesellschaft,
bei der Kasse der Schering A. G., Berlin N 65, Müllerstr. 170/172,
bei einer deutschen Werrpapier⸗ sammelbank,
bei einem deutschen Notar.
Im Falle der Hinterlegung bei ine⸗ deutschen Wertpapiersammelban oder einem Notar ist der Hinter⸗ legungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Kufstein, den 23. Jult 1942.
Der Vorstand.
[16236]. Kuranstalt Aktiengesellschaft Tobelbad.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
R ₰
Aktiva. Anlagevermoͤgent Bebaute Grundstücke, 8 Wohn⸗ gebäude . . 332 911,74
Unbebaute Grundstücke. Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung 3 678,21
Umlaufvermögen: Kassenbestand 59,11 Bankguthaben 382,—
35 170,—
371 759
441 372 201
Passiva. Grundkapital Gesetzliche Rücklage Rückstellungen.. Verbindlichkeiten:
Hypothek. 242 929,74 Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ keiten.
. 100 000 “ 18 644
20
1 716,86 244 646,60
7 500,—
—
372 201 06
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
zuuuuuug..
R.ℳ 6 140 323 7 308 10 768 3 951 213
1 291 29 995
Aufwendungen. Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben.. Anlageabschreibungen.. Zinsmehraufwand.. Ausweispflichtige Steuern.. Gesetzliche Berufsbeiträge.. Ausweispflichtige außerordent⸗
liche Aufwendungen..
Erträge. Ausweispflichtiger Rohüber⸗ “ Zur Verlustdeckung aufgelöste gesetzliche Rücklage..
26 855 73
3 140 17 29 995 90
Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ adsg pflichtmäßigen Prüfung auf Grund er Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise, entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗
schriften. 1.“ Wien, 28. April 1942. .“ Treuverkehr Deutsche Treuhand
Aktiengesellschaft Zweigniederlassung Wien.
Dr. Schick, Wirtschaftsprüfer. Hansen, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Otto Totzauer, Prag
(Vorsitzer); Willy Hufsky, Prag (Vor⸗
sitzerstellvertreter); Ing. Alois Hein, Graz;
übertragbare Kassenquittungen. Die Ausreichung der neuen Aktien erfolgt möglichst
Eheeee 8 Aktionäre
Hans Zimmer, Praa: Josef Bartlt, Prag.
bald gegen Rücklieferung der Kassenquittungen durch die Dresdner Bank. Diese ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Kassenquit⸗
erfolgt für die Aktionäre provisionsfrei.
Soweit sich der An⸗ und Verkauf von Spitzenbeträgen erforderlich macht, ist die Dresd⸗ ner Bank bereit, diesen nach Möglichkeit zu vermitteln.
Phönicia⸗Werke Aktiengesellschaft. Kurt Lehmann.
Vorstand: Dr. Rudolf von Fürer⸗ Haimendorf, Wien; Alfred Slama, Tobel⸗ bad.
Wien, am 6. Juli 1942.
Kuranstalt Aktiengesellschaft Tobelbad.
Rud. von Fürer⸗Haimendorf. Alfred Slama. nᷓmNUsnnnen———ꝑ—äü
[17998]. Mittelveutsche Telefon⸗ Aktiengesellschaft, Dresden. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Aktiva. Forderungen an Konzern⸗ unternehmmwen..
st
Passiva. Srnaöö6
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.
Aufwendungen. ℳ Verlustvortrag 19430 55 492 Aufwendungen.. —
55 492
Erträge. “ — Veruutut1 ,55 492 55 492
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ees tigen Vorschriften.
Berlin, den 3. Juni 1942.
Röhrsheim, Wirtschaftsprüfer.
Vorstand: Kaufmann Franz Schmidt, Dresden.
Aufsichtsrat: Dr. Ulrich Engel, Frank⸗ furt a. M., Vorsitzer; Dr. Kurt Möllgaard, Feefurt a. M., stellvertr. Vorsitzer;
einrich Otter, Frankfurt a. M.
Mitteldeutsche Telefon⸗ Akktiengesellschaft. Schmidt.
[179381. H. Meinecke A.⸗G.
Auf Vorschlag des Vorstandes hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 23. Juni 1942 beschlossen, das Grundkapital von R.ℳ 2 110 000,—8 um 25 % auf Rℳ 2 637 500,— gemäß der Dividenden⸗ abgabeverordnung vom 12. Juni 1941 auf Grund der nachstehend veröffentlichten Häere , mit Wirkung zum 31. Dezember 1941 zu berichtigen.
Kapitalberichtigte Bilanz am 31. Dezember 1941.
