1942 / 179 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 179 vom 3. August 1942. S. 2

Ferdinand Tupy, geb. am 30. 3. 1903 in Bernaditz, zuletzt wohnhaft gewesen in Mühlhausen Nr. 70,

Marie Tupa, geb. am 28. 6. 1913 in Bernaditz, zuletzt wohnhaft gewesen in Bernaditz Nr. 70,

. Alois Smahal, geb. am 4. 3. 1887 in Chrudim, zuletzt wohnhaft gewesen in Jermer, Ringplatz 28, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren ein⸗ gezogen. . Prag, den 28. Juli 1942.

Geheime Staatspolizei.

Anordnung eesen für die Maschinenproduktion über die Typenbeschränkung bei Drahtseilhebezeugen

Vom 17. Juli 1942

Leistungssteigerung des Baues von Drahtseilhebe⸗

zeugen ordne ich hiermit auf Grund der Verordnung über

828 Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗

Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (-GBl. I S. 2411) in mit der Durchführungsverordnung

20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgendes an:

I. Schneckenradwandwinden

1. Schneckenradwandwinden sind nur noch für folgende Zugkräfte herzustellen: 8 1 9,5 88EE Schutzhauben für das Schneckenrad gegen Ver⸗ schmutzung sind nur auf besondere Bestellung zu liefern. .Jede Windengröße darf nur mit einer Trommel⸗ länge gebaut werden. - .Schneckenradwandwinden mit ausrückbarer Trommel sind nicht mehr herzustellen. II. Sackwinden 1. Sackwinden sind nur noch für die Zugkräfte . ohne Vorgelege, mit Sicherheitskurbel, un 0,25 t mit Vorgelege und Sicherheitskurbel herzustellen. 2. Sackwinden mit ausrückbarer Trommel dürfen nicht mehr gebaut werden.

III. Stirnradwandwinden 8

1. Stirnradwandwinden mit Schleuderbremse und 1 Kurbel dürfen nur noch für folgende Zugkräfte hergestellt werden: 1 0,25 9,5 unbd 15 h und zwar in je 2 Typen mit kleinem Trommeldurchmesser. .Stirnradwandwinden mit Schleuderbremse und 2 Kurbeln sind nicht mehr herzustellen. .Stirnradwandwinden mit 1 und 2 Kurbeln ohne⸗ Schleuderbremse. Mit Ausnahme der Sackwinden 0,25. t und der . Zimmermannswinden dürfen diese Wand⸗ mwminden nicht mehr gebaut werben.

IV. Zimmermannswinden

Zimmermannswinden dürfen nur noch in einer Größe, und zwar für 0,75 t Zugkraft gebaut werden. V. Handkabelwinden b

Handkabelwinden mit Gußrädern sind nur noch für

folgende Zugkräfte herzustellen: 18184* Die Winden 7,5 und 10 t werden später auf 8 bzw. 12,5 t umgestellt. Handkabelwinden mit Stahlrädern mit Ausnahme von Grubenkabelwinden dürfen nicht mehr gebaut werden.

„Elektrokabelwinden (auch Montagewinden genannt) Elektrokabelwinden mit einer oder mehreren Trommeln sind nur für folgende Zugkräfte herzustellen: 1 2 8 5 7,510t Die Winden 7,5 und 10 t werden später auf 8 bzw. 12,5 t umgestellt.

.Drahtseilkloben (auch Drahtseilblöcke genannt), soweit sie in die Zuständigkeit der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau fallen.

Die Seilscheiben für Drahtseilkloben sind aus einem

eeigneten Gußeisen ohne Buchsen anzufertigen. Seil⸗ schesben aus Stahl oder Stahlguß dürfen nicht mehr hergestellt werden.

Drahtseillaufwinden für Handbetrieb Die Anfertigung dieser Winden ist einzustellen.

„Die unter I bis VI angegebenen Zugkräfte beziehen sich stets auf die erste Seillage.

.Die unter I bis VIII genannten Hebezeuge dürfen nur mit einer besonderen Genehmigung hergestellt werden. Anträge auf Bauerlaubnis sind über den Sonderausschuß Transporteinrichtungen, Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Grolmanstraße 6, bei mir einzureichen.

