—
E1““
—
Bahnbetriebsgrundstücke
Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 188 vom 13. August 1942. S. 4
Nebelhornbahn⸗Aktiengesellschaft
[20167]. Oberstdorf.
Bilanz für den 31. Dezember 1941.
Aktiva. Anlagevermögen: Anlagen d. Bahnbetriebes:
einschließlich Hoch⸗ und
Tiefbauten sowie Eisen⸗
konstruktion. 539 779,17 + Zugang 1941 . Seile. + Zugang 1941. 2 383,47 elektrische und maschinelle Ausrüstung ö1 Betriebsmittel (Fahr⸗ zeuge). .. Starkstrom⸗ leitung + Zugang 1941
232,— 108 381,29
26 446,42 7 390,06
540 011
110 764 76 282 910,34
56 682 —
Werkzeuge, Geräte, Be⸗ triebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung. 3 516,63 Abschreibung 544,—
Andere bebaute und unbe⸗ baute Grund⸗ stücke.
+ Zugang 1941. Nebenbetriebe: Bergunterkunft Höfats⸗ blick und Berggaststätte
Gebäulich⸗ keiten 209 457,74 Abschreibung 10 742,— Einrichtungen 36 895,54 Abschreibung 7 198,94 Wirtschaftsgebäude See⸗ 1I1“ Abschreibung 1 120,76 Einrichtung.. Alphütten im Nebelhorn⸗ ebiet. 3 000,— lbschreibung 500,—
40 560,—
3 714,60
44 274
198 715
29 696
20 452 98 2 348 66
2 500
Umlaufvermögen: Stoffvorräte . 13 742,06 Wertpapiere, darunter nom. .“
R.ℳ 5000,—
etwaige An⸗ sprüche des Staates aus der Genehmi⸗ gungsurkunde Forderungen a. Grund von Lieferungen u. Leistungen Kassenbestand einschließlich Postscheckgut⸗ haben 3 854,10 Bankguthaben 278 945,30 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..
4 807,45
Passiva. rundkapital... Rücklagen:
Gesetzliche Rücklage Sonderrücklage für Un⸗ terstützungs⸗
kasse „ 15 267,—
+ Zuweisung
1941. 5 000,—
Rücklage für die Erhal⸗ tung der Bahnanlage Andere Rück⸗ lagen .. + Zuweisung 1941. 20 000,— Wertberichtigung für Bahn⸗ anlagen 396 079,15 + Zuweisung 1941. 56 692,61 Rückstellung für Steuern. Erneuerungsstock .. . . Heimfallstock 125 205,68 + Zuweisung 1941. 12 000,— Verbindlichkeiten: Dinglich gesicherte An⸗ leihen . 300 000,— Hypotheken und Grund⸗ schulden 354 829,30 Verbindlich⸗ keiten a. Gr. v. Lieferun⸗ en u. Lei⸗ stungen Nicht abge⸗ hobene Di⸗ vidende. Sonstige Ver⸗ bindlich⸗ keiten Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940. 3 468,36 Gewinn 1941 35 878,19
56 752,74
14 335,44 83,—
. 5 901,40
1 325 165
306 598 91
10 228 — 1 641 992 87 105 000 — 10 500 —
17 675 149
39 346 55
1 641 992,87
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1941.
Aufwendungen. Aufwendungen für den Bahnbetrieb: Besoldungen, Löhne und sonstige Be⸗ zn
—y
—
1*86
*
Soz. Ausgaben: soziale Abgaben 6 002,76 Ausgaben für sonstige Wohl⸗ fahrtszwecke . 3 155,10 Kosten für Beschaffung der Betriebsstoffe . . . Kosten für die Unterhal⸗ tung, Erneuerung und Ergänzung: der baulichen Anlagen .4 989,99 der Betriebs⸗ mittel (Fahr⸗ zeuge), der Werkstattma-. schinen und d. maschinellen 1 Anlagen .1 882,10 der Werkzeuge, 8 der Geräte, der Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung. 1 034,80 Aufwendungen für die Ne⸗ benbetriebe 11“ Abschreibungen und Wert⸗ berichtigungen auf das Anlagevermögen: Bahnanlagen 57 236,61 Nebenbetriebe 19 561,70
Versicherungskosten... EEE““ Steuern: vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen 20 948,53 Rückstellung für Steuern 75 000,— 55 978,53 sonstige 9 148,40 Zuweisungen: an den Heimfallstock. an Sonderrücklage für Unterstützungskasse.. Rücklage für die Erhal⸗ tung der Bahnanlage an andere Rücklagen. Alle übrigen Aufwendun⸗ Gewinn im Jahre 1941. Gewinnvortrag aus 1940, „ 3 468,36
Erträge.