Aktiva. 8 ₰ Anlagevermögen S 727 000,—
Zugang infolge
Kapitalbe⸗
richtigung 155 000,— Beteiligungen. 350 225,50 Zußang infolge
apitalbe⸗ richtigung 80 000,—
479 223 50 1 361 223 50 Umlaufvermögen: “ Waren⸗ . bestände 1 162 188,88 Zugang infolge Fapstalbe⸗
richtigung 50 000,—
1222188,85
Wertpapiere 891 000,— Forderungen 933 183,32 Hinterlegte Sicherheiten Kassenbestand, Postscheck⸗ und Reichs⸗ bankguthaben 26 937,54 Bankguthaben 291 005,03 Rechnungsabgrenzungs⸗ vosten ..
550,—
Passiva. Grundkapital:
Stamm⸗ aktien. Zugang in⸗ folge Ka⸗ pitalbe⸗ richtigung 525 000,— Vor. 1. aktien Zugang infolge Kapitalbe⸗ richtigung 2 500,—
2 625 000 “ 10 000,— 1
Rücklagen: Gesetzliche Rücklage „211 000,— Zuführung 1941. 54 000,— Rück⸗ . 250 000,—
. . 50 000,— 0 000,— Abgang in⸗ folge Ka⸗ pitalbe⸗ richtigung 200 000,— Rückstellungen: für Pausch⸗ steuer 52 750,— Sonstige. 890 868,38 Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten auf Grund von Lieferun⸗ gen und Leistungen. Verbindlichkeiten gegen⸗ über abhängigen Ge⸗ sellschaften 148 898,88 Abgang in⸗ folge Ka⸗ pitalbe⸗ richtigung 42 500,— 106 398 88 Nicht erhobene Divi⸗ V 38v11ö1“ Rechnungsabgrenzungs⸗ 6ö“ Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940. . 26 654,35 Gewinn 1941 155 683,19
Freie
lage. Zuführung 1941.
. 3 986 . 118 033 38
182 337 54 4 730 002 68
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941. —..ꝛ——’
Aufwendungen. 2e Aufwendungen gemäß § 132 des Aktiengesetzes. b.“ Zuführung zum Gesell⸗ schaftskapital.... Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940. 26 654,35 Gewinn 1941 155 683,19
2 225 875 52 750
527 500
182 337% 2 988 462
Erträge. Gewinnvortrag aus 1940. Zuführung:
aus Erhöhung des An⸗
lagever⸗ mögens 235 000,— aus Erhöhung des Umlauf⸗ vermögens 92 500,— aus Auflösung der Rück⸗ lage. 200 000,— Warenertrag gem 13²
II Abs. 1 des Aktienge⸗
“ Erträge aus Beteiligungen Sinbertrige.. .. Außerordentliche Erträge.
Miaten .....
26 654:
527 500
2 375 167
10 300
16 118
30 097
2 624
2 988 462
Breslau⸗Carlowitz, 19. Juni 194
Der Vorstand. C. Meinecke. W. Meineck Breslau, den 23. Juni 19422. Der Aufsichtsrat. . Dr. Josef Schilling, Vorsitzer. Nach dem abschließenden Ergebnig meiner pflichtgemäßen Prüfung au Grund der Bücher und Schriften der H. Meinecke Aktiengesellschaft, Breslau⸗ Carlowitz, sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge setzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. 8 Olmütz, im Juni 1942. 1 Dr. jur. Hermann Dzialas, Wirtschaftsprüfer. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 19422 wurde die Aus⸗ schüttung einer Dividende auf die Vor⸗ zugs⸗ und Stammaktien von 6 % des berichtigten Kapitals beschlossen Entsprechend der durch die DAV. vorge⸗ schriebenen Begrenzung werden 5,6 % des berichtigten Kapitals auf die Stammaktien und 6 % des berichtig⸗
ten Kapitals auf die Vorzugsaktien
nach Abzug von 15 % Kapitalertragsteuer ausgezahlt. Zahlstellen sind: S beSsen Hauptkasse, Breslau, ommerzbank A.⸗G., Breslau und Berlin, 8 Deutsche Bank, Breslau und Verlin. Der Vorstand besteht aus: Fabrik⸗ direktor Dr. Carl Meinecke, Breslau, un Direktor Walter Meinecke, Breslau.
Der Aufsichtsrat besteht aus: Bank direktor Dr. Josef Sgv. Berlin, Vor⸗ sitzer; Bankdirektor Dr. E. h. Felix Theus⸗ ner, Breslau, stellv. Vorsitzer; Sanitäts⸗ rat Dr. Hermann Schiller, Wilhelms⸗ horst / Mark; Landwirt Ernst von Wallen⸗ berg⸗Pachaly, Thiergarten, Krs. Wohlau.
reslau⸗Carlowitz, 18. Juli 1942. Der Vorstand.
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