Bis zum Verbrauch der vorhandenen Einzelteile können die ausfallenden Typen weitergebaut werden. Hierfür wird eine Uebergangszeit bis zum 30. Sep⸗ tember 1942 festgelegt. Am 1. Oktober 1942 haben die Hersteller dem Sonderausschuß Transporteinrichtungen u melden, welche Bestände in diesen Teilen noch bei ihnen vorhanden sind. Danach wird bestimmt, wann die Fabrikation der einzelnen Typen endgültig einge⸗

vom

.

und großem

stellt werden muß. Einzelteile für die fortfallenden Typen dürfen ab sofort nicht mehr hergestellt werden, sofern sie nicht zusammen mit schon vorhandenen Einzelteilen komplette Hebezeuge ergeben. Die Lieferung von Ersatzteilen wird durch diese An⸗ ordnung nicht berührt. XIII. Ich behalte mir vor, auf Fntta in besonders be⸗ gründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge

6 688

einzureichen. G

XIV. Die Geschäftsführung der Fachgruppe Hebezeuge, e und Aufzüge hat die Durchführung 88 Anordnung im Benehmen mit dem Sonderausschuß

Transporteinrichtungen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunftspflicht, zur Einsicht⸗ begübehng in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unter⸗ agen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Be⸗ triebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der a

über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ un

Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498).

XVI. Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗

aanzeiger in Kraft.

Sie gilt für Inlands⸗ und Ausfuhrlieferungen. Sie

vrvede- epr. in den eingegliederten Ostgebieten und im ebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet.

8

. sind über den Sonderausschuß Transporteinrichtungen

Xv.

Berlin, den 17. Juli 1942. 8 Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Nähmaschinen vom 18. Juli 1942 Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ teilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗

zember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der

Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. 1 S. 2498) ordne ich folgendes an:

I. Um eine einheitliche Durchführung meiner Anord⸗

nung über kriegsmäßige Aufmachung und Ausstattung von

Erzeugnissen des Maschinenbaues sowie über Mit⸗ und Nach⸗ lieferung von Werkzeugen, Zubehör und Ersatzteilen vom 26. Februar 1942 für das Gebiet der Herstellung von Näh⸗ maschinen sicherzustellen, wird im einzelnen bestimmt: 1. Bei Oberteilen: a) Guß: Der von der Gießerei gelieferte Guß (Arm und Platte) darf höchstens mit einem weiteren Bearbeitungsvorgang (Abschleifen) ver⸗ bessert werden; Lackierung: Farbe grundsätzlich schwarz; eine andere Farbe kann gewählt werden, wenn für schwarz Beschaffungsschwierigkeiten bestehen. Nur einmal grundieren, einmal lackieren. Nur bei Haushaltnähmaschinenoberteilen ist außerdem einmal farblos überlackieren gestattet. Das Fein⸗ schleifen des Lackes fällt fort. Alles Dekor fällt fort, ebenso Sonderbeschriftung;— Blanke Teile: aa) Handradkranz schwarz, bb) Stirndeckel atramentieren oder brünieren, cc) Stichstellhebel lackieren, dd) Fadenführende Teile alle blank verzinkt, Seitlichen, Schmierdeckel brünieren atramentieren, Schieber blank schleifen, Stichplatte blank schleifen oder brünieren oder atramentieren, Stoffstangenlüfterhebel atramentieren brünieren, Stichbreitenhebel atramentieren oder brü⸗ nieren, Getriebeteile unter der Platte weder schleifen noch vernickeln.