betrieb: aus dem Personen⸗ und Gepäckver⸗ kehr .379 790,25 aus dem Güter⸗ verkehr. sonstige Ein⸗ nahmen 9 808,99 Einnahmen aus den Neben⸗ hbetrieben Außerordentliche Erträge.
455 861 Einnahmen aus dem Bahn⸗
5 112,21†
Oberstdorf. Linkenheil. Nach dem
schriften.
stellvertretender Vorsitzer;
Reichsbahndirektor;
[20172].
abschließenden pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und oer Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachtsrise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗
105 096
12 000 5 000
30 000 20 000—
14 977 04
35 878 19
394 711 45
61 024 66 125 —
Nebelhornbahn⸗Aktiengesellschaft
Ergebnis
München, den 5. Juni 1942. Alfred Voigt, Wirtschaftsprüfer. Den Aufsichtsrat bilden die Herren: Hans Kögler, Bürgermeister, Vorsitzer; Johann Kittemann, Abteilungspräsident,
dr. Franz
Stadler, Rechtsanwalt; Johann Braun, Hans Ott, Kaufmann; Johann Blattner, Kaufmann; Thomas Neidhardt, Bäckermeister.
——Q ꝛLUS qéqUQ(W--—
Dipl.⸗
Bilanz für den 31. Dezember 1941.
d Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: Wohngebäuden.. Fabrikgebäuden.. Gleisanschluß.. Maschinen und maschinelle Anisgen .. Werkzeuge, Betriebs⸗ und
Geschäftsausstattung: Werkzeuge.. .. Inventacb WIe Elektr. Licht⸗ und Kraft⸗ anlage.. Fuhrpark
Umlaufsvermögen:
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 50 264,63 Halbfertige Er⸗ zeugnisse.
Fertige Erzeug⸗ nisse.. — Wertpapier . Geleistete Anzahlungen. Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen.. Kassenbestand. 1 454,12 Reichsbankgut⸗
haben.. Postscheckgut⸗
haben. 212,46 Andere Bankguthaben..
29 243,77
41,21
269 463
RM 8
100 788 151 523 52
7 202
108 8 403 86
305 996
79 508 40
92 913,75 106 80.
65 344
1 707 79 117 018,72
Passiva. Grundkapital ... Rücklagen:
Gesetzliche
Rücklage 120 000,—
Andere Rück⸗
lagen. 161 855,42
Rückstellungen... Verbindlichkeiten: Hypotheken. 38 114,50 Anzahlungen von Kunden 163,73 Verbindlich⸗ u“ keiten auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen. 25 408,55 Sonstige Verbindlich⸗ keiten. Gewinn: “ Vortrag. —,— Gewinn 1941 13 492,45
Wertberichtigungen —
14 675,34
281 855 42
499 —
19 053 53 1“
13 492 45
für 1941.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
626 062 52
Aufwendungen. Löhne und Gehälter. Soziale Abgaben .. .. Abschreibungen auf das An⸗
lagevermögen.. Besitzsteuern.. Sonstige Steuern. 8 Beiträge an Berufsvertre⸗
tungen . Gewinn 1941..
Erträge. Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß . Zinsen. 1616“ Sonstige Erträage..
J. Boelsums.
schriften.
wiedergewählt.
[20193].
R.ℳ. 89. 169 237 20 9 823 93
11 079— 29 041 12 13 036 ,15
1 301/13 13 492 45
—
247 010 98
225 844 07 7 085 49 14 081 42
Herdfabrik und Eisen gießerei Aktiengesellschaft, Herne in Westfalen.
Dr. Cohausz.
Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗
Münster (Westf.), den 30. Juni 1942.
Dr. Schumacher, Wirtschaftsprüfer.
Das aus dem Aufsichtsrat ausschei⸗ dende Mitglied, Herr Helmut Korte, wurde
Der Gewinnanteil beträgt R. ℳ 6,— pro Aktie und ist nach Abzug von 10 % Kapital⸗ ertragsteuer und 50 % Kriegszuschlag mit R.ℳ 5,10 netto nach Beschluß der Haupt⸗ versammlung gegen Einlieferung des Ge⸗ winnanteilscheines Nr. 9 pro 1941 an un⸗ serer Werkskasse sofort zahlbar.
—V———BNNNNNNNNNq„
Rahlmühler Stuhlindustrie A.⸗G., Bad Münder a. D.
Vermögensübersicht
247 010 98
A. Vermögenswerte. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapital ... Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Wohngebäude, 1. 1. 1941 21 980,— Abschreibung 240,— 1941. 110/˙802,— Abschreibung 3 172,— Unbebaute Grundstücke.. Maschinen, 1. 1. 1941 . Zugang.
96 705,— 14 752,50 II1 457,50 Abschreibung 17 570,30 Apparate, 1. 1. 1941 4 140,— Zugang 6 860,— 11 000,— Abschreibung 4 485,— Einrichtung, 1. 1. 1941 89 210 Abschreibung. 815,— Heizung, 1. 1. 1941 664,— Abschreibung. 74,—
zum 31. Dezember 1941
Fabrikgebäude, 1. 1.
22
107 630 7 500 ]
Umlaufvermögen: Vorräte .. Forderungen a.
Grund von Warenliefe⸗
rungen und Leistungen. Forderungen a.
Krediten, die
nach § 80 nur
mit ausdrück⸗
licher Zustim⸗
mung des Auf⸗
sichtsrats ge⸗
währt werden dürfen.. Kassenbestand
einschl. Post scheckguthaben 155,53 Bankguthaben 253 175,30
257 711
626 062 52 7
—õõõõ ——
B. Verbindlichkeiten. Grundkapital. u“ Rücklagen:
Gesetzl. Rückl. 20 000,— Freie Rückl. . 130 000,—
Wertberichtigung a. Außen⸗ stände (Delkredere): 1. 1. .“ 1941. . . 3 675,64 Zuweisung. 704,86 4 380 50
Rückstellungen3 —. .— Verbindlichkeiten: Darlehen . 42 211,24
Anzahlungen v. Kunden
Friedrich Bähre, Springe ..
Sonst. Verbind⸗ lichkeiten 6 078,—
Posten der Rechnungsab⸗ grenzung 1u““
Reingewinn: Vortrag aus 1940.. Reingewinn 1941.
755,14 17 475,02
46 518,64
56 568 63 503 968 53 Gewinn⸗ 2 Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941
282—
10 049,99
A. Aufwendungen. ₰o
Abschreibungen a. Anlage⸗ werte:
Gebäude:
Wohngeb.. 240,— Fabrikgeb.. 3 172,— 17 570,30
Maschinen. Apparate. 4 485,— Einrichtung 815,— Heizung... 74,— Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Ver⸗ mögen: Körperschafts⸗ steuer.. Vermögens⸗ steuer... Grundstücks⸗ steuern. Aufbringungs⸗ umlage. 4 248,— Adolf⸗Hitler⸗Spende... Zuweisung zur Wertberich⸗ tigung auf Außenstände Sonstige Aufwendungen Reingewinn: . Vortrag aus 1940. Reingewinn 1941..
27 009,— 3 581,43 2 974,95
46 518,64
10 049,99 56 568 63
128 512 77
B. Erträge. V Pachteinnahme . .. 80 000 — Zinsenüberschuß. ... 1 314 50 Außerordentliche Erträge. 679,63
Gewinnvortrag aus 1940. 46 518 64
* 128 512 77 Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung und der Jahresabschluß den gesetzlichen Vorschriften. .“ Hannover, den 16. April 1942.
H. Sievert, Wirtschaftsprüfer. Unser Aufsichtsrat besteht aus fol⸗ genden Herren: Hermann Krause, Bremen (Vorsitzer); Dr. Günther Beste, Hannover (stellv. Vorsitzer), und Karl Fiedeler, Springe a. D. — Alleiniges Vorstands⸗ mitglied ist der Unterzeichnete.
Der Vorstand. Friedrich Bähre.
15. Verschiedene
Bekanntmachungen
[20147].
Wechselseitige Kranken⸗Versiche⸗
rungs⸗Anstalt Südmark, Graz. Vermögensausweis
am 31. Dezember 1941.