2. Bei Unterteilen: a) Holz: Kein Poliere, 3 b) Guß: Alle bisher blanken Teile lackieren oder 3. Zubehör: 8 8 a) Haushalt⸗ und Schneider⸗ nähmaschinen: Statt 5 Spulen 3, statt 2 Säumer 1 (nach Belieben ein breiter, mittlerer oder schmaler, je nachdem, über welche Vorräte die einzelne Firma verfügt. Neu⸗ bestellungen sollen vermieden werden), kein Kapper, verstellbarer Kantenfu (je nachdem, welche Firma hat), keine Stickstichplatte, sofern nicht Vorräte vor⸗ handen sind, die aufgebraucht werden können, höchstens zwei Schraubenzieher, kein starrer Nähfuß für die große Universal⸗ Schneidernähmaschine, kein Oelfläschchen, Apparatekasten aus Pappe, soweit nicht noch Blech⸗ vorräte verfügbar sind; b) Industrienähmaschinen: 1 - Nur diejenigen Zubehörteile, welche tatsächlich für dden bestellten Zweck benötigt werden. Ferner die notwendigen Spezialschlüssel, fünf Spulen, ein Füßchen und bis zu zwei Schraubenzieher. Dieses Zubehör kann mit jeder Maschine mit⸗ geliefert werden, gleichgültig, ob gleichzeitig mehrere Maschinen geliefert werden. Ersesteice werden nur in dem Umfange mitge⸗ liefert, als sie für ein halbes Jahr voraussicht⸗ lich benötigt werden.

Inland⸗ und Auslandausstattungen werden völlig gleichgestellt. Es wird den Maschinen ein Zettel nach Entwurf 2 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion beigefügt.

Zur weiteren Typenbeschränkung im Nähmaschinenbau is in Ergänzung meiner Anordnung über die Her⸗ stellung von Nähmaschinen vom 28. August 1941 für die Dauer des Krieges folgendes zu beachten:

oder

oder

oder Lineal mit Schraube Vorräte die einzelne

11.“

.

1. Jeder Nähmaschinenhersteller hat die Anfertigung als Handmaschine, als Versenkmöbel und als Schrankmöbel zu beschränken.

.Jeder ickzacknähmaschinen bauende Näh⸗ maschinenhersteller darf von der kleinen Zickzack⸗ nähmaschine (Haushalt⸗Zickzacknähmaschine) nur eine Type herstellen.

.Zickzacknähmaschinen dürfen nicht in Haushalt⸗ nähmaschinenausstattung, ausgenommen das nor⸗

mmale Versenkgestell, geliefert werden.

. Allgemeine Bestimmungen:

1. Diese Anordnung gilt sowohl für Inlands⸗ als hauch für Ausfuhrlieferungen.

.Zu I: Bei Teilen, bei denen bereits die bisher übliche Bearbeitung eingeleitet ist, darf sie zu Ende geführt werden. 4 Zu II: Vorgearbeitete Teile und Materialien, die anderweitig nicht verwendet werden können, dürfen noch aufgebraucht werden, wenn sie einen wesentlichen Teil der in Betracht kommenden Möbel oder Maschinen ausmachen. Bis zum 31. August 1942 haben die Hersteller der Geschäfts⸗ führung der Fachgruppe Nähmaschinenindustrie, Berlin W 62, Wichmannstraße 21, zu melden: a) die Stückzahl der noch vorhandenen fertigen Möbel und Maschinen, deren Arten nach

Fiffer II nicht weiter gebaut werden dürfen, b) die Stückzahl der angearbeiteten Möbel und Maschinen solcher Arten. 1

.Die Geschäftsführung der Fachgruppe Näh⸗ maschinenindustrie hat die Beachtung dieser An⸗ ordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Meschinen für Bekleidungsindustrie zu über⸗ wachen. Die Hersteller von Nähmaschinen aller Art sind ihr zur Auskunfterteilung, zur Einsicht⸗ gewährung in die Geschäftsbücher und zur Zu⸗ lassung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung fallen unter die Strafbestimmungen des § 4 der Ver⸗ ordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durch⸗ führung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Avpparate⸗ Erzeugung (RGBl. I S. 2498), soweit nicht schärfere Strafbestimmungen wegen Sabotage von Kriegsverordnungen in Betracht kommen.

.Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger auch für alle bereits hereingenommenen Aufträge in Kraft.

Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet. 1“ Berlin, den 18. Juli 1942. 8 1“ Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. - Fülm

8

Bekanntmachung

Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15. Juni 1939 (-GBl. 1 S. 1015) bestimme ich: Die Amtszeit der in den Jahren 1939 und 1940 be⸗ rufenen Mitglieder des Beirats der Deutschen Reichsbank und der Bezirksbeiräte 3 Abs. 1 der Satzung) wird bis zum 31. Dezember 1943 verlängert.

Berlin, den 22. Juli 1942. Der Präsident der Deutschen Reich y((TFTlther

Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1942 Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für di Lebenshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juli 1942 gegenüber dem Vormonat hauptsächlich unter jahreszeitlichen Einflüssen um 1,1 v. H. angezogen. Die Gesamtindexziffer⸗

stellte sich für Juli auf 140,4 (1913/14 = 100) gegenüber

138,9 für Juni. Die Inderziffer für Ernährung hat sich von 136,0 au 138,7 (+ 2,0 v. H.) erhöht. Das ist auf die Einbeziehung de

Preise für Kartoffeln neuer Ernte zurückzuführen; außerdem

stellte sich der unter Berücksichtigung der jeweils verbrauchs üblichen Sorten berechnete Durchschnittspreis für frisc Gemüse etwas höher als im Vormonat. Die Inderziffer f Bekleidung hat von 172,3 auf 172,6 (+0,2 v. H.) angezogen Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Be leuchtung (122,2), für Wohnung (121,2) d für „Ver schiedenes“ (150,8) unverändert geblieben. Berlin, den 31. Juli 1942. Statistisches Reichsamt.

Bekanntmachung

Die am 31. Juli 1942 ausgegebene Nummer 81 des

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über die Zollbehandlun

des ö verkehrs mit dem Generalgouvernement. .

om 25. Juli 194

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ ür ein Stück bei Voreinsendung auf

rungsgebühren: 0,03 HR. f unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 1. August 1942. 88

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

Deutsches Reich Druckfehler⸗Berichtigung

In der in Nr. 151 vom 1. Juli 1942 unter „Nichtamtliches Deutsches Reich“ erfolgten Veröffentlichung des Schuldenstands des Reichs ist ein Druckfehler enthalten. Der unter III. 1 für den 30. 4. 1942 sitanni⸗ statt 548,8 N

1

Betrag der Betriebsanlageguthaben muß ill. Rℳ richtig 584,8 Mill. Rℳ lauten.

8—

von Nähmaschinenmöbeln auf je eine Ausstattung

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 179 vom 3. August 1942.

“]

S. 3

I. Stand der schwebenden Schuld des Reichs eSe e eskraheräalies 2 11 2 Am Am

30.4.1942 31.5.1942 in Millionen Rℳ

a) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichswechseln .. .. . b) Zahlungsverpflichtungen aus der Begebung von unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert Kurzfristige Darlehen . ... Betriebskredit beider Deutschen Reichs⸗ bHahk66 Summe der Zahlungsverpflichtungen

Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen . 14,6 14,6

Summe der schwebenden Schuld „] 69 568,2 73 655,3 II. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine

Anleihestock⸗Steuergutscheine. 75,3 N. F. Steuergutscheine: I. = es

Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ guthaben

Betriebsanlageguthaben..

Warenbeschaffungsguthaben..

63 342,9 67 075,8

17,3 5 669,8

877,8 73 640,7

17,3 5 343,7

849,7 69 553,6

72,4

1158,8 2380,5 3 539,3

584,8 177,2

584,7 177,5

Wirtschaftsteil

ö Schaffung einer Volksunfallversicherung 88 Nachdem am 1. Januar 1942 die Reichsunfallversicherung auf

alle Berufstätigen ausgedehnt worden ist, wird in Kürze nach Abschluß sehr eingehender Vorarbeiten auf Veranlassung der Wirtschaftsgruppe Unfallversicherung durch die deutschen Versi

e⸗ rungsunternehmungen eine Volksunfallversicherung einerstcher werden. Während die Sozialversicherung Versicherungsleistungen für Berufsunfälle gewährk, soll die deutsche Volksunfallversiche⸗

rung gegen alle Unfälle im Verkehr, Beruf, Sport, häuslichen

Leben und aus sonstigen Ursachen Versicherungsschu

bieten und

bedeutet damit, insbesondere für alle außerberuflichen Unfälle,

eine wertvolle Ergänzung der Sozialversicherung.