Rℳ [,9 497,695 01
— Vermögenswerte. Grundbesitz. Forderungen gegen öffentl. Körperschaften.. Wertpapieer . .. Guthaben bei Banken und Sparkassen.. Forderungen gegen andere Versicherungsunterneh⸗ SvI1115152“ Rückständige Zinsen und Mieten u“ Gestundete Beiträge... Kassenbestände.. Außenstände bei Vertretern Inbentae6* Sonstige Forderungen.. Rechnungsabgrenzungs⸗
Soihnn6
„ 2 2 2
8 333/ 33 1 016 702/50
114 342
41 312/59
14 702 83 45 006/79 4 330/47 1 249 04 52 526 ,38 22 249 44
473
1 818 923
Verbindlichkeiten. Sicherheitsrücklage .. . 503 748 Rückstellungen für Verpflichh tungen aus Versiche⸗ 8 rungsverträgen: Rückstellung für schwebende Versicherungs⸗ 11n Rückstellung für Schadenermitt⸗ lungskosten.
80 000,—
4 928,75
503 968
Verteilungs⸗ rückstellung für Mitglieder . 53 252,93 Leistungsfonds 153 891,44 Rückstellung für: Abschlußkosten Sonstige Verw.⸗ Kosten.. 2 341,30 Steuern 18 000,—
Aufbaurückstellung ... Rückstellung für Renten⸗ verpflichtungen... Verbindlichkeiten gegen⸗ über anderen Versiche⸗ rungsunternehmungen. Sonstige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungs⸗ posten.. Zuweisung schusses an: Sicherheits⸗ rücklage Verteilungs⸗ rückstellung für Mitglieder 321 946,63
8 858,70
des . Ueber⸗
11 346,12
29 200 — 167 728 42
39 492 —
V
2 071 69 32 268 71
10 bb
333 292 725
1 818 923,38
Betriebsrechnung vom
Einnahmen Ueberträge: Deckungsrück⸗ stellung . 417 955,— Rückstellung für schwebende Versicherungs⸗ fälkkkl Rückstellung für Rentenver⸗ pflichtungen 15 537,— Beiträaggg ..“ Nebenleistungen der Ver⸗ sicherungsnehmer.. Kapitalerträgge.. Kursgewinne .. Vergütungen der Unfall⸗ rückversicherer .. . . Sonstige Einnahmen
45 000,—
Ausgaben. Leistungen und Rückstel⸗ lungen für Versicherungs⸗ verpflichtungen: Zahlungen für Vorjahr Zahlungen für lauf. Jahr 511 335,98 Rückstellung füur schwebende 1 Versicherungs⸗ b“ Schadenermitt⸗ lungskosten. Rückstellung für Schaden⸗ ermittlungs⸗ kosten.. 4 928,75 Deckungsrückstellung. Rückstellung für Rentenver⸗ pflichtungen.. Vergütungen an Unfall⸗ rückversicherern.. Verwaltungskosten: Abschlußkosten 62 071,74 Rückstellung. 8 858,70 Sonstige Verw.⸗ kosten. Rückstellung. Steuern u. öff. Abgaben . . Rückstellung. Sonstige Ausgaben.. Abschreibungen. 7. Wertberichtigungen Zuweisung des schusses an: Sicherheitsrück⸗ lage. Verteilungsrück⸗ stellung für Mitglieder 321 946,63
41 282,69
80 000,— 34 038,36
77 553,83 2 341,30
15 485,56
lijeber⸗
11 346,12
18 000,—
1. Januar bis 31. Dezember 1941.
24 8s
478 492 — 1 134 612 06
23 21721 50 416 03 1
21 542 92 4 006 38
1 712 834 60
671 585 78 408 919 50
39 492 — 62 922 ,72
1.
184 311 13
2 966 91 8 656 05 687 76
333 292 75
Vorstand erteilten
Bilanz ausgewiesene
aufbewahrt ist. Graz, 15. Mai 1942.
Es wird
(§ 65 Abs. 1 VAG.). Graz, 15. Mai 1942.
Mitglieder des
Eduard Danhofer, Graz;
Ter Pagl’ Graz, efiak,
Graz; Dr. Franz Riedl,
Deckungsrück⸗ stellung 408 919,50
Graz, im Juli 1942.
Der Vorstand.