„Daß auch Versicherungsleistungen bei beruflichen Unfällen gewährt werden, wird zweifellos von weiten Volkskreisen sehr begrüßt werden, weil

1 89 diese Weise die Möglichkeit gegeben ist, sich gegen die Berufs⸗

efahren noch zusätzlich über die Leistungen der Sozialversicherung

Fnan⸗ zu versichern. Die Deutsche Volksunfallversicherung wird

ein Gemeinschaftswerk aller deutschen Unfa defe sein und

etzt sich zum Ziele, möglichst vielen Volksgenossen zu niedrigen eiträgen einen wirksamen Versicherungsschutz gegen die Unfall⸗

1 gefahr zu bieten.

Eine wesentliche Fatgabe der Deutschen Volksunfalversiche rung wird die Bereitstellung eines Versicherungsschutzes für die

t auch für Alleinstehende die Möglichkeit zum Abschluß einer

N auc in Form einer Familienunfallversicherung sein. Daneben

inzelversicherung geboten. Die Familienunfallversicherung

amilienvorstand Versicherungsleistungen von 1000,— Rℳ für

bemnc gegen einen monatlichen Beitrag von 1,50 Rℳ für den

weiser Invalidität einen entsprechenden Teil. Ehefrau werden für

nfall⸗Tod und 5000,— E.ℳ für Vollinvalidität bzw. bei teil⸗ ür die mitversicherte außerberufliche Unfälle, bei Unfall⸗Tod 1000,— Eℳ und bei Invalidität 3000,— gezahlt. Für jedes Kind im Alter von 4—16 Jahren kommen bei Tod dur

100,— Bestattungskosten und bei Invalidität 1000,— Rℳ

5

Versicherungssumme zur Auszahlung. Die Einzelversicherung bietet

feen einen monatlichen Beitrag von 1,— Versicherungs⸗

tungen von 1000,— Rℳ für Unfall⸗Tod und 5000,— ℛℳ für

Invalidität. Der Verwaltungsaufbau der Deutschen’ Volksunfall⸗ versicherung wird denkbar einfach gestaltet sein. Auf alle besonderen Antragsvordrucke und Beantwortung vielfältiger Fragen ist ver⸗

zichtet worden. Jeder Volksgenosse wird bei allen Versicherungs⸗ unternehmungen bzw. Vertretern gegen Entrichtung des ersten Monatsbeitrages sofort den volkstümlich gehaltenen Versicherungs⸗ schein ausgehändigt erhalten. Der Versicherungsschein konnte u. a.

auch deshalb so übersichtlich gestaltet werden, weil duf den Abdruck der Versicherungsbedingungen verzichtet wurde. Ueber seine Rechte

und Pflichten wird der versicherte Volksgenosse durch kurze in

volkstümlicher Sprache gehaltene Verhaltungsregeln unterrichtet.

Dem Gemeinschaftswerk der Deutschen Volksunfallversicherung kommt gerade jetzt während des Krieges eine besondere Bedeutung u. Wenn auch, wie in der gesamten Unfallversicherung Unfälle, ie unmittelbar mit den Kampfhandlungen zuüusammenhängen, der

Ersschäegungspflich des Staates überlassen bleiben, so werden doch Versicherungsleistungen für alle anderen mit den Kriegs⸗ verhältnissen ö“ Unfallschäden, beispielsweise aus

der Verdunke

ung, dem Aufsuchen der Luft chutzräume und ähn⸗

lichen kriegsebedingten Maßnahmen, in voller Höhe gewährt. So ist sicher, daß die Deutsche Volksunfallversicherung nicht zuletzt wegen ihres sehr geringen Beitrages in kurzer Zeit Millionen

Volksgenossen einen nützlichen Versicherungsschutz gewähren wird.

der Reichsgruppe

Die Lebensversicherung Ende 194141l

Die veistächettegn. Lebens⸗ und Krankenversicherung in „Versicherungen“ gibt jetzt das Ergebnis des Lebensversicherungsbestandes nach der Zahl der Versicherungs⸗ scheine bzw. bestehenden Versicherungen und der Summe nach bekannt. Die statistischen Angaben stützen sich auf 79 private und 19 öffentlich⸗rechtliche Unternehmungen, unter denen sechs private

Unternehmungen aus der Ostmark und dem Sudetengau ent⸗

halten sind. Unternehmungen des Altre

.

76

der

Auf die 73. e und 19 öffentlich⸗rechtlichen chs entfallen: Scheine bzw. Versicherungssumme Versicherungen 5 994 41 23 400 816 25 912 33161 10 179 902 10 244 992 5 101 916 Rentenvers.. 171 520 1 092 252 Aufgew. Vers. 371 463 219 762

142 694 767 399 994 048

Ptt treten die Bestände der sechs größten Unternehmungen stmark bzw. des Sudetengaues mit rd. 1,6 Mill. Versiche⸗ rungsscheinen und einer Versicherungssumme von 1,270 Mrd. FN ℳ,

Großleben . o Kleinleben 1 Gruppenvers.

scherünah. mit 41,204 Mrd. Versicherungssumme ent⸗ allen.

Da die Wirtschaftsgruppe Lebens⸗ und Krankenversicherung

1 daß auf die erfaßten 98 Unternehmungen rd. 44,3 Mill. Ver⸗

r. 1100 Mitglieder zählt, ist anzunehmen, daß auf den Rest der

nicht erfaßten 1000 Klein⸗ und Kleinstvereine rd. 600 bis 800 Mil⸗

b

lionen, etwa 1 ¼ bis 2 %, an Sterbegeldversicherungssumme ent⸗

8

allen, so daß die im Frühjahr geschätzte Summe von 42 Mrd. HNℳ ersicherungsbestand in der Lebensversicherung als zutreffend be⸗ zeichnet werden kann.

Ueber die Entwicklung der kann festgestellt werden, daß der Antragszugang f 1941 verlangsamt hat. 1“

ersten Monate des 12. 1942 lich gegenüber

’1 7

II 1 89 1b“ 2* Weitere Steigerung des Warenaustausches mit Ungarn

Budapest, 2. August. Der deutsche und der ungarische Regie⸗ rungsausschuß für die . der deutsch⸗ungarischen Wirt⸗ schastsbeziehungen haben in den letzten Wochen in Budapest ihre ährliche Haupttagung ae drten. In den Verhandlungen wurde ba Programm für den Waren⸗ und Zahlungsverkehr zwischen den beiden Ländern für das nächste Vertragsjahr, das von Anfang August 1942 bis Ende Juli 1943 läuft, vereinbart. Es ist auch diesmal gelungen, für das nächste Jahr eine weitere Steigerung des gegenseitigen Warenaustausches vorzusehen.

Ferner ist Vorsorge getroffen worden, daß der kriegswichtige Warenverkehr sich auch in Zukunft unbeeinträchtigt durch den je⸗ weiligen Stand des Zahlungsverkehrs vollziehen kann, und daß die beiderseitigen Exporteure gen Wartezeiten die Bezahlung der von ihnen gelieferten Waren erhalten. Abgesehen von dem eigentlichen Warenverkehr wurde auch eine Reihe von Fragen erörtert, die die der beiden Volkswirtschaften betreffen, mit dem Ziel, in beiden Ländern die größtmögliche Leistung für die Be⸗ dürfnisse des Krieges zu erreichen.

Endlich wurde festgestellt, daß zwischen den beiden Regierungen in der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Fragen volle Uebereinstimmung herrscht. ies gilt besonders auch in Bezug auf das Bestreben der beiden Regierungen, durch eine ge⸗ lenkte Preispolitik eine weitgehende Bindung der gegenseitigen Ausfuhrpreise zu erzielen.