1 712 834 60
Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ver⸗ sicherungsunternehmung sowie der vom Aufklärungen und Nachweise entsprechendie Buchführung, der Rechnungsabschluß 1941 und der Jahres⸗ bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 3 Berlin/ Graz, 20. Mai 1942. Dr. Herm. Goetjes, Wirtschaftsprüfer. Dr. Hans Goetjes, Wirtschaftsprüfer. Albert Stöhr, Wirtschaftsprüfer. Ich bestätige hiermit, daß die in der Deckungsrück⸗ stellung vorschriftsmäßig angelegt und
Albert Stöhr, Treuhänder. hierdurch bestätigt, die im Rechnungsabschluß ausgewiesene Deckungsrückstellung in Höhe von Reichs⸗ mark 408 919,50 nach versicherungstech⸗ nischen Grundsätzen gemäß Verfügung des Reichsaufsichtsamtes für Privatver⸗ sicherung vom 19. 3. 1942 berechnet ist
daß
Dr. Hans Hieber. Vorstands:
Dr.
Dr. Hans
Hieber, Graz; Dr. Sepp Obereder, Graz. Mitglieder des Aufsichtsrats: Dr. Vorsitzer; Graz; Dozent Dr. Wolfgang Bauerreiß, Graz; Major Alexander Götz, Graz.
88
Karl
8
888
reußisch
—
nzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends. 9 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,48 abholer bei der Anzeigenstelle 1,90
monatlich. ie Postanst
durch die Post monatlich Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selhst⸗ alten nehmen
0 einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 M. K. — An
nimmt an die Anpeigenztelle 2——ö 2 8 Ls elmstraße 32. Alle⸗ eaaeser 8 8 282 ““ nd auf einseitig beschriebenem Papier g — 28
Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle §W. 68, Wilhelm⸗ v 4 1 st darin auch anzugeben, welche Worte eiwa durch Fettdruck (einmal unter
straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 %, einzelne Beilagen 8 8.
10 . Sie werden nur gegen Varzahlung oder vorherige Einsendung es
Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Ar.: 19 33 33.
strichen) oder dur werden sollen. —
ür den Raum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten vaüs re⸗
ge ruckreif einzusenden, insbesondere Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben
hefriftete Anzeigen müssen 3 Tage vorn dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 189
Berlin, Freitag, den 14. August, abends
—
Poftscheckkonto: Berlin 41821 194
9
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. 8
Bekanntmachung der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr mit inländischer Gerste.
Bekanntmachung der Reichsstelle für Cdelmetalle (Auflagen zu dem 8ZbE1A4““ Erwerb von Alt⸗ und Bruchgold) vom 14. August 1942. 8 3
Nachtrag 1 62 Anordnung 34b der Reichsstelle für Metalle über Höchstpreise für Metalle. Vom 12. August 1942.
Nachtrag 2 zur Höchstpreis⸗Bekanntmachung HM 5 der Reichs⸗ stelle für Metalle. Vom 12. August 1942.
Amtliches Deutsches Reich
Es ist ernannt zum Präsidenten einer Reichspostdirektion der Oberpostrat Ritter von Ottnad aus München, Reichs⸗ postdirektion, in Bamberg.
Es ist versetzt der Präsident einer Reichspostdire Dr.⸗Ing. Neugebauer von Graz nach Wien.
8 Bekanntmachung 8
der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, vom 11. August 1942 über den Verkehr mit inländischer Gerste
A. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirt⸗ schaft hat mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung die Reichsstelle für Getreide durch Erlaß vom 6. Juli 1942 — II A 5 — 2918 — ermächtigt, für die von ihr aufgenommene Gerste dem Erzeuger den Brau⸗ gerstepreis und außerdem, soweit der Erzeuger sie in den Monaten Juli, August oder September 1942 abliefert, einen Sonderzuschlag von Rℳ 10,— je t zu gewähren.
Die Reichsstelle wird von der ihr erteilten Ermächtigung, dem Erzeuger für Gerste den Braugerstepreis zu gewähren, nur bis zum 31. Dezember 1942 Gebrauch machen.
Diese Regelung gilt, gleichgültig für welche Zwecke die Gerste bestimmungsgemäß verwendet wird. Diese Regelung gilt auch für Getreidegemenge für den Anteil an Gerste, der in dem Gemenge enthalten ist.