3 Wirtschaft des Auslandes Wiebereröffnung der Bank von China und der Verkehrsbank

Schanghai, 1. August. Die Bank von China und die Ver⸗ kehrsbank werden Anfang September mit einem Kapital von 20 Mill. bzw. 10 Mill. Dollar unter Kontrolle der Eentral⸗ Reserve⸗Bank wiedereröffnet, wie ein gemeinsamer sino⸗japa⸗ nischer Ausschuß zur Reorganisation früherer Tschungkinger Banken am Freitagnachmittag bekanntgegeben hat. Beide Banken werden nach den erlassenen . zukünftig keine Noten⸗ banken, sondern nur noch reine Handelsbanken zur Finanzierung der Industrie sowie für Geschäfte mit dem Inland sein. Einst⸗ weilen werden Filialen dieser Banken nur in Schanghai wieder⸗ eröffnet. Wenn die Lage es gestattet, sollen jedoch auch Filialen an anderen Plätzen Mittel⸗Chinas und darüber hinaus eröffnet werden. Die Presseagentur Domei hält sogar die Wiedereröff⸗ nung von Ueberseefilialen zwecks Erleichterung der Abwicklung des Geldverkehrs mit den in Uebersee lebenden Chinesen für im Bereich der Möglichkeit liegend. Den Interessen privater Aktien⸗ besitzer dieser beiden Banken Rechnung tragend, beschloß der Aus⸗ chuß die Zuteilung neuer Aktien im Verhältnis 1:2 an solche Aktionäre, die der Nankinger Regierung nicht feindlich gesonnen üns oder die die Beziehungen zu Tschungking abgebrochen haben.

ngesichts des Vertrauens, das sich diese beiden Banken in den langen Jahren ihres Bestehens erworben haben, begrüßt die Schanghaier Finanzwelt den Beschluß und erwartet davon eine Belebung des Inlandhandels.

Südamerikas schwierige Brennstofflage Vorstellungen in Washington erhoben

Montevideo, 1. August. Nach viertägigen Beratungen hat der südamerikanische Brennstoffkongreß in Montevideo seine Tagung abgeschlossen. Es wurde beschibssen, sich an die nord⸗ amerikanische Regierung in Washington zu wenden mit dem Er⸗ besßen, den Bedürfnissen der südamerikanischen Republiken mit besserem Willen zur Zusammenarbeit als bisher Rechnung zu tragen. Die Wirtschaft und die Lebenshaltung einzelner ibero⸗ amerikanischer Nationen sei durch den augenblicklichen Brenn⸗ stoffmangel schwer geschädigt. In einer Resolution wurde die Regierung in Washington ferner ersucht, den erdölerzeugenden Ländern Iberoamerikas laufende Lieferungen von Maschinen und Werkzeugen für die Petroleumausbeutung sicherzustellen. Nur so könne, so heißt es in der Resolution, allmählich der Ausfall an Einfuhr einigermaßen ausgeglichen werden.

Auf dem Kongreß stand naturgemäß mit Rücksicht auf den Tagungsort die Brennstoffknappheit von Uruguay im Vorder⸗ rund, da diese dort ein besonders großes Ausmaß angenommen hat. Der Präsident der staatlichen Brennstoffgesellschaft wies in seinem Referat darauf hin, daß die Vereinigten Staaten in diesem Jahre nur die Hälfte des Brennstoffes wie im vorigen Jahr ge⸗ liefert hätten. Dies bedeute praktisch die Stillegung des privaten Kraftwagenverkehrs und eine einschneidende Verminderung des Omnibusdienstes. Uruguay habe bereits seine Reserven angreifen müssen. Weitere Einschränkungen seien zu erwarten, da der U⸗ Bootkrieg die Zufuhr noch verschlechtere. Die letzte Hoffnung sei die Einfuhr aus Bolivien, die aber einstweilen auch noch recht problematisch sei.

Nach der Beendigung der Tagung in Montevideo reisten die Delegierten von Argentinien Brasillen, Chile und Bolivien nach Buenos Aires ab, wo die Beratungen fortgesetzt werden sollen.

2

Die Elektrolytkupfernotierung det Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 3. August auf 74,00 Rℳ (am 1. August auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.

Berichte

von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten

8 Deviien

Prag, 1. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zurich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 1. August. Geschlossen. (D. N. B.)

London, 3. August. (D. N. B.) Die Börsen bleiben heute

wegen Bankfeiertag geschlossen.

Amsterdam, 3. August. (D. N. B.) l12,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,36, London —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Osio —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. 8

Zürich, 3. August. (D. N. B.) 111,40 Uhr.) Paris 9,57, London 17,27, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ¼½, Madrid 40,00 B., Holland 229,50, Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,80, Stockholm 102,66, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,25 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 8 Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½, Bukarest 2,50 B., Helsingfors 877,50, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 1. August. (D. N. B.) London 19,34, New Vork 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo

Kanada (Montreal).

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Tele

graphische Auszahlung

Aegypten (Alexand.

und Kairo Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos VIDEZ“ Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen). Brasilien (Rio de Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) . England (London) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) . Iran (Teheran)). Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand)) . Japan (Tokio und Kobe)

.222⸗

Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ 1UrI) 686 Norwegen (Oslo).. Portugal Lissabon) . Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. T (Belgrad). Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (NewYork) V 2

100 Peseten

ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs. 100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Din. 100 slow. Kr.

1 füdafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

3. August Geld Brief

18,79 18,83

0,588 0,59:

39,96 0,130

40,04 0,132

3,047 3,052

52,15 5,06 1,668

52,25 5,0 1,872

132,70

14,61 38,50

132,70 14,59 38,42 13,14 13,16 0,585

4,995 5,005

0,587

56,88 10,16

56,76 10,14

59,46 59,58

57,89

Geld

18,79 0,588

39,96 0,130

3,047 52,15

5,06

1,668 132,70 14,59 38,42

13,14

1. August

Brief

18,83 0,592

—n

40,04

0,132

3,053

52,25 5,07

1,672

132,70 14,61 38,50

13,16

0,587

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südafrik. Union. FreeGh ö Australien, Neꝛgseelad Britisch⸗Indien 2„ 22999292 2b2222542241244422424264-52⸗

1-.e:,ö

WS 9. Ameriiag .6

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498

———V

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Sovereigns 20 Francs⸗-Stücke Gold⸗Dollars .2022 Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollak.. 2 und 1 Dollark.. Argentinische. Australische. Belgische Kmeeeeen Brasilianische.. Bulgarische: 1000 u. darunter.. Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunte .. Finnische ⁰ↄ 90 Französische.. Holländische. Italienische: große. 19 L Kanadische. Kroatiscce. Norwegische: 50 Kr. u. darunte.. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei .. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. u. darunter. Südafr. Union. Grkt.. Ungarische: 100 P. u. darunter.

Notiz für 1 Stück l ägypt. Pfd.

1 Dollar Dollar

1 Pap.⸗Peso

1- austr. Pfd.

100 Belgas

1 Milreis

100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

lengl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs... 100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Ler.. 100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

3. August Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

1,51 1,51 0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09 52,30

3,37

5,075

5,01 132,70

5,055 4,99 132,70

13,18 1,01 5,01

13,12 0,99 4,99

56,89 57,11

1,66 1,68 59,64 58,07 58,07

5,01

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

60,78 61,02

Geld 20,38 16,16

4,185

4,39

1,49 1,49 0,44 2,44

39,92 0,08

22,95

3,07 52,10

3,35

5,055

4,99 132,70

13,12 0,99 4,99

56,89 1,66

59,40

57,83

57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

1. August

Brief 20,46 16,22

4,41

1,51 1,51 0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

3,09

52,30 3,37

5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 1,93

61,02

E

4,205

109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—.

kurse.

Stockholm, 1. August. Geschlossen. Oslo, 1. August. Geschlossen.

geschlossen.

Frankfurt a. besitzanleihe 167,25,

(D. N. B.)

Wertpapiere

M.,

I. August. Aschaffenbur

(D. N. B. ger Buntpapier 122,00, Buderus

Alles Brief⸗

London, 1. August. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonnabends

Eisen 145,00, Deutsche Gold u. Silber 197,00, Deutsche Linoleum —,—, Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 150,00, Heidelberg Cement —,—, Ph. Holzmann 170,00, Gebr. Junghans

159,50, Lahmeyer 163,00, Laurahütte —,—, Mainkraftwerke 146,00,