Für den Verkehr mit Gerste zu Saatzwecken verbleibt es bei den hierfür geltenden besonderen Vorschriften.
B. Zur Durchführung der ihr gestellten Aufgabe will sich die Reichsstelle der Verteiler, Mühlen, Nährmittel⸗, Kaffee⸗ Ersatz⸗ und Mischfuttermittelhersteller bedienen. Sie be⸗ traut den Verteiler, für eigene Rechnung und Gefahr die Gerste beim Erzeuger zu den genannten Preisen aufzu⸗ nehmen und dem Verarbeitungsbetrieb oder einem sonstigen Bezugsberechtigten zuzuführen. Es ist Aufgabe des Verarbeitungsbetriebes, die Gerste im Rah⸗ men der ihm von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirt⸗ schaft erteilten Verarbeitungsaufträge oder Bezugscheine zu dem Braugerstepreis nebst Sonderzuschlag und den darauf ruhenden Kosten aufzunehmen.
Die Reichsstelle selbst wird Gerste nur aus besonderen Gründen im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft aufnehmen.
Der dem Erzeuger gewährte Braugerstepreis nebst Sonderzuschlag darf keine Verteuerung der bei der Ver⸗ arbeitung der Gerste anfallenden Erzeugnisse und der daraus hergestellten Waren auslösen. Der Preis, den der Ver⸗ arbeitungsbetrieb für die Gerste zahlen soll, muß daher ver⸗ billigt werden. Die Verbilligung geschieht in einem be⸗ sonderen Zuschußverfahren der Reichsstelle, in dem sie dem Verarbeitungsbetrieb den Unter⸗ schiedsbetrag vergütet. Soweit die Reichsstelle selbst aus ihren Beständen Gerste über einen Verteiler an einen Ver⸗ arbeitungsbetrieb liefert, wird sie einen solchen Preis in Rechnung stellen, daß sich die Gewährung eines Zuschusses an den Verarbeitungsbetrieb erübrigt.
C. Die Reichsstelle erläßt zur Durchführung der bekanut⸗ gegebenen Maßnahmen mit Zustimmung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und des Reichskommissars für die Preisbildung sowie im Einvernehmen mit der Haupt⸗ vereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirt⸗ schaft dge Riichtlinien:
Die Lieferung von inländischer Gerste durch den Erzeuger
1. Inländische Gerste, die 88 Grund dieser Richtlinien in den Verkehr gebracht wird, gilt gemäß der .ê der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futter⸗ mittelwirtschaft auf Grund. des § 13 Abs. 2 der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Ver⸗ ordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1942)43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. I S. 429 ff.) nicht als
—
Futtergerste im Sinne des § 13 Abs. 1 dieser Verordnung und des Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung der Ge⸗ treidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/43. Sie gilt auch nicht als Industriegerste im Sinne der Ziff. 23 Abs. 1 des Zweiten Teiles Abschn. I der Bestimmungen für das Getreidewirt⸗ schaftsjahr 1942/43 — Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom b5. Juli 1942 (RNVbl. A S. 297 ff.). ö 1
2. Für den Verkauf von inländischer Gerste erhält der Erzeuger einen Preis, der dem Preis für Braugerste Ziff. 26 Abs. 1 und 2 nebst Anlage 2 des Zweiten eiles Abschn. I der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RNXVbl. A S. 297 ff.) — und einem Sonderzuschlag von 10,— Rℳ’ je Tonne entspricht. 8 .
Der Erzeuger erhält diesen Preis auch für Wintergerste, sofern ihre Zulassung als Handelssaatgut gemäß § 2 Abs. 3 der Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft und der Saatgutstelle betreffend Bereitsteltung von Wintergerste und Winterweizen als Han⸗ delssaatgut vom 1. Juni 1942 (RNVbl. A S. 203 f.) abge⸗ lehnt wird. 1b
3. Der Preis gilt für gesunde, trockene Gerste von durch⸗ schnittlicher Beschaffenheit der Ernte 1942. Die §§ 17 und 18. der Verordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Verordnung zur Regelung der Getreidepreise im
Birtschaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. I. S. 429 ff.) — nicht die Vorschriften in Ziff. 23 Abs. 1 und Ziff. 26 Abs. 3 und 4 des Zweiten Teiles Abschn. I der Be⸗ stimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 — finden entsprechende Anwendung.
Abweichend von Ziff. 2 des Zweiten Teiles Abschn. 1. der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 wird der Preis nicht erhöht oder ermäßigt, wenn die Gerste ein ůüͤber⸗ oder Unternaturalgewicht hat.
4. Den Sonderzuschlag von 10,— R. ℳ je Tonne erhält der Erzeuger nur für die Gerste, die er in den Monaten Juli, August oder September 1942 abliefert.
Für die Gerste, die der Erzeuger in den Monaten Ok⸗ tober bis Dezember 1942 abliefert, erhält er den Preis, der für Braugerste festgesetzt ist.
Für Gerste, die der Erzeuger nach dem 31. Dezember 1942 abliefert, gelten die Preise und Vorschriften der Ver⸗ ordnung zur Ordnung der Getreidewirtschaft in der Fassung der Vexordnung zur Regelung der Getreidepreise im Wirt⸗ schaftsjahr 1942/43 vom 5. Juli 1942 (RGBl. I S. 429 ff.) und der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 — Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RNVbl. A S. 297 ff.).
II.
Die Lieferung der vom Erzeuger aufgenommenen Gerste durch
den Verteiler an Verarbeitungsbetriebe (Mühlen, Nährmittel⸗,
Kaffee⸗Ersatz⸗ und Mischfuttermittelhersteller) oder sonstige Bezugsberechtigte
5. Die Reichsstelle betraut den Verteiler, für eigene Rechnung und Gefahr inländische Gerste vom Erzeuger zu dem in Teil I dieser Richtlinien festgesetzten Preise auf⸗ zunehmen und ohne Einschaltung der Reichsstelle den Ver⸗ arbeitungsbetrieben (Mühlen, Nährmittel⸗, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Mischfuttermittelhersteller) oder sonstigen Bezugsberechtigten auf dem kürzesten Wege zuzuführen. Bei Lieferung der Gerste aus dem Gebiet eines Getreidewirtschaftsverbandes in das eines anderen muß er, wie bisher, die Zustimmung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittel⸗ wirtschaft über den zuständigen Getreidewirtschaftsverband einholen. Die Beförderung soll er unter bestmöglicher Ab⸗ wägung aller volks⸗ und kriegswirtschaftlichen Erfordernisse auswählen.
6. Beim Weiterverkauf der Gerste darf der Verteiler, der die Ware vom Erzeuger erworben hat, einen Aufschlag bis zu 4,— ERℳ je Tonne als Verteilerspanne in Anspruch nehmen.
Muß ein weiterer Verteiler aus wirtschaftlichen Gründen eingeschaltet werden, so kann der weitere Verteiler einen angemessenen Aufschlag entsprechend seiner Bestätigung, höchstens jedoch bis zu 3,— R ℳ je Tonne, berechnen. Weitere Zuschläge sind nicht zulässig. Sind mehrere weitere Verteiler an der Lieferung beteiligt, so haben sie sich die hiernach zulässige Spanne zu teilen.
7. Neben den nach Ziff. 6 der Richtlinien zulässigen Auf⸗ schlägen, in denen sämtliche Kosten (einschließlich einer etwa zu zahlenden Vergütung für die Tätigkeit von Vermittlern) enthalten sind, dürfen nur die notwendigen Kosten der Be⸗ förderung (Fracht⸗ und Fuhrkosten sowie sonstige, durch die Beförderung selbst entstehenden Kosten, insbesondere Um⸗ schlagskosten) ab Erzeugerstation in der nachweislich ent⸗ standenen tatsächlichen Höhe berechnet werden.
8. Der Verteiler liefert die Gerste an einen Ver⸗ arbeitungsbetrieb zu einem Preise, der gemäß Teil I dieser Richtlinien für den Verkauf durch den Erzeuger gewährt wird, zusätzlich der in Ziff. 6 der Richtlinien genannten Ver⸗ teilerspanne und zusätzlich der in Ziff. 7 genannten Kosten, sofern er diese Kosten im Kaufvertrag übernommen hat.
Im Kaufvertrag mit dem Verarbeitungsbetrieb ist zu vereinbaren, daß für die Abrechnung zwischen dem Verteiler
8
und dem Verarbeitungsbetrieb die Beschaffenheit der Ware
und das metrische Gewicht auf der Empfangsstation maß⸗ ebend sind; der Verteiler trägt bis zur Empfangsstation das ualitäts⸗ und Gewichtsrisiko. 1 “
9. Den Verkaufspreis des Verteilers für die Lieferung an einen sonstigen Bezugsberechtigten setzt jeweils die Haupt⸗ vereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirt⸗ schaft fest, wenn sie die Genehmigung zur Lieferung an einen sonstigen Bezugsberechtigten erteilt. 8
10. Die Verarbeitungsbetriebe ollen ihren Bedarf an Gerste im Rahmen der ihnen von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft erteilten Ver⸗ arbeitungsaufträge oder Bezugscheine ohne Einschaltung der Reichsstelle unmittelbar bei einem Verteiler oder — soweit sie zum Einkauf beim Erzeuger berechtigt sind — nach ihrer Wahl bei einem Erzeuger eindecken.
11. Die Verarbeitungsbetriebe haben für die Gerste
) bei einem Einkauf vom Verteiler den in Teil II
Ziff. 8 der Richtlinien genannten Preis, ) bei einem Einkauf vom Erzeuger den in Teil I der Richtlinien genannten Preis— “ u bezahlen. 1 III. Die Verbilligung des Gerstepreises durch die Reichsstelle 12. Die Reichsstelle verbilligt den Preis für die Gerste
) den in Teil II dieser Richtlinien genannten Verarbei⸗ tungsbetrieben, die die Gerste ohne Einschaltung der Reichsstelle aufgenommen haben,
b) dem Verteiler, der die Gerste einem sonstigen Bezugs⸗ berechtigten zu dem von der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft fest⸗
ggesetzten Preis geliefert hat, 6
durch Gewährung eines Zuschusses nach einem noch bekannt⸗ zugebenden Verfahren. IV. *
Die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien
und Mälzereien
13. Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauer ien und Mälzereien verbleibt es bei den Vorschriften der Ziff. 25 bis 27 nebst Anlagen 2 und 3 des Zweiten Teiles Abschn. I der Bestimmungen für das Getreidewirtschaftsjahr 1942/43 — Anordnung der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 5. Juli 1942 (RNVbl. A S. 297 ff.) — mit der Maßgabe, daß dem Er⸗ Fe eeiiirdie Braugerste, die er in den Monaten Juli, August, September 1942 ab⸗ liefert, ein Sonderzuschlag von R Mℳ 10,— jet
Schlußbestimmungen
14. Weitere Richtlinien über die Aufnahme und Abgabe von Gerste durch die Reichsstelle selbst werden noch ver⸗ öffentlicht.
15. Für die Lieferung von Gerste an Mühlen, Nähr⸗ mittel⸗, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Mischfuttermittelhersteller in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen gelten die Bestimmungen der Richtlinien, insbesondere auch Ziff. 8 Abs. 2, wenn Gerste in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen von einem Erzeuger aufgenommen und an eine Mühle oder an einen der genannten Verarbeitungsbetriebe geliefert wird.
Für die Aufnahme von Braugerste durch Brauereien und Mälzereien in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen gilt die Ziffer 13 dieser Richtlinien.
16. Die Reichsstelle behält sich vor, im Einvernehmen mit der Hauptvereinigung der deutschen Getreide⸗ und Futter⸗ mittelwirtschaft unbeschadet bereits begründeter Ansprüche von den Bestimmungen der Richtlinien im Einzelfall abzu⸗ weichen und Sonderregelungen zu treffen.
Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirt schaftliche Erzeugnisse. Geschäftsabteilung. Dr. Siburg. Rossa.
8 Bekanntmachung ddeer Reichsstelle für Edelmetalle (Auflagen zu dem Genehmigungsbescheid zum Erwerb von Alt⸗ und Bruchgold)
vom 14. August 1942
Die Frist zur Verwertung des auf Grund eine C⸗Genehmigung der Reichsstelle für Edelmetalle erworbenen Alt⸗ und Bruchgoldes wird für die Inhaber von Genehmi⸗ gungsbescheiden, die mit „Hu. G“ in der oberen rechten Ecke bezeichnet sind, auf 12 Monate verlängert. Für die Inhaber anderer Genehmigungsbescheide verbleibt es bei der bis⸗ herigen Regelung.
Die Bekanntmachung gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 14. August 19442. Der Reichsbeauftragte für Edelmetalle. J. V.: Schlaefer.
—..—